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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Das Mittelalter - S. 40

1896 - Bamberg : Buchner
40 In die Zeit der gemeinsamen Regierung Pippins und Karlmanns fallen eine Emprung des Stiefbruders Grifo und Abfallversuche der Alamannen und Bayern (Oatilo!) im Bunde mit den Sachsen. Die weltgeschichtliche Bedeutung des hl. Bonifatius liegt weniger in seiner Missionsthtigkeit (bei Friesen, Thringern, Hessen) als vielmehr darin, da er die entartete und Ron, entfremdete frnkische Landeskirche reformierte und in enge Verbindung mit dem rmischen Stuhle brachte, da er ferner als Erzbischof und ppstlicher Legat eine groe Anzahl von berrheinischen Bistmern (so fr Bayern Regensburg, Freising, Salzburg, Passau) organisierte, zu einer Kirchenprovinz vereinigte und dem zum erzbischflichen Sitz (Metropole) fr Deutschland erhobenen Mainz unter-ordnete und zugleich der ppstlichen Gerichtsbarkeit (dem ppstlichen Primat) unterstellte. Vor ihm war die Organisation der deutschen Kirche wie ihr Zusammenhang mit Rom ein nur sehr lockerer gewesen. 754 erlitt Bonifatius als Missionr in Friesland den Mrtyrertod. Neben Mainz wurden spter andere Städte zu erzbischflichen Sitzen und damit zu Mittelpunkten besonderer Kirchenprovinzen erhoben, unter Karl dem Groen Kln, Trier, Salzburg (fr Bayern und die sdstlichen Slavenlnder), unter Ludwig dein Frommen Hamburg Bremen (fr den skandinavischen Norden), unter Otto 1. Magdeburg (fr die nordstlichen Slavenlnder). M Neue Erhebungen hatten dringend gemahnt, der Zwitterstellung des Herrschers im Frankenreich, der knigliche Gewalt hatte, aber nur Hausmeier hie, ein Ende zu machen, denjenigen, dem der Herr die Sorge der Regierung anvertraut hatte," nicht blo tatschlich, sondern auch rechtlich an die Stelle des Knigtums zu setzeu. 752 lie sich Pippin zu Soissous durch die weltlichen Groen des Frankenreiches auf den Schild erheben, den letzten Merovinger, Childerich Iii., aber verwies er in ein Kloster. Die Salbung durch den Erzbischos Bonifatius, gauz besonders die ppstliche Gutheiung nahmen der Erhebung Pippins zum Frankenknig deu Charakter eines gewalt-samen Staatsstreiches. * der das merovingifche S ch a t t e n k n i g t um f. Einhard, Vita Karoli Magni c. 1: Gens Meroingorum, de qua Franci reges sibi crearc soliti erant, usque in Hil-dricum regem, qui iussu Stephani (Zachariae!) Romani pontificis depositus ac detonsus atque in monasterium trusus est, durasse putatur. Quae licet in illo finita possit videri, tarnen iam dudum nullius vigoris erat, nec quicquam in se darum praeter ihane regis vocabulum praeferebat. Nam et opes et potentia regni penes palatii prae-fectos, qui maiores domus dicebantur et ad quos summa imperii pertinebat, teneban-tur. Neque regi aliud relinquebatur, quam ut, regio tantum nomine contentus, crine pr -fuso, barba summissa, solio resideret ac speciem dominantis effingeret, legatos undecumque venientes audiret eisque abeuntibus responsa, quae erat edoctus vel etiam iussus, ex sua velut potestate redderet; cum praeter inutile regis nomen et precarium vitae Stipendium, quod ei praefectus aulae prout videbatur exhibebat, nihil aliud proprii possideret quam unam et eam praeparvi reditus villam, in qua dorn um et ex qua famulos sibi necessaria ministrantes atque obsequium exhibentes paucae numerositatis habebat. Quocumque eundum erat, carpento ibat, quod bubus iunctis

2. Deutsche Geschichte von 1519 bis 1871, Übersicht über die württembergische Geschichte - S. 166

1909 - Bamberg : Buchner
166 Anhang. und verwsten die Kulturlandschaft und beginnen auf ihren Trmmern ein neues Leben. Aber in Orts- und Flurnamen und in vielen Wrtern der Sprache des Landes leben Kelten und Rmer heute noch fort, und durch die fortwhrenden Funde an Waffen und Mnzen, Schmuck- und Haushaltungsgerten und in den zu Tage gefrderten berresten ihrer Bauten erneuern sie immer wieder ihre Ver-gangenheit. 3. Den Alemannen oder Schwaben gelang die Begrndung eines selb-stndigen Staatswesens nicht. Sie gerieten vielmehr im Jahr 496 unter die Oberherrschaft ihrer nrdlichen Nachbarn, der Franken, von denen sie auch teilweise sdwrts gedrngt worden waren. Als Grenzlinie zwischen Franken und Schwaben kann im allgemeinen die Enz- und B?nrrlinie gelten. Als Teil des Frankenreichs wurden die Alemannen mit der christlichen Religion (Katholizismus) und der franko-romanischen Kultur bekannt. Es erhoben sich Kirchen und Klster; Wein-, Obst-und Gartenbau kamen auf, und die Bischofssitze Konstanz (Speier, Worms und Wrzburg)1 wurden jetzt die Ausgangspunkte der Kultur. Fr Verwaltungszwecke war während der Frankenherrschaft das weltliche Gebiet des Herzogtums Schwaben in (51) Gaugrafschaften eingeteilt, und dies blieb auch so noch unter den Sachsenkaisern. Als aber seit den Saliern das Städte Wesen mehr und mehr emporkam, die Amts- und Dienstlehen der kniglichen Ministerialen allmhlich erblich wurden, und ein selbstndiger Herren stand sich entwickelte, lsten sich diese Gaugrafschaften nach und nach auf, und so sehen wir bis zur Hohenstaufenzeit als Besitzer des Landes Herren geschlechter (Herzge, Grafen, Reichsritter und niedere Adelige), Städte, Stifter und Klster. Allein im Jahr 1079 verlieh Heinrich Iv. das alte Herzogtum Schwaben an Friedrich I. Grafen von Hohenstaufen, und seitdem verblieb es bei diesem Geschlecht bis zu seinem Untergang (1268). Von da an aber verlor das Herzogtum Schwaben wieder allen innern"halt, und Kaiser Rudolf hatte sogar 1288 ausdrcklich darauf verzichtet, es wiederherzustellen. Dadurch erfolgte auch die Zersplitterung der herzoglichen Rechte, und es gewann wieder eine Reihe von Grafschaften und andern Herrschaften an Selbstndigkeit und Bedeutung. Zu diesen gehrte auch die Graffchaft Wirtemberg, die es verstand, aus kleinen Verhltnissen heraus ihr Gebiet mit Glck und Geschick zu vergrern. Schon in der zweiten Hlfte ,des 14. Jahrhunderts berragte diese Grafschaft an Gebietsnmsang die brigen schwbischen Herrschaftsgebiete bei weitem. Wenn man aber heute noch statt Wrt-Lemberg gerne auch Schwaben schlechthin sagt, so ist dabei doch zu bercksichtigen, \ V?f da ein geschichtlicher Zusammenhang zwischen der Grafschaft Wirtemberg und dem alten Herzogtum Schwaben nicht bestanden hat. Vielmehr gilt, da die Geschichte Wrttembergs die Geschichte seines Herrscherhauses ist. Ii. Die Grafschaft Wirtemberg. 1. Seit Beginn des 12. Jahrhunderts nennen sich die Wittelsbacher urkundlich nach ihrer Burg Wittelsbach bei Aichach; die Wettin er nach ihrer Burg Wettin bei Halle; die Wirtemberger aber schon seit 1083 nach ihrer 1 Zwei Dritteile des jetzigen Wrttemberg gehrten zur Dizese Konstanz.

3. Hessische Geschichte - S. 25

1897 - Gießen : Ricker
— 25 — der ansgefochtenen Fehden war der Mainzer Sprengel unter Werners Vorgänger in Schulden geraten. Eifrig war jener nun bemüht, den Frieden' wieder herzustellen. Die fast 20 jährige Fehde über Mainzer Kirchenlehen in Hesfen und Thüringen führte er zu Ende. Wenn er auch die meisten Lehen in Hesfen dem Landgrafen Heinrich zugestehen mußte, so wurden ihm doch noch einige Städte zu Lehen aufgetragen. Da Philipp von Hohenfels, Richards Vertreter am Mittelrhein, sich Übergriffe in die Besitzungen der Mainzer Kirche erlaubte, Steuern erpreßte, so mußte Werner an der Neuwahl eines Königs viel gelegen sein. Ludwig von Bayern, der mächtigste Herzog am Rhein, suchte Werner für feinen Neffen und Mündel Konradin zu gewinnen. Ottokar von Böhmen, der sich auch auf den deutschen Königsthron Rechnung gemacht hatte, erschien auf die Einladung zum Wahltag gar nicht, sondern suchte den Papst Urban Iv. gegen Konradin einzunehmen. Dadurch erhielt die staufisch-bayerische Partei einen empfindlichen Stoß. Richard von Cornwallis erschien auch in Deutschland, und Ottokar von Böhmen trat auf seine Seite. Mit dem einflußreichen Pfalzgrafen Ludwig von Bayern verdarb es Richard gründlich durch sein Vorgehen gegen Kouradiu. Er hatte nämlich Ludwig versprochen, Konradin als Herzog von Schwaben anzuerkeuuen, erklärte nun aber das Herzogtum Schwaben als dem Reiche anheimgefallen. Richards Ansehen war im ganzen unter den deutschen Fürsten gering. Auch konnte man von ihm die Herstellung des Landfriedens*) nicht erwarten. Sollte in dieser Beziehung etwas geschehen, so mußten die Fürsten selbst Hand anlegen, nachdem der mächtige Städtebund zerfallen war. In diesem Punkte waren Werner von Mainz und Pfalzgraf Ludwig einig. Am 21. Juui 1264 kam der Landfriede zu stände. Die Dauer wurde auf zwei Jahre festgesetzt und umfaßte die Gebiete zwischen Lahn und Neckar; gegen Hessen, Thüringen und Sachsen folgte er der Grenze der Mainzer Besitzungen. Die Städte hätten sich über dieses Zustandekommen freuen sollen, da es sie doch hauptsächlich au-giug, wenn die den Handel und das Gewerbe störenden Fehden abgestellt würden. Statt dessen verhielten sich jene dem Landfrieden gegenüber sehr zurückhaltend, weil sie fürchteten, dadurch dem Einflüsse der Fürsten zu sehr preisgegeben zu werden. Am 15. Juni 1265 brachte Werner einen neuen Landfrieden zustande. An diesem beteiligten sich nur die wetterauischeu Städte: Frankfurt, Friedberg, Wetzlar, Gelnhausen, ferner die Herren von Eppenftein, von Weilnau, Reinhard von Hanau, Philipp von Falkenstein und Eberhard von Katzenellenbogen/ An der Spitze stand Werner von Mainz. Es wurde der Grundsatz aufgestellt, daß der Kläger dem Gerichte des Beklagten zu folgen habe. *) Zur Sicherung des allgemeinen Landfriedens schloß man Bündnisse. Tiese wurden für bestimmte Jahre geschlossen. Während dieser Zeit durften sich die Glieder des Bundes untereinander nicht befehden. Es bildeten sich bestimmte Landsriedenskreise heraus, an deren Spitze der Landeshauptmann stand.

4. Leitfaden der Bayerischen Geschichte für höhere Lehranstalten - S. 18

1908 - Bamberg : Buchner
18 Das weifische Herzogtum. allem Passau der Mission an, untersttzt von Regensburg, Preising, Salzburg, von den Benediktinern zu St. (Emmeram, Niederaltaich, Metten und anderen Klstern. Ris hervorragende Kolonisten kamen auch hier spter die Cistercienser dazu, die in Sd- wie Norddeutschland weite Strecken kultivierten. Das Donautal war damals dicht bewaldet und wenig an-gebaut; in seiner Kolonisation standen, besonders nach der Beseitigung der fast 50jhrigen Ungarnherrschaft, der Kirche die weltlichen Grundherren zur Seite, unter denen die Babenberger Markgrafen besonders genannt werden mssen. So krftig schlug deutsches Wesen in diesen Landen Wurzel, da das Ostreich" dem Mutterlande gegenber ein Hort volkstmlicher Literatur werden konnte (s. Kbschn. 9). lvie im ftlpengebiet und an der Donau, so gehen auf dem Nordgau die Anfnge der Kolonisation auf die Zeiten Tassilos Iii., ihre plan-mtzige (Einrichtung aber auf Karl den Groen zurck1); wie dort waren riesige Wlder zu roden und Smpfe trocken zu legen. 3m Westen und Norden saften Wenden bis gegen Eichsttt hin, sowie im oberen und mittleren Nabgebiet; im' Osten hatten sich die Tschechen in das Tal des Hegen vorgeschoben. Mit den weltlichen Grundherrn, wie den Babenbergern, wetteiferte in dem Kulturwerk die Kirche. Im Sdosten um (Eham wirkten die Mnche von St. (Emmeram schon im 8. Jahrhundert; dem Bistum Regensburg schlo sich bald jenes zu Eichsttt, dann Bamberg an (s. Hbjchn. 6) und im 12. Jahrhundert taten sich die Eistercienser zu Wald-fassen rhmlich hervor, indem sie ausgedehnte Teile Nordwestbhmens kolonisierten. Andere Grenzstreifen bhmischen Landes wurden vom sd-liehen Nordgau und von der Gstmark aus gewonnen. Die spter einsetzende Kolonisation der Sachsen schuf die Vorbedingungen fr die Entwicklung des preuischen Staates; auch die bayerische Ostmark wurde das Stammland einer Gromacht: sterreich-Ungarns. in. 8apn untre Den Esetfen 107011 So, 8. Das welfische l^eqogtum* Die H)eifert flammen wohl aus Schwaben, hatten aber auch in Bayern von alters her reichen Besitz. (Ein Graf Xdelf begegnet uns als Schwiegervater Ludwigs i) S. Hbfchn. 3 am Schlu!

5. Leitfaden der Bayerischen Geschichte für höhere Lehranstalten - S. 28

1908 - Bamberg : Buchner
28 Die erste Teilung Bayerns 1255. dafr bot den Herzogen neben der Pfalzgrafschaft am Rhein - das Aussterben zahlreicher Grafengeschlechter. Schon Otto I. gewann den Besitz der nahverwandten Vachauer und ihnen folgten bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts u. a. die Burggrafen von Regensburg, die viepol-dinger in Cham und vohburg, die wittelsbachischen Grafen von vallei, die 5lndechser und eine Linie der Grtenburger. Durch diese und sptere Erwerbungen (s. Kbschn. 12) erhielt das im eigentlichen Zinne wittels-bachische Territorium (Hbschn. 10 Einl.) sdlich wie nrdlich der Donau einen wesentlichen Zuwachs. vas Statutum in favorem principum Kaiser Friedrichs Ii. (1232) erkannte die Landeshoheit der Fürsten an; schon vorher hatte Ludwig der Welheimer, um das weite Gebiet straffer zusammenzufassen und in der Hand zu halten, sein ganzes Land tn Hinter eingeteilt, welche die Grafschaften ersetzten und von Pflegern (Landrichtern) verwaltet wurden. Die so verstrkte Machtstellung htte den Herzogen Gelegenheit ge-geben Barzern im Reiche an die Spitze zu bringen, um so mehr, als im 13. Jahrhundert nicht nur die Babenberger, sondern auch die Hohenstaufen erloschen. Rllem der gnstige Augenblick wurde jetzt wie spter nicht ge-nutzt- Uneinigkeit lie Bayern zersplittern, lhmte die Kraft fr groe Unternehmungen und erleichterte die Entstehung eines schlielich bermchtigen Itachbarreiches unter der Fhrung der Habsburger. Bayern gewann den mit so vieler Mhe kolonisierten Sdosten nicht wieder,' es verlor damit fr immer den Zugang zum Meere, dessen doch eine Gromacht nicht entraten kann- es bte auch in Deutschland während des Mittelalters selten den Einflu, den man bei seiner territorialen Bedeutung erwarten durfte, freilich blie das Vorgehen Bayerns nicht vereinzelt-in Baden zeigen sich hnliche Vorgnge und die Geschichte des Hauses Xdettin ist besonders reich an Teilungen und dadurch veranlagten Familienzwisten. \2. Die erste Teilung Bayerns \255. (Dttos Ii. Shne regierten nur kurze Zeit gemeinsam. 1255 teilten sie in der Weise, da Ludwig Ii. (der Strenge, 125394) auer der Pfalz das obere" Bayern mit Mnchen, Heinrich Xiii. hauptschlich das Land an der Donau mit Landshut erhieltx). Heidelberg, Mnchen und Traus-nitz bei Landshut waren die Residenzen. Die anfngliche (Eintracht zwischen den Teilfrsten war nicht von Dauer. Zuerst hielten sie zwar gegen ') dem heutigen Gber- und Niederbarzern ist diese Teilung nicht gleichbedeutend.

6. Leitfaden der Bayerischen Geschichte für höhere Lehranstalten - S. 72

1908 - Bamberg : Buchner
72 Sur frheren Geschichte der frnkischen Lande. zwischen den Thringern und den machtvoll nach Osten drngenden ripu-arischen Franken, woraus die Thringer nach und nach die Main-gegenden rumten, von Nordosten her aber drangen die slavischen Sorbett (Wenden) allmhlich bis an und der die Regnitz vor, wo sie noch zur Zeit Karls des Groen wohnten, ja teilweise bis in die Tage Heinrichs des heiligen ihre Eigenart behaupteten. Wendische Siedelungen finden sich im Gebiete des 5teigerwalds und um Ritsbach, besonders aber bei Bamberg und Bayreuth- an sie erinnern die mit Windisch und winden zusammengesetzten Ortsnamen und die zahlreichen Namen auf itz. Frch = heim und Hallstadt bei Bamberg gehrten zu den Grenzpltzen, die Karl der Groe fr den Handel mit den Slavett bestimmte. Die Städte Wrzburg, Gchsenfurt, Ditzingen gehen Bis in das Ende der Merowinger- bezw. den Anfang der Rarolingerzeit zurck, fluch Bamberg zhlt zu den lteren deutschen Stdten, Nrnberg dagegen im Gebiete des bayerischen Nord-gaus erscheint, urkundlich wenigstens, erst 1050. Bei der Schwche der spteren Karolinger entwickelte sich am Ein-gang des 10. Jahrhunderts auch in Franken fr kurze Seit ein Volksherzogtum- es lag in den Hnden der Kottraditter, die mit Hilfe des Knigtums der Babenberger (Popponen) Herr geworden waren (f. Rbschn.4). 911 wurde in Forchheim Konrad I. von Franken zum deutschen Könige erkoren- die Ungarneinflle dauerten fort, Wrzburg wurde von den Barbarett geplndert. Seit Otto I. behielten die Könige Franken in ihrer Hand. Wohl nannten sich die Wrzburger Bischfe seit der Mitte des 12. Jahrhunderts Herzoge von Ostfranken", aber das Herzogtum wurde allmhlich ein bloer Begriff. Bischfliche und weltliche Gebiete wuchsen mehr und mehr aus seinem Rahmen zur territorialen Selbstndigkeit empor, von Bedeutung fr die Geschichte Frankens wurde es, da Kaiser Heinrich Vi. die Burggrafschaft Nrnberg (1192) den hohen-zollern verlieh. Diese vermehrten ihren frnkischen Besitz, indem sie u. a. aus dem Erbe des ihnen verwandten letzten Herzogs von Hieran Bayreuth und Kulmbach mit der plassenburg, durch Kauf die Stadt Ansbach erwarben. Spter (1398) teilten sie diese Gebiete in die beiden Frstentmer Bayreuth und Ansbach (mit Kadolzburg). Die nrnberger Burggrafschaft hatten die Zollem bis 1427 inne; dann kam die Burg durch Kauf an die Stadt. Nrnbergs Verhltnis zu den Burggrafen war nicht immer das beste; besonders trat dies in dem groen Stdtekrieg (1388 89) hervor, an dem die Brger tatkrftig teilnahmen. Die in der Folge wechselnden, verwickelten Besitzverhltnisse der frnkischen Hohenzollernlande knnen hier nur gestreift werden. Das Frstentum Ansbach blieb den grten Teil des 15. Jahrhunderts hindurch mit Brandenburg vereint, wurde 1769 mit Bayreuth vereinigt und mit diesem 1791 an Preußen abgetreten. Im 19. Jahrhundert fielen beide Gebiete an Bayern; s. flbschn. 35.

7. Leitfaden der Bayerischen Geschichte für höhere Lehranstalten - S. 73

1908 - Bamberg : Buchner
Sur frheren Geschichte der frnkischen Lande. 73 In lvrzburg feierte (1156) Friedrich Barbarossa seine Vermhlung mit Beatrix von Burgund - 1180 wurde ebenbort aus einem Reichstage Heinrich der Lwe gechtet und seiner Herzogtmer verlustig erklrt. Bamberg mar 1208 der Schauplatz einer Schreckenstat, der Ermordung Philipps von Schwaben durch den pfalzgrasen Otto von lvittelsbach (s. Hbschn. 10). (Einige Jahre spter erhob Friedrich Ii. Nrnberg zur freien Reichsstadt; zu diesem Range gelangten u. a. auch Schroemfurt und Rothenburg o. T. 3m Jahrhundert Ludwigs des Bayern, der Nrnberg sehr be-gnstigte, bietet die politische Karte Frankens bereits ein buntes Bild. Neben den greren Territorien, der Burggrafschaft Nrnberg, den Bistmern lvrzburg, Bamberg, (Eichsttt, dem (Erzbistum Mainz (um Rschaffen-burg), findet man Gebiete des deutschen Ordens, der Grafen bezw. Herren von Castell, Schwarzenberg, lvertheim, Rieneck, Henneberg, Besitzungen der Reichsstdte und Reichsdrfer, der Ritterschaft. Die Geschichte dieser kleinen Staatswesen ist reich an Fehden,- bekannt sind die lang-mierigen Zwiste des Markgrafen Rlbrecht Rchilles mit Nrnberg (um 1450), ferner des Markgrafen Rlbrecht Rlctbiades von Brandenburg-Kulmbach mit den frnkischen Bistmern und Nrnberg (Markgrfler Krieg", Mitte des 16. Ihdts.), und die fast gleichzeitigen Streitigkeiten des Ritters Wilhelm von Grumbach mit dem Bischof von lvrzburg, die Grmnbachschen Hndel". Der gewaltttige Rlbrecht Rlcibiades wurde durch seine fortgesetzten, furchtbaren Brandschatzungen fr Franken zu einer wahren Landplage. Bis in die Pfalz und gegen Trier hin erstreckten sich seine Plnderungszge,- die Stadt Schweinfurt und zahlreiche Drfer legte er in Rsche. Endlich schlssen sich die von ihm Heimgesuchten zusammen und ntigten den Rbenteurer durch wiederholte Siege zur Flucht nach Frankreich. Die Fehde Grumbachs, unter der lvrzburg sehr zu leiden hatte, endete weit spter durch die Gefangennahme und Hinrichtung des Ritters. Der Beginn der Neuzeit sah (1512) einen versuch, die auseinander-strebenden Territorialgewalten zu bestimmten Zwecken zu einen. Die Kreiseinteilung Kaiser Maximilians I., nach welcher der Frnkische Kreis" (ungefhr) unsere Gebiete in sich schlo, hat, so gering man ihre Bedeutung anschlagen mag, doch in gewissem Sinne die frnkischen Kreis-stnde durch ein Band gemeinsamen Interesses verknpft. Die religisen Kmpfe des 16. Jahrhunderts zogen auch in den frnkischen Landen ihre Kreise. In weltlichen und geistlichen Gebieten fand das Luthertum seine Rnhnger und in den Frstentmern der Hohenzollem, sowie in den Reichsstdten drang es bald durch; nur

8. Leitfaden der Bayerischen Geschichte für höhere Lehranstalten - S. 22

1908 - Bamberg : Buchner
22 Verfassung, Wirtschaft, Kultur vom 10.-13. Jahrhundert. Burgund) begterten Grafen von Hndechs; dann die (Drtenburger, Kbens-berger, Zulzbacher. Noch bedeutender waren die Markgrafschaften, deren Geschicke bereits besprochen wurden (Hbschn. 3, 6, 8). Seit Otto I. gab es ferner fr Bayern, Schwaben, Sachsen und Lothringen je einen Pfalzgrafen, deren Hufgabe u. a. die berwachung der Krongter und wohl auch die der Herzoge war. Diesen unterstanden sie nur insofern, als sie durch den Besitz von Grafschaften in ein Lehensverhltnis zu ihnen traten. In Bayern bekleideten zuerst die Luitpoldinger (f. Hbschn. 4), dann die Rrtbonen, endlich seit den Tagen Kaiser Heinrichs V. die Wittelsbacher das Pfalzgrafenamt. Da diese 1180 die herzogliche Wrde erhielten, wurde es bald zu einem bloen Hamen. 3u viel grerer Bedeutung gelangten die lothringischen Pfalzgrafen, auf die wir noch kommen werden. Ruch die Bischfe wuten eine der grflichen mindestens ebenbrtige Stellung zu erreichen. Unter den zahlreichen Burggrafen" verdienen nur die von Regensburg Erwhnung ; man kann sie ungefhr als Festungsgouverneure betrachten. Ihre Burggraf-schaft kam noch im 12. Jahrhundert an die Wittelsbacher. Die Landgrafschaft der Leuchtenberger beruhte, anders als die thringische oder elsssische, nur auf einem Titel. b) Schon unter den Karolingern (s. Hbschn. 5) wuchs der Grogrundbesitz ; er wurde zumal durch Schenkungen weiterhin vergrert. Hus dem Grundbesitz ergab sich in der Seit des Lehenswesens, welches militrisch an die Stelle der frheren Heerbannverfassung getreten war, mehr oder weniger nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die gesellschaftlich e Gliederung. Wichtiger als die Geburt war jetzt die Stellung. Der hohe Hdel (principes, primates) knpfte sich, abgesehen von Besitz und Waffendienst, an die hohen Rmter. 3u ihm kamen als neue Hdels-klassen die Freiherrn x) (Edlen, Dynasten, nobiles) und die Ministerialen. Die gewhnlichen Freien dagegen standen dem Kriegsdienst ferne und bauten ihren Boden selbst. Zwischen ihnen und den Unfreien erscheinen die Unterschiede viel weniger ausgeprgt als frher; doch muten die unfreien Bauern auer Naturalabgaben auch Zins bezahlen und fronen. Rlles in allem war die Lage des Bauernstandes in diesen Jahrhunderten nicht ungnstig; ja er gelangte in der Folge bisweilen zu ppigem Wohlstand (Meier helmbrecht"). His Verwalter der groen Gter, im Hof- und Heeresdienst, als bischfliche Ceib wachen spielten die Ministerialen, obwohl meistens unfreier Hb&unft, eine groe i) Heben freier Herr" findet sich auch die Bezeichnung baro" (eigentlich Mann") Edler" ist heute der Titel der niedersten Kdelsklasse sterreichs.

9. Leitfaden der Bayerischen Geschichte für höhere Lehranstalten - S. 27

1908 - Bamberg : Buchner
Innere Politik. 27 erledigt. Sie griff, wie ein Blick auf die Karte lehrt, im Norden und Osten der die Grenzen des heutigen Regierungsbezirkes hinaus; dagegen fehlte zunchst der Sdwesten, so Zweibrcken, und das brige war mit bischflichen und anderen Gebieten bunt durchsetzt. Buch auf pflzischem Boden haben sich die Benediktiner, Listercienser und prmon-stratenser bettigt; besonders berhmt war das Kloster visibodenberg. Die Beziehungen Ludwigs zum Kaiser blieben nicht ungetrbt- auch sonst traf ihn während seiner Regierung manches Migeschick, so, als er 1221 in gypten gegen den Sultan El Kamil zog. 1231 wurde der Herzog zu Kelheim von einem unbekannten Mrder erdolcht. (Dtto Ii. (123153; der (Erlauchte" heit er nur durch Miverstndnis) hatte gleich seinem Dater mit den Selbstndigkeitsbestrebungen der Bischfe zu kmpfen; die unruhige Nachbarschaft Friedrichs des Streitbaren, des Herzogs von sterreich und Steiermark, trug auch nicht dazu bei seine Regierung friedlich zu gestalten. Unter dem (Einflu der Kurie stand der Herzog dem Kaiser, dem er mitraute, lange feindselig gegenber; erst spt kam es zu einer, dann allerdings dauernden Annherung an Friedrich Ii., nicht zum wenigsten unter dem Eindruck der Mongolengefahr. Die Verbindung von Ottos Tochter Elisabeth mit dem Kaisersohne Konrad krftigte das Band. Der Tod des letzten Vabenbergers Friedrich 1246 bot dem Herzog Gelegenheit, sterreich und Steiermark dem Mutterlande zurckzugewinnen; allein der Kaiser zog beide Herzogtmer ein und auch nach Friedrichs Ableben (1250) vermochte (Dtto, von den Bischfen beschftigt, die bayerischen Ansprche gegen den Widerstand der sterreicher und (Dttokars von Bhmen nicht durchzusetzen. Uu* 3nrtere Politik. Das Streben der rundherren sich innerhalb ihrer Gebiete mglichst unabhngig zu machen, reichsunmittelbar zu werden, bedrohte das Herzogtum um so mehr, als sein Bestand gegen frher sehr zusammengeschmolzen war. Es umfate von den Kolonisationsgebieten nur noch das westliche (Dberfterreich und einen Teil des Nordgaus; Mitte des 13. Jahrhunderts brckelte schlielich fast ganz Tirol ab, wo zuerst die Bischfe von Trient, dann die von Brixen mehr und mehr vom Stammlande abgerckt waren (s. Rbfchn. 8 am Schlu). Um diese Zeit erreichten auch die bayerischen Bischfe unter fortwhrenden Kmpfen mit den Wittels-bachern ihr Ziel, eine der herzoglichen ziemlich ebenbrtige Landeshoheit^), und behaupteten sie bis ins 19. Jahrhundert. Einen Ersatz i) Dieser Begriff umfate neben der Gerichtshoheit, Gesetzgebung, dem Abgaben-, Polizei- und Militrwesen, der Hmtergeroalt zumeist auch die ehemaligen Regalien", wie das Zoll-, Mnz-, Forstrecht usw.

10. Geschichte des Mittelalters - S. 77

1914 - Bamberg : Buchner
Zerrüttung des Reicher. 77 auf den Königsthron erheben sehen und bezahlten diesen Ruhm mit der Zerstückelung ihrer Lande. Franken, schon frühzeitig in ©st- und Rhein-franken geschieden, ging seit dem Ende der Salier seiner Auflösung entgegen. Hauptstücke von Gstfranken waren: die beiden Bistümer Würzburg und Bamberg, die beiden Fürstentümer Ansbach und Bayreuth, die Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Weitzenburg, Schweinfurt. — In Schwaben kamen nach dem Untergang der Hohenstaufen die Grafen von Württemberg und die Markgrafen von Baden zu Macht und Ansehen. Hauptstücke des späteren bayerischen Schwaben waren das Bistum Augsburg, die Reichsabtei Kempten, die Markgrafschaft Burgau, die Reichsstädte Augsburg, Kempten, Memmingen, Kaufbeuren. Lothringen, seit ©tto dem (Brotzen in Ober- und Niederlothringen geteilt, zerbröckelte immer mehr; sein Name wurde allmählich auf die südlichen Gebietsteile beschränkt. Nur Bayern, das seit dem Aussterben der deutschen Karolinger weiter vom Kampfplatze zurückgetreten war, bildete noch ein mächtiges Ganzes, obwohl Kärnten (976), Österreich (1156), Steiermark (1180) und (im Laufe des 13. Jahrhunderts) Tirol abgetrennt worden waren; dagegen waren die Pfalz (1214) und ein Teil des hohenstaufischen Erbes (1268) gewonnen worden. Die Zertrümmerung der grotzen Herzogtümer ging von den Kaisern aus, wurde aber von den Fürsten selbst emsig fortgesetzt. Aus dem Grundsatz, datz sie Landesherren seien, leiteten sie das Recht ab ihre Besitzungen selbstherrlich zu teilen. Das erste Beispiel für diese schädlichen Teilungen gaben die Wittelsbacher Ludwig der Strenge und Heinrich von Niederbayern, indem sie zwei Jahre nach dem Tode ihres Vaters ©tto Ii. Bayern 1255 teilten; ©berbayern und Pfalz kamen an Ludwig, Niederbayern an Heinrich. Wenige Jahre danach (1260) teilten die Assanier den Rest Sachsens ebenfalls in zwei Teile, in Sachsen-wittenberg und Sachsen-Lauenburg. Ebenso zerlegten die Welfen (1267) ihr Land in zwei selbständige Herzogtümer, Braunschweig und Lüneburg. Bei den fortgesetzten Landesteilungen zählten die Landesherren in Deutschland bald nach Hunderten; aber ein oberster Herr und Richter fehlte. Jeder wollte herrschen, niemand gehorchen. Das $au st recht*) allein galt; der Schwache wurde die Beute des Mächtigen. Noch eine grotze Gefahr brachte die Zeit der letzten hohenstaufen und des Interregnums über Deutschland: die Entfremdung zwischen dem Süden und dem Norden. Doch wurde gerade im Norden, der *) Faustrecht, d. H. der Mißbrauch der Macht des Stärkeren über den Schwächeren, ist zu unterscheiden vom Zehderecht, d. H. von dem altdeutschen Brauch sich selbst Recht zu verschaffen, den unter gewissen Beschränkungen selbst der kirchliche Gottesfriede und der königliche Landfriede bestehen ließen.
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