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1. Das Mittelalter - S. 40

1896 - Bamberg : Buchner
40 In die Zeit der gemeinsamen Regierung Pippins und Karlmanns fallen eine Emprung des Stiefbruders Grifo und Abfallversuche der Alamannen und Bayern (Oatilo!) im Bunde mit den Sachsen. Die weltgeschichtliche Bedeutung des hl. Bonifatius liegt weniger in seiner Missionsthtigkeit (bei Friesen, Thringern, Hessen) als vielmehr darin, da er die entartete und Ron, entfremdete frnkische Landeskirche reformierte und in enge Verbindung mit dem rmischen Stuhle brachte, da er ferner als Erzbischof und ppstlicher Legat eine groe Anzahl von berrheinischen Bistmern (so fr Bayern Regensburg, Freising, Salzburg, Passau) organisierte, zu einer Kirchenprovinz vereinigte und dem zum erzbischflichen Sitz (Metropole) fr Deutschland erhobenen Mainz unter-ordnete und zugleich der ppstlichen Gerichtsbarkeit (dem ppstlichen Primat) unterstellte. Vor ihm war die Organisation der deutschen Kirche wie ihr Zusammenhang mit Rom ein nur sehr lockerer gewesen. 754 erlitt Bonifatius als Missionr in Friesland den Mrtyrertod. Neben Mainz wurden spter andere Städte zu erzbischflichen Sitzen und damit zu Mittelpunkten besonderer Kirchenprovinzen erhoben, unter Karl dem Groen Kln, Trier, Salzburg (fr Bayern und die sdstlichen Slavenlnder), unter Ludwig dein Frommen Hamburg Bremen (fr den skandinavischen Norden), unter Otto 1. Magdeburg (fr die nordstlichen Slavenlnder). M Neue Erhebungen hatten dringend gemahnt, der Zwitterstellung des Herrschers im Frankenreich, der knigliche Gewalt hatte, aber nur Hausmeier hie, ein Ende zu machen, denjenigen, dem der Herr die Sorge der Regierung anvertraut hatte," nicht blo tatschlich, sondern auch rechtlich an die Stelle des Knigtums zu setzeu. 752 lie sich Pippin zu Soissous durch die weltlichen Groen des Frankenreiches auf den Schild erheben, den letzten Merovinger, Childerich Iii., aber verwies er in ein Kloster. Die Salbung durch den Erzbischos Bonifatius, gauz besonders die ppstliche Gutheiung nahmen der Erhebung Pippins zum Frankenknig deu Charakter eines gewalt-samen Staatsstreiches. * der das merovingifche S ch a t t e n k n i g t um f. Einhard, Vita Karoli Magni c. 1: Gens Meroingorum, de qua Franci reges sibi crearc soliti erant, usque in Hil-dricum regem, qui iussu Stephani (Zachariae!) Romani pontificis depositus ac detonsus atque in monasterium trusus est, durasse putatur. Quae licet in illo finita possit videri, tarnen iam dudum nullius vigoris erat, nec quicquam in se darum praeter ihane regis vocabulum praeferebat. Nam et opes et potentia regni penes palatii prae-fectos, qui maiores domus dicebantur et ad quos summa imperii pertinebat, teneban-tur. Neque regi aliud relinquebatur, quam ut, regio tantum nomine contentus, crine pr -fuso, barba summissa, solio resideret ac speciem dominantis effingeret, legatos undecumque venientes audiret eisque abeuntibus responsa, quae erat edoctus vel etiam iussus, ex sua velut potestate redderet; cum praeter inutile regis nomen et precarium vitae Stipendium, quod ei praefectus aulae prout videbatur exhibebat, nihil aliud proprii possideret quam unam et eam praeparvi reditus villam, in qua dorn um et ex qua famulos sibi necessaria ministrantes atque obsequium exhibentes paucae numerositatis habebat. Quocumque eundum erat, carpento ibat, quod bubus iunctis

2. Hessische Geschichte - S. 49

1897 - Gießen : Ricker
— 49 — habe versprochen, den Landgrafen nicht in „ewiger" Gefangenschaft zu halten. Er wurde in Ondenarde und Mecheln in Belgien 5 Jahre gefangen gehalten. Ein Fluchtversuch mißglückte. Während dieser Zeit führte Philipps Sohn Wilhelm die Regierung in Hessen. Dieser verband sich, als der Kaiser trotz vielseitiger Vorstellungen seinen Gefangenen nicht freigeben wollte, mit seinem Schwager Moritz von Sachsen und dem Könige Heinrich Ii. von Frankreich, um den Kaiser zur Nachgiebigkeit zu zwingen. Als derselbe in Tirol weilte, überfiel ihn Moritz mit starker Heeresmacht in Innsbruck. Nur mit Mühe gelang es dem Kaiser der Gefangenschaft zu entkommen. Sein Bruder Ferdinand schloß mit den protestantischen Fürsten den Passaner Vertrag (1552), demznfolge die Gefangenen freigegeben wurden. Der Augsburger Religionsfriede (1555) gewährte der Augsburger Konfession volle Religionsfreiheit. Philipps letzte Lebensjahre waren der Wohlfahrt feines Landes gewidmet. Er starb den 31. März 1567 zu Kassel, im 49. Jahre seiner Regierung. Sein letzter Wunsch war, daß seine 4 Söhne die Landgrafschaft Hessen nicht teilen sollten. Für den Fall, daß dieselben nicht mit einander leben könnten, verordnete er, daß der älteste, Wilhelm, Niederhessen mit Kassel erhalten sollte, Ludwig, der zweite Sohn, Oberhessen mit der Hauptstadt Marburg, Philipp die niedere Grafschaft Katzenellenbogen mit Rheinfels und St. Goar, Georg, der jüngste, die obere Grafschaft Katzenellenbogen mit der Hauptstadt Darmstadt. — 2. Hessisches Heerwesen. a) Von der ältesten Beit bis auf Philipp den Großmütigen. Die Grundlage der hessischen Kriegsmacht war das Lehnswesen. Die Ritterschaft des Landgrafen bildete der hessische Landadel, der seine Burgen dem Landgrafen als Lehen übergeben hatte oder mit Burgen, Gerichten und Rittergütern von dem Landgrafen belehnt, und somit als Lehnsträger oder Vasall zum Kriegsdienste verpflichtet war. Zur Zeit Philipps des Großmütigen gab es in Ober- und Niederhessen und Katzenellenbogen allein 280 adelige Geschlechter, die sich wieder in mehrere Linien teilten. In den mit Schlössern versehenen Städten oder in ihren eigenen Burgeu unterhielten die Landgrafen eine stattliche Anzahl von Burgmannen und Amtleuten, welche gleichfalls Heeresfolge zu leisten hatten. Im 15. Jahrhundert zur Zeit Kaiser Friedrichs Iii. besaßen die hessischen Landgrafen in Ober- und Niederhessen allein 42 mit Schlössern versehene Städte und 34 eigene Burgen. Außer diesen Kriegspflichtigen aus dem hessischen Adel und den Burgmannen gab es noch reichsunmittelbare und gräfliche Vasallen, Berg Sr, Hessen. 4

3. Hessische Geschichte - S. 54

1897 - Gießen : Ricker
— 54 — und erzielte eine Jahreseinnahme von 350 000 fl. Der 4. Teil, etwa 90 000 fl., war für die Hofhaltung nötig, und fo konnte diese Summe für einen großen Krieg nicht ausreichen. Wurde der Krieg für einen Freund geführt, so erhielt man eine Entschädigung. Die Klöster des Landes mußten die Kosten decken helfen. Der Bauernkrieg hatte den Landgrafen viel Geld gekostet; der schwäbische Bund verlangte allein einen Beitrag von mehreren 1000 fl. Die Klöster mußten je 20 Mark Silber beisteuern. Obschon der Württembergische Feldzug allein über 400 000 fl. erforderte, konnte der Landgraf trotzdem dem französischen Gesandten erklären, daß er noch 300 000 fl. bereit liegen habe, ein Beweis, daß der Landgraf ein sparsamer Landesvater war. Bei der Gründung des schmalkaldischen Bundes mußte Hessen allein 30 000 fl. in die Bundeskaffe zahlen. Die Kriegskosten des schmalkaldischen Krieges betrugen 2 Millionen fl., von welchen allein auf Hessen 500 000 fl. kamen. Außerdem mußte nach der Kapitulation des Landgrafen 150 000 fl. vom Lande als Kriegsentschädigung an den Kaiser gezahlt werden. Diese großen Anforderungen an die landesherrliche Kasse legte dem Fürsten die Pflicht auf, Steuern zu erheben. Die älteste allgemeine Steuer war die sogenannte „Landessteuer", ein Beitrag zum „gemeinen Pfennig", welchen das Land für das Reich zu leisten hatte, und welcher auf dem Reichstage bestimmt wurde. In den Türkenkriegen heißt die Steuer „Türkensteuer". Hessen hatte für das Reich 50 Reiter und 260 Fußgänger zu stellen oder für einen Monat der Reichshilfe „Römer-monat" 1640 fl. zu zahlen. Eine große Reichssteuer mußte im Türkenkriege im Jahre 1532 nach dem Nürnberger Religionsfrieden aufgebracht werden, so daß außer den Städten und Gerichten auch die Ritter, die sonst steuerfrei waren, herangezogen werden mußten. Sie steuerten von dem eigenen Einkommen den 6. und von dem ihrer Hintersassen den 4. Pfennig vom Hundert bei. Zu dem an die schmalkaldische Bundeskasse zu zahlenden Beitrage von 30 000 fl. bewilligten die Städte und Ämter eine „halbe Landessteuer", 1555 wurde eine Viertellandessteuer zu den Kriegskosten und zu der Abfindungssumme der nassauischen Ansprüche auf Katzenellenbogen gewährt; aber immer heißt diese Steuer „Türkensteuer". 1566 wurde eine „ eilende Türkensteuer" erhoben. Die Türkensteuer wurde nach folgenden Grundsätzen veranschlagt: Von 100 fl. Steuerkapital oder 20 fl. Einkommen wurde 1/2 fl. bezahlt, Fürstliche Unterthanen in Nieder- und Oberheffen, in der Ober- und Niedergrafschaft und Grafchaft Dietz zahlen 49946 fl.; der Adel des Niederfürstentums : 4522 fl., Stifter und Geistliche: 1104, Adel des Ober-fürstentums: 4182 fl., Land-Komthur: 500 fl., Universität Marburg: 282 fl., die hessischen Spitalien: 880 fl., Ausländische von Adel, geistliche und weltliche Stände der Obergrafschaft: 588 fl., in Summe 12058 fl., zu 49946 fl. ergiebt 62004 fl. Zu dem Bau der Festungen hatten die Städte durch Geldleistungen und Arbeit helfen müssen. Zur Wiederherstellung der geschleiften Festungen lieferten sie 1569: 12 000 fl., 1573 für Kassel allein 20 000 fl.

4. Hessische Geschichte - S. 36

1897 - Gießen : Ricker
— 36 — Schlitz, zur Wiederherstellung durch Schenkung übergab. Die Restauration wurde seit dieser Zeit in Angriff genommen und 1896 zu Ende geführt. Unter den entsprechenden Feierlichkeiten fand die Einweihung der wiederhergestellten ehemaligen Komthnreikirche statt. !<>♦ Die Grafen von Ratzenellenbogen. Die Provinz Starkenburg ist aus 22 verschiedenen, ehemals souveränen, Staaten zusammengesetzt. Einen der wichtigsten Bestandteile bildet die ehemalige Ober-Grafschaft Katzenellenbogen. Das Gebiet der Herren von Katzenellenbogen umfaßte die Nieder- und Ober-Graf-schast. Erstere bildete den größten Teil des heutigen Nassau, etwa im Umfange des heutigen Lahn- und Taunuskreises. Die Ober-Grafschaft erstreckte sich östlich bis Reinheim mit der ehemaligen Cent Ober-Ram-stadt, reichte an der Bergstraße bis Auerbach und zählte außerdem noch die ganze fruchtbare Riedebene bis nach Rüsselsheim bei Mainz zu ihrer Hoheit. Die Katzenellenboger Herren, welche sich nach ihrem im Ober-Rheingau gelegenen Schlosse benannten, führen von 1140 ab den Grafentitel. Diether ll. zog 1248 mit Ludwig Ix. nach Egypten und beteiligte sich an der Eroberung von Damiette. Im Kampfe mit saracenischen Seeräubern rettete er sich, als diese sein Schiff in den Brand steckten, durch Schwimmen. Ein Katzenellenboger Graf Bertholt) Iv. nahm an der Eroberung von Konstantinopel teil. Durch Tapferkeit und Ritterlichkeit zeichnete sich das Geschlecht der Katzeuellenbogener stets aus. An ihrem Hofe wurden ritterliche Tugenden und Minnegesang gepflegt. Walther von der Vogelweide preist den Grafen Diether Iii. wegen seiner Milde und Freigebigkeit. Der Graf lohnte den Dichter durch Überreichung eines kostbaren Ringes. Nicht bloß einzelne, sondern alle Herren von Katzenellenbogen nahmen in der Geschichte eine ehrenvolle Stellung ein. In ihrem Lande genossen sie die Achtung ihrer Unterthanen wegen ihrer sparsamen und sorgfältigen Verwaltung. Diether Iv. von Katzenellenbogen begleitete Kaiser Heinrich Vii. von Luxemburg auf seiner Römerfahrt und nahm an der Belagerung von Brescia teil. Bei seinem Einzuge in Rom (1312) fand der Kaiser die Engelsburg und den St. Peter durch seine Feinde verschanzt und den größten Teil der Stadt gesperrt. Es entspannen sich blutige Kampfe zwischen Italienern und Deutschen, das Kapitol wurde gewonnen; St. Peter und die Engelsburg blieben in den Händen der Feinde, so daß die Kaiserkrönung im Lateran stattfinden mußte. In Anerkennung der treuen Dienste, die Graf Diether von Katzenellenbogen, der edle Mann, Blutsverwandte (consanguineus Ehrentitel) und treue Freund seinem Kaiser geleistet, wird seinem „Schlosse Katzenellenbogen mit dem Thale daselbst und seinem Bergschlosse Lichtenberg mit dem darunter liegenden Orte Biberau und den Menschen, die daselbst wohnen die Fülle der kaiserlichen Gunst zu teil und ihnen gestattet, vermöge der höchsten kaiserlichen Autorität die Freiheiten und Immunitäten, deren sich Stadt

5. Leitfaden der Bayerischen Geschichte für höhere Lehranstalten - S. 92

1908 - Bamberg : Buchner
92 Innere Geschichte 1806-25. 4) Bitter, 5) Kdeliche mit dem prdicate: von". - Aonkordat. Der bischfliche Sitz von Freising wird nach Mnchen verlegt, und zum Metropolitan-Sitze erhoben. . . . Diesem (Erzbischofe werden die bischflichen Kirchen von Augsburg, Passau und Regensburg ... als Suffragan-Kirchen untergeordnet. Die bischfliche Kirche von Bamberg wird zur Metropolitan-Kirche erhoben, und derselben werden die bischflichen Kirchen von Ivrzburg, Eichstdt und Speyer als Sufftagan-Kirchen zugetheilt. Seine Knigliche Majestt werden . . . einige Klster der geistlichen Orden . . . herstellen lassen. Seine Heiligkeit werden . . . Seiner Majestt dem Könige ... auf ewige Zeiten das Indult verleihen, zu den erledigten erzbischflichen und bischflichen Sthlen im Knigreiche Baiern wrdige und taugliche Geistliche zu ernennen. . . . Denselben wird seine Heiligkeit nach den gewhnlichen Formen die canonische Einsetzung ertheilen. Die (Erzbischofe und Bischfe werden in die Hnde Seiner Kniglichen Majestt den Eid der Treue . . . ablegen. Edikt fr die Protestanten. Das oberste (Episcopat. . . soll knftig durch ein selbstndiges (Dber-Confiftorium ausgebt werden, welches dem Staats -Ministerium des Innern unmittelbar untergeordnet ist. Statt der bisherigen (Beneral-Decanate sollen dreq (Tonsistoriert, in Ansbach, Baireuth und fr den Rheinkreis'). zu Speyer, errichtet werden. Nie erschien", sagt Heigel, das Knigtum ehrwrdiger, als da Max Joseph, von seinen Kindern und den Kronbeamten begleitet, in die Versammlung der Stnde trat und jene freiwillig bernommenen Pflichten des Monarchen gegen feine Untertanen beschwor." Schon vorher hatte Kronprinz Ludwig die feierliche Erklrung abgegeben, da er die Verfassung als ein bindendes Staats-Grundgesetz in allen seinen Theilen vollkommen anerkenne". Naturgem wurde die Konstitution in der Folgezeit vielfach ab-gendert und ergnzt2). Verfassungsnderungen. L Zeit Ludwigs I. (1(85^): Die Bekenner der . . . griechischen Kirche genieen mit den Bekennern der in dem Knigreiche bereits verfassungsmig bestehenden drei) christlichen Kirchen-Gesellschaften gleiche brgerliche und politische Rechte. Gesetz, die Festsetzung einer permanenten Eivil-Iiste betr. 2. Zeit Maximilians Il (1(8^8): Das nach ... der Verfassungs-Urkunde dem König ausschlieend zustehende Recht, Abnderungen in den Bestimmungen der Der-fassungs-Urkunde, oder Zustze zu derselben in Vorschlag zu bringen (Recht der Initiative), wird . . . auch den Stnden des Reichs eingerumt. Gesetz, die Verantwortlichkeit der Minister betr. Das Gesetz, diev)ahl derlandtags-Abge-ordneten Betr." verfgte u. a., da die Abgeordneten nicht mehr nach Stnden, sondern nach Wahlbezirken gewhlt werden sollten. Das Edikt der die Freiheit der Presse und des Buchhandels" hebt die gleichnamige 3. Beilage zur Verf. auf und bestimmt u. a.: der Anklagen wegen verbrechen oder vergehen begangen durch die Presse, haben nach ffentlichem und mndlichem Verfahren Schwur-gerichte zu erkennen. Tdas von Erzeugnissen der Presse verordnet ist, gilt auch von !) 1818 vereinigten sich die pflzischen Lutheraner und Reformierten zu einer unterten Kirche. 2) Betr. der Verfassung des Deutschen Reiches vgl. Abschn. 42.

6. Leitfaden der Bayerischen Geschichte für höhere Lehranstalten - S. 22

1908 - Bamberg : Buchner
22 Verfassung, Wirtschaft, Kultur vom 10.-13. Jahrhundert. Burgund) begterten Grafen von Hndechs; dann die (Drtenburger, Kbens-berger, Zulzbacher. Noch bedeutender waren die Markgrafschaften, deren Geschicke bereits besprochen wurden (Hbschn. 3, 6, 8). Seit Otto I. gab es ferner fr Bayern, Schwaben, Sachsen und Lothringen je einen Pfalzgrafen, deren Hufgabe u. a. die berwachung der Krongter und wohl auch die der Herzoge war. Diesen unterstanden sie nur insofern, als sie durch den Besitz von Grafschaften in ein Lehensverhltnis zu ihnen traten. In Bayern bekleideten zuerst die Luitpoldinger (f. Hbschn. 4), dann die Rrtbonen, endlich seit den Tagen Kaiser Heinrichs V. die Wittelsbacher das Pfalzgrafenamt. Da diese 1180 die herzogliche Wrde erhielten, wurde es bald zu einem bloen Hamen. 3u viel grerer Bedeutung gelangten die lothringischen Pfalzgrafen, auf die wir noch kommen werden. Ruch die Bischfe wuten eine der grflichen mindestens ebenbrtige Stellung zu erreichen. Unter den zahlreichen Burggrafen" verdienen nur die von Regensburg Erwhnung ; man kann sie ungefhr als Festungsgouverneure betrachten. Ihre Burggraf-schaft kam noch im 12. Jahrhundert an die Wittelsbacher. Die Landgrafschaft der Leuchtenberger beruhte, anders als die thringische oder elsssische, nur auf einem Titel. b) Schon unter den Karolingern (s. Hbschn. 5) wuchs der Grogrundbesitz ; er wurde zumal durch Schenkungen weiterhin vergrert. Hus dem Grundbesitz ergab sich in der Seit des Lehenswesens, welches militrisch an die Stelle der frheren Heerbannverfassung getreten war, mehr oder weniger nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die gesellschaftlich e Gliederung. Wichtiger als die Geburt war jetzt die Stellung. Der hohe Hdel (principes, primates) knpfte sich, abgesehen von Besitz und Waffendienst, an die hohen Rmter. 3u ihm kamen als neue Hdels-klassen die Freiherrn x) (Edlen, Dynasten, nobiles) und die Ministerialen. Die gewhnlichen Freien dagegen standen dem Kriegsdienst ferne und bauten ihren Boden selbst. Zwischen ihnen und den Unfreien erscheinen die Unterschiede viel weniger ausgeprgt als frher; doch muten die unfreien Bauern auer Naturalabgaben auch Zins bezahlen und fronen. Rlles in allem war die Lage des Bauernstandes in diesen Jahrhunderten nicht ungnstig; ja er gelangte in der Folge bisweilen zu ppigem Wohlstand (Meier helmbrecht"). His Verwalter der groen Gter, im Hof- und Heeresdienst, als bischfliche Ceib wachen spielten die Ministerialen, obwohl meistens unfreier Hb&unft, eine groe i) Heben freier Herr" findet sich auch die Bezeichnung baro" (eigentlich Mann") Edler" ist heute der Titel der niedersten Kdelsklasse sterreichs.

7. Leitfaden der Bayerischen Geschichte für höhere Lehranstalten - S. 27

1908 - Bamberg : Buchner
Innere Politik. 27 erledigt. Sie griff, wie ein Blick auf die Karte lehrt, im Norden und Osten der die Grenzen des heutigen Regierungsbezirkes hinaus; dagegen fehlte zunchst der Sdwesten, so Zweibrcken, und das brige war mit bischflichen und anderen Gebieten bunt durchsetzt. Buch auf pflzischem Boden haben sich die Benediktiner, Listercienser und prmon-stratenser bettigt; besonders berhmt war das Kloster visibodenberg. Die Beziehungen Ludwigs zum Kaiser blieben nicht ungetrbt- auch sonst traf ihn während seiner Regierung manches Migeschick, so, als er 1221 in gypten gegen den Sultan El Kamil zog. 1231 wurde der Herzog zu Kelheim von einem unbekannten Mrder erdolcht. (Dtto Ii. (123153; der (Erlauchte" heit er nur durch Miverstndnis) hatte gleich seinem Dater mit den Selbstndigkeitsbestrebungen der Bischfe zu kmpfen; die unruhige Nachbarschaft Friedrichs des Streitbaren, des Herzogs von sterreich und Steiermark, trug auch nicht dazu bei seine Regierung friedlich zu gestalten. Unter dem (Einflu der Kurie stand der Herzog dem Kaiser, dem er mitraute, lange feindselig gegenber; erst spt kam es zu einer, dann allerdings dauernden Annherung an Friedrich Ii., nicht zum wenigsten unter dem Eindruck der Mongolengefahr. Die Verbindung von Ottos Tochter Elisabeth mit dem Kaisersohne Konrad krftigte das Band. Der Tod des letzten Vabenbergers Friedrich 1246 bot dem Herzog Gelegenheit, sterreich und Steiermark dem Mutterlande zurckzugewinnen; allein der Kaiser zog beide Herzogtmer ein und auch nach Friedrichs Ableben (1250) vermochte (Dtto, von den Bischfen beschftigt, die bayerischen Ansprche gegen den Widerstand der sterreicher und (Dttokars von Bhmen nicht durchzusetzen. Uu* 3nrtere Politik. Das Streben der rundherren sich innerhalb ihrer Gebiete mglichst unabhngig zu machen, reichsunmittelbar zu werden, bedrohte das Herzogtum um so mehr, als sein Bestand gegen frher sehr zusammengeschmolzen war. Es umfate von den Kolonisationsgebieten nur noch das westliche (Dberfterreich und einen Teil des Nordgaus; Mitte des 13. Jahrhunderts brckelte schlielich fast ganz Tirol ab, wo zuerst die Bischfe von Trient, dann die von Brixen mehr und mehr vom Stammlande abgerckt waren (s. Rbfchn. 8 am Schlu). Um diese Zeit erreichten auch die bayerischen Bischfe unter fortwhrenden Kmpfen mit den Wittels-bachern ihr Ziel, eine der herzoglichen ziemlich ebenbrtige Landeshoheit^), und behaupteten sie bis ins 19. Jahrhundert. Einen Ersatz i) Dieser Begriff umfate neben der Gerichtshoheit, Gesetzgebung, dem Abgaben-, Polizei- und Militrwesen, der Hmtergeroalt zumeist auch die ehemaligen Regalien", wie das Zoll-, Mnz-, Forstrecht usw.

8. Theil 2 - S. 104

1880 - Stuttgart : Heitz
104 Mittlere Geschichte. 3. Periode. Kreuzzüge. griechische Kaiser in Constantinopel bat den Papst Gregor Vii., doch die abendländlichen Fürsten zum Beistände gegen den übermächtigen Feind des christlichen Glaubens aufzufordern; denn die Seldschncken hatten ihm ganz Klein-Asien weggenommen. Aber Gregor hatte damals keine Zeit, viel an die Noth des heiligen Landes zu denken; Heinrich Iv. machte ihm so viel zu schaffen, daß er bald alles Andere darüber vergaß, und so blieb denn der Wunsch, das heilige Grab den Händen der Ungläubigen zu entreißen, ein sogenannter frommer Wunsch. Darüber starb Gregor. Urban Ii. folgte ihm. Eines Tages (1094) ließ sich bei ihm ein Männchen in einem grauen Pilgerrocke und von sonderbarem Aussehen melden und verlangte durchaus vorgelassen zu werden. Urban ließ ihn eintreten. Es war Peter von Amiens, gewöhnlich Kntten-Peter oder Knkupeter genannt. Der trat vor ihn hin, sagte, er käme unmittelbar aus Jerusalem, und überreichte ihm ein Empfehlungsschreiben vom griechischen Patriarchen daselbst. Dann erzählte er ihm mit funkelnden Augen und einem hinreißenden Feuer der Beredsamkeit von dem unglücklichen Zustande der Christen im heiligen Lande: wie er früherhin ein Einsiedler gewesen; wie es ihm in seiner Zelle zu enge geworden; wie Ihn der Prang, das heilige Grab zu sehen, nach Jerusalem getrieben; wie er dort mit Inbrunst am Grabe des Erlösers gebetet, aber mit herzzerreißendem Jammer den Ueber-muth der Ungläubigen und die Mißhandlungen der armen Christen gesehen habe; und wie endlich der feste Wille in ihm entstanden sei, zurückzugehen nach Europa und alle Völker und ihre Fürsten aufzufordern, daß sie das Grab des Heilandes von der Schmach befreiten, von den Ungläubigen entehrt zu werden. Urban hörte mit Erstaunen den flammenden Worten des Feuerkopfes zu und erkannte bald, daß das der rechte Mann sei, um die Völker zu einem solchen Zuge nach Jerusalem aufzuregen. Er sah ihn freund* lich an, befahl ihm, Italien und Frankreich zu durchziehen und die Gemüther auf einey solchen Zug vorzubereiten; er selbst würde dann schon das Uebrige thun. Kukupeter bestieg seinen bescheidenen Esel und reiste damit durch Italien und Frankreich. Von allen Seiten strömten die Leute herbei, wenn sie seinen sonderbaren Auszug sahen. Wirklich hatte man einen so seltsamen Mann noch nicht gesehen. Auf einem kleinen Esel.saß ein kleines, halbvertrocknetes Männchen, welches fast nur aus Haut und Knochen bestand, obgleich erst 41 Jahre

9. Geschichte der Neuzeit - S. 23

1915 - Bamberg : Buchner
Bauernkrieg. 23 ftiedenen Bauern im Elsaß der Bundschuh (Bundschuh = gebundener Bauernschuh, im Gegensatz zu dem Stiefel der Ritter), 1514 in Württemberg der Hrme Konrad gegründet. Der große Bauernkrieg brach 1524 in Gberschwaben los und verbreitete sich rasch über Tirol ins Salzburgische, von den Alpen bis zum harz, von dem Wasgenwald bis zum Böhmerwald. Nur im Herzogtum Bayern, wo die Bauern strenger Übermacht und in ihren Rechten besser geschützt waren, blieb die Ordnung ungestört. Itiit den aufständischen Bauern machte an vielen Orten auch die besitzlose Bevölkerung der Städte gemeinsame Sache. Der Gegensatz war arm und reich, Knecht und Herr. Doch wußten die Anführer der (Empörer, Schenkwirte, stellenlose Pfarrer oder auch unzufriedene Ritter wie (Bötz von Berlichingen, Luthers Lehre von der evangelischen Freiheit für ihre Zwecke auszunützen. Die Bauern stellten ihre Forderungen in 12 Artikeln zusammen und verlangten das Recht ihre Pfarrer selbst zu wählen, Abschaffung der Leibeigenschaft, Verminderung der Fronen und Zehnten. Als es zum handeln kam, zeigten sie sich unschlüssig, unkriegerisch und roh. Besonders hatten es die Bauern auf die reichen Vorräte in den Klöstern abgesehen, unter denen sie ordentlich aufräumten. Line blutige Gewalttat verübten sie in dem Städtchen weinsberg, hier befehligte der Graf Ludwig von helf enstein. Aber ein Teil der Bürgerschaft hielt es mit den Bauern und so gelang es diesen den (Drt einzunehmen. Der Graf und eine Artzahl Edle wurden durch die Spieße der Bauern gejagt, während einer von ihnen mit der Pfeife aufspielte. Der erschreckte Adel in Franken und am Rhein beugte sich vor den Bauern; er gelobte Gehorsam gegen die 12 Artikel, einzelne von ihnen lieferten den Bauern Geschütz. viele Städte folgten ihrem Beispiel. Götz (Gottfried) von Berlichingen, 1480 auf dem Stammschlosse seines Geschlechtes zu Jagsthausen im heutigen Württemberg geboren, verlor im Lands-huter (Erbfolgekrieg vor Landshut durch einen Schutz die rechte Hand, die er durch eine eiserne ersetzen ließ. (Er war der bekannteste Vertreter des zu Gewalt und Selbsthilfe neigenden Reichsrittertums am Ende des mittelalters. 3n zahllosen Fehden griff er namentlich Reichsstädte und geistliche Fürsten an und übernahm 1525 im Bauernkrieg unfreiwillig die Führung des Gdenwälder Haufens, legte aber den (Oberbefehl bald wieder nieder. Das Reichskammergericht erklärte ihn wegen seines Verhaltens für schuldlos; dagegen wurde er auf Betreiben des Schwäbischen Bundes gefangen genommen und über 10 Jahre in haft gehalten. (Er starb 1562. Die Beschreibung seines Lebens, die er selbst versetzt hatte, lieferte Goethe den Stoff zu seinem ersten größeren Drama „Götz von Berlichingen". 3m Frühjahr 1525 begann das schwäbische Bundesheer unter Georg 1525 Truchseß von Waldburg den Kampf gegen die Bauern. Im Sommer war

10. Geographie für Bayerische Mittelschulen - S. 65

1890 - Bamberg : Buchner
Bevölkerung. — Staat. 65 Mündung nach No und schließt die Striche des obersten Naabgebietes nicht ein. Außerhalb dieser Grenze ist alles übrige Land mit Aus- nähme des s von der mitteren Altmühl und vom Hesselberg an auftretenden schwäbischen Stammes als fränkisch zu bezeichnen, auch die Pfalz. Dem entsprechen die Zahlen der Bevölkerung, insoferne die Bayern nicht ganz 21/io Millionen, die Franken über 26/io Mill. ausmachen, die Schwaben etwa 700 000. Der Konfession nach zählt man 3850000 Katholiken und 1540 000 Protestanten, dazu kommen noch ungefähr 60000 Israeliten. Die Zahl der Einwohner beträgt 5450 000 Menschen. Sie verteilen sich im Lande in der Weise, daß abgesehen von mittleren und größeren Städten in den meisten Bezirken 60—80 Köpfe auf den qkm treffen; 80—120 leben in den gewerbthätigsten und fruchtbarsten Bezirken Frankens und an der östlichsten Donaustrecke, sowie in der Osthälfte und im W der Pfalz, 40—60 im Hochland Südbayerns, auf dem Jura und dem Haardtgebirge. d. Staat. Das gesamte Gebiet, 76000 qlsm umfassend, ist als Königreich der zweitbedeutendste Staat des Deutschen Reiches. Es wird im Namen des Königs nach den Bestimmungen der Staatsverfassung regiert, nach welcher der Inhaber der königlichen Macht in Verbindung mit der Volksvertretung, dem Landtag, das Gesetzgebungsrecht ausübt. Die Beamten und Richter aber handeln nur im königlichen Austrage. Ihre obersten Behörden haben sie an 6 Staatsministerien, während zwei oberste Gerichtshöfe, einer für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten und Strafrecht, der andere für Verwaltungsstreitfragen die höchsten Aufsichts- und Urteilsbehörden bilden. Die kirchliche Ordnung der katholischen Kirche wird in 8 katho- tischen Bistümern verwaltet, und zwar durch die Erzbischöse von München und Bamberg, und die Bischöfe von Passau, Regensbnrg, Augsburg, Eichstädt, Würzburg, Speier. Die protestantische Kirchen- gemeinschast diesseits des Rheins steht unter dem kgl. Oberkonsistorium zu Müuchen, sowie den kgl. Konsistorien zu Ansbach und Bayreuth, die Protestanten der Pfalz unter dem k. Konsistorium zu Speier. Das Heer besteht aus 2 Armeekorps, deren Generalkommandos sich in München und in Würzburg befinden. Jene fetzen sich aus 19 Infanterieregimenten, 4 Jägerbataillonen, 10 Reiter-, 4 Artillerie- Regimentern, den technischen Waffengattungen und den Sanitäts- truppeu zusammen. Außer dem stehenden Heere gehört hiezu die Landwehr und im Kriegsfalle auch der Landsturm. Für die gesamte Staatsverwaltung aber bedurfte es der Ein- teilung des Landes in. kleinere Gebiete: es sind 8 Kreise oder Regierungsbezirke, die wiederum aus Bezirksamtsdistrikteu bestehen. Die ersteren sind:
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