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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Neue Zeit - S. 34

1897 - Stuttgart : Neff
34 ment des französischen Königs, andrerseits an die zu erwartende häufige Abwesenheit des spanischen Herrschers, endlich die unge- heuren Summen, die Karl aufwandte oder versprach (im heutigen Geldwert etwa 36 Millionen Mark, zumeist von den Fugger vorgestreckt), bewirkten einen Umschwung. Ein wiederholter Versuch, die Wahl auf Friedrich von Sachsen zu lenken, scheiterte an dessen Ablehnung, und schliesslich liess auch Leo X. erklären, dass der Besitz Neapels der Wahl Karls nicht im Wege stehe. Am 28. Juni 1519 wurde Karl einstimmig gewählt. Karls Vertreter mussten in dessen Namen in einer Wahlkapitu- lation u. a. zusichern, dass er kein Bündnis mit fremden Staaten ohne Wissen und Willen der Kurfürsten schliessen, keine fremden „Völker“ ins Reich ziehen, königliche und Reichsämter nur Ein- heimischen übergeben, ein Reichsregiment aufrichten und die grossen Handelsgesellschaften abschaifen werde. Ulrich von Württemberg (1498—1550) war 1512 dem Schwäbischen Bunde nicht wiederbeigetreten, sondern hatte einen „Kontrabund“ geschallen. Als er, von Max zum zweitenmale wegen Ungehorsams geächtet, nach dessen Tod, im Vertrauen auf die französische Freundschaft, Reutlingen über- zogen und landsässig gemacht hatte, verdrängte ihn das Heer des Schwäbischen Bundes rasch aus seinem Lande. Ein August 1519 gemachter Versuch, mit Hilfe des Landvolks es wiederzugewinnen, misslang. Der Schwäbische Bund trat, um zu seinen Kriegskosten zu kommen, Würt- temberg ankarl ah, der August 1520 als Herzog und Erbherr davon Besitz nahm. In Worms wiirde es dem Erzherzog Ferdinand überwiesen. In der „Hildesheimer Fehde“ errangen Bischof Johann von Hildesheim und Herzog Heinrich von Lüneburg, die mit Frankreich in Verbindung standen, 28. Juni einen Sieg bei Soltau über den Bischof von Minden und die Herzoge von Braunschweig-Wolffenbüttel und -Kahlenberg. Der Gegensatz Karls V. und Franz I. Die Stellung Eng- lands und Leo X. Den Krieg zwischen Spanien-Burgund und Frankreich machten dieansprüchefrankreichsaufrück- gabe des südlichen Navarra an das Haus Albret und auf Neapel, die Karls auf Mailand (im Namen des Reichs) und die Bourgogne, Frankreichs Lehnsherrlichkeit über Flandern und Artois und sein Wunsch, Roussillon (1493—1642 spanisch) an sich zu bringen, sowie die allgemeine Rivalität de rvalois und des Hauses Oesterreich um die vorherrschende Stel- lung unvermeidlich. Karls Lage gestaltete sich zwar noch ungünstiger durch den Aufstand der Co mm uneros in Castilien und Valencia, den hauptsächlich die Steigerung der finanziellen Belastung (zum Teil von der erpresserischen Habsucht der wallonischen Hauptratgeber Karls verursacht) und damit teilweise zusammenhängende massenhafte Gold- ausfuhr, sowie die municipale Rechtlosigkeit des Bürgerstands hervorrief; aber der Ausbruch wurde verzögert durch die Be-

2. Neue Zeit - S. 42

1897 - Stuttgart : Neff
42 Graubünden erlangte sie 1525 freie Bewegung. Schon April 1524 beschlossen alle Orte mit Ausnahme von Zürich und Schaft- hausen, bei dem Glauben der Altvordern zu bleiben und die ihm Zuwiderhandelnden zu bestrafen, sowie denen, die dazu die Hand nicht böten, die Gemeinschaft aufzusagen. Aber Bern, Basel, Glarus und Solothurn wollten doch von einem gewaltsamen Vor- gehen gegen Zürich nichts wissen. Jedoch wurden refor motorische Bewegungen im Thurgau von der Tagsatzung unterdrückt und drei Züricher, der Mitschuld an einem Klostersturm bezichtigt, enthauptet. Oktober 1524 schloss die Tagsatzung mit Oester- reich einen Vertrag über gegenseitige Auslieferung ketzerischer Unterthanen. Wiedertäufer. Seit Ende 1523 trat in offenen Gegensatz zu Zwingli, „dem Endchrist am Grossmünster“, eine Richtung, welche die Forderungen des Evangeliums und das Schriftprinzip in der Lebensord- nung noch gründlicher durchführen wollte, dabei aber von den mittelalterlichen Ideen der Armut, der Weltentsagung, der Ausscheidung einer besonderen Gemeinde der Heiligen beherrscht, jedoch von ge w alt sam- revolutionären Strebungen noch frei war. Unter Einfluss Thomas Münzers verwarfen deren Anhänger die Kinderlaufe und übten im Gegensatz zu einem Ratsmandat, das die Kindertaufe bei Strafe der Landesverweisung anordnete, dann die Wiedertaufe als ein Unterpfand der Wiedergeburt und der besonderen Gnade (daher bei andern: „Wiedertäufer“, „Anabaptisten“). Zahlreich waren sie auch in St. Gallen, Schaffhausen, Appenzell, Graubünden. Als Strafe der Wiedertäufer (bisher Geldbussen, Gefängnis und Ver- bannung) wurde 1526 das Ertränken festgesetzt und zu Zwinglis Lebzeiten mit seiner Billigung an vier Personen vollstreckt. § 16. Der Bauernkrieg 1525. Vorläufer seit 1498. Auf gewaltsamen Umsturz der bestehenden Ord- nung waren gerichtet die geheime, auch viele Weiber umfassende Verbindung des Bundschuh (s. Ii. S. 251) in der Bruchsaler Gegend (1502, „wir mögen vor Pfaffen und Adel nicht genesen“) und der Bundschuh im Eisass und Breis- gau von 1518; vom alten Recht gingen aus die im ganzen friedlich, aber auch ergebnislos verlaufende Erhebung der Bauernschaft des oberschwäbischen Klosters Ochsenhausen und wenigstens zu Anfang der „arme Konradu im Herzogtum Württemberg (1514), welche Erhebung den Herzog Ulrich veranlasste, den Ständen (Geistlichkeit, Adel und Städten) im Tübinger Vertrag grosse Zuge- ständnisse zu machen, sowie die Erhebung der Bauern in Krain, Kärnten, Steier- mark (1515). Auf 1524 hatte die Astrologie eine sündtlutartige Ueberschwem- mung, eine Erhebung des Volkes und Vertilgung der Mächtigen vorausgesagt. Ursachen des grossen Bauernkrieges. Sein Zusammen- hang mit der reformatorischen Bewegung. Die Hauptursache war die schon längst vorhandene Unzufriedenheit, die zumeist teils von der rechtlichen, teils von der materiellen Lage des Bauernstandes herrtihrte (s. Ii. S. 248 ff“.). Aber diese Unzu- friedenheit wurde durch die reformatorische Be- wegung und Litteratur gesteigert und erhitzt. Wer

3. Neue Zeit - S. 43

1897 - Stuttgart : Neff
43 sich materiell oder rechtlich gedrückt fühlte, übertrug das Schlag- wort „christliche Freiheit“ auf seine materielle Belastung oder rechtliche Bindung und mass die bestehenden Ordnungen nach dem „Evangelium“ (im Süden auch unter dem Einfluss der Zwingli’schen Reformation). Das „Evangelium“ oder „Gottes Wort“ wurde Quelle des göttlichen Rechtes. Schon Luthers Schriften (z. B. die von weltlicher Obrigkeit 1523 und die über den Nürnberger Reichstagsabschied 1524) enthielten Stellen, die wider Luthers Willen revolutionär wirken mussten, obwohl Luther den unbedingten Gehorsam gegen die Obrigkeit als Christen- pflicht lehrte. Vollends aufreizend wirkten radikale Prediger (z. B. der aus Orlamtinde vertriebene und aus Kursachsen aus- gewiesene Karlstadt u. a. in Rothenburg o./T., noch mehr und mit entschiedener Absicht der von fanatischem Hass der „Gott- losen“ erfüllte und manchmal von Wahnvorstellungen beherrschte Thomas Münzer nach seiner Vertreibung aus Allstedt z. B. in Mühlhausen); aber auch gemässigtere Männer durch scharfes Pre- digen gegen den Zehnten und alles Zinsnehmen. Auf den Strassen predigten Bauern und Handwerker, aber auch Gebildete, als Bauern sich gebärend. Die Verfolgung der neuen Lehre und ihrer Verkündiger durch die Territorialherren, das Scheitern des Nürnberger Reichsregiments und seiner Reformpläne legten die Meinung nahe, dass mit „Stillesitzen“ nichts zu erreichen sei. Unzufrieden und zum Aufruhr geneigt waren auch die weniger wohlhabenden oder ganz armen und von der Mitwirkung am Regiment ausgeschlossenen Teile der städtischen Be- völkerungen. Eine Bauernbewegung des Jahrs 1524 in der Grafschaft Stühlingen, im Kletgau und in der Baar war anfangs noch ganz frei von evangelischen Elementen. Ausbreitung, augenblickliche Erfolge und Niederlage der Revolution. Die Revolution ging von Oberschwaben aus. Die drei Bauernhaufen: der Baltringer Haufen (Bauern des Donau- thals und der Hochebene von Messkirch an bis zum Lech), der Allgäuer (worunter die Bauern der Abtei Kempten) und der See- haufen, die sich Februar oder anfangs März 1525 gebildet hatten, vereinigten sich 6. März zu einer „christlichen Vereini- gung“. Der (hauptsächlich von dem bayrischen Kanzler Leon- hard v. Eck geleitete) Schwäbische Bund begann schon vor- her mit den einzelnen Haufen zu unterhandeln, um zunächst gegen den Herzog Ulrich freie Hand zu haben, der sein Herzog- tum zurückerobern wollte. Ulrich musste, da die Tagsatzung seine schweizerischen Söldner mit Rücksicht auf den Sieg Karls bei Pavia (s. § 17) abberief, 12. März vor Stuttgart umkehren. Am 14. März setzte ein (zweiter) Bauerntag in Memmingen die

4. Neue Zeit - S. 59

1897 - Stuttgart : Neff
59 Magdeburg, Bremen, seit Mai Lübeck) zunächst auf sechs Jahre sich zu gegenseitiger Hilfe verpflichteten bei allen Angriffen „um des Worts Gottes, evange- lischer Lehr oder unseres heiligen Glaubens willen“. Der Anschluss der Schweizer Reformierten erfolgte nicht, weil diese (vor allem Zürich und Bern) sich weigerten, die Tetrapolitana anzunehmen, was übrigens Sachsen auf die Dauer auch kaum genügt hätte. Die Möglichkeit eines politischen Anschlusses der meisten oberdeutschen Städte an die Schweizer, den Zwingli seit langem als einen Teil seiner umfassenden Projekte erstrebte, wurde durch den Untergang Zwinglis in der Schlacht bei Kappel (11. Oktober 1531) und den zweiten Kappeier Frieden beseitigt, in dem die reformierten Städte ihre „Burg- rechte“ aufgeben mussten. Untergang Zwinglis. Zwinglisplan war, dieeidgenossen- schaft so umzugestalten, dass das seitherige Uebergewicht der (an Bevölkerungszahl weit nachstehenden) fünf alten Orte durch ein noch ent- schiedeneres Uebergewicht der (meistens schon reformierten) Städte ersetzt würde, und mit ihr die oberdeutschen Städte zu verbinden. Aber in Zürich selbst musste er einer immer stärker werdenden Gegnerschaft gegenüber die massgebende Leitung der Politik aufgeben (Mitte 1530), und von den reformierten Eidgenossen widerstrebte Bern Zwinglis politischen Planen, besonders seiner Kriegspolitik. Da die fünf Orte den Bündnern im „Müsserkrieg“ gegen einen mailändischen Abenteurer keine Hilfe leisteten, entstand bei Zürich grosser Argwohn. Zwingli wünschte Krieg, aber auf Drängen der andern Städte, besonders Berns, beschlossen die reformierten Städte Mitte Mai 1531 gegen die fünf Orte eine (im ersten Kappeier Frieden vor- gesehene) Proviantsperre. Die fünf Orte, hiedurch bedrängt und erbittert, erklärten, ohne das Ergebnis ihrer Unterhandlungen mit dem Kaiser, Ferdinand, dem Papste u. a. abzuwarten, 9. Oktober den Krieg. Am 11. Oktober wurde das an Zahl bedeutend schwächere und in ungünstiger Stellung sich befindende Züricher Heer von dem der fünf Orte bei Kappel geschlagen; Zwingli fiel neben vielen andern hervorragenden Persönlichkeiten. Die fünf Orte Hessen seinen Leichnam vierteilen und als den eines „allererzesten Erzketzers“ verbrennen. Ein Heerhaufen evangelischer Städte wurde in schmählicher Weise von Zugern geschlagen (23. Oktober). In Stadt und Land Zürich wurde das Verlangen nach Frieden trotz Hilfs- bereitschaft Hessens und Strassburgs immer dringender und allgemeiner. In dem 16. November abgeschlossenen Frieden wurde die Gleichberech- tigung der Orte beider Konfessionen ausgesprochen, sowie Parität für die gemeinen Herrschaften, jedoch sollte eine katholische Minder- heit bei ihrejn Glauben geschützt sein. Das Burgrecht der Evangelischen wurde aufgehoben. In den Herrschaften des Klosters von St. Gallen, die der Abt jetzt zurückerhielt, gelangte zumeist die alte Kirche wieder zur Herrschaft, wie auch im Rheinthal, in Rapperswil und den „freien Aemtern“ des Aargau; in Glarus gewann sie wieder Boden, in Solothurn so ziemlich die Allein- herrschaft. Kaiser Karl hatte sich trotz Zuredens Ferdinands und des Papstes im zweiten Kappeier Krieg neutral verhalten — hauptsächhch wohl aus Rück- sicht auf Frankreich. Organisation des Sehmalkaldener Bundes. Der Bund zerfiel in zavei Kreise, den oberdeutschen und den sächsischen. Die Voll-

5. Neue Zeit - S. 46

1897 - Stuttgart : Neff
— 46 — des grossen Zehntens zur Bezahlung des Pfarrers, zur Armenunterstützung und als Reserve für „Reisegelder“, Ermässigung der Gülten durch ein Schieds- gericht ehrbarer Leute; Fisch- und Jagdrecht, freie Benützung von Wald zu Brenn- und Bauholz. Dem entgegenstehende wohlerworbene Rechte sollten abgelöst werden. Diese nicht extremen Forderungen wurden durch Anführung von Bibelstellen bekräftigt und erklärt, wenn eine von ihnen als mit Gottes Wort unvereinbar sich erweise, werde man sie fallen lassen, andererseits behielt man sich vor, noch andere Forderungen auf Grund des Wortes Gottes zu stellen. Die Entscheidung über die Schriftbegründung der zwölf Artikel sollten Gottesgelehrte fällen, darunter Luther, Melanchthon, Zwingli „und seine Gesellen“. Diese zwölf Artikel waren ein rein agrarisches Programm, das in einigem, am Massstab des wirtschaftlichen Fortschritts gemessen, reaktionär war. Ein allgemeines politisches Programm nationaler Fär- bung, aber auch von beschränktem politischem Gesichtskreis zeugend, ent- hält der sog. Verfassungsentwurf des „Heilbronner Bauern- parlaments“, das aber wohl nie bestand, in Wirklichkeit ein Privatentwurf des Mainzischen Kellers Weygandt, eine abgekürzte Redaktion der 1523 er- schienenen „Reformation des Kaisers Friedrich“. Der Ertrag einer umfassenden Säkularisation sollte die Mittel insbesondere zur Entschädigung der Fürsten und des Adels für entgehende Abgaben und Leistungen (z. B. Zölle, Umgeld, ein Teil der Feudalabgaben) liefern. Die Fürsten sollten wieder dem Kaiser mehr unterthan werden, dagegen der Kaiser auch nur wenig selbständige Hoheitsrechte besitzen. Ein Netz von einander untergeordneten Gerichten sollte das ganze Reich umspannen, aber die Doktoren des geistlichen wie des welt- lichen Rechtes von jedem Gericht, wie auch von der Verwaltung ausgeschlossen sein, jedoch an jeder Universität ein Spruchkollegium von drei Doctores des kaiserlichen Rechts bestehen; endlich sollte Eine Münze, Ein Mass und Gewicht geschaffen werden. Für Kapitalbesitz wurde ein Höchstbetrag festgesetzt. Die Bauern suchte, auf die Dauer vergeblich, zu einer mässigen, ein ehrliches Mitwirken des Adels ermöglichenden Haltung, wie zu einer zweck- mässigen und planvollen Kriegführung zu bestimmen Wendel Hipler. Im allgemeinen waren die Odenwald - Neckarthaler Bauern gemässigter und ver- ständiger als die fränkischen, die nur an Einziehung allen Kirchengutes und Beseitigung des Adels als besonderen Standes dachten. Luther und die Bauern. Luther war die Begründung rein weltlicher Forderungen durch Gottes Wort nach seiner ganzen Richtung zuwider, den „Herrn Omnes“ betrachtete er immer mehr mit Misstrauen. In seinen „Er- mahnungen zum Frieden auf die zwölf Artikel der Bauernschaft in Schwaben“ hatte er noch sehr scharfe Worte für die Fürsten und deren „Schinden und Schätzen“ und ermahnte sie, es mit der Güte zu versuchen; die Bauern, seine „lieben Freunde“, warnte er vor den Schwarmgeistern und vor der immer unchristlichen Rebellion. Er schlug ein Schiedsgericht aus Grafen, Herren und Städtern vor, unternahm es aber — im Widerspruch mit seiner sonstigen Stellungnahme — die Leibeigenschaft aus der Schrift zu rechtfertigen. Als aber seine Bemühungen, im Thüringischen durch Predigten die revolutionäre Glut zu dämpfen, vergeblich waren und besonders in seiner Nähe die schwersten Gewaltthaten erfolgten, da sah er in der Empörung einen Anschlag des Sa- tanas gegen die von ihm vertretene heilige Sache und erliess im Mai (noch vor Niederwerfung des Aufstandes) seine furchtbare Kampfschrift „Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern“ : „Solche wunderliche Zeiten sind jetzt, dass ein Fürst den Himmel mit Blutvergiessen besser verdienen kann, denn mit beten“, — „darum steche, schlage, würge, wer da kann“! Seine späteren Ausfälle gegen die fürstlichen „Bluthunde“, die „rasenden, wütenden, unsinnigen Tyrannen, die auch nach der Schlacht nicht mögen Blutes

6. Neue Zeit - S. 135

1897 - Stuttgart : Neff
Kapitel Xiii. Westeuropa in den ersten Jahrzehnden des Xvii. Jahrhunderts. § 44. Ende des Freiheitskampfes der nördlichen Niederlande. Moritz hatte bis 1597 die Gebiete der Utrechter Union von spanischen Besatzungen gesäubert (Einnahme Groningens 1594). Parmas (zweiter) Nachfolger war von 1596 an Erzherzog Albrecht, Bruder Rudolfs Ii. Albrecht und seine Gemahlin Isabella, Phi- lipps Ii. Tochter, erhielten 1599 die spanischen Niederlande als scheinbar selbständiges Fürstentum, dem Spanien mit Geld und Offizieren aushalf. Die gemeinsame Gegnerschaft bethätigten Engländer und Holländer hauptsächlich in gemeinsamen Seezügen an die spanische Küste (Cadix 1596 erstürmt und ausgeplündert, aber nicht gehalten), gegen spanische Kolonien und Silberflotten; aber auch zu Lande wurden die Holländer von England unterstützt, so in den für sie siegreichen Schlachten bei Turnhout (1597) und bei Nieuwpoort (1600). Wie Albrecht an Wiedergewinnung der nördlichen Provinzen dachte, so die nördlichen an die der südlichen. Spinöla, der seit 1603 den Oberbefehl führte und für den Krieg selbst Millionen opferte, nahm 1604 nach mehr als dreijähriger Belagerung Ostende. Aber diese und andere spanische Erfolge zu Land wurden durch schwere Verluste zur See mehr als ausgeglichen, die Albrecht unter- stehenden Provinzen waren schwer verödet und hatten bei ge- mindertem Erwerb eine grosse Steuerlast zu tragen. Die General- staaten bezw. ihre Provinzen und Städte hatten ebenfalls eine enorme Schuldenlast aufgehäuft, auch der Steuerdruck war schwer; England hatte mit Spanien 1604 Frieden geschlossen, Frank- reichs offene und volle Hilfe war nur gegen Verzicht auf volle Unabhängigkeit zu erhalten. Ende 1606 begannen Unterhand- lungen; das Ergebnis war ein April 1609 abgeschlossener zwölfjähriger Waffenstillstand. Spanien erkannte die Unabhängigkeit der (sieben) vereinigten Pro- vinzen an, gestand ihnen das Recht zu, mit allen überseeischen Ländern zu verkehren, die nicht unmittelbar unter spanischer Herrschaft standen, und verzichtete darauf, dass Freiheit und Oeffentlichkeit des katholischen Kultus für das Gebiet der freien Niederlande zugesichert werde. Die freien Niederlande, deren geistige Energie, wirtschaftliche Kraft und Erfahrung durch stete

7. Neue Zeit - S. 244

1897 - Stuttgart : Neff
244 östlichen Europa zu Gunsten Russlands. In Stockholm schloss Schweden 9. November 1719 mit Hannover, 21. Januar 1720 mit Preussen Frieden: Hannover erhielt die Bistümer Bremen und Verden gegen 1 Million Thaler, Preussen Vorpommern östlich der Peene gegen 2 Millionen Thaler, sodass der deutsche Besitz Schwedens auf den Rest von Vorpommern mit Rügen und Wismar beschränkt wurde. Dänemark gab im F r i e d e n v о n Fried- richsburg (3. Juli 1720) seine Eroberungen gegen 600000 Thlr. an Schweden zurück, das aber sich dem Sundzoll unterwarf und den Herzog von Gottorp preisgab; die Schleswig-Gottorpischen Be- sitzungen wurden m it Dänemark vereinigt und Schleswig widerrecht- lich, weil im Widerspruch zu der 1460 garantierten Zusammen- gehörigkeit Holsteins und Schleswigs, unter das (1665 beschlossene) Königsgesetz gestellt, das für Dänemark die weibliche Erbfolge festsetzte. Gegen Russland, wurde der Krieg fortgesetzt und dadurch nichts als eine arge Verwüstung der schwedischen Küste erreicht. Im Frieden von Nystadt (10. September 1721) gab Russland, dessen Herrscher jetzt den Kaisertitel annahm, das ebenfalls eroberte Finnland zurück, behielt aber gegen 2 Millionen Thaler Ingermanland, Karelien, Esthland und Livland. Polen, das in den Frieden mit aufgepommen wurde, hatte nichts ge- wonnen, es musste Stanislaus Lesczynski eine Geldentschädigung zahlen, und durch die Vermählung der einen Nichte Peters, Anna Iwanowna, mit dem Herzog von Kurland (1712) war die Vereinigung auch dieses Landes mit Russland eingeleitet. Den Versuch, auch in Mecklenburg festen Fuss zu fassen dadurch, dass er den Herzog Karl Leopold von Mecklenburg-Schwerin, den Gemahl der andern Tochter Iwans, Katharina, bei seinem gewaltthätigen Vorgehen gegen die mecklenburgischen Stände unterstützte, hatte Peter der Haltung England-Hannovers und Hollands gegenüber aufgegeben (1717). Für die Rechte des Gottorpers trat Peter nicht ein, verlobte ihm aber kurz vor seinem Tod die eine seiner Töchter; diese Ehe des Herzogs Karl Friedrich von Gottorp mit Peters des Grossen Tochter Anna eröffnete dem Haus Gottorp die Aussicht auf den russischen Thron. § 74. Russland unter Peter und seinen nächsten Nachfolgern. Peters Regierung im Innern. Neben der kriegerischen Thätigkeit waren Peters Bestrebungen, Russland unmittelbar zu europäisieren, herge- gangen; 1716—17 hatte er seine zweite Reise nach Westeuropa (über Danzig, Stettin, Kopenhagen, Amsterdam nach Paris) gemacht. Die Schaffung eines Heeres (1725: 210 000 Mann) und einer Flotte (1725: allein 48 Linienschiffe), sowie einer Hauptstadt nach europäischem Muster (s. S. 242) war gelungen. Erfolgreich waren auch die Bemühungen Peters, in Russland neue Zweige des Ackerbaues einzuführen, den Berg- bau zu heben, eine Industrie zu schaffen und namentlich den russischen Handel zur Entwickelung zu bringen. Den letzteren Zwecken diente ein merkantilistisches Schutzzollsystem, die Anstellung von Konsuln im Auslande, die Einrichtung von Jahrmärkten und Börsen, die Einführung von Posten, die Anlegung von Häfen und insbesondere von Kanälen, die nach Peters, freilich

8. Neue Zeit - S. 16

1897 - Stuttgart : Neff
16 seinen Bevollmächtigten, die ebenfalls beschlossen wurde, kam bald ins Stocken, wesentlich durch Max’ Schuld; nicht ohne seine Schuld scheiterte auch der Versuch mit dem ge- meinen Pfennig. Den Ertrag desselben in seinen Erb- landen behielt und verwendete er eigenwillig, später war er bemüht, die andern Erträgnisse ohne weiteres in seine Verfügung zu bekommen; in den Niederlanden tliat sein Sohn Philipp gar nichts für die Erhebung. Die Reichs ritterschaft, besonders die fränkische, weigerte sich grundsätzlich, manche fürstliche Territorien blieben infolge bösen Willens oder Saumseligkeit im Rückstände, nur die Städte brachten ihn schliesslich alle auf. Bald geriet auch wegen mangelnder Mittel zur Besoldung das Reichskammergericht ins Stocken. 1499 bewilligten die Stände gegen eine verbesserte Kammergerichtsordnung dem Kaiser, der Ì498 einen besonderen Hofrat als Appellationsinstanz geschallen hatte, die Befugnis, das Kammergericht nach Jahresfrist von Worms (hier seit 1492) zu sich abzuberufen. Der, hauptsächlich mit den Kräften Oesterreichs und des schwäbischen Bundes geführte Reichskrieg gegen die Eid- genossenschaft („Schwabenkrieg“) brachte, auch nach dem persönlichen Eingreifen des Königs, nur schwere Nieder- lagen (1499). Der unter Vermittlung des (durch das Bündnis Frankreichs und Venedigs aus Mailand verdrängten) Lodovico Moro geschlossene Baseler Frieden sicherte dem Thurgau die gerichtliche Unabhängigkeit vom Reiche, und seitdem erkannte die Schweiz nie mehr die Gerichtsgewalt, Steuer- und Kriegshoheit des Reiches an. Die Eidgenossenschaft. Max hatte, nachdem er Herr von Tirol ge- worden war, sich bemüht, um die Schweizer hei grossen Unternehmungen für sich zu haben, die „ewige Richtung“ zu erneuern, aber ohne Erfolg, da zuerst und vor allem die Urkantone widerstrebten, auch französische und bayerische Diplomatie entgegenarbeiteten. Dem schwäbischen Bunde misstrauten die Eid- genossen. Die Reichsstadt Konstanz, die das Landgericht über den Thurgau besass, trat, statt zugewandt zu werden, dem schwäbischen Bunde bei (1498). Das Reichskammergericht, dessen sie nicht zu bedürfen glaubten, und den gemeinen Pfennig hatten die Eidgenossen nicht anerkannt. Das Reichskammergericht, an das sich der frühere St. Galler Bürgermeister Varnbüler (s. Ii. S. 229) wandte, venirteilte die Stadt St. Gallen zum Schadenersatz an dessen Erben und ächtete sie, als sie sich dem Spruche nicht fügte. Wie für St. Gallen, trat die Eid-, genossenschaft für Rottweil und den mit den meisten Orten verburgrechteten Grafen von Sargans, die ebenfalls geächtet waren, ein. März 1499 schloss sie ton neuem ein Bündnis mit Frankreich. Während Max selbst bemüht war, im Interesse seiner dynastischen Pläne die Streitfragen beizulegen und den St. Galler Handel auch wirklich schlichtete, kam es zum Kriege infolge eines Vertragsbruchs der Tiroler Regierung den Graubündnern gegenüber, von deren drei, seit 1471 miteinander föderierten, Bünden 1497 der graue (obere) Bund, 1498 der Gotteshausbund (mit Stadt Chur) sich auf ewig mit den alten Orten verbündet hatten. Die Zugehörigkeit der Schweiz zum Reiche

9. Neue Zeit - S. 104

1897 - Stuttgart : Neff
— 104 — viele Niederländer, auch Katholiken, flüchteten sich vor diesem Gewaltregiment, viele wurden verbannt; der Blutrat fällte auch manche Urteile, um die Kassen der Regieruug, noch mehr aber, um die eigenen zu füllen. Einfälle, die des Oraniers Brüder an der Ostgrenze (Sieg Ludwigs und Tod Adolfs von Nassau bei Heiligenlee, gänzliche Niederlage bei Jemmingen), dann der Oranier selbst an der Maas mit Söldnerhaufen machten, um sich an geeigneten Orten fest- zusetzen, scheiterten. Eine auch von den geistlichen Kurfürsten verlangte Intervention Maximilians wies Philipp schroff ab. Die schweren neuen Steuern, die Alba den Provinzen auf- erlegte, vor allem die Besteuerung jeden Warenumsatzes,1) das entsetzliche Treiben der 40000 Söldner, denen sehr bald der Sold nicht mehr bezahlt wurde, die allgemeine Miss- wirtschaft riefen 1571 Widerstand, 1572 offene Empö- rung mancher Städte hervor. Nachdem die seit 1568 sich regenden „Meergeusen“, die von englischen, deutschen und französischen Häfen aus Kaperei trieben, sich 1. April 1572 in Brielle festgesetzt hatten, ergriff der Aufstand die meisten Plätze von Holland und Seeland; Juli wurde Oranien von den Ständen zum Statthalter von Holland, Seeland, Westfriesland und Utrecht er- nannt; zwar misslang der Angriff des Oraniers und Ludwigs gegen die südlichen Provinzen, da die französische Hilfe aus- blieb, aber Oranien säuberte bis Ende d. J. Holland von spani- scher Besatzung; der Heldenmut, mit dem Harleem sich ver- teidigte, und das Schicksal der Bürger nach dem Fall der Stadt zeigten, wie hartnäckig und unversöhnlich der Kampf von nun an geführt wurde, und wie verwildert die spanischen Söldner waren. Alba wurde, nach einem Misserfolg seines Sohnes vor Alkmaar, Ende 1573 abberufen. Zunahme des Abfalls von Spanien. 1573—78. Sein Nachfolger Don Louis Requösens y Zuniga (f März 1576) zeigte sich, von religiöser Intoleranz abgesehen, mild, aber der Freiheitssinn war schon zu stark entwickelt und der Calvinismus in den aufständischen Provinzen zu mächtig (Organisation durch eine Dordrechter Synode 1574); *) Alba übertrug: damit die kastilische Alk ab a 1 a auf die Niederlande, dort war sie aber weniger lästig;, weil sie meistens in eine von den Gemeinden zu bezahlende Pauschalsumme (encabaziamento) umgewandelt wurde und der Handel weit weniger entwickelt war. Alba forderte von jedem Umsatz (auch zum unmittelbaren Verzehr) 10%, von der Ausfuhr anfangs 10, später 31/3% des Preises. Als beständige indirekte Steuern sollten sie auch das Steuer- bewilligungsrecht der Stände wirkungslos machen,

10. Neue Zeit - S. 138

1897 - Stuttgart : Neff
138 § 45. Spaniens wirtschaftlicher Niedergang und innerer Zerfall. Schon bei Karls У. Rücktritt war Spanien mit einer be- deutenden Staatsschuld (20 Millionen Dukaten) belastet, ein Ueberschuss der Ausgaben über die ordentlichen Einnahmen so ziemlich schon stehend und der Wohlstand und die Erwerbs- kraft des Volks gemindert. Es flössen zwar Philipp, nachdem seit 1563 in den Silbergruben von Mexico und Potosi das Amalgam- verfahren eingeführt war, immer grössere Summen als „ Quinto “ der Ausbeute zu, die Abgaben wurden erhöht und vermehrt, Geld durch Verkauf von Aemtern und Titeln, Kronrechten und Kroneigentum gewonnen; trotzdem stieg die Geldnot und die Verschuldung des Staats immer mehr; es kam (wie schon 1557) 1575 und 1596 zum Staatsbankerott. Bei Philipps Ii. Tod belief sich die Staatsschuld auf 100 Millionen Dukaten (etwa 3—4 Milliarden Mark heutigen Geldwertes). Unter seinen Nachfolgern, dem unfähigen und arbeitsscheuen Philipp Iii. (bis 1621, Hauptgünstling und eigentlicher Regent der Herzog von Lerma) und dem prunkliebenden Philipp Iv. (bis 1665 regierender Minister: Herzog Olivarez, 1641 gestürzt) nahm die Zerrüttung der Staatsfinanzen, die Verschwendung für den ungeheuren Hofstaat mit seiner immer mehr sich ausbilden- den Etikette, die Unehrlichkeit und Unfähigkeit der Verwaltung und der Rechtsprechungdie fiskalische Aussaugung, sowie die Verödung des flachen Landes und die Verarmung des Volkes immer noch zu. Der Ackerbau war immer mehr beschränkt und unergiebig geworden, die spanische Industrie immer mehr zurückgegangen. Die Einfuhr überstieg die Ausfuhr ums doppelte, der Handel in Spanien selbst, wie die Industrie war etwa zur Hälfte in den Händen Fremder, der Handel mit den amerikani- schen Ländern thatsächlich zu 9до. Die Besitztümer und Ein- künfte der Kirche, besonders der Klöster und der Bischöfe waren immer mehr gewachsen; Priester, Mönche und Nonnen machten etwa 5%, der Adel 6—7°/o der Bevölkerung aus. Universitäten und Mittelschulen gediehen nach Zahl der Schüler, aber von Wissenschaften wurden mit einiger Fruchtbarkeit nur noch Theologie und Rechtswissenschaft betrieben. Dagegen er- lebte die spanische Litteratur (wie kurz vorher die portu- giesische, Luiz de Camoens 1525—80) ihr goldenes Zeit- alter (Drama: Lope de Vega 1562—1632 und Caldöron 1600 bis 1681; Roman: Cervantes 1547—1616, Don Quichote). Italienischen Schulen und Einflüssen gegenüber selbständig entwickelte sich eine nationale, realistische Malerei in der Schule von Sevilla, deren grösste Meister der als Porträtmaler ausgezeichnete Diego Velas-
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