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1. Römische Geschichte - S. 11

1896 - Dresden : Höckner
— 11 — besitzes, des bürgerlichen 10monatlichen Mondjahres zum ^monatlichen Sonnenjahr) zu: die Stiftung des Kultus der Vesta (Vestalinnen), der Herdgöttin, die Einführung der flamines, besonderer Opferpriester für die Kulte des Jupiter, Mars und Quirinus, der pontifices zur Leitung des ganzen Kultuswesens und Führung des Kalenders, der augures zur Beobachtung der Zeichen des Götterwillens, der fetiales zur Wahrung der Formen des Völkerrechts, der freien Genossenschaft der salii für den Dienst des Mars (ancilia). 5. Tullus Hostilius bereitet vor allem durch die Zerstörung Albalongas Noms Hegemonie über die latinische Landschaft vor (Horatier und Curiatier; Prozeß des Horatius, erstes Beispiel der Provokation; Mettius Fuffetius) und siedelt die Luceres, angeblich die Albaner (darunter die Geschlechter der Jnlier, Servilier, Quinctilier) als drittes Element des römischen populus auf dem Cälius an. 6. Ancus Marcius, der Tochtersohn des ihm gleich-gesinnten Nnma, gilt der Sage vor allem als der Begründer der römischen See- und Handelsmacht (vgl. jedoch S. 19), welcher das römische Gebiet bis zum Meere ausdehnte und die Hafenstadt Ostia (zugleich 1. Kolonie) baute. Dem Kriege abhold, unterwarf er doch die umliegenden latinischen Städte und verpflanzte ihre Bewohner angeblich als Plebejer nach Rom auf den Aventin (später die Plebejerstadt) und in das Thal zwischen diesem und dem Palatin (Murcia). Auf dem rechten Tiberufer befestigte er den Janiculus, zog ihn in den Bereich der Stadt und verband ihn mit derselben durch eine Pfahlbrücke (pons sublicius). 3. Hloms älteste Verfassung. a) Das Königtum. 1. Das römische Königtum ist ein lebenslängliches und unverantwortliches Wahlkönigtum. Die Königsgewalt wird nach dem Tode des letzten Inhabers vom Senate in seiner Gesamtheit bewahrt (Interregnum). Der König ist Oberhaupt der Kultus g emeinde und ihr Vertreterden Göttern gegenüber (auspicia publica, Opfer, Tempelbauten, Feste), oberster Kriegsherr mit unbedingter und schrankenloser Gewalt (12 lictores: fasces mit Seilen), ob erster Richter mit unbeschränkter Strafgewalt über Leib, Leben und Freiheit der Bürger (quaestores parricidii); hierbei kann er der Berufung an das Volk stattgeben, ohne jedoch dazn verpflichtet zu sein. Der König hat ferner allein das Recht über öffentliche Angelegenheiten zum Senate und zum Volke zu reden, mit dem er die Gesetze in der von ihm einberufenen Volksversammlung vereinbart, und mit anderen Staaten zu verhandeln. Über die Staatsgelder und über das liegende Gut verfügt er

2. Griechische Geschichte - S. 18

1896 - Dresden : Höckner
— 18 — Hafen- und städtereichen Landschaft Argolis, der Jnachusebene, gelegene Stadt Argos. 2. Ein festgeschlossener Einheitsstaat hatte sich noch nirgends gebildet, und die wachsende Zersplitterung der griechischen Stämme und Städte bedrohte das Hellenentum mit völligem politischem Zerfalle. Dagegen waren, abgesehen von dem sich immer schärfer ausprägenden Nationalbewußtsein allen Nichtgriechen („Barbaren") gegenüber, in der Mitte der hellenischen Welt mehrere durch die Volksreligion hervorgerufene oder geheiligte Einungen erwachsen, welche die zerstreute Nation wenigstens geistig zusammenhielten: a) Die älteste Form einer engeren Vereinigung verschiedener Gemeinwesen in größerem Umfange und ohne Rücksicht auf Stammesverwandtschaft war die der Amphiktyonie, ein Verband von Nachbarstaaten zu religiöser Festfeier um ein gemeinsames Heiligtum, zu desfeu Schutze und zur Begründung eines friedlichen Verkehrs. Am bedeuteudsteu wurde die Delphische Amphiktyonie, deren Bundesversammlungen im Frühling bei dem Tempel des pythischeu Apollo zu Delphi, im Herbst bei dem Tempel der Demeter zu Anthela (bei den Thermopylen) stattfanden. Jedes der zugehörigen 12 Völker, darunter Dorier und Joner, Thessaler, Böoter, Phoeier, Lokrer, hatte eine Doppelstimme und übte sein Stimmrecht durch Abgeordnete (Hieromnemonen und Pylagoren). Die Amphiktyonen verpflichteten sich eidlich, keine der amphiktyonischen Städte zu zerstören oder des fließenden Wassers, weder im Kriege noch im Frieden, zu berauben. b) Ein weitreichender politischer Einfluß ging feit den Wanderungen und Siegen der Dorier von dem religiösen Mittelpunkt dieser Amphiktyonie durch das Delphische Orakel aus. Schon seit uralter Zeit befand sich hier eine Kult- und Orakelstätte der Erdgöttin Gäa und des Poseidon. Der Kultus des Poseidon wurde dann wie anderwärts durch den des väterlicher und gesetzlicher waltenden Zeus und seines Sohnes Apollo, des reinigenden. Lichtgottes, verdrängt. Die Pythia, eine Jungfrau, später eine Matrone aus dem Bürger- oder Bauernstande, ließ sich auf einem bronzenen Dreifuß über dem Erdschlund im Adyton des Tempels nieder und verkündete, durch die aus der Tiefe dringenden betäubenden Dämpfe in prophetische Begeisterung versetzt, die oft abgerissenen und dunklen Aussprüche des Lichtgottes, welche von den fünf aus einer Anzahl alter Adelsgeschlechter Delphis ernannten „Heiligen" unter Vorsitz des Propheten in eine bestimmte, später gewöhnlich hexametrische Form gekrackt und den das Orakel Befragenden mitgeteilt wnrden. Auch wurde Delphi der Mittelpunkt eines bedeutenden Geldverkehrs, seitdem viele Gemeinden hier unter dem Schutze des Gottes große Schätze niederlegten (Schatzhäuser). c) Am belebendsten wirkten die vier großen National feste auf das hellenische Volksbewußtsein. Die bis zur höchsten kuustmäßigen Vollendnng gesteigerte Pflege körperlicher Übungen, ein hochgespannter Ehrgeiz und die heitere Freude am Schönen im Reiche der Natur und des Geistes machten die mit denselben verbundenen Wettkämpfe immer mehr zu einem Baude völkerrechtlicher Gemeinschaft unter den griechischen Staaten. Überdies bot neben der festlichen Lust das sichere Geleit des Gottesfriedens

3. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 192

1891 - Dresden : Höckner
— 192 — die nationalen Stände beider Länder ohne Rücksicht auf die Erb-ansprüche der jüngeren Habsburgischen Linie selbständig über ihre Kronen. In Ungarn wurde der jugendliche Matthias Corvi-nus (fl 490), Der Sohn des tapfern Türkenkämpfers Hunyady, zum König erhoben, in Böhmen der Utraquist Georg Podjebrad (t 1471), der fortan infolge des unaufhörlichen Haders der deutschen Fürstenhäuser untereinander die eigentliche gebietende Macht auch in deutschen Landen darstellte. 2. Der Niedergang der deutschen Herrschaft in den Grenzgebieten. 1. Während in Deutschland in wüsten Parteifehden mit dem nationalen Gemeingefühl auch der letzte Rest einer leitenden Reichsgewalt dahinschwand, brachen unter dem Druck der ständischen Gegensätze nun auch fast auf allen Seiten die deutschen Grenzstaaten zusammen. Wie der Sieg des tschechischen Adels das Deutschtum an einer wichtigen Stelle der östlichen Grenzwehr erschüttert hatte, so entfremdete die Pflichtvergessenheit des Kaisertums im Westen die Eidgenossenschaft auf die Dauer dem habsburgischen Hause und damit dem Reiche, als die vom Baseler Concil zu seinem Schutze aufgerufenen Eidgenossen bei St. 1444 Jacob an der Birs 1444 gegen die Armagnacs, zuchtlose Söldnerbanden des französischen Dauphins (Ludwig Xi.), unterlagen. Seiner Pflicht, das Elsaß gegen die frechen Plünderer zu schützen, entzog sich Friedrich Iii. durch eilige Abreise, um '27 Jahre lang den Boden des Reiches nicht wieder zu betreten. 2. Noch verhängnisvoller war es, daß jetzt unter dem Doppelstoß einheimischer Empörung und auswärtigen Angriffs auch der preußische Ordensstaat, das stärkste Bollwerk des Deutschtums an der Ostsee, zertrümmert wurde. Die wachsende Zuchtlosigkeit der Ordensritter und die Ausbeutung durch dieselben (Pfundzoll) hatten bereits 1440 zahlreiche einheimische Edelleute und Städte zum Abschluß eines Bundes gegen den Orden und 1454 sogar zur offenen Empörung und zur Anrufung polnischer Hilfe getrieben. Die unbezahlten, meist tschechischen Söldner des Ordens überlieferten die verpfändeten Burgen, darunter auch die Marienburg, dem Polenkönig Kasimir. Nachdem auch die Stadt Marienburg, aber erst nach 3jähriger tapferer Verteidigung, gefallen war, beendete endlich der „ewige Friede" von Thorn 1466 1466 den greulichen Kampf. Der Orden trat das ganze Weichselland samt dem Bistum Ermlaud an Polen ab und nahm den

4. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 167

1891 - Dresden : Höckner
— 167 — V. Periode. Die Auflösung des deutsch-römischen Reiches und die Ausbildung nationaler Staaten: Erschütterung der päpstlichen Herrschaft. 1273 — 1492 (1517). I. Abschnitt. Hie Ausbildung des Landesfürstentums und der städtischen Wacht 1273-1389 (1400). 1. Rudolf von Habsburg und die Begründung der habsburgischen Hausmacht 1273-1291. 1. Nach dem Tode Richards von Cornwallis (1272) verlangten nicht die Fürsten, sondern die freien Herren und die Slädte des Südens, die mit dem Zerfalle der Reichsgewalt ihren Halt verloren hatten, und vor allen der Papst Gregor X., der von der wachsenden Übermacht der Anjous und Frankreichs bedroht war, nach der Wiederherstellung des deutschen Königtums. So kam es unter dem Einfluß des Mainzer Erzbischofs Werner von Eppenstein und nach dem Vorschlag des Burggrafen von Nürnberg, Friedrichs Iii. von Hohenzollern, 1273 zur Wahl 1273 des Grafen Rudolf von Habsburg („Willebriefe" der Kurfürsten, habsburgische Heiraten)'). 2. Rudolf von Habsburg (1273—1291), ein praktischer, nüchterner Mann in reifen Jahren (geb. 1218), ohne feine Bildung, verschlagen und tapfer im Kriege, von kaufmännischer Sparsamkeit und bürgerlicher Schlichtheit, verzichtete durchaus auf ein Eingreifen in die italienischen Angelegenheiten (Willfährigkeit gegenüber den Ansprüchen der Kurie) und beschränkte sich von Anfang an darauf, den Rest der Güter und Rechte des Reiches zusammenzufassen, eine leidliche Ordnung herzustellen, vor allem aber eine starke Hausmacht zu gründen als einzige zuverlässige Stütze für das Königtum inmitten der endlosen Ständekämpfe. *) Die Habsburger stammten aus dem Aargau und hatten zu ihren bescheidenen Slammgütern an der unteren Aar und Reuß die Landgrafschast im oberen Elsaß und im Zürichgau, Rudolf dazu die Grafschaftim Aargau und die Kiburgischen Güter erworben.

5. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 168

1891 - Dresden : Höckner
— 168 — 3. B ereits 1276 wurdeo ttokarll. von Böhmen, der nicht nur die Herausgabe seiner gewaltsamen Erwerbungen (S. 150), sondern sogar die Anerkennung des Königs verweigerte, nach vergeblicher Vorladung geächtet und mit Hilfe einer Erhebung des deutschen Adels in Steiermark und Böhmen gezwungen, sich mit Böhmen und Mähren als Reichslehen zu begnügen. Der trotzdem 1278 wieder ausbrechende Kampf endete 1278 mit der vollständigen Niederlage und dem Tode Ottokars in der Schlacht auf dem Marche felde (bei Dürnkrut). Der Reichstag von Augsburg 1282 ge- 1282 währte Rudolf die Belehnung seiner Söhne Albrecht und Rudolf mit Österreich, Steiermark und Krain; Kärnten fiel an Meinhard von Görz und Tirol, von dessen Sohn es dann auf die Habsburger überging. Der Schwerpunkt des Reiches begann sich nach dem Osten zu verschieben. 4. Dagegen gelang es Rudolf nicht, seine dynastischen Pläne in Burgund und in Schwaben gegen den dortigen Adel durchzuführen. Die Absicht, in den Reichsstädten sich neue Geldquellen zu eröffnen, erzeugte in vielen derselben eine so gereizte Stimmung, daß mehrere Betrüger unter dem Namen Friedrichs Ii. (Tile Kolup in Neuß) Anerkennung fanden (die Kyffhäusersage). Zwischen den Städten und der Ritterschaft, zwischen den Fürsten und Bischöfen, die er gleich von Anfang an durch Bestätigung ihrer Privilegien auf seine Seite zog, mußte er zeitlebens mühsam um seine königliche Stellung kämpfen, und feine redlichen Bemühungen um den Landfrieden (gegen das Raubrittertum) hatten 1291 keineswegs durchschlagende Erfolge. Er starb 1291 zu Speier,. ohne die Erbfolge seines Sohnes Albrecht gesichert zu haben. 2. Adolf von Nassau 1292 — 1298 und Albrecht I. von Habsburg 1298-1308. 1. Gegen den Habsburger Albrecht erkaufte der machtlose, aber persönlich tüchtige Graf Adolf von Naffau (1292—1298) seine Wahl mit Hilfe seines Vetters, des Erzbischofs Gerhard von Mainz, durch große Zugeständnisse, namentlich an die geistlichen Kurfürsten. Um sich jedoch dem Einfluß derselben zu entwinden^ stützte er sich alsbald auf den niederen Adel und die Städte, sowie auf die bairischen Herzöge; auch trat er den Plänen der Habsburger, ihre grundherrlichen und amtlichen Rechte im Aar- und Zürichgau zur vollen Landeshoheit auszubilden, durch Anerkennung der Reichsunmittelbarkeit von Schwyz und Uri

6. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 176

1891 - Dresden : Höckner
— 176 — 1388 Städtekrieg 1388 bei Döffingen (südwestlich von Stuttgart) gegen Eberhard und Ulrich von Württemberg, die rheinischen bei Worms gegen Ruprecht von der Pfalz, und mußten sich dem 1389 uon Wenzel gebotenen Egerer Landfrieden von 1389 fügen (Verzicht auf das Einungsrecht und das Psahlbürgertum); doch hatte derselbe ebensowenig wie der von Frankfurt a. M. 1398 eine nachhaltige Wirkung (wachsende Bedeutung der Vemgerichte). 4. Dagegen gelang in der Schweiz die Umwandlung fürstlicher, geistlicher und städtischer Gebiete in einen Bund freier Bürger- und Bauerngemeinden vollständig. Die Eidgenossenschaft, inzwischen bis 1353 durch den Zutritt von Luzern, Zürich, Glarus, Zug und Bern zum Bund der „acht alten Orte" erweitert, zwang die Habsburger durch die gefeierten Siege bei 1386 Sempach im Luzernischen 1386 (Leopold der Jüngere f, Sage von Arnold von Winkelried) und bei Näfels im Uri gegen die Söhne Leopolds 1388 zur Anerkennung ihrer Unabhängigkeit (Beitritt Solothurns). 5. Die Ausbildung der Stadtverfassung wurde indessen durch dieses Ergebnis des Städtekrieges nicht ausgehalten, da die Städte gerade durch den Zerfall der Reichsordnung und die Feindseligkeit der Fürsten zu möglichster Befestigung ihrer Selbstständigkeit gezwungen wurden. Am meisten gelang dies den (nun nicht mehr von einander unterschiedenen) Bischofs- und Königsstädten, welche jetzt die Landeshoheit und damit die Reichsstandschaft errangen (Köln, Straßburg, Frankfurt). Von den unter landesherrlicher Hoheit stehenden Landstädten erwarben viele wenigstens volle innere Selbständigkeit (Leipzig), nur die österreichischen und baierischen Städte (mit Ausnahme von Regensburg) blieben in strengerer Abhängigkeit vom Landesherren. (Sj60.) 6. Besonders in den Königs- und Bischossstüdten erhoben sich auch die Zünfte zunächst zu politischen Körperschaften (durch selbständige Gewerbegerichtsbarkeit und Gewerbepolizei unter Obermeistern und durch Heranziehung zu Steuern und Kriegsleistungen für die Stadt; sie gelangten dann allmählich zur Teilnahme am Rat und an der Stadtverwaltung, meist unter harten Kämpfen und in verschiedener Abstufung ihres Einflusses. Wo die neue Zunftverfassung den geschäftskundigen, grundbesitzenden und kaufmännischen Geschlechtern den gebührenden Einfluß einräumte, wie in Nürnberg, Köln, Erfurt, Ulm, Augsburg u. a., hat sie sich durch Jahrhunderte lange Dauer bewährt und die höchste

7. Grundzüge der neueren Geschichte - S. 33

1886 - Dresden : Höckner
bchlein; die beiden Katechismen). Doch blieb das Verhltnis zu den Katholiken sehr gespannt (1528 die sogenannten Pack-schen Hndel"). 2. Unabhngig davon war die Reformation in der deutschen Schweiz durch Ulrich Zwingli.*) Doch richtete sie sich zugleich auf politische Umgestaltung, insbesondere auf Beseitigung des unbilligen bergewichts der Fnforte (vier Waldsttte und Aug) und Abschaffung der verderblichen Sold-nerei, die mit dem herrschenden Patriziat eng verflochten war. Zwingli trat 1519 gegen den Ablaprediger Samson auf und ^ setzte nach siegreicher Disputation Januar 1523 seine kirchlich- 1523 politischen Reformen (Trennung vom Bistum Konstanz, Auf-Hebung des Clibats, Einziehung des Kirchengutes, deutscher Gottesdienst in schlichtester Form, Abschaffung der Sldnerei) in Zrich unter Autoritt des Rates durch, woraus die Ge-meinden des ganzen Kantons eine Landeskirche bildeten. der die widerstrebenden Geschlechter siegte die Reformpartei 1528 auch in Bern, 1529 in Basel (Oecolampadius), vorbergehend in Schaffhausen und St. Gallen. Doch die kirchliche Gestaltung der gemeinen Vogteien" (Unterthanenlande unter gemeinsamer Herrschast mehrerer Kantone) fhrte 1529 zum ersten Konflikt zwischen den verbndeten evangelischen Kantonen und den streng katholischen, auf sterreich gesttzten Fnforten, den gegen Zwinglis Rat der Land friede von Kappel Juni 1529 zu Gunsten der Evangelischen, aber ohne Brgschaft der Dauer be-endete. Der Versuch einer Verstndigung mit den deutschen Lutheranern, als Grundlage eines politischen Bndnisses, durch das Religionsgesprch zu Marburg zwischen Luther und Okt. Zwingli Oktober 1529 scheiterte an dem Gegensatz in der 1529 Abendmahlslehre und fhrte zur Scheidung der deutsch-lutherischen und schweizerisch - resormierten Kirche. ^ Bei einem zweiten Zusammensto erlagen die Zricher den Fnf- Okt. orten in der Schlacht von Kappel 11. Oktober 1531 1531 (Zwinglis Tod). Der Friedensschlu berlieferte die gemeinen Vogteien der katholischen Reaktion und entschied die konsessio-nelle Spaltung der Schweiz. 3. Der zweite italienische Krieg 15261529 steigerte 1526 unterdes Karls V. Macht zu einem den Evangelischen geshr- ^9 lichen bergewicht. Zum Entstze Bourbons in Mailand, das *) geb. 1. Januar 1484, 1506 Pfarrer in Glarus, 1519 Prediger am Mnster in Zrich. Kaemmel und Ulbricht. Grundzge m. 3

8. Grundzüge der neueren Geschichte - S. 37

1886 - Dresden : Höckner
37 fanden der verjagte Herzog Ulrich und sein Sohn Christoph Rckhalt an ihren bayrischen Verwandten, thatkrftige Unter-sttznng aus politischen Grnden indes nur bei Philipp von Hessen und in Frankreich. Das Schicksal des Landes entschied Mai der Sieg Philipps bei Laufen am Neckar, Mai 1534. Der 1534 Friede von Kaden i. B. gab es darauf dem Herzog Ulrich als sterreichisches Sehen, aber mit Sitz und Stimme im Reichs-tage zurck. Dem folgte die rasche Durchfhrung der Re-formation in Verbindung mit einer grndlichen Reorganisation des Unterrichtswesens (Universitt Tbingen, die Stiftsschulen). 2. In Niederdeutschland vollzog sich in Pommern und Mecklenburg die kirchliche Umgestaltung ohne Kampf (Johannes Bugenhagen), in Lbeck, Soest und andern Stdten der Hansa nur mit Hilfe einer demokratischen Erhebung gegen den Rat. In Mnster erzwang die Brgerschaft, durch den Prediger Bernhard Rottmann dem Luthertum gewonnen, erst durch Ge-faugeuuahme der Domherren und des Stiftsadels die bergabe der meisten Kirchen (Februar 1533). Doch zerstrte hier bald das Auskommen der Wiedertufer das Gewonnene. 3. Die Wiedertufer (Anabaptisten), in zahlreichen kleinen Gemeinden der ganz Deutschland verbreitet, sahen die Quelle der Gotteserkenntnis nicht in der Bibel, sondern in der unmittel-baren Erleuchtung, erwarteten die Rechtfertigung nicht von dem Glauben an Christi Verdienst, sondern von der praktischen Nachfolge Christi, und wollten eine Gemeinde der Heiligen" bilden, wiederholten daher die Taufe bei den Eintretenden, wh-rend sie die Kindertaufe verwarfen. Spter durch grausame Ver-folgungen sanatisiert, erwarteten sie die baldige Wiederkunft Christi und dachten diese durch gewaltsame Aufrichtung des Reiches Zion" auf kommunistischer Grundlage vorzubereiten. Anhnger dieser extremen Richtung, die in den Niederlanden besonders Jan Matthys in Leyden vertrat, zog Rottmann Ende 1533 nach Mnster und gewann mit ihnen rasch die Masse der Brgerschaft, so da binnen drei Wochen die Wieder-tnfer erst Duldung, dann die Mehrheit im Rat (Bernd Knipper-dolling Brgermeister), endlich die Alleinherrschaft durch Vertreibung aller Andersglubigen (Febr. 1534) errangen. Ihr demokratischkommunistisches Gemeinwesen verwandelte nach Matthys' Tode Jan Bockold in ein Knigreich Zion", ein fratzenhaftes Abbild altjdischer und altchristlicher Einrichtungen. Die weitere Ver-breitung der furchtbaren Bewegung hemmte indes die sofortige

9. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 176

1888 - Habelschwerdt : Franke
176 1305 seinen Sitz nach Avignon verlegte („babylonische Gefangenschaft" 1305—77) und die Päpste ihren Einfluß auf die politischen Berhält-nisse in Deutschland verloren. 2. Er strebte nach Vergrößerung seiner Hausmacht. Doch vergebens suchte er Holland und Thüringen zu gewinnen. Böhmen kam vorübergehend in seine Gewalt. Albrecht wurde von seinem Neffen Johann Parricida 1308 ermordet. Historisches über die Kämpfe in der Schweiz. In den sogenannten Waldstätten Schwyz, Uri, Unterwalden hatte sich ein freier Bauernstand erhalten. Seit dem 12. Jahrhunderte hatten jedoch die Grafen von Habsburg Vogteirechte in diesen Landgemeinden erworben. Aber der Freiheitssinn der Bevölkerung stellte sich ihnen entgegen, und Friedrich Ii. stellte die Reichsunmittelbarkeit wieder her. Zwar wußte Rudols von Habsburg die alten Vogteirechte wiederzugewinnen, aber nach seinem Tode traten die Waldstätte zu einer Eidgenossenschaft zusammen, deren Freiheiten Adolf von Nassau und Albrecht anerkannten. (Sagen von dem Drucke der österreichischen Vögte, vom Schwure auf dem Rütli, von Tell.) Iv. Heinrich Vii. von Luxemburg, 1308—1313. Er war ein Lehnsträger der französischen Krone und wurde vou der geistlichen Partei gewählt. 1. Gründung einer Hausmacht. In Böhmen hatte sich eine mit der Regierung des Königs (Heinrich von Kärnthen) unzufriedene Adelspartei gebildet, welche Heinrich Vii. die Krone anbot. Dieser belehnte damit seinen eigenen Sohn Johann, den er mit einer böhmischen Prinzessin vermählte. 2. Sein Zug nach Italien. Bon den romantischen Jdecen des Rittertums durchdrungen, begeisterte sich Heinrich noch einmal für die mit der deutschen Krone sich verbindende Anschauung von der Herrschaft der Welt. Daher unternahm er einen Zng nach Italien, um dort das kaiserliche Ansehen wieder herzustellen. Bon den italienischen Patrioten, besonders von dem Dichter Dante Alighieri, begrüßt, erwarb er iu Mailand die lombardische Krone und stellte auch die Kaiserwürde nach 62jähriger Unterbrechung wieder her, 1312. Aber er konnte die Guelfeu, mit welchem Namen jetzt die republikanische Partei bezeichnet wurde, nicht unterwerfen, und als er sich zu einem Feldzuge gegen Neapel rüstete, starb er. V. Ariedrich von Österreich, 1314—1330, und Ludwig

10. Das Mittelalter - S. 144

1889 - Gotha : Perthes
144 der durch die Hanse behinderten Fahrt aus der Ostsee eine unmittelbare Hau-delsverbindung mit Rußland gewannen. Unter der Knigin Elisabeth wurde England dann eine groartige Kolonialmacht; die hansischen Vorrechte wurden vernichtet, der Stahlhos in London (vgl. S. 142. 2) geschlossen und die deutschen Kaufleute vertrieben; im 17. u. 18. Jahrh. drang umgekehrt vermittels der Elbe und Weser der englische Handel in das wirtschaftlich und staatlich dar-niederliegende Deutschland ein. b) Jbie suddeutsche Sldtebnde. Innerhalb des Jnvestitnrstreites u. spter und. Friedrich Ii. (vgl. S. 119 u.) hatten die meisten Bischosstdte im Anschlu an das Knigtum die bischfliche Herrschast almw^Ms; die ffentliche Gewalt (namentl. die Gerichtsbarkeit) ging aus den stadtischen Rat der; so entstanden reichsunmittclbare Städte (Reichsstdte) mit einer freien Stadtverfassung; eine hnliche Selb-stndigkeit erlangten auch die kniglichen Pfalzstdte und viele Städte in denjenigen Gebieten, in denen, wie in Schwaben nach dem Untergang des stausischen Herzogtums, kein Frstengeschlecht zu einer hervorragenden Stellung sich emporschwang l). Mit der wachsenden Macht des Frstentums sahen sich jene Reichsstdte, die sich namentl. im Sden gebildet hatten, in ihrer Freiheit bedroht, soda sie endlich zu Bnden zusammentraten. l) Der Kainps der Schweizer Eidgenossen gegen die Habs-burger. Eine Reihe oberschwbischer Städte behauptete die Reichssreiheit im Anschlu an die sogen. Waldsttte, Uri, Schwyz und Unterwalden 2), die seit den Tagen Friedrichs Ii. und seines Sohnes Heinrich eine reichs-unmittelbare Stellung in Anspruch nahmen. Gegen die Grafen von Habs-brg, deren offenbares Bestreben auf die Grndung eines Landesfrstentums in Oberschwaben ging, waren die letzteren 1391 zu einem Bund ^) zusammen-getreten und hatten durch die gegen Habsburg erhobenen Könige (Adolf von Nassau, Heinrich Vii., Ludwig d. Baier) die unbedingteste Besttigung ihrer Freiheiten gefunden. In der Schlacht am Morgarten^), in der sie der Leopold 1.5), 1) Doch haben auch die in den srstl. Gebieten gelegenen Städte (die sogen. Land-ftdte) groe Freiheit im Inneren erlangt. 2) Unterwalden liegt sdl. von Bierwaldsttter See, Uri Lstl. davon an der ob. Reu bis zum stl. Teil des B. Sees (Unier See), Schwyz nrdl. von Uri (und dem Urner See). Die Landleute in Uri sttzten sich auf kaiserl. Freibriefe. 3) Die der diesen Bund umhergehenden Erzhlungen find Ende des 15. Jahrh. in einer Chronik zusammengefat und ein Jahrh. spter von dem Chronikschreiber gidius Tschndi mit der grten Willkr weiter ausgefhrt, ja sogar zeitl. genau bestimmt worden; derselbe verlegt den Aufstand der Waldsttte gegen Habsburg in die letzte Zeit Albrechts 1. (1308). Urkundlich steht fr die Grndung eines Bundes 1291 fest; der Ort (Rtli) wird in der Urkunde nicht genannt. Da die Habsburger als Könige (Reichs ) Vgte nach den Waldsttten geschickt haben, ist anzunehmen; im einzelnen ist nichts festzustellen. Das Dasein eines Tell ist nicht nachzuweisen; der Apfelschu findet sich auch in den nordischen Sagen, in auffallender hnlichkeit in der dnischen Torosage. 4) Bergrcken an der So.-Seite des Egerisees nrdl. vom Orte Schwyz. 5 )_Albrecht i, f 1308_ Rudolf. Friedrich der Schne, Leopold I. Albrecht Otto + 1307. t 1330. Leopold Ii ittf 1386 Leopold Il, f 1344. Leopold Iv. _ v ' 4 * f
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