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1. Neueste Geschichte seit 1815 bis zur Gegenwart - S. 36

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 36 - Art. 80. ... Jede Kammer fat ihre Beschlsse nach absoluter Stimmen-Mehrheit. Art. 83. Die Mitglieder beider Kammern sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie stimmen nach ihrer freien berzeugung und sind an Auftrge und In-struktionen nicht gebunden. Art. 84. Sie knnen fr ihre Abstimmungen in der Kammer niemals, fr ihre darin ausgesprochenen Meinungen nur innerhalb der Kammer auf Grund der Geschftsordnung zur Rechenschaft gezogen werden. Art. 85. Die Mitglieder der zweiten Kammer erhalten aus der Staatskasse Reisekosten und Diten nach Magabe des Gesetzes. Ein Verzicht hierauf ist unstatthaft. Titel Viii. Von den Finanzen. Art. 99. Alle Einnahmen und Ausgaben des Staates mssen fr jedes Jahr im voraus veranschlagt und auf den Staatshaushalts-Etat gebracht werden. Letzterer wird jhrlich durch ein Gesetz festgestellt. Art. 100. Steuern und Abgaben fr die Staatskasse drfen nur, soweit sie in den Staatshaushalts-Etat aufgenommen oder durch besondere Gesetze an-geordnet sind, erhoben werden. Art. 101. In betreff der Steuern knnen Bevorzugungen nicht eingefhrt werden. Die Rechnungen der den Staatshaushalts-Etat werden von der Ober-Rechnungskammer geprft und festgestellt. Die allgemeine Rechnung der den Staatshaushalt jedes Jahres, einschlielich einer bersicht der Staatsschulden, wird mit den Bemerkungen der Ober-Rechnungskammer zur Entlastung der Staats-regierung den Kammern vorgelegt. Titel X. Allgemeine Bestimmungen. Art. 106. Gesetze und Verordnungen sind verbindlich, wenn sie in der vom Gesetze vorgeschriebenen Form bekannt gemacht worden sind. Art. 107. Die Verfassung kann auf dem ordentlichen Wege der Gesetz-gebung abgendert werden, wobei in jeder Kammer die gewhnliche absolute Stimmenmehrheit bei zwei Abstimmungen, zwischen welchen ein Zeitraum von wenigstens 21 Tagen liegen mu, gengt. Art. 108. Die Mitglieder der beiden Kammern und alle Staatsbeamten leisten dem Könige den Eid der Treue und des Gehorsams und beschwren die gewissenhafte Beobachtung der Verfassung. Art. 109. Die bestehenden Steuern und Abgaben werden forterhoben, und alle Bestimmungen der bestehenden Gesetzbcher, einzelnen Gesetze und Verord-nungen, welche der gegenwrtigen Verfassung nicht zuwiderlaufen, bleiben in Kraft, bis sie durch ein Gesetz abgendert werden. Urkundlich unter unserer hchsteigenhndigen Unterschrift und beigedrucktem kniglichen Jnftegel1). Gegeben Charlottenburg den 31. Januar 1850. ^ . v ., m, , Friedrich Wilhelm. *) Die Verfassung hat im ganzen 119 Artikel.

2. Die neue und neueste Zeit von 1648 bis jetzt - S. 125

1898 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
125 anarchistische Bestrebungen, deren glhender Ha gegen Bildung, Reichtum und Autoritt Sttigung verlangte. Auf diese niederen Massen sttzte sich die Umsturzpartei der Jakobiner, die im ganzen Lande zahlreiche Anhnger fanden. Der einzige Mann, von dem man hoffte, er wrde die entfesselten Geister bndigen knnen, war der Graf Mira-beau, der mit der ganzen Wucht seiner Persnlichkeit und Beredsamkeit fr die konstitutionelle Monarchie kmpfte. Als er pltzlich im Frhjahr 1791 starb, verlor der König allen Halt, und er versuchte im Juni 1791 mit seiner Familie nach den sterreichischen Nieder-landen zu entfliehen. Nahe der Grenze wurde er jedoch erkannt und nach Paris zurck-gebracht. Bis zur Vollendung der Verfassung wurde nun die knigliche Gewalt aufge-hoben und Ludwig Xvi. wie ein Gefangener gehalten. Erst nachdem er am 14. September 1791 die vollendete Verfassung beschworen hatte, wurde er wieder in seine knigliche Wrde eingefetzt. Am 30. September lste sich die konstituierende Versammlung auf. Die neue Verfassung. Der König war in allen seinen Regierungshandlungen an die Bestimmungen der von ihm beschworenen Verfassung gebunden. Die gefetz-gebende Gewalt war ihm genommen und einer einzigen Kammer, der gefetz-gebenden Versammlung, die jhrlich zusammentreten sollte und das Recht der Entscheidung der Gesetze, Steuern, Krieg und Frieden hatte, bertragen. Die Kammer bildete sich aus den in den 83 Departements gewhlten Reprsentanten (Abgeordneten) des Volkes (745). Die Brger (Urwhler) hatten die Wahlmnner, diese die Reprsentanten zu whlen. Dem Könige blieb die vollziehende Gewalt; gegen die Beschlsse der Kammer war ihm nur ein aufschiebbares Einspruchsrecht (Veto) zugestanden, das wohl die Beschlsse der Kammer auf kurze Zeit hinausschieben, schlielich aber nicht verhindern konnte. Die vollziehende Gewalt des Knigs war indes dadurch geschwcht, da in den De-partements (Kreisen), Kantonen (Bezirken) und Gemeinden nicht vom Könige ernannte Beamte die Verwaltung fhrten, sondern solche, die von den Brgern gewhlt waren. Die alte Gerichtsverfassung der Parlamente (S. 2) wurde aufgehoben und die Unentgeltlichkeit, ffentlichkeit und Mndlichkeit des Prozeverfahrens eingefhrt. Die Richter wurden vom Volke auf 6 Jahre gewhlt. Jeder Bezirk erhielt einen Friedens-richter und jeder Kreis ein Geschworenengericht. Dieses wurde aus Berufsrichtern und vom Volke gewhlten brgerlichen Geschworenen gebildet und hatte der Verbrechen zu urteilen. Die gesetzgebende Versammlung und der Sturz des Knigtums (179192). Sogleich nach Auflsung der verfassunggebenden Versammlung trat die nach der Ver-fassung gewhlte gesetzgebende Versammlung zusammen, zu deren Mitgliedern thrichterweise kein Abgeordneter der verfassunggebenden Versammlung hatte gewhlt werden drfen. So kam es, da die Anhnger des alten Knigtums (Royalisten) in dieser Versammlung vllig verschwunden waren und die konstitutionell-monarchisch Gesinnten sich in aussichtsloser Minderheit befanden. Sie saen bei den Beratungen rechts vom Prsidenten. Zur Linken hatten die republikanisch gesinnten Abgeordneten ihre Pltze, die sich wieder in die Ebene" (die unteren Bnke) und den Berg" (die oberen Sitze) teilten. Jene enthielt hervorragende, geistig vornehme Abgeordnete aus der Gironde, die eine anstndige Republik fr vornehme Leute" nach dem Vorbilde der athenischen und rmischen Republik erstrebten; der Berg dagegen, der sich aus Jakobinern zusammensetzte, wollte eine Republik mit der Herrschaft der niederen Massen aufrichten, die von vorn-herein die Revolution als einen Krieg gegen die Reichen fhrten. Die gesetzgebende Versammlung hatte die Aufgabe, durch Erla von Gesetzen auf Grund der Verfassung die Neugestaltung Frankreichs zu vollenden, aber die Girondisten,

3. Die neue und neueste Zeit von 1648 bis jetzt - S. 197

1898 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
197 sich in Religion und Sprache vllig von ihren nrdlichen Nachbarn verschieden. Daher verbreitete sich sogleich nach der Julirevolution in Frankreich von Brssel aus der usruhr der das ganze Land; die hollndischen Besatzungen wurden vertrieben und die Unabhngigkeit des Landes vom Knigreich der Niederlande proklamiert. Die Gro-mchte willigten in die geschehene Trennung, und aus Belgien wurde ein eigenes Knigreich geschaffen, dessen Krone der Prinz Leopold von Sachsen-Koburg erhielt, der dem Lande eine freisinnige Verfassung gab. Obgleich das Knigreich Polen unter der russischen Regierung sich sehr gehoben hatte, bildeten sich doch bei der Neigung des polnischen Adels zur alten Ungebunden-heit Verschwrungen, die eine nationale Erhebung gegen Rußland als die Pflicht eines jeden Polen ansahen. Als durch den Ausbruch der Julirevolution die alte Hoffnung auf Frankreichs Beistand erwachte, brach i. I. 1830 ein Aufstand in Warschau aus, der zur Errichtung einer provisorischen Nationalregierung fhrte, die den Kaiser Nikolaus des polnischen Thrones fr verlustig erklrte. Als nun die Russen unter General Die-bitsch der die polnische Grenze rckten, kmpften die Polen, trotzdem ein groer Teil nur mit Sensen bewaffnet war, anfangs nicht unglcklich, aber nach dem Siege des Generals Diebitfch bei Ostrolenka (1831) und der Einnahme von Warschau durch seinen Nachfolger Paskiewitsch in demselben Jahre wurde der Aufstand niedergeschlagen und Polen allmhlich in eine russische Provinz umgewandelt. Durch den Wiener Kongre hatte die Schweiz einen Bundesvertrag erhalten, nach dem sie einen Staatenbund von 22 lose vereinigten Kantonen bildete. Die Bundes-behrde bestand fast ausschlielich aus stdtischen Patriziern, deren Regiment von der berwiegenden lndlichen Bevlkerung mit Unwillen ertragen wurde. Sie strzte des-halb infolge der Julirevolution die Bundesbehrde, um eine andere, in der auch die lndliche Bevlkerung vertreten sein sollte, einzusetzen. Erbitterter Parteistreit herrschte seitdem im Lande, der durch den Einflu der Jesuiten sich derart steigerte, da sich aus den katholischen Kantonen Luzern, Schwyz, Uri, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis der sogenannte Sonderbund (1845) bildete. Dieser trug sich mit der Hoffnung, durch sterreichs und Frankreichs Beistand eine nderung der alten Verfassung zu hindern. Es kam zu einem kurzen Feldzuge (1847), der den Sonderbund zur Unterwerfung brachte und zur Auftichtung einer Gefamtverfaffung (1848) fhrte, durch die der Staatenbund beseitigt und die Schweiz in einen eng geeinigten Bundesstaat verwandelt wurde. Die Bundesstadt ist Bern. Die Februarrevolution in Paris und der Sturz Louis Philipps von Or-leaus 1848. In der ersten Zeit seiner Regierung lie es Louis Philipp nicht an Be- ms mhungen fehlen, sich als Brgerknig" (er war nicht König von Gottes Gnaden", sondern dankte die Krone den Brgern) populr zu machen. Der Hof war ganz auf brgerlichen Fu eingerichtet, die Etikette war abgeschafft, jedermann hatte freien Zutritt. Der König selbst erschien auf den Straen zu Fu, im einfachen Brgerrock. Mehr und mehr bte er jedoch seine Volksbeliebtheit ein. Sein spiebrgerliches Wesen er-regte um so mehr Ansto, als es der Ausflu seines Geizes war, der ihn dazu trieb, seine Stellung zur Vermehrung seines Vermgens auszubeuten. Die Begnstigung der reichen Bourgeoisie" erregte nicht nur bei den Legitim isten (die in dem Enkel Karls X. den rechtmigen König sahen), Republikanern und Bonapartisten, sondern vor allem bei den Arbeitern den grten Unwillen. Unter der Arbeiter-bevlkerung in Paris, dem sogen, vierten Stande, hatten sich nmlich neuerdings die Socialisten und Kommunisten unter Louis Blanc hervorgethan, die, beeinflut

4. Die neue und neueste Zeit von 1648 bis jetzt - S. 271

1898 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
271 Titel Iii. Vom Könige. Art. 43. Die Person des Knigs ist unverletzlich. Art. 44. Die Minister des Knigs sind verantwortlich. Alle Regierungsakte des Knigs bedrfen zu ihrer Gltigkeit der Gegenzeichnung eines Ministers, welcher dadurch die Verantwortlichkeit bernimmt. Art. 45. Dem Könige allein steht die vollziehende Gewalt zu. Er ernennt und entlt die Minister. Er befiehlt die Verkndigung der Gesetze und erlt die zu deren Ausfhrung ntigen Verordnungen. Art. 46. Der König fhrt den Oberbefehl der das Heer. Art. 47. Der König besetzt alle Stellen im Heere sowie in den brigen Zweigen des Staatsdienstes, sofern nicht das Gesetz ein anderes verordnet. Art. 48. Der König hat das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schlieen, auch andere Vertrge mit fremden Regierungen zu errichten. Letztere bedrfen zu ihrer Gltigkeit der Zustimmung der Kammern, sofern es Handelsvertrge sind, oder wenn dadurch dem Staate Lasten oder einzelnen Staatsbrgern Verpflichtungen auferlegt werden. Art. 49. Der König hat das Recht der Begnadigung und Strafmilderung. Der König kann bereits eingeleitete Untersuchungen nur auf Grund eines beson-deren Gesetzes niederschlagen. Art. 50. Dem Könige steht die Verleihung von Orden und anderen mit Vorrechten nicht verbundenen Auszeichnungen zu. Er bt das Mnzrecht nach Magabe des Gesetzes. Art. 51. Der König beruft die Kammern und schliet ihre Sitzungen. Er kann sie entweder beide zugleich oder auch nur eine auflsen. Es mssen aber in einem solchen Falle innerhalb eines Zeitraums von sechzig Tagen nach der Auflsung die Whler und innerhalb eines Zeitraums von neunzig Tagen nach der Auflsung die Kammern versammelt werden. Art. 52. Der König kann die Kammern vertagen. Ohne deren Zustimmung darf diese Vertagung die Frist von dreiig Tagen nicht bersteigen und während derselben Session nicht wiederholt werden. Art. 53. Die Krone ist den kniglichen Hausgesetzen gem erblich in dem Mannes-stamme des kniglichen Hauses nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linealfolge. Art. 54. Der König wird mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres volljhrig. Er leistet in Gegenwart der vereinigten Kammern das eidliche Gelbnis, die Ver-fassung des Knigreichs fest und unverbrchlich zu halten und in bereinstimmung mit derselben und den Gesetzen zu regieren. Art. 56. Wenn der König minderjhrig oder sonst dauernd verhindert ist, selbst zu regieren, so bernimmt derjenige volljhrige Agnat, welcher der Krone am nchsten steht, die Regentschaft. Er hat fofort die Kammern zu berufen, die in vereinigter Sitzung der die Notwendigkeit der Regentschaft beschlieen. Art. 57. Ist kein volljhriger Agnat vorhanden und nicht bereits vorher gesetzliche Frsorge fr diefen Fall getroffen, so hat das Staatsministerium die Kammern zu be-rufen, welche in vereinigter Sitzung einen Regenten erwhlen. Bis zum Antritt der Regentschaft von feiten desselben fhrt das Staatsministerium die Regierung. Art. 58. Der Regent bt die dem Könige zustehende Gewalt in dessen Namen aus. Derselbe schwrt nach Einrichtung der Regentschaft vor den vereinigten Kammern

5. Die neue und neueste Zeit von 1648 bis jetzt - S. 123

1898 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
123 nahm der verschwenderische und leichtsinnige Calonne die Finanzverwaltung. Unbesorgt um die Zukunft, betrat er den von Tnrgot stets vermiedenen, von Necker nur ver-suchsweise eingeschlagenen Weg der Anleihen auf das zuversichtlichste und blindeste und schlferte durch das also aufgebrachte Geld, womit er aller Wnsche am Hofe zu befriedigen suchte, den König mit dem Wahn, als stehe es mit den Finanzen doch nicht so schlimm, in Sicherheit ein. Als aber nach dem Versailler Frieden (1783) die Nachwehen der vermehrten Schuldenlast schnell und grell zu Tage traten, offenbarte sich auch die wachsende Unzufriedenheit mit den zerrtteten Landeszustnden, und der Fluch der die Verschwendung des Hofes trat immer offener auf die Lippen des Volkes, das durch jede neue Veranlassung von jener Seite her in eine immer tiefer gehende feindselige Richtung getrieben wurde. Nachdem Calonne noch eine zeitlang mit unglaublicher Verschwendung fortgewirtschaftet hatte und keine Anleihen mehr aufbringen konnte, schlug er dem Könige eine Versammlung von Notabeln, des Ausschusses der Stnde, vor, die wirklich 1787 zu Versailles erffnet wurde. Diese Versammlung von Prinzen, Bischfen, Herzgen, Staatsrten, Prsidenten, einigen Abgeordneten vom Lande und Brgermeistern war keineswegs geneigt, die Opfer zu bringen, die fast jede der vorgelegten Reformen der bevorrechteten Klasse zumutete und wurde deshalb entlassen. Auch Calonne wurde ent-lassen. Da endlich, durch die grte Not gezwungen, beschlo der König auf den Rat Neckers, der 1788 unter groem Jubel des Volkes zum zweitenmal Generaldirektor der Finanzen geworden war, die Berufung der Reichsstnde (etats generaux), die seit 1614 nicht mehr zusammengetreten waren. b) Die Umwandlung Frankreichs in eine konstitutionelle Monarchie und der Sturz des Knigtums. Die Reichsstnde. Der Ruf nach den Reichsstnden hatte anfangs aller Wnsche vereinigt, bald jedoch bildeten sich der die Zusammensetzung der Reichsstndeversammlung die verschiedensten Fragen und wurden im Lande errtert, wo Miwachs und ein nn-gemein harter Winter die Not der Armen aufs hchste steigerte. Es erschien eine ganze Flut von Flugschriften, von denen die des Abbe Sieyes: Was ist der dritte Stand?" von der gewaltigsten Wirkung war. Er beantwortete diese Frage mit der Antwort: nichts; was soll er sein? Antwort: alles. Der allgemeinen Stimmung nachgebend, be-stimmte Necker, da Adel und Geistlichkeit je 300, der dritte Stand aber, als Vertreter der grten Masse der Bevlkerung, 600 Abgeordnete whlen sollte. Unter lebhafter politischer Erregung vollzogen sich die Wahlen, und am 5. Mai 1789 versammelten i?8 sich die Abgeordneten in Versailles. Bald entzweiten sich aber die Stnde der die Art und Weise der Abstimmung, ob nmlich gesondert nach Stnden, wie Adel und Geistlichkeit wollten, oder in gemeinsamer Versammlung nach Kpfen, wie der Brger-stand forderte, beraten und entschieden werden sollte. Den grten Einflu auf den Brgerstand hatten der vom Adel ausgestoene, khne und ungestme, dabei aber hchst geniale Graf Mirabeau, der durch Schrfe des Verstandes ausgezeichnete Abbe Sieyes und der edle Lasayette. Nach langem Streite that der dritte Stand am 17. Juni 1789 einen entscheidenden Schritt, indem er sich auf Sieyes Antrag zur kon-stituierenden Nationalversammlung" erklrte und den Eid leistete, nicht eher auseinander gehen zu wollen, als bis er Frankreich eine konstitutionelle Ver-fafsung gegeben habe. Als nun der König den Befehl zur Auflsung der Versammlung gab, antwortete Mirabeau: Wir sind hier durch den Willen des Volkes und werden nur

6. Die neue und neueste Zeit von 1648 bis jetzt - S. 124

1898 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
124 den Bajonetten weichen!" und auf seinen Antrag beschlo die Versammlung die Unver-letzlichkeit ihrer Personen. Der König gab nach und befahl den beiden bevorrechtigten Stnden, sich mit dem dritten Stande zu vereinigen. Das war deranfang der Revolution.' Die konstituierende (verfassunggebende) Nationalversammlung (1789-91). Inzwischen war in Paris der offene Aufruhr ausgebrochen, dem die schwache und zum Teil noch unzuverlssige Besatzung bei einer Bevlkerung von 600000 Einwohnern "ur geringen Widerstand entgegenzusetzen vermochte. Aus die Kunde, da Necker ent-lassen sei, entstand eine furchtbare Grung. Ein junger Advokat, Camille Desmoulins, rief das Volk zu den Waffen, und der Pbel erstrmte am 14. Juli die Bastille,' eine kleine Festung und zugleich das Staatsgefngnis, das als Sinnbild aller Will--krherrschast galt. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung wurde von der Brgerschaft eine Nationalgarde errichtet und zu ihrem Befehlshaber Lafayette ernannt. Den Un-ruhen in der Hauptstadt entsprachen Bauernaufstnde in den Provinzen, die eine allgemeine Emigration des Adels an die Hfe des Auslandes und sein verderbliches Wirken daselbst zur Folge hatten. Auch die beiden Brder des Knigs verlieen Frankreich. Whrend dieser Unruhen vollzog die Nationalversammlung die Umgestaltung des Staatswesens. In der berhmten Nachtsitzung des 4. August erfolgte die Abschaffung des Feudal st aates durch Beseitigung smtlicher Standesvorrechte, der Fronlasten der Bauern und der Leibeigenschaft. Um eine Grundlage fr die neue Verfassung zu gewinnen, setzte Lafayette noch im August die Erklrung der Menschenrechte* nach Rousseaus Lehren (Freiheit und Gleichheit aller Menschen, Recht des Widerstandes gegen Unterdrckung) durch. Als der König sich weigerte, die Menschenrechte bedingungslos anzunehmen, benutzten ehrgeizige Volksredner und Hetzer im Solde des charakterlosen Herzogs Philipp von Orleans, der durch den Sturz Ludwigs Xvi. seinem Hause den Thron verschaffen wollte, die durch Brotmangel gesteigerte Erbitterung zur Erregung eines neuen groen Volksaufstandes. Es zog eine groe Menge Straengesindels beiderlei Geschlechts (5. Okt.) nach Versailles und zwang den König und seine Familie durch Bedrohung mit Gewalt, nach Paris berzusiedeln. Die Knigin, die am meisten gehat wurde, entging mit genauer Not der Ermordung. Durch das Eintreffen Lafayettes mit der Nationalgarde wurde endlich der kniglichen Familie Schutz gewhrt. Zwei Wochen darauf folgte die Nationalversammlung dem Könige nach Paris, wodurch beide in Abhngigkeit von dem Pbel der Hauptstadt gerieten. Aber unablssig setzte die Nationalversammlung ihre Beratungen zur Umgestaltung Frankreichs fort. Um der Geldnot zu steuern, wurden auf den Antrag des Bischofs Talley-rand die Kirchengter fr Staatseigentum erklrt; die Geistlichen sollten vom Staat besoldet werden. Bis zum Verkauf der Kirchengter wurden fr 100 Millionen Papierscheine, Assignaten genannt, ausgegeben, fr die der Erls der Kirchengter als Deckung dienen sollte. Die Zahl der Assignaten wurde aber spter so sehr vermehrt, da ihre Einlsung unmglich war, sie fast wertlos wurden und viel Unglck verursachten. Darauf wurden alle geistlichen Orden abgeschafft, die Geistlichen sollten wie die brigen Beamten der Gemeinden von diesen gewhlt werden. Zugleich wurde der Erbadel mit seinen Titeln und Wappen abgeschafft, fr alle Einwohner Frankreichs sollte das Wort Brger" der hchste Ehrentitel sein; Prefreiheit und Vereinsfreiheit wurden eingefhrt. Zu allen diesen Neuerungen mute der König, dessen Lage immer schwieriger wurde, seine Zustimmung geben. Viele freuten sich in Frankreich der glcklich errungenen konstitutionellen Freiheiten, aber es gab auch ebensoviel republikanisch Gesinnte, die das Knigtum vernichten wollten; auerdem regten sich in den unteren Volksschichten

7. Das Altertum - S. 8

1898 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
8 weniger lehrten die Priester die Menschen, die Gter der Erde als die Gaben der Götter zu betrachten und die guten und bsen Geschicke als Folgen ihres Wandels aufzufassen; sie lenkten auch den Blick der das Erdenleben hinaus, lehrten die Fortdauer der Seele und machten das Los der Seele nach dem Tode von dem irdischen Lebenslauf abhngig. Die gypter waren," sagt Herodot, die ersten Menschen, die behaupteten, da die Seele des Menschen unsterblich sei." Sie glaubten, da die Seele nach dem Tode in die Unterwelt eintritt, wo Osiris mit vielen Beisitzern wie Thot und Horns, dem Gotte der Auferstehung, im Totengericht der ihr Thun zu Gericht sitzt. (Fig. 2.) Hat die Seele die Prfung bestanden, so erhlt sie ihr Herz und ihre Glieder zurck, und, mit dem Wasser des Lebens benetzt, beginnt sie ihre Wanderung durch die Rume des Jenseits, bis sie nach Besiegung mancherlei Hindernisse zum Sonnenberge, zu den Gefilden des Ra kommt. Da die gypter berzeugt waren, da die Fortdauer der Seele im Jenseits von der Erhaltung der Leiche abhngig sei, so haben sie der Aufbewahrung der Leichname die grte Sorgfalt gewidmet. Um die Leich-name vor der Verwesung zu schtzen, wurden sie einbalsamiert, mit Tchern fest umwickelt und in Ksten von Holz oder Stein an Orten beigesetzt, die vor jedem zerstrenden Einflu von auen geschtzt waren. Die Könige der ltesten Zeit lieen die riesenhaften Pyramiden erbauen, damit tief im Innern derselben ihre Leichname geborgen wurden. Mit welchem Geschick die Leichname einbalsamiert wurden, um zerstrenden Einflssen Trotz zu bieten, davon zeugen die zahlreichen noch vorhandenen Mumien, die noch heute, nach mehreren Jahrtausenden, die Gesichtszge der Lebenden erkennen lassen. Die Verfassung gyptens. Die Verfassung gyptens war von den frhesten Zeiten an monarchisch. Die ltesten Regenten des Landes waren der Sage nach Götter gewesen, auch die spteren menschlichen Könige wurden als Shne, Nachkommen und Nachfolger der Götter betrachtet und daher gttlich verehrt. Sie galten als die Erben des Horns, die Shne des Ra, die Pharaonen. Ihr Geburtstag war ein Feiertag, und der Schmerz der ihren Tod wurde durch eine allgemeine Landestrauer 72 Tage lang bethtigt. Dieser gottgleiche Pharao war nicht nur absoluter Herr des Staates und im Vollbesitz der gesetzgebenden, vollziehenden und militrischen Gewalt, sondern auch der hchste Priester, dem es allein gestattet war, im Dunkel des Allerheiligsten der Tempel das Angesicht der Götter zu schauen. Das Knigtum war erblich. Nur dann, wenn es an einem Leibes-erben gebrach oder eine Dynastie durch Reichsumwlzungen gestrzt war,

8. Das Altertum - S. 103

1898 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
103 der alljhrlich der Schirmerin der Stadt an dem grten Feste, das die Athener feierten, zu Ehren veranstaltet wrbe. Farbe und Golbschmnck hob berall den reinen Glanz des Marmors. (Fig. 21.) Auf wrbige Weise bereiteten btefe Silber auf das Heiligtum selbst vor, in dem das Meisterwerk des Phibias, das Kolossalbilb der jungfrulichen Gttin, in ein-facher aber majesttischer Haltung staub. Gesicht und Hals, Arme, Hnbe und Fe waren aus Elfenbein, das abnehmbare Gewanb bestanb aus lauterem Golbe, das auch in den brigen Teilen des Stanbbilbes vorherrschte. Der im Jahre 432 vollenbete boppelhallige Zeustempel in Olympia umschlo das berhmteste Werk des Phibias, das Bilb des Zeus. (Fig. 22 u. 23.) Diesen Zeus anzuschauen, galt fr das hchste Glck der Sterblichen. Die Statue war 12 m hoch und stellte den Gott sitzenb auf einem Throne bar, und war wie das Bilb der Athene aus Elfenbein und Golb gefertigt. Beibe Gtterbilber des Phibias siub nicht mehr erhalten. Das schnste und besterhaltene Denkmal des ionischen Stils ist das erst nach Perikles Tode 408 aufgefhrte Erechtheion auf der Akropolis in Athen. (Fig. 17.) Es hat feinen Namen von dem Könige Erechtheus, dem Sohn des Cekrops, dem in Gemeinschaft mit Pofeibon und der Athene der Tempel geweiht war. Das frhere Heiligtum war von den Perfern zerstrt worben. Es wrbe dann spter aus der alten Sttte wieber hergestellt, und ba allen brei Gottheiten eine Sttte bereitet werben mute, so erhielt das Erechtheion eine auffallenb abweichenbe und unregelmige Grunbform. Es ist merkwrbig durch einen kleinen, zierlichen Vorbau, beffen Decke von Karyatiben, das stitb Sulen in Gestalt einer Jungfrau, getragen wirb. Nach Lbke, Jger und Rmpel. 12. Das griechische Theater. Das Drama. Auf dem Hhepunkte der griechischen Bilbung in der Bltezeit Athens bilbete sich eine neue Gattung der Poesie, das Drama, so beherrschet hervor, ba die Erzeugnisse der epischen und lyrischen Poesie fast unbebentenb wrben. Das Drama ist ans dem zum Natur- und Menschenleben in inniger Beziehung stehenben Kultus des Dionysius ober Bacchus und zwar aus dem Dithyrambus, einem begeisterten Chorlieb auf Dionysius, das an seinem Feste gesungen wrbe, hervorgewachsen. Es gab frhliche und ernste Dithyramben. Aus dem Dithyrambus, der die Leiben des Dionysius, das Absterben der Natur, zum Gegenstand hatte, ist die Tragobie entstanben, aus dem, der beim Wiebererwachen der Natur die Freube und die wonnevolle Lust, die der Gott hervorrief, besang, die Kombie. Der Vorsnger ober Chorfhrer des Dithyrambus trat mit der

9. Das Altertum - S. 62

1898 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
62 meister und Bildhauer Phidias hat mit seinen tchtigsten Schlern und einer ganzen Schar athenischer Werkmeister seine ganze Kraft daran ge-setzt, den hchsten Gott der Griechen an der wrdigsten Stelle zu verherr-lichen. In dem Tempel sa der Vater der Götter und der Menschen mit wallendem Haar und Bart auf glnzendem Thron, in der Rechten hielt er die Siegesgttin, in der Linken ruhte das reichgeschmckte Scepter. Nach der Mitte des Hofes vorliegend, erhob sich der mchtige Zeusaltar zu einer Hhe von 6 m, fo da der Opferrauch frei der die Hupter der Festversammlung fortziehen konnte. An die Altis lehnten sich die Rume fr die verschiedenen Arten der Wettkmpfe: das Stadium, der Hippodrom fr Ringkampf, Wettlauf und Wagenrennen, das Theater und das olympische Gymnasium, in dem die Kmpfer sich mondenlang vor dem Beginn der Spiele einbten. Alle diese schon ummauerten, mit Statuen der Götter und Helden geschmckten Pltze zogen sich in einem Halbkreis um den heiligen Hain. Ein zweiter, weiter Halbkreis fate die versammelten Vlkerschaften der Griechen zur Zeit des Festes, die hier unter freiem Himmel oder unter Zelten lagerten. Man feierte Gelage und trieb Tauschhandel, denn Olympia war zugleich der Markt fr Griechenland. Fr vornehme Gste aber gab es Wohnhuser in der Art eines Gasthofes. Nahte die Zeit der Spiele heran, so kndigten die Friedensboten des Zeus in allen Landen hellenischer Zunge Waffenruhe an und luden zu-gleich zum Feste ein. Nun eilten die Griechen herbei, und das ionische Meer sowie die breite Alpheusmndung fllten sich mit den bekrnzten Fest-schiffen der auf den Ksten von Asien und Afrika, von Italien, Sizilien und Gallien wohnenden Hellenen. Die Kampflustigen unter denversammelten Hellenen muten sich bei den Kampfrichtern melden; sie wurden in Hin-sicht ihres Ursprungs, ihres Rufes, ihrer krperlichen Tchtigkeit geprft; sie muten nachweisen, da sie zehn Monate lang in einem hellenischen Gymnasium die Reihe hergebrachter bungen gewissenhaft vollendet hatten, und muten vor einer Bildsule des schwurhtenden Zeus, der in jeder Hand den Blitzstrahl fhrte, einen Eid darauf leisten, da sie im heiligen Kampfe sich keine Unredlichkeit und keinen Frevel zu schulden kommen lassen wollten. Den behendesten Lufer zu sehen, fllten sich zuerst die Stufensitze des Stadiums mit Zuschauern, und wenn die Volksmenge beisammen war, dann traten die Kmpfergruppen herein, von den Kampfrichtern ge-fhrt, die, durch Purpurgewnder ausgezeichnet, auf ihrem Ehrensitze Platz nahmen. Die Kmpfer wurden mit Namensaufruf dem Volke vorgestellt und dann durch das Los die Paare und Gruppen bestimmt. So viele

10. Das Altertum - S. 132

1898 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
hatte, wandten sich die Griechen zur Flucht. Mit der Niederlage bei Chronea wurde Griechenlands Freiheit begraben. Philipps Ende. Philipp beutete seinen Sieg mit Besonnenheit und Migung aus. Nur Theben, das ihn ganz besonders gereizt hatte, erhielt eine macedonische Besatzung. Athen und viele andere Städte nahm er in die macedonische Bundesgenossenschaft auf, und nachdem er durch einen Zug in den Peloponnes seine beherrschende Stellung auch dort geltend gemacht hatte, berief er die Abgeordneten der ihm verbndeten Städte nach Korinth. Hier erffnete er ihnen seinen groen Plan, Persien zu er-obern, um dadurch den Nationalkrieg gegen das persische Reich zu vollenden. Dann kehrte er nach Macedonien zurck, um alle Vorbereitungen zum Kriege zu treffen. Whrend derselben wurde er auf dem Hochzeitsfest seiner Tochter von einem pltzlichen Tod ereilt. In festlichem Gewnde schritt er freudig durch die jauchzende Menge zum Theater, als einer seiner Leib-Wchter auf ihn eindrang und mit dem Schwerte durchbohrte. Eine Be-schimpfung durch einen Verwandten des Knigs, fr die ihm Philipp die Genugthuung verweigerte, hatte den Mrder zur That getrieben. b) Alexander der Groe. 336323. Alexander bis zu seinem Regierungsantritt. Alexander war erst zwanzig Jahre alt, als Philipp starb, besa aber alle Eigenschaften, um die Eroberungen seines Vaters zu behaupten. Er war in derselben Nacht geboren, in der die Brandfackel des Herstratus, der in wahnwitziger Ruhm-fitcht seinen Namen unsterblich machen wollte, den herrlichen Tempel der Artemis zu Ephesus in Brand steckte. Dem von Natur hochbegabten Sohne gab Philipp einen der grten Philosophen des Altertums, Aristoteles, zum Lehrer, den er dazu mit den Worten einlud: Nicht da mir ein Sohn ge-boren, sondern da er in deinen Tagen geboren ist, macht mich froh; von dir erzogen und gebildet, wird er der groen Bestimmung, die einst sein Erbe ist, gewachsen seilt." So erhielt Alexander eine vorzgliche Ausbildung seines Geistes, und allezeit bewahrte er seinem Lehrer die innigste Verehrung. Er sagte oft: Meinem Vater verdanke ich nur mein Leben, meinem Lehrer aber, da ich wrdig lebe." Sein Lieblingsschriftsteller wurde Homer, deffen Jliade ihn spter auch bei seinen Feldzgen begleitete. Ein Held zu werden wie Achilles, war sein hchster Wunsch, und wie jener an Patro-klns, so hing er an seinem Jugendfreunde Hephstion. In ritterlichen bungen bertraf er alle. Schon als Knabe bndigte er das wilde Ro Bucephalus, an das sich niemand wagte, und das spter sein treues Schlacht-ro wurde. Damals rief Philipp voll Stolz der die Kraft und Geschick-
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