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1. Römische Geschichte - S. 11

1896 - Dresden : Höckner
— 11 — besitzes, des bürgerlichen 10monatlichen Mondjahres zum ^monatlichen Sonnenjahr) zu: die Stiftung des Kultus der Vesta (Vestalinnen), der Herdgöttin, die Einführung der flamines, besonderer Opferpriester für die Kulte des Jupiter, Mars und Quirinus, der pontifices zur Leitung des ganzen Kultuswesens und Führung des Kalenders, der augures zur Beobachtung der Zeichen des Götterwillens, der fetiales zur Wahrung der Formen des Völkerrechts, der freien Genossenschaft der salii für den Dienst des Mars (ancilia). 5. Tullus Hostilius bereitet vor allem durch die Zerstörung Albalongas Noms Hegemonie über die latinische Landschaft vor (Horatier und Curiatier; Prozeß des Horatius, erstes Beispiel der Provokation; Mettius Fuffetius) und siedelt die Luceres, angeblich die Albaner (darunter die Geschlechter der Jnlier, Servilier, Quinctilier) als drittes Element des römischen populus auf dem Cälius an. 6. Ancus Marcius, der Tochtersohn des ihm gleich-gesinnten Nnma, gilt der Sage vor allem als der Begründer der römischen See- und Handelsmacht (vgl. jedoch S. 19), welcher das römische Gebiet bis zum Meere ausdehnte und die Hafenstadt Ostia (zugleich 1. Kolonie) baute. Dem Kriege abhold, unterwarf er doch die umliegenden latinischen Städte und verpflanzte ihre Bewohner angeblich als Plebejer nach Rom auf den Aventin (später die Plebejerstadt) und in das Thal zwischen diesem und dem Palatin (Murcia). Auf dem rechten Tiberufer befestigte er den Janiculus, zog ihn in den Bereich der Stadt und verband ihn mit derselben durch eine Pfahlbrücke (pons sublicius). 3. Hloms älteste Verfassung. a) Das Königtum. 1. Das römische Königtum ist ein lebenslängliches und unverantwortliches Wahlkönigtum. Die Königsgewalt wird nach dem Tode des letzten Inhabers vom Senate in seiner Gesamtheit bewahrt (Interregnum). Der König ist Oberhaupt der Kultus g emeinde und ihr Vertreterden Göttern gegenüber (auspicia publica, Opfer, Tempelbauten, Feste), oberster Kriegsherr mit unbedingter und schrankenloser Gewalt (12 lictores: fasces mit Seilen), ob erster Richter mit unbeschränkter Strafgewalt über Leib, Leben und Freiheit der Bürger (quaestores parricidii); hierbei kann er der Berufung an das Volk stattgeben, ohne jedoch dazn verpflichtet zu sein. Der König hat ferner allein das Recht über öffentliche Angelegenheiten zum Senate und zum Volke zu reden, mit dem er die Gesetze in der von ihm einberufenen Volksversammlung vereinbart, und mit anderen Staaten zu verhandeln. Über die Staatsgelder und über das liegende Gut verfügt er

2. Griechische Geschichte - S. 18

1896 - Dresden : Höckner
— 18 — Hafen- und städtereichen Landschaft Argolis, der Jnachusebene, gelegene Stadt Argos. 2. Ein festgeschlossener Einheitsstaat hatte sich noch nirgends gebildet, und die wachsende Zersplitterung der griechischen Stämme und Städte bedrohte das Hellenentum mit völligem politischem Zerfalle. Dagegen waren, abgesehen von dem sich immer schärfer ausprägenden Nationalbewußtsein allen Nichtgriechen („Barbaren") gegenüber, in der Mitte der hellenischen Welt mehrere durch die Volksreligion hervorgerufene oder geheiligte Einungen erwachsen, welche die zerstreute Nation wenigstens geistig zusammenhielten: a) Die älteste Form einer engeren Vereinigung verschiedener Gemeinwesen in größerem Umfange und ohne Rücksicht auf Stammesverwandtschaft war die der Amphiktyonie, ein Verband von Nachbarstaaten zu religiöser Festfeier um ein gemeinsames Heiligtum, zu desfeu Schutze und zur Begründung eines friedlichen Verkehrs. Am bedeuteudsteu wurde die Delphische Amphiktyonie, deren Bundesversammlungen im Frühling bei dem Tempel des pythischeu Apollo zu Delphi, im Herbst bei dem Tempel der Demeter zu Anthela (bei den Thermopylen) stattfanden. Jedes der zugehörigen 12 Völker, darunter Dorier und Joner, Thessaler, Böoter, Phoeier, Lokrer, hatte eine Doppelstimme und übte sein Stimmrecht durch Abgeordnete (Hieromnemonen und Pylagoren). Die Amphiktyonen verpflichteten sich eidlich, keine der amphiktyonischen Städte zu zerstören oder des fließenden Wassers, weder im Kriege noch im Frieden, zu berauben. b) Ein weitreichender politischer Einfluß ging feit den Wanderungen und Siegen der Dorier von dem religiösen Mittelpunkt dieser Amphiktyonie durch das Delphische Orakel aus. Schon seit uralter Zeit befand sich hier eine Kult- und Orakelstätte der Erdgöttin Gäa und des Poseidon. Der Kultus des Poseidon wurde dann wie anderwärts durch den des väterlicher und gesetzlicher waltenden Zeus und seines Sohnes Apollo, des reinigenden. Lichtgottes, verdrängt. Die Pythia, eine Jungfrau, später eine Matrone aus dem Bürger- oder Bauernstande, ließ sich auf einem bronzenen Dreifuß über dem Erdschlund im Adyton des Tempels nieder und verkündete, durch die aus der Tiefe dringenden betäubenden Dämpfe in prophetische Begeisterung versetzt, die oft abgerissenen und dunklen Aussprüche des Lichtgottes, welche von den fünf aus einer Anzahl alter Adelsgeschlechter Delphis ernannten „Heiligen" unter Vorsitz des Propheten in eine bestimmte, später gewöhnlich hexametrische Form gekrackt und den das Orakel Befragenden mitgeteilt wnrden. Auch wurde Delphi der Mittelpunkt eines bedeutenden Geldverkehrs, seitdem viele Gemeinden hier unter dem Schutze des Gottes große Schätze niederlegten (Schatzhäuser). c) Am belebendsten wirkten die vier großen National feste auf das hellenische Volksbewußtsein. Die bis zur höchsten kuustmäßigen Vollendnng gesteigerte Pflege körperlicher Übungen, ein hochgespannter Ehrgeiz und die heitere Freude am Schönen im Reiche der Natur und des Geistes machten die mit denselben verbundenen Wettkämpfe immer mehr zu einem Baude völkerrechtlicher Gemeinschaft unter den griechischen Staaten. Überdies bot neben der festlichen Lust das sichere Geleit des Gottesfriedens

3. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 72

1891 - Dresden : Höckner
— 72 — im Westen zu begründen (Ernennung von Vicaren und Austeilung von Pallien). Das geschah vor allem durch die Bekehrung Englands zum römischen Katholicismus (Abt Augustinus mit 40 Benediktinern, nachmals Erzbischof von 596 Canterbury. Taufe König Ethelberts von Kent 596). Nach innert gab er der römischen Kirche eine abschließende Form durch Ausbildung ihrer Lehre (Meßopfer und Seelenmessen, Fegefeuer) und ihres Kultus (Verbesserung des Kirchengesanges). 6. Gesichert konnte jedoch die Selbständigkeit des Papsttums erst werden durch die völlige Trennung desselben und des römischen Ducates (Kirchenstaates) vom griechischen Kaisertum. Diese wurde vorbereitet durch den 726 ausbrechenden Bilderstreit (Edikt Leos Iii., des Jsauriers). Damals, zur Zeit der Päpste Gregors Ii. (f 731) und Gregors Iii. (f 741), wurde aber auch das bedeutsamste Werk Gregors I., die Verbindung der germanischen Welt mit Rom, vollendet und damit dem Papsttum die festeste Grundlage geschaffen. 3. Die Bekehrung der Deutschen und die Neuordnung der fränkischen Kirche. 1. Die Bekehrung der ostrheinischen Stämme ging im wesentlichen von den keltischen Iren („Schottenmönchen") aus, deren (von dem Gallier Patricius im 5. Jahrh, gegründete) Kirche sich neben manchen anderen Eigentümlichkeiten auch eine besondere, von Rom völlig unabhängige Verfassung bewahrt hatte. Schon seit ca. 60u wirkte der Ire Columbanus erst in Gallien, dann unter dcn Alamannen (um Bregenz) und endlich in Italien (Kloster Bobbio bei Pavia). Sein Schüler Gallus legte südlich vom Bodensee den Grund zum Kloster St. Gallen (614) Der Ire Pirmin gründete spater (724) das Kloster Reichenau am Bodensee. Fränkische Missionare waren seit dem 7. Jahrh, besonders in Baiern thätig, so Ruprecht von Worms (Peterskirche auf den Trümmern der Römerstadt Juvavum-Salzburg), Emmeram in Regensburg, Corbinian in Freising u. a. Schon vor der Mitte des 8. Jahrh, war Baiern christlich und hatte zahlreiche wohlausgestattete Klöster. 2. Indessen die noch fehlende strenge Gliederung unter römischer Autorität und damit die Bürgschaft zu gedeihlichem Bestände empfingen diese christlichen Pflanzungen doch erst durch die Angelsachsen, deren Kirche ihre auf die engste Verbindung mit Rom gegründete wissenschaftliche Überlegenheit (Beda Venerabilis

4. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 32

1891 - Dresden : Höckner
— 32 — lief) durch Decius und Diocletian) im ganzen Reiche mit der sieghaften Gewalt der Wahrheit (Märtyrer) allmählich auch von den unteren zu den höheren Gesellschaftsklassen emporgedrungen. Durch eine wohlgegliederte Verfassung nach dem Vorbilde des staatlichen Beamtentums (Klerus und Episkopat — Mönchstum und Klosterleben im Orient) und einen prunkvollen Kultus hatte es sich zu einer festen Organisation ausgebildet. Wie die Ansänge einer christlichen Kunst (Skulpturen und Wandgemälde in den Katakomben Roms), so entwickelte sich, insbesondere im Kampfe für die Reinheit der Lehre und die Einheit der Kirche gegenüber abweichenden (häretischen) Meinungen (Sekten, z. B. die Gnostiker) im Morgen- und Abendlande eine reiche christliche Litteratur in griechischer und lateinischer Sprache. 2. Dem römischen Kaisertum blieb darum nur die Wahl zwischen Unterdrückung oder Anerkennung der neuen siegreichen Religion. Konstantin d. Gr. entschied sich namentlich aus politischen Gründen für die Einordnung des Christentums in die Staatsverfassung, nachdem er bereits 313 in Gemeinschaft mit Licinius von Mailand ein Toleranzedikt erlassen hatte, welches Heidentum und Christentum völlig gleichstellte, d. H. jenem seine bisherige privilegierte Stellung als Staatsreligion entzog. Als dann der Ausbruch des Lehrstreites über die beiden' Naturen in Christo, welchen der alexandrinische Presbyter Arius veranlaßte, die Kirche mit einer gefährlichen 325 inneren Spaltung bedrohte, berief Konstantin 325 das erste ökumenische Concil nach Nicäa. Hier verschaffte die unerschütterliche Beredsamkeit des Diakonen Athanasius (später Bischof von Alexandria) der Anficht der Homousianer den Sieg 337 (Symbolum Nicaenum). Konstantin selbst ließ sich erst 337 kurz vor seinem Tode taufen (durch den Bifchof Eusebius von Nikomedien). 3. Wie die Christianisierung, so hat Konstantin d. Gr. mittelbar auch die fortschreitende Germartifierung des Reiches gefördert. Schon feit langem waren, abgesehen von den vielen Taufenden germanischer Sklaven und der andauernden friedlichen Einwanderung germanischer Ackerbauer, die überwundenen Germanen in fortwährend steigender Zahl, fei es als Kolonen im Dienste des Staates auf den großen kaiserlichen Domänen oder einzelner Gutsherren, fei es als Säten in geschlossenen Haufen, in den verödeten Grenzprovinzen zur Abwehr ihrer eigenen Volks-

5. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 185

1891 - Dresden : Höckner
— 185 — 4. Das Ketzergericht gegen Huß rief in Böhmen die heftigste Bewegung zunächst des tschechischen Adels gegen die alte Kirche und gegen das mit ihr verbundene Deutschtum hervor, welche in den Massen des Landvolkes und des städtischen Kleinbürgertums alsbald einen schwärmerisch-radikalen Charakter annahm (Versammlung auf dem Tabor, Ermordung der Ratsherren in Prag 1419). Der Kelch für die Laien wurde zum Bundeszeichen für die „Hussiten". Zwar wurden sie von Anfang an durch einen tiefen Gegensatz zweier Parteien zerrissen, einer gemäßigten, der Calixtiner oder Utraquisten (Adel, Prager Bürgerschaft und Universität), und einer radikalen, der Taboriten (Masse des Landvolks, Hauptburg das 1420 gegründete Tabor). Jene, die Calixtiner, forderten nur die Reform der Kirche in nationaltfchechischem Sinne auf Grund der „Prager vier Artikel" (freie Predigt des göttlichen Wortes, das Abendmahl unter beiderlei Gestalt, Rückkehr des Klerus zur apostolischen Armut, Bestrafung aller Todsünden als Gemeinderecht). Die Taboriten erstrebten dagegen eine theokratische Republik des tschechischen Volkes auf biblischer Grundlage mit Gütergemeinschaft und allgemeiner Wehrpflicht und verwarfen alle Satzungen der Kirche, die nicht buchstäblich aus der Bibel erwiesen werden konnten. 5. Aber als nach dem Tode Wenzels 1419 Sigismund über 1419 feine Absicht, Böhmen seinem Hause zu erhalten und zugleich die religiös-nationale Bewegung zu unterdrücken, keinen Zweifel mehr ließ (Verkündigung der Kreuzzugsbulle Martins V.), erhoben sich die Hussiten gemeinsam in rasendem Aufstand unter Führung des sanatisch-genialen Taboriten Johann Zizka von ^Lrocnow. Dieser schlug alle Angriffe der ritterlichen Kreuzheere Sigismunds wie der rheinischen und des brandenbnrgischen Kurfürsten mit seinen wohlgeschulten Bauernhaufen ab (Kampf am Wittkow-, seitdem Zizkaberge, am Wysehrad bei Prag 1420 und bei Deutsch-Brod 1422). 6. Nach Zizkas Tode 1424 -trennten sich seine entschiedensten Anhänger, wie „Waisen" (Orphaniten) um „Vater Zizka" trauernd, als Mittelpartei unter Leitung Prokops des Kleinen ganz von den Taboriten, deren Führung der Priester Prokop der Große übernahm. Dem gemeinsamen Feinde gegenüber hielten jedoch auch diese Parteien zusammen. Nachdem sie 1426 bei Aussig ein thüringisch-meißnisches Heer Friedrichs des Streitbaren vernichtet hatten, begannen sie grausam unter Prokop d. Gr. ihre verheerenden Züge in die deutschen Nachbarlande. Ein neues

6. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 192

1891 - Dresden : Höckner
— 192 — die nationalen Stände beider Länder ohne Rücksicht auf die Erb-ansprüche der jüngeren Habsburgischen Linie selbständig über ihre Kronen. In Ungarn wurde der jugendliche Matthias Corvi-nus (fl 490), Der Sohn des tapfern Türkenkämpfers Hunyady, zum König erhoben, in Böhmen der Utraquist Georg Podjebrad (t 1471), der fortan infolge des unaufhörlichen Haders der deutschen Fürstenhäuser untereinander die eigentliche gebietende Macht auch in deutschen Landen darstellte. 2. Der Niedergang der deutschen Herrschaft in den Grenzgebieten. 1. Während in Deutschland in wüsten Parteifehden mit dem nationalen Gemeingefühl auch der letzte Rest einer leitenden Reichsgewalt dahinschwand, brachen unter dem Druck der ständischen Gegensätze nun auch fast auf allen Seiten die deutschen Grenzstaaten zusammen. Wie der Sieg des tschechischen Adels das Deutschtum an einer wichtigen Stelle der östlichen Grenzwehr erschüttert hatte, so entfremdete die Pflichtvergessenheit des Kaisertums im Westen die Eidgenossenschaft auf die Dauer dem habsburgischen Hause und damit dem Reiche, als die vom Baseler Concil zu seinem Schutze aufgerufenen Eidgenossen bei St. 1444 Jacob an der Birs 1444 gegen die Armagnacs, zuchtlose Söldnerbanden des französischen Dauphins (Ludwig Xi.), unterlagen. Seiner Pflicht, das Elsaß gegen die frechen Plünderer zu schützen, entzog sich Friedrich Iii. durch eilige Abreise, um '27 Jahre lang den Boden des Reiches nicht wieder zu betreten. 2. Noch verhängnisvoller war es, daß jetzt unter dem Doppelstoß einheimischer Empörung und auswärtigen Angriffs auch der preußische Ordensstaat, das stärkste Bollwerk des Deutschtums an der Ostsee, zertrümmert wurde. Die wachsende Zuchtlosigkeit der Ordensritter und die Ausbeutung durch dieselben (Pfundzoll) hatten bereits 1440 zahlreiche einheimische Edelleute und Städte zum Abschluß eines Bundes gegen den Orden und 1454 sogar zur offenen Empörung und zur Anrufung polnischer Hilfe getrieben. Die unbezahlten, meist tschechischen Söldner des Ordens überlieferten die verpfändeten Burgen, darunter auch die Marienburg, dem Polenkönig Kasimir. Nachdem auch die Stadt Marienburg, aber erst nach 3jähriger tapferer Verteidigung, gefallen war, beendete endlich der „ewige Friede" von Thorn 1466 1466 den greulichen Kampf. Der Orden trat das ganze Weichselland samt dem Bistum Ermlaud an Polen ab und nahm den

7. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 33

1891 - Dresden : Höckner
— 33 — genoffen angesiedelt worden.1) Außerdem lebten ganze Völkerschaften als foederati unter römischer Hoheit, doch nach eigenen Gesetzen und stellten dem Reiche nur Hilfstruppen. Jetzt wurden die Germanen durch die Neuordnung des gesamten Militärwesens (palatini und comitatenses, limitanei und riparienses, Bildnng geschlossener nationaler Truppenkörper, numeri und cunei) noch mehr als bisher in das Heer und zwar auch zu den höheren Offiziersstellen, ja sogar in den Hofdienst gezogen. So gewannen hochgestellte Germanen sehr bald bestimmenden Einfluß auch auf die Staatsleitung und schließlich auf die Besetzung des Thrones. 4. Da übrigens die arianische Streitfrage, verschärft durch Die gewaltthätige Parteinahme der jeweiligen Herrscher, Reich und Kirche in der Folge noch lange in Spaltung erhielt, war es um so verhängnisvoller, daß die meisten Germanen das Christentum zuerst in der im Oriente vorherrschenden und ihnen mehr zusagenden manischen Form empfingen; denn dadurch erschienen sie den orthodoxen Römern fortan nicht nur als „Barbaren", sondern auch als „Häretiker". Andererseits hat sreilich auch gerade dieser kirchliche Gegensatz wesentlich dazu beigetragen, die Germanen vor einer haltlosen Hingabe an römisches Wesen zu bewahren. 5. Zuerst kam das Christentum zu den Westgoten, begünstigt durch die Streitigkeiten ihrer Gaufürsten, des christlichen Frithigern mit dem heidnischen Athanarich. Unter ihnen wirkte der griechisch gebildete Bischof Ulfilas (311—388), der mit zahlreichen Christen, der Verfolgung Athanarichs ausweichend, über die Donau ging und sich mit ihnen in Mösien, südlich von Nikopolis (Tiruowa) niederließ. Er übersetzte seinem Volke einen großen Teil der heiligen Schrift (Codex argenteus in Upsala). *) Die Kolonen waren persönlich frei und konnten Vermögen erwerben; aber sie zahlten von dem bebauten Grundstück bestimmte Abgaben an die Grundherren, waren erblich an die Scholle gebunden und dem Staate zu Grund- und Kopfsteuer, zahlreichen Naturalleistungen und auch zum Legionsdienst verpflichtet. Die im Range höher stehenden Laten waren freie Grundbesitzer, die nach heimischem Rechte lebten, ihr Gut nicht veräußern, doch Eigentum erwerben durften; sie wohnten in geschlossenen Bezirken unter eigenen Präfekten und leisteten den Kriegsdienst in besonderen Heeresabteilungen. Kümmel u. Ulbricht, Grundzüge Ii. 3

8. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 183

1891 - Dresden : Höckner
— 183 — Universität (d'ailly, Jean Charlier aus Gerson bei Reims, gewöhnlich Gerson genannt) laut eine Neugestaltung der Kirche und stellten zur Durchführung derselben dem absolutistischen Papsttum die höhere Autorität eines allgemeinen Concils gegenüber. 4. Auf Drängen der Pariser Universität traten endlich die Kardinäle und Bischöfe beider Parteien in Gegenwart der Gesandten der meisten europäischen Mächte und zahlreicher Abgeordneter der Universitäten 1409 zu dem Concil von Pifa zu- 1409 sammen. Gegen den Widerspruch der beiden Päpste, des deutschen Königs Ruprecht und des Königs Ladislaus von Neapel nahm dasselbe den Satz Gersons, des Kanzlers von Paris, an, daß die Kirche kraft der Einsetzung Christi selbständig sei auch ohne Papst. Auch wurde in Alexander Y. ein neuer Papst ausgestellt; aber es gelang nicht, die beiden entthronten Päpste in Avignon und in Rom, den in Spanien und Schottland anerkannten Benedikt Xiii. und Gregor Xii., der sich des Schutzes Ruprechts und Ladislaus' erfreute, zum Rücktritt zu bewegen. Die Christenheit sah verwundert drei Päpste und die Fortdauer der Mißbräuche, deren Abstellung sie nunmehr vom Kaiser erwartete. 3. Die Concilien zu Constanz und Basel und die Hussiten. 1. Kaiser Sigismund (1410—1437) war wohl geistreich 1410 und feingebildet, aber kein Staatsmann und ohne festen sittlichen Halt, darum aber einer solchen Aufgabe trotz redlichen Willens und rastlosen Eifers nicht gewachsen. Überdies faßte er sie auch rein äußerlich auf, wie die Vertreter der Hierarchie, als eine bloße Beseitigung der Mißbrauche des Papsttums und des Klerus ohne Änderung des Lehrgebäudes und der Kirchenver-sassung. Jetzt aber machte sich immer mehr, vornehmlich in Böhmen durch dessen Verbindung mit Englands, im Sinne Wy-cliffes (S. 198) und der deutschen Mystik eine radikal - demokratische Richtung geltend, welche auf Grund der Bibel den Widerspruch zwischen der evangelischen Wahrheit und den Entstellungen der kirchlichen Dogmatik betonte und damit die Grundpfeiler der Papstkirche erschütterte. ') Im Gefolge Annas,der Tochter Karls Iv. und Gemahlin Richards Ii., waren wißbegierige Böhmen (Hieronymus von Prag) nach England gekommen und hatten Wycliffes Schriften von Oxford nach der Prager Universität gebracht.

9. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 167

1891 - Dresden : Höckner
— 167 — V. Periode. Die Auflösung des deutsch-römischen Reiches und die Ausbildung nationaler Staaten: Erschütterung der päpstlichen Herrschaft. 1273 — 1492 (1517). I. Abschnitt. Hie Ausbildung des Landesfürstentums und der städtischen Wacht 1273-1389 (1400). 1. Rudolf von Habsburg und die Begründung der habsburgischen Hausmacht 1273-1291. 1. Nach dem Tode Richards von Cornwallis (1272) verlangten nicht die Fürsten, sondern die freien Herren und die Slädte des Südens, die mit dem Zerfalle der Reichsgewalt ihren Halt verloren hatten, und vor allen der Papst Gregor X., der von der wachsenden Übermacht der Anjous und Frankreichs bedroht war, nach der Wiederherstellung des deutschen Königtums. So kam es unter dem Einfluß des Mainzer Erzbischofs Werner von Eppenstein und nach dem Vorschlag des Burggrafen von Nürnberg, Friedrichs Iii. von Hohenzollern, 1273 zur Wahl 1273 des Grafen Rudolf von Habsburg („Willebriefe" der Kurfürsten, habsburgische Heiraten)'). 2. Rudolf von Habsburg (1273—1291), ein praktischer, nüchterner Mann in reifen Jahren (geb. 1218), ohne feine Bildung, verschlagen und tapfer im Kriege, von kaufmännischer Sparsamkeit und bürgerlicher Schlichtheit, verzichtete durchaus auf ein Eingreifen in die italienischen Angelegenheiten (Willfährigkeit gegenüber den Ansprüchen der Kurie) und beschränkte sich von Anfang an darauf, den Rest der Güter und Rechte des Reiches zusammenzufassen, eine leidliche Ordnung herzustellen, vor allem aber eine starke Hausmacht zu gründen als einzige zuverlässige Stütze für das Königtum inmitten der endlosen Ständekämpfe. *) Die Habsburger stammten aus dem Aargau und hatten zu ihren bescheidenen Slammgütern an der unteren Aar und Reuß die Landgrafschast im oberen Elsaß und im Zürichgau, Rudolf dazu die Grafschaftim Aargau und die Kiburgischen Güter erworben.

10. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 168

1891 - Dresden : Höckner
— 168 — 3. B ereits 1276 wurdeo ttokarll. von Böhmen, der nicht nur die Herausgabe seiner gewaltsamen Erwerbungen (S. 150), sondern sogar die Anerkennung des Königs verweigerte, nach vergeblicher Vorladung geächtet und mit Hilfe einer Erhebung des deutschen Adels in Steiermark und Böhmen gezwungen, sich mit Böhmen und Mähren als Reichslehen zu begnügen. Der trotzdem 1278 wieder ausbrechende Kampf endete 1278 mit der vollständigen Niederlage und dem Tode Ottokars in der Schlacht auf dem Marche felde (bei Dürnkrut). Der Reichstag von Augsburg 1282 ge- 1282 währte Rudolf die Belehnung seiner Söhne Albrecht und Rudolf mit Österreich, Steiermark und Krain; Kärnten fiel an Meinhard von Görz und Tirol, von dessen Sohn es dann auf die Habsburger überging. Der Schwerpunkt des Reiches begann sich nach dem Osten zu verschieben. 4. Dagegen gelang es Rudolf nicht, seine dynastischen Pläne in Burgund und in Schwaben gegen den dortigen Adel durchzuführen. Die Absicht, in den Reichsstädten sich neue Geldquellen zu eröffnen, erzeugte in vielen derselben eine so gereizte Stimmung, daß mehrere Betrüger unter dem Namen Friedrichs Ii. (Tile Kolup in Neuß) Anerkennung fanden (die Kyffhäusersage). Zwischen den Städten und der Ritterschaft, zwischen den Fürsten und Bischöfen, die er gleich von Anfang an durch Bestätigung ihrer Privilegien auf seine Seite zog, mußte er zeitlebens mühsam um seine königliche Stellung kämpfen, und feine redlichen Bemühungen um den Landfrieden (gegen das Raubrittertum) hatten 1291 keineswegs durchschlagende Erfolge. Er starb 1291 zu Speier,. ohne die Erbfolge seines Sohnes Albrecht gesichert zu haben. 2. Adolf von Nassau 1292 — 1298 und Albrecht I. von Habsburg 1298-1308. 1. Gegen den Habsburger Albrecht erkaufte der machtlose, aber persönlich tüchtige Graf Adolf von Naffau (1292—1298) seine Wahl mit Hilfe seines Vetters, des Erzbischofs Gerhard von Mainz, durch große Zugeständnisse, namentlich an die geistlichen Kurfürsten. Um sich jedoch dem Einfluß derselben zu entwinden^ stützte er sich alsbald auf den niederen Adel und die Städte, sowie auf die bairischen Herzöge; auch trat er den Plänen der Habsburger, ihre grundherrlichen und amtlichen Rechte im Aar- und Zürichgau zur vollen Landeshoheit auszubilden, durch Anerkennung der Reichsunmittelbarkeit von Schwyz und Uri
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