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1. Römische Geschichte - S. 11

1896 - Dresden : Höckner
— 11 — besitzes, des bürgerlichen 10monatlichen Mondjahres zum ^monatlichen Sonnenjahr) zu: die Stiftung des Kultus der Vesta (Vestalinnen), der Herdgöttin, die Einführung der flamines, besonderer Opferpriester für die Kulte des Jupiter, Mars und Quirinus, der pontifices zur Leitung des ganzen Kultuswesens und Führung des Kalenders, der augures zur Beobachtung der Zeichen des Götterwillens, der fetiales zur Wahrung der Formen des Völkerrechts, der freien Genossenschaft der salii für den Dienst des Mars (ancilia). 5. Tullus Hostilius bereitet vor allem durch die Zerstörung Albalongas Noms Hegemonie über die latinische Landschaft vor (Horatier und Curiatier; Prozeß des Horatius, erstes Beispiel der Provokation; Mettius Fuffetius) und siedelt die Luceres, angeblich die Albaner (darunter die Geschlechter der Jnlier, Servilier, Quinctilier) als drittes Element des römischen populus auf dem Cälius an. 6. Ancus Marcius, der Tochtersohn des ihm gleich-gesinnten Nnma, gilt der Sage vor allem als der Begründer der römischen See- und Handelsmacht (vgl. jedoch S. 19), welcher das römische Gebiet bis zum Meere ausdehnte und die Hafenstadt Ostia (zugleich 1. Kolonie) baute. Dem Kriege abhold, unterwarf er doch die umliegenden latinischen Städte und verpflanzte ihre Bewohner angeblich als Plebejer nach Rom auf den Aventin (später die Plebejerstadt) und in das Thal zwischen diesem und dem Palatin (Murcia). Auf dem rechten Tiberufer befestigte er den Janiculus, zog ihn in den Bereich der Stadt und verband ihn mit derselben durch eine Pfahlbrücke (pons sublicius). 3. Hloms älteste Verfassung. a) Das Königtum. 1. Das römische Königtum ist ein lebenslängliches und unverantwortliches Wahlkönigtum. Die Königsgewalt wird nach dem Tode des letzten Inhabers vom Senate in seiner Gesamtheit bewahrt (Interregnum). Der König ist Oberhaupt der Kultus g emeinde und ihr Vertreterden Göttern gegenüber (auspicia publica, Opfer, Tempelbauten, Feste), oberster Kriegsherr mit unbedingter und schrankenloser Gewalt (12 lictores: fasces mit Seilen), ob erster Richter mit unbeschränkter Strafgewalt über Leib, Leben und Freiheit der Bürger (quaestores parricidii); hierbei kann er der Berufung an das Volk stattgeben, ohne jedoch dazn verpflichtet zu sein. Der König hat ferner allein das Recht über öffentliche Angelegenheiten zum Senate und zum Volke zu reden, mit dem er die Gesetze in der von ihm einberufenen Volksversammlung vereinbart, und mit anderen Staaten zu verhandeln. Über die Staatsgelder und über das liegende Gut verfügt er

2. Römische Geschichte - S. 60

1896 - Dresden : Höckner
— 60 — als die Nobilität durch Aufnahme frischer Kräfte aus dem ohnehin in sittlicher Verderbnis mit ihr wetteifernden Volke sich nicht verjüngen konnte und wollte (Bacchanalien 186, Censur des Cato 184; Strafgesetze gegen Luxus und 1. lex de ambitu 181). 2. Insbesondere verhängnisvoll aber wurde die Herrschaft der Nobilität durch den engen Anschluß des im Zusammenhange mit dem eigentümlichen Systeme der indirekten römischen Staatsverwaltung neugebildeten Ritter st andes (ordo equester). Die Staatspächter (publicani) bildeten eine Geldaristokratie, welcher der Senat nur ungern entgegentrat, zumal da auch die herrschenden Häuser mit Umgehung der lex Claudia (S. 48) durch ihre Freigelassenen an den großen gewinnbringenden Handelsgesellschaften dieser „Ritter" mit ihren Kapitalien sich Beteiligten. Da nun bei der großen Frage der auswärtigen Politik, ob das bisherige unabhängige Staatensystem unter römischer Schutzherrschaft oder die Provineialverfafsung erweitert werden sollte, der Ritterstand in erster Linie mit seinem Interesse und natürlich im Sinne der letzteren beteiligt war und mit diesem immermehr dasjenige der herrschenden Senatspartei sich verband, so gewannen die Ritter durch den Senat auf die fortschreitende Eroberungspolitik einen verhängnisvollen Eiusluß. Dabei geriet die Volkssouveränität immer mehr in die Hände des seit dem Wegfall der Kriegssteuer (nach dem 3. mace-donischeu Kriege) auch hierfür leicht zu gewinnenden hauptstädtischen Pöbels, der sich durch deu Hinzutritt von gewinnsüchtigen Freigelassenen (libertini) und ebenso bedürftigen, als vergnügungssüchtigen Proletariern (panem et circenses) fortwährend vermehrte. 3. Die Vollendung der römischen Herrschaft über die Mittelmeerländer des Ostens und des Westens 171-133. 1. Der Sturz des macedonischen Königtums (3. macedon. Krieg) 171—168. 1. Seit der letzten Ordnung der östlichen Verhältnisse bestand ein scharfer Gegensatz zwischen P erg am um und Mace-donieu, dessen König durch die Römer und ihre Schützlinge vielfach gereizt und am Ende um fast alle Früchte seiner Anstrengungen irrt Dienste jener gebracht worden war. Als Philipp \T. 179 starb, setzte sein gleich gesinnter Sohn Perseus die Rüstungen seines Vaters fort und wurde bald der Mittelpunkt aller römerfeindlichen Bestrebungen im Osten. Derartigen Vorbereitungen kamen aus der anderen Seite die Ränke des Königs Eumenes von Pergamum, welcher den wachsenden Einfluß Maeedoniens im Osten fürchtete, und die Kriegslust der jetzigen eroberungslustigen Stimmführer im römischen Senate entgegen. Der Bericht, welchen Eumenes persönlich dem Senat über die Lage der Dinge im Osten erstattete, führte die Kriegserklärung der Römer herbei (171).

3. Römische Geschichte - S. 75

1896 - Dresden : Höckner
— 75 — doch wurde die Gefahr eines Sturzes des verhaßten und jetzt tief gedemütigten Senatsregimentes für jetzt noch beseitigt durch die politische Unfähigkeit des Marius und die Verworfenheit der Parteiführer, die ihn als Werkzeug zu benützen gedachten. 2. Noch während die äußere Gefahr drohte, war das unaufhaltsame Fortschreiten des sozialen Notstandes aufs neue in dem 2. Sklavenkrieg auf ©teilten (103—100) sichtbar geworden. Jetzt versuchten die beiden gewalttätigen Demagogen, der Volkltribun Apnlejus Saturniu us und der Prätor Servilius Glaucia, im Bunde mit dem von den Optimalen gekränkten und vor allem um seine Soldaten besorgten Konsul Marius, ihre weitgehenden revolutionären Absichten ins Werk zu setzen. Die beiden Gesetzesvorschläge (ein Getreide-- und ein Ackergesetz), mit denen Saturuinus i. I. 100 100 hervortrat, gingen unter gewalttätigen Scenen durch, und auch die Tribunenwahlen für 99 wurden int Sinne der Demagogen durchgebracht. 3. Allein die Ermordung des C. Memmius, des Mitbewerbers von Glaueia ums Konsulat, brachte sogar das Volk gegen sie auf, so daß die Optimalen im Einklang mit demselben den Konsul Marius selbst mit der Vernichtung seiner früheren Verbündeten beauftragen konnten. So verschaffte Marius selbst wider seinen Willen den Optimaten aufs neue das Übergewicht, ohne sie darum doch zu versöhnen. Seines Ansehens als Staatsmann beraubt, ging er nach Asien. Eine abermalige politische Reaktion offenbarte sich in der Abschaffnug der Satnrninifchen Gesetze und in der Beschränkung des tribn-nicischen Vorschlagsrechtes und damit auch der tribnnieischen Agitation 4. Dagegen unternahm es aus der Mitte der Nobilität selbst der Tribun M. Livius Drusus, der Sohn des Gegners von C. Gracchus, ein junger Mann von edler und ernster Gesinnung, die der Senatsregterung bei Fortsetzung ihrer Politik drohende Gefahr durch Eingehen auf die unumgänglichen Forderungen der Volkspartei zu beschworen und zugleich durch Abschaffung des willkürlich gehandhabten Richterprivilegs der Ritter das Gefühl allgemeiner Unsicherheit zu bannen. Im Jahre 91 beantragte er deshalb die Rückgabe der Gerichtsbarkeit an den 91 Senat; doch sollten ihm bei der Ausstellung Der Geschwornenliste 300 Ritter durch Wahl beigegeben werden. Die Zustimmung des Volkes suchte Livius durch ein Getreidegesetz, durch die Wiederaufnahme des Kolonialgesetzes seines Vaters

4. Römische Geschichte - S. 86

1896 - Dresden : Höckner
— 86 — 5. Auf dem Marsche nach Jerusalem empfing Pompejus die Nachricht vom Tode des Mithridales. Er hatte in seinem bosporanischen Reiche nochmals ein Heer gerüstet, mit welchem er durch die Donauländer nach Italien einzudringen gedachte; aber seine hartbedrückten Unterthanen hatten sich unter Führung seines eigenen, vom Mißtrauen des Vaters verfolgten Sohnes Pharnaces gegen ihn erhoben. In seinem Palaste zu Pauticapäum eingeschlossen, gab sich der alternde Tyrann verzweifelnd selbst den Tod (63). 3 Dte Verschwörung des Qtatiliim 65 — 62. 1. Pompejus wurde als der unbestreitbar mächtigste Mann im römischen Reich von der Senats- und Volkspartei in gleicher Weise gefürchtet; indem sie sich beide aber während seiner Abwesenheit heftiger denn je bekämpften, halfen sie der ihnen beiden unwillkommenen Monarchie die Wege ebenen. Im Mittelpunkte des Parteikampfes standen die Wahlen, deren Umtriebe zum großen Teil die Gesetzgebung und fortwährend neben den Repetundenprozeffen die Gerichte beschäftigten. Mit Mühe behauptete der Senat den Angriffen der Opposition gegenüber seine Stellung, zumal da nun auch die extremen Elemente, d. H. der Auswurf aller Gefellschaftsklassen, dem nicht an der Änderung, sondern an dem Umsturz aller staatlichen Ordnung gelegen war, das Übergewicht zu erlangen drohten. 2. An der Spitze dieser anarchischen Partei stand L. Sergius Catilina, aus einer herabgekommenen patricischen Familie, begabt und energisch, aber von früher Jugend an zu jedem Verbrechen fähig, nach seiner Henkerthätigkeit bei den Sullanischen Proskriptionen 77 Quästor, 68 Prätor in Afrika, wo er sich schwere Erpressungen zu schulden kommen ließ. Erbittert durch seine wiederholte Zurückweisung bei der Konsulwahl und getrieben durch seine zerrütteten Verhältnisse, stützte er seine Umstnrzpläne (1. Verschwörung 65) insbesondere auf die verdorbene und verschuldete vornehme Jugend. Trotz der Unterstützung eines Cäsar und Crassus unterlag er auch bei seiner 63 dritten Bewerbung um das Konsulat für 63 und zwar diesmal dem großen Redner Cicero, welcher mit C. Antonius gewählt wurde. 3. M. Tullius Cicero, geb. 106 bei Arpinum im Volskerlande als Sohn eines Gutsbesitzers ritterlichen Standes, war nach sorgfältiger wissenschaftlicher Ausbildung durch griechische Lehrer in Rom zuerst i. I. 80 als Sachwalter vor

5. Römische Geschichte - S. 89

1896 - Dresden : Höckner
— 89 — Hierdurch gewann Cäsar zur Sicherung seiner weiteren Absichten die Möglichkeit, sich kriegerische Lorbeeren und die Ergebenheit eines kriegsgeübten Heeres zu erwerben. 4. Zu Konsuln für das folgende Jahr wurden zuverlässige Anhänger der Machthaber gewählt (Cäsars Schwiegervater Piso und Gabinius). Zur Wahrung seines Einflusses in der Stadt während seiner Abwesenheit und zur weiteren Bekämpfung der Aristokratie bestimmte Cäsar insbesondere den mit der Senatspartei und besonders mit Cicero zerfallenen Volkstribunen P. Clodius Pülcher, einen frechen Demagogen patriüfchen Standes, welchem er selbst als Oberpontifex den Übertritt zur Plebs erleichtert hatte. Derselbe brachte nach einer Reihe agitatorischer Gesetze noch vor Cäsars Abreise den auf den lästigen Redner Cicero gemünzten Antrag ein: ut, qui civem Romanum indemnatum interemisset, ei aqua et igni interdiceretur, vor dessen Annahme Cicero die Stadt verließ (58). Darauf wurde feine Verbannung durch Volks-befchluß zu einer gesetzlichen gemacht, sein Vermögen eingezogen, sein Haus niedergerissen. Den anderen Vorkämpfer der Senatspartei, Cato, wnßte er durch einen außerordentlichen Auftrag des Volkes (Einrichtung Cyperns als Provinz) aus Rom zu entfernen. 5. Die Eroberung Galliens durch Cäsar 58—51. Das noch unabhängige Gallien war das Hauptland der längst im Sinken begriffenen keltischen Macht und Kultur. Die Gallier waren in viele kleine Stämme zerspalten, die bei aller Lebendigkeit des Nationalgefühls nicht nur jedes festeren politischen Zusammenhanges (Gauverfassung), sondern auch der Eintracht innerhalb der einzelnen Gaue,. Gemeinden und Familien entbehrten (Vorherrschen der kriegerischen Ritterschaft über das in Hörigkeit versunkene Volk). Das einzige, doch lockere Band zwischen den kleinen gallischen Staaten bildete die Priesterherrschaft der Druiden (Aberglaube, Menschenopfer). Tapfer, aber unbesonnen und wankelmütigen Sinnes, suchten die Gallier in einem abenteuerlichen Kriegerleben am liebsten Befriedigung ihrer Ruhmsucht und Eitelkeit. 1. Bei feiner Ankunft in Gallien fand Cäsar zwei Nachbarvölker in einer auch seiner Provinz gefährlichen Bewegung begriffen. Die keltischen Helvetier hatten ihre bisherigen Wohnsitze zwischen Genfer- und Bodensee verlassen, um im westlichen Gallien neue zu suchen, und die von den Sequa-nern gegen die Hädner herbeigerufenen Heerhaufen des germanischen Suebenfürsten Ariovist hatten diese zwar besiegt, aber einen großen Teil des Landes selbst eingenommen. Cäsar schlug 58 die Helvetier bei Bibracte (Autuu), den Ario- 58

6. Römische Geschichte - S. 69

1896 - Dresden : Höckner
— 69 — noch vor Numantia im Felde stehenden Bruder Cajus und seinem Schwiegervater Appius Claudius in die Ackerverteilungskommission gewählt. Um die ungeduldigen Bürger zu befriedigen, beantragte er überdies, daß der Pergamenische Schatz an die Empfänger von Bauerngütern zur Einrichtung der neuen Ackerwirtschaft verteilt werde. 3. Von der erbitterten Nobilität, welche eine Umwälzung der Verfassung fürchtete, mit einem Perduellionsprozeß bedroht, bewarb sich Ti. Gracchus auch für das folgende Jahr um das Tribunat und stellte gleichzeitig für dasselbe gewisse ueue volksfreundliche Gesetze in Aussicht (Beschränkung der Dienstzeit, Erweiterung des Provokationsrechtes). Die Opti-maten versäumten es aber auch jetzt, die Abhilfe für die von Gracchus unwiderleglich dargelegten Schäden ans gesetzmäßigem Wege selbst in die Hand zu nehmen und schlugen diesen mit 300 seiner Anhänger am zweiten Wahltage (zur Zeit der Ernte) auf dem Kapitol vor dem Tempel des Jupiter unter Führung des Pontifex P. Cornelius Scipio Nafica mit roher Gewalt nieder: die erste blutige Revolution, welche Rom sah. 4. Doch siel das Gesetz des Ti. Gracchus nicht mit seinem Urheber; es wurde vielmehr durch die regelmäßig neugewählten Assignationskommissäre trotz aller Schwierigkeiten in den nächsten Jahren mit heilsamstem Erfolge durchgeführt. Als freilich der inzwischen von Numantia zurückgekehrte Scipio Ämilianus, der zwar nicht den Grundgedanken seines Verwandten , wohl aber die von demselben angewendeten Mittel mißbilligte, 129 durch Volksbeschluß die den Triumvirn übertragene richterliche Gewalt den ordentlichen Beamten, d. h. den Konsuln, übertrug, geriet die Thätigkeit derselben ins Stocken. Sein plötzlicher Tod wurde mit der Erbitterung der Volkspartei in Verbindung gebracht (129). 2. C. Sempronius Gracchus 123 — 121. 1. Wenn Scipio Nastca den Anlaß zu seinem Vorgehen gegen die Gracchaner ans den Beschwerden der Latiner genommen hatte, welche entweder durch die richterlichen Entscheidungen der Agrarkommission beeinträchtigt wurden oder um ihrer Not willen den armen Bürgern gleichgestellt zu werden wünschten, so nahmen diese nunmehr selbst die so lange verzögerte Latiner- und Bundesgenossenfrage in ihre Agitation auf. Die wachsende Bewegung unter den Bundesgenossen, fand ihren Leiter in E. Sempronius Gracchus, des Tiberius

7. Römische Geschichte - S. 19

1896 - Dresden : Höckner
19 — stratus populi (L. Junins Brutus und L. Tarquinius Colla-tinus, an des letzteren Stelle bald P. Valerius Publicola). Die Kollegialität empfängt ihren wesentlichen praktischen Ausdruck im negativen Sinne durch die Jntercession, d. H. die Verhinderung noch im Vollzüge begriffener Amtshandlungen des einen Konsuls durch das Dazwischentreten des anderen. Im übrigen war die neue höchste Doppelmagistraiur im Vergleich mit der Königsgewalt außer durch die Kollegialität und durch die Zeit-grenze thatsächlich beschränkt: a) durch die Verantwortlichkeit gegenüber dem Volk nach Ablauf des Amtsjahres; b) durch die Ablösung gewisser priester-licher Funktionen, welche teils auf den lebenslänglichen, aber von jedem politischen Amt ausgeschlossenen rex sacrificulus oder sacrorum, teils auf bett pontifex maximus übergingen, der jenen ernannte; c) durch den Verlust des Rechtes über Leben und Tod der Bürger innerhalb der Bannmeile infolge be§ Provokationsgesetzes des Valerius, welches, was ein Recht des Königs gewesen war, den Konsuln als Pflicht auferlegte. Die Führung t>er Geschäfte in der Stadt wechselte monatlich zwischen den beiden Konsuln; nur dem geschäftsführeuden Konsul schritten 12 Liktoren mit den fasces voran (innerhalb der Bannmeile ohne Beile). Für die Dauer ihres Amtes ernannten die Konsuln 2 Quästoreu als ihre Gehilfen und Vertreter, welche nunmehr mit ihrer ursprünglichen kriminalrechtlichen Thätigkeit (quae-stores parricidii) eine finanzielle verbanden (quaestores aerarii, Verwalter der Staatskasse im Tempel des Satnrnns). 2. Die Konsuln behaupteten unbeschränkt nur deu obersten Heeresbefehl mit dem Recht der Aushebung der Bürger und der Aufbietung der buudesgeuössischen Kontingente, sowie der Ernennung der Offiziere. Aber in gefahrvollen Lagen des Staates riefen die Geschlechter durch Ernennung eines Diktators die volle königliche Gewalt wieder ins Leben. Einer der Konsuln ernannte den Diktator aus den Patriciern unter Ausschluß jeder Jntercession und ohne daß er an die Zustimmung des Senates gebunden war, wenn auch zumeist thatsächlich der Senat über die Notwendigkeit dieses letzten Auzkunstsinittels entschied. Die Gewalt des Diktators war derjenigen der Konsuln wie aller übrigen Magistrate übergeordnet: a) durch den Wegfall der Kollegialität; b) btirch die Aufhebung der Amtsgewalt der übrigen Beamten, welche ihr Amt nur in seinem Auftrage weiterführten; c) durch die Unabhängigkeit vom Senat und Unverantwortlichkeit diesem gegenüber; d) bnrcki bte Aufhebung des Provokationsrechtes der Bürger innerhalb der Bannmeile (12 Siftoren mit den Beilen auch innerhalb der Stadt). Ein wesentlicher Unterschied aber der diktatorischen Gewalt von der konsularischen bestand darin, daß dieselbe ans ein bestimmtes Geschäft, vorzugsweise auf die Führung des Oberbefehls im Kriege, beschränkt war. Aus dem militärischen Charakter des außerordentlichen Amtes erklärt sich auch die zeitliche, höchstens auf 6 Monate (die Zeit eines Sommerfeldzuges) und nicht über die Amtszeit des ihn ernennenbcn orbentlichen Beamten hinansreichenbe Befristung besselben 2*

8. Griechische Geschichte - S. 18

1896 - Dresden : Höckner
— 18 — Hafen- und städtereichen Landschaft Argolis, der Jnachusebene, gelegene Stadt Argos. 2. Ein festgeschlossener Einheitsstaat hatte sich noch nirgends gebildet, und die wachsende Zersplitterung der griechischen Stämme und Städte bedrohte das Hellenentum mit völligem politischem Zerfalle. Dagegen waren, abgesehen von dem sich immer schärfer ausprägenden Nationalbewußtsein allen Nichtgriechen („Barbaren") gegenüber, in der Mitte der hellenischen Welt mehrere durch die Volksreligion hervorgerufene oder geheiligte Einungen erwachsen, welche die zerstreute Nation wenigstens geistig zusammenhielten: a) Die älteste Form einer engeren Vereinigung verschiedener Gemeinwesen in größerem Umfange und ohne Rücksicht auf Stammesverwandtschaft war die der Amphiktyonie, ein Verband von Nachbarstaaten zu religiöser Festfeier um ein gemeinsames Heiligtum, zu desfeu Schutze und zur Begründung eines friedlichen Verkehrs. Am bedeuteudsteu wurde die Delphische Amphiktyonie, deren Bundesversammlungen im Frühling bei dem Tempel des pythischeu Apollo zu Delphi, im Herbst bei dem Tempel der Demeter zu Anthela (bei den Thermopylen) stattfanden. Jedes der zugehörigen 12 Völker, darunter Dorier und Joner, Thessaler, Böoter, Phoeier, Lokrer, hatte eine Doppelstimme und übte sein Stimmrecht durch Abgeordnete (Hieromnemonen und Pylagoren). Die Amphiktyonen verpflichteten sich eidlich, keine der amphiktyonischen Städte zu zerstören oder des fließenden Wassers, weder im Kriege noch im Frieden, zu berauben. b) Ein weitreichender politischer Einfluß ging feit den Wanderungen und Siegen der Dorier von dem religiösen Mittelpunkt dieser Amphiktyonie durch das Delphische Orakel aus. Schon seit uralter Zeit befand sich hier eine Kult- und Orakelstätte der Erdgöttin Gäa und des Poseidon. Der Kultus des Poseidon wurde dann wie anderwärts durch den des väterlicher und gesetzlicher waltenden Zeus und seines Sohnes Apollo, des reinigenden. Lichtgottes, verdrängt. Die Pythia, eine Jungfrau, später eine Matrone aus dem Bürger- oder Bauernstande, ließ sich auf einem bronzenen Dreifuß über dem Erdschlund im Adyton des Tempels nieder und verkündete, durch die aus der Tiefe dringenden betäubenden Dämpfe in prophetische Begeisterung versetzt, die oft abgerissenen und dunklen Aussprüche des Lichtgottes, welche von den fünf aus einer Anzahl alter Adelsgeschlechter Delphis ernannten „Heiligen" unter Vorsitz des Propheten in eine bestimmte, später gewöhnlich hexametrische Form gekrackt und den das Orakel Befragenden mitgeteilt wnrden. Auch wurde Delphi der Mittelpunkt eines bedeutenden Geldverkehrs, seitdem viele Gemeinden hier unter dem Schutze des Gottes große Schätze niederlegten (Schatzhäuser). c) Am belebendsten wirkten die vier großen National feste auf das hellenische Volksbewußtsein. Die bis zur höchsten kuustmäßigen Vollendnng gesteigerte Pflege körperlicher Übungen, ein hochgespannter Ehrgeiz und die heitere Freude am Schönen im Reiche der Natur und des Geistes machten die mit denselben verbundenen Wettkämpfe immer mehr zu einem Baude völkerrechtlicher Gemeinschaft unter den griechischen Staaten. Überdies bot neben der festlichen Lust das sichere Geleit des Gottesfriedens

9. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 72

1891 - Dresden : Höckner
— 72 — im Westen zu begründen (Ernennung von Vicaren und Austeilung von Pallien). Das geschah vor allem durch die Bekehrung Englands zum römischen Katholicismus (Abt Augustinus mit 40 Benediktinern, nachmals Erzbischof von 596 Canterbury. Taufe König Ethelberts von Kent 596). Nach innert gab er der römischen Kirche eine abschließende Form durch Ausbildung ihrer Lehre (Meßopfer und Seelenmessen, Fegefeuer) und ihres Kultus (Verbesserung des Kirchengesanges). 6. Gesichert konnte jedoch die Selbständigkeit des Papsttums erst werden durch die völlige Trennung desselben und des römischen Ducates (Kirchenstaates) vom griechischen Kaisertum. Diese wurde vorbereitet durch den 726 ausbrechenden Bilderstreit (Edikt Leos Iii., des Jsauriers). Damals, zur Zeit der Päpste Gregors Ii. (f 731) und Gregors Iii. (f 741), wurde aber auch das bedeutsamste Werk Gregors I., die Verbindung der germanischen Welt mit Rom, vollendet und damit dem Papsttum die festeste Grundlage geschaffen. 3. Die Bekehrung der Deutschen und die Neuordnung der fränkischen Kirche. 1. Die Bekehrung der ostrheinischen Stämme ging im wesentlichen von den keltischen Iren („Schottenmönchen") aus, deren (von dem Gallier Patricius im 5. Jahrh, gegründete) Kirche sich neben manchen anderen Eigentümlichkeiten auch eine besondere, von Rom völlig unabhängige Verfassung bewahrt hatte. Schon seit ca. 60u wirkte der Ire Columbanus erst in Gallien, dann unter dcn Alamannen (um Bregenz) und endlich in Italien (Kloster Bobbio bei Pavia). Sein Schüler Gallus legte südlich vom Bodensee den Grund zum Kloster St. Gallen (614) Der Ire Pirmin gründete spater (724) das Kloster Reichenau am Bodensee. Fränkische Missionare waren seit dem 7. Jahrh, besonders in Baiern thätig, so Ruprecht von Worms (Peterskirche auf den Trümmern der Römerstadt Juvavum-Salzburg), Emmeram in Regensburg, Corbinian in Freising u. a. Schon vor der Mitte des 8. Jahrh, war Baiern christlich und hatte zahlreiche wohlausgestattete Klöster. 2. Indessen die noch fehlende strenge Gliederung unter römischer Autorität und damit die Bürgschaft zu gedeihlichem Bestände empfingen diese christlichen Pflanzungen doch erst durch die Angelsachsen, deren Kirche ihre auf die engste Verbindung mit Rom gegründete wissenschaftliche Überlegenheit (Beda Venerabilis

10. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 24

1891 - Dresden : Höckner
dem Wuotan heiligen Rosse oder aus dem Rauschen seiner Eichen und aus dem Werfen der mit Runen geritzten „Buchstabe" erforscht. Priester und Priesterinnen, meist aus dem Adel, bildeten keinen geschlossenen, herrschenden Stand. Ii. Abschnitt. Die Vorboten der Völkerwanderung 100—375. 1. Tie Blüte des römischen Reichs unter den Adoptivkaisern 98 -180. 1. Die Erhebung des würdigen und wohlwollenden Senators Nerva (96—98) nach der Ermordung Domitians bezeichnet die Wiederherstellung des Einverständnisses zwischen Senat und Princeps. Im Gefühle seiner Schwäche namentlich gegenüber den Legionen und Prätorianern erhob indessen der neue Kaiser schon 97 den bewährten Befehlshaber der oberrheinischen Legionen, M. Ulpius Trajauus, zu seinem Adoptivsohn und Mitregenten, den der Senat als solchen bestätigte. 2. Trajanus (98—117), der erste aus einer Provinz (aus der römischen Kolonie Jtalica in Spanien) stammende Kaiser, war ein Mann von gesundem und anspruchslosem Sinn, kraftvoll und umsichtig. Dem Senat gewährte er einen umfassenden Anteil an der Verwaltung, das Volk gewann er durch gewissenhafte Rechtspflege, durch die Beseitigung des Delatorenunwesens, auch durch Spenden und Spiele, vor allem aber durch das Gesetzmäßige seines persönlichen Regiments (Brieswechsel mit dem jüngeren Plinius, Statthalter von Bilhynien). 3. In zwei Kriegen (101—107) unterwarf er Dacien jenseits der Donau (Rumänien und Siebenbürgen. König Decebalus, Hauptstadt Sarmizegethusa). Die eingeborene Bevölkerung wurde aus dem besten Teil des Landes ausgetrieben und für den Betrieb der dortigen Goldwerke durch eine bunt-gemischte Bevölkerung aus den Gebirgen Dalmatiens und aus Kleinasien ersetzt (Trajanssäule auf dem Forum Trajani in Rom, Donaubrücke). — Mit dcm Partherkönig Chosroes kam es 114 zum Bruch und zwar wiederum über das römische Lehnsfürstentum Armenien. Trajan machte Armenien, daraus auch Mesopotamien und von Rifibis aus über den Tigris in die Landschaft Adiabene vordringend, auch diese unter dem Namen Assyrien zu römischen Provinzen. Das römische Reich erlangte dadurch seine größte Ausdehnung. 4. Doch schon der unkriegerische Älius Hadrianus (117—138), ein Verwandter Trojans und wie dieser aus Spanien gebürtig, räumte freiwillig Assyrien und Mesopotamien wieder, und Armenien trat in seine frühere Stellung als römischer Lehnsstaat zurück. Im übrigen beschränkte er sich nach außen darauf, die Reichsgrenzen durch verstärkte Grenzbefestigungen zu sichern (Piktenwall in Britannien). Ein Aufstand der Juden (131—133) unter Bar- Kokaba, veranlaßt durch Begründung der Kolonie Aelia
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