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1. Das Alterthum - S. 281

1876 - Berlin : Weidmann
Christenverfolgung unter Diocletian. 281 Aber die Gleichheit Aller war wesentlich gleiche Bedrückung von ungeheurer Steuerlast, durch die allerdings noch einmal die Ordnung im Innern und die Sicherheit nach aussen hin erkauft ward. Selbst Gewerbe und Verkehr flüchtete sich unter die Privilegien des Thrones: Zünfte und Innungen entstanden in den Städten; auf dem Lande , damit der Landbau nicht ganz verfiele, ward aus dem Sklaven ein von seinem Herrn unveräusserlicher Leibeigner gemacht. Auch von der Regierung vorbehaltene oder verliehene Monopole und auf Staatskosten betriebene Fabriken und Industrieunternehmungen treten ein. Die volle Form des Despotismus war geschaffen. — Es scheint, Diocletian wollte das neue Amt der Auguste nur auf eine Dauer von 20 Jahren beschränken. Wenigstens dankte er selbst nach diesem Zeitraum ab, 304, nöthigte auch den Maximian zu gleichem Schritte und zog sich in seinen weiten Palast von Solona1) in Illyrien zurück, um dort die Geschäfte des Reiches mit den Freuden des Gartenbaues zu vertauschen. § 199. Die Christenverfolgung unter Diocletian. I. Lactantius (unecht) de wort, persecut, Eusemus, hist. eccl. Viii. Ix. Ders., Tita Constant. I. Zonaras Xii, 31. Ii. Tillemont Iv. Gibbon chap. 15. 16. Schlosser Iii, 2. B urckhardt 8. 323 bis 38ti. Neander, Allgem. Gesch. d. Christi. Lei. n. Kiiche. B. I. Hunzinger. Zur Reg. und Christenverf. d. Lais. Diocl. u. s. Nachfolger, 303—313 ibüdinger, Beiträge B. Ii,. Th. Preucs, Kaiser Diocletian u. s. Zeit. Leipzig 1889. Theod. Bernhard, Diocl. u. s. Verh. zu den Christen. Bonn 1862. Diocletian hatte das Reich noch einmal wieder aufgerichtet. Aber seine letzten Regierungsjahre sind durch eine grosse, allgemeine Christenverfolgung berüchtigt geworden. Die innere Geschichte des Christenthums gehört dem neuen Zeiträume der Menschengeschichte an und mithin nicht in dieses Buch; nur das Verhältnis desselben zu dem antiken Staate muss hier kurz berührt werden. Obwohl der römische Staat sich gegen die verschiedensten Religionsformen tolerant erwies, so musste doch eine Religion, welche so entschieden die Welt, mithin auch den Staat, der bisher als das höchste galt, verwarf, die von jedem Interesse für denselben absah, als ein Widerspruch gegen das antike Lebensprincip erscheinen. Die Christen, obwohl sie für den Kaiser beteten, verweigerten dennoch entschieden jede Form der Anbetung, wie sie die späteren Herrscher forderten. Je mehr sie sich ausserdem unter ihren Bischöfen zu festen Gemeinden und Diöcesen abschlössen, um so mehr schienen sie einen Staat im Staate zu bilden. Daher die Erscheinung, dass, nach dem ersten Wüthen des Nero gegen sie, gerade die tüchtigeren, altrömisch gesonnenen Kaiser ihnen abgeneigt oder wohl gar ihre Verfolger waren: so Traian, Marc Aurel, Decius. Aber seit einem halben Jahrhundert waren die Christen *) beim heutigen Spalatro.

2. (Pensum der Obertertia): Die brandenburgisch-preußische Geschichte, seit 1648 im Zusammenhange mit der deutschen Geschichte - S. 63

1886 - Berlin : Weidmann
63 geschlechts der (Sirffen noch Ostfriesland (1744) an Preußen; es geschah dies auf Grund einer dem groen Kurfrsten und Friedrich Iii. vom Kaiser gegebenen Anwartschaft. Zusammengenom-men besa jetzt Preußen nahe an 195 000 qkm mit 5% Million Einwohner. b) Regierung im Innern. Absolutes Regiment. Friedrichs des Groen innere Thtigkeit 43. war ebenso bedeutend wie seine Erfolge in der auswrtigen Politik. Er herrschte noch vllig unumschrnkt in seinem Staate, wie seine Vorgnger und alle Fürsten seiner Zeit; aber die autokratische Gewalt war bei ihm gemildert durch die hohen Ansichten, die er von den Pflichten eines Regenten hatte. Er betrachtete sich selbst als den ersten Diener" des Staates, der ununterbrochen thtig sein msse *). Im Gegensatz zu fast allen zeitgenssischen Fürsten stand es bei ihm fest, da die Völker nicht um der Herrscher, sondern diese um der Völker willen vorhanden seien. So griff er denn auch in alle Zweige der Verwaltung selbst ein und schuf berall Hervorragendes. Rechtspflege. Vor allem gestaltete er das gesamte Rechtswesen um, welches vllig darniederlag; berall herrschten Willkr, Bestech-lichkeit und Verschleppung der Prozesse. Als nun der König (1746) das ius de non appellando (s. Teil I. 54), welches bisher nur der Kurmark zustand, vom Kaiser fr alle seine Staaten zugesprochen erhielt, so machte er 1. den Richterstand vllig unabhngig, selbst von des Knigs eigener Einwirkung^), und begann 2. mit Hlse der berhmten Rechtsgelehrten Samuel voncocceji [Mzejit], Carmer, 0 Er sagt: Le souverain est le premier serviteur de l'etat, il est bien paye pour qu'il soutienne bien la dignit de son caract&re (er ist gut be-zahlt, um die Wrde seiner Stellung aufrecht zu erhalten), mais on demande de lui qu'il travaille efficacement pour le bien de l'etat . . ." 2) Bekannt ist die sagenhafte Erzhlung von der Mhle von Sanssouci, welche die Gerechtigkeitsliebe des Knigs so schn kennzeichnet. Dagegen lie sich Friedrich durch sein Mitrauen gegen die Redlichkeit der Richter einmal (1779) zu offenbarer Ungerechtigkeit verleiten: Der Mller Arnold in Pommerzig bei Krossen war mit der Zahlung der Erbpacht an den Grafen Schmettern mehrere Jahre im Rckstnde geblieben, weil ihm von einem Gutsbesitzer das Wasser und damit der Betrieb der Mhle entzogen wre; auf die Klage des Grafen wurde Arnold nach den bestehenden Rechtsbestimmungen zur Zahlung verurteilt und dieses Urteil vom Kammergericht besttigt. Friedrich lie nun in der Meinung, die Richter htten nur dem Adligen zugunsten geurteilt, dieselben auf Festung bringen und ihrer Stellen entsetzen.

3. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 176

1888 - Habelschwerdt : Franke
176 1305 seinen Sitz nach Avignon verlegte („babylonische Gefangenschaft" 1305—77) und die Päpste ihren Einfluß auf die politischen Berhält-nisse in Deutschland verloren. 2. Er strebte nach Vergrößerung seiner Hausmacht. Doch vergebens suchte er Holland und Thüringen zu gewinnen. Böhmen kam vorübergehend in seine Gewalt. Albrecht wurde von seinem Neffen Johann Parricida 1308 ermordet. Historisches über die Kämpfe in der Schweiz. In den sogenannten Waldstätten Schwyz, Uri, Unterwalden hatte sich ein freier Bauernstand erhalten. Seit dem 12. Jahrhunderte hatten jedoch die Grafen von Habsburg Vogteirechte in diesen Landgemeinden erworben. Aber der Freiheitssinn der Bevölkerung stellte sich ihnen entgegen, und Friedrich Ii. stellte die Reichsunmittelbarkeit wieder her. Zwar wußte Rudols von Habsburg die alten Vogteirechte wiederzugewinnen, aber nach seinem Tode traten die Waldstätte zu einer Eidgenossenschaft zusammen, deren Freiheiten Adolf von Nassau und Albrecht anerkannten. (Sagen von dem Drucke der österreichischen Vögte, vom Schwure auf dem Rütli, von Tell.) Iv. Heinrich Vii. von Luxemburg, 1308—1313. Er war ein Lehnsträger der französischen Krone und wurde vou der geistlichen Partei gewählt. 1. Gründung einer Hausmacht. In Böhmen hatte sich eine mit der Regierung des Königs (Heinrich von Kärnthen) unzufriedene Adelspartei gebildet, welche Heinrich Vii. die Krone anbot. Dieser belehnte damit seinen eigenen Sohn Johann, den er mit einer böhmischen Prinzessin vermählte. 2. Sein Zug nach Italien. Bon den romantischen Jdecen des Rittertums durchdrungen, begeisterte sich Heinrich noch einmal für die mit der deutschen Krone sich verbindende Anschauung von der Herrschaft der Welt. Daher unternahm er einen Zng nach Italien, um dort das kaiserliche Ansehen wieder herzustellen. Bon den italienischen Patrioten, besonders von dem Dichter Dante Alighieri, begrüßt, erwarb er iu Mailand die lombardische Krone und stellte auch die Kaiserwürde nach 62jähriger Unterbrechung wieder her, 1312. Aber er konnte die Guelfeu, mit welchem Namen jetzt die republikanische Partei bezeichnet wurde, nicht unterwerfen, und als er sich zu einem Feldzuge gegen Neapel rüstete, starb er. V. Ariedrich von Österreich, 1314—1330, und Ludwig

4. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 271

1904 - Habelschwerdt : Franke
271 vereitelt wurde (1730). Sein Vertrauter, der Leutnant Katte, wurde enthauptet, und der Kronprinz mute sich unter strenger Aufsicht an der Regierung zu Kstrin in die Verwaltung einarbeiten. Durch eisernen Flei und durch seine vom Könige gewnschte Verheiratung mit der Prinzessin Elisabeth von Braunschweig-Bevern, eiuer Nichte der Kaiserin, gelang es ihm, den Vater zu vershnen. Auch hatte er inzwischen dessen Bedentnng fr den preuischen Staat wrdigen gelernt. Der Kronprinz versah mit groer Gewissenhaftigkeit den Dienst als Oberst in Ruppin und versammelte auf feinem Schlosse zu Rheiusberg Gelehrte und Knstler um sich. Die kleine Schrift Antimacchiavelli" (S. 151), in der er seine Gedanken der die Aufgabe eines Fürsten niedergelegt hat, gibt sowohl von einem ernsten Studium, als auch davon Zeuguis, da sich Friedrich feiner einstigen Aufgabe immer bewut geblieben ist. 2. Iriedrichs Wegiernngs antritt und erste Matznahmen. Die harte Jugeud hatte Friedrich frh gereift und seinen Charakter gesthlt. Kurz vor seinem Tode machte Friedrich Wilhelm seinen Sohn mit der Treulosigkeit bekannt, mit welcher der Wiener Hof Preußen (S. 263) behandelt hatte. Als Friedrich Ii. 1740 die Negierung antrat, kehrte er zum Erstauueu aller, selbst seiner nchsten Bekannten, den Herrscher hervor. Er forderte von seinen Ministern, da sie das Wohl des Landes der jedes audere Juteresse, auch der das persnliche des Knigs, stellen sollten. Die Verwaltung, die sein Vater geschaffen hatte, lie er unverndert; auch zeigte er sich bald so sparsam wie jener. Dagegen lste er das Potsdamer Riesenregiment auf, verwendete aber das dadurch ersparte Geld zu eiuer Vermehrung des Heeres um 20 000 Mauu. Den Offizieren schrfte er ein, da sie die Soldaten menschlich behandeln und nicht blo schne, sondern auch gute und brauchbare Truppeu heranbilden sollten. Eine seiner ersten Regiernngs-manahmen war die Abschaffung der Folter. Auch fhrte er den Grundsatz der Dulduug durch, indem er erklrte, da in seinem Lande jeder nach seiner Fasson selig werden knne". Den Philosophen Wolfs, den Friedrich Wilhelm I. wegen seines Freisinns des Landes verwiesen hatte, rief der neue König wieder an die Universitt m Halle zurck. Ehrgeizig, persnlich tchtig, voll Vertrauen ans ein zahlreiches Heer und eine volle Staatskasse, setzte sich Friedrich Ii. als Ziel Kronprinz Friedrich in Kstrin. Atzler, Qu. u. L. Ii. Nr. 49. Friedrich Ii. der den preuischen Staat unter seinem Vater Atzler a. a. O. Nr. 47. 9 ' Aus dem 1. u. 2. Kapitel des Antimacchiavelli". Atzler, a. a > Nr 50 Ergnzungen Nr. 13, 14.

5. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 488

1904 - Habelschwerdt : Franke
488 4. Die Freiheit des religisen Bekenntnisses, d. h. jeder darf feinen Glauben ffentlich bekennen. Der Genu der brger-licheu und staatsbrgerlichen Rechte ist unabhngig vom religisen Bekenntnisse, doch darf durch die Ausbuug der Religionsfreiheit den brgerlichen und staatsbrgerlichen Pflichten kein Abbruch geschehen. 5. Das Recht der freien Meinungsuerung. Jeder Preuße hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Dar-stelluug fetite Meinung frei zu uern, darf aber dabei niemand beleidigen oder verleumden, auch nicht zum Ungehorsam aufreizen. Alle Staatsbrger drfen zu erlaubten Zwecken Vereine bilden. 6. Die Unverletzlich keit des Briefgeheimnisses. Briefe drfen nur vou dem geffnet werden, an den sie gerichtet sind. Ausnahmen finden nur bei strafgerichtlichen Untersuchungen und im Kriegsfalle statt. 7. Eltern und deren Stellvertreter drfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, der fr die ffentlichen Volksschulen vorgeschrieben ist. 8. Alle Preußen sind wehrpflichtig. 3. Der König. Der König steht an der Spitze des Staates; seine Person ist unverletzlich. Die Verantwortlichkeit fr die Regierungsakte bernimmt der Minister, der die Gegenzeichnung leistet. Dem Könige allein steht die vollziehende Gewalt zu. Der König beruft, erffnet und schliet den Landtag; er befiehlt die Verkudiguug der Gesetze und erlt die zu ihrer Ausfhrung ntigen Verordnungen. Der König ernennt und entlt die Minister, Staatsbeamten und die Offiziere. Ihm haben alle Beamten den Treueid, die Soldaten den Fahneneid zu schwreu. Der König hat das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schlieen, auch andere Vertrge mit fremden Regierungen zu errichten. Er hat das Recht der Begnadigung und Strafmilderung. Dem König steht die Verleihung von Orden und anderen mit Vorrechten verbundenen Auszeichnungen zu. Er bt das Mnz recht nach Magabe des Gesetzes. Die Krone ist, den Kniglichen Hausgesetzen gem, erblich in dem Mannesstamme des Kniglichen Hauses nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linealfolge, d. h. es folgt auf den König fetit ltester Sohn, oder, wenn Shne nicht vorhanden sind, der nchste Bruder des Knigs. (Agnaten sind die Blutsverwandten vterlicherseits.) Der Thronerbe wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres grojhrig. Er leistet bei seinem Regierungsantritt in Gegen-wart der vereinigten Kammern das eidliche Gelbnis, die Verfassung

6. Mittelalter - S. 82

1890 - Berlin : Weidmann
1198—1218 Otto Iv. seit 1208 allgemein anerkannt. Versöhnt mit der Staufischen Partei durch seine Vermählung mit Philipps Tochter Beatrix, hält er mit Erfolg den Landfrieden auf- 1198—1216 Innocenz Iii. erhebt die Macht der Kirche im Sinne Gregors Vii. auf ihren Höhepunkt: durch den Bürgerkrieg in Deutschland zum Schiedsrichter über die deutsche Krone geworden, tritt er als solcher auch bei inneren Streitigkeiten in Frankreich, Polen undungarn auf; Johann ohne Land, Königvon England, und Peter von Aragonien nehmen ihre Reiche von ihm zu Leben, Portugal ist Rom tributpflichtig. Um die Macht des Papsttums nicht zu gefährden, sucht er die Vereinigung des Königreichs Sicilien mit dem Reiche und auch nur in der Hand Friedrichs Ii. zu verhindern. — Dagegen ruft die Verweltlichung der Kirche infolge der politischen Macht des Papsttums die Bewegung der Katharer (Ketzer) sowie die Gründung von Bettelorden hervor. — Gegen erstere giebt Innocenz der Inquisition bestimmte Formen. Die Katharer, die Reinen, ital. gazzari, daher Ketzer) waren wohl im 10. Jh. in Bulgarien entstanden, vermutlich gegründet durch einen Priester Bo-gumil, nach dem sie auch Bogumilen heifsen, während die französische Bezeichnung Bougre1) = Bulgare ist. Sie wollten der verweltlichten Kirche gegenüber zur Reinheit der Urkirche zurückkehren und fanden auch in der Geistlichkeit großen Anhang, so dafs sie sich zu einer förmlichen Kirche (mit Diöcesen und Bischöfen) organisierten. Über ganz Italien verbreitet, wo u. a. die Pataria-) mit ihnen zusammenhing, fanden sie auch in Westdeutschland, besonders aber in Süd-Frankreich starken Anhang, wo sie auch Bonshommes und nach ihrem Bistum Albi Albigenser hiefsen. Die Inquisition, d. h. ein förmliches Verfahren der kirchlichen und staatlichen Behörden zur Aufsuchung derer, die von der korrekten Kirchenlehre..abweichen, bestand schon unter den römischen Kaisern; die Überführten erhielten kirchliche und bürgerliche Strafen, selbst der Tod wurde als Strafe der Ketzerei für zulässig gehalten. Doch unterlagen vom Untergange des römischen Reiches bis zum Auftreten der Katharer die Ketzer nur geistlichen Strafen. Ihre furchtbare Gestalt erhielt die Inquisition erst durch Innocenz Iii. anläfslich der Albigenserkriege 1215. — Ihre Greuel erregten in Südfrankreich heftige Volks-aufstände. — Die Verbrennung für Ketzer (in Spanien Auto da fe = actus fidei) wurde zuerst in Catalonien 1197 eingeführt. — Als Ketzerei galt auch Zauberei, Astrologie, Heiligenschändung, Kirchenraub u. ä. abeunte mutatae sunt litterae in contrarium et signatae bulla regia. — Uber Phüipp sagt das Chl'on. Ursperg.: Animo lenis, mente mitis, eloquio affabilis, erga homines benignus, largus satis et discretus, debilis quidem corpore, sed satis virilis; . . . facie venusta et decora, capillo fluvo, stutura mediocri, ma-gis tenui quam, grossa. *) Heut zum Schimpfwort geworden (= Schurke, Schuft). — 2) S. o. S. 572.

7. Neue Zeit - S. 35

1892 - Berlin : Weidmann
— 35 — Calais) nicht ausgeglichen haben; der Papst im Bunde mit dem Kaiser, um dessen Hülfe zur Unterdrückung der Reformation zu erlangen. 1521 — 1522 Luther auf der Wartburg (als Junker Georg), mit der Übersetzung des Neuen Testaments beschäftigt: die Unruhen der Wiedertäufer in Wittenberg, die, geführt von Carlstadt und dem schwärmerischen Zwickauer ‘Propheten’, dem Weber Claus Storch, das gesamte Leben nach angeblichen ‘Eingebungen des Geistes’ umgestalten wollen und alle Ceri-monien und Aufserlichkeiten, besonders die Taufe verwerfen, veranlassen Luther trotz der Warnungen des Kurfürsten zur Rückkehr nach Wittenberg, wo er durch Predigten die Ruhe wiederherstellt. Unter Wiedertäufern wurden im 16. Jahrhundert alle diejenigen religiösen Sekten zusammengefafst, die aus den Lehren der Reformatoren ohne Rücksicht auf die Unvollkommenheit der irdischen Verhältnisse die letzten Folgerungen zogen: weil Luther den Aufserlichkeiten des Katholicismus gegenüber die Religion als ein innerliches Erfassen des Göttlichen hinstellte, verwerfen sie alle äufseren Formen (daher in erster Linie die Taufe der Kinder); andererseits wollten sie mit der praktischen Durchführung der christlichen Lehren Ernst machen und ein Reich Christi schon auf Erden hersteilen, in dem alle Not gehoben sei; einige sahen die Wiederkunft Christi als nahe bevorstehend an (daher Chiliasten, Quin to-monarchisten u. ä.). Das deutsche Volk und alle Stände, nicht nur das Proletariat des Bauernstandes, begriff diesen Standpunkt, der dem deutschen Idealismus entsprach, so gut, dafs die Wiedertäufer in gröfseren oder kleineren Gemeinden durch ganzdeutschland, die Schweizund Holland verbreitet waren. In Deutschland und der Schweiz unterdrückt, in Holland verfolgt, suchten sie Zuflucht in England, wo sie großen Anhang fanden und als Independenten unter Cromwell zu politischer Bedeutung (vgl. Englische Gesch. zu 1625-1640 und 1648) gelangten, nach dem Sturz der Republik aber sich in die stillen Gemeinden der Quäker verwandelten und zum Teil England verliefsen, um die Begründer der Nord-Amerikanischen Freistaaten zu werden. — Noch jetzt erneuern sich, namentlich in England und Amerika, solche Bewegungen in den separatistischen Gemeinden, die sich von der allgemeinen Kirche ihres Landes trennen, weil sie einen reineren Glauben für sich in Anspruch nehmen, den sie dann auch in seinen praktischen Konsequenzen durchzuführen suchen. Vorbild ist meist die erste christliche Gemeinde, die Apostelgesch. 2, 44 f. und 4, 32 ff.j) geschildert wird und in der kommunistische Grundsätze, die in der That im Christentum liegen, __________________für kurze Zeit zur Ausführung kamen. Vgl. zu 1534—35. r> Aue aher> die gläubig waren geworden, waren bei einander und hielten alle Ding gemein. Ihre Güter und Habe verkauften sie und teilten sie aus unter alle, nachdem jedermann not war. — Die Menge aber der Gläubigen war Ein Merz und Eine Seele; auch keiner sagte von seinen Gütern, dafs sie seine wären, sondern es war ihnen alles gemein u. s. w. 3*

8. Neue Zeit - S. 36

1892 - Berlin : Weidmann
— 36 — 1521 Melanclitlions ‘Loci communes rerum tlieologicarum', die erste evangelische Dogmatik. 1521—1524 Das Reichsregiment und zwei Reichstage zu Nürnberg 1522/23 und 1524 treten für die Sache Luthers ein, indem 1) dem Nachfolger Leos X., dem sittenreinen und auf kirchliche Reformen ernstlich bedachten Adrian Yi., dem Lehrer Karls V. und letzten deutschen Papst, auf das Verlangen, die Lutherische Bewegung zu unterdrücken, im Sinne einer deutschen Nationalkirche mit der Forderung eines Konzils in Deutschland unter Beteiligung der Laien binnen Jahresfrist geantwortet und in den ‘Gravamina nationis Germanic ae’ ein Verzeichnis von 100 Beschwerdepunkten eingereicht wird, die von der Kurie abzustellen seien; 2) die Ausführung des Wormser Edikts, so weit es möglich sei, angeordnet und eine Nationalversammlung*) in Speier zur endgültigen Regelung der Religionsangelegenheit in nationalem Sinne in Aussicht genommen wird. 1522 Luthers Übersetzung des Neuen Testaments erscheint2). 1522—1523 Fehde Franz v. Sickingens und der rheinischen Reichs- ritterschaft gegen den Erzbischof von Trier. Anlafs eine Geldforderung Sickingens; letzter politischer Zweck, auf den Sickiugen durch seinen Freund Hutten behufs Bekämpfung des Papsttums hingelenkt ist: Beseitigung der geistlichen Fürsten, um deren Territorien an die Reichsritterschaft zu geben, die der steigenden Fürstenmacht gegenüber mehr und mehr verarmt und politischen Einflufs auf die Reichsangelegenheiten verlangt. Sickingen wird von den weltlichen und geistlichen rheinischen Fürsten in seiner Feste Landstuhl (bei Kreuznach)3) belagert und f an einer Wunde. — Hutten, von der Burg Landstuhl nach der Schweiz geflüchtet, f. (S. o. S. 27.) 1521—1522 Aufstand des spanischen Adels und der Comuneros d. i. der Städte gegen die Willkürregierung Karls V., unterdrückt durch Karls Minister, die den Adel vom Yolke trennen und ________________ die Städte schlagen. 1) Der päpstliche Legat fürchtete diese, da mau in Speier auf die Y olksstimme hören wolle. 2) Es gab Bibelübersetzungen vor Luther, aber sie waren, nach der Vulgata angefertigt, voller Irrtümer und durch sprachliches Ungeschick unverständlich. — Von katholischer Seite wurde der Lutherischen Übersetzung die von Ems er entgegengestellt. Die Aufnahme der Lutherischen Übersetzung kennzeichnet L.s Gegner Cochläus, indem er sagt: ‘wunderbar sei das N. T. vervielfältigt worden’. 3) Seine zweite Burg war die Ebernburg bei Kirchheimbolanden in der bayer. Pfalz, wo noch jetzt ihre Ruinen.

9. Neue Zeit - S. 45

1892 - Berlin : Weidmann
— 45 — (1531) die Grafen von Mansfeld und 11 Reichsstädte (Strafsburg, Ulm, Constanz, Reutlingen, Memmingen, Lindau, Biberach, Isny (Württ.), Lübeck, Magdeburg und Bremen) zunächst auf 6 Jahr (März). Die Verbündeten suchen mit England Verbindungen anzuknüpfen. Ferdinand von Österreich zum römischen König gewählt, trotz des Widerspruchs von Kur-Sachsen. 1532 Religionsfriede von Nürnberg: der Kaiser willigt der drohenden Türkengefahr wegen in die Einstellung der am Reichs-kammergericlit in Religionssachen eingeleiteten Prozesse; der Friede wird in den Abschied des gleichzeitig der Türken wegen zu Regensburg tagenden Reichstages aufgenommen und darin ein Konzil binnen Jahresfrist in Aussicht gestellt, andernfalls solle eine Reichsversammlung die Reformation in die Hand nehmen. — Die Türken kehren infolge der tapferen Verteidigung von Günz (100 km südlich von Wien) und kleinerer Verluste in Steiermark bei der Nachricht von dem bei Wien sich sammelnden Reichsheere um.1) — Publikation der peinlichen Hals-gerichtsor dnung Karls V. (sog. Carolina). Johann der Beständige f. Johann Friedrich der Grofsmütige (—1554). Die drohende Türkengefahr schien so groß, dafs der Papst ernstlich auf eine Einigung mit den Protestanten ausging: er wollte sich die Augsburgische Konfession gefallen lassen. Die gemäfsigten Theologen, denen er sie vorlegte, fanden, dafs darin einiges ganz katholisch, anderes auf katholischen Sinn zu deuten sei, noch anderes eine Verständigung nicht ausschliefse. 1531 Schlacht bei Cappel; Zwingli fällt (October): Sieg der katholisch gebliebenen Urkantone (Schwyz, Uri, Unterwalden) über die reformierten, (hauptsächlich Zürich, Basel, Bern), die auf der Tagsatzung der Eidgenossenschaft Duldung der Reformation seitens der Urkantone nicht hatten durch-setzen können. Die mit Zürich im Bunde stehenden oberdeutschen Städte schliefsen sich an den schrnal-kaldischen Bund an. 1533 Heinrich Viii., wegen einer Gegenschrift gegen Luthers Schrift von der Babylonischen Gefangenschaft der Kirche vom Papst ‘Defensor fidei’ genannt, sagt sich vom Papste los, als er von seiner Gemahlin Katharina von Aragon, Tante Karls V., 1) Soliman, der von den deutschen Verhältnissen genau unterrichtet war, hatte, als Gesandte Ferdinands die Macht des Kaisers rühmten, gefragt, ob der Kaiser mit Martin Luther Frieden geschlossen habe.

10. Neue Zeit - S. 52

1892 - Berlin : Weidmann
tage zu Regensburg trotz der Erfolglosigkeit der Religions-gespräclie gegen Bewilligung von Türkenhülfe, im Widerspruch mit der katholischen Mehrheit, bis auf ein Konzil Freiheit und Ausbreitung ihrer Lehre, Zulassung zum Reichskammergericht u. a. zu gewähren. (1541) Karls V. Zug nach Algier um die dortigen Korsaren zu züchtigen: ein Sturm vereitelt alle Erfolge. — Bündnis zwischen Franz I. und den Osmanen: Einfall der letzteren in Ungarn. 1542—1544 Vierter Krieg Karls V. mit Franz I. 1542 Die Städte Braunschweig und Goslar vom Schmalkaldischen 1541 loh. Calvin (Jean Chauvin) dauernd in Genf, nachdem er bereits 1536 dorthin berufen, aber wegen der Strenge seiner Ansichten nach zwei Jahren die Stadt zu verlassen gezwungen war. Er giebt der Gemeinde eine ihrer politischen ähnliche demokratische Kirchenverfassung, indem er die Leitung der kirchlichen Angelegenheiten einem von den Bürgern gewählten Ausschufs von ‘Ältesten’ (Presbytern) überträgt: daher Presbyterialverfassung. Doch wird der ganze Staat durch Einführung einer überaus strengen Kirchenzucht, die selbst den Tod als Strafe für Irrlehren verhängt und durch ein Consistorium ausgeübt wird, zu einer von Calvin tyrannisch geleiteten Theokratie. Durch Einigung mit den Zwinglianern (namentlich über das Abendmahl) wird Calvin Stifter der reformierten Kirche, für deren Befestigung er eine theologische Akademie in Gent gründet. Calvins (f 1564) Nachfolger war der Franzose Thom. Beza (1519—1605). Von Genf aus verbreitet sich die reformierte Kirche nach Frankreich, (namentlich dem südlichen), wo die Protestanten den Spottnamen Hugenotten erhalten, nach Holland und Schottland (durch John Knox). Calvin, geb. 1509 zu Noyon in der Picardie, Solm eines bischöflichen Prokurators und früh durch Fleifs, sittlichen Ernst und Frömmigkeit ausgezeichnet, hatte zuerst Theologie, dann auf Wunsch seines Vaters Jurisprudenz studiert und, der Reformation gewonnen und vielfach verfolgt, ein unstetes Leben geführt. — Unter seiner Diktatur in Gent kamen mehrere Hinrichtungen vor, hauptsächlich wegen Auflehnung gegen die Kirchenverfassung, doch auch an Hexen und wegen falscher Lehre, wie an dem gelehrten spanischen Arzte Mich. Servet (Servede), der über die Trinität abweichende Lehren aufstellte und nicht widerrufen wollte (verbrannt 1553). — Es ist der fanatische Geist der Romanen, der hier bei dem sonst wahrhaft frommen Reformator in dem Festhalten an dem katholischen Standpunkt zu tage tritt: der deutschen Reformation fällt kein To de surteil wegeu irrigen oder Unglaubens zur Last.
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