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besitzes, des bürgerlichen 10monatlichen Mondjahres zum ^monatlichen Sonnenjahr) zu: die Stiftung des Kultus der Vesta (Vestalinnen), der Herdgöttin, die Einführung der flamines, besonderer Opferpriester für die Kulte des Jupiter, Mars und Quirinus, der pontifices zur Leitung des ganzen Kultuswesens und Führung des Kalenders, der augures zur Beobachtung der Zeichen des Götterwillens, der fetiales zur Wahrung der Formen des Völkerrechts, der freien Genossenschaft der salii für den Dienst des Mars (ancilia).
5. Tullus Hostilius bereitet vor allem durch die Zerstörung Albalongas Noms Hegemonie über die latinische Landschaft vor (Horatier und Curiatier; Prozeß des Horatius, erstes Beispiel der Provokation; Mettius Fuffetius) und siedelt die Luceres, angeblich die Albaner (darunter die Geschlechter der Jnlier, Servilier, Quinctilier) als drittes Element des römischen populus auf dem Cälius an.
6. Ancus Marcius, der Tochtersohn des ihm gleich-gesinnten Nnma, gilt der Sage vor allem als der Begründer der römischen See- und Handelsmacht (vgl. jedoch S. 19), welcher das römische Gebiet bis zum Meere ausdehnte und die Hafenstadt Ostia (zugleich 1. Kolonie) baute. Dem Kriege abhold, unterwarf er doch die umliegenden latinischen Städte und verpflanzte ihre Bewohner angeblich als Plebejer nach Rom auf den Aventin (später die Plebejerstadt) und in das Thal zwischen diesem und dem Palatin (Murcia). Auf dem rechten Tiberufer befestigte er den Janiculus, zog ihn in den Bereich der Stadt und verband ihn mit derselben durch eine Pfahlbrücke (pons sublicius).
3. Hloms älteste Verfassung.
a) Das Königtum.
1. Das römische Königtum ist ein lebenslängliches und unverantwortliches Wahlkönigtum. Die Königsgewalt wird nach dem Tode des letzten Inhabers vom Senate in seiner Gesamtheit bewahrt (Interregnum). Der König ist Oberhaupt der Kultus g emeinde und ihr Vertreterden Göttern gegenüber (auspicia publica, Opfer, Tempelbauten, Feste), oberster Kriegsherr mit unbedingter und schrankenloser Gewalt (12 lictores: fasces mit Seilen), ob erster Richter mit unbeschränkter Strafgewalt über Leib, Leben und Freiheit der Bürger (quaestores parricidii); hierbei kann er der Berufung an das Volk stattgeben, ohne jedoch dazn verpflichtet zu sein. Der König hat ferner allein das Recht über öffentliche Angelegenheiten zum Senate und zum Volke zu reden, mit dem er die Gesetze in der von ihm einberufenen Volksversammlung vereinbart, und mit anderen Staaten zu verhandeln. Über die Staatsgelder und über das liegende Gut verfügt er
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Hafen- und städtereichen Landschaft Argolis, der Jnachusebene, gelegene Stadt Argos.
2. Ein festgeschlossener Einheitsstaat hatte sich noch nirgends gebildet, und die wachsende Zersplitterung der griechischen Stämme und Städte bedrohte das Hellenentum mit völligem politischem Zerfalle. Dagegen waren, abgesehen von dem sich immer schärfer ausprägenden Nationalbewußtsein allen Nichtgriechen („Barbaren") gegenüber, in der Mitte der hellenischen Welt mehrere durch die Volksreligion hervorgerufene oder geheiligte Einungen erwachsen, welche die zerstreute Nation wenigstens geistig zusammenhielten:
a) Die älteste Form einer engeren Vereinigung verschiedener Gemeinwesen in größerem Umfange und ohne Rücksicht auf Stammesverwandtschaft war die der Amphiktyonie, ein Verband von Nachbarstaaten zu religiöser Festfeier um ein gemeinsames Heiligtum, zu desfeu Schutze und zur Begründung eines friedlichen Verkehrs. Am bedeuteudsteu wurde die Delphische Amphiktyonie, deren Bundesversammlungen im Frühling bei dem Tempel des pythischeu Apollo zu Delphi, im Herbst bei dem Tempel der Demeter zu Anthela (bei den Thermopylen) stattfanden. Jedes der zugehörigen 12 Völker, darunter Dorier und Joner, Thessaler, Böoter, Phoeier, Lokrer, hatte eine Doppelstimme und übte sein Stimmrecht durch Abgeordnete (Hieromnemonen und Pylagoren). Die Amphiktyonen verpflichteten sich eidlich, keine der amphiktyonischen Städte zu zerstören oder des fließenden Wassers, weder im Kriege noch im Frieden, zu berauben.
b) Ein weitreichender politischer Einfluß ging feit den Wanderungen und Siegen der Dorier von dem religiösen Mittelpunkt dieser Amphiktyonie durch das Delphische Orakel aus. Schon seit uralter Zeit befand sich hier eine Kult- und Orakelstätte der Erdgöttin Gäa und des Poseidon. Der Kultus des Poseidon wurde dann wie anderwärts durch den des väterlicher und gesetzlicher waltenden Zeus und seines Sohnes Apollo, des reinigenden. Lichtgottes, verdrängt. Die Pythia, eine Jungfrau, später eine Matrone aus dem Bürger- oder Bauernstande, ließ sich auf einem bronzenen Dreifuß über dem Erdschlund im Adyton des Tempels nieder und verkündete, durch die aus der Tiefe dringenden betäubenden Dämpfe in prophetische Begeisterung versetzt, die oft abgerissenen und dunklen Aussprüche des Lichtgottes, welche von den fünf aus einer Anzahl alter Adelsgeschlechter Delphis ernannten „Heiligen" unter Vorsitz des Propheten in eine bestimmte, später gewöhnlich hexametrische Form gekrackt und den das Orakel Befragenden mitgeteilt wnrden. Auch wurde Delphi der Mittelpunkt eines bedeutenden Geldverkehrs, seitdem viele Gemeinden hier unter dem Schutze des Gottes große Schätze niederlegten (Schatzhäuser).
c) Am belebendsten wirkten die vier großen National feste auf das hellenische Volksbewußtsein. Die bis zur höchsten kuustmäßigen Vollendnng gesteigerte Pflege körperlicher Übungen, ein hochgespannter Ehrgeiz und die heitere Freude am Schönen im Reiche der Natur und des Geistes machten die mit denselben verbundenen Wettkämpfe immer mehr zu einem Baude völkerrechtlicher Gemeinschaft unter den griechischen Staaten. Überdies bot neben der festlichen Lust das sichere Geleit des Gottesfriedens
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b) Der Zug der Sieben gegen Theben und der Epigonenkrieg, welche die grauenhaften Fehden unter den Griechenstämmen wiederspiegeln.
Ödipus, Sohn des Königs Lains von Theben und der Iota st e, aus Kadmns' Geschlecht, war infolge eines Gotterspruchs ausgesetzt, aber aufgefunden und von dem Könige Polybns von Korinth erzogen worden. Mit seiner Abstammung unbekannt, erschlägt er auf dem Wege nach Theben den Vater, löst das Rätsel der Sphinx und gewinnt mit der Hand der eigenen Mutter den Thron. Als er des unbewußt begangenen Frevels inne wird, blendet er sich und wandert an der Hand seiner Tochter Antigone in die Fremde, bis er endlich im Haine der Eumeniden in Kolonus bei Athen eine Zufluchtsstätte findet. An den unnatürlichen Söhnen erfüllt sich der Fluch des mißhandelten Vaters. Der ältere Eteokles vertreibt seinen Bruder Polyuiees, der sich um Hilfe an den König Ad rastu s von Mykenä wendet. Dieser unternimmt mit Tydens, Amphiaraus, Kapaneus u. a. den Zug gegen Theben. Aber der Angriff wird abgeschlagen, die beiden Brüder fallen im Zweikampf und ebenso alle argivischen Führer mit Ausnahme des Adrastus. Als Antigone den allein noch nnbegrabenen Leichnam des Polyniees gegen den Willen Kreons, des neuen Herrschers in Theben, bestattet, büßt sie ihren Ungehorsam damit, daß sie lebendig begraben wird (Selbstmord Hämons). — Zehn Jahre später unternehmen die Söhne der Sieben, die Epigonen, einen Rachezug gegen Theben und erobern die Stadt.
c) Der trojanische Krieg, der Zug der Helden der gesamten Griechenwell gegen Troja oder Ilion in Troas, um die Entführung der Helena durch Paris, den Sohn des trojanischen Königs Priamus, zu rächen, ist wohl die sagenhafte Wiederspiegelung gewisser geschichtlicher Vorgänge, während sich in der anschließenden Odyssenssage die abenteuerlichen Seefahrten der alten Griechen wiedererkennen lassen.
Die Haupthelden des Krieges auf seiten der Griechen sind außer den Atrideu Agamemnon, dem König von Mykenä, und Menelaus, dem König von Sparta und Gemahl der Helena, Achilles, Sohn des Peleus und der Thetis, aus dem thessalischen Phthia, der herrlichste Held von allen, mit seinem Freunde Patroklus, Diomedes von Argos, Odysseus von Jthaka, der greise Nestor von Pylns, Ajax, Telamons Sohn, von Salamis, Ajax, Sohn des Oileus, von Lokris, Jdomeneus von Kreta u.a. Sammelplatz der böotische Hasen Aulis (Jphigeuia). Erst nach zehnjährigen Kämpfen führt Achilles, der sich im Groll gegen den Oberbefehlshaber Agamemnon (Briseis) eine Zeit lang vom Kampfe zurückgezogen hat, die Entscheidung herbei, indem er Hektor, den Sohn des Königs Priamus und größten Helden der Trojaner, zur Rache für den durch ihn getöteten Patroklus überwältigt.
5. Die staatlichen Formen der ältesten Zeit behielten in denjenigen Landschaften Griechenlands, welche infolge ihrer Natur am wenigsten dem Wechsel der Bevölkerung ausgesetzt waren, noch Jahrhunderte hindurch den Charakter der Wander-
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düng der von Sparta erbetenen Hilfstrnppen unter seiner eigenen Führung durchsetzen. Als aber die argwöhnischen Spartaner dieselben allein von allen Verbündeten wieder heimschickten, erfolgte der offene Bruch zwischen ihnen und den empörten Athenern.
2. In Athen erlangte die Volkspartei, deren Führer-schön vorher durch Einführung öffentlicher Armenspenden und Schauspielgelder der privaten Wohlthätigkeit Cimons die Spitze geboten hatten, das Übergewicht, und sie benutzte ihren Sieg Zu einer vollständigen Durchführung der Demokratie. Auf Antrag des Ephialtes, neben dem jetzt schon Perikles, des A'anthippus Sohn, hervorzutreten begann, wurde 460 das letzte Bollwerk der Aristokratie, der Areopag, jebes Einflusses auf Politik und Gesetzgebung beraubt und auf die Blutgerichtsbarkeit beschränkt (die Oreftie des Äschylus). Cimon aber, der „Öafonerfreunb", welcher sich überbies in die neue Drbnung der Dinge nicht fügen wollte, wurde durch den Ostracismns verbannt (460).
3. Das Bünbnis mit Sparta gaben die Athener auf und schloffen ein Gegenbündnis mit Argos, welches damals im Begriff war, durch Unterwerfung der umliegenden Städte und durch Einführung einer freien Gemeinbeverfaffuug seinen Staat und auch teilweise feine frühere Macht wieder herzustellen. Diesem ersten Sonberbunde traten Thessalien und balb auch das durch feine Lage höchst wichtige Jsthmusländchen Me-gara bei. Während nun die Athener einen erheblichen Teil ihrer Streitkräfte zur Unterstützung des ägyptischen Ausstandes gegen Persien (Jnarns: Getreidesendungen nach Athen) im Nil-delta beschäftigt hielten, vereinigten sich, angefeuert durch Sparta, die durch die Ausbreitung der attischen Macht nach bent Isthmus bebrohten peloponnesischen Seestaaten Korinth, Epibanrus und Ägina zu einem Angriff gegen Athen (der äg ine tische Krieg 458—450).
4. Schon hatten die Athener mit erstaunlicher Thatkraft unter Führung des Myronides, eines Veteranen des Perserkriegs, wiederholt ihre Feinde empfindlich geschlagen, als des fortdauernden Kriegszustandes in Messenien ungeachtet ein Heer der Spartaner diesseits des Isthmus erschien zum Schutze ihres von den Phoeiern angegriffenen Mntterlanbes Doris. Nachbem basselbe die Phocier zur Herausgabe ihrer Eroberungen gezwungen hatte, fanb es bei der Rückkehr die Isthmus-pässe durch die Athener besetzt. Gleichzeitig schloffen sich in
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2. Die athenischen Flüchtlinge fanden in den Nachbarstaaten, namentlich in Theben und Korinth, Aufnahme und Unterstützung. 9jzit einer fortwährend wachsenden Schar der-selben besetzte Thrashbnlns im Winter 404 die wohlgelegene attische Bergfeste Phyle (im Parnes), welche die Dreißig vergeblich wieder zu erobern versuchten, und darnach sogar den Piräus. Nach Kritias' Fall bei einem Angriff auf Munychia vermittelte der Spartanerkönig Paufanias den Frieden zwischen den beiden Parteien, durch den unter dem Archontat des Euklides September 403 eine „Amnestie" gewährt und die demokratische Verfassung hergestellt wurde (einschließlich der Befugnis des Areopags, über die Aufrechterhaltung der neugeordneten Gesetze zu wachen, und Aufhebung der Tagegelder). Die Dreißig, denen man Eleusis als selbständigen Staat eingeräumt hatte, erlagen bald darauf den Waffen ihrer demokratischen Gegner.
2. Persisch-griechische Verwickelungen.
a) Der Aettzug des jüngeren Kyrus und der Mckzug der Zehntausend
401—399.
1. Der peloponnesische Krieg und die revolutionäre Politik Lysanders hatten auch auf die inneren Zustände Spartas verderblich zurückgewirkt. Zu dem Gegensatz zwischen Periöken, Heloten, Neodamoden und Spartiateu war eine tiefe und gehässige Spaltung innerhalb der letzteren selbst gekommen, nämlich zwischen den durch den Krieg erheblich verminderten reichen Vollbürgern und der Mehrheit der verarmten „Geringeren", welche die Beiträge zu den Syssitien nicht mehr zahlen konnten und deshalb von der Teilnahme am höheren Staatsleben ausgeschlossen waren. Die Folge war, daß die jetzt von Geldgier und Bestechlichkeit geleitete Oligarchie zu Hause eine drückende Gewaltherrschaft führte (Verschwörung des Kinadou 397) und durch ihr rücksichtsloses Gebühren auch die Erbitterung der Bundesgenossen weckte. — In ganz Griechenland aber hatte sich durch die unaufhörlichen inneren Kämpfe das Nationalgefühl abgestumpft und ein unruhiger, abenteuernder Sinn entwickelt, welcher in dem unterdessen großgezogenen Söldnerwesen und der Eroberungssucht der leitenden Staatsmänner immer neue Nahrung fand.
2. Um diese Zeit schickte sich der persische Prinz Cyrus an, seinen Bruder Artaxerxes Mnemon (404 — 359) vom Throne zu stürzen. Im geheimen Einverständnis mit der
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überall das Joch der oligarchisch- spartanischen Regierungen zu brechen und sich unter den Schutz Thebens zu stellen. Durch den Tod des ehrgeizigen Tyrannen Jason von Pherä, welcher seine Macht schon über ganz Thessalien ausgedehnt hatte,1) im Rücken gesichert, durch zahlreiche Hilfstruppen Mittelgriechenlands und des Peloponnes verstärkt, unternahmen Epami-nondas und Pelopidas im Winter 370/69 den ersten verheerenden Zug in den Peloponnes. Das von dem greisen Agesilaus geschickt verteidigte Sparta selbst konnten sie zwar nicht nehmen, dagegen zerstörten sie durch Förderung der arkadischen (Einheitsbewegung (Megalopolis) und durch Wiederherstellung der Selbständigkeit Messeniens (Messene ant Abhange des Jthome) die Grundlagen der spartanischen Macht.
3. Die beiden Einfälle, welche Epaminondas in den nächsten Jahren in den Peloponnes unternahm, blieben ohne erheblichen Erfolg, weil die Spartaner sowohl im Peloponnes als ganz besonders durch Athen Unterstützung fanden, wo die Besorgnis vor Theben den alten Haß gegen Sparta überwog (Bündnis zwischen Athen und Sparta mit wechselnder Hegemonie). Doch gewannen die Thebaner inzwischen den Perserkönig für sich, um dessen Gunst gleichzeitig spartanische und athenische Gesandte sich vergeblich bemühten (Pelopidas am Hose zu Susa). Zur Sicherung seines neuerdings durch die aufsteigende Macht Athens gefährdeten Einflusses aus die griechischen Angelegenheiten erklärte sich der Großkönig 367 für Theben als griechische Vormacht an Stelle Spartas.
4. Allein dieser Umgestaltung des Antaleidischen Friedens widersetzten sich die andern griechischen Staaten, und die Entfaltung der thebanischen Vorherrschaft im Peloponnes wurde gelähmt teils durch das gewalttätige Gebaren der Demokratie von Theben (gewaltsame Herstellung der demokratischen Verfassung in den achäischen Städten), teils durch die Einmischung in die nordgriechischen Wirren (364 Tod des Pelopidas im Kampfe gegen den grausamen Tyrannen Alexander von Pherä, Ausdehnung des thebanischen Einflusses über Thessalien und Macedonien). Dagegen gelang es dem Epaminondas, mit einer neugegründeten thebanischen Flotte auf einem Seezng bis nach Byzanz hinauf die neue athenische Seeherrschaft bedenklich zu lockern.
') Jason von Pherä verfolgte zuerst den Gedanken, den Schwerpunkt der hellenischen Politik nach dem Norden zu verlegen und die vereinte Macht Griechenlands gegen das Perserreich zu führen.
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Extrahierte Personennamen: Jason_von_Pherä Alexander_von_Pherä Alexander Jason_von_Pherä
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die nationalen Stände beider Länder ohne Rücksicht auf die Erb-ansprüche der jüngeren Habsburgischen Linie selbständig über ihre Kronen. In Ungarn wurde der jugendliche Matthias Corvi-nus (fl 490), Der Sohn des tapfern Türkenkämpfers Hunyady, zum König erhoben, in Böhmen der Utraquist Georg Podjebrad (t 1471), der fortan infolge des unaufhörlichen Haders der deutschen Fürstenhäuser untereinander die eigentliche gebietende Macht auch in deutschen Landen darstellte.
2. Der Niedergang der deutschen Herrschaft in den Grenzgebieten.
1. Während in Deutschland in wüsten Parteifehden mit dem nationalen Gemeingefühl auch der letzte Rest einer leitenden Reichsgewalt dahinschwand, brachen unter dem Druck der ständischen Gegensätze nun auch fast auf allen Seiten die deutschen Grenzstaaten zusammen. Wie der Sieg des tschechischen Adels das Deutschtum an einer wichtigen Stelle der östlichen Grenzwehr erschüttert hatte, so entfremdete die Pflichtvergessenheit des Kaisertums im Westen die Eidgenossenschaft auf die Dauer dem habsburgischen Hause und damit dem Reiche, als die vom Baseler Concil zu seinem Schutze aufgerufenen Eidgenossen bei St.
1444 Jacob an der Birs 1444 gegen die Armagnacs, zuchtlose Söldnerbanden des französischen Dauphins (Ludwig Xi.), unterlagen. Seiner Pflicht, das Elsaß gegen die frechen Plünderer zu schützen, entzog sich Friedrich Iii. durch eilige Abreise, um '27 Jahre lang den Boden des Reiches nicht wieder zu betreten.
2. Noch verhängnisvoller war es, daß jetzt unter dem Doppelstoß einheimischer Empörung und auswärtigen Angriffs auch der preußische Ordensstaat, das stärkste Bollwerk des Deutschtums an der Ostsee, zertrümmert wurde. Die wachsende Zuchtlosigkeit der Ordensritter und die Ausbeutung durch dieselben (Pfundzoll) hatten bereits 1440 zahlreiche einheimische Edelleute und Städte zum Abschluß eines Bundes gegen den Orden und 1454 sogar zur offenen Empörung und zur Anrufung polnischer Hilfe getrieben. Die unbezahlten, meist tschechischen Söldner des Ordens überlieferten die verpfändeten Burgen, darunter auch die Marienburg, dem Polenkönig Kasimir. Nachdem auch die Stadt Marienburg, aber erst nach 3jähriger tapferer Verteidigung, gefallen war, beendete endlich der „ewige Friede" von Thorn
1466 1466 den greulichen Kampf. Der Orden trat das ganze Weichselland samt dem Bistum Ermlaud an Polen ab und nahm den
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Extrahierte Ortsnamen: Ungarn Deutschland Ostsee Marienburg Marienburg Thorn Polen
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V. Periode.
Die Auflösung des deutsch-römischen Reiches und die Ausbildung nationaler Staaten: Erschütterung der päpstlichen Herrschaft.
1273 — 1492 (1517).
I. Abschnitt.
Hie Ausbildung des Landesfürstentums und der städtischen Wacht
1273-1389 (1400).
1. Rudolf von Habsburg und die Begründung der habsburgischen Hausmacht 1273-1291.
1. Nach dem Tode Richards von Cornwallis (1272) verlangten nicht die Fürsten, sondern die freien Herren und die Slädte des Südens, die mit dem Zerfalle der Reichsgewalt ihren Halt verloren hatten, und vor allen der Papst Gregor X., der von der wachsenden Übermacht der Anjous und Frankreichs bedroht war, nach der Wiederherstellung des deutschen Königtums. So kam es unter dem Einfluß des Mainzer Erzbischofs Werner von Eppenstein und nach dem Vorschlag des Burggrafen
von Nürnberg, Friedrichs Iii. von Hohenzollern, 1273 zur Wahl 1273 des Grafen Rudolf von Habsburg („Willebriefe" der Kurfürsten, habsburgische Heiraten)').
2. Rudolf von Habsburg (1273—1291), ein praktischer, nüchterner Mann in reifen Jahren (geb. 1218), ohne feine Bildung, verschlagen und tapfer im Kriege, von kaufmännischer Sparsamkeit und bürgerlicher Schlichtheit, verzichtete durchaus auf ein Eingreifen in die italienischen Angelegenheiten (Willfährigkeit gegenüber den Ansprüchen der Kurie) und beschränkte sich von Anfang an darauf, den Rest der Güter und Rechte des Reiches zusammenzufassen, eine leidliche Ordnung herzustellen, vor allem aber eine starke Hausmacht zu gründen als einzige zuverlässige Stütze für das Königtum inmitten der endlosen Ständekämpfe.
*) Die Habsburger stammten aus dem Aargau und hatten zu ihren bescheidenen Slammgütern an der unteren Aar und Reuß die Landgrafschast im oberen Elsaß und im Zürichgau, Rudolf dazu die Grafschaftim Aargau und die Kiburgischen Güter erworben.
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Extrahierte Personennamen: Rudolf_von_Habsburg Rudolf Richards_von_Cornwallis Gregor_X. Gregor_X. Werner_von_Eppenstein Friedrichs Rudolf_von_Habsburg Rudolf Rudolf_von_Habsburg Rudolf Rudolf Rudolf
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3. B ereits 1276 wurdeo ttokarll. von Böhmen, der nicht nur die Herausgabe seiner gewaltsamen Erwerbungen (S. 150), sondern sogar die Anerkennung des Königs verweigerte, nach vergeblicher Vorladung geächtet und mit Hilfe einer Erhebung des deutschen Adels in Steiermark und Böhmen gezwungen, sich mit Böhmen und Mähren als Reichslehen zu begnügen. Der trotzdem
1278 wieder ausbrechende Kampf endete 1278 mit der vollständigen Niederlage und dem Tode Ottokars in der Schlacht auf dem Marche felde (bei Dürnkrut). Der Reichstag von Augsburg 1282 ge-
1282 währte Rudolf die Belehnung seiner Söhne Albrecht und Rudolf mit Österreich, Steiermark und Krain; Kärnten fiel an Meinhard von Görz und Tirol, von dessen Sohn es dann auf die Habsburger überging. Der Schwerpunkt des Reiches begann sich nach dem Osten zu verschieben.
4. Dagegen gelang es Rudolf nicht, seine dynastischen Pläne in Burgund und in Schwaben gegen den dortigen Adel durchzuführen. Die Absicht, in den Reichsstädten sich neue Geldquellen zu eröffnen, erzeugte in vielen derselben eine so gereizte Stimmung, daß mehrere Betrüger unter dem Namen Friedrichs Ii. (Tile Kolup in Neuß) Anerkennung fanden (die Kyffhäusersage). Zwischen den Städten und der Ritterschaft, zwischen den Fürsten und Bischöfen, die er gleich von Anfang an durch Bestätigung ihrer Privilegien auf seine Seite zog, mußte er zeitlebens mühsam um seine königliche Stellung kämpfen, und feine redlichen Bemühungen um den Landfrieden (gegen das Raubrittertum) hatten
1291 keineswegs durchschlagende Erfolge. Er starb 1291 zu Speier,. ohne die Erbfolge seines Sohnes Albrecht gesichert zu haben.
2. Adolf von Nassau 1292 — 1298 und Albrecht I. von Habsburg
1298-1308.
1. Gegen den Habsburger Albrecht erkaufte der machtlose, aber persönlich tüchtige Graf Adolf von Naffau (1292—1298) seine Wahl mit Hilfe seines Vetters, des Erzbischofs Gerhard von Mainz, durch große Zugeständnisse, namentlich an die geistlichen Kurfürsten. Um sich jedoch dem Einfluß derselben zu entwinden^ stützte er sich alsbald auf den niederen Adel und die Städte, sowie auf die bairischen Herzöge; auch trat er den Plänen der Habsburger, ihre grundherrlichen und amtlichen Rechte im Aar- und Zürichgau zur vollen Landeshoheit auszubilden, durch Anerkennung der Reichsunmittelbarkeit von Schwyz und Uri
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1388 Städtekrieg 1388 bei Döffingen (südwestlich von Stuttgart) gegen Eberhard und Ulrich von Württemberg, die rheinischen bei Worms gegen Ruprecht von der Pfalz, und mußten sich dem
1389 uon Wenzel gebotenen Egerer Landfrieden von 1389 fügen (Verzicht auf das Einungsrecht und das Psahlbürgertum); doch hatte derselbe ebensowenig wie der von Frankfurt a. M. 1398 eine nachhaltige Wirkung (wachsende Bedeutung der Vemgerichte).
4. Dagegen gelang in der Schweiz die Umwandlung fürstlicher, geistlicher und städtischer Gebiete in einen Bund freier Bürger- und Bauerngemeinden vollständig. Die Eidgenossenschaft, inzwischen bis 1353 durch den Zutritt von Luzern, Zürich, Glarus, Zug und Bern zum Bund der „acht alten Orte" erweitert, zwang die Habsburger durch die gefeierten Siege bei
1386 Sempach im Luzernischen 1386 (Leopold der Jüngere f, Sage von Arnold von Winkelried) und bei Näfels im Uri gegen die Söhne Leopolds 1388 zur Anerkennung ihrer Unabhängigkeit (Beitritt Solothurns).
5. Die Ausbildung der Stadtverfassung wurde indessen durch dieses Ergebnis des Städtekrieges nicht ausgehalten, da die Städte gerade durch den Zerfall der Reichsordnung und die Feindseligkeit der Fürsten zu möglichster Befestigung ihrer Selbstständigkeit gezwungen wurden. Am meisten gelang dies den (nun nicht mehr von einander unterschiedenen) Bischofs- und Königsstädten, welche jetzt die Landeshoheit und damit die Reichsstandschaft errangen (Köln, Straßburg, Frankfurt). Von den unter landesherrlicher Hoheit stehenden Landstädten erwarben viele wenigstens volle innere Selbständigkeit (Leipzig), nur die österreichischen und baierischen Städte (mit Ausnahme von Regensburg) blieben in strengerer Abhängigkeit vom Landesherren. (Sj60.)
6. Besonders in den Königs- und Bischossstüdten erhoben sich auch die Zünfte zunächst zu politischen Körperschaften (durch selbständige Gewerbegerichtsbarkeit und Gewerbepolizei unter Obermeistern und durch Heranziehung zu Steuern und Kriegsleistungen für die Stadt; sie gelangten dann allmählich zur Teilnahme am Rat und an der Stadtverwaltung, meist unter harten Kämpfen und in verschiedener Abstufung ihres Einflusses. Wo die neue Zunftverfassung den geschäftskundigen, grundbesitzenden und kaufmännischen Geschlechtern den gebührenden Einfluß einräumte, wie in Nürnberg, Köln, Erfurt, Ulm, Augsburg u. a., hat sie sich durch Jahrhunderte lange Dauer bewährt und die höchste
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Extrahierte Personennamen: Eberhard Ulrich_von_Württemberg Leopold_der_Jüngere Leopold Arnold_von_Winkelried Leopolds