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1. Neue Zeit - S. 17

1897 - Stuttgart : Neff
wurde im Baseler Frieden nicht erwähnt. Der Eidgenossenschaft traten 1501 bei Basel, das im Schwahenkriege neutral gewesen war, als vollbe- rechtigter Ort und Sch aff hausen, das thatsächlich von nun an wie Freiburg und Solothurn als vollberechtigt behandelt wurde. 1518 wurde noch Appenzell aufgenommen (die „13 a 11en Orte“). Ludwig Xii. trat 1508 als Herr von Mailand an die drei Waldorte Stadt und Grafschaft Belle(i)nz(ona) ab. 1512 erwarben die Eidgenossen das bisher mailändische Lugano und Locarno, die Graubündner Veltlin mit Bormio und Chiavenna. Unter dem Eindruck dieses Misserfolgs lind des Verlusts Mailands an die Franzosen fügtesichmaxaufdemreichs- tag von Augsburg 1500 den Entwürfen der ständisch- föderalen Reformpartei. Es wurde eine allgemeine Reichsaushebung, zu deren Kosten die Unbemittelten ver- hältnismässig am meisten, die Fürsten und Kurfürsten für ihr Kammervermögen am wenigsten in Anspruch genommen wurden, und deren Einzelkontingente von den Landesobrigkeiten auf- gestellt werden sollten, beschlossen, aber auch die Einsetzung eines Reichsregiments, unter dem Vorsitz des Königs oder seines Statthalters, mit weitgehenden Vollmachten auch in aus- wärtigen Angelegenheiten; 18 von seinen 20 Mitgliedern er- nannten die Stände; sein Sitz war Nürnberg, doch konnte es der König an seinen Hof berufen. Aber die Reichsaushebung wurde nicht ausgeführt, unddasreichsregiment löste sich 1502 auf infolge des bösen Willens des Königs und wider- spruchsvoller Verhandlungen beider mit Frankreich, sowie Haders über die Verwendung und Verwahrung der Erträgnisse des Jubi- läumsablasses von 1500, die vom Papst ausschliesslich für den Türkenkrieg bestimmt worden waren; bald darauf hörte auch das Reichskammergericht auf. Die kurfürstliche Opposition (Berthold f 1504) wurde nach und nach, da sich die Zahl dem König ergebener junger Fürsten und Bischöfe immer mehrte, und durch die Wirkungen des Landshiiter Erbfolgestreites (1503) lahm gelegt. Nach dem Tode des Herzogs Georg von Landshut-Ingolstadt Ende 1503 suchte dessen Schwiegersohn Ruprecht von der kurpfälzischen Linie die ganze territoriale Hinterlassenschaft an sich zu bringen, des Königs Max Kammergericht sprach sie den Münchener Herzogen zu. Diese wurden, wie von Ulrich von Württemberg und andern Fürsten, so auch vom König in dem in Bayern und der Kurpfalz mit entsetzlichem Sengen, Brennen, Rauben und Morden geführten Kriege unterstützt. Den zwei Söhnen des mittlerweile ver- storbenen Ruprecht sprach Max 1505 die etwa 70 Quadratmeilen grosse „neue Pfalz11, die späteren Fürstentümer Neuburg und Sulzbach, aus der Hinter- lassenschaft des Grossvaters zu; „sein Interesse“ hatte er bei der ganzen Sache zu wahren gewusst: er erwarb für sein Haus Gebiete zur Abrundung Tirols (u. a. Kufstein), die Ortenau (mit Offenburg) und die Landvogtei Hagenau. Auf einem Reichstage in Konstanz 1507 wurde das Reichskammergericht in mehr partikularistischer Zusammen- setzung (2 Beisitzer vom König für Oesterreich und Burgund, Lehrbuch d. Weltgeschichte. Neue Zeit 2 Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung Bi bin *" - k

2. Neue Zeit - S. 31

1897 - Stuttgart : Neff
„vom Papsttum zu Rom“ erklärte er „von der Christenheit etwas für die Laien“, bezeichnete Rom als Sitz des Antichrists und Quelle alles Unheils für Deutschland und erwartete die not- wendige Reformation nur noch von den weltlichen Ständen. In der ersten der drei grossen Reformationsschriften des Jahrs 1520 „An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung“ (Adel = Kaiser und Fürsten und Ritter), „wirft er die drei Mauern der Romanisten nieder“, die höhere Wertung des „geist- lichen“ Standes, indem er das königliche Priestertum aller Gläu- bigen verkündet und den Geistlichen nur besonderen Dienst und Amt zuerkennt, den Anspruch des Klerus, allein das Wort Gottes auszulegen, und den des Papstes, allein ein Konzil zu berufen. Insbesondere führt er alle die Beschwerden auf, welche die deutsche Nation gegen den römischen Stuhl erheben konnte und meistens auch schon erhoben hatte, macht aber auch positive Vorschläge kirchlicher, wie sozial-politischer Aenderungen. In (fern theo- logischen Traktat: De captivitate babylonica Ecclesiae praeludium (Okt.) sucht er der römischen Priesterkirche die Machtmittel zu entreissen, mit denen sie das Leben der Christen beherrschte; von den sieben Sakramenten bleiben nur Taufe und Abendmahl, in gewissem Sinne auch das Buss-Sakrament bestehen, der Messe wird der Charakter des Opfers abgesprochen. Die Schrift „von der (inneren, durch den Glaubensbesitz Christi begründeten) Freiheit eines Christenmenschenu hat dagegen rein kontemplativen Charakter. Mit der Schrift „an den christlichen Adel“ stellte sich Luther keineswegs auf den Boden des (ihm ohnehin kaum genau bekannten) unklaren Programms der Kitterpartei. Wenn Luther „den alten stifftenn und thumen“, die für Versorgung nicht erstgeborener Adeliger oder Fürstensöhne und deren Ausbildung zu „geleret Leut“ bestimmt sind, nichts anhaben will, so ist das, wenn überhaupt ein beabsichtigtes Zu- geständnis an den Adel, doch nicht von grossem Belang. Die deutsche Kirche will Luther möglichst selbständig unter einem „ Primat in Germanien“ machen, dem Papst jedoch die letzte Entscheidung schwieriger Fragen und Streitsachen überlassen. An andern Stellen bezeichnet er aber den Papst als den „rechten Endchristu, ruft Christus an, des Teufels Recht zu Rom zu zerstören, und erklärt, dass ein Krieg gegen die Kurie der vor allem zu führende Türken- krieg wäre. Er fordert u. a. Beseitigung des kanonischen Rechts und aller weltlichen Gewalt des Papstes, Minderung der Klöster und deren Rückbildung zu Schulen, Abschaffung des Zölibats, der i'eiertage (mit Ausnahme des Sonn- tags), der Wallfahrten, der Bruderschaften, der Seelenmessen, des Zinskaufes, der grossen Handelsgesellschaften, des Bettels und Schaffung einer geregelten weltlichen oder geistlichen Armenpflege. Dem Inhalt nach war die von Luther an der Kurie im allgemeinen, wie in ihrem Verhalten zu Deutschland geübte Kritik und ebenso der grösste Teil seiner Forderungen nichts Neues, aber sie erhielten durch Luthers Geist und Sprache eigenartige Prägung, dialektische Zuspitzung, gemütliche Vertiefung und so grössere Wirkungskraft. Luther

3. Neue Zeit - S. 37

1897 - Stuttgart : Neff
37 Edikt nur in den burgundisch-österreichischen, den kurbr anden- burgischen, den herzoglich sächsischen und bayrischen Landen vollstreckt, selbst in manchen geistlichen Territorien wurde es nicht einmal publiziert; das Zensurgebot erwies sich als machtlos. Luther war auf Befehl seines Kurfürsten durch einen schein- bar gewaltsamen Ueberfall auf die Wartburg verbracht worden, wo er als „Junker Georg“ lebte und neben mancher Streitschrift und theologischen Einzelabhandlung seine Bibel- verdeutschung mit der Uebersetzung des Neuen Te- staments nach der Erasmus’schen Ausgabe begann (erste Aus- gabe September 1522; erste vollständige und zugleich revidierte Bibelausgabe 1534). Er kehrte aber schon März 1522, for- mell gegen den Befehl seines Kurfürsten und unter stolzer Ab- lehnung des Fürstenschutzes, nach Wittenberg zurück; hier waren, zum Teil durch Karlsstadt, kirchliche Neuerungen, die nach Luthers Ansicht verfrüht und den „Schwachen“ gegenüber rücksichtslos waren, begonnen, zuletzt durch den Einfluss der „Zwickaueru auch die Kindertaufe in Frage gestellt und andere „schwärmerische“ Ideen vertreten worden. Der Ueberstürzung und der Schwarmgeisterei tliat er durch seine Predigten Einhalt. Nürnberger Reiehsregiment und Reichstage. Sickingens Untergang. Herzog Georg von Sachsen bemühte sich beim Nürn- berger Reichsregiment, das nie vollzählig und, nicht ohne Mit- schuld der Habsburger, niemals gehörig mit Gehalt und Mitteln ver- sehen war, wiederholt vergeblich um ein Einschreiten gegen Luther. Selbst dem masslos heftigen Pamphlet gegenüber, das Luther gegen den damaligen Verbündeten des Kaisers, Heinrich Viii. von England, als Antwort auf dessen Streitschrift zu Gunsten der sieben Sakramente („defensor fidei“) richtete, hatte es nur Bedauern. Der (von Luther entschieden missbilligte) Angriff Sickingens auf Erzbistum und Stadt Trier, der die Säkularisation der geistlichen Territorien zu Gunsten des Ritter- tums (Rittertag in Landau) und wohl für Sickingen selbst die Er- werbung eines Kurfürstentums einleiten sollte, scheiterte (Mitte September 1522), worauf das Reichsregiment die Reichsacht über ihn und alle seine „Anhänger und Vorschieber“ verhängte. Auf dem (zweiten) Nürnberger Reichstag, November 1522 bis Februar 1523, war die Mehrheit Luther abgeneigt, aber trotz- dem setzte Chieregati, der Legat des Papstes Hadrian Vi. (Januar 1522 bis September 1523, geborener Niederländer, Er- zieher Karls und Regent Spaniens während dessen erster Anwesen- heit in Deutschland) die von Ferdinand unterstützte Forderung nicht durch, dass das Wormser Edikt gegen Luther unverzüglich ausgeführt werde. Hadrians ehrlich gemeinte Zusagen einer

4. Neue Zeit - S. 41

1897 - Stuttgart : Neff
41 Gegensatz wurde die altgläubige Richtung insbesondere in den ältesten Orten gekräftigt, und Ende 1522 war in Luzern, Schwiz und Zug die reformatorische Betvegung unterdrückt. Anfang 1522 ging Zwingli mit der verwitweten Anna Reinhard eine Ehe ein, die er aber über zwei Jahre geheim hielt. Im „Fastenstreit“ wies der Rat den Versuch des Konstanzer Bischofs ab, von seiner kirchlichen Gerichtsbarkeit Gebrauch zu machen. Trotzdem lobte Hadrian Vi. in einem Brief an Bürgermeister und Rat die Treue der Stadt Zürich; in einem andern Briefe versicherte er „seinen geliebten Sohn“ Zwingli seines besondern Vertrauens und wies ihn auf die hohen Ehren und Vorteile hin, die er im Dienste Roms zu erwarten habe. Dagegen beschloss die Tag- satzung, dass jeder Ort, namentlich aber Zürich und Basel, die neue Predigt unterdrücken solle. Zürich sagte sich Anfang 1523 von der alten Kirche los: der grosse Rat billigte nach dem von der Obrigkeit an- geordneten Religionsgespräche (aus der Eidgenossenschaft offiziell nur von Schafihausen beschickt; Hauptgegner Zwinglis der Konstanzer Generalvikar Joh. Faber) Zwinglis An- schauungen und Predigtweise und gebot überhaupt, dass nur, was mit derschrift bewährt werden könne, ge- predigt werden dürfe. Es begannen nun Aenderungen der kirchlichen Ordnung (z. B. Gestattung des Austritts von Nonnen, deutsche Taufformel). Als einige Laien und Pfarrer sich dran machten, die Bilder zu zerstören, berief der Rat ein zweites Religionsgespräch, bei dem die Bischöfe sich gar nicht, von den Eidgenossen nur St. Gallen und Schaffhausen beteiligten. Es ergab die grundsätzliche Verwerfung der Bilder und des Opfer- charakters der Messe, jedoch verfügte der Rat, dass zunächst der alte Stand bewahrt bleibe. Dagegen wurde Mitte 1524 beschlossen, dass die „Götzen“ und Bi 1 der, wo die Mehr- heit sich nicht für sie ausspreche, zu entfernen seien (Züricher „Götzenkrieg“); Ende d. J. wurde die Aufhebung der Klöster und Stifter, deren Einkünfte man für Hebung des Schulwesens und der Krankenpflege bestimmte, Frühjahr 1525 die Abschaffung der Messe und die Einsetzung eines aus Laien und Pfarrern gemischten obersten Ehegerichts (1526 sogar der Abbruch der Altäre) verfügt. Dem Inhaber der höchsten Staatsgewalt, dem Rat, sprach Zwingli, solange er sich „nach Gottes Wort“ richte, die höchste Kirchengewalt zu, während er anfangs das kirchliche Gemeindeprinzip vertreten hatte. Die schweizerische Reformation erlangte so früher eine Organisation, als die kursächsische. Der Rat schrieb sich auch Recht und Pflicht zu, das sittlich-religiöse Leben der Unter- thanen zu hegen (strenge Sittenmandate). Zwingli betrachtete seine Aufgabe und Stellung in dem Staatswesen als die eines alttestamentlichen Propheten. Der Zwingli’sehen Reformation schlossen sich 1524 an Appenzell-Ausserroden und Mühlhausen. In

5. Neue Zeit - S. 42

1897 - Stuttgart : Neff
42 Graubünden erlangte sie 1525 freie Bewegung. Schon April 1524 beschlossen alle Orte mit Ausnahme von Zürich und Schaft- hausen, bei dem Glauben der Altvordern zu bleiben und die ihm Zuwiderhandelnden zu bestrafen, sowie denen, die dazu die Hand nicht böten, die Gemeinschaft aufzusagen. Aber Bern, Basel, Glarus und Solothurn wollten doch von einem gewaltsamen Vor- gehen gegen Zürich nichts wissen. Jedoch wurden refor motorische Bewegungen im Thurgau von der Tagsatzung unterdrückt und drei Züricher, der Mitschuld an einem Klostersturm bezichtigt, enthauptet. Oktober 1524 schloss die Tagsatzung mit Oester- reich einen Vertrag über gegenseitige Auslieferung ketzerischer Unterthanen. Wiedertäufer. Seit Ende 1523 trat in offenen Gegensatz zu Zwingli, „dem Endchrist am Grossmünster“, eine Richtung, welche die Forderungen des Evangeliums und das Schriftprinzip in der Lebensord- nung noch gründlicher durchführen wollte, dabei aber von den mittelalterlichen Ideen der Armut, der Weltentsagung, der Ausscheidung einer besonderen Gemeinde der Heiligen beherrscht, jedoch von ge w alt sam- revolutionären Strebungen noch frei war. Unter Einfluss Thomas Münzers verwarfen deren Anhänger die Kinderlaufe und übten im Gegensatz zu einem Ratsmandat, das die Kindertaufe bei Strafe der Landesverweisung anordnete, dann die Wiedertaufe als ein Unterpfand der Wiedergeburt und der besonderen Gnade (daher bei andern: „Wiedertäufer“, „Anabaptisten“). Zahlreich waren sie auch in St. Gallen, Schaffhausen, Appenzell, Graubünden. Als Strafe der Wiedertäufer (bisher Geldbussen, Gefängnis und Ver- bannung) wurde 1526 das Ertränken festgesetzt und zu Zwinglis Lebzeiten mit seiner Billigung an vier Personen vollstreckt. § 16. Der Bauernkrieg 1525. Vorläufer seit 1498. Auf gewaltsamen Umsturz der bestehenden Ord- nung waren gerichtet die geheime, auch viele Weiber umfassende Verbindung des Bundschuh (s. Ii. S. 251) in der Bruchsaler Gegend (1502, „wir mögen vor Pfaffen und Adel nicht genesen“) und der Bundschuh im Eisass und Breis- gau von 1518; vom alten Recht gingen aus die im ganzen friedlich, aber auch ergebnislos verlaufende Erhebung der Bauernschaft des oberschwäbischen Klosters Ochsenhausen und wenigstens zu Anfang der „arme Konradu im Herzogtum Württemberg (1514), welche Erhebung den Herzog Ulrich veranlasste, den Ständen (Geistlichkeit, Adel und Städten) im Tübinger Vertrag grosse Zuge- ständnisse zu machen, sowie die Erhebung der Bauern in Krain, Kärnten, Steier- mark (1515). Auf 1524 hatte die Astrologie eine sündtlutartige Ueberschwem- mung, eine Erhebung des Volkes und Vertilgung der Mächtigen vorausgesagt. Ursachen des grossen Bauernkrieges. Sein Zusammen- hang mit der reformatorischen Bewegung. Die Hauptursache war die schon längst vorhandene Unzufriedenheit, die zumeist teils von der rechtlichen, teils von der materiellen Lage des Bauernstandes herrtihrte (s. Ii. S. 248 ff“.). Aber diese Unzu- friedenheit wurde durch die reformatorische Be- wegung und Litteratur gesteigert und erhitzt. Wer

6. Neue Zeit - S. 43

1897 - Stuttgart : Neff
43 sich materiell oder rechtlich gedrückt fühlte, übertrug das Schlag- wort „christliche Freiheit“ auf seine materielle Belastung oder rechtliche Bindung und mass die bestehenden Ordnungen nach dem „Evangelium“ (im Süden auch unter dem Einfluss der Zwingli’schen Reformation). Das „Evangelium“ oder „Gottes Wort“ wurde Quelle des göttlichen Rechtes. Schon Luthers Schriften (z. B. die von weltlicher Obrigkeit 1523 und die über den Nürnberger Reichstagsabschied 1524) enthielten Stellen, die wider Luthers Willen revolutionär wirken mussten, obwohl Luther den unbedingten Gehorsam gegen die Obrigkeit als Christen- pflicht lehrte. Vollends aufreizend wirkten radikale Prediger (z. B. der aus Orlamtinde vertriebene und aus Kursachsen aus- gewiesene Karlstadt u. a. in Rothenburg o./T., noch mehr und mit entschiedener Absicht der von fanatischem Hass der „Gott- losen“ erfüllte und manchmal von Wahnvorstellungen beherrschte Thomas Münzer nach seiner Vertreibung aus Allstedt z. B. in Mühlhausen); aber auch gemässigtere Männer durch scharfes Pre- digen gegen den Zehnten und alles Zinsnehmen. Auf den Strassen predigten Bauern und Handwerker, aber auch Gebildete, als Bauern sich gebärend. Die Verfolgung der neuen Lehre und ihrer Verkündiger durch die Territorialherren, das Scheitern des Nürnberger Reichsregiments und seiner Reformpläne legten die Meinung nahe, dass mit „Stillesitzen“ nichts zu erreichen sei. Unzufrieden und zum Aufruhr geneigt waren auch die weniger wohlhabenden oder ganz armen und von der Mitwirkung am Regiment ausgeschlossenen Teile der städtischen Be- völkerungen. Eine Bauernbewegung des Jahrs 1524 in der Grafschaft Stühlingen, im Kletgau und in der Baar war anfangs noch ganz frei von evangelischen Elementen. Ausbreitung, augenblickliche Erfolge und Niederlage der Revolution. Die Revolution ging von Oberschwaben aus. Die drei Bauernhaufen: der Baltringer Haufen (Bauern des Donau- thals und der Hochebene von Messkirch an bis zum Lech), der Allgäuer (worunter die Bauern der Abtei Kempten) und der See- haufen, die sich Februar oder anfangs März 1525 gebildet hatten, vereinigten sich 6. März zu einer „christlichen Vereini- gung“. Der (hauptsächlich von dem bayrischen Kanzler Leon- hard v. Eck geleitete) Schwäbische Bund begann schon vor- her mit den einzelnen Haufen zu unterhandeln, um zunächst gegen den Herzog Ulrich freie Hand zu haben, der sein Herzog- tum zurückerobern wollte. Ulrich musste, da die Tagsatzung seine schweizerischen Söldner mit Rücksicht auf den Sieg Karls bei Pavia (s. § 17) abberief, 12. März vor Stuttgart umkehren. Am 14. März setzte ein (zweiter) Bauerntag in Memmingen die

7. Neue Zeit - S. 56

1897 - Stuttgart : Neff
Das Marburger Religionsgespräch (Oktober 1529) führte zu keiner Einigung in der Auffassung des Abendmahls; die auf Bemühen des Landgrafen und der Schweizer verein- barten 14 Marburger Artikel konnten die dogmatische Grundlage einer Einigung nicht bilden, da ihre von Luther bald darauf vor- genommene Umformung in die 17 Schwabacher Artikel, die den Gegensatz gegen den Zwinglianismus scharf hervorhoben, vom Kurfürsten als unerlässliche Bedingung einer Einigung aufgestellt, aber von den meisten oberdeutschen Städten abgelehnt wurde; nur Nürnberg, Reutlingen und Heilbronn waren zur Annahme bereit. Der Türkenkrieg’. Zäpolga, der enge Verbindungen auch mit Franz I. unterhielt, hatte sich mit Soliman verbündet und huldigte Soliman, als dieser mit einem 20000u Mann starken Heer erschien, auf dem Schlachtfelde von Mohacs. Von Ofen aus, das ein kleines Häuflein deutscher Landsknechte sechs Tage lang verteidigt hatte, erschien Soliman 26. September 1529 vor Wien; nach zweimaligem vergeblichen Sturm zog er aber Mitte Oktober wieder ab und setzte in Ofen Zäpolya als König ein. Die Anfang September in Krems gesammelte Reichsarmee hatte nichts zur Entsetzung Wiens geleistet. Luther hatte in einer „Heerpredigt wider die Türken“ zu einem allgemeinen National- krieg aufgefordert; Sachsen hatte gerüstet, aber Hessen nicht. § 21. Der Augsburger Reichstag. Karl hoffte die Unterdrückung der Ketzerei auf friedlichem Wege (zunächst wohl durch Spaltung der „Abgewichenen") zu erreichen und wollte auch den altgläubigen Reformfreunden genügen; von Bologna aus hatte er sich bereit erklärt, „eines jeglichen Opinion und Meinung zu vernehmen und fleissiglich zu bewegen“. Auf dem Reichstag in Augsburg (Juni bis November 1530) überreichten 25. Juni die protestierenden Fürsten von 1529 und die Städte Nürnberg und Reutlingen (später traten noch bei: Weissenburg, Heilbronn, Kempten und Windsheim) die, wesentlich von Melanclithon verfasste, Con- fessio Augustana, deren deutscher Text der kursächsische Kanzler verlas. Dieses Bekenntnis führte den Nachweis, dass die Protestierenden trotz ihrer Neuerungen zur katholischen Kirche gehören; es hob möglichst die Uebereinstimmung mit dem alten Glauben und den Gegensatz gegen die Zwinglianer hervor, manche Lehren, z. B. das Priestertum der Gläubigen, Ver- werfung des Papsttums waren gar nicht berührt. Die vier Städte Strassburg, Konstanz, Memmingen, Lindau reichten 12. Juli ein eigenes Bekenntnis (Tetrapolitana)

8. Neue Zeit - S. 239

1897 - Stuttgart : Neff
239 Kapitel Xxl Eintritt Russlands in die Reihe der europäischen Grossmächte. § 72. Peters des ({rossen Anfänge. Der^zweite Romanow Alexei (1645—76) bahnte durch Zusammenstellung der Erlasse der oströmischen Kaiser und der Ukase der Zaren zu einer Art Landrecht, das die Lage der unteren Klassen noch verschlimmerte,9 durch Zentralisierung der Verwaltung, durch Heranziehung ausländischer Offiziere I (der Schotten Lessley und Gordon) und durch Begünstigung der Nieder- lassung von Westeuropäern („deutsche Vorstadt“ bei Moskau) die Umwand- lung Russlands in einen europäischen Staat an. Eine Synode von 1658 führte kirchliche Reformen ein, durch die die Verschiedenheiten im Ritus und in der Textüberlieferung der heiligen Schrift, insbesondere alle Abweichungen von der übrigen orthodoxen Kirche, beseitigt werden sollten, freilich auch eine Lossagung der Altgläubigen („Raskolniki“ = Abtrünnige) von der orthodoxen Kirche herheigeführt wurde. Alexeis ältester Sohn und Nachfolger Feodor (1676—82) vollendete den zarischen Absolutismus, der bisher durch den Zwang, bei Ernennungen die Rangverhältnisse der Bojaren(=Adels)-Familien zu berück- sichtigen, beschränkt war, indem er das Rangbuch verbrennen liess. Nach Feodors Tode wurde sein lojähriger Halbbruder Peter (1682—1725), Sohn Alexeis und seiner zweiten Gemahlin Natalia Naryschkin, zum Zaren erhoben; aber durch einen Aufstand des nationalrussischen Corps der Strelzy oder Stre- lizen (= Schützen) bewirkte Peters ehrgeizige Halbschwester Sophie, dass ihr schwachsinniger Bruder Iwan (f 1696) neben Peter zum Zaren erhoben und ihr selbst die Regentschaft übertragen wurde. Zwei Feldzüge zur Unter- werfung der Krim, die sie 1687 und 89 unternehmen liess, endeten erfolglos und verlustvoll. Darüber kam es zwischen der Regentin und Peter zum Streit; Peter, vor einer Erhebung der Strelizen gewarnt, zog sich von Preo- braschensk nach dem festen Kloster Troitza zurück (August 1689); nach einigen Wochen unentschiedenen Schwankens wurde durch den Uebertritt der aus- ländischen Offiziere, besonders Gordons, Peter Herr der Lage; Sophie musste sich in ein Kloster zurückziehen. Der junge Alleinherrscher war zunächst bemüht, im Umgang ! mit hervorragenden Ausländern (ausser Gordon besonders Lefort, 1653 in Genf geboren, auch Baron Keller), durch eigene Anschauung und Uebung, die ihm namentlich die regelmässigen Besuche in der deutschen Vor- stadt verschafften, sich eine genaue und praktisch verwendbare Bekannt- schaft mit den Errungenschaften westeuropäischer Kultur, vor allem auf dem Gebiet des Kriegs- und Seewesens (anfangs vielfach in der Form von Kriegs spielen), zu verschaffen. In seinen Neigungen und Gewohn- heiten blieb aber Peter immer ein Ilalbbarbar. Seit 1695 beteiligte sich Russ- land an dem Krieg gegen die Türkei (s. S. 229); die vergebliche Belagerung Asows 1695 führte zur Berufung westeuropäischer Pioniere, Schiffbauer und Ingenieure; indem Peter überall persönlich eingriff, wurde eine Kriegsflotte 9 1597 war im Interesse des niederen Adels vollständige Schollen- pflichtigkeit der Bauern eingeführt und die Haussklavenschaft lebenslänglich und unwiderruflich gemacht worden. * ■■ • A : >v

9. Neue Zeit - S. 14

1897 - Stuttgart : Neff
Die Medici mussten flüchten und wurden verbannt. Nachdem der Prior von San Marco den Abzug des französischen Königs bewirkt hatte, wurde entsprechend den von ihm in Predigten ausgeführten Gedanken ein gemässigt demokratisches Regiment eingeführt (1495). Als Prophet verehrt, brachte er die florentinische Bürgerschaft für einige Zeit zu einfachem und frommem Leben („Autodafé der Eitelkeiten“ zur Zeit des Karnevals), zu energischer und opferwilliger Haltung gegen die Anschläge Pietros, sowie gegen Pisa, das König Max, von Mailand und Venedig als eine Art Condottiere besoldet, eine Zeit lang bei der Belagerung Livornos unterstützte; einige Anschläge der Partei der Medici und der vornehmen Jugend auf sein Leben misslangen. Aber Alexander Vi. exkommunizierte Savonarola 1497, nun traten alle anderen Mönchsorden gegen ihn feindselig auf, und die alte Weltlust kam wieder obenauf ; jedoch konnte er Anfang 1498 wieder predigen, wobei er sich gegen die Lehre von der Unfehlbarkeit des Papstes und die Lasterhaftigkeit des römischen Klerus wandte; vom Papst mit Interdikt bedroht, untersagte die Regierung dem „Frate“ das Predigen wieder. Ein Schreiben, das Savonarola an Karl Viii. richtete, um ein zwischen ihm und dem Borgia entscheidendes allgemeines Konzil zu erwirken, geriet in die Hände des Papstes. Den Franziskanern gelang es, durch Veranstaltung einer Feuerprobe den Glauben der Menge an den Propheten zu erschüttern. Nach Erstürmung des Klosters San Marco wurde Savonarola verhaftet, von einem aus Aristokraten zusammengesetzten Untersuchungsausschuss und später von päpstlichen Kommissären wiederholt aufs grausamste gefoltert. Den Tod durch Verbrennung erduldete er, samt zwei andern Ordensgenossen, mit der grössten Standhaftigkeit und Ruhe (28. Mai 1498). Irgend ein von der Kirche schon aufgestelltes Dogma hatte er nicht angegi’iffen. Ludwig- Xii. und Italien. Ludwig Xii. (1498—1515), der, nachdem ihn Alexander Vi. von der Tochter Ludwigs Xi. geschieden hatte, auch in der Ehe mit Anna von Bretagne Karl Viii. nachfolgte, beanspruchte als Enkel einer Visconti Mailand und nahm es zum erstenmale 1499, endgültig 1500 in Besitz, nachdem Lodovico von einigen seiner Schweizer Söldner an ihn verraten worden war (1500). Im Verein mit Ferdinand von Aragonien entriss er Federico sein Königreich Neapel und Hess ihn, den auch der Papst ge- bannt hatte, nach Frankreich abführen (1501—02). Aber bei Ausführung des Teilungsvertrags kam es zum Bruch zwischen Frankreich und Spanien; im Kriege siegten, zuletzt auch von Max’ Truppen unterstützt, die Spanier; 1504 waren sie Herren des ganzen Königreichs (mit dem Julius Ii. Ferdinand 1511 belehnte). In Genua, w'o sich gegen die von der französischen Schutzherrschaft begünstigte Aristokratie eine demokratisch-nationale Partei erhoben hatte, brach Ludwig Xii. 1507, zum Teil mit schweizerischen Söldnern, jeden Widerstand. § 7. König Maximilian I. und die Reichsreform. Die Notwendigkeit einer Reichsreform hatte sich immer mehr den einsichtigeren unter den Reichsständen aufgedrängt. König

10. Neue Zeit - S. 53

1897 - Stuttgart : Neff
53 torialge walten an Vorgänge und Entwickelungen des Xv. Jahr- hunderts an (s. Ii. S. 218). Recht und Pflicht der Obrigkeiten, das kirchliche Wesen und Leben zu ordnen und zu beaufsichtigen, seit 1535 durch Konsistorien ausgeübt, wurde teils unmittelbar aus der staatlichen Aufgabe, Zucht und Ordnung zu schaffen und zu wahren, teils als Notrecht (so von Luther) aus dem Wegfallen der bischöf- lichen Jurisdiktion abgeleitet (die übrigens Albrecht von Mainz Mitte 1528 bis zum Konzil Hessen und Kursachsen für ihre Gebiete überliess). Dass in einer Gemeinde nur Ein Kultus statthaft sei, war allgemeine Anschauung (also höchstens individuelle Gewissens- und Glaubensfreiheit). In Kursachsen ging man 1526 ans Werk (Luthers „deutsche Messe11; Visitationen nach den von Melanchthon ausgearbeiteten Instruktionen, Beaufsichtigung der Lehre und des Lebens der Geistlichen durch „Superattendenten“; 1529 Luthers grosser und kleiner Katechismus; den kleinen Katechismus auswendig zu lernen sollte jedermann angehalten werden). In Hessen wurde der auf der Homburger Synode 1526 vereinbarte Verfassungsentwurf, der das Kirchen- regiment einer, aus den Pfarrern und je einem Abgeordneten der engeren Kirchen- gemeinden („congregatio fidelium“), dem Fürsten, den Grafen und Rittern zu- sammengesetzten, Synode zuwies, vom Landgrafen als unausführbar bald auf- gegeben und die Neuordnung auch auf Grund des „Summepiskopats“ ausgeführt. Aus einem Teil der eingezogenen Kirchengüter wurde die Universität Mar- burg gegründet (1527). Vielen norddeutschen Städten schuf Bugenhagen ihre Kirchenordnung (Braunschweig 1528, Hamburg 1529, Lübeck 1531 u. a.). Im Herzogtum Braunschweig-Liineburg wurde die Reformation 1527 durchgeführt. Boden gewann die Reformation auch in Schleswig-Holstein und in manchen Teilen Schlesiens. — Wie der Adel vielfach bestrebt war, zum Schaden der Pastoration der Gemeinden, die Kirchengüter an sich zu bringen, so ver- mehrten manche Fürsten durch eingezogene Kirchengüter ihr Kammergut bedeutend, z. B. der Graf von Ostfriesland, später Kurbrandenburg; zum Teil auch Hessen. In dem mit der Säkularisation zweifellos aus dem Reichs- verbande ausgeschiedenen Herzogtum Preussen wurde die kirchliche Neuerung unter Mitwirkung der Bischöfe von Samland und von Pomesanien rasch durch- geführt. An den Zeremonien wurde, wo Luthers Ansichten bestimmend waren, möglichst wenig geändert. Die „Wiedertäufer“ gewannen seit 1525 in Süd- (und Mittel-) Deutschland, besonders in den Handwerkerkreisen, immer mehr an Anhang. In Mähren gelangten sie zu fester Gemeindebildung. Verschiedene Richtungen wurden unter diesem Namen (s. S. 42) zusammengefasst, wobei sich manchmal einzelne zu innerlich entgegengesetzten Anschauungen bekannten: teils ein zu- weilen kindischer, biblischer Radikalismus, vor allem bestrebt, das apostolische Leben und Wesen wieder zu verwirklichen, teils eine Missachtung des Buch- stabens, entweder mystisch den inneren Geist, die fortdauernde individuelle Offenbarung der Schrift gegenüber betonend oder rationalistisch die Dogmen kritisierend; hier das Streben, eine weltfremde Gemeinde der Heiligen zu gründen, und Verwerfung eigenen Gebrauchs des Schwertes und der Bekleidung obrigkeitlicher Aemter, dort schon Gedanken einer gewaltsamen Verwirk- lichung chiliastisch-kommunistischer Ideen. Aber bei weitem die meisten waren von musterhaftem Lebenswandel. Die entsetzliche Verfolgung, die seit Anfang 1528 über sie kam, verhalf der revolutionären Richtung nach und nach zur Vorherrschaft. Ein kaiserliches Mandat verfügte An- fang 1528 gegen die Wiedertäufer Todesstrafe, der Schwäbische Bund liess der Wiedertaufe Schuldige und Verdächtige (aber auch Zwinglianer) durch Reiterabteilungen summarisch hinrichten. In den wittelsbachischen Ge- bieten (Bayern: „wer widerruft, wird geköpft, wer nicht widerruft, wird ver-
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