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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Neue Zeit - S. 17

1897 - Stuttgart : Neff
wurde im Baseler Frieden nicht erwähnt. Der Eidgenossenschaft traten 1501 bei Basel, das im Schwahenkriege neutral gewesen war, als vollbe- rechtigter Ort und Sch aff hausen, das thatsächlich von nun an wie Freiburg und Solothurn als vollberechtigt behandelt wurde. 1518 wurde noch Appenzell aufgenommen (die „13 a 11en Orte“). Ludwig Xii. trat 1508 als Herr von Mailand an die drei Waldorte Stadt und Grafschaft Belle(i)nz(ona) ab. 1512 erwarben die Eidgenossen das bisher mailändische Lugano und Locarno, die Graubündner Veltlin mit Bormio und Chiavenna. Unter dem Eindruck dieses Misserfolgs lind des Verlusts Mailands an die Franzosen fügtesichmaxaufdemreichs- tag von Augsburg 1500 den Entwürfen der ständisch- föderalen Reformpartei. Es wurde eine allgemeine Reichsaushebung, zu deren Kosten die Unbemittelten ver- hältnismässig am meisten, die Fürsten und Kurfürsten für ihr Kammervermögen am wenigsten in Anspruch genommen wurden, und deren Einzelkontingente von den Landesobrigkeiten auf- gestellt werden sollten, beschlossen, aber auch die Einsetzung eines Reichsregiments, unter dem Vorsitz des Königs oder seines Statthalters, mit weitgehenden Vollmachten auch in aus- wärtigen Angelegenheiten; 18 von seinen 20 Mitgliedern er- nannten die Stände; sein Sitz war Nürnberg, doch konnte es der König an seinen Hof berufen. Aber die Reichsaushebung wurde nicht ausgeführt, unddasreichsregiment löste sich 1502 auf infolge des bösen Willens des Königs und wider- spruchsvoller Verhandlungen beider mit Frankreich, sowie Haders über die Verwendung und Verwahrung der Erträgnisse des Jubi- läumsablasses von 1500, die vom Papst ausschliesslich für den Türkenkrieg bestimmt worden waren; bald darauf hörte auch das Reichskammergericht auf. Die kurfürstliche Opposition (Berthold f 1504) wurde nach und nach, da sich die Zahl dem König ergebener junger Fürsten und Bischöfe immer mehrte, und durch die Wirkungen des Landshiiter Erbfolgestreites (1503) lahm gelegt. Nach dem Tode des Herzogs Georg von Landshut-Ingolstadt Ende 1503 suchte dessen Schwiegersohn Ruprecht von der kurpfälzischen Linie die ganze territoriale Hinterlassenschaft an sich zu bringen, des Königs Max Kammergericht sprach sie den Münchener Herzogen zu. Diese wurden, wie von Ulrich von Württemberg und andern Fürsten, so auch vom König in dem in Bayern und der Kurpfalz mit entsetzlichem Sengen, Brennen, Rauben und Morden geführten Kriege unterstützt. Den zwei Söhnen des mittlerweile ver- storbenen Ruprecht sprach Max 1505 die etwa 70 Quadratmeilen grosse „neue Pfalz11, die späteren Fürstentümer Neuburg und Sulzbach, aus der Hinter- lassenschaft des Grossvaters zu; „sein Interesse“ hatte er bei der ganzen Sache zu wahren gewusst: er erwarb für sein Haus Gebiete zur Abrundung Tirols (u. a. Kufstein), die Ortenau (mit Offenburg) und die Landvogtei Hagenau. Auf einem Reichstage in Konstanz 1507 wurde das Reichskammergericht in mehr partikularistischer Zusammen- setzung (2 Beisitzer vom König für Oesterreich und Burgund, Lehrbuch d. Weltgeschichte. Neue Zeit 2 Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung Bi bin *" - k

2. Neue Zeit - S. 34

1897 - Stuttgart : Neff
34 ment des französischen Königs, andrerseits an die zu erwartende häufige Abwesenheit des spanischen Herrschers, endlich die unge- heuren Summen, die Karl aufwandte oder versprach (im heutigen Geldwert etwa 36 Millionen Mark, zumeist von den Fugger vorgestreckt), bewirkten einen Umschwung. Ein wiederholter Versuch, die Wahl auf Friedrich von Sachsen zu lenken, scheiterte an dessen Ablehnung, und schliesslich liess auch Leo X. erklären, dass der Besitz Neapels der Wahl Karls nicht im Wege stehe. Am 28. Juni 1519 wurde Karl einstimmig gewählt. Karls Vertreter mussten in dessen Namen in einer Wahlkapitu- lation u. a. zusichern, dass er kein Bündnis mit fremden Staaten ohne Wissen und Willen der Kurfürsten schliessen, keine fremden „Völker“ ins Reich ziehen, königliche und Reichsämter nur Ein- heimischen übergeben, ein Reichsregiment aufrichten und die grossen Handelsgesellschaften abschaifen werde. Ulrich von Württemberg (1498—1550) war 1512 dem Schwäbischen Bunde nicht wiederbeigetreten, sondern hatte einen „Kontrabund“ geschallen. Als er, von Max zum zweitenmale wegen Ungehorsams geächtet, nach dessen Tod, im Vertrauen auf die französische Freundschaft, Reutlingen über- zogen und landsässig gemacht hatte, verdrängte ihn das Heer des Schwäbischen Bundes rasch aus seinem Lande. Ein August 1519 gemachter Versuch, mit Hilfe des Landvolks es wiederzugewinnen, misslang. Der Schwäbische Bund trat, um zu seinen Kriegskosten zu kommen, Würt- temberg ankarl ah, der August 1520 als Herzog und Erbherr davon Besitz nahm. In Worms wiirde es dem Erzherzog Ferdinand überwiesen. In der „Hildesheimer Fehde“ errangen Bischof Johann von Hildesheim und Herzog Heinrich von Lüneburg, die mit Frankreich in Verbindung standen, 28. Juni einen Sieg bei Soltau über den Bischof von Minden und die Herzoge von Braunschweig-Wolffenbüttel und -Kahlenberg. Der Gegensatz Karls V. und Franz I. Die Stellung Eng- lands und Leo X. Den Krieg zwischen Spanien-Burgund und Frankreich machten dieansprüchefrankreichsaufrück- gabe des südlichen Navarra an das Haus Albret und auf Neapel, die Karls auf Mailand (im Namen des Reichs) und die Bourgogne, Frankreichs Lehnsherrlichkeit über Flandern und Artois und sein Wunsch, Roussillon (1493—1642 spanisch) an sich zu bringen, sowie die allgemeine Rivalität de rvalois und des Hauses Oesterreich um die vorherrschende Stel- lung unvermeidlich. Karls Lage gestaltete sich zwar noch ungünstiger durch den Aufstand der Co mm uneros in Castilien und Valencia, den hauptsächlich die Steigerung der finanziellen Belastung (zum Teil von der erpresserischen Habsucht der wallonischen Hauptratgeber Karls verursacht) und damit teilweise zusammenhängende massenhafte Gold- ausfuhr, sowie die municipale Rechtlosigkeit des Bürgerstands hervorrief; aber der Ausbruch wurde verzögert durch die Be-

3. Neue Zeit - S. 39

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(1523—1534, Julius von Medici), verlangten Durchführung des Wormser Ediktes zeigte sich die altgläubige Mehrheit des Reichs- tags geneigt, obwohl Campeggi die gravamina des vorhergehen- den Reichstags sehr geringschätzig behandelte, aber die Städte erhoben unter Hinweis auf drohenden Aufruhr Widerspruch, und so kam es zum Beschluss, dass alle Stände dem Wormser Mandat, insoweit als möglich, nachkommen sollten. Man wiederholte dabei das Verlangen „eines freien Universalkonziles“ auf deutschem Boden. Da jedoch bei der damaligen politischen Lage nicht so bald ein Universalkonzil zu erhoffen war, so sollte noch vor Ende 1524 eine „gemeine Versammlung deutscher Nation“ in Speier eine einstweilige Ordnung der kirchlichen Wirren für Deutschland festsetzen. Gegen diesen Beschluss wandte sich auch der ebenso universalistisch gesinnte, als altgläubige Kaiser, er verbot 15. Juli den Speirer Tag als eine „An- massung der deutschen Nation“ und gebot unter An- drohung der schwersten Strafen die Durchführung des Wormser Edikt s. Mitte 1524 brachten Campeggi und Ferdi- nand einen Sonderbund süddeutscher Bischöfe und Laienfürsten (einigermassen auch der bayrischen Herzoge) zur Unterdrückung der Ketzerei zu stände („Regensburger Konvent“). Besonders Ferdinand verfolgte die Ketzer unbarmherzig. Andrerseits ver- banden sich oberdeutsche Reichsstädte zu gegenseitiger Hilfe, wenn man wegen Missachtung des Wormser Edikts gegen sie Gewalt gebrauchen würde: der Reformation neigten sich unter den Fürsten immer mehr zu Herzog Johann, Friedrich des Weisen Bruder, Georg von Brandenburg- Ansbach (fränkische Linie, zugleich Fürst von Jägerndorf [Schlesien]), dessen Bruder, der Hochmeister desdeutsch- ordens Albrecht, die Mecklenburger Herzoge, Graf Albrecht von Mansfeld. Entschieden trat ihr bei Frühjahr 1524 Phi- lipp vonhessen. Anfänge evangelischer Gemeinden bildeten sich nicht ohne häufige Durchbrechung des bestehenden formellen Rechtes und manche tumultuarische Gewaltsamkeit seit 1523 in kursächsischen Landen, namentlich aber und am raschesten in Reichsstädten, in denen bald der Rat die kirchliche Um- gestaltung in die Hand nahm. In der Schweiz hatte seit 1522 die Zwingli’sche Reformation begonnen. § 15. Anfänge der Zwingli’schen Reformation in Zürich. Ulrich (Huldreich) Zwingli, geb. 1. Januar 1484 zu Wildhaus im Toggenburgischen, das dem Abt von St. Gallen unterstand, als Sohn einer schlichten, ziemlich wohlhabenden und angesehenen Bauernfamilie, erhielt,

4. Neue Zeit - S. 40

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40 vom Vater früh zu einem gelehrten Berufe bestimmt, ohne materielle Not und ohne schwere innere Kämpfe eine humanistische Bildung auf Schulen in Basel und Bern und seit 1500 auf den Universitäten in Wien und Basel (1502—1506). In Basel machte er sich mit der scholastischen Philosophie vertraut und begann das Studium der Theo- 1 ogie. 1506—10 durch Wahl der Gemeinde Pfarrer in Glarus, studierte er eifrig die Vulgata, aber mindestens ebenso eifrig die Klassiker, und begann eine grosse Bibliothek hauptsächlich humanistischer Richtung zu sammeln. Er wirkte auch als humanistischer Lehrer und galt bald als der Führer des Humanismus in der Schweiz. Er bekämpfte aus sittlichen und patriotischen Gründen das „Reislaufen“ und das Unwesen der Pensionen, billigte aber noch den Kriegsdienst für den Papst, „den seligen Statthalter Christi“, und machte als Feldprediger die Schlachten bei Novara 1518 und bei Marignano 1515 mit. Er bezog bis 1520 eine päpstliche Pension. Seit etwa 1515 begann er an der von der Kirche gelehrten und geübten Heilsvermittelung zu zweifeln, griif aber noch lange die kirchlichen Institutionen nicht an. Seit 1513 war er ernstlich be- müht, das Griechische gründlich zu erlernen, um die Lehre Christi aus der Urquelle zu schöpfen und die Kirchenväter zu studieren. Da durch die von ihm bekämpfte französische Partei seine Stellung in Glarus schwierig wurde, ging er als „L e u t e p r i e s t e r“ nach Einsiedel, Okt. 1516, welches Wallfahrtskloster damals ein Sammelpunkt humanistischer Aufklärung war. Durch seine Studien immer mehr ein Gegner der kirchlichen Heilslehre, betonte er in seinen Predigten den geringen Wert der guten Werke. Er setzte seine klassischen Studien, aber auch die eindringende Lektüre der Kirchenväter fort, stand in regem Verkehr mit den Baseler Humanisten, insbesondere mit Erasmus, und begann das Studium des Hebräischen. Ende 1518 wurde er von den Chorherren des Grossmünsters in Zürich, wo der Rat schon einen beträchtlichen Teil der kirchlichen Gewalt in Händen hatte, zum Leutepriester gewählt. Von Neujahr 1519 an predigte er über biblische Bücher, wobei er Laster und Aberglauben, auch allgemeine politisch-soziale Missstände rücksichtslos bekämpfte. Bei seinem Auftreten gegen den Ablassprediger Bernhard Samson wurde er vom Rat der Stadt Zürich (auch vom Konstanzer Bischof) und der Tagsatzung, die jenem alles öffent- liche Auftreten untersagten, unterstützt (Frühjahr 1519). Der römische Stuhl, der die Eidgenossen für seinen Schutz und seine Kriege benötigte, tadelte Samson in einem öffentlichen Schreiben. Auch in Zürich war Zwingli als Lehrer thätig und setzte sein Studium der alten Litteratur fort. Seine mann- hafte Pflichterfüllung während einer Pest steigerte seinen Einfluss, und eigene Erkrankung brachte ihm religiöse Vertiefung. Der römischen Kirche schon längst innerlich entfremdet, wurde er durch das Studium der Luther’sehen Schriften insbesondere in betreff der Lehre vom alleinseligmachenden Glauben gefördert, ging aber in der Verwerfung der römischen Lehre schon weiter (z. B. Fegfeuer, Fürbitte der Heiligen). Die Kirche blieb für ihn auch eine soziale Institution, und nach seiner Auffassung des Christentums setzte er seiner Reformation stets das Ziel, die allgemeinen Lebens- ordnungen umzugestalten. Auch hielt er das humanistische Lebens ideal immer fest. Er setzte es Juni 1521 durch, dass Zürich dem französischen Bündnis fern blieb, das alle andern Orte eingingen; als ein Zuzug, den der Rat bald darauf wider Zürichs Ansicht dem Papst bewilligte, trotz gegenseitiger Zusage gegen Frankreich (Mailand) verwendet und der grösste Teil des Soldes nicht bezahlt wurde, verbot Anfang 1522 der Rat jedes Reislaufen und alle Werbungen. Dagegen nahm die Tagsatzung einen im Frühjahr gefassten entsprechenden Beschluss bald wieder zurück, und die Schwizer schlossen wieder ein Bündnis mit Frankreich. Durch diesen politischen

5. Neue Zeit - S. 41

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41 Gegensatz wurde die altgläubige Richtung insbesondere in den ältesten Orten gekräftigt, und Ende 1522 war in Luzern, Schwiz und Zug die reformatorische Betvegung unterdrückt. Anfang 1522 ging Zwingli mit der verwitweten Anna Reinhard eine Ehe ein, die er aber über zwei Jahre geheim hielt. Im „Fastenstreit“ wies der Rat den Versuch des Konstanzer Bischofs ab, von seiner kirchlichen Gerichtsbarkeit Gebrauch zu machen. Trotzdem lobte Hadrian Vi. in einem Brief an Bürgermeister und Rat die Treue der Stadt Zürich; in einem andern Briefe versicherte er „seinen geliebten Sohn“ Zwingli seines besondern Vertrauens und wies ihn auf die hohen Ehren und Vorteile hin, die er im Dienste Roms zu erwarten habe. Dagegen beschloss die Tag- satzung, dass jeder Ort, namentlich aber Zürich und Basel, die neue Predigt unterdrücken solle. Zürich sagte sich Anfang 1523 von der alten Kirche los: der grosse Rat billigte nach dem von der Obrigkeit an- geordneten Religionsgespräche (aus der Eidgenossenschaft offiziell nur von Schafihausen beschickt; Hauptgegner Zwinglis der Konstanzer Generalvikar Joh. Faber) Zwinglis An- schauungen und Predigtweise und gebot überhaupt, dass nur, was mit derschrift bewährt werden könne, ge- predigt werden dürfe. Es begannen nun Aenderungen der kirchlichen Ordnung (z. B. Gestattung des Austritts von Nonnen, deutsche Taufformel). Als einige Laien und Pfarrer sich dran machten, die Bilder zu zerstören, berief der Rat ein zweites Religionsgespräch, bei dem die Bischöfe sich gar nicht, von den Eidgenossen nur St. Gallen und Schaffhausen beteiligten. Es ergab die grundsätzliche Verwerfung der Bilder und des Opfer- charakters der Messe, jedoch verfügte der Rat, dass zunächst der alte Stand bewahrt bleibe. Dagegen wurde Mitte 1524 beschlossen, dass die „Götzen“ und Bi 1 der, wo die Mehr- heit sich nicht für sie ausspreche, zu entfernen seien (Züricher „Götzenkrieg“); Ende d. J. wurde die Aufhebung der Klöster und Stifter, deren Einkünfte man für Hebung des Schulwesens und der Krankenpflege bestimmte, Frühjahr 1525 die Abschaffung der Messe und die Einsetzung eines aus Laien und Pfarrern gemischten obersten Ehegerichts (1526 sogar der Abbruch der Altäre) verfügt. Dem Inhaber der höchsten Staatsgewalt, dem Rat, sprach Zwingli, solange er sich „nach Gottes Wort“ richte, die höchste Kirchengewalt zu, während er anfangs das kirchliche Gemeindeprinzip vertreten hatte. Die schweizerische Reformation erlangte so früher eine Organisation, als die kursächsische. Der Rat schrieb sich auch Recht und Pflicht zu, das sittlich-religiöse Leben der Unter- thanen zu hegen (strenge Sittenmandate). Zwingli betrachtete seine Aufgabe und Stellung in dem Staatswesen als die eines alttestamentlichen Propheten. Der Zwingli’sehen Reformation schlossen sich 1524 an Appenzell-Ausserroden und Mühlhausen. In

6. Neue Zeit - S. 42

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42 Graubünden erlangte sie 1525 freie Bewegung. Schon April 1524 beschlossen alle Orte mit Ausnahme von Zürich und Schaft- hausen, bei dem Glauben der Altvordern zu bleiben und die ihm Zuwiderhandelnden zu bestrafen, sowie denen, die dazu die Hand nicht böten, die Gemeinschaft aufzusagen. Aber Bern, Basel, Glarus und Solothurn wollten doch von einem gewaltsamen Vor- gehen gegen Zürich nichts wissen. Jedoch wurden refor motorische Bewegungen im Thurgau von der Tagsatzung unterdrückt und drei Züricher, der Mitschuld an einem Klostersturm bezichtigt, enthauptet. Oktober 1524 schloss die Tagsatzung mit Oester- reich einen Vertrag über gegenseitige Auslieferung ketzerischer Unterthanen. Wiedertäufer. Seit Ende 1523 trat in offenen Gegensatz zu Zwingli, „dem Endchrist am Grossmünster“, eine Richtung, welche die Forderungen des Evangeliums und das Schriftprinzip in der Lebensord- nung noch gründlicher durchführen wollte, dabei aber von den mittelalterlichen Ideen der Armut, der Weltentsagung, der Ausscheidung einer besonderen Gemeinde der Heiligen beherrscht, jedoch von ge w alt sam- revolutionären Strebungen noch frei war. Unter Einfluss Thomas Münzers verwarfen deren Anhänger die Kinderlaufe und übten im Gegensatz zu einem Ratsmandat, das die Kindertaufe bei Strafe der Landesverweisung anordnete, dann die Wiedertaufe als ein Unterpfand der Wiedergeburt und der besonderen Gnade (daher bei andern: „Wiedertäufer“, „Anabaptisten“). Zahlreich waren sie auch in St. Gallen, Schaffhausen, Appenzell, Graubünden. Als Strafe der Wiedertäufer (bisher Geldbussen, Gefängnis und Ver- bannung) wurde 1526 das Ertränken festgesetzt und zu Zwinglis Lebzeiten mit seiner Billigung an vier Personen vollstreckt. § 16. Der Bauernkrieg 1525. Vorläufer seit 1498. Auf gewaltsamen Umsturz der bestehenden Ord- nung waren gerichtet die geheime, auch viele Weiber umfassende Verbindung des Bundschuh (s. Ii. S. 251) in der Bruchsaler Gegend (1502, „wir mögen vor Pfaffen und Adel nicht genesen“) und der Bundschuh im Eisass und Breis- gau von 1518; vom alten Recht gingen aus die im ganzen friedlich, aber auch ergebnislos verlaufende Erhebung der Bauernschaft des oberschwäbischen Klosters Ochsenhausen und wenigstens zu Anfang der „arme Konradu im Herzogtum Württemberg (1514), welche Erhebung den Herzog Ulrich veranlasste, den Ständen (Geistlichkeit, Adel und Städten) im Tübinger Vertrag grosse Zuge- ständnisse zu machen, sowie die Erhebung der Bauern in Krain, Kärnten, Steier- mark (1515). Auf 1524 hatte die Astrologie eine sündtlutartige Ueberschwem- mung, eine Erhebung des Volkes und Vertilgung der Mächtigen vorausgesagt. Ursachen des grossen Bauernkrieges. Sein Zusammen- hang mit der reformatorischen Bewegung. Die Hauptursache war die schon längst vorhandene Unzufriedenheit, die zumeist teils von der rechtlichen, teils von der materiellen Lage des Bauernstandes herrtihrte (s. Ii. S. 248 ff“.). Aber diese Unzu- friedenheit wurde durch die reformatorische Be- wegung und Litteratur gesteigert und erhitzt. Wer

7. Neue Zeit - S. 43

1897 - Stuttgart : Neff
43 sich materiell oder rechtlich gedrückt fühlte, übertrug das Schlag- wort „christliche Freiheit“ auf seine materielle Belastung oder rechtliche Bindung und mass die bestehenden Ordnungen nach dem „Evangelium“ (im Süden auch unter dem Einfluss der Zwingli’schen Reformation). Das „Evangelium“ oder „Gottes Wort“ wurde Quelle des göttlichen Rechtes. Schon Luthers Schriften (z. B. die von weltlicher Obrigkeit 1523 und die über den Nürnberger Reichstagsabschied 1524) enthielten Stellen, die wider Luthers Willen revolutionär wirken mussten, obwohl Luther den unbedingten Gehorsam gegen die Obrigkeit als Christen- pflicht lehrte. Vollends aufreizend wirkten radikale Prediger (z. B. der aus Orlamtinde vertriebene und aus Kursachsen aus- gewiesene Karlstadt u. a. in Rothenburg o./T., noch mehr und mit entschiedener Absicht der von fanatischem Hass der „Gott- losen“ erfüllte und manchmal von Wahnvorstellungen beherrschte Thomas Münzer nach seiner Vertreibung aus Allstedt z. B. in Mühlhausen); aber auch gemässigtere Männer durch scharfes Pre- digen gegen den Zehnten und alles Zinsnehmen. Auf den Strassen predigten Bauern und Handwerker, aber auch Gebildete, als Bauern sich gebärend. Die Verfolgung der neuen Lehre und ihrer Verkündiger durch die Territorialherren, das Scheitern des Nürnberger Reichsregiments und seiner Reformpläne legten die Meinung nahe, dass mit „Stillesitzen“ nichts zu erreichen sei. Unzufrieden und zum Aufruhr geneigt waren auch die weniger wohlhabenden oder ganz armen und von der Mitwirkung am Regiment ausgeschlossenen Teile der städtischen Be- völkerungen. Eine Bauernbewegung des Jahrs 1524 in der Grafschaft Stühlingen, im Kletgau und in der Baar war anfangs noch ganz frei von evangelischen Elementen. Ausbreitung, augenblickliche Erfolge und Niederlage der Revolution. Die Revolution ging von Oberschwaben aus. Die drei Bauernhaufen: der Baltringer Haufen (Bauern des Donau- thals und der Hochebene von Messkirch an bis zum Lech), der Allgäuer (worunter die Bauern der Abtei Kempten) und der See- haufen, die sich Februar oder anfangs März 1525 gebildet hatten, vereinigten sich 6. März zu einer „christlichen Vereini- gung“. Der (hauptsächlich von dem bayrischen Kanzler Leon- hard v. Eck geleitete) Schwäbische Bund begann schon vor- her mit den einzelnen Haufen zu unterhandeln, um zunächst gegen den Herzog Ulrich freie Hand zu haben, der sein Herzog- tum zurückerobern wollte. Ulrich musste, da die Tagsatzung seine schweizerischen Söldner mit Rücksicht auf den Sieg Karls bei Pavia (s. § 17) abberief, 12. März vor Stuttgart umkehren. Am 14. März setzte ein (zweiter) Bauerntag in Memmingen die

8. Neue Zeit - S. 59

1897 - Stuttgart : Neff
59 Magdeburg, Bremen, seit Mai Lübeck) zunächst auf sechs Jahre sich zu gegenseitiger Hilfe verpflichteten bei allen Angriffen „um des Worts Gottes, evange- lischer Lehr oder unseres heiligen Glaubens willen“. Der Anschluss der Schweizer Reformierten erfolgte nicht, weil diese (vor allem Zürich und Bern) sich weigerten, die Tetrapolitana anzunehmen, was übrigens Sachsen auf die Dauer auch kaum genügt hätte. Die Möglichkeit eines politischen Anschlusses der meisten oberdeutschen Städte an die Schweizer, den Zwingli seit langem als einen Teil seiner umfassenden Projekte erstrebte, wurde durch den Untergang Zwinglis in der Schlacht bei Kappel (11. Oktober 1531) und den zweiten Kappeier Frieden beseitigt, in dem die reformierten Städte ihre „Burg- rechte“ aufgeben mussten. Untergang Zwinglis. Zwinglisplan war, dieeidgenossen- schaft so umzugestalten, dass das seitherige Uebergewicht der (an Bevölkerungszahl weit nachstehenden) fünf alten Orte durch ein noch ent- schiedeneres Uebergewicht der (meistens schon reformierten) Städte ersetzt würde, und mit ihr die oberdeutschen Städte zu verbinden. Aber in Zürich selbst musste er einer immer stärker werdenden Gegnerschaft gegenüber die massgebende Leitung der Politik aufgeben (Mitte 1530), und von den reformierten Eidgenossen widerstrebte Bern Zwinglis politischen Planen, besonders seiner Kriegspolitik. Da die fünf Orte den Bündnern im „Müsserkrieg“ gegen einen mailändischen Abenteurer keine Hilfe leisteten, entstand bei Zürich grosser Argwohn. Zwingli wünschte Krieg, aber auf Drängen der andern Städte, besonders Berns, beschlossen die reformierten Städte Mitte Mai 1531 gegen die fünf Orte eine (im ersten Kappeier Frieden vor- gesehene) Proviantsperre. Die fünf Orte, hiedurch bedrängt und erbittert, erklärten, ohne das Ergebnis ihrer Unterhandlungen mit dem Kaiser, Ferdinand, dem Papste u. a. abzuwarten, 9. Oktober den Krieg. Am 11. Oktober wurde das an Zahl bedeutend schwächere und in ungünstiger Stellung sich befindende Züricher Heer von dem der fünf Orte bei Kappel geschlagen; Zwingli fiel neben vielen andern hervorragenden Persönlichkeiten. Die fünf Orte Hessen seinen Leichnam vierteilen und als den eines „allererzesten Erzketzers“ verbrennen. Ein Heerhaufen evangelischer Städte wurde in schmählicher Weise von Zugern geschlagen (23. Oktober). In Stadt und Land Zürich wurde das Verlangen nach Frieden trotz Hilfs- bereitschaft Hessens und Strassburgs immer dringender und allgemeiner. In dem 16. November abgeschlossenen Frieden wurde die Gleichberech- tigung der Orte beider Konfessionen ausgesprochen, sowie Parität für die gemeinen Herrschaften, jedoch sollte eine katholische Minder- heit bei ihrejn Glauben geschützt sein. Das Burgrecht der Evangelischen wurde aufgehoben. In den Herrschaften des Klosters von St. Gallen, die der Abt jetzt zurückerhielt, gelangte zumeist die alte Kirche wieder zur Herrschaft, wie auch im Rheinthal, in Rapperswil und den „freien Aemtern“ des Aargau; in Glarus gewann sie wieder Boden, in Solothurn so ziemlich die Allein- herrschaft. Kaiser Karl hatte sich trotz Zuredens Ferdinands und des Papstes im zweiten Kappeier Krieg neutral verhalten — hauptsächhch wohl aus Rück- sicht auf Frankreich. Organisation des Sehmalkaldener Bundes. Der Bund zerfiel in zavei Kreise, den oberdeutschen und den sächsischen. Die Voll-

9. Neue Zeit - S. 244

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244 östlichen Europa zu Gunsten Russlands. In Stockholm schloss Schweden 9. November 1719 mit Hannover, 21. Januar 1720 mit Preussen Frieden: Hannover erhielt die Bistümer Bremen und Verden gegen 1 Million Thaler, Preussen Vorpommern östlich der Peene gegen 2 Millionen Thaler, sodass der deutsche Besitz Schwedens auf den Rest von Vorpommern mit Rügen und Wismar beschränkt wurde. Dänemark gab im F r i e d e n v о n Fried- richsburg (3. Juli 1720) seine Eroberungen gegen 600000 Thlr. an Schweden zurück, das aber sich dem Sundzoll unterwarf und den Herzog von Gottorp preisgab; die Schleswig-Gottorpischen Be- sitzungen wurden m it Dänemark vereinigt und Schleswig widerrecht- lich, weil im Widerspruch zu der 1460 garantierten Zusammen- gehörigkeit Holsteins und Schleswigs, unter das (1665 beschlossene) Königsgesetz gestellt, das für Dänemark die weibliche Erbfolge festsetzte. Gegen Russland, wurde der Krieg fortgesetzt und dadurch nichts als eine arge Verwüstung der schwedischen Küste erreicht. Im Frieden von Nystadt (10. September 1721) gab Russland, dessen Herrscher jetzt den Kaisertitel annahm, das ebenfalls eroberte Finnland zurück, behielt aber gegen 2 Millionen Thaler Ingermanland, Karelien, Esthland und Livland. Polen, das in den Frieden mit aufgepommen wurde, hatte nichts ge- wonnen, es musste Stanislaus Lesczynski eine Geldentschädigung zahlen, und durch die Vermählung der einen Nichte Peters, Anna Iwanowna, mit dem Herzog von Kurland (1712) war die Vereinigung auch dieses Landes mit Russland eingeleitet. Den Versuch, auch in Mecklenburg festen Fuss zu fassen dadurch, dass er den Herzog Karl Leopold von Mecklenburg-Schwerin, den Gemahl der andern Tochter Iwans, Katharina, bei seinem gewaltthätigen Vorgehen gegen die mecklenburgischen Stände unterstützte, hatte Peter der Haltung England-Hannovers und Hollands gegenüber aufgegeben (1717). Für die Rechte des Gottorpers trat Peter nicht ein, verlobte ihm aber kurz vor seinem Tod die eine seiner Töchter; diese Ehe des Herzogs Karl Friedrich von Gottorp mit Peters des Grossen Tochter Anna eröffnete dem Haus Gottorp die Aussicht auf den russischen Thron. § 74. Russland unter Peter und seinen nächsten Nachfolgern. Peters Regierung im Innern. Neben der kriegerischen Thätigkeit waren Peters Bestrebungen, Russland unmittelbar zu europäisieren, herge- gangen; 1716—17 hatte er seine zweite Reise nach Westeuropa (über Danzig, Stettin, Kopenhagen, Amsterdam nach Paris) gemacht. Die Schaffung eines Heeres (1725: 210 000 Mann) und einer Flotte (1725: allein 48 Linienschiffe), sowie einer Hauptstadt nach europäischem Muster (s. S. 242) war gelungen. Erfolgreich waren auch die Bemühungen Peters, in Russland neue Zweige des Ackerbaues einzuführen, den Berg- bau zu heben, eine Industrie zu schaffen und namentlich den russischen Handel zur Entwickelung zu bringen. Den letzteren Zwecken diente ein merkantilistisches Schutzzollsystem, die Anstellung von Konsuln im Auslande, die Einrichtung von Jahrmärkten und Börsen, die Einführung von Posten, die Anlegung von Häfen und insbesondere von Kanälen, die nach Peters, freilich

10. Neue Zeit - S. 401

1897 - Stuttgart : Neff
401 sich der Gegensatz zwischen Liberalen und Konservativen zu einem, zum Teil gewaltthätig geführten, Kampf zwischen den Gegnern und den Freunden der Jesuiten zugespitzt. Im Vertrauen auf den Beistand der Ostmächte und Frank- reichs, dasmitdiesen jetzt zusammenging, weigerten sich die katholischen Kantone Uri, Schwiz, Unterwalden, Luzern, Zug, Freiburg und Wallis, dem Beschluss der Tagsatzung entsprechend ihrensonderbund aufzulösen, wurden aber, ehe die von den Leitern des Sonderbunds erstrebte auswärtige Einmischung möglich war, durch das eidgenössische Heer unter Dufour (November 1847) dazu gezwungen: die Jesuiten wurden jetzt aus der ganzen Schweiz ausgewiesen, und die Eidgenossenschaft gab sich (1848) eine neue Verfassung, die an die Stelle des Staatenhunds einen Bundesstaat setzte. Nach der (1874 revidierten) Verfassung hat der Bund die gesamte Leitung der äusseren Politik und des Militär- wesens, die durch das Bundesgericht in Lausanne auszuühende oberste Gerichtsbarkeit, die Regelungdes Münz-, Mass-undgewichts- wesens, die Oberaufsicht über Wasserbau und Forstpolizei, über Jagd und Fischerei, die Gesetzgebung über Bau und Be- trieb der Eisenbahnen; Organ des Bundes ist die in Bern tagende Bundesversammlung, bestehend aus dem Nationalrat, der Vertretung des Ge- samtvolks (je ein Vertreter auf 20000 Köpfe), und aus dem Ständerat, den 44 Vertretern der 22 Kantone (von denen Appenzell, Unterwalden und seit 1888 Basel je zwei Republiken bilden); die Bundesversammlung hat je auf drei Jahre die aus sieben Männern bestehende Bundesregierung zu ernennen, den „Bundesrat“, der jährlich aus seiner Mitte den Präsidenten wählt. Die Legislative der Bundesversammlung ist beschränkt durch das „fakultativereferendum“: auf Verlangen von mindestens 30 000 wahlberechtigten Bürgern muss ein von der Bundesversammlung beschlossenes Bundesgesetz der Volksabstimmung unterbreitet, desgleichen muss ein von mindestens 50 000 Wählern gestellter Gesetzesantrag zur Abstimmung durch das Volk gebracht werden. — Im Anschluss an den Sonderbundskrieg wurde 1848 die Verbindung Neuenbürgs mit Preussen gelöst (1857 verzichtete Friedrich Wilhelm Iv. endgültig). In Italien schien der von Gioberti vertretene „neuwelfische“ Gedanke einer Erfüllung der nationalen Wünsche unter der Führung der Kirche seiner Verwirklichung nahe durch den Oesterreich wenig freundlichen Papst Pius Ix. (1846—78), der seine Regierung mit einer Amnestie begann, mit Sardinien und Toskana einen Präliminarvertrag über einen italienischen Zollverein schloss und 10. Februar 1848 Laien ins Ministerium berief. In Neapel gab König Ferdinand Ii. (1830—59), unter dem Eindruck einer Erhebung Siciliens, das autonom sein wollte, Anfang Februar 1848 eine freisinnige Ver- fassung. England unterstützte, wie in der Schweiz, so in Italien die nationalen und liberalen Bestrebungen. Dem gegenüber verständigte sich Frankreich mit Oesterreich über die Aufrechterhaltung des Besitzstands in Italien; und Preussen unterhandelte mit beiden Mächten über gewaltsames Einschreiten in der Schweiz und Italien. Lehrbuch d. Weltgeschichte Neue Zeit. 26
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