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1. Das Mittelalter - S. 40

1896 - Bamberg : Buchner
40 In die Zeit der gemeinsamen Regierung Pippins und Karlmanns fallen eine Emprung des Stiefbruders Grifo und Abfallversuche der Alamannen und Bayern (Oatilo!) im Bunde mit den Sachsen. Die weltgeschichtliche Bedeutung des hl. Bonifatius liegt weniger in seiner Missionsthtigkeit (bei Friesen, Thringern, Hessen) als vielmehr darin, da er die entartete und Ron, entfremdete frnkische Landeskirche reformierte und in enge Verbindung mit dem rmischen Stuhle brachte, da er ferner als Erzbischof und ppstlicher Legat eine groe Anzahl von berrheinischen Bistmern (so fr Bayern Regensburg, Freising, Salzburg, Passau) organisierte, zu einer Kirchenprovinz vereinigte und dem zum erzbischflichen Sitz (Metropole) fr Deutschland erhobenen Mainz unter-ordnete und zugleich der ppstlichen Gerichtsbarkeit (dem ppstlichen Primat) unterstellte. Vor ihm war die Organisation der deutschen Kirche wie ihr Zusammenhang mit Rom ein nur sehr lockerer gewesen. 754 erlitt Bonifatius als Missionr in Friesland den Mrtyrertod. Neben Mainz wurden spter andere Städte zu erzbischflichen Sitzen und damit zu Mittelpunkten besonderer Kirchenprovinzen erhoben, unter Karl dem Groen Kln, Trier, Salzburg (fr Bayern und die sdstlichen Slavenlnder), unter Ludwig dein Frommen Hamburg Bremen (fr den skandinavischen Norden), unter Otto 1. Magdeburg (fr die nordstlichen Slavenlnder). M Neue Erhebungen hatten dringend gemahnt, der Zwitterstellung des Herrschers im Frankenreich, der knigliche Gewalt hatte, aber nur Hausmeier hie, ein Ende zu machen, denjenigen, dem der Herr die Sorge der Regierung anvertraut hatte," nicht blo tatschlich, sondern auch rechtlich an die Stelle des Knigtums zu setzeu. 752 lie sich Pippin zu Soissous durch die weltlichen Groen des Frankenreiches auf den Schild erheben, den letzten Merovinger, Childerich Iii., aber verwies er in ein Kloster. Die Salbung durch den Erzbischos Bonifatius, gauz besonders die ppstliche Gutheiung nahmen der Erhebung Pippins zum Frankenknig deu Charakter eines gewalt-samen Staatsstreiches. * der das merovingifche S ch a t t e n k n i g t um f. Einhard, Vita Karoli Magni c. 1: Gens Meroingorum, de qua Franci reges sibi crearc soliti erant, usque in Hil-dricum regem, qui iussu Stephani (Zachariae!) Romani pontificis depositus ac detonsus atque in monasterium trusus est, durasse putatur. Quae licet in illo finita possit videri, tarnen iam dudum nullius vigoris erat, nec quicquam in se darum praeter ihane regis vocabulum praeferebat. Nam et opes et potentia regni penes palatii prae-fectos, qui maiores domus dicebantur et ad quos summa imperii pertinebat, teneban-tur. Neque regi aliud relinquebatur, quam ut, regio tantum nomine contentus, crine pr -fuso, barba summissa, solio resideret ac speciem dominantis effingeret, legatos undecumque venientes audiret eisque abeuntibus responsa, quae erat edoctus vel etiam iussus, ex sua velut potestate redderet; cum praeter inutile regis nomen et precarium vitae Stipendium, quod ei praefectus aulae prout videbatur exhibebat, nihil aliud proprii possideret quam unam et eam praeparvi reditus villam, in qua dorn um et ex qua famulos sibi necessaria ministrantes atque obsequium exhibentes paucae numerositatis habebat. Quocumque eundum erat, carpento ibat, quod bubus iunctis

2. Das Mittelalter - S. 46

1896 - Bamberg : Buchner
46 Solcher Ringe gab es neun, in dem von ihnen eingeschlossenen Rume lagen die Drfer oder Gehfte der Avaren. Die Franken haben es versumt, die Avaren fr Christentum und Kultur zu gewinnen, und waren doch nicht im stnde, das entvlkerte Ava'renland militrisch zu sichern; die Folge davon war die Ungarn not. 7. Einrichtung einer bayerischen Militrgrenze bayerische Kolonisation. a) Die wertvollste Vernderung im bayerischen Verfassungsleben war die Einrichtung einer Militrgrenze, der Mark Frianl sdlich der Drau (umfassend Karantanien und Pannonien sdlich der Drau, dazu Jstrien, Libnrnien und Dalmatien), der avarischen Mark nrdlich der Drau (umfassend das Land zwischen Enns im Westen, Raab im Osten, Drau im Sden), der bhmischen Mark nrdlich der Donau und westlich vom Bhmerwald, auf dem bayerischen Nordgau. Spter, noch in der ersten Hlfte des neunten Jahrhunderts, wurden die beiden groen sdstlichen Marken in eine Mehrzahl von kleineren Verwaltungsbezirken zer-schlagen: solche waren Karantanien und die Ostmark (Niedersterreich). Die markgrfliche Verfassung hatte nicht blo einen militrischen Charakter, der spteren sterreichischen Militrgrenze vergleichbar, sondern auch eine kulturelle Bedeutung: sie sollte Barbarei und Heidentum nicht blo vom Kerne des Reiches fernhalten, sondern auch aus der Mark selbst verdrngen, Christentum und germanisches Wesen an ihre Stelle setzen. b) Die markgrfliche Verfassung war es, welche nicht in letzter Linie die bayerische Kolonisation gefrdert hat. Vom 8. bis ins 13., zum Teil bis ins 14. Jahrhundert dauerte diese Kulturarbeit des bayerischen Stammes. Das Arbeitsfeld lag vornehmlich in den heutigen deutsch-sterreichischen Alpenlndern oder Jnnersterreich, in den Landen an der mitt-leren Donau oder Niedersterreich, in den Landen nrdlich der oberen Donau, entlang dem Bhmerwald. Unter den beiden letzten Agilnlfingern Oatilo und Tassilo begann die bayerische Herrschaft, christliche Mission und bayerische Kolonisation in Karantanien, seit der Vernichtung der Avaren und dann wiederum seit der Ungarnschlacht auf dem Lechfelde (955) in der Ostmark, seit dem 8. und 9. Jahrhundert auf dem Nordgau. Das Ergeb-nis dieser mehrhundertjhrigen Thtigkeit war die vorherrschende Geltung des Deutschtums in Steiermark, Krnten und Kraut, die ausschlieliche Herrschaft des Deutschtums in Niedersterreich, in der heutigen Oberpfalz, Teilen von Mittel- und Oberfranken und im Egerlande. Die bayerische Kolonisation griff aber auch der die politische Grenze deutscher Herr-schaft hinaus und gewann ausgedehnte Gebiete jenseits des Ostalpenlandes, im westlichen Ungarn, nrdlich der Ostmark, im sdlichen Bhmen, stlich vom Nordgau, im westlichen und nordwestlichen Bhmen, fr deutschen An-bau, deutsches Sprachtum und deutsche Kultur.

3. Das Mittelalter - S. 184

1896 - Bamberg : Buchner
184 Philipp Iv. von Frankreich empfohlenen Karl von Valois zum Könige kren. Auf Betreiben des Erzbifchofs Balduin von Trier wurde dessen Bruder Heinrich von Ltzelburg erwhlt, deu neben seiner geringen Macht der Ruf eines tapferen, aber auch friedliebenden Regenten empfahl. Zum drit-teumal innerhalb einer Generation war eine neue, gleich den Habsburgeru und dem Nassauer im Westen des Reiches ansssige Dynastie zur Knigs-Herrschaft berufen. V Mit welchen Plnen damals schon die franzsische Nation, die -obnemn geistig das Abendland beherrschte, sich trug, verrt eine Schrift Peter Dubois' aus dieser 'Zeit: Universalmonarchie (monarchia mundi"), Mittelmeerherrschaft, Herrschaft der den ppstlichen Stuhl wie Ober- und Mittelitalien, Vorrckung der franzsischen Ost-grenze an den Rhein. Ging auch König Philipp Iv. von Frankreich nicht soweit, immerhin wollte er seinen Einflu auf den ppstlichen Stuhl dazu bentzen. um die Kaiserkrone deu Deutschen zu entfremden und an seinen Bruder Karl von Valois zu bringentjv 55 pf Erneuerung der Kais erpolitik. Mehr Franzose als Deutscher, mehr idealer Schwrmer als nchterner Realpolitiker, verlie Heinrich die Bahn einer dentsch-nationalen Knigspolitik und strebte nach Erneuerung der Herrschaft der Italien. Hier war es nach dem Falle des stau-_ /fischen Hauses weder dem Papsttum, das berdies seit dem Jahre 1305 seinen Sitz nach Avignon verlegt ^ha^te, noch den neapolitanischen Anjous, die seit der fizjliamsdjen Vesper in dem Hause Aragon einen gefhrlichen ^Gegner erhalten, gelungen, eine einheitliche Macht herzustellen. Die Städte Ober- und Mittelitaliens lagen untereinander in Fehde und wurden gleichzeitig im Innern erfllt durch Kmpfe zwischen den herrschenden Ge-schlechtem und den aus Handwerkern und Kleinbrgern sich zusammensetzenden Znften. Die Namen Ghibellinen" und Gnelfen", welche ehedem die Freunde von den Gegnern der deutschen Herrschaft geschieden hatte, bezeich-neten auch jetzt die einander gegenberstehenden Parteien, welche in Wirklich-keit nunmehr andere Gegenstze trennten. Die Kmpfe der Gegenwart und die verklrende Erinnerung an das frhere Kaisertum lieen die Boten, welche Heinrichs Ankunft meldeten, mit Jubel begren. Mit welchen Erwartungen man in Italien der Erneuerung des Kaisertums durch Heinrich Vii. (feit dem Jahre 1220 hatte Rom feine Kaiserkrnung mehr geschaut) entgegensah, verkndet ein Rundschreiben, welches der Florentiner Dante unmittelbar vor der Ankunft Heinrichs an die Fürsten und Völker Italiens ge-richtet hat: Freue Dich, Jtalia! Selbst der Sarazeu empfand bis jetzt Mitleiden mit dir, nun aber wirst du dem Erdkreise beneidenswert erscheinen: denn dein Bruti-gam, der Trost der Welt und der Ruhm Deines Volkes, der gnadenreiche Heinrich, der Erhabene, der Augustus und Csar, eilt zur Hochzeit .... Darum erhebt euch eurem Herrn entgegen, o Bewohner Italiens, die ihr aus seinen Quellen trinkt und auf sehten Meeren segelt, die ihr wandelt im Saude feiner Ufer oder auf den Hhen seiner Alpen!" O

4. Das Mittelalter - S. 102

1896 - Bamberg : Buchner
- 102 Herzogs war neben dem Heerbefehl der das Stammesaufgebot die Sorge fr die ffentliche Rnhe und Sicherheit innerhalb femer Provinz. Auch gegenber dem Auslande vertrat damals noch jeder Stamm selbstndig das Deutschtum. Damals haben die Franzosen ihre deutschen Nachbarn All e-mands", die Skandinavier ihre deutschen Nachbarn Sachsen, die sdstlichen Völker ihre deutschen Nachbarn Schwaben zu nennen gelernt. Nur die Italiener, denen der deutsche König gemeinsam mit Vertretern smtlicher Stmme gegenubertrat. gebrauchten den Sammelnamen Tedeschi". In der Zeit des bergangs vom Mittelalter zur Neuzeit, als das Stammes Herzogtum lngst vllig verschwunden war, sahen sich die Vertreter der Relchsresorm-bewegnng gentigt, fr das Herzogtum ein Ersatz'nst.tut ausfindig zul machen. zur Wahrung des Landfriedens. Die Kreisetntetlung kann als teilweise Rckkehr zum Stammesherzogtum betrachtet werden/ Iv. Grafschaften (Distriktsverwaltung). a) Die wichtigsten Vernderungen in der Distriktsverwaltung waren: 1. Die Auflsung des alten Gauverbandes sowohl durch Teilung eines Gaues unter mehrere Grafen als durch Zusammenlegung mehrerer Gaue zu einer Grafschaft. 2. Die nicht mehr blo vereinzelte, sondern allgemeine Vererbung des Grafenamtes. b) Die Befugnisse des Grafen dagegen sind im wesentlichen noch immer dieselben, wie in der Karolinger Zeit: Heerbann, Genchtsbann, Polt- zeibann, Finanzbann. c) Neben dem Grafen fungieren noch immer an den einzelnen Ding- statten Unterrichter. Das Untergericht ist die ordentliche Instanz in Sacken der niederen Gerichts-barkeit, zugleich aber ist der Unterrichter in auerordentlichen Fallen der Stellvertreter des Grafen auch fr die hohe Gerichtsbarkeit. ... imh Spter haben sich die Grafen von der Rechtssprechung vllig zurckgezogen und dieselbe ihren Richtern berlassen. d) Auch jetzt gibt es neben den Grafschaften Verwaltungsbezirke mit rumlich und fachlich erweitertem Wirkungskreise, Markgraffchasten, von denen die schsischen die selbstndigsten sind, ^erlaudgrasscha ten Elsa, Thringen,, b. i. solche Grafschaften, die keiner Herzogsgewalt unter. worfen sind. x Geistliche Frstentmer Immunitten), Wie in der Karolinger Zeit, wird auch jetzt die Grasschastsverfassnng durchbrochen durch x Der Name kommt allerdings erst seit Lothar von Supplmburg vor.

5. Das Mittelalter - S. 212

1896 - Bamberg : Buchner
212 - Pfalz und Herzog Ludwig der Reiche von Bayern-Landshut, standen (Sieg Friedrichs bei Seckenheim [das Mahl zu Heidelberg!"^, Ludwigs bei Giengen 1462).t 9?ach der Wahl Maximilians zum rmischen König (1486) brachte Erzbisch of Berthold von Mainz die Reichsreformbewegung in der Richtung nach einem stndischen Reichsregiment, nach einem Reichs-kammergericht, nach Landsriedenskreisen wieder in Flu. Das Ergebnis dieser Reformbewegung in der Zeit Friedrichs Iii. war ein besseres Zu-sammeuwirkeu der Fürsten und Städte, eine geordnetere Stellung der letzteren auf den Reichstagen (als eines dritten Kollegiums neben dem der Fürsten und Kurfrsten), die Grndung eines zweiten schwbischen Bun-des 1488, gerade 100 Jahre nach dem Ende des ersten. Dieser zweite schwbische Bund, der im Gegensatze zu dem ersten aus Stdten und Fürsten und Herren zusammengesetzt war und bald glnzende Erfolge sowohl den Friedensbrechern im Innern als dem Auslande gegenber erzielte, zeigte mit seinem Bundesrate, seiner Bundeskasse, seinem Bundesheere im kleinen, welche Reform dem Reiche not that. Eine bundesstaatliche oder stndische Reichsreform entsprach einzig und allein den Verhltnissen der Zeit, eine streng monarchische Reichsresorin lag auer dem Bereiche der Mglichkeit. Die Forderung nach einem stndischen Reichsregiment, nach einem ewigen Landfrieden, nach einem Reichskammergericht, nach Landfriedenskreisen find seitdem nicht mehr verstummt und haben, wie die militrischen Reform-bestrebungen der Hussitenzeit, unter Maximilian I. und K a r l V. zu dauern-{jden Institutionen gefhrt. Gefahren im Osten von Trken und Ungarn. .Inzwischen hatten die Trken Konstantinopel erobert (1453) und die ganze Balkan-Halbinsel ihrer Herrschaft einverleibt; von hier aus bedrohten sie nicht mehr blo Ungarn, fondern auch das Reich, drangen bereits nach Krain und Steiermark vor. Vergebens bemhte sich der Papst Pius Ii., durch einen allgemeinen Kreuzzug der christlichen Fürsten und Völker Europa von den Trken zu befreien. Man hielt Reichstage der Reichstage, ohne aber bei der Engherzigkeit des Kaisers, der lediglich den Schutz seiner eigenen Erb-lande im Auge hatte, und der Lauheit der Fürsten zu Thateu zu kommen. Infolge der Teilnahmslosigkeit des Reiches sahen sich die Ungarn bei ihren Kmpfen gegen die Trken auf sich selbst angewiesen. Die osmanifchen Trken, ursprnglich eigentlich kein Volk, sondern eine Kriegerschar, stammen, wie die seldschnkischen Trken, aus Turkestan und erscheinen zuerst um 1200 in Kleinasien im Dienste der Sultane von Jkonium. Aber schon um das Jahr 1300 (nach dem Falle des Sultanates von Jkonium) waltete Osman, welcher der Kriegerschar den Namen gegeben, als selbstndiger Sultan. (Hauptstadt des Reiches wurde gegen das Ende seines Lebens Brussa am Olymp. Unter seinem Sohn Urchan, welcher neben der osmanischen Reiterei (denspahis) die Futztruppeder Janitscharen organisierte, rckten die Trken das Reich auf Kosten der byzantinischen

6. Das Mittelalter - S. 213

1896 - Bamberg : Buchner
213 - Kaiser aus dem Hause der Palologen (12611453, vergl. S. 149) bis an den Hellespont und den Bosporus vor. ^Urchans ltester Sohn setzte sich in Gallipoli, dem Schlssel zur Balkanhalbinsel. 1357 fest. Archans jngster Sohn, Murad I. (13591389), eroberte Rumnien und Bulgarien, schlug 1365 seine Residenz in Adrianovel auf und fiel als Sieger der das gro-serbische Reich in der Schlacht auf dem Amselfelde (bei Kossowa ander Morava) 1386/^Schon drang Murads Sohn und Nachfolger, Bajefid I. (Blitz"), der die Donau nacy der Walachei vor und brachte dem ungarischen Heere Siegmunds bei Nikopolis 1396 eine vernichtende Niederlage bei (Burggraf Friedrich Vi. von Nrnberg aus dem Hause Hoheuzollern!), da wurde die osmauische Macht er-schttert durch die Mongolen, welche unter Timurlenk oder Tamerlan zum zweiten-mal die asiatische Welt vom Ganges bis zum agischen Meere berfluteten. Nwwr Niederlage von Angora (1402) starb Bajesid in mongolischer Gefangenschaft. ^Doch mit dem Tode Tamerlans (f 1405) zerfiel sein Reich, und die Osmanen gingen bald wieder zum Angriff der. Der byzantinische Kaiser Johannes Vii. bot alles auf, um Beistand vom Abendlande zu erhalten; die Durchfhrung der auf dem Konzil zu Ferrara zu stnde gebrachten Vereinigungsformel zwischen der morgenlndischen und abendlndischen Kirche scheiterte aber an dem Widerstande des byzantinischen Volkes. Zwar errangen die Ungarn im Bunde mit den anderen bedrohten Vlkern unter Fhrung Johann Hunyadys einen Sieg (bei Nissa), aber 1444 verlor König Wladislav Iii. von Polen und Ungarn bei Varna Schlacht und Leben)Die Trkengefahr stieg noch mit dem Regierungsantritte Mo Hammeds Ii. (1451811. Am 29. Mai 1453 fiel Konstantinopel und damit der letzte Rest des byzantinischen Reiches: Kaiser Konstantin (Xi.) Palologus fand seinen Tod im letzten Verzweiflungskampfe. Unter Mohammed Ii. wurden die Walachei. Serbien, Bosnien, die Herzegowina, Albanien und Griechenland endgltig dem osmanifchen Reiche ein-verleibt, wurden die Trken der ganzen Sdgrenze entlang Nachbarn der Ungarn^ Der Retter Belgrads und damit des ungarischen Reiches war Johann Huny ady. Das Ansehen dieses ungarischen Nationalhelden war so groß, da die Magnaten nach dem Tode des Ladislav Postumus den Sohn Johann Hunyadys auf den Thron er-hoben. Die klgliche Haltung des Kaisers und der deutschen Fürsten verriet sich ganz besonders auf dem Christentag von Regensburg 1471, an dessen Erffnung sich die grten Hoffnungen geknpft hatten. In demselben Ungarn bildete sich gerade damals unter dem Sohne des groen Trkenkmpfers Johann Hunyady, dem Könige Matthias Kor-Vinns, eine gefhrliche Macht im Osten. Matthias eroberte im Kampfe gegen den Bhmenknig Podiebrad die bhmischen Nebenlnder, Mhren, Schlesien, Lausitz, und entri dem Kaiser, als dieser fr die Bhmen Partei ergriff, Kram, Steiermark, Niedersterreich mit der Kaiserstadt Wien. Der Gedanke eines groen, aus deutschen, slavischen und ungarischen Gebieten zusammengesetzten Ostreichs, wie ihn einst Ottokar von Bhmen ge-trumt, schien sich verwirklichen zu wollen. Eine Zeit lang strebte Matthias Korvinus sogar die Erwerbung der rmischen Knigswrde an, um im Reiche einen Rckhalt gegen die Trken zu gewinnen. In jenen Tagen konnte man den lnderlosen Kaiser mit einem Ochsengespann durch Schwaben fahren und vom Almosen der Städte und Klster leben sehen.

7. Das Mittelalter - S. 219

1896 - Bamberg : Buchner
219 in den Sldnerheeren oder eine wissenschaftliche Ansbildung an den Universitten und nach Vollendung derselben als juristisch geschulte Rte den Dienst der Fürsten suchen. Allerdings kennt auch diese Zeit buerlichen Wohlstand, aber die groe Masse der Bauern befindet sich wirtschaftlich schlecht infolge des Druckes der Grundherren, namentlich der willkrlich gesteigerten Frondienste, infolge der einseitigen staatlichen Besteuerung, infolge des Mangels eines Kolonisationsfeldes in der Heimat wie in der Fremde, infolge der fortgesetzten Hufenteilungen, infolge der fortwhrenden Fehden. Allerdings haben sich auch in dieser Zeit in manchen Gegenden (so in der Schweiz, in Tirol, in den friesischen Marschen, in Westfalen) freie und zugleich im Besitze politischer Rechte befindliche Bauernschaften behauptet, aber die groe Masse der Bauern, selbst der freien Bauern (so z. B. in Bayern) hat wohl staatliche Pflichten, aber keine politischen Rechte und ist meist auch vom Mrkerrecht ausgeschlossen. Dazu gesellt sich die hochmtige Geringschtzung, mit der die anderen Stnde auf die groben Bauern" oder die armen (b. i. die von den politischen Rechten ausgeschlossenen) Leute" heruntersehen. Es ist irrig, da dem damaligen Deutschland die Leibeigenschaft fremd gewesen sei: freilich war diese selbst in der germanischen Urzeit nickt so drckend gewesen, wie die rmische Sklaverei, und war dann unter dem Einflu der kirchlichen Grundbesitzer noch bedeutend gemildert worden. Hatten in der Stauferzeit smtliche Klassen der stdtischen Bevlkerung gemeinsam gegen den Grundherren fr die stdtische Selbst-Verwaltung gerungen, so stehen im spteren Mittelalter nicht blo die adeligen Patrizier und die demokratischen Znfte, sondern auch Besitzende und Besitz-lose, mitunter schon selbst Meister und Gesellen einander feindlich gegenber. Bereits bildet sich eine Interessengemeinschaft zwischen letzteren und der unzu-friedenen buerlichen Bevlkerung. Es ghrt im Reichsrittertum, das zwar seine unmittelbare Stellung unter Kaiser und Reich behauptet, aber sich jedes Einflusses auf die Reichsaugelegenheiten beraubt sieht, es ghrt in der buerlichen Bevlkerung (Verhalten der Bhmen benachbarten Bauernschaft im Huffiteukrieg, Alguer Aufstand von 1461, Bauernaufstand im Wrzburgischen unter dem Pauker von Niklashansen 1476, Erhebung des Bundschuhs im Elsa 1493), es ghrt in der niederen stdtischen Bevlkerung (Schuhmacherstreik im Oberelsa 1407). Und diese Ghrung wird noch geschrt durch schwr-merische Flugschriften, zu deren berhmtesten die sogenannte Reformatio Sigismund!" zhlt ^"Geistige Kultur. a^Bildung und Litteratur. War im 10. und 11. Jahrhundert Haupttrger der Bildung und Litteratur der geistliche Stand, in der Stauferzeit

8. Die Neuzeit - S. 200

1905 - Bamberg : Buchner
- 200 gewonnen hatte, kehrte zum Absolutismus zurck; erst in den Jahren 1860/61 (seit der Berufung v. Schmerlings, der 1848 Reichsminister gewesen war), wurde die Umwandlung sterreichs in eine konstitutionelle Monarchie aufs neue durchgefhrt. c) Oberitalien wurde durch den Feldmarschall Radetzki wieder unter-worsen. Der König Karl Albert von Sardinien, der den aufstndischen Lombarden zu Hilse kam, erlag bei Custozza (Juli 1848) und bei ^tovara (Mrz 1849) den sterreichischen Truppen, ' Auch Venedig war abgefallen und hatte (unter Daniel Mannt) die Republik erneuert; doch wurde die Lagunenstadt im August 1849 von den sterreichern einge-nommen. d) Am gefhrlichsten war die Lage in Ungarn, das unter dem Advo-katen Kossuth seine nationale Selbstndigkeit wieder zu erlangen suchte (wie in der Zeit Leopolds I.). Die sterreichischen Truppen, welche (unter Windischgrtz) in Ungarn eingerckt waren, wurden im > Winterfeldzug 1848/49 aus Ungarn verdrngt; erst als im Sommer 1849 ein Teil der Italienischen Armee unter Hahnau von Westen, der Ban von Kroatien Ielachich von Sden und ein russisches Heer unter Paskewitsch von Norden her in Ungarn eindrangen, ergab sich das ungarische Heer (die Honvedarmee) in Vilgos (August 1849). Der Zar Nikolaus, unter den Fürsten jener Zeit der entschiedenste Vertreter des Absolutismus, hatte dem sterreichischen Kaiser auf einer Zusammenkunft in Warschau bereitwillig seine Untersttzung gegen die Rebellen zugesagt, da er eine Rckwirkung des ungarischen Aufstandes auf Polen besorgte. Aber die sterreichisch-russische Waffenbrderschaft war sowenig wie im 7jhrigen Krieg und im 2. Koalitions-krieg ohne Rivalitt und Mitrauen, zumal da sich die Ungarn unter Grgey in Vilagos an die Russen ergaben, so da Paskewitsch dem Zaren melden konnte: Ungarn liegt besiegt zu den Fen Ew. Majestt." Graf Haynan verhngte ein strenges Strafgericht der das eroberte Land; viele Adelige wurden hingerichtet oder eingekerkert; Kossuth, der die Diktatur schon vor der Katastrophe niedergelegt hatte, entkam ins Ausland. 5. Der vorlufige Ausgang der schleswig-holsteinischen der deutschen Frage. Nachdem der Versuch des Frankfurter Parlamentes, ein einiges Deutschland zu schaffen und die Elbherzogtmer von der dnischen Herr-schast zu befreien, gescheitert war, bernahm Preußen diese beiden Aufgaben, konnte sie aber bei der Unentschlossenheit des Knigs sowie der Eifersucht sterreichs und der fremden Gromchte fr jetzt nicht lsen, mute viel-mehr in beiden Fragen nachgeben. a) Die nach dem Malmer Waffenstillstand mit Dnemark angeknpften Verhandlungen fhrten zu keinem Frieden. Nach der Wiedererffnung des Krieges wurde ein Angriff dnischer Kriegsschiffe aus Eckernsrde glnzend

9. Die Neuzeit - S. 22

1905 - Bamberg : Buchner
3. (Der erste Trkenkrieg 152629). Im Einverstndnis mit dem franzsischen König war Sultan Soliman Ii. der Prchtige (152066), der schon 1521 Belgrad erobert hatte, in Ungarn eingedrungen (1526). Der junge König von Bhmen und Ungarn, Ludwig Ii., kam auf der Flucht aus der unglcklichen Schlacht bei Mohcs um (1526). Nachfolger dieses letzten slavischen Knigs von Bhmen und Ungarn wurde sein Schwager Ferdinand, der schon 1521 von seinem Bruder Karl V. die deutsch* Habsburgischen Lnder erhalten hatte. Um Ungarn mute Ferdinand mit Johann Zapolha kmpfen, dem Woiwoden (Statthalter) von Siebenbrgen, der an Soliman einen Beschtzer sand. Im Herbste 1529 belagerte der Sultan Wien, zog aber nach vergeblichen Strmen wieder ab. Bei der dreiwchentlichen Verteidigung Wiens kam das durch Maximilian ange-schaffte Geschtz zustatten. 4. (Der zweite Krieg mit Franz I.). Sofort nach feiner Freilassung verband sich Franz I. mit dem Papste Klemens Vii., sowie mit Heinrich Viii. von England, Franz Sforza und Venedig, um die bermacht des Kaisers zu brechen, in der heiligen igue (1526). Allein in dem nun beginnenden zweiten Kriege (152729) waren die kaiserlichen Waffen abermals siegreich. Nachdem Rom erstrmt war (6. Mai 1527), mute sich der Papst von dem Bunde trennen und eine groe Kriegssteuer' zahlen. Ein franzsischer Angriff auf Neapel milang, da der Fhrer der genuesischen Flotte (Andreas Doria) auf die Seite des Kaisers bertrat. Im Frieden zu Cambrai (1529) entsagte Franz I. abermals allen Ansprchen ans Italien, behielt aber Burgund. Mailand verblieb dem Franz Ssorza; der Kaiser empfing am 24. Februar 1530 zu Bologna von Klemens Vii. die Kaiserkrone. Das gegen Rom ziehende Sldnerheer war durch das Ausbleiben des Soldes erbittert. Nachdem Frnndsberg angesichts einer Meuterei der Sldner vom Schlage gerhrt war, bernahm Bourbou die Fhrung. Derselbe fiel bei dem Sturme auf die (schlecht verteidigte) Stadt2. Rom wurde schonungslos geplndert ( sacco ). Klemens Vii., wie Leo X. aus dem Hause Medi, verzichtete auf seine bis-herige Politik, welche eine Befreiung Italiens von der Fremdherrschaft bezweckte, gegen das Versprechen des Kaisers, die mediceische Herrschaft in Florenz wieder aufzurichten. Zugleich verbanden sich die beiden hchsten Mchte der Christenheit zu nachdrcklicher Bekmpfung der Ketzer. Der Friede von Cambrai heit der Damenfriede, weil ihn des Kaisers Tante, Margarete von sterreich, und Franz' I. Mutter, Luise von Savoyen, ver-mittelten. Bei der Krnung in Bologna war das Reich nur durch den Kaiser, durch einige zufllig anwesende deutsche Fürsten und durch die Sldner vertreten. 1 400000 Skudi (1 Skudo d. i. Schildtaler 5 Mark). 2 Vgl. die von Goethe bersetzte Lebensbeschreibung Benvenuto Cellinis.

10. Die Neuzeit - S. 159

1905 - Bamberg : Buchner
159 a) von den geistlichen Herrschaften blieb nur die des Kur-erzkanzlers (des Erzbischoss Dalberg) bestehen. Der Sitz desselben wurde aber von Mainz, das seit 1797 franzsische Festung geworden war, nach Regensburg verlegt'; b) von den Reichsstdten behielten nur die sechs grten ihre Reichsunmittelbarkeit (die Hansastdte Hamburg, Bremen und Lbeck, sowie die sddeutschen Handelsstdte Franksurt, Nrnberg und Augsburg). Bei der Verteilung der Entschdigungen, welche vielfach von der Gunst des , franzsischen Konsuls und seines Ministers Talleyrand abhing, gewann Bayern, das sich nach der Schlacht bei Hohenlinden Frankreich genhert hatte, die Bistmer Wrzburg, Bamberg, Freising, Augsburg (ohne die Stadt) und Passau, sowie die Frstabtei Kempten und wurde zu einem wohlabgerundeten Lande; Preußen er-hielt die Bistmer Hildesheim, Paderborn, einen Teil von Mnster, ferner Erfurt und andere nordthringische Städte. Baden erhielt die pflzischen Städte Heidel-berg und Mannheim sowie die Kurwrde; Wrttemberg wurde gleichfalls Kur-frsteutum und erhielt Heilbronn und andere schwbische Reichsstdte; weitere Kurfrstentmer wurden Hessen-Kasfel und Salzburg, das der bisherige Groherzog von Toskana erhielt, dessen Land als Knigreich Etrnrien an den bisherigen Herzog von Parma fiel. Die Bedeutung des Reichsdeputatioushauptschlusses lt sich in folgenden Punkten zusammenfassen: 1. Das Reich war seines kirchlichen Charakters nunmehr fast vllig entkleidet (schon 1803 wandte sich der Papst an den franzsischen Konsul statt an den deutschen Kaiser als den Beschirmer der Kirche). 2. Die Zahl der deutschen Einzelherrschaften war betrchtlich verringert. 3. Das Ansehen des Habsburgischen Kaisertums wurde noch mehr geschwcht; wie schon frher Preußen, so strebten nun auch die sddeutschen Staaten unter Be-gnstiguug Frankreichs eine unabhngige Stellung an. 4. Die deutschen Regierungen nahmen in der Folgezeit vielfach die fr an-zsischen Einrichtungen zum Muster, so besonders Bayern unter Maximilian Joseph (Kurfürst seit 1799) und seinem Minister M o n t g e l a s. Gleichheit aller Brger vor dem Gesetz, Regelung des Staatshaushaltes, Duldung der verschiedenen Bekenntnisse, Aufhebung der Klster, Beseitigung der Vorrechte des Adels und andere Neuerungen, welche sich in Frankreich unter den Greueln der Revolution vollzogen hatten, wurden in den sddeutschen Staaten nun auf dem Wege der Verwaltung durchgefhrt. Fr die Erniedrigung der deutschen Ration, deren Geschicke fortan fr ein Jahrzehnt durch die Willkr und Laune eines fremden Eroberers entschieden wurden, hatte die Mehrzahl des Volkes wie der in Weltbrgertum verlorenen Gebildeten kein Verstndnis. Eine rhmliche Ausnahme bildete neben anderen nationalgesinnten Mnnern der Dichter Schiller, dessen damals entstandene Dramen (1801 Die Jungfrau von Orleans; 1804 Wilhelm Teil) eine Erweckung des vaterlndischen Geistes vorbereiten halfen. 1 Auch die Besitzungen und Rechte der Deutschherren und der Johanniter blieben noch einige Zeit erhalten.
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