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1. Teil 2 - S. 441

1882 - Leipzig : Brandstetter
Verfassungszustände des ehemaligen römisch-deutschen Kaiserreichs. 44\ in voller Ausdehnung das Recht, Gesetze zu geben, Gerichts- oder Polizeiordnungen zu errichten, Patente zu erlassen, Soldaten anzuwerben, ja Schriftsteller des 18. Jahrhunderts wollten sogar den Mitgliedern der Reichsritterschaft das Recht, Kriege zu führen, zuerkennen, wovon sie jedoch nach Unterdrückung des Faustrechts aus sehr natürlichen Gründen keinen Gebrauch gemacht haben. Die Angaben über die Zahl der reichsritterschaft-lichen Familien sind sehr verschieden. In Büschings Erdbeschreibung von 1761 sind 1485 reichsritterschaftliche Besitzungen aufgenommen, welche zusammen mehr als 100 Quadratmeilen nmfaßten, 200 000 Einwohner hatten und 350 Familien gehörten. Ebenfalls nicht zu den Reichsständen gehörten die sogenannten ganerb-f cf) östlichen Orte, die unmittelbaren Reichsdörfer und einige unmittelbare Bauernhöfe in Schwaben. Die Ganerbschaften sind ein dem kutschen Reiche eigentümliches Besitzverhältnis. Sie waren Gefarntbesitznngen mehrerer Familien oder sonst verschiedener Herren, deren Verwaltung oder Genuß nach zum Teil sehr eigentümlichen Normen und Statuten sich bestimmte. In früheren Jahrhunderten waren dergleichen Gesamtbesitzungen mehrerer, oft vieler Familien etwas sehr Häufiges. Sie bildeten eine gemeinsame Schutzwehr im Kriege, einen Vereinigungspunkt für freundliches und genossenschaftliches Zusammenhalten im Frieden. Nur fünf dieser Ganerbschaften, wie die Burg Friedberg in der Wetterau und die Burg Gelnhausen in der ehemaligen Grafschaft Hanau, welche sämtlich reichsunmittelbares Gebiet umschlossen, sonach nur unter Kaiser und Reich standen, fristeten ihre eigentümliche Existenz bis kurz vor Auflösung des deutschen Reiches. Die freien Reichsdörfer waren Dorffchaften, welche unmittelbar der kaiserlichen Majestät und dem Reiche unterworfen waren und alle Rechte fr er Unmittelbarkeit, deren sie sich durch Verträge nicht ausdrücklich begeben hatten, sowohl in weltlichen, wie in geistlichen Dingen besaßen. Solche unmittelbare Reichsdörfer, Flecken, Weiler, Höfe und freie Reichsleute gab es in früheren Jahrhunderten, namentlich in Schwaben und Franken, eine große Anzahl; die meisten derselben wurden jedoch mit der Zeit Unterthanen anderer Reichsstände, und im Jahre 1792 existierten nur noch acht freie Reichsdörfer. Ju bunter Reihe waren so die Territorien mit allen überhaupt nur möglichen Regierungsformen durch einander gewürfelt. Umschlossen doch zuweilen die Mauern einer freien Reichsstadt das gesamte Gebiet anderer Reichsstände. So lag das Besitztum des Bischofs von Regensburg, sowie der unmittelbaren Prälaten von St. Emmeran, von Ober- und Niedermünster mitten in der Reichsstadt Regensburg. Ebenso war es durchaus nichts Ungewöhnliches, daß einem Reichsstand in dem Gebiete eines andern ganz bestimmte Souveränetätsrechte zustanden, wie Zollerhebungen, Ausübung der peinlichen Gerichtsbarkeit, das Geleits- und Besatzungsrecht u. s. w. In keinem Lande der Welt gab es so verschiedenerlei auf Her-

2. Teil 2 - S. 463

1882 - Leipzig : Brandstetter
Das deutsche Reichshcer. 453 bunden, thatsächlich aber bestand ihre gesamte Leistung für den Reichskrieg in dem sogen. „Charitativsnbsidinm", welches die drei Ritterkreise von den Unterthanen ihrer Kantone und Güter erhoben, und auch zu dieser Leistung verstand sich der Reichsadel nur gegen Revers, „daß es ihm nicht zum Nachteile gereichen solle". Die reichsnnmittelbaren Dorfschasten, deren sich noch einige erhalten hatten, waren infolge besonderen Zugeständnisses von oller Kontingentstellung frei. Ursprünglich wurde das Kontingent eines jeden Reichsstandes ein und demselben Kreise einverleibt, auch wenn seine Besitzungen zerstreut und geographisch weit von einander lagen. Daher die Zersplitterung der Kreise. Erfurt gehörte zum kurrheinischen, die schwäbischen Besitzungen der Habs- burger zum österreichischen Kreise. Nachdem jedoch einzelne Reichsstände durch Erbschaft, Belehnung, Tausch u. s. w. in den Besitz von Gebieten kamen, die in anderen Kreisen lagen, geschah es, daß im 17. und 18. Jahrhundert Reichsfürsten Kontingente zu den Truppenkorps verschiedener Kreise zu stellen hatten. Kurbrandenburg z. B. stellte Truppen für den ober- und niedersächsischen, den fränkischen und westfälischen Kreis, Nassau für den oberrheinischen, kurrheinischen und westfälischen Kreis. ^Am schlimmsten stand es um die Zufammeubringuug der Kontingente in Lchwaben und Franken, wo die Zerstückelung der Territorien am ärgsten war. Die 1321 Reiter und 2707 Fußknechte, welche das Simplum des schwäbischen Kreises ausmachten, wurden aufgebracht von vier geistlichen und 13 weltlichen Fürsten, 19 Prälaten, 26 Grafen und Herren und 31 Reichsstädten, also von 93 Reichsständen, so daß durchschnittlich auf jeden Stand 431/3 Mann kamen. Das Qssizierkorps war ebenso zusammengewürfelt wie die Truppe. Im obersächsischen Kreise stellte Anhalt den Lieutenant und Quartiermeister zu einer Kompagnie, bei der Altenburg den Major und Fähnrich stellte, außerdem stellte es einen Lieutenant zur pommerschen Kompagnie und einen Quartiermeister zu den Dragonern. Die Art der Aufbringung, die Ausrüstung und Unterhaltung süddeutscher Kreistruppen hat ein Offizier derselben sehr anschaulich geschildert. („Schilderung der jetzigen Reichsarmee nach ihrer wahren Gestalt. Köln, 1796.") Wenn der Stand, dem ein Kontingent von S1/», 3v2, 5, 73/4, 8 re. tdtarm abgefordert wurde, fchon Soldaten hatte, fo machten natürlich diese querst das Kontingent aus. Die Stadt Nürnberg, der Bischof von Bamberg, der Fürst von Fürstenberg z. B. hielten in Friedenszeit Militär, um es an den Stadtthoren oder in Höchstdero Schlössern, Zimmern, Gärten ri. s. w. Schildwacht stehen oder wie in Rottweil im Thor und zu Rotten-münster in der Wirtsstube Schildwacht sitzen zu laffeu. Doch von welcher Art war dieser Nachtdienst! In Frankfurt a. M. mußte thatsächlich die ^chlldwache beiseite treten, wenn der Fleischer ein Kalb zum Thor hereinführte, „damit das Tier nicht scheu werde", und that sie es nicht, so Prügelte sie der Fleischer vom Posten weg. Die Mainzer Schildwachen schnitten unter Gewehr Pinnnägel für die Schuster, und zu Gmünd Prä-

3. Das Mittelalter - S. 40

1896 - Bamberg : Buchner
40 In die Zeit der gemeinsamen Regierung Pippins und Karlmanns fallen eine Emprung des Stiefbruders Grifo und Abfallversuche der Alamannen und Bayern (Oatilo!) im Bunde mit den Sachsen. Die weltgeschichtliche Bedeutung des hl. Bonifatius liegt weniger in seiner Missionsthtigkeit (bei Friesen, Thringern, Hessen) als vielmehr darin, da er die entartete und Ron, entfremdete frnkische Landeskirche reformierte und in enge Verbindung mit dem rmischen Stuhle brachte, da er ferner als Erzbischof und ppstlicher Legat eine groe Anzahl von berrheinischen Bistmern (so fr Bayern Regensburg, Freising, Salzburg, Passau) organisierte, zu einer Kirchenprovinz vereinigte und dem zum erzbischflichen Sitz (Metropole) fr Deutschland erhobenen Mainz unter-ordnete und zugleich der ppstlichen Gerichtsbarkeit (dem ppstlichen Primat) unterstellte. Vor ihm war die Organisation der deutschen Kirche wie ihr Zusammenhang mit Rom ein nur sehr lockerer gewesen. 754 erlitt Bonifatius als Missionr in Friesland den Mrtyrertod. Neben Mainz wurden spter andere Städte zu erzbischflichen Sitzen und damit zu Mittelpunkten besonderer Kirchenprovinzen erhoben, unter Karl dem Groen Kln, Trier, Salzburg (fr Bayern und die sdstlichen Slavenlnder), unter Ludwig dein Frommen Hamburg Bremen (fr den skandinavischen Norden), unter Otto 1. Magdeburg (fr die nordstlichen Slavenlnder). M Neue Erhebungen hatten dringend gemahnt, der Zwitterstellung des Herrschers im Frankenreich, der knigliche Gewalt hatte, aber nur Hausmeier hie, ein Ende zu machen, denjenigen, dem der Herr die Sorge der Regierung anvertraut hatte," nicht blo tatschlich, sondern auch rechtlich an die Stelle des Knigtums zu setzeu. 752 lie sich Pippin zu Soissous durch die weltlichen Groen des Frankenreiches auf den Schild erheben, den letzten Merovinger, Childerich Iii., aber verwies er in ein Kloster. Die Salbung durch den Erzbischos Bonifatius, gauz besonders die ppstliche Gutheiung nahmen der Erhebung Pippins zum Frankenknig deu Charakter eines gewalt-samen Staatsstreiches. * der das merovingifche S ch a t t e n k n i g t um f. Einhard, Vita Karoli Magni c. 1: Gens Meroingorum, de qua Franci reges sibi crearc soliti erant, usque in Hil-dricum regem, qui iussu Stephani (Zachariae!) Romani pontificis depositus ac detonsus atque in monasterium trusus est, durasse putatur. Quae licet in illo finita possit videri, tarnen iam dudum nullius vigoris erat, nec quicquam in se darum praeter ihane regis vocabulum praeferebat. Nam et opes et potentia regni penes palatii prae-fectos, qui maiores domus dicebantur et ad quos summa imperii pertinebat, teneban-tur. Neque regi aliud relinquebatur, quam ut, regio tantum nomine contentus, crine pr -fuso, barba summissa, solio resideret ac speciem dominantis effingeret, legatos undecumque venientes audiret eisque abeuntibus responsa, quae erat edoctus vel etiam iussus, ex sua velut potestate redderet; cum praeter inutile regis nomen et precarium vitae Stipendium, quod ei praefectus aulae prout videbatur exhibebat, nihil aliud proprii possideret quam unam et eam praeparvi reditus villam, in qua dorn um et ex qua famulos sibi necessaria ministrantes atque obsequium exhibentes paucae numerositatis habebat. Quocumque eundum erat, carpento ibat, quod bubus iunctis

4. Die Neuzeit - S. 159

1905 - Bamberg : Buchner
159 a) von den geistlichen Herrschaften blieb nur die des Kur-erzkanzlers (des Erzbischoss Dalberg) bestehen. Der Sitz desselben wurde aber von Mainz, das seit 1797 franzsische Festung geworden war, nach Regensburg verlegt'; b) von den Reichsstdten behielten nur die sechs grten ihre Reichsunmittelbarkeit (die Hansastdte Hamburg, Bremen und Lbeck, sowie die sddeutschen Handelsstdte Franksurt, Nrnberg und Augsburg). Bei der Verteilung der Entschdigungen, welche vielfach von der Gunst des , franzsischen Konsuls und seines Ministers Talleyrand abhing, gewann Bayern, das sich nach der Schlacht bei Hohenlinden Frankreich genhert hatte, die Bistmer Wrzburg, Bamberg, Freising, Augsburg (ohne die Stadt) und Passau, sowie die Frstabtei Kempten und wurde zu einem wohlabgerundeten Lande; Preußen er-hielt die Bistmer Hildesheim, Paderborn, einen Teil von Mnster, ferner Erfurt und andere nordthringische Städte. Baden erhielt die pflzischen Städte Heidel-berg und Mannheim sowie die Kurwrde; Wrttemberg wurde gleichfalls Kur-frsteutum und erhielt Heilbronn und andere schwbische Reichsstdte; weitere Kurfrstentmer wurden Hessen-Kasfel und Salzburg, das der bisherige Groherzog von Toskana erhielt, dessen Land als Knigreich Etrnrien an den bisherigen Herzog von Parma fiel. Die Bedeutung des Reichsdeputatioushauptschlusses lt sich in folgenden Punkten zusammenfassen: 1. Das Reich war seines kirchlichen Charakters nunmehr fast vllig entkleidet (schon 1803 wandte sich der Papst an den franzsischen Konsul statt an den deutschen Kaiser als den Beschirmer der Kirche). 2. Die Zahl der deutschen Einzelherrschaften war betrchtlich verringert. 3. Das Ansehen des Habsburgischen Kaisertums wurde noch mehr geschwcht; wie schon frher Preußen, so strebten nun auch die sddeutschen Staaten unter Be-gnstiguug Frankreichs eine unabhngige Stellung an. 4. Die deutschen Regierungen nahmen in der Folgezeit vielfach die fr an-zsischen Einrichtungen zum Muster, so besonders Bayern unter Maximilian Joseph (Kurfürst seit 1799) und seinem Minister M o n t g e l a s. Gleichheit aller Brger vor dem Gesetz, Regelung des Staatshaushaltes, Duldung der verschiedenen Bekenntnisse, Aufhebung der Klster, Beseitigung der Vorrechte des Adels und andere Neuerungen, welche sich in Frankreich unter den Greueln der Revolution vollzogen hatten, wurden in den sddeutschen Staaten nun auf dem Wege der Verwaltung durchgefhrt. Fr die Erniedrigung der deutschen Ration, deren Geschicke fortan fr ein Jahrzehnt durch die Willkr und Laune eines fremden Eroberers entschieden wurden, hatte die Mehrzahl des Volkes wie der in Weltbrgertum verlorenen Gebildeten kein Verstndnis. Eine rhmliche Ausnahme bildete neben anderen nationalgesinnten Mnnern der Dichter Schiller, dessen damals entstandene Dramen (1801 Die Jungfrau von Orleans; 1804 Wilhelm Teil) eine Erweckung des vaterlndischen Geistes vorbereiten halfen. 1 Auch die Besitzungen und Rechte der Deutschherren und der Johanniter blieben noch einige Zeit erhalten.

5. Die Neuzeit - S. uncounted

1905 - Bamberg : Buchner
<L C. Suchners Verlag, Uudolf Koch, Samberg. Lateinischer Vorbereitungsunterricht von Lorenz Englmann. Neu bearbeitet tmn M. Schwarz, Jnstitutsvorsteher. '' ' Geheftet 80 Pf. .....- . Zur Vorbereitung auf die Mfolukorialxrfung. Von Dr. }? Stich, Rektor des tgl. Gymnasiums in Zweibrcken. __60 Pfg. 1. Geschichte der Bayerischen Stammlande, der Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Oberpfalz. 2. Geschichte des Bayerischen Frankenlandes. 3. Geschichte des Bayerischen Schwabenlandes. Zum besseren Verstndnis der Heimatgeschichte und zugleich zur Ergnzung der eingefhrten Bucher der deutsche und bayerische Geschichte. Fr die Schule bearbeitet von Reallehrer Oskar Stemel. -- ' Jedes Heft 40 Pf. - ' " Lehrbuch der Stenographie nach dem System Gabelsbergers. Von Dr. Ferd. Kue. Zwei Teile. Kartoniert M. 3. Die wichtigsten franzsischen Synonyma. Zum Gebrauche fr Schler hherer Lehranstalten. Von Dr. 2tt. Zvalbmaitn, K. Gymnasialprofessor. == M. 2.50. .r o-^{3 Zu beziehen durch alle Buchhandlungen. g>-c

6. Deutsche Geschichte von 1519 bis 1871, Übersicht über die württembergische Geschichte - S. 100

1909 - Bamberg : Buchner
100 Neue Geschichte. :r in einem Manifest: Brger, die Revo- 'ich Bon aparte auf den italienischen Kriegs-schauplatz, wo Massena, gefolgt von den sterreichern, sich bis nach Genua zurckgezogen hatte. Bonaparte berschreitet mit dem Hauptheer den Groen St. Bernhard (Mai 1800) und schneidet die sterreicher von ihrer Rckzugslinie ab. Bonapartes Einzug in Mailand (2. Juni 1800) 1800 und Sieg bei Marengo (14. Juni 1800) \ Die Lombardei ist fr fter-reich wieder verloren. Mittlerweile hatte auch Morean, der bei Schaff-hausen der den Rhein gegangen war, ganz Sddeutschland erobert, Mnchen gebrandschatzt und die sterreicher unter Erzherzog Johann bei Hohenlinden geschlagen (3. Dezember 1800). Der Weg nach Wien 1801 war frei. So kam es zum Frieden von Luueville (9. Februar 1801) zwischen Frankreich, sterreich und dem Reich, der die Bestimmungen des Friedens von Campo Formio (s. S. 95) erneuerte d. h. die Rheingrenze (Talweg) zwischen Deutschland und Frankreich bestimmte und den R e i ch s - 1803 deputationshauptschlu (25. Februar 1803) zur Folge hatte, der die Entschdigungen derjenigen deutschen Fürsten regelte, die durch den Luneviller Frieden ihre linksrheinischen Besitzungen verloren hatten. Von 48 freien Reichsstdten bleiben nur noch 6 bestehen2; die geistlichen Kurfrstentmer Cln und Trier gehen ein; desgleichen eine Menge Bistmer und Stifter. An Wrttemberg, das zum Kurfrstentum erhoben wird, fallen u. a. die Reichsstdte Hall, Heilbronn, Gmnd, Aalen, Weilderstadt, Elingen, Reutlingen, Rottweil und Giengen a. B.; die Probstei Ellwangen; die Abteien Zwiefalten, Rottenmnster, Schntal; die Stifter Komburg und Obersten-feld: zusammen 29 Quadratmeilen mit 112000 Einwohnern'. Auer Wrttemberg erhielten auch Baden und Hessen-Kassel bedeutenden Gebietszuwachs nebst der Kurfrstenwrde. Im neuen Regensburger Reichs-tag saen von nun ab zehn Kurfrsten, darunter sechs evangelisches auch die Mehrheit der Reichsstnde war nun evangelisch. Franz Ii., 1 Die Schlacht war fr die sterreicher schon gewonnen, und die Franzosen in unaufhaltsamer Flucht begriffen, als noch abends der franzsische General Desaix mit frischen Truppen eintraf und mit ihnen die vordringenden sterreicher zurckwarf. Desaix, dem Bonaparte seinen Sieg verdankte, fiel in der Schlacht. 2 Hamburg, Bremen und Lbeck; Frankfurt, Nrnberg und Augsburg. 3 Verloren hatte es nur Mmpelgard mit 7 Quadratmeilen und 14000 Seelen. ? Mainz-Regensburg; Bhmen; Hessen-Darmstadt; Sachsen; Branden- brg; Pfalz-Bayeru; Hannover; Wrttemberg; Baden; Hessen-Kassel. 366

7. Deutsche Geschichte von 1519 bis 1871, Übersicht über die württembergische Geschichte - S. 166

1909 - Bamberg : Buchner
166 Anhang. und verwsten die Kulturlandschaft und beginnen auf ihren Trmmern ein neues Leben. Aber in Orts- und Flurnamen und in vielen Wrtern der Sprache des Landes leben Kelten und Rmer heute noch fort, und durch die fortwhrenden Funde an Waffen und Mnzen, Schmuck- und Haushaltungsgerten und in den zu Tage gefrderten berresten ihrer Bauten erneuern sie immer wieder ihre Ver-gangenheit. 3. Den Alemannen oder Schwaben gelang die Begrndung eines selb-stndigen Staatswesens nicht. Sie gerieten vielmehr im Jahr 496 unter die Oberherrschaft ihrer nrdlichen Nachbarn, der Franken, von denen sie auch teilweise sdwrts gedrngt worden waren. Als Grenzlinie zwischen Franken und Schwaben kann im allgemeinen die Enz- und B?nrrlinie gelten. Als Teil des Frankenreichs wurden die Alemannen mit der christlichen Religion (Katholizismus) und der franko-romanischen Kultur bekannt. Es erhoben sich Kirchen und Klster; Wein-, Obst-und Gartenbau kamen auf, und die Bischofssitze Konstanz (Speier, Worms und Wrzburg)1 wurden jetzt die Ausgangspunkte der Kultur. Fr Verwaltungszwecke war während der Frankenherrschaft das weltliche Gebiet des Herzogtums Schwaben in (51) Gaugrafschaften eingeteilt, und dies blieb auch so noch unter den Sachsenkaisern. Als aber seit den Saliern das Städte Wesen mehr und mehr emporkam, die Amts- und Dienstlehen der kniglichen Ministerialen allmhlich erblich wurden, und ein selbstndiger Herren stand sich entwickelte, lsten sich diese Gaugrafschaften nach und nach auf, und so sehen wir bis zur Hohenstaufenzeit als Besitzer des Landes Herren geschlechter (Herzge, Grafen, Reichsritter und niedere Adelige), Städte, Stifter und Klster. Allein im Jahr 1079 verlieh Heinrich Iv. das alte Herzogtum Schwaben an Friedrich I. Grafen von Hohenstaufen, und seitdem verblieb es bei diesem Geschlecht bis zu seinem Untergang (1268). Von da an aber verlor das Herzogtum Schwaben wieder allen innern"halt, und Kaiser Rudolf hatte sogar 1288 ausdrcklich darauf verzichtet, es wiederherzustellen. Dadurch erfolgte auch die Zersplitterung der herzoglichen Rechte, und es gewann wieder eine Reihe von Grafschaften und andern Herrschaften an Selbstndigkeit und Bedeutung. Zu diesen gehrte auch die Graffchaft Wirtemberg, die es verstand, aus kleinen Verhltnissen heraus ihr Gebiet mit Glck und Geschick zu vergrern. Schon in der zweiten Hlfte ,des 14. Jahrhunderts berragte diese Grafschaft an Gebietsnmsang die brigen schwbischen Herrschaftsgebiete bei weitem. Wenn man aber heute noch statt Wrt-Lemberg gerne auch Schwaben schlechthin sagt, so ist dabei doch zu bercksichtigen, \ V?f da ein geschichtlicher Zusammenhang zwischen der Grafschaft Wirtemberg und dem alten Herzogtum Schwaben nicht bestanden hat. Vielmehr gilt, da die Geschichte Wrttembergs die Geschichte seines Herrscherhauses ist. Ii. Die Grafschaft Wirtemberg. 1. Seit Beginn des 12. Jahrhunderts nennen sich die Wittelsbacher urkundlich nach ihrer Burg Wittelsbach bei Aichach; die Wettin er nach ihrer Burg Wettin bei Halle; die Wirtemberger aber schon seit 1083 nach ihrer 1 Zwei Dritteile des jetzigen Wrttemberg gehrten zur Dizese Konstanz.

8. Hessische Geschichte - S. 49

1897 - Gießen : Ricker
— 49 — habe versprochen, den Landgrafen nicht in „ewiger" Gefangenschaft zu halten. Er wurde in Ondenarde und Mecheln in Belgien 5 Jahre gefangen gehalten. Ein Fluchtversuch mißglückte. Während dieser Zeit führte Philipps Sohn Wilhelm die Regierung in Hessen. Dieser verband sich, als der Kaiser trotz vielseitiger Vorstellungen seinen Gefangenen nicht freigeben wollte, mit seinem Schwager Moritz von Sachsen und dem Könige Heinrich Ii. von Frankreich, um den Kaiser zur Nachgiebigkeit zu zwingen. Als derselbe in Tirol weilte, überfiel ihn Moritz mit starker Heeresmacht in Innsbruck. Nur mit Mühe gelang es dem Kaiser der Gefangenschaft zu entkommen. Sein Bruder Ferdinand schloß mit den protestantischen Fürsten den Passaner Vertrag (1552), demznfolge die Gefangenen freigegeben wurden. Der Augsburger Religionsfriede (1555) gewährte der Augsburger Konfession volle Religionsfreiheit. Philipps letzte Lebensjahre waren der Wohlfahrt feines Landes gewidmet. Er starb den 31. März 1567 zu Kassel, im 49. Jahre seiner Regierung. Sein letzter Wunsch war, daß seine 4 Söhne die Landgrafschaft Hessen nicht teilen sollten. Für den Fall, daß dieselben nicht mit einander leben könnten, verordnete er, daß der älteste, Wilhelm, Niederhessen mit Kassel erhalten sollte, Ludwig, der zweite Sohn, Oberhessen mit der Hauptstadt Marburg, Philipp die niedere Grafschaft Katzenellenbogen mit Rheinfels und St. Goar, Georg, der jüngste, die obere Grafschaft Katzenellenbogen mit der Hauptstadt Darmstadt. — 2. Hessisches Heerwesen. a) Von der ältesten Beit bis auf Philipp den Großmütigen. Die Grundlage der hessischen Kriegsmacht war das Lehnswesen. Die Ritterschaft des Landgrafen bildete der hessische Landadel, der seine Burgen dem Landgrafen als Lehen übergeben hatte oder mit Burgen, Gerichten und Rittergütern von dem Landgrafen belehnt, und somit als Lehnsträger oder Vasall zum Kriegsdienste verpflichtet war. Zur Zeit Philipps des Großmütigen gab es in Ober- und Niederhessen und Katzenellenbogen allein 280 adelige Geschlechter, die sich wieder in mehrere Linien teilten. In den mit Schlössern versehenen Städten oder in ihren eigenen Burgeu unterhielten die Landgrafen eine stattliche Anzahl von Burgmannen und Amtleuten, welche gleichfalls Heeresfolge zu leisten hatten. Im 15. Jahrhundert zur Zeit Kaiser Friedrichs Iii. besaßen die hessischen Landgrafen in Ober- und Niederhessen allein 42 mit Schlössern versehene Städte und 34 eigene Burgen. Außer diesen Kriegspflichtigen aus dem hessischen Adel und den Burgmannen gab es noch reichsunmittelbare und gräfliche Vasallen, Berg Sr, Hessen. 4

9. Hessische Geschichte - S. 54

1897 - Gießen : Ricker
— 54 — und erzielte eine Jahreseinnahme von 350 000 fl. Der 4. Teil, etwa 90 000 fl., war für die Hofhaltung nötig, und fo konnte diese Summe für einen großen Krieg nicht ausreichen. Wurde der Krieg für einen Freund geführt, so erhielt man eine Entschädigung. Die Klöster des Landes mußten die Kosten decken helfen. Der Bauernkrieg hatte den Landgrafen viel Geld gekostet; der schwäbische Bund verlangte allein einen Beitrag von mehreren 1000 fl. Die Klöster mußten je 20 Mark Silber beisteuern. Obschon der Württembergische Feldzug allein über 400 000 fl. erforderte, konnte der Landgraf trotzdem dem französischen Gesandten erklären, daß er noch 300 000 fl. bereit liegen habe, ein Beweis, daß der Landgraf ein sparsamer Landesvater war. Bei der Gründung des schmalkaldischen Bundes mußte Hessen allein 30 000 fl. in die Bundeskaffe zahlen. Die Kriegskosten des schmalkaldischen Krieges betrugen 2 Millionen fl., von welchen allein auf Hessen 500 000 fl. kamen. Außerdem mußte nach der Kapitulation des Landgrafen 150 000 fl. vom Lande als Kriegsentschädigung an den Kaiser gezahlt werden. Diese großen Anforderungen an die landesherrliche Kasse legte dem Fürsten die Pflicht auf, Steuern zu erheben. Die älteste allgemeine Steuer war die sogenannte „Landessteuer", ein Beitrag zum „gemeinen Pfennig", welchen das Land für das Reich zu leisten hatte, und welcher auf dem Reichstage bestimmt wurde. In den Türkenkriegen heißt die Steuer „Türkensteuer". Hessen hatte für das Reich 50 Reiter und 260 Fußgänger zu stellen oder für einen Monat der Reichshilfe „Römer-monat" 1640 fl. zu zahlen. Eine große Reichssteuer mußte im Türkenkriege im Jahre 1532 nach dem Nürnberger Religionsfrieden aufgebracht werden, so daß außer den Städten und Gerichten auch die Ritter, die sonst steuerfrei waren, herangezogen werden mußten. Sie steuerten von dem eigenen Einkommen den 6. und von dem ihrer Hintersassen den 4. Pfennig vom Hundert bei. Zu dem an die schmalkaldische Bundeskasse zu zahlenden Beitrage von 30 000 fl. bewilligten die Städte und Ämter eine „halbe Landessteuer", 1555 wurde eine Viertellandessteuer zu den Kriegskosten und zu der Abfindungssumme der nassauischen Ansprüche auf Katzenellenbogen gewährt; aber immer heißt diese Steuer „Türkensteuer". 1566 wurde eine „ eilende Türkensteuer" erhoben. Die Türkensteuer wurde nach folgenden Grundsätzen veranschlagt: Von 100 fl. Steuerkapital oder 20 fl. Einkommen wurde 1/2 fl. bezahlt, Fürstliche Unterthanen in Nieder- und Oberheffen, in der Ober- und Niedergrafschaft und Grafchaft Dietz zahlen 49946 fl.; der Adel des Niederfürstentums : 4522 fl., Stifter und Geistliche: 1104, Adel des Ober-fürstentums: 4182 fl., Land-Komthur: 500 fl., Universität Marburg: 282 fl., die hessischen Spitalien: 880 fl., Ausländische von Adel, geistliche und weltliche Stände der Obergrafschaft: 588 fl., in Summe 12058 fl., zu 49946 fl. ergiebt 62004 fl. Zu dem Bau der Festungen hatten die Städte durch Geldleistungen und Arbeit helfen müssen. Zur Wiederherstellung der geschleiften Festungen lieferten sie 1569: 12 000 fl., 1573 für Kassel allein 20 000 fl.

10. Hessische Geschichte - S. 58

1897 - Gießen : Ricker
— 58 — Zur Förderung des Weinbaus ließ der Landgraf Weingärtner aus Straß bürg kommen, welche den herrschaftlichen Weinbergen in Darmstadt vorstehen sollten. Der Wein aus den herrschaftlichen Kellereien war sehr beliebt und gesucht. Der Herzog von Württemberg erhielt vom 1590er Gewächse 9 Fuder ä 75 fl., der Graf zu Lippe 6 Fuder ä 60 und 70 fl. Es wurde viel inländischer Wein zur Lagerung in den herrschaftlichen Kellereien von Privaten aus Darmstadt, Griesheim, Pfungstadt, Dornheim, Goddelau, Stockstadt, Büttelborn, Crumstadt, Zwingenberg, Auerbach, Bickenbach, Jugenheim, Seeheim, Alsbach und Eberstadt angekauft. Da der Bedarf an Bier sehr groß war, indem nämlich sämtliche Hofbeamte ihre Beköstigung aus der Hofküche erhielten, so waren zu der Bierlieferung eigene Brauereien nötig. Zum Anbau des Hopfens im Lande wurden Hopfengärten angelegt. Im Jahre 1580 bezog der Landgraf allein 6000 Hopfensetzlinge. Der Hopfenbau im Darmstädter Land hatte so zugenommen, daß die herrschaftlichen Bierbrauereien im Jahre 1595 ihren Bedarf an Hopfen (154 Malter) im Lande selbst decken konnten. Zur Förderung des Kleebaues wurden Kleesamen aus Augsburg bezogen. Aus den selbst gebauten Getreidearten wurde ein schönes Stück Geld gelöst. Auf dem sandigen Boden des Hofgutes Gehaborn wurden im Jahre 1589 40 Malter Korn gezogen, im Jahre 1590 fchon 130 Malter, dazu noch 60 Malter Gerste. Der Fruchtabsatz war namentlich stark ins Ausland, nach Speyer, Mainz, Köln, Straßburg, Frankfurt, Heilbronn, Pforzheim. Die Fruchtpreise waren im Jahre 1595 bedeutend gestiegen. 1 Malter Weizen kostete S^fl (nach heutigem Geldwerte 23 Mark), 1 Malter Korn 3 fl. (5 Mark, bezw. 20 Mark), 1 Malter Gerste 23/4 fl. (4,50 Mark, bezw. 18 Mark), 1 Malter Spelz lx/2 fl. (10,20 Mark), 1 Malter Wicken 3 fl. (20 Mark), 1 Malter Erbsen 4 fl. (6,80 Mark, bezw. 27 Mark). Die Ämter Dannstadt, Auerbach, Zwiugeuberg, Dornberg, Rüsselsheim, Lichtenberg, Reinbeim hatten 1582 eine Frnchteinnahme von 603 Malter Weizen, 3902 Malter Korn, 1644 Malter Spelz, 100 Malter Gerste, 720 Malter Hafer und 214 Malter Wicken mit einem Gesamtwerte nach heutigem Geldstande von 115 000 Mark. Um die Seidenzucht selbst zu betreiben, hatte sich der Landgraf bei seinem Aufenthalte in Roveredo (1567) Seidenwürmer verschafft und nach Darmstadt gebracht. Aus Bozen in Tirol wurden Maulbeerbäume bezogen und zur Fütterung der Seidenraupen angepflanzt. Vorher wurden in einem Jahre allein 77i/2 Körbe Maulbeerblätter aus Auerbach, Zwingenberg, Alsbach, Seeheim, Eberstadt, Roßdorf und Umstadt nach Darmstadt gebracht. Auch in Frankfurt wurden Maulbeerblätter angekauft. Für die Hebung der Viehzucht war der Landgraf gleichfalls sehr thätig. Er ließ Kühe und Ochsen aus Friesland, Holstein und Dessau kommen. Die Mästung der Schweine und Ochsen wurde im großen betrieben. Im Jahre 1591 wurden aus herrschaftliche Kosten 200 Stück
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