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1. Kleine Geographie von Elsaß-Lothringen - S. 64

1895 - Straßburg : Heitz
64 V. Der Kreis R a p p o l ts w e ile r. 61,800 Einwohner, 459 □ km. 1. Die Stadt Nnppoltsweiler ^ [Ribeauville] (5900 Einw.) liegt am Eingang des reizenden Strengbachthales, durch welches die ' Straße von Colmar nach Markirch zieht. Im oberen Teile der Stadt, auf einer Anhöhe, lag das Schloß der ehe- maligen Grafen von Rappoltstein. Ueberragt wird die Stadt von den Ruinen der drei Schlösser: Giersberg, Ulrichsburg und Hohrappoltstein, Sitz der mächtigen Grafen von Rappoltstein, bevor sie ihren Aufenthalt in das schon erwähnte Schloß verlegten. Von den zahlreichen Klöstern, welche sich vor Zeiten auf dem Gebiete der Stadt befanden, besteht nur noch das Augustinerkloster, welches gegenwärtig dem Orden der Schwestern der „Vorsehung" angehört. Erziehnngs- anstatt für juuge Mädchen. Der Herrengarten, vor dem östlichen Ein- gange der Stadt, ist eine schöne schattige Anlage, die von Eberhard von Rappoltstein 1617 angelegt wurde. — In einem kleinen Seitenthale, 3 km von der Stadt, rechts der Markircher Straße, liegt der berühmte Wallfahrtsort Dusenbach, der kürzlich wieder ausgebaut wurde. Die h. Maria von Dusenbach war die Patronin der Musikanten im Elsaß, daher der Patronstag hier noch der P s e i f e r s ta g genannt wird. Die Grafen von Rappoltstein waren die Pfeifer- könige, d. h. die Schutzherren der außerhalb der Ge- setze stehenden Zunft.

2. Kleine Geographie von Elsaß-Lothringen - S. 72

1895 - Straßburg : Heitz
wein ist sehr bedeutend. Unweit der Stadt die Ruinen der Schlösser Andlau, Spesbnrg und Landsberg. In dem Barrer oder St. Ulrichsthale sixd zwei Badeanstalten, wovon die vordere, auf eiver Anhöhe sehr hübsch gelegen, der Bühl heißt. Sie werden während des Sommers stark besucht. Au dl au (1700 Einw.), am Flusse und am Ein- . gange des Thüles gleichen Namens, hat eine prächtige ehemalige Stiftskirche, eine Wollspinnerei mit Für- berei, Getreide-, Oel- und Sägemühlen. — Die Umgegend hat guteu Weinwuchs. Dambach (2800 Einw.), altertümliches Städtchen. Die Gemeinde betreibt fast ausschließlich Weinbau. Oberhalb des Ortes die Ruine Bernstein. Station der Linie Zabern-Schlettstadt. .Ii. Der Kreis Erstein. 61,700 Einwohner. 498 □ km. 1. Erstein* (4800 Einw.), an der Jll und an der Eisenbahnlinie Straßburg-Basel, treibt großen Acker- bau und besitzt eine Wollspinnerei, Gerbereien, Ziegel- brennereien und Mühleu. Starker Tabakbau. Straßen- bahn, die die Verbindung der Eisenbahnlinie und der Straßenbahn Straßburg-Markolsheim herstellt. 2. Benfeld (2300 Einw.), ebenfalls an der Jll und der Eisenbahnlinie Straßbnrg-Bafel, treibt, wie Erstdn, Ackerbau und hat Färbereien, Ziegelhütten und eine Kaltwasserheilanstalt. In der Umgegend gleichfalls starker Tabakbau.

3. Kleine Geographie von Elsaß-Lothringen - S. 87

1895 - Straßburg : Heitz
87 und Rebbau. Dennoch findet man daselbst Bier- brauereien, Buchdruckerei, Färbereien, Hutfabrikeu, Mühlen, Gerbereien und Ziegeleien. Lembach (1430 Einw.), an der Straße von Weißenburg nach Bitsch. Nördlich liegen unweit der Grenze die Ruinen Fleckenstein, Löweustein, Hohen- bürg und Frönsburg. Obersteinbach (560 Eirtw.), gleichfalls an der Straße Weißenburg-Bitsch. Nördlich die Ruine des .in der deutschen Heldensage hochberühmten Wasgeu- steiues. Oberhalb des Ortes die Ruine Klein-Arnsburg. 2. Lauter-bürg (1570 Eiuw.), 20 km von Weißenburg, an der Lauter, die hier die Grenze nach Bayern bildet und sich zwei Stunden unterhalb bei Neuburg in den Rhein ergießt, und an der Eisen- bahnlinie Straßburg-Lanterburg (Germersheim), hat eine Tabakmanufaktur und eine Mühle. Präporaudeu- schule. 3. Selz (1660 Einw.), in der Nähe des Rheins am Zusammenflusse der Sauer und des Selzbaches und an der Eisenbahnlinie Straßburg-Lauterburg und der Eisenbahn nach Walburg, hat eine berühmte Orgelfabrik, eine Mühle und Ziegelbütten. 4. S u l z - u u t e r m - W a l d (1560 Einw.), an der Eisenbahnlinie Straßburg-Weißenburg, hat eine Pe- troleumraffinerie. Der Betrieb der dortigen Salzquelle ist längst eingestellt. Lobsann (330 Einw.), nordwestlich von Sulz, b?t eine Aspbaltgrube.

4. Kleine Geographie von Elsaß-Lothringen - S. 91

1895 - Straßburg : Heitz
91 sauren Kali, Potasche, Schwefelsäure und Salzsäure betrieben. An sonstigen industriellen Anstalten sind noch vor- Händen: Färbereien, Bierbrauereien, Seifenfabriken, eine Wollspinnerei, eine Tuch- und Kalikofabrik und eine Gerberei mit Lohmühle. Ju Pfaffenhofen (1350 .Einw.), an der Eisenbahnlinie Zabern-Hagenau, herrscht viel In- dustne und Handel. Steinbruche, Gerbereien, Thon- Warenfabriken, Färbereien und eine Bleiche. Ingweiler* (2250 Einw.), mehrere große Brane- reien, Ziegeleien und Bleichen, auch sonst gewerb- reiches Dorf, das mit Buchsweiler durch eine Eisen- bahn verbunden werden -fall. 4. Lützel st ein (920 Einw.), ehemals kleine Bergfestung, die einen Vogesenübergang deckte. Nord- östlich liegt Lichtenberg (1060 Einw.), über- ragt von den Ruinen der ehemaligen kleinen Festung Lichtenberg, die eine Straße nach Lothringen be- herrschte. Neuweiler (1380 Einw.), mit schöner (kath.) romanischer Kirche St. Peter und Paul und der spät- romanischen (Protest.) Kirche St. Adelphi. Ziegelei, Rotweinbau. Das Städtchen wird überragt von der Ruine Herrenstein. 5. D r u l i n g e n (500 Einw.), au der Straße von Pfalzburg nach Saargemüud, treibt Ackerbau und Viehzucht. Ottweiler (305 Einw.), in der Nähe von Drnlingen, hat Gerbereien.

5. Geschichte des Mittelalters - S. 323

1872 - Münster : Coppenrath
I 323 liche Anstalten zu verdanken. Er war es, welcher die letzten Spuren des heillosen Fauftrechtes in Deutschland vertilgte und durch krf-tige Maregeln Ruhe und Ordnung im ganzen Reiche dauerhaft begrndete. Im Jahre 1495 hielt er nmlich zu diesem Ende einen Reichstag in Worms, auf welchem alle Fürsten, bis auf einen, erschienen und sich bereit erklrten, des Kaisers Absicht zu untersttzen. Hier wurde nun der ewige Landfriede geschlossen, nach welchem bei Strafe der Reichsacht, bei Verlust aller Lehen und Rechte nebst einer groen Geldsumme alle Befehdungen auf-hren sollten. Die bereits milder gewordenen Sitten der Deutschen und die durch die Erfindung des Pulvers vernderte Art der Kriegsfhrung, welche den Raubrittern hinter den Mauern ihrer Burgen keinen Schutz mehr lie, waren zur Erreichung dieses Zie-les sehr gnstig. So trug der Kaiser selbst dieses entartete Ritter-thum zu Grabe, und heit daher mit Recht der letzte Ritter. Sollte aber dieser Landfriede Bestand haben, so war eine Verbesserung der Rechtspflege nthig; es mute ein Gericht da sein, bei welchem man sein Recht suchen konnte. Es wurde deshalb ein Reichskammergericht als oberster Gerichtshof des ganzen deutschen Reiches eingefhrt. Dasselbe bestand aus einem Kam-merrichter, der ein Fürst, Graf oder Freiherr sein mute, und aus sechzehn Beisitzern. Anfangs nahm es in Frankfurt am Main seinen Sitz und wurde hier am 31. Oktober 1495 erffnet. Spter, seit 1530, hatte es seinen Sitz zu Speyer, und zuletzt, seit 1693, zu Wetzlar. Zur leichteren Handhabung der Ordnung theilte er im Jahre 1512 auf dem Reichstage zu Kln Deutschland in zehn Kreise. Diese waren: der sterreichische, bayerische, schwbische, frnkische, kurrheinische, oberrheinische, niederrheinisch-westflische, oberschsische, niederschsische und burgundische.*) Bhmen mit *) Dic Hauptbestandtheile bei zehn Kreise waren folgenbe: 1) Der sterreichische, der grte von allen, umfate die Herzogthmer Oester-reich, Steiermark, Krnthen, Krain, die Grafschaft Tirol nebst den oberrheinischen und schwbischen Besitzungen der Habsburger. 2) Der bayerische das Herzogthum Bayern, die Oberpfalz, das Frstenthum Neuenbrg, das 21*

6. Geschichte des Mittelalters - S. 68

1872 - Münster : Coppenrath
68 Nednitz und Altmhl entworfen. Schon war ein Kanal erffnet; allein natrliche Hindernisse und Unerfahrenheit der Arbeiter hemmten das Geschft; uach Beendigung des Krieges ward er ganz vergessen. Erst nach mehr als tausend Jahren ist dieser groartige Plan wieder aufgenommen und m's Werk gesetzt worden von dem Könige Ludwig 1. von Bayern. Whrend dieser Kriege, von 794 bis 798, mute Karl wiederholt nach Sachsen eilen, um die dort neu ausgebrochenen Unruhen zu dmpfen. Das freisinnige Volk konnte sich nicht so leicht an die fremde Herrschaft und Religion gewhnen, und war besonders aufgebracht, dem neuen Herrscher auf ungewohn-ten Zgen von Jahr zu Jahr Heeresfolge leisten zu mssen. Zur festeren Begrndung des Friedens verpflanzte Karl eine bedeutende Menge Sachsen nach Franken und Thringen. Des-halb hier die vielen an Bewohner des Sachsenstammes erin-nernde Namen, als Waldsachsen bei Kobnrg, Sachsenheim bei Wrzburg, Sachsen hausen bei Frankfurt a. M., Sach-senflur bei Knigshofe an der Tauber, Sachsenstein im Thringer Walde, Sachsen brg an der Unstrut :c. 22. Karl, rmischer Kaiser (800), Der Papst Hadrian, Karl's Freund, war gestorben. Ihm folgte Leo Iii. Als dieser nach alter Sitte am St. Georgen-tage des Jahres 799 in feierlicher Prozession zu Pferde aus dem Lateran nach der St. Lorenzkirche zog, wurde er pltzlich von einem Haufen belgesinnter vom Pferde gerissen und mi-handelt. Nur mit genauer Noth tvar er von dem herbeieilen-den Herzoge von Spoleto gerettet. Nun wandte sich Leo an den mchtigen Frankenknig und begab sich selbst mit einem glnzenden Gefolge nach Paderborn, wo Karl gerade sein Hof-lager hielt. Karl empfing nach seiner frommen Weise den hei-ligen Vater mit aller Ehrerbietung und versprach ihm, bald selbst nach Rom zu kommen, um die Frevler zu bestrafen. Dann lie er ihn auf das Feierlichste nach Rom zurckgeleiten. Gegen das Ende des Jahres kam er, seinem Versprechen gem, selbst

7. Geschichte des Mittelalters - S. 324

1872 - Münster : Coppenrath
1 324 seinen Nebenlndern Mhren, Schlesien und der Lausitz war nicht in diese Kreisverfassung aufgenommen, da das Haus Oesterreich die unumschrnkte Herrschast dieser Lnder hatte. Auch Preußen und die Schweiz waren dem Reichskammergerichte nicht unterwor-fen. In jedem der zehn Kreise war ein Hauptmann mit einigen Rthen bestellt, um den Landfrieden zu berwachen und die Ur-theile des Kammergerichts zu vollstrecken. Sobald es nothwendig war, bot dieser auch jedesmal die bewaffnete Mannschaft, das so-genannte Kriegscontingent, auf. Durch diese und hnliche durch-greifende Maregeln wurde Ruhe und Ordnung dauerhaft begrn-det. Es verlor aber Deutschland durch diese Eintheilung in Kreise immer mehr an Einheit. In Frankreich hatte sich mit der Zeit alle Macht und Kraft der einzelnen Vlkerschaften um die Krone, als ihren einzigen Mittelpunkt, vereinigt; in Deutschland aber geschah seit der Regierung der frnkischen Kaiser, welche sich ihrer Macht zu unklug bedienten, gerade das Gegentheil. Die Glieder sonderten sich von Zeit zu Zeit mehr von ihrem Haupte ab, und der erste Fürst der Christeuheit wurde einer der allerschwchsten. Jeder Erz st ist Salzburg it. o. 3) Der schwbis ch e das von Friedrich Iv. zu einem Herzogthnin erhobene Wrteinberg, die Markgrafschaft Baden; die Frstenthnmer Hohenzollern, Siechtenftein, Frstenberg; die Bisthmer Eon-stanz und Augsburg; die Reichstdte lllut, Heilbronn, Reutlingen, Mein-fingen ii. a 4.) Der frnkische die Bisthmer Bamberg nrd Wrz-brg; die Markgrasschaft Ansbach und Bairenth; die Grafschaften Henne-berg, Erbach, Wertheim u. a.; die Reichstdte Nrnberg, Schweinfurt u.a. 5) Der flirrheinische oder nieberrheinische die Kur-Pfalz, die Erz-bisthmer Trier, Kol, Mainz; das Fiirsteutl,um Nassau und die Grafschaft Isenburg. 6) Der oberrheinische die Bisthmer Worms, Speyer, Straburg u. a.; das Herzgthum Pfalz-Zweibrcken nebst anderen zur Rheinpfalz gehrigen Besitzungen aus dem linken Rheinufer (z. B. Simmern); die Lanbgrafschastcn Hessen (Darmstadt und Kassel); Seulingen, Salm it. a ferner die Reichstdte Frankfurt, Wetzlar it. a. 7) Der n ieb crrhe in ischwestflisch e die Bisthmer Mnster, Osnabrck, Paderborn, die Abtei Corvey it. a.; die Herzogtmer Jlich, Cleve, Berg; die Grafschaften Oldenburg, Lippe, Waldeck u. a.; die Reichstdte Aachen, Dortmund und Kln. 8) Der oberf chfifche bic Knrfrstenthiner Sachsen imb Brandenburg; ferner Thringen, Schwarzburg, Reich, Anhalt, Mansfeld und das Herzogthnin Pommern. 9) Der niebevsschfische die Herzogtlnimer Braunschweig. Mecklenburg, Lanenbnrg, Holstein; die Reichstdte Lbeck, Gosla^ Magdeburg, Mhlhausen, Hamburg und Bremen. 10) Der bur-g u ii b i f ch e die Franche Comt6, die sterreichisch - spanischen Niederlande, Holland und Belgien.

8. Geschichte der neueren Zeit - S. 25

1861 - Münster : Coppenrath
25 Schlesien und der Lausitz war nicht in diese Kreisverfassung ausgenommen, da das Haus Oesterreich die unumschränkte Herrschaft dieser Länder hatte. Auch Preußen und die Schweiz waren dem Neichskammergerichte nicht unterworfen. In jedem der zehn Kreise war ein Hauptmann mit einigen Räthen be- stellt, um den Landfrieden zu überwachen und die Urtheile des Kammergerichts zu vollstrecken. Sobald es nothwendig war, bot dieser auch jedesmal die bewaffnete Mannschaft, das so- genannte Kreiscontingent, auf. Durch diese und ähnliche durch- greifende Maßregeln wurde die Ruhe und Ordnung dauerhaft begründet. Es verlor aber Deutschland durch diese Eintheilung in Kreise immer mehr an Einheit. In Frankreich hatte sich rheinischen und schwäbischen Besitzungen der Habsburger. 2. Der bayerische das Herzogthum Bayern, die Oberpfalz, das Fürstenthum Neuburg, das Erzstift Salzburg u. a. 3. Der schwäbische das von Friedrich Iv. zu einem Hcrzogthum erhobene Würtemberg, die Mark- grafschast Baden; die Fürstenthümer Hohenzoilern, Liechtenstein, Fürstcn- berg; die Bisthümer Konstanz und Augsburg; die Reichsstädte Ulm, Hcilbronn, Reutlingen, Memmingen u. a. 4. Der fränkische die Bis- thümer Bamberg und Würzburg; die Markgrafschaft Ansbach und Baircuth; die Grafschaften Henneberg, Erbach, Wertheim u. a.; die Reichsstädte Nürnberg, Schweinfurt u. a. 5. Der kurrheinische oder nie der rheinische die Kur-Pfalz, die Erzbisthümer Trier, Köln, Mainz; das Fürstenthum Nassau und die Grafschaft Isenburg. 6. Der ober- rheinische die Bisthümer Worms, Speier, Straßburg u. a.; das Herzogthum Pfalz-Zweibrücken nebst anderen zur Rheinpfalz gehörigen Besitzungen auf dem linken Nhcinufer (z. B. Simmern); die Landgraf- schaften Hessen (Darmstadt und Kassel); Leiningen, Salm u. a., ferner die Reichsstädte Frankfurt, Wetzlar u. a. 7. Der niederrheinisch- westfäli sche die Bisthümer Münster, Osnabrück, Paderborn, die Abtei Corvay u. a.; die Herzogthümcr Jülich, Cleve, Berg; die Grafschaften Oldenburg, Lippe, Waldeck u. a.; die Reichsstädte Aachen, Dortmund und Köln. 8. Der ob er sächsische die Kurfürstentümer Sachsen und Brandenburg; ferner Thüringen, Schwarzburg, Neuß, Anhalt, Mansfeld und das Herzogthum Pommern. 9. Der ni edersächsifche die Her- zogtümer Braunschweig, Mecklenburg, Laucnburg, Holstein; die Reichs- städte Lübeck, Goslar, Magdeburg, Mühlhausen, Hamburg und Bremen. 10. Der b u r g u n d i sch e die österreichisch-spanischen Niederlande, Holland und Belgien.

9. Geschichte der neueren Zeit - S. 200

1861 - Münster : Coppenrath
200 Aushebung des Ediets von Nantes (1685). — Ludwig ging in seinen Gewaltstreichen immer weiter. Jetzt schwang er die Geißel gegen die Neformirten und hatte nichts Geringeres im Sinne, als sie ganz auszurotten. „Mein Großvater (Hein- rich Iv.)," sagte er, „liebte die Hugenotten und fürchtete sie nicht; mein Vater liebte sie nicht, aber er fürchtete sie; ich liebe sie weder, noch fürchte ich sie." Er hob deshalb im Jahre 1685 das Edict von Nantes wieder auf. Die Neformirten, welche nicht zur katholischen Kirche zurückkehrten, wunderten in Scharen aus und verpflanzten französische Sprache, Künste und Wissenschaften nach Deutschland, besonders nach Bran- denburg und Sachsen. Verwüstung der Pfalz. — Jener obige auf zwanzig Jahre geschlossene Waffenstillstand dauerte nur vier Jahre, und Deutschland hatte also seine Opfer zur Erhaltung des Friedens Vergebens gebracht; denn der ländersüchtige Ludwig fand nun wieder einen neuen Vorwand zum Kriege. Zuerst behauptete er, geheime Nachricht zu haben, daß der Kaiser nur den Ab- schluß des Friedens mit der Türkei abwarte, um ihn selbst zu bekriegen; und daraus folgerte er, daß es von ihm die Klugheit fordere, seinem Feinde lieber zuvorzukommen, als sich zuvorkommen zu lassen. Dann machte er auch, als gerade jetzt (1685) der Kurfürst Karl von der Pfalz ohne Kinder gestorben war, im Namen der Schwester des Kurfürsten, der Herzogin von Orleans, große Erbschaftsansprüche an mehrere pfälzische Fürstenthümer, die doch offenbar dem deutschen Reiche gehörten. Und weil er seine Gegner bereits kannte und wußte, wie wenig er von diesen zu fürchten habe, so eröffnete er seine Kriegserklärung mit einem verheerenden Einfalle in die Rhein- lande, während zu Regensburg die deutschen Fürsten noch dar- über stritten, ob man den Krieg wirklich anfangen solle. Er ließ die Städte und Dörfer der friedlichen und gesegneten Pfalz, des benachbarten Kurfürstenthums Mainz, der Markgrafschaft Baden, kurz, fast die ganze obere Rheingegcnd bis auf den

10. Geschichte der neueren Zeit - S. 406

1861 - Münster : Coppenrath
die an Oesterreich wieder abgetretenen Provinzen — Würz- burg, Aschaffenburg, Ansbach und Bayreuth so wie die über- rheinische Pfalz unter dem Namen Rheinbayern. Hanno- ver bekam Oftfriesland, das ehemals preußisch gewesen war, und wurde zum Königreiche erhoben. Die übrigen deutschen Staaten behielten im Ganzen die zur Zeit des Rheinbundes gewonnenen Grenzen. Die Fürsten von Weimar, Olden- burg, Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg- Strelitz wurden zu Großherzogen erhoben, und von den freien Städten blieben Frankfurt a. M., Hamburg, Lübeck und Bremen bestehen. An die Stelle des alten aufgelöscten deutschen Reiches trat jetzt der deutsche Bund, eine enge Verbindung aller deutschen Staaten, zur Erhaltung der inneren und äußeren Sicherheit Deutschlands und der Unverletzlichkeit der einzelnen Bundesglieder. Dieses neue Verhältniß wurde am 8. Juni 1815 durch die Bundesacte feierlich besiegelt. In diesem vereinigten sich sämmtliche deutsche Staaten, 39 an Zahl. Mit der Regelung der Bundesangelegenheiten wurde eine zu Frankfurt a. M. beständig tagende Versammlung be- auftragt, bestehend aus Gesandten der 39 Staaten unter dem Vorsitze von Oesterreich. Jedoch theilten sich die Ge- sandten dergestalt in die Stimmen, daß nur die elf größeren Staaten je eine volle, die übrigen aber nur je eine halbe oder Viertelstimme erhielten. Alle Bundesglieder verpstichte- ten sich, keinen Krieg und keine fremden Bündnisse gegen den Bund selbst oder gegen Bundeöglieder einzugchen. Innere Streitigkeiten unter dcn Bundesgliedern selbst sollten durch Austräge entschieden werden. Gegen das Ausland sollte der Staatcnbünd eine Gesammtmacht bilden, und ein Bundes- hcer von 300,000 Mann in zehn einzelnen Corps stellen, zu welchem jeder Staat nach dem Verhältnisse der Bevöl- kerung seinen Beitrag liefert. Die Festungen Luremburg, Mainz und Landau wurden zu Vundesfestungen erklärt. —
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