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1. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 84

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
84 Dritte Periode. Von 1056—1273. zu schaffen. Nachdem einmal das Amt ein Lehen geworden war, wurde naturgemäß aus dem Amtsbezirk das Territorium; dessen Inhaber strebten nach Erblichkeit, die sie dem Königtum bestritten, und suchten in ihrem Gebiet ihre Landeshoheit auszubilden. So löste sich nicht nur die Zentralgewalt, sondern auch das Herzogtum in eine große Anzahl von Lehnsgebieten auf; und es bildete sich ein nicht rechtlich, aber tatsächlich geschlossener Stand der Fürsten, der sich als hoher Adel über den niederen emporhob und die Erzbischöfe, Bischöfe, wenige Äbte, die Herzöge, Pfalzgrafen, Landgrafen und gewisse Grafen umfaßte. Die deutsche Verfassung nach dem Interregnum ist na,hezu eine Oligarchie der Fürsten. Vom alten Stammesherzogtum Bayern (§ 35) hatten sich die Herzogtümer Kärnten (§40), Österreich unter den Babenbergern, (§ 63) und Steiermark (§ 66) losgelöst. Auch die Grafschaft Tirol und das Erzbistum Salzburg waren unabhängig geworden. Viel größer wurde die Zersplitterung Schwabens. Unter den Fürstenhäusern, die hier selbständig wurden, sind besonders zu nennen die Zähringer in Baden, die Habsburger, die im Aargau und am Vierwaldstättersee große Güter besaßen und die Landgrafenwürde im Elsaß erwarben, und die Grafen von Württemberg. Auch ein großer Teil der schwäbischen Ritterschaft und zahlreiche Städte (§ 75b) — solche auch in Bayern. Franken und Lothringen — wurden ganz unabhängig. Ein Herzogtum Lothringen hat bis ins 18. Jh. bestanden. Ganz davon losgelöst aber wurden u. a. die Herzogtümer und Grafschaften Brabant, Flandern, Holland, Seeland, Friesland, Geldern, Kleve, Jülich, Luxemburg, die Erzbistümer Köln und Trier. Von den Territorien, in die sich das Herzogtum Franken auf löste, seien genannt die Rheinpfalz, die Grafschaft Nassau, die Burggrafschaft Nürnberg, in deren Besitz die Hohenzollern kamen, die auch die Fürstentümer Ansbach und Bayreuth erwarben; ferner das Erzbistum Mainz und die Bistümer Worms, Speier, Würzburg und Bamberg. Der Name Herzogtum Sachsen blieb dem Lande um Wittenberg, das der Anhaltiner (Askanier) Bernhard 1180 erhielt

2. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 193

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Fünfte Periode. Von 1517 —1648. 193 1524—1525 Bauernkrieg. Die zwölf Artikel. Niederlage der thüringischen Bauern (Thomas Münzer) Lei Frankenhausen, der süddeutschen bei Königshofen. Luther in Verbindung mit den deutschen Fürsten. 1525 Einführung der Reformation in Preußen durch Her- zog Albrecht (Yertrag von Krakau). Erster Krieg Karls Y. mit Franz I. Schlacht bei Pavia (1525). Friede zu Madrid. 1526 Erster Reichstag zu Speier. Errichtung von Landes- kirchen. Philipp v. Hessen, Johann y. Sachsen. 1526 Niederlage und Tod Ludwigs Ii. bei Mohäcs gegen Suleiman Ii. Böhmen und ein kleiner Teil Ungarns an Ferdinand, Karls Y. Bruder. Zweiter Krieg Karls Y. mit Franz I. Plünderung Roms. „Damenfriede“ zu Cambrai (1529). 1529 Zweiter Reichstag zu Speier. Protestanten. Ergebnisloses Religionsgespräch Luthers mit Zwingli (geb. 1484 zu Wildhaus, Pfarrer in Glarus, später in Einsiedeln, 1519 in Zürich, *j* 1531 bei Kappel) zu Marburg. 1530 Reichstag zu Augsburg. Augsburgische Konfession. {(i, Istiftungdes Schmalkaldischen Bundes (Johann Friedrich von Sachsen und Philipp von Hessen). 1532 Nürnberger Religionsfriede. Herzog Ulrich, in Württemberg wieder eingesetzt, führt die Reformation ein. 1534—1535 Die Wiedertäufer in Münster (Johann von Leiden). Münster wieder katholisch. Revolution des Jürgen Wullenwever in Lübeck. Dritter Krieg Karls Y. mit Franz I. Waffenstillstand zu Nizza. 1539 Einführung der Reformation im Herzogtum Sachsen (Heinrich) und in Brandenburg (Joachim Ii.). Brettschneider, Geschichtl. Hilfsbuch. Ii. 13

3. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 193

1912 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Fünfte Periode. Von 1517 —1648. 193 1524—1525 Bauernkrieg. Die zwölf Artikel. Mederlage der thüringischen Bauern (Thomas Münzer) bei Frankenhausen, der süddeutschen bei Königshofen. Luther in Verbindung mit den deutschen Fürsten. 1525 Einführung der Reformation in Preußen durch Her- zog Albrecht (Vertrag von Krakau). Erster Krieg Karls V. mit Franz I. Schlacht bei Pavia (1525). Friede zu Madrid. 1526 Erster Reichstag zu Speier. Errichtung von Landes- kirchen. Philipp v. Hessen, Johann v. Sachsen. 1526 Niederlage und Tod Ludwigs H. bei Mohäcs gegen Suleiman H. Böhmen und ein kleiner Teil Ungarns an Ferdinand, Karls V. Bruder. Zweiter Krieg Karls V. mit Franz I. Plünderung Roms. „Damenfriede“ zu Cambrai (1529). 1529 Zweiter Reichstag zu Speier. Protestanten. Ergebnisloses Religionsgespräch Luthers mit Zwingli (geb. 1484 zu Wildhaus, Pfarrer in Grlarus, später in Einsiedeln, 1519 in Zürich, f 1531 bei Kappel) zu Marburg. 1530 Reichstag zu Augsburg. «Augsburgische Konfession. Stiftung des Schmalkaldischen Bundes (Johann Friedrich von Sachsen und Philipp von Hessen). 1532 Nürnberger Religionsfriede. Herzog Ulrich, in Württemberg wieder eingesetzt, führt die Reformation ein. 1534—1535 Die Wiedertäufer in Münster (Johann von Leiden). Münster wieder katholisch. Revolution des Jürgen Wullenwever in Lübeck. Dritter Krieg Karls V. mit Franz I. Waffenstillstand zu Nizza. 1539 Einführung der Reformation im Herzogtum Sachsen (Heinrich) und in Brandenburg (Joachim H.). Brettschneider, Hilfsbuch f. Seminare. Ii. 3. Aufl. 13

4. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 84

1912 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
84 Dritte Periode. Von 1056 — 1273. zu schaffen. Nachdem einmal das Amt ein Lehen geworden war, wurde naturgemäß aus dem Amtsbezirk das Territorium-dessen Inhaber strebten nach Erblichkeit, die sie dem Königtum bestritten, und suchten in ihrem Gebiet ihre Landeshoheit auszubilden. So löste sich nicht nur die Zentralgewalt, sondern auch das Herzogtum in eine große Anzahl von Lehnsgebieten auf; und es bildete sich ein nicht rechtlich, aber tatsächlich geschlossener Stand der Fürsten, der sich als hoher Adel über den niederen emporhob und die Erzbischöfe, Bischöfe, wenige Äbte, die Herzöge, Pfalzgrafen, Landgrafen und gewisse Grafen umfaßte. Die deutsche Verfassung nach dem Interregnum ist nahezu eine Oligarchie der Fürsten. Vom alten Stammesherzogtum Bayern (§ 35) hatten sich die Herzogtümer Kärnten (§ 40), Österreich unter den Babenbergern (§ 63) und Steiermark (§66) losgelöst. Auch die Grafschaft Tirol und das Erzbistum Salzburg waren unabhängig geworden. Viel größer wurde die Zersplitterung Schwabens. Unter den Fürstenhäusern, die hier selbständig wurden, sind besonders zu nennen die Zähringer in Baden, die Habsburger, die im Aargau und am Vierwaldstättersee große Güter besaßen und die Landgrafenwürde im Elsaß erwarben, und die Grafen von Württemberg. Auch ein großer Teil der schwäbischen Ritterschaft und zahlreiche Städte (§ 75b) — solche auch in Bayern, Franken und Lothringen — wurden ganz unabhängig. Ein Herzogtum Lothringen hat bis ins 18. Jh. bestanden. Ganz davon, losgelöst aber wurden u. a. die Herzogtümer und Grafschaften Brabant, Flandern, Holland, Seeland, Friesland, Geldern, Kleve, Jülich, Luxemburg, die Erzbistümer Köln und Trier. Von den Territorien, in die sich das Herzogtum Franken auflöste, seien genannt die Rheinpfalz, die Grafschaft Nassau, die Burggrafschaft Nürnberg, in deren Besitz die Hohenzollern kamen, die auch die Fürstentümer Ansbach und Bayreuth erwarben; ferner das Erzbistum Mainz und die Bistümer Worms, Speier, Würzburg und Bamberg. Der Name Herzogtum Sachsen blieb dem Lande um Wittenberg, das der Anhaltiner (Askanier) Bernhard 1180 erhielt

5. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 134

1912 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
134 Fünfte Periode. Von 1517 —1648. — Erster Abschnitt. Von 1517 —1555. mehr die idealen und nationalen Seiten dieses Programms vertrat1, war für Franz von Sickingen, auf dessen Ebernburg Hutten nach seinem Scheiden aus dem Dienste des Kurfürsten Albrecht von Mainz Zuflucht gefunden hatte, die praktische Seite die Hauptsache. Bin Haudegen ohne Bildung, aber von durchdringendem Verstände, war Sickingen durch Anwendung meistens gewaltsamer Mittel zu einer ganz wunderbaren Machtstellung gelangt. Er griff den Erzbischof von Trier an. Dieser fand jedoch Hilfe bei dem Landgrafen Philipp von Hessen und dem Kurfürsten von der Pfalz, und so kam Sickingen bei der Bestürmung seiner Feste Landstuhl in der bayrischen Pfalz um. Das Scheitern der Pläne Sickingens zwang auch Hutten zur Flucht; er starb bald darauf (1523) auf der Insel Ufnau im Züricher See, „nichts hinterlassend als eine Feder“ (Zwingli). 109. c) Der Bauernkrieg 1524— 25 war eine durchaus wirtschaftliche Bewegung und von der religiösen nur insofern beeinflußt, als die Aufständischen ihre Forderungen zum Teil durch die Berufung. auf die Bibel begründeten. Beweis dafür ist schon der Umstand, daß er sich auf die alten Kulturgebiete, das südliche, westliche und mittlere Deutschland, beschränkte; im Schwarzwald, in Franken und Thüringen war der Aufruhr am wildesten. Unterstützung fanden die Bauern bei den niederen Klassen der städtischen Bevölkerung. Im südl. Schwarzwalde brach der Sturm los und ergriff Schwaben, das Elsaß, den Odenwald und Franken; auch vereinzelte Edelleute, wie Florian Geyer und Gö'tz von Berlichingen, schlossen sich den Bauern an. Ihr Programm stellten die Aufständischen in den „zwölf Artikeln“ auf; sie forderten neben freier Wahl der Priester freie Jagd, Fischerei und Holzung, Abstellung des Wildschadens sowie etlicher neu auferlegter Fronden, Schutz gegen willkürliche Bedrückung, Aufhebung der Leibeigenschaft. Gemäßigt wie diese Forderungen war auch im ganzen das Verfahren der Bauern, wenn auch Gewalttätigkeiten zahlreich vorkamen; aber Blutszenen wie die von Weinsberg, wo der 1) Seit 1520 schrieb er deutsch. Sein Kampfruf „Iacta est alea! ich hah’s gewagt! “ Seine „Klag und Vermahnung gegen die übermäßige unchristliche Gewalt des Papstes zu Rom und der ubgeistlichen Geistlichen“.

6. Deutsche Geschichte vom 16. bis zum 18. Jahrhundert für die 3. Klasse - S. 97

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
1. Karl V, und die Reformation. 97 1524—1525 1526 1526 1529 1530 1532 1532-1545 Ulrich Zwingli und die Reformation in Zürich. Erhebung und Tod Sickingens. Der große Bauernkrieg. Siege des Truchseß von Waldburg über die süddeutschen Bauern; Niederlage Thomas Münzers bei Frankenhausen. Erster Krieg mit Franz I. von Frankreich. Schlacht bei Pavia. Franz gefangen. Erster Reichstag von Speier. Gründung evangelischer Landeskirchen. Die Reformation in Preußen (Albrecht von Brandenburg), Schweden (Gustav Wasa) und Dänemark. Ferdinand, Karls V. Bruder, erbt Ungarn und Böhmen. Türkenkriege (Suleiman). Zweiter Krieg mit Franz I. Plünderung Roms durch die deutschen Landsknechte. Der zweite Reichstag von Speier; die Protestation. Reichstag von Augsburg; die augsburgische Kon fession. Der schmalkaldische Bund. Tod Zwinglis bei Kappel. Der Nürnberger Religionsfriede. B. vom Nürnberger Religionsfriedcn bis zum Schmalkrcrldlfchen Kriege. Die Wiedertäufer (Jan Matthys und Jan Bockelfon) in Münster. Reformation in Württemberg (Ulrich), Brandenburg (Joachim Ii.) und Sachsen-Meißen (Moritz). Heinrich Viii. von England füllt vom Papsttum ab. Johann Calvin in Genf; die reformierte Lehre. Karls V". Unternehmungen gegen Tunis und Algier. Karls V. dritter und vierter Krieg mit Franz I. Waffenstillstand mit Suleiman, der den größten Teil Ungarns behält. Neubauer, Gejchichll. Lehrbuch. B. Iv. 6. Aufl.

7. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 96

1901 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
96 Siebente Periode. Von 1789 bis zur Gegenwart. — Erster Abschnitt. Von 1789 —1815. ein würdeloses Buhlen deutscher Fürsten um die Gunst Bonapartes, seines Ministers Talleyrand und ihrer Beamten. Dem Frieden mit dem Kaiser folgte das Konkordat mit Papst Pius Vii. (1801), das diesem den Kirchenstaat zurückgab, die katholische Religion in Frankreich wiederherstellte, aber die Kirche der Herrschaft des Staates unterstellte; alsdann 1802 der Friede mit England zu Amiens, in dem diese Macht von den zahlreichen Eroberungen in dem glücklich geführten Seekriege (1793 —1802) nur Trinidad (von Spanien) und Ceylon (von Holland) behielt; die (1800) von den Engländern besetzte Insel Malta sollte an den Orden zurückkommen, wurde aber thatsächlich nicht heraus- gegeben. 85. b) Der Reichsdeputationshauptschlufs 1803. Die Reichs- deputation führte im wesentlichen die Befehle Frankreichs und Rufslands aus (nach Pauls Ermordung regierte hier Alexander I. 1801 — 25), die 1801 Frieden miteinander geschlossen hatten. Durch Säkularisationen und Mediatisationen verschwanden 112 Reichsstände; von geistlichen blieb nur der von Mainz nach Regensburg versetzte „Kurerzkanzler“ (v. Dalberg), der Hoch- und Deutschmeister und der Grofsprior des Malteserordens, von Reichs- städten Hamburg, Bremen, Lübeck, Frankfurt, Augsburg, Nürn- berg (diese beiden wurden 1805 und 6 bayrisch). Kurfürsten- tümer wurden Hessen-Kassel, Baden, Württemberg, Salzburg. Den gröfsten Gebietszuwachs erhielten Preußen und Bayern, jenes die Bistümer Hildesheim und Paderborn, den besten Teil von Münster, das mainzische Thüringen (das Eichsfeld und Erfurt), mehrere Abteien und die Reichsstädte Mühlhausen, Nordhausen, Goslar; Bayern erwarb mehrere Bistümer, wie Würzburg und Bamberg, und Reichsstädte. Entsprungen der bösen Lust der Feinde und der Ländersucht deutscher Fürsten, barg doch diese Revolution, die dem alten Reiche eigentlich ein Ende machte und in den Territorialbestand der katholischen Kirche umfassender eingriff als selbst die Refor- mation, in ihrem Schofse, sehr gegen den Willen ihrer Urheber, die Keime einer besseren Zukunft für die Nation. Zugleich aber war sie auch die Geburtsstunde der ultramontanen Partei: der Klerus, ohne staatlichen Besitz, selbst dem Staate unterthan, sah

8. Das Mittelalter - S. 40

1896 - Bamberg : Buchner
40 In die Zeit der gemeinsamen Regierung Pippins und Karlmanns fallen eine Emprung des Stiefbruders Grifo und Abfallversuche der Alamannen und Bayern (Oatilo!) im Bunde mit den Sachsen. Die weltgeschichtliche Bedeutung des hl. Bonifatius liegt weniger in seiner Missionsthtigkeit (bei Friesen, Thringern, Hessen) als vielmehr darin, da er die entartete und Ron, entfremdete frnkische Landeskirche reformierte und in enge Verbindung mit dem rmischen Stuhle brachte, da er ferner als Erzbischof und ppstlicher Legat eine groe Anzahl von berrheinischen Bistmern (so fr Bayern Regensburg, Freising, Salzburg, Passau) organisierte, zu einer Kirchenprovinz vereinigte und dem zum erzbischflichen Sitz (Metropole) fr Deutschland erhobenen Mainz unter-ordnete und zugleich der ppstlichen Gerichtsbarkeit (dem ppstlichen Primat) unterstellte. Vor ihm war die Organisation der deutschen Kirche wie ihr Zusammenhang mit Rom ein nur sehr lockerer gewesen. 754 erlitt Bonifatius als Missionr in Friesland den Mrtyrertod. Neben Mainz wurden spter andere Städte zu erzbischflichen Sitzen und damit zu Mittelpunkten besonderer Kirchenprovinzen erhoben, unter Karl dem Groen Kln, Trier, Salzburg (fr Bayern und die sdstlichen Slavenlnder), unter Ludwig dein Frommen Hamburg Bremen (fr den skandinavischen Norden), unter Otto 1. Magdeburg (fr die nordstlichen Slavenlnder). M Neue Erhebungen hatten dringend gemahnt, der Zwitterstellung des Herrschers im Frankenreich, der knigliche Gewalt hatte, aber nur Hausmeier hie, ein Ende zu machen, denjenigen, dem der Herr die Sorge der Regierung anvertraut hatte," nicht blo tatschlich, sondern auch rechtlich an die Stelle des Knigtums zu setzeu. 752 lie sich Pippin zu Soissous durch die weltlichen Groen des Frankenreiches auf den Schild erheben, den letzten Merovinger, Childerich Iii., aber verwies er in ein Kloster. Die Salbung durch den Erzbischos Bonifatius, gauz besonders die ppstliche Gutheiung nahmen der Erhebung Pippins zum Frankenknig deu Charakter eines gewalt-samen Staatsstreiches. * der das merovingifche S ch a t t e n k n i g t um f. Einhard, Vita Karoli Magni c. 1: Gens Meroingorum, de qua Franci reges sibi crearc soliti erant, usque in Hil-dricum regem, qui iussu Stephani (Zachariae!) Romani pontificis depositus ac detonsus atque in monasterium trusus est, durasse putatur. Quae licet in illo finita possit videri, tarnen iam dudum nullius vigoris erat, nec quicquam in se darum praeter ihane regis vocabulum praeferebat. Nam et opes et potentia regni penes palatii prae-fectos, qui maiores domus dicebantur et ad quos summa imperii pertinebat, teneban-tur. Neque regi aliud relinquebatur, quam ut, regio tantum nomine contentus, crine pr -fuso, barba summissa, solio resideret ac speciem dominantis effingeret, legatos undecumque venientes audiret eisque abeuntibus responsa, quae erat edoctus vel etiam iussus, ex sua velut potestate redderet; cum praeter inutile regis nomen et precarium vitae Stipendium, quod ei praefectus aulae prout videbatur exhibebat, nihil aliud proprii possideret quam unam et eam praeparvi reditus villam, in qua dorn um et ex qua famulos sibi necessaria ministrantes atque obsequium exhibentes paucae numerositatis habebat. Quocumque eundum erat, carpento ibat, quod bubus iunctis

9. Das Mittelalter - S. 196

1896 - Bamberg : Buchner
196 liche Stellung gedrngt, so gab er durch seine Einmischung in die schwbi-schen Verhltnisse, wo die drei Stnde ganz dicht neben einander saen, den unmittelbaren Anla zum Ausbruch des Krieges. Unter Fhrung Ulms schlssen 1377 die kniglichen Städte Schwabens sich zu einem Bunde zu-sammen und brachten noch im nmlichen Jahre dem Grafen Eberhard von Wrttemberg und dem ihm verbndeten schwbischen Reichsadel bei Reut-lingen eine vernichtende Niederlage bei. Kart Iv. verpfndete dem Grafen Eberhard von Wrttemberg fr die Anerkennung seines Sohnes Wenzel, den er im Widerspruche mit einer Bestimmung der goldenen Bulle noch zu seinen Lebzeiten hatte whlen lassen, die schwbischen Reichs st dte Elingen,'Gmnd und Weil. Eine solche Verpfndung war meist nur die Einleitung fr die Verwandlung einer reichsunmittelbaren Stadt in eine landsssige: es fhlten sich daher auch die anderen kniglichen Städte Schwabens in ihrer Reichsnnmittelbarkeit bedroht. Nach der Schlacht von Reutlingen enthielt sich Karl Iv. jeder Einmischung m die stndischen Kmpfe Schwabens. Die schwbischen Städte erlangten sogar (wenigstens indirekt) Anerkennung ihres Bundes, wiederum im Widerspruche mit der j goldenen Bulle. Bald darauf ist Karl Iv. gestorben. /. König Wenzel und der groe Stdtekrieg. ^Die Ereignisse in Schwaben unter Karl Iv. hatten den Gegensatz zwischen^ Aristokratie und Brgertum verschrft. Sie veranlagen den Adel, dessen einzelne Mitglieder ohne Einigung widerstandsunfhig waren, sich eben-falls zusammenzuschlieen; rasch entstanden in Sddeutschland die Adels-bnde von S.wilhelm, vom Lwen, vom Georgenschild und hnliche Ver-einignngen in der Wetterau, in Hessen, in Westfalen. Aber auch die stdtische Bewegung zieht weitere Kreise; frher hatten sich nur die in ihrer Reichs-unmittelbarkeit bedrohten kniglichen Städte zusammengeschlossen, jetzt tritt dem schwbischen Bunde von kniglichen Stdten ein rheinischer Bund an die Seite, an dessen Spitze freie Bischofstdte stehen Mainz, Worms. Speyer, Straburg zc.). Beide Bnde verpflichten sich zu gemeinsamer Htlfe und streben zugleich die Verbindung mit der Schweizer Eidgenof-senschaft an, die seit dem Beitritte von Lnzern, Zrich, Zug, Glarus und Bern zu einer Vereinigung von buerlichen und stdtischen Gemeinden sich erweitert hatte. Wenzels Bemhungen, die stndisch gesonderten Einungen zu einem gemeinsamen Friedensbunde zu vereinigen, scheitern, er steht halt-los zwischen den beiden Parteien. Y) Herzog Leopold von sterreich, welcher bei der Teilung der habsbnr-gischen Lande (f. S. 208) Tirol mit Vordersterreich erhalten hatte und die Habs-burgischen Interessen sowohl durch die Ausdehnung der Schweizer Eidgenossen-schaft als auch durch ihre Verbindung mit dem schwbisch-rheinischen Bnme bedroht sah, erffnete im Jahre 1386 den Krieg gegen die Schweizer, verlor

10. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 98

1894 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
98 Siebente Periode. Von 1789 bis zur Gegenwart. — Erster Abschn. Von 1789—1815. über den Grofsen St. Bernhard errang Bonaparte bei Marengo ] (sö. von Alessandria) durch das rechtzeitige Eingreifen Desaix’ (f) 1 über den tüchtigen Mêlas, der die Schlacht schon gewonnen ] glaubte, einen glänzenden Sieg (14. Juni 1800). Die Niederlage des Erzherzogs Johann bei Hohenlinden (ö. von München) I (Dzbr. 1800) machte dem Kriege ein Ende. Im Frieden von ] Lunéville (a. d. Meurthe sö. von Nancy) (1801) wurde das linke 1 Rheinufer endgültig an Frankreich abgetreten; eine „Reichsdepu- 1 tation“ sollte die Entschädigung der betroffenen Stände festsetzen. | Es begann ein über alle Beschreibung ekelhaftes Wettrennen der 1 deutschen Fürsten bei Bonaparte, dem Minister Talleyrand und ] ihren Kreaturen um deren Gunst. Dem Frieden mit dem Kaiser I folgte das Konkordat mit Papst Pius Vii. (1801), das diesem ] den Kirchenstaat zurückgab, die katholische Religion in Frank- ] reich wiederherstellte, aber die Kirche der Herrschaft des Staates fl unterstellte, alsdann der Friede mit England zu Amiens (1802), fl in dem diese Macht von den zahlreichen Eroberungen in dem | glücklich geführten Seekriege (1793 —1802) nur Trinidad (von j Spanien) und Ceylon (von Holland) behielt; die 1800 von den I Engländern besetzte Insel Malta sollte an den Orden zurückkom- 1 men, wurde aber thatsächlich von ihnen nicht herausgegeben. b) Der Reichsd eputationshauptschlufs (1803). Die 1 Reichsdeputation führte im wesentlichen die Befehle Frankreichs 1 und Rufslands (nach Pauls Ermordung Alexander I. 1801—25) fl aus, die 1801 Frieden mit einander geschlossen hatten. Durch I Säkularisationen und Mediatisationen verschwanden 112 Reichs- I stände; von geistlichen blieb nur der von Mainz nach Regens- fl bürg versetzte „Kurerzkanzler“ (v. Dalberg), der Hoch- und J Deutschmeister und der Grofsprior des Malteserordens, von Reichs- 1 Städten Hamburg, Bremen, Lübeck, Frankfurt, Augsburg, Nürn- I berg (diese beiden werden 1805 und 6 bayrisch). Kurfürsten- 1 tümer wurden Hessen-Kassel, Baden, Württemberg, Salzburg. 1 Den gröfsten Gebietszuwachs erhielten Preußen und Bayern, jenes | die Bistümer Hildesheim und Paderborn, den besten Teil von j Münster, das mainzische Thüringen (das Eichsfeld und Erfurt), fl mehrere Abteien und die Reichsstädte Mühlhausen, Nordhausen, | Goslar (Besitzergreifung schon 1802). — Entsprungen der bösen 1
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