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1. Die Neuzeit - S. 164

1905 - Bamberg : Buchner
berg, die Groherzoge ^ von Baden, Berg und Hessen-Darmstadt sowie der bisherige Kurerzkanzler Dalberg den Rheinbund unter dem Protekto-rate des Kaisers Napoleon" und sagten sich dadurch vom Deutschen Reiche und seinem Kaiser los. In der Lossagungsurkunde wurde auf die 1795 hervorgetretene Spaltung hingewiesen, die eine Absonderung des Interesses des nrdlichen und sdlichen Deutsch-lauds zur Folge gehabt habe. Von diesem Augenblicke an muten notwendig alle Begriffe von einem gemeinschaftlichen Vaterlande und Interesse verschwinden; die Ausdrcke Reichskrieg und Reichsfriedeu wurden Worte ohne Sinn; vergeblich suchte man Deutschland mitten im deutschen Reichskrper. Die Frankreich zunchst gelegenen, von allem Schutz entblten und allen Drangsalen eines Krieges, dessen Beendigung in den verfassungsmigen Mitteln zu suchen nicht in ihrer Gewalt stand, ausgesetzten Fürsten sahen sich gezwungen, sich durch Separatfrieden von dem allgemeinen Ver-bnde in der Tat zu trennen." Die (16) Staaten des neuen Bundes, dessen Leitung Dalberg als F r st-primas mit dem Sitz in Frankfurt a. M. erhielt, waren dem Kaiser Napoleon zur Heeresfolge verpflichtet. Die meisten derselben erhielten Gebietserweiterungen durch abermalige zahlreiche Mediatisierungen; die Reichsstadt Nrnberg3 fiel an Bayern, auch viele kleinere Fürsten verloren ihre Reichsunmittelbarkeit und behielten nur ihre Domnen (Hausgter) und die niedere (Patrimomal-)Gerichtsbarkeit. 2. Am 6. August 1806 legte Kaiser Franz Ii. die Wrde eines Deutschen Kaisers nieder, nachdem er schon 1804 den Titel eines erblichen Kaisers von st erreich angenommen hatte. In der Abdankungsurkunde des Kaisers wurde auf den Rheinbund hingewiesen, der eilte Fortfhrung des kaiserlichen Amtes unmglich gemacht habe: Wir erklären bentttach, da Wir das Band, welches Uns bis jetzt an den Staatskrper des Deutschen Reiches gebunben hat, als gelst ansehen; ba Wir das reichsoberhanptliche Amt und Wrbe durch die Vereinigung der lonfberierten rheinischen Stnbe als erloschen und Uns dadurch von allen bernommenen Pflichten gegen das Deutsche Reich losgezhlt betrachten und die von wegen desselben bis jetzt getragene Kaiser-trotte und gefhrte Kaiserliche Regierung, wie hiermit geschieht, ttieberlegett." Die Reichsgerichte in Wien und Wetzlar sowie der Reichstag in Regensburg lsten sich ans. Rckblick ans die Geschichte des Reiches 800, 962, 1273, 1356, 1519, 1648, 1658, 1785, 1803. Das Reich war in seiner letzten Sebensperiobe zu machtlos und erstarrt gewesen, als ba ein besonbers tiefes Gefhl des durch sein Ende eingetretenen Umschwunges htte aufkommen knnen. Auch wurden die vereinzelten Regungen eines deutschen Nationalgefhles mit blutiger Strenge itiebergehaltett. Der Nrnberger Bnchhnbler Palm, der eine Schrift Dentfchlanb in feiner tiefen Erniebrigung" verbreitet hatte, wrbe am 26. August 1806 zu Braunau erschossen, eine Gewalttat, die an die Zeiten des Revolutionstribunals erinnerte. 1 Den Kurfrstentitel behielt feit jener Zeit nur Hefseu-Kassel (bis 1866). 2 Dalberg schrieb an Napoleon: Sie sind Karl b. Gr., seien Sie der Regler, der Heilanb Deutschlaubs, der Wieberhersteller seiner Verfassung! 3 Augsburg war schon 1805 an Bayern gekommen.

2. Lehrbuch der mittleren Geschichte - S. 186

1882 - Berlin : Habel
186 denen jeder einen Kreishauptmann an der Spitze haben sollte. Die zehn Kreise waren 1. der österreichische (Österreich, Steyrmark, Krain, Kärnten, Tirol, Oberelsaß); 2. der bürg und ische (Holland, Seeland, Brabant, Na-mür, Luxemburg, Flandern, Limburg, Hennegau u. s. w.) 3. der westfälische (Oldenburg, Ostfriesland, Münster, Osnabrück, Paderborn, Minden, Verden, Lüttich, Jülich, Kleve, Mark u. s. w.); 4. der niederrheinische oder Kurkreis (Kurpfalz und die drei geistlichen Kurfürstentümer); 5. der oberrheinische (Lothringen, Unterelsaß, Worms, Speier, Nassau, Hessen, Fulda u. s. m.); 6. der schwäbische (Wirtemberg, Baden, Augsburg, Ottiugen u. s. w.); 7. der bairische (Baiern, Salzburg, Regensburg, Freising, Oberpfalz, Neuburg u. f. w.); 8. der fränkische (Würzbnrg, Bamberg, Ansbach, Baireuth, Eichstedt, Henneberg u. s. w.); 9. der obersächsische (Kursachsen, Thüringen, Meißen, Kurbrandenburg, Pommern, Anhalt, Mansfeld u. s. w.); 10. der niedersächsische (Mecklenburg, Holstein, Breinen, Magdeburg, Halberstadt, Braunschweig, Lüneburg, Hildesheim u. s. w.); Nicht mit eingeschlossen in diese Teilung war Böhmen mit seinen Nebenländern, (Schlesien, Mähren und die Lausitzen) und die Lande der Eidgenossen. Mit der Herstellung eines Reichsrates als einer Art ständigen Reichsregimentes, bei welchem der Kaiser nur den Vorsitz führen sollte (ausgeführt auf dem Reichstage zu Augs-i5oo bürg 1500), war Maximilian weniger einverstanden, da derselbe seine Macht beschränkte. Es ist deshalb der Reichsrat auch niemals recht ins Leben getreten. Ebenso kam die allgemeine Reichskopfsteuer (der sogenannte gemeine Pfennig) nicht oder doch nur sehr unvollkommen zur Ausführung. d) Losreißuug der Eid genossen von Deutschland. Zu dem Schweizerbund der acht alten Orte waren seit 1481 noch Freiburg und Solothurn getreten und bis zum Jahre 1513 schlossen sich noch Basel, Schasfhansen und Appenzell an (nunmehr „Bund der 13 Orte"). Die Eidgenossen verharrten auch unter Maximilian in ihrer Sonderstellung zum Reiche. Mißtrauisch gegen alles, was von Österreich ausging, wiesen sie jedes Ansinnen, zu den Reichslasten (gemeiner Pfennig und Mannschaften zu den Türkenkriegen) beizutragen, beharrlich zurück, auch weigerten sie sich von den obersten Reichsgerichten

3. Leitfaden der Bayerischen Geschichte für höhere Lehranstalten - S. 140

1908 - Bamberg : Buchner
140 Zeittafel. 1806 Besitznahme von Ansbach, Nrnberg je.; Palm f 1807 die Bayern bei pultusk- Beseitigung des Zunftzwangs 1808 Kufhebung der Leibeigenschaft- Akademie der Knste 1809 die Bayern bei Abensberg, Landshut, Eggmhl, Wagram Friede v. 5chnbrunn, u. a. Bayreuth erworben Fraunhofer, Utzschneider und Reichenbach 1810 Besitznahme v. Bayreuth - Stiftung des Gktoberfestes 1812 Russischer Feldzug - die Bayern bei polozk 1813 Vertrag v. Ried; die Bayern bei Hanau 1814 die Bayern bei a Rochiere, Bar und Rrcis a. d. Hube J8w Vertrag v. paris^ gibt Bayern im ganzen feine beutige Gestalt 1815 Grndung des Deutschen Bundes Zweiter pariser Friede, (Erwerbung von Landau 1816 Glyptothek begonnen, vollendet 1830 1817 Kreiseinteilung (heutige Namen seit Ludwig I.); Rcktritt des Ministers Ittontgelas (f 1838) 1818 Gemeindeedikt- X8x8 (26. Mai) Verfassung 1819 Karlsbader Beschlsse- bayerisches Familienstatut" 1825 Jean Paul f 1825/48 König Ludwig I. (geb. 1786 in Strasburg) 1826 Verlegung der Landshuter Hochschule nach Mnchen 1828 Zolleinigung zwischen Bayern und Wrttemberg 1829 (Einrichtung von Landrten - lvestenrieder f 1832 Versammlung auf dem hambacher Schlo- Hohenschwangau erneuert 1832/62 (Dtto König von Griechenland 1833 Deutscher Zollverein 1835 Eisenbahn von Nrnberg nach Frth- platen f 1842 Vollendung der Walhalla (beg. 1830), Befreiungshalle be- gonnen 1843 Ludwigshafen gegrndet 1844 Staatsbahn von Nrnberg nach Bamberg 1847 Entlassung des Ministers Kbel 1848/64 König Maximilian Ii. (geb. 1811 in Mnchen) 1848 Befreiung der Bauern und andere Verfassungsgesetze - Frankfurter Parlament 1849 pflzischer Kufstand - die Bayern bei Bppel 1852 Germanisches Museum - der Germanist Schmeller f

4. Leitfaden der Bayerischen Geschichte für höhere Lehranstalten - S. 92

1908 - Bamberg : Buchner
92 Innere Geschichte 1806-25. 4) Bitter, 5) Kdeliche mit dem prdicate: von". - Aonkordat. Der bischfliche Sitz von Freising wird nach Mnchen verlegt, und zum Metropolitan-Sitze erhoben. . . . Diesem (Erzbischofe werden die bischflichen Kirchen von Augsburg, Passau und Regensburg ... als Suffragan-Kirchen untergeordnet. Die bischfliche Kirche von Bamberg wird zur Metropolitan-Kirche erhoben, und derselben werden die bischflichen Kirchen von Ivrzburg, Eichstdt und Speyer als Sufftagan-Kirchen zugetheilt. Seine Knigliche Majestt werden . . . einige Klster der geistlichen Orden . . . herstellen lassen. Seine Heiligkeit werden . . . Seiner Majestt dem Könige ... auf ewige Zeiten das Indult verleihen, zu den erledigten erzbischflichen und bischflichen Sthlen im Knigreiche Baiern wrdige und taugliche Geistliche zu ernennen. . . . Denselben wird seine Heiligkeit nach den gewhnlichen Formen die canonische Einsetzung ertheilen. Die (Erzbischofe und Bischfe werden in die Hnde Seiner Kniglichen Majestt den Eid der Treue . . . ablegen. Edikt fr die Protestanten. Das oberste (Episcopat. . . soll knftig durch ein selbstndiges (Dber-Confiftorium ausgebt werden, welches dem Staats -Ministerium des Innern unmittelbar untergeordnet ist. Statt der bisherigen (Beneral-Decanate sollen dreq (Tonsistoriert, in Ansbach, Baireuth und fr den Rheinkreis'). zu Speyer, errichtet werden. Nie erschien", sagt Heigel, das Knigtum ehrwrdiger, als da Max Joseph, von seinen Kindern und den Kronbeamten begleitet, in die Versammlung der Stnde trat und jene freiwillig bernommenen Pflichten des Monarchen gegen feine Untertanen beschwor." Schon vorher hatte Kronprinz Ludwig die feierliche Erklrung abgegeben, da er die Verfassung als ein bindendes Staats-Grundgesetz in allen seinen Theilen vollkommen anerkenne". Naturgem wurde die Konstitution in der Folgezeit vielfach ab-gendert und ergnzt2). Verfassungsnderungen. L Zeit Ludwigs I. (1(85^): Die Bekenner der . . . griechischen Kirche genieen mit den Bekennern der in dem Knigreiche bereits verfassungsmig bestehenden drei) christlichen Kirchen-Gesellschaften gleiche brgerliche und politische Rechte. Gesetz, die Festsetzung einer permanenten Eivil-Iiste betr. 2. Zeit Maximilians Il (1(8^8): Das nach ... der Verfassungs-Urkunde dem König ausschlieend zustehende Recht, Abnderungen in den Bestimmungen der Der-fassungs-Urkunde, oder Zustze zu derselben in Vorschlag zu bringen (Recht der Initiative), wird . . . auch den Stnden des Reichs eingerumt. Gesetz, die Verantwortlichkeit der Minister betr. Das Gesetz, diev)ahl derlandtags-Abge-ordneten Betr." verfgte u. a., da die Abgeordneten nicht mehr nach Stnden, sondern nach Wahlbezirken gewhlt werden sollten. Das Edikt der die Freiheit der Presse und des Buchhandels" hebt die gleichnamige 3. Beilage zur Verf. auf und bestimmt u. a.: der Anklagen wegen verbrechen oder vergehen begangen durch die Presse, haben nach ffentlichem und mndlichem Verfahren Schwur-gerichte zu erkennen. Tdas von Erzeugnissen der Presse verordnet ist, gilt auch von !) 1818 vereinigten sich die pflzischen Lutheraner und Reformierten zu einer unterten Kirche. 2) Betr. der Verfassung des Deutschen Reiches vgl. Abschn. 42.

5. Theil 4 - S. 234

1880 - Stuttgart : Heitz
234 Neueste Geschichte. 3. Periode. Deutschland. demselben mit wenigen Ausnahmen nur Mitglieder der demokratischen Partei. Das Rumpfparlament (wie man es nun allgemein nannte) beschloß nach Stuttgart überzusiedeln, weil dort die Reichsverfassung anerkannt war; etwas über 100 Männer kamen am 6. Juni in Stuttgart zusammen, wo ihre Verhandlungen aber von vornherein aller Würde, welche die deutsche Nationalversammlung einst im hohen Grade besessen hatte, entbehrten und ihre Thätigkeit zu einem machtlosen Scheine herabsank. Sie ernannten eine Reichsregentschaft von 5 Männern zur Leitung der deutschen Angelegenheiten, und dieselben erließen Proklamationen, welchen sie doch nirgends mehr in Deutschland Geltung zu verschaffen wußten. Da sie von der württembergischen Regierung Geld und Soldaten zur Ausführung ihrer Beschlüsse forderten, diese aber darauf nicht eingehen mochte, so wurden sie und das Rumpfparlament endlich aus Stuttgart entfernt. Dies war das klägliche Ende der großen Versammlung, welche zuerst Wichtiges für die Wiederbefestigung der deutschen Zustände geleistet hatte und in welcher ein Theil der Mitglieder von dem edelsten Streben für Deutschland beseelt war, deren Bemühungen aber theils an der Gewalt der Umstände und an der innern Zerissenheit und Stammverschiedenheit der Deutschen, theils an der Zügellosigkeit der radicaleu Mitglieder scheiterten. Die republikanische Erhebung, welche sich an die letzten Bestrebungen der deutschen Nationalversammlung anschloß, wurde in der Pfalz und in Baden mit besonderm Eifer betrieben. Die baierische Rheinpfalz schien dazu wegen der Nähe Frankreichs besonders geeignet, und nachdem unter dem Einfluß republikanischer Emissäre in Kaiserslautern eine provisorische Regierung errichtet worden war, eilten von allen Seiten radicale Helfershelfer, geübte Barricadenkämpfer, polnische Flüchtlinge und raubsüchtiger Pöbel herbei. Selbst zwei Regimenter Infanterie aus Landau ließen sich schmählicherweise zum Abfall von der Fahne ihres Fürsten verführen. Eine noch viel umfassendere Bewegung wurde in Baden herbeigeführt. Dort hatte schon bald nach den Februarstürmen der Abgeordnete Hecker, welcher es, wie wenige, verstand, auf die Phantasie des Volks zu wirken, die Bauern des Oberlandes zum Kampf für die Freiheit geführt, und wiewohl er sich hatte nach der Schweiz und von da nach Amerika flüchten müssen, so hatte doch fast das ganze Jahr 1848 hindurch die Aufregung sich immer erneuert, und sein Freund Strnve hatte im September einen neuen Aufstand erregt, welchen er in der Festung Rastatt büßen

6. Geographie für Bayerische Mittelschulen - S. 65

1890 - Bamberg : Buchner
Bevölkerung. — Staat. 65 Mündung nach No und schließt die Striche des obersten Naabgebietes nicht ein. Außerhalb dieser Grenze ist alles übrige Land mit Aus- nähme des s von der mitteren Altmühl und vom Hesselberg an auftretenden schwäbischen Stammes als fränkisch zu bezeichnen, auch die Pfalz. Dem entsprechen die Zahlen der Bevölkerung, insoferne die Bayern nicht ganz 21/io Millionen, die Franken über 26/io Mill. ausmachen, die Schwaben etwa 700 000. Der Konfession nach zählt man 3850000 Katholiken und 1540 000 Protestanten, dazu kommen noch ungefähr 60000 Israeliten. Die Zahl der Einwohner beträgt 5450 000 Menschen. Sie verteilen sich im Lande in der Weise, daß abgesehen von mittleren und größeren Städten in den meisten Bezirken 60—80 Köpfe auf den qkm treffen; 80—120 leben in den gewerbthätigsten und fruchtbarsten Bezirken Frankens und an der östlichsten Donaustrecke, sowie in der Osthälfte und im W der Pfalz, 40—60 im Hochland Südbayerns, auf dem Jura und dem Haardtgebirge. d. Staat. Das gesamte Gebiet, 76000 qlsm umfassend, ist als Königreich der zweitbedeutendste Staat des Deutschen Reiches. Es wird im Namen des Königs nach den Bestimmungen der Staatsverfassung regiert, nach welcher der Inhaber der königlichen Macht in Verbindung mit der Volksvertretung, dem Landtag, das Gesetzgebungsrecht ausübt. Die Beamten und Richter aber handeln nur im königlichen Austrage. Ihre obersten Behörden haben sie an 6 Staatsministerien, während zwei oberste Gerichtshöfe, einer für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten und Strafrecht, der andere für Verwaltungsstreitfragen die höchsten Aufsichts- und Urteilsbehörden bilden. Die kirchliche Ordnung der katholischen Kirche wird in 8 katho- tischen Bistümern verwaltet, und zwar durch die Erzbischöse von München und Bamberg, und die Bischöfe von Passau, Regensbnrg, Augsburg, Eichstädt, Würzburg, Speier. Die protestantische Kirchen- gemeinschast diesseits des Rheins steht unter dem kgl. Oberkonsistorium zu Müuchen, sowie den kgl. Konsistorien zu Ansbach und Bayreuth, die Protestanten der Pfalz unter dem k. Konsistorium zu Speier. Das Heer besteht aus 2 Armeekorps, deren Generalkommandos sich in München und in Würzburg befinden. Jene fetzen sich aus 19 Infanterieregimenten, 4 Jägerbataillonen, 10 Reiter-, 4 Artillerie- Regimentern, den technischen Waffengattungen und den Sanitäts- truppeu zusammen. Außer dem stehenden Heere gehört hiezu die Landwehr und im Kriegsfalle auch der Landsturm. Für die gesamte Staatsverwaltung aber bedurfte es der Ein- teilung des Landes in. kleinere Gebiete: es sind 8 Kreise oder Regierungsbezirke, die wiederum aus Bezirksamtsdistrikteu bestehen. Die ersteren sind:

7. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrer- und Lehrerinnenseminare - S. 338

1912 - Habelschwerdt : Franke
338 sein Bruder Ludwig. Seinem Schwager Murat gab er das Groherzogtum Berg. Seine Marschlle belohnte Napoleon durch Kronlehen und Erhebung in den Frstenstand. Die Grndung des Rheinbundes und die Auslsung des Deutschen Reiches, 1806. Nachdem Napoleon die sddeutschen Fürsten fr sich gewonnen hatte, suchte er mit Hilfe des Kurerzkanzlers, des Fürsten Dalberg das Deutsche Reich aufzulsen. Auf seine Aufforderung hin sagten, sich 1806 vier Kurfrsten und zwlf Fürsten vom Deutschen Reiche los und vereinigten sich als Rheinische Bundes-staaten" (Rheinbund). Alle Reichsgesetze wurden fr sie als ungltig erklrt. Schutzherr des Bundes war der Kaiser der Franzosen. Die Mitglieder des Rheinbundes verpflichteten sich, Frankreich 03 000 Mann Hilfstruppen zu stellen. Die Gebiete der noch regierenden reichsunmittelbaren Grafen und Fürsten und die Reichsstdte Frankfurt und Nrnberg wurden den Rheinbundstaaten einverleibt. Die frstlichen und reichsgrflichen Familien, die auf diese Weise ihre Herrschaft verloren, werden als Mediatisierte" bezeichnet. Die Mediatisierung* bezog sich auf ein Gebiet von 550 Quadratmeilen mit 1200000 Einwohnern. Franz Ii. erklrte nun durch seinen Gesandten in Regensburg, da er die deutsche Kaiserkrone niederlege und die Reichsuntertanen von ihren Pflichten gegen Kaiser und Reich entbinde. Schon 1804 hatte er als Franz I. den Titel Kaiser von Osterreich" angenommen. Preuens Fall. 1. Friedrich Wilhelm Iii. und sein Staat. Friedrich Wil-Helm Iii. war 27 Jahre alt. als er 1797 nach dem Tode seines Vaters Friedrich Wilhelm Ii. den Thron bestieg. Er hatte sich als Kronprinz mit der schnen, hochbegabten und tugendhaften Prinzessin Luise von Mecflenburg-Strelitz vermhlt und fhrte ein glckliches, echt deutsches Familienleben. Seine ersten Regierungsmanahmen zeugten von einem redlichen und wohlwollenden Eifer. Der Minister Wllner (S. 327) wurde entlassen und das Religionsedikt aufgehoben; die Beamten wurden *) Mediatisieren heit mittelbar machen; die mediatifierten Fürsten und Herren standen jetzt nicht mehr wie im alten Deutschen Reiche unmittelbar unter dem Kaiser, sondern unter einem Landesherrn. Lossaaunasurkunde der Mitglieder des Rheinbundes. Abdankungsurkunde des Kaisers Franz Ii. Atzler. Qu. u. L. Ii. Nr. 72 u. 73.
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