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1. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815 - S. 76

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 76 ihnen nicht, gleichwie Se. Knigl. Majestt dero getreuen Untertanen wider-fahren lassen, Abgaben erlassen, ... noch wird ihnen unter die Arme gegriffen und wieder aufgeholfen, sondern sie werden bis aufs Blut ausgesogen. Die Ein-quartierung und Kriegsfuhren, auch Werbungen ruinieren sie mit. Der Edelmann will sein geringes Gut ntzen und sich wohl auffhren, auch anderen es gleich machen, und also mu alles bern Haufen gehen, wo Seiner Majestt landes-vterliche Frsorge solches nicht abstellt. Vor allem ist ntig, da durch unparteiische Leute die Hosbriefe der Bauern, darinnen die Adligen ihre Pflichten und Lasten festgesetzt haben, untersucht und der Billigkeit gem gendert werden, da sie oft nicht nach Verhltnis ihrer Lndereien und anderer Abgaben eingerichtet worden. Bei den Regierungen und bei den Hof-, Land- und anderen Gerichten bekommen die Bauern kein Recht, weil die Dhms1) mit darin sitzen, und diese selbst wegen ihrer eigenen Gter und Bauern ein Interesse dabei haben und sich selbst keinen Schaden dabei tun wollen. 46. Friedrich Wilhelm I. beim Bau des preuischen Staatswesens. A. Heerwesen. a) Einfhrung der Kantone fr die Rekrutierung der Regimenter. 1. Quelle: Ordre der Kantons fr die Regimenter. 1. Mai 1733. Fundort: L'homme de Courbisre, Nesch. bft Brandenburgisch-Preuischen Heeresverfafsung. Berlin 1852. S. 8990. Mein lieber General-Lieutenant von Rder! Dieweil bishero soviel Unordnung und keine egalit mit denen enrollirten2), so die Regimenter haben, gewesen, da ein Regiment mehr enrolliret hat, als es brauchen kann, etl che Regimenter aber zu wenig haben; So habe ich resolviret und zur Conservation der Armee gut gefunden, eine richtige Disposition zu machen, was jedes Regiment in seinen enrollirten sr Oerther und Feuerstellen haben soll. Ich schicke Euch also die Disposition, was Euer Regiment fr Feuer-stellen bekommt, an der Zahl 7947, so in 10 Theile getheilet auf die Compagnie 700 und einige 90 Feuerstellen ausmacht. Einen Theil davon kann sich die Leib-compagnie auswhlen, um die anderen 9 aber sollen die brigen Compagnieen spielen. An alle die enrollirten, so Euer Regiment durch diese Disposition bekommt, sollen die brigen Regimenter keinen Anspruch machen, ausgenommen, was Leuthe sind, die wrklich in whrender Exerzirzeit in Reyhen und Gliedern gestanden, Jngleichen die alte Soldaten, so wrklich fnff Jahre unter einem Regiment als Soldaten gedient haben und ausrangiret sind, die sollen denen Regimentern, so sie vorhin gehabt, verbleiben . . . Die neue Feuerstellen, so jede Compagnie krieget, sollen dazu sein, von der jungen Mannschaft die besten Lenthe zu nehmen, um sich complet zu halten und zuwachs zu haben. Dann mssen sie auch so viel Knechte davon nehmen, al sie vermge Reglement aldann haben mssen, wenn das Regiment zu Felde geht. Desgleichen sollen sie soviel Leuthe davon nehmen, al sie zu den neuen guarnisons abgeben mssen, wozu sie jedoch ihre alte ausrangirte Knechte mit employiren, und die fehlenden von x) Verwandten der Adligen. 2) in die Stammrolle aufnehmen.

2. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815 - S. 216

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
surfte, wo alle Herzen heldenmtig schlugen. Der feierlich vorgesagte und von allen nachgesprochene Kriegseid, auf die Schwerter der Offiziere geschworen und Ein feste Burg ist unser Gott" machte das Ende der Herrlichkeit, die zuletz/ noch mtt emem donnernden Vivat, das die Krieger der deuwen Freiheit ausbrachen Afh -Laiie Ehnr9en au der Scheide flogen und helle Funken das Gotteshaus durchspruhten. Diese Stunde hatte um so mehr Ergreifendes fr uns l b6m ^nausgehen, es sei ihr letzter Gang. Ich wm auch etmge efichtec m meutern Zuge, von denen ich's ganz deutlich vorauswei )te find unter den ersten, die der Wrgengel fordert. Es gleicht wohl nichts dem fflsr Prflth ^^uh^e der Freiheit, das dem Besonnenen im Augenblicke der Gefahr lchelnd entgegentritt. Kein Tod ist so mild wie der unter den Kugeln der Sfl ' aetm toas ,den Tod sonst verbittern mag, der Gedanke des Abschieds von dem, was einem das Liebste, das Teuerste auf dieser Erde war, das verliert /"t. /r ^nen Uberzeugung, da die Heiligkeit des Untergangs ledes verwundete, befreundete Herz bald heilen werde. Dein Dich liebender Sohn ~ _ Theodor Kmer. 121. Landwehr und Landsturm bilden sich. 17. Mrz 1813. Quelle: Verordnung der die Organisation der Landwehr. 17. Mrz 1813. Fundort: Tim Klein a. a. O. S. 142. in Aufliegendes Beispiel hat gezeigt, da Gott die Völker in seinen besonderen Schutz nimmt, die ihr Vaterland in unbedingtem Vertrauen zu ihrem Beherrscher mit Sndhaftigkeit und Kraft gegen fremde Unterdrckung verteidigen Preußen? wrdig des Namens, teilt ihr dies Gefhl! Auch ihr hegt den Wunsch, von fremdem Druck euch zu befreien. Mit Rhrung werde ich die Be-weife davon gewahr m dem Eifer, mit dem die Jnglinge ans allen Stnden zu en Waffen greifen und unter die Fahnen meines Heeres sich stellen, in der Be* ^Willigkeit, mit der gereifte Männer, voll Verachtung der Gefahr, sich zum ^iegsdienste erbieten, und in den Opfern, mit denen alle Stnde, Alter und Ge-schlechter wetteifern, ihre Vaterlandsliebe an den Tag zu legen. Ein mit Mut erflltes Heer steht mit siegreichen und mchtigen Bundes-genossen bereit, solche Anstrengungen zu untersttzen. Diese Krieger werden kmpfen fr unsere Unabhngigkeit und fr die Ehre des Volkes. Gesichert aber werden beide nur werden, wenn jeder Sohn des Vaterlandes diesen Kampf fr Freiheit und Ehre teilt? 1 1 Preußen! Zu diesem Zweck ist es notwendig, da eine allgemeine Landwehr anfs schleunigste errichtet und ein Landsturm eingeleitet werde. Ich befehle hiermit jene und werde diesen anordnen lassen. Die %ext erlaubt nicht, mit meinen getreuen Stnden darber in Beratung zu treten Aber die Anweisung zur Errichtung der Landwehr ist nach den Krften der Provinzen entworfen. Die Regierungen werden selbige den Stnden mitteilen. Eile ist ntig Der gute Wille jedes einzelnen kann sich hier zeigen. Mit Recht vertraue ich auf ihn. Mem getreues Volk wird in dem letzten entscheidenden Kampfe fr Vaterland, Unabhngigkeit, Ehre und eigenen Herd alles anwenden, den alten Namen treu zu bewahren, den unsere Vorfahren uns mit ihrem Blute erkmpften.

3. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815 - S. 233

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
233 2. Quelle: Karl von Nostitz' Leben und Briefwechsel. Dresden und Leipzig 1848. Fundort: Tim Klein a. a. O. S. 441. Karl von Nostiz erzhlt: Tglich hufen sich die Forderungen, wie immer mehr und mehr bse Geister aufsteigen, sobald ein Zauberer die Hlle beschwrt und das Lsungswort vergessen hat. Wer verlangt und nichts erhlt, ist unzufrieden und hetzt. Sogar die von Napoleon Dotierten haben ihren Abgesandten, und die Marschlle fordern frech ihre Gter in Deutschland zurck. 135. Die Geburtsstunde des Volksheeres in Preußen. Quelle: Das preuische Gesetz der die Verpflichtung zum Kriegsdienst (die allgemeine Wehrpflicht) vom 3. September 1814. Fundort: Gesetzsammlung fr die tgl. preuischen Staaten 1814. S. 7982'). Die allgemeine Anstrengung unseres treuen Volkes ohne Ausnahme und Unterschied hat in dem soeben glcklich beendeten Kriege die Befreiung des Vater-landes bewirkt, und nur auf solchem Wege ist die Behauptung dieser Freiheit und der ehrenvolle Standpunkt, den sich Preußen erwarb, fortwhrend zu sichern. Die Einrichtungen also, die diesen glcklichen Erfolg hervorgebracht haben, und deren Beibehaltung von der ganzen Nation gewnscht wird, sollen die Grundgesetze der Kriegsverfassung des Staates bilden und als Grundlage fr alle Kriegseinrichtungen dienen, denn in einer gesetzmig geordneten Bewaffnung der Nation liegt die sicherste Brgschaft fr einen dauernden Frieden. 1. Jeder Eingeborene, sobald er das 20. Jahr vollendet hat, ist zur Ver-teldigung des Vaterlandes verpflichtet. Um diese allgemeine Verpflichtung indes, besonders im Frieden, auf eine solche Art auszufhren, da dadurch die Fort-schritte der Wissenschaften und Gewerbe nicht gestrt werden, so sollen in Hinsicht der Dienstleistung und Dienstzeit folgende Abstufungen stattfinden: 2. Die bewaffnete Macht soll bestehen: a) aus dem stehenden Heere; b) der Landwehr des ersten Aufgebots; c) der Landwehr des zweiten Aufgebots; d) aus dem Landsturm. 3. Die Strke des stehenden Heeres und der Landwehr wird nach den jedesmaligen Staatsverhltnissen bestimmt. 4. Die stehende Armee ist bestndig bereit, ins Feld zu rcken, sie ist die Hauptbildungsschule der Nation fr den Krieg und umfat alle wissenschaftlichen Abteilungen des Heeres. 5. Das stehende Heer besteht: 1. aus denen, die sich mit Rcksicht auf weitere Befrderung zum Dienst melden und den in dieser Hinsicht vorgeschriebenen Prfungen unterwerfen; 2. aus den Freiwilligen, die sich dem Kriegsdienst widmen wollen, aber keine Prfung bestehen knnen; und 3. aus einem Teil der jungen Mannschaft vom 20. bis zum 25. Jahre. 6. Die drei ersten Jahre befindet sich die Mannschaft des stehenden Heeres durchgngig bei ihren Fahnen, die beiden letzten Jahre wird sie in die Heimat *) Das Gesetz umfat 19 Artikel und ist entworfen von dem Kriegsminister General von Boyen.

4. Neueste Geschichte seit 1815 bis zur Gegenwart - S. 142

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
142 Denkea und Hanbeln erworben. Aber boch wieber in eigentmlicher Art. Obgleich der Prinz in den Kreisen der Potsbamer Offiziere sich anerorbentlich wohl fhlte, beherrschten ihn keineswegs beten Jbeen. Die Antipathie berselben gegen die zur gleichberechtigten Rivalin sich emporarbeitenben Marine strte seine frh erwachte Sympathie fr biefe so wenig, ba er es int egenteil unternahm, seine Kameraben durch ffentliche Vortrge der die Flotte zu seinen Anschauungen hinberzuziehen. Mit lebhaftem Interesse, oft mit warmer Be-geisterung pflegte er an dem Leben und Streben der Kreise teilzunehmen, in welche er whrenb der verschiedenen Phasen seiner Entwicklung gestellt wrbe, im Gefhl der Solibitt der eigenen Persnlichkeit von allem falschen Hochmut frei: aber nie ist er ganz barin ausgegangen, immer hat er seine Selbstnbigkeit im Empfinben und Urteilen bewahrt und bewiesen ... Seine Natur ist im eigent lichsten Sinne des Wortes eine souverne, ba das Wesen der Souvernitt in der Unabhngigkeit von jeber fremben Gewalt, Selbstbestimmung und Selbstbeherrschung liegt. Diese aber haben sich bei ihm vorwaltenb gezeigt nicht nur negativ in bei Abwehr frember Gewalt der das eigene Wesen, sonbern ebenso positiv bei dem Entfalten der eigenen Jnbivibualitt und dem Gestalten des eigenen Lebens. Durch eine Verletzung bei der Geburt, welche eine unheilbare Schwche des linken Armes zur Folge gehabt, war seiner physischen und psychischen Entwicklung ein ganz eigentmliches Hinbernis bereitet, welches zu beseitigen alle Kunst und Sorgfalt unfhig bleiben muten, wenn nicht das Kind schon in ungewhnlicher Energie des Willens babei mitwirkte. Es galt, das natrliche Gefhl krperlicher Unbeholfenheit und der batnit unvermeidlich verbundenen Zagheit zu berwinden. Es war fr ihn eine eminente moralische Leistung, ein ausgezeichneter Schtze, Schwimmer und Reiter, der khne, unerschrockene Mann zu werden, der jetzt fr den nicht unwahrscheinlichen Fall eines Attentates vor allem den einen Wunsch hegt, da ihm noch genug Kraft bleibe, um den Mrder zu packen und abzustrafen. Nie ist in die preuische Armee ein junger Mann eingetreten, der physisch so wenig geeignet erschienen, ein brillanter und schneidiger Reiteroffizier zu werben, als der junge Prinz Wilhelm. Als er es aber geworden war, als er fein Husarenregiment seinem scharf kritisierenden Grovater vorgestellt und von seinem als kavalleristische Autoritt so gefrchteten Onkel das bezeichnete, fast einer Abbitte gleichlautenbe Lob geerntet: Du hast es gut gemacht! Ich htte es nie geglaubt!" ba hatte er sich durch rebliche, das gewhnliche Ma weit ber-steigenbe Arbeit an sich selbst den Anspruch aus eine der sein Alter hinaus gehenbe gebietenbe Stellung erworben, ba er sich selbst zu gebieten, sich selbst zu heben, eine natrliche Schwche zu einer Quelle von Krast und Energie zu verwandeln verstauben. Die wenigen, die bamals die Bedeutung der Leistung, dieses Sieges der moralischen Kraft der krperliche Schwche ermessen konnten, fhlten sich seit der Zeit zu den stolzesten Hoffnungen auf biefe Persnlichkeit berechtigt. Und in hnlicher Weise ist es charakteristisch fr feine ganze Entwicklung ge- wefen, ba er in unbeirrbarer Selbstbestimmung und Selbstbeherrschung aus allem, was ihm wiberfuhr an Glck ober Unglck, Gutem ober Bsem, Schnem ober Hlichem, zu nehmen suchte, was Klarheit und Bestimmtheit, Ma und Gleichgewicht, Krast und Klugheit in ihm frbern und entwickeln konnten. Der Anblick des Kulturkampfes mit seinen trbseligen Folgen strkte seinen natrlichen Sinn fr Billigkeit und religise Dulbsamkeit. Eine genauere persnliche Einsicht in die harte und hoffnungsarme Existenz der Arbeiterbevlkerung wie der reflektieren.be

5. Die neue und neueste Zeit von 1648 bis jetzt - S. 197

1898 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
197 sich in Religion und Sprache vllig von ihren nrdlichen Nachbarn verschieden. Daher verbreitete sich sogleich nach der Julirevolution in Frankreich von Brssel aus der usruhr der das ganze Land; die hollndischen Besatzungen wurden vertrieben und die Unabhngigkeit des Landes vom Knigreich der Niederlande proklamiert. Die Gro-mchte willigten in die geschehene Trennung, und aus Belgien wurde ein eigenes Knigreich geschaffen, dessen Krone der Prinz Leopold von Sachsen-Koburg erhielt, der dem Lande eine freisinnige Verfassung gab. Obgleich das Knigreich Polen unter der russischen Regierung sich sehr gehoben hatte, bildeten sich doch bei der Neigung des polnischen Adels zur alten Ungebunden-heit Verschwrungen, die eine nationale Erhebung gegen Rußland als die Pflicht eines jeden Polen ansahen. Als durch den Ausbruch der Julirevolution die alte Hoffnung auf Frankreichs Beistand erwachte, brach i. I. 1830 ein Aufstand in Warschau aus, der zur Errichtung einer provisorischen Nationalregierung fhrte, die den Kaiser Nikolaus des polnischen Thrones fr verlustig erklrte. Als nun die Russen unter General Die-bitsch der die polnische Grenze rckten, kmpften die Polen, trotzdem ein groer Teil nur mit Sensen bewaffnet war, anfangs nicht unglcklich, aber nach dem Siege des Generals Diebitfch bei Ostrolenka (1831) und der Einnahme von Warschau durch seinen Nachfolger Paskiewitsch in demselben Jahre wurde der Aufstand niedergeschlagen und Polen allmhlich in eine russische Provinz umgewandelt. Durch den Wiener Kongre hatte die Schweiz einen Bundesvertrag erhalten, nach dem sie einen Staatenbund von 22 lose vereinigten Kantonen bildete. Die Bundes-behrde bestand fast ausschlielich aus stdtischen Patriziern, deren Regiment von der berwiegenden lndlichen Bevlkerung mit Unwillen ertragen wurde. Sie strzte des-halb infolge der Julirevolution die Bundesbehrde, um eine andere, in der auch die lndliche Bevlkerung vertreten sein sollte, einzusetzen. Erbitterter Parteistreit herrschte seitdem im Lande, der durch den Einflu der Jesuiten sich derart steigerte, da sich aus den katholischen Kantonen Luzern, Schwyz, Uri, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis der sogenannte Sonderbund (1845) bildete. Dieser trug sich mit der Hoffnung, durch sterreichs und Frankreichs Beistand eine nderung der alten Verfassung zu hindern. Es kam zu einem kurzen Feldzuge (1847), der den Sonderbund zur Unterwerfung brachte und zur Auftichtung einer Gefamtverfaffung (1848) fhrte, durch die der Staatenbund beseitigt und die Schweiz in einen eng geeinigten Bundesstaat verwandelt wurde. Die Bundesstadt ist Bern. Die Februarrevolution in Paris und der Sturz Louis Philipps von Or-leaus 1848. In der ersten Zeit seiner Regierung lie es Louis Philipp nicht an Be- ms mhungen fehlen, sich als Brgerknig" (er war nicht König von Gottes Gnaden", sondern dankte die Krone den Brgern) populr zu machen. Der Hof war ganz auf brgerlichen Fu eingerichtet, die Etikette war abgeschafft, jedermann hatte freien Zutritt. Der König selbst erschien auf den Straen zu Fu, im einfachen Brgerrock. Mehr und mehr bte er jedoch seine Volksbeliebtheit ein. Sein spiebrgerliches Wesen er-regte um so mehr Ansto, als es der Ausflu seines Geizes war, der ihn dazu trieb, seine Stellung zur Vermehrung seines Vermgens auszubeuten. Die Begnstigung der reichen Bourgeoisie" erregte nicht nur bei den Legitim isten (die in dem Enkel Karls X. den rechtmigen König sahen), Republikanern und Bonapartisten, sondern vor allem bei den Arbeitern den grten Unwillen. Unter der Arbeiter-bevlkerung in Paris, dem sogen, vierten Stande, hatten sich nmlich neuerdings die Socialisten und Kommunisten unter Louis Blanc hervorgethan, die, beeinflut

6. Die neue und neueste Zeit von 1648 bis jetzt - S. 208

1898 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
208 und fgten sich nur widerwillig der preuischen Herrschaft. Hier mute mit fester Hand durchgegriffen und die Staatseinheit gesichert werden. Die Befugnisse des i. I. 1808 ins Leben gerufenen Fach Ministeriums wurden der die ganze Monarchie ausgedehnt und dieses berdies noch seit dem Jahre 1817 durch einen Staatsrat verstrkt, in den auer den knig-lichen Prinzen die hervorragendsten Generale, Beamten und Gelehrten berufen wurden. Das gesamte Staatsgebiet wurde in acht Provinzen eingeteilt, jede Provinz wieder in Regierungsbezirke, diese in Landratskreise. Die Beamten, die an die Spitze der Provinzen und deren Unterabteilungen gestellt wurden, hatten vornehmlich fr deren besondere Bedrfnisse zu sorgen; und da es der Regierung gelang, eine ansehnliche Zahl ausgezeichneter Krfte fr diese Posten zu gewinnen (z. B. die trefflichen Oberprsidenten Schn in Preußen und Vincke in Westfalen), so verstummte nach kurzer Frist die Unzufriedenheit gegen die neuen Einrichtungen, und die Empfin-dung, einem gut geordneten und einsichtig geleiteten Staate anzugehren, gewann die Herzen der Vornehmen wie der Geringen. Die Militrverfassung verblieb mit geringen Verbesserungen auf der von Scharnhorst eingerichteten Grundlage der allgemeinen Wehr-Pflicht. Nachdem Friedrich Wilhelm Iii. im Februar 1813 die allgemeine Wehrpflicht nur fr die Dauer des Krieges angeordnet hatte, wurde sie durch das Gesetz vom 3. September 1814* ein Grundgesetz des preuischen Staates. Die Heeresmacht gliedert sich danach in das stehende Heer, die Landwehr und den Landsturm. Nach zurckgelegtem 20. Lebensjahre wird jeder Preuße dienstpflichtig. Eine der glnzendsten Seiten der Regierung Friedrich Wilhelms war die musterhafte, vom Ausland bewunderte Finanzverwaltung, die nicht nur eifrig darauf bedacht war, die in den Jahren von 18061815 entstandene groe Schuldenlast die Staatsschuld betrug der 200 Millionen Thaler zu tilgen, sondern auch neben den fr das Heerwesen ntigen Kosten fr alle Zweige der innern Verwaltung bedeutende Summen zu erbrigen. Der König verzichtete freiwillig auf die Einknfte seiner Krondomnen; er behielt sich nur die geringe Summe von jhrlich zwei und einer halben Million vor und gestaltete so aus eigener Machtvoll-kommenheit den Etat des regierenden Hauses in der Weise, wie er sich in konstitutionellen Staaten findet, nur da die Einnahmen gesetzlich fest-gestellt und unanfechtbar waren. Eine grndliche Reform des Steuer-Wesens erschlo dem Staate neue Geldquellen. Weil die Gewerbefreiheit bestand, wurde fr alle Waren auer Salz, Tabak, Most, Bier und Branntwein die Thoraccife abgeschafft und fr die greren Städte die

7. Die neue und neueste Zeit von 1648 bis jetzt - S. 270

1898 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
270 Art. 21. Fr die Bildung der Jugend soll durch ffentliche Schulen gengend gesorgt werden. a a Eltern und deren Stellvertreter drfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, welcher fr die ffentlichen Volksschulen vorgeschrieben ist Art. 22. Unterricht zu erteilen und Unterrichtsanstalten zu grnden und zu leiten steht jedem frei, wenn er seine sittliche, wissenschaftliche und technische Befhigung den betreffenden Staatsbehrden nachgewiesen hat. Art. 23. Alle ffentlichen und Privat-Unterrichts- und Erziehungsanstalten stehen unter der Aufsicht vom Staate ernannter Behrden. Die ffentlichen Lehrer haben die Rechte und Pflichten der Staatsdiener. m J,rt' 24' Bei der Einrichtung der ffentlichen Volksschulen sind die konfessionellen Verhltnisse mglichst zu bercksichtigen. Den religisen Unterricht in der Volksschule leiten die betreffenden Reliaionsaesell-schaften. a 1 Die Leitung der ueren Angelegenheiten der Volksschule steht der Gemeinde zu. er, taat ^llt unter gesetzlich geordneter Beteiligung der Gemeinden aus der Zahl der Befhigten die Lehrer der ffentlichen Volksschulen an. Art. 26. Die Mittel zur Errichtung, Unterhaltung und Erweiterung der ffent-kchen Volksschulen werden von den Gemeinden und im Falle des nachgewiesenen Un-Vermgens ergnzungsweise vom Staat aufgebracht. Die auf besonderen Rechtstiteln beruhenden Verpflichtungen Dritter bleiben bestehen. Der Staat gewhrleistet demnach den Volksschullehrern ein festes, den Lokalverhlt-nissen angemessenes Einkommen. In der ffentlichen Volksschule wird der Unterricht unentgeltlich erteilt. Art. 26. Ein besonderes Gesetz regelt das ganze Unterrichtswesen. Art. 27. Jeder Preuße hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu uern. Art. 28. Vergehen, welche durch Wort, Schrift oder bildliche Darstellung begangen werden, sind nach den allgemeinen Strafgesetzen zu bestrafen. Art. 29. Alle Preußen sind berechtigt, sich ohne vorgngige obrigkeitliche Erlaubnis friedlich und ohne Waffen in geschlossenen Rumen zu versammeln. Art. 30. Alle Preußen haben das Recht, sich zu solchen Zwecken, welche den Straf-gesehen nicht zuwiderlaufen, in Gesellschaften zu vereinigen. Art. 32. Das Petitionsrecht steht allen Preußen zu. Petitionen unter einem Ge-samtnamen sind nur Behrden und Korporationen gestattet. Art. 33. Das Briefgeheimnis ist unverletzlich. Art. 34. Alle Preußen sind wehrpflichtig. Den Umfang und die Art dieser Pflicht bestimmt das Gesetz. Art. 35. Das Heer begreift alle Abteilungen des stehenden Heeres und der Landwehr. Im Falle des Krieges kann der König nach Magabe des Gesetzes den Landsturm aufbieten. Art. 36. Die bewaffnete Macht kann zur Unterdrckung innerer Unruhen und zur Ausfhrung der Gesetze nur in den vom Gesetz bestimmten Fllen und Formen und auf Requisition der Civilbehrde verwendet werden. Art. 37. Der Militrgerichtsstand des Heeres beschrnkt sich auf Strafsachen und wird durch das Gesetz geregelt. Die Bestimmungen der die Militrdisziplin im Heere bleiben Gegenstand besonderer Verordnungen.

8. Das Altertum - S. 8

1898 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
8 weniger lehrten die Priester die Menschen, die Gter der Erde als die Gaben der Götter zu betrachten und die guten und bsen Geschicke als Folgen ihres Wandels aufzufassen; sie lenkten auch den Blick der das Erdenleben hinaus, lehrten die Fortdauer der Seele und machten das Los der Seele nach dem Tode von dem irdischen Lebenslauf abhngig. Die gypter waren," sagt Herodot, die ersten Menschen, die behaupteten, da die Seele des Menschen unsterblich sei." Sie glaubten, da die Seele nach dem Tode in die Unterwelt eintritt, wo Osiris mit vielen Beisitzern wie Thot und Horns, dem Gotte der Auferstehung, im Totengericht der ihr Thun zu Gericht sitzt. (Fig. 2.) Hat die Seele die Prfung bestanden, so erhlt sie ihr Herz und ihre Glieder zurck, und, mit dem Wasser des Lebens benetzt, beginnt sie ihre Wanderung durch die Rume des Jenseits, bis sie nach Besiegung mancherlei Hindernisse zum Sonnenberge, zu den Gefilden des Ra kommt. Da die gypter berzeugt waren, da die Fortdauer der Seele im Jenseits von der Erhaltung der Leiche abhngig sei, so haben sie der Aufbewahrung der Leichname die grte Sorgfalt gewidmet. Um die Leich-name vor der Verwesung zu schtzen, wurden sie einbalsamiert, mit Tchern fest umwickelt und in Ksten von Holz oder Stein an Orten beigesetzt, die vor jedem zerstrenden Einflu von auen geschtzt waren. Die Könige der ltesten Zeit lieen die riesenhaften Pyramiden erbauen, damit tief im Innern derselben ihre Leichname geborgen wurden. Mit welchem Geschick die Leichname einbalsamiert wurden, um zerstrenden Einflssen Trotz zu bieten, davon zeugen die zahlreichen noch vorhandenen Mumien, die noch heute, nach mehreren Jahrtausenden, die Gesichtszge der Lebenden erkennen lassen. Die Verfassung gyptens. Die Verfassung gyptens war von den frhesten Zeiten an monarchisch. Die ltesten Regenten des Landes waren der Sage nach Götter gewesen, auch die spteren menschlichen Könige wurden als Shne, Nachkommen und Nachfolger der Götter betrachtet und daher gttlich verehrt. Sie galten als die Erben des Horns, die Shne des Ra, die Pharaonen. Ihr Geburtstag war ein Feiertag, und der Schmerz der ihren Tod wurde durch eine allgemeine Landestrauer 72 Tage lang bethtigt. Dieser gottgleiche Pharao war nicht nur absoluter Herr des Staates und im Vollbesitz der gesetzgebenden, vollziehenden und militrischen Gewalt, sondern auch der hchste Priester, dem es allein gestattet war, im Dunkel des Allerheiligsten der Tempel das Angesicht der Götter zu schauen. Das Knigtum war erblich. Nur dann, wenn es an einem Leibes-erben gebrach oder eine Dynastie durch Reichsumwlzungen gestrzt war,

9. Das Altertum - S. 103

1898 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
103 der alljhrlich der Schirmerin der Stadt an dem grten Feste, das die Athener feierten, zu Ehren veranstaltet wrbe. Farbe und Golbschmnck hob berall den reinen Glanz des Marmors. (Fig. 21.) Auf wrbige Weise bereiteten btefe Silber auf das Heiligtum selbst vor, in dem das Meisterwerk des Phibias, das Kolossalbilb der jungfrulichen Gttin, in ein-facher aber majesttischer Haltung staub. Gesicht und Hals, Arme, Hnbe und Fe waren aus Elfenbein, das abnehmbare Gewanb bestanb aus lauterem Golbe, das auch in den brigen Teilen des Stanbbilbes vorherrschte. Der im Jahre 432 vollenbete boppelhallige Zeustempel in Olympia umschlo das berhmteste Werk des Phibias, das Bilb des Zeus. (Fig. 22 u. 23.) Diesen Zeus anzuschauen, galt fr das hchste Glck der Sterblichen. Die Statue war 12 m hoch und stellte den Gott sitzenb auf einem Throne bar, und war wie das Bilb der Athene aus Elfenbein und Golb gefertigt. Beibe Gtterbilber des Phibias siub nicht mehr erhalten. Das schnste und besterhaltene Denkmal des ionischen Stils ist das erst nach Perikles Tode 408 aufgefhrte Erechtheion auf der Akropolis in Athen. (Fig. 17.) Es hat feinen Namen von dem Könige Erechtheus, dem Sohn des Cekrops, dem in Gemeinschaft mit Pofeibon und der Athene der Tempel geweiht war. Das frhere Heiligtum war von den Perfern zerstrt worben. Es wrbe dann spter aus der alten Sttte wieber hergestellt, und ba allen brei Gottheiten eine Sttte bereitet werben mute, so erhielt das Erechtheion eine auffallenb abweichenbe und unregelmige Grunbform. Es ist merkwrbig durch einen kleinen, zierlichen Vorbau, beffen Decke von Karyatiben, das stitb Sulen in Gestalt einer Jungfrau, getragen wirb. Nach Lbke, Jger und Rmpel. 12. Das griechische Theater. Das Drama. Auf dem Hhepunkte der griechischen Bilbung in der Bltezeit Athens bilbete sich eine neue Gattung der Poesie, das Drama, so beherrschet hervor, ba die Erzeugnisse der epischen und lyrischen Poesie fast unbebentenb wrben. Das Drama ist ans dem zum Natur- und Menschenleben in inniger Beziehung stehenben Kultus des Dionysius ober Bacchus und zwar aus dem Dithyrambus, einem begeisterten Chorlieb auf Dionysius, das an seinem Feste gesungen wrbe, hervorgewachsen. Es gab frhliche und ernste Dithyramben. Aus dem Dithyrambus, der die Leiben des Dionysius, das Absterben der Natur, zum Gegenstand hatte, ist die Tragobie entstanben, aus dem, der beim Wiebererwachen der Natur die Freube und die wonnevolle Lust, die der Gott hervorrief, besang, die Kombie. Der Vorsnger ober Chorfhrer des Dithyrambus trat mit der

10. Das Altertum - S. 62

1898 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
62 meister und Bildhauer Phidias hat mit seinen tchtigsten Schlern und einer ganzen Schar athenischer Werkmeister seine ganze Kraft daran ge-setzt, den hchsten Gott der Griechen an der wrdigsten Stelle zu verherr-lichen. In dem Tempel sa der Vater der Götter und der Menschen mit wallendem Haar und Bart auf glnzendem Thron, in der Rechten hielt er die Siegesgttin, in der Linken ruhte das reichgeschmckte Scepter. Nach der Mitte des Hofes vorliegend, erhob sich der mchtige Zeusaltar zu einer Hhe von 6 m, fo da der Opferrauch frei der die Hupter der Festversammlung fortziehen konnte. An die Altis lehnten sich die Rume fr die verschiedenen Arten der Wettkmpfe: das Stadium, der Hippodrom fr Ringkampf, Wettlauf und Wagenrennen, das Theater und das olympische Gymnasium, in dem die Kmpfer sich mondenlang vor dem Beginn der Spiele einbten. Alle diese schon ummauerten, mit Statuen der Götter und Helden geschmckten Pltze zogen sich in einem Halbkreis um den heiligen Hain. Ein zweiter, weiter Halbkreis fate die versammelten Vlkerschaften der Griechen zur Zeit des Festes, die hier unter freiem Himmel oder unter Zelten lagerten. Man feierte Gelage und trieb Tauschhandel, denn Olympia war zugleich der Markt fr Griechenland. Fr vornehme Gste aber gab es Wohnhuser in der Art eines Gasthofes. Nahte die Zeit der Spiele heran, so kndigten die Friedensboten des Zeus in allen Landen hellenischer Zunge Waffenruhe an und luden zu-gleich zum Feste ein. Nun eilten die Griechen herbei, und das ionische Meer sowie die breite Alpheusmndung fllten sich mit den bekrnzten Fest-schiffen der auf den Ksten von Asien und Afrika, von Italien, Sizilien und Gallien wohnenden Hellenen. Die Kampflustigen unter denversammelten Hellenen muten sich bei den Kampfrichtern melden; sie wurden in Hin-sicht ihres Ursprungs, ihres Rufes, ihrer krperlichen Tchtigkeit geprft; sie muten nachweisen, da sie zehn Monate lang in einem hellenischen Gymnasium die Reihe hergebrachter bungen gewissenhaft vollendet hatten, und muten vor einer Bildsule des schwurhtenden Zeus, der in jeder Hand den Blitzstrahl fhrte, einen Eid darauf leisten, da sie im heiligen Kampfe sich keine Unredlichkeit und keinen Frevel zu schulden kommen lassen wollten. Den behendesten Lufer zu sehen, fllten sich zuerst die Stufensitze des Stadiums mit Zuschauern, und wenn die Volksmenge beisammen war, dann traten die Kmpfergruppen herein, von den Kampfrichtern ge-fhrt, die, durch Purpurgewnder ausgezeichnet, auf ihrem Ehrensitze Platz nahmen. Die Kmpfer wurden mit Namensaufruf dem Volke vorgestellt und dann durch das Los die Paare und Gruppen bestimmt. So viele
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