Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Kleine Geographie von Elsaß-Lothringen - S. 89

1895 - Straßburg : Heitz
89 hundert an Wurde sie die Residenz der Fürstbischöfe von Straßburg. Die Stadt besitzt ein Gymnasium, Landgericht, Garnison. Das beachtenswerteste Gebäude der Stadt.ist der ehemalige bischöfliche Palast oder das Schloß, welches jetzt als -Kaserne dient. Die Industrie von Zabern besteht in Bierbrauereien, Gerbereien, einer Wachsfabrik, Buhdruckereien, einer Fabrik landwirtschaftlicher Maschinen im nahen Champagnerthale, einer Brillenschleiferei, Mühlen und Ziegelbrennereien. Zabern hat unstreitig die schönste Lage im Elsaß. Die naheliegenden Berge, gekrönt von zahlreichen Burgruinen (Hohbarr, Groß- und Klein-Geroldseck, Greifenstein), gewähren die schönsten Aussichten. An der sogenannten Zaberner Steige, eine früher, als eine der ersten ihrer Art, viel bewunderte Ge- birgsstraße, die von Zabern über die Vogesen nach Pfalzburg (Lothringen) führt, liegt ein steiler Felsen mit einer Grotte, welche man den „Karls-Sprung" nennt, weil, nach der Volkssage, ein Prinz Karl von Lothringen mit seinem Pferde über diesen Felsen hinabgesprengt und unversehrt geblieben sein soll. Beachtenswert siüd die Eisenbahn- und Kanalbauten im engen Zornthal. Nicht weit von dieser Stadt, auf dem'gebiete der- Gemeinde M o n s w e i l e r (1530 Einw.), befindet sich der Zornhof, ehemals eine Meierei, jetzt eine bedeu- tende Eisenwaren-Manufaktur.

2. Teil 2 - S. 312

1882 - Leipzig : Brandstetter
312 Einfluß des 30 jährigen Krieges auf Gewerbe und Handel. waren die Hunderte von Webern bis auf 50 meist arme Meister herab-gesuuken. Regensburg verlor mit dem Kriege seine letzte Bedeutung für den Handel und mußte froh sein, durch den stets hier tagenden Reichstag sich eine neue Nahrungsquelle erschlossen zu sehen. So war Glanz und Ruhm der oberdeutschen Reichsstädte zu Grabe getragen. _ Weil ihre Stellung mit dem Aufblühen der fürstlichen Gebiete anfing gefährdet zu werden, fo klammerten sie sich an längstveraltete Formen und glaubten damit_ das Wesen festhalten zu können. Sie frischten die Erinnerung an einstige Errungenschaften auf und vergaßen darüber, den Geist der Bürgerschaft aufzufrischen und nene Errungenschaften zu gewinnen. Das Hangen ant Veralteten, die Feindschaft gegen jeden Fortschritt hinderten eine Besserung der gewerblichen Zustände und der Landesverhaltnisse in den Reichsstädten. Nicht minder als die Reichsstädte hatten auch die fürstlichen Gebiete von dem Kriege gelitten. Westfalens gewerbfleißige Orte waren schort im Anfange des Krieges schwer heimgesucht wordeu. Die Tuchmacherei, einst das blühendste Gewerbe der Gegend, sank namentlich durch die Konkurrenz der englischen und niederländischen Tnchfabrikation im Laufe des 17. Jahrhunderts zu trauriger Bedeutungslosigkeit herab. In Osnabrück waren noch 1656 von 189 Meistern 3156 Stücke Tuch gefertigt worden, 1693 gab es dafelbst nur noch 50 Meister, die 544 Stücke fertigten. In Nassau standen die Städte leer, die Einwohner waren, um den Drangsalen der Zeit zu entgehen, nach Ausweis der Akten nach den Niederlanden und nach der Schweiz ausgewandert. In Wiesbaden wuchsen in Straßen und auf den: Marktplatze Sträucher; die Badehäufer waren zer- stört. Ein Hanptgewerbszweig Hessens, die Glasbereitung, war derart zurückgegangen, daß von 16 Glashütten nach dem Kriege nur noch zwei in Thätigkeit waren. Gleiche Verluste erlitt die Thonwarenfabrikation. Die Thongruben von Großalmerode, welche 1621 noch 2200 Gulden eingebracht hatten, gaben 1651 nur noch 85 Gulden Pachtzins. Von 1769 Gewerbtreibenden, welche München im Jahre 1618 auszuweisen hatte, waren 1649 noch 1091 thätig; die Zahl der Leinweber sank in dieser Zeit von 161 aus 82, die der Schneider von 118 auf 64. Aber auch nach dem Kriege besserten sich hier die Erwerbsverhältnisse nicht. So verminderte sich in München die Zahl der Tuchmacher, welche 1652 noch 399 Meister und 740 Gesellen betragen halte, bis zum Jahre 1716 aus 171 Meister mit 125 Gesellen. Ingolstadt, welches nächst München in der Tuchfabrikation am meisten geblüht hatte, zählte 1688 nur noch 72 Meister mit 122 Gesellen, 1716 aber gar nur zwei Meister ohne Gesellen. In gleicher Weise ging die Tuchmacherei in Eichstädt und Wasserburg zurück. Die Kraft und Leistungsfähigkeit eines Volkes mußte unter der Wucht fo unheilvoller Znstänbe gebrochen werben. Die ungeheuren Verluste au Bevölkerung und Vermögen waren allein schon Hinreichenb, Jnbustrie und Handel in Deutschlaub für lange Zeit lahm zu legen. Aber der Krieg

3. Teil 2 - S. 439

1882 - Leipzig : Brandstetter
Verfassurgszustände dcs ehemaligen römisch-deutschen Kaiserreichs. 4s9 nicht unterstellt, sie waren ferner unteilbar, so daß sie jederzeit an den Erstgeborenen fielen. Ferner konnten die Kurfürsten zu gemeinschaftlicher Beratung zusammenkommen, sogenannte Kursürstentage abhalten. Ihre Gesandten hatten vor den übrigen Reichsfürsten in Person den Vorrang, auch erhielten sie und ihre Gesandten säst alle Ehrenbezeigungen, welche den Königen und ihren Abgesandten zu teil wurden. Auswärtige Könige nannten die weltlichen Kurfürsten und von den geistlichen die geborenen Prinzen „Brüder". Nach dem Ableben eines Kaisers führte bis zur Neuwahl eines solchen (falls nicht bereits ein römifcher König vorhanden war) der Kurfürst von Sachsen in Norddeutschland und der Kurfürst von der Pfalz in Süd-deutfchland die Reichsverweserschaft. Die Reichsfürsten, welche den Karfürsten im Range folgten, waren ebenfalls teils geistliche, teils weltliche. Jene zerfielen in Erzbischöfe, Bischöfe und gesürstete Äbte; zu ihnen gehörten auch der Hoch- und Deutschmeister und der Johannitermeister. Die weltlichen Reichsfürsten waren Erzherzöge, Herzöge, Pfalzgrafen, Markgrafen, Landgrafen, Burggrafen, Fürsten und gefürstete Ärafen. Im reichsfürstlichen Kollegium waren drei „Bänke". Auf der fogeuaunten geistlichen Bank saßen die geistlichen Fürsten nebst den Erzherzögen von Österreich, aus der weltlichen die übrigen weltlichen Fürsten und auf der sogenannten Querbank die Bischöfe von Lübeck und Osnabrück, wenn letzterer evangelisch war; zur Zeit aber, da ein katholischer Prälat den bischöflichen Stuhl von Osnabrück inne hatte, saß auf der Ouerbank der (evangelische) Bischof von Lübeck allein. Die Anzahl der geistlichen Fürsten, welche Sitz und Stimme im Reichsfürstenrate hatten, betrug zuletzt dreiunddreißig, die der weltlichen emuudfechzig. Bei dem Aufrufe im Reichsfürstenrate wurde vou der geistlichen auf die weltliche Bank abgewechselt. Von den Reichsprälaten (Äbte, Pröpste und Äbtissinnen), welche zu Sitz und Stimme im Reichstage berechtigt waren, gab es eine schwäbische und eine rheinische Bank, von welchen jede im Reichsfürstenrate nur eine Stimme hatte und wechselsweise mit den Grafen aufgerufen ward. Die Reichsgrafeu und Herren zerfielen in vier Kollegien, in das Wetterfische, schwäbische, fränkische und westfälische, von denen jedes im Reichs-sürstenrate ebenfalls nur eine Stimme befaß. Der Vertreter eines solchen Kollegiums saß auf der weltlichen Fürstenbank nach allen fürstlichen Abgesandten. Die Reichsstädte endlich machten auf den Reichstagen das dritte Kollegium aus, auf welchen sich dasselbe in die rheinische und schwäbische Bank teilte. Beim Aufruf begann man bei jener und wechselte dann von einer Bank auf die andere mit den einzelnen Städten ab. Auf der rheinischen Bank saßen fünfzehn, darunter Köln, Aachen, Frankfurt, Lübeck, Hamburg, Bremen re., auf der schwäbischen dagegen siebenunddreißig, darunter alle die bedeutenderen süddeutschen Reichsstädte, aber auch eine ganze Anzahl unbedeutender Ortschaften, wie Wangen, Jsny, Giengen n. a.

4. Teil 2 - S. 441

1882 - Leipzig : Brandstetter
Verfassungszustände des ehemaligen römisch-deutschen Kaiserreichs. 44\ in voller Ausdehnung das Recht, Gesetze zu geben, Gerichts- oder Polizeiordnungen zu errichten, Patente zu erlassen, Soldaten anzuwerben, ja Schriftsteller des 18. Jahrhunderts wollten sogar den Mitgliedern der Reichsritterschaft das Recht, Kriege zu führen, zuerkennen, wovon sie jedoch nach Unterdrückung des Faustrechts aus sehr natürlichen Gründen keinen Gebrauch gemacht haben. Die Angaben über die Zahl der reichsritterschaft-lichen Familien sind sehr verschieden. In Büschings Erdbeschreibung von 1761 sind 1485 reichsritterschaftliche Besitzungen aufgenommen, welche zusammen mehr als 100 Quadratmeilen nmfaßten, 200 000 Einwohner hatten und 350 Familien gehörten. Ebenfalls nicht zu den Reichsständen gehörten die sogenannten ganerb-f cf) östlichen Orte, die unmittelbaren Reichsdörfer und einige unmittelbare Bauernhöfe in Schwaben. Die Ganerbschaften sind ein dem kutschen Reiche eigentümliches Besitzverhältnis. Sie waren Gefarntbesitznngen mehrerer Familien oder sonst verschiedener Herren, deren Verwaltung oder Genuß nach zum Teil sehr eigentümlichen Normen und Statuten sich bestimmte. In früheren Jahrhunderten waren dergleichen Gesamtbesitzungen mehrerer, oft vieler Familien etwas sehr Häufiges. Sie bildeten eine gemeinsame Schutzwehr im Kriege, einen Vereinigungspunkt für freundliches und genossenschaftliches Zusammenhalten im Frieden. Nur fünf dieser Ganerbschaften, wie die Burg Friedberg in der Wetterau und die Burg Gelnhausen in der ehemaligen Grafschaft Hanau, welche sämtlich reichsunmittelbares Gebiet umschlossen, sonach nur unter Kaiser und Reich standen, fristeten ihre eigentümliche Existenz bis kurz vor Auflösung des deutschen Reiches. Die freien Reichsdörfer waren Dorffchaften, welche unmittelbar der kaiserlichen Majestät und dem Reiche unterworfen waren und alle Rechte fr er Unmittelbarkeit, deren sie sich durch Verträge nicht ausdrücklich begeben hatten, sowohl in weltlichen, wie in geistlichen Dingen besaßen. Solche unmittelbare Reichsdörfer, Flecken, Weiler, Höfe und freie Reichsleute gab es in früheren Jahrhunderten, namentlich in Schwaben und Franken, eine große Anzahl; die meisten derselben wurden jedoch mit der Zeit Unterthanen anderer Reichsstände, und im Jahre 1792 existierten nur noch acht freie Reichsdörfer. Ju bunter Reihe waren so die Territorien mit allen überhaupt nur möglichen Regierungsformen durch einander gewürfelt. Umschlossen doch zuweilen die Mauern einer freien Reichsstadt das gesamte Gebiet anderer Reichsstände. So lag das Besitztum des Bischofs von Regensburg, sowie der unmittelbaren Prälaten von St. Emmeran, von Ober- und Niedermünster mitten in der Reichsstadt Regensburg. Ebenso war es durchaus nichts Ungewöhnliches, daß einem Reichsstand in dem Gebiete eines andern ganz bestimmte Souveränetätsrechte zustanden, wie Zollerhebungen, Ausübung der peinlichen Gerichtsbarkeit, das Geleits- und Besatzungsrecht u. s. w. In keinem Lande der Welt gab es so verschiedenerlei auf Her-

5. Teil 1 - S. 157

1882 - Leipzig : Brandstetter
Die hohe Geistlichkeit im früheren Mittelalter. 157 fortwährend Einfluß auf die Verwaltung und Verwendung der Güter gewährt. Der Einfluß von Cluny im 10. Jahrhundert und in der ersten Hälfte des 11. macht sich mehr in der Reform des Klosterlebens als in neuen Stiftungen geltend. Dagegen giebt in der zweiten Hälfte Hjrschau auch der Klostergründung einen neuen Impuls. Die strengere kirchliche Richtung der Anhänger Gregors Vii., dann die religiöse Begeisterung der Kreuzzüge wirken auch hier ein: es mehren sich wieder die Vergabungen von Gütern an die tote Hand. Es sind dann die neuen Orden der Cistereienfer und Prämonstratenfer, welche bald Verbreitung finden und neue Sitze kirchlicher Verbindungen begründen. Auch die Zahl der Bistümer ist vermehrt, zunächst in den neugewonnenen slavischen Gebieten, oder doch an den Grenzen des deutschen Landes, wo Magdeburg, Bamberg, später Gurk entstanden. Ihre Vorsteher sind meist mit Eifer und mit Erfolg bemüht, den vorhandenen Besitz zu vermehren, und namentlich die Könige zeigen sich nicht sparsam in Schenkung von Gütern und Verleihung immer ausgedehnterer Rechte. Schon in karolingischer Zeit wird der Besitz eines kleineren Stifts zu zwei- bis dreihundert, eines mittleren zu taufend bis zweitausend, eines großen zu drei- bis achttausend Hufen angeschlagen. Benedictbeuern ward aus 8700 Hufen geschätzt, Gandersheim soll gleich bei seiner Gründung nicht weniger als 11 000 erhalten haben. Und es gabunzweifelhaft viel reichere Klöster, wie Fulda, Lorsch, St. Gallen, Corvey, deren Güterverzeichnisfe von Besitzungen großen Umfangs und zum Teil in weit entlegenen Gegenden Kunde geben. Gewiß waren die Bistümer nicht weniger reich bedacht, wenn auch nur von einigen, wie Salzburg und Freising, etwas genauere Nachrichten über den Erwerb erhalten sind. Mehr die Könige und angesehene Große der Provinz als die gewöhnlichen Freien waren es, welche hier den Besitz durch Schenkungen vermehrten. Freigebig war vor allen Heinrich Ii., der das neu begründete Bamberg mit ausgedehnten Besitzungen in den verschiedenen Teilen des Reiches ausgestattet hat, von dem auch Meinwerk von Paderborn zahlreiche Schenkungen zu erlangen und so sein bis dahin armes Bistum zu einem der reicheren zu machen wußte. Aber auch Bischof Arnulf von Halberstadt foll nicht weniger als zwölfhundert Hufen für sein Stift erworben haben. Adalbert von Bremen rühmte sich, durch ihn fei der Besitz der Kirche um mehr als zweitausend Hufen vermehrt; fünfzig Fronhöfe hatte er persönlich. Auch ausgedehnte Forsten sind durch Verleihung der Könige an fast alle Bistümer gekommen. Nicht Grundbesitz allein, auch anderes gewährte Einkommen. So die Hoheitsrechte, welche der König verlieh: Zoll und Münze, regelmäßig verbunden mit Marktrecht, haben zunächst eine finanzielle Bedeutung. Dazu kommen die Zehnten, welche in dieser Zeit die Bischöfe in weitem Umfang für sich in Anspruch nahmen und einzutreiben eifrig befliffeu waren. Auch die Geistlichkeit des Sifts, die Klöster, mußten ihnen, namentlich wenn sie die Diöeesen bereisten, gewisse Leistungen machen, bei anderen Gelegenheiten Beihilfen gewähren.

6. Teil 2 - S. 394

1882 - Leipzig : Brandstetter
394 Die Hexenprozesse. Von dem gerichtlichen Verfahren gegen die Hexen wird gelehrt, daß es erlaubt sei, ohne Anklage, auf bloßes Gerücht hin, den Prozeß einzuleiten; zwei oder drei Zeugen genügen zur Aussage, der Richter darf als Zeugen selbst infame Personen, Mitschuldige und Exkommnnicierte zulassen, ja sogar Männer gegen ihre Frauen, Kinder gegen ihre Mütter als Zeugen vernehmen, selbst Feinde, wenn sie dem Angeklagten nicht geradezu nach dem Leben getrachtet. Dem Angeklagten dürfen die Namen der Zeugen vorenthalten werden. Gefoltert werden durften die Hexen ohne alle Nachsicht, und zwar ohne Unterbrechung mehrere Tage hinter einander. Die Richter werden angewiesen, wie sie sich durch Bekreuzen, geweihte Kräuter und beschworenes Salz gegen den Blick der Hexen schützen sollen, um nicht von Mitleid gegen ste erregt zu werden. Die zur Zeit der Ordalien üblich gewesenen Wassernd Feuerproben wurden auch gegen Hexen angewendet, durch allerlei Spitzfindigkeiten war aber dafür gesorgt, daß die Angeklagten beinahe in jedem Falle zum Tode verurteilt und verbrannt werden konnten. Der Verfasser des Hexenhammers und seine Gehilfen waren denn auch nicht lässig in der Ausführung ihrer Grundsätze. Sprenger ließ in kurzer Zeit in Konstanz und Ravensburg 48 Weiber verbrennen. Ein einziger Ketzerrichter, Balthasar Voß zu Fnlda, ließ in 19 Jahren 700 Hexen und Zauberer verbrennen und hoffte stets, es noch auf tausend zu bringen; ein anderer, Remigius, Verfasser einer Daernonolatria, ließ gegen das Ende des 16. Jahrhunderts in Lothringen in 16 Jahren 800 Hexen verbrennen, denen er schließlich selbst als Zauberer in den gleichen Tod folgen mußte. Zu Braunschweig bildeten am Ende des 16. Jahrhunderts die Brandpfähle der Hexenhinrichtungen, deren oft zehn bis zwölf an einem Tage stattfanden, einen Wald vor dem Thore. In Quedlinburg wurden 1589 an einem Tage 133 Hexen „int Rauche gen Himmel geschickt". Im Fürstentum Neisse wurden von 1640 bis 1651 gegen 1000 Menschen verbrannt, darunter Kinder unter sechs Jahren. Christoph von Ranzau, der vom protestantischen zum katholischen Glauben übergetreten war, ließ 1686 auf feinen holsteinischen Gütern 18 Hexen verbrennen. Zu Rottweil in Schwaben wurden von 1561 bis 1648 1 13 Hexen verbrannt, zu Nördlingen von 1590 bis 1593: 35, zu Effeuburg in vier Jahren 60, zu Windheim im Jahre 1596: 23, zu Freiburg im Breisgau von 1579 bis 1611: 34, in der bayrischen Grafschaft Werdenfels 1589 bis 1592 an sieben Gerichtstagen 48, zu Thann im Elsaß von 1572 bis 1620: 152, zu Schlettstadt 1629 bis 32: 72 Hexen. Georgenthal in Sachsen-Gotha hatte 1670 bis 1675 nicht weniger als 38 Hexenprozesse. Am fürchterlichsten wütete man gegen die vermeintlichen Hexen in den geistlichen Fürstentümern, namentlich in der Zeit, als die Jesuiten daselbst den größten Einfluß ausübten. Das Bistum Bamberg sah 1625 bis 1630 etwa 600, das Bistum Straßburg von 1615 bis 1635 gegen 5000, das Stift Würzburg 1627 bis 1629 in 29 Bränden gegen 200 Hexen brennen; unter letzteren waren auch etliche Kinder von acht bis zwölf Jahren. In Salzburg gab es 1678 einen Hexenprozeß gegen 97 Perfonen, welche

7. Teil 2 - S. 455

1882 - Leipzig : Brandstetter
Das deutsche Reichsheer. 455 diesem, morgen in jenem Dienste; und das alles war in unübersichtlicher Ungleichartigkeit uni) nur für kurze, durch Lehns- oder Sold-Verträge eng bemessene Frist eiligst zusammengerafft, unter einander in unzählige Fehden verwickelt und jedes vaterländischen Aufschwunges bar. Wie sollte solch zucht- und ordnungsloses Heer jenen fanatischen Ketzern widerstehen, die unter Männern wie Ziska und Prokop eine ganz neue Taktik ausgebildet und den Schwerpunkt der kriegerischen Leistung ans den geharnischten Reitergeschwadern in die Wagenburgen und in die beweglichen Haufen des Fußvolks verlegt hatten!? — Auf dem im Sommer 1422 zu Nürnberg gehaltenen Reichstage schlugen die Fürsten vor, ein reines Söldnerheer zu errichten, das, nach einheitlichem Plane geleitet, im stände sei, einen „täglichen" Krieg zu führen d. H. für die Dauer des ganzen Krieges unter Waffen zu bleiben. Um die dazu nötige Löhnung zu gewinnen, stillte im Reiche „der hundertste Pfennig", also eine Einkommensteuer, erhoben werden. Gegen diesen Entwurf, welcher von dem Gedanken der Reichseinheit ausging, sträubten sich die Städte mit allen Kräften. Sie sahen darin eine Bedrohung ihrer Unabhängigkeit; sie wollten nicht gern ihre Reichtümer offenbaren und fürchteten auch, daß die Bürgerschaften allein die Steuer aufbringen würden, während die Fürsten und deren Mannschaften den Sold verzehrten. An diesem Widerstände scheiterte der an sich sehr gute Plan. Einem aus erkorenen Fürsten und städtischen Abgeordneten zusammengesetzten Ausschuß gelang es dagegen nach vieler Mühe, eine sogenannte „Reichsmatrikel für die Kriegsvolksgestellung" jedes Reichsstandes zu entwerfen. Diese Matrikel wurzelt noch durchaus im Boden der Feudalität. Trotz der neuen Taktik der fußvolkmächtigen Hussiten liegt dem ganzen Anschlage, abgesehen von geringem Schützendienste, lediglich die ritterliche „Gleve" (Lanze) zu Grunde, eine organisatorische Einheit, welche aus 4 bis 5 Reitern bestand, von denen einer vollgewappnet sein mußte. Fast unglaublich gering sind die beanspruchten „Kontingente". Jeder Kurfürst füllte 40 bis 50 Gleven stellen; von den Bischöfen forderte man 2 bis 20, nur von dem Magdeburger 30 Gleven, ebensoviel von Savoyen; Lothringen, Geldern und Hessen waren auf je 15 bis 20, die Herzoge von Bayern, die Pfalzgrafen, die Mecklenburger, Pommern, der von Berg und die Markgrafen von Baden von 5 bis 16 Lanzen angesetzt, die Grafen von Württemberg auf 20. Die übrigen Grafen gingen von 8 bis auf 2, ja bis auf eine Gleve hinab. Von den freien Städten (die niederländischen und eidgenössischen eingerechnet) stellten Lübeck und Nürnberg das höchste Kontingent, nämlich 30 Gleven und ebensoviel Schützen. Hamburg, Köln, Metz, Straßburg, Augsburg und Nordhausen brachten je 20, Regensburg und Frankfurt je 15 auf. Alle diese Städte standen alfo den Fürsten gleich. Kleinere Gemeinden traten zur Rüstung einiger Gleven zufammen oder stellten auch nur wenige Schützen.

8. Teil 2 - S. 164

1882 - Leipzig : Brandstetter
164 Die Meistersänger. stimmt überein, daß sich geschichtlich die Mainzer Meistersängerschule als die älteste nachweisen läßt. Spätere Schalen finden wir in Straßburg, Kolmar, Freiburg, noch spätere in Hagenau, ©peier, Eßlingen, Basel, Angsbnrg, Nürnberg, Ulm, Regensburg, Memmingen, ferner in Österreich, Schlesien, sogar in Danzig. „Die Sitte des Gesanges", sagt Jakob Grimm, „blieb in dem Lande, wo sie zuerst entsprungen, und da schlug sie ihren Sitz auf, wo die Bürgerschaft am freiesten, kräftigsten wohnte, also in den südlichen Reichsstädten." In Norddeutschland läßt sich nur das vereinzelte Vorkommen von Meistersängern, nicht aber von Schulen nachweisen, z. B. in Koburg und Magdeburg. Erklären läßt es sich leicht durch die Annahme, daß Handwerker, die auf der Wanderung in Süddeutschland Mitglieder einer Singschule geworden waren, auch nach ihrer Rückkehr in die Heimat die in der Fremde erlernte Kunst noch fortübten. Ein 1597 zu Straßburg gedichtetes Meisterlied führt außer einer großen Anzahl süddeutscher Städte, unter denen auch Weißenburg im Elsaß und Pforzheim vorkommen, auch zwei mitteldeutsche Städte, Leipzig und Dresden, als solche aus, in denen Meistersang er ihren Sitz hätten. Die Meistersänger betrachteten sich als die Erben der höfischen Minnesänger; doch bestand zwischen diesen und ihnen ein großer Unterschied. Die Meistersänger waren Bürger, später zumeist lauter Handwerker, die neben ihrer bürgerlichen Beschäftigung die Kunst nur nebenbei trieben, wie Hans Sachs, der Schuhmacher, nur in seinen Mußestunden dichtete, während die höfischen Sänger die Kunst meist zu ihrem Berufe machten. Es ist ein Irrtum, wenn man glaubt, daß in dem Namen Meistergesang, womit ursprünglich nur die Kunstdichtung in ihrer Beziehung zu den sieben freien Künsten und im Gegensatze zum Volks- und Naturgesang bezeichnet war, von Anfang an eine Unterscheidung vom Minnegesang gelegen habe. In einem Gegensatz zur Poesie der Minnesänger darf der Meistergesang erst von der Zeit an gedacht werden, wo er in die Kreise des bürgerlichen Lebens eingeführt wurde und Sängergesellschaften sich bildeten, welche sich zur Pflege der Dichtkunst und des Gesanges unter Beobachtung gewisser Schulregeln zusammenthaten. Die Meistersänger bildeten eine geschlossene Genossenschaft mit festen, die Ausübung der Kunst genau bestimmenden Gesetzen, während die Minnesänger die Kunst in freierer Weise behandelten und sich nur von den Gesetzen bestimmen ließen, die in der Kunst selbst lagen. Im fünfzehnten Jahrhundert bildeten die Meistersänger bereits Zünfte, deren Formen dem Jnnungswesen der damaligen Zeit entlehnt waren. Aus dem sechzehnten Jahrhundert liegen uns ihre ausgezeichneten Gesellschafts-Ordnungen vor, sowie die Sammlungen der Gesetze und Ordnungen, nach welchen die Meisterlieber abgefaßt und vorgetragen werben mußten. Die letzteren in ihrer Gesamtheit nannte man die Tabulatur und beren wesentlichste Bestimmungen waren folgenbe: Jebes Meistersängerlieb

9. Teil 2 - S. 458

1882 - Leipzig : Brandstetter
458 Das deutsche Reichsheer. hatte von vorn herein nur eine Matrikel im Auge, und zwar knüpfte umit an die Konstanzer Matrikel von 1507 an. Bezüglich der Reiterei übernahm man dieselbe sogar fast unverändert; nur daß zu den damals schon verzeichneten 3791 Pferden noch 240 für Österreich und Burgund hinzukamen; beim Fußvolk, das damals ans 4722 Mann berechnet worden, gewöhnlich jedoch im vierfachen Betrage gefordert werden sollte (18 888-Mann), kamen für jene beiden Länder noch 1200 Mann hinzu. Die einfachen Kontingente — Simpla — erscheinen unserer Zeit ganz, unglaublich gering. Es waren veranschlagt: Böhmen zu 400 Roß und 600 Mann zu Fuß, die Kurfürsten zu je 60 Roß und 277 Mann zu Fuß. — Magdeburg mit Halberstadt stellte 57 Pferde und 266 Mann zu Fuß, von den Bischöfen brachten Lüttich, Utrecht und Würzburg am meisten ans (50, 50 und 45 zu Roß, gegen 206, 190 und 208 zu Fuß). Von den Laienfürsten stellte Österreich mit Burgund 240 Reiter und 1200 zu Fuß; Dänemark von seinen Reichslehen und Bayerns Hauptlinie standen ungefähr den Kurfürsten gleich; Kleve, fränkisch Brandenburg, Pommern, Württemberg, Heften und Mecklenburg kamen ihnen ebenfalls nahe. Die Prälaten stiegen von Fnlda, dem Deutschmeister und dem Johannismeister (16 und 14 zu Roß und 55 und 56 zu Fuß) bis auf einen Retter hinab bei großer Verschiedenheit bezüglich des Fußvolks. Unter den Grafen standen obenan Nassau, Zolleru, Hohenlohe und Ostfriesland (von 30 bis 8 zu Roß). Die 84 Reichsstädte waren sehr hoch angesetzt, viele von ihnen, wie Ulm, Nürnberg, Frankfurt, Straßburg, Lübeck und Köln den mächtigsten weltlichen Fürsten gleich geschätzt. Die Summe dieses ersten Anschlages betrug etwa 2500 Pferde und 12 000 Mann zu Fuß. Auf Grund dieser Matrikel bewilligten nun die Stände dem Kaiser für seinen Römerzug 4000 Reiter und 20 000 Fußknechte; allerdings nur für ein halbes Jahr und unter der Bedingung, daß die Mannschaft selbst gestellt, nicht Geld dafür verlangt werde. Als Monatslöhnung berechnete man für jeden Reiter 12, für jeden Fußknecht 4 Kurrent-Gulden, so daß für die Gesamtsumme der einfachen Matrikel (2500 Pferde und 12 000 Fußknechte) ein Monatssold von 118 000 Kurrent-Gulden, d. i. ungefähr 150 000 Mark erwuchs. Diese Summe wurde mit dem Ausdruck „Römermonat" bezeichnet, und sie blieb fortan für alle Zeit bis zum Erlöschen der alten Kaiserhoheit der regelmäßige Steuerfuß, d. h. die Norm, die Einheit der allgemeinen Reichsablagen, die man je nach Bedürfnis in steigender Anzahl: drei-, fünf-, sechsfach forderte. Die Karl V. bewilligte Truppenmacht repräsentierte also ungefähr neun Römermonate, d. H. eine Präsenzstärke, welche monatlich fast f/2 Römermonate zur Besoldung brauchte, aus ein halbes Jahr. Kaiser Karl V. gegenüber ist es übrigens bei der bloßen Bewilligung geblieben; er hat das Reichsheer für feine großen italienischen Kriege that- sächlich niemals in Anspruch genommen, offenbar weil er den deutschen Ständen keinen Einfluß einräumen mochte auf feine europäische Politik.

10. Teil 2 - S. 463

1882 - Leipzig : Brandstetter
Das deutsche Reichshcer. 453 bunden, thatsächlich aber bestand ihre gesamte Leistung für den Reichskrieg in dem sogen. „Charitativsnbsidinm", welches die drei Ritterkreise von den Unterthanen ihrer Kantone und Güter erhoben, und auch zu dieser Leistung verstand sich der Reichsadel nur gegen Revers, „daß es ihm nicht zum Nachteile gereichen solle". Die reichsnnmittelbaren Dorfschasten, deren sich noch einige erhalten hatten, waren infolge besonderen Zugeständnisses von oller Kontingentstellung frei. Ursprünglich wurde das Kontingent eines jeden Reichsstandes ein und demselben Kreise einverleibt, auch wenn seine Besitzungen zerstreut und geographisch weit von einander lagen. Daher die Zersplitterung der Kreise. Erfurt gehörte zum kurrheinischen, die schwäbischen Besitzungen der Habs- burger zum österreichischen Kreise. Nachdem jedoch einzelne Reichsstände durch Erbschaft, Belehnung, Tausch u. s. w. in den Besitz von Gebieten kamen, die in anderen Kreisen lagen, geschah es, daß im 17. und 18. Jahrhundert Reichsfürsten Kontingente zu den Truppenkorps verschiedener Kreise zu stellen hatten. Kurbrandenburg z. B. stellte Truppen für den ober- und niedersächsischen, den fränkischen und westfälischen Kreis, Nassau für den oberrheinischen, kurrheinischen und westfälischen Kreis. ^Am schlimmsten stand es um die Zufammeubringuug der Kontingente in Lchwaben und Franken, wo die Zerstückelung der Territorien am ärgsten war. Die 1321 Reiter und 2707 Fußknechte, welche das Simplum des schwäbischen Kreises ausmachten, wurden aufgebracht von vier geistlichen und 13 weltlichen Fürsten, 19 Prälaten, 26 Grafen und Herren und 31 Reichsstädten, also von 93 Reichsständen, so daß durchschnittlich auf jeden Stand 431/3 Mann kamen. Das Qssizierkorps war ebenso zusammengewürfelt wie die Truppe. Im obersächsischen Kreise stellte Anhalt den Lieutenant und Quartiermeister zu einer Kompagnie, bei der Altenburg den Major und Fähnrich stellte, außerdem stellte es einen Lieutenant zur pommerschen Kompagnie und einen Quartiermeister zu den Dragonern. Die Art der Aufbringung, die Ausrüstung und Unterhaltung süddeutscher Kreistruppen hat ein Offizier derselben sehr anschaulich geschildert. („Schilderung der jetzigen Reichsarmee nach ihrer wahren Gestalt. Köln, 1796.") Wenn der Stand, dem ein Kontingent von S1/», 3v2, 5, 73/4, 8 re. tdtarm abgefordert wurde, fchon Soldaten hatte, fo machten natürlich diese querst das Kontingent aus. Die Stadt Nürnberg, der Bischof von Bamberg, der Fürst von Fürstenberg z. B. hielten in Friedenszeit Militär, um es an den Stadtthoren oder in Höchstdero Schlössern, Zimmern, Gärten ri. s. w. Schildwacht stehen oder wie in Rottweil im Thor und zu Rotten-münster in der Wirtsstube Schildwacht sitzen zu laffeu. Doch von welcher Art war dieser Nachtdienst! In Frankfurt a. M. mußte thatsächlich die ^chlldwache beiseite treten, wenn der Fleischer ein Kalb zum Thor hereinführte, „damit das Tier nicht scheu werde", und that sie es nicht, so Prügelte sie der Fleischer vom Posten weg. Die Mainzer Schildwachen schnitten unter Gewehr Pinnnägel für die Schuster, und zu Gmünd Prä-
   bis 10 von 157 weiter»  »»
157 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 157 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 8
2 9
3 4
4 38
5 3
6 0
7 1
8 72
9 0
10 10
11 1
12 5
13 0
14 0
15 4
16 0
17 0
18 7
19 0
20 0
21 0
22 0
23 0
24 0
25 20
26 16
27 19
28 11
29 6
30 0
31 8
32 1
33 0
34 37
35 44
36 11
37 15
38 1
39 11
40 2
41 0
42 7
43 0
44 4
45 9
46 21
47 3
48 5
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 0
1 24
2 0
3 20
4 22
5 38
6 3
7 52
8 16
9 129
10 4
11 9
12 8
13 9
14 0
15 4
16 48
17 123
18 10
19 18
20 15
21 16
22 1
23 48
24 0
25 6
26 3
27 3
28 11
29 41
30 0
31 0
32 5
33 1
34 34
35 10
36 15
37 31
38 8
39 15
40 11
41 42
42 3
43 31
44 99
45 21
46 25
47 0
48 9
49 11
50 1
51 24
52 10
53 2
54 13
55 0
56 22
57 7
58 124
59 23
60 66
61 21
62 1
63 2
64 1
65 24
66 6
67 12
68 44
69 35
70 14
71 13
72 33
73 146
74 66
75 6
76 20
77 32
78 1
79 5
80 102
81 2
82 19
83 32
84 0
85 35
86 70
87 10
88 2
89 0
90 33
91 3
92 88
93 42
94 29
95 4
96 84
97 1
98 80
99 2

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 9
1 7
2 28
3 6
4 139
5 13
6 18
7 12
8 4
9 74
10 32
11 8
12 11
13 4
14 2
15 0
16 149
17 2
18 28
19 68
20 0
21 17
22 0
23 0
24 7
25 15
26 61
27 0
28 2
29 13
30 14
31 14
32 2
33 141
34 2
35 2
36 10
37 0
38 1
39 23
40 59
41 3
42 5
43 10
44 8
45 4
46 5
47 5
48 92
49 11
50 36
51 16
52 15
53 4
54 89
55 82
56 1
57 18
58 20
59 178
60 16
61 12
62 18
63 3
64 21
65 22
66 2
67 14
68 14
69 2
70 109
71 25
72 42
73 5
74 4
75 10
76 0
77 42
78 6
79 29
80 178
81 201
82 7
83 0
84 1
85 1
86 0
87 6
88 193
89 5
90 6
91 27
92 1
93 103
94 10
95 3
96 13
97 100
98 5
99 18
100 136
101 6
102 39
103 21
104 0
105 45
106 14
107 3
108 2
109 0
110 3
111 3
112 60
113 3
114 8
115 0
116 21
117 2
118 17
119 6
120 1
121 44
122 28
123 5
124 7
125 3
126 23
127 24
128 102
129 5
130 2
131 30
132 40
133 17
134 4
135 3
136 49
137 6
138 4
139 34
140 43
141 1
142 64
143 91
144 56
145 61
146 7
147 9
148 45
149 0
150 20
151 11
152 21
153 14
154 14
155 47
156 54
157 30
158 103
159 0
160 0
161 21
162 0
163 0
164 0
165 23
166 37
167 40
168 0
169 14
170 2
171 146
172 24
173 40
174 5
175 40
176 20
177 98
178 0
179 21
180 3
181 2
182 80
183 51
184 5
185 1
186 17
187 6
188 31
189 1
190 1
191 63
192 11
193 1
194 24
195 1
196 26
197 58
198 9
199 41