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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 206

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
206 legten der Pontifices, Augurn und Quindecimvirn, seit 12 v. Chr. Pon-tisex Maximus, dessen Wrde er damit fr alle Folgezeit mit dem Prinzipat verband, weckte er auch die eingeschlafenen priesterlichen Soda-litten wieder auf, stellte im Verfall begriffene stadtrmische Tempel, 82 an der Zahl, sowie andere Heiligtmer wieder her und richtete ganz verfallene von Grund aus neu auf. Zur Grundlage und zum Mittelpunkte der neuen Religionsordnung aber machte er den kaiserlichen Privatkult auf dem Palatin. Die Tempel, die er in solo privato hier dem Apollo (und der Diana) und der Vesta und inmitten des Forum Augustum dem Marsultor erbaute, wurden mit Vorrechten ausgestattet, die in republi-kamscher Zeit mit dem Tempel des Juppiter D. M. auf dem Kapitol verbunden waren und auch spter wieder verbunden wurden. Beine politische Absicht dabei war, das alte religis-politische Zentrum der Stadt (Kapitol und Forum) durch das neugeschaffene kaiserliche (Palatin und Forum Augustum) in Schatten zu stellen, um so die Gedanken der Brger von den groen Erinnerungen des Freistaates loszulsen und sie an die Denkmler der neuen Zeit zu fesseln. Die Staatsreligion suchte er mit Hilfe eines Stabes von Literaten (Varro, Livius, Dionys von Ha-karna, Vergil, Horaz) zur Hofreligion umzugestalten. Diese Hof-religion wurde gekrnt durch den Kaiserkult, dessen Anfnge der im Jahre 29 v. Chr. eingeweihte Tempel des Divus Julius (Csar) bezeichnete. Zum Genius des rmischen Volkes wurde jetzt der Genius des regierenden Kaisers, der ja den Staat in sich verkrperte. Der Staatseid wurde seitdem beim Genius des Kaisers, bei den penates p. R. Q. und bei Juppiter geleistet. Aber nur die verstorbenen Kaiser (im ganzen 18) wurden in die Reihe der Staatsgtter als eine geschlossene Gruppe von Divi aufgenommen; sie erhielten demgem einen Tempel, einen Staats-festtag, einen Flamen und priesterliche Sodalitten. 3. Periode: Do$ Eindringen der sacra peregrina und der versall der rmischen Religion in der ttaiserzeit. Seit dem Ende der Republik brachten die Kriege im Orient die Bekanntschaft mit der kappadokischen Ma Bellona, den gyptischen Gottheiten Isis, Dsiris und Serapis, dem syrischen Baal, dem persischen Mithras. Massenhaft drangen von nun ab diese orientalischen Fremdkulte (sacra peregrina) ein und vollendeten trotz der Manahmen des Augustus die innere Zersetzung der rmischen Religion. Die Gewalt dieser Bewegung machte im 3. Jahrhundert der Kaiserzeit Rom nicht nur zum Pantheon der Welt", sondern lie schlielich die rmische und selbst die griechische Gtterwelt unter der Masse der gyptischen, persischen und semitischen Gottesdienste ersticken. Damit war das Ende des rmisch-griechischen Heibentums be-siegelt. Insbesondere bte der rtselhafte und geheimnisvolle, in unterirdisch angelegten Gemchern ober Felsgrotten vollzogene Dienst des stierttenben Mithras auf die Massen des Volkes eine gewaltige Anziehungskraft aus. Neben der Vorliebe fr Geheimkulte und die syrischen Gottesbienste, in benen ein starker monotheistischer Zug hervortrat, ist ein eigentmliches Merkmal der spteren Kaiserzeit der schon von dem Gebanken an das Weltreich eingegebene Drang nach einer Welt-religion. Nemesis, Hekate, Fortuna Panthea, Isis, Mithras wrben

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 229

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
229 Artemis (140x72 m), des Jeus zu Olympia (112x53 m), der athenische Parthenon (75x32 m). In Rom umfate die feierliche Einweihung gewhnlich 3 Akte: 1. die Absteckung eines rechteckigen Grundplanes durch die inauguratio des Augurs (teniplum); 2. nach Vollendung der etwa erforderlichen Baulichkeiten die Zueignung an eine bestimmte Gottheit durch die dedicatio; 3. die Verzichtleistung auf das bisherige Eigen-tumsrecht durch die consecratio; letztere beiden Akte wurden vom Magistrat (oder durch die duumviri aedi dedicandae) unter Assistenz des Pontifex vollzogen, indem dieser die Dedikationsformel vor-, jener im Namen der Gemeinde sie nachsprach. Der Dedikationstag war der Stiftungs- oder Geburtstag des Heiligtums. Locus sacer bezeichnete mehr negativ eine rtlichkeit als aus-geschieden aus dem alltglichen Gebrauch, fanuni mehr positiv eine Sttte der Gottesverehrung, deren Zweckbestimmung der Pontifex klar ausgesprochen" hatte (Liv. Ii, 8,2). Alles, was vor" und auer-halb des Bereiches des fanum lag, war profan. Fanuni und delu-brum (eig. Sttte fr die rituellen Waschungen") bezeichneten vielfach: 1. das schlichte Heiligtum alten Stils; 2. den Tempel auerrmischer Gottheiten. Aedicula und sacellum hieen sowohl alle Arten nicht konsekrierter Privatheiligtmer als auch besonders jene zahlreichen alleinstehenden, kapellenfrmigen Heiligtmer, in denen nur das Gtter-bild in einer Nische untergebracht war, während der Opfernde oder Betende davor unter freiem Himmel stand. Templum bedeutete: 1. das Himmelsgewlbe, an dem die Augurn die signa caelestia beobachteten (templum maius); 2. technisch den vom Augur viereckig abgegrenzten Raum auf der Erde, von dem aus der Magistrat seine Beobachtungen anstellte (templum minus); 3. eine blo inaugurierte, also viereckige, aber nicht konsekrierte, also profan verbleibende, fr staatliche Zwecke bestimmte Ortlichkeit (wie Kurie, Komitium, Rostra, das auguraculum auf der Burg); 4. den Tempel in dem gewhnlichen Sinne, das Tempelgebude von viereckigem Grundri, vermge der Konsekration zu allen religisen Zwecken und Kraft der Inauguration auch zu bestimmten staatlichen Zwecken, insbes. zu Senatssitzungen, geeignet. Aedes (griech. to afoog, urspr. Feuersttte" oder Herdraum") bezeichnete ohne Zweifel den rundlichen Hauptraum des alten mensch-lichen Hauses. Ein solcher Rundtempel (aedes rotunda) war z. B. der Vestatempel, das Pantheon. Jeder aedes mit viereckigem, nicht aber jener mit rundem Grundrisse kam wahrscheinlich auch Name und Eigenschaft eines templum zu. Die bedeutendsten Kultfttten der verschiedenen Gottheiten s. in der Mythologie unter den betr. Gttern. Ii. Kultgeiten. \2. Die Kultseiten im allgemeinen. Gro war die Zahl der Feiertage {eoqrrj, feriae, von fesna=

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 230

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
230 Tempel) bei den Alten. Was fr die Rmer vor dem dies festus lag und kein dies festus war, das war dies pro festus Werktag. Von den 355 Tagen des vorcsarischen Jahres gehrten 109 als dies nefasti, deren profane Verwendung also ein nefas sein wrde, den Gttern, darunter 61 als feriae publicae im engeren Sinne; 11 weitere waren Gttern und Menschen gemeinsam (dies intercisi= halbe Feiertage). Von den 235 den Menschen verbliebenen Tagen, den dies fasti, an denen es Rechtens (fas) war, den brgerlichen und staatlichen Geschften obzuliegen, sind jedoch noch in Abzug zu bringen die beweglichen Feste (feriae conceptivae) und die von Fall zu Fall angeordneten auerordentlichen Feste (feriae imperativae). Die altrmischen Staatsfeste fielen smtlich auf ungerade Monatstage. Das Wesen der feriae publicae war vollstndige Arbeitsruhe (otium) im ffentlichen Leben, selbst in der Kriegfhrung, soweit es sich wenigstens um Offensive handelte, und mglichste Einschrnkung der Werktagsarbeit (des opus facere) im Privatleben. Neben der Arbeitsruhe und den herkmmlichen Festbruchen waren die gewhn-liehen Bestandteile der Festfeier: das Festopfer (sacriflcium ^ ^vaia), der Festschmaus (epulae aweandaelg) und die Festspiele (ludi ywveg). 1. Die $cfte. \5. a) Der athenische Festkalender. Der athenische Festkalender bot auer den (in der Mt)th. unter den betr. Gottheiten) bereits gen. Festen der Athene, des Jeus, Apoll, Dionysos (der die Dionysosfeste siehe Seite 66), der Artemis, Demeter noch die Theseusfeste, die Zwolxia und Ghrjeia, zum Andenken an den Synoikismos und an die Heimholung der Gebeine des Heros von der Insel Skyros. W. b) Rmische Seste. Der Rmer schied streng zwischen feriae privatae, die nur fr den abgeschlossenen Kreis der Beteiligten unter strenger Verbindlichkeit Geltung hatten, und den pro populo gefeierten feriae publicae. Diese zerfielen wieder in die alten Volksfeste (sacra popularia), an denen sich die groe Menge mit allerlei alten Bruchen und oft in ausgelassener Frhlichkeit beteiligte, und Staatsfeste im engeren Sinne, bei denen die Beteiligung des Publikums etwas Nebenschliches war und die eigentliche Erfllung der an diesen Tagen flligen religisen Verpflichtungen allein den Organen des Staates oblag. t5. Feriae privatae. 1. Familienfeste: Geburtstags- und Todesfeiern der Angehrigen und sonstige Gedenktage; 2. kollegiale Festlichkeiten bestimmter Stnde, Kreise und Verbnde, die sich um gewisse Tempel

4. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 231

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
231 der di novensides als sakral- Ver-inigungspunkt- gruppiert hatten zur festlichen Begehung des Stiftungstages ihres Heiligtums (3. Quinquatrus). \b. Volksfeste. Volksfeste (sacra popularia) waren namentlich die Feste, die von deu Angehrigen bestimmter sakraler, Verbnde und Ortlichkelten gefeiert wurden (Terminalia, Saturnalia). \J. Feriae publicae. Staatsfeste waren, abgesehen von den alten jhrlichen Wandel-festen und den auerordentlichen Festen die 45 sandigen Jahre ^ feste der ltesten Iahresordnung, rote jte von dem sagenhafiten < bis auf Csar unverndert bestanden hat. Auf den Tag der alten feriae der di indigetes rourde auch der Stiftungstag ihrer Tempel verlegt, die am Ende der Knigszeit und in den ersten ^rhunderten der Republik an die Stelle der alten, unscheinbaren kultstatten traten. (S u. den Gottheiten i. d. Mythologie). Der 1. Januar roar seit dem Iahre l53 v. Chr. der Mtrtstag der Beamten, an dem die Konsuln die feierliche Aussprechung von Gelbden" fr den Staat, die solemms votorum nuncupatio voll-aoaen. In privaten Kreisen aber roar er em hoher Feiertag, an dem man sich gegenseitig beglckwnschte und sich Geschenke von guter Vor= bedeutung (namentlich Sigkeiten - stremae ober ^renae franz. etrennes) machte. - Eine Reihe von Frauenfesten galten den Frauengottheiten Mater Matuta, Juno Lucina, Mater magna Idaea, Leres, Bona Dea, Carmentis, Diana, Venus. Die Totenfeste roaren fr alle staatlichen und sakralen Hand-lungen untauglich: die Obrigkeiten legten die Prtexta ab, die Tempel blieben geschlossen, Hochzeiten durften nickt gehalten werden. 2. Spiele. Auf die Beteiligung eines greren Publikums wurde gerechnet bei den Spielen, insbes. bei den ffentlichen Spielen. a) Die griechischen Spiele waren Wettkmpfe iyves) des Leibes und Geistes. Die Gymnastik stellte sich in den Dienst der Religion. \s. Gqmnische. hippische und musische Agone (vwveg yviivlxol, itctilxol, fiovixoi) wurden nach der Art der Darbietungen und der dafr geschaffenen Rumlichkeit unterschieden. 1. Die Hymnischen (d. h. halbnackt veranstalteten): die Wettspiele des Stadions zur Schaustellung krperlicher Tchtigkeit.

5. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 248

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
248 spicia impetrativa) neube[teilten Trger der (durch diese auspieia gegebenen) gttlichen Brgschaft. Erst in der Doppelbezeichnung auspicium imperiumque kam daher ihre Machtflle zum vollen Ausdruck. Der auf der Erde in Vierecksform scharf umgrenzte inaugu-rierte, d. h. vorher durch die Augurn hergestellte Raum war das sog. templum minus oder irdische" Templum, das auf die magistratische Auspikation beschrnkt blieb. - Die Zeit fr die Auspikation rvar gewhnlich eine der ersten Stunden nach Mitternacht. Der Beamte er-hob sich in tiefer Stille - ein unbedingtes Erfordernis fr eine gnstige Auspikation von seinem Lager und nahm in dem an der Auspikationsstelle aufgeschlagenen tabernaculum oder templum minus, dem nur nach einer Seite geffneten Zelte, Platz und erwartete die Zeichen, die er entweder selbst von der Tre des Tabernaculums aus erblickte, oder die ihm ein Assistent (nie der Augur!) meldete. Nichteintreten der erbetenen Zeichen ober der Vorfall einer Strung durch dirae (Unheilzeichen) oder die Feststellung eines Fehlers oder Verstoes (vitium) machte die Wiederholung des Auspikationsaktes ntig (repetitio auspiciorum). An der Stelle der ursprnglichen, wichtigen und hufigen, aber umstndlichen und zeitraubenden Vogelschau kamen zu Ciceros Zeiten aus Bequemlichkeitsrcksichten fr die magistratische Auspikation nur noch die signa ex caelo und die signa ex tripudiis zur Anwendung, die Blitzbeobachtung im stdtischen, die Beobachtung des Fressens der hl. Hhner im militrischen Amtskreise. Der Magistrat be-austragte seinen technischen Unterbeamten, denhhnerwrter (pullarius), der ursprnglich nur die zum Tripudium ntigen Hhner verpflegte und beobachtete, schon frhzeitig mit seiner Vertretung beim auspicium militare. Ein gnstiges Zeichen war es, wenn die aus ihrem Kfig gelassenen Hhner Stcke der gierig aufgenommenen Nahrung wieder aus dem Schnabel fallen lieen. Wie es nun erlaubt war, zur Erzielung eines gnstigen Impetrativzeichens die Tiere hungern zu lassen und ihnen dann das Futter in Breiform vorzuwerfen, so gengte es auch, bei der Seltenheit dieser Himmelserscheinung einfach ein fingiertes gnstiges Blitzzeichen zu melden.1) Auf diese Weise ist natrlich groer Mibrauch getrieben worden. 3*. Die Sibqllinischen Bcher. 3. Die Sibqllinifchen Bcher wurden seit den Tarquiniern befragt; zu ihrer Befragung wurde das Kollegium der Orakelbewahrer, die Ii, X, Xv viri sacris faciundis, eingesetzt (s. unten!). i) De caelo servare (urtb signa caelestia), das ursprnglich technisch blofo auf die Blitzbeobachtung ging, wurde zum allgemeinen Ausdruck fr bte Erhaltung impetrativer ober oblativer Auspizien.

6. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 249

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
249 52. Die etruskische haruspizin. 4. Die Divinationskunst der Etrusker kam etwa seit der Zeit des Hannibalischen Krieges auf 3 Gebieten zur Anwendung: 1) Bei der Eingeweidesch au (extispicina), die namentlich im Imperium militare schon wegen der greren Bequemlichkeit mehr und mehr die Beobachtung des Vogelflugs und die auguria ex tripu-diis verdrngte, so da in Ciceros Zeit der Haruspex zu dem stndigen Beamtenpersonal der hheren Magistrate gehrte; da hatte dieser bei gewissen Opfern, namentlich vor dem Beginne eines Feld-zuges oder einer Schlacht, die Aufgabe, aus den Eingeweiden des Opfertieres, aus Leber und Galle, Lunge, Netzhaut und Herz, den glcklichen oder unglcklichen Ausgang der geplanten Unternehmung zu verkndigen; 2) bei der Blitzkunde (ars fulguratoria), der bis ins kleinste ausgebildeten Lehre von der Wirksamkeit jedes einzelnen der blitzwerfenden Götter in bestimmten Regionen des in 16 Felder geteilten Himmels; 3) bei der Ausdeutung naturwidriger Ereignisse (ostenta), wo es neben der Ermittelung der Herkunft (von welcher Gottheit) und des Anlasses des Zeichens die Beantwortung der Fragen galt, welche zuknftigen Ereignisse das Vorzeichen ankndige (quid portendat prodigium), und ob es gnstig sei oder nicht. Im 2. und 3. Falle hatte der Haruspex auch die Shnmittel anzugeben und fr gewisse Probigien die Shnung selbst vorzunehmen (procuratio prodigiorum)., Iv. Die Kultperfonen. 33. a) Das priestertum bei den Griechen. In den alten Zeiten bedurfte es keines besonderen Priesterstandes. Der Hausvater opferte und betete fr die Familie, der Geschlechts-lteste fr das Geschlecht. Und diese Personen sind immer die Trger des Privatkultus geblieben. Die Aufsicht der den gesamten, namentlich den ffentlichen Kultus, die Leitung der groen Staatsfeste und Staatsopfer hatten die hchsten politischen Beamten, die also zugleich auch die hchsten priesterlichen waren. Als die Verhltnisse verwickelter wurden, bildete sich ein eigener Priesterstand heraus. Der Dienst des Priesters {ceqevg) beschrnkte sich auf die Sorge fr das Heiligtum und das Opfer. Deshalb war zur Bekleidung eines Priesteramtes nur die Kenntnis des Rituals erforderlich; denn da es kein Dogma gab, bedurfte es auch keiner Religionslehre mit theologischer Vorbildung. Fr die Deutung des Sakralrechtes und der Orakelsprche waren eigene sachverstndige Ausleger (eftjyijrtn) vorhanden. Es gab (Einzelpriester und Priesterkollegien. Die Be-setzung der Priestertmer, die von einjhriger oder meist lebenslnglicher Dauer waren, erfolgte durch Volkswahl ober Los oder Kauf ober Vererbung. Gewisse Priestertmer waren Frauen vorbehalten. Anteil an den Opfergaben und Tempelgtern bilbete die 17

7. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 254

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
254 Dafr genossen die Vestalischen Jungfrauen auer den schon ge-nannten eine Reihe von Vorrechten: sie allein von allen rmischen Frauen waren zivilrechtlich selbstndig, also von der Tutel befreit, legten ohne Eid Zeugnis ab, verfgten selbstndig der ihr Vermgen (durch Testament). Jedermann machte ihnen auf der Strae Platz, selbst der Konsul lieh vor ihnen die Rutenbndel senken, und sogar ein Ver-brecher mar unantastbar, solange er in ihrer Nhe weilte. e) Wie die dienstlteste Vestalin", die virgo Vestaiis maxima", als Oberin zugleich alle brigen Vestalinnen in sich verkrpernd, die weibliche Vertreterin des Vestakultus am Staatsherde war, so stand neben ihr als mnnlicher Vertreter dieses Kultus der pontifex maximus, der vereinzelt geradezu als sacerdos Vestae bezeichnet wird und als Hausherr am Staatsherde auch der Vor-gesetzte der Priesterinnen war. Er hatte in seiner hohen Macht-stellung, allerdings unter Oberaufsicht des Senates, die ganze frher vom Könige gebte sakrale Oberleitung- diese bettigte er nicht nur innerhalb des Gesamtpontifikalkollegiums, in dem er die Stellen des Rex, der Flamines und Vestalinnen besetzte (capere) und Strafgewalt ausbte, sondern er hatte mit magistratischer Machtbe-fugnis auch das Recht der Auspizien und der Berufung des Volkes in seinem Amtskreise und suchte seine Disziplinargewalt der die ganze Geistlichkeit auszudehnen. Seit 12 v. Chr. war das Oberpon-tifikat mit dem Prinzipat vereinigt. An der hl. Strae ist das alte Knigshaus, die als Fanum konsekrierte Regia, in der auch die hl. Wurfspeere und Schilde (ancilia et hastae) des Mars sich befanden, das Amtslokal (mit dem Archiv) des Pontifikalkollegiums geblieben. Die Dienstwohnungen der verschiedenen zum Kollegium gehrigen Priester lagen in nchster Nachbarschaft: das Haus der Vestalinnen (atrium Vestae oder zuweilen atrium regium), die Amtswohnung des Pontifex Maximus (domus publica), die Amtswohnung des flamen Dialis, das Haus des rex sacrorum am stlichen Ende der sacra via. 37. Das Collegium augurum. 2. Das Collegium augurum, das sich uerlich ganz dem Pontifikat entsprechend entwickelt hat, befate sich mit der uralten, geheim gehaltenen Auguraldisziplin, die ein Zweig des Iuppiter-kultus war. (Entgegen der griechischen Orakelweisheit der Quindecimvirn und der disciplina Etrusca der Haruspices, die beide darauf ausgingen, Knftiges vorherzusehen oder knftigem Unheil durch Angabe der Mittel zur Besnftigung des gttlichen Zornes vorzubeugen, suchte die allein durch die augures vertretene altrmische Divination nach feststehenden Ge-setzen aus gewissen immer nur von Juppiter ausgehenden Himmels-erscheinungen, besonders den Blitz- und Vogelzeichen, zu ermitteln, ob der Himmelsgott zu einer bestimmten, unmittelbar bevorstehenden Handlung seine Zustimmung erteile ober versage. Die augures publici p. R. Q., die auer scharlachrotem Kriegskleid

8. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 255

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
255 (trabea) den knotenlosen Krummstab (lituus) als uere Abzeichen hatten, waren die interpretes Jovis 0. M. (Cic. de leg. Ii, 20). Ihr Dienst umfate: 1. an selbstndigen Kulthandlungen die auguria, namentlich a) die Inauguration der Priester in dem von ihnen er-richteten Schautemplum auf der Burg; b) die Inauguration von Pltzen und Gebuden (Absteckung und Begrenzung eines rechteckigen Grund-planes) zum religisen und staatlichen Gebrauche; 2. die Mitwirkung bei der magistratischen Auspikation im stdtischen Amtskreise. Ihre Ttigkeit war hier a) vorbereitend: sie hatten als Trger der Lehre von den auspicia das irdische Templum zur Beobachtung der Vogel-Zeichen herzustellen und zu berwachen; b) kontrollierend und begutachtend: sie hatten auf die Aufforderung des Senates ihr Gutachten darber abzugeben, ob bei einer bestimmten Handlung den Vorschriften des Auguralrechts gengt war oder nicht; durch Feststellung ungnstiger Zeichen oder eines Versehens (vitium) konnten sie die Fortfhrung einer Handlung fr den betreffenden Tag verhindern oder einen staats-rechtlichen Akt rckgngig machen. 38. Die Ii, X. Xv viri sacris faciundis. 3. Die Ii, X, Xv viri sacris faciundis waren: 1. die interpretes Sibyllae (daher auch sacerdotes Sibyllini oder Xv viri libris inspiciendis gen.) und als solche betraut mit Ausbeutung der im Tempel des kapitolinischen Ippiter aufbewahrten, in griechischen Hexametern verfaten Sibyllinischen Bcher (libri Sibyllini oder libri fatales). Diese schlugen sie auf Grund eines Senatsbeschlusses in Zeiten schwerer innerer und uerer Krisen und auergewhnlicher Prodigien in Gegenwart von Magistratspersonen auf (adire, consulere, inspi-cere libros), suchten dann jedesmal den auf die vorliegende Sachlage gerade passenden Spruch aus und legten ihn, mit der ntigen Erluterung versehen, in Form eines schriftlichen Gutachtens dem Senate vor, der sodann nach Prfung des Sachverhalts und, wenn ntig, nach Anhrung der Pontifices und Haruspices die letzten Anordnungen traf. 2. Wie die Pontifices der den alten rmischen Kultus, so fhrten sie die Oberaufsicht der den ritus Graecus, d. h. der alle auf Grund der Sibyllinischen Bcher in Nom anerkannten neuen Gottesdienste der di novensides griechischer Herkunft. Sie leiteten insbes. den Dienst des Apollo sowie die Supplikationen und Lektisternien. Die haruspices waren die Vertreter der Divination der disci-plina Etrusca und sind niemals sacerdotes publici p. R. geworden. Seit der Zeit des Hannibalischen Krieges wurden diese Opferschauer und Zeichendeuter von Fall zu Fall von Staatswegen aus ihrer Heimat gegen Bezahlung nach Rom berufen, um ihr Gutachten vor dem Se-nate abzugeben. In Ciceros Zeit gehrten sie zu dem stndigen Beamtenpersonal der hheren Magistrate und bildeten in der Kaiserzeit den ordo haruspicum Lx, der unter einem haruspex maximus stand. 39. Dos Kollegium der Iii bezw. Vii viri epulones. 4. Das Kollegium der Iii bezw. Vii viri epulones, ein 196 v. Chr. zur (Entlastung von dem Pontisikalkollegium abgezweigtes und

9. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 257

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
- 257 >4> mute, und das nun durch eine Rechtsfiktion ein fr allemal als Feindes-land erklrt worden war. 2. Die Salii, Springer", die 12 salii Palatini, die dem Mars, und die 12 salii Collini, die urspr. dem Quirinus dienten, blieben auch nach der Bereinigung der alten Palatins- und der Hgelgemeinde vom Quirinal, beide Teile unter je einem magister, mit getrennten Dienstgebuden fr sich bestehen, bildeten aber im Dienst eine vereinigte, unter dem Schutze der alten (Bttertrias Iuppiter, Mars, Quirinus stehende Genossenschaft von 24 patrizischen Mitgliedern. Als Priester des Mars Gradivus holten sie im kriegerischen Auf-zuge am 1. Mrz und an den folgenden Tagen die dem Kriegsgott heiligen Waffen, kurze Lanzen und 12 ovale Schilde (1 der Sage nach vom Himmel gefallen und 11 ihm tuschend hnlich nachgearbeitet), aus dem sacrarium Martis in der Negia hervor (ancilia movere, Gegensatz condere) und hielten in Begleitung der gesamten Staats-priesterschaft unter dem Schalle der Kriegshorner durch die Stadt ihre Umzge, um an bestimmten Stationen ihre Waffentnze im Dreitakt (tripudium) zu Ehren des Mars aufzufhren. Dabei schlugen sie die Waffen zusammen und sangen das uralte, ihnen selbst nicht mehr ver-stnbliche Salierlieb, eine Art Litanei. Das Ganze war ein Abbild des Kriegszuges. Der Vortnzer hie praesul, der Vorsnger vates. 3. Die Luperci, die dem Dienst des deus agrestis, des Pannus Lupercus geweihte Wolfsgilde", waren ein uraltes gentilizisches Doppelpriestertum der Fabier und Quinctier, das spter zu einer einheitlichen Gesamtsodalitt verschmolz. Ihr ganzer Dienst beschrnkte sich auf das eine, untrennbar mit dem Palatin verbundene Fest der Luperkalien am 15. Februar. Unter Beteiligung der ganzen im Pontifikalkollegium vereinigten Priesterschaft vollzogen sie das vorgeschriebene Opfer eines Ziegenbocks und eines Hundes, berhrten 2 Jnglinge mit dem Opfermesser an der Stirn und wischten die Blutflecken sofort mit etwas Wolle, die in Milch getaucht war, wieber ab, worauf beibe auflachen muten. Auer biefen Shngebruchen unternahmen sie vor allem, uotbrftig mit einem Iiegen-fell umgrtet, vom Luperkal (= Wolfsgrotte am Palatin) aus den Shnumlauf um die Altstabt (antiquum oppidum Palatinum). -Zu (Ehren Csars wrben 14 v. Chr. die luperci Julii als 3. Luper-kergenossenschaft eingesetzt. Das Shnfest der Luperkalien hat sich am lngsten von allen heibnifchen Festen erhalten und ist erst durch Papst (Belasius 494 n. Chr. aufgehoben rvorben. 4. Die fratres arvales, Flurbrber", waren gleich den Luperkern eine gentilizische Priestergenossenschaft. Ursprnglich zur Feier des Flurumganges im Mai, der alten Ambaroalia, eingesetzt, begingen sie spter an 3 bestimmten Tagen des Ittaimonats zu (Ehren der Dea T> i a (= Tellus ober altital. Ceres) ein Wanbelfest als ein Fest der Frbitte fr das (Bebeihen der Felber und Fluren. Sie brachten in ihrem Heiligtume, das seit Augustus an der Via Campana auf dem rechten Tiberufer in einem Haine lag, ein

10. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 170

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
170 kmpfe, Speerwerfen, Reiten auf dem sonnigen Marsfeld mit (Eifer betrieben, da sie ja Behendigkeit und Kraft der Glieder und Abhrtung fr den Kriegsdienst hervorriefen. Fr diejenigen Knaben, welche in das siebzehnte Lebensjahr eintraten, wurde am Festtage der Liberalia (zu Ehren des Gottes Liber und der lndlichen Gttin Libera), am 17. Mrz alljhrlich die Mndigkeitserklrung vollzogen. Der Knabe legte die bullaunb die toga praetexta ab und bekleidete sich von nun an mit der toga virilis (pura, d. h. unverbrmten). Auch begleiteten ihn nicht mehr die Sklaven, er stand nun auf eigenen Fen. Nach einem den Laren dargebrachten Opfer ging der nunmehrige iuvenis in Begleitung seines Vaters und seiner Freunde auf das Forum und wurde in die Liste der kriegsfhigen rmischen Brger eingetragen. Der festliche Tag wurde mit einem Opfer fr den Gott Liber auf dem Kapitol und mit einem Festschmause im elterlichen Hause beschlossen. Von diesem Tage ab fhrte der junge rmische Brger 3 Namen, das praenomen (Vornamen), das nomen gentile (Geschlechtsnamen, Hauptname des Rmers, mit dem er auch angeredet wurde) und das cognomen (Familiennamen), z. B. Marcus (Vornamen) Tullius (aus der gens Tullia) Cicero (einer Familie der gens Tullia). Dem cog-nomen wurde zuweilen noch ein zweites und drittes (agnomen) beigefgt; so wurde ein Feldherr nach dem Lande, in welchem er rhmenswerte Kriegstaten oerrichtet hatte, beibenannt (P. (Cornelius Scipio Afriftanus), so ein Adoptivsohn nach dem (Bentilnamen seines Vaters mit der Endung anus (P. Cornelius Scipio milianus [der Sohn des milius Paulus, adoptiert von P. (Cornelius Scipio]). Die Zahl der praenomina war gering, hufig finden sich in Abkrzung: A. (ulus), App. (ius), C. (Gaius), Cn. (Gnaeus), D. (ecimus), L. (ucius), M. (arcus), M.' (anius), P. (ublius), Q. (uintus), S. (extus), Sp. (urius), T. (itus), Ti. (berius). In den letzten Jahrzehnten der Republik und in der Kaiserzeit wurde das praenomen oft ganz ausgelassen. Den (Bentil-namen fhrten auch die Klienten und Freigelassenen (z. B. Marcus Tullius Tiro, der Freigelassene (Ciceros). Die Tchter fhrten den (Bentilnamen (Tullia); waren mehrere da, so unterschied man sie durch maior, minor, tertia, quarta; die Frauen nahmen zu ihrem vterlichen (Bentilnamen einen Vornamen, hatten oft aber auch nur den bloen (Bentilnamen (Cornelia), in der Kaiserzeit Gentil- und Fami-liennamen des Vaters (Caecilia, Metella). Von seinem 17. Lebensjahre ab widmete sich der Jngling dem Staats- oder Kriegsdienste (tirocimum fori ober militiae), da die Beschftigung mit einem Hanbwerk ober mit einer Wissenschaft als nicht ehrenhaft angesehen wrbe. So waren z. B. die rzte stets Sklaven ober Freigelassene. Der zuknftige Staatsmann schlo sich einem bewhrten Vorbilde an, um in seiner Begleitung an gerichtlichen und politischen Verhandlungen teilzunehmen und sich so auf praktischem Wege auf seinen Beruf vorzubereiten, während der zuknftige Offizier als tiro (Rekrut) in die cohors praetoria eines Feldherrn eintrat
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