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11. Theil 4 - S. 273

1880 - Stuttgart : Heitz
Neuenburger Angelegenheit. 273 Der Schweizerbund hatte Neuenburg als republikauisirten Canton in die Eidgenossenschaft aufgenommen, Preußen aber gegen die Reiche 1032 unter die Lehnshoheit des deutschen Kaisers Konrad Ii. Kaiser Friedrich I. belieh Ulrich Iii. von Neuenburg mit mehreren anderen Landestheilen, von denen 1218 ein Theil gegen das Val Travers vertauscht ward, welches dem Grafen von Chalons lehnspflichtig war. Graf Johann von Chalons erhielt das ganze Neuenburger Gebiet von seinem Schwager, Kaiser Rudolph von Habsburg, zu Lehen und übertrug es als Afterlehen an Rolin von Neuenburg (1288), und zwar (1311) als erblich nach burgundischrm Recht, wodurch auch das weibliche Geschlecht successionsfähig wird. So kam Neufchatel an Graf Konrad von Freiburg. Dieser schloß, sowie auch Seitens der Stadt Neuenburg geschah, ein „Bürgerrecht" mit Bern, welches dieses unter and ernt zum Schiedsrichter beider Theile für vorkommende Streitigkeiten machte. Nach dem Erlöschen der Freiburge ward Neuenburg Eigenthum der Grafen von Hochberg. Der Widerspruch des Hauses Chalons dagegen kam nicht zur Geltung, und als auch die Hochberge in der männlichen Descendenz erloschen, brachte 1503 die Erbtochter, Johanne, Neuenburg an Ludwig von Orleans, Herzog von Longueville, und eine Descen-dentin derselben, Maria, vereinigte 1579 die an Neuenburg lehnbare und ihr verpfändete Grafschaft Valengin mit Neuenburg. Die Familie Orleans-Longueville erlosch 1707. Es meldeten sich damals 15 Bewerber, worunter indessen kein naher Verwandter; die Ansprüche gründeten sich vielmehr aus entfernte Verwandtschaften aus dem Hause Chalons oder mit jenem von Orleans-Longueville. Zu den Prätensionen erster Art gehörten auch die des Königs Friedrich I. von Preußen. Diesem, seinem Vetter, (Vaters Schwester Sohn), hatte nämlich Wilhelm Iii. von Oranten, seit 1688 König von England und Erbe des Hauses Chalons, seine Anrechte abgetreten, und da deren Geltendmachung in den großen spanischen Successionskrieg fiel, so ward sie ihm durch einen Vertrag mit dem Kaiser, der Königin von England, den Generalstaaten und dem Herzoge von Savoyen vom 28. November 1704 gewährleistet. Zugesprochen aber erhielt Preußen die Erbschaft und Regierung erst durch einen Schiedsspruch des höchsten Landgerichts; Trois-Etats von Neuenburg vom 3. November 1707, denn dieses war seit lange als inappellables Forum über alle Thronstreitigkeiten Neuenburgs und Valengins anerkannt. Ludwig Xiv. erkannte endlich im Utrechter Frieden Preußens Besitz an, den er lange streitig gemacht hatte. So waren die Könige von Preußen Landesherren von Neuenburg und Valengin, und dieses Fürflenthum war seinerseits mit Bern, Freiburg, Solothurn und Luzern „verburgrechtet", d. H. diese vier Cantone hatten Neuenburg und Valengin zu schützen, aber sie waren zugleich Schiedsrichter zwischen denselben und dem Landesherrn. Der 15. Februar 1806 überwies das Fürstenthum Neuenburg an Napoleon, der 30. März als volle Souverainetät an General Berthier, der Befreiungskrieg gab es wieder an Preußen. König Friedrich Wilhelm Iii. verlieh ihm am 18. Juni 1814 eine Constitution; die Wiener Congreßacte fügte es am 18. April 1815 als 21. Canton der „neutralen Schweizer Eidgenossenschaft" zu und brachte damit das Recht des Königs unter die Gewalt der jeweiligen Machthaber in der Schweiz. — Neuenburg stellte 960 Mann zum Bundesheere der Schweiz und 400 Mann Weltgeschichte für Töchter. Iv. 16. Aufl. 18

12. Theil 4 - S. 377

1880 - Stuttgart : Heitz
Der norddeutsche Bund. Die süddeutschen Staaten. 377 traten, man übte Nachsicht, wo alten Gewohnheiten nur schwer entsagt wurde. Besonders beschwersich erschien die Einführung der preußischen Steuergesetzgebung und des Gerichtsverfahrens, auch in kirchlichen Dingen regten sich Klagen. Während die Anhänger der römischen Kirche in den Annexionen mit dem eingetretenen Wechsel zufrieden waren, äußerten sich in den lutherischen Kirchengemeinden Bedenken gegen die Autorität des unionistischen Ober-cousistoriums in Berlin. Es hatte sich überhaupt durch die lange Zerklüftung Deutschlands der Sinn für das kleine, vereinzelte Leben und die Befriedigung an staatlicher Selbständigkeit, ob sie auch nur ein Schein war, in hohem Grade ausgebildet (Particularis-mus). Die gänzliche Ueberwindung solcher Stimmungen und Gewohnheiten mußte der Zeit und dem Einfluß eines wahrhaft nationalen Geistes überlassen werden. Widerwärtig aber erschien der halb offenkundige, halb versteckte Widerstand, wie er sich unter der Bezeichnung „welfische Umtriebe" in Hannover zeigte. Diese Umtriebe waren es, welche, wie oben angedeutet ist, auch vor Verbindungen mit dem Auslande, ja dem Landesverrath nicht zurückschreckten. Preußen hatte den depossedirten Fürsten ansehnliche Entschädigungssummen zugewiesen; 16 Millionen Thaler hatte der frühere König von Hannover erhalten, für jetzt allerdings nur die Zinsen jener Summe. Denn dieser entthronte Fürst, von jeher einer übermäßigen Vorstellung von der Bedeutung seines Königthumes und seines Welfenreiches hingegeben, hielt auch jetzt in seinem Aufenthalte zu Hietzing bei Wien mit unbeugsamer Seele an der Herbeiführung seiner Wiedereinsetzung fest und wurde in Entwürfen und Bemühungen dafür nicht müde. Französische Hülfe war seine Aussicht, die Zertrümmerung des norddeutschen Bundes und die Demüthigung Preußens sein Streben. Um diese Ziele p erreichen machte er, auch in Paris, die heftigsten Anstrengungen. Seine Gemahlin, die Königin Marie, war in dem Schlosse Marienburg bei Hannover zurückgeblieben. Um diese Zeit begann man die geheime Organisation einer Welfenlegion, welche bei dem Ausbruche des erwarteten Krieges den König Georg auf den Thron zurückführen sollte. Aber der preußischen Regierung blieben solche Umtriebe nicht verborgen; die Königin Marie wurde veranlaßt, Hannover zu verlassen; die Legionäre suchten Zuflucht in den Niederlanden, mußten sich aber nach der Schweiz begeben und gingen endlich nach Frankreich. Hier hat die welfische Legion bis zum Februar 1870 bestanden; als der Exkönig aufhörte, die Unter-

13. Theil 2 - S. 60

1880 - Stuttgart : Heitz
60 Mittlere Geschichte. 2. Periode. Deutschland. jetzt sieht man auf manchen alten Schlössern und in Kunstkammern die großen Humpen und Deckelgläser, aus denen unsere Vorfahren tranken. Sie sind manchmal so groß, daß sie mehrere Liter enthalten, und wurden doch wohl mehrmals geleert, besonders wenn es viele Gesundheiten zu trinken gab. Manche hatten wohl im Glase gewisse Abtheilungen, und bei jeder Gesundheit wurde ein Sprosse weiter getrunken; daher auch wohl das Sprüchwort entstanden sein mag; „Er hat einen Sparren zu viel im Kopf." — Daß es aber auch mitunter kreuzbrave, fromme und mäßige Ritter gab, ist nicht zu leugnen; nur war bei der allgemeinen Hinneigung des Zeitalters zur Ungebundenheit nicht zu verwundern, daß jede Leidenschaft stärker hervortrat. Da damals die Obrigkeiten noch nicht so genau auf die Einzelnen Acht gaben, so konnten auch die Ritter thun, was sie wollten. Bei der kleinsten Veranlassung fielen sie übereinander her, nahmen einander gefangen, warfen den gefangenen Feind ins enge Burgverließ, aus dem Mancher nie wieder befreit wurde, oder thaten einander sonst allen möglichen Schaden. Kurz, jeder suchte sich selbst zu helfen. Das nennt man das Faust recht, und so viele Mühe sich auch einsichtsvolle Kaiser gaben, es abzuschaffen, so vermochten sie doch nicht die gesetzliche Ordnung eher herzustellen, als zu Ende des 15. Jahrhunderts. Es gab Ritter, die ein eigenes Gewerbe daraus machten, Andere zu berauben. Auf ihren Burgen oder auf hohen steinernen Thürmen, die sie sich auf irgend einer Anhöhe erbaut hatten, lauerten sie, bis sie einen friedlichen Kaufmann oder einen andern Ritter des Weges ziehen sahen. Dann stürzten sie herzu, überfielen den Wehrlosen und führten die Beute auf ihre Burg, auf deren Festigkeit sie trotzten. Solche Ritter wurden Raubritter genannt. Manche solche Raubnester sind jetzt noch in wilden Ruinen zu sehen. Dadurch wurde alle Sicherheit gestört, und kaum wagte man in manchen Gegenden von einer Stadt zur andern ohne starke Bedeckung zu reisen. Doch ist dabei zu erinnern, daß dieser Unfug erst später stattfand (im 11. bis 13. Jahrhundert) und nicht unter allen Kaisern gleich arg war. Eine schönere Richtung hatte das Ritterwesen in Frankreich genommen, in Deutschland erhielt dieselbe dann auch Eingang. Dort hatten Dichter schon früh die Thaten der großen Helden, die im Kampfe mit Ungeheuern oder Sarazenen oder Räubern Ruhm erworben hatten, besungen und diese Thaten ins Uebertriebene ausgemalt. Durch diese Gesänge entstand in dem Herzen der jungen

14. Theil 2 - S. 109

1880 - Stuttgart : Heitz
Erster Kreuzzug. 109 können; viele aber aus Eigennutz, denn es waren große Vortheile den Kreuzfahrern (so nannte man diese Leute) verheißen worden. Keiner sollte nöthig haben, seine Schulden und selbst die, Zinsen davon bis zu seiner Heimkehr zu bezahlen; alle. zurückgelassene Güter, auch Weiber und Kinder, wollte die Geistlichkeit indessen schützen, und alle begangene Verbrechen sollten durch einen Kreuz-zug gut gemacht sein. Das mußte freilich viele anlocken. Noch viele andere gingen mit, um zu Hause nicht arbeiten zu müssen, um sich der Dienstbarkeit ihrer Herren zu entziehen oder um Reichthümer zu gewinnen; noch andere aus Durst nach Abenteuern. And nun sah man in allen Ländern des Abendlandes, am meisten in Frankreich und Italien, eine merkwürdige Thätigkeit. Der hatte seine Güter zu verkaufen, jener seine Rüstung zu besorgen, ein Dritter von entfernten Verwandten und Freunden Abschied zu nehmen, ein Vierter seine liegende Habe dem nächsten Kloster zu verschreiben u. s. w. Niemand gewann dabei mehr als die Kirchen und Klöster, und die Juden. Jene nahmen die Güter und Häuser der Kreuzfahrer in Verwahrung und behielten sie, wenn die Besitzer nicht wiederkamen, oder sie bekamen auch wohl Güter geschenkt, um für die glückliche Reise der Schenker zu beten. Diese aber schafften gegen ungeheuere Zinsen baares Geld herbei, was bei dem allgemeinen Bedürfnisse bald zu fehlen anfing, und mancher Kreuzfahrer verschleuderte seine Besitzungen ums halbe Geld, nur um etwas mitnehmen zu können. Manche Fürsten selbst verkauften ihr Fürstenthum, weil sie nie wiederkehren, sondern sich dort von den Ungläubigen ein neues erkämpfen wollten. So brach das Jahr 1096 an, in welchem der Zug sich in Bewegung setzen sollte. Wer beschreibt das wilde Gewühl, das man auf allen Straßen sah! Es war, als wenn eine neue Völkerwanderung begonnen hätte. An allen Orten sah man Zelte und Fahnen und Waffen von der mannigfaltigsten Art, und alle Landstraßen und Flüsse waren mit Kreuzfahrern bedeckt, die jubelnd den Sammelplätzen zuzogen. „Gott will es haben!" hörte man überall als Losungswort rufen. Unter allen den hohen Häuptern, welche sich zum Zuge entschlossen hatten, war keiner, zu dem man mehr Vertrauen hatte, als Gottfried vom Bouillon, Herzog von Niederlothringen (Belgien), der von der Schlacht bei Merseburg her uns bereits bekannt ist. Vor dessen Burg erschien schon in den ersten Tagen des Frühlings unvermuthet Kukupeter mit einer großen Schaar

15. Theil 2 - S. 202

1880 - Stuttgart : Heitz
202 Mittlere Geschichte. 3. Periode. Deutschland. Schwyz, Uri und Unterwalden, gehörten keinem besondern Herrn, sondern standen unmittelbar unter dem Reiche, hatten aber viele Vorrechte, z. B. daß sie nach ihren eigenen Gesetzen lebten, und daß nur, wenn besondere Vorfälle es nöthig machten, ihnen vom Kaiser ein Vogt geschickt wurde, der die nöthigen Untersuchungen anstellte. Aber das war dem Albrecht nicht genug. Ihm gehörten in der Schweiz eine Menge reicher Güter. Da diese aber zerstreut lagen, so wollte er gern, daß die dazwischenliegenden Ländchen sich ihm auch unterwürfen, und ließ daher den Waldstätten sagen: sie würden wohl thun, wenn sie sich seinem Schutze unterwürfen; widerstehen könnten sie ja doch seinen mächtigen Waffen nicht. Aber er wollte sie lieber zu seines Hauses lieben Kindern haben; denn er habe von seinem Vater immer gehört, daß sie ein tapferes Volk wären, und tapfere Männer liebte er über alles. Aber sie wollten lieber freie Reichsgenossen als Plänen entgegen war unter Friedrich Ii., dem Hohenstaufen, Uri der Gewalt der Habsburger entzogen und unmittelbar unter das Reich genommen worden; auch Schwyz hatte einen ähnlichen Freibrief erlangt. Doch hatte wiederum Rudolph von Habsburg vor seiner Erwählung zum Kaiser selbst in Uri als frei und ungezwungen berufener Schiedsrichter gewaltet und Gericht gehalten. Als Kaiser erkannte Rudolph die Reichsumnittelbarfeit von Uri an; den Freibrief der Schwyzer bestätigte er nicht. Nach Rudolphs Tode traten die Waldstätte sogleich, am 1. August 1291, in einen Bund zusammen, dessen Ziele deutlich gegen Habsburg gerichtet waren, und Adolph von Nassau zeigte sich gern Bereit, Freiheitsbriefe für Uri und Schwyz zu ertheilen. Kaiser Albrecht I. bestätigte zwar diese Briefe nicht, aber daß er Voigte in die Waldstätte geschickt habe, ist nicht nachgewiesen. Nach seiner Ermordung erboten und erhielten die Waldstätte von seinem Nachfolger, Heinrich Vii., die Bestätigung der Reichsunmittelbarkeit, und als nach dieses Kaisers frühem Tode der Kampf um die Kaiserkrone zwischen Ludwig von Baiern und Friedrich von Oestreich (Habsburg) ausbrach, traten die Waldstätte auf Ludwigs Seite. Da zog Friedrichs Bruder, Leopold der Glorwürdige, mit Heeresmacht gegen die Eidgenossen heran, die in einem herrlichen Siege am Morgarten ihre Freiheit vertheidigten, 15. Novbr. 1315. Darauf erneuerten sie zu Brunnen, am 9. Deebr. 1315, ihren Bund, und Kaiser Ludwig der Batet bestätigte 1316 den Waldstätten ihre früheren Freiheitsbriefe. Von da ab ist die Gründung der Eidgenossenschaft als vollzogen anzusehen. Alles Uebrige ist Sage. Nicht so, daß man annehmen müßte, es seien die Gestalten und die Ereignisse geradezu erfunden; einfache Vorgänge, mannhaftes Hervortreten schlichter Volksgenossen sind von leicht erklärbarer Begeisterung emporgehoben und verklärt worden. Dem nicht mehr erkundbaren wirklichen Zusammenhange der Vorgänge hat die Sage mit freiem Walten eine ihr zusagende Umgestaltung verliehen und wohl auch Fremdes, wie die Sage vom Apfelschuß, damit verwebt.

16. Theil 2 - S. 285

1880 - Stuttgart : Heitz
Schlacht bei Granson. 285 zu ihm und ließen ihm vorstellen, daß ja ihr ganzes Land nicht so viel werth sei, als die silbernen Zäume seiner Pferde. Alles vergebens; Karl Hatte sich einmal in den Kopf gesetzt, die Rheinländer von den Qellen des Flusses an zu besitzen. Er drang in die Schweiz ein und belagerte Granson. Ungeduldig, wie er war, forderte er die Schweizer auf, ihm die Thore zu öffnen. „Wenn ihr mich aufhaltet, soll euer Lohn der Galgen sein!" — Es wurde ihm abgeschlagen. Darüber ergrimmte er, und als sie sich endlich ergaben, ließ er Einige widerrechtlich an Bäume hängen und Andere, an Stricke gebunden, so lange durch den See schwemmen, bis sie ertranken. Sonst war Karls Gemüth nicht so böse; aber jetzt war er verstimmt und kannte nun kein Erbarmen. Aber die That war abscheulich und dieser Tag der letzte seines Glücks. Jetzt zogen die Schweizer herbei, so viele ihrer beisammen waren, und griffen die Burgunder an. Vorher fielen die frommen Helvetier nieder auf die Kniee, breiteten die Arme aus und beteten zu Gott um Sieg. Da glaubten die Burgunder, sie flehten um Gnade und schlugen ein lautes Gelächter auf. Aber Karl empfand bald, daß es noch die alten Schweizer waren. Viele seiner besten Leute wurden erschlagen. So kam der Nachmittag heran. Plötzlich beleuchtete die Sonne die schimmernden Waffen eines neuen Heeres, welches sich auf den Bergen zeigte. „Was für ein Volk ist das?" fragte Karl einen gefangenen Schweizer. „Das erst," antwortete dieser, „sind die wahren alten Schweizer vom hohen Gebirge, die Männer, welche die Oestreicher schlugen!" — In diesem Augenblicke ertönte drei Mal der Uri-Stier, das lange Horn der Urner, welches sie in ihren Thälern, wie in der Schlacht, zu blasen pflegen, und wunderbar erklang das Waldhorn der Unterwaldner, daß es Karl durch Mark und Seele drang. „Ei," rief er bedenklich aus, „was wird aus uns werden? Schon die Wenigtzn haben uns so ermüdet." Und so war es auch. Die Burgunder verloren die Schlacht bei Granson, und eine überschwängliche Beute fiel den Siegern in die Hände; denn so eilig ging die Flucht, daß Karl sein ganzes Lager im Stiche lassen mußte. Alle seine kostbaren Zelte, sein reich mit Edelsteinen besetzter Hut, sein Prachtschwert, dessen Griff von Diamanten, Rubinen, Saphiren, Hyacinthen und Perlen glänzte, sein reiches Silbergeschirr, und andere Sachen von hohem Werthe wurden von den Schweizern erbeutet. Aber so unbekannt waren diese Leute mit den Luxuswaaren, daß sie die silbernen Teller für zinnerne,

17. Quellensätze zur Geschichte der Zustände unseres Volkes - S. 89

1913 - Cöthen : Schulze
— 89 — land eine Brünne und 2 Schildträger (Schildknappen) herzuführen, so jedoch, daß sie für eine Halsberge 3 Mark und für jeden Schildträger 1 Mark erhalten; und so follen sie bei der Hinfahrt wie der Herfahrt für diesen Sold (Stipendium) ohne jeden Schaden oder irgendwelche weitere Ausgabe der Herren, außer was diese freiwillig geben wollen, treulich dienen. Hat etwa, was ferne sei, ein Ritter verschiedene Lehen und also verschiedene Herren, so soll er, damit kein Lehen ohne Pflichtleistung oder Dienst bleibe, von jedem Lehen jedem Herrn soviel zahlen, wie er von ihm, salls er mit ihm gezogen wäre, erhalten hätte, widrigenfalls er an besagtem Orte (im Lehengerichte auf dem Felde von Roncaglia) sein Lehen verliert------------ Ebenso bestimmen wir betreffs der Ministerialen der Kirche oder der Dienstmannen, welche den Fürsten zu täglichem Dienste gewärtig sein müssen, daß, wer 5 Mansen zu Lehen hat, seinem Herrn eine Brünne und einen Schildträger zuführen soll. Es steht im Ermessen des Herrn, welche unter ihren er (zur Heerfahrt) führen, von welchen er Geld (stipendia) nehmen und welchen er Halsbergen gewähren will. Zur Vorbereitung auf die Fahrt erhalten sie 5 Pfund Münze zum Solde und 2 Pferde, einen Renner (zum Kampfe) und einen Gänger (zum Marsche) Sie sollen von ihren Herren (mit Lebensmitteln u. dergl.) versorgt werden, so lange sie sich auf der Heerfahrt befinden, und wenn sie im Kampfe mit den aufständischen Ländern etwas gewinnen, so sollen sie zwei Teile davon ihren Herren geben und den dritten für sich behalten.. . . Damit aber unser Reich von allen Unterstützung empfange, so bestimmen ... wir, daß jeder Bauer 10 Schillinge und 12 hänfene Stricke seinem Herrn gebe und ihm außerdem ein Saumtier mit einem Halfter überlasse, das er auch, wenn der Herr es will, bis zum nächsten schiffbaren Wasser führen muß. Der Hüfner soll 5 Schillinge, wer unbebauten Acker bearbeitet (absarius), 30 Denare,..., jeder Besitzer einer Herdstätte 6 Denare zahlen. Expeditio Romana. Leges Ii p. 3 u. 4.*) *) Weiland, Reichsheerfahrt (Forschungen Vii S. 134) sagt: „Die Constitutio de expeditione Romana ist nicht nach 1190 verfertigt.... Sie enthält in lügenhaftem Gewände unzweifelhaft unter Friedrich I. geltende Normen zur Ordnung der von den Lehensleuten zur Romfahrt zu leistenden Reichskriegshülfe." Vielleicht ist die Fälschung im Kloster Chiemsee entstanden. S. Leges Ii B p. 2, die Vorrede Pertz' zu der Exped. Romana.

18. Quellensätze zur Geschichte der Zustände unseres Volkes - S. 92

1913 - Cöthen : Schulze
— 92 — und nadj Lanbesbrauch das Gerüste erhoben wirb, so sollen alle in Waffen nachsetzen.... Wer sich ohne zwingenbe Not dieser Leistung entgeht, soll, Wenn er einer von beit Fürsten des Landes ist, 10 Pfunb erlegen, ein Ebeler 5, ein Freier ober Ministeriale 2 Pfunb: ein Knecht ober Lite soll 5 Schillinge zahlen ober Haut und Haar verlieren. Juramentum pacis Dei a. 1085. Leges Ii p. 58 seq. 261. (Etwa 1136. Lothar würde durch den klugen Rat des veranlaßt, auf einem Berge in Wagrien die Burg Seqeberq anzulegen.) Er befahl allem Volke der Norbalbinger, zur Erbauung der Feste herbeizukommen. Helmoldi Chron. Slav. I, 53. 262. (13. Jahrh.) Wer als treulos ober als heerflüchtig aus des Reiches Dienste überführt wirb, dem spricht man seine Ehre und sein Lehenrecht ab, aber nicht seinen Leib. Sachsensp. I, 40. £rsm„ 263* (939* Die Bebrängnis, in welche Otto I. durch den Der König. Bürgerkrieg versetzt war, gab den Slaven den Mut zur Empörung. Vergebens ließ Markgraf Gero 30 wenbische Fürsten bei einem Gastmahle, zu welchem er sie geloben hatte, niebermachen.) Aber bet seine Kräfte nicht zur Bekämpfung aller der barbarischen Völker-haften ausreichten - bentt zur selben Zeit hatten sich auch die Ahnten erhoben und ein Heer samt dessen Führer Haika nieber-gemetzelt —, so führte der König selber wieberholt das Heer, letzte ihnen hart zu und brachte sie fast in die äußerste Not. Widuk. n, 20. [1075. S. oben Sz. 63.] 264. (1158. Graf Ekkebert von Pütten und Vormbach hatte mit andern tapfern Männern einen Angriff auf die Mailänber unternommen, ohne dazu des Kaisers Befehl zu haben. Das Unternehmen mißglückte vollstänbig.) Als die Ritter zurückkehrten..., Adelte sie der erzürnte Kaiser mit folgenben Worten: „Die Mai-länber tun alles nach kluger Erwägung, inbem sie Kriegslist an-toenben und Hinterhalte legen, und ihre listigen Maßnahmen begleitet das Glück. Die Unfern aber, benen sonst das Glück wegen ihrer Mannszucht, und weil sie den Befehlshabern zu gehorchen gewohnt sinb, günstig ist, fehlen jetzt durch das Gegenteil (durch Ungehorsam). Sie haben es beshalb tierbient, besiegt und zurückgetrieben zu werben; benn es ist das allerverwerslichste, wenn der Kaiser gegenwärtig ist, ohne Anführer sich in einen Kampf einzulassen,

19. Quellensätze zur Geschichte der Zustände unseres Volkes - S. 355

1913 - Cöthen : Schulze
— 355 — 14b- (Hohenstaufische Zeit.) Die Stadt Mainz liegt groß und stark am Rheine und ist auf der Seite, auf welcher sie den Fluß berührt, bicht bewohnt und volkreich.... Otton. Frising. Gest. Frid. I, 13. 15. [Über Worms s. Gesellsch. Leben Sz. 17 und Staatsleben Sz. 437b ] 16. (1208—1217. Vereinbarung zwischen den Bürgern von Speyer und von Worms über die Zölle, die sie gegenseitig erheben wollten.) Wenn ein Speyrer Bürger mit Waren nach Worms kommt und bort ein Geschäft (forum) von 20 Schillingen ober barüber macht, so soll er 4 Denare geben; beträgt es weniger als 20 Schill., so soll er nichts erlegen. Wenn jemand (ein Wormser) mit einem belabenen Wagen durch Speyer zieht, auf der Ausfahrt ober auf der Heimfahrt, so soll er nichts geben. Labet er ab und hat feinen Umsatz, so mag er seinen Wagen wieber beloben und 4 Den. geben; ... hat er aber durch Hanbelschast seine Labung gegen anbere Waren umgesetzt, so mag er seinen Wagen wieber belabeu und 8 Den. geben. Ebenso gibt er von einem Schiffe wnder phlihtden (wohl zollpflichtig) 5 Den. Ein Ochs gibt 1 Den., eine Kuh 1 Heller (obulum); vier Schafe 1 Den., zwei Schweine 1 Den., ein Pferb 4 Den. Ein Schifflein, das man nahcho nennt, gibt 1 Den., bsgl. ein anberes mit 3 Borten 2 Den. Ein Schiff mit Reisenden zahlt nichts. Diplom. Wormat. n. 3. Fontes Ii p. 217. I7a- (1184. Das berühmte Pfingstfest bei Mainz wirb beschrieben.) Da war auch eine Fülle von Wein, die den Rhein herab, wie den Rhein herauf herbeigefahren war. Arnoldi Chron. Slav. Iii, 9. 17b- (1269. Richarb von Kornwallis.) Aus den Sonntag Jubilate sagte er einen Reichstag nach Worms an und sorgte basür, daß ein allgemeiner Friebe, der lange gemangelt Hatte, von allen Edeln und Großen beschworen würde. Auch legte er alle ungerechten Zölle zu ßanbe und zu Wasser nieber, in den Städten das Ungelt, auch das Wegegelb, welches auf dem Rheine und auf den Straßen ohne Barmherzigkeit von allen geforbert und erpreßt würde, die ihre Waren burchführten. Ann. Worm. ad a. 1269, Fontes Ii p. 205. 17c- (1157. Gesetz Friebrichs I.) Als wir, aus Italien heim-kehrenb, nach Würzburg kamen, würde eine sehr schwere Klage öon 03*

20. Quellensätze zur Geschichte der Zustände unseres Volkes - S. 148

1913 - Cöthen : Schulze
— 148 — [Sgl. Es geschah aber zu denselben Zeiten, im Jahre des Herrn 1364, im Monate Juni, daß einige junge und angesehene Bürger sich verschworen und durch viele falsche Unterstellungen das Stadtvolk nach sich zogen, indem sie behaupteten und der (Bürger-) Gemeinde sagten, daß die Ratmänner und jene 16 Männer das dem Ungelt erwachsene Gut der Stadt nach ihrer Willkür vertäten, und reizten (so) die (Bürger-)Gemeinde gegen sie auf. Und sogleich nahmen sie die Erhebung des Ungelts und die Verwaltung (provisionem) der Stadt an sich. Ann. Wormat. Font. Ii p. 171 seq.l Äbvrfllürf9eer 445- 1242/ im Monate August kam König Konrad (Iv.) nach Worms und bat um Hülfe zu einem Zuge in das Rheingau. Sofort rüsteten (die Wormser) ihre sehr gut mit zum Kampfe tauglichen Zinnen versehenen Schiffe aus und zogen mit 300 Gerüsteten und sehr stattlichen Vorkehrungen zum Rheingau hinab und folgten dem Könige 6 Wochen lang auf eigene Kosten, die für die Stadt Worms mehr als 300 Mark betrugen. Ann. Worm. Font. Ii p. 182. 446. (S. Sz. 366.) Die Wormser legten auch Bogenschützen nach Kastel. Ann. Worm. Font. Ii p. 182. 447. (1250. Der Gegenkönig Wilhelm befand sich in Mainz. Konrad Iv. lag gegen die Mainzer, die es mit Wilhelm hielten, zu Felde.) Herr König Konrad zog mit den Seinen nach Flonheim (nordwestlich von Alzei) und zerstörte es völlig. Inzwischen beschickte er die Wormser Bürger, die, seinen Bitten willfahrend, ihm Freitag vor der Jungfrau Maria Himmelfahrt (12. Aug.) die Hälfte der Bürgerschaft, die Parochie St. Petri und die St. Andrea, sandten. Diese gelangten sehr stattlich mit 2000 Gerüsteten und 100 Bogenschützen (balistams) vor Flonheim zum Herrn Könige Konrad, der sie ehrenvoll und mit Freude empfing. Der Zug kostete mehr als 700 Mark. Ann. Worm. Font. Ii p. 188. 448. (1255.) Das Werk des allgemeinen (Land-)Friedens kostete den Wormser Bürgern mehr als 1000 Mark. Im I. 1255 gaben die Juden wiederum 150 Pfund Heller zur Anwerbung von Söldnern und zur Sicherung des Friedens. Ann. Worm. Font. Ii p. 189. 449. Im Jahre des Herrn 1265 nach Pfingsten begannen die Bürger auf ihrem Hofe in der Hagengaffe, den sie 42 Jahre un-
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