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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 60

1909 - Leipzig : Hirt
60 Iii. Preußen bis zum Tode Friedrich Wilhelms Iii. vollständige Trennung von Staat und Kirche durchführte, suchte er alle Parteien zu befriedigen. Die ersten Jahre seiner Regierung sind noch angefüllt mit Streitigkeiten gegen Holland, in denen es sich hauptsächlich um den Anteil handelte, den Belgien bei der Tilgung der Staatsschuld des früher vereinigten Königreichs zahlen sollte. Eine Einigung kam erst 1839 zustande, als Belgien eine jährliche Zahlung von 5 Million Gulden bis zur Tilgung der Schuld zu übernehmen versprach. Unter Leopolds Regierung erreichte das Land eine große Blüte. Die Einführung des französischen Münzfußes erleichterte den Handelsverkehr mit Frankreich. Bergbau, Ackerbau, Industrie, Handel und Schiffahrt nahmen einen großen Aufschwung. Das Land erhielt das dichteste Eisenbahnnetz von allen Ländern der Erde. Von Vorteil war dem Lande der Anschluß an den Deutschen Zollverein. Leopold I. genoß auch im Auslande großes Ansehen. Die Niederlande. Wilhelm I. regierte seit 1831 in den Niederlanden allein in patriarchalischer Weise. Dem Verlangen des Volkes nach einer mehr freiheitlichen Verfassung stand er unfreundlich gegenüber. Als die Kammer 1840 seine Zivilliste herabsetzte, dankte er ab und zog sich nach Berlin zurück, wo er 1843 starb. Sein Sohn Wilhelm Ii. regierte von 1840—1849. Italien. In dem Königreich Neapel, auf Sizilien und Sardinien hatte eine Volkspartei dem König eine freiheitliche Verfassung abgerungen. Der österreichische Staatskanzler Fürst Metternich fürchtete, daß die Bewegung auf die österreichischen Besitzungen in Oberitalien, die Lombardei und Venezien, übergreifen würde. Daher stellte ein österreichisches Heer die alten Zustände in Unteritalien und den beiden Inseln wieder her. Die österreichische Regierung in Oberitalien wurde dadurch nicht beliebter. Spanien und Portugal. Die freiheitliche Bewegung in Unteritalien war von Spanien ausgegangen. Dort hatten aufständische Truppen dem König eine Verfassung abgetrotzt. Mit Hilfe eines französischen Heeres wurden die Aufständischen zur Ruhe gebracht und die absolute Monarchie wiederhergestellt. Der König führte statt des bestehenden Thronfolgegesetzes das alte kastilische wieder ein. Nach diesem war weibliche Thronfolge zulässig. Als nun der König starb und nur eine Tochter Jsabella hinterließ, machte sein Bruder Don Carlos Ansprüche auf den Thron auf Grund des frühern Gesetzes. Das führte zu langwierigen Bürgerkriegen, die unter dem Namen Karlistenkriege bekannt sind. ^ Auch der reiche Kolonialbesitz in Amerika ging verloren. Da die Regierung dort fast nur Spanier als Beamte anstellte und diese das Volk zu ihrer eignen Bereicherung bedrückten, erhoben sich allenthalben

2. Deutsche Lebensbilder und Sagen für den Geschichtsunterricht auf der Mittelstufe höherer Mädchenschulen - S. 57

1896 - Leipzig : Hirt
57 3. In die hchsten Kreise fhrte ihn eine zweite Vermhlung: mit der Grfin Jsabella von Harrach, der Tochter eines bei Ferdinand sehr ein-flureichen Rates. Es war eine glckliche Ehe. Wallenstein war ein zrt-Itcher Gatte, und Jsabella erwiderte seine Neigung; eine Tochter verband die Gatten noch inniger. 4. Die Zeit, in der Wallenstein lebte, war ganz dazu angethan, einen hochstrebenden thatkrftigen Kriegsmann emporzutragen. Es tobte seit 1618 der Krieg, welcher 30 Jahre lang die Fluren Deutschlands verheeren und unsgliche Leiden der unser Vaterland bringen sollte. Da wurden tchtige Offiziere begehrt, zumal wenn sie es verstan-den, Soldaten um sich zu versammeln und an sich zu fesseln. Das war bei Wallenstein der Fall. Er verhalf dem Erzherzog Ferdinand wesentlich dazu, König von Bhmen und Kaiser von Deutschland zu werden. 5. Die Bhmen hatten sich der Herrschaft Ferdinands aus Furcht, da er sie katholisch machen mchte, entzogen und zu ihrem Könige das Haupt der Reformierten, den Kurfrsten Friedrich V. von der Pfalz, gewhlt. So brach der groe Krieg aus, der nicht nur Bhmen und sterreich, sondern ganz Deutschland, ja die meisten Lnder Europas in seinen Kreis hineinzog. Ferdinand hatte kein Heer und auch kein Geld, ein solches anzuwerben. Zwar half ihm sein Jugendfreund, der Herzog Maximilian von Bayern, aber doch nur aus Eigennutz und um hohen Lohn. Deshalb war es dem Kaiser hocherwnscht, als Wallenstein ihm anbot, ein Heer von 20000 Mann auf eigene Kosten anzuwerben und zu unterhalten. Allerdings verlangte er dafr ein erledigtes Frstentum. Da er der so viel Geld verfgte, um ein ganzes Heer besolden zu knnen, hngt mit der Geschicklichkeit zusammen, die er bei der Vermehrung seines Vermgens bewies. Ferdinand Ii. hatte nmlich nach der Besiegung Friedrichs V. (er bekam den Spottnamen der Winterknig", weil et nur einen Winter hindurch die Krone getragen hatte) die zahlreichen An-Hnger desselben in Bhmen gechtet und ihrer Gter beraubt. Da er-warb nun Wallenstein zu sehr billigem Preise so viel Land, da er zum Herzog von Friedland" ernannt wurde. Damit nicht zufrieden, strebte er sogar danach, unter die Reichsfrsten aufgenommen zu werden, und nachdem er glcklich fr den Kaiser gekmpft hatte, wurde er wirklich mit dem Herzogtum Mecklenburg belehnt. Sein weitschauender Geist entwarf nun den Plan, auf der Ostsee eine Flotte zu schaffen und mit dieser den Norden Europas zu beherrschen. 6. Aber ehe er diese gewaltige Aufgabe auch nur in ihren ersten An-

3. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 184

1911 - Breslau : Hirt
184 Die deutsche Reformation bis zum Nrnberger Religionsfrieden. 99. 100. trat, Franz I. auch das bergewicht in Italien wieder. Endlich entschied der Sieg von Pavia (1525) fr die kaiserlichen Waffen. Franz geriet in Gefangenschaft und mute, um seine Freiheit wiederzuerlangen, in den Frieden von Madrid willigen (1526). Er war aber nicht gesonnen, die schweren Bedingungen zu erfllen, unter denen er den Frieden ge-schlssen und beschworen hatte. Der Papst entband ihn des geleisteten Eides und schlo mit ihm die Heilige Liga zu Coguac; ihr trat auch England bei. In dem Kriege, der alsbald wieder ausbrach, erstrmten die kaiserlichen Truppen unter dem Connetable von Bourbou Rom; hierbei fiel Bourbou, der Papst aber wurde eine Zeitlang in der Engels-brg belagert. Im Damenfrieden zu Cambrai, der durch die Bemhungen zweier Frstinnen aus Karls und Franzens Familie zustande kam (1529), verzichtete jener auf Burgund, während der franzsische König seinen Ansprchen auf Italien entsagte. Im folgenden Jahre wurde Karl zu Bologna vom Papste zum Kaiser gekrnt*); mit ihm zur Ausrottung der Ketzer eng verbndet, kehrte er nach Deutschland zurck. Die Trken- Gerade als Karl seinen ersten groen Erfolg errungen hatte, nderten ftiege' sich die Verhltnisse in Osteuropa in einer fr das Haus Habsburg bedrohlichen Weise. Snleiman Ii., der Prchtige, schlug das ungarische Heer bei Moh acs an der Donau (1526) und rckte damit Wien nher. Da König Ludwig (vgl. 97 am Ende) in der Schlacht gefallen war, kamen die Kronen seiner beiden Lnder Bhmen und Ungarn an seinen Schwager Ferdinand, Karls jngeren Bruder, doch fiel ihm von Ungarn zunchst nur ein schmaler Streifen im Westen zu. Immerhin wurde damit der Grund zur heutigen sterreichisch-Ungarifchen Monarchie gelegt. Im Jahre 1529 belagerte Snleiman Wien. Die Stadt wurde tapfer verteidigt und hielt sich/bis ein deutsches Heer, das ohne Rcksicht auf kirchliche und politische Mihelligkeiten ins Feld gestellt worden war, durch sein Heran-nahen den Feind zum Abzug ntigte. Die Trken Wie auf dem Landwege (durch Ungarn), drangen die Trken zugleich im Mittel- auf dem Mittellndischen Meere westwrts vor, wo lange die Johanniter-meer- rter auf Rhodus, die Venezianer und die Genuesen die Vorkmpfer der Christen gewesen waren. Einige Jahre, nachdem Suleiman Rhodus erobert hatte (1522), berlie Karl V. dem Orden die Insel Malta (Malteser!. 100. Die Schweizer Reformation. Neben Wittenberg wurde die Schweiz ein Mittelpunkt der Reformation, in den zwanziger Jahren des 16. Jahrhunderts die deutsche Schweiz mit Zrich, in den vierziger Jahren die franzsische mit Genf. Zwingii Der Reformator der deutschen Schweiz ist Ulrich Zwingli, ge-(1484-1531). 6orm (1484) zu Wildhaus in Toggenburg, zuletzt Leutpriester (d. h. mit dem eigentlichen Pfarramte betraut) in Zrich. Auch er begann mit *) Letzte Kaiserkrnung in Italien.

4. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 155

1911 - Breslau : Hirt
96. Die Verfassung des Preuischen Staates. 155 schliet den Landtag; er kann das Abgeordnetenhaus auflsen, doch mssen innerhalb 60 Tagen Neuwahlen und innerhalb 90 Tagen die Wiedererffnung des Hauses stattfinden*). Die Vertagung darf ohne Znstim-mnng des Landtages die Zeit von 30 Tagen nicht berschreiten. Die Krone ist erblich in dem Mannesstamme des Kniglichen Hauses der Hohenzollern nach dem Rechte der Erstgeburt. (Nach dem in ganz Deutschland geltenden Salischen Recht sind auch in Preußen Frauen nicht zur Thronfolge berechtigt; berhaupt ist die weibliche Linie ausgeschlossen. Hat also der König nur Tchter, so folgt ihm sein ltester Bruder oder, wenn keine Brder vorhanden sind, der nchste mnnliche Verwandte. Mit dem Tode des Knigs ist sein Nachfolger ohne weiteres König. Das srstliche Hans Hohenzollern ist in Preußen nicht zur Thronfolge berechtigt.) Ist der König minderjhrig oder sonst dauernd verhindert, selbst zu Regentschaft regieren, so bernimmt der der Krone zunchst stehende volljhrige Agnat (Verwandte aus der mnnlichen Linie) die Regentschaft. Er hat sofort den Landtag zu berusen, der in vereinigter Sitzung der die Notwendig-feit der Regentschaft beschliet. Bei vorbergehender Verhinderung ent-scheidet das freie Ermessen des Knigs der seine Vertretung. Wenn kein volljhriger Agnat vorhanden und nicht bereits gesetzliche Frsorge fr diesen Fall getroffen ist, fo beruft das Staatsministerium den Landtag, der in vereinigter Sitzung einen Regenten erwhlt, und fhrt die Regie-ruug bis zum Antritt der Regentschaft. Der Regent bt die dem Könige zustehende Gewalt in deffen Namen aus. Er schwrt vor dem Landtage denselben Eid, den der König nach seinem Regierungsantritt leistet. Bis zur Eidesleistung bleibt das Staatsministerium fr alle Regierungshandlungen verantwortlich. Zur Bestreitung seiner Hoshaltung ist dem Könige ein bestimmtes Zivimste. Einkommen, die Zivilliste", von Staats wegen sichergestellt**). Besondere Vorrechte der Mitglieder des Kniglichen Hauses sind Frei- Das Knig-heit von Steuern (auer Verbrauchssteuern), Stempelgebhren, Porto und Il*e aus' Einquartierungslast, sowie ein bevorzugter Gerichtsstand, besonderer straf-rechtlicher Schutz***) und fr die grojhrigen Prinzen Anspruch aus einen Sitz im Herrenhause. *) Um die Bedeutung dieser Bestimmung zu verstehen, denke man an König Karl I. von England, der das Parlament auflste und elf Jahre lang nicht wieder berief. (Vgl. 3.) **) Sie betrgt gegenwrtig 17 719296 Mark; dazu kommt ein Zuschu von 1 500000 Mark fr die Unterhaltung der kniglichen Theater. Auerdem beziehen der König und seine Familie Einknfte aus dem von Friedrich Wilhelm I. begrndeten Fideikommi (unveruerlichen Besitz) seines Hauses, dem von Friedrich Wilhelm Iii. gestifteten Prinzlichen Familienkommi und dem von demselben Könige ersparten Krn-tresor von 5 Millionen Talern. Die Verwaltung der kniglichen Einknfte untersteht dem Minister des Kniglichen Hauses. ***) Strafgesetzbuch 394397. Dieselben Vorrechte wie die Mitglieder des Kniglichen Hauses haben die Standesherren, d. h. die ehemals reichsunmittelbaren Fürsten und Grafen, doch ist die Befreiung von der Staatseinkommensteuer gegen Ent-schdigung aufgehoben.

5. Von der Zeit Karls des Großen bis zum Westfälischen Frieden - S. 9

1900 - Leipzig : Hirt
Karl der Groe. 9 Das Gottesurteil. Ein eigentmliches Beweisverfahren des Mittel-alters bildeten die Gottesurteile. Hierhin gehren der Zweikampf, die Kreuzprobe, die Wasser- und Feuerprobe u. a. Klger und Angeklagte maen ihre Krfte im Zweikampf; der Be-siegte galt als schuldig. Vor einem Kreuze streckten beide die Arme aus; wer sie zuerst sinken lie, galt als schuldig. Bei der Wasserprobe mute der Angeklagte seinen Arm in siedendes Wasser stecken oder einen Stein herausholen; zog er die Arme unverletzt aus dem heien Wasser, so galt er als unschuldig. Bei der Feuerprobe hielt der Beklagte ein glhendes Eisen oder schritt der glhende Pflugscharen. Bis in das 16. Jahr-hundert haben sich diese und hnliche Gottesurteile erhalten. Zu den Gottesurteilen gehrt auch das Bahrrecht. Der des Mordes Verdchtige mute an die Bahre treten und schwren, da er an dem Tode des Erschlagenen unschuldig sei. Vernderte sich während des Vorganges die Wunde, trat Blut aus der Leiche, so galt die Schuld als erwiesen. Das Bahrrecht ist urkundlich bezeugt bis ins 17. Jahr-hundert fr ganz Deutschland. Im Nibelungenliede fhrt Kriemhilde den Mrder ihres Gemahls an dessen Leiche, und Siegfrieds Wunden bluten vor Hagen. Ariegswesen. Jeder waffenfhige Freie war kriegspflichtig zur Verteidigung der Heimat; zum Zuge in die Ferne jedoch nur, wenn er die Mittel zur eigenen Ausrstung besa. Zur Ausrstung gehrten Lanze, Schild, Bogen, Brustpanzer. Helm sowie Lebensmittel fr drei Monate. Minderbegterte, die allein nicht im stnde waren, sich kriegsmig aus-zursten, vereinigten sich, um den Tauglichsten aus ihrer Mitte auszursten. Den Tauglichsten bezeichnete der Graf. Sold bekamen die Krieger nicht, wohl aber Belohnungen fr besondere Tapferkeit; auch wurde die Kriegsbeute unter sie verteilt. So waren die steten Kriege Karls mglich, ohne da der Staatsschatz wesentlich belastet wurde. Desto grer war die Last fr die Freien. Landwirtschaft. In allen Teilen des Reiches besa der Kaiser Kammergter. Man versteht darunter groe Bauernhfe mit vielen Morgen Ackerland und Waldung. Auf diesen herrschte eine musterhafte Ordnung in der Verwaltung, weil der Kaiser sich um alles kmmerte. Er berechnete selbst den Ertrag der Gter und Wlder, erkundigte sich sogar nach der Zahl der Eier. der alles forderte er Rechenschaft. Aus-lndisches Gemse und edles Obst lie er anpflanzen. Die Bauern der Umgegend ahmten die Einrichtung der Krongter nach, und so entwickelte sich die Landwirtschaft im ganzen Reiche zu einer eintrglichen Be-schstigung. Handwerk. Die Kammergter waren nicht nur Schulen der Land-Wirtschaft, sondern auch des Handwerks. Alle Handwerke, die trotz der

6. Neue Zeit - S. 34

1897 - Stuttgart : Neff
34 ment des französischen Königs, andrerseits an die zu erwartende häufige Abwesenheit des spanischen Herrschers, endlich die unge- heuren Summen, die Karl aufwandte oder versprach (im heutigen Geldwert etwa 36 Millionen Mark, zumeist von den Fugger vorgestreckt), bewirkten einen Umschwung. Ein wiederholter Versuch, die Wahl auf Friedrich von Sachsen zu lenken, scheiterte an dessen Ablehnung, und schliesslich liess auch Leo X. erklären, dass der Besitz Neapels der Wahl Karls nicht im Wege stehe. Am 28. Juni 1519 wurde Karl einstimmig gewählt. Karls Vertreter mussten in dessen Namen in einer Wahlkapitu- lation u. a. zusichern, dass er kein Bündnis mit fremden Staaten ohne Wissen und Willen der Kurfürsten schliessen, keine fremden „Völker“ ins Reich ziehen, königliche und Reichsämter nur Ein- heimischen übergeben, ein Reichsregiment aufrichten und die grossen Handelsgesellschaften abschaifen werde. Ulrich von Württemberg (1498—1550) war 1512 dem Schwäbischen Bunde nicht wiederbeigetreten, sondern hatte einen „Kontrabund“ geschallen. Als er, von Max zum zweitenmale wegen Ungehorsams geächtet, nach dessen Tod, im Vertrauen auf die französische Freundschaft, Reutlingen über- zogen und landsässig gemacht hatte, verdrängte ihn das Heer des Schwäbischen Bundes rasch aus seinem Lande. Ein August 1519 gemachter Versuch, mit Hilfe des Landvolks es wiederzugewinnen, misslang. Der Schwäbische Bund trat, um zu seinen Kriegskosten zu kommen, Würt- temberg ankarl ah, der August 1520 als Herzog und Erbherr davon Besitz nahm. In Worms wiirde es dem Erzherzog Ferdinand überwiesen. In der „Hildesheimer Fehde“ errangen Bischof Johann von Hildesheim und Herzog Heinrich von Lüneburg, die mit Frankreich in Verbindung standen, 28. Juni einen Sieg bei Soltau über den Bischof von Minden und die Herzoge von Braunschweig-Wolffenbüttel und -Kahlenberg. Der Gegensatz Karls V. und Franz I. Die Stellung Eng- lands und Leo X. Den Krieg zwischen Spanien-Burgund und Frankreich machten dieansprüchefrankreichsaufrück- gabe des südlichen Navarra an das Haus Albret und auf Neapel, die Karls auf Mailand (im Namen des Reichs) und die Bourgogne, Frankreichs Lehnsherrlichkeit über Flandern und Artois und sein Wunsch, Roussillon (1493—1642 spanisch) an sich zu bringen, sowie die allgemeine Rivalität de rvalois und des Hauses Oesterreich um die vorherrschende Stel- lung unvermeidlich. Karls Lage gestaltete sich zwar noch ungünstiger durch den Aufstand der Co mm uneros in Castilien und Valencia, den hauptsächlich die Steigerung der finanziellen Belastung (zum Teil von der erpresserischen Habsucht der wallonischen Hauptratgeber Karls verursacht) und damit teilweise zusammenhängende massenhafte Gold- ausfuhr, sowie die municipale Rechtlosigkeit des Bürgerstands hervorrief; aber der Ausbruch wurde verzögert durch die Be-

7. Neue Zeit - S. 244

1897 - Stuttgart : Neff
244 östlichen Europa zu Gunsten Russlands. In Stockholm schloss Schweden 9. November 1719 mit Hannover, 21. Januar 1720 mit Preussen Frieden: Hannover erhielt die Bistümer Bremen und Verden gegen 1 Million Thaler, Preussen Vorpommern östlich der Peene gegen 2 Millionen Thaler, sodass der deutsche Besitz Schwedens auf den Rest von Vorpommern mit Rügen und Wismar beschränkt wurde. Dänemark gab im F r i e d e n v о n Fried- richsburg (3. Juli 1720) seine Eroberungen gegen 600000 Thlr. an Schweden zurück, das aber sich dem Sundzoll unterwarf und den Herzog von Gottorp preisgab; die Schleswig-Gottorpischen Be- sitzungen wurden m it Dänemark vereinigt und Schleswig widerrecht- lich, weil im Widerspruch zu der 1460 garantierten Zusammen- gehörigkeit Holsteins und Schleswigs, unter das (1665 beschlossene) Königsgesetz gestellt, das für Dänemark die weibliche Erbfolge festsetzte. Gegen Russland, wurde der Krieg fortgesetzt und dadurch nichts als eine arge Verwüstung der schwedischen Küste erreicht. Im Frieden von Nystadt (10. September 1721) gab Russland, dessen Herrscher jetzt den Kaisertitel annahm, das ebenfalls eroberte Finnland zurück, behielt aber gegen 2 Millionen Thaler Ingermanland, Karelien, Esthland und Livland. Polen, das in den Frieden mit aufgepommen wurde, hatte nichts ge- wonnen, es musste Stanislaus Lesczynski eine Geldentschädigung zahlen, und durch die Vermählung der einen Nichte Peters, Anna Iwanowna, mit dem Herzog von Kurland (1712) war die Vereinigung auch dieses Landes mit Russland eingeleitet. Den Versuch, auch in Mecklenburg festen Fuss zu fassen dadurch, dass er den Herzog Karl Leopold von Mecklenburg-Schwerin, den Gemahl der andern Tochter Iwans, Katharina, bei seinem gewaltthätigen Vorgehen gegen die mecklenburgischen Stände unterstützte, hatte Peter der Haltung England-Hannovers und Hollands gegenüber aufgegeben (1717). Für die Rechte des Gottorpers trat Peter nicht ein, verlobte ihm aber kurz vor seinem Tod die eine seiner Töchter; diese Ehe des Herzogs Karl Friedrich von Gottorp mit Peters des Grossen Tochter Anna eröffnete dem Haus Gottorp die Aussicht auf den russischen Thron. § 74. Russland unter Peter und seinen nächsten Nachfolgern. Peters Regierung im Innern. Neben der kriegerischen Thätigkeit waren Peters Bestrebungen, Russland unmittelbar zu europäisieren, herge- gangen; 1716—17 hatte er seine zweite Reise nach Westeuropa (über Danzig, Stettin, Kopenhagen, Amsterdam nach Paris) gemacht. Die Schaffung eines Heeres (1725: 210 000 Mann) und einer Flotte (1725: allein 48 Linienschiffe), sowie einer Hauptstadt nach europäischem Muster (s. S. 242) war gelungen. Erfolgreich waren auch die Bemühungen Peters, in Russland neue Zweige des Ackerbaues einzuführen, den Berg- bau zu heben, eine Industrie zu schaffen und namentlich den russischen Handel zur Entwickelung zu bringen. Den letzteren Zwecken diente ein merkantilistisches Schutzzollsystem, die Anstellung von Konsuln im Auslande, die Einrichtung von Jahrmärkten und Börsen, die Einführung von Posten, die Anlegung von Häfen und insbesondere von Kanälen, die nach Peters, freilich

8. Neue Zeit - S. 138

1897 - Stuttgart : Neff
138 § 45. Spaniens wirtschaftlicher Niedergang und innerer Zerfall. Schon bei Karls У. Rücktritt war Spanien mit einer be- deutenden Staatsschuld (20 Millionen Dukaten) belastet, ein Ueberschuss der Ausgaben über die ordentlichen Einnahmen so ziemlich schon stehend und der Wohlstand und die Erwerbs- kraft des Volks gemindert. Es flössen zwar Philipp, nachdem seit 1563 in den Silbergruben von Mexico und Potosi das Amalgam- verfahren eingeführt war, immer grössere Summen als „ Quinto “ der Ausbeute zu, die Abgaben wurden erhöht und vermehrt, Geld durch Verkauf von Aemtern und Titeln, Kronrechten und Kroneigentum gewonnen; trotzdem stieg die Geldnot und die Verschuldung des Staats immer mehr; es kam (wie schon 1557) 1575 und 1596 zum Staatsbankerott. Bei Philipps Ii. Tod belief sich die Staatsschuld auf 100 Millionen Dukaten (etwa 3—4 Milliarden Mark heutigen Geldwertes). Unter seinen Nachfolgern, dem unfähigen und arbeitsscheuen Philipp Iii. (bis 1621, Hauptgünstling und eigentlicher Regent der Herzog von Lerma) und dem prunkliebenden Philipp Iv. (bis 1665 regierender Minister: Herzog Olivarez, 1641 gestürzt) nahm die Zerrüttung der Staatsfinanzen, die Verschwendung für den ungeheuren Hofstaat mit seiner immer mehr sich ausbilden- den Etikette, die Unehrlichkeit und Unfähigkeit der Verwaltung und der Rechtsprechungdie fiskalische Aussaugung, sowie die Verödung des flachen Landes und die Verarmung des Volkes immer noch zu. Der Ackerbau war immer mehr beschränkt und unergiebig geworden, die spanische Industrie immer mehr zurückgegangen. Die Einfuhr überstieg die Ausfuhr ums doppelte, der Handel in Spanien selbst, wie die Industrie war etwa zur Hälfte in den Händen Fremder, der Handel mit den amerikani- schen Ländern thatsächlich zu 9до. Die Besitztümer und Ein- künfte der Kirche, besonders der Klöster und der Bischöfe waren immer mehr gewachsen; Priester, Mönche und Nonnen machten etwa 5%, der Adel 6—7°/o der Bevölkerung aus. Universitäten und Mittelschulen gediehen nach Zahl der Schüler, aber von Wissenschaften wurden mit einiger Fruchtbarkeit nur noch Theologie und Rechtswissenschaft betrieben. Dagegen er- lebte die spanische Litteratur (wie kurz vorher die portu- giesische, Luiz de Camoens 1525—80) ihr goldenes Zeit- alter (Drama: Lope de Vega 1562—1632 und Caldöron 1600 bis 1681; Roman: Cervantes 1547—1616, Don Quichote). Italienischen Schulen und Einflüssen gegenüber selbständig entwickelte sich eine nationale, realistische Malerei in der Schule von Sevilla, deren grösste Meister der als Porträtmaler ausgezeichnete Diego Velas-

9. Neue Zeit - S. 142

1897 - Stuttgart : Neff
142 § 47. Frankreich unter Heinrich Iyr. und Ludwig Xiii. Frankreichs Wiedererstarkung 1598—1610. Anschläge des Hochadels, auf Kosten des nationalen Besitzstands und in An- lehnung ans Ausland sich Fürstentümer zu schaffen, vereitelte Heinrich (so Herzog Biron, Gouverneur der Bourgogne, 1602 hingerichtet; der Herzog von Bouillon, Souverän von Sedan, Vater Turennes, Hugenott, 1606 gezwungen, eine französische Besatzung in Sedan aufzunehmen). Das Ruhebedürfnis des Volkes erleichterte es dem König, der die Generalstände nie berief (1596 nur Notabein), auch durch Beseitigung der Selb- ständigkeit der Städte die Königsgeivalt immer mehr dem Absolu- tismus zu nähern. Die Staatsfinanzen brachte er, vor allem durch den zähen Protestanten Rosny, Herzog von Sully, in einen guten Zustand (auch durch Kassierung vieler Millionen Staatsschulden, sowie durch erhebliche Herabsetzung des Zinsfusses der Staats- renten). Dem Staat entfremdete Domänen wurden zurückgekauft, ihn belastende Renten abgelöst und bald Ueberschiisse zur Bil- dung eines grossen Kriegsschatzes erzielt. Eine neue Finanz- quelle, die der König 1604 auf Vorschlag des Finanzministers Paulet sich eröffnete, die „Paulette“, d. h. die Vererblichung der seit Franz I. käuflichen Richterstellen gegen jährliche Bezahlung von i/6o des Wertes wirkte mit der Zeit unheilvoll. Es entstand nach und nach die noblesse de robe. Die ackerbautreibende Bevölkerung wurde durch Ausrottung der Gewalttaten des Raubadels und des Jagdunwesens, Unpfänd- barkeit des Ackergerätes und des Zugviehs, Milderung der Taille, Erleichterung des Getreidehandels zwischen den Provinzen ge- fördert. Bestrebt, den Import zu mindern, den Export zu er- höhen, schuf Heinrich durch Pflanzung von Maulbeerbäumen, aller- dings auch in klimatisch nicht geeigneten Teilen des Landes, eine französische Seidenmanufaktur und brachte Gold- und Silber- weberei, auch die Fabrikation von Teppichen und hauptsächlich feiner Tücher rasch empor. Durch Sully geschaffene gute Strassen und Brücken kamen dem Verkehr zu gute. Den französischen Handel förderte er auch durch Handelsverträge. 1604 wurde der Anfang der Kolonisation Kanadas gemacht, das bis dahin nur Pelzhändler und Fischer aufsuchten. (1608 Grundlegung Quebecs.) Dem Heerwesen nahm Heinrich möglichst den feudalen und gab ihm einen nationalen Charakter. Er schuf ein stehendes Heer, etwa 20000 Mann stark, das im Bedürfnisfall rasch ver- mehrt werden konnte, und durch Sully eine treffliche Artillerie. In seiner äusseren Politik war Heinrich bestrebt, Habsburg-Oesterreich möglichst einzuengen und

10. Neue Zeit - S. 237

1897 - Stuttgart : Neff
Stützung des Stuart’schen Aufstandes und durch Verwicklung in die nordischen Händel, Frankreich durch Unterstützung der Opposition des Adels gegen die Regentschaft, die im Anschluss an England und Holland eine Stütze suchte. Die Gelegenheit zur Verwirklichung seiner Plane schien der inzwischen von der Türkei begonnene Krieg zu bieten. Der türkisch-österreichische Krieg1 1716—18. Die Türkei hatte 1715 durch einen plötzlichen und übermächtigen Angriff der Republik Venedig Morea entrissen, aber durch diesen Bruch des Friedens von Karlowitz bewirkt, dass auch Oesterreich in den Krieg eintrat. Während Korfu von Matthias von der Schulenburg für Venedig ruhmreich behauptet wurde, schlug Prinz Eugen die Türken bei Peterwardein und eroberte Temesvar und das Banat (1710); 1717 nahm er nach einem glänzenden Sieg über das türkische Entsatzheer Belgrad; 1718 musste die Pforte den Frieden von Passarö witz schliessen, indem sie Morea und Kandia behielt, aber an Oesterreich das Banat mit Temesvar, das nördliche Serbien mit Belgrad und die kleine Walachei bis zur Äluta, an Venedig eine Eeihe fester Plätze an der dalmatischen und albanesischen Küste abtrat. Die Quadrupelallianz. Spanien hatte 1717 Sardinien weg- genommen, und 1718 wurde Sicilien erobert; aber die Qua- drupelallianz zwischen England, Frankreich, dem Kaiser und Holland zwang Spanien durch den Sieg der englischen über die spanische Flotte beim Kap Passäro (11. August 1718) und durch den Einmarsch eines französischen Heeres in Spanien (1719) zur Annahme der von ihr festgesetzten Bedingungen: der Kaiser erkannte Philipp V. als König von Spanien an, Philipp verzichtete auf die einstigen Nebenländer Spaniens in Europa, erhielt aber für seine Söhne zweiter Ehe die Anwartschaft auf die voraussichtlich bald durch Aussterben der Farnese und Medici in Erledigung kommenden „Reichslehen“ Parma-Piacenza und Toskana; ausserdem tauschte Oesterreich Sicilien ein gegen das „Königreich Sardinien“, das an Savoyen kam. Alberoni wurde Dezember 1719 entlassen und aus Spanien verbannt, und Januar 1720 schloss Philipp V. auf obige Bedingungen Frieden. Die Friedensjahre in Frankreich und England. Zu der finanziellen Erschöpfung Frankreichs hatte auch das Steuersystem viel beigetragen, das einen grossen Teil der Brutto-Einnahmen den Finanzpächtern, bezw. -Beamten zuwandte und das ganze wirtschaftliche Leben durch einseitige Belastung der armen und erwerbenden Klassen, durch Verteuerung der notwendigen Lebens- mittel und durch Zölle, besonders die Binnenzölle, unterband. Zunächst half sich die Regentschaft mit einer Verwandlung der schwebenden Schuld in eine konsolidierte, hei der die Staatsgläubiger 67% verloren, mit einer Münzver- schlechterung um 20% und, in Wiederaufnahme einer Einrichtung Richelieus, mit der Einsetzung einer chamhre de justice. die die Rechtmässigkeit der Erwerbung der grossen Vermögen prüfen und je nach Befund Konfiskation verhängen sollte, in Wirklichkeit aber bald nichts als ein Mittel zur Bereicherung
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