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1. Das Mittelalter - S. 40

1896 - Bamberg : Buchner
40 In die Zeit der gemeinsamen Regierung Pippins und Karlmanns fallen eine Emprung des Stiefbruders Grifo und Abfallversuche der Alamannen und Bayern (Oatilo!) im Bunde mit den Sachsen. Die weltgeschichtliche Bedeutung des hl. Bonifatius liegt weniger in seiner Missionsthtigkeit (bei Friesen, Thringern, Hessen) als vielmehr darin, da er die entartete und Ron, entfremdete frnkische Landeskirche reformierte und in enge Verbindung mit dem rmischen Stuhle brachte, da er ferner als Erzbischof und ppstlicher Legat eine groe Anzahl von berrheinischen Bistmern (so fr Bayern Regensburg, Freising, Salzburg, Passau) organisierte, zu einer Kirchenprovinz vereinigte und dem zum erzbischflichen Sitz (Metropole) fr Deutschland erhobenen Mainz unter-ordnete und zugleich der ppstlichen Gerichtsbarkeit (dem ppstlichen Primat) unterstellte. Vor ihm war die Organisation der deutschen Kirche wie ihr Zusammenhang mit Rom ein nur sehr lockerer gewesen. 754 erlitt Bonifatius als Missionr in Friesland den Mrtyrertod. Neben Mainz wurden spter andere Städte zu erzbischflichen Sitzen und damit zu Mittelpunkten besonderer Kirchenprovinzen erhoben, unter Karl dem Groen Kln, Trier, Salzburg (fr Bayern und die sdstlichen Slavenlnder), unter Ludwig dein Frommen Hamburg Bremen (fr den skandinavischen Norden), unter Otto 1. Magdeburg (fr die nordstlichen Slavenlnder). M Neue Erhebungen hatten dringend gemahnt, der Zwitterstellung des Herrschers im Frankenreich, der knigliche Gewalt hatte, aber nur Hausmeier hie, ein Ende zu machen, denjenigen, dem der Herr die Sorge der Regierung anvertraut hatte," nicht blo tatschlich, sondern auch rechtlich an die Stelle des Knigtums zu setzeu. 752 lie sich Pippin zu Soissous durch die weltlichen Groen des Frankenreiches auf den Schild erheben, den letzten Merovinger, Childerich Iii., aber verwies er in ein Kloster. Die Salbung durch den Erzbischos Bonifatius, gauz besonders die ppstliche Gutheiung nahmen der Erhebung Pippins zum Frankenknig deu Charakter eines gewalt-samen Staatsstreiches. * der das merovingifche S ch a t t e n k n i g t um f. Einhard, Vita Karoli Magni c. 1: Gens Meroingorum, de qua Franci reges sibi crearc soliti erant, usque in Hil-dricum regem, qui iussu Stephani (Zachariae!) Romani pontificis depositus ac detonsus atque in monasterium trusus est, durasse putatur. Quae licet in illo finita possit videri, tarnen iam dudum nullius vigoris erat, nec quicquam in se darum praeter ihane regis vocabulum praeferebat. Nam et opes et potentia regni penes palatii prae-fectos, qui maiores domus dicebantur et ad quos summa imperii pertinebat, teneban-tur. Neque regi aliud relinquebatur, quam ut, regio tantum nomine contentus, crine pr -fuso, barba summissa, solio resideret ac speciem dominantis effingeret, legatos undecumque venientes audiret eisque abeuntibus responsa, quae erat edoctus vel etiam iussus, ex sua velut potestate redderet; cum praeter inutile regis nomen et precarium vitae Stipendium, quod ei praefectus aulae prout videbatur exhibebat, nihil aliud proprii possideret quam unam et eam praeparvi reditus villam, in qua dorn um et ex qua famulos sibi necessaria ministrantes atque obsequium exhibentes paucae numerositatis habebat. Quocumque eundum erat, carpento ibat, quod bubus iunctis

2. Bd. 2 - S. 230

1854 - Leipzig : Engelmann
230 Erste Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts. kunst der geübten Truppen und die Einheit und Planmäßigkeit der Bewe- gungen gegenüber der vielgegliederten Kriegsmacht der andern Mächte sich anfangs noch geltend machte. Der Herzog von Savoyen entsagte dem fran- zösischen Bündniß, zog aber dadurch schwere Kriegsnoth über sein Land. Ven dorne, ein geschickter Feldherr, eroberte Piemont und die reichen Fluren der Lombardei und gedachte sich mit dem Kurfürsten von Bayern, der nach der Besetzung der Reichsstadt Ulm in Tyrol einfiel, Kufstein erstürmte und über Ins druck dem Brenner zuzog, zu verbinden; allein der muthige Aufstand d e r T y r o l e r, die von den wohlbekannten Berghohen und aus den unzugänglichen Thalschluchten die Bayern mit ihren Büchsen angriffen und durch einen wohlgeleiteten Schaarenkrieg am Vorrücken hinderten, ver- eitelte den Plan. Der Kurfürst mußte nach großen Verlusten Tyrol räumen und zum Marschall Villars, der durch das Kinzigthal an die obere Donau gedrungen und Bayern gegen die Feinde geschützt hatte, zurückkehren. Die Einnahme von Augsburg und Passau, wodurch sich Max Emanuel zu entschädigen hoffte, war die letzte glückliche Waffenthat der Bayern und Franzosen. Als weder die Mahnungen des Kaisers noch die Verwüstung des bayerischen Landes den verblendeten Fürsten von seinem Bunde mit Frank- 1704• reich abzuziehen vermochten, er vielmehr im nächsten Jahr seine Truppen mit dem von den Marschällen Vi llars und Tallard befehligten französi- schen Heer verband, vereinigte sich Eugen mit dem Anführer der Reichsarmee Ludwig von Baden und trat in Schwaben den Feinden entgegen. Unab- hängig vom Wiener Hofkriegsrath konnte Eugen bei allen Unternehmungen seinem eigenen Geiste folgen. Bald schloß sich Marlborough nach einem meisterhaften Zuge am Rhein und der Mosel (wo er seine Absicht nicht nur vor den ihn verfolgenden Franzosen, sondern sogar vor seinen eigenen hol- ländischen und englischen Truppen zu verbergen wußte), den beiden andern an; worauf Eugen und Marlb orough den alten bedächtigen Markgra- fen Ludwig zur Belagerung von Ingolstadt abschickten und dann in der ^70^'Schlacht bei Höchftädt (oder wie die Engländer sie nennen, von Blen- heim) die französische und bayerische Armee aufs Haupt schlugen. 20,000 Leichen deckten das Schlachtfeld, 15,000franzosen, darunter Tallard selbst, geriethen in Gefangenschaft, das ganze Kriegsgeräthe wurde erbeutet. Der Kurfürst von Bayern mußte den Franzosen über den Rhein folgen und sein Land dem Kaiser preis geben, dessen Beamte das unglückliche Volk auf bar- barische Weise peinigten. Und als endlich der Druck die Bayern zur Em- pörung trieb und sie die Dränger, die ihren Wohlstand vernichteten und ihre Söhne zur Armee schleppten, erschlugen, rückten östreichische Truppen ein und vermehrten durch Raub und Mord die Leiden des Volkes. Und um das bayerische Fürstenhaus für seine undeutsche Gesinnung zu züchtigen, i70ö-ii'.sprach der neue Kaiser Joseph I-, der seines Vaters Politik und Gesin- i7v5. nung beibehielt, über Max Emanuel und seinen Bruder, den Kölner

3. Bd. 2 - S. 384

1854 - Leipzig : Engelmann
384 Napoleon Bonaparte's Machtherrschast. eine traurige unheilvolle Regierung bis zum 3. November 1807. — Der Lstreichische Groß- herzog von Toscana erhielt das Erzstist Salzburg und die Kurwürde. Am 27. März 1 799 war Ferdinand Iii. aus seiner schönen Hauptstadt geschieden. Die französische Be- satzung war zwar vorübergehend wieder durch die östreichische verdrängt worden, nun er- folgte aber eine neue französische Occupation. Bei solchen Wechselfällen war das Land allen Unordnungen tumultuarischer Besatzungen, allen Räubereien französischer Emissäre, allem Elend des kleinen Kriegs, allen Gräueln des Parteihasses ausgesetzt. Die deutschen Reichsstände, die durch die Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich Länder und Rechte eingebüßt, oder durch rechtzeitigen Anschluß an den mächtigen Nachbar Napoleons Gunst erlangt hatten, erhielten durch den so- 28. Febr. genannten Reichsdeputationshauptschluß reichliche Entschädigung in den ' säcularisirten Bistbümern und Stiftern und in den aufgehobenen Reichsstädten auf dem rechten Rheinufer. „In Paris begann ein Handel mit deutschen Bis- thümern, Abteien, freien Reichsstädten, wobei die fürstlichen Bewerber vor dem ersten Cónsul, seinen Gesandten und Geschäftsmännern mit goldbeladenen Hän- den erschienen und vor Talleyrand's Mätresse, seinem Secretär Matthieu und dem Gesandten Laforest in Regensburg um die Wette krochen." Preußen erlangte die Bisthümer Münster, Hildesheim, Paderborn, mehrere Ab- teien und Reichsstädte (Mühlhausen, Nordhausen), die mainzischen Besitzungen in Thü- ringen (Erfurt) und das Eichsseld. Bayern erhielt die geistlichen Fürstenthümer Würz- burg, Bamberg, Augsburg, die Bisthümer Freising und Passau, mehrere Abteien und Reichsstädte (Schweinfurt, Kempten, Memmingen, Kaufbeucrn, Nördlin- gen rc.); der zum Kurfürsten erhobene Markgraf Friedrich von Baden bekam die durch den Tod des Kurfürsten Karl Theodor (st 1799) erledigten pfälzischen Aemter Bret- ten, Heidelberg und Ladenburg mit der Stadt Mannheim; ferner die diesseitigen Gebiete der säcularisirten Bisthümer Konstanz, Basel, Straßburg und Speier, mehrere Reichs- städte (Psullcndorf, Ueberlingen, Offenburg u. a.) und viele Klöster und Stifter (Salem, Lichtenthal, Allerheiligen, Ettenheimmünster u. a.); der tyrannische aber kluge Herzog Friedrich von Würtemberg erhielt für seine Verluste in Frankreich (Mömpelgard u. a.) eine große Anzahl säcularisirter Abteien und Klöster und mehrere wichtige Reichsstädte (Reutlingen, Hall, Gmünd, Heilbronn, Eßlingen u. a.). Auf ähnliche Weise wurden ent- schädigt und vergrößert: Hessen-Kassel (durch Fritzlar, Amöneburg, Gelnhausen u. a.); Hessen-Darmstadt (mit den Mainzer Aemtern Gernsheim, Bcnsheim, Lorsch, Heppen- heim u. a., mit dem Reste des Bisthums Worms, mit einigen pfälzischen Aemtern und mehreren geistlichen Stiftern (Hirschhorn, Seligenstadt u. ass); Nassau (mit mehreren mainzischen und pfälzischen Aemtern im Rheingau u. a.) und einige nachmals mediatisirte Fürsten, wie Lein in gen (mit der Abtei Amorbach), Isenburg, Hohenlohe, Lö- wenstein und mehrere R eich s gra sen. Wilhelm von Oran ten, der Sohn des flüchtigen Erbstatthalters von Holland (§. 727.) erhielt die Stifter Fulda und Corvey. Dagegen wurden die beiden geistlichenkurfürstenthümerköln und Trier und eine große Anzahl Bisthümer ganz eingezogcn, das Erzstist Mainz auf wenige Orte (Aschaffcnburg, Wetzlar) beschränkt und die zahlreichen Reichsstädte auf sechs vermindert (Hamburg, Bre- men, Lübeck, Frankfurt, Nürnberg, Augsburg). Die höchste geistliche Würde erhielt der Fürst Karl von Dalberg als Reichskanzler und Fürst Primas. Außer dem Nest des Kurfürstcnthums Mainz besaß er noch das Bisthum Regensburg. Während dieser Vorgänge hatte sich in Rußland eine wichtige Begebenheit zugetragen. Pauls Verhältniß zu Oestreich und England war in demselben Grade feindselig geworden, als seine Verbindung mit Bonaparte sich freundlicher und inniger gestaltet hatte (§. 740). Er erneuerte den Plan seiner Mutter (§. 677.)

4. Bd. 2 - S. 399

1854 - Leipzig : Engelmann
399 Das französische Kaiserreich. 2) Excelmans, Freiwilliger 1791, Divisionsgeneral 1812, Großkanzler der Ehrenlegion 1849, Marschall 1851, gest. 23. Juli 1852, 77 I. alt. §. 748. Der Rheinbund. Durch die Erhebung des Kurfürsten von Bayern und des Herzogs von Würtemberg zur souverainen Königs- würde war bereits die Verfassung des deutschen Reichs aufgelöst. Napoleon kam daher auf den Gedanken, durch Stiftung des Rheinbundes den Süden und Westen von Deutschland dem östreichifchen Einflüsse ganz zu entrücken und an sich zu ketten. Bei der Selbstsucht der meisten deutschen Fürsten und bei der obwaltenden Furcht vor dem gewaltigen Gebieter, auf dessen Seite immer das Schlachtenglück war, fiel es dem schlauen Talley - rand und dem Kurfürsten-Erzkanzler von Dalberg nicht schwer, durch die Aussicht auf Landergewinn und Machtvergrößerung eine Anzahl Fürsten und Reichsstände zur Trennung vom deutschen Reiche und zum Anschluß an Frankreich zu bewegen. Am 12. Juli 1806 wurde in Paris der Grundver- trag unterzeichnet, kraft dessen Napoleon als Protector des Rhein- bundes den einzelnen Gliedern (Bayern, Würtemberg, Baden, Darm- ftadt, Berg, Nassau, Hohenzollern, Lichtenstein u. a. m.) in Betreff der Besteuerung, Conscription, Gesetzgebung und obersten Gerichtsbarkeit voll- kommenes Herrenrecht (Souverainetat) zuerkannte gegen die Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl Truppen (bis zum Belauf von 63,000 Mann) zu des Kaisers Verfügung bereit zu halten. Der zum Fürst Primas erhobene und mit der Stadt Frankfurt beschenkte Kurfürst - Erzkanzler Dalberg ward als Napoleons Stellvertreter beim Rheinbund ausersehen. Durch neue Gebietsvermehrung und durch Unterordnung (Mediatisirung) vieler kleinen vordem unmittelbaren Reichsstände unter die Oberhoheit der größeren Fürsten, von deren Gebiet jene eingeschlossen waren, nahm die Macht der Bundesglieder bedeutend zu. Kaiser Franz Ii., der schon vorher durch Uebertragung der Kaiserwürde auf die östreichifchen Erbstaatcn sein geringes Vertrauen auf den Fortbestand des Reichs kund gegeben, entsagte der deut- schen Kaiserwürde, nannte sich Franzi., Kaiser von Oestreich und entzog seine sammtlichen Staaten dem deutschen Reichsverband. Damit wurde das heilige römische Reich deutscher Nation aufgelöst; durch c- innere Zwietracht und machtlose Vielherrschaft war es schon längst zum Schatten herabgesunken. Jetzt wurden seine mächtigsten Glieder die Vasallen eines fremden Zwingherrn. Die Reichsgesetze wurden abgeschafft und die Unterthanen der Rheinbundsftaaten traten bis zur Ausarbeitung neuer Ge- setze in den Zustand einer rechtlosen Uebergangsperiode. Wohl drückte das Gefühl der Schmach manche deutsche Brust; und E. M. Arndt gab in dem „Geist der Zeit" diesem Gefühle Worte; aber wie Wenige wagten es noch ferner zu sprechen, seitdem der wackere Buchhändler Palm von Nürn- berg auf Befehl des despotischen Machthabers das Opfer eines schmachvollen Justizmordes geworden, weil er sich weigerte, den Verfasser einer von ihm

5. Bd. 2 - S. 400

1854 - Leipzig : Engelmann
400 23. Jan 1800. 13. Sept 1806. Napoleon Bonaparte's Machtherrschaft. verlegten kleinen Schrift „Deutschland in seiner tiefsten Erniedri- gung" anzugeben? Der Rheinbund umfaßte noch einige Rcichsglieder, die später mediatisirt wurden, nämlich Salm, Isenburg, Aremberg und von der Le Yen. — Zu den mediasirten Fürsten gehörten: Fürstenberg, Schwarzenberg, Thurn und Taxis, Löwenstein, Dettin- gen, Hohenlohe, Leiningen, Nassau-Oranien, Wied-Runkel, Metternich, Fugger, Bentheim, Solms, Sayn-Witgenstein u. A.; ferner die Grafen von Castell, Erbach, Stolberg, Isenburg, Stcrnberg, Plettenberg, Wartenberg, Waldbott-Bassenheim u.a. Die Media- tisirten (Standesherren) behielten ihr Patrimonial- und Privateigenthum, das Recht der niedern und mittleren Gerichtsbarkeit und das Jagd-, Fischerei- und Patronatsrecht. T. Der preußische Krieg §. 749. a) Veranlassung. Hatte die schwankende Haltung Preußens wahrend des östreichischen Kriegs und die Unschlüssigkeit des friedfertigen aber übel berathenen Königs den französischen Kaiser mit tiefem Groll erfüllt, so erzeugte die Demuth und Willfährigkeit, womit sich der gewissenlose, unpatrio- tische Haugwitz und andere Minister allen Machtsprüchen Napoleons fügten, alle Demüthigungen geduldig ertrugen und der Huld des Gewaltigen die Ehre des Landes zum Opfer brachten, in ihm die Ansicht, daß man gegen Preußen alle Rücksicht und Schonung bei Seite setzen dürfe, daß der König als Freund unzuverlässig, als Feind zaghaft und unschädlich sei. In dieser Voraussetzung behandelte Napoleon die preußischen Staatsmänner mit Hohn und Uebermuuh und gab bei jeder Gelegenheit seinen Groll und seine Mißachtung zu erkennen. Die vielfachen Kränkungen, die Napoleon absichtlich der preußischen Regierung zufügte, überzeugten diese endlich, daß jener den Krieg wünsche und daß der Friede nicht länger mit Ehren aufrecht erhalten werden könne. Zwei Ursachen erweiterten den schon bestehenden Bruch und steigerten in Preußen die Erbit- terung bis zur Kriegserklärung. 1) Der Stiftung des Rheinbundes schien die Absicht unterzuliegen, Deutschland allmählich ebenso von dem fränkischen Kaiser- thum abhängig zu machen, wie Italien und Holland. Preußen suchte daher durch Gründung eines n o r d i sche n B u n d es, dem alle am Rheinbunde noch unbe- theiligten Reichsstäude (Sachsen, Hessen-Eassel, Mecklenburg, Oldenburg, die Hansestädte, Holstein u. a. m.) beitreten sollten, dieses Vorhaben zu vereiteln und fühlte sich tief verletzt, als Napoleon diesen anfangs gebilligten und gerathe- nen Plan zuerst heimlich, dann offen mit falscher Doppelzüngigkeit Hintertrieb. 2) Das Berliner Kabinet brachte in Erfahrung, daß Napoleon bei Erneuerung der Friedensunterhandlungen mit dem englischen Ministerium diesem die Zurück- gabe des an Preußen abgetretenen Kurfürstenthum Hannover angeboten habe, ohne mit der preußischen Regierung darüber Rücksprache zu nehmen. (— Die Vernichtung der französischen Flotte bei Trafalgar (§. 747.) hatte den Kaiser .aufs Neue überzeugt, daß er trotz aller Landsiege das meerbeherrschende England nicht überwinden könne, und der Tod Pitts, der den freisinnigen, den Ideen der Revolution befreundeten Fox ins Ministerium führte, erfüllte ihn mit der Hoff- nung eines Friedensschlusses. Allein ehe die Verhandlungen zum Ziel gekommen, .starb Fox und die Kriegspartei bekam wieder die Oberhand. —) Diese Erfah- rungen , verbunden mit mannichfaltigen Grenzverletznng en (Besitznahme von Wesel), brachten die preußische Regierung zu der Ueberzeugung, daß sie sich von Frankreich des Schlimmsten zu versehen habe. Sie gab ihren Unwillen auf

6. Bd. 2 - S. 153

1854 - Leipzig : Engelmann
Der dreißigjährige Krieg. 153 stand gegen Tilly's mordbrennerische Schaaren anflehte. Da kam es zu der blutigen Schlacht von Leipzig und Breitenfeld , wo die kampfgeübten kaiserlichen Schaaren durch das überlegene Feldherrntalent des Königs und die standhafte Tapferkeit seiner Krieger eine schwere Niederlage erlitten. Tilly, der selbst in Lebensgefahr schwebte, verlor 7000 seiner tapfersten Streiter und mußte eilig nach dem Süden ziehen, indeß die Sachsen in Böhmen einrückten und Gustav Adolf, dem nunmehr ganz Deutschland offen stand, sich dem Main und Rhein zuwandte. Noch vor Ablauf des Winters war das Bisthum Würzburg und der größte Theil der Unter - Pfalz in schwedischen Händen. §. 574. Gustavs Siegeszug. Das von seinem Bischof verlassene Stift Würzburg mußte dem König huldigen und empfing eine schwedische Land es- regierung. Die reiche Jesuitenbibliothek wanderte nach Upsala. Hierauf zog Gustav über Hanau nach der kaiserlichen Krönungsstadt Frankfurt, bewerk- stelligte bei Oppenheim einen beschwerlichen Uebergang über den Rhein (wobei 500 Spanier erschlagen wurden), besetzte Mainz, Worms, Mannheim, Speier und viele pfälzische Orte. Dieser glanzende Fortgang scheint in Gustavs Seele allerlei hochstrebende Plane geweckt zu haben. Daß er sich an verschiedenen Orten als Lehnsherr huldigen ließ, daß er den geachteten Kurfürsten von der Pfalz, der sich in Frankfurt bei ihm eingefunden, zwar mit großer Auszeichnung behandelte und bei sich behielt, aber nicht in seine Staaten einsetzte, daß er deut- sche Fürsten ermunterte, in schwedische Kriegsdienste zu treten (wie den tapfern Bernhard von Weimar u. A.), das Alles schien anzudeuten, daß Gustav mit dem Gedanken umgehe, festen Fuß in Deutschland zu fassen und vielleicht die Kai- serkrone auf sein Haupt zu setzen. Der Kurfürst von Sachsen schöpfte bald Arg- wohn und führte daher den böhmischen Krieg mit großer Schonung gegen die ka^ tholische Kirche und die kaiserliche Regierung, um sich den Rückweg zu Ferdinands Gnade nicht zu erschweren. Auch andere Fürsten wurden lau. Dagegen gewann der mit allen körperlichen und geistigen Vorzügen begabte König immer mehr die Herzen des Volks. Sein freundliches, mildes Wesen und seine aufrichtige Fröm- migkeit erweckten eben so sehr Liebe, wie seine Regentenweishcit, sein Muth und Feldherrntalent Ehrfurcht und Bewunderung. Im Frühjahr rückte Gustav Adolf über Nürn b erg, wo er mit Jubel empfangen und reich beschenkt ward, an die Donau, um den Krieg nach dem bisher verschont gebliebenen Bayern zu tragen und sich mit Tilly, der nahe bei dem Einfluß des Lech in die Donau eine feste Stellung genom- men, abermals zu messen. Er erzwang den Uebergang über den wohl ver- theidigten Lech. Bei der Erstürmung der feindlichen Schanze wurde Tilly durch eine Stückkugel so gefährlich verwundet, daß er '14 Tage nachher in Ingolstadt starb, noch im Augenblick des Todes mit kriegerischen Gedanken beschäftigt. Der Krieg füllte des Helden ganze Seele. Einfach und mäßig in seiner Lebensweise, verschmähte er Geld und Güter, wie Titel und Wür- den. Sinnliche Genüsse waren ihm eben so fremd wie höhere Bildung und Adel der Gesinnung. Nach der Besetzung von Augsburg, wo sich Gustav Adolf huldigen ließ, den lutherischen Gottesdienst wieder herstellte und den

7. Bd. 1 - S. 520

1854 - Leipzig : Engelmann
520 Das Mittelalter. Während des großen Zwischenreichs riß Rudolf gleich vielen andern Fürsten mehrere Reichslehen und Rechte an sich. Als nun Rudolf von Habsburg nach seiner Erhebung diese wieder zurückverlangte, trat der Markgraf dem Bunde bei, den der Gras von Wür- tem berg mit den mächtigsten Herren von Schwaben und Helvetien geschlossen, um dem Kaiser zu widerstehen und das Erworbene zu behaupten. Aber Rudolfs gutes Schwert und rasche Entschlossenheit brachte die Feinde bald zu Paaren. Er rückte in Schwaben ein, eroberte unter andern die Städte Baden, Durlach, Mühlburg und Grezingen und schreckte seine Gegner so, daß der Bund sich schnell auslös'te und Markgraf Rudolf nebst den übrigen Gliedern sich beeilten, mit dem Kaiser Friedensverträge zu schließen und ihm Gehorsam zu geloben. Dieser, dem damals noch der schwere Kampf mit O tt o kar bevorstand, kam den Reuigen wohlwollend entgegen. Er gab dem Markgrafen die erober- ten Burgen und Städte zurück, und da dieser fortan zu Habsburg hielt, so begünstigte ihn der Kaiser bei jeder Gelegenheit, daher es jenem glückte, durch eine Reihe kleiner Feh- den seine zerstreuten Besitzungen zu einem zusammenhängenden Ganzen zu vereinigen, und der eigentliche Begründer der Markgrafschaft Baden zu werden, welche die fruchtbaren Fluren an der Murg und Psinz mit den Städten Baden, Pforzheim, Durlach, mannvii. Ettlingen u. a. umfaßte. Sein Nachfolger Hermann Vii. verband damit noch Schloß ck 1291. und Herrschaft Eberstein. Ulrich -j- 1265. Eberhard 1265 — 1325. Ulrich 1325 — 1344. Die Grafen von Würtemberg. Nach dem Untergang der Hohenstaufen erhoben sich allmählich die Grafen von Würtemberg zu den angesehensten Landes- herren in Schwaben. Ulrich mit dem Daumen, ein Nachkomme Adalberts, der um das I. 1100 als erster Graf von Würtemberg und Beutelsbach genannt wird, wußte durch kluge Benutzung der schwierigen Zcitverhältnisse sein Landesgebiet durch Erwerbung von Reichsgütern zu vergrößern und von König Richard die Reichslehen des kinderlos verstorbenen Grasen von Urach, der südlich von Nürtingen wohnte und dessen Familiengüter Ulrich bereits käuflich an sich gebracht, zu erwerben. — Ulrichs zweiter Sohn, Graf Eberhard, brachte durch seine Streitsucht und seinen Widerstand gegen Rudolf von Habsburg viel Unheil über sein Land.: Rudolf belagerte ihn zwei Monate lang in seiner Hauptstadt Stuttgart, zerstörte sieben Burgen in deren Nähe und zwang ihn zur Unterwerfung. Von dem an hielt Eberhard treu am Hause Ocstreich, weshalb er auch von Rudolfs Sohn Albrecht nach dessen Sieg über Adolf von Nassau, mit der Landvogtei über die schwäbischen Städte und andern einträglichen Borrechten bedacht wurde. Dadurch sah sich Eberhard in Stand gesetzt, eine Anzahl wichtiger Be- sitzungen käuflich an sich zu bringen und somit der eigentliche Gründer von Würtemberg zu werden. So erwarb er die Herrschaft Asb erg, die Hälfte der Grafschaft Calw (1308), und große Theilc der Besitzungen der mit dem Herzogstitel gezierten Freiherren von Teck und der Grafen von Tübingen. Unter Heinrich Vii. kam neues Unglück über Würtemberg. Eberhard, wegen seiner fortwährenden Befehdung der schwäbischen Reichs- städte mir der Acht belegt, wurde durch die Verbindung des Kaisers mit seinen zahlreichen Feinden so in die Enge getrieben, daß er sich zu seinem Schwager Rudolf von Baden flüchten und Land und Leute den Gegnern überlassen mußte. Der baldige Tod des Kai- sers machte es jedoch dem Grafen möglich, das Verlorene wieder zu gewinnen. Sein Sohn Ulrich, erweiterte das väterliche Erbe durch Ankauf vieler Burgen, Städte und Herrschaften. ^Nassau" §* 346. Adolf von Nassau und Albrecht von Oestreich. 1iv987~ Theils Furcht über die rasch emporstrebende Macht der Habsburger, theils Abneigung gegen Rudolfs harten, habgierigen Sohn Albrecht bewog die Fürsten auf den Vorschlag des gewandten Erzbischofs von Mainz, den tapfern, ritterlichen Grafen Adolf von Nassau zu wählen. Aber auch er

8. Bd. 1 - S. 552

1854 - Leipzig : Engelmann
552 Das Mittelalter. Kur-Pfalz; die Erzbisthümer Trier, Köln, Mainz; Fürstenthum Nassau, Graf- schaft Isenburg). 6) Der oberrheinische Kreis (Bisthümer Worms, Speyer, Straßburg, Basel u. a.; Herzogthum Pfalz-Zweibrücken u. a. zur Rheinpsalz gehörige Besitzungen aus dem linken Rheinufer (z. B. Simmern), die Landgrafschaften Hessen (Darmstadt und Kassel mit Fulda); Leiningen, Salm u. a.m. — die Reichsstädte Worms, Speyer, Frankfurt, Wetzlar u. a>, auch die Reichsstädte Metz, Toul, Verdun, Besanyon und andere später von Frankreich dem Reiche entrissene Besitzungen gehörten zu diesem Kreise). 7) Nieder-rheinisch-westfälischer Kreis (Bisth. Münster, Osna- brück, Paderborn; Abtei Corvey u.a.; Hcrzogth. Jülich, Cleve, Berg; die Grafsch. Oldenburg mit Ost-Friesland und der Herrschaft Jever, Lippe und Waldeck u. a., die Reichsstädte Aachen, Dortmund und Köln). 8) Obersächsischer Kreis (die Kur- fürstenthümer Sachsen und Brandenburg; Thüringen, Schwarzburg, Reuß, An- halt, Mansfeld und das Herzogth. Pommern). — 9) Niedersächsischer Kreis (die Herzogthümer Braunschweig, Mecklenburg, Lauenburg, Holstein; die Erzstifte Magdeburg, Bremen, die Bisthümer Halberstadt, Hildesheim u. a.; die Reichsstädte Lübeck, Goslar, Magdeburg, Mühlhausen, Nordhausen, Hamburg und Bremen). 10) Der burguirdische Kreis (die österreichisch-spanischen Niederlande, Holland und Bel- gien). — Die Ausführung der Rechtssprüche des Reichskammergerichts wurde den mäch- tigsten unter den Reichsfürsten selbst übertragen, von denen daher je zwei als Kreis- obersten jedem der zehn Kreise vorgesetzt waren. (Böhmen, Schlesien, Mähren u. a. waren in die Kreise nicht inbegriffen und dem Reichskammergericht nicht unterworfen.) Diese Einrichtung bestand bis zum Anfang dieses Jahrhunderts. Jeder Kreis hatte eine der des Reichs ähnliche Verfassung. Die Kreisstände versammelten sich auf Kreis- oder Landtagen, wie die Reichsstände auf Reichstagen, trugen zu den gemeinschaftlichen Lasten des Kreises bei, bewilligten die Kontingente der Kreisobersten u. dergl. Vi. Geschichte der übrigen europäischen Staaten im Mittelalter. 1. Frankreich und England, a) Frankreich unter den ersten Capetingern. §. 370. Die Lehnsmonarchie. Als Hugo Capet (§. 279.) den machtlosen Thron der Karolinger bestieg, war das königliche Ansehen tief gesunken. Die Herzoge und Grafen der verschiedenen Provinzen (die Kron- Vasallen) betrachteten den König, der eigentlich nur Herr von Francien war, als ihres Gleichen und gestanden demselben nur in sofern den ersten Rang unter ihnen zu (primus ínter pares) , als sie ihn als O b er l e h n s - Herrn anerkennen und ihm huldigen mußten. Diese oberlehnsherrlichen Rechte aber durften dk Kronvasallen nicht schwachen, wenn sie nicht ihren eigenen Lehns- leuten und Untergebenen das schlimme Beispiel des Treubruchs geben und sie zu einem ähnlichen Verfahren gegen sich selbst ermuntern wollten. Denn eben so lose als die Bandezwischen dem König und den Kronvasallen, waren auch die zwischen den Kronvasallen und ihren Dienstmannen. Darum wurde die Ober- lehnsherrlichkeit des Königs stets geachtet, und er bei Streitigkeiten der Kron- vasallen unter sich und mit ihren Lehnsleuten häufig zum Schiedsrichter erwählt, was der Anfang zur Erhöhung der Königsmacht war. — Eben so hielt es auch der Klerus für rathsam, den König als obersten Heerführer und Richter, wie

9. Bd. 1 - S. 551

1854 - Leipzig : Engelmann
Verfall der Lehnsmonarchie und Entartung der Kirche. 551 §. 369. Dieser Zustand wurde zuletzt den Standen und Reichsstädten selbst unerträglich und der Wunsch nach einer neuen Reichsverfassung immer lauter. Da aber die Fürsten von ihren erworbenen oder angemaßten Rechten keine opfern wollten, so stieß jeder Vorschlag, der eine Erhöhung der Kaiser- macht und eine Schmälerung der Fürstengewalt nach sich zu ziehen drohte, auf harten Widerstand. Zuletzt vereinigten sich jedoch (hauptsächlich durch die Bemühungen des vaterländisch gesinnten Berthold von Mainz) der Kaiser Maximilian I. und die R e i ch s c o l l e g i e n (Reichstag) über eine Verfassungsform, die dem bisherigen Fehdewesen steuerte, aber das kaiser- liche Ansehen noch vollends untergrub. Auf dem Reichstag zu Worms wurde nämlich der ewige Landfrieden gestiftet und jede bewaffnete Selbst- hülfe, so wie alles Faustrecht bei Acht und Bann verboten. Zur Schlichtung aller Streitigkeiten der Reichsglieder unter einander errichtete man sodann das Neichskammergericht und theilte etwas später zur leichten Hand- habung der gerichtlichen Geschäftsordnung das Reich in zehn Kreise*). Durch diese Aenderung wurde dem Kaiser das wichtigste Recht— die oberste Leitung des Gerichtswesens — entrissen, ein Verlust, für den der von ihm eingesetzte Reichshofrath in Wien eine geringe Entschädigung war. Diese allmählich von allen Reichsständen angenommene Einrichtung befestigte die Macht der Lan des fürsten. Denn da sowohl der Kaiser, als die nun- mehr größtentheils durch Gesandte beschickten Reichstage ohne Ansehen waren, das Reichskammergericht wegen seiner Umständlichkeit und seines schleppenden Geschäftsganges schwer zu einem Resultate kam, so konnten die Landesherren, besonders die Kurfürsten, als unbeschränkte Gebieter in ihren Staaten nach Gutdünken schalten und walten. Nur die Eidgenos- sen, die damals mit Frankreich im Bunde waren, versagten dem Reichs- kammergericht die Anerkennung und verweigerten die ihnen als Reichsglieder abverlangte Dienstmannschaft. Da wollte sie Maximilian mit Waffengewalt zwingen, zog aber den Kürzern und mußte in dem Baseler Frieden von seinen Forderungen abstehen und dadurch die Unabhängigkeit der Schweiz von Deutschland anerkennen. *) Das Neichskammergericht hatte seinen Sitz zuerst in Frankfurt, dann in Speyer und zuletzt in Wetzlar. Die Namen und Hauptbcstandtheile der zehn Kreise waren fol- gende : 1) Oesterreichisch er Kreis (umfaßte die den Habsburgern zugehörenden Staaten Oestreich, Steiermark, Kärnthen, Lyrol u. a.). 2) Bayerischer Kreis (Herzogthümer Bayern und Oberpsalz; Bisthümcr Salzburg, Regensburg, Passau, Freisingen u. a.). 3) Schwäbischer Kreis ldas von Friedrich Iii. zu einem Herzog- thum erhobene Wurtemberg, die Markgrafschaft Baden; die Fürstcnthümer Ho- henzollern, Lichtenstein, Fürstenberg; die Bisthümcr Konstanz und Augsburg; die Reichs- städte Ulm, Heilbronn, Reutlingen, Memmingen u. a. m., im Ganzen 90 geistliche und weltliche Stände). 4) D e r fr ä n k i sch e K r c i s (die Bisthümcr Bamberg , Würzburg, Eichstädt; die Markgrafschaft An s b a ch und Baireuth; die Grafschaften Henneberg, Erbach, Werlheim u. a., die Reichsstädte Nürnberg, Schwcinfurt u. a., Mergentheim und andere Besitzungen des deutschen Ordens). 5) Der kurrheinische Kreis (die Maximi- lian I. 1493 — 1519. 1495. 1499.

10. Lehrbuch der Weltgeschichte - S. 695

1847 - Leipzig : Engelmann
Das Consulat. 695 gekommenen deutschen Fürsten und Reichsstände durch säcularisirte Kirchengüter und aufgehobene Reichsstädte auf der rechten Seite des Rheins entschädigt werden sollten, waren die folgenreichsten Artikel des Friedens von Lüneville. Aus der cisalpinischen Republik wurde eine italienische Republik, deren nach Lyon berufene und von Talleyrand schlau geleitete Vertreter (Consulta) Bo- naparte zum Präsidenten wählten und ihm die Regierungsgewalt gänz- lich anheimgaben. Die gesetzgebende Macht wurde einem aus verschiedenen Ständen gewählten Rath und dessen Ausschüssen (Staats-Consulta) übertragen.— Die Unterhaltung eines großen Heers für den Dienst Frankreichs war eine drückende Last, wofür jedoch eine mäßige Preßfreiheit und Theilnahme an dem öffentlichen Staatsleben einigen Ersatz gewährte.- Die Italiener, die von römischer Freiheit und Republikanismus geträumt, krochen bald im Staube vor dem neuen Macht- haber, der in Mailand zuerst die Messe besuchte, als Einleitung zum Abschluß des Concordats. — Toskana wurde zu einem Königreich Etrurien umgc- schaffen und dem spanischen Herzog von Parma übergeben; der östreichische Großherzog von Toscana erhielt das Erzstift Salzburg und die Kurwürde» Die deutschen Reichsstände, die durch die Abtretung des linken Rhein- ufers an Frankreich Länder und Rechte eingebüßt, oder durch rechtzeitigen An- schluß an den mächtigen Nachbarn Napoleon's Gunst erlangt hatten, erhiel- ten durch den sogenannten Reich sd ep n tat io ns h a n p t sch luß reichliche 2z.^Febr. Entschädigung in den säcularisirten Bisthnmcrn und Stiftern und in den aufgehobenen Reichsstädten aus der rechten Rheinseite. Preußen erlangte das Bisthum Münster, mehre Abteien und Reichsstädte (Mühlhausen, Nordhausen), das Gebiet von Erfurt und die mainzischen Besitz- ungen in Thüringen. Bayern erhielt die geistlichen Fürstenthümer Würzburg, Bamberg, Augsburg, die Bisthümer Frei sing und Passau, mehre Ab- teien und Reichsstädte (Schweinfurt, Kempten, Memmingen, Kaufbeuern, Nörd- lingen 2c.); der zum Kurfürsten erhobene Markgraf Karl Friedrich von Baden bekam die durch den Tod des Kurfürsten Karl Theodor erledigten pfälzischen Aemter Bretten, Heidelberg und Ladenburg mit der Stadt Mannheim; ferner die dies- seitigen Gebiete der säcularisirten Bisthümer Konstanz, Basel, Straßburg und Speier, mehre Reichsstädte (Pfullendorf, Ueberlingen, Offenburg u. a.) und viele Klöster und Stifter (Salem, Lichtenthal, Allerheiligen, Ettenheimmünster u. a.); der tyrannische aber kluge Herzog Friedrich von Würtemberg erhielt für seine Verluste in Frankreich (Mömpelgard u. a.) eine große Anzahl säcularisirter Abteien und Klöster und mehre wichtige Reichsstädte (Reutlingen, Hall, Gmünd, Heilbronn, Eßlingen u. a.). Aus ähnliche Weise wurden entschädigt und vergrößert: Hessen-Kassel (durch Fritzlar, Amöneburg, Gelnhausen u. a.); Hessen-Darm- stadt (mit den Mainzer Aemtern Gernsheim, Bensheim, Lorsch, Heppenheim u. a., mit dem Reste des Bisthums Worms, mit einigen pfälzischen Aemtern und mehren ' geistlichen Stiftern (Hirschhorn, Seligenstadt u. a.); Nassau (mit mehren main- zischen und pfälzischen Aemtern im Rheingau u. a.) und einige nachmals mediati- sirte Fürsten, wie Leiningen (mit der Abtei Amorbach), Isenburg, Hohen- lohe, Löwenstein und mehre Reichsgrafen. Dagegen wurden die beiden geistlichen Kursürstenthümer Köln und Trier und eine große Anzahl Bisthümer
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