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1. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 655

1858 - Weimar : Böhlau
655 allen Staatsämtern ausgesprochen. Die alte Zeit versank in Nacht; es blieb nichts von ihr, an dem der junge Tag nicht gerüttelt hätte. „Die Nacht der öffentlichen Wohlfahrt" (la nuit du bonheur public) nann- ten viele diese Stunden; andere dagegen „die Bartholomäusnacht des Eigenthums" (la 8t. Barthélemi des propriétés). Der Jubel des dritten Standes übertönte die Klagen der beiden bevorrechteten Stände. Wenige Tage später wurde auf Mirabeau's Antrag der geistliche Zehnte aufgehoben. Dagegen erklärte der Demokrat Sieyeß, welcher als Dom- herr zu Chartres betheiligt war, die Abschaffung des Zehnten für einen Raub, der an den rechtmäßigen Inhabern zum Vortheil der Zahlungs- pflichtigen begangen werde. „Sie wollen frei sein und verstehen doch nicht gerecht zu sein!" rief Sieyes. Doch der Zehnte wurde aufgehoben und dem König der Titel: Wiederhersteller der Freiheit beigelegt. Eine Umgestaltung, welche den ganzen künstlichen Bau der gesell- schaftlichen Einrichtungen gewaltsam umstürzte, mußte viele Gegner ha- den. Einer großen'zahl derer, welche die Revolution befördert hatten, schienen jetzt die Gebrechen der alten Ordnung geringer, als die Härten der neuen. Standhaftere Freunde der neuen Gesetzgebung wurden we- nigstens wegen der Folgen bedenklich. Diese Sinnesänderung vieler Ab- geordneten erregten zwar die Hoffnung deß Hofes, aus dem Zustande der Erniedrigung wieder empor zu kommen; aber die Elemente des Hofes waren zu verschieden und besaßen nicht die Kraft, sich gegen die Partei der Umwälzung zu vereinigen. Der Hofzirkel, welcher fortwährend Ein- fluß auf den König behauptete, zeigte sich auch den gemäßigten Freun- den c>er Freiheit abhold. Necker besaß weder das Vertrauen des Königs noch Einfluß in der Nationalversammlung. Die meisten Mitglieder der Na- tionalversammlung waren gerecht und gemäßigt; aber dievolksmänner brach- ten sie durch Lärm, Geschrei, Zischen, Drohungen, Verleumdungen und Mißhandlungen zur Nachgiebigkeit. Unter diesen Umständen fielen die Abschnitte der Staatsverfaffung, welche im August und September fest- gesetzt wurden, ganz im Geiste der Umsturzpartei aus. Vergebens wünsch- ten edle Männer, daß man die Verfaffung Englands zum Vorbilde neh- men und ein Oberhaus bilden möge; es überwog die durch Leidenschaft verblendete Volkspartei, und die Beibehaltung einer Kammer wurde beschloffen. In jedem dem Könige gelassenen Rechte sah man nur das ihm gewährte Mittel, die verlorene Gewalt wieder zu gewinnen. An- sangs wollte man dem König ein unbedingtes Veto lasten, aber bald gestattete man ihm nur ein bedingtes Veto (suspensivum), d. h. das Recht, durch verweigerte Zustimmung die Gültigkeit eines Beschlus- ses vier Jahre hindurch zu hemmen. Bei diesem mit der größten Erbit- terung geführten Streit offenbarten die Wortführer ihre geringe Staats- weißheit, indem sie daß königliche Verwerfungsrecht als ein Hauptelement der Verfaffung aufstellten. Es würde ein Widerspruch gegen die Natur einer constitutionellen Staatsverfaffung sein, wenn die Regierung den Willen der Volksvertreter sich vollständig aussprechen lassen und dann denselben durch das bloße Machtwort des Regenten wieder vernichten wollte. In England ist das Verwersungsrecht des Königs nur ein Eh- renrecht, von welchem niemals Gebrauch gemacht wird. Die Macht der englischen Regierung besteht darin, den Willen der Volksvertreter mit ihren Absichten in Uebereinstimmung zu bringen, oder denselben durch

2. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 730

1858 - Weimar : Böhlau
730 Stiftung Gleichzeitig mit dem Papstthum ward auch die Eidgenossen- emer^clveti- bet Schweizer zertrümmert. In den Freistaaten der Schweiz Republik, hatten sich mancherlei Verfaffungsformen gebildet, die alle einander darin ähnlich waren, daß die obrigkeitliche Gewalt nicht der lasse aller ein- zelnen Bewohner zustand, sondern nur einer bald größeren, bald gerin- geren Zahl von erblich angesessenen Bürgern. Selbst die kleineren Kan- tone, die für wahre Demokratien galten, weil alle ins Bürgerrecht auf- genommene Haukväter zur Landsgemeinde gerufen wurden, hatten doch auch Schutzverwandte und Dienstleute, die das Bürgerrecht nicht besaßen, sowie unterthänige Ortschaften und Landvogteien, über welche die Ge- meinde Herrschaftsrechte ausübte. In den größeren Kantonen gemischter oder ganz aristokratischer Verfassung trat die oligarchische Richtung noch mehr hervor. In Bern, dem größten der verbündeten Kantone, waren die sämmtlichen Einwohner deß Landgebietes Unterthanen der Haupt- stadt, aber unter den Bürgern der letzteren hatten nur etwa drittehalb hundert Familien das Recht, in den Rath erwählt werden zu können; die Zahl derer aber, auf welche sich die Wahl zu beschränken pflegte, belief sich 1785 auf neun und sechzig Familien. Das Stadtadelsregi- ment bot manche schöne Seiten dar, und die väterliche Regierung der gnädigen Herrn von Bern konnte für musterhaft gelten. Doch machten sich auch manche Gebrechen bemerkbar, wie in der regimentßfähigen Bürgerschaft ein dein Adelstölze ähnlicher Dünkel und dagegen in den von der Regierung ausgeschlossenen Klassen ein Geist der Unzufriedenheit und des Mißmuths, der in dem bestehenden Verhältnisse der Regierenden und der Regierten die entschiedenste Ungerechtigkeit sah. Am ungünstig- sten war die Stimmung in dem wälschen Theile des becner Gebiets, in der 1536 dem Herzoge von Savoien entrissenen Landschaft Waat. Die Bewohner, den Franzosen durch Sprache und Denkweise verwandt, be- gannen zu Anfange der Revolution ihre Ausschließung vom Staats- regiment als einen Zustand arger Unterdrückung zu betrachten, und wur- den revolutionären Entwürfen und Grundsätzen geneigt. Die Patrioten des Waatlandes richteten Vorstellungen an den Senat zu Bern und baten, der Provinz die Rechte zu gewähren, die ihr bei dem Regierungs- wechsel zugesichert worden waren. Die Weigerung veranlaßte Unruhen, in deren Folge mehrere der Bittsteller auswanderten und über einige die Acht ausgesprochen ward. Ausgewanderte Waatländer wandten sich an daß Direktorium, und dieses nahm das Hülfegesuch freundlich auf. So- bald ein kleines französisches Heer an der Grenze erschien, stand das Waatland auf und sagte sich von dem Rathe zu Bern los. Der regie- rende Rath wurde durch Furcht gelähmt und meinte durch Unterhand- lungen das Vaterland retten zu können. Der Anführer der bernischen im Waatlande stehenden Kriegsmacht, Oberst Weiß, wurde auf ein un- bedingt friedliches Verhalten angewiesen. Ebenso herrschte Unentschlos- senheit auf der Tagsatzung, welche nach Aarau ausgeschrieben war, um über die von der Gesammtheit zu stellende Hülfe zu rathschlagen. Zu dem Mangel kräftiger Einheit, der den erschlafften Bund der Eidgenos- sen 'zum Widerstande gegen einen auswärtigen Feind ungeschickt machte, kam noch die in den Kantonen herrschende politische Gehrung, die von dem französischen Geschäftsträger zu Basel, Mengaud, durch alle Künste des Jakobinismus genährt wurde. Ueberall gab es Schweizer,

3. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 731

1858 - Weimar : Böhlau
781 die eine Veränderung der alten Verfassungen entweder aus Eigennutz wünschten oder dieselbe für unvermeidlich hielten. In Lau 1 an ne ver- einigten sich die Revolutionsfreunde zu einer Generalversammlung des waatländischen Volkes und steckten eine Fabne auf mit der Aufschrift: Lemanische Republik. In Basel brach eine Revolution aus; das bisher dem Rathe und der Bürgerschaft unterthänige Landvolk zog in die Stadt, schaffte die Stadtverfaffung ab und rief eine neue demokrati- sche aus. Die Regierung von Bern entschloß sich, um ähnlichen Auf- tritten zuvorzukommen, allen ihren Mitbürgern, ohne Unterschied der Geburt und des Wobnorts, gleiche Rechte einzuräumen. Luzern, Frei- burg, Solothurn und Schaff Hausen kündigten durch Bekannt- machungen gleiche Vorsätze an. Die Unentschlossenheit wirkte auch auf die Kciegsoperationen. Das Heer der Schweizer war anfangs dem französischen überlegen, aber die Schweizer ließen sich durch trügerische Unterhandlungen so lange hin- halten, bis der französische Feldherr Brune durch die Ankunft neuer Truppen unter Schauenburg verstärkt war. Nun nahmen die Fran- zosen Solothurn und Freiburg mit Slurm und« drangen gegen Bern vor. Zwar wurde von mehreren bernischen Heerhaufen tapfer gefochten, aber die Franzosen gelangten bis vor die Thore von Bern, und die Regierung suchte nun durch eine Kapitulation Leben und Eigen- thum der Bewohner zu retten. Die Schweizertruppen zerstreuten sich jetzt, fielen aber vorher über ihre Anführer her und tödteten mehrere, weil sie glaubten, daß ihre Niederlage nur das Werk der Vecrätherei sein könne. Die Franzosen bemächtigten sich zunächst in Bern des Schatzes und des Zeughauses; dann dehnten sie das Plünderungssystem auch auf an- dere Kantone aus. Die schweizerische Eidgenoffenschaft wurde für eine untheilbare helvetische Republik erklärt und ihr die Einführung einer Verfassung nach französischem Zuschnitt anbefohlen. Das Land wurde mit dem Unterhalte und der Bekleidung der französischen Armee belastet, mit starken Schatzungen belegt und die Arsenale, Magazine und die Staatskassen ausgeplündert. Zu Aarau versammelten sich die Abgeordneten von zehn Kantonen, und am 27. April 1798 wurde ein helvetisches Direktorium eingeführt. Aber die kleinen demokrati- schen Kantone, Schwytz, Uri, Appenzell, Glarus, Zug und Untermal- den, wollten von der neuen Verfassung nichts wissen, und auch die Be- wohner neuer Kantone, wie Thurgau und St. Gallen, theilten die Ab- neigung gegen die neue Verfassung. Es kam zu mehreren blutigen Tref- fen, am Zürcher See und in den benachbarten Thälern, zum Theil an den Stellen früherer Freiheitßkämpfe, bei Morgarten, Küßnacht, Rap- perswyl und anderen, und die Enkel der alten Eidgenossen bewiesen, daß die alte Schweizerkraft noch nicht erloschen war. Aber endlich muß. ten die Schweizer doch die neue Verfassung annehmen. Der republikanische Haushalt kostete noch mehr als der monarchi- gsks lche, und das Direktorium juchte deßhalb durch Unterjochungß- und Paris zurück Plünderungskriege außerordentliche Zuschüsse zu erhalten, um das Miß- nwgypttn Verhältniß der .Einkünfte gegen die Ausgaben zu decken. Auch bemühte es sich durch äußere politische Größe die innere Gebrechlichkeit zu ver-

4. Geschichte des Mittelalters - S. 15

1854 - Weimar : Böhlau
15 ihre Gesänge und dachten mit Scheu und Ehrfurcht an die geheim- nißvolle Macht dieser Jungfrauen. Ein anderes Orakel befand sich auf einer dem Volke der Nanneten (Nantes) gehörenden und in der Mündung der Loire liegenden Insel, welche kein männlicher Fuß betreten durfte. Diese Priesterinnen waren verpflichtet, zu gewissen Zeiten das Dach ihres Tempels zu zerstören und es dann in einer Nacht wieder aufzubauen. Wenn eine derselben von den Materia- lien etwas fallen ließ, so wurde sie, wie man erzählte, von ihren Gefährtinnen auf der Stelle zerrissen. Diese Priesterinnen waren verheirathet und besuchten einige Male im Jahre ihre Männer, welche auf dem der Insel gegenüber liegenden Lande wohnten, ver- ließen sie aber wieder vor Tages Anbruch. Die Inseln an der Küste von Armorika waren bei den Alten wegen der magischen Künste der Druiden berühmt. Auf manchen derselben hörten die Schifffahrer zu gewissen Zeilen lärmende Gesänge und Klänge der Cymbeln. Als der römische Feldherr Paulinus Suetonius die brit- tische Insel Mona (Anglesea) angriff, standen Druiden am Ufer und sprachen mit aufgehobenen Händen Verwünschungen gegen die Römer aus, während Druidinnen in Trauerkleidern, mit aufgelöstem Haar, brennende Fackeln schwangen. Die Druiden waren beson- ders wegen ihrer Weissagungen berühmt, der Vorstellung der Kel- ten und Germanen gemäß, die der weiblichen Natur und besonders der jungfräulichen ein tieferes Gefühl für das Leben des Alls und somit einen Blick in die Zukunft zuschrieben. Bei den Kelten gal- ten jedoch die Frauen weniger als bei den Germanen, und es ist keine Spur vorhanden, daß eine Druidin eine Bedeutung erlangt hat, wie Aurinia, Velcda und andere bei den alten Deutschen. In naher Verbindung mit den Druiden standen die Barden oder Sänger. Sie hatten nicht nur die Lehren der Druiden in Verse gebracht, sondern dichteten auch von der Abstammung der Fürsten, und neben der didaktischen und epischen Poesie fehlten auch lyrische Lieder nicht. Die Barden bedienten sich bei ihren Vorträ- gen eines Instrumentes, welches im Kimrischen Kruit, irisch Cro- tha, deutsch Grota oder Rota genannt wird. Das Instrument war einer Violine ähnlich, nur etwas größer und hatte sechs Saiten, von denen vier mit dem Bogen gestrichen wurden. Wälsche und Irländer oder Schotten waren die Meister der Harfe und Rota im ganzen Mittelalter. Die Religion der Kelten war Naturreligion. Die Gallier ver- Diereilgivn. ehrten in dem Gotte Teutates die schaffende Kraft der Natur. Teutates hieß im Galischen Vater des Volkes, und dieser Gott wurde als Stammvater des keltischen oder gallischen Völkerzweiges gedacht. Wenn Cäsar berichtet, daß die Gallier von dem Dis pater abzustammen behauptet hätten, so ist sein Irrthum daher entstan- den, daß im Galischen Di Gott hieß und er diesen Namen für den Dis pater genommen hat. Die Gallier dachten in dem Teutates sehr mannigfaltige Begriffe vereinigt, welche später als besondere Aeußerungen seiner Macht getrennt und als besondere Götter auf- gefaßt wurden. Teutates war der Stifter des bürgerlichen Lebens, des Handels, der Wissenschaften und Künste und wird von Cäsar

5. Geschichte des Mittelalters - S. 62

1854 - Weimar : Böhlau
62 Wichte und Elbe. mit den Männern; das Geschäft und die Bestimmung der Halb- göttinnen ist, daß sie den obern Göttern dienen und den Men- schen deren Willen verkündigen. Das Amt der Halbgöttinnen ist bedeutsamer und von tieferem Einfluß auf das Leben und Treiben der Menschen als die Thaten der Helden; ihr Ansehen und ihr Kultus ist größer als die Verehrung der Heroen. Von jeher wurde bei den Deutschen die Frau mit Achtung und Ehrfurcht behandelt; die Deutschen glaubten, daß den Frauen etwas Göttliches und Vor- ahnendes inwohne, daß Zauber und Weissagung besonders ihre Gaben seien. Dies galt nun in besonders hohem Grade von den halbgöttlichen Frauen, welche daher kluge, weise Frauen hie- ßen. Unter diesen stehen obenan die drei Schicksalsgöttinnen, die Moiren der Griechen, die Parzen der Römer, unsere Norni: Wurt, Werdandi und Skuld, das Gewordene, das Werdende, das Werdensollende, Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Wurt, die Vergangenheit, war von Herzen gütig und durch ihr Alter ehr- würdig ; sie wurde vorzugsweise verehrt und war gleichsam die Vorsteherin der drei Nornen. Ganz das Gegentheil von ihr war die jüngste, Skuld; jugendlich rasch naht sie heran und im Nahen verschwindet sie schon wieder, ihrer zweiten Schwester Platz zu machen. Ihrer ewigen Beweglichkeit ist die Ruhe der älteren Schwe- ster verhaßt; was sie im Schilde führt, weiß Niemand. Die Walküren, die göttlichen Botinnen Allvaters, waren es, welche den Wal (die Erschlagenen auf dem Schlachtfelde) kü- ren, kiesen, holen, in Empfang nehmen und die Helden in die göttliche Wohnung Wuotans tragen. Von diesem Walten in der Schlacht heißen sie auch Schlachtmädchen, und weil sie gerüstet mit Schild und Helm ausziehen, Schildjungfrauen, Helmjungfrauen. Sie sind die Schutzgeister der Helden. Wie die Nornen, so spin- nen und weben auch die ihnen verwandten Walküren, und zwar nicht nur die Geschicke der Schlacht, sondern sie spinnen auch am Seestrande fitzend köstlichen Flachs. Dann ziehen sie Schwanhemden an. Oft finden die Helden sie auch, wann sie sich in der kühlen Fluth baden, nehmen das am Ufer liegende Schwangewand und bringen dadurch die Jungfrauen in ihre Gewalt. Die Seen, an welchen die Schwanjungfrauen erscheinen, liegen meist in den tiefen, geheimen Schatten eines Waldes und deshalb heißen die Jungfrauen auch Waldfrauen, Waldminnen, Meer- minnen. Von den Halbgöttern unterscheidet sich eine ganze Reihe von Wesen hauptsächlich dadurch, daß sie nicht wie jene von den Men- schen ausgehen, sondern gleichsam ein Reich für sich bilden und nur durch Zufall oder Drang der Umstände bewogen werden, mit Men- schen zu verkehren. Sie besitzen die Kraft den Menschen zu schaden und zu helfen, scheuen sich aber vor ihm, weil sie ihm leiblich nicht gewachsen sind. Entweder find sie weit unter menschlicher Größe oder ungestalt. Die weiblichen Wesen erscheinen edler und gleichen den Göttinnen und weisen Frauen; die männlichen Geister scheiden sich bestimmter ab von Göttern wie von Helden. Die Namen dieser Wesen find Wichte, Elbe oder Elben, und es giebt weiße,

6. Geschichte des Mittelalters - S. 72

1854 - Weimar : Böhlau
72 Zauberei und Weissagung. Leben, wie auf der Erde, nur daß alles viel schöner und herrlicher erscheint, alles ist aus Gold gemacht, wenn es gleich den blöden Augen der Sterblichen nicht darnach aussieht. An der Spitze der in solchen Bergen wohnenden Helden stehen die alten Fürsten und Könige wie z. B. Siegfried und Dietrich von Bern und aus spä- terer, christlicher Zeit Karl der Große, Otto der Große und Fried- rich Barbarossa. Fast alle, denen es vergönnt war, die alten Kaiser zu schauen, fanden sie schlafend. Mitunter erwacht der Kaiser und fragt den Eintretenden, ob die Raben noch um den Berg flögen? Auf die Bejahung der Frage erwiedert er: So muß ich hundert Jahre länger schlafen. Auch Sagen von Frauen und Jungfrauen, die in Berge verwünscht sind, werden fast auf allen deutschen Ber- gen, die eine Burg tragen, erzählt. Diese verwünschten Frauen und Jungfrauen sind schneeweiß gekleidet und tragen in der Hand oder am Gürtel ein Bund Schlüssel, oft auch einen Strauß weißer oder blauer Blumen. Sie erscheinen am liebsten Schäfern und Hir- tenknaben, die ihre Heerden in der Nähe der Burgen weiden. Mit wem sie zusammentreffen, den beschenken sie mit scheinbar werthlosen Dingen, die sich bei näherem Zusehen in Gold verwandeln. Alle Verwünschten sehnen sich nach Erlösung. Mit dem in die Berghöhle entrückten Helden ist meistens ein ungeheurer Hort (Schatz) versenkt, den Schlangen, Drachen oder abscheuliche Hunde hüten. Eine Blume, die Springwurzel oder die Wünschelruthe bringt in den Besitz des Schatzes, sie sprengt die Wände der Berge, sie ist der Schlüssel zum Schatz. Aus den heiligsten Geschäften, Gottesdienst und Dichtkunst, muß der Ursprung der Zauberei hergeleitet werden. Priester und Dichter, Vertraute der Götter und göttlicher Eingebung theilhaft, grenzen an Weissager und Zauberer. Neben dem Götterkultus stand finstere Zauberei. Der Zauber wurde im Alterthum von Männern wie von Frauen geübt, jedoch vorzugsweise den letzteren zugeschrie- den. Daher kam es, daß die Hexerei d. i. die alte Zauberkunst meist von Frauen getrieben wurde. Der Zauberer hat das Vermö- gen sich unsichtbar zu machen oder in Thiergestalten zu schlüpfen. Zauberer verwandeln sich in Wölfe, Zauberinnen in Katzen; die letz- teren nehmen auch Vogelgestalt an, gewöhnlich die der Gans d. i. des Schwans. Von jeher hat der Mensch den Schleier zu lüften gesucht, den Zeit und Raum über seine wichtigsten Angelegenheiten geworfen haben. Durch Anwendung geheimer Mittel glaubt er Auskunft zu erlangen. Erlaubte und unerlaubte Weissagungen waren von jeher ein Geschäft des Priesters und des Zauberers. Die priesterliche, heilige Weissagung scheint, wie der Priesterstand selbst, in gewissen Geschlechtern fortgeerbt worden zu sein. Auch konnte jemand die Gabe der Weissagung dadurch erlangen, daß er dem, welcher sie besaß, auf den rechten Fuß trat und über die linke Schulter schaute. Auch die Glückskinder, die mit der Glückshaube, mit einer Haut um den Kopf, geboren waren, sahen Geister. Zur Erforschung des Geschehenen dienten in den Gerichtsverhandlungen die Gottesurtheile, bei denen der Angeschuldigte selbst den Ritus vornehmen mußte.

7. Geschichte des Mittelalters - S. 165

1854 - Weimar : Böhlau
165 und daran nahmen die Römer wie die Germanen Antheil. Für die Römer bestanden aber noch eine Zeitlang einige ihrer städtischen Einrichtungen fort, die Curie mit dem Defensor zur Aufnahme und Eintragung von Testamenten, Schenkungen und ähnlichen Acten. Dagegen findet sich keine Spur von einer besonderen Gerichtsbar- keit dieser Magistrate, von einer eigenen von dem Staate aner- kannten Gemeindeverbindung der Stadtbewohner, überhaupt von einer selbständigen Stellung der Städte innerhalb des Reiches. Mehrere Stadtgebiete oder Gaue waren zu einer Landschaft ®ie oder Provinz vereinigt und über diese ein Herzog gesetzt, zunächst zum Oberbefehl über das Kriegswesen der Landschaft und alles was mit der Landesvertheidigung zusammenhing, dann aber auch zur Auf- sicht über die bürgerliche Verwaltung und die Rechtspstege. Dem Herzoge waren die Grafen untergeordnet. Wo die Einsetzung der Herzöge zur Regel geworden war, blieb dem Grafen die Leitung der Gerichte, wenn auch dem Herzoge eine gerichtliche Gewalt nicht fehlen konnte. Der Herzog hatte theils eine allgemein aufsehende, für die Interessen des Landes sorgende, den Einzelnen schützende für wichtigere Geschäfte bestimmte höhere Gewalt, theils die beson- dere Stellung als oberster Befehlshaber. Die letzte überwog fort- während, und sie gab am Ende auch den Anlaß, daß regelmäßig in allen Provinzen des Reichs Herzöge eingesetzt wurden. Der Um- fang ihres Gebietes war sehr verschieden, bald drei bis vier Gaue, bald mehrere bis zu zwölf. Dabei wurde häufig auf landschaftliche Verbindungen Rücksicht genommen, die sich aus früherer Zeit er- halten oder erst gebildet hatten. Auf deutschem Boden waren es die Landschaften der einzelnen größeren Stämme, welche der Ge- walt eines Herzogs untergeordnet wurden. Aber eben hier hat das Amt der Herzöge bald den Charakter einer mehr selbständigen Herr- schergewalt angenommen. Sie wurden dem fränkischen Könige ge- genüber die Vertreter der einzelnen Stämme, die Repräsentanten ihrer volksthümlichen Verschiedenheit innerhalb der Einheit des Rei- ches; sie gewannen nach unten an Macht und Einfluß, nach oben an Unabhängigkeit, und wurden so die Träger einer Entwickelung, bte für den späteren Zustand des fränkischen Reiches und seiner Verfassung höchst bedeutungsvoll werden sollte. Die Stätte für die eigene Bewegung des Volkes war die Ver- Dasgcnchts- sammlung der Hundertschaft. Außerdem kamen gewiß auch die irf,en Dorfgenossen zusammen und beriethen in ihren Angelegenheiten; von Dorfgerichten ist aber nicht die Rede. Die grundbesitzenden Ge- meindeglieder bildeten die Versammlung der Hundertschaft; sie wa- ren die Urtheiler, welche das Recht nach alter Gewohnheit wiesen. Den Vorsitz im Gericht hatte der Centenar, später der Graf oder auch dessen Stellvertreter, welchen beiden letzteren aber der Centenar unter dem Namen eines Judex zur Seite stand, damit er dem Urtheile des Volkes durch Untersuchung der Verhältnisse und durch Nachweis der gesetzlichen Bestimmungen zu Hülfe komme. In der Gerichtsversammluug pflegte ein Theil des Volkes zu stehen, ein anderer im engeren Kreise zu sitzen, an erhöhtem Platze, wie

8. Geschichte des Mittelalters - S. 142

1854 - Weimar : Böhlau
142 Innere Ver- hältnisse des westgothischen Reichs. auf den Papst, als den höchsten Schiedsrichter in Glaubenssachen, untersagt, und die Bischöfe dem Könige unterworfen, die Verfol- gungen der Juden aufgehoben, die Verheiratung der Geistlichen erlaubt und endlich ein Theil der großen Güter der Geistlichkeit eingezogen. Mit den eingezogenen Gütern sollten die dem König ergebenen Großen bereichert werden; aber auch die weltlichen Gro- ßen sollten manches von ihren Vorrechten aufgeben. Durch diese neue Staatseinrichtung hatte Witiza viele für sich gewonnen, aber noch mehrere sich zu Feinden gemacht. Verschwörungen wurden an- gesponnen, aber unterdrückt, da das Volk keinen Theil an densel- den nahm. Eine arabische Flotte versuchte an der südlichen Küste eine Landung, sie wurde aber mit großem Verluste zurückgeschlagen (709) . Noderich, der Sohn eines wegen Theilnahme an einer Verschwörung geblendeten Großen, stiftete eine Verschwörung; die Geistlichkeit unterstützte den Aufstand, und Witiza wurde gestürzt (710) . Noderich ward von seinem Anbange zum König ausgeru- fen, er verstand es aber nicht die Familie seines Vorgängers mit sich auszusöhnen oder unschädlich zu machen, und so zog sich über dem zerrütteten westgothischen Reiche das Ungewitter zusammen, welches demselben schon längere Zeit von Afrika her drohte und welches dasselbe gänzlich zertrümmerte. Die Westgothen nahmen bei ihrer Niederlassung in Gallien und Spanien ebenfalls Landtheilungen mit den Provinzialen vor. Vom Ackerland und Waldungen erhielt der Gothe zwei Drittheile, der Römer ein Drittheil; doch konnten Waldungen auch gemein- schaftlich bleiben. Der König wurde von den Großen des Reiches gewählt, doch fiel die Wahl in früherer Zeit gewöhnlich auf den Sohn des verstorbenen Königs. Die Macht des Königs war seit Reccared durch die Reichstage beschränkt und auch schon früher an die Ehrfurcht vor den Gesetzen gebunden. Der König wachte über das Recht und gewährte den Bedrängten Hülfe. Bei seiner Thron- besteigung hatten ihm alle den Eid der Treue zu leisten. Nach Reccared wurden die Könige auch gekrönt und gesalbt. Um den König waren Personen des Hofstaates hohen und mittleren Ran- ges. Zu den niederen Hofämtern wurden auch unfreie Leute des Königs befördert. Für die Landesverwaltung war das Reich in Provinzen eingetheilt. In jeder Provinz war ein Herzog (Dux), welcher über die Sicherheit des Landes, den gemeinen Nutzen, die Ordnung der Verwaltung und Rechtspflege, und die Bestrafung der Verbrechen zu wachen hatte. Unter ihm stand an der Spitze der Verwaltung und Rechtspflege in jedem Stadtgebiet ein Graf, neben diesem dessen Stellvertreter (Vicarius) und ein Richter (Judex) als Gehülfe im Richteramt. Die meisten Beamten waren zugleich An- führer im Krieg. Zum Aufgebot mußten alle Waffenfähigen sich stellen, auch die Freigelassenen und die Knechte des Fiscus. Gegen die Willkür der Beamten gab es viele und strenge Verordnungen. Auch wurden die Bischöfe zur Beaufsichtigung mit herangezogen. Der Graf war die gemeinschaftliche Obrigkeit für die Gothen und Römer. Weiter abwärts bildeten aber noch die Römer in jeder Stadt eine besondere Gemeinde, welche unter einer besonderen Be-

9. Geschichte des Mittelalters - S. 146

1854 - Weimar : Böhlau
146 durch die Bekanntschaft mit römischer Kultur etwas besser und bequemer eingerichtet. Daß man römische Münzen kannte und nach ihnen rech- nete, erscheint als die bedeutendste Anlehnung an fremde Verhältnisse. Mit dem Grundbesitz hängt alles Recht in der Gemeinde zu- sammen. In der Gemeinde ist der Grundbesitz, verbunden mit vol- ler Freiheit und fränkischer Abstammung, von entschiedener Bedeu- tung. Wichtig sind auch die verwandtschaftlichen Verbindungen, welche innerhalb der einzelner! Gemeinden und über sie hinaus die freien Volksgenossen verbinden. Auf ihnen beruht das Recht zu erben und für den erschlagenen Verwandten das Wehrgeld zu empfangen, aber auch die Pflicht, dem Verwandten unter gewissen Voraus- setzungen bei der Zahlung der Buße zu unterstützen, ihn vor Ge- richt zu vertreten und zu vertheidigen. Einen politischen Charak- ter haben aber diese Vereinigungen der Blutsverwandten nickt. Die Römer, welche ihren Grundbesitz behalten haben, stehen in vielen Beziehungen nur den Leten oder Liten gleich, die einen Theil des Volkes ausmachen, aber keine politischen Rechte haben. Diesen fehlt das volle Recht der Freiheit mit dem freien Eigen- thum. Dieses soll auch nicht an die Weiber fallen. Dagegen ist eine Theilung der Ländereien unter gleichberechtigte Erben zulässig gewesen. Da die Mündigkeit früher mit dem zehnten, später mit dem zwölften Jahre eintrat, während Grundbesitz daheim nicht leicht vor dem Tode des Vaters erworben werden konnte, so gab es eine zahlreiche wehrhafte Jugend, welche geneigt war außer der Hei- math ihr Glück zu versuchen. Diese hat wohl in den Heeren der Römer gedient und ist in den Eroberungskriegen den Königen ge- folgt. Aber dem kriegerischen Treiben ausziehender Sckaaren ste- hen die stätigen, auf dem Grundbesitz beruhenden Verhältnisse der Heimath gegenüber. Hier gab es Hundertschaften, wie wir sie frü- her kennen gelernt haben, welche ihre Versammlungen hielten und ihre Vorsteher hatten. Der Vorsteher wurde von der Hundertschaft gewählt, er leitete die Versammlung und besorgte die gemeinsamen Angelegenheiten. Wahrscheinlich zog er auch an der Spitze seiner Abtheilung des Volkes in den Krieg. Alle Geschäfte, welche für das Recht von Wichtigkeit waren, vollzog man in eigenthümlich feierlicher Weise. Symbolische Hand- lungen von sinnlich lebendiger Kraft wurden vorgenommen, um das Geschäft dem Gedächtniß einzuprägen. Man springt im Hemd, unbeschuht, einen Stock in der Hand, über den Zaun des Hosts, wenn man Haus und Hof verlassen und aufgeben will. Den Besitz desselben und die daran haftende Verpflichtung überträgt man auf die nächsten Verwandten dadurch, daß man Erde aus den vier Ecken des Hauses nimmt und auf der Schwelle stehend über die Schulter auf dieselben hinwirft. Andere Uebertragungen finden statt, indem man dem andern einen Halm in den Schooß wirft. Um sich als Besitzer von Haus und Land zu bethätigen, muß der Empfän- ger drei Gäste bei sich aufnehmen und sie mit Brei bewirthen. Die Verlobung der Wittwe und wahrscheinlich auch die der Jung- frau fand durch einen Scheinkauf statt. Die Frau, welche zur zwei- ten Ehe schritt, mußte sich in besonderer Weise mit den Verwand- ten des ersten Mannes abfinden. Wer aus der Familie, der

10. Geschichte des Mittelalters - S. 204

1854 - Weimar : Böhlau
2v4 (1178 — 1241) genannt, enthält die Erzählung der Göttersagen der älteren Edda und Erklärungen der Bilder und Versarten der heidnischen Dichtersprache. Nach der Mythologie der Skandinavier giebt es mehrere in bestimmten Zeiträumen sich wiederholende Welt- schöpfungen, bei denen jedes Mal die frühere Welt zu Grunde geht. Die Asen oder zwölf Hauptgötter, an deren Spitze Odin steht, sind von einem fernen Lande in Skandinavien eingewandert, ha- den die frühere Welt zerstört, die Götter und Riesen derselben an das äußerste Ende der Welt vertrieben und die Erde oder Mann- heim d. i. die Heimath der Menschen zum Wohnsitze der Men- schen eingerichtet. Die Burg der Götter, Asgard, liegt in der Mitte der Welt. Dort ist auch Odin's Palast, Walhalla, wo er die im Kampfe gefallenen Helden um sich versammelt, während diejenigen Freien, welche eines natürlichen Todes sterben, und böse Menschen in dem kalten, von dem Höllenstrom umflossenen Hel- heim ein trauriges Schattenleben führen, die Frauen aber zu der Göttin Freia, die Sklaven zum Gott Thor kommen. Die Helden setzen in Walhalla ihr kriegerisches Leben fort, und während sie schmausen und zechen, singt ihnen Bragi, der Skalde der Götter, von den Heldenthaten der Vorzeit. Man gab dem gefallenen Hel- den außer seiner Rüstung auch noch allerhand Kostbarkeiten mit auf den Scheiterhaufen, damit sein Einzug in Walhalla desto glän- zender und sein Leben dort geehrt und herrlich sei. Einst kömmt für Odin's Welt die Stunde des Untergangs. Außerhalb der ei- gentlichen Götter- und Menschenwelt liegt im äußersten Süden, mit eigenen Göttern und Dämonen bevölkert, eine Feuerwelt, Mus- pelheim. Von hier geht die Zerstörung am Ende der Zeiten aus. Nach gräulichen Vorzeichen, nachdem entsetzliche Dämonen, die bis dahin von den Göttern gefesselt gehalten worden sind, sich befreit haben, entspinnt sich ein Kampf zwischen den Dämonen der Feuer- welt und ihrem Gefolge von Riesen, Kobolden, Unthieren aller Art und den himmlischen Göttern; alle fallen im Kampfe, und zu- letzt verschlingt die unaufhaltsam hervorbrechende Flamme alles, was vorhanden ist. Aber die Welt wird wieder geboren. Aus dem Meere hebt sich eine schöne, grüne Erde, auf welcher Korn wächst, ohne daß es gcsäet worden ist. Ein Mann und eine Frau, Lif und Lifthrasir (Leben und Lebenswärme) haben sich aus den Flam- men gerettet, und von ihnen stammt die neue Bevölkerung der Erde. Auch die Asen werden wieder geboren. Und so wohnen Götter und Menschen wieder zusammen. Gebannt ist aus der Welt das Uebel, gebrochen die Macht des Bösen. Kr^erischcr Krieg, Jagd und Waffenübung, Trinkgelage und das Anhören Skandinavier, der Erzählungen von früheren Heldenthaten waren die Beschäfti- gungen der nordischen Helden. Nur Sklaven betrieben Ackerbau und Viehzucht. Die Heldensagen hatten einen düsteren Charakter; sie hatten nicht bloß Kampf und Sieg, sondern meistens auch die Schuld und den schrecklichen Untergang gepriesener Helden zum In- halt. Der Werth des Lebens ward gering angeschlagen; mehr noch als Tapferkeit wurde kalte Todesverachtung geehrt. Die Tapferkeit steigerte sich zuweilen bis zur Raserei, und ohne Waffen und Klei-
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