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1. Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für die unteren und mittleren Klassen höherer Unterrichtsanstalten - S. 19

1835 - Hannover : Hahn
19 anderer Stämme mehre Staaten stifteten, unter denen bald Sparta am meisten hervorragte. . §. 14. Was die Bildung der Griechen förderte und die Einheit zwischen den einzelnen Staaten erhielt. Bald nach der dorischen Wanderung schritten die Griechen in der Gesittung schnell voran. An die bisherige sehr eingeschränkte Herrschaft der Stammfürsten traten _ fast allenthalben republikanische Verfassungen mit einer Obrigkeit, welche die vollführende Gewalt übt, einem berathenden Senate und der gesetz- gebenden Versammlung des gesammten Volkes. So reiften die Griechen zu der vielseitigsten geistigen Entwicklung und zu der schönsten Blüthe der Kultur vor jedem andern Volke des Alterthums heran, so daß sie für alle Zeiten in Kunst und Wissen- schaft Lehrer der Menschheit wurden. Die vorzüglichsten Ursachen hievon, von denen einige, wie die Orakel, die Spiele, die Am- phikt ponen, zugleich das Band der Nationaleinheit zwischen den verschiedenen Stämmen und Staaten erhielten, sind folgende: 1) Die natürliche Beschaffenheit des griechischen Landes, das unter dem herrlichsten Himmelsstriche auf 3 Seiten vom Meere umgeben und von demselben allenthalben tief eingeschnit- ten, frühe zum Verkehr, zu Schifffahrt und Handel einlud, was auch durch seine Lage zwischen 3 Welttheilen, und seinen nicht üppig fruchtbaren aber den Fleiß des Anbauers doch reichlich lohnenden Boden befördert wurde. 2) Zahlreiche Einwanderungen von schon gebildeten Völ- kern (zwischen 1600—1300), wodurch die Keime manchfacher Kultur nach Griechenland gebracht wurden. So sollen aus Ägypten Cekrops nach Attika, Danaus nach Argos gekom- men sein; Kadmus, der die Buchstabenschrift mitgebracht haben soll, aus Phönizien nach Lheben; Pelops aus Phry- gien in Kleinasien nach dem Peloponnes, welcher Halbinsel er den Namen gab. 3) Die großen Nationalspiele, die unter den einzelnen Stämmen einen edlen Wetteifer für Entwicklung der geistigen und körperlichen Kräfte erregten. Die vorzüglichsten waren die olympischen, dann die pythischen, isthmischen und nemeischen. 4) Die Orakel, worunter die Griechen Aussprüche ihrer Götter durch den Mund der Priester oder Priesterinnen verstanden. Diese Orakel wirkten lange sehr wohlthätig, indem sie in ge- fährlichen Zeiten guten Rath ertheilten, die Streitigkeiten schlichteten, und den Gesetzen der Gesetzgeber höheres Ansehen ertheilten. Das berühmteste war das Orakel zu Delphi, das älteste das zu Dodona in Epirus.

2. Abth. 1 - S. 313

1830 - Hannover : Hahn
Einleitung. 313 Torf; die Mineralquellen sind znm Theil berühmt. Die E. sind fast alle Deutschen Stammes, über 2mill. an der Zahl, nur in S. sind Italiener, in W. Franzosen, alle reden die Sprache ihres Stammes; nur in einer Gegend Graubündtens wird Romanisch (ein Dialekt des Italienischen) geredet. 1,400,000 E. bekennen sich zur protestantisch reformirten Kirche, 600,000 sind Katho- liken, 900 Wiedertäufer, etwa 2000 Juden. Obgleich Viehzucht und Ackerbau Hauptgeschäft sind, so ist doch das Fabrikwesen in den Cantons Aargau, Basel, Bern, Zürich, St. Gallen, Appenzell, Genf, Waadtland, Neuenburg höchst bedeutend und der Handel mit baumwollenen und seidenen Zeugen, Leinewand, Uhren, Papier, Leder, Gold- und Silberwaaren, Glas, Rindvieh, Butter und Käse sehr wich- tig; selbst die Spedition zwischen Deutschland und Italien nicht gering und durch die neuen oder verbesserten Straßen über den Sim- plon, Gotthard, Splügen, Bernhardin u. a. sehr erleichtert. Projectirt ist bereits die wichtige Kanalverbindung des Rheines mit dem Neuenburger und Genfer See. Wissenschaften und Künste werden sehr geschätzt und es giebt eine Universität und mehre blühende Schu- len und Vereine zur Beförderung derselben; am meisten zeichnen sich darin, so wie überhaupt durch Volksbildung die N. und W. protestan- tischen Cantons aus. — Die Schweiz, bis 406 Römische Provinz, ward von Deutschen Völkerschaften, Burgundern und Aleman- nen besetzt und kam um 500 unter Fränkische Herrschaft. Nach Karls des Großen Zeiten machten sich eine Menge Grafen und Ritter unabhängig und ein Theil des Landes gehörte zum Burgundi- schen Reiche. Seit dem 11. Jahrh. wurden die Grafen von Zäh- rin gen Herzoge von Alemannien, zu dem nun das ganze Land gerechnet wurde, und nach deren Aussterben 1218 erkauften sich einige Städte und Provinzen fast Unabhängigkeit, andere wurden von kaiser- lichen Landvögten verwaltet. Kaiser Al brecht war es, der die er- worbenen Freiheiten nicht achten wollte, daher der erste Freiheits- bnnd zwischen Uri, Schwyz und Unterwalden (1308, 1. Jan.). Bis 1513 traten noch 10 andere Cantons bei, außer denen es noch 9 sogenannte zu gewandte Orte (Bundesgenossen) und 8 gemeine Herrschaften gab (unterworfene Provinzen). Erst im Westfälischen Frieden wurde die Unabhängigkeit der Schweiz anerkannt. Im Jahre 1798 wurde sie durch Französ. Einfluß in eine einzige Republik um- geschaffen, erhielt jedoch 1803 durch Bonaparte eine neue Verfassung und 19 Cantons. Nach der Organisation von 1814 und 1815 be- steht die Schweizerische Eidgenossenschaft aus 22cantons mit gleichen Rechten, alle mit republikanischer, jedoch unter sich verschiedener Verfassung (nur Neuenburg erkennt den König von Preußen als Oberherrn), verbunden durch die Tagesatzung, zu der jeder Canton seine Abgeordneten schickt. Die Leitung des Ganzen haben, alle zwei Jahre wechselnd, die drei daher sogenannten Vor- orte, Bern, Zürich und Luzern. Die Neutralität der Schweiz ist von allen großen Europäischen Mächten für jeden künftigen Krieg anerkannt. Ein stehendes Heer giebt es nicht, wohl aber ist jeder

3. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 176

1888 - Habelschwerdt : Franke
176 1305 seinen Sitz nach Avignon verlegte („babylonische Gefangenschaft" 1305—77) und die Päpste ihren Einfluß auf die politischen Berhält-nisse in Deutschland verloren. 2. Er strebte nach Vergrößerung seiner Hausmacht. Doch vergebens suchte er Holland und Thüringen zu gewinnen. Böhmen kam vorübergehend in seine Gewalt. Albrecht wurde von seinem Neffen Johann Parricida 1308 ermordet. Historisches über die Kämpfe in der Schweiz. In den sogenannten Waldstätten Schwyz, Uri, Unterwalden hatte sich ein freier Bauernstand erhalten. Seit dem 12. Jahrhunderte hatten jedoch die Grafen von Habsburg Vogteirechte in diesen Landgemeinden erworben. Aber der Freiheitssinn der Bevölkerung stellte sich ihnen entgegen, und Friedrich Ii. stellte die Reichsunmittelbarkeit wieder her. Zwar wußte Rudols von Habsburg die alten Vogteirechte wiederzugewinnen, aber nach seinem Tode traten die Waldstätte zu einer Eidgenossenschaft zusammen, deren Freiheiten Adolf von Nassau und Albrecht anerkannten. (Sagen von dem Drucke der österreichischen Vögte, vom Schwure auf dem Rütli, von Tell.) Iv. Heinrich Vii. von Luxemburg, 1308—1313. Er war ein Lehnsträger der französischen Krone und wurde vou der geistlichen Partei gewählt. 1. Gründung einer Hausmacht. In Böhmen hatte sich eine mit der Regierung des Königs (Heinrich von Kärnthen) unzufriedene Adelspartei gebildet, welche Heinrich Vii. die Krone anbot. Dieser belehnte damit seinen eigenen Sohn Johann, den er mit einer böhmischen Prinzessin vermählte. 2. Sein Zug nach Italien. Bon den romantischen Jdecen des Rittertums durchdrungen, begeisterte sich Heinrich noch einmal für die mit der deutschen Krone sich verbindende Anschauung von der Herrschaft der Welt. Daher unternahm er einen Zng nach Italien, um dort das kaiserliche Ansehen wieder herzustellen. Bon den italienischen Patrioten, besonders von dem Dichter Dante Alighieri, begrüßt, erwarb er iu Mailand die lombardische Krone und stellte auch die Kaiserwürde nach 62jähriger Unterbrechung wieder her, 1312. Aber er konnte die Guelfeu, mit welchem Namen jetzt die republikanische Partei bezeichnet wurde, nicht unterwerfen, und als er sich zu einem Feldzuge gegen Neapel rüstete, starb er. V. Ariedrich von Österreich, 1314—1330, und Ludwig

4. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 271

1904 - Habelschwerdt : Franke
271 vereitelt wurde (1730). Sein Vertrauter, der Leutnant Katte, wurde enthauptet, und der Kronprinz mute sich unter strenger Aufsicht an der Regierung zu Kstrin in die Verwaltung einarbeiten. Durch eisernen Flei und durch seine vom Könige gewnschte Verheiratung mit der Prinzessin Elisabeth von Braunschweig-Bevern, eiuer Nichte der Kaiserin, gelang es ihm, den Vater zu vershnen. Auch hatte er inzwischen dessen Bedentnng fr den preuischen Staat wrdigen gelernt. Der Kronprinz versah mit groer Gewissenhaftigkeit den Dienst als Oberst in Ruppin und versammelte auf feinem Schlosse zu Rheiusberg Gelehrte und Knstler um sich. Die kleine Schrift Antimacchiavelli" (S. 151), in der er seine Gedanken der die Aufgabe eines Fürsten niedergelegt hat, gibt sowohl von einem ernsten Studium, als auch davon Zeuguis, da sich Friedrich feiner einstigen Aufgabe immer bewut geblieben ist. 2. Iriedrichs Wegiernngs antritt und erste Matznahmen. Die harte Jugeud hatte Friedrich frh gereift und seinen Charakter gesthlt. Kurz vor seinem Tode machte Friedrich Wilhelm seinen Sohn mit der Treulosigkeit bekannt, mit welcher der Wiener Hof Preußen (S. 263) behandelt hatte. Als Friedrich Ii. 1740 die Negierung antrat, kehrte er zum Erstauueu aller, selbst seiner nchsten Bekannten, den Herrscher hervor. Er forderte von seinen Ministern, da sie das Wohl des Landes der jedes audere Juteresse, auch der das persnliche des Knigs, stellen sollten. Die Verwaltung, die sein Vater geschaffen hatte, lie er unverndert; auch zeigte er sich bald so sparsam wie jener. Dagegen lste er das Potsdamer Riesenregiment auf, verwendete aber das dadurch ersparte Geld zu eiuer Vermehrung des Heeres um 20 000 Mauu. Den Offizieren schrfte er ein, da sie die Soldaten menschlich behandeln und nicht blo schne, sondern auch gute und brauchbare Truppeu heranbilden sollten. Eine seiner ersten Regiernngs-manahmen war die Abschaffung der Folter. Auch fhrte er den Grundsatz der Dulduug durch, indem er erklrte, da in seinem Lande jeder nach seiner Fasson selig werden knne". Den Philosophen Wolfs, den Friedrich Wilhelm I. wegen seines Freisinns des Landes verwiesen hatte, rief der neue König wieder an die Universitt m Halle zurck. Ehrgeizig, persnlich tchtig, voll Vertrauen ans ein zahlreiches Heer und eine volle Staatskasse, setzte sich Friedrich Ii. als Ziel Kronprinz Friedrich in Kstrin. Atzler, Qu. u. L. Ii. Nr. 49. Friedrich Ii. der den preuischen Staat unter seinem Vater Atzler a. a. O. Nr. 47. 9 ' Aus dem 1. u. 2. Kapitel des Antimacchiavelli". Atzler, a. a > Nr 50 Ergnzungen Nr. 13, 14.

5. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 488

1904 - Habelschwerdt : Franke
488 4. Die Freiheit des religisen Bekenntnisses, d. h. jeder darf feinen Glauben ffentlich bekennen. Der Genu der brger-licheu und staatsbrgerlichen Rechte ist unabhngig vom religisen Bekenntnisse, doch darf durch die Ausbuug der Religionsfreiheit den brgerlichen und staatsbrgerlichen Pflichten kein Abbruch geschehen. 5. Das Recht der freien Meinungsuerung. Jeder Preuße hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Dar-stelluug fetite Meinung frei zu uern, darf aber dabei niemand beleidigen oder verleumden, auch nicht zum Ungehorsam aufreizen. Alle Staatsbrger drfen zu erlaubten Zwecken Vereine bilden. 6. Die Unverletzlich keit des Briefgeheimnisses. Briefe drfen nur vou dem geffnet werden, an den sie gerichtet sind. Ausnahmen finden nur bei strafgerichtlichen Untersuchungen und im Kriegsfalle statt. 7. Eltern und deren Stellvertreter drfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, der fr die ffentlichen Volksschulen vorgeschrieben ist. 8. Alle Preußen sind wehrpflichtig. 3. Der König. Der König steht an der Spitze des Staates; seine Person ist unverletzlich. Die Verantwortlichkeit fr die Regierungsakte bernimmt der Minister, der die Gegenzeichnung leistet. Dem Könige allein steht die vollziehende Gewalt zu. Der König beruft, erffnet und schliet den Landtag; er befiehlt die Verkudiguug der Gesetze und erlt die zu ihrer Ausfhrung ntigen Verordnungen. Der König ernennt und entlt die Minister, Staatsbeamten und die Offiziere. Ihm haben alle Beamten den Treueid, die Soldaten den Fahneneid zu schwreu. Der König hat das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schlieen, auch andere Vertrge mit fremden Regierungen zu errichten. Er hat das Recht der Begnadigung und Strafmilderung. Dem König steht die Verleihung von Orden und anderen mit Vorrechten verbundenen Auszeichnungen zu. Er bt das Mnz recht nach Magabe des Gesetzes. Die Krone ist, den Kniglichen Hausgesetzen gem, erblich in dem Mannesstamme des Kniglichen Hauses nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linealfolge, d. h. es folgt auf den König fetit ltester Sohn, oder, wenn Shne nicht vorhanden sind, der nchste Bruder des Knigs. (Agnaten sind die Blutsverwandten vterlicherseits.) Der Thronerbe wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres grojhrig. Er leistet bei seinem Regierungsantritt in Gegen-wart der vereinigten Kammern das eidliche Gelbnis, die Verfassung

6. Aus alten Zeiten - S. 96

1883 - Hannover : Hahn
— 96 — Winterszeit in der Gegend von Hildesheim jagte, verlor er das Bild. Er sandte seine Diener ans um es zu suchen und gelobte an dem Orte, wo sie es finden würden, einen Kirchenbau zu stiften. Die Diener verfolgten die Spur der gestrigen Jagd auf dem Schnee, und bald sahen sie aus der Ferne mitten im Wald einen grünen Rasen, darauf stand ein blühender wilder Rosenstrauch. Als sie ihm näher kamen, hing das verlorene Heiligtum daran; sie lösten es ab und berichteten dem Kaiser, wo sie es gefunden. Alsobald befahl Ludwig, auf der Stätte zu Ehren unserer lieben Frau einen Dom zu errichten und den Altar dahin zu setzen, wo der Rosenstock stand. Dieses geschah, und Günther war der erste Bischof, den er darin bestätigte. Der Rosenstrauch aber grünt und blüht noch bis auf diese Zeit und wirb von einem eigens dazu bestellten Manne gepflegt. Er hat mit seinen Ästen und Zweigen die Rundung des Doms bis zum Dache umzogen. 13. Der Vogelkönig. idn wegen der Wahl des Königs Zwietracht unter den deutschen Fürsten entstand und jeder nach Belieben diesen oder jenen Ungeeigneten dazu bestimmte, so trat ein beredter Mann unter ihnen auf, namens Konrad, und sagte: „Warum seid ihr uneins, ihr Männer? seid ihr nicht friedenshalber zusammen gekommen? Gefällt euch mein Rat, so will ich euch einen tüchtigen Mann nachweisen, der der königlichen Ehren würdig, im Kriege siegbeglückt ist und durch den Gott uns Heil bringen kann." Die Versammelten nun pflichteten ihm alle bei und erklärten, wen er bezeichnen würde, den wollten alle als König begrüßen. Sofort zog er, von seinen Genossen begleitet, nach der Wohnung eines ehrenwerten Mannes, namens Heinrich. Als sie indes in die Wohnung desselben eintraten, fanden sie ihn nicht vor; denn er war in der Scheune mit Vogelstellen beschäftigt. Seine Frau aber empfing die Eintretenden höflich und sagte: ihr Gemahl wäre nicht zu Hause, aber er wäre nicht weit entfernt. Während jene nun die Pferde absattelten und den Gästen ein Mahl zubereitet ward, schickte sie ihrem Manne heimlich Pferde zu, damit er zu Rosse nach Hause kommen möchte, als käme er von der Straße. Dem Heimkehrenden eilten also jene entgegen, worauf er sie höflich begrüßte und bte Tafel anzurichten befahl, inbem er sie zum Essen einlud. Darauf antwortete Kontcib: „Ich werbe nicht eher essen, als bis ich mein Wort angebracht habe." Jener erwiderte: „Sprich." Da sagte Konrab: „Alle Fürsten grüßen bich und bitten dich, so schnell wie möglich nach Goslar zu kommen." Da ent-gegnete er: „Wozu bedürfen die Fürsten eines so geringen Mannes, wie ich bin?" Jedoch machte er sich auf und kam zu ihnen. Da sprach Konrad, der ihn einführte, zu den versammelten Fürsten: „Sehet da euren König!" Sofort erwählten ihn alle einstimmig zu ihrem König. Als Heinrich nun zum König erhoben

7. Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für höhere Unterrichtsanstalten - S. 213

1872 - Hannover : Hahn
213 Deutschlands in Hast gehalten, bis er sich gegen ein hohes Lsegeld loskaufte. Die Eroberung von Ptolemais und die Be-hauptung einiger Kstenstriche waren die einzigen Frchte dieses dritten Kreuzzuges. !) Anmerk. Sarazenen, ursprnglich von den arabischen Beduinen ge-braucht, wurde im Gegensatz zu den christlichen Franken im Morgen-land die allgemeine Bezeichnung der Bekenner des Islam. Das Wort (von dem arabischen scharki, stlich) bedeutet soviel als Bewohner des Ostens". . 108. Die sptem Kreuzzge. 1) Ebenso blieb auch der vierte groe Zug ohne Erfolg, indem das groenteils aus Franzosen bestehende Kreuzheer, das sich in Venedig unter dem Grafen Balduin von Flandern und dem Markgrafen Vonifaz von Montferrat sammelte, vorerst in Constantinopel dem abgesetzten Kaiser Isaak Angelus wieder auf den Thron verhalf. Als aber der ver- 1204 sprochene Lohn nicht bezahlt wurde, nahmen die Kreuzritter Eon- Werter st a n t i n o p e l fr sich in Besitz und errichteten dort ein l atei ni sch es oder frnkisches Kaiserthum (1204), das aber 1261 durchnopelvonden innere Zerrttung an die Griechen wieder verloren ging. " 2) Erfolgreicher war der Kreuzzug, den der groe deutsche Kaiser Friedrich Il, obgleich vom Kirchenbann gedrckt, 1229 1229 unternahm. Er brachte durch Vertrag mit dem Sultan Al Kamel Kreuzzug von Aegypten Jerusalem und die heiligen Orte wieder in^rfeabijie^Ii die Hnde der Christen, und nahm den Titel eines Knigs von*nc Jerusalem an. Dieser Titel verblieb von nun an den deutschen Kaisern, obgleich Jerusalem schon 1244 wieder an die Sara-zenen gekommen war. 3) Der letzte Kr e uz zu g wurde von dem ritterlichen und frommen Könige Ludwig Ix. oder Heiligen von Frankreich 1248 unternommen. Er wollte vorerst Aegypten erobern, um 1248 das Unternehmen desto mehr zu sichern. Ludwig wurde aber Kreuzzug in dem durchschnittenen Lande irre gefhrt, geschlagen und gefangen. L-^wig's des Als er sich gelset, starb er spter auf einem Kreuzzuge gegen ^19en* Tunis (1270). In Palstina selbst fielen die christlichen Besitzungen nach 1291 einander in die Hnde der Sarazenen zurck, zuletzt Ptolemais, ^Said, das im Jahre 1291 die gyptischen Mameluken eroberten, von Trken Anm er k. F. Wi l ken, Geschichte der Kreuzzge nach morgenl. und abendl. Berichten. 8 Bde. 18071834. Fr. v. Raum er, Geschichte der Hohenstaufen und ihrer Zeit. 6 Bde. 2. Aufl.

8. Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für höhere Unterrichtsanstalten - S. 261

1872 - Hannover : Hahn
261 stillstand (1609) abschlieen, und endlich im Frieden zu Mnster (1648) die Unabhngigkeit der vereinigten Nieder-lande oder der b ata vischen Republik, die von einer vorherrschenden Provinz gewhnlich den Namen Holland fhrt, an-erkennen. 9) Die Republik wurde durch die Generalstaaten oder Stnde geleitet, die einzelnen Provinzen durch Statthalter. Lange Zeit war die Republik der erste See- und Handelsstaat Europa's, bis sie durch innere Parteiungen der Anhnger und Gegner des Hauses Oranien zerrttet wurde. Die Generalstatthalterwrde wurde in diesem Hause erblich (seit 1674). . 138. Die Reformation in England. 1) Zur Zeit der Reformation herrschte in England König Heinrich Viii. (15091547) aus dem Hause Tudor, das 1509 seit 1485 den englischen Thron inne hatte. Trotz der bedeutenden. nchvin Freiheiten und Rechte, welche das englische Volk seit Ertheilungw'england.' der sogenannten Magna Charta (1215), der Grundlage der englischen Verfassung, besa, verfuhr doch Heinrich in Allem mit launenhafter Willkr. Der König, anfangs ein eifriger An-Hnger der Kirche, schrieb sogar gegen Luther ein Buch zur Verteidigung der alten Lehre, und erhielt dafr vom Papste den Titel: Vertheidiger des Glaubens." Als ihn aber der Papst von seiner ersten Gemahlin Katharina von Aragonien, einer Tante Kaisers Karl V., nicht scheiden wollte, wie der König verlangte, um eine, neue Ehe (mit Anna Boleyn) ein-zugehen, so brach dieser zrnend die Gemeinschaft mit Rom, erklrte sich fr das Oberhaupt der Kirche von England, und lie sich den sogenannten Suprematseid schwren. Mit Zustimmung des Parlaments wurden jetzt die Klster aufgehoben, . viele Kirchengter eingezogen, die Bischofswahlen der englischen Krone zugesprochen und jede Verbindung mit Rom streng ver-boten (1534). Im Uebrigen verfuhr der launenhafte und des- 1534 potische König gegen Alle, die in Glaubenssachen anders dachten als er, mit blutiger Grausamkeit. Er wollte eine Staatskirche kirchlichen grnden, die sich nur dadurch von der alten Kirche unterschiede, da der König als Oberhaupt derselben an die Stelle des Papstes trete. 2) Die Reformation wurde erst unter seinen Kindern und Nachfolgern, die je nach dem kirchlichen Bekenntni ihrer Mtter derselben bald ergeben, bald abhold waren, nach und nach vollendet. Heinrich hatte nmlich sechs Gemahlinnen, die er nach einander heirathete und wieder verstie, und von

9. Lehrbuch der Geographie für die mittleren und oberen Klassen höherer Bildungsanstalten sowie zum Selbststudium - S. 591

1872 - Hannover : Hahn
§. 136. Politische Geographie. 591 Weißenburg, Dtfried, der Sänger des Christ. Schlettstadt, 10 T. Ew. Zabern, Residenz der Straßburger Bischöfe. P salz bürg, 25 T. Ew. Colmar, 21 T. Ew. Markirch (Marie aux mines), 13 T. Ew., Bergwerke. Geb weiter, 13 T, Ew. Mühl Hansen, 44 T. Ew., großer Fabrikplatz, gehörte bis znr französischen Revolution zur Schweiz. Hünin gen, Basel gegenüber. Ueber die Geschichte von Lothringen ist schon oben (S. 353) das Nöthige beigebracht. Das zu uns wieder gekehrte Stück beträgt etwa ein Fünftel des Ganzen. Metz, 57 T. Ew. Grabstätte Ludwigs des Frommen. Goldene Bulle. Forbach. Diedenhosen, 7 T. Ew. Saargemünd, 6 T. Ew. Büsch, Festung. D. Das Großherzogthum Luxemburg. 47 Dm., 199,958 Ew. (Ende 1867), Dichtigkeit = 4255. Bis zum Jahre 1000 hinauf läßt sich die Geschichte der Grafen von Luxemburg verfolgen, die sich von den Herzögen von Lothringen frei machten und Deutschland eine Reihe Kaiser (Heinrich Vii — Sigismund f 1437) gegeben haben. Nach ihrem Aussterben kam ihr Heimatsland an die Herzöge von Bnrgund und somit an das Haus Habsburg und dann durch die Verträge von 1815 an die Niederlande, ist aber mit diesein Lande nur durch Personalunion verbunden und konnte deshalb ein Bestandtheil Deutschlands bleiben. Als Belgien sich losgerissen hatte und auf ganz Luxemburg Anspruch machte, wnrde das Land getheilt, und der westliche Theil an diesen Staat gegeben. Seit der Auflösung des deutschen Bundes bildet Luxemburg ein durchaus isoliertes Gemeinwesen. Die Bevölkerung ist säst ganz' deutsch. Luxemburg (Lützelburg), 15 T. Ew. E. Die Schweiz. 752 Meilen, 2,510,500 Einwohner (Dee. 1860), Dichtigkeit — 3351. Im Beginn des Mittelalters stand das Land theils unter burgundiscber, theils unter schwäbischer Herrschaft. Mit dem Zerbröckeln beider bildeten sick-zahlreiche kleine Territorien aus (Habsburg. Toggenburg, Neue tv Burg, Abtei St. Gallen, Bisthum Bafel); daneben bestanden viele reichsunmittelbare kleinere Gemeinwesen. Die Uebergrifse der ersten über die letzteren führten zu den Freiheitskämpfen, die von Schwyz, Uri, Unterwalden ausgiengen. Nach der Schlacht von Morgarten, 1315, gesellten sich ihnen Luzern, Zürich, Glarus, Zug, Bern bei. Später traten noch Frei bürg, Solothurn, Basel, Schasshansen und Appenzell hinzu. Zu diesen 13 Cantonen (die sog. „alten" Cantone) kamen dann noch Unterthanenländer und „zugewandte" Orte. Erst im westfälischen Frieden (1648) wurde die Unabhängigkeit der Schweiz anerkannt. Die französische Revolution gab auch der Schweiz eine neue Verfassung. Es wurden 22 Cantone geschaffen, die nur für wenige allgemeine Verhältnisse eine gemeinsame Regierung hatten. Im Jahre 1847 ward eine neue Bundesverfassung gegeben,, welche die Selbständigkeit der Cantone sehr beschränkt und alle wichtigeren Angelegenheiten in die Hände der Centralregierung gelegt hat. Bundesversammlung. bestehend aus Nationalrath und Ständerath. Die Executive in der Hand des Bundesraths und des Bundespräsidenten. Ausgezeichneter Volksunterricht, höchste Leistungen in der Industrie, weniger m Künsten und Wissenschaften. 1) Die liier Waldcantone. _ ^ a) n1' ,nv*■ ^ltdorf und Flüelen. b) Schwyz mit Ei.nsicd eln, ' '*'• Ew. Kußnach, Art. c) Unterwalden zerfällt in Ob den Wald

10. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 191

1864 - Hannover : Hahn
191 Sweites Capitel. Geschichte der welfischen Stämme vom Anfänge der Reformation bis zum Äusstcrben des moifenbüttel-ealenbergischen Stammes unter Friedrich Ulrich 1634. 8 24. Geschichte des calenbcrgischcn Stammes von 1495—1584. Wilhelm Ii., (via. § 21.) Erich I., ' f 30. Jul. 1540. Erich Ii., f 8 Novbr. 1584. t t t Erich I. aus den Verträgen von 1495 und 1498 der Stifter der caleubergischeu Liilie des welfischen Hauses war am 16. Febr. 1470 zu Neustadt a. N. geboren. Erzogen war er zuerst in Mün- den, dann am baierscheu Hofe in München. Iil seinem 18. Jahre unternahm er, gleich seinem Großvater Wilhelm I., eine Reise nach Jerusalem, lind sah dann auf seiner Rückkehr Nom und Italien. Daralif trar er in kaiserliche Dieilste, uild was er hier leistete, ver- schaffte ihm noch mehr als die Glinst, nämlich die Frelindschaft Maximilian I. Erichs Leistlingeil in den Feldzügen in Kroatien gegen die Türken, die Venetianer und Lombarden, Schweizer und Frailzosen, waren in der That so erheblich, daß der Kaiser selbst für seinen Freund 511 Jnsbruck Frei Werber wurde, als sich dieser dort 1497 mit der Witwe Sigismunds von Oesterreich, Katharina von Sachsen, vermählte. Nlinmehr erst im folgeildcn Jahre kehrte Erich mit seiner jlingen Gemahlin nach Hans zurück, — um die angefallenen Sauber zu übernehmen. Heinrich der Aellere, wolsenbüttelsche Linie, via. § 25.
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