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1. Mittlere und neuere Geschichte - S. 87

1886 - Berlin : Hofmann
S 51. Ausbreitung der Reformation. — Luthers Tod. 87 wie z. B. die Unruhen der Wiedertäufer in Münster (Jan van Leyden, Krechting, Knipperd olling) vermochten dem Fortgange des Werkes nicht erheblich zu schaden. Ja, man sah sogar das merkwürdige Schauspiel, daß ein Erzbischof (Hermann von Köln) in seinem Sprengel die Reformation durchzuführen strebte. Der Kaiser, zu sehr beschäftigt mit seinen auswärtigen politischen Angelegenheiten, ließ der Reformation, gleich seinem als römischer König in Deutschland zurückgebliebenen Bruder Ferdinand, ziemlich freien Lauf; aber nur um, wenn er die Hände frei haben würde, sich der Zurückdränguug derselben nachdrücklicher zu widmen. Als er nun Franz I. in dem Frieden zu Crespy zur Ruhe gebracht hatte, wandte er sich der Ordnung der deutscheu Verhältnisse zu. Eine Einigung der Konfessionen, d. h. Unterdrückung der Protestanten, war ihm darum vor allen Dingen nötig, weil in den evangelischen Fürsten mit dem religiösen zugleich ein politischer Unabhängigkeitssinn ausgewachsen war. Die Protestanten waren nicht abgeneigt, sich einem allgemeinen Konzil zu unterwerfen, wenn dasselbe auf deutscher Erde (diesseits der Alpen) statthabe, wenn sie selbst Sitz und Stimme in demselben erhielten, und wenn endlich die Hl. Schrift bei den Beschlüssen als Richtschnur genommen werde. Als aber das Konzil nach Trient berufen wurde, d. h auf die welsche Seite der Alpen, und als man andere von ihnen gestellte Bedingungen auch nicht erfüllte, da weigerten sich die Protestanten, dasselbe anzuerkennen. Nun beschloß der Kaiser, mit Waffengewalt die widerstrebenden protestantischen Fürsten zu zwingen, ihm zu willen zu sein. So entstand der Schmalkaldische Krieg. Noch vor dem Ausbruch der Feindseligkeiten wurde Luther durch den Tod abgerufen. Es blieb ihm erspart, den Religionskrieg zu erleben, an dessen Vermeidung er ein gut Teil seiner Lebensarbeit gesetzt hatte. Am 18. Februar 1546 starb er zu Eisleben, 1546 wo er sich befand, um einen Erbstreit zwischen den Grafen von Mansfeld zu schlichten. Bis an seinen Tod war er der Mittelpunkt der resormatorischen Bewegung geblieben. Während die erste Zeit seines Auftretens mehr dem Niederreißen überlebter Formen gewidmet gewesen, hat er in der Folge dem Aufbau der neuen Bekenntnisgemeinschaft obgelegen. Er suchte vor allem dahin zu wirken, daß in der Form von Landeskirchen sein Werk dem Drange des Katholizismus einerseits, der Gefahr des Sektenwesens andererseits widerstehen könne. In Wort und in Schriften, die

2. Mittlere und neuere Geschichte - S. 11

1886 - Berlin : Hofmann
§ 2. Deutsche und Römer. 11 gefallenen Helden (von den Walküren) geführt werden. 2. Donar, Sohn des Wodan und der Erda; er führt den strafenden vernichtenden Donnerkeil; doch kann er die Erde auch segnen mit dem nach langer Dürre ersehnten Regen. Der Landmann betet daher zu ihm um Schonung und Gunst. 3. Ziu (Tyr) ist der Gott des Krieges. 4. Von den Göttinnen seien außer Frikka genannt Frouwa, die Schützerin der Haussraueu; Holde, die ebenfalls dem Hauswesen Segen bringt, Hel (Hela), die Göttin der Unterwelt, zu der alle diejenigen ziehen müssen, welche nicht durch Feindesschwert sterben. Alle diese Götter heißen Äsen. Denselben gegenüber steht das Geschlecht der Thursen (Riesen), das dermaleinst, verbündet mit Ungeheuern aller Art, den Kampf gegen die Äsen aufnehmen wird. In diesem Kampfe werden beide Teile untergehen; denn auch die Asm werden nicht frei mehr von Schlechtigkeit und Sünde sein (Götterdämmerung); ein allgemeines Verderben ereilt die irdische Welt, welche brennend zusammensinken wird (Mnspilli), um einer neuen, reineren und vollkommeneren Platz zu machen. — § 2. Deutsche und Römer. Die alten Deutschen, weit geringer an Zahl als die heutige deutsche Nation, wohnten hauptsächlich zwischen Rhein, Donau, Nordsee und nach Osten bis in die Weichselgegenden hinein. Auch am linken Rheinufer siedelten sie sich an. Einige der wichtigsten Völkerschaften sind: die Bataver an den Rheinmündungen, die Friesen an der ganzen Nordseeküste entlang, die Langobarden in dem Flachland zwischen Elbe und Weser (Bardowiek), die Cherusker am Harz, die Chatten in Hessen, die Gotonen an der Weichsel, die Markomannen am Main, später in den Gebieten der unteren Moldau. Unbekannte Ursachen haben schon in früher Zeit manche deutschen Stämme aus ihren Wohnsitzen aufgescheucht. So haben um das Jahr 113 v. Chr. die Cimbern und Teutonen aus der jütischen Halbinsel es unternommen, das römische Reich anzugreifen. In zwei großen Schlachten siegten sie über die Römer, denen sie durch ihre Kraft und wilde Tapferkeit Schrecken einflößten („cim-brischer Schrecken"). Aber durch das überlegene Feldherrntalent des Römers Marius wurden die beiden Stämme nicht nur am Vordringen gehindert, sondern fast gänzlich vernichtet oder in Sklaverei

3. Römische Geschichte - S. 11

1896 - Dresden : Höckner
— 11 — besitzes, des bürgerlichen 10monatlichen Mondjahres zum ^monatlichen Sonnenjahr) zu: die Stiftung des Kultus der Vesta (Vestalinnen), der Herdgöttin, die Einführung der flamines, besonderer Opferpriester für die Kulte des Jupiter, Mars und Quirinus, der pontifices zur Leitung des ganzen Kultuswesens und Führung des Kalenders, der augures zur Beobachtung der Zeichen des Götterwillens, der fetiales zur Wahrung der Formen des Völkerrechts, der freien Genossenschaft der salii für den Dienst des Mars (ancilia). 5. Tullus Hostilius bereitet vor allem durch die Zerstörung Albalongas Noms Hegemonie über die latinische Landschaft vor (Horatier und Curiatier; Prozeß des Horatius, erstes Beispiel der Provokation; Mettius Fuffetius) und siedelt die Luceres, angeblich die Albaner (darunter die Geschlechter der Jnlier, Servilier, Quinctilier) als drittes Element des römischen populus auf dem Cälius an. 6. Ancus Marcius, der Tochtersohn des ihm gleich-gesinnten Nnma, gilt der Sage vor allem als der Begründer der römischen See- und Handelsmacht (vgl. jedoch S. 19), welcher das römische Gebiet bis zum Meere ausdehnte und die Hafenstadt Ostia (zugleich 1. Kolonie) baute. Dem Kriege abhold, unterwarf er doch die umliegenden latinischen Städte und verpflanzte ihre Bewohner angeblich als Plebejer nach Rom auf den Aventin (später die Plebejerstadt) und in das Thal zwischen diesem und dem Palatin (Murcia). Auf dem rechten Tiberufer befestigte er den Janiculus, zog ihn in den Bereich der Stadt und verband ihn mit derselben durch eine Pfahlbrücke (pons sublicius). 3. Hloms älteste Verfassung. a) Das Königtum. 1. Das römische Königtum ist ein lebenslängliches und unverantwortliches Wahlkönigtum. Die Königsgewalt wird nach dem Tode des letzten Inhabers vom Senate in seiner Gesamtheit bewahrt (Interregnum). Der König ist Oberhaupt der Kultus g emeinde und ihr Vertreterden Göttern gegenüber (auspicia publica, Opfer, Tempelbauten, Feste), oberster Kriegsherr mit unbedingter und schrankenloser Gewalt (12 lictores: fasces mit Seilen), ob erster Richter mit unbeschränkter Strafgewalt über Leib, Leben und Freiheit der Bürger (quaestores parricidii); hierbei kann er der Berufung an das Volk stattgeben, ohne jedoch dazn verpflichtet zu sein. Der König hat ferner allein das Recht über öffentliche Angelegenheiten zum Senate und zum Volke zu reden, mit dem er die Gesetze in der von ihm einberufenen Volksversammlung vereinbart, und mit anderen Staaten zu verhandeln. Über die Staatsgelder und über das liegende Gut verfügt er

4. Griechische Geschichte - S. 18

1896 - Dresden : Höckner
— 18 — Hafen- und städtereichen Landschaft Argolis, der Jnachusebene, gelegene Stadt Argos. 2. Ein festgeschlossener Einheitsstaat hatte sich noch nirgends gebildet, und die wachsende Zersplitterung der griechischen Stämme und Städte bedrohte das Hellenentum mit völligem politischem Zerfalle. Dagegen waren, abgesehen von dem sich immer schärfer ausprägenden Nationalbewußtsein allen Nichtgriechen („Barbaren") gegenüber, in der Mitte der hellenischen Welt mehrere durch die Volksreligion hervorgerufene oder geheiligte Einungen erwachsen, welche die zerstreute Nation wenigstens geistig zusammenhielten: a) Die älteste Form einer engeren Vereinigung verschiedener Gemeinwesen in größerem Umfange und ohne Rücksicht auf Stammesverwandtschaft war die der Amphiktyonie, ein Verband von Nachbarstaaten zu religiöser Festfeier um ein gemeinsames Heiligtum, zu desfeu Schutze und zur Begründung eines friedlichen Verkehrs. Am bedeuteudsteu wurde die Delphische Amphiktyonie, deren Bundesversammlungen im Frühling bei dem Tempel des pythischeu Apollo zu Delphi, im Herbst bei dem Tempel der Demeter zu Anthela (bei den Thermopylen) stattfanden. Jedes der zugehörigen 12 Völker, darunter Dorier und Joner, Thessaler, Böoter, Phoeier, Lokrer, hatte eine Doppelstimme und übte sein Stimmrecht durch Abgeordnete (Hieromnemonen und Pylagoren). Die Amphiktyonen verpflichteten sich eidlich, keine der amphiktyonischen Städte zu zerstören oder des fließenden Wassers, weder im Kriege noch im Frieden, zu berauben. b) Ein weitreichender politischer Einfluß ging feit den Wanderungen und Siegen der Dorier von dem religiösen Mittelpunkt dieser Amphiktyonie durch das Delphische Orakel aus. Schon seit uralter Zeit befand sich hier eine Kult- und Orakelstätte der Erdgöttin Gäa und des Poseidon. Der Kultus des Poseidon wurde dann wie anderwärts durch den des väterlicher und gesetzlicher waltenden Zeus und seines Sohnes Apollo, des reinigenden. Lichtgottes, verdrängt. Die Pythia, eine Jungfrau, später eine Matrone aus dem Bürger- oder Bauernstande, ließ sich auf einem bronzenen Dreifuß über dem Erdschlund im Adyton des Tempels nieder und verkündete, durch die aus der Tiefe dringenden betäubenden Dämpfe in prophetische Begeisterung versetzt, die oft abgerissenen und dunklen Aussprüche des Lichtgottes, welche von den fünf aus einer Anzahl alter Adelsgeschlechter Delphis ernannten „Heiligen" unter Vorsitz des Propheten in eine bestimmte, später gewöhnlich hexametrische Form gekrackt und den das Orakel Befragenden mitgeteilt wnrden. Auch wurde Delphi der Mittelpunkt eines bedeutenden Geldverkehrs, seitdem viele Gemeinden hier unter dem Schutze des Gottes große Schätze niederlegten (Schatzhäuser). c) Am belebendsten wirkten die vier großen National feste auf das hellenische Volksbewußtsein. Die bis zur höchsten kuustmäßigen Vollendnng gesteigerte Pflege körperlicher Übungen, ein hochgespannter Ehrgeiz und die heitere Freude am Schönen im Reiche der Natur und des Geistes machten die mit denselben verbundenen Wettkämpfe immer mehr zu einem Baude völkerrechtlicher Gemeinschaft unter den griechischen Staaten. Überdies bot neben der festlichen Lust das sichere Geleit des Gottesfriedens

5. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 192

1891 - Dresden : Höckner
— 192 — die nationalen Stände beider Länder ohne Rücksicht auf die Erb-ansprüche der jüngeren Habsburgischen Linie selbständig über ihre Kronen. In Ungarn wurde der jugendliche Matthias Corvi-nus (fl 490), Der Sohn des tapfern Türkenkämpfers Hunyady, zum König erhoben, in Böhmen der Utraquist Georg Podjebrad (t 1471), der fortan infolge des unaufhörlichen Haders der deutschen Fürstenhäuser untereinander die eigentliche gebietende Macht auch in deutschen Landen darstellte. 2. Der Niedergang der deutschen Herrschaft in den Grenzgebieten. 1. Während in Deutschland in wüsten Parteifehden mit dem nationalen Gemeingefühl auch der letzte Rest einer leitenden Reichsgewalt dahinschwand, brachen unter dem Druck der ständischen Gegensätze nun auch fast auf allen Seiten die deutschen Grenzstaaten zusammen. Wie der Sieg des tschechischen Adels das Deutschtum an einer wichtigen Stelle der östlichen Grenzwehr erschüttert hatte, so entfremdete die Pflichtvergessenheit des Kaisertums im Westen die Eidgenossenschaft auf die Dauer dem habsburgischen Hause und damit dem Reiche, als die vom Baseler Concil zu seinem Schutze aufgerufenen Eidgenossen bei St. 1444 Jacob an der Birs 1444 gegen die Armagnacs, zuchtlose Söldnerbanden des französischen Dauphins (Ludwig Xi.), unterlagen. Seiner Pflicht, das Elsaß gegen die frechen Plünderer zu schützen, entzog sich Friedrich Iii. durch eilige Abreise, um '27 Jahre lang den Boden des Reiches nicht wieder zu betreten. 2. Noch verhängnisvoller war es, daß jetzt unter dem Doppelstoß einheimischer Empörung und auswärtigen Angriffs auch der preußische Ordensstaat, das stärkste Bollwerk des Deutschtums an der Ostsee, zertrümmert wurde. Die wachsende Zuchtlosigkeit der Ordensritter und die Ausbeutung durch dieselben (Pfundzoll) hatten bereits 1440 zahlreiche einheimische Edelleute und Städte zum Abschluß eines Bundes gegen den Orden und 1454 sogar zur offenen Empörung und zur Anrufung polnischer Hilfe getrieben. Die unbezahlten, meist tschechischen Söldner des Ordens überlieferten die verpfändeten Burgen, darunter auch die Marienburg, dem Polenkönig Kasimir. Nachdem auch die Stadt Marienburg, aber erst nach 3jähriger tapferer Verteidigung, gefallen war, beendete endlich der „ewige Friede" von Thorn 1466 1466 den greulichen Kampf. Der Orden trat das ganze Weichselland samt dem Bistum Ermlaud an Polen ab und nahm den

6. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 167

1891 - Dresden : Höckner
— 167 — V. Periode. Die Auflösung des deutsch-römischen Reiches und die Ausbildung nationaler Staaten: Erschütterung der päpstlichen Herrschaft. 1273 — 1492 (1517). I. Abschnitt. Hie Ausbildung des Landesfürstentums und der städtischen Wacht 1273-1389 (1400). 1. Rudolf von Habsburg und die Begründung der habsburgischen Hausmacht 1273-1291. 1. Nach dem Tode Richards von Cornwallis (1272) verlangten nicht die Fürsten, sondern die freien Herren und die Slädte des Südens, die mit dem Zerfalle der Reichsgewalt ihren Halt verloren hatten, und vor allen der Papst Gregor X., der von der wachsenden Übermacht der Anjous und Frankreichs bedroht war, nach der Wiederherstellung des deutschen Königtums. So kam es unter dem Einfluß des Mainzer Erzbischofs Werner von Eppenstein und nach dem Vorschlag des Burggrafen von Nürnberg, Friedrichs Iii. von Hohenzollern, 1273 zur Wahl 1273 des Grafen Rudolf von Habsburg („Willebriefe" der Kurfürsten, habsburgische Heiraten)'). 2. Rudolf von Habsburg (1273—1291), ein praktischer, nüchterner Mann in reifen Jahren (geb. 1218), ohne feine Bildung, verschlagen und tapfer im Kriege, von kaufmännischer Sparsamkeit und bürgerlicher Schlichtheit, verzichtete durchaus auf ein Eingreifen in die italienischen Angelegenheiten (Willfährigkeit gegenüber den Ansprüchen der Kurie) und beschränkte sich von Anfang an darauf, den Rest der Güter und Rechte des Reiches zusammenzufassen, eine leidliche Ordnung herzustellen, vor allem aber eine starke Hausmacht zu gründen als einzige zuverlässige Stütze für das Königtum inmitten der endlosen Ständekämpfe. *) Die Habsburger stammten aus dem Aargau und hatten zu ihren bescheidenen Slammgütern an der unteren Aar und Reuß die Landgrafschast im oberen Elsaß und im Zürichgau, Rudolf dazu die Grafschaftim Aargau und die Kiburgischen Güter erworben.

7. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 168

1891 - Dresden : Höckner
— 168 — 3. B ereits 1276 wurdeo ttokarll. von Böhmen, der nicht nur die Herausgabe seiner gewaltsamen Erwerbungen (S. 150), sondern sogar die Anerkennung des Königs verweigerte, nach vergeblicher Vorladung geächtet und mit Hilfe einer Erhebung des deutschen Adels in Steiermark und Böhmen gezwungen, sich mit Böhmen und Mähren als Reichslehen zu begnügen. Der trotzdem 1278 wieder ausbrechende Kampf endete 1278 mit der vollständigen Niederlage und dem Tode Ottokars in der Schlacht auf dem Marche felde (bei Dürnkrut). Der Reichstag von Augsburg 1282 ge- 1282 währte Rudolf die Belehnung seiner Söhne Albrecht und Rudolf mit Österreich, Steiermark und Krain; Kärnten fiel an Meinhard von Görz und Tirol, von dessen Sohn es dann auf die Habsburger überging. Der Schwerpunkt des Reiches begann sich nach dem Osten zu verschieben. 4. Dagegen gelang es Rudolf nicht, seine dynastischen Pläne in Burgund und in Schwaben gegen den dortigen Adel durchzuführen. Die Absicht, in den Reichsstädten sich neue Geldquellen zu eröffnen, erzeugte in vielen derselben eine so gereizte Stimmung, daß mehrere Betrüger unter dem Namen Friedrichs Ii. (Tile Kolup in Neuß) Anerkennung fanden (die Kyffhäusersage). Zwischen den Städten und der Ritterschaft, zwischen den Fürsten und Bischöfen, die er gleich von Anfang an durch Bestätigung ihrer Privilegien auf seine Seite zog, mußte er zeitlebens mühsam um seine königliche Stellung kämpfen, und feine redlichen Bemühungen um den Landfrieden (gegen das Raubrittertum) hatten 1291 keineswegs durchschlagende Erfolge. Er starb 1291 zu Speier,. ohne die Erbfolge seines Sohnes Albrecht gesichert zu haben. 2. Adolf von Nassau 1292 — 1298 und Albrecht I. von Habsburg 1298-1308. 1. Gegen den Habsburger Albrecht erkaufte der machtlose, aber persönlich tüchtige Graf Adolf von Naffau (1292—1298) seine Wahl mit Hilfe seines Vetters, des Erzbischofs Gerhard von Mainz, durch große Zugeständnisse, namentlich an die geistlichen Kurfürsten. Um sich jedoch dem Einfluß derselben zu entwinden^ stützte er sich alsbald auf den niederen Adel und die Städte, sowie auf die bairischen Herzöge; auch trat er den Plänen der Habsburger, ihre grundherrlichen und amtlichen Rechte im Aar- und Zürichgau zur vollen Landeshoheit auszubilden, durch Anerkennung der Reichsunmittelbarkeit von Schwyz und Uri

8. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 176

1891 - Dresden : Höckner
— 176 — 1388 Städtekrieg 1388 bei Döffingen (südwestlich von Stuttgart) gegen Eberhard und Ulrich von Württemberg, die rheinischen bei Worms gegen Ruprecht von der Pfalz, und mußten sich dem 1389 uon Wenzel gebotenen Egerer Landfrieden von 1389 fügen (Verzicht auf das Einungsrecht und das Psahlbürgertum); doch hatte derselbe ebensowenig wie der von Frankfurt a. M. 1398 eine nachhaltige Wirkung (wachsende Bedeutung der Vemgerichte). 4. Dagegen gelang in der Schweiz die Umwandlung fürstlicher, geistlicher und städtischer Gebiete in einen Bund freier Bürger- und Bauerngemeinden vollständig. Die Eidgenossenschaft, inzwischen bis 1353 durch den Zutritt von Luzern, Zürich, Glarus, Zug und Bern zum Bund der „acht alten Orte" erweitert, zwang die Habsburger durch die gefeierten Siege bei 1386 Sempach im Luzernischen 1386 (Leopold der Jüngere f, Sage von Arnold von Winkelried) und bei Näfels im Uri gegen die Söhne Leopolds 1388 zur Anerkennung ihrer Unabhängigkeit (Beitritt Solothurns). 5. Die Ausbildung der Stadtverfassung wurde indessen durch dieses Ergebnis des Städtekrieges nicht ausgehalten, da die Städte gerade durch den Zerfall der Reichsordnung und die Feindseligkeit der Fürsten zu möglichster Befestigung ihrer Selbstständigkeit gezwungen wurden. Am meisten gelang dies den (nun nicht mehr von einander unterschiedenen) Bischofs- und Königsstädten, welche jetzt die Landeshoheit und damit die Reichsstandschaft errangen (Köln, Straßburg, Frankfurt). Von den unter landesherrlicher Hoheit stehenden Landstädten erwarben viele wenigstens volle innere Selbständigkeit (Leipzig), nur die österreichischen und baierischen Städte (mit Ausnahme von Regensburg) blieben in strengerer Abhängigkeit vom Landesherren. (Sj60.) 6. Besonders in den Königs- und Bischossstüdten erhoben sich auch die Zünfte zunächst zu politischen Körperschaften (durch selbständige Gewerbegerichtsbarkeit und Gewerbepolizei unter Obermeistern und durch Heranziehung zu Steuern und Kriegsleistungen für die Stadt; sie gelangten dann allmählich zur Teilnahme am Rat und an der Stadtverwaltung, meist unter harten Kämpfen und in verschiedener Abstufung ihres Einflusses. Wo die neue Zunftverfassung den geschäftskundigen, grundbesitzenden und kaufmännischen Geschlechtern den gebührenden Einfluß einräumte, wie in Nürnberg, Köln, Erfurt, Ulm, Augsburg u. a., hat sie sich durch Jahrhunderte lange Dauer bewährt und die höchste

9. Grundzüge der neueren Geschichte - S. 33

1886 - Dresden : Höckner
bchlein; die beiden Katechismen). Doch blieb das Verhltnis zu den Katholiken sehr gespannt (1528 die sogenannten Pack-schen Hndel"). 2. Unabhngig davon war die Reformation in der deutschen Schweiz durch Ulrich Zwingli.*) Doch richtete sie sich zugleich auf politische Umgestaltung, insbesondere auf Beseitigung des unbilligen bergewichts der Fnforte (vier Waldsttte und Aug) und Abschaffung der verderblichen Sold-nerei, die mit dem herrschenden Patriziat eng verflochten war. Zwingli trat 1519 gegen den Ablaprediger Samson auf und ^ setzte nach siegreicher Disputation Januar 1523 seine kirchlich- 1523 politischen Reformen (Trennung vom Bistum Konstanz, Auf-Hebung des Clibats, Einziehung des Kirchengutes, deutscher Gottesdienst in schlichtester Form, Abschaffung der Sldnerei) in Zrich unter Autoritt des Rates durch, woraus die Ge-meinden des ganzen Kantons eine Landeskirche bildeten. der die widerstrebenden Geschlechter siegte die Reformpartei 1528 auch in Bern, 1529 in Basel (Oecolampadius), vorbergehend in Schaffhausen und St. Gallen. Doch die kirchliche Gestaltung der gemeinen Vogteien" (Unterthanenlande unter gemeinsamer Herrschast mehrerer Kantone) fhrte 1529 zum ersten Konflikt zwischen den verbndeten evangelischen Kantonen und den streng katholischen, auf sterreich gesttzten Fnforten, den gegen Zwinglis Rat der Land friede von Kappel Juni 1529 zu Gunsten der Evangelischen, aber ohne Brgschaft der Dauer be-endete. Der Versuch einer Verstndigung mit den deutschen Lutheranern, als Grundlage eines politischen Bndnisses, durch das Religionsgesprch zu Marburg zwischen Luther und Okt. Zwingli Oktober 1529 scheiterte an dem Gegensatz in der 1529 Abendmahlslehre und fhrte zur Scheidung der deutsch-lutherischen und schweizerisch - resormierten Kirche. ^ Bei einem zweiten Zusammensto erlagen die Zricher den Fnf- Okt. orten in der Schlacht von Kappel 11. Oktober 1531 1531 (Zwinglis Tod). Der Friedensschlu berlieferte die gemeinen Vogteien der katholischen Reaktion und entschied die konsessio-nelle Spaltung der Schweiz. 3. Der zweite italienische Krieg 15261529 steigerte 1526 unterdes Karls V. Macht zu einem den Evangelischen geshr- ^9 lichen bergewicht. Zum Entstze Bourbons in Mailand, das *) geb. 1. Januar 1484, 1506 Pfarrer in Glarus, 1519 Prediger am Mnster in Zrich. Kaemmel und Ulbricht. Grundzge m. 3

10. Grundzüge der neueren Geschichte - S. 37

1886 - Dresden : Höckner
37 fanden der verjagte Herzog Ulrich und sein Sohn Christoph Rckhalt an ihren bayrischen Verwandten, thatkrftige Unter-sttznng aus politischen Grnden indes nur bei Philipp von Hessen und in Frankreich. Das Schicksal des Landes entschied Mai der Sieg Philipps bei Laufen am Neckar, Mai 1534. Der 1534 Friede von Kaden i. B. gab es darauf dem Herzog Ulrich als sterreichisches Sehen, aber mit Sitz und Stimme im Reichs-tage zurck. Dem folgte die rasche Durchfhrung der Re-formation in Verbindung mit einer grndlichen Reorganisation des Unterrichtswesens (Universitt Tbingen, die Stiftsschulen). 2. In Niederdeutschland vollzog sich in Pommern und Mecklenburg die kirchliche Umgestaltung ohne Kampf (Johannes Bugenhagen), in Lbeck, Soest und andern Stdten der Hansa nur mit Hilfe einer demokratischen Erhebung gegen den Rat. In Mnster erzwang die Brgerschaft, durch den Prediger Bernhard Rottmann dem Luthertum gewonnen, erst durch Ge-faugeuuahme der Domherren und des Stiftsadels die bergabe der meisten Kirchen (Februar 1533). Doch zerstrte hier bald das Auskommen der Wiedertufer das Gewonnene. 3. Die Wiedertufer (Anabaptisten), in zahlreichen kleinen Gemeinden der ganz Deutschland verbreitet, sahen die Quelle der Gotteserkenntnis nicht in der Bibel, sondern in der unmittel-baren Erleuchtung, erwarteten die Rechtfertigung nicht von dem Glauben an Christi Verdienst, sondern von der praktischen Nachfolge Christi, und wollten eine Gemeinde der Heiligen" bilden, wiederholten daher die Taufe bei den Eintretenden, wh-rend sie die Kindertaufe verwarfen. Spter durch grausame Ver-folgungen sanatisiert, erwarteten sie die baldige Wiederkunft Christi und dachten diese durch gewaltsame Aufrichtung des Reiches Zion" auf kommunistischer Grundlage vorzubereiten. Anhnger dieser extremen Richtung, die in den Niederlanden besonders Jan Matthys in Leyden vertrat, zog Rottmann Ende 1533 nach Mnster und gewann mit ihnen rasch die Masse der Brgerschaft, so da binnen drei Wochen die Wieder-tnfer erst Duldung, dann die Mehrheit im Rat (Bernd Knipper-dolling Brgermeister), endlich die Alleinherrschaft durch Vertreibung aller Andersglubigen (Febr. 1534) errangen. Ihr demokratischkommunistisches Gemeinwesen verwandelte nach Matthys' Tode Jan Bockold in ein Knigreich Zion", ein fratzenhaftes Abbild altjdischer und altchristlicher Einrichtungen. Die weitere Ver-breitung der furchtbaren Bewegung hemmte indes die sofortige
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