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1. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 56

1911 - Erfurt : Keyser
- 56 — dem Erfurter Waibmarkt, Nr. 33, 3. Erfurt als Hanbels- und Marktstabt, Nr. 34; Weitergasse = Waibgasse). Erwerbung eines ausgedehnten Landgebietes: Auf Grund ihres Reichtums war es der Stadt möglich, sich ein großes Laub-gebiet zu erwerben. Das erste auswärtige Torf, das in Erfurter Besitz kam, war Stotternheim. Es würde 1268 erobert und mit Erlaubnis des Lanbgraseu Albrecht behalten. Ritter Lubolf von Stotternheim kaufte sich für bte erhaltene Summe Gruubftücke in Erfurt. Seine Nachkommen haben lange als eine der angesehensten Patrizierfamilie der Stadt geblüht und das prächtigste Gebäube Erfurts, den Stotternheimschen Palast, gebaut (1612, Anger 65 und Schlösserstraße 1—8; abgebrannt 1660). 1270 verpfänbete Laubgraf Albrecht die Grafschaft an der Schmalen Gera an bte Stadt. 1343 kaufte Erfurt von bett Grafen von Gleichen die Grafschaft Vieselbach mit 19 Dörfern, barunter Vieselbach, Kerspleben, Liuberbach, Winbifchholzhaufen, Urbich, Nieberniffa u. a.; 1346 erftanb es auf Wieberkauf die festen Schlösser Tonn borf und Mühlburg (s. Auf der Mühlburg, Nr. 25), 1348 das Amt Kapellenborf, bestehenb aus dem Schlosse gleichen Namens und 13 Dörfern, 1385 Groß-Vargnla und 1387 Schloß Vippach. — Kapellenborf, Vippach, Vargula und Vieselbach waren der Stolz der ^tabt, ihre Herrschaften und ihr persönliches Eigentum, andere Besitzungen bagegen waren ihr nur vom Reich, von bett Erzbischöfen tt. a. zu Lehen gegeben. Bei einigen teilte sie ihre Rechte gar mit attberen Besitzern nnb bei vielen besaß sie nur das Anrecht am Gericht und an dessen Gefälle. Die Wappen1) der vier genannten Orte würden mit in das Stabtwappen gefetzt, wie wir es noch im Rathaushof erblicken. — Die Erwerbungen hatten vor allem den Zweck, eine allzeit hinreichend, von frember Znfnhr unabhängige Nahritngsversorgnng zu ermöglichen; benn in kriegerischen Seiten war oft jebe Ernte in Frage gestellt. Da war es bettn von großem Nutzen, wenn die Speicher der Stadt gefüllt waren, und tatsächlich haben die aufgehäuften Vorräte oft genug die Bürger vor Hunger und Entbehrungen geschützt. — Einige der Erwerbungen bienten auch militärischen Zwecken, z. B. die Schlösser Kapellenborf, Tonnborf, Mühlberg, Vippach und Var-gula. Sie waren in frieblichen Zeiten von einem Vogt und einer geringen Zahl Knechte bewohnt. In kriegerischen Zeiten bagegen waren sie stark mit Bürgern und Sölbnern besetzt. Zu jeber Zeit aber stauben sie den Kaufleuten offen. — Anwerbern hatte die Stadt zu ihrem Schutze rings um ihr Gebiet Wachttürme errichten ’) Kapellenborf — drei schwarze senkrechte Balken in silbernem Feld; Vieselbach — ein silberner, mit roten Balken belegter Abler auf blauem Grunb; Vippach — sechs schachbrettartig geordnete, abwechselnb rote und silberne Felber; Vargula — ein schwarzes Rab in silbernem Felb.

2. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 114

1911 - Erfurt : Keyser
Iii. Bus der Geschichte Erfurts von 1§00 ad. Stellung Erfurts zu Mainz und Sachsen und zum Reich: Um den Aufruhr der niederen Schichten der Bevölkerung, die durch die Straßensperre während der Streitigkeiten der Stadt mit Mainz und Sachsen (s. Nr. Ii) in große Not geraten waren, abzuwenden, hatte der Rat den Frieden von Amorbach und Weimar geschlossen (1483). In der Amorbacher Urkunde erkannte er das Mainzer Erzstist als den „rechten Erbherrn" an, dieses aber ließ Erfurt bei allen seinen Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Gnaden, Freiheiten, Rechten und Gewohnheiten, die ziemlich bedeutende waren; denn außer der Erhebung des Marktzolls, der Freizinsen und eines geringen Anteils an der Gerichtsbarkeit standen dem Erzbischos keine weiteren Rechte mehr zu. Trotzdem war der Amorbacher Vertrag ein großer Sieg des Erzbischoss. Seine Anerkennung als „rechter Erbherr" der Stadt durch den Rat machte eine Entwicklung Erfurts zur völligen Unabhängigkeit von Mainz für die Zukunft unmöglich. Durch den Weimarer Vertrag aber, der Erfurt unter die Schutzherrschaft Sachsens brachte und ihm eine Steuer von fast unerschwinglicher Höhe auslegte, wurde geradezu eine Doppelherrschaft von Kurmainz und Kurfachfeu über die Stadt geschaffen und ein Zustand herbeigerührt, der in der Folge zu weiteren Kämpfen beider Gewalten um den Besitz Ersurts führen mußte. — Von 1417 bis 1471 war Erfurt als Reichsstadt angesehen worden, wie seine Ladungen zu den Reichstagen beweisen. Durch die Belehnung des Rates und der Bürgerschaft mit dem Reichslehen Kapellendorf (1352) war das Reich Erfurts „rechter Herr" und jene „des Reiches liebe Getreue" geworden; Erfurt hatte feit dieser Zeit den Königen die Lehenshuldigung geleistet, die zugleich die Hoheitshuldigung in sich schloß. Ta nun Kapellendorf auch nach 1483 der Stadt verblieb, fo war scheinbar nichts an der unmittelbaren Verbindung Erfurts mit dem Reiche geändert worden; aber wie schon oben gesagt, war es durch den Amorbacher Vertrag der Stadt unmöglich, sortan sich der anerkannten Macht des Erzstifts zu entziehen und in die Reihe der Reichsstädte einzutreten. Geldnot Erfurts: Beide Verträge hatten über Erfurt eine große Schuldenlast gebracht, die noch durch die in dieser Zeit eintretende allgemeine Geldentwertung bedeutend vergrößert wurde. Letztere hatten ihren Grund in der außerordentlich starken Ausbeutung der Edelmetalle im Harz und im sächsischen und ungarischen Erzgebirge und in dem Hereinfluten des überseeischen Gol-

3. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 123

1911 - Erfurt : Keyser
Staates betroffen, da er von Sachsen bequem zu erreichen war. Das merkwürdigste Ereignis jener sieben Kriegsjahre war der Einzug des großen Königs in Erfurt und sein Aufenthalt in mehreren Dörfern des städtischen Gebietes (s. Nr. 58, 59, 60 u. 61). Dalbergsche Zeit: Nach dieser schlimmen Zeit (seit 1772) war der Statthalter v. Dalberg unserm Erfurt ein treuer Helfer und Berater. Er war besonders ein eifriger Förderer der Künste und Wissenschaften, so daß unter seiner Statthalterschaft sogar die Universität noch einmal für kurze Zeit aufzublühen begann. Hervorragende Männer, die Brüder Humboldt, Schiller und Goethe, weilten damals häufig als Gäste in Erfurt, das die großen Naturforscher Trommsdorff, Bernhardt und Bucholz zu den Seinen zählte. Heute noch gilt die Dalbergsche Zeit als eine für die Stadt reich gesegnete, obwohl gesagt sein muß, daß es auch Dalberg nicht gelungen ist, einen dauernden Aufschwung herbeizuführen (s. Nr. 62 u. 63). Damals umfaßte der erfurtifche Teil des Mainzer Gebietes das Fürstentum Erfurt mit 2 Städten (Erfurt und Sömmerda), drei Marktflecken, 72 Dörfern und 4 Schlössern und die Grafschaft Blankenhain (seit 1794) mit 1 Stadt, 1 Marktflecken, 19 Dörfern und 1 Schloß. Die Landesregierung befand sich in Mainz, während in Ersurt besondere Ortsbehörden errichtet waren. Das Erfurter Gebiet war in folgende neun Aemter geteilt: Vargnla, Azmannsdorf, Tonndorf, Vippach, Großsömmerda und die für den jetzigen Landkreis in Betracht kommenden Aemter Mühlberg, Gispersleben, Alach und endlich das Stadtamt. Die Grafschaft Blankenhain iuntergleichen) mit Wandersleben verwaltete ein Regierungsrat in Erfurt. Der Ortsvorstand der einzelnen Gemeinden bestand aus dem Oberheimbürgen und 5 bis 8 Ortsvormunden, welche durch Stimmenmehrheit von der Gemeinde in der Regel auf Lebenszeit gewühlt und vom Kurfürstlichen Amt bestätigt und vereidigt wurden. Der Oberheimbürge war der erste Vorgesetzte der Gemeinde. Erfurt wird preußisch: Werfen wir nun wieder einen Blick auf die geschichtlichen Ereignisse am Ausgang des 18. Jahrhunderts. In dem wegen der französischen Revolution aufbrechenden ersten Bundeskriege wurde der rheinische Teil des Mainzer Gebietes hart betroffen. Die Hauptstadt Mainz selbst wurde von den Franzosen erobert, und der Kurfürst Friedrich Karl Joseph von Ehrthal, dem die Erfurter zum Gedächtnis seines Aufenthaltes in ihrer Stadt (1777) den Obelisken vor den Graden (Friedrich Wilhelmsplatz) errichtet hatten, sah sich zur Flucht nach hier gezwungen. Auch viele französische Flüchtlinge fanden in Erfurt ein sicheres Unterkommen (f. Französische Emigranten in Ersurt, Nr. 64). Der dem zweiten Bundeskriege folgende Friede von Lüneville (1801) bestätigte die schon im Frieden von Eampoformio (1797) beschlossene Abtretung des linken Rheinusers. Er gab den Welt-

4. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 127

1911 - Erfurt : Keyser
— 127 — tu na Sachsen, eine von den 8 Provinzen,1) in die der preußische Staat durch die neue Verwaltungseinrichtung geteilt wurde. Jede der Provinzen, an deren Spitze ein Ober-Präsident gestellt wurde, zerfiel in zwei oder mehr Regierungsbezirke. Die Regierungen dieser Bezirke teilte man wieder in zwei Abteilungen, in die des Innern und die der Finanzen; doch wurden beide einem Regierungs-Präsidenten unterstellt. Die Regierungen der Provinz Sachsen wurden in Magdeburg, Merseburg und „in Thüringen zu Erfurt" errichtet. Magdeburg wurde zugleich der Sitz des Ober-Präsidenten. Die Regierung zu Erfurt trat am 3. April 1816 in Tätigkeit und verkündete in Nr. 2 des Amtsblattes vom 5. April 1816, daß der Regierungsbezirk in neun Kreise geteilt sei, darunter der Stadtkreis Erfurt mit 14 500 und der Landkreis mit 12 588 Einwohnern. Außer „Stadt und Gebiet Erfurt mit dessen Tependenzen" (Zubehör) umfaßte der Regierungsbezirk noch die „Hennebergischen Aemter Schlenfingen, Suhl, Kühndorf und Bens-haufeu, die Thüringischen Aemter Weißensee und Langensalza nebst den von dem Kreisami Tennstedt verwalteten Ortschaften, das Eichsfeld mit seinen Dependenzen, die Grafschaft Hohenstein und die Städte Nordhausen und Mühlhausen mit ihren Gliedern." Ein Teil des alten Erfurter Gebietes, nämlich die Grafschaft Blankenhain, außer dem Amt Wandersleben, welches preußisch und bei Erfurt blieb, und die Aemter Schloß-Vippach, Azmannsdorf und Tonndorf wurden an Sachsen-Weimar abgegeben, von dem Ringleben gegen Nöda eingetauscht wurde. Anderer alterfur-tifcher Besitz, Sömmerda, Röhrborn und Schallenburg sowie Groß-vargula, blieb wohl preußisch, wurde aber bei der Besitzregelung anderen Kreisen des Regierungsbezirkes Erfurt zugeteilt. Die ersten drei Orte erhielt der Kreis Weißensee, Großvargnla aber kam zu Langensalza?) Wie schon oben erwähnt, waren anfangs Land- und Stadtkreis voneinander getrennt und wurden auch getrennt verwaltet. Später aber wurde eine Personal-Union für zweckmäßiger gehalten, wonach der Landrat zugleich Oberbürgermeister der Stadt sein sollte; nur die Geschäftsführung blieb getrennt (1818). Doch diese Aenderung war nicht von Bestand. 1831 wurde die Personal-Union ansgehoben, und Ersurt hatte einen besonderen Oberbürgermeister zu wählen. Es geschah dies zum ersten Male 1833. Stadt und Land bildeten nun bis zum Jahre 1872 einen gemeinschaftlichen Kreis. Am 1. Januar 1872 schied die Stadt aber wieder aus dem bisherigen Kreisverband aus und bildete mit dem Königlichen Steigerforste, den Stadtkreis Erfurt. Seit dieser Zeit besteht ') Ost- und Westvreußen damals nur eine Provinz. — Zuerst hatte man den Staat sogar in 10 Provinzen geteilt. 2) Die kirchliche Einrichtung ist heute noch die alte: Sömmerda und Var-gula gehören zur Diözese (geistlicher Amtsbezirk) Erfurt.

5. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 78

1852 - Koblenz : Bädeker
78 Einteilung Deutschlands in zehn Kreise. Von den 10 Kreisen umfaßte (s. die Karte) 1) der österreichische, der größte von allen, Oesterreich, Steiermark, Kärnthen, Krain, Tirol und die habsburgischen Besitzungen am Oberrhein und in Schwaben (Vorderösterreich) ; 2) der baie rische: das Herzogthum Baiern, die Oberpfalz, das Fürsten- thum Ncuburg, das Erzstift Salzburg u. s. w.; 3) der schwäbische: das Herzogthum Würtemberg, die Markgrafschaft Baden, die Grafschaft Hohcnzollern, die Grafschaft Fürstenberg, das Bisthum Augsburg u. s. w. — im Ganzen 98 geistliche und weltliche Stände; 4) der fränkische: die brandenburgischen Markgrassciiaften Culmbach (Baireuth) und Onolzbach (Anspach), Mergentheim als Mittelpunkt des deutschen Ordens seit der Säcularisation Preußens, die Bisthümer Bamberg, Würzburg und Eichstädt, die Reichsstadt Nürnberg u. s. w.; 5) der oberrheinische Kreis war durch die Länder des kurrheinischen unterbrochen und daher sehr zerstückelt; seine beiden Hauptmassen waren die lothringischen Lande und Hessen (seit 1619 nur noch in Darmstadt und Kassel getheilt); 6) der kur rheinische oder niederrheinische enthielt die 3 geistlichen Kurfürstenthümer Mainz, Trier und Köln, so wie einen Theil der kurpsälzischen Lande, die in 3, später in 4 Kreise vertheilt waren; 7) der b urgundi sch e, welcher schon 1556 an die spanische Linie des Hau- ses Habsburg und dadurch aus dem engern Reichsverbande kam, umfaßte Hol- land, Belgien (jedoch mit Ausnahme des Bisthums Lüttich) und einen Theil des jetzigen nördlichen Frankreichs; 8) der westphälische Kreis zwischen Maas und Weser umfaßte die Her- zogthümer Cleve, Jülich, Berg, die Grafschaft Mark, 6 Bisthümer (Lüttich, Münster, Paderborn, Minden, Verden, Osnabrück), ferner Ostsriesland, Olden- burg, die Reichsstädte Köln, Aachen, Dortmund u. s. w.; 9) der nied ersäch si sch e enthielt die Erzbisthümer Magdeburg und Bre- men, die Bisthümer Halberstadt, Hildesheim und Lübeck, die Herzogthümer Braun- schweig und Lüneburg, Sachsen-Lauenburg, Holstein, Mecklenburg, 6 Reichs- städte u. s. w.; 10) der obersächsische: die 2 Kurfürstenthümer Sachsen und Brauden- burg, die beiden pommerschen Herzogthümer (Stettin und Wolgast), die Fürsten- thümer Anhalt, die Landgrafschaft Thüringen u. s. w. Diese 10 Reichskreise enthielten über drittehalbhundert Kreis- stände, wovon sedoch die kleineren nur cnrienweise stimmten, so daß ans dem Reichstage nicht viel über hundert Stimmen waren. Böh- men mit seinen Nebenlanden (Mähren, Schlesien u. der Lausitz) war nicht in diese Kreisverfassung ausgenommen, da das Haus Oesterreich in diesen Ländern unumschränkt herrschte. Auch waren diese Pro- vinzen, wie Preußen und die Schweiz, der Gerichtsbarkeit des Kam- mergerichts nicht unterworfen.

6. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 134

1852 - Koblenz : Bädeker
io4 Der Krieg in Deutschland und der Schweiz. die Oesterreicher und Russen geführt, daß sie fast alle ihre italieni- schen Besitzungen verloren und die von ihnen gestifteten Republiken aufgelöst wurden. Allein im I. 1800 führte Berthier eine sog. Reserve-Armee, bei welcher auch Bonaparte war, in mehreren Ab- theilungen über die beiden Bernharde, den Simplón und St. Gott- hard nach Italien der österreichischen in den Rücken, stellte die cis- alpinische Republik her und gewann durch den einzigen Sieg (über Melas) bei Marengo (unweit Alefsandria, 14. Juni) Oberitalien wieder. 2) Der Krieg in Deutschland und der Schweiz. Auch hier begaunen die Oesterreicher den Kamps siegreich: der Erzherzog Karl drängte die nach Schwaben vorgedrungene Donauarmee über den Rhein und damr den in Graubündten eingerückten Massena bis hinter Zürich zurück. Suwarow bahnte sich durch eiue Reihe der hartnäckigsten Kämpfe mit den Franzosen (namentlich im Reußthale an der Teufelsbrücke) den Weg über die Gotthardstraße, allein die Eroberung der Schweiz gelang nicht, indem die Oesterreicher und ein anderes schon früher eingetroffenes russisches Heer (unter Korsa- kow) von Massena und Soult bereits geschlagen waren, ehe er sich mit ihnen vereinigen konnte. Nach mehreren einzelnen Gefechten und höchst beschwerlichen Märschen mußte er sich mit seinem gänzlich er- schöpften Heere nach Graubündten zurückziehen und der russische Feldzug war beendet. Im Jahre 1800 führte Moreau den Krieg in Deutschland nicht minder glücklich als Bonaparte in Italien. Unter beständig siegreichen Treffen drängte er die Oesterreicher (unter Kray) bis zum Inn zurück und rückte nach dem entscheidenden Siege ini Walde bei Hohenlinden (3. Dec.) über den Erzherzog Johann in Oesterreich ein, worauf der Kaiser zu Lüneville 1801 auch für das Reich Frieden schloß und das linke Rheinufer (1200 Q.-Meilen mit 4 Milk. Einwohner) abtrat. Zur Erledigung des Entschädigungs- geschäftes ward eine Deputation von acht Fürsten (unter diesen 5 Kurfürsten) ernannt, welche nach zweijährigen Verhandlungen einem von Frankreich und Rußland festgesetzten Entschädigungsplane durch den sog. Deputations-Hauptschluß beitreten mußten, demgemäß nur die erblichen deutschen Reichsfürsten, so wie der Großherzog von Toscana (durch Salzburg, wofür er sein Land an den Herzog von Parma abgetreten hatte) und der Herzog von Modena (durch den Breisgau) durch theilv säcularisirte Länder, theils (41) mediatisirte Reichsstädte entschädigt wurden. Bei der Vertheilung der Enffchä-

7. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 137

1852 - Koblenz : Bädeker
Die Auflösung des deutschen Reiches. 137 Belohnung seiner Bundesgenossen benutzte Napoleon den Sieg zur Ausstattung seiner Verwandten und seiner wichtigsten Diener mit Ländern: Weil Neapel die Landung einer russisch-englischen Macht während des Krieges nicht verhindert hatte, entsetzte Napoleon den König von Neapel, der sich nur in Sicilien behauptete, und gab das Reich seinem ältern Bruder Joseph. Seinem jüngern Bruder Lud- wig gab er die batavische Republik als Königreich Holland, seinem Schwager Joachim Murat Cleve und Berg (nebst dem von Baiern abgetretenen Jülich) als Herzogthum, und seinen: Marschall Berthier das Fürstenthum Neufchatel. Am 12. Juli 1806 erfolgte auch die Auflösung des deut- schen Reichskörpers, indem 16 Fürsten des südlichen und west- lichen Deutschlands (Baiern, Würtemberg, der Kurerzkanzler von Mainz, jetzt Fürst Primas genannt, der Kurfürst von Baden, der Landgraf von Hessen-Darmstadt und der Herzog von Cleve-Berg, welche alle 3 zu Großherzögen erhoben wurden, die Fürsten von Nassau u. s. w.) sich vom deutschen Reiche und dessen Gesetzen los- sagten und den Rheinbund schlossen, zu dessen Protector sich Napoleon erklärte. Die gemeinschaftlichen Angelegenheiten sollten auf einer Bundesversammlung zu Frankfurt a. M. unter dem Vorsitze des Fürsten Primas entschieden werden. Die verbündeten Fürsten verpflichteten sich in einer Allianz mit Frankreich an jedem Continen- talkriege dieser Macht mit einem bestimmter: Contingente Theil zu nehmen. Franz Ii., der schon 1804, um mit Rußland und Frank- reich in gleichem Range zu stehen, den Titel eines erblichen Kaisers von Oesterreich als Franz I. angenommen hatte, verzichtete nun auf die Würde des Reichsoberhauptes; die Reichsgerichte zu Wetzlar und Wien, so wie die Reichsversammlung zu Regensburg lösten sich auf. Eine Menge bisher reichsunmittelbar gewesener Stände wurde für mediatisirt erklärt und mit Hülfe französischer Truppen der Souverainetät der Mitglieder des Rheinbundes unterworfen; sich dagegen erhebende Stimnien aber gewaltsam zum Schweigen ge- bracht (Buchhändler Palm erschossen).

8. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 141

1852 - Koblenz : Bädeker
Aufstand der Tiroler. 141 vereinigt hatte, ging er zum zweiten Male über die Donau und er- focht in der zweitägigen, überaus blutigen Schlacht bei Wagram (5. u. 6. Juli) einen entscheidenden Sieg über den Erzherzog Karl, den er nach Mähren verfolgte. Hier (bei Znaim) hatte ein neues Treffen angefangen und der Sieg begann sich eben den Franzosen zu- zuneigen, als Fürst Lichtenstein, vom Kaiser Franz mit dem Abschluß eines Waffenstillstandes beauftragt, aulangte. Diesem folgte der sog. Wiener Friede (zu Schönbrunn 14. Oktober unterzeichnet): Oe- sterreich verlor 2000 H)M. mit 3v2 Mill. Menschen, indem es ab- trat: Salzburg und mehrere benachbarte Länderstriche an Baiern, Westgalizien an das Herzogthum Warschau, einen Distrikt in Ost- galizien an Rußland, seine Besitzungen jenseits der Sau (nebst dem Villacher Kreis) an Napoleon, als König von Italien, aus welchen dieser nebst (dem vom Königreiche Italien getrennten) Dalmatien, Istrien, Ragusa und den (von Rußland 1807) ihm überlassenen grie- chischen Inseln den neuen Staat der 7 illyrischen Provinzen als ein französisches Gouvernement bildete. Noch vor dem Ausbruche dieses Krieges, im April 1809, wa- ren die mit der baierischen Regierung (wegen Erpressungen, Conscrip- tionen und Klöstereinziehung) mißvergnügten Tiroler unter Anfüh- rung des Sandwirths Andreas Hofer (und Speckbacher's) für ihren alten Herrn, Oesterreich, aufgestanden und hatten mit verzwei- felter Tapferkeit das Land dreimal (im April, Mai imb August) von den Franzosen und Baiern befreit, die aber nach dem Frieden zu Wien mit ihrer ganzen Macht Tirol, wo Einheit und umsichtige Lei- tung der Kriegsführung fehlten, wieder unterwarfen; Hofer ward in einer Alpenhütte bei Passeyer aufgespürt und in Mantua gegen beit Ausspruch des Kriegsgerichts auf Napoleons Befehl erschossen. Verschiedene Versuche, den Nationalhaß der Deutschen gegen die Franzosen zu einem allgemeinen Aufstande der Nation zu entflammen, scheiterten an der Furcht der Fürsten und der Erschlaffung 'des Volkes und gereichten denen, die sie unternahmen, nur zu eignem Verderben. Der preußische Major von Schill, Befehlshaber eines von ihm gebildeten Freicorps, führte (1806) dasselbe aus Berlin wie zum Exerzieren heraus und forderte es auf, mit ihm zur Befreiung Deutschlands auszuziehen, fand aber auf dem Zuge nirgend den erwarteten Zu- lauf des Volkes; er fiel mit dem größten Theile seiner Mannschaft bei Stralsund, die gefangenen (11) Ofsiciere wurden in Wesel von Franzosen erschossen. Um seine Herrschaft auch durch Hinterlassung eines leiblichen Erben zu befestigen und seiner Dynastie durch Verbindung mit einem

9. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 135

1852 - Koblenz : Bädeker
Die dritte Koalition gegen Frankreich. 135 diguugen gewannen hauptsächlich Preußen, Baiern, Hesien-Darnrstadt, Baden und Würtemberg; für die beiden letzteren, so wie für den neuen Großherzog von Salzburg und für Hessen-Cassel wurden 4 neue Kurwürden errichtet, wogegen die Kurfürstenthümer Köln und Trier cingegangen waren, so daß Deutschland jetzt 10 Kurfürsten zählte. Der reichsunmittelbaren Städte blieben nur 6 übrig: Ham- burg, Lübeck, Bremen, Frankfurt, Nürnberg und Augsburg. Es erhielt: 1) Preußen: die Stifte Paderborn und Hildesheim, das mainzische Thüringen, einen Theil von Münster, mehrere Abteien (Quedlinburg, Essen, Werden u. s. w.) und Reichsstädte (Mühlhausen, Nordhausen, Goslar). 2) Baiern: die Stifte Würzburg, Bamberg, Freisingen und Augsburg (die Stadt Augsburg blieb reichsunmittelbar). 3) Hessen theilte sich mit Nassau in die Ueberreste der Erzstifte Köln, Trier und Mainz; 4) Baden verdankte der Verwandtschaft des Markgrafen mit Rußland seine Vermehrung durch die Rheinpfalz, das Bisthum Constanz und die Reste der Bisthümer Speyer, Basel und Straßburg. 5) Würtemberg wurde durch schwäbische Prälaturen und Reichsstädte für seinen Verlust im Elsaß um das Doppelte entschädigt. 8' 31. Die dritte Coalition gegen Frankreich 1805 und die Auflösung des deutschen Reiches 1806. Napoleon Bonaparte hatte schon nach seiner Rückkehr aus Aegypten 1799 die unfähige Directorialregierung gestürzt und als erster, bald nachher als alleiniger und lebenslänglicher Consul Frank- reich mit fast unumschränkter Gewalt regiert, zuletzt aber sich die erbliche Kaiserwürde übertragen lassen 1804. Der Vernichtung der französischen Republik folgte bald (1805) die der cisalpinischen, welche er in ein erbliches Königreich Italien für sich verwandelte und seinem Stiefsohn Eugen Beauharnais als Vizekönig zur Ver- waltung überließ. Da England sich weigerte, die den Franzosen im I. 1800 weggenommene Insel Malta, wie es im Frieden zu Amiens (1802) ausbedungen worden war, zurückzugeben, wenn sie nicht ebenfalls Holland, Italien und die Schweiz verlassen und den König von Sardinien für die eingezogenen Länder entschädigen würden, so ließ Napoleon Hannover besetzen und verbot die Einfuhr englischer Maa- ren und Eolonialprodukte in Frankreich (Anfang des Continental- systems). Doch weder diese Verletzung des deutschen Gebietes noch die Aufhebung des Herzogs von Enghien (wegen angeblicher Ver- schwörung mit englischen Agenten) auf badischem Gebiete wurden

10. Kleine Geographie von Elsaß-Lothringen - S. 64

1895 - Straßburg : Heitz
64 V. Der Kreis R a p p o l ts w e ile r. 61,800 Einwohner, 459 □ km. 1. Die Stadt Nnppoltsweiler ^ [Ribeauville] (5900 Einw.) liegt am Eingang des reizenden Strengbachthales, durch welches die ' Straße von Colmar nach Markirch zieht. Im oberen Teile der Stadt, auf einer Anhöhe, lag das Schloß der ehe- maligen Grafen von Rappoltstein. Ueberragt wird die Stadt von den Ruinen der drei Schlösser: Giersberg, Ulrichsburg und Hohrappoltstein, Sitz der mächtigen Grafen von Rappoltstein, bevor sie ihren Aufenthalt in das schon erwähnte Schloß verlegten. Von den zahlreichen Klöstern, welche sich vor Zeiten auf dem Gebiete der Stadt befanden, besteht nur noch das Augustinerkloster, welches gegenwärtig dem Orden der Schwestern der „Vorsehung" angehört. Erziehnngs- anstatt für juuge Mädchen. Der Herrengarten, vor dem östlichen Ein- gange der Stadt, ist eine schöne schattige Anlage, die von Eberhard von Rappoltstein 1617 angelegt wurde. — In einem kleinen Seitenthale, 3 km von der Stadt, rechts der Markircher Straße, liegt der berühmte Wallfahrtsort Dusenbach, der kürzlich wieder ausgebaut wurde. Die h. Maria von Dusenbach war die Patronin der Musikanten im Elsaß, daher der Patronstag hier noch der P s e i f e r s ta g genannt wird. Die Grafen von Rappoltstein waren die Pfeifer- könige, d. h. die Schutzherren der außerhalb der Ge- setze stehenden Zunft.
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