wurde im Baseler Frieden nicht erwähnt. Der Eidgenossenschaft traten
1501 bei Basel, das im Schwahenkriege neutral gewesen war, als vollbe-
rechtigter Ort und Sch aff hausen, das thatsächlich von nun an wie
Freiburg und Solothurn als vollberechtigt behandelt wurde. 1518 wurde noch
Appenzell aufgenommen (die „13 a 11en Orte“). Ludwig Xii. trat 1508 als
Herr von Mailand an die drei Waldorte Stadt und Grafschaft Belle(i)nz(ona)
ab. 1512 erwarben die Eidgenossen das bisher mailändische Lugano und
Locarno, die Graubündner Veltlin mit Bormio und Chiavenna.
Unter dem Eindruck dieses Misserfolgs lind des Verlusts
Mailands an die Franzosen fügtesichmaxaufdemreichs-
tag von Augsburg 1500 den Entwürfen der ständisch-
föderalen Reformpartei. Es wurde eine allgemeine
Reichsaushebung, zu deren Kosten die Unbemittelten ver-
hältnismässig am meisten, die Fürsten und Kurfürsten für ihr
Kammervermögen am wenigsten in Anspruch genommen wurden,
und deren Einzelkontingente von den Landesobrigkeiten auf-
gestellt werden sollten, beschlossen, aber auch die Einsetzung
eines Reichsregiments, unter dem Vorsitz des Königs oder
seines Statthalters, mit weitgehenden Vollmachten auch in aus-
wärtigen Angelegenheiten; 18 von seinen 20 Mitgliedern er-
nannten die Stände; sein Sitz war Nürnberg, doch konnte es der
König an seinen Hof berufen. Aber die Reichsaushebung
wurde nicht ausgeführt, unddasreichsregiment löste
sich 1502 auf infolge des bösen Willens des Königs und wider-
spruchsvoller Verhandlungen beider mit Frankreich, sowie Haders
über die Verwendung und Verwahrung der Erträgnisse des Jubi-
läumsablasses von 1500, die vom Papst ausschliesslich für den
Türkenkrieg bestimmt worden waren; bald darauf hörte auch das
Reichskammergericht auf. Die kurfürstliche Opposition
(Berthold f 1504) wurde nach und nach, da sich die Zahl dem
König ergebener junger Fürsten und Bischöfe immer mehrte,
und durch die Wirkungen des Landshiiter Erbfolgestreites (1503)
lahm gelegt.
Nach dem Tode des Herzogs Georg von Landshut-Ingolstadt
Ende 1503 suchte dessen Schwiegersohn Ruprecht von der kurpfälzischen Linie
die ganze territoriale Hinterlassenschaft an sich zu bringen, des Königs Max
Kammergericht sprach sie den Münchener Herzogen zu. Diese wurden, wie
von Ulrich von Württemberg und andern Fürsten, so auch vom König in dem
in Bayern und der Kurpfalz mit entsetzlichem Sengen, Brennen, Rauben und
Morden geführten Kriege unterstützt. Den zwei Söhnen des mittlerweile ver-
storbenen Ruprecht sprach Max 1505 die etwa 70 Quadratmeilen grosse „neue
Pfalz11, die späteren Fürstentümer Neuburg und Sulzbach, aus der Hinter-
lassenschaft des Grossvaters zu; „sein Interesse“ hatte er bei der ganzen
Sache zu wahren gewusst: er erwarb für sein Haus Gebiete zur Abrundung
Tirols (u. a. Kufstein), die Ortenau (mit Offenburg) und die Landvogtei Hagenau.
Auf einem Reichstage in Konstanz 1507 wurde das
Reichskammergericht in mehr partikularistischer Zusammen-
setzung (2 Beisitzer vom König für Oesterreich und Burgund,
Lehrbuch d. Weltgeschichte. Neue Zeit 2
Deutsches Institut
für Internationale
Pädagogische Forschung
Bi bin *" - k
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T44: [Alpen See Stadt Schweiz Italien Meer Berg Insel Fuß Inn]]
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TM Hauptwörter (200): [T80: [Kaiser Stadt Fürst Recht Reich König Reichstag Macht Adel Fürsten], T55: [Friedrich Kaiser Kurfürst Herzog Sachsen Johann Karl Land Bayern Wilhelm], T191: [Karl Sohn König Tochter Haus Kaiser Ludwig Herzog Tod Johann], T68: [Schweiz Zürich Kanton Bern See Stadt Genf Basel Schweizer Schwyz], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung]]
Extrahierte Personennamen: Ludwig_Xii Ludwig Berthold Georg_von_Landshut-Ingolstadt Max
Kammergericht Max Ulrich_von_Württemberg Max Max
34
ment des französischen Königs, andrerseits an die zu erwartende
häufige Abwesenheit des spanischen Herrschers, endlich die unge-
heuren Summen, die Karl aufwandte oder versprach (im heutigen
Geldwert etwa 36 Millionen Mark, zumeist von den Fugger
vorgestreckt), bewirkten einen Umschwung. Ein wiederholter
Versuch, die Wahl auf Friedrich von Sachsen zu lenken, scheiterte
an dessen Ablehnung, und schliesslich liess auch Leo X. erklären,
dass der Besitz Neapels der Wahl Karls nicht im Wege stehe.
Am 28. Juni 1519 wurde Karl einstimmig gewählt. Karls
Vertreter mussten in dessen Namen in einer Wahlkapitu-
lation u. a. zusichern, dass er kein Bündnis mit fremden Staaten
ohne Wissen und Willen der Kurfürsten schliessen, keine fremden
„Völker“ ins Reich ziehen, königliche und Reichsämter nur Ein-
heimischen übergeben, ein Reichsregiment aufrichten und die
grossen Handelsgesellschaften abschaifen werde.
Ulrich von Württemberg (1498—1550) war 1512 dem Schwäbischen
Bunde nicht wiederbeigetreten, sondern hatte einen „Kontrabund“ geschallen.
Als er, von Max zum zweitenmale wegen Ungehorsams geächtet, nach dessen
Tod, im Vertrauen auf die französische Freundschaft, Reutlingen über-
zogen und landsässig gemacht hatte, verdrängte ihn das Heer des
Schwäbischen Bundes rasch aus seinem Lande. Ein August 1519
gemachter Versuch, mit Hilfe des Landvolks es wiederzugewinnen, misslang.
Der Schwäbische Bund trat, um zu seinen Kriegskosten zu kommen, Würt-
temberg ankarl ah, der August 1520 als Herzog und Erbherr davon Besitz
nahm. In Worms wiirde es dem Erzherzog Ferdinand überwiesen. In
der „Hildesheimer Fehde“ errangen Bischof Johann von Hildesheim und
Herzog Heinrich von Lüneburg, die mit Frankreich in Verbindung standen,
28. Juni einen Sieg bei Soltau über den Bischof von Minden und die Herzoge
von Braunschweig-Wolffenbüttel und -Kahlenberg.
Der Gegensatz Karls V. und Franz I. Die Stellung Eng-
lands und Leo X. Den Krieg zwischen Spanien-Burgund und
Frankreich machten dieansprüchefrankreichsaufrück-
gabe des südlichen Navarra an das Haus Albret und auf
Neapel, die Karls auf Mailand (im Namen des Reichs)
und die Bourgogne, Frankreichs Lehnsherrlichkeit über Flandern
und Artois und sein Wunsch, Roussillon (1493—1642 spanisch) an
sich zu bringen, sowie die allgemeine Rivalität de rvalois
und des Hauses Oesterreich um die vorherrschende Stel-
lung unvermeidlich. Karls Lage gestaltete sich zwar noch
ungünstiger durch den Aufstand der Co mm uneros in
Castilien und Valencia, den hauptsächlich die Steigerung
der finanziellen Belastung (zum Teil von der erpresserischen
Habsucht der wallonischen Hauptratgeber Karls verursacht)
und damit teilweise zusammenhängende massenhafte Gold-
ausfuhr, sowie die municipale Rechtlosigkeit des Bürgerstands
hervorrief; aber der Ausbruch wurde verzögert durch die Be-
TM Hauptwörter (50): [T31: [König Ludwig Karl Sohn Maria Frankreich Kaiser Tod England Philipp], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
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Extrahierte Personennamen: Karl Karl Friedrich_von_Sachsen Friedrich Leo_X Leo Karls Karl Karl Karls Ulrich_von_Württemberg Max Max August August Ferdinand Johann_von_Hildesheim Johann Heinrich_von_Lüneburg Heinrich Karls_V. Franz_I. Leo_X Leo Karls Karls Karls
Extrahierte Ortsnamen: Karls Karls Reutlingen Worms Frankreich Minden Karls Frankreich Navarra Haus_Albret Neapel Karls Mailand Frankreichs Oesterreich Karls Valencia Karls
(1523—1534, Julius von Medici), verlangten Durchführung des
Wormser Ediktes zeigte sich die altgläubige Mehrheit des Reichs-
tags geneigt, obwohl Campeggi die gravamina des vorhergehen-
den Reichstags sehr geringschätzig behandelte, aber die Städte
erhoben unter Hinweis auf drohenden Aufruhr Widerspruch,
und so kam es zum Beschluss, dass alle Stände dem
Wormser Mandat, insoweit als möglich, nachkommen
sollten. Man wiederholte dabei das Verlangen „eines
freien Universalkonziles“ auf deutschem Boden.
Da jedoch bei der damaligen politischen Lage nicht so bald
ein Universalkonzil zu erhoffen war, so sollte noch vor Ende
1524 eine „gemeine Versammlung deutscher Nation“
in Speier eine einstweilige Ordnung der kirchlichen Wirren
für Deutschland festsetzen. Gegen diesen Beschluss wandte
sich auch der ebenso universalistisch gesinnte, als altgläubige
Kaiser, er verbot 15. Juli den Speirer Tag als eine „An-
massung der deutschen Nation“ und gebot unter An-
drohung der schwersten Strafen die Durchführung des
Wormser Edikt s. Mitte 1524 brachten Campeggi und Ferdi-
nand einen Sonderbund süddeutscher Bischöfe und Laienfürsten
(einigermassen auch der bayrischen Herzoge) zur Unterdrückung
der Ketzerei zu stände („Regensburger Konvent“). Besonders
Ferdinand verfolgte die Ketzer unbarmherzig. Andrerseits ver-
banden sich oberdeutsche Reichsstädte zu gegenseitiger Hilfe,
wenn man wegen Missachtung des Wormser Edikts gegen
sie Gewalt gebrauchen würde: der Reformation neigten
sich unter den Fürsten immer mehr zu Herzog Johann,
Friedrich des Weisen Bruder, Georg von Brandenburg-
Ansbach (fränkische Linie, zugleich Fürst von Jägerndorf
[Schlesien]), dessen Bruder, der Hochmeister desdeutsch-
ordens Albrecht, die Mecklenburger Herzoge, Graf Albrecht
von Mansfeld. Entschieden trat ihr bei Frühjahr 1524 Phi-
lipp vonhessen. Anfänge evangelischer Gemeinden bildeten
sich nicht ohne häufige Durchbrechung des bestehenden formellen
Rechtes und manche tumultuarische Gewaltsamkeit seit 1523
in kursächsischen Landen, namentlich aber und am raschesten
in Reichsstädten, in denen bald der Rat die kirchliche Um-
gestaltung in die Hand nahm. In der Schweiz hatte seit 1522
die Zwingli’sche Reformation begonnen.
§ 15. Anfänge der Zwingli’schen Reformation in Zürich.
Ulrich (Huldreich) Zwingli, geb. 1. Januar 1484 zu Wildhaus im
Toggenburgischen, das dem Abt von St. Gallen unterstand, als Sohn einer
schlichten, ziemlich wohlhabenden und angesehenen Bauernfamilie, erhielt,
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T27: [Kirche Luther Lehre Kloster Jahr Bischof Schrift Papst Reformation Wittenberg], T47: [Friedrich Wilhelm Kaiser König Iii Kurfürst Jahr Preußen Brandenburg Johann]]
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Extrahierte Personennamen: Julius_von_Medici Campeggi Ferdinand Johann Johann Friedrich_des_Weisen_Bruder Friedrich Georg_von_Brandenburg-
Ansbach Albrecht Albrecht Albrecht
von_Mansfeld Albrecht Ulrich_( Zwingli
40
vom Vater früh zu einem gelehrten Berufe bestimmt, ohne materielle Not
und ohne schwere innere Kämpfe eine humanistische Bildung auf
Schulen in Basel und Bern und seit 1500 auf den Universitäten
in Wien und Basel (1502—1506). In Basel machte er sich mit der
scholastischen Philosophie vertraut und begann das Studium der Theo-
1 ogie. 1506—10 durch Wahl der Gemeinde Pfarrer in Glarus, studierte
er eifrig die Vulgata, aber mindestens ebenso eifrig die Klassiker, und begann
eine grosse Bibliothek hauptsächlich humanistischer Richtung zu sammeln.
Er wirkte auch als humanistischer Lehrer und galt bald als der Führer
des Humanismus in der Schweiz. Er bekämpfte aus sittlichen
und patriotischen Gründen das „Reislaufen“ und das Unwesen der
Pensionen, billigte aber noch den Kriegsdienst für den Papst, „den seligen
Statthalter Christi“, und machte als Feldprediger die Schlachten
bei Novara 1518 und bei Marignano 1515 mit. Er bezog bis 1520
eine päpstliche Pension. Seit etwa 1515 begann er an der von der Kirche
gelehrten und geübten Heilsvermittelung zu zweifeln, griif aber noch lange
die kirchlichen Institutionen nicht an. Seit 1513 war er ernstlich be-
müht, das Griechische gründlich zu erlernen, um die Lehre
Christi aus der Urquelle zu schöpfen und die Kirchenväter zu studieren. Da
durch die von ihm bekämpfte französische Partei seine Stellung in Glarus
schwierig wurde, ging er als „L e u t e p r i e s t e r“ nach Einsiedel, Okt. 1516,
welches Wallfahrtskloster damals ein Sammelpunkt humanistischer Aufklärung
war. Durch seine Studien immer mehr ein Gegner der kirchlichen
Heilslehre, betonte er in seinen Predigten den geringen Wert der guten
Werke. Er setzte seine klassischen Studien, aber auch die eindringende
Lektüre der Kirchenväter fort, stand in regem Verkehr mit den Baseler
Humanisten, insbesondere mit Erasmus, und begann das Studium des Hebräischen.
Ende 1518 wurde er von den Chorherren des Grossmünsters in Zürich,
wo der Rat schon einen beträchtlichen Teil der kirchlichen Gewalt in Händen
hatte, zum Leutepriester gewählt. Von Neujahr 1519 an predigte er
über biblische Bücher, wobei er Laster und Aberglauben, auch allgemeine
politisch-soziale Missstände rücksichtslos bekämpfte. Bei seinem Auftreten
gegen den Ablassprediger Bernhard Samson wurde er vom Rat der Stadt Zürich
(auch vom Konstanzer Bischof) und der Tagsatzung, die jenem alles öffent-
liche Auftreten untersagten, unterstützt (Frühjahr 1519). Der römische Stuhl,
der die Eidgenossen für seinen Schutz und seine Kriege benötigte, tadelte
Samson in einem öffentlichen Schreiben. Auch in Zürich war Zwingli als
Lehrer thätig und setzte sein Studium der alten Litteratur fort. Seine mann-
hafte Pflichterfüllung während einer Pest steigerte seinen Einfluss, und eigene
Erkrankung brachte ihm religiöse Vertiefung. Der römischen Kirche schon
längst innerlich entfremdet, wurde er durch das Studium der Luther’sehen
Schriften insbesondere in betreff der Lehre vom alleinseligmachenden Glauben
gefördert, ging aber in der Verwerfung der römischen Lehre schon weiter
(z. B. Fegfeuer, Fürbitte der Heiligen). Die Kirche blieb für ihn auch eine
soziale Institution, und nach seiner Auffassung des Christentums setzte er
seiner Reformation stets das Ziel, die allgemeinen Lebens-
ordnungen umzugestalten. Auch hielt er das humanistische
Lebens ideal immer fest. Er setzte es Juni 1521 durch, dass Zürich
dem französischen Bündnis fern blieb, das alle andern Orte eingingen; als ein
Zuzug, den der Rat bald darauf wider Zürichs Ansicht dem Papst bewilligte,
trotz gegenseitiger Zusage gegen Frankreich (Mailand) verwendet und der
grösste Teil des Soldes nicht bezahlt wurde, verbot Anfang 1522 der Rat
jedes Reislaufen und alle Werbungen. Dagegen nahm die Tagsatzung einen
im Frühjahr gefassten entsprechenden Beschluss bald wieder zurück, und die
Schwizer schlossen wieder ein Bündnis mit Frankreich. Durch diesen politischen
TM Hauptwörter (50): [T27: [Kirche Luther Lehre Kloster Jahr Bischof Schrift Papst Reformation Wittenberg], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
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Extrahierte Personennamen: Christi“ Christi Einsiedel Bernhard_Samson Zwingli
Extrahierte Ortsnamen: Basel Bern Wien Basel Basel Glarus Schweiz Marignano Glarus Hebräischen Zürich Frankreich Mailand Frankreich
41
Gegensatz wurde die altgläubige Richtung insbesondere in den ältesten Orten
gekräftigt, und Ende 1522 war in Luzern, Schwiz und Zug die reformatorische
Betvegung unterdrückt. Anfang 1522 ging Zwingli mit der verwitweten
Anna Reinhard eine Ehe ein, die er aber über zwei Jahre geheim hielt. Im
„Fastenstreit“ wies der Rat den Versuch des Konstanzer Bischofs ab,
von seiner kirchlichen Gerichtsbarkeit Gebrauch zu machen. Trotzdem lobte
Hadrian Vi. in einem Brief an Bürgermeister und Rat die Treue der Stadt
Zürich; in einem andern Briefe versicherte er „seinen geliebten Sohn“ Zwingli
seines besondern Vertrauens und wies ihn auf die hohen Ehren und Vorteile
hin, die er im Dienste Roms zu erwarten habe. Dagegen beschloss die Tag-
satzung, dass jeder Ort, namentlich aber Zürich und Basel, die neue Predigt
unterdrücken solle.
Zürich sagte sich Anfang 1523 von der alten Kirche los:
der grosse Rat billigte nach dem von der Obrigkeit an-
geordneten Religionsgespräche (aus der Eidgenossenschaft
offiziell nur von Schafihausen beschickt; Hauptgegner Zwinglis
der Konstanzer Generalvikar Joh. Faber) Zwinglis An-
schauungen und Predigtweise und gebot überhaupt, dass
nur, was mit derschrift bewährt werden könne, ge-
predigt werden dürfe. Es begannen nun Aenderungen der
kirchlichen Ordnung (z. B. Gestattung des Austritts von Nonnen,
deutsche Taufformel). Als einige Laien und Pfarrer sich dran
machten, die Bilder zu zerstören, berief der Rat ein zweites
Religionsgespräch, bei dem die Bischöfe sich gar nicht, von den
Eidgenossen nur St. Gallen und Schaffhausen beteiligten. Es
ergab die grundsätzliche Verwerfung der Bilder und des Opfer-
charakters der Messe, jedoch verfügte der Rat, dass zunächst
der alte Stand bewahrt bleibe. Dagegen wurde Mitte 1524
beschlossen, dass die „Götzen“ und Bi 1 der, wo die Mehr-
heit sich nicht für sie ausspreche, zu entfernen seien
(Züricher „Götzenkrieg“); Ende d. J. wurde die Aufhebung
der Klöster und Stifter, deren Einkünfte man für Hebung
des Schulwesens und der Krankenpflege bestimmte, Frühjahr 1525
die Abschaffung der Messe und die Einsetzung eines
aus Laien und Pfarrern gemischten obersten Ehegerichts
(1526 sogar der Abbruch der Altäre) verfügt. Dem Inhaber
der höchsten Staatsgewalt, dem Rat, sprach Zwingli, solange
er sich „nach Gottes Wort“ richte, die höchste Kirchengewalt
zu, während er anfangs das kirchliche Gemeindeprinzip vertreten
hatte. Die schweizerische Reformation erlangte so früher eine
Organisation, als die kursächsische. Der Rat schrieb sich auch
Recht und Pflicht zu, das sittlich-religiöse Leben der Unter-
thanen zu hegen (strenge Sittenmandate). Zwingli betrachtete
seine Aufgabe und Stellung in dem Staatswesen als die eines
alttestamentlichen Propheten. Der Zwingli’sehen Reformation
schlossen sich 1524 an Appenzell-Ausserroden und Mühlhausen. In
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42
Graubünden erlangte sie 1525 freie Bewegung. Schon April 1524
beschlossen alle Orte mit Ausnahme von Zürich und Schaft-
hausen, bei dem Glauben der Altvordern zu bleiben und die ihm
Zuwiderhandelnden zu bestrafen, sowie denen, die dazu die Hand
nicht böten, die Gemeinschaft aufzusagen. Aber Bern, Basel,
Glarus und Solothurn wollten doch von einem gewaltsamen Vor-
gehen gegen Zürich nichts wissen. Jedoch wurden refor motorische
Bewegungen im Thurgau von der Tagsatzung unterdrückt und
drei Züricher, der Mitschuld an einem Klostersturm bezichtigt,
enthauptet. Oktober 1524 schloss die Tagsatzung mit Oester-
reich einen Vertrag über gegenseitige Auslieferung ketzerischer
Unterthanen.
Wiedertäufer. Seit Ende 1523 trat in offenen Gegensatz zu Zwingli,
„dem Endchrist am Grossmünster“, eine Richtung, welche die Forderungen
des Evangeliums und das Schriftprinzip in der Lebensord-
nung noch gründlicher durchführen wollte, dabei aber von den
mittelalterlichen Ideen der Armut, der Weltentsagung, der Ausscheidung einer
besonderen Gemeinde der Heiligen beherrscht, jedoch von ge w alt sam-
revolutionären Strebungen noch frei war. Unter Einfluss Thomas
Münzers verwarfen deren Anhänger die Kinderlaufe und übten im Gegensatz
zu einem Ratsmandat, das die Kindertaufe bei Strafe der Landesverweisung
anordnete, dann die Wiedertaufe als ein Unterpfand der Wiedergeburt und
der besonderen Gnade (daher bei andern: „Wiedertäufer“, „Anabaptisten“).
Zahlreich waren sie auch in St. Gallen, Schaffhausen, Appenzell, Graubünden.
Als Strafe der Wiedertäufer (bisher Geldbussen, Gefängnis und Ver-
bannung) wurde 1526 das Ertränken festgesetzt und zu Zwinglis
Lebzeiten mit seiner Billigung an vier Personen vollstreckt.
§ 16. Der Bauernkrieg 1525.
Vorläufer seit 1498. Auf gewaltsamen Umsturz der bestehenden Ord-
nung waren gerichtet die geheime, auch viele Weiber umfassende Verbindung
des Bundschuh (s. Ii. S. 251) in der Bruchsaler Gegend (1502, „wir mögen
vor Pfaffen und Adel nicht genesen“) und der Bundschuh im Eisass und Breis-
gau von 1518; vom alten Recht gingen aus die im ganzen friedlich, aber auch
ergebnislos verlaufende Erhebung der Bauernschaft des oberschwäbischen Klosters
Ochsenhausen und wenigstens zu Anfang der „arme Konradu im Herzogtum
Württemberg (1514), welche Erhebung den Herzog Ulrich veranlasste, den
Ständen (Geistlichkeit, Adel und Städten) im Tübinger Vertrag grosse Zuge-
ständnisse zu machen, sowie die Erhebung der Bauern in Krain, Kärnten, Steier-
mark (1515). Auf 1524 hatte die Astrologie eine sündtlutartige Ueberschwem-
mung, eine Erhebung des Volkes und Vertilgung der Mächtigen vorausgesagt.
Ursachen des grossen Bauernkrieges. Sein Zusammen-
hang mit der reformatorischen Bewegung. Die Hauptursache
war die schon längst vorhandene Unzufriedenheit, die zumeist
teils von der rechtlichen, teils von der materiellen Lage des
Bauernstandes herrtihrte (s. Ii. S. 248 ff“.). Aber diese Unzu-
friedenheit wurde durch die reformatorische Be-
wegung und Litteratur gesteigert und erhitzt. Wer
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43
sich materiell oder rechtlich gedrückt fühlte, übertrug das Schlag-
wort „christliche Freiheit“ auf seine materielle Belastung oder
rechtliche Bindung und mass die bestehenden Ordnungen nach
dem „Evangelium“ (im Süden auch unter dem Einfluss der
Zwingli’schen Reformation). Das „Evangelium“ oder „Gottes
Wort“ wurde Quelle des göttlichen Rechtes. Schon Luthers
Schriften (z. B. die von weltlicher Obrigkeit 1523 und die über
den Nürnberger Reichstagsabschied 1524) enthielten Stellen, die
wider Luthers Willen revolutionär wirken mussten, obwohl Luther
den unbedingten Gehorsam gegen die Obrigkeit als Christen-
pflicht lehrte. Vollends aufreizend wirkten radikale Prediger
(z. B. der aus Orlamtinde vertriebene und aus Kursachsen aus-
gewiesene Karlstadt u. a. in Rothenburg o./T., noch mehr und
mit entschiedener Absicht der von fanatischem Hass der „Gott-
losen“ erfüllte und manchmal von Wahnvorstellungen beherrschte
Thomas Münzer nach seiner Vertreibung aus Allstedt z. B. in
Mühlhausen); aber auch gemässigtere Männer durch scharfes Pre-
digen gegen den Zehnten und alles Zinsnehmen. Auf den Strassen
predigten Bauern und Handwerker, aber auch Gebildete, als
Bauern sich gebärend. Die Verfolgung der neuen Lehre und
ihrer Verkündiger durch die Territorialherren, das Scheitern des
Nürnberger Reichsregiments und seiner Reformpläne legten die
Meinung nahe, dass mit „Stillesitzen“ nichts zu erreichen sei.
Unzufrieden und zum Aufruhr geneigt waren auch die
weniger wohlhabenden oder ganz armen und von der Mitwirkung
am Regiment ausgeschlossenen Teile der städtischen Be-
völkerungen. Eine Bauernbewegung des Jahrs 1524 in der
Grafschaft Stühlingen, im Kletgau und in der Baar war anfangs
noch ganz frei von evangelischen Elementen.
Ausbreitung, augenblickliche Erfolge und Niederlage
der Revolution. Die Revolution ging von Oberschwaben aus.
Die drei Bauernhaufen: der Baltringer Haufen (Bauern des Donau-
thals und der Hochebene von Messkirch an bis zum Lech), der
Allgäuer (worunter die Bauern der Abtei Kempten) und der See-
haufen, die sich Februar oder anfangs März 1525 gebildet hatten,
vereinigten sich 6. März zu einer „christlichen Vereini-
gung“. Der (hauptsächlich von dem bayrischen Kanzler Leon-
hard v. Eck geleitete) Schwäbische Bund begann schon vor-
her mit den einzelnen Haufen zu unterhandeln, um zunächst
gegen den Herzog Ulrich freie Hand zu haben, der sein Herzog-
tum zurückerobern wollte. Ulrich musste, da die Tagsatzung
seine schweizerischen Söldner mit Rücksicht auf den Sieg Karls
bei Pavia (s. § 17) abberief, 12. März vor Stuttgart umkehren.
Am 14. März setzte ein (zweiter) Bauerntag in Memmingen die
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Extrahierte Personennamen: Thomas_Münzer Ulrich Ulrich Karls
59
Magdeburg, Bremen, seit Mai Lübeck) zunächst auf sechs
Jahre sich zu gegenseitiger Hilfe verpflichteten
bei allen Angriffen „um des Worts Gottes, evange-
lischer Lehr oder unseres heiligen Glaubens willen“.
Der Anschluss der Schweizer Reformierten erfolgte nicht, weil diese
(vor allem Zürich und Bern) sich weigerten, die Tetrapolitana
anzunehmen, was übrigens Sachsen auf die Dauer auch kaum
genügt hätte. Die Möglichkeit eines politischen Anschlusses
der meisten oberdeutschen Städte an die Schweizer, den Zwingli
seit langem als einen Teil seiner umfassenden Projekte erstrebte,
wurde durch den Untergang Zwinglis in der Schlacht
bei Kappel (11. Oktober 1531) und den zweiten Kappeier
Frieden beseitigt, in dem die reformierten Städte ihre „Burg-
rechte“ aufgeben mussten.
Untergang Zwinglis. Zwinglisplan war, dieeidgenossen-
schaft so umzugestalten, dass das seitherige Uebergewicht der (an
Bevölkerungszahl weit nachstehenden) fünf alten Orte durch ein noch ent-
schiedeneres Uebergewicht der (meistens schon reformierten) Städte ersetzt
würde, und mit ihr die oberdeutschen Städte zu verbinden.
Aber in Zürich selbst musste er einer immer stärker werdenden Gegnerschaft
gegenüber die massgebende Leitung der Politik aufgeben (Mitte 1530), und
von den reformierten Eidgenossen widerstrebte Bern Zwinglis politischen
Planen, besonders seiner Kriegspolitik. Da die fünf Orte den Bündnern im
„Müsserkrieg“ gegen einen mailändischen Abenteurer keine Hilfe leisteten,
entstand bei Zürich grosser Argwohn. Zwingli wünschte Krieg, aber auf
Drängen der andern Städte, besonders Berns, beschlossen die reformierten Städte
Mitte Mai 1531 gegen die fünf Orte eine (im ersten Kappeier Frieden vor-
gesehene) Proviantsperre. Die fünf Orte, hiedurch bedrängt und erbittert,
erklärten, ohne das Ergebnis ihrer Unterhandlungen mit dem Kaiser,
Ferdinand, dem Papste u. a. abzuwarten, 9. Oktober den Krieg. Am
11. Oktober wurde das an Zahl bedeutend schwächere und in ungünstiger
Stellung sich befindende Züricher Heer von dem der fünf Orte bei
Kappel geschlagen; Zwingli fiel neben vielen andern hervorragenden
Persönlichkeiten. Die fünf Orte Hessen seinen Leichnam vierteilen und als
den eines „allererzesten Erzketzers“ verbrennen. Ein Heerhaufen evangelischer
Städte wurde in schmählicher Weise von Zugern geschlagen (23. Oktober).
In Stadt und Land Zürich wurde das Verlangen nach Frieden trotz Hilfs-
bereitschaft Hessens und Strassburgs immer dringender und allgemeiner. In
dem 16. November abgeschlossenen Frieden wurde die Gleichberech-
tigung der Orte beider Konfessionen ausgesprochen, sowie
Parität für die gemeinen Herrschaften, jedoch sollte eine katholische Minder-
heit bei ihrejn Glauben geschützt sein. Das Burgrecht der Evangelischen
wurde aufgehoben. In den Herrschaften des Klosters von St. Gallen, die der
Abt jetzt zurückerhielt, gelangte zumeist die alte Kirche wieder zur Herrschaft,
wie auch im Rheinthal, in Rapperswil und den „freien Aemtern“ des Aargau;
in Glarus gewann sie wieder Boden, in Solothurn so ziemlich die Allein-
herrschaft. Kaiser Karl hatte sich trotz Zuredens Ferdinands und des Papstes
im zweiten Kappeier Krieg neutral verhalten — hauptsächhch wohl aus Rück-
sicht auf Frankreich.
Organisation des Sehmalkaldener Bundes. Der Bund zerfiel in
zavei Kreise, den oberdeutschen und den sächsischen. Die Voll-
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Extrahierte Personennamen: Zwingli Berns Ferdinand Ferdinand Kappel Karl Karl Ferdinands
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östlichen Europa zu Gunsten Russlands. In Stockholm schloss
Schweden 9. November 1719 mit Hannover, 21. Januar 1720
mit Preussen Frieden: Hannover erhielt die Bistümer Bremen
und Verden gegen 1 Million Thaler, Preussen Vorpommern östlich
der Peene gegen 2 Millionen Thaler, sodass der deutsche Besitz
Schwedens auf den Rest von Vorpommern mit Rügen und Wismar
beschränkt wurde. Dänemark gab im F r i e d e n v о n Fried-
richsburg (3. Juli 1720) seine Eroberungen gegen 600000 Thlr.
an Schweden zurück, das aber sich dem Sundzoll unterwarf und
den Herzog von Gottorp preisgab; die Schleswig-Gottorpischen Be-
sitzungen wurden m it Dänemark vereinigt und Schleswig widerrecht-
lich, weil im Widerspruch zu der 1460 garantierten Zusammen-
gehörigkeit Holsteins und Schleswigs, unter das (1665 beschlossene)
Königsgesetz gestellt, das für Dänemark die weibliche Erbfolge
festsetzte. Gegen Russland, wurde der Krieg fortgesetzt und
dadurch nichts als eine arge Verwüstung der schwedischen Küste
erreicht. Im Frieden von Nystadt (10. September 1721)
gab Russland, dessen Herrscher jetzt den Kaisertitel annahm,
das ebenfalls eroberte Finnland zurück, behielt aber gegen
2 Millionen Thaler Ingermanland, Karelien, Esthland und Livland.
Polen, das in den Frieden mit aufgepommen wurde, hatte nichts ge-
wonnen, es musste Stanislaus Lesczynski eine Geldentschädigung zahlen, und
durch die Vermählung der einen Nichte Peters, Anna Iwanowna, mit dem
Herzog von Kurland (1712) war die Vereinigung auch dieses Landes mit
Russland eingeleitet. Den Versuch, auch in Mecklenburg festen Fuss zu
fassen dadurch, dass er den Herzog Karl Leopold von Mecklenburg-Schwerin,
den Gemahl der andern Tochter Iwans, Katharina, bei seinem gewaltthätigen
Vorgehen gegen die mecklenburgischen Stände unterstützte, hatte Peter der
Haltung England-Hannovers und Hollands gegenüber aufgegeben (1717). Für
die Rechte des Gottorpers trat Peter nicht ein, verlobte ihm aber kurz vor
seinem Tod die eine seiner Töchter; diese Ehe des Herzogs Karl Friedrich
von Gottorp mit Peters des Grossen Tochter Anna eröffnete dem Haus
Gottorp die Aussicht auf den russischen Thron.
§ 74. Russland unter Peter und seinen nächsten Nachfolgern.
Peters Regierung im Innern. Neben der kriegerischen Thätigkeit
waren Peters Bestrebungen, Russland unmittelbar zu europäisieren, herge-
gangen; 1716—17 hatte er seine zweite Reise nach Westeuropa (über Danzig,
Stettin, Kopenhagen, Amsterdam nach Paris) gemacht. Die Schaffung
eines Heeres (1725: 210 000 Mann) und einer Flotte (1725: allein
48 Linienschiffe), sowie einer Hauptstadt nach europäischem
Muster (s. S. 242) war gelungen. Erfolgreich waren auch die Bemühungen
Peters, in Russland neue Zweige des Ackerbaues einzuführen, den Berg-
bau zu heben, eine Industrie zu schaffen und namentlich den russischen
Handel zur Entwickelung zu bringen. Den letzteren Zwecken diente ein
merkantilistisches Schutzzollsystem, die Anstellung von Konsuln im Auslande,
die Einrichtung von Jahrmärkten und Börsen, die Einführung von Posten, die
Anlegung von Häfen und insbesondere von Kanälen, die nach Peters, freilich
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Extrahierte Personennamen: Stanislaus_Lesczynski Peters Anna_Iwanowna Karl_Leopold_von_Mecklenburg-Schwerin Karl Leopold Katharina Peter Peter Karl_Friedrich
von_Gottorp Karl Friedrich Peters Anna Peter Peters Peters Peters Peters
Extrahierte Ortsnamen: Europa Russlands Stockholm Schweden Preussen Schwedens Wismar Schleswig Schleswigs Russland Russland Finnland Karelien Esthland Livland Kurland Hollands Haus
Gottorp Russland Westeuropa Danzig Stettin Kopenhagen Amsterdam Paris Russland
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sich der Gegensatz zwischen Liberalen und Konservativen zu einem, zum Teil
gewaltthätig geführten, Kampf zwischen den Gegnern und den Freunden der
Jesuiten zugespitzt. Im Vertrauen auf den Beistand der Ostmächte und Frank-
reichs, dasmitdiesen jetzt zusammenging, weigerten sich die katholischen
Kantone Uri, Schwiz, Unterwalden, Luzern, Zug, Freiburg und Wallis, dem
Beschluss der Tagsatzung entsprechend ihrensonderbund aufzulösen,
wurden aber, ehe die von den Leitern des Sonderbunds erstrebte auswärtige
Einmischung möglich war, durch das eidgenössische Heer unter Dufour
(November 1847) dazu gezwungen: die Jesuiten wurden jetzt aus der
ganzen Schweiz ausgewiesen, und die Eidgenossenschaft gab sich
(1848) eine neue Verfassung, die an die Stelle des Staatenhunds einen
Bundesstaat setzte. Nach der (1874 revidierten) Verfassung hat der
Bund die gesamte Leitung der äusseren Politik und des Militär-
wesens, die durch das Bundesgericht in Lausanne auszuühende oberste
Gerichtsbarkeit, die Regelungdes Münz-, Mass-undgewichts-
wesens, die Oberaufsicht über Wasserbau und Forstpolizei,
über Jagd und Fischerei, die Gesetzgebung über Bau und Be-
trieb der Eisenbahnen; Organ des Bundes ist die in Bern tagende
Bundesversammlung, bestehend aus dem Nationalrat, der Vertretung des Ge-
samtvolks (je ein Vertreter auf 20000 Köpfe), und aus dem Ständerat, den
44 Vertretern der 22 Kantone (von denen Appenzell, Unterwalden und seit
1888 Basel je zwei Republiken bilden); die Bundesversammlung hat je auf
drei Jahre die aus sieben Männern bestehende Bundesregierung zu ernennen,
den „Bundesrat“, der jährlich aus seiner Mitte den Präsidenten wählt. Die
Legislative der Bundesversammlung ist beschränkt durch
das „fakultativereferendum“: auf Verlangen von mindestens 30 000
wahlberechtigten Bürgern muss ein von der Bundesversammlung beschlossenes
Bundesgesetz der Volksabstimmung unterbreitet, desgleichen muss ein von
mindestens 50 000 Wählern gestellter Gesetzesantrag zur Abstimmung durch
das Volk gebracht werden. — Im Anschluss an den Sonderbundskrieg wurde
1848 die Verbindung Neuenbürgs mit Preussen gelöst (1857 verzichtete Friedrich
Wilhelm Iv. endgültig).
In Italien schien der von Gioberti vertretene „neuwelfische“ Gedanke
einer Erfüllung der nationalen Wünsche unter der Führung der Kirche seiner
Verwirklichung nahe durch den Oesterreich wenig freundlichen Papst Pius Ix.
(1846—78), der seine Regierung mit einer Amnestie begann, mit Sardinien
und Toskana einen Präliminarvertrag über einen italienischen Zollverein schloss
und 10. Februar 1848 Laien ins Ministerium berief. In Neapel gab König
Ferdinand Ii. (1830—59), unter dem Eindruck einer Erhebung Siciliens,
das autonom sein wollte, Anfang Februar 1848 eine freisinnige Ver-
fassung. England unterstützte, wie in der Schweiz, so in Italien die
nationalen und liberalen Bestrebungen. Dem gegenüber verständigte sich
Frankreich mit Oesterreich über die Aufrechterhaltung des Besitzstands in
Italien; und Preussen unterhandelte mit beiden Mächten über gewaltsames
Einschreiten in der Schweiz und Italien.
Lehrbuch d. Weltgeschichte Neue Zeit.
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Extrahierte Personennamen: Friedrich
Wilhelm Friedrich Wilhelm Gioberti Ferdinand