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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 287

1888 - Habelschwerdt : Franke
287 unter seine Söhne schwere Wirren. Durch Vermittelung Kaiser Friedrich Barbarossas erhielten die Nachkommen seines ältesten Sohnes Schlesien als von Polen lehnsabhängiges Herzogtum, 1163. Damals war Schlesien in 21 Kaftellaneien eingeteilt, deren Vorsteher Burggrafen waren. Ihre Sitze hatseit sich meist zu Städten entwickelt. Zweiter Zeitraum. Schlesien unter freien Herzögen, 1163-1835. In dieser Zeit ging vorzüglich die Germanisierung des Landes vor sich. Die schlesischen Herzöge traten mit deutschen Furstengeschlechtern in verwandtschaftliche Beziehungen; deutsche Bauern, Bürger und Priester wanderten ein, 1261 erhielten die schlesischen Städte magdeburgisches Recht, und von den Cistercienserklöstern aus verbreitete sich deutsche Bildung. Im 14. Jahrhundert war die deutsche Sprache die herrschende. Niederschlesien war allerdings gegen Oberschlesten bedeutend voraus. Die politische Selbständigkeit konnte sich aber Schlesien nicht bewahren, denn a) die in den Piastensamilien üblichen Länderteilungen schwächten die Kraft der einzelnen Fürstentümer, b) häufig verzehrte auch die Verschwendung der Fürsten die Kraft des Landes. Während zu Ansang dieses Zeitraums Schlesien in Nieder-, Mittel- und Oberfchlesien geteilt erscheint, treten feit 1201 Nieder- und Mittelschlesien vereinigt als Herzogtum Niederschlesien rntf7 das durch drei Generationen ungeteilt bleibt. a) Mdei'schlesien. Die wichtigsten Herzöge sind: Heinrich I., der Bärtige, 1201—1238, der Gemahl der hl. Hedwig, der Patronin Schlesiens; Heinrich Ii., 1238—1241, der in der Mongolenschlacht bei Wahlstatt seinen Tod fand. Seitdem beginnen die Bruderkriege und die Teilungen. Zuerst entstanden drei Herrschaften: Liegnitz, Breslau und Glogau. Bald ward jede bedeutendere Stadt der Sitz eines Fürsten. Zufällig vereinigten sich Liegnitz, Brieg und Wohlau in einer Hand. b) ©bersdilrfien. Hier begannen die Teilungen seit 1278. Die wichtigsten Herrschaften waren: Teschen, Beuthen, Oppeln, Ämbor und Jägerndorf. Diese Zerrissenheit Schlesiens gab dem Könige Johann von Böhmen die erwünschte Gelegenheit, das Land von sich abhängig zu machen. Zwar protestierte Polen dagegen, aber im Jahre 1335 zwang Johann den König Kasimir Ii. von Polen zu dem Vertrage von Trenczin, in dem letzterer seinen Ansprüchen auf Schlesien entsagte. Dritter Zeitraum. Schlesien unter böhmischer und ungarischer Herrschaft, 1335-1526. Nach dem Verluste seiner Unabhängigkeit teilte Schlesien als Nebenland Böhmens dessen Schicksale. Die für Böhmen so väterliche Regierung Karls Iv. kam auch Schlesien, namentlich der Stadt Breslau, zu gute. Nach dem Aussterben der Luxemburger huldigte Schlesien Kaiser

2. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 158

1888 - Habelschwerdt : Franke
158 auf Italien richten zu können, das der Mittelpunkt seiner Macht werden sollte. Den Erzbischof Engelbert von Köln bestellte er zum Reichsverweser. Dann trat er seinen Römerzug an und erhielt vom Papste Honorins Iii. die Kaiserkrone (1220), wofür er die Freiheiten der Kirche bestätigte und einen Kreuzzug gelobte. Zerwürfnisse mit dem Papste. Schon jetzt entwickelten sich zwischen Kaiser und Papst Differenzen a) wegen Übertragung der sizilischen Krone auf seinen Sohn Heinrich (nach einein Vertrage mit Innocenz Iii. sollten Sizilien und Deutschland nie vereinigt werden); b) wegen der mehrmaligen Ausschiebung des Kreuzzuges. Der friedliche Honorius Iii. nahm aber die Thatsache der Personalunion Siziliens und Deutschlands hin, mit nur seinen Lieblingsplan, einen neuen Kreuzzug, ausgeführt zu sehen. 2. Der 5. Kreuzzug, 1228—29. Nach dem vergeblichen 4. Kreuzzuge bewegte die Idee der Wiedergewinnung der heiligen Länder noch immer die Gemüter; dies zeigte sich a) in der beispiellosen Erscheinung des sogenannten Kinderkreuzzuges, 1212 (große Scharen von Knaben glaubten das Unternehmen wagen zu können und fanden meist einen elenden Untergang), b) in der zwecklosen Kreuzfahrt des Königs Andreas Ii. von Ungarn, 1217. Auch von Friedrich Ii. erwartete man einen neuen Kreuzzug. Der Kaiser hatte ihu bereits dem Papste versprochen und erhielt einen neuen Antrieb durch seine Vermählung mit der Tochter des Titularkönigs von Jerusalem. Er unternahm endlich von Brundisinm ans die Kreuzfahrt, kehrte aber, erkrankt, zurück und wurde vom Papste Gregor Ix., dem Nachfolger des Honorius, der die Krankheit für Verstellung hielt, in den Bann gethan. Im Jahre 1228 trat er zum zweiteumale den Zug au, doch nicht, um als Sieger, souderu als geschickter Diplomat das heilige Grab zu erwerben. Er schloß einen Vertrag mit dem Sultan Kantel von Ägypten, wonach Jerusalem und die Straßen nach Joppe und Akkon den Christen überlassen wurden. 3. Aussöhnung mit deni Papste, 1230. Nach seiner Rückkehr kam zwischen dem Kaiser und den: Papste zu St. Germauo 1230 ein Friede zu stände, woraus die Aufhebung des Bannes erfolgte. 4. Ordnung des Königreichs Neapel. Die nun folgende Zeit der Ruhe verwandte Friedrich auf die Hebung seines unteritalischen Reiches.

3. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 92

1888 - Habelschwerdt : Franke
92 Sulla mußte er fliehen. In Rhodus bildete er sich unter dem Redner Molo in der Beredsamkeit aus. Unterwegs fiel er Seeräubern in die Hände, aus deren Gewalt er sich durch Verwegenheit rettete. Nach Rom zurückgekehrt, machte er die gewöhnliche Ämterlaufbahn durch. Cäsar besaß hohe politische Einsicht, ein seltenes Feldherrntalent und eine unerschöpfliche Energie. b) Cäsars Kriege in Gallien, 58—51. Gallien war damals, wie die Schweiz und Britannien, von den Kelten bewohnt. Dieselben waren ein wankelmütiges, schnell erregbares, an Ausdauer nicht gewöhntes Volk. Es bestand aus vielen Völkerschaften, deren Zusammenhang sehr locker war. Cäsar trieb zuerst die Helvetier, die im Begriffe waren, aus der Schweiz nach Gallien zu wandern, zurück und schlug dann den germanischen Heerkönig Ariovist unweit Mühlhausen. Nun wandte er sich gegen den mächtigen belgischen Völkerbund zwischen Seine und Rhein, den er durch Verweigerung einer Schlacht ermüdete, bis er sich auflöste; hierauf besiegte er die westlichen vereinzelten Stämme. Nachdem er noch je zwei Züge nach Germanien und Britannien unternommen, hatte er vollauf damit zu thun, den von dem ritterlichen Vercingetorix erregten Aufstand, der sich über ganz Gallien verbreitet hatte, zu unterdrücken. Damit war die Unterwerfung Galliens vollendet. Die Bedeutung des gallischen Krieges sür Cäsar liegt darin, daß er ihm Gelegenheit gab, sich ein tüchtiges Heer zu bilden, — für den römischen Staat, daß dadurch die unruhigen, mit Einfall immer noch drohenden keltischen Völkerschaften unschädlich gemacht wurden und mich den Germanen ein Damm entgegengesetzt ward, — für die Kultur, daß Gallien die Brücke für die Verbreitung römischer Kultur in das mittlere Europa wurde. c) Cäsars Krieg gegen Pompejns, 49—48. aa) Veranlassung. Nach Ablauf der Statthalterschaft Cäsars verlangte der mit Pompejns unterdes vollständig ausgesöhnte Senat, daß Cäsar seine Legionen entlasse. Auf Veranlassung des von Cäsar bestochenen Tribunen Knrio mußte der Senat an Pompejus dieselbe Forderung stellen, die dieser jedoch ablehnte. Als noch ein letzter Friedensvorschlag Cäsars vom Senate zurückgewiesen worden war, entschied er sich für den Krieg und überschritt den Rubiko. Pompejus, der ein so rasches Vorgehen nicht erwartet hatte, gab Rom preis, ließ die Staatskasse im

4. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 176

1888 - Habelschwerdt : Franke
176 1305 seinen Sitz nach Avignon verlegte („babylonische Gefangenschaft" 1305—77) und die Päpste ihren Einfluß auf die politischen Berhält-nisse in Deutschland verloren. 2. Er strebte nach Vergrößerung seiner Hausmacht. Doch vergebens suchte er Holland und Thüringen zu gewinnen. Böhmen kam vorübergehend in seine Gewalt. Albrecht wurde von seinem Neffen Johann Parricida 1308 ermordet. Historisches über die Kämpfe in der Schweiz. In den sogenannten Waldstätten Schwyz, Uri, Unterwalden hatte sich ein freier Bauernstand erhalten. Seit dem 12. Jahrhunderte hatten jedoch die Grafen von Habsburg Vogteirechte in diesen Landgemeinden erworben. Aber der Freiheitssinn der Bevölkerung stellte sich ihnen entgegen, und Friedrich Ii. stellte die Reichsunmittelbarkeit wieder her. Zwar wußte Rudols von Habsburg die alten Vogteirechte wiederzugewinnen, aber nach seinem Tode traten die Waldstätte zu einer Eidgenossenschaft zusammen, deren Freiheiten Adolf von Nassau und Albrecht anerkannten. (Sagen von dem Drucke der österreichischen Vögte, vom Schwure auf dem Rütli, von Tell.) Iv. Heinrich Vii. von Luxemburg, 1308—1313. Er war ein Lehnsträger der französischen Krone und wurde vou der geistlichen Partei gewählt. 1. Gründung einer Hausmacht. In Böhmen hatte sich eine mit der Regierung des Königs (Heinrich von Kärnthen) unzufriedene Adelspartei gebildet, welche Heinrich Vii. die Krone anbot. Dieser belehnte damit seinen eigenen Sohn Johann, den er mit einer böhmischen Prinzessin vermählte. 2. Sein Zug nach Italien. Bon den romantischen Jdecen des Rittertums durchdrungen, begeisterte sich Heinrich noch einmal für die mit der deutschen Krone sich verbindende Anschauung von der Herrschaft der Welt. Daher unternahm er einen Zng nach Italien, um dort das kaiserliche Ansehen wieder herzustellen. Bon den italienischen Patrioten, besonders von dem Dichter Dante Alighieri, begrüßt, erwarb er iu Mailand die lombardische Krone und stellte auch die Kaiserwürde nach 62jähriger Unterbrechung wieder her, 1312. Aber er konnte die Guelfeu, mit welchem Namen jetzt die republikanische Partei bezeichnet wurde, nicht unterwerfen, und als er sich zu einem Feldzuge gegen Neapel rüstete, starb er. V. Ariedrich von Österreich, 1314—1330, und Ludwig

5. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 179

1888 - Habelschwerdt : Franke
wählten Sohne Wenzel Böhmen; sein anderer Sohn Sigmund erhielt die Mark Brandenburg, sein Neffe Jobst Mähren. H. Wenzel, 1378—1400 (f 1419). I. „Einungen." Seine geringe Sorge für das Reich veranlaßte die Stände, sich durch Verbindungen selbst Zu schützen, und die schon früher vorhandenen Einungen erlangten unter ihm die höchste Blüte. A. Verbindungen der Städte. a) Die Kansa (= Verbindung). Dieselbe entstand teils aus kaufmännischen Vereinen, gebildet zur Beförderung gemeinsamer Handelsinteressen, teils aus Städtebündnissen, deren Zweck der äußere Schutz des Handels war. Lübeck und die wendischen Städte waren der Kern des Bundes; allmählich wurde die Hansa die erste Handels- und Seemacht im nördlichen Europa. Die höchste Blüte hatte sie zur Zeit ihres siegreichen Krieges mit Dänemark (1361—1370), und nun übte sie auch eine politische Macht im Norden aus. Im 15. Jahrhunderte teilte sie sich in 4 Quartiere: das westfälische mit Köln, das wendische mit Lübeck, das sächsische mit Braunschweig, das preußische mit Danzig als Vorort. b) Die (Eidgenossenschaft der 7 friesischen Städte. Die Friesen, in denen ein konservatives Element lebte, das sich im Festhalten an den alten Freiheiten zeigte, schlossen sich gegen die holländisch^ Grafen zu einer Eidgenossenschaft zusammen. c) Die schweizerische (Eidgenossenschaft. Dieselbe hatte sich durch den Beitritt von Luzern, Zürich, Glarus, Zug und Bern vergrößert und wies einen zweiten Versuch Österreichs, die Herrschaft zu erneuern, durch den Sieg bei Sempach 1386 zurück (Arnold Winkelried). (1) Die Städtehündniffe im südwestlichen Deutschland. 1. Weiterentwickelnng der städtischen Verfassung. Mit dem Fortschritte der Teilung der Arbeit stieg irt den Städten die Bedeutung des Handwerkes und Gewerbes. Die Handwerker, die ihren Zuwachs vorzüglich durch Pfahlbürger erhielten, schlossen sich zu Zünften zusammen, die sich neben die Gilden der Kaufleute stellten. Es beginnt nun der Kamps zwischen den in den Zünften vertretenen plebejischen Elementen mit den Patriziergeschlechtern um

6. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 185

1888 - Habelschwerdt : Franke
185 immer ein sehr lockerer. Daher zerfiel Burgund in eine Anzahl kleinerer Herrschaften, die größtenteils an Frankreich kamen, b) Das neuere Burgund. Von dem arelatischen Königreiche ist das Herzogtum Burgund (Bourgogne) zu unterscheiden, das im 10. Jahrhunderte gestiftet würde und das Gebiet an der oberen Saone und Seine umfaßte. Nach dem Aussterben des Herzogshauses zog es König Johann von Frankreich ein und belehnte damit seinen Sohn Philipp den Kühnen, 1363. Mit letzterem beginnt die Glanzperiode Burgunds. Er vereinigte damit die dem deutschen Reiche gehörige Freigrafschaft Burgund (Franche-Comte) und die Grafschaften Flandern und Artois, seine Nachfolger erwarben auch die Niederlande. Dieses durch' Reichtum, Handel und .blühende .Städte ausgezeichnete Land erbte 1467 Karl der Kühne. ^ f.-s £.. v~,L. //J- B. Werheiratung Marimikians. Karl der Kühne strebte nach dem Königstitel und versprach dafür Friedrichs Sohne Maximilian die Hand seiner Tochter und Erbin Maria. Inzwischen kämpfte er mit den von ihm bedrohten Schweizern und dem Herzoge von Lothringen. Von den ersteren wurde er bei Granfon und Murten besiegt, und gegen den letzteren verlor er in der Schlacht bei Nancy Krone und Leben, 1477. Obgleich nun der französische König den Versuch machte, Burgunb zu erwerben, vermählte sich boch Maria mit Maximilian; iubes konnte bteser nur bte Frauche-Comtö und bte Niederlaubc behaupten. Die Erwerbung Burgunds bildet eine neue Stufe für Habsburgs Größe und erhebt Österreich zu europäischer Bedeutung. Doch lag darin der Keim des Gegensatzes putschen der französischen und habsburgischen Macht, der seitdem die europäische Politik beherrschte. Iii. Warimikian I., 1493—1519. Er war ein tapferer, ritterlicher, hochgebildeter Fürst, rastlos thätig, doch nicht immer mit Glück. 1. Maßregeln zur Begründung des Landfriedens. Die Aufgabe einer Reform des Reiches hatte Maximilian von seinen Vorgängern geerbt. Nach vielfachen Bemühungen um eine Besserung der Zustände gelang ihm auf dem Reichstage zu Worms 1495 der Versuch, dem Reiche eine Verfassung zu geben. Es wurde ein ewiger Landfriede verkündigt, der nachstehende Maßregeln im Gefolge hatte: a) Einsetzung eines Reichskammergerichtes, welches der höchste Gerichtshof für die Rcichsstände und das Appellationsgericht für die mittelbaren Stäube war. Sein Sitz war anfangs zu Frankfurt a. M., dann zu Speier, später zu Wetzlar.

7. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 32

1888 - Habelschwerdt : Franke
32 a) Die Spartiaten. Sie waren der dorische Adel, der das Land erobert hatte und beherrschte. In der älteren Zeit hatten sie gleichen Landbesitz, indem Lykurg für sie das Land in 9 000 gleiche Landlose geteilt haben soll. Die Periöken. So hießen die besiegten Landeseinwohner, welche nach der dorischen Eroberung im Lande verblieben waren. Sie waren persönlich frei, aber zum Kriegsdienste und zu Abgaben verpflichtet. c) Die Heloten. Sie waren mit Gewalt unterworfen und zur Leibeigenschaft herabgedrückt worden. Da ihre Zahl sehr groß war, so wurden sie als gefährlich für den Staat angesehen und mit Argwohn bewacht. 2. Die staatlichen Gewalten. a) Die Könige. In Sparta regierten zwei Könige, deren Würde erblich war. Sie waren Oberanführer im Kriege, Oberrichter und Oberpriester; doch wurden ihre Befugnisse schon früh beschränkt. b) Die Gerüstet. Sie bestand aus 28 (mit den Königen aus 30) über 60 Jahre alten Spartiaten. Die Geronten wurden vom Volke gewählt und hatten die Vorberatung über alle der Volksversammlung vorzulegenden Gesetze und die Gerichtsbarkeit über Kapitalverbrechen. c) Die Volksversammlung. Zu ihr hatte jeder 30 Jahre alte Spartiate Zutritt; sie stimmte über die Wahl der Beamten, über Krieg und Frieden und über die Annahme der Gesetzesvor-schläge ohne Debatte ab. 3. Die bürgerliche Zucht. Ziel derselben war a) jedem Bürger die Tüchtigkeit zu geben, die notwendig war, um eine große Meuge gefährlicher Untergebener in Unterwürfigkeit zu halten, b) ihn zu gewöhnen, den staatlichen Interessen alle übrigen unterzuordnen. aa) Die öffentliche Erziehung. 1. Bis zum 7. Jahre blieben die Knaben im elterlichen Hanfe. 2. Von da an wurden sie bei einfacher Kleidnng und magerer Kost in körperlichen Übungen aller Art geübt.

8. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 34

1888 - Habelschwerdt : Franke
34 I>er 2. messenische Krieg (685-668). Die Veranlassung dazu war der Druck, unter dem die Messenier standen, in Verbindung mit den innern Zerwürfnissen in Sparta. Von dem attischen Dichter Tyrtäus angefeuert, besiegten die Spartaner die Messenier nach heftigem Widerstände. Messenien wurde gauz unterworfen. Der pekoponnesische Wund. Nach den messenischen Kriegen ging das Streben der dorischen Politik auf die Vorherrschaft im Peloponnes. Aber erst nachdem Argos, das früher die erste Stellung behauptet hatte, verfallen war, gelang es den Spartanern, mit den Staaten des Peloponnes, außer Argos, Achaia und einem Teile von Arkadien, einen Bund zu gegenseitigem Beistaude im Kriege zu schließen. Die Bundesstaaten, an deren Spitze Sparta stand, berieten ihre gemeinsamen Angelegenheiten zu Korinth oder Sparta. Athen. Me älteste Verfassung in Attika. 1. Das Königtum. Die Geschichte Attikas beginnt mit Thesens, der 12 getrennte Gemeinden zu einem Ganzen vereinigt haben soll. Er teilte das Volk in 3 Stände: Enpatriden (Adlige), Geomoreu (Landbesitzer) und Deminrgen (Handwerker). Dieselben gehörten vier Stämmen oder Phylen an, die in Geschlechter geteilt waren. Der letzte König war Kodrns, der sich beim Einfalle der Dorer freiwillig dem Tode preisgab (1068). 2. Einsetzung der Archonten. Der attische Adel benutzte den Tod des Kodrns, das Königtum abzuschaffen. a) Zunächst wurde das Königtum in ein erbliches, lebenslängliches Archontat verwandelt, das sich von ersterem nur durch die Verantwortlichkeit unterschied. b) Da der Adel nach größerer Teilnahme an der Regierungsgewalt strebte, so beschränkte er das Archon tat auf 10 Jahre. c) Endlich wurden seit 682 neun jährlich wechselnde Archonten ernannt. Der erste hieß Eponymns (Namengeber); er hatte die Oberaufsicht über die Verwaltung und die Sorge für alle die Familienverhältnisse betreffenden Angelegenheiten.

9. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 36

1888 - Habelschwerdt : Franke
36 größeres Interesse an der Erhaltung des Staates habe und darum größere Reckte und Pflichten besitzen müsse. Das Volk wurde in 4 Klassen geteilt: a) die Pentakosiomedimnen, welche 500 Medimnen (ä ca. 55 1) Getreide oder das entsprechende Maß von Wein oder Öl ernteten; b) die Ritter, die 300 Medimnen ernteten; c) die Zeugiten, welche 200 Medimnen ernteten; ä) die Theten, welche eine geringere Einnahme hatten. Die drei ersten Klassen waren zu den Ämtern wählbar; zum Archontat konnte nur die erste Klasse gelangen. Nach den Klassen stufte sich auch die Teilnahme am Kriegsdienste ab. 3. Die Bule oder der Rat. Sie bestand aus 400 jährlich neu zu wählenden, mindestens 30 Jahre alten Mitgliedern und hatte alle Angelegenheiten zu beraten, ehe sie vor die Volksversammlung kamen. 4. Die Ekklesia oder Volksversammlung umfaßte alle über 20 Jahre alten Bürger und versammelte sich jährlich viermal. Sie hatte a) die Beamten zu wählen und durfte sie auch zur Rechenschaft ziehen, b) die Beschlüsse der Bule zu genehmigen oder zu verwerfen, namentlich über Krieg und Frieden und neue Gesetze zu entscheiden. 5. Die Gerichte. Die Rechtspflege wurde teils durch die Archonten verwaltet, teils durch das Geschwornengericht der Heliüa. Außerdem bestand als alter Gerichtshof der Areopag, aus abgehenden Archonten zusammengesetzt. Die Aufgabe desselben war: a) das Gericht über Mord, Giftmischerei und Brandstiftung, b) die Oberaufsicht über Sittlichkeit und Kultus. 6. Bürgerliche Verhältnisse. a) Die Stände. Bereits vor Solon gab es in Athen 3 Stände: aa) Bürger, Söhne aus rechtmäßiger, bürgerlicher Ehe; bb) Schutzverwandte, Fremde, die kein Bürgerrecht hatten und keinen Grundbesitz erwerben durften; cc) Sklaven, Menschen von barbarischer Abkunft, die aber nicht ganz rechtlos waren. b) Bürgerrechtliche Bestimmungen. aa) Jeder Bürger hatte die Verpflichtung, seine Kinder ein Gewerbe lernen zu lassen;

10. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 37

1888 - Habelschwerdt : Franke
37 bb) bei politischen Streitigkeiten mußte jeder Partei ergreifen. c) Die Erziehung. Dieselbe bezweckte die gleichmäßige Ausbildung des Körpers und Geistes und war mehr Sache des einzelnen. Die Knaben wurden im Lesen, Schreiben, in der Litteratur und Musik unterrichtet; mit dem 18. Jahre begann die Ausbildung zum Kriegsdienste, mit dem 20. Jahre wurde der junge Mann Bürger. Solon ließ die Bürger schwören, 10 Jahre lang an seinen Gesetzen nichts zu ändern, und begab sich dann auf Reisen. Er starb auf Cypern 559. Iie Tyrannis des 'Miststratus und des Kippias. 1. Pisistratus. Trotz der Verfassung des Solon begann das Parteitreiben in Athen von neuem. Pisistratus stellte sich an die Spitze der Bergbewohner, welche eine gleiche Verteilung des Gruud-besitzes gehofft hatten, und richtete in Athen die Tyrannis auf. Zwar wurde er mehrmals vertrieben, doch kehrte er 538 dauernd zurück. Er bewies sich als umsichtigen Herrscher. a) Zunächst sorgte er für reichliche Geldmittel und für ein tüch> tiges Heer; b) uni dem niederen Volke Verdienst zuzuwenden, begann er die Anlage großer Bauten; c) er ließ die homerischen Gesänge sammeln. 2. Hippias. Von des Pisistratus Söhnen folgte Hippias (528 bis 510). Auch er regierte anfangs mit Mäßigung; als aber sein Bruder Hipparch in einer Verschwörung ermordet worden war, wurde seiue Herrschaft hart und grausam. Daher wurde er von einer Adelspartei mit Hilfe der Spartaner vertrieben, 510. Verfassungsänderung des Kkisthenes. Als nach der Vertreibung der Pisistratideu die Adelsherrschaft wieder wuchs, rettete Klisthenes durch Änderungen iu der Verfassung die Freiheit des Volkes. a) Er verstärkte die Volkspartei durch Aufnahme vieler Schntzver-wandten in die Zahl der Bürger; b) er vermehrte die Bute um 100 Mitglieder und verschaffte ihr Anteil an der Verwaltung; c) er führte die Wahl der Beamten durchs Los ein;
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