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und erzielte eine Jahreseinnahme von 350 000 fl. Der 4. Teil, etwa 90 000 fl., war für die Hofhaltung nötig, und fo konnte diese Summe für einen großen Krieg nicht ausreichen. Wurde der Krieg für einen Freund geführt, so erhielt man eine Entschädigung. Die Klöster des Landes mußten die Kosten decken helfen. Der Bauernkrieg hatte den Landgrafen viel Geld gekostet; der schwäbische Bund verlangte allein einen Beitrag von mehreren 1000 fl. Die Klöster mußten je 20 Mark Silber beisteuern. Obschon der Württembergische Feldzug allein über 400 000 fl. erforderte, konnte der Landgraf trotzdem dem französischen Gesandten erklären, daß er noch 300 000 fl. bereit liegen habe, ein Beweis, daß der Landgraf ein sparsamer Landesvater war. Bei der Gründung des schmalkaldischen Bundes mußte Hessen allein 30 000 fl. in die Bundeskaffe zahlen. Die Kriegskosten des schmalkaldischen Krieges betrugen 2 Millionen fl., von welchen allein auf Hessen 500 000 fl. kamen. Außerdem mußte nach der Kapitulation des Landgrafen 150 000 fl. vom Lande als Kriegsentschädigung an den Kaiser gezahlt werden. Diese großen Anforderungen an die landesherrliche Kasse legte dem Fürsten die Pflicht auf, Steuern zu erheben. Die älteste allgemeine Steuer war die sogenannte „Landessteuer", ein Beitrag zum „gemeinen Pfennig", welchen das Land für das Reich zu leisten hatte, und welcher auf dem Reichstage bestimmt wurde. In den Türkenkriegen heißt die Steuer „Türkensteuer". Hessen hatte für das Reich 50 Reiter und 260 Fußgänger zu stellen oder für einen Monat der Reichshilfe „Römer-monat" 1640 fl. zu zahlen.
Eine große Reichssteuer mußte im Türkenkriege im Jahre 1532 nach dem Nürnberger Religionsfrieden aufgebracht werden, so daß außer den Städten und Gerichten auch die Ritter, die sonst steuerfrei waren, herangezogen werden mußten. Sie steuerten von dem eigenen Einkommen den 6. und von dem ihrer Hintersassen den 4. Pfennig vom Hundert bei. Zu dem an die schmalkaldische Bundeskasse zu zahlenden Beitrage von 30 000 fl. bewilligten die Städte und Ämter eine „halbe Landessteuer", 1555 wurde eine Viertellandessteuer zu den Kriegskosten und zu der Abfindungssumme der nassauischen Ansprüche auf Katzenellenbogen gewährt; aber immer heißt diese Steuer „Türkensteuer". 1566 wurde eine „ eilende Türkensteuer" erhoben. Die Türkensteuer wurde nach folgenden Grundsätzen veranschlagt: Von 100 fl. Steuerkapital oder 20 fl. Einkommen wurde 1/2 fl. bezahlt, Fürstliche Unterthanen in Nieder- und Oberheffen, in der Ober- und Niedergrafschaft und Grafchaft Dietz zahlen 49946 fl.; der Adel des Niederfürstentums : 4522 fl., Stifter und Geistliche: 1104, Adel des Ober-fürstentums: 4182 fl., Land-Komthur: 500 fl., Universität Marburg: 282 fl., die hessischen Spitalien: 880 fl., Ausländische von Adel, geistliche und weltliche Stände der Obergrafschaft: 588 fl., in Summe 12058 fl., zu 49946 fl. ergiebt 62004 fl.
Zu dem Bau der Festungen hatten die Städte durch Geldleistungen und Arbeit helfen müssen. Zur Wiederherstellung der geschleiften Festungen lieferten sie 1569: 12 000 fl., 1573 für Kassel allein 20 000 fl.
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Zur Förderung des Weinbaus ließ der Landgraf Weingärtner aus Straß bürg kommen, welche den herrschaftlichen Weinbergen in Darmstadt vorstehen sollten. Der Wein aus den herrschaftlichen Kellereien war sehr beliebt und gesucht. Der Herzog von Württemberg erhielt vom 1590er Gewächse 9 Fuder ä 75 fl., der Graf zu Lippe 6 Fuder ä 60 und 70 fl. Es wurde viel inländischer Wein zur Lagerung in den herrschaftlichen Kellereien von Privaten aus Darmstadt, Griesheim, Pfungstadt, Dornheim, Goddelau, Stockstadt, Büttelborn, Crumstadt, Zwingenberg, Auerbach, Bickenbach, Jugenheim, Seeheim, Alsbach und Eberstadt angekauft.
Da der Bedarf an Bier sehr groß war, indem nämlich sämtliche Hofbeamte ihre Beköstigung aus der Hofküche erhielten, so waren zu der Bierlieferung eigene Brauereien nötig. Zum Anbau des Hopfens im Lande wurden Hopfengärten angelegt. Im Jahre 1580 bezog der Landgraf allein 6000 Hopfensetzlinge. Der Hopfenbau im Darmstädter Land hatte so zugenommen, daß die herrschaftlichen Bierbrauereien im Jahre 1595 ihren Bedarf an Hopfen (154 Malter) im Lande selbst decken konnten.
Zur Förderung des Kleebaues wurden Kleesamen aus Augsburg bezogen. Aus den selbst gebauten Getreidearten wurde ein schönes Stück Geld gelöst. Auf dem sandigen Boden des Hofgutes Gehaborn wurden im Jahre 1589 40 Malter Korn gezogen, im Jahre 1590 fchon 130 Malter, dazu noch 60 Malter Gerste. Der Fruchtabsatz war namentlich stark ins Ausland, nach Speyer, Mainz, Köln, Straßburg, Frankfurt, Heilbronn, Pforzheim. Die Fruchtpreise waren im Jahre 1595 bedeutend gestiegen. 1 Malter Weizen kostete S^fl (nach heutigem Geldwerte 23 Mark), 1 Malter Korn 3 fl. (5 Mark, bezw. 20 Mark), 1 Malter Gerste 23/4 fl. (4,50 Mark, bezw. 18 Mark), 1 Malter Spelz lx/2 fl. (10,20 Mark), 1 Malter Wicken 3 fl. (20 Mark), 1 Malter Erbsen 4 fl. (6,80 Mark, bezw. 27 Mark). Die Ämter Dannstadt, Auerbach, Zwiugeuberg, Dornberg, Rüsselsheim, Lichtenberg, Reinbeim hatten 1582 eine Frnchteinnahme von 603 Malter Weizen, 3902 Malter Korn, 1644 Malter Spelz, 100 Malter Gerste, 720 Malter Hafer und 214 Malter Wicken mit einem Gesamtwerte nach heutigem Geldstande von 115 000 Mark.
Um die Seidenzucht selbst zu betreiben, hatte sich der Landgraf bei seinem Aufenthalte in Roveredo (1567) Seidenwürmer verschafft und nach Darmstadt gebracht. Aus Bozen in Tirol wurden Maulbeerbäume bezogen und zur Fütterung der Seidenraupen angepflanzt. Vorher wurden in einem Jahre allein 77i/2 Körbe Maulbeerblätter aus Auerbach, Zwingenberg, Alsbach, Seeheim, Eberstadt, Roßdorf und Umstadt nach Darmstadt gebracht. Auch in Frankfurt wurden Maulbeerblätter angekauft.
Für die Hebung der Viehzucht war der Landgraf gleichfalls sehr thätig. Er ließ Kühe und Ochsen aus Friesland, Holstein und Dessau kommen. Die Mästung der Schweine und Ochsen wurde im großen
betrieben. Im Jahre 1591 wurden aus herrschaftliche Kosten 200 Stück
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2. Ludwig I.
(Als Landgraf Ludwig X. von 1790—1806, als Gromerzog von
1806—1830.)
In einer sturmbewegten Zeit kam Landgraf Ludwig X. zur Regierung. Ausgerüstet mit Thatkraft und Weisheit durch eine treffliche Erziehung und Bildung, welche er seiner ausgezeichneten Mutter, der Landgräfin Karoline („großen Landgräfin"), verdankte, verstand er es, den hessischen Staat durch alle Klippen glücklich zu führen und das Werk zu vollenden, zu welchem sein Vater Ludwig Ix. und sein begabter Minister Moser den Grund gelegt hatten.
Gegen die französischen Revolutionsheere kämpften die hessischen Truppen mit bewährter Tüchtigkeit bei der Belagerung von Mainz, in den Niederlanden, jenseits des Rheins und an der Donau. 1792 und 1799 mußte der darmstädtische Hvf beim Vordringen der Franzosen die Residenz verlassen. Am 9. Februar 1801 erfolgte der Luueviller Friede, und Hessen-Darmstadt mußte den am linken Rheinufer gelegenen Teil der Grafschaft Hanau-Lichtenberg, ein Gebiet von 28 Quadratmeilen mit 76 000 Einwohnern, an Frankreich abtreten. Die deutschen Staaten, welche Länder auf dem linken Ufer verloren hatten, sollten dafür auf dem rechten Ufer entschädigt werden. Mit dem Entschädigungsgeschäfte beschäftigte sich der Reichsdeputationshauptschluß zu Regensburg (1803), der Hessen zur abermaligen Abtretung mehrerer Ämter als Ergänzung zum Luueviller Frieden nötigte. Dagegen erhielt der Landgraf das frühere kurkölnische Herzogtum Westfalen, die kurmainzischen Ämter Heppenheim, Gernsheim, Lorsch, Fürth, Steinheim, Bensheim, Dieburg, die Abtei Seligenstadt, Hirschhorn, Vilbel, Rockenberg, Marienschloß, die kurpfälzischen Ämter Lindenfels, Otzberg und Umstadt, soweit letzteres noch nicht hessisch war, die Reste des Bistums Worms: Lampertheim und Neckarsteinach, die Reichsstadt Friedberg und die von Baden eingetauschte Reichsstadt Wimpfen. Der Gewinn der erhaltenen Länder gegenüber den abgetretenen Gebieten betrug 69 Quadratmeileu mit 124 700 Seelen.
Als Napoleon überall in Deutschland herrschte, war die Würde eines deutschen Kaisers bedeutungslos geworden. Daher sah sich der damalige Kaiser Franz Ii. genötigt, am 6. August 1806 die deutsche Kaiserkrone niederzulegen (Stiftung 25. Dezember 800). Napoleon hatte am 12. Juli 1806 den Rheinbund gestiftet, dem 16 deutsche Staaten, voran Bayern, Württemberg und Baden beitraten. Ludwig X. mußte sich, um sein Land zu retten, gleichfalls dem Rheinbünde anschließen.
a) Hessen wird Großherzogtum.
Durch Patent vom 13. August 1806 wurde Ludwig X. zum Großherzoge von Hessen und bei Rhein von Napoleon erhoben. Er verpflichtete sich,°zum Bundesheere 4000 Manu von jeder Waffengattung zu stellen. An Ländern erhielt er die Landgrafschaft Homburg, das
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Extrahierte Personennamen: Ludwig_I. Ludwig_X Ludwig Ludwig_X Ludwig Karoline_( Ludwig_Ix Ludwig Moser Napoleon Franz_Ii Franz August Napoleon Ludwig_X Ludwig August Ludwig_X Ludwig Napoleon
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pflege teilten. Die Arbeitszeit war genau bestimmt. Die Erholungsstunden verbrachten die Brüder in einem Saale der Burg bei heiterem Spiele und Scherz. Ein einfaches Mahl führt sie im Speisesaale zusammen. Die Speisen waren einfach, aber gesund und nahrhaft. Bier wnrde täglich, Wein nur an festlichen Tagen gereicht. Jedes Ordens-Hans stand unter einem Komthur, ohne dessen Erlaubnis sich kein Ritter entfernen durfte. Strenge Zucht herrschte in dem Orden, und jedes Vergehen gegen die Regel wurde schwer geahndet. Der oberste Gebieter des Ordens war der Hochmeister, sein Stellvertreter der Landmeister, die mit fürstlicher Gewalt regierten.
Der deutsche Ritterorden war 1190 von einem deutschen Ritter, Friedrich von Schwaben, in Jerusalem gegründet worden, der hier ein Krankenhaus nebst Bethaus errichtete. Wie die übrigen Ritterverbindungen, so legte auch der deutsche Orden seinen Sitz nach Europa, zunächst nach Venedig. 1233 war der Orden in Marburg ansässig. Die Ballei Hessen war eine der bedeutendsten Niederlassungen der Deutschherren. Der 5. Ordensmeister in Hessen war Landgraf Konrad von Thüringen, der mit den Ordensbrüdern den Grundstein der Elisabethenkirche in Marburg legte. Die Ballei Hessen bestand aus den Kommenden Marburg, Griffstädt in Thüringen, Flörsheim in der Pfalz und Schiffenberg bei Gießen. Eine der stattlichsten Komthureieu war die Komthnrei Schiffenberg; ihr Kommenthur war auf den hessischen Landtagen vertreten und zählte zu den Ständen. Jahrelang führte die Kommende Schiffenberg einen Streit mit dem landgräflichen Hanse zu Darmstadt über die Anerkennung der Reichsunmittelbarkeit. Das Jahr 1809 erst entschied diese Streitfrage, indem Napoleon innerhalb des Rheinbundes alle geistlichen Stifter und so auch den deutschen Orden auflöste und feine Besitzungen dem Großherzoge von Hessen als Staatsdomäne überwies. Seit dieser Zeit wird das ehemalige Besitztum des deutschen Ordens auf Schiffenberg als Domänialgnt verpachtet. Außerdem unterhält der jeweilige Pächter für Ausflügler nach dem Schiffenberge eine Wirtschaft.
Wie der deutsche Ritterorden, so waren auch die Templer und Johanniter in Hessen begütert und ansässig. Gehen wir von Butzbach in die Wetterau nach Südosten, so kommen wir nach dem Dorfe Nieder-ln eise l. Hier gründeten vor beinahe 700 Jahren die Templer ein Kloster. Als dieser Orden ausgelöst wurde, gingen seine Besitzungen durch kaiserliche Bestimmung im Jahre 1258 an die Johanniter über. Dieselben errichteten in Niederweisel eine Komthnrei. Die Komthnre wohnten jedoch nicht immer hier, sondern nur zeitweise; ihre Besitzungen ließen sie durch einen Amtmann verwalten. Ein herrliches Denkmal romanischer Baukunst aus dem Xii. oder Xiii. Jahrhundert ist die neuerdings wiederhergestellte Komthureifirche. Dieselbe wurde seit 1812 als Stall benutzt und sollte 1864 aus den Abbruch versteigert werden. Das Kriegsjahr 1866 verzögerte die Verhandlungen über den Verkauf, bis mt Jahre 1869 der Fiskus sie für 2500 fl. erwarb und den Komthur der hessischen Abteilung des Johanniterordens, dem Grafen Görz von
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_von_Schwaben Friedrich Konrad_von_Thüringen Konrad Schiffenberg Napoleon