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besitzes, des bürgerlichen 10monatlichen Mondjahres zum ^monatlichen Sonnenjahr) zu: die Stiftung des Kultus der Vesta (Vestalinnen), der Herdgöttin, die Einführung der flamines, besonderer Opferpriester für die Kulte des Jupiter, Mars und Quirinus, der pontifices zur Leitung des ganzen Kultuswesens und Führung des Kalenders, der augures zur Beobachtung der Zeichen des Götterwillens, der fetiales zur Wahrung der Formen des Völkerrechts, der freien Genossenschaft der salii für den Dienst des Mars (ancilia).
5. Tullus Hostilius bereitet vor allem durch die Zerstörung Albalongas Noms Hegemonie über die latinische Landschaft vor (Horatier und Curiatier; Prozeß des Horatius, erstes Beispiel der Provokation; Mettius Fuffetius) und siedelt die Luceres, angeblich die Albaner (darunter die Geschlechter der Jnlier, Servilier, Quinctilier) als drittes Element des römischen populus auf dem Cälius an.
6. Ancus Marcius, der Tochtersohn des ihm gleich-gesinnten Nnma, gilt der Sage vor allem als der Begründer der römischen See- und Handelsmacht (vgl. jedoch S. 19), welcher das römische Gebiet bis zum Meere ausdehnte und die Hafenstadt Ostia (zugleich 1. Kolonie) baute. Dem Kriege abhold, unterwarf er doch die umliegenden latinischen Städte und verpflanzte ihre Bewohner angeblich als Plebejer nach Rom auf den Aventin (später die Plebejerstadt) und in das Thal zwischen diesem und dem Palatin (Murcia). Auf dem rechten Tiberufer befestigte er den Janiculus, zog ihn in den Bereich der Stadt und verband ihn mit derselben durch eine Pfahlbrücke (pons sublicius).
3. Hloms älteste Verfassung.
a) Das Königtum.
1. Das römische Königtum ist ein lebenslängliches und unverantwortliches Wahlkönigtum. Die Königsgewalt wird nach dem Tode des letzten Inhabers vom Senate in seiner Gesamtheit bewahrt (Interregnum). Der König ist Oberhaupt der Kultus g emeinde und ihr Vertreterden Göttern gegenüber (auspicia publica, Opfer, Tempelbauten, Feste), oberster Kriegsherr mit unbedingter und schrankenloser Gewalt (12 lictores: fasces mit Seilen), ob erster Richter mit unbeschränkter Strafgewalt über Leib, Leben und Freiheit der Bürger (quaestores parricidii); hierbei kann er der Berufung an das Volk stattgeben, ohne jedoch dazn verpflichtet zu sein. Der König hat ferner allein das Recht über öffentliche Angelegenheiten zum Senate und zum Volke zu reden, mit dem er die Gesetze in der von ihm einberufenen Volksversammlung vereinbart, und mit anderen Staaten zu verhandeln. Über die Staatsgelder und über das liegende Gut verfügt er
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Hafen- und städtereichen Landschaft Argolis, der Jnachusebene, gelegene Stadt Argos.
2. Ein festgeschlossener Einheitsstaat hatte sich noch nirgends gebildet, und die wachsende Zersplitterung der griechischen Stämme und Städte bedrohte das Hellenentum mit völligem politischem Zerfalle. Dagegen waren, abgesehen von dem sich immer schärfer ausprägenden Nationalbewußtsein allen Nichtgriechen („Barbaren") gegenüber, in der Mitte der hellenischen Welt mehrere durch die Volksreligion hervorgerufene oder geheiligte Einungen erwachsen, welche die zerstreute Nation wenigstens geistig zusammenhielten:
a) Die älteste Form einer engeren Vereinigung verschiedener Gemeinwesen in größerem Umfange und ohne Rücksicht auf Stammesverwandtschaft war die der Amphiktyonie, ein Verband von Nachbarstaaten zu religiöser Festfeier um ein gemeinsames Heiligtum, zu desfeu Schutze und zur Begründung eines friedlichen Verkehrs. Am bedeuteudsteu wurde die Delphische Amphiktyonie, deren Bundesversammlungen im Frühling bei dem Tempel des pythischeu Apollo zu Delphi, im Herbst bei dem Tempel der Demeter zu Anthela (bei den Thermopylen) stattfanden. Jedes der zugehörigen 12 Völker, darunter Dorier und Joner, Thessaler, Böoter, Phoeier, Lokrer, hatte eine Doppelstimme und übte sein Stimmrecht durch Abgeordnete (Hieromnemonen und Pylagoren). Die Amphiktyonen verpflichteten sich eidlich, keine der amphiktyonischen Städte zu zerstören oder des fließenden Wassers, weder im Kriege noch im Frieden, zu berauben.
b) Ein weitreichender politischer Einfluß ging feit den Wanderungen und Siegen der Dorier von dem religiösen Mittelpunkt dieser Amphiktyonie durch das Delphische Orakel aus. Schon seit uralter Zeit befand sich hier eine Kult- und Orakelstätte der Erdgöttin Gäa und des Poseidon. Der Kultus des Poseidon wurde dann wie anderwärts durch den des väterlicher und gesetzlicher waltenden Zeus und seines Sohnes Apollo, des reinigenden. Lichtgottes, verdrängt. Die Pythia, eine Jungfrau, später eine Matrone aus dem Bürger- oder Bauernstande, ließ sich auf einem bronzenen Dreifuß über dem Erdschlund im Adyton des Tempels nieder und verkündete, durch die aus der Tiefe dringenden betäubenden Dämpfe in prophetische Begeisterung versetzt, die oft abgerissenen und dunklen Aussprüche des Lichtgottes, welche von den fünf aus einer Anzahl alter Adelsgeschlechter Delphis ernannten „Heiligen" unter Vorsitz des Propheten in eine bestimmte, später gewöhnlich hexametrische Form gekrackt und den das Orakel Befragenden mitgeteilt wnrden. Auch wurde Delphi der Mittelpunkt eines bedeutenden Geldverkehrs, seitdem viele Gemeinden hier unter dem Schutze des Gottes große Schätze niederlegten (Schatzhäuser).
c) Am belebendsten wirkten die vier großen National feste auf das hellenische Volksbewußtsein. Die bis zur höchsten kuustmäßigen Vollendnng gesteigerte Pflege körperlicher Übungen, ein hochgespannter Ehrgeiz und die heitere Freude am Schönen im Reiche der Natur und des Geistes machten die mit denselben verbundenen Wettkämpfe immer mehr zu einem Baude völkerrechtlicher Gemeinschaft unter den griechischen Staaten. Überdies bot neben der festlichen Lust das sichere Geleit des Gottesfriedens
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im Westen zu begründen (Ernennung von Vicaren und Austeilung von Pallien). Das geschah vor allem durch die Bekehrung Englands zum römischen Katholicismus (Abt Augustinus mit 40 Benediktinern, nachmals Erzbischof von 596 Canterbury. Taufe König Ethelberts von Kent 596). Nach innert gab er der römischen Kirche eine abschließende Form durch Ausbildung ihrer Lehre (Meßopfer und Seelenmessen, Fegefeuer) und ihres Kultus (Verbesserung des Kirchengesanges).
6. Gesichert konnte jedoch die Selbständigkeit des Papsttums erst werden durch die völlige Trennung desselben und des römischen Ducates (Kirchenstaates) vom griechischen Kaisertum. Diese wurde vorbereitet durch den 726 ausbrechenden Bilderstreit (Edikt Leos Iii., des Jsauriers). Damals, zur Zeit der Päpste Gregors Ii. (f 731) und Gregors Iii. (f 741), wurde aber auch das bedeutsamste Werk Gregors I., die Verbindung der germanischen Welt mit Rom, vollendet und damit dem Papsttum die festeste Grundlage geschaffen.
3. Die Bekehrung der Deutschen und die Neuordnung der fränkischen
Kirche.
1. Die Bekehrung der ostrheinischen Stämme ging im wesentlichen von den keltischen Iren („Schottenmönchen") aus, deren (von dem Gallier Patricius im 5. Jahrh, gegründete) Kirche sich neben manchen anderen Eigentümlichkeiten auch eine besondere, von Rom völlig unabhängige Verfassung bewahrt hatte. Schon seit ca. 60u wirkte der Ire Columbanus erst in Gallien, dann unter dcn Alamannen (um Bregenz) und endlich in Italien (Kloster Bobbio bei Pavia). Sein Schüler Gallus legte südlich vom Bodensee den Grund zum Kloster St. Gallen (614) Der Ire Pirmin gründete spater (724) das Kloster Reichenau am Bodensee. Fränkische Missionare waren seit dem 7. Jahrh, besonders in Baiern thätig, so Ruprecht von Worms (Peterskirche auf den Trümmern der Römerstadt Juvavum-Salzburg), Emmeram in Regensburg, Corbinian in Freising u. a. Schon vor der Mitte des 8. Jahrh, war Baiern christlich und hatte zahlreiche wohlausgestattete Klöster.
2. Indessen die noch fehlende strenge Gliederung unter römischer Autorität und damit die Bürgschaft zu gedeihlichem Bestände empfingen diese christlichen Pflanzungen doch erst durch die Angelsachsen, deren Kirche ihre auf die engste Verbindung mit Rom gegründete wissenschaftliche Überlegenheit (Beda Venerabilis
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lief) durch Decius und Diocletian) im ganzen Reiche mit der sieghaften Gewalt der Wahrheit (Märtyrer) allmählich auch von den unteren zu den höheren Gesellschaftsklassen emporgedrungen. Durch eine wohlgegliederte Verfassung nach dem Vorbilde des staatlichen Beamtentums (Klerus und Episkopat — Mönchstum und Klosterleben im Orient) und einen prunkvollen Kultus hatte es sich zu einer festen Organisation ausgebildet. Wie die Ansänge einer christlichen Kunst (Skulpturen und Wandgemälde in den Katakomben Roms), so entwickelte sich, insbesondere im Kampfe für die Reinheit der Lehre und die Einheit der Kirche gegenüber abweichenden (häretischen) Meinungen (Sekten, z. B. die Gnostiker) im Morgen- und Abendlande eine reiche christliche Litteratur in griechischer und lateinischer Sprache.
2. Dem römischen Kaisertum blieb darum nur die Wahl zwischen Unterdrückung oder Anerkennung der neuen siegreichen Religion. Konstantin d. Gr. entschied sich namentlich aus politischen Gründen für die Einordnung des Christentums in die Staatsverfassung, nachdem er bereits 313 in Gemeinschaft mit Licinius von Mailand ein Toleranzedikt erlassen hatte, welches Heidentum und Christentum völlig gleichstellte, d. H. jenem seine bisherige privilegierte Stellung als Staatsreligion entzog. Als dann der Ausbruch des Lehrstreites über die beiden' Naturen in Christo, welchen der alexandrinische Presbyter Arius veranlaßte, die Kirche mit einer gefährlichen
325 inneren Spaltung bedrohte, berief Konstantin 325 das erste ökumenische Concil nach Nicäa. Hier verschaffte die unerschütterliche Beredsamkeit des Diakonen Athanasius (später Bischof von Alexandria) der Anficht der Homousianer den Sieg
337 (Symbolum Nicaenum). Konstantin selbst ließ sich erst 337 kurz vor seinem Tode taufen (durch den Bifchof Eusebius von Nikomedien).
3. Wie die Christianisierung, so hat Konstantin d. Gr. mittelbar auch die fortschreitende Germartifierung des Reiches gefördert. Schon feit langem waren, abgesehen von den vielen Taufenden germanischer Sklaven und der andauernden friedlichen Einwanderung germanischer Ackerbauer, die überwundenen Germanen in fortwährend steigender Zahl, fei es als Kolonen im Dienste des Staates auf den großen kaiserlichen Domänen oder einzelner Gutsherren, fei es als Säten in geschlossenen Haufen, in den verödeten Grenzprovinzen zur Abwehr ihrer eigenen Volks-
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Extrahierte Personennamen: Konstantin_d Arius Konstantin Konstantin Konstantin_d
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rische Ostmark aufs neue; denn die Baiern dehnten ihre Macht allmählich wieder von der Enns die Donau abwärts aus. Zwei ^sahre nach der Ungornfchlcicht starb auch ßubotf, nachdem er seine Schuld durch tapfere Thaten gegen bte Slawen und in Italien gesühnt hatte.
4. Während dieser Bürgerkriege hatten sämtliche Slawenstämme des Norbens sich gegen bte deutsche Oberherrschaft erhoben. Nach langen und Mutigen Kämpfen (Schlacht an der Reckenitz 955) der beiben Markgrafen Hermann Billung und 960 Gero vollendete Otto selbst auch hier (bis 960) die Unterwerfung. Später bezwang Gero auch noch die aufständischen Lausitzer und machte Polen bis zur Warthe tributpflichtig. Mit herzoglicher Gewalt gebot Graf Hermann Billung zur Sicherung der Gebiete der Wagrier und Obotriten über den östlichen Teil Sachsens und verband damit auch die dänische Markgrafschaft an der Eider. Aus den südlichen slawischen Landen erwuchsen nach Geros Tode die Nordmark, Ostmark und Thüringische Mark. In diesen slawischen Gebieten wurden nach und nach Bistümer gegründet: Havelberg,Brandenbnrg-Merseburg, Zeitz (später Naumburg), Meißen, außerdem Posen für Polen (Herzog Mieczy-jlatn), alle unter dem 967 errichteten Erzbistum Magdeburg; dazu kamen in Dänemark (König Blaatand) Schleswig, Ripen, Aarhus, diese wie Oldenburg (spater Lübeck) in Wagrien unter dem Erzbistum Bremen.
d. (Dttos I. Bund mit der Kirche und die Herstellung des abendländischen
Kaisertums.
1. Nachdem selbst die Banbe der Verwanbtschaft sich nicht stark genug erwiesen hatten, das Herzogtum und den trotzigen Laien-abel fest an das Königtum zu ketten, schloß Otto I. um so enger den Bunb mit der Kirche, die ihrerseits selbst auch des königlichen Schutzes gegen die Übergriffe der weltlichen Großen be-bürste. Daher verstärkte er die Macht der Bischöfe durch massenhafte Landschenkungen, durch Übertragung des Markt-, Zoll- und Münzrechtes, vor allem aber durch Verleihung einer erweiterten Immunität. • Damit räumte er ihnen freilich auch obrigkeitliche (gräfliche) Rechte ein, verfügte aber auch frei über ihre Ernennung (sein Bruder Bruno Erzkanzler und Erzbischof von Köln, sein Sohn Wilhelm Erzbischof von Mainz) und zog sie als die Träger der damaligen Bildung im höchsten Maße zum Hof-
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Extrahierte Personennamen: Hermann_Billung Gero Otto Gero Hermann_Billung Otto_I. Bruno_Erzkanzler Wilhelm_Erzbischof Wilhelm
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auch die Anordnungen des Kaisers in Italien erschüttert, und in Ungarn ging die deutsche Oberlehenshoheit schon 1046 (mit der Erhebung des Arpaden Andreas) wieder verloren.
13. Des lothringischen Aufstandes wurde der Kaiser mit Hilfe der Kirche Herr; doch erneuerte sich die Gefahr, als Gottfried sich durch feine Vermählung mit Beatrix von eiert, der Witwe des Markgrafen Bonifacius, in den Besitz des mächtigsten Fürstentums von Mittelitalien gesetzt hatte. Zugleich war das deutsche Papsttum mit der bedrohlich wachsenden Macht der Normannen Süditaliens in Kamps geraten (Niederlage und Gefangenschaft Leos Ix. bei Civitate in Apulien 105-3). Um der drohenden Verbindung des deutfchen und des italienischen Adels zu begegnen, zog Heinrich Iii. 1055 zum zweiten Male nach Italien. Den neuen Papst Victor Ii. (Gebhard von Eichstädt) belohnte er mit dem Herzogtum Spoleto und der Mark Camerino und ernannte ihn zu seinem Statthalter in Italien.
14. Denn schon rief ihn eine neue Fürstenverschwöruug nach Deutschland zurück (Bischof Gebhard von Regensburg), die freilich bei feiner Rückkehr ein fchnelles Ende fand. Des Kaisers festes Auftreten gegenüber Heinrich I. von Frankreich (Zusammenkunft zu Jvois) bewog auch Gottfried, sich endlich dauernd zu unterwerfen. Jedoch die Nachricht von der vernichtenden Niederlage eines sächsischen Aufgebotes durch die Liutizen brachte Heinrich Hi. den Tod zu Bodfeld im Harz 1056. 1056
Iii. Abschnitt.
Die inneren Zustände des deutschen Reiches.
1. Der König und der Hof.
1. Das deutsche Reich war ein unteilbares Wahlreich; doch hielten sich die Königswahlen zunächst an das regierende Geschlecht, und gewöhnlich wurde noch bei Lebzeiten des Königs dessen Sohn als Nachsolger gewählt, so daß man der Ausbildung eines Erbreiches nahe kam. Der König war Oberlehnsherr (s. u.) der Laienfürsten (befahnte Lanze), aber auch weltliches Haupt der Reichskirche (Investitur mit Ring und Stab), oberster Richter (Königsgericht) und oberster Kriegsherr; doch bedurfte es jetzt zum Aufgebot der Zustimmung der Großen.
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Welfen wie Zähringer versöhnten sich mit dem Kaiser >) (1098 Königswahl und 1099 Krönung seines Sohnes Heinrichs V.). Dieser aber bemühte sich nun vor allem, im Bunde mit der Kirche den Landfrieden in Deutschlaub herzustellen. Doch dabei stieß er auf den zähen Widerstand der ritterlichen Vasallen. Um ihnen einen Ersatz zu schaffen und zugleich den Glanz der Kaiserkrone zu erneuern, dachte Heinrich an ihrer Spitze das Werk des Papstes im Morgenlande zu vollenden. Allein der hierzu erforderliche Ausgleich mit biefem scheiterte an der Hartnäckigkeit Paschalis Ii., der ihn schon 1102 aufs neue gebannt hatte.
2. Infolge bessert erhob sich gegen den „gebannten" Kaiser, den Träger der Friedenspolitik zu Gunsten der erwerbenden Stände und der emporstrebenben Ministerialen, aufs neue der mißvergnügte kriegerische Laienabel. Seinen Führer fanb er 1104 in des Kaisers zweitem Sohne (Konrab j 1101 zu Florenz), dem ehrgeizigen Heinrich V., und die meisten Bischöfe schlossen sich ihm an, ans Groll über die Ausbeutung ihrer Mittel für das Reich und über die Begünstigung der stäbtischen Bewegung durch den Kaiser. Dieser, bei einer Zusammenkunft in Coblenz (1105) von seinem Sohne überlistet und auf der Burg Böckel-heim an der Nahe gefangen gesetzt, würde zu Ingelheim zur Abdankung gezwungen. Aber von hier entfloh er zu dem treuen Bischof Otbert nach Lüttich, um mit Hilfe der rheinischen Bürgerschaften den Kampf um die Krone aufs neue zu beginnen. Da
1106 setzte 1106 dem unnatürlichen Streite sein plötzlicher Tod ein Ziel (Schicksale der Kaiserleiche bis zu ihrer Bestattung im Dome zu Speier 1111)2).
3. Heinrich V. 1106—1125 und das Wormser Concordat.
1. Obwohl durch die päpstliche Partei auf den Thron gelangt, nahm Heinrich V. doch sofort mit der zähen Thatkraft seines Geschlechts und noch größerer Schlauheit und Härte als sein Vater den Kampf um die Rechte der Krone wieder auf. Da Paschalis Ii., gehoben durch den Erfolg des 1. Kreuzzugs (S. 128) und gestützt auf Frankreich und England .(Ver-
2) Welf erhielt Baiern, Berthold bort Zähringen die Domäne Zürich mit dem Herzogstitel, dessen Neffe Hermann nannte sich bald darauf Markgraf von Baden (Burg im nördlichen Schwarzwald).
2) Brunonis de bell. Sax.: Verum ille homo regium semper in Omnibus adversis animmn gerebat, mori quam vinci malebat.
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Extrahierte Ortsnamen: Deutschlaub Coblenz Burg_Böckel-heim Frankreich England Baiern Baden Schwarzwald
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4. Das Ketzergericht gegen Huß rief in Böhmen die heftigste Bewegung zunächst des tschechischen Adels gegen die alte Kirche und gegen das mit ihr verbundene Deutschtum hervor, welche in den Massen des Landvolkes und des städtischen Kleinbürgertums alsbald einen schwärmerisch-radikalen Charakter annahm (Versammlung auf dem Tabor, Ermordung der Ratsherren in Prag 1419). Der Kelch für die Laien wurde zum Bundeszeichen für die „Hussiten". Zwar wurden sie von Anfang an durch einen tiefen Gegensatz zweier Parteien zerrissen, einer gemäßigten, der Calixtiner oder Utraquisten (Adel, Prager Bürgerschaft und Universität), und einer radikalen, der Taboriten (Masse des Landvolks, Hauptburg das 1420 gegründete Tabor).
Jene, die Calixtiner, forderten nur die Reform der Kirche in nationaltfchechischem Sinne auf Grund der „Prager vier Artikel"
(freie Predigt des göttlichen Wortes, das Abendmahl unter beiderlei Gestalt, Rückkehr des Klerus zur apostolischen Armut, Bestrafung aller Todsünden als Gemeinderecht). Die Taboriten erstrebten dagegen eine theokratische Republik des tschechischen Volkes auf biblischer Grundlage mit Gütergemeinschaft und allgemeiner Wehrpflicht und verwarfen alle Satzungen der Kirche, die nicht buchstäblich aus der Bibel erwiesen werden konnten.
5. Aber als nach dem Tode Wenzels 1419 Sigismund über 1419 feine Absicht, Böhmen seinem Hause zu erhalten und zugleich
die religiös-nationale Bewegung zu unterdrücken, keinen Zweifel mehr ließ (Verkündigung der Kreuzzugsbulle Martins V.), erhoben sich die Hussiten gemeinsam in rasendem Aufstand unter Führung des sanatisch-genialen Taboriten Johann Zizka von ^Lrocnow. Dieser schlug alle Angriffe der ritterlichen Kreuzheere Sigismunds wie der rheinischen und des brandenbnrgischen Kurfürsten mit seinen wohlgeschulten Bauernhaufen ab (Kampf am Wittkow-, seitdem Zizkaberge, am Wysehrad bei Prag 1420 und bei Deutsch-Brod 1422).
6. Nach Zizkas Tode 1424 -trennten sich seine entschiedensten Anhänger, wie „Waisen" (Orphaniten) um „Vater Zizka" trauernd, als Mittelpartei unter Leitung Prokops des Kleinen ganz von den Taboriten, deren Führung der Priester Prokop der Große übernahm. Dem gemeinsamen Feinde gegenüber hielten jedoch auch diese Parteien zusammen. Nachdem sie 1426 bei Aussig ein thüringisch-meißnisches Heer Friedrichs des Streitbaren vernichtet hatten, begannen sie grausam unter Prokop d. Gr. ihre verheerenden Züge in die deutschen Nachbarlande. Ein neues
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Kaiserkrone erlangen. Aber sein apnlischer Feldzug scheiterte vordem festen Neapel (Fieberseuche, Flucht des Welsen Heinrichs des Jüngeren zu den Normannen).
2. Der Rückschlag dieser Mißerfolge zeigte sich sofort in einer durch des Kaisers Härte hervorgerufenen Verschwörung der niederdeutschen Fürsten gegen ihn und seine auf die Reichsministe-rialität gestützte Politik. In ihrer Mitte standen die Welfen, und in der Verbindung mit Richard I. von England, dem Schwager-Heinrichs des Löwen, mit Tankred und dem Papste fand sie einen äußeren Rückhalt. Aus seiner gefährlichen Lage wurde der Kaiser gerettet vor allem durch die Gefangennahme des vom Kreuzzug zurückkehrenden Richardlöwenherz (Haft auf dem Dürrenstein a. d. Donau), den Leopold von Österreich (S. 143) ihm auslieferte und den er zur Sprengung des Fürstenbundes benützte (Freilassung vom Trifels gegen hohes Lösegeld, Lehnseid).
1194 Aus einer Zusammenkunft in Tilleda am Kyffhäuser 1194 erfolgte die Aussöhnung mit Heinrich dem Löwen (f 1195 zu Braunschweig).
3. Auf seinem 2. Römerzuge (1194—1195) bemächtigte sich nun Heinrich Vi. nach dem Tode Tankreds mit Hilfe der genuesisch-pisanischen Flotte leicht des ganzen normannischen Reiches (Krönung im Dome zu Palermo 1194). Aufstandsversuche statischer Edler zu Gunsten der gestürzten Königsfamilie warf er mit harter Gewalt nieder und ordnete auf emem Reichstage zu Bari t)ie Verwaltung des Landes (s. Gemahlin Constanze Regentin, Konrad von Urslingen, Herzog von Spoleto, Reichsvicar). Seinen Bruder Philipp erhob er zum Markgrafen von Tnscien, seinen treuen Ministerialen, den Reichstruchseß Markward von Anweiler, zum Markgrafen von Ancona, Herzog der Romagna und von Ravenna.
4. Wenn Heinrich Vi., nunmehr auch der erste Machthaber am Mittelmeer, das Kreuz nahm, fo gedachte er dadurch den Papst mit der Eroberung seines sicilischen Lehnreiches, wie mit dem Verlust der kirchlichen Besitzungen zu versöhnen und ihn zum Werkzeug seiner Weltherrschaftspläne zu machen (Huldigung des armenischen und des cyprischen Königs, Verlobung Philipps von Schwaben mit der byzantinischen Prinzessin Irene).
5. Um aber zunächst die kriegerische Kraft Deutschlands mit den reichen finanziellen Mitteln Italiens für die Zukunft auch staatsrechtlich zu verbinden, versuchte er auf Grund der Ein-
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die nationalen Stände beider Länder ohne Rücksicht auf die Erb-ansprüche der jüngeren Habsburgischen Linie selbständig über ihre Kronen. In Ungarn wurde der jugendliche Matthias Corvi-nus (fl 490), Der Sohn des tapfern Türkenkämpfers Hunyady, zum König erhoben, in Böhmen der Utraquist Georg Podjebrad (t 1471), der fortan infolge des unaufhörlichen Haders der deutschen Fürstenhäuser untereinander die eigentliche gebietende Macht auch in deutschen Landen darstellte.
2. Der Niedergang der deutschen Herrschaft in den Grenzgebieten.
1. Während in Deutschland in wüsten Parteifehden mit dem nationalen Gemeingefühl auch der letzte Rest einer leitenden Reichsgewalt dahinschwand, brachen unter dem Druck der ständischen Gegensätze nun auch fast auf allen Seiten die deutschen Grenzstaaten zusammen. Wie der Sieg des tschechischen Adels das Deutschtum an einer wichtigen Stelle der östlichen Grenzwehr erschüttert hatte, so entfremdete die Pflichtvergessenheit des Kaisertums im Westen die Eidgenossenschaft auf die Dauer dem habsburgischen Hause und damit dem Reiche, als die vom Baseler Concil zu seinem Schutze aufgerufenen Eidgenossen bei St.
1444 Jacob an der Birs 1444 gegen die Armagnacs, zuchtlose Söldnerbanden des französischen Dauphins (Ludwig Xi.), unterlagen. Seiner Pflicht, das Elsaß gegen die frechen Plünderer zu schützen, entzog sich Friedrich Iii. durch eilige Abreise, um '27 Jahre lang den Boden des Reiches nicht wieder zu betreten.
2. Noch verhängnisvoller war es, daß jetzt unter dem Doppelstoß einheimischer Empörung und auswärtigen Angriffs auch der preußische Ordensstaat, das stärkste Bollwerk des Deutschtums an der Ostsee, zertrümmert wurde. Die wachsende Zuchtlosigkeit der Ordensritter und die Ausbeutung durch dieselben (Pfundzoll) hatten bereits 1440 zahlreiche einheimische Edelleute und Städte zum Abschluß eines Bundes gegen den Orden und 1454 sogar zur offenen Empörung und zur Anrufung polnischer Hilfe getrieben. Die unbezahlten, meist tschechischen Söldner des Ordens überlieferten die verpfändeten Burgen, darunter auch die Marienburg, dem Polenkönig Kasimir. Nachdem auch die Stadt Marienburg, aber erst nach 3jähriger tapferer Verteidigung, gefallen war, beendete endlich der „ewige Friede" von Thorn
1466 1466 den greulichen Kampf. Der Orden trat das ganze Weichselland samt dem Bistum Ermlaud an Polen ab und nahm den
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Extrahierte Personennamen: Matthias_Corvi-nus Türkenkämpfers_Hunyady Georg_Podjebrad Ludwig_Xi Ludwig Friedrich_Iii Friedrich Kasimir
Extrahierte Ortsnamen: Ungarn Deutschland Ostsee Marienburg Marienburg Thorn Polen