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1. Das Mittelalter - S. 188

1896 - Bamberg : Buchner
188 - sterreich, sondern auch das Haupt des ltzelburgischenhauses, der Ludwig dem Bayern inzwischen entfremdete Bhmenknig Johann. In dem Armutsstreit", der zwischen den Minoriten und den Dominikanern gefhrt wurde, hatte Papst Johann Xxii. sich gegen die erfteren entschieden und die Lehre, Christus und die Apostel htten weder einzeln noch gemeinsam Eigentum de-feffen, fr ketzerisch erklrt. Dagegen erhoben sich nicht blo die strengen Vertreter des Armutsideals ihres Ordensstifters, die sogenannten Spiritnalen, fondern auch die-jenigen im Minoritenorden, welche den Spiritualen bisher Widerstand entgegengesetzt hatten , namentlich aber der Ordensgeneral Michael C e s e n a, der Italiener Bonagratia und der Englnder Occam. Es war begreiflich, da die Minoriten im Kampfe Ludwigs mit dem Papste auf die Seite des Knigs traten und da an-dererfeits Ludwig bei der groen Popularitt des Ordens die kirchliche Bewegung sich dienstbar zu machen suchte. Doch hat Ludwig damit den Kampf aus ein ihm fremdes Gebiet hinbergespielt und zugleich die letzte Mglichkeit einer friedlichen Verstndigung mit dem Papsttum abgeschnitten. * Neben den Minoriten gewann Ludwig auch Bundesgenossen in den Vertretern des eben in der Entwickelnng begriffenen neuen Staatsrechts. Die Staatstheorien des lteren Mittelalters waren fast alle auf die Civitas Dei" des heiligen Augustin zurckgegangen. Auf Grund der neuaufgefundenen Politik des Aristoteles begann man feit dem 13. Jahrhundert die Lehre zu vertreten, da der Staat vllig selbstndig, der Kirche nicht untergeordnet sei. Schon Philipp der Schne von Frankreich hatte die neue Staatstheorie in seinem Streite mit Bonisaz Viii. verwertet, auch Dante hatte sein Buch der die Monarchie in diesem Sinne geschrieben. Der Italiener Mars iglio von Padua und fein Freund Johann von Jandun, beide bisher Lehrer au der Pariser Sorbonne, haben in ihrem Hauptwerke, dem,, Defensor pacis", diese Staatetheorie zum erstenmal systematisch verarbeitet, aber nicht blo Selbstndigkeit des Staates, sondern auch Volkssouvernitt und Teilung der Gewalten gelehrt, Ideen, welche erst durch die'franzsische Revolution zur Anerkennung gebracht wurden. Marsiglio von Padua und Johann von Jandun flohen an den Hof Ludwigs des Bayern, um im Verein mit den Minoriten den König im Kampfe gegen die Kurie zu bestrken und zu untersttzen. * Dem Könige Johann von Bhmen war zum Lohn fr feine Dienste bei Mhldorf allerdings das Egerland verpfndet worden, aber er sah sich getuscht in seiner Hoffnung auf Erwerbung der Mark Brandenburg und wurde berdies persnlich beleidigt, indem Landgraf Friedrich Ii. von Meien-Thringen mit einer Tochter Ludwigs vermhlt, dessen bisherige Verlobte aber, die Tochter des Bhmenknigs, dem Vater heimgeschickt wurde. "^"Ludwig erkannte, da er dem Papste, Frankreich und einer ltzel-burgisch-habsburgischen Opposition zugleich nicht gewackm sei, da er also mit den Habsburgern Frieden schlieen msse. Im Vertrage von Trausuitz entlie er Friedrich den Schnen aus der Gefangenschaft, unter der Bedingung, da er auf den Thron verzichte und seinen Bruder Leopold zum Anschlu an das Haus Wittelsbach vermge; andernfalls solle er in die Haft zurckkehren. Die Ausfhrung dieses Vertrages scheiterte an dem Widerspruche Leopolds, Friedrich stellte sich in Mnchen wiederum als Gefangener Ludwigs. Nun

2. Das Mittelalter - S. 196

1896 - Bamberg : Buchner
196 liche Stellung gedrngt, so gab er durch seine Einmischung in die schwbi-schen Verhltnisse, wo die drei Stnde ganz dicht neben einander saen, den unmittelbaren Anla zum Ausbruch des Krieges. Unter Fhrung Ulms schlssen 1377 die kniglichen Städte Schwabens sich zu einem Bunde zu-sammen und brachten noch im nmlichen Jahre dem Grafen Eberhard von Wrttemberg und dem ihm verbndeten schwbischen Reichsadel bei Reut-lingen eine vernichtende Niederlage bei. Kart Iv. verpfndete dem Grafen Eberhard von Wrttemberg fr die Anerkennung seines Sohnes Wenzel, den er im Widerspruche mit einer Bestimmung der goldenen Bulle noch zu seinen Lebzeiten hatte whlen lassen, die schwbischen Reichs st dte Elingen,'Gmnd und Weil. Eine solche Verpfndung war meist nur die Einleitung fr die Verwandlung einer reichsunmittelbaren Stadt in eine landsssige: es fhlten sich daher auch die anderen kniglichen Städte Schwabens in ihrer Reichsnnmittelbarkeit bedroht. Nach der Schlacht von Reutlingen enthielt sich Karl Iv. jeder Einmischung m die stndischen Kmpfe Schwabens. Die schwbischen Städte erlangten sogar (wenigstens indirekt) Anerkennung ihres Bundes, wiederum im Widerspruche mit der j goldenen Bulle. Bald darauf ist Karl Iv. gestorben. /. König Wenzel und der groe Stdtekrieg. ^Die Ereignisse in Schwaben unter Karl Iv. hatten den Gegensatz zwischen^ Aristokratie und Brgertum verschrft. Sie veranlagen den Adel, dessen einzelne Mitglieder ohne Einigung widerstandsunfhig waren, sich eben-falls zusammenzuschlieen; rasch entstanden in Sddeutschland die Adels-bnde von S.wilhelm, vom Lwen, vom Georgenschild und hnliche Ver-einignngen in der Wetterau, in Hessen, in Westfalen. Aber auch die stdtische Bewegung zieht weitere Kreise; frher hatten sich nur die in ihrer Reichs-unmittelbarkeit bedrohten kniglichen Städte zusammengeschlossen, jetzt tritt dem schwbischen Bunde von kniglichen Stdten ein rheinischer Bund an die Seite, an dessen Spitze freie Bischofstdte stehen Mainz, Worms. Speyer, Straburg zc.). Beide Bnde verpflichten sich zu gemeinsamer Htlfe und streben zugleich die Verbindung mit der Schweizer Eidgenof-senschaft an, die seit dem Beitritte von Lnzern, Zrich, Zug, Glarus und Bern zu einer Vereinigung von buerlichen und stdtischen Gemeinden sich erweitert hatte. Wenzels Bemhungen, die stndisch gesonderten Einungen zu einem gemeinsamen Friedensbunde zu vereinigen, scheitern, er steht halt-los zwischen den beiden Parteien. Y) Herzog Leopold von sterreich, welcher bei der Teilung der habsbnr-gischen Lande (f. S. 208) Tirol mit Vordersterreich erhalten hatte und die Habs-burgischen Interessen sowohl durch die Ausdehnung der Schweizer Eidgenossen-schaft als auch durch ihre Verbindung mit dem schwbisch-rheinischen Bnme bedroht sah, erffnete im Jahre 1386 den Krieg gegen die Schweizer, verlor

3. Deutsche Geschichte von 1519 bis 1871, Übersicht über die württembergische Geschichte - S. 15

1909 - Bamberg : Buchner
Karl V. 15 zuzulassen, das hatte sich der schweigsame Jngling zu seiner Lebensauf-gbe gemacht. Auf die Verhltnisse in Deutschland angewandt hie dies allerdings gegen den Strom schwimmen wollen, wie es umgekehrt von uu-berechenbarer Bedeutung fr die Zukunft des deutschen Volkes gewesen wre, wenn sich Karl V. an die Spitze der durch Luther hervorgerufenen Bewegung gestellt htte. Es wre dann gewi zu einer einheitlichen und mchtigen Gestaltung des Vaterlandes in Glauben und Verfassung ge-kommen. Allein seine ungeheure Weltmachtstellung und seine spanische, streng altkirchliche Erziehung hinderten den Kaiser, sich in den Dienst der deutschen Sache zu stellen, wenn er auch ihren Fortgang nicht hindern konnte. Seine oft jahrelange Abwesenheit vom Reich und seine auswrtigen Kriege, die Folge der von ihm betriebenen Weltpolitik, machten es ihm unmglich, seine ganze Kraft gegen die ihm verhate deutsche Bewegung einzusetzen, und zwangen ihn, ihr sogar Zugestndnisse zu machen, ^mmer-hin aber bewirkte die Haltung des Kaisers, da die Bewegung nicht ein-heitlich verlief, fondern im Unfrieden endete. 4. Noch bevor Kaifer Karl V., der dringenden Aufforderung der Fürsten nachkommend, in Deutschland zur Krnung erschienen war (Oktober 1520) und seinen ersten Reichstag nach Worms ausgeschrieben hatte, war Luther auf seiner Bahn weitergeschritten. In seiner Flugschrift an den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung" (1520) hatte er schonungslos alles das enthllt, was deutsche Gutmtigkeit an Unwrdigem in den letzten Jahrhunderten durch Rom er-duldet habe, um noch obendrein von Rom verhhnt zu werden. Dies, mit zndender Beredsamkeit vorgetragen, mute das Nationalgefhl tief auf-regen und die Reformation in eine revolutionre Strmung hineintreiben. Mit dem Schmerz eines Christen und dem Zorn eines Deutschen handelte er hier nochmals der den Abla und verlangte, da alle ppstlichen Ge-sandtschasten mit allem, was sie zu verkaufen htten, aus dem Land gejagt werden sollten. Ferner solle man die ppigkeit des ppstlichen Hofes beschrnken; die Aussaugung des Volkes durch die papstliche Habgier verhindern; den Eid der Bischfe in die Hand des Papstes abschaffen; die Zahl der Bettelmnche vermindern; die Priesterehe wieder zulassen; sich mit den Husiteu ausshnen; das Universitts-studium und den Volksunterricht besser gestalten. So war diese Schrift in der Tat eine Lossage von Rom und ein Aufgebot des Volks. Das Trompetensignal zum Angriff" nannte sie ein Zeitgenosse Luthers. Gleich darauf (noch im selben Jahr 1520) forderte Luther in feinen Schuften 281

4. Römische Kaisergeschichte, Geschichte der Völkerwanderung und deutsche Geschichte im Mittelalter bis 1519 - S. 85

1909 - Bamberg : Buchner
Friedrich Ii. Ausgang der Hohenstaufen. 85 die Könige von Portugal und England betrachteten sich als ppstliche Vasallen der neue Kaiser, sein einstiges Mndel, war ein Kind seines Geistes und verdankte ihm eine freisinnige und glnzende Bildung. So be-herrschte Rom durch Junoceuz noch einmal die Welt, und ein Ausdruck dieser ppstlichen Uuivexsalherrschaft war die groe Lateransynode vom Jahr 1215, aus der die Gesandten sast aller christlichen Könige zugegen waren, dazu noch der 1200 Bischfe und bte. Der Papst erschien als das Haupt der groen christlichen Vlkerfamilie, und in solcher Herrlichkeit konnte Junoceuz Iii. sich mit der Sonne vergleichen und das Knigtum mit dem Monde, der von der Sonne sein Licht zu Lehen trgt. Die Synode beschlo die Absetzung und Bauuuug Ottos Iv., einen neuen Kreuzzug, die Ausrottung der Ketzer2 und die Reformation der Kirche. Ein Jahr darauf (1216) starb der groe Papst. Kapitel 61. Friedrich Ii. (12151250.) Ausgang der Hohenstaufen. (12501268.) 1. Friedrich Ii. hatte schon vor seiner Wahl die Oberhoheit des Papstes der Sizilien anerkannt, und ein Jahr nach seiner Wahl in der goldenen Bulle von Eger (1213) dem Papste alle von der Kurie mit oder ohne Recht beanspruchten Gebiete Mittelitaliens abgetreten und gleich 1 So, ohne eigene Schuld dem Papst unterworfen, gedachten die Bischfe und Barone Englands alter Gerechtsame. Sie erzwangen eine eigene, freie Verfassung und bertrugen das Recht der gesetzgebenden Gewalt von der Krone auf Adel und Volk: die Magna Charta v. I. 1215. Den König aber setzten sie ab, und vergeblich 1215 schleuderte Innocenz seinen Bannfluch gegen die englischen Stnde und ihren Frei-heitsbrief. Einen despotischen König konnte der Papst demtigen, nicht aber ein freies Volk. 2 Ktharer oder Ketzer gab es eigentlich jeher in der Kirche. Im Zeitalter der ppstlichen Allgewalt wurde ihnen blo schrfer auf die Finger gesehen. Sie stellten sich als Bibelchristen" in einen Gegensatz zu der veruerlichten Kirche und eiferten gegen alles uerliche berhaupt als gegen ein Bses. Die Quelle ihrer Erkenntnis war nicht sowohl die hl. Schrift als eine eigene bernatrliche Erleuchtung. Sie lehnten also jede Belehrung durch die Kirche ab. Die Kirche dagegen hat gefunden, da der Nhrboden fr die Ketzer eitle Ruhmbegierde sei; denn sie wollten gleiche Ehre mit den Priestern haben; ferner das rgernis am bsen Beispiel mancher Katholiken, und der Ha gegen das verweltlichte Priestertnm. Auch die Unwissenheit mancher katholischer Priester trage zur Ausbreitung der Ketzer bei, namentlich aber die bersetzung der Bibel 193

5. Römische Kaisergeschichte, Geschichte der Völkerwanderung und deutsche Geschichte im Mittelalter bis 1519 - S. 108

1909 - Bamberg : Buchner
108 Mittlere Geschichte. 3. Seines Nebenbuhlers glcklich ledig, verlegte sich Ludwig in der Folgezeit auf die Vergrerung seiner Hausmacht. Die Gelegenheit kam ihm entgegen. Brandenburg war durch den Tod eines kinderlosen Mark-grasen erledigt. Ludwig bertrug die Markgrafschaft seinem ltesten Sohn Ludwig, der damals allerdings erst 9 Jahre alt war. Dann erwarb er sich Ansprche auf Holland, indem er die Erbin des Landes heiratete. Ferner erneuerte er die verjhrten Rechte auf Oberitalien, auf das aber auch Frankreich im stillen ein Auge geworfen hatte. Und hier war es, wo die Kurie einsetzte und sich durch den franzsischen Papst Johann Xxii. im Sinne Frankreichs in die deutschen Angelegenheiten einmischte (1323). Zunchst verkndete der Papst, da ihm bei zwiespltigen Wahlen die Entscheidung zustehe, und da er krast dieses Rechtes die Wahl Ludwigs ebenso aufhebe wie diejenige Friedrichs und eine Neuwahl anordne. Und als sich Ludwig an diese ppstliche Aufforderung nicht kehrte, erfolgte der Zusammensto. . 4. Johann Xxii. tat den König nach altem Herkommen in den Bann. Doch hatte derselbe auch in Deutschland nicht mehr die gewnschten Folgen.1 Auch die Deutschen standen wie vorher die Franzosen aus Seiten ihres Knigs gegen den Papst. Auch in Deutschland ging die ffentliche Meinung dahin, da in weltlichen Dingen jede Nation selbstndig und vom Papste unabhngig sei. Auch in Deutschland hatte der universale Gottesstaatsgedanke nicht mehr viele Anhnger. Die Zeiten hatten sich gendert, und mit ihnen die Ansichten der Gott und Welt, Staat und Kirche, Kaiser und Papst. In diesem Kampf zwischen zwei Weltanschauungen, der universalen und nationalen, kurz in diesem Kulturkampf" standen selbst Geistliche auf Seiten des Kaisers. Die Spiritnalen, Zugehrige des groen Franziskanerordens, bekmpften eifrig in Wort und Schrift die Weltherr-schast des Papstes. Vor allem aber war es der Theologe Marfilius von Padua, Professor zu Paris, der in einem besonderen Werke die Ansichten Angustius der den Gottesstaat widerlegte und auseinandersetzte, da nicht die Kirche, sondern die Nation die natrliche Grundlage jedes selbstndigen Staatswesens sei, und da ein Ketzer nur dann strafbar wre, wenn er in Leben und Lehre gegen die brgerliche Rechtsordnung Verste. Das Priestertum 1 Die Kurfrsten wollten von einer Neuwahl durchaus nichts wissen. Sie wollten sich nicht durch Frankreich ein Kuckucksei ins Nest legen lassen. Denn als ppstlicher Kandidat fr den Kaiserthron galt der König von Frankreich. Ludwig der Bayer aber machte mit Habsburg seinen Frieden. Doppelregierung Ludwigs und Friedrichs von 1325 bis zum Tode Friedrichs 1330. 216

6. Das Altertum - S. 128

1905 - Bamberg : Buchner
- 128 Il Gtterbilder und Tempel. Auch von den Rmern wurden die Götter ursprnglich im Freien verehrt und zwar unter Sinnbildern (Fetischen); z. B. Mars unter dem Sinnbild einer Lanze. Durch etruskische und griechische Einflsse kam dann der Tempelbau aus, die Gtterbilder wurden fast durchaus nach griechischen Vorbildern gefertigt. Iii. Die Priester. Sowenig wie bei den Griechen bildeten bei den Rmern die Priester eine eigene Kaste mit erblichen Vorrechten; sie waren vielmehr Staatsbeamte, von den weltlichen Beamten hauptschlich durch die lebenslngliche Dauer ihres Amtes unterschieden. Der Ursprung fast aller Priesterschasten wurde aus den zweiten König, den sabinischen Numa Pompilius, zurckgefhrt. Die grte Bedeutung hatten diejenigen Priester, welche den Willen der Götter durch Vogelschau und Opferschau zu erforschen hatten: die Augunt1 und die von den Etruskern berkommenen Harufplces^. Auch auf sonstige Vorzeichen (prodigia) wurde sorgfltig geachtet. A. Die Knigszeit. 753510. berblick. Rom bildet, von einheimischen und fremden Knigen regiert, seine eigenartige Verfassung aus und gewinnt an Stelle Albas die Vorherrschaft der Latium. 23. Die berlieferungen der die Knigszeit. I. Die Grndung Roms. a) Die Sage. Die Rmer leiteten in der spteren Zeit das Geschlecht ihres Ahnherrn Romulus von dem Trojaner neas und von dem Gotte Mars ab3. Anchises und Venus . Troia neas (verm. m. Lavinia) Lavinium Askanius od. Julus, Grnder von Alba; Alba dessen 14. Nachfolger Prokas Numltor Amulius Rhea Silvia (und Mars) Romulus und Remus. Roma 1 v. avis und gustare kosten, erforschen. 2 . harga Opfertier und specio. 3 * Vgl. Cic. de re publ. Ii, 4: Romulus patre Harte natus concedamus enim famae hominum praesertim non inveteratae solum, sed etiam sap ienter a maioribus proditae, bene meriti de rebus communibus ut geuere etiam putarentur, non solum ingenio esse divino.

7. Das Altertum - S. 8

1894 - : Buchner
8 schwarze Stier, der Apis. Spter wurden die Tierleiber auch als Aufeut-Haltsort der wandernden Menschenseelen betrachtet. Denn nach dem Glauben der gypter hatte die Seele des Abgeschiedenen je nach dem Spruche des Totengerichtes in der Unterwelt eine lngere oder krzere Wanderung zu bestehen. Damit die Seele den Krper nicht sofort verlasse, wurden die Leichen der Vornehmeren einbalsamiert. 2. Verfassung. An der Spitze des kunstreich gegliederten Staats-wesens stand ein König: Pharao, d. i. Sohn des Gottes Ra. Der König geno gttliche Verehrung. Zahlreiche Beamte verwalteten die einzelnen Bezirke des Landes. König und Beamte wurden den bevorrechteten Stnden (Kasten), den Priestern und Kriegern, entnommen. Das Heer bestand grtenteils aus leichtbewaffnetem Fuvolk; das Pferd wurde erst von den Hyksos in gypten eingefhrt und auch spterhin nur zu den Streitwagen verwandt. Die niederen Stnde: Ackerbauer, Handwerker, Kaufleute, Hirten, waren als Nachkommen der ursprnglichen dunkelfarbigen Bevlkerung dienstbar. 3. Wissenschaften und Knste. a) Die Wissenschaften. Die gyptischen Priester standen bei den Alten im Rufe hoher Gelehrsamkeit. Die griechischen Philosophen Thales und Pythagoras sollen ihre Bildung von ihnen empfangen haben; auch spter galten die gyptischen Gelehrten als Bewahrer und Mehrer der Wissenschaft. Insbesondere wurden Theologie und Geschichte, Mathematik und Astronomie1, Arzneikunde (Odyssee 4, 230) und Rechtswissenschaft gepflegt. <c Die gypter gebrauchten zu ihren Aufzeichnungen eine dreifache Schrift: 1. die Hieroglyphen (v. iepog und ylvcpeiv schnitzen) oder die Bilderschrift; z. B. bedeutet der Adler den Laut a2, der Lwe den Laut 1. 2. Die hieratische oder priesterliche Schrift, in welcher die Bilder bereits zu leichteren Zeichen umgewandelt sind; 3. die demotische (v. drjog) oder Volksschrift, die der Buchstaben-schrift nahesteht. Die einheimische Wasserstaude, der Papyrus, bot in dem Bast der Stengel ein bequemes und billiges Schreibmaterial. Die wissenschaftliche Erschlieung der altgyptischen Schriftdenkmler begann mit der Expedition Napoleons v. I. 1798/99. Der franzsische Gelehrte Champollion 1 Vgl. die Einfhrung des Sonnenjahres, S. 3. 2 Unser a ist die zusammengeschrumpfte Form eines Adlers: hieroglypb, Jt Hieratisch ^ phnicisch griech. et, c- i. et . k,

8. Das Altertum - S. 43

1894 - : Buchner
43 1. Verfassung. 1. An der Spitze der einzelnen Staaten (nofag Stadt wie Staat) stehen Könige, die ihre Macht von Zeus haben. Der König ist a) Heerfhrer, b) Richter, c) Priester. Sein Zeichen ist der Stab (axrjntqov); seine Einknfte bestehen a) in einem Krongut (re/uevog); b) in pflichtmigen Abgaben {Swqcc, &/uiareg); c) in einem greren Anteil an der Beute und bei den gemeinsamen Mahlzeiten. 2. Dem König zur Seite stehen im Rate und im Kriege die Vor-nehmen (yeqovreg, ccqlgtoi, j]yt}Toqzg rjdi fxidovzeg, auch wohl ccgilrieg Und vaxreg gen.). 3. Das Volk (Stj/uog) wird uur manchmal berufen, um die Beschlsse des Knigs anzuhren und durch Zuruf zu besttigen. * In der Aufrechthaltung der ffentlichen Ordnung untersttzen den König die iperolbe (xrjgvxeg). Neben georbneter Rechtspflege erscheinen noch Reste roherer Sitten, wie die Blutrache. Gegen Auslnber waren berflle und Rubereien erlaubt, berhaupt galt das Recht be Strkeren1 In dem Beschwren der Waffenstillstnde und sonstiger Vertrge sind die Anfnge eines Vlkerrechtes zu erkennen. Eine Milderung des rechtlosen Verhltnisses lag in der Einrichtung der Gastfreundschaft (&og erst hostis, dann hospes). Gegenber den orientalischen Reichen fehlt es den Griechen an einem beherrschenden Mittelpunkt, einer groen Hauptstadt; dem entsprechend ist auch die Herrschaft der Könige nicht unumschrnkt (despotisch), wenn schon z. B. die Eigenmchtigkeit des Agamemnon geduldet wird. Nicht einmal die Erblichkeit des Thrones ist unbestritten; vgl. Telemachs Zurcksetzung auf Jthaka. Ii. Religion. 1. Die Götter erscheinen in der Umwandlung von Naturmchten in menschenhnliche Wesen begriffen; der Menschen und Gttern waltet das Schicksal (Moiqci). 2. Neben der lteren Gottesverehrung ohne Bild und Tempel finden sich bereits die Anfnge des spteren Kultus. Orakel und Vorzeichen haben groe Bedeutung. Iii. Privatleben. 1. Beschftigungen. Wiewohl im Besitze vieler durch Krieg und Kauf erworbener Sklaven hlt der Vornehme, auch der König selbst, Handarbeit nicht unter seiner Wrde. (Odysseus verfertigt selbst seine Bettlade); die Hauptaufgabe des Edlen aber ist das Waffenhandwerk, er kmpft zu Fu 1 Auch spter war es nach griechischer Volksanschauung lblich, dem Freunde im Gutesthun, dem Feinde im Bsesthun berlegen zu fein. Vgl. Xen. mem. Ii, 6, 35; pvdqos a^srrjv sirai, vixctv roi>$ per tpi'xovg eii noiqvyra, toi)? S' xay.cjg.

9. Das Altertum - S. 128

1894 - : Buchner
128 Ii. Gtterb ilder und Tempel. Auch von den Rmern wurden die Götter ursprnglich im Freien verehrt und zwar unter Sinn-bilderu (Fetischen); z. B. Mars unter dem Sinnbild einer Lanze. Durch etruskische und griechische Einflsse kam dann der Tempelbau auf, die Gtterbilder wurden fast durchaus nach griechischen Vorbildern gefertigt. Iii. Die Priester. So wenig wie bei den Griechen, bildeten bei den Rmern die Priester eine eigene Kaste mit erblichen Vorrechten; sie waren vielmehr Staatsbeamte, von den weltlichen Beamten hauptschlich durch die lebenslngliche Dauer ihres Amtes unterschieden. Der Ursprung fast aller Priesterschaften wurde auf den 2. König, den sabinischen Numa Pompilms, zurckgefhrt. Die grte Bedeutung hatten diejenigen Priester, welche den Willen der Götter zu erforschen hatten: die Aitgurn1 und die von den Etruskern berkommenen Haruspices^. A. Die nigsm 753-510. berblick. Rom bildet, von einheimischen und fremden Knigen regiert, seine eigenartige Verfassung aus und gewinnt an Stelle Albas die Vorherrschast der Latium. 23. Die berlieferungen der die Knigszeit. I. Die Grndung Roms, a) Die Sage. Die Rmer leiteten in der spteren Zeit das Geschlecht ihres Ahnherrn Romulus von dem Trojaner neas und von dem Gotte Mars ab.3 Auchises und Venus neas (verm. m. Lavinia) Askanius od. Julus, Grnder von Alba; dessen 14. Nachfolger Prokas Numitor Amnlius Rhea Silvia (und Mars) Romulus und Remus. 1 v. avis und gustare kosten, erforschen. 2 v. harga Opfertier und specio. 3 *Vgl. Cic. de re publ. Ii, 4: Romulus patre Harte natus concedamus enim famae hominum praesertim non in veter atae solum sed etiam sapie nter a maioribus proditae, bene meriti de rebus communibus ut genere etiam putarentur, non solum ingenio esse divino.

10. Das Altertum - S. 236

1894 - : Buchner
236 den tiefen Stand der damaligen Kunstbung. berhaupt war in den rauhen Kriegs-zeiten die Bildung gesunken. b) Die Aufnahme des Christentums in das rmische Staatswesen. Schon Constantins Vater, Constantius, der Gemahl der heiligen Helena, hatte die Christen in seinem Gebiet geduldet. Constantin erlie nach seinem Sieg der Maxentius das Duldungsedikt zu Mai-land (313), nach seinem Sieg der Licinius, bei welchem er durch die Parteinahme der christlichen Geistlichkeit untersttzt worden war, erklrte er das Christentum fr die Staatsreligion (324). Unter dem Vorsitz des Kaisers verdammte die Kirchenversammlung von Nica (325) die Lehre des Arlus und entschied sich fr die Lehre des Athanasius von der Wesensgleichheit (Homousie) Christi mit Gott. Kurz vor seinem Tode verbot der Kaiser die heidnischen Opfer und lie sich taufen^/ Auf dem Konzil von Nica waren der 300 Bischfe versammelt, unter welchen der rmische das meiste Ansehen besa. Die Geistlichen (o xlrjpog seil. xov&eov) waren befreit von den Steuern und unterstanden nicht der weltlichen Gerichtsbarkeit. Die dankbare Kirche hat Constantin mit dem Beinamen des Groen ausgezeichnet und das Andenken dieses Kaisers besonders hochgehalten.1 o) Verlegung der Residenz nach Constantinopel und Ordnung des Reiches. Im I. 330 verlegte Constantin seine Residenz und damit den Schwer-Punkt des Reiches nach Byzanz, das seitdem Constantinopel (auch via 'Pco/uy) hie. Wie unter Diocletian war das Reich in 4 groe Statthalterschaften oder Prfekturen geteilt: 1. Der Orient (mit dem Sitz des Prfekten in Nikomedia); 2. Jllyrien (mit Thesfalonike); 3. Italien (mit Mailand); 4. Gallien (mit Trier). Die Statthalter der Prfekturen waren nicht selbstndig, wie unter Diocletian, sondern absetzbare Beamte des Kaisers. Unter den Prfekten standen die Vikare der (116) Provinzen. Die Militrmacht stand unter besonderen Feldherren. Die ganze, ungemein zahlreiche Beamtenschaft war durch genaue Rangstufen, Titulaturen und Zeremonien geschieden. Der Unterhalt des Heeres, in welchem unter Constantin bereits viele Ger-manen dienten, sowie des Hofes und der Beamten machte hohe Steuern ntig, fr deren Einbringung die Brgermeister mit ihrem Vermgen haftbar waren. Die Grundsteuer wurde alle 15 Jahre neu veranlagt (indictio), daraus entstand eine neue Zeitrechnung nach Jndiktionen (von 312 an). 1 *Die Reiterstatue Mark Aurels auf dem Kapitol verdankt ihre Erhaltung in den Strmen der folgenden Jahrhunderte dem Umstnde, da sie flschlich als ein Standbild des kirchenfrenndlichen Constantin betrachtet mrbe.
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