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1. Handbuch für Schüler zum Gebrauche bei dem Unterrichte in den gemeinnützigen Kenntnissen - S. 23

1846 - Dresden : Arnoldi
23 (einstweilige Verordnung für kirchliche Angelegenheiten). — Karl mit Herzog Alba an Luther's Grabe. — 1552 durch Moritz dem Kaiser in Passau ein Vertrag abgenöthigt. Das Interim aufgehoben. — 1555 d. 25. Sept, erhielten durch den Religionsfrieden zu Augs- burg die Protestanten mit den Katholiken gleiche Rechte. Reformation in anderen Ländern. 28. Schweiz. Ulrich Zwingli, 1484 geb., predigte 1516 in Einsiedeln gegen das Wallfahrten, trat 1519 gegen den Ablast- krämer Samson auf, verfaßte 67 Sätze über seine Lehren, wirkte mit Lekolompadius als Reformator in der Schweiz, fiel d. Ii.okt. 1531 in der Schlacht bei Kappel. — 1536 wurde die helvetische Confession von den reforinirten Kalttons in Basel unterschrieben. — Fortführung der Reformation durch Johann Kalvin, geb. 1509 in Frankreich, Prediger und Professor in Genf (Gnadenwahl zz Prä- destination). — Michael Servetus 1553 verbrannt. — Kalvin f 1564. — Name der Bekenner von Zwingli's und Kalvin's Lehre: Resormirte. — Kryptokalvinisten zi Protestanten in Sachsen im 16. Jahrhundert, die sich geheim zu Kalvin's Grundsätzen bekannten. Kanzler Krell 1601 enthauptet. 29. Schweden. Schwedische Bibelübersetzung 1526. — Bestätigung der Reformation durch Gustav Wasa 1527. 30. Dänemark. Friedrich!, bekennt sich öffentlich zur Re- formation und stellt die Evangelischen den Katholiken gleich 1527. — Christian 111. zieht die Klöster ein und bestätigt die Reformation auch in 31. Norwegen und Island 1536. 32. Frankreich. Hugenotten zi Anhänger Kalvin's, schon unter Franz I. (1515 — 47.) verbreitet, aber verfolgt. Heinrich v. Navarra (als König v. Frankreich Heinrich Iv.) Freund derselben, gegen die Guisen n katholische Partei. 1572 d. 24. Aug. Anfang einer 30tägigen Verfolgung der Hugenotten (Pariser Bluthochzeit). — Religionsfreiheit durch das Edikt von Nantes 1598. — Heinrich Iv. 1610 von einem gewesenen Mönche ermordert. — Ludwig Xiv. hebt 1685 das Edikt wieder auf, 50,000 Hugenotten (Refügie's) flüchten sich, gründen französische Kolonien in der Schweiz, in Hol- land, England und Deutschland. 33. Niederlande. Seit 1525 holländische Bibel. Ver- folgungen der Evangelischen unter Karl V. und Philipp Ii. (Herzog Alba), Auswanderung der Verfolgten. —Wilhelm v. Oranien ver- treibt mit einem deutschen Heere Älba, wird 1584 von einem Je- suiten erschossen. 34. England. Heinrich Viii., anfangs Feind der Refor- mation, erklärt sich 1534 gegen Papst Clemens Vii. — 1539 eng- lische Bibelübersetzung. — Unter Heinrich's Sohne, Eduard Vi., seit 1547 vom Erzbischöfe Thomas Kranmer die Kirchenverbesserung nach Kalvin's Lehre begonnen. — 1553 — 58 befördert die katholi- sche Königin Maria wieder das Papstthum (Kranmer verbrannt). — Unter der protestantischen Königin Elisabeth (1558 — 1603) bildet sich die bischöflich evangelische Kirche weiter aus 1563 (Episkopal

2. Theil 3 - S. 70

1880 - Stuttgart : Heitz
70 Neue Geschichte. 1. Periode. Deutschland. Holbein, wurden aber nun kalt abgefertigt. Auch diesmal reiste er wieder ohne Frau und Kinder ab. Daß er lieber ohne jene lebte, war natürlich, und die Kinder konnte er, der fast immer außer dem Hause arbeitete, nicht beaufsichtigen. Da er aber noch immer ein Bürger von Basel war und ein solcher nicht ohne Erlaubniß des Rathes abwesend sein durfte, so erhielt er nur auf einige Jahre Urlaub. Wie sehr man jetzt seinen Werth in Basel zu schätzen wußte, geht daraus hervor, daß ihm der Rath 50 Gulden Wartegeld aussetzte und außerdem seiner Frau alle Jahre 40 Gulden zahlte. Dennoch blieb er in London und hat Basel nur noch zweimal auf kurze Zeit besucht. Auch nach Heinrichs Viii. 1547 erfolgtem Tode stand Holbein bei seinem Sohne und Nachfolger Eduard Vi. in großen Gnaden. Ms dieser aber schon nach 6 Jahren starb und die katholische Maria, Heinrichs älteste Tochter, Königin wurde, die alle, welche nicht Katholiken waren, haßte, scheint er sich mehr vom Hofe zurückgezogen zu haben; denn er war der Reformation zugethan. Er starb endlich 1554 in London an der Pest, 56 Jahre alt. 91. Zwingli und Calvin. — Die Bartholomäusnacht, 1572. Zu derselben Zeit, als Kaiser Karl V. in Deutschland, Spanien und Neapel herrschte, war in Frankreich sein erbitterter Feind, Franz I., König (1515—47). Unter ihm lebte der berühmte Ritter Bayard, den man den Ritter ohne Furcht und ohne Tadel nannte, von dessen Thaten zu erzählen hier aber der Raum fehlt. Schon unter Franz war die neue Lehre nach und nach aus der Schweiz nach Frankreich gekommen. In der Schweiz nämlich waren, mit Luther fast zu gleicher Zeit, zwei treffliche Männer, Zwingli in Zürich und Calvin in Genf, darauf gekommen, die Christen zu der einfachen Lehre unseres Heilandes zurückzuführen und dasjenige aus unserer Religion zu verbannen, was erst nach und nach durch Menschenwerk hineingebracht war. Beide waren, wie Luther, durch das Lesen der Bibel darauf geleitet worden und hatten, wie er, mancherlei Verfolgungen ausstehen müssen. Die Lehre dieser beiden Männer stimmte ziemlich überein und ihre Anhänger wurden nachmals Reformirte genannt. Man merke sich von beiden berühmten Männern Folgendes:

3. Theil 2 - S. 202

1880 - Stuttgart : Heitz
202 Mittlere Geschichte. 3. Periode. Deutschland. Schwyz, Uri und Unterwalden, gehörten keinem besondern Herrn, sondern standen unmittelbar unter dem Reiche, hatten aber viele Vorrechte, z. B. daß sie nach ihren eigenen Gesetzen lebten, und daß nur, wenn besondere Vorfälle es nöthig machten, ihnen vom Kaiser ein Vogt geschickt wurde, der die nöthigen Untersuchungen anstellte. Aber das war dem Albrecht nicht genug. Ihm gehörten in der Schweiz eine Menge reicher Güter. Da diese aber zerstreut lagen, so wollte er gern, daß die dazwischenliegenden Ländchen sich ihm auch unterwürfen, und ließ daher den Waldstätten sagen: sie würden wohl thun, wenn sie sich seinem Schutze unterwürfen; widerstehen könnten sie ja doch seinen mächtigen Waffen nicht. Aber er wollte sie lieber zu seines Hauses lieben Kindern haben; denn er habe von seinem Vater immer gehört, daß sie ein tapferes Volk wären, und tapfere Männer liebte er über alles. Aber sie wollten lieber freie Reichsgenossen als Plänen entgegen war unter Friedrich Ii., dem Hohenstaufen, Uri der Gewalt der Habsburger entzogen und unmittelbar unter das Reich genommen worden; auch Schwyz hatte einen ähnlichen Freibrief erlangt. Doch hatte wiederum Rudolph von Habsburg vor seiner Erwählung zum Kaiser selbst in Uri als frei und ungezwungen berufener Schiedsrichter gewaltet und Gericht gehalten. Als Kaiser erkannte Rudolph die Reichsumnittelbarfeit von Uri an; den Freibrief der Schwyzer bestätigte er nicht. Nach Rudolphs Tode traten die Waldstätte sogleich, am 1. August 1291, in einen Bund zusammen, dessen Ziele deutlich gegen Habsburg gerichtet waren, und Adolph von Nassau zeigte sich gern Bereit, Freiheitsbriefe für Uri und Schwyz zu ertheilen. Kaiser Albrecht I. bestätigte zwar diese Briefe nicht, aber daß er Voigte in die Waldstätte geschickt habe, ist nicht nachgewiesen. Nach seiner Ermordung erboten und erhielten die Waldstätte von seinem Nachfolger, Heinrich Vii., die Bestätigung der Reichsunmittelbarkeit, und als nach dieses Kaisers frühem Tode der Kampf um die Kaiserkrone zwischen Ludwig von Baiern und Friedrich von Oestreich (Habsburg) ausbrach, traten die Waldstätte auf Ludwigs Seite. Da zog Friedrichs Bruder, Leopold der Glorwürdige, mit Heeresmacht gegen die Eidgenossen heran, die in einem herrlichen Siege am Morgarten ihre Freiheit vertheidigten, 15. Novbr. 1315. Darauf erneuerten sie zu Brunnen, am 9. Deebr. 1315, ihren Bund, und Kaiser Ludwig der Batet bestätigte 1316 den Waldstätten ihre früheren Freiheitsbriefe. Von da ab ist die Gründung der Eidgenossenschaft als vollzogen anzusehen. Alles Uebrige ist Sage. Nicht so, daß man annehmen müßte, es seien die Gestalten und die Ereignisse geradezu erfunden; einfache Vorgänge, mannhaftes Hervortreten schlichter Volksgenossen sind von leicht erklärbarer Begeisterung emporgehoben und verklärt worden. Dem nicht mehr erkundbaren wirklichen Zusammenhange der Vorgänge hat die Sage mit freiem Walten eine ihr zusagende Umgestaltung verliehen und wohl auch Fremdes, wie die Sage vom Apfelschuß, damit verwebt.
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