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1. Hessische Geschichte - S. 49

1897 - Gießen : Ricker
— 49 — habe versprochen, den Landgrafen nicht in „ewiger" Gefangenschaft zu halten. Er wurde in Ondenarde und Mecheln in Belgien 5 Jahre gefangen gehalten. Ein Fluchtversuch mißglückte. Während dieser Zeit führte Philipps Sohn Wilhelm die Regierung in Hessen. Dieser verband sich, als der Kaiser trotz vielseitiger Vorstellungen seinen Gefangenen nicht freigeben wollte, mit seinem Schwager Moritz von Sachsen und dem Könige Heinrich Ii. von Frankreich, um den Kaiser zur Nachgiebigkeit zu zwingen. Als derselbe in Tirol weilte, überfiel ihn Moritz mit starker Heeresmacht in Innsbruck. Nur mit Mühe gelang es dem Kaiser der Gefangenschaft zu entkommen. Sein Bruder Ferdinand schloß mit den protestantischen Fürsten den Passaner Vertrag (1552), demznfolge die Gefangenen freigegeben wurden. Der Augsburger Religionsfriede (1555) gewährte der Augsburger Konfession volle Religionsfreiheit. Philipps letzte Lebensjahre waren der Wohlfahrt feines Landes gewidmet. Er starb den 31. März 1567 zu Kassel, im 49. Jahre seiner Regierung. Sein letzter Wunsch war, daß seine 4 Söhne die Landgrafschaft Hessen nicht teilen sollten. Für den Fall, daß dieselben nicht mit einander leben könnten, verordnete er, daß der älteste, Wilhelm, Niederhessen mit Kassel erhalten sollte, Ludwig, der zweite Sohn, Oberhessen mit der Hauptstadt Marburg, Philipp die niedere Grafschaft Katzenellenbogen mit Rheinfels und St. Goar, Georg, der jüngste, die obere Grafschaft Katzenellenbogen mit der Hauptstadt Darmstadt. — 2. Hessisches Heerwesen. a) Von der ältesten Beit bis auf Philipp den Großmütigen. Die Grundlage der hessischen Kriegsmacht war das Lehnswesen. Die Ritterschaft des Landgrafen bildete der hessische Landadel, der seine Burgen dem Landgrafen als Lehen übergeben hatte oder mit Burgen, Gerichten und Rittergütern von dem Landgrafen belehnt, und somit als Lehnsträger oder Vasall zum Kriegsdienste verpflichtet war. Zur Zeit Philipps des Großmütigen gab es in Ober- und Niederhessen und Katzenellenbogen allein 280 adelige Geschlechter, die sich wieder in mehrere Linien teilten. In den mit Schlössern versehenen Städten oder in ihren eigenen Burgeu unterhielten die Landgrafen eine stattliche Anzahl von Burgmannen und Amtleuten, welche gleichfalls Heeresfolge zu leisten hatten. Im 15. Jahrhundert zur Zeit Kaiser Friedrichs Iii. besaßen die hessischen Landgrafen in Ober- und Niederhessen allein 42 mit Schlössern versehene Städte und 34 eigene Burgen. Außer diesen Kriegspflichtigen aus dem hessischen Adel und den Burgmannen gab es noch reichsunmittelbare und gräfliche Vasallen, Berg Sr, Hessen. 4

2. Hessische Geschichte - S. 54

1897 - Gießen : Ricker
— 54 — und erzielte eine Jahreseinnahme von 350 000 fl. Der 4. Teil, etwa 90 000 fl., war für die Hofhaltung nötig, und fo konnte diese Summe für einen großen Krieg nicht ausreichen. Wurde der Krieg für einen Freund geführt, so erhielt man eine Entschädigung. Die Klöster des Landes mußten die Kosten decken helfen. Der Bauernkrieg hatte den Landgrafen viel Geld gekostet; der schwäbische Bund verlangte allein einen Beitrag von mehreren 1000 fl. Die Klöster mußten je 20 Mark Silber beisteuern. Obschon der Württembergische Feldzug allein über 400 000 fl. erforderte, konnte der Landgraf trotzdem dem französischen Gesandten erklären, daß er noch 300 000 fl. bereit liegen habe, ein Beweis, daß der Landgraf ein sparsamer Landesvater war. Bei der Gründung des schmalkaldischen Bundes mußte Hessen allein 30 000 fl. in die Bundeskaffe zahlen. Die Kriegskosten des schmalkaldischen Krieges betrugen 2 Millionen fl., von welchen allein auf Hessen 500 000 fl. kamen. Außerdem mußte nach der Kapitulation des Landgrafen 150 000 fl. vom Lande als Kriegsentschädigung an den Kaiser gezahlt werden. Diese großen Anforderungen an die landesherrliche Kasse legte dem Fürsten die Pflicht auf, Steuern zu erheben. Die älteste allgemeine Steuer war die sogenannte „Landessteuer", ein Beitrag zum „gemeinen Pfennig", welchen das Land für das Reich zu leisten hatte, und welcher auf dem Reichstage bestimmt wurde. In den Türkenkriegen heißt die Steuer „Türkensteuer". Hessen hatte für das Reich 50 Reiter und 260 Fußgänger zu stellen oder für einen Monat der Reichshilfe „Römer-monat" 1640 fl. zu zahlen. Eine große Reichssteuer mußte im Türkenkriege im Jahre 1532 nach dem Nürnberger Religionsfrieden aufgebracht werden, so daß außer den Städten und Gerichten auch die Ritter, die sonst steuerfrei waren, herangezogen werden mußten. Sie steuerten von dem eigenen Einkommen den 6. und von dem ihrer Hintersassen den 4. Pfennig vom Hundert bei. Zu dem an die schmalkaldische Bundeskasse zu zahlenden Beitrage von 30 000 fl. bewilligten die Städte und Ämter eine „halbe Landessteuer", 1555 wurde eine Viertellandessteuer zu den Kriegskosten und zu der Abfindungssumme der nassauischen Ansprüche auf Katzenellenbogen gewährt; aber immer heißt diese Steuer „Türkensteuer". 1566 wurde eine „ eilende Türkensteuer" erhoben. Die Türkensteuer wurde nach folgenden Grundsätzen veranschlagt: Von 100 fl. Steuerkapital oder 20 fl. Einkommen wurde 1/2 fl. bezahlt, Fürstliche Unterthanen in Nieder- und Oberheffen, in der Ober- und Niedergrafschaft und Grafchaft Dietz zahlen 49946 fl.; der Adel des Niederfürstentums : 4522 fl., Stifter und Geistliche: 1104, Adel des Ober-fürstentums: 4182 fl., Land-Komthur: 500 fl., Universität Marburg: 282 fl., die hessischen Spitalien: 880 fl., Ausländische von Adel, geistliche und weltliche Stände der Obergrafschaft: 588 fl., in Summe 12058 fl., zu 49946 fl. ergiebt 62004 fl. Zu dem Bau der Festungen hatten die Städte durch Geldleistungen und Arbeit helfen müssen. Zur Wiederherstellung der geschleiften Festungen lieferten sie 1569: 12 000 fl., 1573 für Kassel allein 20 000 fl.

3. Leitfaden der Bayerischen Geschichte für höhere Lehranstalten - S. 92

1908 - Bamberg : Buchner
92 Innere Geschichte 1806-25. 4) Bitter, 5) Kdeliche mit dem prdicate: von". - Aonkordat. Der bischfliche Sitz von Freising wird nach Mnchen verlegt, und zum Metropolitan-Sitze erhoben. . . . Diesem (Erzbischofe werden die bischflichen Kirchen von Augsburg, Passau und Regensburg ... als Suffragan-Kirchen untergeordnet. Die bischfliche Kirche von Bamberg wird zur Metropolitan-Kirche erhoben, und derselben werden die bischflichen Kirchen von Ivrzburg, Eichstdt und Speyer als Sufftagan-Kirchen zugetheilt. Seine Knigliche Majestt werden . . . einige Klster der geistlichen Orden . . . herstellen lassen. Seine Heiligkeit werden . . . Seiner Majestt dem Könige ... auf ewige Zeiten das Indult verleihen, zu den erledigten erzbischflichen und bischflichen Sthlen im Knigreiche Baiern wrdige und taugliche Geistliche zu ernennen. . . . Denselben wird seine Heiligkeit nach den gewhnlichen Formen die canonische Einsetzung ertheilen. Die (Erzbischofe und Bischfe werden in die Hnde Seiner Kniglichen Majestt den Eid der Treue . . . ablegen. Edikt fr die Protestanten. Das oberste (Episcopat. . . soll knftig durch ein selbstndiges (Dber-Confiftorium ausgebt werden, welches dem Staats -Ministerium des Innern unmittelbar untergeordnet ist. Statt der bisherigen (Beneral-Decanate sollen dreq (Tonsistoriert, in Ansbach, Baireuth und fr den Rheinkreis'). zu Speyer, errichtet werden. Nie erschien", sagt Heigel, das Knigtum ehrwrdiger, als da Max Joseph, von seinen Kindern und den Kronbeamten begleitet, in die Versammlung der Stnde trat und jene freiwillig bernommenen Pflichten des Monarchen gegen feine Untertanen beschwor." Schon vorher hatte Kronprinz Ludwig die feierliche Erklrung abgegeben, da er die Verfassung als ein bindendes Staats-Grundgesetz in allen seinen Theilen vollkommen anerkenne". Naturgem wurde die Konstitution in der Folgezeit vielfach ab-gendert und ergnzt2). Verfassungsnderungen. L Zeit Ludwigs I. (1(85^): Die Bekenner der . . . griechischen Kirche genieen mit den Bekennern der in dem Knigreiche bereits verfassungsmig bestehenden drei) christlichen Kirchen-Gesellschaften gleiche brgerliche und politische Rechte. Gesetz, die Festsetzung einer permanenten Eivil-Iiste betr. 2. Zeit Maximilians Il (1(8^8): Das nach ... der Verfassungs-Urkunde dem König ausschlieend zustehende Recht, Abnderungen in den Bestimmungen der Der-fassungs-Urkunde, oder Zustze zu derselben in Vorschlag zu bringen (Recht der Initiative), wird . . . auch den Stnden des Reichs eingerumt. Gesetz, die Verantwortlichkeit der Minister betr. Das Gesetz, diev)ahl derlandtags-Abge-ordneten Betr." verfgte u. a., da die Abgeordneten nicht mehr nach Stnden, sondern nach Wahlbezirken gewhlt werden sollten. Das Edikt der die Freiheit der Presse und des Buchhandels" hebt die gleichnamige 3. Beilage zur Verf. auf und bestimmt u. a.: der Anklagen wegen verbrechen oder vergehen begangen durch die Presse, haben nach ffentlichem und mndlichem Verfahren Schwur-gerichte zu erkennen. Tdas von Erzeugnissen der Presse verordnet ist, gilt auch von !) 1818 vereinigten sich die pflzischen Lutheraner und Reformierten zu einer unterten Kirche. 2) Betr. der Verfassung des Deutschen Reiches vgl. Abschn. 42.

4. Leitfaden der Bayerischen Geschichte für höhere Lehranstalten - S. 22

1908 - Bamberg : Buchner
22 Verfassung, Wirtschaft, Kultur vom 10.-13. Jahrhundert. Burgund) begterten Grafen von Hndechs; dann die (Drtenburger, Kbens-berger, Zulzbacher. Noch bedeutender waren die Markgrafschaften, deren Geschicke bereits besprochen wurden (Hbschn. 3, 6, 8). Seit Otto I. gab es ferner fr Bayern, Schwaben, Sachsen und Lothringen je einen Pfalzgrafen, deren Hufgabe u. a. die berwachung der Krongter und wohl auch die der Herzoge war. Diesen unterstanden sie nur insofern, als sie durch den Besitz von Grafschaften in ein Lehensverhltnis zu ihnen traten. In Bayern bekleideten zuerst die Luitpoldinger (f. Hbschn. 4), dann die Rrtbonen, endlich seit den Tagen Kaiser Heinrichs V. die Wittelsbacher das Pfalzgrafenamt. Da diese 1180 die herzogliche Wrde erhielten, wurde es bald zu einem bloen Hamen. 3u viel grerer Bedeutung gelangten die lothringischen Pfalzgrafen, auf die wir noch kommen werden. Ruch die Bischfe wuten eine der grflichen mindestens ebenbrtige Stellung zu erreichen. Unter den zahlreichen Burggrafen" verdienen nur die von Regensburg Erwhnung ; man kann sie ungefhr als Festungsgouverneure betrachten. Ihre Burggraf-schaft kam noch im 12. Jahrhundert an die Wittelsbacher. Die Landgrafschaft der Leuchtenberger beruhte, anders als die thringische oder elsssische, nur auf einem Titel. b) Schon unter den Karolingern (s. Hbschn. 5) wuchs der Grogrundbesitz ; er wurde zumal durch Schenkungen weiterhin vergrert. Hus dem Grundbesitz ergab sich in der Seit des Lehenswesens, welches militrisch an die Stelle der frheren Heerbannverfassung getreten war, mehr oder weniger nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die gesellschaftlich e Gliederung. Wichtiger als die Geburt war jetzt die Stellung. Der hohe Hdel (principes, primates) knpfte sich, abgesehen von Besitz und Waffendienst, an die hohen Rmter. 3u ihm kamen als neue Hdels-klassen die Freiherrn x) (Edlen, Dynasten, nobiles) und die Ministerialen. Die gewhnlichen Freien dagegen standen dem Kriegsdienst ferne und bauten ihren Boden selbst. Zwischen ihnen und den Unfreien erscheinen die Unterschiede viel weniger ausgeprgt als frher; doch muten die unfreien Bauern auer Naturalabgaben auch Zins bezahlen und fronen. Rlles in allem war die Lage des Bauernstandes in diesen Jahrhunderten nicht ungnstig; ja er gelangte in der Folge bisweilen zu ppigem Wohlstand (Meier helmbrecht"). His Verwalter der groen Gter, im Hof- und Heeresdienst, als bischfliche Ceib wachen spielten die Ministerialen, obwohl meistens unfreier Hb&unft, eine groe i) Heben freier Herr" findet sich auch die Bezeichnung baro" (eigentlich Mann") Edler" ist heute der Titel der niedersten Kdelsklasse sterreichs.

5. Leitfaden der Bayerischen Geschichte für höhere Lehranstalten - S. 27

1908 - Bamberg : Buchner
Innere Politik. 27 erledigt. Sie griff, wie ein Blick auf die Karte lehrt, im Norden und Osten der die Grenzen des heutigen Regierungsbezirkes hinaus; dagegen fehlte zunchst der Sdwesten, so Zweibrcken, und das brige war mit bischflichen und anderen Gebieten bunt durchsetzt. Buch auf pflzischem Boden haben sich die Benediktiner, Listercienser und prmon-stratenser bettigt; besonders berhmt war das Kloster visibodenberg. Die Beziehungen Ludwigs zum Kaiser blieben nicht ungetrbt- auch sonst traf ihn während seiner Regierung manches Migeschick, so, als er 1221 in gypten gegen den Sultan El Kamil zog. 1231 wurde der Herzog zu Kelheim von einem unbekannten Mrder erdolcht. (Dtto Ii. (123153; der (Erlauchte" heit er nur durch Miverstndnis) hatte gleich seinem Dater mit den Selbstndigkeitsbestrebungen der Bischfe zu kmpfen; die unruhige Nachbarschaft Friedrichs des Streitbaren, des Herzogs von sterreich und Steiermark, trug auch nicht dazu bei seine Regierung friedlich zu gestalten. Unter dem (Einflu der Kurie stand der Herzog dem Kaiser, dem er mitraute, lange feindselig gegenber; erst spt kam es zu einer, dann allerdings dauernden Annherung an Friedrich Ii., nicht zum wenigsten unter dem Eindruck der Mongolengefahr. Die Verbindung von Ottos Tochter Elisabeth mit dem Kaisersohne Konrad krftigte das Band. Der Tod des letzten Vabenbergers Friedrich 1246 bot dem Herzog Gelegenheit, sterreich und Steiermark dem Mutterlande zurckzugewinnen; allein der Kaiser zog beide Herzogtmer ein und auch nach Friedrichs Ableben (1250) vermochte (Dtto, von den Bischfen beschftigt, die bayerischen Ansprche gegen den Widerstand der sterreicher und (Dttokars von Bhmen nicht durchzusetzen. Uu* 3nrtere Politik. Das Streben der rundherren sich innerhalb ihrer Gebiete mglichst unabhngig zu machen, reichsunmittelbar zu werden, bedrohte das Herzogtum um so mehr, als sein Bestand gegen frher sehr zusammengeschmolzen war. Es umfate von den Kolonisationsgebieten nur noch das westliche (Dberfterreich und einen Teil des Nordgaus; Mitte des 13. Jahrhunderts brckelte schlielich fast ganz Tirol ab, wo zuerst die Bischfe von Trient, dann die von Brixen mehr und mehr vom Stammlande abgerckt waren (s. Rbfchn. 8 am Schlu). Um diese Zeit erreichten auch die bayerischen Bischfe unter fortwhrenden Kmpfen mit den Wittels-bachern ihr Ziel, eine der herzoglichen ziemlich ebenbrtige Landeshoheit^), und behaupteten sie bis ins 19. Jahrhundert. Einen Ersatz i) Dieser Begriff umfate neben der Gerichtshoheit, Gesetzgebung, dem Abgaben-, Polizei- und Militrwesen, der Hmtergeroalt zumeist auch die ehemaligen Regalien", wie das Zoll-, Mnz-, Forstrecht usw.

6. Geschichte der Neuzeit - S. 23

1915 - Bamberg : Buchner
Bauernkrieg. 23 ftiedenen Bauern im Elsaß der Bundschuh (Bundschuh = gebundener Bauernschuh, im Gegensatz zu dem Stiefel der Ritter), 1514 in Württemberg der Hrme Konrad gegründet. Der große Bauernkrieg brach 1524 in Gberschwaben los und verbreitete sich rasch über Tirol ins Salzburgische, von den Alpen bis zum harz, von dem Wasgenwald bis zum Böhmerwald. Nur im Herzogtum Bayern, wo die Bauern strenger Übermacht und in ihren Rechten besser geschützt waren, blieb die Ordnung ungestört. Itiit den aufständischen Bauern machte an vielen Orten auch die besitzlose Bevölkerung der Städte gemeinsame Sache. Der Gegensatz war arm und reich, Knecht und Herr. Doch wußten die Anführer der (Empörer, Schenkwirte, stellenlose Pfarrer oder auch unzufriedene Ritter wie (Bötz von Berlichingen, Luthers Lehre von der evangelischen Freiheit für ihre Zwecke auszunützen. Die Bauern stellten ihre Forderungen in 12 Artikeln zusammen und verlangten das Recht ihre Pfarrer selbst zu wählen, Abschaffung der Leibeigenschaft, Verminderung der Fronen und Zehnten. Als es zum handeln kam, zeigten sie sich unschlüssig, unkriegerisch und roh. Besonders hatten es die Bauern auf die reichen Vorräte in den Klöstern abgesehen, unter denen sie ordentlich aufräumten. Line blutige Gewalttat verübten sie in dem Städtchen weinsberg, hier befehligte der Graf Ludwig von helf enstein. Aber ein Teil der Bürgerschaft hielt es mit den Bauern und so gelang es diesen den (Drt einzunehmen. Der Graf und eine Artzahl Edle wurden durch die Spieße der Bauern gejagt, während einer von ihnen mit der Pfeife aufspielte. Der erschreckte Adel in Franken und am Rhein beugte sich vor den Bauern; er gelobte Gehorsam gegen die 12 Artikel, einzelne von ihnen lieferten den Bauern Geschütz. viele Städte folgten ihrem Beispiel. Götz (Gottfried) von Berlichingen, 1480 auf dem Stammschlosse seines Geschlechtes zu Jagsthausen im heutigen Württemberg geboren, verlor im Lands-huter (Erbfolgekrieg vor Landshut durch einen Schutz die rechte Hand, die er durch eine eiserne ersetzen ließ. (Er war der bekannteste Vertreter des zu Gewalt und Selbsthilfe neigenden Reichsrittertums am Ende des mittelalters. 3n zahllosen Fehden griff er namentlich Reichsstädte und geistliche Fürsten an und übernahm 1525 im Bauernkrieg unfreiwillig die Führung des Gdenwälder Haufens, legte aber den (Oberbefehl bald wieder nieder. Das Reichskammergericht erklärte ihn wegen seines Verhaltens für schuldlos; dagegen wurde er auf Betreiben des Schwäbischen Bundes gefangen genommen und über 10 Jahre in haft gehalten. (Er starb 1562. Die Beschreibung seines Lebens, die er selbst versetzt hatte, lieferte Goethe den Stoff zu seinem ersten größeren Drama „Götz von Berlichingen". 3m Frühjahr 1525 begann das schwäbische Bundesheer unter Georg 1525 Truchseß von Waldburg den Kampf gegen die Bauern. Im Sommer war

7. Geographie für Bayerische Mittelschulen - S. 65

1890 - Bamberg : Buchner
Bevölkerung. — Staat. 65 Mündung nach No und schließt die Striche des obersten Naabgebietes nicht ein. Außerhalb dieser Grenze ist alles übrige Land mit Aus- nähme des s von der mitteren Altmühl und vom Hesselberg an auftretenden schwäbischen Stammes als fränkisch zu bezeichnen, auch die Pfalz. Dem entsprechen die Zahlen der Bevölkerung, insoferne die Bayern nicht ganz 21/io Millionen, die Franken über 26/io Mill. ausmachen, die Schwaben etwa 700 000. Der Konfession nach zählt man 3850000 Katholiken und 1540 000 Protestanten, dazu kommen noch ungefähr 60000 Israeliten. Die Zahl der Einwohner beträgt 5450 000 Menschen. Sie verteilen sich im Lande in der Weise, daß abgesehen von mittleren und größeren Städten in den meisten Bezirken 60—80 Köpfe auf den qkm treffen; 80—120 leben in den gewerbthätigsten und fruchtbarsten Bezirken Frankens und an der östlichsten Donaustrecke, sowie in der Osthälfte und im W der Pfalz, 40—60 im Hochland Südbayerns, auf dem Jura und dem Haardtgebirge. d. Staat. Das gesamte Gebiet, 76000 qlsm umfassend, ist als Königreich der zweitbedeutendste Staat des Deutschen Reiches. Es wird im Namen des Königs nach den Bestimmungen der Staatsverfassung regiert, nach welcher der Inhaber der königlichen Macht in Verbindung mit der Volksvertretung, dem Landtag, das Gesetzgebungsrecht ausübt. Die Beamten und Richter aber handeln nur im königlichen Austrage. Ihre obersten Behörden haben sie an 6 Staatsministerien, während zwei oberste Gerichtshöfe, einer für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten und Strafrecht, der andere für Verwaltungsstreitfragen die höchsten Aufsichts- und Urteilsbehörden bilden. Die kirchliche Ordnung der katholischen Kirche wird in 8 katho- tischen Bistümern verwaltet, und zwar durch die Erzbischöse von München und Bamberg, und die Bischöfe von Passau, Regensbnrg, Augsburg, Eichstädt, Würzburg, Speier. Die protestantische Kirchen- gemeinschast diesseits des Rheins steht unter dem kgl. Oberkonsistorium zu Müuchen, sowie den kgl. Konsistorien zu Ansbach und Bayreuth, die Protestanten der Pfalz unter dem k. Konsistorium zu Speier. Das Heer besteht aus 2 Armeekorps, deren Generalkommandos sich in München und in Würzburg befinden. Jene fetzen sich aus 19 Infanterieregimenten, 4 Jägerbataillonen, 10 Reiter-, 4 Artillerie- Regimentern, den technischen Waffengattungen und den Sanitäts- truppeu zusammen. Außer dem stehenden Heere gehört hiezu die Landwehr und im Kriegsfalle auch der Landsturm. Für die gesamte Staatsverwaltung aber bedurfte es der Ein- teilung des Landes in. kleinere Gebiete: es sind 8 Kreise oder Regierungsbezirke, die wiederum aus Bezirksamtsdistrikteu bestehen. Die ersteren sind:

8. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrer- und Lehrerinnenseminare - S. 335

1912 - Habelschwerdt : Franke
335 eines Primas von Deutschland. Wrttemberg, Baden, Hessen-Kassel und Salzburg wurden zu Kurfrstentmern erhoben. Die geistlichen Staaten (23 Bistmer und 19 Abteien mit rund 1700 Quadratmeilen Gebiet) wurden skularisiert.* Ferner verloren 46 Reichsstdte, die Reichsdrfer, die grflichen und ritterschaftlichen Gebiete, im ganzen 112 Staaten, ihre politische Selbstndigkeit. Preußen erhielt die Bistmer Paderborn, Hildesheim, die stliche Hlfte des Bistums Mnster, die in Thringen liegendenbesitzungen des Erzbistums Mainz (Erfurt, das Eichsfeld), einige Reichsstdte und Abteien. Diese Erwerbungen umfaten rund 10 000 qkm und waren ungefhr dreimal so groß wie die an Frankreich abgetretenen Besitzungen auf der linken Rheinseite. Auch Bayern, Wrttemberg und Baden wurden reich entschdigt, damit Napoleon in ihnen eine Sttze gegen Osterreich habe. Dieses ging leer aus. Durch den Reichsdeputationshauptschlu wurde das alte Deutsche Reich in Wirklichkeit aufgelst. Doch schuf die Beseitigung der zahllosen Kleinstaaten die Grundlage fr eine bessere Verwaltung und eine gedeihliche Wirtschaftsentwicklung. Die Grndung des Napoleonischen Kaisertums. 1. Der Neubau des franzsischen Staates. Bald nachdem Napoleon in den Besitz der hchsten Gewalt gelangt war, begann er die traurigen Verhltnisse, in die Frankreich durch die Revolution geraten war, zu bessern. Er schuf eine streng zentralisierte Ver-waltung, die sich im wesentlichen bis heute erhalten hat. An die Spitze der Departements stellte er Prfekten, an die der Arron-dissements Unterprfekten und an die der Gemeinden Maires. Alle diese Beamten wurden von der Regierung ernannt; die Selbst-Verwaltung bestand nur zum Schein. Auch das ganz verwahrloste Schulwesen wurde neu geordnet, und die Rechtspflege erhielt durch ein brgerliches Gesetzbuch (Code Napoleon) eine sichere Grundlage. Mit Papst Pius Vii. schlo Napoleon ein Konkordat. Die katho-lische Kirche wurde in Frankreich wiederhergestellt, aber in groe Abhngigkeit vom Staate gebracht. Indem Napoleon das Wirt-schaftliche Gedeihen des Volkes frderte, gewhnte er das Volk allmhlich an die Monarchie. Die Emigranten wurden zurck-gerufen und die Erinnerungen an die Republik vernichtet. Die * Skularisieren heit verweltlichen; das Wort kommt von Skulum", womit man einen Zeitraum von hundert Jahren bezeichnet. Im kanonischen (kirchlichen) Rechte bedeutet Skulum das brgerliche Leben und die braer-liche Gesellschaft im Gegensatz zur Kirche und Geistlichkeit.

9. Deutsche Geschichte der Neuzeit - S. 14

1898 - Bamberg : Buchner
14 Karl V. 15191556. ihres Herrn keine Ehe schlieen, keinen andern Wohnsitz und keinen andern Erwerbszweig whlen, sie muten Fronden, Hand- und Spanndienst leisten, Zins zahlen, von Getreide, Geflgel, Eiern und Obst den Zehnten geben, groen Wildschaden leiden. Schon im 15. Jahrhundert hatten sich die Bauern da und dort (z. B. in der Abtei Kempten, im Taubergrund) gegen ihre Herren erhoben; 1493 wurde von den unzufriedenen Bauern im Elsa der Bundschuhs, 1514 in Wrttemberg der Arme Konrad gegrndet. Der groe Bauernkrieg brach 1524 in Oberschwaben los und verbreitete sich rasch der Tirol ins Salzburgische, von den Alpen bis zum Harz, von dem Wasgenwald bis zum Bhmerland. Nur im Herzogtum Bayern, wo die Bauern in ihren Rechten besser geschtzt worden waren, blieb die Ordnung ungestrt. Mit den aufstndischen Bauern machte an vielen Orten auch die besitzlose Bevlkerung der Städte gemeinsame Sache. Der Gegensatz war arm und reich, Knecht und Herr; doch wuten die Anfhrer der Emprer, Schenkwirte, stellenlose Pfarrer oder auch verarmte Ritter, wie Gtz von Berlichingen (an der Jagst), Luthers Lehre von der evangelischen Freiheit fr ihre Zwecke auszuntzen. Die Bauern stellten ihre Forderungen in 12 Artikeln zusammen und verlangten das Recht, ihre Pfarrer selbst zu whlen, Abschaffung der Leibeigenschast, Verminderung der Fronden und Zehnten. Als es zum Handeln kam, zeigten sie sich unschlssig, roh und unkriegerisch. Im Frhjahr 1525 begann das schwbische Bundesheer unter Georg Truchse von Waldburg den Kamps gegen die Bauern. Im Sommer war der Aufstand fast allerwrts niedergeschlagen, besonders bei Knigshosen an der Tauber und bei Frankenhaufen in Thringen; nur in den Alpengegenden glomm das revolutionre Feuer noch einige Zeit weiter. Die Bauern hatten schrecklich gehaust:(in Franken waren 292 Schlsser und 52 Klster, in Thringen 70 Klster verwstet. Am surchtbarsten war ihre Wut am Ostersonntag vor Weinsberg zum Ausbruch gekommen. Aber die Rache der siegreichen Herren war noch unmenschlicher; wohl 100 000 Bauern verloren ihr Leben. Das Los der Besiegten wurde drckender als zuvor. *) Bundschuh = angebundener Bauernschuh, im Gegensatz zu dem Stiefel der Ritter: ein Bauernbund nach dem Muster der Städte- und Ritterbndnisse. Viele Herren behandelten ihre Bauern nach dem Spruch: Rustica gens, optima flens, pessima gaudens.

10. Vom Interregnum bis zum Westfälischen Frieden - S. 4

1911 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
4 wohnten. Für die, welche ihre Herrschaft über mehrere Gaue ausdehnten, kam im 12. Jahrhundert die Bezeichnung Landgrafen auf; die von der Wartburg wurden z. B. Landgrafen von Thüringen. Burgherren mit besonderer militärischer Stellung erhielten den Namen Burggrafen. Gräfliche Unterbeamte hießen Zentgrafen oder vicarii (Stellvertreter). Die Bewohner standen zu den Grafen in verschiedenem rechtlichem Verhältnis. Es gab Freie, die nur der Gerichts- und Militärhoheit des Laudesherru unterstanden; andere waren abhängige Zinsleute und zu verschiedenen Abgaben verpflichtet, wieder andere Vasallen, die nur persönliche Dienste zu leisten hatten. Diese Unterschiede wurden aber durch das Bestreben der Fürsten, alle Bewohuer durch Auslegung von Stenern in das Verhältnis der Abhängigkeit zu bringen, nach und nach ausgeglichen. Die Grafen selbst standen teils direkt unter dem Könige, teils erhielten sie ihre Herrschaft von Fürsten, namentlich geistlichen, als Lehen. Neben den weltlichen Herren gelangten auch die Kirchenfürsten zu selbständiger Herrschaft. Erzbischöfe, Bischöfe und viele Äbte wurden ebenso wie die Grafen Territorialherren; so entwickelte sich das geistliche Fürstentum. Ihre Inhaber hielten wie die weltlichen Fürsten einen glänzenden Hof, verfügten über eine große Anzahl von Rittern und führten oft auf eigene Hand Fehden. Etliche besaßen gleichzeitig auch weltliche Herrschaften. So war der Erzbischof von Köln Herzog von Westfalen. Im ganzen gab es am Ende des 14. Jahrhunderts folgende Herrschaften: I. Weltliche Gebiete: 1 Königreich (Böhmen), 20 Herzogtümer, 3 Pfalzgrafschaften, 6 Landgraffchaften, 10 Markgraf-fchaften, 4 Burggrafschaften, 2 Fürstentümer, 94 Grafschaften, 48 Herrschaften, 59 Reichsstädte. Ii. Geistliche Gebiete: 7 Erzbistümer, 41 Bistümer, 16 Abteien, 2 Propsteien, 1 Ordensland (Preußen). Die hervorragendsten unter den deutschen Fürsten waren die sieben Kurfürsten, die den Kaiser zu wählen hatten. Ihnen lag die Beratung aller Reichsangelegenheiten ob, sie stellten also gleichsam die Reichsgewalt dar, so daß Deutschland in Wirklichkeit keine Monarchie mehr, sondern eine Oligarchie (eine Herrschaft weniger) von 7 Kurfürsten war. Ihre Rechte wurden in dem Reichsgesetz der „G o l d n e n Bull e", das 1356 unter
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