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1. Das Mittelalter - S. 40

1896 - Bamberg : Buchner
40 In die Zeit der gemeinsamen Regierung Pippins und Karlmanns fallen eine Emprung des Stiefbruders Grifo und Abfallversuche der Alamannen und Bayern (Oatilo!) im Bunde mit den Sachsen. Die weltgeschichtliche Bedeutung des hl. Bonifatius liegt weniger in seiner Missionsthtigkeit (bei Friesen, Thringern, Hessen) als vielmehr darin, da er die entartete und Ron, entfremdete frnkische Landeskirche reformierte und in enge Verbindung mit dem rmischen Stuhle brachte, da er ferner als Erzbischof und ppstlicher Legat eine groe Anzahl von berrheinischen Bistmern (so fr Bayern Regensburg, Freising, Salzburg, Passau) organisierte, zu einer Kirchenprovinz vereinigte und dem zum erzbischflichen Sitz (Metropole) fr Deutschland erhobenen Mainz unter-ordnete und zugleich der ppstlichen Gerichtsbarkeit (dem ppstlichen Primat) unterstellte. Vor ihm war die Organisation der deutschen Kirche wie ihr Zusammenhang mit Rom ein nur sehr lockerer gewesen. 754 erlitt Bonifatius als Missionr in Friesland den Mrtyrertod. Neben Mainz wurden spter andere Städte zu erzbischflichen Sitzen und damit zu Mittelpunkten besonderer Kirchenprovinzen erhoben, unter Karl dem Groen Kln, Trier, Salzburg (fr Bayern und die sdstlichen Slavenlnder), unter Ludwig dein Frommen Hamburg Bremen (fr den skandinavischen Norden), unter Otto 1. Magdeburg (fr die nordstlichen Slavenlnder). M Neue Erhebungen hatten dringend gemahnt, der Zwitterstellung des Herrschers im Frankenreich, der knigliche Gewalt hatte, aber nur Hausmeier hie, ein Ende zu machen, denjenigen, dem der Herr die Sorge der Regierung anvertraut hatte," nicht blo tatschlich, sondern auch rechtlich an die Stelle des Knigtums zu setzeu. 752 lie sich Pippin zu Soissous durch die weltlichen Groen des Frankenreiches auf den Schild erheben, den letzten Merovinger, Childerich Iii., aber verwies er in ein Kloster. Die Salbung durch den Erzbischos Bonifatius, gauz besonders die ppstliche Gutheiung nahmen der Erhebung Pippins zum Frankenknig deu Charakter eines gewalt-samen Staatsstreiches. * der das merovingifche S ch a t t e n k n i g t um f. Einhard, Vita Karoli Magni c. 1: Gens Meroingorum, de qua Franci reges sibi crearc soliti erant, usque in Hil-dricum regem, qui iussu Stephani (Zachariae!) Romani pontificis depositus ac detonsus atque in monasterium trusus est, durasse putatur. Quae licet in illo finita possit videri, tarnen iam dudum nullius vigoris erat, nec quicquam in se darum praeter ihane regis vocabulum praeferebat. Nam et opes et potentia regni penes palatii prae-fectos, qui maiores domus dicebantur et ad quos summa imperii pertinebat, teneban-tur. Neque regi aliud relinquebatur, quam ut, regio tantum nomine contentus, crine pr -fuso, barba summissa, solio resideret ac speciem dominantis effingeret, legatos undecumque venientes audiret eisque abeuntibus responsa, quae erat edoctus vel etiam iussus, ex sua velut potestate redderet; cum praeter inutile regis nomen et precarium vitae Stipendium, quod ei praefectus aulae prout videbatur exhibebat, nihil aliud proprii possideret quam unam et eam praeparvi reditus villam, in qua dorn um et ex qua famulos sibi necessaria ministrantes atque obsequium exhibentes paucae numerositatis habebat. Quocumque eundum erat, carpento ibat, quod bubus iunctis

2. Das Mittelalter - S. 196

1896 - Bamberg : Buchner
196 liche Stellung gedrngt, so gab er durch seine Einmischung in die schwbi-schen Verhltnisse, wo die drei Stnde ganz dicht neben einander saen, den unmittelbaren Anla zum Ausbruch des Krieges. Unter Fhrung Ulms schlssen 1377 die kniglichen Städte Schwabens sich zu einem Bunde zu-sammen und brachten noch im nmlichen Jahre dem Grafen Eberhard von Wrttemberg und dem ihm verbndeten schwbischen Reichsadel bei Reut-lingen eine vernichtende Niederlage bei. Kart Iv. verpfndete dem Grafen Eberhard von Wrttemberg fr die Anerkennung seines Sohnes Wenzel, den er im Widerspruche mit einer Bestimmung der goldenen Bulle noch zu seinen Lebzeiten hatte whlen lassen, die schwbischen Reichs st dte Elingen,'Gmnd und Weil. Eine solche Verpfndung war meist nur die Einleitung fr die Verwandlung einer reichsunmittelbaren Stadt in eine landsssige: es fhlten sich daher auch die anderen kniglichen Städte Schwabens in ihrer Reichsnnmittelbarkeit bedroht. Nach der Schlacht von Reutlingen enthielt sich Karl Iv. jeder Einmischung m die stndischen Kmpfe Schwabens. Die schwbischen Städte erlangten sogar (wenigstens indirekt) Anerkennung ihres Bundes, wiederum im Widerspruche mit der j goldenen Bulle. Bald darauf ist Karl Iv. gestorben. /. König Wenzel und der groe Stdtekrieg. ^Die Ereignisse in Schwaben unter Karl Iv. hatten den Gegensatz zwischen^ Aristokratie und Brgertum verschrft. Sie veranlagen den Adel, dessen einzelne Mitglieder ohne Einigung widerstandsunfhig waren, sich eben-falls zusammenzuschlieen; rasch entstanden in Sddeutschland die Adels-bnde von S.wilhelm, vom Lwen, vom Georgenschild und hnliche Ver-einignngen in der Wetterau, in Hessen, in Westfalen. Aber auch die stdtische Bewegung zieht weitere Kreise; frher hatten sich nur die in ihrer Reichs-unmittelbarkeit bedrohten kniglichen Städte zusammengeschlossen, jetzt tritt dem schwbischen Bunde von kniglichen Stdten ein rheinischer Bund an die Seite, an dessen Spitze freie Bischofstdte stehen Mainz, Worms. Speyer, Straburg zc.). Beide Bnde verpflichten sich zu gemeinsamer Htlfe und streben zugleich die Verbindung mit der Schweizer Eidgenof-senschaft an, die seit dem Beitritte von Lnzern, Zrich, Zug, Glarus und Bern zu einer Vereinigung von buerlichen und stdtischen Gemeinden sich erweitert hatte. Wenzels Bemhungen, die stndisch gesonderten Einungen zu einem gemeinsamen Friedensbunde zu vereinigen, scheitern, er steht halt-los zwischen den beiden Parteien. Y) Herzog Leopold von sterreich, welcher bei der Teilung der habsbnr-gischen Lande (f. S. 208) Tirol mit Vordersterreich erhalten hatte und die Habs-burgischen Interessen sowohl durch die Ausdehnung der Schweizer Eidgenossen-schaft als auch durch ihre Verbindung mit dem schwbisch-rheinischen Bnme bedroht sah, erffnete im Jahre 1386 den Krieg gegen die Schweizer, verlor

3. Mittelalter - S. 222

1896 - Stuttgart : Neff
222 — Länder, Herrschaften und Städte, die der Krone Frankreichs entfremdet worden seien, wieder zurückerobern wolle. Metz weigerte sich entschieden, vom Reiche sich zu trennen, musste aber Karl, damit er abzog, bedeutende Summen bezahlen. Ein in Nürnberg versammelter Reichstag beriet und beschloss Einberufung zuerst der ersten fliegenden Hilfe, dann des grossen Anschlages; aber König Friedrich und sein Bruder Albrecht wollten sich nicht zu einem Frieden mit den Eidgenossen verstehen, versuchten sogar die Armagnacs noch einmal gegen die Eidgenossen zu verwenden, und die Reichsstände zeigten wenig guten Willen. So kam es nicht zum Reichskrieg, sondern Ende 1444 zu einem Vertrag, in dem die Franzosen versprachen, das Eisass zu räumen, was Mitte März 1445 geschah. Kurpfalz, Trier, Köln und Sachsen traten Anfang 1445 in ein förmliches Bundesverhälims zu Frankreich. , Der Krieg mit Zürich und dem mit ihm verbündeten Adel der Eidgenossen dauerte bis Mitte 1446 fort. Der endgültige Frieden zwischen Zürich und den Eidgenossen, in dem Zürich das österreichische Bündnis aulgeben musste, kam 1450 zu Stande. Von jetzt an dehnte die Eidgeno s s en-schaft sich mächtig aus. (1452 sagte sich Freiburg i. U. _ von Habsburg los und wählte Savoyen zum Herrn.) Zürich, Luzern, Schwiz und Glarus schlossen 17. Aug. 1451 ein ewiges Burg- und Landrecht mit dem Stift St. Gallen. Diese vier Orte, Bern und Zug schlossen 1. Juni 1454 mit Schaffhausen ein Bündnis zunächst auf 25 Jahre und nahmen 13. Juni 1454 die Stadt St. Gallen zu ewigem Eidgenossen auf. Nur in der auswärtigen Politik wurde der Stadt, wie 1452 in dem von den alten Urten, ausser Bern, geschlossenen Vertrag den Appenzellern, keine freie Bewegung belassen. Die Urner gelangten 1440 wieder in den Besitz des 1403 zuerst erworbenen, aber 1426 verlorenen Lioinenthals (oberer Tessin). 1452/53 schlossen die acht alten Orte und Solothurn einen ewigen Freundschafts- und Handeisvertrag mitfrankreich, den Ludwig Xi. 1463 erneuerte. Nachdem sie 1454 Rapperswil gewonnen hatten, bekriegten die Eidgenossen, mit Ausnahme der „Berner“, den wegen seines Streites mit dem Bischof von Brixen, Nikolaus Cusanus, von Pius Ii. gebannten Sigmund von Tirol und besetzten den Thurgau, der ihnen in dem, für den Papst zu frühe, auf 15 Jahre geschlossenen Frieden (1464) blieb und eine gemeine Herrschaft der sieben östlichen Orte wurde. Die letzte Besitzung Oesterreichs südlich des Rheins, Winterthur, trat Sigmund 1467 gegen Geld an Zurich ab. Als die Eidgenossen der seit 1466 mit Bern und Solothurn verbündeten Reichsstadt Mühlhausen gegen Sigmund und die Ritterschaft 1468 Hilfe pachten, wagte ein überlegenes Ritterheer auch in der Ebene den Kampt nicht. ^ig-mund, der einen ungünstigen Frieden hatte eingehen müssen, uberliess an Karl von Burgund, um dessen Hilfe gegen die Eidgenossen zu erlangen, 1469 als Pfand die Städte Waldshut, Rheinfelden u.a., die Land-o-rafschaft Obereisass und die Grafschaft Pfirt Das Regiment des burgundischen Vogts Peter ven Hagenbach wurde bald allgemein verhasst. § 68. Städtekriege. Territoriale Minderungen Deutschlands. Städtekriege. Erzbischof Dietrich von Köln, zugleich Administrator von Paderborn (ein Graf von Mörs; emei seiner Brüder Administrator von Osnabrück; ein anderer bestrittener Bischof von Utrecht) führte 1444 49 Krieg gegen die Stadt Soest, die einen Bundesgenossen am Herzog von

4. Mittelalter - S. 232

1896 - Stuttgart : Neff
stadt, Hildesheim, Münster, Osnabrück, Paderborn, Utrecht. Die tcelfischen Herzogtümer zersplitterten immer mehr; auch die Wolfenbütteier Linie, die 1b88 in den Besitz der Lüneburger Territorien gekommen war, teilte sich wieder. Dagegen bildeten sich am Niederrhein durch Vereinigung von Jülich und Berg (samt Ravensberg) wie von Cleve und Mark zwei grössere Territorien, Jülich-Berg und Cleve-Mark (die 1521 zu einem unteilbaren Besitz vereinigt wurden). Norddeutsche Reichsstädte waren: Lübeck, Hamburg (1510 von Maximilian I. feierlich dazu erklärt), Bremen (dessen Reichsunmittelbarkeit zum letzten Male 1654 anerkannt wurde), Goslar, Dortmund, Aachen, Köln. In M i 11 e 1 d e u t s c h-land ging der Name Sachsen (s. S. 213) auf den gesamten Wettinischen Besitz über, als die Enkel Friedrichs des Streitbaren, Ernst und Albert, die Länder 1485 in das Kurfürstentum Sachsen (Kursachsen mit der Hauptstadt Wittenberg, Thüringen, die fränkischen und vogtländischen Besitzungen) und das Herzogtum Sachsen (hauptsächlich Mark Meissen, Hauptstadt Dresden) teilten. Die Landgrafschaft Hessen, die 1460 in eine Marburgische und in eine Kasselsche Linie zerfallen war, wurde 1500 wieder vereinigt. Westlich davon lag die Grafschaft Nassau. Geistliche Staaten waren die Bistümer Merseburg, Naumburg, Erfurt, die Abteien Hersfeld, Fulda, das Erzbistum Trier; Reichsstädte Nordhausen, Mühlhausen, Frankfurt a. M. In Süddeutschland ragten unter den Dynastien die Wittelsbacher hervor, aber durch Teilungen und häufigen Zwist war ihre Macht gemindert: die pfalzgräflich-kurfürstliche (Rudolfinische) Linie besass seit 1329 die Rheinpfalz (Heidelberg) und den grössten Teil des Nordgaus („Oberpfalz“), sie zerfiel seit 1410 in vier Hauptzweige; die herzogliche, von Ludwig d. B. abstammende, besass Oberbayern (früher mit Brandenburg) und Niederbayern (früher mit den holländischen Provinzen), von den Einzelliuien München, Landshut, Ingolstadt, zwischen denen und innerhalb deren viele blutige Streitigkeiten sich abspielten, starb Ingolstadt 1450, Landshut 1503 aus, worauf 1506 die Gebiete für unteilbar erklärt wurden. Das immer mehr sich ausdehnende Württemberg wurde 1482 (mit Ausnahme der 1397 erworbenen Grafschaft Mömpelgard) durch den Miinsinger Vertrag für unteilbar erklärt und unter dem milden und umsichtigen Eberhard im Bart 1495 Herzogtum. In der oberrheinischen Tiefebene dehnten sich die Zähringischen Markgrafen von Baden aus (1503 deren Gebiete vereinigt, aber 1534—1771 in Baden-Baden und Baden-Durlach zerfallend). Bedeutendere geistliche Staaten waren in Südwest-Deutschland die Bistümer Bamberg, Würzburg, Augsburg, Strassburg und das Erzbistum Mainz (das das thüringische Eichsfeld besass) und die Abteien Ell-wangen, Kempten, Berchtesgaden; in Südost-Deutschland das Erzbistum Salzburg. Bedeutendere Reichsstädte waren: Regensburg, Augsburg, Nürnberg, Ulm, Ravensburg, Heilbronn, Hall, Rotenburg o. T., Strassburg, Kolmar, Mühlhausen, Basel. Die grössten Territorien des Reichs waren Böhmen mit Mähren und Schlesien, die habsburgischen Besitzungen in Süddeutschland (Triest seit 1382) und die dem Reich innerlich schon längst entfremdeten niederländischen Provinzen. — Das Gebiet der Friesen bildete westlich und südlich von der Zuydersee die Grafschaften Friesland und Seeland; das Gebiet bis zum Dollart wurde auch noch an die Niederlande angeschlossen; von den Ostfriesen zwischen Dollart und Weser geriet der westliche Teil im Xv. Jahrhundert unter die Herrschaft der Circsena, die um den Jahdebusen waren den Grafen von Oldenburg unterworfen. Das Herzogtum Lothringen zwischen Vogesen und Maas war 1431 an den Schwiegersohn des letzten Gerhardiners Renatus von Anjou gefallen, welcher der französischen Krone halb oder ganz lehnspflichtige Gebiete, das Herzogtum Bar, die Markgrafschaft Pont ä Mousson und die Herrschaft Guise, besass.

5. Mittelalter - S. 202

1896 - Stuttgart : Neff
202 — hatte, vereinigte sich, von den Kurfürsten durch den Plan einer Reichsverweserei gereizt, 1385 mit den „schwäbischen11 Städten zunächst zu gemeinsamer Plünderung der in ihnen ansässigen Juden. Die Schuldurkunden der Juden wurden von der Obrigkeit beschlagnahmt; die etwas verminderten Schuldsummen eingezogen und den jüdischen Gläubigern ein Teil des Erlöses ausbezahlt. Nürnberg allein trug dieses Geschäft 80000 fl. (etwa = 2 Millionen Mark) ein, Wenzel die Hälfte. Gegen Herzog Leopold, der mit Erfolg bestrebt war, seine Herrschaft zu beiden Seiten des Rheins abzurunden (Erwerbung der Grafschaften Feldkirch und Hochberg und der Stadt Freiburg i. Br.), schlossen Bern, Zürich (und bald durch dessen Vermittelung auch Luzern), Solothurn und Zug mit den auch durch Leopolds Landvogtei in Ober- und Niederschwaben bedrohten schwäbischen Städten und dem rheinischen Städtebund auf deren Ansuchen einen Bund in Konstanz (1385) auf 9 Jahre. Als aber Leopold, gereizt durch Luzerns friedensbrecherische Uebergriffe (Ueberfall der Stadt Rotenburg im Aargau, Abschluss eines Burgrechts mit Sempach), grosse Rüstungen machte, suchten die schwäbischen Städte, statt dem Hilfegesuch der ihnen verbündeten Glieder der Eidgenossenschaft zu entsprechen, zu vermitteln; aber dieser Vermittelung versagten sich die Eidgenossen, wodurch das Konstanzer Bündnis hinfällig wurde. Herzog Leopold, „die Blume der Ritterschaft“, wurde mit seinem an Zahl überlegenen, zu gutem Teile aus süddeutschem Adel bestehenden Reiterheer bei Sempach 9. Juli 1376 von den Schwizern, Luzernern, Unter-waldnern und Urnern vernichtend geschlagen und fiel selbst, tapfer kämpfend. (Die Sage von Arnold Winkelried begann sich erst etwa ein Jahrhundert später auszubilden.) In Süddeutschland machte dem kaum erst durch die Mergentheimer Stallung gefristeten Frieden die Gefangennahme des seit kurzem mit den schwäbischen Städten verbündeten Erzbischofs Pilgrim von Salzburg durch die bayrischen Herzoge ein Ende. Der so 1388 beginnende grosse Städtekrieg, der von beiden Seiten mit grauenhaften Verwüstungen geführt wurde, entschied sich zu Ungunsten der Städte durch den Sieg Eberhards von Württemberg bei Döffingen über die schwäbischen Städte (4. Aug.) und einen Sieg des Pfalzgrafen Ruprecht bei Worms. Dem von Wenzel Mai 1389 gebotenen Landfrieden von Eger, in dem ausdrücklich der „gemeine Bund der gemeinen Städte“ aufgehoben wurde, fügten sich nach und nach alle Städte. Er machte freilich jenen kleineren Bünden selbst für die nächste Zeit und den Kämpfen zwischen Städten und Fürsten für die Zukunft kein Ende. Aber mit der Niederlage der Städte war, obwohl sie ein-

6. Deutsche Geschichte von 1519 bis 1871, Übersicht über die württembergische Geschichte - S. 166

1909 - Bamberg : Buchner
166 Anhang. und verwsten die Kulturlandschaft und beginnen auf ihren Trmmern ein neues Leben. Aber in Orts- und Flurnamen und in vielen Wrtern der Sprache des Landes leben Kelten und Rmer heute noch fort, und durch die fortwhrenden Funde an Waffen und Mnzen, Schmuck- und Haushaltungsgerten und in den zu Tage gefrderten berresten ihrer Bauten erneuern sie immer wieder ihre Ver-gangenheit. 3. Den Alemannen oder Schwaben gelang die Begrndung eines selb-stndigen Staatswesens nicht. Sie gerieten vielmehr im Jahr 496 unter die Oberherrschaft ihrer nrdlichen Nachbarn, der Franken, von denen sie auch teilweise sdwrts gedrngt worden waren. Als Grenzlinie zwischen Franken und Schwaben kann im allgemeinen die Enz- und B?nrrlinie gelten. Als Teil des Frankenreichs wurden die Alemannen mit der christlichen Religion (Katholizismus) und der franko-romanischen Kultur bekannt. Es erhoben sich Kirchen und Klster; Wein-, Obst-und Gartenbau kamen auf, und die Bischofssitze Konstanz (Speier, Worms und Wrzburg)1 wurden jetzt die Ausgangspunkte der Kultur. Fr Verwaltungszwecke war während der Frankenherrschaft das weltliche Gebiet des Herzogtums Schwaben in (51) Gaugrafschaften eingeteilt, und dies blieb auch so noch unter den Sachsenkaisern. Als aber seit den Saliern das Städte Wesen mehr und mehr emporkam, die Amts- und Dienstlehen der kniglichen Ministerialen allmhlich erblich wurden, und ein selbstndiger Herren stand sich entwickelte, lsten sich diese Gaugrafschaften nach und nach auf, und so sehen wir bis zur Hohenstaufenzeit als Besitzer des Landes Herren geschlechter (Herzge, Grafen, Reichsritter und niedere Adelige), Städte, Stifter und Klster. Allein im Jahr 1079 verlieh Heinrich Iv. das alte Herzogtum Schwaben an Friedrich I. Grafen von Hohenstaufen, und seitdem verblieb es bei diesem Geschlecht bis zu seinem Untergang (1268). Von da an aber verlor das Herzogtum Schwaben wieder allen innern"halt, und Kaiser Rudolf hatte sogar 1288 ausdrcklich darauf verzichtet, es wiederherzustellen. Dadurch erfolgte auch die Zersplitterung der herzoglichen Rechte, und es gewann wieder eine Reihe von Grafschaften und andern Herrschaften an Selbstndigkeit und Bedeutung. Zu diesen gehrte auch die Graffchaft Wirtemberg, die es verstand, aus kleinen Verhltnissen heraus ihr Gebiet mit Glck und Geschick zu vergrern. Schon in der zweiten Hlfte ,des 14. Jahrhunderts berragte diese Grafschaft an Gebietsnmsang die brigen schwbischen Herrschaftsgebiete bei weitem. Wenn man aber heute noch statt Wrt-Lemberg gerne auch Schwaben schlechthin sagt, so ist dabei doch zu bercksichtigen, \ V?f da ein geschichtlicher Zusammenhang zwischen der Grafschaft Wirtemberg und dem alten Herzogtum Schwaben nicht bestanden hat. Vielmehr gilt, da die Geschichte Wrttembergs die Geschichte seines Herrscherhauses ist. Ii. Die Grafschaft Wirtemberg. 1. Seit Beginn des 12. Jahrhunderts nennen sich die Wittelsbacher urkundlich nach ihrer Burg Wittelsbach bei Aichach; die Wettin er nach ihrer Burg Wettin bei Halle; die Wirtemberger aber schon seit 1083 nach ihrer 1 Zwei Dritteile des jetzigen Wrttemberg gehrten zur Dizese Konstanz.

7. Hessische Geschichte - S. 25

1897 - Gießen : Ricker
— 25 — der ansgefochtenen Fehden war der Mainzer Sprengel unter Werners Vorgänger in Schulden geraten. Eifrig war jener nun bemüht, den Frieden' wieder herzustellen. Die fast 20 jährige Fehde über Mainzer Kirchenlehen in Hesfen und Thüringen führte er zu Ende. Wenn er auch die meisten Lehen in Hesfen dem Landgrafen Heinrich zugestehen mußte, so wurden ihm doch noch einige Städte zu Lehen aufgetragen. Da Philipp von Hohenfels, Richards Vertreter am Mittelrhein, sich Übergriffe in die Besitzungen der Mainzer Kirche erlaubte, Steuern erpreßte, so mußte Werner an der Neuwahl eines Königs viel gelegen sein. Ludwig von Bayern, der mächtigste Herzog am Rhein, suchte Werner für feinen Neffen und Mündel Konradin zu gewinnen. Ottokar von Böhmen, der sich auch auf den deutschen Königsthron Rechnung gemacht hatte, erschien auf die Einladung zum Wahltag gar nicht, sondern suchte den Papst Urban Iv. gegen Konradin einzunehmen. Dadurch erhielt die staufisch-bayerische Partei einen empfindlichen Stoß. Richard von Cornwallis erschien auch in Deutschland, und Ottokar von Böhmen trat auf seine Seite. Mit dem einflußreichen Pfalzgrafen Ludwig von Bayern verdarb es Richard gründlich durch sein Vorgehen gegen Kouradiu. Er hatte nämlich Ludwig versprochen, Konradin als Herzog von Schwaben anzuerkeuuen, erklärte nun aber das Herzogtum Schwaben als dem Reiche anheimgefallen. Richards Ansehen war im ganzen unter den deutschen Fürsten gering. Auch konnte man von ihm die Herstellung des Landfriedens*) nicht erwarten. Sollte in dieser Beziehung etwas geschehen, so mußten die Fürsten selbst Hand anlegen, nachdem der mächtige Städtebund zerfallen war. In diesem Punkte waren Werner von Mainz und Pfalzgraf Ludwig einig. Am 21. Juui 1264 kam der Landfriede zu stände. Die Dauer wurde auf zwei Jahre festgesetzt und umfaßte die Gebiete zwischen Lahn und Neckar; gegen Hessen, Thüringen und Sachsen folgte er der Grenze der Mainzer Besitzungen. Die Städte hätten sich über dieses Zustandekommen freuen sollen, da es sie doch hauptsächlich au-giug, wenn die den Handel und das Gewerbe störenden Fehden abgestellt würden. Statt dessen verhielten sich jene dem Landfrieden gegenüber sehr zurückhaltend, weil sie fürchteten, dadurch dem Einflüsse der Fürsten zu sehr preisgegeben zu werden. Am 15. Juni 1265 brachte Werner einen neuen Landfrieden zustande. An diesem beteiligten sich nur die wetterauischeu Städte: Frankfurt, Friedberg, Wetzlar, Gelnhausen, ferner die Herren von Eppenftein, von Weilnau, Reinhard von Hanau, Philipp von Falkenstein und Eberhard von Katzenellenbogen/ An der Spitze stand Werner von Mainz. Es wurde der Grundsatz aufgestellt, daß der Kläger dem Gerichte des Beklagten zu folgen habe. *) Zur Sicherung des allgemeinen Landfriedens schloß man Bündnisse. Tiese wurden für bestimmte Jahre geschlossen. Während dieser Zeit durften sich die Glieder des Bundes untereinander nicht befehden. Es bildeten sich bestimmte Landsriedenskreise heraus, an deren Spitze der Landeshauptmann stand.

8. Lehrbuch der mittleren Geschichte - S. 171

1882 - Berlin : Habel
171 Heidelberg (siehe Seite 169) freilich nur auf vier Jahre ae-fchlosfen. Nach Ablauf dieser Zeit sehen wir Eberhard oen Greiner und den Schleglerbnnd (an dessen Spitze Wolf von Wunnenstein) im sogenannten ^großen Städtekrieg abermals im Kampfe gegen die Städte. Durch die Niederlage der Städter bei Döffingen (1388), in welcher Eberhards 1388 Sohn Ulrich fiel, wurde das Übergewicht der Fürsten über die Städte hergestellt, zumal gleichzeitig auch die rheinischen Städte bei Worms gegen Ruprecht von der Pfalz und die fränkischen gegen die Bischöfe von Würzburg und Bamberg und gegen den Burggrasen von Nürnberg den kürzeren zogen. Bei dieser unglaublichen Verwirrung übte auch der 1389 von König Wenzel zu Eger gebotene Land-1339 sriede, zu dessen Wächtern nicht nur Fürsten, sondern auch Städte bestellt wurden, nur eine geringe Wirkung aus und auch der 1397 zu Frankfurt gebotene war von gar keinem Erfolg begleitet. b) In der Schweiz. Nicht von gleichem Erfolge war der Kampf der Fürstengewalt gegen die schweizerische Eidgenossenschaft. Dieselbe bestand jetzt aus dem Bunde der sogenannten acht alten*) Orte (Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern, Zürich, Glarus, Zug, Bern) und geriet mit dem Herzog Leopold von Österreich (Neffen des am Morgarten besiegten Leopold) in Kampf. Mit Leopold verbanden sich viele geistliche und weltliche Herren, so daß binnen zwölf Tagen den Eidgenossen 167 Fehden angesagt wurden. Bei Sempach stieß das Ritterheer im Jahre 1386 aus das nur 1400 Mann i386 starke eidgenössische, ward aber von demselben vollständig besiegt (Sage von Arnold von Winkelried); Leopold selbst und 656 Grafen und Herren fanden ihren Untergang. Keinen besseren Erfolg hatte Leopolds Sohn 1388 bei Näsels. Auch er wurde isss geschlagen, so daß sich Österreich genötigt sah, im folgenden E Jahre mit den Eidgenossen Frieden zu schließen und ihre Selbständigkeit anzuerkennen. — Die Schweizer gingen nun bald aus der Stellung der Angegriffenen in die der Angreifer über und streckten ihre Hand nach dem österreichischen Erbgute (dem Aargau und Thurgau), nach dem der Grasen von Toggenburg und dem Lande jenseits der Alpen aus, woraus neue Kämpfe entstanden. Das einzeln: von jedem Kanton oder gemeinsam Eroberte ward aber jetzt nicht mehr als freies, sondern als Unterthanenland behandelt und durch Landvögte regiert. *) Weil bis 1481 feine neuen Glieder aufgenommen wurden; sie genossen bis 1798 rnannichsache Vorrechte.

9. Leitfaden der Bayerischen Geschichte für höhere Lehranstalten - S. 18

1908 - Bamberg : Buchner
18 Das weifische Herzogtum. allem Passau der Mission an, untersttzt von Regensburg, Preising, Salzburg, von den Benediktinern zu St. (Emmeram, Niederaltaich, Metten und anderen Klstern. Ris hervorragende Kolonisten kamen auch hier spter die Cistercienser dazu, die in Sd- wie Norddeutschland weite Strecken kultivierten. Das Donautal war damals dicht bewaldet und wenig an-gebaut; in seiner Kolonisation standen, besonders nach der Beseitigung der fast 50jhrigen Ungarnherrschaft, der Kirche die weltlichen Grundherren zur Seite, unter denen die Babenberger Markgrafen besonders genannt werden mssen. So krftig schlug deutsches Wesen in diesen Landen Wurzel, da das Ostreich" dem Mutterlande gegenber ein Hort volkstmlicher Literatur werden konnte (s. Kbschn. 9). lvie im ftlpengebiet und an der Donau, so gehen auf dem Nordgau die Anfnge der Kolonisation auf die Zeiten Tassilos Iii., ihre plan-mtzige (Einrichtung aber auf Karl den Groen zurck1); wie dort waren riesige Wlder zu roden und Smpfe trocken zu legen. 3m Westen und Norden saften Wenden bis gegen Eichsttt hin, sowie im oberen und mittleren Nabgebiet; im' Osten hatten sich die Tschechen in das Tal des Hegen vorgeschoben. Mit den weltlichen Grundherrn, wie den Babenbergern, wetteiferte in dem Kulturwerk die Kirche. Im Sdosten um (Eham wirkten die Mnche von St. (Emmeram schon im 8. Jahrhundert; dem Bistum Regensburg schlo sich bald jenes zu Eichsttt, dann Bamberg an (s. Hbjchn. 6) und im 12. Jahrhundert taten sich die Eistercienser zu Wald-fassen rhmlich hervor, indem sie ausgedehnte Teile Nordwestbhmens kolonisierten. Andere Grenzstreifen bhmischen Landes wurden vom sd-liehen Nordgau und von der Gstmark aus gewonnen. Die spter einsetzende Kolonisation der Sachsen schuf die Vorbedingungen fr die Entwicklung des preuischen Staates; auch die bayerische Ostmark wurde das Stammland einer Gromacht: sterreich-Ungarns. in. 8apn untre Den Esetfen 107011 So, 8. Das welfische l^eqogtum* Die H)eifert flammen wohl aus Schwaben, hatten aber auch in Bayern von alters her reichen Besitz. (Ein Graf Xdelf begegnet uns als Schwiegervater Ludwigs i) S. Hbfchn. 3 am Schlu!

10. Leitfaden der Bayerischen Geschichte für höhere Lehranstalten - S. 28

1908 - Bamberg : Buchner
28 Die erste Teilung Bayerns 1255. dafr bot den Herzogen neben der Pfalzgrafschaft am Rhein - das Aussterben zahlreicher Grafengeschlechter. Schon Otto I. gewann den Besitz der nahverwandten Vachauer und ihnen folgten bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts u. a. die Burggrafen von Regensburg, die viepol-dinger in Cham und vohburg, die wittelsbachischen Grafen von vallei, die 5lndechser und eine Linie der Grtenburger. Durch diese und sptere Erwerbungen (s. Kbschn. 12) erhielt das im eigentlichen Zinne wittels-bachische Territorium (Hbschn. 10 Einl.) sdlich wie nrdlich der Donau einen wesentlichen Zuwachs. vas Statutum in favorem principum Kaiser Friedrichs Ii. (1232) erkannte die Landeshoheit der Fürsten an; schon vorher hatte Ludwig der Welheimer, um das weite Gebiet straffer zusammenzufassen und in der Hand zu halten, sein ganzes Land tn Hinter eingeteilt, welche die Grafschaften ersetzten und von Pflegern (Landrichtern) verwaltet wurden. Die so verstrkte Machtstellung htte den Herzogen Gelegenheit ge-geben Barzern im Reiche an die Spitze zu bringen, um so mehr, als im 13. Jahrhundert nicht nur die Babenberger, sondern auch die Hohenstaufen erloschen. Rllem der gnstige Augenblick wurde jetzt wie spter nicht ge-nutzt- Uneinigkeit lie Bayern zersplittern, lhmte die Kraft fr groe Unternehmungen und erleichterte die Entstehung eines schlielich bermchtigen Itachbarreiches unter der Fhrung der Habsburger. Bayern gewann den mit so vieler Mhe kolonisierten Sdosten nicht wieder,' es verlor damit fr immer den Zugang zum Meere, dessen doch eine Gromacht nicht entraten kann- es bte auch in Deutschland während des Mittelalters selten den Einflu, den man bei seiner territorialen Bedeutung erwarten durfte, freilich blie das Vorgehen Bayerns nicht vereinzelt-in Baden zeigen sich hnliche Vorgnge und die Geschichte des Hauses Xdettin ist besonders reich an Teilungen und dadurch veranlagten Familienzwisten. \2. Die erste Teilung Bayerns \255. (Dttos Ii. Shne regierten nur kurze Zeit gemeinsam. 1255 teilten sie in der Weise, da Ludwig Ii. (der Strenge, 125394) auer der Pfalz das obere" Bayern mit Mnchen, Heinrich Xiii. hauptschlich das Land an der Donau mit Landshut erhieltx). Heidelberg, Mnchen und Traus-nitz bei Landshut waren die Residenzen. Die anfngliche (Eintracht zwischen den Teilfrsten war nicht von Dauer. Zuerst hielten sie zwar gegen ') dem heutigen Gber- und Niederbarzern ist diese Teilung nicht gleichbedeutend.
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