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1. Geschichte des Mittelalters - S. 323

1872 - Münster : Coppenrath
I 323 liche Anstalten zu verdanken. Er war es, welcher die letzten Spuren des heillosen Fauftrechtes in Deutschland vertilgte und durch krf-tige Maregeln Ruhe und Ordnung im ganzen Reiche dauerhaft begrndete. Im Jahre 1495 hielt er nmlich zu diesem Ende einen Reichstag in Worms, auf welchem alle Fürsten, bis auf einen, erschienen und sich bereit erklrten, des Kaisers Absicht zu untersttzen. Hier wurde nun der ewige Landfriede geschlossen, nach welchem bei Strafe der Reichsacht, bei Verlust aller Lehen und Rechte nebst einer groen Geldsumme alle Befehdungen auf-hren sollten. Die bereits milder gewordenen Sitten der Deutschen und die durch die Erfindung des Pulvers vernderte Art der Kriegsfhrung, welche den Raubrittern hinter den Mauern ihrer Burgen keinen Schutz mehr lie, waren zur Erreichung dieses Zie-les sehr gnstig. So trug der Kaiser selbst dieses entartete Ritter-thum zu Grabe, und heit daher mit Recht der letzte Ritter. Sollte aber dieser Landfriede Bestand haben, so war eine Verbesserung der Rechtspflege nthig; es mute ein Gericht da sein, bei welchem man sein Recht suchen konnte. Es wurde deshalb ein Reichskammergericht als oberster Gerichtshof des ganzen deutschen Reiches eingefhrt. Dasselbe bestand aus einem Kam-merrichter, der ein Fürst, Graf oder Freiherr sein mute, und aus sechzehn Beisitzern. Anfangs nahm es in Frankfurt am Main seinen Sitz und wurde hier am 31. Oktober 1495 erffnet. Spter, seit 1530, hatte es seinen Sitz zu Speyer, und zuletzt, seit 1693, zu Wetzlar. Zur leichteren Handhabung der Ordnung theilte er im Jahre 1512 auf dem Reichstage zu Kln Deutschland in zehn Kreise. Diese waren: der sterreichische, bayerische, schwbische, frnkische, kurrheinische, oberrheinische, niederrheinisch-westflische, oberschsische, niederschsische und burgundische.*) Bhmen mit *) Dic Hauptbestandtheile bei zehn Kreise waren folgenbe: 1) Der sterreichische, der grte von allen, umfate die Herzogthmer Oester-reich, Steiermark, Krnthen, Krain, die Grafschaft Tirol nebst den oberrheinischen und schwbischen Besitzungen der Habsburger. 2) Der bayerische das Herzogthum Bayern, die Oberpfalz, das Frstenthum Neuenbrg, das 21*

2. Geschichte des Mittelalters - S. 68

1872 - Münster : Coppenrath
68 Nednitz und Altmhl entworfen. Schon war ein Kanal erffnet; allein natrliche Hindernisse und Unerfahrenheit der Arbeiter hemmten das Geschft; uach Beendigung des Krieges ward er ganz vergessen. Erst nach mehr als tausend Jahren ist dieser groartige Plan wieder aufgenommen und m's Werk gesetzt worden von dem Könige Ludwig 1. von Bayern. Whrend dieser Kriege, von 794 bis 798, mute Karl wiederholt nach Sachsen eilen, um die dort neu ausgebrochenen Unruhen zu dmpfen. Das freisinnige Volk konnte sich nicht so leicht an die fremde Herrschaft und Religion gewhnen, und war besonders aufgebracht, dem neuen Herrscher auf ungewohn-ten Zgen von Jahr zu Jahr Heeresfolge leisten zu mssen. Zur festeren Begrndung des Friedens verpflanzte Karl eine bedeutende Menge Sachsen nach Franken und Thringen. Des-halb hier die vielen an Bewohner des Sachsenstammes erin-nernde Namen, als Waldsachsen bei Kobnrg, Sachsenheim bei Wrzburg, Sachsen hausen bei Frankfurt a. M., Sach-senflur bei Knigshofe an der Tauber, Sachsenstein im Thringer Walde, Sachsen brg an der Unstrut :c. 22. Karl, rmischer Kaiser (800), Der Papst Hadrian, Karl's Freund, war gestorben. Ihm folgte Leo Iii. Als dieser nach alter Sitte am St. Georgen-tage des Jahres 799 in feierlicher Prozession zu Pferde aus dem Lateran nach der St. Lorenzkirche zog, wurde er pltzlich von einem Haufen belgesinnter vom Pferde gerissen und mi-handelt. Nur mit genauer Noth tvar er von dem herbeieilen-den Herzoge von Spoleto gerettet. Nun wandte sich Leo an den mchtigen Frankenknig und begab sich selbst mit einem glnzenden Gefolge nach Paderborn, wo Karl gerade sein Hof-lager hielt. Karl empfing nach seiner frommen Weise den hei-ligen Vater mit aller Ehrerbietung und versprach ihm, bald selbst nach Rom zu kommen, um die Frevler zu bestrafen. Dann lie er ihn auf das Feierlichste nach Rom zurckgeleiten. Gegen das Ende des Jahres kam er, seinem Versprechen gem, selbst

3. Geschichte des Mittelalters - S. 324

1872 - Münster : Coppenrath
1 324 seinen Nebenlndern Mhren, Schlesien und der Lausitz war nicht in diese Kreisverfassung aufgenommen, da das Haus Oesterreich die unumschrnkte Herrschast dieser Lnder hatte. Auch Preußen und die Schweiz waren dem Reichskammergerichte nicht unterwor-fen. In jedem der zehn Kreise war ein Hauptmann mit einigen Rthen bestellt, um den Landfrieden zu berwachen und die Ur-theile des Kammergerichts zu vollstrecken. Sobald es nothwendig war, bot dieser auch jedesmal die bewaffnete Mannschaft, das so-genannte Kriegscontingent, auf. Durch diese und hnliche durch-greifende Maregeln wurde Ruhe und Ordnung dauerhaft begrn-det. Es verlor aber Deutschland durch diese Eintheilung in Kreise immer mehr an Einheit. In Frankreich hatte sich mit der Zeit alle Macht und Kraft der einzelnen Vlkerschaften um die Krone, als ihren einzigen Mittelpunkt, vereinigt; in Deutschland aber geschah seit der Regierung der frnkischen Kaiser, welche sich ihrer Macht zu unklug bedienten, gerade das Gegentheil. Die Glieder sonderten sich von Zeit zu Zeit mehr von ihrem Haupte ab, und der erste Fürst der Christeuheit wurde einer der allerschwchsten. Jeder Erz st ist Salzburg it. o. 3) Der schwbis ch e das von Friedrich Iv. zu einem Herzogthnin erhobene Wrteinberg, die Markgrafschaft Baden; die Frstenthnmer Hohenzollern, Siechtenftein, Frstenberg; die Bisthmer Eon-stanz und Augsburg; die Reichstdte lllut, Heilbronn, Reutlingen, Mein-fingen ii. a 4.) Der frnkische die Bisthmer Bamberg nrd Wrz-brg; die Markgrasschaft Ansbach und Bairenth; die Grafschaften Henne-berg, Erbach, Wertheim u. a.; die Reichstdte Nrnberg, Schweinfurt u.a. 5) Der flirrheinische oder nieberrheinische die Kur-Pfalz, die Erz-bisthmer Trier, Kol, Mainz; das Fiirsteutl,um Nassau und die Grafschaft Isenburg. 6) Der oberrheinische die Bisthmer Worms, Speyer, Straburg u. a.; das Herzgthum Pfalz-Zweibrcken nebst anderen zur Rheinpfalz gehrigen Besitzungen aus dem linken Rheinufer (z. B. Simmern); die Lanbgrafschastcn Hessen (Darmstadt und Kassel); Seulingen, Salm it. a ferner die Reichstdte Frankfurt, Wetzlar it. a. 7) Der n ieb crrhe in ischwestflisch e die Bisthmer Mnster, Osnabrck, Paderborn, die Abtei Corvey it. a.; die Herzogtmer Jlich, Cleve, Berg; die Grafschaften Oldenburg, Lippe, Waldeck u. a.; die Reichstdte Aachen, Dortmund und Kln. 8) Der oberf chfifche bic Knrfrstenthiner Sachsen imb Brandenburg; ferner Thringen, Schwarzburg, Reich, Anhalt, Mansfeld und das Herzogthnin Pommern. 9) Der niebevsschfische die Herzogtlnimer Braunschweig. Mecklenburg, Lanenbnrg, Holstein; die Reichstdte Lbeck, Gosla^ Magdeburg, Mhlhausen, Hamburg und Bremen. 10) Der bur-g u ii b i f ch e die Franche Comt6, die sterreichisch - spanischen Niederlande, Holland und Belgien.

4. Geschichte der neueren Zeit - S. 25

1861 - Münster : Coppenrath
25 Schlesien und der Lausitz war nicht in diese Kreisverfassung ausgenommen, da das Haus Oesterreich die unumschränkte Herrschaft dieser Länder hatte. Auch Preußen und die Schweiz waren dem Neichskammergerichte nicht unterworfen. In jedem der zehn Kreise war ein Hauptmann mit einigen Räthen be- stellt, um den Landfrieden zu überwachen und die Urtheile des Kammergerichts zu vollstrecken. Sobald es nothwendig war, bot dieser auch jedesmal die bewaffnete Mannschaft, das so- genannte Kreiscontingent, auf. Durch diese und ähnliche durch- greifende Maßregeln wurde die Ruhe und Ordnung dauerhaft begründet. Es verlor aber Deutschland durch diese Eintheilung in Kreise immer mehr an Einheit. In Frankreich hatte sich rheinischen und schwäbischen Besitzungen der Habsburger. 2. Der bayerische das Herzogthum Bayern, die Oberpfalz, das Fürstenthum Neuburg, das Erzstift Salzburg u. a. 3. Der schwäbische das von Friedrich Iv. zu einem Hcrzogthum erhobene Würtemberg, die Mark- grafschast Baden; die Fürstenthümer Hohenzoilern, Liechtenstein, Fürstcn- berg; die Bisthümer Konstanz und Augsburg; die Reichsstädte Ulm, Hcilbronn, Reutlingen, Memmingen u. a. 4. Der fränkische die Bis- thümer Bamberg und Würzburg; die Markgrafschaft Ansbach und Baircuth; die Grafschaften Henneberg, Erbach, Wertheim u. a.; die Reichsstädte Nürnberg, Schweinfurt u. a. 5. Der kurrheinische oder nie der rheinische die Kur-Pfalz, die Erzbisthümer Trier, Köln, Mainz; das Fürstenthum Nassau und die Grafschaft Isenburg. 6. Der ober- rheinische die Bisthümer Worms, Speier, Straßburg u. a.; das Herzogthum Pfalz-Zweibrücken nebst anderen zur Rheinpfalz gehörigen Besitzungen auf dem linken Nhcinufer (z. B. Simmern); die Landgraf- schaften Hessen (Darmstadt und Kassel); Leiningen, Salm u. a., ferner die Reichsstädte Frankfurt, Wetzlar u. a. 7. Der niederrheinisch- westfäli sche die Bisthümer Münster, Osnabrück, Paderborn, die Abtei Corvay u. a.; die Herzogthümcr Jülich, Cleve, Berg; die Grafschaften Oldenburg, Lippe, Waldeck u. a.; die Reichsstädte Aachen, Dortmund und Köln. 8. Der ob er sächsische die Kurfürstentümer Sachsen und Brandenburg; ferner Thüringen, Schwarzburg, Neuß, Anhalt, Mansfeld und das Herzogthum Pommern. 9. Der ni edersächsifche die Her- zogtümer Braunschweig, Mecklenburg, Laucnburg, Holstein; die Reichs- städte Lübeck, Goslar, Magdeburg, Mühlhausen, Hamburg und Bremen. 10. Der b u r g u n d i sch e die österreichisch-spanischen Niederlande, Holland und Belgien.

5. Geschichte der neueren Zeit - S. 200

1861 - Münster : Coppenrath
200 Aushebung des Ediets von Nantes (1685). — Ludwig ging in seinen Gewaltstreichen immer weiter. Jetzt schwang er die Geißel gegen die Neformirten und hatte nichts Geringeres im Sinne, als sie ganz auszurotten. „Mein Großvater (Hein- rich Iv.)," sagte er, „liebte die Hugenotten und fürchtete sie nicht; mein Vater liebte sie nicht, aber er fürchtete sie; ich liebe sie weder, noch fürchte ich sie." Er hob deshalb im Jahre 1685 das Edict von Nantes wieder auf. Die Neformirten, welche nicht zur katholischen Kirche zurückkehrten, wunderten in Scharen aus und verpflanzten französische Sprache, Künste und Wissenschaften nach Deutschland, besonders nach Bran- denburg und Sachsen. Verwüstung der Pfalz. — Jener obige auf zwanzig Jahre geschlossene Waffenstillstand dauerte nur vier Jahre, und Deutschland hatte also seine Opfer zur Erhaltung des Friedens Vergebens gebracht; denn der ländersüchtige Ludwig fand nun wieder einen neuen Vorwand zum Kriege. Zuerst behauptete er, geheime Nachricht zu haben, daß der Kaiser nur den Ab- schluß des Friedens mit der Türkei abwarte, um ihn selbst zu bekriegen; und daraus folgerte er, daß es von ihm die Klugheit fordere, seinem Feinde lieber zuvorzukommen, als sich zuvorkommen zu lassen. Dann machte er auch, als gerade jetzt (1685) der Kurfürst Karl von der Pfalz ohne Kinder gestorben war, im Namen der Schwester des Kurfürsten, der Herzogin von Orleans, große Erbschaftsansprüche an mehrere pfälzische Fürstenthümer, die doch offenbar dem deutschen Reiche gehörten. Und weil er seine Gegner bereits kannte und wußte, wie wenig er von diesen zu fürchten habe, so eröffnete er seine Kriegserklärung mit einem verheerenden Einfalle in die Rhein- lande, während zu Regensburg die deutschen Fürsten noch dar- über stritten, ob man den Krieg wirklich anfangen solle. Er ließ die Städte und Dörfer der friedlichen und gesegneten Pfalz, des benachbarten Kurfürstenthums Mainz, der Markgrafschaft Baden, kurz, fast die ganze obere Rheingegcnd bis auf den

6. Geschichte der neueren Zeit - S. 406

1861 - Münster : Coppenrath
die an Oesterreich wieder abgetretenen Provinzen — Würz- burg, Aschaffenburg, Ansbach und Bayreuth so wie die über- rheinische Pfalz unter dem Namen Rheinbayern. Hanno- ver bekam Oftfriesland, das ehemals preußisch gewesen war, und wurde zum Königreiche erhoben. Die übrigen deutschen Staaten behielten im Ganzen die zur Zeit des Rheinbundes gewonnenen Grenzen. Die Fürsten von Weimar, Olden- burg, Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg- Strelitz wurden zu Großherzogen erhoben, und von den freien Städten blieben Frankfurt a. M., Hamburg, Lübeck und Bremen bestehen. An die Stelle des alten aufgelöscten deutschen Reiches trat jetzt der deutsche Bund, eine enge Verbindung aller deutschen Staaten, zur Erhaltung der inneren und äußeren Sicherheit Deutschlands und der Unverletzlichkeit der einzelnen Bundesglieder. Dieses neue Verhältniß wurde am 8. Juni 1815 durch die Bundesacte feierlich besiegelt. In diesem vereinigten sich sämmtliche deutsche Staaten, 39 an Zahl. Mit der Regelung der Bundesangelegenheiten wurde eine zu Frankfurt a. M. beständig tagende Versammlung be- auftragt, bestehend aus Gesandten der 39 Staaten unter dem Vorsitze von Oesterreich. Jedoch theilten sich die Ge- sandten dergestalt in die Stimmen, daß nur die elf größeren Staaten je eine volle, die übrigen aber nur je eine halbe oder Viertelstimme erhielten. Alle Bundesglieder verpstichte- ten sich, keinen Krieg und keine fremden Bündnisse gegen den Bund selbst oder gegen Bundeöglieder einzugchen. Innere Streitigkeiten unter dcn Bundesgliedern selbst sollten durch Austräge entschieden werden. Gegen das Ausland sollte der Staatcnbünd eine Gesammtmacht bilden, und ein Bundes- hcer von 300,000 Mann in zehn einzelnen Corps stellen, zu welchem jeder Staat nach dem Verhältnisse der Bevöl- kerung seinen Beitrag liefert. Die Festungen Luremburg, Mainz und Landau wurden zu Vundesfestungen erklärt. —

7. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 174

1840 - Münster : Coppenrath
\ — 174 — trat Vendome, und nun stand in Italien die Glücksschale wieder gleich, neigte sich aber bald nachher auf die Seite der Franzosen, die mit Übermacht heranrückten, da hingegen Eugen keine Unterstützung vom Kaiser an sich ziehen konnte. Denn in Deutschland wurde der Kaiser selbst von seinen Feinden hart be- drängt. Hier hatte der Kurfürst von Baiern bereits Ulm er- obert und breitete sich in Schwaben aus. Im folgenden Jahre 1703 drang er sogar in Tyrol ein, wahrend ein französisches Heer unter dem tapfern Villars Baiern deckte. Sein Plan war, nach Italien überzusetzen, dort den langsam heranziehenden Franzosen unter Vendome die Hand zu bieten und alsdann ver- einigt gerades Weges auf Wien loszugehen. Schon waren Kuf- stein, Jnspruck nebst mehren Platzen in baierschen Händen; schon wollte der Kurfürst über den Brenner ziehen: da aber standen die ihrem Kaiserhause stets getreuen Tyrolec auf. Von einem muthi- gen Amtmanne, Martin Sterzinger, angeführt, griffen die Tyroler Scharfschützen auf schroffen Höhen und in Engpässen die heranziehenden Baiern auf und schossen eine große Menge nieder. Beinahe hatte auch der Kurfürst selbst hier sein Grab gefunden. Ein auf ihn lauernder Schütze erschoß an seiner Seite den Grafen Arko, den er wegen seiner reichen Kleidung für den Kurfürsten selbst hielt. Mit großem Verluste floh dieser schleunigst in sein Land zurück und vereinigte sich wieder mit Villars. Jetzt griffen diese beiden das östreichische Heer bei Hochstadt an und schlugen es in die Flucht, 1703. Kaum hatte Malrborough die Nachricht dieses Unglückes erhalten, als er sogleich aus den Niederlanden, wo er unterdessen eine Festung nach der anderen erobert hatte, nach Süddeutschland aufbrach, um den hart bedrängten Ostreichern Hülfe zu leisten. Im Juni 1704 vereinigte er sich bei Ulm mit dem Prinzen Ludwig von Baden und erstürmte die bairisch- französischen Verschanzungen auf dem Schellenberg bei Donauwerth, welche den Übergang über die Donau hindern sollten. Der Kurfürst von Baiern fand es jetzt für rathsam, sich in Friedensunterhandlungen einzulassen. Schon war er im Be- griff, auf sie einzugehen, als plötzlich die Nachricht einlief, der

8. Das Mittelalter - S. 40

1896 - Bamberg : Buchner
40 In die Zeit der gemeinsamen Regierung Pippins und Karlmanns fallen eine Emprung des Stiefbruders Grifo und Abfallversuche der Alamannen und Bayern (Oatilo!) im Bunde mit den Sachsen. Die weltgeschichtliche Bedeutung des hl. Bonifatius liegt weniger in seiner Missionsthtigkeit (bei Friesen, Thringern, Hessen) als vielmehr darin, da er die entartete und Ron, entfremdete frnkische Landeskirche reformierte und in enge Verbindung mit dem rmischen Stuhle brachte, da er ferner als Erzbischof und ppstlicher Legat eine groe Anzahl von berrheinischen Bistmern (so fr Bayern Regensburg, Freising, Salzburg, Passau) organisierte, zu einer Kirchenprovinz vereinigte und dem zum erzbischflichen Sitz (Metropole) fr Deutschland erhobenen Mainz unter-ordnete und zugleich der ppstlichen Gerichtsbarkeit (dem ppstlichen Primat) unterstellte. Vor ihm war die Organisation der deutschen Kirche wie ihr Zusammenhang mit Rom ein nur sehr lockerer gewesen. 754 erlitt Bonifatius als Missionr in Friesland den Mrtyrertod. Neben Mainz wurden spter andere Städte zu erzbischflichen Sitzen und damit zu Mittelpunkten besonderer Kirchenprovinzen erhoben, unter Karl dem Groen Kln, Trier, Salzburg (fr Bayern und die sdstlichen Slavenlnder), unter Ludwig dein Frommen Hamburg Bremen (fr den skandinavischen Norden), unter Otto 1. Magdeburg (fr die nordstlichen Slavenlnder). M Neue Erhebungen hatten dringend gemahnt, der Zwitterstellung des Herrschers im Frankenreich, der knigliche Gewalt hatte, aber nur Hausmeier hie, ein Ende zu machen, denjenigen, dem der Herr die Sorge der Regierung anvertraut hatte," nicht blo tatschlich, sondern auch rechtlich an die Stelle des Knigtums zu setzeu. 752 lie sich Pippin zu Soissous durch die weltlichen Groen des Frankenreiches auf den Schild erheben, den letzten Merovinger, Childerich Iii., aber verwies er in ein Kloster. Die Salbung durch den Erzbischos Bonifatius, gauz besonders die ppstliche Gutheiung nahmen der Erhebung Pippins zum Frankenknig deu Charakter eines gewalt-samen Staatsstreiches. * der das merovingifche S ch a t t e n k n i g t um f. Einhard, Vita Karoli Magni c. 1: Gens Meroingorum, de qua Franci reges sibi crearc soliti erant, usque in Hil-dricum regem, qui iussu Stephani (Zachariae!) Romani pontificis depositus ac detonsus atque in monasterium trusus est, durasse putatur. Quae licet in illo finita possit videri, tarnen iam dudum nullius vigoris erat, nec quicquam in se darum praeter ihane regis vocabulum praeferebat. Nam et opes et potentia regni penes palatii prae-fectos, qui maiores domus dicebantur et ad quos summa imperii pertinebat, teneban-tur. Neque regi aliud relinquebatur, quam ut, regio tantum nomine contentus, crine pr -fuso, barba summissa, solio resideret ac speciem dominantis effingeret, legatos undecumque venientes audiret eisque abeuntibus responsa, quae erat edoctus vel etiam iussus, ex sua velut potestate redderet; cum praeter inutile regis nomen et precarium vitae Stipendium, quod ei praefectus aulae prout videbatur exhibebat, nihil aliud proprii possideret quam unam et eam praeparvi reditus villam, in qua dorn um et ex qua famulos sibi necessaria ministrantes atque obsequium exhibentes paucae numerositatis habebat. Quocumque eundum erat, carpento ibat, quod bubus iunctis

9. Das Mittelalter - S. 196

1896 - Bamberg : Buchner
196 liche Stellung gedrngt, so gab er durch seine Einmischung in die schwbi-schen Verhltnisse, wo die drei Stnde ganz dicht neben einander saen, den unmittelbaren Anla zum Ausbruch des Krieges. Unter Fhrung Ulms schlssen 1377 die kniglichen Städte Schwabens sich zu einem Bunde zu-sammen und brachten noch im nmlichen Jahre dem Grafen Eberhard von Wrttemberg und dem ihm verbndeten schwbischen Reichsadel bei Reut-lingen eine vernichtende Niederlage bei. Kart Iv. verpfndete dem Grafen Eberhard von Wrttemberg fr die Anerkennung seines Sohnes Wenzel, den er im Widerspruche mit einer Bestimmung der goldenen Bulle noch zu seinen Lebzeiten hatte whlen lassen, die schwbischen Reichs st dte Elingen,'Gmnd und Weil. Eine solche Verpfndung war meist nur die Einleitung fr die Verwandlung einer reichsunmittelbaren Stadt in eine landsssige: es fhlten sich daher auch die anderen kniglichen Städte Schwabens in ihrer Reichsnnmittelbarkeit bedroht. Nach der Schlacht von Reutlingen enthielt sich Karl Iv. jeder Einmischung m die stndischen Kmpfe Schwabens. Die schwbischen Städte erlangten sogar (wenigstens indirekt) Anerkennung ihres Bundes, wiederum im Widerspruche mit der j goldenen Bulle. Bald darauf ist Karl Iv. gestorben. /. König Wenzel und der groe Stdtekrieg. ^Die Ereignisse in Schwaben unter Karl Iv. hatten den Gegensatz zwischen^ Aristokratie und Brgertum verschrft. Sie veranlagen den Adel, dessen einzelne Mitglieder ohne Einigung widerstandsunfhig waren, sich eben-falls zusammenzuschlieen; rasch entstanden in Sddeutschland die Adels-bnde von S.wilhelm, vom Lwen, vom Georgenschild und hnliche Ver-einignngen in der Wetterau, in Hessen, in Westfalen. Aber auch die stdtische Bewegung zieht weitere Kreise; frher hatten sich nur die in ihrer Reichs-unmittelbarkeit bedrohten kniglichen Städte zusammengeschlossen, jetzt tritt dem schwbischen Bunde von kniglichen Stdten ein rheinischer Bund an die Seite, an dessen Spitze freie Bischofstdte stehen Mainz, Worms. Speyer, Straburg zc.). Beide Bnde verpflichten sich zu gemeinsamer Htlfe und streben zugleich die Verbindung mit der Schweizer Eidgenof-senschaft an, die seit dem Beitritte von Lnzern, Zrich, Zug, Glarus und Bern zu einer Vereinigung von buerlichen und stdtischen Gemeinden sich erweitert hatte. Wenzels Bemhungen, die stndisch gesonderten Einungen zu einem gemeinsamen Friedensbunde zu vereinigen, scheitern, er steht halt-los zwischen den beiden Parteien. Y) Herzog Leopold von sterreich, welcher bei der Teilung der habsbnr-gischen Lande (f. S. 208) Tirol mit Vordersterreich erhalten hatte und die Habs-burgischen Interessen sowohl durch die Ausdehnung der Schweizer Eidgenossen-schaft als auch durch ihre Verbindung mit dem schwbisch-rheinischen Bnme bedroht sah, erffnete im Jahre 1386 den Krieg gegen die Schweizer, verlor

10. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 173

1871 - Münster : Coppenrath
— 173 — (Heinrich Iv.)" sagte er, „liebte die Hugenotten und fürchtete sie nicht; mein Vater liebte sie nicht, aber er fürchtete sie; ich liebe sie weder, noch fürchte ich sie." Er hob deshalb im Jahre 1685 das Edict von Nantes wieder auf. Die Reformirten, welche nicht zur katholischen Kirche zurückkehrten, wanderten in Scharen ans und verpflanzten französische Sprache, Künste und Wissenschaften nach Deutschland, besonders nach Brandenburg und Sachsen. Verwüstung der Pfalz. — Jener obige auf zwanzig Jahre geschlossene Waffenstillstand dauerte nur vier Jahre, und Deutschland hatte also seine Opfer zur Erhaltung des Friedens vergebens gebracht; denn der lündersüchtige Ludwig fand nun wieder einen neuen Vorwand zum Kriege. Zuerst behauptete er, geheime Nachricht zu haben, daß der Kaiser nur den 2tb* Schluß des Friedens mit der Türkei abwarte, um ihn selbst zu bekriegen; und daraus folgerte er, daß es von ihm die Klugheit fordere, seinem Feinde lieber zuvorzukommen, als sich zuvorkommen zu lassen. Dann machte er auch, als gerade jetzt, (1685) der Kurfürst Karl von der Pfalz ohne Kinder gestorben war, im Namen der Schwester des Kurfürsten, der Herzogin von Orleans, große Erbfchaftsansprüche an mehre pfälzische Fürstenthümer, die doch offenbar dem deutschen Reiche gehörten. Und weil er seine Gegner bereits kannte und wußte, wie wenig er 0011 diesen zu fürchten habe, so eröffnete er feine Krieges-erklärung mit einem verheerenden Einfalle in die Rheinlands, während zu Regensburg die deutschen Fürsten noch darüber Mitten, ob man den Krieg wirklich anfangen solle. Er ließ die Städte und Dörfer der friedlichen und gesegneten Pfalz, 2 s benachbarten Kurfürstenthumes Mainz, der Markgraffchaft gilben, kurz, fast die ganze obere Weingegend bis auf den Outtib niederbrennen, die Einwohner berauben, mißhandeln, chänben, morden, als ob Attila mit den Hunnen wiedergekehrt wäre. Der gesprengte Thurm des Heidelberger Schlosses ist Hoch jetzt ein stiller Zeuge jener Varbarei. Die französische
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