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1. Neue Zeit - S. 43

1897 - Stuttgart : Neff
43 sich materiell oder rechtlich gedrückt fühlte, übertrug das Schlag- wort „christliche Freiheit“ auf seine materielle Belastung oder rechtliche Bindung und mass die bestehenden Ordnungen nach dem „Evangelium“ (im Süden auch unter dem Einfluss der Zwingli’schen Reformation). Das „Evangelium“ oder „Gottes Wort“ wurde Quelle des göttlichen Rechtes. Schon Luthers Schriften (z. B. die von weltlicher Obrigkeit 1523 und die über den Nürnberger Reichstagsabschied 1524) enthielten Stellen, die wider Luthers Willen revolutionär wirken mussten, obwohl Luther den unbedingten Gehorsam gegen die Obrigkeit als Christen- pflicht lehrte. Vollends aufreizend wirkten radikale Prediger (z. B. der aus Orlamtinde vertriebene und aus Kursachsen aus- gewiesene Karlstadt u. a. in Rothenburg o./T., noch mehr und mit entschiedener Absicht der von fanatischem Hass der „Gott- losen“ erfüllte und manchmal von Wahnvorstellungen beherrschte Thomas Münzer nach seiner Vertreibung aus Allstedt z. B. in Mühlhausen); aber auch gemässigtere Männer durch scharfes Pre- digen gegen den Zehnten und alles Zinsnehmen. Auf den Strassen predigten Bauern und Handwerker, aber auch Gebildete, als Bauern sich gebärend. Die Verfolgung der neuen Lehre und ihrer Verkündiger durch die Territorialherren, das Scheitern des Nürnberger Reichsregiments und seiner Reformpläne legten die Meinung nahe, dass mit „Stillesitzen“ nichts zu erreichen sei. Unzufrieden und zum Aufruhr geneigt waren auch die weniger wohlhabenden oder ganz armen und von der Mitwirkung am Regiment ausgeschlossenen Teile der städtischen Be- völkerungen. Eine Bauernbewegung des Jahrs 1524 in der Grafschaft Stühlingen, im Kletgau und in der Baar war anfangs noch ganz frei von evangelischen Elementen. Ausbreitung, augenblickliche Erfolge und Niederlage der Revolution. Die Revolution ging von Oberschwaben aus. Die drei Bauernhaufen: der Baltringer Haufen (Bauern des Donau- thals und der Hochebene von Messkirch an bis zum Lech), der Allgäuer (worunter die Bauern der Abtei Kempten) und der See- haufen, die sich Februar oder anfangs März 1525 gebildet hatten, vereinigten sich 6. März zu einer „christlichen Vereini- gung“. Der (hauptsächlich von dem bayrischen Kanzler Leon- hard v. Eck geleitete) Schwäbische Bund begann schon vor- her mit den einzelnen Haufen zu unterhandeln, um zunächst gegen den Herzog Ulrich freie Hand zu haben, der sein Herzog- tum zurückerobern wollte. Ulrich musste, da die Tagsatzung seine schweizerischen Söldner mit Rücksicht auf den Sieg Karls bei Pavia (s. § 17) abberief, 12. März vor Stuttgart umkehren. Am 14. März setzte ein (zweiter) Bauerntag in Memmingen die

2. Neue Zeit - S. 185

1897 - Stuttgart : Neff
185 Bauern waren durch (thatsächlich oft erblichen) Lebenspacht. Kötner hiessen hier huflos gewordene Laten (s. Ii S. 49), die im Besitz ihres Wohnhauses, des Haus- wie des Feldgartens geblieben waren. Daneben gab es „Leib- eigene“, die bei wesentlich freiem Besitzrecht den Todfall u. a. entrichteten. Auf den Meierhof wurde die landesherrliche Grundsteuer als dingliche Abgabe gelegt, deshalb machten die Landesherren den Meierbesitz für den „Anerben“ ohne Entschädigung der Geschwister erblich. (Ueber- bau pt verschafften manche Landesregierungen in ihrem finanziellen Interesse den Bauern Entlastung und Befrei- ung den Grundherrschaften gegenüber.) Als infolge des 30jährigen Krieges viele Meierhöfe zersplittert worden waren, setzte der Staat deren Wiedereinrichtung durch. Der Staat bevormundete die Inhaber, verbot u. a. Ver- schuldung, der Grundherr bezog nur noch eine Rente, die nicht erhöht werden durfte. Manche Meier zahlten jedoch auch Totfall. In Bayern hatte das Land- recht 1616 den „Hofmarchsherrn“ durchaus das „Bauernlegen“ gestattet. Aber die im Obereigentum des Adels befindlichen Bauernhöfe bildeten nicht einmal ein Viertel der Gesamtzahl, viele davon waren „einschichtig“, und über die Entfernung einer Meile hinaus hob das Landrecht die Fronlast auf, für die Erntegeschäfte gab es überhaupt keine Fronpflicht der Bauern. Auch hatte jeder (nicht leibeigene) Bauer freies Abzugsrecht, der Gesindezwang war seit 1553 abgeschafft. Zudem hatten die Landstände und damit der Adel im Xvii. Jahr- hundert nur noch geringe politische Bedeutung. Ueber die Hälfte der Bauern- höfe befand sich im Ober eigenturn der Kirche, die dem Gedanken eines land- wirtschaftlichen Grossbetriebs fern blieb. Hexenwahn. Gegen die (auch in Frankreich und England sehr häu- figen) Hexenprozesse hatte 1563 der gemässigte Katholik Johann Weyer, Cleve’scher Leibarzt, in einem oftmals aufgelegten Werk angekämpft, dann u. a. 1585 der Calvinist Witekind, Professor der Mathematik in Heidelberg, der Lutheraner Prätorius (1602); aber auch zahlreiche litterarische Verteidiger der Hexenprozesse fanden sich bei allen Konfessionen, die zähesten waren Juristen, wie überhaupt diese grössere Schuld an deren Unzahl und der An- wendung der Tortur hatten als die Geistlichen. Um die Wende des Xvi. und Xvii. Jahrhunderts nahm die Zahl der Prozesse immer mehr zu, ihre Opfer waren Personen jeden Alters und Standes, bei weitem mehr weiblichen als männlichen Geschlechts. Es wurden z. B. (im Kanton Bern in den Jahren 1591—1601 über 300) in Darmstadt im Jahr 1585: 17, in der kursächsischen Grafschaft Henneberg im Jahr 1612: 22; in Ellwangen 1612: 167, in den Jahren 1627—30 in Offenburg 60, im Bistum Würzburg über 200, im Bistum Bamberg 285 Personen wegen Hexerei hingerichtet, im Erzbistum Salzburg noch im Jahr 1678: 97. Das Verbot des Papstes Gregor Xv., jemanden wegen Hexerei mit dem Tode zu bestrafen, wenn nicht ganz zweifellos nachgewiesen sei, dass der Beschuldigte selbst durch böse Kunst jemand getötet habe, war in den meisten katholischen Territorien lange fruchtlos. Manche Jesuiten traten frühe als Bekämpfer der Hexenverfolgung auf, der be- deutendste war der Graf Friedrichvonspeein seiner anonym erschienenen Cautio criminalis (1631); jedoch nahmen die Verfolgungen noch geraume Zeit zu. Wirksamer war das Werk des Niederländers Becker („Bezauberte Welt“ 1691) und die litterarische Thätigkeit Thomasius’ (s. u.) 1701—12. Die Aufklärung und die höhere Bildung der oberen Beamten machten dann den Greueln nach und nach ein Ende; im Reiche wurde die letzte Hexe im Würzburgischen 1749 verbrannt, in Landshut aber noch 1756 ein 14jähriges Mädchen, weil es „mit dem Teufel gewettet“ hatte, enthauptet (in Glarus letzte Hinrichtung wegen Hexerei 1782). — In der strafrechtlichen Praxis minderten sich seit Beginn des Xviii. Jahrhunderts die Verstümmelungen und martervollen Todesstrafen, welche die Carolina noch beibehalten hatte, nach und nach.

3. Neue Zeit - S. 55

1897 - Stuttgart : Neff
55 in religiös-kirchlichen Fragen ein Mehrheitsbeschluss überhaupt nicht bindend sei. Diesem Protest schlossen sich 14 süd- deutsche Reichsstädte an: Strassburg, Nürnberg, Ulm, Konstanz, Lindau, Memmingen, Kempten, Nördlingen, Heil- bronn, Reutlingen, Isny, St. Gallen, Weissenburg a. S. und Windsheim („Protestanten“). Noch vor Reichstagsschluss schlossen Kursachsen, Hessen, Strassburg, Nürnberg, Ulm ein geheimes Schutzbündnis. Der Reichsabschied verfügte auch, dass alle dem Sakrament des Abendmahls feindlichen Sekten ausgerottet werden sollen. Dagegen erstrebte Philipp von Hessen, zumal da die meisten neugläubigen süddeutschen Reichsstädte mehr oder ganz der Zwingli’schen Richtung angehörten, einen Zusammenschluss auch mit den Schweizer Reformierten (Luther und Melanchthon: „Sakramentierer“), angesichts der vom Kaiser und den altgläubigen Reichsständen drohenden Gefahr. Kur- sachsen und seine Theologen verstanden sich nur nach längerem Widerstreben und mit innerem Widerwillen zu einem Religions- gespräch, durch welches der, in einem tieferen Gegensatz der An- schauungen wurzelnde, Unterschied in der Auffassung des Abend- mahls beseitigt werden sollte. Fortgang der Schweizerischen Reformation. Die von der Tag- satzung veranstaltete Badener Disputation (Mai 1526), an der sich Zwingli nicht beteiligte, bekräftigte in den fünf ältesten Orten die Treue zum alten Glauben; die Tagsatzung belegte Zwingli mit dem grossen Bann. Aber Zürich hielt an ihm und seiner Lehre fest, und Bern und Basel näherten sich noch mehr der neuen Richtung. Diebernerdisputation (Januar 1528), zu der Joh. Eck nicht erschien, leitetedenuebertrittber n sunds t. Gallens (noch 1528), Basels, Schaffhausens, auch Mühlhausens (1529) zur Reformation ein. In Glarus verglich man sich auf Grundlage völliger Tole- ranz auch für die einzelnen. Zürich, in dem von Ende 1528 an die Regierung immer mehr einem „geheimen Rat“ und vor allem Zwingli zufiel, schloss, zum Teil im Widerspruch mit dem eidgenössischen Bundesrecht, ein „evangelisches Burg- recht“ mit Konstanz (1527), St. Gallen (1528), Mühlhausen und Basel (1529); die fünf Orte dagegen eine den Bestand der Eidgenossenschaft unmittelbar bedrohende „christliche Vereinigung“ mit Oesterreich (22. April 1529). Der Gegensatz der kirchlichen Bestrebungen in den gemeinen Herrschaften (Thurgau, Aargau) und die von Zürich begonnene Säkularisation der Lande des Abtes von St. Gallen, andererseits die Begünstigung der Erhebung des altgläubigen Berner Oberlandes durch Unterwalden trieben zum Kriege. Als der Züricher Pfarrer Kaiser in Schwyz verbrannt worden war, begann Zürich den Krieg, da Zwingli hoffte, so auch die fünf Orte für die Reformation zu gewinnen. Aber wider Willen Zwinglis wurde nach einigen Tagen ein Waffenstillstand und bald darauf (25./26. Juni 1529) der erste Kappeier Friede, vor allem auf Betreiben des kühler denkenden und nach andrer Richtung hin (Savoyen) beschäftigten Bern, geschlossen. Neu- und altgläubige Orte sollten gleichberechtigt sein, in den einzelnen Kirchengemeinden der gemeinen Herr- schaften sollte die Mehrheit das Bekenntnis bestimmen; die fünf Orte gaben das österreichische Bündnis auf, während das Burgrecht der Evangelischen blieb. Zürich legte aber den Frieden so aus, als ob er auch in den fünf alten Orten der Reformation Zugang gewähre.

4. Die Neuzeit - S. 19

1905 - Bamberg : Buchner
19 Auch politische Beweggrnde trugen zur Lossagung von der alten Kirche bei: wie die Fürsten durch die Annahme der Reformation die oberste Aufsicht der die Kirche (Summepiskopat") und die Kirchengter in ihre Hand brachten, so ent-zogen sich die Reichsstdte dadurch der geistlichen Aufsicht der benachbarten Bischfe. So wurde in Nrnberg, wo der bedeutendste Dichter jener Zeit, Hans Sachs, in seinem Gedicht Die wittenbergisch Nachtigall" (1523) das Auftreten Luthers begrt hatte, nach einem ffentlichen Religionsgesprch trotz des Widerspruches des Bamberger Bischofs die Reformation eingefhrt und unter Melanchthons Mit-Wirkung eine hhere Schule eingerichtet. Whrend aber die Mehrzahl der Brger (darunter Albrecht Drer) der neuen Richtung anhing, blieben doch einzelne der alten Kirche treu, so auch nach anfnglichem Schwanken Drers Freund, der gelehrte Willibald Pirckheimer. Desgleichen zogen sich einige der Humanisten, so besonders Erasmus, von den Reformatoren zurck, als sie dieselben zur Trennung von Rom entschlossen sahen. 3. Die durch das Auftreten Luthers vermehrte Grung unter der bei-feite gesetzten Reichsritterschaft und dem vielfach bedrckten Bauernstand machte sich in Emprungen Luft. Die Erhebung der Reichsritter wurde durch den unglcklichen Ausgang Sickingens beendigt (1523); der Aufstand der Bauern in Sddeutschland sowie die sozialistische Bewegung Thomas Mnzers in Thringen wurde von den Fürsten und von dem Schwbischen Bund unterdrckt (1525). Franz v. Sickingen hatte auf der Ebernburg bei Kreuznach (der Herberge der Gerechtigkeit") seine Anhnger (Hutten u. a.) versammelt und mit Luther Fhlung gesucht. Da er weder diesen noch den Kaiser fr seine ehrgeizigen Plne gewinnen konnte, welche auf eine Strkung des Ansehens der Reichsritterschaft und Schwchung der Frstengewalt hinausliefen, unternahm er eine Fehde gegen Kur-Trier. Sein Angriff milang; bald darauf wurde er selbst auf seiner Burg Landstuhl bei Kaiserslautern von dem Landgrafen Philipp von Hessen und dem Kurfrsten Ludwig von der Pfalz eingeschlossen und fiel bei der Verteidigung seiner Feste. Die Unzufriedenheit der sddeutschen Bauern hatte sich seit dem Ende des 15. Jahrhumre In mehreren Geheimbnden (der Bundschuh", der arme Konrad") gezeigt; vergl. die Jacquerie" in Frankreich in der zweiten Hlfte des 14. Jahrhunderts sowie den Volksaufstand in England unter Wat Tyler am Ende desselben Jahrhunderts. Luthers Worte von der evangelischen Freiheit", welche man auch auf das soziale und das politische Leben bezog, hatten die Mistimmung vermehrt. In den 12 Artikeln" verlangten die Bauern Aufhren der Frondienste und der Steuerfreiheit des Adels, s Reht, ihre Priester selbst zu whlen n. a. m. Der Aufstand brach in Oberschwaben aus und verbreitete sich bis nach Lothringen im Westen, Franken im Norden und Salzburg im Osten. Viele Burgen und Klster wurden zerstrt, viele Greueltaten begangen, z. B. an dem Grafen von Helfenstein in Mmverg. Auch der unruhige Reichsritter Gtz von Berlichingen stand auf kurze Zeit an der Spitze der aufrhrerischen (Odenwlder) Bauern. An der Feste von Wrzburg zerschellte der Aufstand; die einzelnen Bauernhaufen wurden dann aufgerieben oder zerstrm, so bei Knigshofen a. d. T. durch die Truppen des Schwbischen Bundes unter Georg Truchsetz vn"^Wldburg, bei Pfeddersheim (unweit Worms) durch die Kurfrsten von der Pfalz und von Trier. Die Lage der Bauern wurde nur in einzelnen Gebieten, so in Tirol, verbessert.

5. Hessische Geschichte - S. 80

1897 - Gießen : Ricker
- 80 — 3. Die wal-enserkolonien in Hessen (*688—1(699)» Etwa eine Stunde vom Schloßberge bei Niedermodau im Kreise Dieburg liegen in malerischer Gegend die Waldenserorte Rohrbach, Wembach und Hahn. Fahren wir mit der hessischen Ludwigsbahn vou Frankfurt nach Großgerau, so gelangen wir nach einhalbstündiger Fahrt nach dem friedlich gelegenen Waldenserdorfe Walldorf. Die Vorfahren dieser Gemeinden, Waldenser genannt, fanden in unserem Hessenlande unter dem toleranten Landgrafen Ernst Ludwig von Hessen-Darmstadt vor etwa mehr als 200 Jahren gastliche Aufnahme, nachdem ihr Landesherr, der Herzog von Savohen, sie vertrieben hatte. Verweilen wir etwas näher bei den Schicksalen dieser Flüchtlinge und ihrer Niederlassung in Hessen! Südlich der gewaltigen Alpenkette, etwa 15 Stunden westlich von der italienischen Stadt Turin in der Landschaft Piemont befinden sich schöne Thäler, welche von himmelhohen Bergen umgeben sind. Während auf den hohen Felfen die Adler horsten und die Gemsen jagen, gedeihen in den tiefer gelegenen Gegenden Weintrauben, Feigen und Oliven. In diesen Thälern wohnte fchon seit vielen hundert Jahren ein gottes-fürchtiges Volk, die Waldenser, welcher Name wohl soviel als „Thalleute" sagen will. Diese Leute zeichneten sich von jeher durch strenge Sittenreinheit und wahre Frömmigkeit aus; gab es doch einige unter ihnen, welche ganze Bücher der heiligen Schrift und eine große Anzahl Psalmen auswendig wußten. Im Verkehre mit andern waren sie freundlich und bescheiden, liebten Einfachheit in ihrer Kleidung, waren fleißig und nährten sich redlich von ihrer Arbeit. Sie waren außerdem wie alle Bergbewohner treffliche Bogenschützen und Jäger. Sie hielten nur an den Überlieferungen der Apostel fest, gestatteten die Priesterehe und den Genuß des Abendmahls in beiderlei Gestalt. Dadurch zogen sie sich den Haß und die Verfolgung der römischen Kirche zu. Den ersten Anstoß zu den Glaubensverfolgungen gab die Einsetzung eines geistlichen Gerichts, die Inquisition, im 13. Jahrhundert durch den spanischen Mönch Dominicns von Gnsman. Dieser ließ die Bewohner des südlichen Frankreich, die Albigenser, welche sich nicht zum Papsttum bekennen wollten, durch dieses geistliche Gericht mit den schrecklichsten Folterqualen verfolgen. Auch die Waldenser konnten dieser Verfolgung nicht entgehen. Sie traf zunächst die benachbarten französischen Orte in der Provence. Auch in der nahe gelegenen französischen Provinz Dauphins hausten die wilden Soldaten der Inquisition gegen die friedlichen Bewohner, sodaß 3000 Menschen in wenigen Tagen einen gräßlichen Tod fanden. Die Waldenser in den Thälern Piemonts hatten gleichfalls viel zu leiden; aber tapfer wehrten sie sich gegen ihre Bedränger. Im Jahre 1400 erschien am Weihnachtstage der Inquisitor Borelli im Thale Pragelas und ließ viele Bewohner in den Häusern und Kirchen grausam niedermetzeln. _ Die Reformation übte auf das Schicksal der Waldenser günstigen Einfluß. Sie fanden, daß ihre Lehre in vielen Dingen mit der der

6. Hessische Geschichte - S. 35

1897 - Gießen : Ricker
— 35 — pflege teilten. Die Arbeitszeit war genau bestimmt. Die Erholungsstunden verbrachten die Brüder in einem Saale der Burg bei heiterem Spiele und Scherz. Ein einfaches Mahl führt sie im Speisesaale zusammen. Die Speisen waren einfach, aber gesund und nahrhaft. Bier wnrde täglich, Wein nur an festlichen Tagen gereicht. Jedes Ordens-Hans stand unter einem Komthur, ohne dessen Erlaubnis sich kein Ritter entfernen durfte. Strenge Zucht herrschte in dem Orden, und jedes Vergehen gegen die Regel wurde schwer geahndet. Der oberste Gebieter des Ordens war der Hochmeister, sein Stellvertreter der Landmeister, die mit fürstlicher Gewalt regierten. Der deutsche Ritterorden war 1190 von einem deutschen Ritter, Friedrich von Schwaben, in Jerusalem gegründet worden, der hier ein Krankenhaus nebst Bethaus errichtete. Wie die übrigen Ritterverbindungen, so legte auch der deutsche Orden seinen Sitz nach Europa, zunächst nach Venedig. 1233 war der Orden in Marburg ansässig. Die Ballei Hessen war eine der bedeutendsten Niederlassungen der Deutschherren. Der 5. Ordensmeister in Hessen war Landgraf Konrad von Thüringen, der mit den Ordensbrüdern den Grundstein der Elisabethenkirche in Marburg legte. Die Ballei Hessen bestand aus den Kommenden Marburg, Griffstädt in Thüringen, Flörsheim in der Pfalz und Schiffenberg bei Gießen. Eine der stattlichsten Komthureieu war die Komthnrei Schiffenberg; ihr Kommenthur war auf den hessischen Landtagen vertreten und zählte zu den Ständen. Jahrelang führte die Kommende Schiffenberg einen Streit mit dem landgräflichen Hanse zu Darmstadt über die Anerkennung der Reichsunmittelbarkeit. Das Jahr 1809 erst entschied diese Streitfrage, indem Napoleon innerhalb des Rheinbundes alle geistlichen Stifter und so auch den deutschen Orden auflöste und feine Besitzungen dem Großherzoge von Hessen als Staatsdomäne überwies. Seit dieser Zeit wird das ehemalige Besitztum des deutschen Ordens auf Schiffenberg als Domänialgnt verpachtet. Außerdem unterhält der jeweilige Pächter für Ausflügler nach dem Schiffenberge eine Wirtschaft. Wie der deutsche Ritterorden, so waren auch die Templer und Johanniter in Hessen begütert und ansässig. Gehen wir von Butzbach in die Wetterau nach Südosten, so kommen wir nach dem Dorfe Nieder-ln eise l. Hier gründeten vor beinahe 700 Jahren die Templer ein Kloster. Als dieser Orden ausgelöst wurde, gingen seine Besitzungen durch kaiserliche Bestimmung im Jahre 1258 an die Johanniter über. Dieselben errichteten in Niederweisel eine Komthnrei. Die Komthnre wohnten jedoch nicht immer hier, sondern nur zeitweise; ihre Besitzungen ließen sie durch einen Amtmann verwalten. Ein herrliches Denkmal romanischer Baukunst aus dem Xii. oder Xiii. Jahrhundert ist die neuerdings wiederhergestellte Komthureifirche. Dieselbe wurde seit 1812 als Stall benutzt und sollte 1864 aus den Abbruch versteigert werden. Das Kriegsjahr 1866 verzögerte die Verhandlungen über den Verkauf, bis mt Jahre 1869 der Fiskus sie für 2500 fl. erwarb und den Komthur der hessischen Abteilung des Johanniterordens, dem Grafen Görz von 3*

7. Tabellen zur allgemeinen Geschichte zum Gebrauch für höhere Lehranstalten und zum Selbstudium - S. 112

1871 - Berlin : Habel
112 1534-1535 Die Wiedertäufer in Münster (Johann Mathiesen aus Harlem, Knipperdolling, Krechting, Johann Bockold aus 'Leyden). Aufrichtung des neuen Jerusalem, Johann Bockold König desneueuzion. Eroberung Münsters durch den Bischof und Hinrichtung der Rädelsführer. 1535 Erster Zug Kaiser Karls V uach Africa, Sieg über den seeränberischen Chaireddin Barbarossa von Tunis bei dieser Stadt, Befreiuug von 22000 Christensclaven. 1536-1538 Dritter Krieg Karls V gegen Franzi wegen Mailands (Franz Sforza f 1535). Bünduiß Franz I mit den Türken, Eroberung Savoyens durch die Franzosen, Einfall Karls in die Provence. 1538 Zehnjähriger Waffenstillstand zu Nizza, beiden Theilen verbleibt was sie gerade haben. 1541 Zweiter Zug Karls nach Asrica, die Expediton nach Algier wegeu ungünstiger Witterung ohne Erfolg. lo41-1564 Jo hann Calvin Reformator in Genf, dasselbe wird durch ihn Mittelpunkt der reformierten Kirche. 1542-1544 Vierter Krieg Karls V gegen Franzi. Bündniß der Franzosen mit den Türken, des Kaisers mit Heinrich Viii von England. Die Engländer fallen in die Picardie ein, der Kaiser dringt in die Champagne vor. Friede von Crespy. Burgund verbleibt Frankreich, Mailand dem Kaiser. 1545-1563 Das Concil zu Trient, die Protestanten weigern sich, dasselbe zu beschicken. 1546 Tod Martin Luthers zu Eisleben, seiner Geburts- stadt, seine Bestattung zu Wittenberg. 1546-1547 Der schmalkaldische Krieg. 1546 Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen und Land- graf Philipp von Hessen in der Reichsacht. Erstürmung der Ehrenbürger Klause in Tirol durch Schärtlin von Burdeubach, Feldhauptmann der oberdeutschen Bundesgenossen. Herzog Moritz von Sachsen Verbündeter des Kaisers.

8. Geschichte des Mittelalters - S. 24

1914 - Bamberg : Buchner
24 Das Christentum in Deutschland. zwar schon mit den römischen Legionen über die Alpen gedrungen und hatte da und dort in den römischen Kolonien des Rhein- und Donaugebietes Anhänger gefunden. Noch ums Jahr 480 scharte sich zu Lorch an der Donau eine christliche Gemeinde um den heiligen Severin, in dessen niedriger Zelle Gdovakar seine Waffen hatte segnen lassen. Aber mit den römischen Soldaten verschwanden auch die römischen Bürger und die christlichen Gemeinden aus Deutschland. Kaum daß sich in Lorch das Andenken des heiligen giorian, in Augsburg das der heiligen Afra erhielt, welche beide unter Diokletian den Itlärtyrertob erlitten. Etwas besser stand es in den rheinischen Städten. Aber auch hier drang das Licht des Evangeliums wenig über die Stadtmauern hinaus. Chlodwig, der Gründer des $ran$enreichs, hat trotz seiner Greueltaten den Ruhm das Christentum in seinem Reiche begründet zu haben. Sein Nachkomme Dagobert erließ (um 630) den Befehl, daß sich jedermann in seinem Reiche taufen lasse. So kam durch die fränkische Herrschaft das Christentum zu den Schwaben, Bayern, Thüringern, Friesen und schließlich auch zu den Sachsen. Die ersten christlichen Glaubensboten, die den Rhein zu überschreiten wagten, kamen indes nicht aus dem $rankenreich, sondern aus Irland und Schottland. Irische Mönche brachten das Christentum nach (Dberfchwaben, schottische nach Gstfranken. Kolumban und Gallus predigten am Bodensee zu Anfang des 7. Jahrhunderts, gegen Ende desselben Kilian zu Würzburg, wie sich die aus der Zremde gekommenen Mönche die Landessprache zu eigen machten, zeigen die noch heute erhaltenen Übersetzungsproben kirchlicher Texte. Dagegen waren es fränkische Missionare, die zur Zeit des frommen Herzogs Theodo Ii. (690—717) in Bayern wirkten. Der heilige Emmeram, Bischof von poitiers, kam an den herzoglichen Hof nach Regensburg und gründete dort das nach ihm benannte Kloster. Sein Werk setzte der Bischof von Worms Rupert fort; er beschloß sein Leben in Salzburg, wo er auf den Trümmern der alten Römerstabt Iuvavum das Kloster St. Peter gestiftet hatte. Noch zu bessen Lebzeiten begann Korbinian, ebenfalls ein Zranke, in Kreising zu lehren. So zählte das Christentum in allen bebeutenben Stäbten Sübbeutsch-lanbs zahlreiche Anhänger. Aber es fehlte noch an einer festen Kirchen-orbnung. Um eine solche zu schaffen und um die Sprengel der Bistümer abzugrenzen erbat sich Herzog Theobo Ii. den Beirat des Papstes Gregor Ii. Es war das erstemal, daß ein beutscher $ürst betenb und Rat heischenb nach Rom kam. 3m Auftrag des nämlichen Papstes hat einige Jahre später Bonifatius die kirchlichen Verhältnisse Deutschland geregelt.

9. Lehrbuch der neueren Geschichte - S. 22

1880 - Berlin : Habel
in seiner festen Burg Land stuhl bei Kaiserslautern im April 1523 belagert und während der Beschießung schwer verwundet. Er starb den 7. Mai in den Händen seiner Feinde Noch in demselben Jahre endete auch, flüchtig und verlassen, Ulrich .von Hutten aus der Insel Usnan im Züricher See. 1524-1525 2. Der Kauernkrreg 1524—1525. a. Ursache der Bauernaufstände. Die Reichsgesetzgebung hatte gerade den Bauernstand gänzlich vernachlässigt. In Hörigkeit versunken und durch Steuern der geistlichen und weltlichen Grundherren bedrückt, führte der Bauer ein erbarmungswürdiges Dasein. Das Beispiel der Schweizer welche sich gegen den Adel und die Landsknechte des Kaisers die Freiheit errungen hatten, gab das Beispiel Gleiches zu versuchen. Dazu kam, daß durch die meist dem Bauernstande entnommenen Landsknechte das Gesühl der Kraft desselben 1476-1514 mächtig geweckt worden war. So brachen seit 1476—1514 schon hier und da in Süddeutschland Erhebungen der ländlichen Bevölkerung los (z. B. 1502 die Bauernempörung im Rheinlande, nach ihrem Wahrzeichen der Bundschuh genannt; 1514 in Mrtemberg derbnnd des armen Konrad (u.s.w.), welche ohne Abhilse der Beschwerden erdrückt wurden. — Die kirchliche Bewegung mit ihren geistigen Freiheitsideeen mußte natürlich dieser Gärung in der Bauernschaft Vorschub leisten. Schwarmgeister, wie der wiedertäuserisch gesinnte Thomas Münzer (früher Prediger zu Allstädt in Thüringen) und Karl stadt (von Wittenberg nach Orlamünde gegangen, später [nach abermaligem furgen Aufenthalte in Wittenberg] in Ostsriesland und der Schweiz wirkend, gestorben 1541 als Professor und Prediger in Basel) regten das Volk auf und suchten es in wilden religiös-politischen Fanatismus zu versetzen. Auch der vertriebene Herzog Ulrich von Wirtemberg suchte von der Schweiz aus das Feuer zu schüren, in der Hoffnung, bei einem Aufstande fein Land wiederzuerlangen. So brach 1524 im Sommer 1524 der Aufruhr in Oberschwaben (besonders in der Landgrafschaft Stichlingen) in hellen Flammen los und erlangte bald eine nicht geahnte Verbreitung. d. Verlauf des Krieges in Süddeutschlanld. 1525 Im Anfang des Jahres 1525 hatte sich der Bauernaufstand bereits in dem ganzen Striche zwischen Bodensee und Donau verbreitet. Nach Osten hin wurden Baiern, Tirol und Salzburg von ihm ergriffen, im Westen dehnte er sich auf den Elfaß, Lothringen, nach dem Rhein und dem Main hin aus. Auch viele Städte (Heilbronn, Fulda, Frankfurt u. s. w.) beteiligten sich. In zwölf Artikeln politisch-socialen Inhaltes verlangten die Aufständischen Verbesserung ihrer Lage (z. B.

10. Geschichte der Neuzeit - S. 25

1915 - Bamberg : Buchner
Zwingli. 25 mahls in zweierlei Gestalt anordnete und die Ehe der Geistlichen erlaubte. Die Messe wurde gekürzt, die predigt ward zum wichtigsten Bestandteil des Gottesdienstes erhoben und der deutsche Ktrchengesang eingeführt. Oie Vhrenbeichte wurde nur mehr auf besonderen Wunsch gewährt. (Eine allgemeine Kirchenvisi-tation beseitigte in der Stadt und auf dem Lande die eingerissenen Schäden. Sämtliche Klöster auf reichsstädtischem Gebiet wurden aufgehoben; Besitz und vermögen derselben wurde sofort eingezogen, wenn die Gesamtheit der Klosterinsassen die Klausur freiwillig verließ,- diese erhielten dann lebenslänglich eine Rente. Im anderen $alle, wenn auch nur einige (Drdensmitglieder nach ihrer Regel weiter leben wollten, wurde dies zwar gestattet, doch durften weiterhin feine Novizen mehr aufgenommen werden; mit dem Tode des letzten Insassen fiel das Kloster an die Stadt. Die Übergangszeit dauerte über zwanzig Jahre; erst am Schluß dieses Zeitraumes wurde mit den letzten Resten des früheren Kultus aufgeräumt, verschwand die Messe völlig und wurde die kirchliche Liturgie ganz im Geiste der neuen Lehre eingerichtet. Dem Beispiel Nürnbergs folgten die meisten Reichsstädte, so Speyer, Rothenburg, Ulm, Kempten, Nördlingen, Weißenburg, Windsheim usw. — Aus ähnlichen Gründen wie Luther, aber noch entschiedener verlangte der Schweizer huldreich Zwingli eine Reformation der Kirche. Seine Lehre fand in vielen schweizerischen Städten und in einigen oberdeutschen (Straßburg, Konstanz, Lindau und Memmingen) Eingang. Zwingli, zu Wildhaus im Toggenburgischen 1484 geboren, Prediger am Wallfahrtsort Maria-Einsiedeln, später Pfarrer am Großen Münster in Zürich, unterschied sich von Luther namentlich in der Lehre vom Abendmahl. Er deutete die Worte der Hi. Schrift: „Dies ist mein Leib usw." dahin, daß Brot und wein nur Leib und Blut Christi bildlich vorstellten, und wollte demgemäß das Abendmahl nicht als Sakrament, sondern nur als einen (Erinnerungsaft gelten lassen. Ein Religionsgespräch zwischen Luther und Zwingli, das 1529 zu Marburg stattfand, führte zu feiner Verständigung. Die Schweizer gingen ihre eigenen Wege. Zwingli fiel im Kampfe gegen die katholisch gebliebenen Urkantone in der Schlacht bei Kappel 1531. Als später der Zranzose Kelvin Genf zum Mittelpunkt seiner informatorischen Tätigfeit gemacht hatte (1541), einigten sich Ztoinglianer und Kalvinisten über die Abendmahlslehre (1549) und legten so den Grund zur reformierten Kirche. Der Kaiser und der Protestantismus. Karl V. hatte durch das Wormser Edikt die lutherische Lehre verboten. Allein diese verbreitete sich ganz von selbst im Reiche, äußere Verwicklungen hinderten aber den Kaiser gegen die Neuerer vorzugehen. Der Reichstag zu Speyer 1526 endete sogar mit dem einhelligen Beschluß, 1526 bezüglich des Wormser Ediktes möge es jeder Reichsstand so halten, wie er
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