40
In die Zeit der gemeinsamen Regierung Pippins und Karlmanns fallen eine Emprung des Stiefbruders Grifo und Abfallversuche der Alamannen und Bayern (Oatilo!) im Bunde mit den Sachsen.
Die weltgeschichtliche Bedeutung des hl. Bonifatius liegt weniger in seiner Missionsthtigkeit (bei Friesen, Thringern, Hessen) als vielmehr darin, da er die entartete und Ron, entfremdete frnkische Landeskirche reformierte und in enge Verbindung mit dem rmischen Stuhle brachte, da er ferner als Erzbischof und ppstlicher Legat eine groe Anzahl von berrheinischen Bistmern (so fr Bayern Regensburg, Freising, Salzburg, Passau) organisierte, zu einer Kirchenprovinz vereinigte und dem zum erzbischflichen Sitz (Metropole) fr Deutschland erhobenen Mainz unter-ordnete und zugleich der ppstlichen Gerichtsbarkeit (dem ppstlichen Primat) unterstellte. Vor ihm war die Organisation der deutschen Kirche wie ihr Zusammenhang mit Rom ein nur sehr lockerer gewesen. 754 erlitt Bonifatius als Missionr in Friesland den Mrtyrertod.
Neben Mainz wurden spter andere Städte zu erzbischflichen Sitzen und damit zu Mittelpunkten besonderer Kirchenprovinzen erhoben, unter Karl dem Groen Kln, Trier, Salzburg (fr Bayern und die sdstlichen Slavenlnder), unter Ludwig dein Frommen Hamburg Bremen (fr den skandinavischen Norden), unter Otto 1. Magdeburg (fr die nordstlichen Slavenlnder).
M Neue Erhebungen hatten dringend gemahnt, der Zwitterstellung des Herrschers im Frankenreich, der knigliche Gewalt hatte, aber nur Hausmeier hie, ein Ende zu machen, denjenigen, dem der Herr die Sorge der Regierung anvertraut hatte," nicht blo tatschlich, sondern auch rechtlich an die Stelle des Knigtums zu setzeu. 752 lie sich Pippin zu Soissous durch die weltlichen Groen des Frankenreiches auf den Schild erheben, den letzten Merovinger, Childerich Iii., aber verwies er in ein Kloster. Die Salbung durch den Erzbischos Bonifatius, gauz besonders die ppstliche Gutheiung nahmen der Erhebung Pippins zum Frankenknig deu Charakter eines gewalt-samen Staatsstreiches.
* der das merovingifche S ch a t t e n k n i g t um f. Einhard, Vita Karoli Magni c. 1:
Gens Meroingorum, de qua Franci reges sibi crearc soliti erant, usque in Hil-dricum regem, qui iussu Stephani (Zachariae!) Romani pontificis depositus ac detonsus atque in monasterium trusus est, durasse putatur. Quae licet in illo finita possit videri, tarnen iam dudum nullius vigoris erat, nec quicquam in se darum praeter ihane regis vocabulum praeferebat. Nam et opes et potentia regni penes palatii prae-fectos, qui maiores domus dicebantur et ad quos summa imperii pertinebat, teneban-tur. Neque regi aliud relinquebatur, quam ut, regio tantum nomine contentus, crine pr -fuso, barba summissa, solio resideret ac speciem dominantis effingeret, legatos undecumque venientes audiret eisque abeuntibus responsa, quae erat edoctus vel etiam iussus, ex sua velut potestate redderet; cum praeter inutile regis nomen et precarium vitae Stipendium, quod ei praefectus aulae prout videbatur exhibebat, nihil aliud proprii possideret quam unam et eam praeparvi reditus villam, in qua dorn um et ex qua famulos sibi necessaria ministrantes atque obsequium exhibentes paucae numerositatis habebat. Quocumque eundum erat, carpento ibat, quod bubus iunctis
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Extrahierte Personennamen: Pippins Karlmanns Ron Bonifatius Karl Karl Ludwig_dein Ludwig Otto Pippin Childerich Pippins Karoli_Magni_c
Extrahierte Ortsnamen: Karlmanns Sachsen Hessen Freising Salzburg Deutschland Mainz Rom Friesland Mainz Trier Salzburg Magdeburg Frankenreich Erzbischos_Bonifatius
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liche Stellung gedrngt, so gab er durch seine Einmischung in die schwbi-schen Verhltnisse, wo die drei Stnde ganz dicht neben einander saen, den unmittelbaren Anla zum Ausbruch des Krieges. Unter Fhrung Ulms schlssen 1377 die kniglichen Städte Schwabens sich zu einem Bunde zu-sammen und brachten noch im nmlichen Jahre dem Grafen Eberhard von Wrttemberg und dem ihm verbndeten schwbischen Reichsadel bei Reut-lingen eine vernichtende Niederlage bei.
Kart Iv. verpfndete dem Grafen Eberhard von Wrttemberg fr die Anerkennung seines Sohnes Wenzel, den er im Widerspruche mit einer Bestimmung der goldenen Bulle noch zu seinen Lebzeiten hatte whlen lassen, die schwbischen Reichs st dte Elingen,'Gmnd und Weil. Eine solche Verpfndung war meist nur die Einleitung fr die Verwandlung einer reichsunmittelbaren Stadt in eine landsssige: es fhlten sich daher auch die anderen kniglichen Städte Schwabens in ihrer Reichsnnmittelbarkeit bedroht.
Nach der Schlacht von Reutlingen enthielt sich Karl Iv. jeder Einmischung m die stndischen Kmpfe Schwabens. Die schwbischen Städte erlangten sogar (wenigstens indirekt) Anerkennung ihres Bundes, wiederum im Widerspruche mit der j goldenen Bulle. Bald darauf ist Karl Iv. gestorben.
/. König Wenzel und der groe Stdtekrieg.
^Die Ereignisse in Schwaben unter Karl Iv. hatten den Gegensatz zwischen^ Aristokratie und Brgertum verschrft. Sie veranlagen den Adel, dessen einzelne Mitglieder ohne Einigung widerstandsunfhig waren, sich eben-falls zusammenzuschlieen; rasch entstanden in Sddeutschland die Adels-bnde von S.wilhelm, vom Lwen, vom Georgenschild und hnliche Ver-einignngen in der Wetterau, in Hessen, in Westfalen. Aber auch die stdtische Bewegung zieht weitere Kreise; frher hatten sich nur die in ihrer Reichs-unmittelbarkeit bedrohten kniglichen Städte zusammengeschlossen, jetzt tritt dem schwbischen Bunde von kniglichen Stdten ein rheinischer Bund an die Seite, an dessen Spitze freie Bischofstdte stehen Mainz, Worms. Speyer, Straburg zc.). Beide Bnde verpflichten sich zu gemeinsamer Htlfe und streben zugleich die Verbindung mit der Schweizer Eidgenof-senschaft an, die seit dem Beitritte von Lnzern, Zrich, Zug, Glarus und Bern zu einer Vereinigung von buerlichen und stdtischen Gemeinden sich erweitert hatte. Wenzels Bemhungen, die stndisch gesonderten Einungen zu einem gemeinsamen Friedensbunde zu vereinigen, scheitern, er steht halt-los zwischen den beiden Parteien.
Y) Herzog Leopold von sterreich, welcher bei der Teilung der habsbnr-gischen Lande (f. S. 208) Tirol mit Vordersterreich erhalten hatte und die Habs-burgischen Interessen sowohl durch die Ausdehnung der Schweizer Eidgenossen-schaft als auch durch ihre Verbindung mit dem schwbisch-rheinischen Bnme bedroht sah, erffnete im Jahre 1386 den Krieg gegen die Schweizer, verlor
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Extrahierte Personennamen: Eberhard_von_Wrttemberg Eberhard_von_Wrttemberg Karl_Iv Karl Karl_Iv Karl Karl_Iv Karl Georgenschild Leopold Leopold
wurde im Baseler Frieden nicht erwähnt. Der Eidgenossenschaft traten
1501 bei Basel, das im Schwahenkriege neutral gewesen war, als vollbe-
rechtigter Ort und Sch aff hausen, das thatsächlich von nun an wie
Freiburg und Solothurn als vollberechtigt behandelt wurde. 1518 wurde noch
Appenzell aufgenommen (die „13 a 11en Orte“). Ludwig Xii. trat 1508 als
Herr von Mailand an die drei Waldorte Stadt und Grafschaft Belle(i)nz(ona)
ab. 1512 erwarben die Eidgenossen das bisher mailändische Lugano und
Locarno, die Graubündner Veltlin mit Bormio und Chiavenna.
Unter dem Eindruck dieses Misserfolgs lind des Verlusts
Mailands an die Franzosen fügtesichmaxaufdemreichs-
tag von Augsburg 1500 den Entwürfen der ständisch-
föderalen Reformpartei. Es wurde eine allgemeine
Reichsaushebung, zu deren Kosten die Unbemittelten ver-
hältnismässig am meisten, die Fürsten und Kurfürsten für ihr
Kammervermögen am wenigsten in Anspruch genommen wurden,
und deren Einzelkontingente von den Landesobrigkeiten auf-
gestellt werden sollten, beschlossen, aber auch die Einsetzung
eines Reichsregiments, unter dem Vorsitz des Königs oder
seines Statthalters, mit weitgehenden Vollmachten auch in aus-
wärtigen Angelegenheiten; 18 von seinen 20 Mitgliedern er-
nannten die Stände; sein Sitz war Nürnberg, doch konnte es der
König an seinen Hof berufen. Aber die Reichsaushebung
wurde nicht ausgeführt, unddasreichsregiment löste
sich 1502 auf infolge des bösen Willens des Königs und wider-
spruchsvoller Verhandlungen beider mit Frankreich, sowie Haders
über die Verwendung und Verwahrung der Erträgnisse des Jubi-
läumsablasses von 1500, die vom Papst ausschliesslich für den
Türkenkrieg bestimmt worden waren; bald darauf hörte auch das
Reichskammergericht auf. Die kurfürstliche Opposition
(Berthold f 1504) wurde nach und nach, da sich die Zahl dem
König ergebener junger Fürsten und Bischöfe immer mehrte,
und durch die Wirkungen des Landshiiter Erbfolgestreites (1503)
lahm gelegt.
Nach dem Tode des Herzogs Georg von Landshut-Ingolstadt
Ende 1503 suchte dessen Schwiegersohn Ruprecht von der kurpfälzischen Linie
die ganze territoriale Hinterlassenschaft an sich zu bringen, des Königs Max
Kammergericht sprach sie den Münchener Herzogen zu. Diese wurden, wie
von Ulrich von Württemberg und andern Fürsten, so auch vom König in dem
in Bayern und der Kurpfalz mit entsetzlichem Sengen, Brennen, Rauben und
Morden geführten Kriege unterstützt. Den zwei Söhnen des mittlerweile ver-
storbenen Ruprecht sprach Max 1505 die etwa 70 Quadratmeilen grosse „neue
Pfalz11, die späteren Fürstentümer Neuburg und Sulzbach, aus der Hinter-
lassenschaft des Grossvaters zu; „sein Interesse“ hatte er bei der ganzen
Sache zu wahren gewusst: er erwarb für sein Haus Gebiete zur Abrundung
Tirols (u. a. Kufstein), die Ortenau (mit Offenburg) und die Landvogtei Hagenau.
Auf einem Reichstage in Konstanz 1507 wurde das
Reichskammergericht in mehr partikularistischer Zusammen-
setzung (2 Beisitzer vom König für Oesterreich und Burgund,
Lehrbuch d. Weltgeschichte. Neue Zeit 2
Deutsches Institut
für Internationale
Pädagogische Forschung
Bi bin *" - k
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Extrahierte Personennamen: Ludwig_Xii Ludwig Berthold Georg_von_Landshut-Ingolstadt Max
Kammergericht Max Ulrich_von_Württemberg Max Max
43
sich materiell oder rechtlich gedrückt fühlte, übertrug das Schlag-
wort „christliche Freiheit“ auf seine materielle Belastung oder
rechtliche Bindung und mass die bestehenden Ordnungen nach
dem „Evangelium“ (im Süden auch unter dem Einfluss der
Zwingli’schen Reformation). Das „Evangelium“ oder „Gottes
Wort“ wurde Quelle des göttlichen Rechtes. Schon Luthers
Schriften (z. B. die von weltlicher Obrigkeit 1523 und die über
den Nürnberger Reichstagsabschied 1524) enthielten Stellen, die
wider Luthers Willen revolutionär wirken mussten, obwohl Luther
den unbedingten Gehorsam gegen die Obrigkeit als Christen-
pflicht lehrte. Vollends aufreizend wirkten radikale Prediger
(z. B. der aus Orlamtinde vertriebene und aus Kursachsen aus-
gewiesene Karlstadt u. a. in Rothenburg o./T., noch mehr und
mit entschiedener Absicht der von fanatischem Hass der „Gott-
losen“ erfüllte und manchmal von Wahnvorstellungen beherrschte
Thomas Münzer nach seiner Vertreibung aus Allstedt z. B. in
Mühlhausen); aber auch gemässigtere Männer durch scharfes Pre-
digen gegen den Zehnten und alles Zinsnehmen. Auf den Strassen
predigten Bauern und Handwerker, aber auch Gebildete, als
Bauern sich gebärend. Die Verfolgung der neuen Lehre und
ihrer Verkündiger durch die Territorialherren, das Scheitern des
Nürnberger Reichsregiments und seiner Reformpläne legten die
Meinung nahe, dass mit „Stillesitzen“ nichts zu erreichen sei.
Unzufrieden und zum Aufruhr geneigt waren auch die
weniger wohlhabenden oder ganz armen und von der Mitwirkung
am Regiment ausgeschlossenen Teile der städtischen Be-
völkerungen. Eine Bauernbewegung des Jahrs 1524 in der
Grafschaft Stühlingen, im Kletgau und in der Baar war anfangs
noch ganz frei von evangelischen Elementen.
Ausbreitung, augenblickliche Erfolge und Niederlage
der Revolution. Die Revolution ging von Oberschwaben aus.
Die drei Bauernhaufen: der Baltringer Haufen (Bauern des Donau-
thals und der Hochebene von Messkirch an bis zum Lech), der
Allgäuer (worunter die Bauern der Abtei Kempten) und der See-
haufen, die sich Februar oder anfangs März 1525 gebildet hatten,
vereinigten sich 6. März zu einer „christlichen Vereini-
gung“. Der (hauptsächlich von dem bayrischen Kanzler Leon-
hard v. Eck geleitete) Schwäbische Bund begann schon vor-
her mit den einzelnen Haufen zu unterhandeln, um zunächst
gegen den Herzog Ulrich freie Hand zu haben, der sein Herzog-
tum zurückerobern wollte. Ulrich musste, da die Tagsatzung
seine schweizerischen Söldner mit Rücksicht auf den Sieg Karls
bei Pavia (s. § 17) abberief, 12. März vor Stuttgart umkehren.
Am 14. März setzte ein (zweiter) Bauerntag in Memmingen die
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Extrahierte Personennamen: Thomas_Münzer Ulrich Ulrich Karls
'
I
44 —
„zwölf Artikel“ als gemeinsame Forderung fest, ein Pro-
gramm, das dann viele aufständische Bauernschaften, wenn auch
im einzelnen abgeändert, übernahmen. Durch Unterhandlungen
zuletzt auch mit der „christlichen Vereinigung“ und einen von
friedliebenden Vertretern derselben bewilligten Waffenstillstand
gewann der Schwäbische Bund Zeit zu weiteren Rüstungen. Sein
Feldhauptmann Truchsess von Waldburg („Bauernjörg“) zer-
sprengte dann den Baltringer Haufen 4. April bei Leipheim,
mit dem Seehaufen, der eine gute Stellung innehatte, schloss er
22. April den Weingartener Vertrag, dem gemäss der Seehaufen
sich auflöste, und 25. April ein ähnliches Abkommen mit den
Bauern des Hegaus, Kletgaus u. s. f., um nach Württemberg mar-
schieren zu können. Die Revolution hatte damals ganz
Südwestdeutschland, mit Ausnahme der bayrischen Gebiete,
ergriffen und für kurze Zeit unter ihre Gewalt gebeugt.
Städte traten ihr teils freiwillig bei (z. B. Waldshut, Rothen-
burg o./T., Würzburg, Ochsenfurt, Aschaffenburg), teils mehr
gezwungen (z. B. Heilbronn, Erfurt); Ritter und Grafen
(z. B. die Hohenlohe, Löwenstein, der Graf von Henneberg)
wurden Mitglieder der christlichen Vereinigung. Göz
von Berlichingen übernahm Ende April freiwillig auf vier
Wochen die Führung des „hellen“ (= ganzen) lichten Haufens
der Odenwalder und Neckarthaler. Aber die planlose Zer-
störungswut der Aufrührer (in Franken 292 Schlösser
und 52 Klöster zerstört) und ihr Mangel an Disziplin und
kriegerischer Schulung, an der entscheidenden Waffe,
der Reiterei, und an innerem Zusammenhalt erleich-
terten den Sieg der Fürsten, welche die Bekämpfung der
Revolution dem Reichsregiment und dem Kaiser gegenüber im
wesentlichen selbständig übernahmen. Am 12. Mai wurde das
Heer der Württemberger Bauern vom Truchsess bei Böblingen
geschlagen, 17. Mai die Elsässer Bauern von Anton von Loth-
ringen bei Zobern. Die der Würzburger Bürgerschaft zu Hilfe
gezogenen Odenwalder und fränkischen Bauern vermochten das
Schloss Würzburg nicht zu nehmen; der Truchsess, der zur Rache
für die von einem Teil der Bauern vollbrachte, von andern miss-
billigte Unthat des blutigen Ostermontags (16. April) auch Weins-
berg und fünf umliegende Dörfer niedergebrannt hatte, vereinigte
seine Truppen mit kurpfälzischen und, trierischen, warf die Oden-
walder bei Königshofen, die Franken bei Sulzdorf und Ingolstadt
(2. und 4. Juni) nieder, Würzburg ergab sich dann auf Gnade
und Ungnade. Der Kurpfälzer schlug 23. Juni ein linksrheinisches
Bauernheer bei Pfeddersheim. Der Kampf mit den oberschwäbi-
schen Bauern wurde, unter Missachtung eines von Ferdinand mit
I
TM Hauptwörter (50): [T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger], T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner]]
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Extrahierte Personennamen: Feldhauptmann_Truchsess_von_Waldburg Graf_von_Henneberg Göz
von_Berlichingen Anton_von_Loth- Ferdinand Ferdinand
185
Bauern waren durch (thatsächlich oft erblichen) Lebenspacht. Kötner hiessen
hier huflos gewordene Laten (s. Ii S. 49), die im Besitz ihres Wohnhauses,
des Haus- wie des Feldgartens geblieben waren. Daneben gab es „Leib-
eigene“, die bei wesentlich freiem Besitzrecht den Todfall u. a. entrichteten.
Auf den Meierhof wurde die landesherrliche Grundsteuer als dingliche Abgabe
gelegt, deshalb machten die Landesherren den Meierbesitz für
den „Anerben“ ohne Entschädigung der Geschwister erblich. (Ueber-
bau pt verschafften manche Landesregierungen in ihrem
finanziellen Interesse den Bauern Entlastung und Befrei-
ung den Grundherrschaften gegenüber.) Als infolge des 30jährigen
Krieges viele Meierhöfe zersplittert worden waren, setzte der Staat deren
Wiedereinrichtung durch. Der Staat bevormundete die Inhaber, verbot u. a. Ver-
schuldung, der Grundherr bezog nur noch eine Rente, die nicht erhöht werden
durfte. Manche Meier zahlten jedoch auch Totfall. In Bayern hatte das Land-
recht 1616 den „Hofmarchsherrn“ durchaus das „Bauernlegen“ gestattet. Aber
die im Obereigentum des Adels befindlichen Bauernhöfe bildeten nicht einmal
ein Viertel der Gesamtzahl, viele davon waren „einschichtig“, und über die
Entfernung einer Meile hinaus hob das Landrecht die Fronlast auf, für die
Erntegeschäfte gab es überhaupt keine Fronpflicht der Bauern. Auch hatte
jeder (nicht leibeigene) Bauer freies Abzugsrecht, der Gesindezwang war seit 1553
abgeschafft. Zudem hatten die Landstände und damit der Adel im Xvii. Jahr-
hundert nur noch geringe politische Bedeutung. Ueber die Hälfte der Bauern-
höfe befand sich im Ober eigenturn der Kirche, die dem Gedanken eines land-
wirtschaftlichen Grossbetriebs fern blieb.
Hexenwahn. Gegen die (auch in Frankreich und England sehr häu-
figen) Hexenprozesse hatte 1563 der gemässigte Katholik Johann Weyer,
Cleve’scher Leibarzt, in einem oftmals aufgelegten Werk angekämpft, dann u. a.
1585 der Calvinist Witekind, Professor der Mathematik in Heidelberg, der
Lutheraner Prätorius (1602); aber auch zahlreiche litterarische Verteidiger
der Hexenprozesse fanden sich bei allen Konfessionen, die zähesten waren
Juristen, wie überhaupt diese grössere Schuld an deren Unzahl und der An-
wendung der Tortur hatten als die Geistlichen. Um die Wende des Xvi.
und Xvii. Jahrhunderts nahm die Zahl der Prozesse immer mehr zu, ihre
Opfer waren Personen jeden Alters und Standes, bei weitem mehr weiblichen
als männlichen Geschlechts. Es wurden z. B. (im Kanton Bern in den Jahren
1591—1601 über 300) in Darmstadt im Jahr 1585: 17, in der kursächsischen
Grafschaft Henneberg im Jahr 1612: 22; in Ellwangen 1612: 167, in den
Jahren 1627—30 in Offenburg 60, im Bistum Würzburg über 200, im Bistum
Bamberg 285 Personen wegen Hexerei hingerichtet, im Erzbistum Salzburg
noch im Jahr 1678: 97. Das Verbot des Papstes Gregor Xv., jemanden wegen
Hexerei mit dem Tode zu bestrafen, wenn nicht ganz zweifellos nachgewiesen
sei, dass der Beschuldigte selbst durch böse Kunst jemand getötet habe, war
in den meisten katholischen Territorien lange fruchtlos. Manche Jesuiten
traten frühe als Bekämpfer der Hexenverfolgung auf, der be-
deutendste war der Graf Friedrichvonspeein seiner anonym erschienenen
Cautio criminalis (1631); jedoch nahmen die Verfolgungen noch geraume Zeit
zu. Wirksamer war das Werk des Niederländers Becker („Bezauberte
Welt“ 1691) und die litterarische Thätigkeit Thomasius’ (s. u.) 1701—12.
Die Aufklärung und die höhere Bildung der oberen Beamten machten dann
den Greueln nach und nach ein Ende; im Reiche wurde die letzte Hexe im
Würzburgischen 1749 verbrannt, in Landshut aber noch 1756 ein 14jähriges
Mädchen, weil es „mit dem Teufel gewettet“ hatte, enthauptet (in Glarus letzte
Hinrichtung wegen Hexerei 1782). — In der strafrechtlichen Praxis minderten
sich seit Beginn des Xviii. Jahrhunderts die Verstümmelungen und martervollen
Todesstrafen, welche die Carolina noch beibehalten hatte, nach und nach.
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Extrahierte Personennamen: Meier Johann_Weyer Johann Gregor_Xv. Gregor_Xv.
Extrahierte Ortsnamen: Frankreich England Heidelberg Bern Darmstadt Ellwangen Offenburg Bistum_Würzburg Bistum
Bamberg Erzbistum_Salzburg Glarus
155
Schöpfung, Abspannung und innerer Uneinigkeit, die beiderseits
vorhanden war.
Minderung der Union und der Liga. Die Union (seit
April 1612 mit England und 1613 mit den Generalstaaten
durch Schutzbündnis verbündet) erreichte die erstrebte Ver-
stärkung durch ein ähnliches Bündnis norddeutscher Prote-
stanten, vor allem des niedersächsischen Kreises, nicht, und
Frühjahr 1617 wurde ihr Bestand allerdings verlängert,
aber, den Forderungen der Städte (jetzt 17 gegen 8 Fürsten),
die finanziell am meisten aufgebracht hatten, entsprechend,
nur auf drei weitere Jahre, also bis 14. Mai 1621
und unter Verweigerung der Aufnahme der Jülicher
Lande. Dies bewirkte den Austritt des Kurbranden-
burgers, der freilich seine finanziellen Verpflichtungen nur zu
geringem Teile erfüllt hatte. Neuburg war mit Kundmachung
des Uebertritts Wolfgang Wilhelms schon 1614 ausgetreten.
Die Liga brachte Maximilian zunächst zur Auf-
lösung, als die geistlichen Kurfürsten die Aufnahme des Erz-
herzogs Maximilian (Inhabers Tirols und Vorderösterreichs) als
dritten Direktors und die Abänderung ihres Zwecks in eine „christ-
lich rechtmässige Defensión“ durchsetzen wollten. 27. Mai 1617
wurde sie in verkleinertem Umfang und mit dem ursprüng-
lichen Charakter erneuert, in dem die Bischöfe von Würz-
burg, Bamberg und Eichstädt und der Propst von Ellwangen
sich mit Max verbanden.
Suecession und Komposition. Matthias lebte in später,
kinderloser Ehe, die geistlichen Kurfürsten, Spanien, der Papst
und der Erzherzog Maximilian betrieben deshalb die Nachfolge
Ferdinands in Böhmen, Ungarn, den Erblanden, sowie im Reich
durch die Wahl zum römischen König. Die erstere Nachfolge
machte ihm zwar Philipp Iii. als Enkel Maximilians Ii. streitig,
bis Ferdinand in einem geheimen Vertrag Mitte 1617 ihm Ab-
tretung der österreichischen Herrschaften und Hoheitsrechte im
Eisass nebst der Ortenau zusicherte. Die Wahl Ferdinands
zum römischen König musste, zumal bei dessen konfessioneller
Stellung, zum mindesten auf die Abneigung von Kurpfalz und
Kurbrandenburg stossen. Matthias und Klesl hatten es mit der
„Successionsfrage“ nicht so eilig. Klesl bemühte sich mehr um
einen Ausgleich zwischen den katholischen Ständen und den Kor-
respondierenden; diese beharrten aber im wesentlichen auf der
Forderung einer „Komposition“, während jene im allgemeinen
daran festhielten, dass die Streitfragen durch den Kaiser, dessen
und des Reichs Organe zu entscheiden seien. Ein Entwurf,
in dem Maximilian seinem Bruder Matthias eine Österreich-
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Extrahierte Personennamen: Wolfgang_Wilhelms Wilhelms Maximilian Maximilian Maximilian_( Maximilian Max Max Matthias Maximilian Maximilian Ferdinands Philipp_Iii Philipp Maximilians Ferdinand Ferdinands Matthias Maximilian Maximilian Matthias
350
zollern, unterzeichnet: die Teilnehmer sagten sich förmlich vom
Reich los und erklärten sich für souverän, der Erzkanzler Dalberg
(der Napoleons Oheim Kardinal Fesch zu seinem Koadjutor er-
nannt hatte) wurde „Fürstprimas“ mit dem Sitz in Frankfurt a. M.,
gleich ihm erhielten die Herrscher von Baden, Hessen und Berg
als „Grossherzoge“ königlichen Rang. Alle Reichsstände, deren
i Gebiet im Machtbereich der Rheinbundsstaaten lag, wurden von
diesen „mediatisiertu (u. a. die Hohenlohe, Fürstenberg, Wald-
I bürg, Turn und Taxis, die letzten süddeutschen Reichsstädte
Frankfurt und Nürnberg), im ganzen ein Gebiet von 550 Qm
mit 1200000 Einwohnern. „Protektor“ des Bundes war der fran-
zösische Kaiser. Der Bundestag, dessen Vorsitzender der Fürst-
primas sein sollte, trat thatsächlich nie zusammen; seine Be-
stimmung erfüllte der Bund dadurch, dass er zu jedem fest-
ländischen Krieg Frankreichs seine Kontingente, im ganzen
j63000 Mann, unter französischem Oberbefehl, stellte. Am
1. August liessen Napoleon und die Rheinbundsfürsten ihre Er-
klärungen in Regensburg übergeben; am 6. August 1806 legte
Franz Ii. die Krone des römischen Reichs deutscher
Nation nieder und erklärte es (formell rechtswidrig, weil
ohne Mitwirkung des Reichstags) für aufgelöst. Dass die Sou-
veränität der Rheinbundsstaaten auch in innern Angelegenheiten
nur so weit reichte, als Napoleons Belieben es gestattete, zeigte
das Schicksal des Nürnberger Buchhändlers Palm, der eine
anonyme Schrift „Deutschland in seiner tiefsten Erniedrigung“
verlegt hatte und deshalb auf Napoleons Befehl vor ein Kriegs-
gericht gestellt und (26. August 1806) erschossen wurde. Im
September trat auch das Kurfürstentum Würzburg dem Rhein-
bund bei.
§ 106. Preussens Fall.
Die Verhandlungen bis zum Ausbruch des Kriegs.
Während Haugwitz in Paris die Annahme der in Berlin vor-
genommenen Aenderungen des Schönbrunner Vertrags erwirken
sollte, wurde das preussische Heer am 24. Januar 1806 wieder
auf den Friedensfuss gestellt. So musste Preussen den Vertrag
annehmen, den Napoleon am 15. Februar in Paris diktierte, und
der als einzige wesentliche Veränderung der Schönbrunner Ab-
machungen für Preussen die Verpflichtung enthielt, den englischen
Schiffen die preussischen Häfen zu schliessen. Auf dies hin er-
öffnete das englische Ministerium Fox-Grenville (Pitt war am
23. Januar 1806 gestorben) den Krieg gegen Preussen mit der
Wegnahme aller preussischen Schilfe in englischen Häfen (4. April);
die durch Patent vom 1. April vollzogene preussische Besitz-
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Extrahierte Ortsnamen: Frankfurt_a._M. Baden Hessen Berg Rheinbundsstaaten Fürstenberg Frankfurt Nürnberg Frankreichs Rheinbundsfürsten Regensburg Rheinbundsstaaten Napoleons Kurfürstentum_Würzburg Paris Berlin Paris
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neue Verfassungen, die er ihnen gab. Die batavische Republik erhielt noch
1801 eine Föderativverfassung, die den Neigungen der Bevölkerung entsprach,
aber zugleich eine selbständige äussere Politik unmöglich machte; die cis-
alpinische wurde 1802 in eine „italienische11 Republik umgewandelt, zu deren
Präsidenten Bonaparte sich selbst wählen liess; die Schweiz, wo es zwischen
den Anhängern des Alten und der Einheitsrepublik zum Bürgerkrieg kam,
machte Bonaparte (Februar 1803) als „Mediator“ zu einem Bundesstaat von
gleichberechtigten Kantonen. Bonaparte wurde „Protektor“ dieser Schweizer
Republik. Wallis wurde als besondere Republik abgetrennt, wegen der Wich-
tigkeit des Simplon, über den eine Kunststrasse gebaut wurde (1810 wurde
Wallis mit Frankreich vereinigt).
Der Reichsdeputationshauptschluss vom 24. März 1803
löste durch die Entschädigungen, die er in Ausführung des das
Reich betreffenden Artikels des Luneviller Friedens feststellte,
Verfassung und Bestand des Deutschen Reichs that-
sächlich auf. Aber noch schlimmer war, dass in der ganzen
Frage Frankreich mit Russland das entscheidende Wort sprach
und deshalb auch von der Gewinnsucht der deutschen Fürsten und
Staaten umworben wurde. Das Ergebnis war im wesentlichen
folgendes: Oesterreich erhielt für den Breisgau die Bistümer
Brixen and Trient, der Erzherzog von Toskana das Erzbistum
Salzburg mit Berchtesgaden als Kurfürstentum, der Herzog von
Modena den Breisgau; an Preussen fielen ausser einigen Abteien
und Reichsstädten die Bistümer Paderborn und Hildesheim, der
grösste Teil des Bistums Münster und die kurmainzischen Be-
sitzungen in Thüringen, an Hannover das Bistum Osnabrück, an
Baden die rechtsrheinischen Teile der Pheinpfalz und der Bis-
tümer Speier, Strassburg, Basel und Konstanz, an Württemberg
8 schwäbische Reichsstädte (besonders Reutlingen, Esslingen,
Heilbronn) und mehrere Abteien (besonders Ellwangen), an
Bayern die Bistümer Würzburg, Bamberg, Augsburg und Freising,
sowie viele fränkische und schwäbische Reichsstädte (darunter
Rothenburg o. T. und Ulm); der Erbstatthalter Wilhelm von
Oranien erhielt Fulda als Fürstentum. Die Entschädigungen be-
trugen fast durchweg mehr als die Verluste, bei Preussen das
Dreifache. Von geistlichen Reichsständen blieben nur drei, der
„Reichserzkanzler und Primas von Deutschland“ (v. Dalberg),
der für Mainz Wetzlar, Aschaffenburg und Regensburg erhielt,
der Deutschherrn- und der Johanniterorden; Reichsstädte waren
es noch sechs: Lübeck, Hamburg, Bremen, Frankfurt, Nürnberg
und Augsburg. Zwei geistliche Kurfürstentümer waren aufge-
hoben, dagegen vier neue weltliche geschaffen: Salzburg, Württem-
berg, Baden und Hessen-Kassel. Im ganzen waren 112 Reichs-
stände aufgehoben worden. Da der Kaiser sich weigerte, eine
neue Verteilung der Virilstimmen zu genehmigen, übte jeder
Reichsfürst zugleich für seine neuen Gebiete deren Stimmrecht
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Extrahierte Personennamen: Wilhelm Dalberg
Extrahierte Ortsnamen: Schweizer
Republik Frankreich Frankreich Russland Oesterreich Toskana Salzburg Berchtesgaden Modena Hildesheim Thüringen Strassburg Basel Konstanz Württemberg Reutlingen Esslingen Heilbronn Ellwangen Bamberg Rothenburg Ulm Fulda Deutschland Mainz_Wetzlar Aschaffenburg Regensburg Deutschherrn- Hamburg Bremen Frankfurt Nürnberg Augsburg Salzburg Baden Hessen-Kassel
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Oesterreich folgende Bedingungen auf: es erkannte die Napoleoni-
schen Ordnungen in Italien an und trat an das Königreich Italien
Venetien mit Istrien und Dalmatien ah; es erkannte die Sou-
veränität der neuen Königreiche Bayern und Württemberg, sowie
Badens an und trat an Bayern Tirol mit Brixen und Trient. Vorarl-
berg, das österreichische Allgäu, Burgau, den Rest der Bistümer Eich-
städt und Passau ab, an Württemberg seine Besitzungen in Ober-
schwaben und einzelne Teile des Breisgaus, an Baden den übrigen
Breisgau, Konstanz und die Ortenau; Bayern erhielt ausserdem
Augsburg, Württemberg die in seinem Machtbereich gelegenen
Besitzungen des Johanniter- und des Deutschordens, sowie die
Oberherrlichkeit über den reichsritterschaftlichen Besitz in seinen
Grenzen, Baden ebenfalls die Kommenden, Klöster und Abteien
seines Bereichs. Oesterreich bekam Salzburg mit Berchtesgaden
und der Grossherzog von Toskana (s. S. 341) dafür von Bayern
Würzburg als Kurfürstentum; der Herzog von Modena erhielt
die in Aussicht gestellte Entschädigung für den Breisgau nicht.
Oesterreich hatte 63000 qkm = 1140 Qm und 2800000 Einwohner
weniger als vor dem Krieg.
§ 105. Napoleon und seine Vasallen.
Die Fürsten von Napoleons Gnaden. Napoleon benützte
seine Erfolge sofort zu weiterer Ausdehnung und Befestigung
seiner Macht und Erhöhung seiner Kaiserherrlichkeit. Da Neapel
die versprochene Neutralität nicht gehalten hatte, erklärte er
am 27. Dezember 1805 in einem Tagesbefehl: „Die Dynastie
von Neapel hat aufgehört zu existieren.“ Er ernannte
seinen Bruder Joseph zum König beider Sicilien, von Masséna
und Beynier wurde das tapfer verteidigte Gaeta erobert (Juli
1806) und in einem schonungslos geführten Kampf der Wider-
stand der Bevölkerung Kalabriens gebrochen; das bourbonische
Königspaar hatte sich nach dem durch die englische Flotte ge-
sicherten Sicilien geflüchtet. Benevent und Pontecorvo, bisher
zwischen Neapel und dem Kirchenstaat strittig, erhielten Talleg-
rand und Bernadotte, das von Preussen abgetretene Neuenburg
Berthier als Fürstentümer. Die andern im Schönbrunner Ver-
trag Preussen auferlegten Abtretungen, die gewaltthätig noch
etwas erweitert wurden, benützte Napoleon zur Ausstattung seines
Schwagers Murat: dieser erhielt als „Herzog von Berg“ Cleve
und Jülich, sowie Berg, wofür Bayern mit Ansbach entschädigt
wurde. Zum König von Holland wurde am 5. Juni 1806 Na-
poleons wohlmeinender und gewissenhafter Bruder Ludwig, Ge-
mahl der Hortense Beauharnais, gegen seinen Willen gemacht.
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Extrahierte Personennamen: Bayern
Würzburg Napoleon Napoleons Napoleon Joseph Masséna Neuenburg
Berthier Napoleon Murat Berg“_Cleve Ludwig Ludwig Hortense_Beauharnais