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1. Das Mittelalter und die Neuzeit - S. 168

1895 - Leipzig : Voigtländer
168 faffung von ihnen nur scheinbar beobachtet roerbe. Immer dringender forderte man grere Freiheiten, insbesondere Erweiterung des Rechts fr die Wahlen der Volksvertreter! denn kaum eine halbe Million Staatsbrger besa das Wahlrecht. Zwischen den einzelnen Stnden des Volkes war eine starke Spannung eingetreten; der reicher- Brgerstand schien vom Hofe auf Koste anderer Stnde begnstigt; die Unzuftiedenheit der besitzlosen Arbeiter-klasse wurde durch Einwirkung von Volksaufwieglern gesteigert bis zum tdlichen Hasse gegen die Reichen und bis zur Drohung, die bestehende Staats-ordnung umzustrzen. Da der König und sein Minister Guizot sich abgeneigt zeigten, die Berechtigung fr die Wahl der Volksvertreter zu erweitern, so wurde die Grung im Volke immer strker. Endlich (bei Gelegen-heit eines von der Regierung verbotenen Reformbanketts) brach am 22 Fe- 1848bruar 1848 zu Paris ein Aufstand aus, der an den beiden folgenden Tagen zum blutigen Barrikadenkampfe wurde und eine neue Staatsumwlzung die Februarrevolution, zur Folge hatte. Ludwig Philipp mute mit seiner Familie die Flucht ergreifen (und starb 1850 in England); der Knigsthron wurde zertrmmert, und Fr an kr e i ch z ur Rep u b li k e rk l r t. Zur einst-weiligen Leitung des Staates wurde eine sogenannte provisorische Regierung" eingesetzt, welche durch allgemeine Volksabstimmung den Zusammentritt einer verfassunggebenden Nationalversammlung" herbeifhrte. 2. Frankreich als Republik 1848-1852. Di- Nationalversamm-lung gedachte durch die von ihr beratene neue Verfassung wieder eine festere Staatsordnung einzufhren. Als die unzufriedenen Arbeiter" hierdurch ihre Absicht, das Bestehende vllig umzukehren, vereitelt sahen, wollten sie (im Juni) in wilder Erhebung die rote Republik" errichten, d. h. dem vierten Stande" die Herrschaft verschaffen. Den Schutz der Staats-ordnung gegen den furchtbaren Angriff bertrug die Nationalversammlung dem General Cavaignac, der in einer mehrtgigen blutigen Schlacht in den Straen von Paris den Aufruhr bewltigte. Darauf wurde die Ver-fassungsberatung (im November) beendigt; ein aus je 4 Jahre durch Ab-stimmung des gesamten Volkes ernannter Prsident sollte an die Spitze der Verwaltung treten, neben ihm eine gesetzgebende Nationalversamm- 1848 lung stehen. Als Prsident wurde am 10. Dezember 1848 durch Volksabstimmung der Neffe des Kaisers Napoleon I. gewhlt, Ludwig Napoleon Vonaparte. 3. Der Prsident Ludwig Napoleon Bonaparte. Er war der Sohn des ehemaligen Knigs Ludwig Bonaparte von Holland und der Hortense Beauharnais. Seit der Entthronung seines Oheims Napoleon hatte er, aus Frankreich verbannt, mit seiner Mutter in Konstanz und auf Arenaberg im Schweizer-kanton Thurgau gelebt, und dann das Gymnasium in Augsburg als Schler besucht. i

2. Das Mittelalter und die Neuzeit - S. 140

1895 - Leipzig : Voigtländer
140 Dritte Periode. Vom Ausbruch der grohen franzsischen Revolution bis zur Gegenwart 17891893. I. Die Rewlulion und Napoleons 1. Kaiserherrschaft 1789-1815. xy . 1. Ursachen der Revolution. Die groe Revolution, welche am Ende des 18. Jahrhunderts Frankreich vllig umgestaltete und auch die brigen Staaten Europas in heftige Kmpfe verwickelte, wurde durch das tiefe Verderben hervorgerufen, in welches das franzsische Staatswesen ge-raten war. Whrend der Regierung der Könige Ludwig Xiv. und Ludwig Xv. war durch Krieg und Verschwendung eine ungeheure Staatsschuld aufgehuft worden, welche sich durch Frankreichs Teilnahme am nord-amerikanischen Freiheitskriege noch erheblich vermehrte und fortdauernd zu-nahm. Der hierdurch veranlagte Abgabendruck lastete fast allein auf dem Brger- und Bauernstande, während die beiden hheren Stnde, die G e i st l i ch k e i t und der A d e l, bei geringer Besteuerung, fast zwei Dritteile der Lndereien besaen und alle hohen und eintrglichen mter inne hatten. Die Willkrherrschaft seit Ludwig Xiv. hatte das Knigtum verhat gemacht, das sittenlose Hofleben Ludwigs Xv. brachte es in Ver-achtung. Endlich war durch beredte Schriftsteller (Voltaire u. a.) die Ehr-furcht vor den Lehren der R e l i g i o n untergraben, und Unzufriedenheit mit den bestehenden Staatseinrichtungen verbreitet. Zwischen den ffent- lichen Zustnden und den herrschenden Ansichten bestand ein schroffer Gegensatz. > 2. Anfang der Revolution. Ludwig Xvi. (17741792), ein Enkel Ludwigs Xv., vermhlt mit Maria Antonie, einer Tochter der Kaiserin Maria Theresia, war ernsthaft bemht, der Not, in welche vor allem die gewaltige Schuldenlast das Land gebracht hatte, abzuhelfen. Er berief auf den Rat feines Finanzministers Necker eine Versammlung der Reichs-stnde, d. h. Abgeordnete des Adels, der Geistlichkeit und des Vrgerstandes 1789 nach Versailles, 1789. Allein bald erhob sich Streit unter diesen Abgeord-neten, da der Adel und die Geistlichkeit es ablehnten, sich mit den Brgern, dem sogenannten dritten Stande, zu gemeinschaftlicher Beratung zu ver-einigen. Da erklrte sich der dritte Stand zur Nationalversammlung, welche der redegewaltige Abgeordnete Graf Mirabeau zu dem Beschlsse bewog, nicht auseinander zu gehen, bis sie dem Staate eine neue Verfassung (Kon-stitution) gegeben htte. Hiermit begann die Revolution. x Die Revolution in Frankreich. i

3. Abriß der Weltgeschichte mit eingehender Berücksichtigung der Kultur- und Kunstgeschichte für höhere Mädchenschulen - S. 234

1891 - Leipzig : Voigtländer
234 Luzern. Infolge der Julirevolution wurde die bis dahin bestehende Regierung der Patrizier mit der drckenden Oberherrschaft der Städte der das Landvolk ge-strzt. Mit dem steigenden Einflu der Jesuiten in mehreren Kantonen wuchs dann der Parteistreit, bis sich aus den katholischen Kantonen Luzern, Schwyz, Uri, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis der sogenannte Sonderbund bildete (1846). Da kam es zum Kriege. Unter General Dusour schritt ein Heer von 50000 Mann gegen den Sonderbund ein und zwang ihn zur Unter-wersung. Darauf gab sich die Schweiz eine neue Gesamtverfassung 1848, durch welche (zur Beseitigung des Kantnligeistes") der Staatenbund in einen enger geeinigten B u n d e s st a a t verwandelt wurde. Ein Bundesrat von 7 Mit-gliedern fhrt die Regierung; die Gesetzgebung und die Wahl der obersten Bundes-behrden wird ausgebt durch die Bundesversammlung, die aus dem Nationalrat (ein Mitglied auf 20000 Seelen) und dem Stnderat (2 Mitglieder aus jedem Kanton) besteht; Bundesstadt ist Bern. 157. ie Februarrevolution in Frankreich. 1. König Ludwig Philipp 18301848. Der durch die Juli-revolutiou auf den franzsischen Thron erhobene König Ludwig Phi-tipp (der Brgerknig") hatte es trotz seiner groen Klugheit doch nicht verstanden, seiner Regierung in der Liebe und Anhnglichkeit des Volkes eine seste Sttze zu verschaffen. Man warf ihm vor, da er mehr seinen und seines Hauses Vorteil, als Frankreichs Gre im Auge habe. Obgleich er bei seiner Thronbesteigung verheien hatte, da das Grund-gefetz des Staates (die Charte) unter seiner Regierung eine Wahrheit" sein werde, beschuldigte man seine Minister, da die Verfassung von ihnen nur scheinbar beobachtet werde, und forderte immer dringender grere Freiheiten, insbesondere Erweiterung des Rechts fr die Wah-lert der Volksvertreter. Zwischen den einzelnen Stnden des Volkes war eine starke Spannung eingetreten; der reichere Brgerstand schien vom Hose auf Kosten anderer Stnde begnstigt; die Unzufriedenheit der besitzlosen Arbeiterklasse wurde durch Einwirkung von Volksauf-wieglern bis zum tdlichen Hasse gegen die Reichen und bis zur Drohung, die bestehende Ordnung umzustrzen, gesteigert. Da der König, sowie sein Minister G u i z o t, sich abgeneigt zeigten, die Berechtigung fr die Volksvertreterwahl kaum eine halbe Million Staatsbrger besa das Wahlrecht zu erweitern, stieg die Grung im Volke so gewaltig, da (bei Gelegenheit eines von der Regierung verbotenen Reformbanketts) am 22. Februar 1848 ein Aufstand zu Paris ausbrach, der an den bei-den folgenden Tagen zum blutigen Barrikadenkampfe wurde und eine neue Staatsumwlzung, die sogenannte Februarrevolution, zur Folge

4. Das Mittelalter, die neuere und die neueste Zeit - S. 220

1893 - Leipzig : Voigtländer
— 220 — Regierungszeit Ludwigs Xv. war das Königtum um so mehr verhaßt weil der König nichts that um die Mißstände zu beseitigen, während die Schriftsteller den scharfen Gegensatz zwischen den bestehenden Zuständen und den Forderungen der Zeit zu lebendigem Bewußtsein brachten. Das verschwenderische Leben des Königs, welcher seine Bedürfnisse aus der Staatskasse bestritt, steigerte das an sich schon ungeheure Defizit. Dem sittenlosen Beispiele des Königs ahmte der größte Teil des Adels nach (Ausnahmen besonders in der Vendee und in der Bretagne), der die Früchte der schweren Arbeit seiner Bauern gewissenlos in Paris vergeudete. Denn der Feudalismus hatte zwar seine Macht dem Könige gegenüber vollständig verloren, aber seine Rechte dem Volke gegenüber behalten. Der ganze Landbesitz des Adels und der Geistlichkeit, fast zwei Drittel des gesamten französischen Bodens, war säst frei von Abgaben; diese lasteten um so schwerer aus deu Bauern und hinderten die wirtschaftliche Hebung des Landes. In der Geistlichkeit war ein scharfer Gegensatz zwischen den reichen hohen Würdenträgern und dem armen niederen Klerus. Die Art der Steuererhebung durch Generalpächter machte die Lasten noch drückender. In den Städten herrschte Zunftzwang, und die zahlreichen Monopole ließen eine kräftige Entwickelung des Gewerbes nicht auskommen. Dazu kamen rücksichtslose Übergriffe der Beamten und der Bevorrechteten, gegen die fein Recht zu erlangen war. Ungleichheit und Unsicherheit des Rechtes (die berüchtigten lettres de cachet!) brückten alle Stänbe. Als Ludwig Xvi. öett Thron bestieg, war der ganze Staat schwer krank. Wohl hatte der junge König (1774—93) den besten Willen, die Besserung herbeizuführen, aber biefer großen Ausgabe war er nicht gewachsen, ©eine Minister (Turgot, Malesherbes) begannen Reformversnche in physiokratischem Sinne (s. Seite 215), scheiterten aber an dem Wider -stanbe des Hofes und der Bevorrechteten und fanben beim Könige nicht genügende Unterstützung. Seitbem würden die burchgreifenben Reformen aufgegeben, und man beschränkte sich auf Versuche zur Beseitigung der schlimmsten Finanznot. Allein alle Versuche blieben erfolglos. Zwar schien der protestantische Genfer Reef er eine Zeit lang die Lage zu bessern. Aber feine Finanzkünste reichten auf die Dauer nicht aus, zumal da die Unterstützung der Nordamerikaner die Ausgaben erheblich steigerte. Noch verfehlter war Calonnes Verwaltung; die Einberufung von Vertrauensmännern aus dem hohen Adel, der hohen Geistlichkeit und den Höchsten Beamtenkreisen (Notablen) brachte keine Hilfe. Da wurde Necker zum zweitenmal mit der Leitung der Geschäfte betraut. Er verlangte die Be-rnfung der Reichsstände (6tats glneraux), welche seit 1614 unterblieben

5. Das Mittelalter und die Neuzeit - S. 110

1892 - Leipzig : Voigtländer
110 während (jhrlich um mehr denn 100 Millionen) zunahm. Der hierdurch veranlate Abgabendruck lastete fast einzig auf dem Brger- und Bauern-stnde, während die beiden ersten Stnde, Geistlichkeit und Adel, welche beinahe zwei Drittel der Lndereien, die grten Vorrechte und die eintrglichsten mter im Besitze hatten, kaum besteuert waren. Die Will-krherrschaft seit Ludwig Xiv. (lettres de cachet) hatte das Knigtum verhat gemacht, das s i t t e n l o s e H o f l e b en Ludwigs Xv. hatte es der Verachtung preisgegeben. Endlich war durch beredte Schriftsteller (Vol-taire, Rousseau u. ct.) dieehrfurcht vor den Lehren der Religion untergraben und Unzufriedenheit mit den bestehenden Staats-einrichtungen verbreitet worden. Es bestand zwischen den ffentlichen Zustnden und den herrschenden Ansichten ein schroffer Gegensatz. Durch die Grndung des nordamerikanischen Freistaats wurde das Verlangen nach einer Umgestaltung des Staatswesens noch mehr angeregt. Um der Geldnot abzuhelfen, ergriffen Ludwigs Finanzminister ver-schiedene Maregeln, die jedoch vergeblich waren (Notabelnverfammlung 1787). Da lie der König auf Neckers Rat die (seit 175 Jahren nicht mehr berufenen) Reichs stnde 1789 (5. Mai) in Versailles zusammen-treten. Als nun die beiden hheren Stnde (Geistlichkeit und Adel, je 300 Mitglieder) nicht gemeinsam mit dem drittenstande (den Abgeordneten des Brgerstandes, 600 Mitglieder) beraten wollten, erklrte sich der dritte Stand (aus Antrag des Abbe Sieyes) als Nationalversammlung (17. Juni), welche der redegewaltige Mirabeau zu dem Beschlsse bewog, nicht auseinander zu gehen, bis sie dem Staate eine Verfassung (Konstitu-tion) gegeben Htte. Das war der Anfang der Revolution. 63. Die konstituierende und die gesetzgebende National-Versammlung 17891792. 1. Durch diese Vorgnge und die zunehmende Grung im Volke be-unruhigt, ordnete der Hos die Zusammenziehung von Truppen in der Nhe von Versailles an; Necker wurde entlassen. Dies rief, trotz der Errichtung der Nationalgarde unter Lafayette, in Paris den ersten blutigen Aufstand der Revolution hervor: Zerstrung der Bastille 14. Juli 1789. Der König, von allen verlassen, mute sich in das Geschehene fgen und Necker zurckrufen. In den Provinzen kam es zu wtenden Angriffen der Bauern auf ihre Gutsherren, die deshalb ins Ausland zu flchten begannen (Emigranten, unter denen des Knigs jngerer Bruder, Graf Artois). Unterdessen schaffte die Nationalversammlung (in der Nacht zum 5. August)

6. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 385

1904 - Habelschwerdt : Franke
365 Zweiter Abschnitt. Der Aainxf um die Vorherrschaft in Deutschland, 1(8501(866. Greuen in der Zeit von 18501858. 1. Innere Verhltnisse. Unter dem Einflsse einer Hospartei, der die neue Verfassung sehr zuwider war, wurden nach den Revolutionsjahren die freiheitlichen Regungen in Preußen wieder unterdrckt. In Kirche und Schule bevorzugte die Regierung die strengglubige Richtung, um den revolutionren Ideen entgegenzuarbeiten. In diesem Sinne waren die Regulative" abgefat, die 1854 die Verhltnisse der Volksschulen und Lehrerbildungsanstalten neu ordneten. Im Jahre 1853 wurde die erste Kammer" iit das Herrenhaus" umgewandelt, wodurch der Grogrundbesitz einen bestimmenden Einflu auf die Gesetzgebung erhielt. Das Vorgehen der Regierung in deu inneren Angelegenheiten und ihre erfolglose uere Politik riefen in weiten Volkskreisen eine groe Mistimmung hervor, deren uerungen durch strenge Beaufsichtigung der Vereine und der Presse niedergehalten wnrdeu. In wirtschaftlicher Hinsicht machte aber Preußen groe Fortschritte. Die Regelung der gutsherrlich - buerlichen Verhltnisse" (<3. 333), die iit Preußen nach den Befreiungskriegen ins Stocken geraten war, wurde erst durch die Revolution von 1848 beschleunigt. In den stlichen Proviuzen Preuens beseitigte das Gesetz vom 2. Mrz 1850 die letzten Reste der buerlichen Abhngigkeit und gestattete, die Mehr-zahl der noch aus den Bauerngtern ruhenden Reallasten, wie Hand-, Spann- und Baudienste, Besitzveruderuugsabgabeu, Kruerabgabeu u. a., durch eiue Barzahlung abzulsen. Zur Erleichterung dieser Ab-lsnug richtete der Staat die Rentenbanken" ein, welche die berechtigten Gutsbesitzer durch Ausstellung vou zinstragenden Rentenbriefen" entschdigten, von den Verpflichteten die Rente" einzogen und zugleich die allmhliche Tilgung der Rentenschnld bernahmen. Auch die gutsherrliche oder Patrimonialgerichtsbarkeit hob Preueu auf und bertrug die Rechtsprechung allein dem Staate (Kreis- und Appellatiousgerichte). 2. Auswrtige Politik. Nach dem Tage von Olmtz (S. 378) wurde Preueu vou sterreich mit Geringschtzung behandelt. Mit Hilfe der deutschen Mittelstdten schuf sich sterreich im Bundestage eine Fuchs, Beseitigung der Reste buerlicher Abhngigkeit in Preußen. Atzler, Qu. u. L. Iii. Maurenbrecher, Grndung des Deutschen Reiches 18591871: Deutschland nach 1850. Atzler, a. a. O. Atzler, Geschichte ft Lehrerseminare. 25

7. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 487

1904 - Habelschwerdt : Franke
487 cc. Deckoffiziere: Oberbootsmann, Bootsmann, ferner Feuerwerker, Maschinisten, Mechaniker n. a. dd. Unteroffiziere: Obermaat, Maat; 66. Gemeine: Obermatrose, Matrose. B. Verfassung und Verwaltung des preuischen Staates. Die preuische Verfassung besteht als Staatsgrnndgesetz seit dem 31. Jauuar 1850. Sie enthlt in 9 Titeln 119 Artikel. 1. Z)as Staatsgebiet. Der preuische Staat besteht aus zwlf Provinzen. Die Grenzen dieses Staatsgebietes knnen nur durch ein Gesetz gendert werden. Die preuischen Landesfarben sind schwarz-wei. Das (kleine) preuische Wappen zeigt auf silbernem Felde einen gekrnten schwarzen Adler mit dem Zepter in der Rechten und dem Reichsapfel in der Linken. 2. I)ie Rechte uttb Imichten der Wreichen. Titel Ii der Verfassung handelt von den Rechten und Pflichten der Preußen. Die wichtigsten Staatsbrgerrechte sind folgende: 1. Die Gleichheit vor dem Gesetz. Alle Preußen sind vor dem Gesetze gleich", d. h. der Richter hat das Urteil ohne Rcksicht auf Raug, Abstammung, Bekenntnis, Vermgensverhltnisse it. dgl. zu sprechen. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Alle Standesvorrechte, die frher it. a. die Adligen besaen, sind abgeschafft. 2. Die Gewhrleistung der persnlichen Freiheit. Sklaverei und Leibeigenschaft sind ausgeschlossen, und verhaftet darf nur derjenige werden, der bei einer strafbaren Handlung betroffen wird, oder gegen den der Richter einen schriftlichen Haftbefehl erlt. 3. Die Unverletzlichkeit der Wohnung und des Eigentums. Ein Eindringen in die Wohnung ist auch der Polizei nur auf Grund bestimmter Gesetzesvorschriften erlaubt. Zuwider-handelnde knnen wegen Hausfriedensbruches bestraft werden. Uber sein Eigentum darf jeder Staatsbrger innerhalb bestimmter Grenzen selbstndig verfgen. Dieses Recht kann aus Grnden des ffentlichen Wohles, z. B. wenn es sich um Anlage einer Eisenbahn handelt, durch die Zwaugseuteiguuug beschrnkt werden. Die Verfassung des preuischen Staates. Atzler, Qu. u. L. Iii.

8. Von der Französischen Revolution bis zur Gegenwart - S. 1

1910 - Leipzig : Voigtländer
Dritter Zeitraum. Die Auflsung und Neubegrndung des deutschen Kaiserreiches. I. Die franzosische Revolution und Napoleons I. Gewaltherrschaft 17891815. 106 j 1. Ursachen und Beginn der franzsischen Revolution. 1. Ursachen der franzsischen Revolution. Whrend der Schuldenlast Regierung des glanzliebenden Ludwigs Xiv. (16431715) und seines schwelgerischen Urenkels Ludwig Xv. (1715 1774) war durch Verschwendung und Kriege eine ungeheure Staatsschuld entstanden, die sich fortdauernd vermehrte. Dem Volke mutzten deshalb hohe Steuern auferlegt werden. Diese Abgaben wurden sehr ungerecht auf die ver- gerechte schiedenen Stnde verteilt. Die beiden hheren Stnde, nmlich der Adel der steuern und die Geistlichkeit, waren fast steuerfrei, obgleich sie fast zwei Drittel der Lndereien besaen und alle hohen und eintrglichen mter innehatten. Der dritte Stand, d. h. die Brger und Bauern, trug fast alle Lasten. Ruch war fr sie kein Rechtsschutz gegenber-griffe vorhanden' denn die Gerichtshfe setzten sich nur aus Angehrigen voiues der vornehmen Stnde zusammen, und Miliebige wurden zuweilen durch geheime Haftbefehle ohne Richterspruch dem Gefngnis berliefert. So roar das Volk mit bitterem Htz gegen die bevorzugten lassenhak Stnde erfllt, fluch wurde durch geistreiche, aber gewissenlose Schrift-steller, wie Voltaire und Rousseau, die Achtung vor der Religion und der Obrigkeit untergraben. Revolutionre Gesinnung ent- Autoritt Zndete besonders die im Januar 1789 erschienene Flugschrift des auf der Seite des Volkes stehenden flbbe Sieyes, in der sich die Worte finden: Q)as ist der dritte Stand? Alles. D)as bedeutet der dritte Stand ? Nichts." 2. Beginn der Revolution. König Ludwig Xvi. (1774 bis tol^uj'vi 1793), ein Enkel Ludwigs Xv., vermhlt mit Maria Antoinette, einer Tochter der Kaiserin Maria Theresia, war ein wohlwollender Srst und suchte der Not des Landes abzuhelfen. Auf den Rat des Sittanzministers Necker lietz er Abgeordnete der Reichs st nde ^ der nach Versailles berufen 1789, und zwar 300 Adlige, 300 Geist- R-tmnd! liche und 600 Vertreter des dritten Standes. Doch zwischen den Ab- Andrei, Lehrbuch d. Gesch. f. hh. Mdchenschulen. Iv. Rusg. B. 1

9. Von der Französischen Revolution bis zur Gegenwart - S. 36

1910 - Leipzig : Voigtländer
36 Die Neuzeit. (Brosen herstellen (Bild 14). Das Staatsgebiet erhielt einen Zuwachs durch die Einverleibung der hohenzollemschen Lande Hechingen und Sigmaringen, deren Fürsten ihren Besitz zur Forderung der deutschen Einheit an Preußen abtraten. Der König schritt auch zur Grndung einer preuischen Kriegsflotte und sorgte durch Ankauf des Iahdebusens von Oldenburg fr einen geeigneten Kriegshafen. Dem dringenden verlangen des preuischen Volkes nach einer ver-D"ontagr ^ung kam Friedrich Wilhelm Iv. durch Errichtung des vereinigten Landtages 1847 entgegen. Dieser Landtag wurde durch die ver-einigung der von Friedrich Wilhelm Iii. geschaffenen provinzialstnde gebildet, erhielt aber nur beratende und nicht beschlieende Stimme. 126] 21. Die franzsische Februarrevolution 1848. mbrgeer,es 1- Ausbruch der Februarrevolution. In Frankreich bte Knigtums der Brgerknig Ludwig Philipp seine Beliebtheit bald ein. Er benutzte seine hohe Stellung, um sich und seine Gnstlinge zu bereichern. Ruch war die freie Verfassung des Landes nur Schein; denn -nur die reichsten Brger besaen das Hecht, sich an den Wahlen der Volksvertreter zu beteiligen. Dies weckte die (Erbitterung der besitzlosen Arbeiter, und Volksaufwiegler bemhten sich, den Groll der Armen zu tdlichem hasse gegen die Reichen zu steigern. Der Ruf nach einer Wahlreform wurde immer lauter, in mehreren Stdten wurden banhettc & e f o r m b a n ft e 11 e veranstaltet, wo khne Redner die Gebrechen des Staates schonungslos aufdeckten. Die Regierung gab den Wnschen des Volkes nicht nach und verbot die Bankette. Da brach im Februar 1848 in Paris ein Rufstand aus; er fhrte zu blutigen Barrikadenkmpfen und Solution zu einer neuen Staatsumwlzung, der Februarrevolution: ""ms0" Ludwig Philipp mute nach England fliehen; der Knigsthron wurde zer-trmmert und Frankreich zur Republik erklrt. Zur einstweiligen epu 1 Leitung des Staates wurde eine provisorische Regierung gebildet und durch allgemeine Volksabstimmung eine verfassunggebende Nationalversammlung berufen. 2. Die rote Republik. Die herrschende Unsicherheit machte viele Arbeiter brotlos. Um sie zufrieden zu stellen, wurde das Recht auf national* Rrbeit verkndet; man richtete Nationalwerksttten ein, in denen merhftatten aj$ jqoooo Menschen zwecklose Scheinarbeit taten und hohen Lohn empfingen. Das verschlang Millionen und war ein unhaltbarer Zustand. Die Nationalversammlung suchte durch Rufstellung einer neuen Verfassung wieder eine feste Staatsordnung zu schaffen. Die Arbeiterpartei

10. Von der Französischen Revolution bis zur Gegenwart - S. 2

1910 - Leipzig : Voigtländer
2 Die Neuzeit. . geordneten der drei Stnde erhob sich ein Streit der die Art der Beratung und Abstimmung. Die Mehrheit des Adels und der Geistlichkeit verlangte gesonderte Beratung und Abstimmung nach Stnden. Dies wrde den hheren Stnden das bergewicht verschafft haben. Die Abgeordneten des dritten Standes nahmen deshalb fr sich allein den stituierende Kamen Nationalversammlung in Anspruch und schwuren, nicht aus-Dctiamm e^nan^er3u9eh^, bevor sie dem Staate eine neue Verfassung (Konstitution) lunyim gegeben htten. Das war der Anfang der Revolution. Der König erhob anfnglich (Einsprache, lie aber dann die Nationalversammlung gewhren, der sich nun auch ein Teil des Adels und der Geistlichkeit zugesellte. 107] 2. Die Seit der konstituierenden Nationalversammlung 17891791. 1. Zerstrung der Vastille. Die Bildung der konstituierenden, d. h. verfassunggebenden Nationalversammlung fhrte eine groe Aufregung des Volkes herbei. Der Hof zog deshalb zu seinem Schutze Truppen in der Nhe von Versailles zusammen. Dies weckte die Wut des pariser Pbels. Am 14. Juli 1789 zogen Volksmassen esnc oor kie Bastille, eine Feste inmitten der Hauptstadt, wo fter willkrlich verhaftete eingekerkert worden waren. Die kleine Besatzung ergab sich nach kurzem Widerstnde und wurde teilweise gettet; die Bastille fiel der Zerstrung anheim. Der Bastillesturm" war eine schwere Verletzung der ffentlichen (Ordnung; heute wird er in Frankreich als Anfang der Freiheit gefeiert. 2. Auswanderung des Adels. Nun erhoben sich auch in den Provinzen Aufstnde. Die Bauern versagten Zehnte und Frondienste, er-strmten die Schlsser des Adels und brannten sie nieder, viele Adlige (Emigranten flchteten deshalb ins Ausland; unter den (Emigranten" war auch die Familie des Dichters Thamisso. 3. nderung der Verfassung. Jetzt wurden von der National-Versammlung die Vorrechte des Adels und der Geistlichkeit gumfder ausgehoben und die Menschenrechte" verkndet, nach denen Menschen, alle Menschen frei und gleich seien und alle Regierungsgetoalt nur vom red,te Volke verliehen werde. Das ganze Land erhielt eine neue (Einteilung in 83 Departements. Gleichheit des Maes, Gewichtes und Geldes wurde eingefhrt. Die (Berichte sollten mit Geschworenen aus allen Stnden besetzt, die Priester vom Volke gewhlt werden. Die geistlichen (Drben wurden aufgehoben, die Kirchengter verstaatlicht und Anweisungen auf diese Gter unter dem Namen Assignaten" als Papiergeld ausgegeben.
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