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1. Hessische Geschichte - S. 23

1897 - Gießen : Ricker
— 23 — verpfändete sie 1252 für 2000 Mark Silber an den Erzbischof von Mainz mit der Bestimmung: „Der Erzbischof möge die Einwohner als Rebellen behandeln". Über die Beziehung der Stadt zum Städtebnud werden wir später hören. Schultheiß Marquard von Oppenheim schloß (1254) mit Arnold von Walpoden zu Mainz ein Bündnis zwischen Mainz, Worms und Oppenheim, aus dem der spätere große rheinische Städtebund beruhte. — Iv. Vom Interregnum bis M Reformation. (1354—1500.) X* Dev rheinische Stä-tebuird. 1254. Während der langen Abwesenheit der hohenstanfischen Kaiser in Italien war das kaiserliche Ansehen in Deutschland gesunken. Die einzelnen Grundherren gewannen immer größere Selbständigkeit und unterdrückten Bürger und Bauern. Von ihren festen Burgen aus überfielen sie die mit Waren beladenen Schiffe oder die auf den Landstraßen daherziehenden Wagen der Kaufleute. Niemand konnte einen vor diesen Raubrittern schützen. Kaiser Friedrich I. wollte diesem Unfug steuern durch Erlaß des Fehdebriefes, der bedingte, daß die Fehden wenigstens 3 Tage vorher angemeldet werden sollten. Kaiser Friedrich Ii. stiftete von Mainz aus den sogenannten Landfrieden, der den unrechtmäßigen Zoll zu Wasser und zu Land verbot und den Durchreisenden zu Wasser und zu Land gegen Zahlung einer Abgabe Friede und Sicherheit gewährte. Die kaiserlichen Bestimmungen wurden aber wenig beachtet; das deutsche Bürgertum mußte sich selbst helfen. Es schloß sich enger zusammen. Der Heerbann der Städte, das Aufgebot, bildete ein Gegengewicht gegen die Macht der Landesherren. Die Städte schloffen sich an den Kaiser an, und dieser sah wieder in den Städten ein Gegengewicht gegen die Reichsvasallen. Der Kaiser verbündete sich mit den Reichsständen gegen die „Wild- und Raugraseu". 1220 hatten sich Mainz, Oppenheim und Worms verbündet; 1226 schlossen Mainz, Bingen, Worms, Speyer, Frankfurt, Gelnhausen und Friedberg einen Bund. Dieser kleine Bund wurde durch den Mainzer Schultheißen Walpoden zu dem großen rheinischen Bunde erweitert. Diesem verdankt das deutsche Vaterland die Wiederherstellung der Ruhe und Sicherheit in dieser gesetzlosen Zeit. Zweck des Bundes war die Aufrechterhaltung des Rechtes und Friedens und die Befchütznng der Schwachen; der Bund stellte sich in den Dienst des Königs. 1256

2. Hessische Geschichte - S. 31

1897 - Gießen : Ricker
-Blaus der Burg, soudern erschienen nur zur Burghut, wenn sie dazu aufgefordert wurden. An der Spitze der Burgmannschaft von 100 Rittern stand der Burggraf, welcher" anfangs vom Kaiser ernannt, später aber von den Burgmannen erwählt wurde. Der Burggraf hatte den Oberbefehl und die Vertretung nach außen. Über Krieg und Frieden aber hatte die gesamte Burgmannschaft zu beschließen. Die Eigenschaft eines Burgmanns erbte auf die Söhne und Schwiegersöhne desselben fort. Die Burgmannen konnten nach der Verordnung Kaiser Rudolfs in streitigen Sachen nur von dem Hofrichter am kaiserlichen Hofe oder ihrem Burggrafen bestraft werden. Sie erlangten das Recht, von der Stadt Friedberg das halbe Umgeld (Octroi) von dem in die Stadt eingebrachten Weine zu erheben. Außerdem kam ihnen ein Viertel des städtischen Zolles zu. Der Burggraf erlangte auch die Oberhoheit über die Grafschaft Kaichen. Er war nicht nur oberster Befehlshaber der Burg, sondern auch Reichsschultheiß der Stadt Friedberg. Als solcher hatte er dasselbe Recht wie der kaiserliche Schultheiß in den übrigen Reichsstädten. Er führte den Vorsitz beim Schöffengericht und hatte die Reichssteuern und die Abgaben der Inden zu erheben. Seine Einkünfte setzten sich zusammen aus Gerichtsgebühren und bestimmten Abgaben bei Aufnahme eines neuen Bürgers. Das Stadtgericht bestand aus 12 Schöffen, welche ans der Zahl der Bürger auf Lebenszeit gewählt wurden. Diese führten anfänglich das ganze Stadtregiment. Seit 1279 teilten sie dasselbe mit 12 Ratsmannen. Der Burggraf hatte das Recht, einen Unterschultheißen in die Stadt zu setzen, welcher an seiner Stelle die Gerichtsbarkeit führte. Die Stadt entwickelte sich neben der Burg. Unter Kaiser Konrad Iv., etwa um 1240, erlangte die Stadt das Recht, Markt und Messen zu halten. Im Jahre 1255 schloß sich Friedberg dem großen rheinischen Städtebunde an. Außerdem schlossen Friedberg, Frankfurt, Gelnhausen und Wetzlar noch ein besonderes enges Bündnis zusammen. Die Wohlhabenheit der Stadt wuchs; aber gerade dadurch geriet das aufstrebende Bürgertum in Fehde mit den Bewohnern der Burg. Im Jahre 1349 verpfändete Kaiser Karl Iv. die Stadt für 10 000 fl. an Günther von Schwarzburg. Die Stadt war bemüht, diese Pfandschaft los zu werden; aber sie ging lange Zeit auf den jedesmaligen neuen Burggrafen über. Um dieselbe los zu werden, suchte sie 1483 Schutz bei dem Landgrafen Heinrich Iii. von Hessen, mußte aber dafür ein Schriftstück unterzeichnen, nach welchem sie sich ohne den Willen der Sechser (6 Burgmannen) mit keinem fremden Herrn verbinden wollte. Diese Verhältnisse störten sehr die Entwickelung der Stadt; der Wohlstand sank namentlich infolge des 30 jährigen Krieges. Von dieser Zeit ab geriet auch die Burg in Verfall. Der letzte Burggraf Clemens August Graf von Westphaien erhielt die Rechte eines Standesherrn und trat 1817 seine Rechte an den hessischen Staat ab, sodaß nach seinem Tode 1819 die Burg Friedberg und die Grafschaft Kaichen an das Großherzogtum Hessen fielen.

3. Hessische Geschichte - S. 49

1897 - Gießen : Ricker
— 49 — habe versprochen, den Landgrafen nicht in „ewiger" Gefangenschaft zu halten. Er wurde in Ondenarde und Mecheln in Belgien 5 Jahre gefangen gehalten. Ein Fluchtversuch mißglückte. Während dieser Zeit führte Philipps Sohn Wilhelm die Regierung in Hessen. Dieser verband sich, als der Kaiser trotz vielseitiger Vorstellungen seinen Gefangenen nicht freigeben wollte, mit seinem Schwager Moritz von Sachsen und dem Könige Heinrich Ii. von Frankreich, um den Kaiser zur Nachgiebigkeit zu zwingen. Als derselbe in Tirol weilte, überfiel ihn Moritz mit starker Heeresmacht in Innsbruck. Nur mit Mühe gelang es dem Kaiser der Gefangenschaft zu entkommen. Sein Bruder Ferdinand schloß mit den protestantischen Fürsten den Passaner Vertrag (1552), demznfolge die Gefangenen freigegeben wurden. Der Augsburger Religionsfriede (1555) gewährte der Augsburger Konfession volle Religionsfreiheit. Philipps letzte Lebensjahre waren der Wohlfahrt feines Landes gewidmet. Er starb den 31. März 1567 zu Kassel, im 49. Jahre seiner Regierung. Sein letzter Wunsch war, daß seine 4 Söhne die Landgrafschaft Hessen nicht teilen sollten. Für den Fall, daß dieselben nicht mit einander leben könnten, verordnete er, daß der älteste, Wilhelm, Niederhessen mit Kassel erhalten sollte, Ludwig, der zweite Sohn, Oberhessen mit der Hauptstadt Marburg, Philipp die niedere Grafschaft Katzenellenbogen mit Rheinfels und St. Goar, Georg, der jüngste, die obere Grafschaft Katzenellenbogen mit der Hauptstadt Darmstadt. — 2. Hessisches Heerwesen. a) Von der ältesten Beit bis auf Philipp den Großmütigen. Die Grundlage der hessischen Kriegsmacht war das Lehnswesen. Die Ritterschaft des Landgrafen bildete der hessische Landadel, der seine Burgen dem Landgrafen als Lehen übergeben hatte oder mit Burgen, Gerichten und Rittergütern von dem Landgrafen belehnt, und somit als Lehnsträger oder Vasall zum Kriegsdienste verpflichtet war. Zur Zeit Philipps des Großmütigen gab es in Ober- und Niederhessen und Katzenellenbogen allein 280 adelige Geschlechter, die sich wieder in mehrere Linien teilten. In den mit Schlössern versehenen Städten oder in ihren eigenen Burgeu unterhielten die Landgrafen eine stattliche Anzahl von Burgmannen und Amtleuten, welche gleichfalls Heeresfolge zu leisten hatten. Im 15. Jahrhundert zur Zeit Kaiser Friedrichs Iii. besaßen die hessischen Landgrafen in Ober- und Niederhessen allein 42 mit Schlössern versehene Städte und 34 eigene Burgen. Außer diesen Kriegspflichtigen aus dem hessischen Adel und den Burgmannen gab es noch reichsunmittelbare und gräfliche Vasallen, Berg Sr, Hessen. 4

4. Hessische Geschichte - S. 54

1897 - Gießen : Ricker
— 54 — und erzielte eine Jahreseinnahme von 350 000 fl. Der 4. Teil, etwa 90 000 fl., war für die Hofhaltung nötig, und fo konnte diese Summe für einen großen Krieg nicht ausreichen. Wurde der Krieg für einen Freund geführt, so erhielt man eine Entschädigung. Die Klöster des Landes mußten die Kosten decken helfen. Der Bauernkrieg hatte den Landgrafen viel Geld gekostet; der schwäbische Bund verlangte allein einen Beitrag von mehreren 1000 fl. Die Klöster mußten je 20 Mark Silber beisteuern. Obschon der Württembergische Feldzug allein über 400 000 fl. erforderte, konnte der Landgraf trotzdem dem französischen Gesandten erklären, daß er noch 300 000 fl. bereit liegen habe, ein Beweis, daß der Landgraf ein sparsamer Landesvater war. Bei der Gründung des schmalkaldischen Bundes mußte Hessen allein 30 000 fl. in die Bundeskaffe zahlen. Die Kriegskosten des schmalkaldischen Krieges betrugen 2 Millionen fl., von welchen allein auf Hessen 500 000 fl. kamen. Außerdem mußte nach der Kapitulation des Landgrafen 150 000 fl. vom Lande als Kriegsentschädigung an den Kaiser gezahlt werden. Diese großen Anforderungen an die landesherrliche Kasse legte dem Fürsten die Pflicht auf, Steuern zu erheben. Die älteste allgemeine Steuer war die sogenannte „Landessteuer", ein Beitrag zum „gemeinen Pfennig", welchen das Land für das Reich zu leisten hatte, und welcher auf dem Reichstage bestimmt wurde. In den Türkenkriegen heißt die Steuer „Türkensteuer". Hessen hatte für das Reich 50 Reiter und 260 Fußgänger zu stellen oder für einen Monat der Reichshilfe „Römer-monat" 1640 fl. zu zahlen. Eine große Reichssteuer mußte im Türkenkriege im Jahre 1532 nach dem Nürnberger Religionsfrieden aufgebracht werden, so daß außer den Städten und Gerichten auch die Ritter, die sonst steuerfrei waren, herangezogen werden mußten. Sie steuerten von dem eigenen Einkommen den 6. und von dem ihrer Hintersassen den 4. Pfennig vom Hundert bei. Zu dem an die schmalkaldische Bundeskasse zu zahlenden Beitrage von 30 000 fl. bewilligten die Städte und Ämter eine „halbe Landessteuer", 1555 wurde eine Viertellandessteuer zu den Kriegskosten und zu der Abfindungssumme der nassauischen Ansprüche auf Katzenellenbogen gewährt; aber immer heißt diese Steuer „Türkensteuer". 1566 wurde eine „ eilende Türkensteuer" erhoben. Die Türkensteuer wurde nach folgenden Grundsätzen veranschlagt: Von 100 fl. Steuerkapital oder 20 fl. Einkommen wurde 1/2 fl. bezahlt, Fürstliche Unterthanen in Nieder- und Oberheffen, in der Ober- und Niedergrafschaft und Grafchaft Dietz zahlen 49946 fl.; der Adel des Niederfürstentums : 4522 fl., Stifter und Geistliche: 1104, Adel des Ober-fürstentums: 4182 fl., Land-Komthur: 500 fl., Universität Marburg: 282 fl., die hessischen Spitalien: 880 fl., Ausländische von Adel, geistliche und weltliche Stände der Obergrafschaft: 588 fl., in Summe 12058 fl., zu 49946 fl. ergiebt 62004 fl. Zu dem Bau der Festungen hatten die Städte durch Geldleistungen und Arbeit helfen müssen. Zur Wiederherstellung der geschleiften Festungen lieferten sie 1569: 12 000 fl., 1573 für Kassel allein 20 000 fl.

5. Hessische Geschichte - S. 58

1897 - Gießen : Ricker
— 58 — Zur Förderung des Weinbaus ließ der Landgraf Weingärtner aus Straß bürg kommen, welche den herrschaftlichen Weinbergen in Darmstadt vorstehen sollten. Der Wein aus den herrschaftlichen Kellereien war sehr beliebt und gesucht. Der Herzog von Württemberg erhielt vom 1590er Gewächse 9 Fuder ä 75 fl., der Graf zu Lippe 6 Fuder ä 60 und 70 fl. Es wurde viel inländischer Wein zur Lagerung in den herrschaftlichen Kellereien von Privaten aus Darmstadt, Griesheim, Pfungstadt, Dornheim, Goddelau, Stockstadt, Büttelborn, Crumstadt, Zwingenberg, Auerbach, Bickenbach, Jugenheim, Seeheim, Alsbach und Eberstadt angekauft. Da der Bedarf an Bier sehr groß war, indem nämlich sämtliche Hofbeamte ihre Beköstigung aus der Hofküche erhielten, so waren zu der Bierlieferung eigene Brauereien nötig. Zum Anbau des Hopfens im Lande wurden Hopfengärten angelegt. Im Jahre 1580 bezog der Landgraf allein 6000 Hopfensetzlinge. Der Hopfenbau im Darmstädter Land hatte so zugenommen, daß die herrschaftlichen Bierbrauereien im Jahre 1595 ihren Bedarf an Hopfen (154 Malter) im Lande selbst decken konnten. Zur Förderung des Kleebaues wurden Kleesamen aus Augsburg bezogen. Aus den selbst gebauten Getreidearten wurde ein schönes Stück Geld gelöst. Auf dem sandigen Boden des Hofgutes Gehaborn wurden im Jahre 1589 40 Malter Korn gezogen, im Jahre 1590 fchon 130 Malter, dazu noch 60 Malter Gerste. Der Fruchtabsatz war namentlich stark ins Ausland, nach Speyer, Mainz, Köln, Straßburg, Frankfurt, Heilbronn, Pforzheim. Die Fruchtpreise waren im Jahre 1595 bedeutend gestiegen. 1 Malter Weizen kostete S^fl (nach heutigem Geldwerte 23 Mark), 1 Malter Korn 3 fl. (5 Mark, bezw. 20 Mark), 1 Malter Gerste 23/4 fl. (4,50 Mark, bezw. 18 Mark), 1 Malter Spelz lx/2 fl. (10,20 Mark), 1 Malter Wicken 3 fl. (20 Mark), 1 Malter Erbsen 4 fl. (6,80 Mark, bezw. 27 Mark). Die Ämter Dannstadt, Auerbach, Zwiugeuberg, Dornberg, Rüsselsheim, Lichtenberg, Reinbeim hatten 1582 eine Frnchteinnahme von 603 Malter Weizen, 3902 Malter Korn, 1644 Malter Spelz, 100 Malter Gerste, 720 Malter Hafer und 214 Malter Wicken mit einem Gesamtwerte nach heutigem Geldstande von 115 000 Mark. Um die Seidenzucht selbst zu betreiben, hatte sich der Landgraf bei seinem Aufenthalte in Roveredo (1567) Seidenwürmer verschafft und nach Darmstadt gebracht. Aus Bozen in Tirol wurden Maulbeerbäume bezogen und zur Fütterung der Seidenraupen angepflanzt. Vorher wurden in einem Jahre allein 77i/2 Körbe Maulbeerblätter aus Auerbach, Zwingenberg, Alsbach, Seeheim, Eberstadt, Roßdorf und Umstadt nach Darmstadt gebracht. Auch in Frankfurt wurden Maulbeerblätter angekauft. Für die Hebung der Viehzucht war der Landgraf gleichfalls sehr thätig. Er ließ Kühe und Ochsen aus Friesland, Holstein und Dessau kommen. Die Mästung der Schweine und Ochsen wurde im großen betrieben. Im Jahre 1591 wurden aus herrschaftliche Kosten 200 Stück

6. Hessische Geschichte - S. IV

1897 - Gießen : Ricker
\ — Iv — sowie der „Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde" entlehnt. Von anderen Werken wurden benutzt Cerviuus, Wetterfelder Chronik, Der Feldzug gegen die badischpfälzische Jnsnrreetion im Jahre 1849 von einem ehemaligen Offizier als Augenzeugen (Darmstadt 1850), Dieffenbach, Hessische Geschichte in kulturgeschichtlichen Bildern, Henne am Rhyn, Deutsche Kulturgeschichte, Heymann und Nebel, Kommentar zu A. Lehmanns kulturgeschichtlichen Bildern, Künzel-Soldan, Das Großherzogtnm Hessen, von der Ropp, Erzbischof Werner von Mainz, Rothenbücher, Der Kurmainzer Landsturm von 1799/1800, Thudichum, Geschichte des freien Gerichts Kaichen in der Wetterau, de Beauclair, Das Verfafsungs- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Hessen. Für die Behandlung der jüngsten Kriegsgeschichte dienten: A. Bornemann, Kriegstagebuch aus dem Jahre 1870 71, und Kriegserinnerungen eines Kriegsfreiwilligen aus dem Jahre 1870/71 von Dr. M. Sollte es gelingen, durch die hier dargebotene Behandlung der heimatlichen Geschichte in Vergangenheit und Gegenwart mitzuhelfen, die Vaterlandsliebe zu pflegen und die Heimatliebe zu fördern, so wäre der Zweck des Büchleins erreicht. Gießen, im August 1896. Der Verfasser.

7. Hessische Geschichte - S. 79

1897 - Gießen : Ricker
— 79 — 1685 die simmersche Linie ausstarb und mit Philipp Wilhelm von Neuburg die katholische Neuenburger Linie die pfälzische Kurwürde erlangte. Jetzt verlangte Ludwig Xiv., da sein Bruder mit einer pfälzischen Prinzessin aus der simmerschen Linie verheiratet war, die Herausgabe von Simmern, Lautern, Sponheim und des Amtes Germersheim. Als er dies auf gütlichem Weg nicht erreichte, erklärte er, der soeben abgeschlossene Friede Deutschlands mit der Türkei fei für Frankreich beunruhigend, und er müsse deshalb die deutsche Westgrenze besetzen. Französische Truppen rückten in die Pfalz ein und nahmen 1687 Kaiserslautern, Alzey, Neustadt, Oppenheim, Worms und Speyer m Besitz. Das Deutsche Reich, England und Holland vereinigten sich wohl zur Abwehr; aber Ludwig wollte keinen ehrenhaften Krieg ausfechten, sondern billigte den Befehl seines Kriegsministers, „de brnler le Palatinat“. 1688 zogen die französischen Horden am linken Neckarufer entlang und zerstörten die blühenden Orte. Nicht besser erging es dem rechten Neckarufer; bis in die Umgebung von Mainz wurde alles versengt und verheert. Das Schloß des Kurfürsten von Mainz wurde als Lazarett be- nutzt, die kostbaren Möbel verbrannt und verkauft. In den Stuben der Bürger wurden die Pferde gefüttert, und alle möglichen Gewalt- und Schandthaten verübt. Kastei und Bingen wurde von den Franzosen verbrannt. Vom 7. Juni bis 8.^September 1689 wurde Mainz von den deutschen Truppen, Bayern, Sachsen und Hessen eingeschlossen und belagert. Bei dem Sturme am 6. September fielen von 4640 Mann 1002 Mann, sowie beinahe alle Offiziere. Am 8. September mußten die Franzosen die Stadt übergeben. — Das Schloß zu Heidelberg wurde ausgeplündert, die Thore und Mauern durch Pulver zersprengt, der Otto-Heinrichsbau verbrannt, die Stadt so verwüstet, daß kaum einige Gebäude der Zerstörungswut entgingen. In welch furchtbar roher Weise die Horden des „allerchristlichen" Königs wehrlose Bürger mißhandelten und schändeten, läßt sich nicht wiedergeben. Die schönen Dome zu Worms und Speyer wurden angezündet, Kirchengeräte und Reliquien verbrannt und geraubt, die Grabstätte der deutschen Kaiser bei Speyer erbrochen und die Gebeine derselben auf die Straße geworfen. Wohl endete der Friede zu Ryswick (1697) den Krieg; aber den Wohlstand und das Glück konnte er der Pfalz nicht bringen. Das Land war von einem Fürsten beherrscht, der ihm nicht aus seinem kläglichen Zustand aufhelfen konnte. Ein Herrscher, der, statt seinem verarmten Volk aufzuhelfen, sein Geld durch heillose Verschwendung vergeudet, war noch das größte Unglück für das arme Pfälzerland. Diese Mißwirtschaft am pfälzischen Hofe, die sich unter den folgenden Fürsten noch steigerte und die Verfolgung Andersgläubiger eifrig betrieb, führte denn auch zum Untergang des pfälzischen Kui'ftaats. Im Frieden^zu Lnneville (1801) kamen die rechtsrheinischen Telle an Baden, Hessen und Bayern, die linksrheinischen an Frankreich. Letztere fielen 1815 zum größten Teile an Bayern und Hessen.

8. Hessische Geschichte - S. 82

1897 - Gießen : Ricker
— 82 — sitz an. Auch des Großen Kurfürsten Sohn, Friedrich Iii., gestattete den Glaubensflüchtlingen die Ansiedelung in seinem Lande. Eine beträchtliche Anzahl Waldenser ließ sich in Württemberg und in der Psalz nieder. Der menschenfreundliche Landgraf von Hessen-Homburg überließ den Heimatlosen, Hugenotten und Waldensern, am Fuße des Taunus ein Stück Land, auf welchem die Kolonien Friedrichsdorf und Dornholzhausen entstanden. Durch den Verwüstungszug Ludwigs Xiv. mich der Pfalz im Jahre 1687 wurden die piemontesischen Flüchtlinge, die hier Aufnahme gefunden hatten, beunruhigt. Sie flohen nach der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. Anfang September 1688 lagerten sich im Walde bei Darmstadt 120 Personen, welchen der Landgraf Ernst Ludwig bei Arheiligen ein Asyl bot und ihnen die Gemarkung Michelfeld überließ. Ein anderer Trupp von 300 Personen wurde in der Grafschaft Nidda untergebracht. Weitere Züge kamen aus der Pfalz und ließen sich in Arheiligen, Kelsterbach, Rüsselsheim und Mörfelden nieder. Kelsterbach behielt die Verbannten nicht lange. Sie zogen weiter in der Richtung nach Frankfurt und gründeten am Saume des Waldes die Kolonie Walldorf. 1699 kamen aus Savoyen wieder 300 Familien, etwa 1500 Personen, in Hessen an, die in den bereits vorhandenen Waldenserorten Ausnahme fanden. Da die Bewohner von Arheiligen ihnen nicht freundlich entgegenkamen, so wandten sie sich an den Landgrafen Ernst Ludwig (1678 — 1739) mit der Bitte um Verbesserung ihrer Lage. Dieser überließ ihnen im Oberamte Lichtenberg im Odenwalde die herrschaftlichen Güter Rohrbach, Wembach und Hahn. 125 Personen ließen sich in Rohrbach, 115 in Wembach und Hahn nieder. Durch Fleiß suchten diese Ansiedler die ihnen überlassenen Ländereien zu verbessern und in die Höhe zu bringen. Durch sie kam die Strumpfweberei in Aufschwung, und bald zählten diese Kolonien über 100 Webstühle. Überallhin fanden ihre Waren Absatz; allein ins Ausland lieferten sie jährlich für 12—15000 fl. Strümpfe. Es waren fleißige, intelligente Leute, jene Waldenser, die unserem Laude alle Ehre machten. Ihre Abstammung können die Bewohner dieser Waldenserdörfer auch heute noch nicht verleugnen. Ihre schwarzen Haare, lebhaften Augen, ihre Beweglichkeit und Gesprächigkeit unterscheiden sie von den anderen Bewohnern. Ihrem alten Grundsätze getreu: „Lux lucet in tenebris,“ das Licht scheint in der Finsternis, haben diese fremden Flüchtlinge viel Licht in ihre Umgebung gebracht, nicht bloß durch die Hebung der Industrie und des Handels, sondern auch durch die Belebung anderer zu aufrichtigem Glaubensleben. 4. Die „grotze Lair-gräfin", Laildgräfiir Xaroltite von Hessen-Darmstadt. (1721—1775,) Eine hervorragende deutsche Frauenerscheinung, welche die Bewunderung ihrer Zeitgenossen erregte, bildete die Landgräsin Karoline von Hessen. Der Dichter Goethe nannte sie „die große Landgräfin",

9. Hessische Geschichte - S. 14

1897 - Gießen : Ricker
— 14 — Jmma. Hierher zog sich der gelehrte Mann von den Staatsgeschäften zurück. Er förderte den Ackerbau, führte fränkische Kultur ein und erbaute eine neue Kirche. Durch Träume wurde Einhard bedeutet, Michelstadt zu verlassen. Er nahm Abschied von der Gegend und wanderte nach Muliuheim am Main. Hier gründete er eine Abtei, die den Namen Seligenstadt erhielt. 836 starb Jmma; Kaiser Ludwig der Fromme besuchte Einhard, um ihm seine Teilnahme zu bezeugen. 840 segnete auch Einhard das Zeitliche. Das Kloster Michelstadt fiel an das Kloster Lorsch. In dem Werke: Vita Caroli (Leben Karls d. Gr.) hat sich Einhard ein unvergängliches Denkmal gesetzt. In der Nähe von Michelstadt bei dem Dorfe Steinbach sind noch Reste der Einhard-Basilika vorhanden. Sie ist ein Kunstwerk der altchristlichen Baukunst. 5. hessische Orte am Rhein zur Rarolingerzeit. Die Rheinstädte Mainz, Ingelheim und Worms waren Lieblingsorte Karls des Großen. In Mainz wurden wichtige Reichsangelegenheiten entschieden. In Worms fanden 776, 780, 786, 787, 790 und 791 Maiversammlungen statt. Auf der Maiversammlung zu Ingelheim 788 wurde der Bayernherzog Tassilo der Verbindung mit den Hunnen angeklagt und in das Kloster Lorsch verbannt. Im Jahre 800 hielt Karl in Mainz vor seiner Römerfahrt eine Reichsversammlung ab. In Rom wurde ihm bald darauf, am Weihnachtstage 800 in der Peterskirche die Erhebung zum Kaiser des heiligen römischen Reiches zuteil. Um dem Kaiser bei seinen Feldzügen gegen die Sachsen und Thüringer das Überschreiten des Rheins zu erleichtern, wurde im Jahre 805 in Mainz ein Riesenwerk für die damalige Zeit, der Vau einer hölzernen Brücke, vorgenommen, der bis 813 währte. Man bediente sich dabei der Pfeiler der alten Römerbrücke. Eine Feuersbrunst, mutmaßlicher Weise von Rheinschiffern aus Rache angelegt, zerstörte 3 Jahre später das Werk. Der Kaiser beabsichtigte, eine steinerne Brücke zu errichten; der Tod (814) hinderte ihn an der Ausführung. In Kaiser Karl verlor die Stadt Mainz einen fürsorglichen Gönner und Beschützer. Auch unter Karls Nachfolgern blühte die Stadt, und ent- wickelte sie sich immer mehr. Die Umgegend von Mainz war gleichfalls damals schon bedeutend bevölkert. Es werden um diese Zeit schon viele Orte des heutigen Rheinhessens erwähnt, so: Bretzenheim (753), Kastell (757), Wörrstadt (763), Pfeddersheim, Mommenheim, (764), Monsheim (765), Saulheim, Heppenheim (766), Haßloch (767), Sprendlingen (769), Gau-Algesheim (770), Heidesheim (779) Osthofen. Die sorgfältige Bearbeitung des Bodens und Pflege des Weinbaues konnte man schon damals diesen Orten nachrühmen.

10. Hessische Geschichte - S. 22

1897 - Gießen : Ricker
— 22 — b) Worms. Die Zeit der Staufer ist die Blütezeit der Stadt Worms. Unabhängig von der bischöflichen Gewalt, entwickelten sich hier die Verhältnisse der Bürger. Diese wählten ihre eigenen Beamten, Schultheißen und Schöffen aus ihrer Mitte. Handel und Wohlstand blühten, so daß die Zahl der Bewohner um 1184 auf 60000 stieg. Der Bischof Heinrich Ii. von Worms befürchtete in der Entwickelung des freien Bürgertums eine Schädigung der kirchlichen Interessen und suchte den Fortschritt der Stadt zu hemmen. Wegen des Rathausbaues entstand unter Friedrich Ii. zwischen Bischof und Stadt ein Streit, der sich so zuspitzte, daß eine Zeit lang der Stadt die Privilegien entzogen wurden und dieselbe unter den Bischof gestellt wurde. Der Rathausbau wurde niedergerissen. Im Jahre 1233 kam zwischen Stadt und Bischof ein Vertrag zustande, der folgende Punkte enthielt: Der Bischof wählt 9 Bürger, diese wählen 6 Ritter des Bischofs, welche zusammen den Rat unter dem Vorsitze des Bischofs bilden und ihr Amt lebenslänglich bekleiden. Der Rat wählt jährlich die Beamten, den Vorstand der Gemeinde, der 16 Bürger zählt. Der König ernennt aus 9 bürgerlichen Ratsherrn, den einen Bürgermeister, der Bischof aus den 6 ritterlichen den andern. Die Innungen sind aufgehoben. Wenn auch dadurch die Freiheit der Stadt gebrochen wurde, so dauerteu doch die Streitigkeiten zwischen Bischof und Stadt fort, bis Worms freie Reichsstadt wurde. Durch die Kreuzzüge wurden Handel und Industrie begünstigt. Auch in Worms erhoben sich dieselben ganz bedeutend; insbesondere nahm das Wollweber-Handwerk großen Aufschwung. Reiche Klöster und Stifte entstanden. Die Stadt umschlossen hohe Mauern und starke Türme. Leider griffen die Unruhen und Streitigkeiten mit dem Bischöfe störend in die Entwickelung der Stadt ein, die andrerseits aber auch wieder das Krastgesühl der Bürger und die Förderung des Gemeinsinnes begünstigten. c) Oppenheim. Zwischen Worms und Mainz liegt Oppenheim am Rhein. Vermutlich bestand hier schon in der Römerzeit eine Niederlassung; aber erst unter den fränkischen Königen erscheint der Ort „Obbenheim" 774 als ansehnliches Dorf, welches durch die Schenkung Kaiser Karls des Großen an das Kloster Lorsch überging. Früh, wohl schon zur Römerzeit, wurde in der Gegend von Oppenheim Acker- und Weinbau betrieben. 1008 erlangte der Abt von Lorsch für diesen Ort Marktrecht. 1218 erreichte der Flecken durch Kaiser Friedrich Ii. wie alle mit Wochen- und Jahrmarkt versehenen Orte die eigene Gerichtsbarkeit. Darauf beruhte hauptsächlich die Beilegung des Titels Stadt, welchen der Kaiser stillschweigend anerkannte. Ihrer Treue zu dem hohen-stausischen Hause verdankte die Stadt die Erhebung zur Reichsstadt. Wegen ihrer Anhänglichkeit an Konrad Iv., Kaiser Friedrichs Ii. Sohn, wurde die Stadt in den Bann gethan. König Wilhelm von Holland
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TM Hauptwörter (200)200

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