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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 176

1888 - Habelschwerdt : Franke
176 1305 seinen Sitz nach Avignon verlegte („babylonische Gefangenschaft" 1305—77) und die Päpste ihren Einfluß auf die politischen Berhält-nisse in Deutschland verloren. 2. Er strebte nach Vergrößerung seiner Hausmacht. Doch vergebens suchte er Holland und Thüringen zu gewinnen. Böhmen kam vorübergehend in seine Gewalt. Albrecht wurde von seinem Neffen Johann Parricida 1308 ermordet. Historisches über die Kämpfe in der Schweiz. In den sogenannten Waldstätten Schwyz, Uri, Unterwalden hatte sich ein freier Bauernstand erhalten. Seit dem 12. Jahrhunderte hatten jedoch die Grafen von Habsburg Vogteirechte in diesen Landgemeinden erworben. Aber der Freiheitssinn der Bevölkerung stellte sich ihnen entgegen, und Friedrich Ii. stellte die Reichsunmittelbarkeit wieder her. Zwar wußte Rudols von Habsburg die alten Vogteirechte wiederzugewinnen, aber nach seinem Tode traten die Waldstätte zu einer Eidgenossenschaft zusammen, deren Freiheiten Adolf von Nassau und Albrecht anerkannten. (Sagen von dem Drucke der österreichischen Vögte, vom Schwure auf dem Rütli, von Tell.) Iv. Heinrich Vii. von Luxemburg, 1308—1313. Er war ein Lehnsträger der französischen Krone und wurde vou der geistlichen Partei gewählt. 1. Gründung einer Hausmacht. In Böhmen hatte sich eine mit der Regierung des Königs (Heinrich von Kärnthen) unzufriedene Adelspartei gebildet, welche Heinrich Vii. die Krone anbot. Dieser belehnte damit seinen eigenen Sohn Johann, den er mit einer böhmischen Prinzessin vermählte. 2. Sein Zug nach Italien. Bon den romantischen Jdecen des Rittertums durchdrungen, begeisterte sich Heinrich noch einmal für die mit der deutschen Krone sich verbindende Anschauung von der Herrschaft der Welt. Daher unternahm er einen Zng nach Italien, um dort das kaiserliche Ansehen wieder herzustellen. Bon den italienischen Patrioten, besonders von dem Dichter Dante Alighieri, begrüßt, erwarb er iu Mailand die lombardische Krone und stellte auch die Kaiserwürde nach 62jähriger Unterbrechung wieder her, 1312. Aber er konnte die Guelfeu, mit welchem Namen jetzt die republikanische Partei bezeichnet wurde, nicht unterwerfen, und als er sich zu einem Feldzuge gegen Neapel rüstete, starb er. V. Ariedrich von Österreich, 1314—1330, und Ludwig

2. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 204

1888 - Habelschwerdt : Franke
204 die Gegner Stillschweigen hielten. Als aber sein eifrigster Gegner, Dr. Eck, mit dem Wittenberger Theologen Dr. Karl-stadt, dem Freunde Luthers, eine Disputation zu Leipzig anberaumte, erschien auch Luther zur Verteidigung seiner Sache und ging hier bis zur Leugnung der Autorität der Konzilien, der Lehren von dem Fegefeuer und der Siebenzahl der Sakramente. Ii. Die Regierung Karls V., 1519—1556. Nach Maximilians Tode traten Franz I., König von Frankreich, und Karl I. von Spanien, der Enkel Maximilians, als Bewerber um die deutsche Krone auf. Der drohenden Türkeugefahr wegen wurde der mächtige Karl gewählt und 1520 zu Aachen als Kaiser Karl V. gekrönt, nachdem er in einer „Wahlkapitulation" versprochen hatte, keine Reichshandlung ohne Einwilligung der Stände vorzunehmen, kein fremdes Kriegsvolk zu halten und die Reichsverhandlungen in deutscher Sprache zu führen. Auch durch ein „Reichsregiment" wurde seine Macht beschränkt. 1. Jas Wormser Gdikt, 1521. Bald nach Antritt seiner Regierung berief Karl nach Worms einen Reichstag, auf dem auch der kirchliche Streit ausgetragen werden sollte. Luther hatte sich uuterdes in den Schriften „An den christlichen Adel deutscher Nation" und „Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche" immer mehr von der alten Lehre entfernt und dadurch, daß er die Bannbulle des Papstes zu Wittenberg verbrannte, gänzlich mit der Kirche gebrochen. Der Kaiser, welcher anfangs dem gegen Luther erlassenen Exkommunikationsspruche mit aller Strenge gesetzliche Kraft verschaffen wollte, ließ sich durch die Fürsten zu einem vorherigen Verhöre desselben bewegen, und erst als Luther in Worms den Widerruf seiner Lehren verweigerte, wurde er in die Acht erklärt. Auf der Heimkehr wurde er von verkappten Reitern auf die Wartburg gebracht, wo er die Bibel verdeutschte. 2. Karls Y. auswärtige Kriege. Nach dem Reichstage zu Worms nahmen den Kaiser auswärtige Kriege in Anspruch, die nicht ohne Einfluß auf den Fortgang der religiösen Bewegung in Deutschland blieben. A. Kriege mit Franz I. Die Veranlassung dazu war die Eifersucht beider Herrscher bei der Bewerbung um die deutsche Krone, die Kollision ihrer Ansprüche in Italien und die für Frankreich bedrohliche Übermacht des

3. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 212

1888 - Habelschwerdt : Franke
212 wuudet, auf dem Krankenbette zu dem Entschlüsse einer Gott gewidmeten Lebensrichtung gebracht ward. In Paris, wo er Theologie studierte, faud er Gesinnungsgenossen, darunter Franz datier, den nachmaligen „Apostel Indiens." Der Orden verpflichtete sich außer zu den drei Mönchsgelnbden zum unbedingten Gehorsame gegen den Papst und erhielt 1540 von Paul Iii. als „Gesellschaft Jesu" die Bestätigung. Die Jesuiten stellten sich besonders 3 Aufgaben: a) die Seelsorge und den Unterricht der Jugend, b) die Mission, c) die Wiedergewinnung des der katholischen Kirche verloren gegangenen Gebiets. Der Orden verbreitete sich sehr rasch und wurde durch seine Organisation und durch die richtige Verwendung seiner Kräfte eine mächtige Waffe der katholischen Kirche. iv. Ausbreitung der Reformation. Außer in Italien und Spanien fand die Reformation in den meisten Ländern Europas Eingang. A. Zn der Schweiz. Hier traten Zwingli und Kaloin als Reformatoren auf. 1. Ulrich Zwingli, Pfarrer zu Zürich, wurde, >oie Luther, durch die Verkündigung eines Ablasses zur Opposition gegen die kirchlichen Satzungen veranlaßt, 1519. Von Luther, mit dem er ein vergebliches Religions-gespräch zu Marburg führte, unterschied er sich in der Abendmahlslehre. Zwinglis Lehren fanden besonders in den industriellen Kantonen Eingang, während die Hirtenkantone Schwyz, Uri, Unterwalden katholisch blieben. Als er den ersteren auch das politische Übergewicht verschaffen wollte, entbrannte ein Bürgerkrieg, in dem die katholischen Waldstütte siegten und Zwingli in der Schlacht bei Kappel fiel, 1531. 2. Johann Kalvill, 1509—64, aus Noyon in der Pikardie gebürtig, kam, aus Frankreich vertrieben, nach einem unsteten Wanderleben nach Genf, das er zum Mittelpunkte der reformatorifchen Bewegung machte. Eigentümlich ist ihm die Lehre von der Gnadenwahl. Der üppigen Stadt Genf gab er eine strenge, theokratische Verfassung mit demokratischer Grundlage (Wahl der Kirchenältesten). Kaloins Lehre, zum Unterschiede von der lutherischen die reformierte genannt, verbreitete sich in Frankreich, Deutschland, den Niederlanden und erhielt im Heidelberger Katechismus 1563 eine genaue Fassung. B. In Arankreich. Hier verbreitete sich besonders Kalvins Lehre, deren Bekenner den Namen Hugenotten erhielten. Da der unzufriedene Adel die neue Lehre zu politischen Zwecken benutzte, so entstanden bald blutige Bürgerkriege. C. In Schweden, Norwegen und Dänemark. 1. Vorgeschichte. Skandinavien, die Heimat der Normannen, konnte lange Zeit kein starkes Königtum erblühen sehen. Die ältesten Dynastieen Dänemarks und Schwedens leiten ihren

4. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 158

1904 - Habelschwerdt : Franke
158 n England regierte von 11541399 das Haus Plantagenet. Der 100jhrige Krieg mit Frankreich, der unter Eduard Iii. (132777) begann, dauerte auch unter Heinrich Iv., V. und Vi. aus dem Hause Lancaster (lnkstr) fort. Unter dem unfhigen Heinrich Vi. (142261) ging der englische Besitz in Frankreich verloren. Da Richard von York, der Vetter des Knigs, diesen zu verdrngen suchte, brach ein greuelvoller Brgerkrieg (Englands Dreiigjhriger Krieg") aus, den man nach den Wappenzeichen der beiden Huser Lancaster und York den Krieg der roten und weien Rose" nennt. Mit Eduard Iv. kam 1461 das Haus York zur Herrschaft; aber schon 1485 verlor der grausame Richard Iii. den Thron an Heinrich Vii. aus dem Hause Tndor (tjubor), das bis 1603 der England herrschte. ^Vgl. Shakespeares Knigsdramen.) Die Neuzeit. Erster Zeitraum. Das Zeitalter der Kirchentrennung, 15171648. Erster Abschnitt. Rom Kegum der Kirehentrennung bis zum Dreiigjhrigen Kriege, 15171618. I. Die Ansnge der Kirchentrennung bis zum Regiernngs-antritt Karls Y., 15171519. 1. Anmittetare Werantassung. In der Zeit der allgemeinen Grung zu Anfang des 16. Jahrhunderts schrieb Papst Leu X. einen Abla aus. Zur Gewinnung desselben waren der wrdige Empfang der Sakramente und ein Almosen fr den Ausbau der Peterskirche in Rom vorgeschrieben. Mit der Verkndigung des Ablasfes beauftragte der Erzbischof Albrecht von Brandenburg im Gebiete seiner Kirchenprovinzen Mainz und Magdeburg, im Bistum Halberstadt und in den braudenburgischen Lndern den Dominikanermnch Tetzel. Obgleich nach kirchlicher Vorschrift eine reumtige Beicht die Voraussetzung fr die Gewinnung des Ablasfes war, entstand infolge mangelhafter Belehrung bei manchen Glubigen die Meinung, da nicht die Rene der die Snden, sondern das vorgeschriebene Almosen die Hauptsache sei. Dieser Auffassung trat der Augustinermnch und Professor an der Universitt Wittenberg, Dr. Martin Luther, entgegen.

5. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 165

1904 - Habelschwerdt : Franke
165 d. Der Religionsfriede zu Nrnberg, 1532. Da aber die 1532 Trken das Reich von neuem bedrohten und die Hilfe der Protestanten notwendig wurde, so einigte man sich auf dem Reichstage zu Nrnberg, 1532, dahin, da bis zur Erffnung eines allgemeinen Konzils keiner um des Glaubens willen bedrngt werden solle. e. Die Wiedertufer in Mnster. In den Jahren 1533 - 1535 bte die Sekte der Wiedertufer in der Bischofsstadt Mnster eine Schreckensherrschast ans. Der Schneider Bockelson, gewhnlich Johann von Leyden genannt, machte sich zum Könige von 3ton", und Mnster wurde der Schauplatz von Greueltaten aller Art. Johann von Leyden fhrte die Vielweiberei und Gtergemeinschaft ein und umgab sich mit einem ppigen Hofstaat. Die bischflichen Truppen eroberten nach langer Belagerung die Stadt, und Johann von Leyden und seine Helfershelfer wurden grausam hingerichtet. f Luthers sptere Lebenszeit und sein Ende. Die Landesfrsten, deren Ansehen und Macht durch den Sieg der die Bauern sehr gewachsen waren, beanspruchten jetzt auch die Kirchenhoheit. Die bischfliche Gewalt wurde aufgehoben, und die Landesherren nahmen das Kirchenregiment in die Hand. Die Gter der reichen Klster und Stifte wurden von den Fürsten eingezogen. Der Kurfürst von Sachsen erlie eine Visitationsordnung, durch welche Superintendenten zu geistlichen Aufsehern bestimmt wurden. Diese Kircheuorduuug wurde fr die evangelischeu Lnder vorbildlich. Luther schrieb (1529) seinen groen und kleinen Katechismus und arbeitete eine deutsche Messe und Ordnung des Gottesdienstes" aus. Im Jahre 1525 vermhlte sich Luther mit Katharina von Bora, einer frheren Nonne. Er lebte in Wittenberg, wo ihm das leerstehende Augustinerkloster als Wohnung angewiesen wurde. 1534 vollendete er die Bibelbersetzung. Luther starb am 18. Februar 1546 in Eisleben, wo er den Erbschaftsstreit der Grafen von Mansfeld schlichten sollte. Er liegt in der Schlokirche zu Wittenberg begraben. 5. Per Schmatkatdische Krieg, 15461547. a. Veranlassung. Im Jahre 1546 wurde ein allgemeines Konzil nach Trient in Sdtirol berufen. Kaiser Karl V. hoffte, da hier die Vereinigung der kirchlichen Parteien erzielt werden wrde, doch weigerten sich die Protestanten, Vertreter nach Trient zu senden. Daher beschlo der Kaiser, die Protestanten mit Gewalt zu unterwerfen. Er fand die politische Veranlassung zum Kriege in dem Nichterscheinen der Hupter des Schmalkaldischen Bundes auf dem Reichstage zu Regensburg, 1546, und in der Vertreibung des katholischen Herzogs von Braunschweig. Auf der Seite des Kaisers stand der ehrgeizige protestantische Herzog Moritz von Sachsen, der die schsische Kurwrde erstrebte.

6. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 167

1904 - Habelschwerdt : Franke
167 gleichgestellt; es soll der Grundsatz gelten: Cuius regio, eius religio (b. h. wer das Laub beherrscht, beherrscht auch die Religion; das Bekenntnis der Untertanen hat sich also nach dem Lanbesherrn zu richten); ferner sollen geistliche Stnbe. die zur neuen Lehre bergehen, ihre Psrnben verlieren (der sog. geistliche Vorbehalt"); enblich sollen die von den Protestanten vor dem Passauer Vertrage skularisierten (b. h. weltlich gemachten) Kirchengter ihnen verbleiben, die spter eingezogenen aber den Katholiken zurckgegeben werben. 8. Karts Abdankung und Kod. Als Karl V. erkannte, ba er die kirchliche Einheit nicht wiederherstellen konnte, legte er 1556 die Regierung nieber und zog sich, krank und verstimmt der das Scheitern seiner Plne, in die Einsamkeit zurck. Sein Solln Philipp Ii. erbte Spanien und die Rebenlnnber; sein Bruder Ferdinand, der König von Bhmen und Ungarn, wurde Kaiser. Karl hatte sich neben dem Kloster San Inste (an jfte) in Estremadra (Spanien) ein kleines Haus erbauen lassen, in welchem er seine letzten Tage verlebte. Obgleich er noch mit groer Teilnahme die Weltbegebenheiten verfolgte, so widmete er seine Zeit hauptschlich dem Gebet, dem Studium und mechanischen Arbeiten. Er starb im Jahre 1558. Iii. Hemmnisse der Reformation. Die schnelle Ausbreitung der Reformation hielten folgende Um-stnde auf: 1. Die Spaltung der Protestanten in Bekenner der Augsburger Konfession und Reformierte (Zwinglianer und Kalvinisten). In der Schweiz traten Zwingli und Kalvin als Reformatoren auf. Ersterer war Psarrer in Zrich und wurde wie Luther durch die Verkndigung eines Ablasses zum Abfall vou der Kirche veranlat, 1519. Von Luther, mit dem er ein ergebnisloses Religionsgesprch zu Marburg fhrte, unterschied er sich in der Abendmahlslehre. Ihm war das hl. Abendmahl nur ein Erinnerungszeichen des Todes Christi. Deshalb kam es zwischen Luther einerseits und Karlstadt, Zwingli und deren Anhngern (den Sakramentierern") anderseits zu einer heftigen literarischen Fehde. Zwinglis Lehren fanden besonders in den industriellen Kantonen der Schweiz Eingang, während die Hirtenkantone Schwyz, Uri, Unter-walden katholisch blieben. Als Zwingli den ersteren auch das politische bergewicht verschaffen wollte, entbrannte ein Brgerkrieg. Die Katholiken der Waldsttte siegten in der Schlacht bei Kappel (1531), in der Zwingli siel. Johann Kalvin, 15091564, stammte ans Frankreich und kam nach einem unsteten Wanderleben nach Gens, das er zum Mittelpunkte

7. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 168

1904 - Habelschwerdt : Franke
168 der reformatorischen Bewegung machte. Er lehrte, da ein Teil der Menschen von Gott zur Seligkeit, der andere Teil zur Verdammung vorherbestimmt sei (Prdestination). In der ppigen Stadt Genf suchte er durch eine strenge Verfassung ein Gottesreich aufzurichten. Den spanischen Arzt Servet, der auf einer Reise Genf berhrte, lie Knlviu wegen eines Buches gegen die Dreieinigkeit verbrennen. Kalvins Lehre, zum Unterschiede von der lutherischen die reformierte genannt, verbreitete sich in Frankreich, Deutschland, deu Niederlanden und erhielt im Heidelberger Katechismus (1563) eine genaue Fassung. 2. Die Streitigkeiten unter den Wekennern der Augsburger Konfesston. Bald uach dem Tode Luthers entstanden unter den Protestanten zwei Richtungen, die sich heftig bekmpften. Die Anhnger Melanchthons, die Philippinisten", strebten mehr nach einer Aus-gleichung des Gegensatzes sowohl Kalvin als der alten Kirche gegen-ber, während die strengen Lutheraner, deren Mittelpunkt die 1548 gegrndete Universitt Jena bildete, zu keinen Zugestuduisseu bereit wareu. Nach vielen erfolglosen Bemhungen, die verschiedenen Richtungen miteinander zu vershnen, kam 1577 die Konkordien- oder Ein-trachtssormel zustande, welche die kirchliche Lehre im Sinne Luthers enthielt und in vielen protestantischen Lndern, auch in Brandenburg, Aufnahme fand. 3. pie Wetorul der katotischen Kirche. Die Glaubeusfpaltnng gab den Ansto zu einer heilsamen Erneuerung der katholischen Kirche. Im Mittelpunkte dieser Bestrebungen stand das Reformkonzil von Trient. 1545-1563 a. Das Konzil zu Crient, 1545 1563. Es dauerte mit mehr-maliger Unterbrechung 18 Jahre. Dieses Konzil gab dem katholischen Lehrbegriff eine strengere Fassung und erlie auch Bestimmungen der die Disziplin uuter bent Klerus, sowie der den Jugend- und Volksunterricht. b. Neue Imchficfw Oren. Der Aufschwung, den das kirchliche Leben nahm, zeigte sich besonders in den nen entstehenden Orden. Der Krankenpflege widmeten sich die Barmherzigen Brder, gestiftet 1545 vom hl. Johannes von Gott, und die Grauen Schwestern, dem Unterricht die Schulbrder und die Piaristen. Der Frderung des religisen Lebens und der Ausbreitung der Kirche diente besonders der Jesuitenorden. Er wurde von dem spanischen Edelmanns Ignatius von Loyola (lojla) gestiftet. Dieser war als Soldat verwundet worden und kam auf dem Krankenbette zu dem Entschlsse, sein Leben Gott zu weihen. In Paris, wo er Theologie studierte, fand er Gesinnungsgenossen, unter ihnen Franz Xaver, den nach-maligen Apostel Indiens, Di? Mitglieder des Ordens verpflichteten

8. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 271

1904 - Habelschwerdt : Franke
271 vereitelt wurde (1730). Sein Vertrauter, der Leutnant Katte, wurde enthauptet, und der Kronprinz mute sich unter strenger Aufsicht an der Regierung zu Kstrin in die Verwaltung einarbeiten. Durch eisernen Flei und durch seine vom Könige gewnschte Verheiratung mit der Prinzessin Elisabeth von Braunschweig-Bevern, eiuer Nichte der Kaiserin, gelang es ihm, den Vater zu vershnen. Auch hatte er inzwischen dessen Bedentnng fr den preuischen Staat wrdigen gelernt. Der Kronprinz versah mit groer Gewissenhaftigkeit den Dienst als Oberst in Ruppin und versammelte auf feinem Schlosse zu Rheiusberg Gelehrte und Knstler um sich. Die kleine Schrift Antimacchiavelli" (S. 151), in der er seine Gedanken der die Aufgabe eines Fürsten niedergelegt hat, gibt sowohl von einem ernsten Studium, als auch davon Zeuguis, da sich Friedrich feiner einstigen Aufgabe immer bewut geblieben ist. 2. Iriedrichs Wegiernngs antritt und erste Matznahmen. Die harte Jugeud hatte Friedrich frh gereift und seinen Charakter gesthlt. Kurz vor seinem Tode machte Friedrich Wilhelm seinen Sohn mit der Treulosigkeit bekannt, mit welcher der Wiener Hof Preußen (S. 263) behandelt hatte. Als Friedrich Ii. 1740 die Negierung antrat, kehrte er zum Erstauueu aller, selbst seiner nchsten Bekannten, den Herrscher hervor. Er forderte von seinen Ministern, da sie das Wohl des Landes der jedes audere Juteresse, auch der das persnliche des Knigs, stellen sollten. Die Verwaltung, die sein Vater geschaffen hatte, lie er unverndert; auch zeigte er sich bald so sparsam wie jener. Dagegen lste er das Potsdamer Riesenregiment auf, verwendete aber das dadurch ersparte Geld zu eiuer Vermehrung des Heeres um 20 000 Mauu. Den Offizieren schrfte er ein, da sie die Soldaten menschlich behandeln und nicht blo schne, sondern auch gute und brauchbare Truppeu heranbilden sollten. Eine seiner ersten Regiernngs-manahmen war die Abschaffung der Folter. Auch fhrte er den Grundsatz der Dulduug durch, indem er erklrte, da in seinem Lande jeder nach seiner Fasson selig werden knne". Den Philosophen Wolfs, den Friedrich Wilhelm I. wegen seines Freisinns des Landes verwiesen hatte, rief der neue König wieder an die Universitt m Halle zurck. Ehrgeizig, persnlich tchtig, voll Vertrauen ans ein zahlreiches Heer und eine volle Staatskasse, setzte sich Friedrich Ii. als Ziel Kronprinz Friedrich in Kstrin. Atzler, Qu. u. L. Ii. Nr. 49. Friedrich Ii. der den preuischen Staat unter seinem Vater Atzler a. a. O. Nr. 47. 9 ' Aus dem 1. u. 2. Kapitel des Antimacchiavelli". Atzler, a. a > Nr 50 Ergnzungen Nr. 13, 14.

9. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 488

1904 - Habelschwerdt : Franke
488 4. Die Freiheit des religisen Bekenntnisses, d. h. jeder darf feinen Glauben ffentlich bekennen. Der Genu der brger-licheu und staatsbrgerlichen Rechte ist unabhngig vom religisen Bekenntnisse, doch darf durch die Ausbuug der Religionsfreiheit den brgerlichen und staatsbrgerlichen Pflichten kein Abbruch geschehen. 5. Das Recht der freien Meinungsuerung. Jeder Preuße hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Dar-stelluug fetite Meinung frei zu uern, darf aber dabei niemand beleidigen oder verleumden, auch nicht zum Ungehorsam aufreizen. Alle Staatsbrger drfen zu erlaubten Zwecken Vereine bilden. 6. Die Unverletzlich keit des Briefgeheimnisses. Briefe drfen nur vou dem geffnet werden, an den sie gerichtet sind. Ausnahmen finden nur bei strafgerichtlichen Untersuchungen und im Kriegsfalle statt. 7. Eltern und deren Stellvertreter drfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, der fr die ffentlichen Volksschulen vorgeschrieben ist. 8. Alle Preußen sind wehrpflichtig. 3. Der König. Der König steht an der Spitze des Staates; seine Person ist unverletzlich. Die Verantwortlichkeit fr die Regierungsakte bernimmt der Minister, der die Gegenzeichnung leistet. Dem Könige allein steht die vollziehende Gewalt zu. Der König beruft, erffnet und schliet den Landtag; er befiehlt die Verkudiguug der Gesetze und erlt die zu ihrer Ausfhrung ntigen Verordnungen. Der König ernennt und entlt die Minister, Staatsbeamten und die Offiziere. Ihm haben alle Beamten den Treueid, die Soldaten den Fahneneid zu schwreu. Der König hat das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schlieen, auch andere Vertrge mit fremden Regierungen zu errichten. Er hat das Recht der Begnadigung und Strafmilderung. Dem König steht die Verleihung von Orden und anderen mit Vorrechten verbundenen Auszeichnungen zu. Er bt das Mnz recht nach Magabe des Gesetzes. Die Krone ist, den Kniglichen Hausgesetzen gem, erblich in dem Mannesstamme des Kniglichen Hauses nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linealfolge, d. h. es folgt auf den König fetit ltester Sohn, oder, wenn Shne nicht vorhanden sind, der nchste Bruder des Knigs. (Agnaten sind die Blutsverwandten vterlicherseits.) Der Thronerbe wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres grojhrig. Er leistet bei seinem Regierungsantritt in Gegen-wart der vereinigten Kammern das eidliche Gelbnis, die Verfassung

10. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 91

1904 - Habelschwerdt : Franke
91 Theologen der nchsten Jahrhunderte, wie Thomas von Aquin und Bonaventura, hervor. Die durch die Kreuzzge herbeigefhrte Berhrung mit den andersglubigen Morgenlndern hatte zur Folge, da vielfach Zweifel an der Glaubenslehre der Kirche entstanden und sich Sekten bildeten, wie die Albigenser und Waldenser in Frankreich, die sich die Reinen" (Kdtharer, davon unser Wort Ketzer) nannten. An der Bekehrung derselben beteiligten sich besonders die Dominikaner. Bei der engen Verbindung, die zwischen Kirche und Staat bestand, trat auch die weltliche Macht fr die Reinheit der kirchlichen Lehre ein und ver-folgte die Ketzer. In dem Streit mit den Hohenstaufen waren die Ppste Sieger geblieben; der Plau, ein christlich-germanisches Gottesreich zu grnden, war aber gescheitert, und das Papsttum geriet jetzt mehr und mehr in Abhngigkeit von Frankreich. 3. Verfassung und Verwaltung des gleiches. a. König und Fürsten. In dem Kampfe um die Reichs- und Kirchenverfassung war das deutsche Knigtum unterlegen, die Macht der weltlichen und geistlichen Fürsten aber gewachsen. Whrend die ersteren die volle Erblichkeit fr ihren Besitz erlangt hatten, waren die Könige infolge des frhzeitigen Aussterbens der Herrscherhuser und des Widerspruchs der Groen nicht imstande, die Krone erblich zu machen. Die Bedeutung der Knigswahl nahm immermehr zu, wenn auch die Verwandten des verstorbenen Herrschers in erster Linie bercksichtigt wurden. Die Hohenstaufen besaen in Deutschland nicht mehr die groen Machtmittel wie Otto I. und Heinrich Iii., da viele Reichsgter in den Brgerkriegen verschenkt worden waren und die geistlichen Fürsten im Jnvestiturstreit eine grere Selbstndigkeit erlangt hatten. Friedrich Barbarossa und seine Nachfolger verlegten darum deu Schwerpunkt ihrer Politik nach Italien, wo ihnen die Mglichkeit gegeben schien, eine unumschrnkte Herrschaft zu grnden. Im 12. Jahrhundert fand das Lehnswesen seine vollkommenste Ausbildung und weiteste Verbreitung. Der König galt als oberster Lehus- und Kriegsherr, aber er stand zu der groen Menge der niederen Lehnsleute nicht in unmittelbarer Beziehung, da zwischen ihn und diese mehrere Stufen von Lehnstrgern getreten waren. Unmittel-bar vom Könige wurden nur noch die Herzge, Pfalzgrafen, Mark-grasen, die Grafen von Anhalt und Thringen und die Bischfe belehnt. Diese Fürsten waren aber nicht mehr Reichsbeamte, welche die Untertanenpflicht mit dem Kaiser verband, sondern sie standen durch Maitz, Das Lehnswesen. Atzler, Qu. u. L. I Nr. 28.
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