Neuenburger Angelegenheit.
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Der Schweizerbund hatte Neuenburg als republikauisirten Canton in die Eidgenossenschaft aufgenommen, Preußen aber gegen die
Reiche 1032 unter die Lehnshoheit des deutschen Kaisers Konrad Ii. Kaiser Friedrich I. belieh Ulrich Iii. von Neuenburg mit mehreren anderen Landestheilen, von denen 1218 ein Theil gegen das Val Travers vertauscht ward, welches dem Grafen von Chalons lehnspflichtig war. Graf Johann von Chalons erhielt das ganze Neuenburger Gebiet von seinem Schwager, Kaiser Rudolph von Habsburg, zu Lehen und übertrug es als Afterlehen an Rolin von Neuenburg (1288), und zwar (1311) als erblich nach burgundischrm Recht, wodurch auch das weibliche Geschlecht successionsfähig wird. So kam Neufchatel an Graf Konrad von Freiburg. Dieser schloß, sowie auch Seitens der Stadt Neuenburg geschah, ein „Bürgerrecht" mit Bern, welches dieses unter and ernt zum Schiedsrichter beider Theile für vorkommende Streitigkeiten machte. Nach dem Erlöschen der Freiburge ward Neuenburg Eigenthum der Grafen von Hochberg. Der Widerspruch des Hauses Chalons dagegen kam nicht zur Geltung, und als auch die Hochberge in der männlichen Descendenz erloschen, brachte 1503 die Erbtochter, Johanne, Neuenburg an Ludwig von Orleans, Herzog von Longueville, und eine Descen-dentin derselben, Maria, vereinigte 1579 die an Neuenburg lehnbare und ihr verpfändete Grafschaft Valengin mit Neuenburg. Die Familie Orleans-Longueville erlosch 1707. Es meldeten sich damals 15 Bewerber, worunter indessen kein naher Verwandter; die Ansprüche gründeten sich vielmehr aus entfernte Verwandtschaften aus dem Hause Chalons oder mit jenem von Orleans-Longueville. Zu den Prätensionen erster Art gehörten auch die des Königs Friedrich I. von Preußen. Diesem, seinem Vetter, (Vaters Schwester Sohn), hatte nämlich Wilhelm Iii. von Oranten, seit 1688 König von England und Erbe des Hauses Chalons, seine Anrechte abgetreten, und da deren Geltendmachung in den großen spanischen Successionskrieg fiel, so ward sie ihm durch einen Vertrag mit dem Kaiser, der Königin von England, den Generalstaaten und dem Herzoge von Savoyen vom 28. November 1704 gewährleistet. Zugesprochen aber erhielt Preußen die Erbschaft und Regierung erst durch einen Schiedsspruch des höchsten Landgerichts; Trois-Etats von Neuenburg vom 3. November 1707, denn dieses war seit lange als inappellables Forum über alle Thronstreitigkeiten Neuenburgs und Valengins anerkannt. Ludwig Xiv. erkannte endlich im Utrechter Frieden Preußens Besitz an, den er lange streitig gemacht hatte.
So waren die Könige von Preußen Landesherren von Neuenburg und Valengin, und dieses Fürflenthum war seinerseits mit Bern, Freiburg, Solothurn und Luzern „verburgrechtet", d. H. diese vier Cantone hatten Neuenburg und Valengin zu schützen, aber sie waren zugleich Schiedsrichter zwischen denselben und dem Landesherrn.
Der 15. Februar 1806 überwies das Fürstenthum Neuenburg an Napoleon, der 30. März als volle Souverainetät an General Berthier, der Befreiungskrieg gab es wieder an Preußen. König Friedrich Wilhelm Iii. verlieh ihm am 18. Juni 1814 eine Constitution; die Wiener Congreßacte fügte es am 18. April 1815 als 21. Canton der „neutralen Schweizer Eidgenossenschaft" zu und brachte damit das Recht des Königs unter die Gewalt der jeweiligen Machthaber in der Schweiz. — Neuenburg stellte 960 Mann zum Bundesheere der Schweiz und 400 Mann Weltgeschichte für Töchter. Iv. 16. Aufl. 18
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Extrahierte Personennamen: Konrad_Ii Konrad Friedrich_I. Ulrich_Iii Chalons Johann_von_Chalons Johann Rudolph_von_Habsburg Konrad_von_Freiburg Konrad Johanne Ludwig_von_Orleans Ludwig Maria Maria Friedrich_I._von_Preußen Friedrich_I. Wilhelm Ludwig_Xiv Ludwig Napoleon Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm
Mittlere Geschichte. 3. Periode. Kreuzzüge.
rief er mit lauter Stimme: „O es giebt im Himmel einen gerechten Richter, den der Unterdrückte nicht vergebens anrufen darf. Vor diesen fordere ich dich, römischer Papst, binnen 40 Tagen. Und du, Philipp, o mein König! ich verzeihe dir zwar; aber vergebens! Dein Leben ist verwirkt; binnen Jahresfrist finde ich dich vor Gottes Throne!" — Und wirklich, ehe noch 40 Tage entschwunden waren, starb der Papst, der in die Aufhebung des Ordens gewilligt' hatte, mit bitterer Reue über die gegen den Orden verübte Gewaltthat, und König Philipp lebte nur noch ein Jahr. Er siechte seit Molai's Verbrennung dem Tode entgegen, ohne daß die Aerzte die Quelle des Uebels entdeckt hätten. Ein anderer Bericht sagt, er sei auf der Jagd mit dem Pferde gestürzt; dies habe ihn noch eine Strecke fortgeschleift und furchtbar zerrissen nach Fontaineblau gebracht, wo er seinen Geist aufgegeben.
Zu einem dritten Orden noch gaben die Kreuzzüge Veranlassung, zum deutschen Orden. Unter den vielen Klöstern und Krankenhäusern, die in Jerusalem angelegt waren, befand sich auch eins für deutsche Pilger. Die Gesellschaft, welche sich zu dieser wohlthätigen Stiftung vereinigt hatte, nannte sich die Brüderschaft des deutschen Hauses unserer lieben Frauen zu Jerusalem. Mit diesem Vereine verband sich nachher eine ähnliche Anstalt, die von einigen Kaufleuten und Pilgern aus Lübeck und Bremen bei der Belagerung von Acre gestiftet war, und hieraus entstand nun aber erst 100 Jahre juch dem ersten Kreuzzuge — ein Ritterorden, der sich der deutsche Orden nannte, und auch reiche Geschenke an Gütern, besonders in Deutschland, erhielt. Nachdem die Ritter aus Palästina verdrängt worden und nach Deutschland zurückgekehrt waren, fehlte ihnen Beschäftigung. Da kam ihnen der Antrag eines Herzogs im heutigen Polen (Konrad von Ma-sovien) sehr gelegen, der dem damaligen Großmeister, Hermann von Salza, vorschlug, ihm gegen die heidnischen Preußen seine
Gehör und sprach, als Richter und Volk in erwartungsvoller Stille auf ihn blickten, mit fester Stimme: „Auf der Schwelle des Todes, wo auch die leiseste Lüge schwer wiegt, gestehe ich im Angesichte des Himmels und der Erde, daß ich eine große Sünde begangen, weil ich. mein Leben zu retten und dem Uebermaße der Martern zu entgehen, zugleich durch Schmeichelworte des Königs und des Papstes verlockt, gegen meinen Orden mich erhoben habe. Jetzt aber, obgleich ich weiß, welches Loos meiner harrt, will ich keine neue Lüge zu der alten häufen, und indem ich erkläre, daß der Orden sich stets rein von Schandthaten erhalten hat, verzichte ich freudig auf mein Leben."
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