Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Das Mittelalter - S. 102

1896 - Bamberg : Buchner
- 102 Herzogs war neben dem Heerbefehl der das Stammesaufgebot die Sorge fr die ffentliche Rnhe und Sicherheit innerhalb femer Provinz. Auch gegenber dem Auslande vertrat damals noch jeder Stamm selbstndig das Deutschtum. Damals haben die Franzosen ihre deutschen Nachbarn All e-mands", die Skandinavier ihre deutschen Nachbarn Sachsen, die sdstlichen Völker ihre deutschen Nachbarn Schwaben zu nennen gelernt. Nur die Italiener, denen der deutsche König gemeinsam mit Vertretern smtlicher Stmme gegenubertrat. gebrauchten den Sammelnamen Tedeschi". In der Zeit des bergangs vom Mittelalter zur Neuzeit, als das Stammes Herzogtum lngst vllig verschwunden war, sahen sich die Vertreter der Relchsresorm-bewegnng gentigt, fr das Herzogtum ein Ersatz'nst.tut ausfindig zul machen. zur Wahrung des Landfriedens. Die Kreisetntetlung kann als teilweise Rckkehr zum Stammesherzogtum betrachtet werden/ Iv. Grafschaften (Distriktsverwaltung). a) Die wichtigsten Vernderungen in der Distriktsverwaltung waren: 1. Die Auflsung des alten Gauverbandes sowohl durch Teilung eines Gaues unter mehrere Grafen als durch Zusammenlegung mehrerer Gaue zu einer Grafschaft. 2. Die nicht mehr blo vereinzelte, sondern allgemeine Vererbung des Grafenamtes. b) Die Befugnisse des Grafen dagegen sind im wesentlichen noch immer dieselben, wie in der Karolinger Zeit: Heerbann, Genchtsbann, Polt- zeibann, Finanzbann. c) Neben dem Grafen fungieren noch immer an den einzelnen Ding- statten Unterrichter. Das Untergericht ist die ordentliche Instanz in Sacken der niederen Gerichts-barkeit, zugleich aber ist der Unterrichter in auerordentlichen Fallen der Stellvertreter des Grafen auch fr die hohe Gerichtsbarkeit. ... imh Spter haben sich die Grafen von der Rechtssprechung vllig zurckgezogen und dieselbe ihren Richtern berlassen. d) Auch jetzt gibt es neben den Grafschaften Verwaltungsbezirke mit rumlich und fachlich erweitertem Wirkungskreise, Markgraffchasten, von denen die schsischen die selbstndigsten sind, ^erlaudgrasscha ten Elsa, Thringen,, b. i. solche Grafschaften, die keiner Herzogsgewalt unter. worfen sind. x Geistliche Frstentmer Immunitten), Wie in der Karolinger Zeit, wird auch jetzt die Grasschastsverfassnng durchbrochen durch x Der Name kommt allerdings erst seit Lothar von Supplmburg vor.

2. Deutsche Geschichte von 1519 bis 1871, Übersicht über die württembergische Geschichte - S. 166

1909 - Bamberg : Buchner
166 Anhang. und verwsten die Kulturlandschaft und beginnen auf ihren Trmmern ein neues Leben. Aber in Orts- und Flurnamen und in vielen Wrtern der Sprache des Landes leben Kelten und Rmer heute noch fort, und durch die fortwhrenden Funde an Waffen und Mnzen, Schmuck- und Haushaltungsgerten und in den zu Tage gefrderten berresten ihrer Bauten erneuern sie immer wieder ihre Ver-gangenheit. 3. Den Alemannen oder Schwaben gelang die Begrndung eines selb-stndigen Staatswesens nicht. Sie gerieten vielmehr im Jahr 496 unter die Oberherrschaft ihrer nrdlichen Nachbarn, der Franken, von denen sie auch teilweise sdwrts gedrngt worden waren. Als Grenzlinie zwischen Franken und Schwaben kann im allgemeinen die Enz- und B?nrrlinie gelten. Als Teil des Frankenreichs wurden die Alemannen mit der christlichen Religion (Katholizismus) und der franko-romanischen Kultur bekannt. Es erhoben sich Kirchen und Klster; Wein-, Obst-und Gartenbau kamen auf, und die Bischofssitze Konstanz (Speier, Worms und Wrzburg)1 wurden jetzt die Ausgangspunkte der Kultur. Fr Verwaltungszwecke war während der Frankenherrschaft das weltliche Gebiet des Herzogtums Schwaben in (51) Gaugrafschaften eingeteilt, und dies blieb auch so noch unter den Sachsenkaisern. Als aber seit den Saliern das Städte Wesen mehr und mehr emporkam, die Amts- und Dienstlehen der kniglichen Ministerialen allmhlich erblich wurden, und ein selbstndiger Herren stand sich entwickelte, lsten sich diese Gaugrafschaften nach und nach auf, und so sehen wir bis zur Hohenstaufenzeit als Besitzer des Landes Herren geschlechter (Herzge, Grafen, Reichsritter und niedere Adelige), Städte, Stifter und Klster. Allein im Jahr 1079 verlieh Heinrich Iv. das alte Herzogtum Schwaben an Friedrich I. Grafen von Hohenstaufen, und seitdem verblieb es bei diesem Geschlecht bis zu seinem Untergang (1268). Von da an aber verlor das Herzogtum Schwaben wieder allen innern"halt, und Kaiser Rudolf hatte sogar 1288 ausdrcklich darauf verzichtet, es wiederherzustellen. Dadurch erfolgte auch die Zersplitterung der herzoglichen Rechte, und es gewann wieder eine Reihe von Grafschaften und andern Herrschaften an Selbstndigkeit und Bedeutung. Zu diesen gehrte auch die Graffchaft Wirtemberg, die es verstand, aus kleinen Verhltnissen heraus ihr Gebiet mit Glck und Geschick zu vergrern. Schon in der zweiten Hlfte ,des 14. Jahrhunderts berragte diese Grafschaft an Gebietsnmsang die brigen schwbischen Herrschaftsgebiete bei weitem. Wenn man aber heute noch statt Wrt-Lemberg gerne auch Schwaben schlechthin sagt, so ist dabei doch zu bercksichtigen, \ V?f da ein geschichtlicher Zusammenhang zwischen der Grafschaft Wirtemberg und dem alten Herzogtum Schwaben nicht bestanden hat. Vielmehr gilt, da die Geschichte Wrttembergs die Geschichte seines Herrscherhauses ist. Ii. Die Grafschaft Wirtemberg. 1. Seit Beginn des 12. Jahrhunderts nennen sich die Wittelsbacher urkundlich nach ihrer Burg Wittelsbach bei Aichach; die Wettin er nach ihrer Burg Wettin bei Halle; die Wirtemberger aber schon seit 1083 nach ihrer 1 Zwei Dritteile des jetzigen Wrttemberg gehrten zur Dizese Konstanz.

3. Römische Kaisergeschichte, Geschichte der Völkerwanderung und deutsche Geschichte im Mittelalter bis 1519 - S. 138

1909 - Bamberg : Buchner
138 Mittlere Geschichte. hren wir Klagen der die Grundherren: sie zwngen die armen Leute der Recht, nhmen ihnen ihr sauer Erworbenes ab und vermehrten die Fronen in ungebhrlicher Weise. Man entzog den Bauern sogar, worber sie sich am meisten beschwerten (was uns allerdings nicht mehr recht verstndlich ist, damals aber als ungerechte Neuerung und Schmlerung empfunden wurde), das Jagdrecht nebst dem Fischfang. Auf Grund des rmischen Rechts war durch kaiserliche Verordnung, einen sogenannten Landfrieden, vom Jahr 1395 die Jagd ausschlielich den Fürsten, Grafen, Herren, den Reichsstdten und dem Klerus zugesprochen worden. Diese aber gingen in der Ausbung ihres neuen Rechts so grausam zu Werke, da sie den Jagd-srevlern d. h. denjenigen Bauern, welche die Jagd im guten Glauben, dieselbe sei frei und drfe ihnen nicht durch einen Machtspruch von heute auf morgen entrissen werden, trotzdem ausbten, mitunter sogar die Augen ausstechen oder beide Hnde abhauen lieen. Dies mute die Bauern empren, ver-bittern und zum uersten reizen, zumal da der Wildschaden in furchtbarer Weise zunahm. Zu einer Revolution war Zndstoff genug angehuft, vollends da der deutsche Bauer wute, da es, abgesehen von vereinzelten Gegenden Schwabens und Frankens, nur noch in Friesland und Nieder-sachsen, in Sdbayern und sterreich, Tirol, Steiermark und Krnten, also eigentlich nur noch an den Grenzen Deutschlands freie Bauern gebe, wogegen die groe Maffe der Bauern im Reich leibeigen sei. Sollte er nicht auch gleich jenen zur Freiheit berechtigt sein? Denn seine Verfechtung machte ihn berdies verchtlich. Man sprach von ihm als Flegel oder Filzhut, Karren-setzer oder Schollenpuffer; steigerte, ohne ihn zu fragen, alle Jahre die Glte, und so er etwas darber sagt, schlgt man ihn nieder als ein Rind; mgen ihm Weib und Kind sterben und verderben, da gibt es keine Gnade", be-richtet uns der Nrnberger Meistersinger Hans Rosenblut aus dem Jahr 1450. Ja man beutete sogar die Heiratserlaubnis sr die leibeigenen Bauern finanziell aus und erhhte willkrlich die gerichtlichen Strafen. Kurz und gut, Bauernplackerei ward Selbstzweck. Und zu allem Unglck sielen um diese Zeit auch noch die Getreidepreise und der Verkaufswert der Boden-erzeuguiffe berhaupt. Der leibeigene Bauer aber konnte von sich aus nichts dagegen tun; denn er hatte kein Umtriebskapital. Was ihm von seinem Erls verblieb und noch darber hinaus mute er seinem Grundherrn be-zahlen. So fiel er den Wucherern und das waren meist Juden anheim, und es wird berichtet, da man sich oft bei kurzen Borgfristen unter die Forderung von 3050, ja der 80 > Zins fr ein Darlehen beugen mute! Im 15. Jahrhundert waren ganze Gegenden in Sdwestdeutschland 246

4. Römische Kaisergeschichte, Geschichte der Völkerwanderung und deutsche Geschichte im Mittelalter bis 1519 - S. 139

1909 - Bamberg : Buchner
Die sozialen Zustnde in Deutschland am Ende des Mittelalters. 139 ausgewuchert. Die Folge war eine weitverbreitete antisemitische oder juden-feindliche Bewegung, und ihre Folge die Vertreibung der Juden aus Sachsen (1432); aus Bayern (1450); aus Wrzburg dem Bistum (1470). Und wer half den Bauern? Niemand. Wer fhlte wenigstens mit ihnen? Vereinzelte Dichter, Gelehrte und Pfarrer. Den tatschlichen Verfall des Bauernstandes hintanzuhalten, wre Sache des Reiches gewesen. Aber nicht einmal das erreichten die Kurfrsten, da ihrem Verlangen, die Raubritter sollten doch wenigstens veranlat werden, die Ackerleute und Weinbauern während ihrer Feldarbeit in Ruhe zu lassen, stattgegeben wurde, was uns einfach unglaublich klingt. Aber leider war es so. Wenn also der Bauer schlielich in seiner Verzweiflung auf den Gedanken kam: hilf dir selbst, so hilft dir Gott, so knnen wir ihm das nicht verargen und blo bedauern, da diese Selbsthilfe der Bauern, wie sie noch vor dem blutigen Bauern-krieg von 1525 durch Emprungen in zwanzig verschiedenen Teilen des Reichs zum Ausdruck kam, im groen und ganzen ergebnislos fr die armen, unter-drckten Bauern verlaufen ist. Daraus erklrt sich auch die wirklich viehische Wut, womit dann die Bauern im eigentlichen Bauernkrieg zu Werke gingen, was ihnen hinwiederum die Untersttzung der Gutgesinnten raubte und ihre Sache vereitelte. 'Wre aber der Notstand der Bauern ein selbstverschuldeter gewesen, die Folge eines bertriebenen Aufwands und unmiger Ansprche, so htten sie wohl kaum den Mut zur Selbsthilfe gefunden. Denn wo sich der deutsche Bauer im allgemeinen wohl fhlt und ihm in seiner Lage kein allzu harter Druck widerfhrt, da ist er geordnet und geduldig und macht keine Revolution. Weil uns aber gerade aus. dem 15. Jahrhundert eine Reihe von Aufstnden aus den verschiedensten Gegenden des Reichs gemeldet werden, so ist dies der schlagende Beweis dafr, da die Bauern tatschlich zur Selbsthilfe gegen unerhrte Unterdrckung und Aussaugung greifen muten. Nicht blo gegen die Juden, sondern gegen ihre Grundherrschaften schlugen sie los. So die Appenzeller, Vorarlberger, Tiroler, Allguer, Hauen-steinet (im sdlichen Schwarzwald) und Rottweiler Bauern. Es folgten die der Abteien Kempten und Ochsenhausen; 1461 standen die Bauern im Piuzgau und Brixenertal; 1476 die des Taubergrundes; 1492 die im Lechtal und in Friesland; 1493 die am Oberrhein, und 1514 die im Remstal auf. 4. Von diesen Aufstnden find die bemerkenswertesten die vom Jahre 1476, 1493 und 1514. Im Jahre 1476 trat in der Gegend von Wrzburg ein armer Hirtenjunge auf, man nannte ihn den Pauker von Niklashausen, weil er an der Kirchweih die Pauke schlug. Dieser er-klrte, die Jungfrau Maria sei ihm erschienen und habe ihn einen Zustand 247

5. Hessische Geschichte - S. 44

1897 - Gießen : Ricker
— 44 — kriegerischen Thaten, einem hohen unbeugsamen Sinn, viel Mäßigkeit im Sieg, Sicherheit und Heimlichkeit der Maßregeln, Weisheit und hohe Vernunft in Gesetzen und Urteilen und viele Liebe zu seinen Dienern" prophezeiten. Schon sehr frühe, kaum 5 Jahre alt, verlor er seinen Vater. Dieser hatte auf seinem Sterbebette seine Gemahlin Anna von Mecklenburg zur Regentin und zur Vormünderin seines Sohnes eingesetzt. Gegen diese erhoben sich bald nach des Landgrafen Tode die angesehensten hessischen Ritter, um die Regierung des Landes an sich zu bringen. Der Mutter gelang es, mit Hilfe treuer Bürger von Kassel und Marburg die Regentschaft bis zur Volljährigkeit ihres Sohnes zu behaupten. Bereits im 14. Jahre (1518) wurde der Prinz von Kaiser Maximilian für volljährig erklärt, so daß er nun selbst regieren konnte. Philipp erhielt eine seiner Zeit angemessene Bildung; außerdem übte er sich tüchtig im Waffenspiele, und stählte er seinen Körper durch Jagdübungen. b) Die Sickingen'fche Fehde. Die Gewalthaber damaliger Zeit suchten in Streitigkeiten nicht bei ordentlichen Gerichten ihr Recht, sondern verschafften sich selbst Hilfe, indem sie sich auf das altdeutsche Fehderecht beriefen. Um einer geringfügigen Ursache willen konnte einem Grundherrn die Fehde angesagt werden. Die beständigen Fehden übten nachteiligen Einfluß auf das Leben der Ritter. Sie wurden roh und fanden Lust am Raufen und Rauben. Ein solcher rauflustiger Ritter war Franz von Sickingen. Er war das Haupt der ritterschastlichen Vereine am Rhein, in Franken und Schwaben. Im Jahre 1518 suchte er eine Anzahl hessischer Ritter, welche mit dem jungen Landgrafen unzufrieden waren, auf seine Seite zu ziehen. Außerdem hatte er noch andere Fürsten und Grafen, so den Kurfürsten Ludwig von der Pfalz für sich gewonnen. Mit 3000 Reitern und 10 000 Fußgängern fiel Sickingen sengend und brennend in die Grafschaft Katzenellenbogen ein, und bald stand er vor Darmstadt, in welchem die Blüte des hessischen Adels lag. Der junge Landgraf war zeitig von feiner Mutter in Sicherheit gebracht worden. Statt die vom Markgrafen von Brandenburg versprochene Hilfe abzuwarten, schloß man voreilig mit Sickingen einen Vertrag ab, infolge dessen der Landgraf eine Kriegsentschädigung von 35 000 fl. zahlen mußte, die auch in lauter Hellern nach Mainz abgeliefert wurde. Durch diesen Überfall war dem Lande ein Schaden von 300 000 Goldgulden erwachsen. Bald sollte der junge Landgraf Gelegenheit finden, Sickingen feinen Übermut entgelten zu lassen. Mit 5000 Reitern und 10 000 Mann Fußvolk hatte Sickingen einen Raubzug gegen das Erzbistum Trier unternommen. Hier verwüstete und brandschatzte er in derselben Weise wie früher in der Umgegend von Darmstadt. Hessische Hilfstruppen unter dem Landgrafen waren zum Schutze des Erzbischofs herbeigeeilt und, unterstützt von pfälzischen Truppen, war es ihnen ge-

6. Hessische Geschichte - S. 49

1897 - Gießen : Ricker
— 49 — habe versprochen, den Landgrafen nicht in „ewiger" Gefangenschaft zu halten. Er wurde in Ondenarde und Mecheln in Belgien 5 Jahre gefangen gehalten. Ein Fluchtversuch mißglückte. Während dieser Zeit führte Philipps Sohn Wilhelm die Regierung in Hessen. Dieser verband sich, als der Kaiser trotz vielseitiger Vorstellungen seinen Gefangenen nicht freigeben wollte, mit seinem Schwager Moritz von Sachsen und dem Könige Heinrich Ii. von Frankreich, um den Kaiser zur Nachgiebigkeit zu zwingen. Als derselbe in Tirol weilte, überfiel ihn Moritz mit starker Heeresmacht in Innsbruck. Nur mit Mühe gelang es dem Kaiser der Gefangenschaft zu entkommen. Sein Bruder Ferdinand schloß mit den protestantischen Fürsten den Passaner Vertrag (1552), demznfolge die Gefangenen freigegeben wurden. Der Augsburger Religionsfriede (1555) gewährte der Augsburger Konfession volle Religionsfreiheit. Philipps letzte Lebensjahre waren der Wohlfahrt feines Landes gewidmet. Er starb den 31. März 1567 zu Kassel, im 49. Jahre seiner Regierung. Sein letzter Wunsch war, daß seine 4 Söhne die Landgrafschaft Hessen nicht teilen sollten. Für den Fall, daß dieselben nicht mit einander leben könnten, verordnete er, daß der älteste, Wilhelm, Niederhessen mit Kassel erhalten sollte, Ludwig, der zweite Sohn, Oberhessen mit der Hauptstadt Marburg, Philipp die niedere Grafschaft Katzenellenbogen mit Rheinfels und St. Goar, Georg, der jüngste, die obere Grafschaft Katzenellenbogen mit der Hauptstadt Darmstadt. — 2. Hessisches Heerwesen. a) Von der ältesten Beit bis auf Philipp den Großmütigen. Die Grundlage der hessischen Kriegsmacht war das Lehnswesen. Die Ritterschaft des Landgrafen bildete der hessische Landadel, der seine Burgen dem Landgrafen als Lehen übergeben hatte oder mit Burgen, Gerichten und Rittergütern von dem Landgrafen belehnt, und somit als Lehnsträger oder Vasall zum Kriegsdienste verpflichtet war. Zur Zeit Philipps des Großmütigen gab es in Ober- und Niederhessen und Katzenellenbogen allein 280 adelige Geschlechter, die sich wieder in mehrere Linien teilten. In den mit Schlössern versehenen Städten oder in ihren eigenen Burgeu unterhielten die Landgrafen eine stattliche Anzahl von Burgmannen und Amtleuten, welche gleichfalls Heeresfolge zu leisten hatten. Im 15. Jahrhundert zur Zeit Kaiser Friedrichs Iii. besaßen die hessischen Landgrafen in Ober- und Niederhessen allein 42 mit Schlössern versehene Städte und 34 eigene Burgen. Außer diesen Kriegspflichtigen aus dem hessischen Adel und den Burgmannen gab es noch reichsunmittelbare und gräfliche Vasallen, Berg Sr, Hessen. 4

7. Hessische Geschichte - S. 15

1897 - Gießen : Ricker
— 15 — <». Die Pfalz Ztcbuv. Vom 12. und 13. Jahrhundert ab verweilt das Reichsoberhaupt in feststehenden Residenzen. In früherer Zeit wurden die Angelegenheiten des Reiches auf Gütern, Höfen, Palästen und Burgen geordnet, die in der Regel in der Nähe des Waldes angelegt waren. Nur an den hohen Kirchenfesten verweilten die deutschen Könige in den größeren Städten. Einer dieser königlichen Paläste stand wie in Ingelheim, Frankfurt, auch in Trebur. 822 fand hier eine große Kirchenver- sammlung statt, welcher 22 Bischöfe anwohnten. Ludwig der Fromme, der gegen seinen aufrührerischen Sohn Ludwig, der bis Lorsch vorgedrungen war, 829, 832, 838 zu Felde ziehen mußte, verweilte in dieser Zeit in Trebur. Ludwig der Deutsche berief 871 einen Reichstag nach Trebur, wo der zwischen ihm und seinen Söhnen ausgebrochene Streit geschlichtet werden sollte. Der Kaiser sowohl, wie sein Sohn Ludwig der Jüngere und später Karl der Dicke wählten Trebur als zeitweisen Aufenthalt. Hier war es auch, wo Karl der Dicke durch den Ausspruch der Reichsversammlung an Arnulf von Kärnthen Krone und Länder verlor. Unter der Regierung dieses Königs wurde 895 in Trebur eine Kirchenversammlung abgehalten, welche der geistlichen Macht gegenüber der weltlichen einen unheilvollen Einfluß zugestand. Der letzte Karolinger, Ludwig das Kind, weilte gleichfalls gern in Trebur. Die sächsischen Kaiser, die Ottonen, waren auch öfters hier anwesend. 7. Die (Bmmerftiffssng in Hessen. Die Regierungszeit Karls des Großen brachte dem alten Chattenlande mancherlei Veränderungen und neue Einrichtungen. Zur besseren Verwaltung hatte Karl sein Land in Gaue eingeteilt. Das Gebiet unseres heutigen Großherzogtums gehörte zu dem Oberlahngau (Oberhessen), zur Wetteraiba oder Wetterau mit Nidgau, Kinziggau und Vogelsberg, zum Maingau (Gegend zwischen Aschaffenburg, Darmstadt, Frankfurt und Mainz) und teilweise zum Rheingan. Dem Gau stand ein Gras vor, welcher zu den Angesehensten und Begütertsten des Gaues gehörte. Hessen bildete für Kaiser Karl während des 30 jährigen Kampfes mit den heidnischen Sachsen ein Hauptbollwerk feiner Macht. Die Gaugrafen hatten die Ordnung zu überwachen, d. h. den Heerbann aufzubieten und denselben anzuführen. Uber gewöhnliche Dinge faß der Gaugraf zu Gericht. Er entbot alle 6 Wochen die Dingpflichtigen auf die Mahlstatt zum „echten Ding". Ihm zur Seite standen 7 Schöffen, welche dem Grafen das Urteil „finden" halfen. Die auf der Mahlftatt versammelte Gemeinde konnte ihre Zustimmung oder Abneigung kundgeben. Die Gemeinde brauchte im „gebotenen Ding" nicht zu erscheinen, wo minder wichtige Angelegenheiten zwischen den Schössen und streitenden Parteien erledigt wurden.

8. Hessische Geschichte - S. 25

1897 - Gießen : Ricker
— 25 — der ansgefochtenen Fehden war der Mainzer Sprengel unter Werners Vorgänger in Schulden geraten. Eifrig war jener nun bemüht, den Frieden' wieder herzustellen. Die fast 20 jährige Fehde über Mainzer Kirchenlehen in Hesfen und Thüringen führte er zu Ende. Wenn er auch die meisten Lehen in Hesfen dem Landgrafen Heinrich zugestehen mußte, so wurden ihm doch noch einige Städte zu Lehen aufgetragen. Da Philipp von Hohenfels, Richards Vertreter am Mittelrhein, sich Übergriffe in die Besitzungen der Mainzer Kirche erlaubte, Steuern erpreßte, so mußte Werner an der Neuwahl eines Königs viel gelegen sein. Ludwig von Bayern, der mächtigste Herzog am Rhein, suchte Werner für feinen Neffen und Mündel Konradin zu gewinnen. Ottokar von Böhmen, der sich auch auf den deutschen Königsthron Rechnung gemacht hatte, erschien auf die Einladung zum Wahltag gar nicht, sondern suchte den Papst Urban Iv. gegen Konradin einzunehmen. Dadurch erhielt die staufisch-bayerische Partei einen empfindlichen Stoß. Richard von Cornwallis erschien auch in Deutschland, und Ottokar von Böhmen trat auf seine Seite. Mit dem einflußreichen Pfalzgrafen Ludwig von Bayern verdarb es Richard gründlich durch sein Vorgehen gegen Kouradiu. Er hatte nämlich Ludwig versprochen, Konradin als Herzog von Schwaben anzuerkeuuen, erklärte nun aber das Herzogtum Schwaben als dem Reiche anheimgefallen. Richards Ansehen war im ganzen unter den deutschen Fürsten gering. Auch konnte man von ihm die Herstellung des Landfriedens*) nicht erwarten. Sollte in dieser Beziehung etwas geschehen, so mußten die Fürsten selbst Hand anlegen, nachdem der mächtige Städtebund zerfallen war. In diesem Punkte waren Werner von Mainz und Pfalzgraf Ludwig einig. Am 21. Juui 1264 kam der Landfriede zu stände. Die Dauer wurde auf zwei Jahre festgesetzt und umfaßte die Gebiete zwischen Lahn und Neckar; gegen Hessen, Thüringen und Sachsen folgte er der Grenze der Mainzer Besitzungen. Die Städte hätten sich über dieses Zustandekommen freuen sollen, da es sie doch hauptsächlich au-giug, wenn die den Handel und das Gewerbe störenden Fehden abgestellt würden. Statt dessen verhielten sich jene dem Landfrieden gegenüber sehr zurückhaltend, weil sie fürchteten, dadurch dem Einflüsse der Fürsten zu sehr preisgegeben zu werden. Am 15. Juni 1265 brachte Werner einen neuen Landfrieden zustande. An diesem beteiligten sich nur die wetterauischeu Städte: Frankfurt, Friedberg, Wetzlar, Gelnhausen, ferner die Herren von Eppenftein, von Weilnau, Reinhard von Hanau, Philipp von Falkenstein und Eberhard von Katzenellenbogen/ An der Spitze stand Werner von Mainz. Es wurde der Grundsatz aufgestellt, daß der Kläger dem Gerichte des Beklagten zu folgen habe. *) Zur Sicherung des allgemeinen Landfriedens schloß man Bündnisse. Tiese wurden für bestimmte Jahre geschlossen. Während dieser Zeit durften sich die Glieder des Bundes untereinander nicht befehden. Es bildeten sich bestimmte Landsriedenskreise heraus, an deren Spitze der Landeshauptmann stand.

9. Lehrbuch der mittleren Geschichte - S. 186

1882 - Berlin : Habel
186 denen jeder einen Kreishauptmann an der Spitze haben sollte. Die zehn Kreise waren 1. der österreichische (Österreich, Steyrmark, Krain, Kärnten, Tirol, Oberelsaß); 2. der bürg und ische (Holland, Seeland, Brabant, Na-mür, Luxemburg, Flandern, Limburg, Hennegau u. s. w.) 3. der westfälische (Oldenburg, Ostfriesland, Münster, Osnabrück, Paderborn, Minden, Verden, Lüttich, Jülich, Kleve, Mark u. s. w.); 4. der niederrheinische oder Kurkreis (Kurpfalz und die drei geistlichen Kurfürstentümer); 5. der oberrheinische (Lothringen, Unterelsaß, Worms, Speier, Nassau, Hessen, Fulda u. s. m.); 6. der schwäbische (Wirtemberg, Baden, Augsburg, Ottiugen u. s. w.); 7. der bairische (Baiern, Salzburg, Regensburg, Freising, Oberpfalz, Neuburg u. f. w.); 8. der fränkische (Würzbnrg, Bamberg, Ansbach, Baireuth, Eichstedt, Henneberg u. s. w.); 9. der obersächsische (Kursachsen, Thüringen, Meißen, Kurbrandenburg, Pommern, Anhalt, Mansfeld u. s. w.); 10. der niedersächsische (Mecklenburg, Holstein, Breinen, Magdeburg, Halberstadt, Braunschweig, Lüneburg, Hildesheim u. s. w.); Nicht mit eingeschlossen in diese Teilung war Böhmen mit seinen Nebenländern, (Schlesien, Mähren und die Lausitzen) und die Lande der Eidgenossen. Mit der Herstellung eines Reichsrates als einer Art ständigen Reichsregimentes, bei welchem der Kaiser nur den Vorsitz führen sollte (ausgeführt auf dem Reichstage zu Augs-i5oo bürg 1500), war Maximilian weniger einverstanden, da derselbe seine Macht beschränkte. Es ist deshalb der Reichsrat auch niemals recht ins Leben getreten. Ebenso kam die allgemeine Reichskopfsteuer (der sogenannte gemeine Pfennig) nicht oder doch nur sehr unvollkommen zur Ausführung. d) Losreißuug der Eid genossen von Deutschland. Zu dem Schweizerbund der acht alten Orte waren seit 1481 noch Freiburg und Solothurn getreten und bis zum Jahre 1513 schlossen sich noch Basel, Schasfhansen und Appenzell an (nunmehr „Bund der 13 Orte"). Die Eidgenossen verharrten auch unter Maximilian in ihrer Sonderstellung zum Reiche. Mißtrauisch gegen alles, was von Österreich ausging, wiesen sie jedes Ansinnen, zu den Reichslasten (gemeiner Pfennig und Mannschaften zu den Türkenkriegen) beizutragen, beharrlich zurück, auch weigerten sie sich von den obersten Reichsgerichten

10. Leitfaden der Bayerischen Geschichte für höhere Lehranstalten - S. 92

1908 - Bamberg : Buchner
92 Innere Geschichte 1806-25. 4) Bitter, 5) Kdeliche mit dem prdicate: von". - Aonkordat. Der bischfliche Sitz von Freising wird nach Mnchen verlegt, und zum Metropolitan-Sitze erhoben. . . . Diesem (Erzbischofe werden die bischflichen Kirchen von Augsburg, Passau und Regensburg ... als Suffragan-Kirchen untergeordnet. Die bischfliche Kirche von Bamberg wird zur Metropolitan-Kirche erhoben, und derselben werden die bischflichen Kirchen von Ivrzburg, Eichstdt und Speyer als Sufftagan-Kirchen zugetheilt. Seine Knigliche Majestt werden . . . einige Klster der geistlichen Orden . . . herstellen lassen. Seine Heiligkeit werden . . . Seiner Majestt dem Könige ... auf ewige Zeiten das Indult verleihen, zu den erledigten erzbischflichen und bischflichen Sthlen im Knigreiche Baiern wrdige und taugliche Geistliche zu ernennen. . . . Denselben wird seine Heiligkeit nach den gewhnlichen Formen die canonische Einsetzung ertheilen. Die (Erzbischofe und Bischfe werden in die Hnde Seiner Kniglichen Majestt den Eid der Treue . . . ablegen. Edikt fr die Protestanten. Das oberste (Episcopat. . . soll knftig durch ein selbstndiges (Dber-Confiftorium ausgebt werden, welches dem Staats -Ministerium des Innern unmittelbar untergeordnet ist. Statt der bisherigen (Beneral-Decanate sollen dreq (Tonsistoriert, in Ansbach, Baireuth und fr den Rheinkreis'). zu Speyer, errichtet werden. Nie erschien", sagt Heigel, das Knigtum ehrwrdiger, als da Max Joseph, von seinen Kindern und den Kronbeamten begleitet, in die Versammlung der Stnde trat und jene freiwillig bernommenen Pflichten des Monarchen gegen feine Untertanen beschwor." Schon vorher hatte Kronprinz Ludwig die feierliche Erklrung abgegeben, da er die Verfassung als ein bindendes Staats-Grundgesetz in allen seinen Theilen vollkommen anerkenne". Naturgem wurde die Konstitution in der Folgezeit vielfach ab-gendert und ergnzt2). Verfassungsnderungen. L Zeit Ludwigs I. (1(85^): Die Bekenner der . . . griechischen Kirche genieen mit den Bekennern der in dem Knigreiche bereits verfassungsmig bestehenden drei) christlichen Kirchen-Gesellschaften gleiche brgerliche und politische Rechte. Gesetz, die Festsetzung einer permanenten Eivil-Iiste betr. 2. Zeit Maximilians Il (1(8^8): Das nach ... der Verfassungs-Urkunde dem König ausschlieend zustehende Recht, Abnderungen in den Bestimmungen der Der-fassungs-Urkunde, oder Zustze zu derselben in Vorschlag zu bringen (Recht der Initiative), wird . . . auch den Stnden des Reichs eingerumt. Gesetz, die Verantwortlichkeit der Minister betr. Das Gesetz, diev)ahl derlandtags-Abge-ordneten Betr." verfgte u. a., da die Abgeordneten nicht mehr nach Stnden, sondern nach Wahlbezirken gewhlt werden sollten. Das Edikt der die Freiheit der Presse und des Buchhandels" hebt die gleichnamige 3. Beilage zur Verf. auf und bestimmt u. a.: der Anklagen wegen verbrechen oder vergehen begangen durch die Presse, haben nach ffentlichem und mndlichem Verfahren Schwur-gerichte zu erkennen. Tdas von Erzeugnissen der Presse verordnet ist, gilt auch von !) 1818 vereinigten sich die pflzischen Lutheraner und Reformierten zu einer unterten Kirche. 2) Betr. der Verfassung des Deutschen Reiches vgl. Abschn. 42.
   bis 10 von 19 weiter»  »»
19 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 19 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 0
3 0
4 6
5 0
6 0
7 0
8 4
9 0
10 2
11 0
12 0
13 0
14 0
15 0
16 0
17 0
18 0
19 0
20 0
21 0
22 0
23 0
24 0
25 6
26 6
27 0
28 0
29 0
30 0
31 0
32 0
33 0
34 4
35 2
36 2
37 1
38 0
39 2
40 2
41 0
42 0
43 0
44 0
45 0
46 6
47 2
48 0
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 0
1 4
2 11
3 7
4 13
5 20
6 3
7 37
8 48
9 182
10 0
11 5
12 3
13 5
14 2
15 22
16 45
17 58
18 11
19 8
20 40
21 3
22 0
23 53
24 0
25 3
26 2
27 1
28 2
29 31
30 3
31 0
32 9
33 0
34 43
35 9
36 7
37 24
38 17
39 7
40 1
41 36
42 1
43 31
44 41
45 11
46 12
47 1
48 0
49 1
50 0
51 35
52 3
53 1
54 3
55 0
56 16
57 1
58 14
59 17
60 64
61 7
62 0
63 0
64 5
65 14
66 4
67 108
68 19
69 9
70 7
71 10
72 14
73 80
74 73
75 2
76 3
77 8
78 49
79 2
80 18
81 0
82 3
83 17
84 0
85 13
86 39
87 4
88 3
89 10
90 5
91 2
92 62
93 5
94 8
95 2
96 78
97 84
98 47
99 1

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 4
1 0
2 0
3 2
4 10
5 38
6 0
7 57
8 1
9 6
10 28
11 1
12 1
13 0
14 0
15 7
16 15
17 0
18 29
19 26
20 0
21 3
22 18
23 0
24 2
25 3
26 31
27 7
28 0
29 11
30 9
31 4
32 0
33 30
34 0
35 7
36 0
37 5
38 0
39 32
40 7
41 3
42 0
43 3
44 6
45 2
46 2
47 2
48 1
49 17
50 8
51 2
52 11
53 1
54 77
55 12
56 2
57 3
58 6
59 57
60 15
61 4
62 150
63 7
64 9
65 18
66 1
67 6
68 4
69 0
70 5
71 3
72 13
73 14
74 4
75 6
76 1
77 29
78 3
79 7
80 123
81 17
82 1
83 0
84 0
85 4
86 0
87 1
88 6
89 1
90 0
91 23
92 1
93 13
94 0
95 0
96 0
97 28
98 6
99 66
100 17
101 0
102 6
103 10
104 0
105 8
106 4
107 0
108 3
109 0
110 2
111 0
112 14
113 0
114 2
115 5
116 7
117 0
118 16
119 2
120 4
121 5
122 5
123 3
124 3
125 1
126 4
127 11
128 1
129 4
130 0
131 14
132 27
133 3
134 2
135 0
136 25
137 0
138 0
139 0
140 2
141 1
142 6
143 18
144 11
145 94
146 5
147 5
148 40
149 0
150 6
151 7
152 6
153 2
154 4
155 6
156 6
157 10
158 29
159 1
160 0
161 1
162 13
163 2
164 0
165 13
166 11
167 2
168 1
169 11
170 1
171 49
172 3
173 15
174 5
175 10
176 6
177 57
178 0
179 3
180 0
181 2
182 22
183 48
184 1
185 2
186 1
187 2
188 7
189 0
190 0
191 22
192 4
193 0
194 20
195 0
196 8
197 13
198 1
199 7