wurde im Baseler Frieden nicht erwähnt. Der Eidgenossenschaft traten
1501 bei Basel, das im Schwahenkriege neutral gewesen war, als vollbe-
rechtigter Ort und Sch aff hausen, das thatsächlich von nun an wie
Freiburg und Solothurn als vollberechtigt behandelt wurde. 1518 wurde noch
Appenzell aufgenommen (die „13 a 11en Orte“). Ludwig Xii. trat 1508 als
Herr von Mailand an die drei Waldorte Stadt und Grafschaft Belle(i)nz(ona)
ab. 1512 erwarben die Eidgenossen das bisher mailändische Lugano und
Locarno, die Graubündner Veltlin mit Bormio und Chiavenna.
Unter dem Eindruck dieses Misserfolgs lind des Verlusts
Mailands an die Franzosen fügtesichmaxaufdemreichs-
tag von Augsburg 1500 den Entwürfen der ständisch-
föderalen Reformpartei. Es wurde eine allgemeine
Reichsaushebung, zu deren Kosten die Unbemittelten ver-
hältnismässig am meisten, die Fürsten und Kurfürsten für ihr
Kammervermögen am wenigsten in Anspruch genommen wurden,
und deren Einzelkontingente von den Landesobrigkeiten auf-
gestellt werden sollten, beschlossen, aber auch die Einsetzung
eines Reichsregiments, unter dem Vorsitz des Königs oder
seines Statthalters, mit weitgehenden Vollmachten auch in aus-
wärtigen Angelegenheiten; 18 von seinen 20 Mitgliedern er-
nannten die Stände; sein Sitz war Nürnberg, doch konnte es der
König an seinen Hof berufen. Aber die Reichsaushebung
wurde nicht ausgeführt, unddasreichsregiment löste
sich 1502 auf infolge des bösen Willens des Königs und wider-
spruchsvoller Verhandlungen beider mit Frankreich, sowie Haders
über die Verwendung und Verwahrung der Erträgnisse des Jubi-
läumsablasses von 1500, die vom Papst ausschliesslich für den
Türkenkrieg bestimmt worden waren; bald darauf hörte auch das
Reichskammergericht auf. Die kurfürstliche Opposition
(Berthold f 1504) wurde nach und nach, da sich die Zahl dem
König ergebener junger Fürsten und Bischöfe immer mehrte,
und durch die Wirkungen des Landshiiter Erbfolgestreites (1503)
lahm gelegt.
Nach dem Tode des Herzogs Georg von Landshut-Ingolstadt
Ende 1503 suchte dessen Schwiegersohn Ruprecht von der kurpfälzischen Linie
die ganze territoriale Hinterlassenschaft an sich zu bringen, des Königs Max
Kammergericht sprach sie den Münchener Herzogen zu. Diese wurden, wie
von Ulrich von Württemberg und andern Fürsten, so auch vom König in dem
in Bayern und der Kurpfalz mit entsetzlichem Sengen, Brennen, Rauben und
Morden geführten Kriege unterstützt. Den zwei Söhnen des mittlerweile ver-
storbenen Ruprecht sprach Max 1505 die etwa 70 Quadratmeilen grosse „neue
Pfalz11, die späteren Fürstentümer Neuburg und Sulzbach, aus der Hinter-
lassenschaft des Grossvaters zu; „sein Interesse“ hatte er bei der ganzen
Sache zu wahren gewusst: er erwarb für sein Haus Gebiete zur Abrundung
Tirols (u. a. Kufstein), die Ortenau (mit Offenburg) und die Landvogtei Hagenau.
Auf einem Reichstage in Konstanz 1507 wurde das
Reichskammergericht in mehr partikularistischer Zusammen-
setzung (2 Beisitzer vom König für Oesterreich und Burgund,
Lehrbuch d. Weltgeschichte. Neue Zeit 2
Deutsches Institut
für Internationale
Pädagogische Forschung
Bi bin *" - k
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Extrahierte Personennamen: Ludwig_Xii Ludwig Berthold Georg_von_Landshut-Ingolstadt Max
Kammergericht Max Ulrich_von_Württemberg Max Max
„vom Papsttum zu Rom“ erklärte er „von der Christenheit etwas
für die Laien“, bezeichnete Rom als Sitz des Antichrists und
Quelle alles Unheils für Deutschland und erwartete die not-
wendige Reformation nur noch von den weltlichen Ständen. In
der ersten der drei grossen Reformationsschriften
des Jahrs 1520 „An den christlichen Adel deutscher
Nation von des christlichen Standes Besserung“
(Adel = Kaiser und Fürsten und Ritter), „wirft er die drei
Mauern der Romanisten nieder“, die höhere Wertung des „geist-
lichen“ Standes, indem er das königliche Priestertum aller Gläu-
bigen verkündet und den Geistlichen nur besonderen Dienst und
Amt zuerkennt, den Anspruch des Klerus, allein das Wort Gottes
auszulegen, und den des Papstes, allein ein Konzil zu berufen.
Insbesondere führt er alle die Beschwerden auf, welche die deutsche
Nation gegen den römischen Stuhl erheben konnte und meistens
auch schon erhoben hatte, macht aber auch positive Vorschläge
kirchlicher, wie sozial-politischer Aenderungen. In (fern theo-
logischen Traktat: De captivitate babylonica Ecclesiae praeludium
(Okt.) sucht er der römischen Priesterkirche die Machtmittel zu
entreissen, mit denen sie das Leben der Christen beherrschte;
von den sieben Sakramenten bleiben nur Taufe und Abendmahl,
in gewissem Sinne auch das Buss-Sakrament bestehen, der Messe
wird der Charakter des Opfers abgesprochen. Die Schrift „von
der (inneren, durch den Glaubensbesitz Christi begründeten)
Freiheit eines Christenmenschenu hat dagegen rein kontemplativen
Charakter.
Mit der Schrift „an den christlichen Adel“ stellte sich
Luther keineswegs auf den Boden des (ihm ohnehin kaum genau
bekannten) unklaren Programms der Kitterpartei. Wenn Luther
„den alten stifftenn und thumen“, die für Versorgung nicht erstgeborener
Adeliger oder Fürstensöhne und deren Ausbildung zu „geleret Leut“ bestimmt
sind, nichts anhaben will, so ist das, wenn überhaupt ein beabsichtigtes Zu-
geständnis an den Adel, doch nicht von grossem Belang. Die deutsche Kirche
will Luther möglichst selbständig unter einem „ Primat in Germanien“ machen,
dem Papst jedoch die letzte Entscheidung schwieriger Fragen und Streitsachen
überlassen. An andern Stellen bezeichnet er aber den Papst als den „rechten
Endchristu, ruft Christus an, des Teufels Recht zu Rom zu zerstören, und
erklärt, dass ein Krieg gegen die Kurie der vor allem zu führende Türken-
krieg wäre. Er fordert u. a. Beseitigung des kanonischen Rechts und aller
weltlichen Gewalt des Papstes, Minderung der Klöster und deren Rückbildung
zu Schulen, Abschaffung des Zölibats, der i'eiertage (mit Ausnahme des Sonn-
tags), der Wallfahrten, der Bruderschaften, der Seelenmessen, des Zinskaufes,
der grossen Handelsgesellschaften, des Bettels und Schaffung einer geregelten
weltlichen oder geistlichen Armenpflege. Dem Inhalt nach war die von Luther
an der Kurie im allgemeinen, wie in ihrem Verhalten zu Deutschland geübte
Kritik und ebenso der grösste Teil seiner Forderungen nichts Neues, aber sie
erhielten durch Luthers Geist und Sprache eigenartige Prägung, dialektische
Zuspitzung, gemütliche Vertiefung und so grössere Wirkungskraft. Luther
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37
Edikt nur in den burgundisch-österreichischen, den kurbr anden-
burgischen, den herzoglich sächsischen und bayrischen Landen
vollstreckt, selbst in manchen geistlichen Territorien wurde es
nicht einmal publiziert; das Zensurgebot erwies sich als machtlos.
Luther war auf Befehl seines Kurfürsten durch einen schein-
bar gewaltsamen Ueberfall auf die Wartburg verbracht
worden, wo er als „Junker Georg“ lebte und neben mancher
Streitschrift und theologischen Einzelabhandlung seine Bibel-
verdeutschung mit der Uebersetzung des Neuen Te-
staments nach der Erasmus’schen Ausgabe begann (erste Aus-
gabe September 1522; erste vollständige und zugleich revidierte
Bibelausgabe 1534). Er kehrte aber schon März 1522, for-
mell gegen den Befehl seines Kurfürsten und unter stolzer Ab-
lehnung des Fürstenschutzes, nach Wittenberg zurück; hier
waren, zum Teil durch Karlsstadt, kirchliche Neuerungen, die
nach Luthers Ansicht verfrüht und den „Schwachen“ gegenüber
rücksichtslos waren, begonnen, zuletzt durch den Einfluss der
„Zwickaueru auch die Kindertaufe in Frage gestellt und andere
„schwärmerische“ Ideen vertreten worden. Der Ueberstürzung
und der Schwarmgeisterei tliat er durch seine Predigten Einhalt.
Nürnberger Reiehsregiment und Reichstage. Sickingens
Untergang. Herzog Georg von Sachsen bemühte sich beim Nürn-
berger Reichsregiment, das nie vollzählig und, nicht ohne Mit-
schuld der Habsburger, niemals gehörig mit Gehalt und Mitteln ver-
sehen war, wiederholt vergeblich um ein Einschreiten gegen Luther.
Selbst dem masslos heftigen Pamphlet gegenüber, das Luther
gegen den damaligen Verbündeten des Kaisers, Heinrich Viii.
von England, als Antwort auf dessen Streitschrift zu Gunsten
der sieben Sakramente („defensor fidei“) richtete, hatte es nur
Bedauern. Der (von Luther entschieden missbilligte) Angriff
Sickingens auf Erzbistum und Stadt Trier, der die
Säkularisation der geistlichen Territorien zu Gunsten des Ritter-
tums (Rittertag in Landau) und wohl für Sickingen selbst die Er-
werbung eines Kurfürstentums einleiten sollte, scheiterte (Mitte
September 1522), worauf das Reichsregiment die Reichsacht
über ihn und alle seine „Anhänger und Vorschieber“ verhängte.
Auf dem (zweiten) Nürnberger Reichstag, November 1522
bis Februar 1523, war die Mehrheit Luther abgeneigt, aber trotz-
dem setzte Chieregati, der Legat des Papstes Hadrian Vi.
(Januar 1522 bis September 1523, geborener Niederländer, Er-
zieher Karls und Regent Spaniens während dessen erster Anwesen-
heit in Deutschland) die von Ferdinand unterstützte Forderung
nicht durch, dass das Wormser Edikt gegen Luther unverzüglich
ausgeführt werde. Hadrians ehrlich gemeinte Zusagen einer
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Extrahierte Personennamen: Georg_von_Sachsen Heinrich_Viii Heinrich Chieregati Karls Ferdinand
Extrahierte Ortsnamen: Wartburg Wittenberg Luthers England Landau Karls Spaniens Deutschland Hadrians
41
Gegensatz wurde die altgläubige Richtung insbesondere in den ältesten Orten
gekräftigt, und Ende 1522 war in Luzern, Schwiz und Zug die reformatorische
Betvegung unterdrückt. Anfang 1522 ging Zwingli mit der verwitweten
Anna Reinhard eine Ehe ein, die er aber über zwei Jahre geheim hielt. Im
„Fastenstreit“ wies der Rat den Versuch des Konstanzer Bischofs ab,
von seiner kirchlichen Gerichtsbarkeit Gebrauch zu machen. Trotzdem lobte
Hadrian Vi. in einem Brief an Bürgermeister und Rat die Treue der Stadt
Zürich; in einem andern Briefe versicherte er „seinen geliebten Sohn“ Zwingli
seines besondern Vertrauens und wies ihn auf die hohen Ehren und Vorteile
hin, die er im Dienste Roms zu erwarten habe. Dagegen beschloss die Tag-
satzung, dass jeder Ort, namentlich aber Zürich und Basel, die neue Predigt
unterdrücken solle.
Zürich sagte sich Anfang 1523 von der alten Kirche los:
der grosse Rat billigte nach dem von der Obrigkeit an-
geordneten Religionsgespräche (aus der Eidgenossenschaft
offiziell nur von Schafihausen beschickt; Hauptgegner Zwinglis
der Konstanzer Generalvikar Joh. Faber) Zwinglis An-
schauungen und Predigtweise und gebot überhaupt, dass
nur, was mit derschrift bewährt werden könne, ge-
predigt werden dürfe. Es begannen nun Aenderungen der
kirchlichen Ordnung (z. B. Gestattung des Austritts von Nonnen,
deutsche Taufformel). Als einige Laien und Pfarrer sich dran
machten, die Bilder zu zerstören, berief der Rat ein zweites
Religionsgespräch, bei dem die Bischöfe sich gar nicht, von den
Eidgenossen nur St. Gallen und Schaffhausen beteiligten. Es
ergab die grundsätzliche Verwerfung der Bilder und des Opfer-
charakters der Messe, jedoch verfügte der Rat, dass zunächst
der alte Stand bewahrt bleibe. Dagegen wurde Mitte 1524
beschlossen, dass die „Götzen“ und Bi 1 der, wo die Mehr-
heit sich nicht für sie ausspreche, zu entfernen seien
(Züricher „Götzenkrieg“); Ende d. J. wurde die Aufhebung
der Klöster und Stifter, deren Einkünfte man für Hebung
des Schulwesens und der Krankenpflege bestimmte, Frühjahr 1525
die Abschaffung der Messe und die Einsetzung eines
aus Laien und Pfarrern gemischten obersten Ehegerichts
(1526 sogar der Abbruch der Altäre) verfügt. Dem Inhaber
der höchsten Staatsgewalt, dem Rat, sprach Zwingli, solange
er sich „nach Gottes Wort“ richte, die höchste Kirchengewalt
zu, während er anfangs das kirchliche Gemeindeprinzip vertreten
hatte. Die schweizerische Reformation erlangte so früher eine
Organisation, als die kursächsische. Der Rat schrieb sich auch
Recht und Pflicht zu, das sittlich-religiöse Leben der Unter-
thanen zu hegen (strenge Sittenmandate). Zwingli betrachtete
seine Aufgabe und Stellung in dem Staatswesen als die eines
alttestamentlichen Propheten. Der Zwingli’sehen Reformation
schlossen sich 1524 an Appenzell-Ausserroden und Mühlhausen. In
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42
Graubünden erlangte sie 1525 freie Bewegung. Schon April 1524
beschlossen alle Orte mit Ausnahme von Zürich und Schaft-
hausen, bei dem Glauben der Altvordern zu bleiben und die ihm
Zuwiderhandelnden zu bestrafen, sowie denen, die dazu die Hand
nicht böten, die Gemeinschaft aufzusagen. Aber Bern, Basel,
Glarus und Solothurn wollten doch von einem gewaltsamen Vor-
gehen gegen Zürich nichts wissen. Jedoch wurden refor motorische
Bewegungen im Thurgau von der Tagsatzung unterdrückt und
drei Züricher, der Mitschuld an einem Klostersturm bezichtigt,
enthauptet. Oktober 1524 schloss die Tagsatzung mit Oester-
reich einen Vertrag über gegenseitige Auslieferung ketzerischer
Unterthanen.
Wiedertäufer. Seit Ende 1523 trat in offenen Gegensatz zu Zwingli,
„dem Endchrist am Grossmünster“, eine Richtung, welche die Forderungen
des Evangeliums und das Schriftprinzip in der Lebensord-
nung noch gründlicher durchführen wollte, dabei aber von den
mittelalterlichen Ideen der Armut, der Weltentsagung, der Ausscheidung einer
besonderen Gemeinde der Heiligen beherrscht, jedoch von ge w alt sam-
revolutionären Strebungen noch frei war. Unter Einfluss Thomas
Münzers verwarfen deren Anhänger die Kinderlaufe und übten im Gegensatz
zu einem Ratsmandat, das die Kindertaufe bei Strafe der Landesverweisung
anordnete, dann die Wiedertaufe als ein Unterpfand der Wiedergeburt und
der besonderen Gnade (daher bei andern: „Wiedertäufer“, „Anabaptisten“).
Zahlreich waren sie auch in St. Gallen, Schaffhausen, Appenzell, Graubünden.
Als Strafe der Wiedertäufer (bisher Geldbussen, Gefängnis und Ver-
bannung) wurde 1526 das Ertränken festgesetzt und zu Zwinglis
Lebzeiten mit seiner Billigung an vier Personen vollstreckt.
§ 16. Der Bauernkrieg 1525.
Vorläufer seit 1498. Auf gewaltsamen Umsturz der bestehenden Ord-
nung waren gerichtet die geheime, auch viele Weiber umfassende Verbindung
des Bundschuh (s. Ii. S. 251) in der Bruchsaler Gegend (1502, „wir mögen
vor Pfaffen und Adel nicht genesen“) und der Bundschuh im Eisass und Breis-
gau von 1518; vom alten Recht gingen aus die im ganzen friedlich, aber auch
ergebnislos verlaufende Erhebung der Bauernschaft des oberschwäbischen Klosters
Ochsenhausen und wenigstens zu Anfang der „arme Konradu im Herzogtum
Württemberg (1514), welche Erhebung den Herzog Ulrich veranlasste, den
Ständen (Geistlichkeit, Adel und Städten) im Tübinger Vertrag grosse Zuge-
ständnisse zu machen, sowie die Erhebung der Bauern in Krain, Kärnten, Steier-
mark (1515). Auf 1524 hatte die Astrologie eine sündtlutartige Ueberschwem-
mung, eine Erhebung des Volkes und Vertilgung der Mächtigen vorausgesagt.
Ursachen des grossen Bauernkrieges. Sein Zusammen-
hang mit der reformatorischen Bewegung. Die Hauptursache
war die schon längst vorhandene Unzufriedenheit, die zumeist
teils von der rechtlichen, teils von der materiellen Lage des
Bauernstandes herrtihrte (s. Ii. S. 248 ff“.). Aber diese Unzu-
friedenheit wurde durch die reformatorische Be-
wegung und Litteratur gesteigert und erhitzt. Wer
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43
sich materiell oder rechtlich gedrückt fühlte, übertrug das Schlag-
wort „christliche Freiheit“ auf seine materielle Belastung oder
rechtliche Bindung und mass die bestehenden Ordnungen nach
dem „Evangelium“ (im Süden auch unter dem Einfluss der
Zwingli’schen Reformation). Das „Evangelium“ oder „Gottes
Wort“ wurde Quelle des göttlichen Rechtes. Schon Luthers
Schriften (z. B. die von weltlicher Obrigkeit 1523 und die über
den Nürnberger Reichstagsabschied 1524) enthielten Stellen, die
wider Luthers Willen revolutionär wirken mussten, obwohl Luther
den unbedingten Gehorsam gegen die Obrigkeit als Christen-
pflicht lehrte. Vollends aufreizend wirkten radikale Prediger
(z. B. der aus Orlamtinde vertriebene und aus Kursachsen aus-
gewiesene Karlstadt u. a. in Rothenburg o./T., noch mehr und
mit entschiedener Absicht der von fanatischem Hass der „Gott-
losen“ erfüllte und manchmal von Wahnvorstellungen beherrschte
Thomas Münzer nach seiner Vertreibung aus Allstedt z. B. in
Mühlhausen); aber auch gemässigtere Männer durch scharfes Pre-
digen gegen den Zehnten und alles Zinsnehmen. Auf den Strassen
predigten Bauern und Handwerker, aber auch Gebildete, als
Bauern sich gebärend. Die Verfolgung der neuen Lehre und
ihrer Verkündiger durch die Territorialherren, das Scheitern des
Nürnberger Reichsregiments und seiner Reformpläne legten die
Meinung nahe, dass mit „Stillesitzen“ nichts zu erreichen sei.
Unzufrieden und zum Aufruhr geneigt waren auch die
weniger wohlhabenden oder ganz armen und von der Mitwirkung
am Regiment ausgeschlossenen Teile der städtischen Be-
völkerungen. Eine Bauernbewegung des Jahrs 1524 in der
Grafschaft Stühlingen, im Kletgau und in der Baar war anfangs
noch ganz frei von evangelischen Elementen.
Ausbreitung, augenblickliche Erfolge und Niederlage
der Revolution. Die Revolution ging von Oberschwaben aus.
Die drei Bauernhaufen: der Baltringer Haufen (Bauern des Donau-
thals und der Hochebene von Messkirch an bis zum Lech), der
Allgäuer (worunter die Bauern der Abtei Kempten) und der See-
haufen, die sich Februar oder anfangs März 1525 gebildet hatten,
vereinigten sich 6. März zu einer „christlichen Vereini-
gung“. Der (hauptsächlich von dem bayrischen Kanzler Leon-
hard v. Eck geleitete) Schwäbische Bund begann schon vor-
her mit den einzelnen Haufen zu unterhandeln, um zunächst
gegen den Herzog Ulrich freie Hand zu haben, der sein Herzog-
tum zurückerobern wollte. Ulrich musste, da die Tagsatzung
seine schweizerischen Söldner mit Rücksicht auf den Sieg Karls
bei Pavia (s. § 17) abberief, 12. März vor Stuttgart umkehren.
Am 14. März setzte ein (zweiter) Bauerntag in Memmingen die
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Extrahierte Personennamen: Thomas_Münzer Ulrich Ulrich Karls
Das Marburger Religionsgespräch (Oktober 1529) führte
zu keiner Einigung in der Auffassung des Abendmahls;
die auf Bemühen des Landgrafen und der Schweizer verein-
barten 14 Marburger Artikel konnten die dogmatische Grundlage
einer Einigung nicht bilden, da ihre von Luther bald darauf vor-
genommene Umformung in die 17 Schwabacher Artikel, die den
Gegensatz gegen den Zwinglianismus scharf hervorhoben, vom
Kurfürsten als unerlässliche Bedingung einer Einigung aufgestellt,
aber von den meisten oberdeutschen Städten abgelehnt wurde; nur
Nürnberg, Reutlingen und Heilbronn waren zur Annahme bereit.
Der Türkenkrieg’. Zäpolga, der enge Verbindungen auch
mit Franz I. unterhielt, hatte sich mit Soliman verbündet und
huldigte Soliman, als dieser mit einem 20000u Mann starken Heer
erschien, auf dem Schlachtfelde von Mohacs. Von Ofen aus,
das ein kleines Häuflein deutscher Landsknechte sechs Tage
lang verteidigt hatte, erschien Soliman 26. September 1529
vor Wien; nach zweimaligem vergeblichen Sturm zog er aber
Mitte Oktober wieder ab und setzte in Ofen Zäpolya als König
ein. Die Anfang September in Krems gesammelte Reichsarmee
hatte nichts zur Entsetzung Wiens geleistet. Luther hatte in einer
„Heerpredigt wider die Türken“ zu einem allgemeinen National-
krieg aufgefordert; Sachsen hatte gerüstet, aber Hessen nicht.
§ 21. Der Augsburger Reichstag.
Karl hoffte die Unterdrückung der Ketzerei auf friedlichem Wege
(zunächst wohl durch Spaltung der „Abgewichenen") zu erreichen
und wollte auch den altgläubigen Reformfreunden genügen;
von Bologna aus hatte er sich bereit erklärt, „eines jeglichen
Opinion und Meinung zu vernehmen und fleissiglich zu bewegen“.
Auf dem Reichstag in Augsburg (Juni bis November 1530)
überreichten 25. Juni die protestierenden Fürsten
von 1529 und die Städte Nürnberg und Reutlingen
(später traten noch bei: Weissenburg, Heilbronn, Kempten und
Windsheim) die, wesentlich von Melanclithon verfasste, Con-
fessio Augustana, deren deutscher Text der kursächsische
Kanzler verlas. Dieses Bekenntnis führte den Nachweis, dass
die Protestierenden trotz ihrer Neuerungen zur katholischen
Kirche gehören; es hob möglichst die Uebereinstimmung mit dem
alten Glauben und den Gegensatz gegen die Zwinglianer hervor,
manche Lehren, z. B. das Priestertum der Gläubigen, Ver-
werfung des Papsttums waren gar nicht berührt. Die vier
Städte Strassburg, Konstanz, Memmingen, Lindau
reichten 12. Juli ein eigenes Bekenntnis (Tetrapolitana)
TM Hauptwörter (50): [T27: [Kirche Luther Lehre Kloster Jahr Bischof Schrift Papst Reformation Wittenberg], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner]]
TM Hauptwörter (100): [T90: [Luther Kirche Lehre Schrift Wittenberg Papst Kaiser Reformation Jahr Konzil], T73: [Stadt Schloß Augsburg Grafe Nürnberg Reichsstadt Bischof Sitz Regensburg Fürst], T86: [Kaiser Protestant Katholik Fürst Kurfürst Land Kirche Karl Reichstag Krieg], T67: [Kaiser Türke König Jahr Ungarn Heer Land Friedrich Kreuzzug Jerusalem], T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite]]
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Extrahierte Personennamen: Luther Franz_I. Soliman Mohacs Karl Melanclithon
239
Kapitel Xxl
Eintritt Russlands in die Reihe der europäischen
Grossmächte.
§ 72. Peters des ({rossen Anfänge.
Der^zweite Romanow Alexei (1645—76) bahnte durch Zusammenstellung
der Erlasse der oströmischen Kaiser und der Ukase der Zaren zu einer Art
Landrecht, das die Lage der unteren Klassen noch verschlimmerte,9 durch
Zentralisierung der Verwaltung, durch Heranziehung ausländischer Offiziere
I (der Schotten Lessley und Gordon) und durch Begünstigung der Nieder-
lassung von Westeuropäern („deutsche Vorstadt“ bei Moskau) die Umwand-
lung Russlands in einen europäischen Staat an. Eine Synode von 1658 führte
kirchliche Reformen ein, durch die die Verschiedenheiten im Ritus und in
der Textüberlieferung der heiligen Schrift, insbesondere alle Abweichungen
von der übrigen orthodoxen Kirche, beseitigt werden sollten, freilich auch eine
Lossagung der Altgläubigen („Raskolniki“ = Abtrünnige) von der orthodoxen
Kirche herheigeführt wurde. Alexeis ältester Sohn und Nachfolger Feodor
(1676—82) vollendete den zarischen Absolutismus, der bisher durch den Zwang,
bei Ernennungen die Rangverhältnisse der Bojaren(=Adels)-Familien zu berück-
sichtigen, beschränkt war, indem er das Rangbuch verbrennen liess. Nach
Feodors Tode wurde sein lojähriger Halbbruder Peter (1682—1725), Sohn
Alexeis und seiner zweiten Gemahlin Natalia Naryschkin, zum Zaren erhoben;
aber durch einen Aufstand des nationalrussischen Corps der Strelzy oder Stre-
lizen (= Schützen) bewirkte Peters ehrgeizige Halbschwester Sophie, dass ihr
schwachsinniger Bruder Iwan (f 1696) neben Peter zum Zaren erhoben und
ihr selbst die Regentschaft übertragen wurde. Zwei Feldzüge zur Unter-
werfung der Krim, die sie 1687 und 89 unternehmen liess, endeten erfolglos
und verlustvoll. Darüber kam es zwischen der Regentin und Peter zum
Streit; Peter, vor einer Erhebung der Strelizen gewarnt, zog sich von Preo-
braschensk nach dem festen Kloster Troitza zurück (August 1689); nach einigen
Wochen unentschiedenen Schwankens wurde durch den Uebertritt der aus-
ländischen Offiziere, besonders Gordons, Peter Herr der Lage; Sophie musste
sich in ein Kloster zurückziehen.
Der junge Alleinherrscher war zunächst bemüht, im Umgang
! mit hervorragenden Ausländern (ausser Gordon besonders Lefort,
1653 in Genf geboren, auch Baron Keller), durch eigene Anschauung und
Uebung, die ihm namentlich die regelmässigen Besuche in der deutschen Vor-
stadt verschafften, sich eine genaue und praktisch verwendbare Bekannt-
schaft mit den Errungenschaften westeuropäischer Kultur,
vor allem auf dem Gebiet des Kriegs- und Seewesens (anfangs vielfach in der
Form von Kriegs spielen), zu verschaffen. In seinen Neigungen und Gewohn-
heiten blieb aber Peter immer ein Ilalbbarbar. Seit 1695 beteiligte sich Russ-
land an dem Krieg gegen die Türkei (s. S. 229); die vergebliche Belagerung
Asows 1695 führte zur Berufung westeuropäischer Pioniere, Schiffbauer und
Ingenieure; indem Peter überall persönlich eingriff, wurde eine Kriegsflotte
9 1597 war im Interesse des niederen Adels vollständige Schollen-
pflichtigkeit der Bauern eingeführt und die Haussklavenschaft lebenslänglich
und unwiderruflich gemacht worden.
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Extrahierte Personennamen: Romanow_Alexei Gordon Alexeis Feodor
( Peter_( Alexeis Peters Sophie Peter Peter Peter August Peter Gordon Peter
Die Medici mussten flüchten und wurden verbannt. Nachdem der Prior
von San Marco den Abzug des französischen Königs bewirkt hatte, wurde
entsprechend den von ihm in Predigten ausgeführten Gedanken ein gemässigt
demokratisches Regiment eingeführt (1495). Als Prophet verehrt, brachte er
die florentinische Bürgerschaft für einige Zeit zu einfachem und frommem
Leben („Autodafé der Eitelkeiten“ zur Zeit des Karnevals), zu energischer
und opferwilliger Haltung gegen die Anschläge Pietros, sowie gegen Pisa,
das König Max, von Mailand und Venedig als eine Art Condottiere besoldet,
eine Zeit lang bei der Belagerung Livornos unterstützte; einige Anschläge der
Partei der Medici und der vornehmen Jugend auf sein Leben misslangen.
Aber Alexander Vi. exkommunizierte Savonarola 1497, nun traten alle
anderen Mönchsorden gegen ihn feindselig auf, und die alte Weltlust kam wieder
obenauf ; jedoch konnte er Anfang 1498 wieder predigen, wobei er sich gegen
die Lehre von der Unfehlbarkeit des Papstes und die Lasterhaftigkeit des
römischen Klerus wandte; vom Papst mit Interdikt bedroht, untersagte die
Regierung dem „Frate“ das Predigen wieder. Ein Schreiben, das Savonarola
an Karl Viii. richtete, um ein zwischen ihm und dem Borgia entscheidendes
allgemeines Konzil zu erwirken, geriet in die Hände des Papstes. Den
Franziskanern gelang es, durch Veranstaltung einer Feuerprobe den Glauben
der Menge an den Propheten zu erschüttern. Nach Erstürmung des
Klosters San Marco wurde Savonarola verhaftet, von einem
aus Aristokraten zusammengesetzten Untersuchungsausschuss und später von
päpstlichen Kommissären wiederholt aufs grausamste gefoltert. Den Tod
durch Verbrennung erduldete er, samt zwei andern Ordensgenossen, mit
der grössten Standhaftigkeit und Ruhe (28. Mai 1498). Irgend ein von der
Kirche schon aufgestelltes Dogma hatte er nicht angegi’iffen.
Ludwig- Xii. und Italien. Ludwig Xii. (1498—1515),
der, nachdem ihn Alexander Vi. von der Tochter Ludwigs Xi.
geschieden hatte, auch in der Ehe mit Anna von Bretagne
Karl Viii. nachfolgte, beanspruchte als Enkel einer Visconti
Mailand und nahm es zum erstenmale 1499, endgültig 1500
in Besitz, nachdem Lodovico von einigen seiner Schweizer
Söldner an ihn verraten worden war (1500). Im Verein mit
Ferdinand von Aragonien entriss er Federico sein
Königreich Neapel und Hess ihn, den auch der Papst ge-
bannt hatte, nach Frankreich abführen (1501—02). Aber bei
Ausführung des Teilungsvertrags kam es zum Bruch zwischen
Frankreich und Spanien; im Kriege siegten, zuletzt
auch von Max’ Truppen unterstützt, die Spanier; 1504 waren
sie Herren des ganzen Königreichs (mit dem Julius Ii.
Ferdinand 1511 belehnte). In Genua, w'o sich gegen die von
der französischen Schutzherrschaft begünstigte Aristokratie eine
demokratisch-nationale Partei erhoben hatte, brach Ludwig Xii.
1507, zum Teil mit schweizerischen Söldnern, jeden Widerstand.
§ 7. König Maximilian I. und die Reichsreform.
Die Notwendigkeit einer Reichsreform hatte sich immer mehr
den einsichtigeren unter den Reichsständen aufgedrängt. König
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Extrahierte Personennamen: Marco Max Max Alexander_Vi Alexander Savonarola Karl_Viii Karl Marco_wurde_Savonarola Ludwig_Xii Ludwig Alexander_Vi Alexander Ludwigs Ludwigs Anna_von_Bretagne
Karl_Viii Karl Ferdinand_von_Aragonien Ferdinand Federico Hess Julius_Ii Ferdinand Ludwig_Xii Ludwig Maximilian_I. Maximilian_I.
Extrahierte Ortsnamen: Mailand Venedig Borgia Ludwig- Italien Mailand Neapel Frankreich Frankreich Spanien Genua
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torialge walten an Vorgänge und Entwickelungen des Xv. Jahr-
hunderts an (s. Ii. S. 218).
Recht und Pflicht der Obrigkeiten, das kirchliche Wesen und Leben zu
ordnen und zu beaufsichtigen, seit 1535 durch Konsistorien ausgeübt, wurde
teils unmittelbar aus der staatlichen Aufgabe, Zucht und Ordnung zu schaffen
und zu wahren, teils als Notrecht (so von Luther) aus dem Wegfallen der bischöf-
lichen Jurisdiktion abgeleitet (die übrigens Albrecht von Mainz Mitte 1528
bis zum Konzil Hessen und Kursachsen für ihre Gebiete überliess). Dass in
einer Gemeinde nur Ein Kultus statthaft sei, war allgemeine Anschauung
(also höchstens individuelle Gewissens- und Glaubensfreiheit). In Kursachsen
ging man 1526 ans Werk (Luthers „deutsche Messe11; Visitationen nach den
von Melanchthon ausgearbeiteten Instruktionen, Beaufsichtigung der Lehre
und des Lebens der Geistlichen durch „Superattendenten“; 1529 Luthers
grosser und kleiner Katechismus; den kleinen Katechismus auswendig zu
lernen sollte jedermann angehalten werden). In Hessen wurde der auf der
Homburger Synode 1526 vereinbarte Verfassungsentwurf, der das Kirchen-
regiment einer, aus den Pfarrern und je einem Abgeordneten der engeren Kirchen-
gemeinden („congregatio fidelium“), dem Fürsten, den Grafen und Rittern zu-
sammengesetzten, Synode zuwies, vom Landgrafen als unausführbar bald auf-
gegeben und die Neuordnung auch auf Grund des „Summepiskopats“ ausgeführt.
Aus einem Teil der eingezogenen Kirchengüter wurde die Universität Mar-
burg gegründet (1527). Vielen norddeutschen Städten schuf Bugenhagen ihre
Kirchenordnung (Braunschweig 1528, Hamburg 1529, Lübeck 1531 u. a.). Im
Herzogtum Braunschweig-Liineburg wurde die Reformation 1527 durchgeführt.
Boden gewann die Reformation auch in Schleswig-Holstein und in manchen
Teilen Schlesiens. — Wie der Adel vielfach bestrebt war, zum Schaden der
Pastoration der Gemeinden, die Kirchengüter an sich zu bringen, so ver-
mehrten manche Fürsten durch eingezogene Kirchengüter ihr Kammergut
bedeutend, z. B. der Graf von Ostfriesland, später Kurbrandenburg; zum Teil
auch Hessen. In dem mit der Säkularisation zweifellos aus dem Reichs-
verbande ausgeschiedenen Herzogtum Preussen wurde die kirchliche Neuerung
unter Mitwirkung der Bischöfe von Samland und von Pomesanien rasch durch-
geführt. An den Zeremonien wurde, wo Luthers Ansichten bestimmend waren,
möglichst wenig geändert.
Die „Wiedertäufer“ gewannen seit 1525 in Süd- (und Mittel-)
Deutschland, besonders in den Handwerkerkreisen, immer mehr an Anhang.
In Mähren gelangten sie zu fester Gemeindebildung. Verschiedene Richtungen
wurden unter diesem Namen (s. S. 42) zusammengefasst, wobei sich manchmal
einzelne zu innerlich entgegengesetzten Anschauungen bekannten: teils ein zu-
weilen kindischer, biblischer Radikalismus, vor allem bestrebt, das apostolische
Leben und Wesen wieder zu verwirklichen, teils eine Missachtung des Buch-
stabens, entweder mystisch den inneren Geist, die fortdauernde individuelle
Offenbarung der Schrift gegenüber betonend oder rationalistisch die Dogmen
kritisierend; hier das Streben, eine weltfremde Gemeinde der Heiligen zu
gründen, und Verwerfung eigenen Gebrauchs des Schwertes und der Bekleidung
obrigkeitlicher Aemter, dort schon Gedanken einer gewaltsamen Verwirk-
lichung chiliastisch-kommunistischer Ideen. Aber bei weitem die meisten
waren von musterhaftem Lebenswandel. Die entsetzliche Verfolgung,
die seit Anfang 1528 über sie kam, verhalf der revolutionären Richtung nach
und nach zur Vorherrschaft. Ein kaiserliches Mandat verfügte An-
fang 1528 gegen die Wiedertäufer Todesstrafe, der Schwäbische Bund
liess der Wiedertaufe Schuldige und Verdächtige (aber auch Zwinglianer)
durch Reiterabteilungen summarisch hinrichten. In den wittelsbachischen Ge-
bieten (Bayern: „wer widerruft, wird geköpft, wer nicht widerruft, wird ver-
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Extrahierte Personennamen: Luther Albrecht_von_Mainz Albrecht Melanchthon Luthers
Extrahierte Ortsnamen: Hessen Kursachsen Kursachsen Luthers Hessen Hamburg Herzogtum_Braunschweig-Liineburg Schleswig-Holstein Schlesiens Ostfriesland Hessen Deutschland Bayern