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1. Hessische Geschichte - S. 49

1897 - Gießen : Ricker
— 49 — habe versprochen, den Landgrafen nicht in „ewiger" Gefangenschaft zu halten. Er wurde in Ondenarde und Mecheln in Belgien 5 Jahre gefangen gehalten. Ein Fluchtversuch mißglückte. Während dieser Zeit führte Philipps Sohn Wilhelm die Regierung in Hessen. Dieser verband sich, als der Kaiser trotz vielseitiger Vorstellungen seinen Gefangenen nicht freigeben wollte, mit seinem Schwager Moritz von Sachsen und dem Könige Heinrich Ii. von Frankreich, um den Kaiser zur Nachgiebigkeit zu zwingen. Als derselbe in Tirol weilte, überfiel ihn Moritz mit starker Heeresmacht in Innsbruck. Nur mit Mühe gelang es dem Kaiser der Gefangenschaft zu entkommen. Sein Bruder Ferdinand schloß mit den protestantischen Fürsten den Passaner Vertrag (1552), demznfolge die Gefangenen freigegeben wurden. Der Augsburger Religionsfriede (1555) gewährte der Augsburger Konfession volle Religionsfreiheit. Philipps letzte Lebensjahre waren der Wohlfahrt feines Landes gewidmet. Er starb den 31. März 1567 zu Kassel, im 49. Jahre seiner Regierung. Sein letzter Wunsch war, daß seine 4 Söhne die Landgrafschaft Hessen nicht teilen sollten. Für den Fall, daß dieselben nicht mit einander leben könnten, verordnete er, daß der älteste, Wilhelm, Niederhessen mit Kassel erhalten sollte, Ludwig, der zweite Sohn, Oberhessen mit der Hauptstadt Marburg, Philipp die niedere Grafschaft Katzenellenbogen mit Rheinfels und St. Goar, Georg, der jüngste, die obere Grafschaft Katzenellenbogen mit der Hauptstadt Darmstadt. — 2. Hessisches Heerwesen. a) Von der ältesten Beit bis auf Philipp den Großmütigen. Die Grundlage der hessischen Kriegsmacht war das Lehnswesen. Die Ritterschaft des Landgrafen bildete der hessische Landadel, der seine Burgen dem Landgrafen als Lehen übergeben hatte oder mit Burgen, Gerichten und Rittergütern von dem Landgrafen belehnt, und somit als Lehnsträger oder Vasall zum Kriegsdienste verpflichtet war. Zur Zeit Philipps des Großmütigen gab es in Ober- und Niederhessen und Katzenellenbogen allein 280 adelige Geschlechter, die sich wieder in mehrere Linien teilten. In den mit Schlössern versehenen Städten oder in ihren eigenen Burgeu unterhielten die Landgrafen eine stattliche Anzahl von Burgmannen und Amtleuten, welche gleichfalls Heeresfolge zu leisten hatten. Im 15. Jahrhundert zur Zeit Kaiser Friedrichs Iii. besaßen die hessischen Landgrafen in Ober- und Niederhessen allein 42 mit Schlössern versehene Städte und 34 eigene Burgen. Außer diesen Kriegspflichtigen aus dem hessischen Adel und den Burgmannen gab es noch reichsunmittelbare und gräfliche Vasallen, Berg Sr, Hessen. 4

2. Hessische Geschichte - S. 54

1897 - Gießen : Ricker
— 54 — und erzielte eine Jahreseinnahme von 350 000 fl. Der 4. Teil, etwa 90 000 fl., war für die Hofhaltung nötig, und fo konnte diese Summe für einen großen Krieg nicht ausreichen. Wurde der Krieg für einen Freund geführt, so erhielt man eine Entschädigung. Die Klöster des Landes mußten die Kosten decken helfen. Der Bauernkrieg hatte den Landgrafen viel Geld gekostet; der schwäbische Bund verlangte allein einen Beitrag von mehreren 1000 fl. Die Klöster mußten je 20 Mark Silber beisteuern. Obschon der Württembergische Feldzug allein über 400 000 fl. erforderte, konnte der Landgraf trotzdem dem französischen Gesandten erklären, daß er noch 300 000 fl. bereit liegen habe, ein Beweis, daß der Landgraf ein sparsamer Landesvater war. Bei der Gründung des schmalkaldischen Bundes mußte Hessen allein 30 000 fl. in die Bundeskaffe zahlen. Die Kriegskosten des schmalkaldischen Krieges betrugen 2 Millionen fl., von welchen allein auf Hessen 500 000 fl. kamen. Außerdem mußte nach der Kapitulation des Landgrafen 150 000 fl. vom Lande als Kriegsentschädigung an den Kaiser gezahlt werden. Diese großen Anforderungen an die landesherrliche Kasse legte dem Fürsten die Pflicht auf, Steuern zu erheben. Die älteste allgemeine Steuer war die sogenannte „Landessteuer", ein Beitrag zum „gemeinen Pfennig", welchen das Land für das Reich zu leisten hatte, und welcher auf dem Reichstage bestimmt wurde. In den Türkenkriegen heißt die Steuer „Türkensteuer". Hessen hatte für das Reich 50 Reiter und 260 Fußgänger zu stellen oder für einen Monat der Reichshilfe „Römer-monat" 1640 fl. zu zahlen. Eine große Reichssteuer mußte im Türkenkriege im Jahre 1532 nach dem Nürnberger Religionsfrieden aufgebracht werden, so daß außer den Städten und Gerichten auch die Ritter, die sonst steuerfrei waren, herangezogen werden mußten. Sie steuerten von dem eigenen Einkommen den 6. und von dem ihrer Hintersassen den 4. Pfennig vom Hundert bei. Zu dem an die schmalkaldische Bundeskasse zu zahlenden Beitrage von 30 000 fl. bewilligten die Städte und Ämter eine „halbe Landessteuer", 1555 wurde eine Viertellandessteuer zu den Kriegskosten und zu der Abfindungssumme der nassauischen Ansprüche auf Katzenellenbogen gewährt; aber immer heißt diese Steuer „Türkensteuer". 1566 wurde eine „ eilende Türkensteuer" erhoben. Die Türkensteuer wurde nach folgenden Grundsätzen veranschlagt: Von 100 fl. Steuerkapital oder 20 fl. Einkommen wurde 1/2 fl. bezahlt, Fürstliche Unterthanen in Nieder- und Oberheffen, in der Ober- und Niedergrafschaft und Grafchaft Dietz zahlen 49946 fl.; der Adel des Niederfürstentums : 4522 fl., Stifter und Geistliche: 1104, Adel des Ober-fürstentums: 4182 fl., Land-Komthur: 500 fl., Universität Marburg: 282 fl., die hessischen Spitalien: 880 fl., Ausländische von Adel, geistliche und weltliche Stände der Obergrafschaft: 588 fl., in Summe 12058 fl., zu 49946 fl. ergiebt 62004 fl. Zu dem Bau der Festungen hatten die Städte durch Geldleistungen und Arbeit helfen müssen. Zur Wiederherstellung der geschleiften Festungen lieferten sie 1569: 12 000 fl., 1573 für Kassel allein 20 000 fl.
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