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besitzes, des bürgerlichen 10monatlichen Mondjahres zum ^monatlichen Sonnenjahr) zu: die Stiftung des Kultus der Vesta (Vestalinnen), der Herdgöttin, die Einführung der flamines, besonderer Opferpriester für die Kulte des Jupiter, Mars und Quirinus, der pontifices zur Leitung des ganzen Kultuswesens und Führung des Kalenders, der augures zur Beobachtung der Zeichen des Götterwillens, der fetiales zur Wahrung der Formen des Völkerrechts, der freien Genossenschaft der salii für den Dienst des Mars (ancilia).
5. Tullus Hostilius bereitet vor allem durch die Zerstörung Albalongas Noms Hegemonie über die latinische Landschaft vor (Horatier und Curiatier; Prozeß des Horatius, erstes Beispiel der Provokation; Mettius Fuffetius) und siedelt die Luceres, angeblich die Albaner (darunter die Geschlechter der Jnlier, Servilier, Quinctilier) als drittes Element des römischen populus auf dem Cälius an.
6. Ancus Marcius, der Tochtersohn des ihm gleich-gesinnten Nnma, gilt der Sage vor allem als der Begründer der römischen See- und Handelsmacht (vgl. jedoch S. 19), welcher das römische Gebiet bis zum Meere ausdehnte und die Hafenstadt Ostia (zugleich 1. Kolonie) baute. Dem Kriege abhold, unterwarf er doch die umliegenden latinischen Städte und verpflanzte ihre Bewohner angeblich als Plebejer nach Rom auf den Aventin (später die Plebejerstadt) und in das Thal zwischen diesem und dem Palatin (Murcia). Auf dem rechten Tiberufer befestigte er den Janiculus, zog ihn in den Bereich der Stadt und verband ihn mit derselben durch eine Pfahlbrücke (pons sublicius).
3. Hloms älteste Verfassung.
a) Das Königtum.
1. Das römische Königtum ist ein lebenslängliches und unverantwortliches Wahlkönigtum. Die Königsgewalt wird nach dem Tode des letzten Inhabers vom Senate in seiner Gesamtheit bewahrt (Interregnum). Der König ist Oberhaupt der Kultus g emeinde und ihr Vertreterden Göttern gegenüber (auspicia publica, Opfer, Tempelbauten, Feste), oberster Kriegsherr mit unbedingter und schrankenloser Gewalt (12 lictores: fasces mit Seilen), ob erster Richter mit unbeschränkter Strafgewalt über Leib, Leben und Freiheit der Bürger (quaestores parricidii); hierbei kann er der Berufung an das Volk stattgeben, ohne jedoch dazn verpflichtet zu sein. Der König hat ferner allein das Recht über öffentliche Angelegenheiten zum Senate und zum Volke zu reden, mit dem er die Gesetze in der von ihm einberufenen Volksversammlung vereinbart, und mit anderen Staaten zu verhandeln. Über die Staatsgelder und über das liegende Gut verfügt er
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Hafen- und städtereichen Landschaft Argolis, der Jnachusebene, gelegene Stadt Argos.
2. Ein festgeschlossener Einheitsstaat hatte sich noch nirgends gebildet, und die wachsende Zersplitterung der griechischen Stämme und Städte bedrohte das Hellenentum mit völligem politischem Zerfalle. Dagegen waren, abgesehen von dem sich immer schärfer ausprägenden Nationalbewußtsein allen Nichtgriechen („Barbaren") gegenüber, in der Mitte der hellenischen Welt mehrere durch die Volksreligion hervorgerufene oder geheiligte Einungen erwachsen, welche die zerstreute Nation wenigstens geistig zusammenhielten:
a) Die älteste Form einer engeren Vereinigung verschiedener Gemeinwesen in größerem Umfange und ohne Rücksicht auf Stammesverwandtschaft war die der Amphiktyonie, ein Verband von Nachbarstaaten zu religiöser Festfeier um ein gemeinsames Heiligtum, zu desfeu Schutze und zur Begründung eines friedlichen Verkehrs. Am bedeuteudsteu wurde die Delphische Amphiktyonie, deren Bundesversammlungen im Frühling bei dem Tempel des pythischeu Apollo zu Delphi, im Herbst bei dem Tempel der Demeter zu Anthela (bei den Thermopylen) stattfanden. Jedes der zugehörigen 12 Völker, darunter Dorier und Joner, Thessaler, Böoter, Phoeier, Lokrer, hatte eine Doppelstimme und übte sein Stimmrecht durch Abgeordnete (Hieromnemonen und Pylagoren). Die Amphiktyonen verpflichteten sich eidlich, keine der amphiktyonischen Städte zu zerstören oder des fließenden Wassers, weder im Kriege noch im Frieden, zu berauben.
b) Ein weitreichender politischer Einfluß ging feit den Wanderungen und Siegen der Dorier von dem religiösen Mittelpunkt dieser Amphiktyonie durch das Delphische Orakel aus. Schon seit uralter Zeit befand sich hier eine Kult- und Orakelstätte der Erdgöttin Gäa und des Poseidon. Der Kultus des Poseidon wurde dann wie anderwärts durch den des väterlicher und gesetzlicher waltenden Zeus und seines Sohnes Apollo, des reinigenden. Lichtgottes, verdrängt. Die Pythia, eine Jungfrau, später eine Matrone aus dem Bürger- oder Bauernstande, ließ sich auf einem bronzenen Dreifuß über dem Erdschlund im Adyton des Tempels nieder und verkündete, durch die aus der Tiefe dringenden betäubenden Dämpfe in prophetische Begeisterung versetzt, die oft abgerissenen und dunklen Aussprüche des Lichtgottes, welche von den fünf aus einer Anzahl alter Adelsgeschlechter Delphis ernannten „Heiligen" unter Vorsitz des Propheten in eine bestimmte, später gewöhnlich hexametrische Form gekrackt und den das Orakel Befragenden mitgeteilt wnrden. Auch wurde Delphi der Mittelpunkt eines bedeutenden Geldverkehrs, seitdem viele Gemeinden hier unter dem Schutze des Gottes große Schätze niederlegten (Schatzhäuser).
c) Am belebendsten wirkten die vier großen National feste auf das hellenische Volksbewußtsein. Die bis zur höchsten kuustmäßigen Vollendnng gesteigerte Pflege körperlicher Übungen, ein hochgespannter Ehrgeiz und die heitere Freude am Schönen im Reiche der Natur und des Geistes machten die mit denselben verbundenen Wettkämpfe immer mehr zu einem Baude völkerrechtlicher Gemeinschaft unter den griechischen Staaten. Überdies bot neben der festlichen Lust das sichere Geleit des Gottesfriedens
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im Westen zu begründen (Ernennung von Vicaren und Austeilung von Pallien). Das geschah vor allem durch die Bekehrung Englands zum römischen Katholicismus (Abt Augustinus mit 40 Benediktinern, nachmals Erzbischof von 596 Canterbury. Taufe König Ethelberts von Kent 596). Nach innert gab er der römischen Kirche eine abschließende Form durch Ausbildung ihrer Lehre (Meßopfer und Seelenmessen, Fegefeuer) und ihres Kultus (Verbesserung des Kirchengesanges).
6. Gesichert konnte jedoch die Selbständigkeit des Papsttums erst werden durch die völlige Trennung desselben und des römischen Ducates (Kirchenstaates) vom griechischen Kaisertum. Diese wurde vorbereitet durch den 726 ausbrechenden Bilderstreit (Edikt Leos Iii., des Jsauriers). Damals, zur Zeit der Päpste Gregors Ii. (f 731) und Gregors Iii. (f 741), wurde aber auch das bedeutsamste Werk Gregors I., die Verbindung der germanischen Welt mit Rom, vollendet und damit dem Papsttum die festeste Grundlage geschaffen.
3. Die Bekehrung der Deutschen und die Neuordnung der fränkischen
Kirche.
1. Die Bekehrung der ostrheinischen Stämme ging im wesentlichen von den keltischen Iren („Schottenmönchen") aus, deren (von dem Gallier Patricius im 5. Jahrh, gegründete) Kirche sich neben manchen anderen Eigentümlichkeiten auch eine besondere, von Rom völlig unabhängige Verfassung bewahrt hatte. Schon seit ca. 60u wirkte der Ire Columbanus erst in Gallien, dann unter dcn Alamannen (um Bregenz) und endlich in Italien (Kloster Bobbio bei Pavia). Sein Schüler Gallus legte südlich vom Bodensee den Grund zum Kloster St. Gallen (614) Der Ire Pirmin gründete spater (724) das Kloster Reichenau am Bodensee. Fränkische Missionare waren seit dem 7. Jahrh, besonders in Baiern thätig, so Ruprecht von Worms (Peterskirche auf den Trümmern der Römerstadt Juvavum-Salzburg), Emmeram in Regensburg, Corbinian in Freising u. a. Schon vor der Mitte des 8. Jahrh, war Baiern christlich und hatte zahlreiche wohlausgestattete Klöster.
2. Indessen die noch fehlende strenge Gliederung unter römischer Autorität und damit die Bürgschaft zu gedeihlichem Bestände empfingen diese christlichen Pflanzungen doch erst durch die Angelsachsen, deren Kirche ihre auf die engste Verbindung mit Rom gegründete wissenschaftliche Überlegenheit (Beda Venerabilis
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lief) durch Decius und Diocletian) im ganzen Reiche mit der sieghaften Gewalt der Wahrheit (Märtyrer) allmählich auch von den unteren zu den höheren Gesellschaftsklassen emporgedrungen. Durch eine wohlgegliederte Verfassung nach dem Vorbilde des staatlichen Beamtentums (Klerus und Episkopat — Mönchstum und Klosterleben im Orient) und einen prunkvollen Kultus hatte es sich zu einer festen Organisation ausgebildet. Wie die Ansänge einer christlichen Kunst (Skulpturen und Wandgemälde in den Katakomben Roms), so entwickelte sich, insbesondere im Kampfe für die Reinheit der Lehre und die Einheit der Kirche gegenüber abweichenden (häretischen) Meinungen (Sekten, z. B. die Gnostiker) im Morgen- und Abendlande eine reiche christliche Litteratur in griechischer und lateinischer Sprache.
2. Dem römischen Kaisertum blieb darum nur die Wahl zwischen Unterdrückung oder Anerkennung der neuen siegreichen Religion. Konstantin d. Gr. entschied sich namentlich aus politischen Gründen für die Einordnung des Christentums in die Staatsverfassung, nachdem er bereits 313 in Gemeinschaft mit Licinius von Mailand ein Toleranzedikt erlassen hatte, welches Heidentum und Christentum völlig gleichstellte, d. H. jenem seine bisherige privilegierte Stellung als Staatsreligion entzog. Als dann der Ausbruch des Lehrstreites über die beiden' Naturen in Christo, welchen der alexandrinische Presbyter Arius veranlaßte, die Kirche mit einer gefährlichen
325 inneren Spaltung bedrohte, berief Konstantin 325 das erste ökumenische Concil nach Nicäa. Hier verschaffte die unerschütterliche Beredsamkeit des Diakonen Athanasius (später Bischof von Alexandria) der Anficht der Homousianer den Sieg
337 (Symbolum Nicaenum). Konstantin selbst ließ sich erst 337 kurz vor seinem Tode taufen (durch den Bifchof Eusebius von Nikomedien).
3. Wie die Christianisierung, so hat Konstantin d. Gr. mittelbar auch die fortschreitende Germartifierung des Reiches gefördert. Schon feit langem waren, abgesehen von den vielen Taufenden germanischer Sklaven und der andauernden friedlichen Einwanderung germanischer Ackerbauer, die überwundenen Germanen in fortwährend steigender Zahl, fei es als Kolonen im Dienste des Staates auf den großen kaiserlichen Domänen oder einzelner Gutsherren, fei es als Säten in geschlossenen Haufen, in den verödeten Grenzprovinzen zur Abwehr ihrer eigenen Volks-
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Extrahierte Personennamen: Konstantin_d Arius Konstantin Konstantin Konstantin_d
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zwei Dritteln ihres Ackers zwar ihr Privatrecht und ihre Stadtverwaltung behielten, aber von der Gemeinschaft des germanischen Staatslebens und der Wehrpflicht ausgeschlossen blieben, während die Minderzahl der Goten über weite Gebiete zerstreut war.
8. In einer Schlacht südlich von Poitiers 507 verlor der 507 schwache Westgotenkönig Alarich Ii. Sieg und Leben gegen die jetzt mit den Burgundern verbündeten Franken. Doch bewahrte Theoderich d. Gr., Alarichs Schwiegervater, das westgotische Reich vor Vernichtung, indem er Chlodwig zwang, sich mit dem Lande bis zur Garonne zu begnügen.1) Von den geretteten Landschaften vereinigte er die Provence mit seinem eigenen Reiche,
in den übrigen übernahm er die Regierung sür seinen unmündigen Enkel Amalrich (Theudes). Chlodwig aber empfing damals vom oströmischen Kaiser Anastasius die konsularischen Abzeichen, für ihn eine Art Rechtstitel in den Augen der unterworfenen .romanischen Bevölkerung.
9. Teils vorher, teils nachher gewann Chlodwig durch heimtückische und gewaltthätige Beseitigung seiner königlichen Stammesvettern auch die Alleinherrschaft über die ripua-rifchen und die noch unabhängigen falifchen Gaue.2) Von Paris aus beherrschte er mit einer durch Eroberung begründeten und darum völlig unabhängigen Gewalt ein weites Reich, das, auf die Verbindung der katholischen Kirche mit dem Staat gegründet, Kraft und Kern feiner Macht vor allem in seinen germanischen Teilen fand und damit zugleich ein wirksames Gegengewicht gegen die drohende Romanifierung. Chlodwig starb
im kräftigsten Mannesalter 511. 5u
2. Die Ausbildung des fränkischen Reiches durch Chlodwigs Söhne
511—561.
1. Das Reich wurde nach germanischem Recht, doch mit grundsätzlicher Aufrechterhaltung der Einheit (gemeinsame Kirche, gegenseitige Erbfolge), unter Chlodwigs Söhne so geteilt, daß jeder eines der 4 Hauptländer und dazu einen Teil von dem ehemaligen Gebiet des Syagrius erhielt, in welchem auch die 4 Hauptstädte nicht weit voneinander lagen (Paris, Soissons,
1) In das Land zwischen Pyrenäen und Garonne (Gascogne) drang während des 6. Jahrh, die baskische Bevölkerung des Gebirges vor.
2) Greg. Tur. H. Fr. Ii, 40: Frosternebat quotidie deus hostes eius sub manu ipsius et augebat regn um eius, eo quod ambularet recto corde coram eo et faceret quae placita erant in oculis eius.
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mit besonderem Eifer in den berühmten Rhetorenschulen Galliens betriebenen gelehrten Studien waren zu verkünstelter Schul-gelehrsamkeit herabgesunken (Venantins Fortunatus, Bischof von Poitiers Anfg. des 7. Jahrh.), und nur die Kirche pflegte noch die Keime des geistigen Lebens für ihren Dienst, wenn auch die Franken sich keineswegs der römischen Bildung feindlich zeigten (König Chilperich f 584, schola palatina).
5. Aber nach dem Bischof Gregor von Tours (f 594), der als erster wahrhaft mittelalterlicher Geschichtsschreiber die Geschichte Chlodwigs und seiner üftachfolget (Historiae Francorum libri X) schrieb, brach eine Zeit tiefsten Verfalles herein, in der auch die antike Bildung fast vollständig abstarb und besonders die geschichtliche Aufzeichnung der Begebenheiten fast völlig versiegte. Keime neuen Lebens mutzten dem Frankenreiche in Gallien von außen kommen, für die Kirche von den. britischen Inseln, für die Neugestaltung des Staates von Austrasieu.
Iv. Abschnitt.
Das Emporkommen der Karolinger 614—714.
1. Pippin der Ältere (f 639) und die erste slawische Reichsbildung.
1. Die alte Staatsordnung des fränkischen Reiches drohte bei den immer wieder hervorbrechenden landschaftlichen Gegensätzen, dem steigenden Übergewicht des grnndbefitzenden Adels, bei der Unfähigkeit des Königsgefchlechts und den sich mehrenden äußeren Gefahren sich völlig aufzulösen. Da gelang es dem austrasischen Herzogsgeschlechte der Karolinger fränkisch-ripuarischeu Stammes') das höchste Staatsamt, die Hausmeierwürde, in Austrasien erblich an sich zu bringen. Darauf gestützt, erhoben sie sich an der Spitze des lebenskräftigen austrasischen Adels gegen die Mißregierung des entarteten west-sränkischen Königtums, brachen den Widerstand der territorialen Mächte und stellten wieder eine starke Staatsgewalt her.
2. Die Stammväter der Karolinger. Pippin der Altere („von Lanben" f 639) und Bifchof Arnulf von Metz (mit
*) Die karolingischen Stamm guter lagen zwischen Maas und Rhein, im Herzen Austrasiens und nahe der Grenzscheide germanischen und romanischen Volkstums.
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Extrahierte Personennamen: Venantins_Fortunatus Poitiers_Anfg Gregor_von_Tours Gregor Chlodwigs Pippin Pippin Bifchof_Arnulf_von_Metz
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4. Das Ketzergericht gegen Huß rief in Böhmen die heftigste Bewegung zunächst des tschechischen Adels gegen die alte Kirche und gegen das mit ihr verbundene Deutschtum hervor, welche in den Massen des Landvolkes und des städtischen Kleinbürgertums alsbald einen schwärmerisch-radikalen Charakter annahm (Versammlung auf dem Tabor, Ermordung der Ratsherren in Prag 1419). Der Kelch für die Laien wurde zum Bundeszeichen für die „Hussiten". Zwar wurden sie von Anfang an durch einen tiefen Gegensatz zweier Parteien zerrissen, einer gemäßigten, der Calixtiner oder Utraquisten (Adel, Prager Bürgerschaft und Universität), und einer radikalen, der Taboriten (Masse des Landvolks, Hauptburg das 1420 gegründete Tabor).
Jene, die Calixtiner, forderten nur die Reform der Kirche in nationaltfchechischem Sinne auf Grund der „Prager vier Artikel"
(freie Predigt des göttlichen Wortes, das Abendmahl unter beiderlei Gestalt, Rückkehr des Klerus zur apostolischen Armut, Bestrafung aller Todsünden als Gemeinderecht). Die Taboriten erstrebten dagegen eine theokratische Republik des tschechischen Volkes auf biblischer Grundlage mit Gütergemeinschaft und allgemeiner Wehrpflicht und verwarfen alle Satzungen der Kirche, die nicht buchstäblich aus der Bibel erwiesen werden konnten.
5. Aber als nach dem Tode Wenzels 1419 Sigismund über 1419 feine Absicht, Böhmen seinem Hause zu erhalten und zugleich
die religiös-nationale Bewegung zu unterdrücken, keinen Zweifel mehr ließ (Verkündigung der Kreuzzugsbulle Martins V.), erhoben sich die Hussiten gemeinsam in rasendem Aufstand unter Führung des sanatisch-genialen Taboriten Johann Zizka von ^Lrocnow. Dieser schlug alle Angriffe der ritterlichen Kreuzheere Sigismunds wie der rheinischen und des brandenbnrgischen Kurfürsten mit seinen wohlgeschulten Bauernhaufen ab (Kampf am Wittkow-, seitdem Zizkaberge, am Wysehrad bei Prag 1420 und bei Deutsch-Brod 1422).
6. Nach Zizkas Tode 1424 -trennten sich seine entschiedensten Anhänger, wie „Waisen" (Orphaniten) um „Vater Zizka" trauernd, als Mittelpartei unter Leitung Prokops des Kleinen ganz von den Taboriten, deren Führung der Priester Prokop der Große übernahm. Dem gemeinsamen Feinde gegenüber hielten jedoch auch diese Parteien zusammen. Nachdem sie 1426 bei Aussig ein thüringisch-meißnisches Heer Friedrichs des Streitbaren vernichtet hatten, begannen sie grausam unter Prokop d. Gr. ihre verheerenden Züge in die deutschen Nachbarlande. Ein neues
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Extrahierte Personennamen: Sigismund Martins Johann_Zizka_von_^Lrocnow Johann Sigismunds Friedrichs Prokop
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die nationalen Stände beider Länder ohne Rücksicht auf die Erb-ansprüche der jüngeren Habsburgischen Linie selbständig über ihre Kronen. In Ungarn wurde der jugendliche Matthias Corvi-nus (fl 490), Der Sohn des tapfern Türkenkämpfers Hunyady, zum König erhoben, in Böhmen der Utraquist Georg Podjebrad (t 1471), der fortan infolge des unaufhörlichen Haders der deutschen Fürstenhäuser untereinander die eigentliche gebietende Macht auch in deutschen Landen darstellte.
2. Der Niedergang der deutschen Herrschaft in den Grenzgebieten.
1. Während in Deutschland in wüsten Parteifehden mit dem nationalen Gemeingefühl auch der letzte Rest einer leitenden Reichsgewalt dahinschwand, brachen unter dem Druck der ständischen Gegensätze nun auch fast auf allen Seiten die deutschen Grenzstaaten zusammen. Wie der Sieg des tschechischen Adels das Deutschtum an einer wichtigen Stelle der östlichen Grenzwehr erschüttert hatte, so entfremdete die Pflichtvergessenheit des Kaisertums im Westen die Eidgenossenschaft auf die Dauer dem habsburgischen Hause und damit dem Reiche, als die vom Baseler Concil zu seinem Schutze aufgerufenen Eidgenossen bei St.
1444 Jacob an der Birs 1444 gegen die Armagnacs, zuchtlose Söldnerbanden des französischen Dauphins (Ludwig Xi.), unterlagen. Seiner Pflicht, das Elsaß gegen die frechen Plünderer zu schützen, entzog sich Friedrich Iii. durch eilige Abreise, um '27 Jahre lang den Boden des Reiches nicht wieder zu betreten.
2. Noch verhängnisvoller war es, daß jetzt unter dem Doppelstoß einheimischer Empörung und auswärtigen Angriffs auch der preußische Ordensstaat, das stärkste Bollwerk des Deutschtums an der Ostsee, zertrümmert wurde. Die wachsende Zuchtlosigkeit der Ordensritter und die Ausbeutung durch dieselben (Pfundzoll) hatten bereits 1440 zahlreiche einheimische Edelleute und Städte zum Abschluß eines Bundes gegen den Orden und 1454 sogar zur offenen Empörung und zur Anrufung polnischer Hilfe getrieben. Die unbezahlten, meist tschechischen Söldner des Ordens überlieferten die verpfändeten Burgen, darunter auch die Marienburg, dem Polenkönig Kasimir. Nachdem auch die Stadt Marienburg, aber erst nach 3jähriger tapferer Verteidigung, gefallen war, beendete endlich der „ewige Friede" von Thorn
1466 1466 den greulichen Kampf. Der Orden trat das ganze Weichselland samt dem Bistum Ermlaud an Polen ab und nahm den
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Extrahierte Ortsnamen: Ungarn Deutschland Ostsee Marienburg Marienburg Thorn Polen
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lung (Gericht über seine Ankläger). Nach dem Beschlusse einer großen Versammlung von Bischöfen und Geistlichen des fränkischen wie des römischen Adels und Volkes setzte ihm darauf der Papst am 25. December 800 im St. Peter am Grabe des Apostels 800 die Kaiserkrone aufs Haupt und salbte ihn unter dem Zuruf des Volkes.
3. Die vornehmsten Aufgaben des neuen Kaisers waren nächst der Wahrung von Ordnung und Frieden im Innern des Reiches der Schutz der abendländischen Christenheit gegen Ungläubige und die Ausbreitung des Evangeliums nach außen (neue Eidesleistung aller Unterthanen). Darum kämpfte Karl gegen die Tschechen in Böhmen, unterwarf die Sorben und zwang den Dänenkönig, der nach der Eroberung Nordalbingiens seine Macht bereits über Obotriten und Friesen ausgedehnt hatte, durch einen Zug bis an die Weser 811 zur Anerkennung der Eidergrenze. Gegen neue Raubsahrten der Normannen ließ Karl die Flußmündungen befestigen und Kriegsschiffe rüsten. In Spanien wurde die Reichsgrenze in fortgesetzten Kämpfen (unter Leitung des jungen Ludwig, des Königs von Aquitanien) bis zum Ebro vorgeschoben und am Ende auch Byzanz zur Anerkennug des fränkischen Kaisertums gezwungen, mit dem großen abbafidischen Kalifen Harun al Raschid durch Gesandtschaften und Geschenke freundschaftliche Beziehungen angeknüpft.
4. Zum Schutze war die ganze Reichsgrenze ringsum mit festen Marken, militärisch organisierten Grenzlandschaften unter einem Markgrafen (nicht selten mit dem Titel Herzog) umgeben, der meist auch über das Heeresaufgebot der dahinter liegenden Gaugrafschaften verfügte. Es waren: die britische Mark im Nordwesten Galliens, die dänische zwischen Eider und Schlei, die sächsische im östlichen Holstein, die sorbische längs der Saale, die böhmische im Nordgau auf dem linken Donauufer, die avarische oder Ostmark zwischen der Enns und dem Wiener Walde und die spanische zwischen Pyrenäen und Ebro.
c) Reichsverfafsung und Verwaltung, Vasallentum.
1. Die Grundlagen der merowingischen Verfassung wurden im wesentlichen auch im neuen Reiche beibehalten und nur in manchen Beziehungen weitergebildet. Bei Ausdehnung derselben auf die unterworfenen Stämme wurde das Volksherzogtum beseitigt, nicht aber das Stammesrecht (die lex Saxonum erst jetzt aufgezeichnet). Über diefes erhob sich jedoch eine umfassende
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Extrahierte Personennamen: Peter Apostels Karl Karl Karl Karl Ludwig Ludwig Harun
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genoffen angesiedelt worden.1) Außerdem lebten ganze Völkerschaften als foederati unter römischer Hoheit, doch nach eigenen Gesetzen und stellten dem Reiche nur Hilfstruppen. Jetzt wurden die Germanen durch die Neuordnung des gesamten Militärwesens (palatini und comitatenses, limitanei und riparienses, Bildnng geschlossener nationaler Truppenkörper, numeri und cunei) noch mehr als bisher in das Heer und zwar auch zu den höheren Offiziersstellen, ja sogar in den Hofdienst gezogen. So gewannen hochgestellte Germanen sehr bald bestimmenden Einfluß auch auf die Staatsleitung und schließlich auf die Besetzung des Thrones.
4. Da übrigens die arianische Streitfrage, verschärft durch Die gewaltthätige Parteinahme der jeweiligen Herrscher, Reich und Kirche in der Folge noch lange in Spaltung erhielt, war es um so verhängnisvoller, daß die meisten Germanen das Christentum zuerst in der im Oriente vorherrschenden und ihnen mehr zusagenden manischen Form empfingen; denn dadurch erschienen sie den orthodoxen Römern fortan nicht nur als „Barbaren", sondern auch als „Häretiker". Andererseits hat sreilich auch gerade dieser kirchliche Gegensatz wesentlich dazu beigetragen, die Germanen vor einer haltlosen Hingabe an römisches Wesen zu bewahren.
5. Zuerst kam das Christentum zu den Westgoten, begünstigt durch die Streitigkeiten ihrer Gaufürsten, des christlichen Frithigern mit dem heidnischen Athanarich. Unter ihnen wirkte der griechisch gebildete Bischof Ulfilas (311—388), der mit zahlreichen Christen, der Verfolgung Athanarichs ausweichend, über die Donau ging und sich mit ihnen in Mösien, südlich von Nikopolis (Tiruowa) niederließ. Er übersetzte seinem Volke einen großen Teil der heiligen Schrift (Codex argenteus in Upsala).
*) Die Kolonen waren persönlich frei und konnten Vermögen erwerben; aber sie zahlten von dem bebauten Grundstück bestimmte Abgaben an die Grundherren, waren erblich an die Scholle gebunden und dem Staate zu Grund- und Kopfsteuer, zahlreichen Naturalleistungen und auch zum Legionsdienst verpflichtet. Die im Range höher stehenden Laten waren freie Grundbesitzer, die nach heimischem Rechte lebten, ihr Gut nicht veräußern, doch Eigentum erwerben durften; sie wohnten in geschlossenen Bezirken unter eigenen Präfekten und leisteten den Kriegsdienst in besonderen Heeresabteilungen.
Kümmel u. Ulbricht, Grundzüge Ii. 3
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