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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Das Mittelalter - S. 40

1896 - Bamberg : Buchner
40 In die Zeit der gemeinsamen Regierung Pippins und Karlmanns fallen eine Emprung des Stiefbruders Grifo und Abfallversuche der Alamannen und Bayern (Oatilo!) im Bunde mit den Sachsen. Die weltgeschichtliche Bedeutung des hl. Bonifatius liegt weniger in seiner Missionsthtigkeit (bei Friesen, Thringern, Hessen) als vielmehr darin, da er die entartete und Ron, entfremdete frnkische Landeskirche reformierte und in enge Verbindung mit dem rmischen Stuhle brachte, da er ferner als Erzbischof und ppstlicher Legat eine groe Anzahl von berrheinischen Bistmern (so fr Bayern Regensburg, Freising, Salzburg, Passau) organisierte, zu einer Kirchenprovinz vereinigte und dem zum erzbischflichen Sitz (Metropole) fr Deutschland erhobenen Mainz unter-ordnete und zugleich der ppstlichen Gerichtsbarkeit (dem ppstlichen Primat) unterstellte. Vor ihm war die Organisation der deutschen Kirche wie ihr Zusammenhang mit Rom ein nur sehr lockerer gewesen. 754 erlitt Bonifatius als Missionr in Friesland den Mrtyrertod. Neben Mainz wurden spter andere Städte zu erzbischflichen Sitzen und damit zu Mittelpunkten besonderer Kirchenprovinzen erhoben, unter Karl dem Groen Kln, Trier, Salzburg (fr Bayern und die sdstlichen Slavenlnder), unter Ludwig dein Frommen Hamburg Bremen (fr den skandinavischen Norden), unter Otto 1. Magdeburg (fr die nordstlichen Slavenlnder). M Neue Erhebungen hatten dringend gemahnt, der Zwitterstellung des Herrschers im Frankenreich, der knigliche Gewalt hatte, aber nur Hausmeier hie, ein Ende zu machen, denjenigen, dem der Herr die Sorge der Regierung anvertraut hatte," nicht blo tatschlich, sondern auch rechtlich an die Stelle des Knigtums zu setzeu. 752 lie sich Pippin zu Soissous durch die weltlichen Groen des Frankenreiches auf den Schild erheben, den letzten Merovinger, Childerich Iii., aber verwies er in ein Kloster. Die Salbung durch den Erzbischos Bonifatius, gauz besonders die ppstliche Gutheiung nahmen der Erhebung Pippins zum Frankenknig deu Charakter eines gewalt-samen Staatsstreiches. * der das merovingifche S ch a t t e n k n i g t um f. Einhard, Vita Karoli Magni c. 1: Gens Meroingorum, de qua Franci reges sibi crearc soliti erant, usque in Hil-dricum regem, qui iussu Stephani (Zachariae!) Romani pontificis depositus ac detonsus atque in monasterium trusus est, durasse putatur. Quae licet in illo finita possit videri, tarnen iam dudum nullius vigoris erat, nec quicquam in se darum praeter ihane regis vocabulum praeferebat. Nam et opes et potentia regni penes palatii prae-fectos, qui maiores domus dicebantur et ad quos summa imperii pertinebat, teneban-tur. Neque regi aliud relinquebatur, quam ut, regio tantum nomine contentus, crine pr -fuso, barba summissa, solio resideret ac speciem dominantis effingeret, legatos undecumque venientes audiret eisque abeuntibus responsa, quae erat edoctus vel etiam iussus, ex sua velut potestate redderet; cum praeter inutile regis nomen et precarium vitae Stipendium, quod ei praefectus aulae prout videbatur exhibebat, nihil aliud proprii possideret quam unam et eam praeparvi reditus villam, in qua dorn um et ex qua famulos sibi necessaria ministrantes atque obsequium exhibentes paucae numerositatis habebat. Quocumque eundum erat, carpento ibat, quod bubus iunctis

2. Das Mittelalter - S. 196

1896 - Bamberg : Buchner
196 liche Stellung gedrngt, so gab er durch seine Einmischung in die schwbi-schen Verhltnisse, wo die drei Stnde ganz dicht neben einander saen, den unmittelbaren Anla zum Ausbruch des Krieges. Unter Fhrung Ulms schlssen 1377 die kniglichen Städte Schwabens sich zu einem Bunde zu-sammen und brachten noch im nmlichen Jahre dem Grafen Eberhard von Wrttemberg und dem ihm verbndeten schwbischen Reichsadel bei Reut-lingen eine vernichtende Niederlage bei. Kart Iv. verpfndete dem Grafen Eberhard von Wrttemberg fr die Anerkennung seines Sohnes Wenzel, den er im Widerspruche mit einer Bestimmung der goldenen Bulle noch zu seinen Lebzeiten hatte whlen lassen, die schwbischen Reichs st dte Elingen,'Gmnd und Weil. Eine solche Verpfndung war meist nur die Einleitung fr die Verwandlung einer reichsunmittelbaren Stadt in eine landsssige: es fhlten sich daher auch die anderen kniglichen Städte Schwabens in ihrer Reichsnnmittelbarkeit bedroht. Nach der Schlacht von Reutlingen enthielt sich Karl Iv. jeder Einmischung m die stndischen Kmpfe Schwabens. Die schwbischen Städte erlangten sogar (wenigstens indirekt) Anerkennung ihres Bundes, wiederum im Widerspruche mit der j goldenen Bulle. Bald darauf ist Karl Iv. gestorben. /. König Wenzel und der groe Stdtekrieg. ^Die Ereignisse in Schwaben unter Karl Iv. hatten den Gegensatz zwischen^ Aristokratie und Brgertum verschrft. Sie veranlagen den Adel, dessen einzelne Mitglieder ohne Einigung widerstandsunfhig waren, sich eben-falls zusammenzuschlieen; rasch entstanden in Sddeutschland die Adels-bnde von S.wilhelm, vom Lwen, vom Georgenschild und hnliche Ver-einignngen in der Wetterau, in Hessen, in Westfalen. Aber auch die stdtische Bewegung zieht weitere Kreise; frher hatten sich nur die in ihrer Reichs-unmittelbarkeit bedrohten kniglichen Städte zusammengeschlossen, jetzt tritt dem schwbischen Bunde von kniglichen Stdten ein rheinischer Bund an die Seite, an dessen Spitze freie Bischofstdte stehen Mainz, Worms. Speyer, Straburg zc.). Beide Bnde verpflichten sich zu gemeinsamer Htlfe und streben zugleich die Verbindung mit der Schweizer Eidgenof-senschaft an, die seit dem Beitritte von Lnzern, Zrich, Zug, Glarus und Bern zu einer Vereinigung von buerlichen und stdtischen Gemeinden sich erweitert hatte. Wenzels Bemhungen, die stndisch gesonderten Einungen zu einem gemeinsamen Friedensbunde zu vereinigen, scheitern, er steht halt-los zwischen den beiden Parteien. Y) Herzog Leopold von sterreich, welcher bei der Teilung der habsbnr-gischen Lande (f. S. 208) Tirol mit Vordersterreich erhalten hatte und die Habs-burgischen Interessen sowohl durch die Ausdehnung der Schweizer Eidgenossen-schaft als auch durch ihre Verbindung mit dem schwbisch-rheinischen Bnme bedroht sah, erffnete im Jahre 1386 den Krieg gegen die Schweizer, verlor

3. Neue Zeit - S. 17

1897 - Stuttgart : Neff
wurde im Baseler Frieden nicht erwähnt. Der Eidgenossenschaft traten 1501 bei Basel, das im Schwahenkriege neutral gewesen war, als vollbe- rechtigter Ort und Sch aff hausen, das thatsächlich von nun an wie Freiburg und Solothurn als vollberechtigt behandelt wurde. 1518 wurde noch Appenzell aufgenommen (die „13 a 11en Orte“). Ludwig Xii. trat 1508 als Herr von Mailand an die drei Waldorte Stadt und Grafschaft Belle(i)nz(ona) ab. 1512 erwarben die Eidgenossen das bisher mailändische Lugano und Locarno, die Graubündner Veltlin mit Bormio und Chiavenna. Unter dem Eindruck dieses Misserfolgs lind des Verlusts Mailands an die Franzosen fügtesichmaxaufdemreichs- tag von Augsburg 1500 den Entwürfen der ständisch- föderalen Reformpartei. Es wurde eine allgemeine Reichsaushebung, zu deren Kosten die Unbemittelten ver- hältnismässig am meisten, die Fürsten und Kurfürsten für ihr Kammervermögen am wenigsten in Anspruch genommen wurden, und deren Einzelkontingente von den Landesobrigkeiten auf- gestellt werden sollten, beschlossen, aber auch die Einsetzung eines Reichsregiments, unter dem Vorsitz des Königs oder seines Statthalters, mit weitgehenden Vollmachten auch in aus- wärtigen Angelegenheiten; 18 von seinen 20 Mitgliedern er- nannten die Stände; sein Sitz war Nürnberg, doch konnte es der König an seinen Hof berufen. Aber die Reichsaushebung wurde nicht ausgeführt, unddasreichsregiment löste sich 1502 auf infolge des bösen Willens des Königs und wider- spruchsvoller Verhandlungen beider mit Frankreich, sowie Haders über die Verwendung und Verwahrung der Erträgnisse des Jubi- läumsablasses von 1500, die vom Papst ausschliesslich für den Türkenkrieg bestimmt worden waren; bald darauf hörte auch das Reichskammergericht auf. Die kurfürstliche Opposition (Berthold f 1504) wurde nach und nach, da sich die Zahl dem König ergebener junger Fürsten und Bischöfe immer mehrte, und durch die Wirkungen des Landshiiter Erbfolgestreites (1503) lahm gelegt. Nach dem Tode des Herzogs Georg von Landshut-Ingolstadt Ende 1503 suchte dessen Schwiegersohn Ruprecht von der kurpfälzischen Linie die ganze territoriale Hinterlassenschaft an sich zu bringen, des Königs Max Kammergericht sprach sie den Münchener Herzogen zu. Diese wurden, wie von Ulrich von Württemberg und andern Fürsten, so auch vom König in dem in Bayern und der Kurpfalz mit entsetzlichem Sengen, Brennen, Rauben und Morden geführten Kriege unterstützt. Den zwei Söhnen des mittlerweile ver- storbenen Ruprecht sprach Max 1505 die etwa 70 Quadratmeilen grosse „neue Pfalz11, die späteren Fürstentümer Neuburg und Sulzbach, aus der Hinter- lassenschaft des Grossvaters zu; „sein Interesse“ hatte er bei der ganzen Sache zu wahren gewusst: er erwarb für sein Haus Gebiete zur Abrundung Tirols (u. a. Kufstein), die Ortenau (mit Offenburg) und die Landvogtei Hagenau. Auf einem Reichstage in Konstanz 1507 wurde das Reichskammergericht in mehr partikularistischer Zusammen- setzung (2 Beisitzer vom König für Oesterreich und Burgund, Lehrbuch d. Weltgeschichte. Neue Zeit 2 Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung Bi bin *" - k

4. Neue Zeit - S. 43

1897 - Stuttgart : Neff
43 sich materiell oder rechtlich gedrückt fühlte, übertrug das Schlag- wort „christliche Freiheit“ auf seine materielle Belastung oder rechtliche Bindung und mass die bestehenden Ordnungen nach dem „Evangelium“ (im Süden auch unter dem Einfluss der Zwingli’schen Reformation). Das „Evangelium“ oder „Gottes Wort“ wurde Quelle des göttlichen Rechtes. Schon Luthers Schriften (z. B. die von weltlicher Obrigkeit 1523 und die über den Nürnberger Reichstagsabschied 1524) enthielten Stellen, die wider Luthers Willen revolutionär wirken mussten, obwohl Luther den unbedingten Gehorsam gegen die Obrigkeit als Christen- pflicht lehrte. Vollends aufreizend wirkten radikale Prediger (z. B. der aus Orlamtinde vertriebene und aus Kursachsen aus- gewiesene Karlstadt u. a. in Rothenburg o./T., noch mehr und mit entschiedener Absicht der von fanatischem Hass der „Gott- losen“ erfüllte und manchmal von Wahnvorstellungen beherrschte Thomas Münzer nach seiner Vertreibung aus Allstedt z. B. in Mühlhausen); aber auch gemässigtere Männer durch scharfes Pre- digen gegen den Zehnten und alles Zinsnehmen. Auf den Strassen predigten Bauern und Handwerker, aber auch Gebildete, als Bauern sich gebärend. Die Verfolgung der neuen Lehre und ihrer Verkündiger durch die Territorialherren, das Scheitern des Nürnberger Reichsregiments und seiner Reformpläne legten die Meinung nahe, dass mit „Stillesitzen“ nichts zu erreichen sei. Unzufrieden und zum Aufruhr geneigt waren auch die weniger wohlhabenden oder ganz armen und von der Mitwirkung am Regiment ausgeschlossenen Teile der städtischen Be- völkerungen. Eine Bauernbewegung des Jahrs 1524 in der Grafschaft Stühlingen, im Kletgau und in der Baar war anfangs noch ganz frei von evangelischen Elementen. Ausbreitung, augenblickliche Erfolge und Niederlage der Revolution. Die Revolution ging von Oberschwaben aus. Die drei Bauernhaufen: der Baltringer Haufen (Bauern des Donau- thals und der Hochebene von Messkirch an bis zum Lech), der Allgäuer (worunter die Bauern der Abtei Kempten) und der See- haufen, die sich Februar oder anfangs März 1525 gebildet hatten, vereinigten sich 6. März zu einer „christlichen Vereini- gung“. Der (hauptsächlich von dem bayrischen Kanzler Leon- hard v. Eck geleitete) Schwäbische Bund begann schon vor- her mit den einzelnen Haufen zu unterhandeln, um zunächst gegen den Herzog Ulrich freie Hand zu haben, der sein Herzog- tum zurückerobern wollte. Ulrich musste, da die Tagsatzung seine schweizerischen Söldner mit Rücksicht auf den Sieg Karls bei Pavia (s. § 17) abberief, 12. März vor Stuttgart umkehren. Am 14. März setzte ein (zweiter) Bauerntag in Memmingen die

5. Neue Zeit - S. 44

1897 - Stuttgart : Neff
' I 44 — „zwölf Artikel“ als gemeinsame Forderung fest, ein Pro- gramm, das dann viele aufständische Bauernschaften, wenn auch im einzelnen abgeändert, übernahmen. Durch Unterhandlungen zuletzt auch mit der „christlichen Vereinigung“ und einen von friedliebenden Vertretern derselben bewilligten Waffenstillstand gewann der Schwäbische Bund Zeit zu weiteren Rüstungen. Sein Feldhauptmann Truchsess von Waldburg („Bauernjörg“) zer- sprengte dann den Baltringer Haufen 4. April bei Leipheim, mit dem Seehaufen, der eine gute Stellung innehatte, schloss er 22. April den Weingartener Vertrag, dem gemäss der Seehaufen sich auflöste, und 25. April ein ähnliches Abkommen mit den Bauern des Hegaus, Kletgaus u. s. f., um nach Württemberg mar- schieren zu können. Die Revolution hatte damals ganz Südwestdeutschland, mit Ausnahme der bayrischen Gebiete, ergriffen und für kurze Zeit unter ihre Gewalt gebeugt. Städte traten ihr teils freiwillig bei (z. B. Waldshut, Rothen- burg o./T., Würzburg, Ochsenfurt, Aschaffenburg), teils mehr gezwungen (z. B. Heilbronn, Erfurt); Ritter und Grafen (z. B. die Hohenlohe, Löwenstein, der Graf von Henneberg) wurden Mitglieder der christlichen Vereinigung. Göz von Berlichingen übernahm Ende April freiwillig auf vier Wochen die Führung des „hellen“ (= ganzen) lichten Haufens der Odenwalder und Neckarthaler. Aber die planlose Zer- störungswut der Aufrührer (in Franken 292 Schlösser und 52 Klöster zerstört) und ihr Mangel an Disziplin und kriegerischer Schulung, an der entscheidenden Waffe, der Reiterei, und an innerem Zusammenhalt erleich- terten den Sieg der Fürsten, welche die Bekämpfung der Revolution dem Reichsregiment und dem Kaiser gegenüber im wesentlichen selbständig übernahmen. Am 12. Mai wurde das Heer der Württemberger Bauern vom Truchsess bei Böblingen geschlagen, 17. Mai die Elsässer Bauern von Anton von Loth- ringen bei Zobern. Die der Würzburger Bürgerschaft zu Hilfe gezogenen Odenwalder und fränkischen Bauern vermochten das Schloss Würzburg nicht zu nehmen; der Truchsess, der zur Rache für die von einem Teil der Bauern vollbrachte, von andern miss- billigte Unthat des blutigen Ostermontags (16. April) auch Weins- berg und fünf umliegende Dörfer niedergebrannt hatte, vereinigte seine Truppen mit kurpfälzischen und, trierischen, warf die Oden- walder bei Königshofen, die Franken bei Sulzdorf und Ingolstadt (2. und 4. Juni) nieder, Würzburg ergab sich dann auf Gnade und Ungnade. Der Kurpfälzer schlug 23. Juni ein linksrheinisches Bauernheer bei Pfeddersheim. Der Kampf mit den oberschwäbi- schen Bauern wurde, unter Missachtung eines von Ferdinand mit I

6. Neue Zeit - S. 185

1897 - Stuttgart : Neff
185 Bauern waren durch (thatsächlich oft erblichen) Lebenspacht. Kötner hiessen hier huflos gewordene Laten (s. Ii S. 49), die im Besitz ihres Wohnhauses, des Haus- wie des Feldgartens geblieben waren. Daneben gab es „Leib- eigene“, die bei wesentlich freiem Besitzrecht den Todfall u. a. entrichteten. Auf den Meierhof wurde die landesherrliche Grundsteuer als dingliche Abgabe gelegt, deshalb machten die Landesherren den Meierbesitz für den „Anerben“ ohne Entschädigung der Geschwister erblich. (Ueber- bau pt verschafften manche Landesregierungen in ihrem finanziellen Interesse den Bauern Entlastung und Befrei- ung den Grundherrschaften gegenüber.) Als infolge des 30jährigen Krieges viele Meierhöfe zersplittert worden waren, setzte der Staat deren Wiedereinrichtung durch. Der Staat bevormundete die Inhaber, verbot u. a. Ver- schuldung, der Grundherr bezog nur noch eine Rente, die nicht erhöht werden durfte. Manche Meier zahlten jedoch auch Totfall. In Bayern hatte das Land- recht 1616 den „Hofmarchsherrn“ durchaus das „Bauernlegen“ gestattet. Aber die im Obereigentum des Adels befindlichen Bauernhöfe bildeten nicht einmal ein Viertel der Gesamtzahl, viele davon waren „einschichtig“, und über die Entfernung einer Meile hinaus hob das Landrecht die Fronlast auf, für die Erntegeschäfte gab es überhaupt keine Fronpflicht der Bauern. Auch hatte jeder (nicht leibeigene) Bauer freies Abzugsrecht, der Gesindezwang war seit 1553 abgeschafft. Zudem hatten die Landstände und damit der Adel im Xvii. Jahr- hundert nur noch geringe politische Bedeutung. Ueber die Hälfte der Bauern- höfe befand sich im Ober eigenturn der Kirche, die dem Gedanken eines land- wirtschaftlichen Grossbetriebs fern blieb. Hexenwahn. Gegen die (auch in Frankreich und England sehr häu- figen) Hexenprozesse hatte 1563 der gemässigte Katholik Johann Weyer, Cleve’scher Leibarzt, in einem oftmals aufgelegten Werk angekämpft, dann u. a. 1585 der Calvinist Witekind, Professor der Mathematik in Heidelberg, der Lutheraner Prätorius (1602); aber auch zahlreiche litterarische Verteidiger der Hexenprozesse fanden sich bei allen Konfessionen, die zähesten waren Juristen, wie überhaupt diese grössere Schuld an deren Unzahl und der An- wendung der Tortur hatten als die Geistlichen. Um die Wende des Xvi. und Xvii. Jahrhunderts nahm die Zahl der Prozesse immer mehr zu, ihre Opfer waren Personen jeden Alters und Standes, bei weitem mehr weiblichen als männlichen Geschlechts. Es wurden z. B. (im Kanton Bern in den Jahren 1591—1601 über 300) in Darmstadt im Jahr 1585: 17, in der kursächsischen Grafschaft Henneberg im Jahr 1612: 22; in Ellwangen 1612: 167, in den Jahren 1627—30 in Offenburg 60, im Bistum Würzburg über 200, im Bistum Bamberg 285 Personen wegen Hexerei hingerichtet, im Erzbistum Salzburg noch im Jahr 1678: 97. Das Verbot des Papstes Gregor Xv., jemanden wegen Hexerei mit dem Tode zu bestrafen, wenn nicht ganz zweifellos nachgewiesen sei, dass der Beschuldigte selbst durch böse Kunst jemand getötet habe, war in den meisten katholischen Territorien lange fruchtlos. Manche Jesuiten traten frühe als Bekämpfer der Hexenverfolgung auf, der be- deutendste war der Graf Friedrichvonspeein seiner anonym erschienenen Cautio criminalis (1631); jedoch nahmen die Verfolgungen noch geraume Zeit zu. Wirksamer war das Werk des Niederländers Becker („Bezauberte Welt“ 1691) und die litterarische Thätigkeit Thomasius’ (s. u.) 1701—12. Die Aufklärung und die höhere Bildung der oberen Beamten machten dann den Greueln nach und nach ein Ende; im Reiche wurde die letzte Hexe im Würzburgischen 1749 verbrannt, in Landshut aber noch 1756 ein 14jähriges Mädchen, weil es „mit dem Teufel gewettet“ hatte, enthauptet (in Glarus letzte Hinrichtung wegen Hexerei 1782). — In der strafrechtlichen Praxis minderten sich seit Beginn des Xviii. Jahrhunderts die Verstümmelungen und martervollen Todesstrafen, welche die Carolina noch beibehalten hatte, nach und nach.

7. Neue Zeit - S. 155

1897 - Stuttgart : Neff
155 Schöpfung, Abspannung und innerer Uneinigkeit, die beiderseits vorhanden war. Minderung der Union und der Liga. Die Union (seit April 1612 mit England und 1613 mit den Generalstaaten durch Schutzbündnis verbündet) erreichte die erstrebte Ver- stärkung durch ein ähnliches Bündnis norddeutscher Prote- stanten, vor allem des niedersächsischen Kreises, nicht, und Frühjahr 1617 wurde ihr Bestand allerdings verlängert, aber, den Forderungen der Städte (jetzt 17 gegen 8 Fürsten), die finanziell am meisten aufgebracht hatten, entsprechend, nur auf drei weitere Jahre, also bis 14. Mai 1621 und unter Verweigerung der Aufnahme der Jülicher Lande. Dies bewirkte den Austritt des Kurbranden- burgers, der freilich seine finanziellen Verpflichtungen nur zu geringem Teile erfüllt hatte. Neuburg war mit Kundmachung des Uebertritts Wolfgang Wilhelms schon 1614 ausgetreten. Die Liga brachte Maximilian zunächst zur Auf- lösung, als die geistlichen Kurfürsten die Aufnahme des Erz- herzogs Maximilian (Inhabers Tirols und Vorderösterreichs) als dritten Direktors und die Abänderung ihres Zwecks in eine „christ- lich rechtmässige Defensión“ durchsetzen wollten. 27. Mai 1617 wurde sie in verkleinertem Umfang und mit dem ursprüng- lichen Charakter erneuert, in dem die Bischöfe von Würz- burg, Bamberg und Eichstädt und der Propst von Ellwangen sich mit Max verbanden. Suecession und Komposition. Matthias lebte in später, kinderloser Ehe, die geistlichen Kurfürsten, Spanien, der Papst und der Erzherzog Maximilian betrieben deshalb die Nachfolge Ferdinands in Böhmen, Ungarn, den Erblanden, sowie im Reich durch die Wahl zum römischen König. Die erstere Nachfolge machte ihm zwar Philipp Iii. als Enkel Maximilians Ii. streitig, bis Ferdinand in einem geheimen Vertrag Mitte 1617 ihm Ab- tretung der österreichischen Herrschaften und Hoheitsrechte im Eisass nebst der Ortenau zusicherte. Die Wahl Ferdinands zum römischen König musste, zumal bei dessen konfessioneller Stellung, zum mindesten auf die Abneigung von Kurpfalz und Kurbrandenburg stossen. Matthias und Klesl hatten es mit der „Successionsfrage“ nicht so eilig. Klesl bemühte sich mehr um einen Ausgleich zwischen den katholischen Ständen und den Kor- respondierenden; diese beharrten aber im wesentlichen auf der Forderung einer „Komposition“, während jene im allgemeinen daran festhielten, dass die Streitfragen durch den Kaiser, dessen und des Reichs Organe zu entscheiden seien. Ein Entwurf, in dem Maximilian seinem Bruder Matthias eine Österreich-

8. Neue Zeit - S. 350

1897 - Stuttgart : Neff
350 zollern, unterzeichnet: die Teilnehmer sagten sich förmlich vom Reich los und erklärten sich für souverän, der Erzkanzler Dalberg (der Napoleons Oheim Kardinal Fesch zu seinem Koadjutor er- nannt hatte) wurde „Fürstprimas“ mit dem Sitz in Frankfurt a. M., gleich ihm erhielten die Herrscher von Baden, Hessen und Berg als „Grossherzoge“ königlichen Rang. Alle Reichsstände, deren i Gebiet im Machtbereich der Rheinbundsstaaten lag, wurden von diesen „mediatisiertu (u. a. die Hohenlohe, Fürstenberg, Wald- I bürg, Turn und Taxis, die letzten süddeutschen Reichsstädte Frankfurt und Nürnberg), im ganzen ein Gebiet von 550 Qm mit 1200000 Einwohnern. „Protektor“ des Bundes war der fran- zösische Kaiser. Der Bundestag, dessen Vorsitzender der Fürst- primas sein sollte, trat thatsächlich nie zusammen; seine Be- stimmung erfüllte der Bund dadurch, dass er zu jedem fest- ländischen Krieg Frankreichs seine Kontingente, im ganzen j63000 Mann, unter französischem Oberbefehl, stellte. Am 1. August liessen Napoleon und die Rheinbundsfürsten ihre Er- klärungen in Regensburg übergeben; am 6. August 1806 legte Franz Ii. die Krone des römischen Reichs deutscher Nation nieder und erklärte es (formell rechtswidrig, weil ohne Mitwirkung des Reichstags) für aufgelöst. Dass die Sou- veränität der Rheinbundsstaaten auch in innern Angelegenheiten nur so weit reichte, als Napoleons Belieben es gestattete, zeigte das Schicksal des Nürnberger Buchhändlers Palm, der eine anonyme Schrift „Deutschland in seiner tiefsten Erniedrigung“ verlegt hatte und deshalb auf Napoleons Befehl vor ein Kriegs- gericht gestellt und (26. August 1806) erschossen wurde. Im September trat auch das Kurfürstentum Würzburg dem Rhein- bund bei. § 106. Preussens Fall. Die Verhandlungen bis zum Ausbruch des Kriegs. Während Haugwitz in Paris die Annahme der in Berlin vor- genommenen Aenderungen des Schönbrunner Vertrags erwirken sollte, wurde das preussische Heer am 24. Januar 1806 wieder auf den Friedensfuss gestellt. So musste Preussen den Vertrag annehmen, den Napoleon am 15. Februar in Paris diktierte, und der als einzige wesentliche Veränderung der Schönbrunner Ab- machungen für Preussen die Verpflichtung enthielt, den englischen Schiffen die preussischen Häfen zu schliessen. Auf dies hin er- öffnete das englische Ministerium Fox-Grenville (Pitt war am 23. Januar 1806 gestorben) den Krieg gegen Preussen mit der Wegnahme aller preussischen Schilfe in englischen Häfen (4. April); die durch Patent vom 1. April vollzogene preussische Besitz-

9. Neue Zeit - S. 341

1897 - Stuttgart : Neff
341 neue Verfassungen, die er ihnen gab. Die batavische Republik erhielt noch 1801 eine Föderativverfassung, die den Neigungen der Bevölkerung entsprach, aber zugleich eine selbständige äussere Politik unmöglich machte; die cis- alpinische wurde 1802 in eine „italienische11 Republik umgewandelt, zu deren Präsidenten Bonaparte sich selbst wählen liess; die Schweiz, wo es zwischen den Anhängern des Alten und der Einheitsrepublik zum Bürgerkrieg kam, machte Bonaparte (Februar 1803) als „Mediator“ zu einem Bundesstaat von gleichberechtigten Kantonen. Bonaparte wurde „Protektor“ dieser Schweizer Republik. Wallis wurde als besondere Republik abgetrennt, wegen der Wich- tigkeit des Simplon, über den eine Kunststrasse gebaut wurde (1810 wurde Wallis mit Frankreich vereinigt). Der Reichsdeputationshauptschluss vom 24. März 1803 löste durch die Entschädigungen, die er in Ausführung des das Reich betreffenden Artikels des Luneviller Friedens feststellte, Verfassung und Bestand des Deutschen Reichs that- sächlich auf. Aber noch schlimmer war, dass in der ganzen Frage Frankreich mit Russland das entscheidende Wort sprach und deshalb auch von der Gewinnsucht der deutschen Fürsten und Staaten umworben wurde. Das Ergebnis war im wesentlichen folgendes: Oesterreich erhielt für den Breisgau die Bistümer Brixen and Trient, der Erzherzog von Toskana das Erzbistum Salzburg mit Berchtesgaden als Kurfürstentum, der Herzog von Modena den Breisgau; an Preussen fielen ausser einigen Abteien und Reichsstädten die Bistümer Paderborn und Hildesheim, der grösste Teil des Bistums Münster und die kurmainzischen Be- sitzungen in Thüringen, an Hannover das Bistum Osnabrück, an Baden die rechtsrheinischen Teile der Pheinpfalz und der Bis- tümer Speier, Strassburg, Basel und Konstanz, an Württemberg 8 schwäbische Reichsstädte (besonders Reutlingen, Esslingen, Heilbronn) und mehrere Abteien (besonders Ellwangen), an Bayern die Bistümer Würzburg, Bamberg, Augsburg und Freising, sowie viele fränkische und schwäbische Reichsstädte (darunter Rothenburg o. T. und Ulm); der Erbstatthalter Wilhelm von Oranien erhielt Fulda als Fürstentum. Die Entschädigungen be- trugen fast durchweg mehr als die Verluste, bei Preussen das Dreifache. Von geistlichen Reichsständen blieben nur drei, der „Reichserzkanzler und Primas von Deutschland“ (v. Dalberg), der für Mainz Wetzlar, Aschaffenburg und Regensburg erhielt, der Deutschherrn- und der Johanniterorden; Reichsstädte waren es noch sechs: Lübeck, Hamburg, Bremen, Frankfurt, Nürnberg und Augsburg. Zwei geistliche Kurfürstentümer waren aufge- hoben, dagegen vier neue weltliche geschaffen: Salzburg, Württem- berg, Baden und Hessen-Kassel. Im ganzen waren 112 Reichs- stände aufgehoben worden. Da der Kaiser sich weigerte, eine neue Verteilung der Virilstimmen zu genehmigen, übte jeder Reichsfürst zugleich für seine neuen Gebiete deren Stimmrecht

10. Neue Zeit - S. 348

1897 - Stuttgart : Neff
348 Oesterreich folgende Bedingungen auf: es erkannte die Napoleoni- schen Ordnungen in Italien an und trat an das Königreich Italien Venetien mit Istrien und Dalmatien ah; es erkannte die Sou- veränität der neuen Königreiche Bayern und Württemberg, sowie Badens an und trat an Bayern Tirol mit Brixen und Trient. Vorarl- berg, das österreichische Allgäu, Burgau, den Rest der Bistümer Eich- städt und Passau ab, an Württemberg seine Besitzungen in Ober- schwaben und einzelne Teile des Breisgaus, an Baden den übrigen Breisgau, Konstanz und die Ortenau; Bayern erhielt ausserdem Augsburg, Württemberg die in seinem Machtbereich gelegenen Besitzungen des Johanniter- und des Deutschordens, sowie die Oberherrlichkeit über den reichsritterschaftlichen Besitz in seinen Grenzen, Baden ebenfalls die Kommenden, Klöster und Abteien seines Bereichs. Oesterreich bekam Salzburg mit Berchtesgaden und der Grossherzog von Toskana (s. S. 341) dafür von Bayern Würzburg als Kurfürstentum; der Herzog von Modena erhielt die in Aussicht gestellte Entschädigung für den Breisgau nicht. Oesterreich hatte 63000 qkm = 1140 Qm und 2800000 Einwohner weniger als vor dem Krieg. § 105. Napoleon und seine Vasallen. Die Fürsten von Napoleons Gnaden. Napoleon benützte seine Erfolge sofort zu weiterer Ausdehnung und Befestigung seiner Macht und Erhöhung seiner Kaiserherrlichkeit. Da Neapel die versprochene Neutralität nicht gehalten hatte, erklärte er am 27. Dezember 1805 in einem Tagesbefehl: „Die Dynastie von Neapel hat aufgehört zu existieren.“ Er ernannte seinen Bruder Joseph zum König beider Sicilien, von Masséna und Beynier wurde das tapfer verteidigte Gaeta erobert (Juli 1806) und in einem schonungslos geführten Kampf der Wider- stand der Bevölkerung Kalabriens gebrochen; das bourbonische Königspaar hatte sich nach dem durch die englische Flotte ge- sicherten Sicilien geflüchtet. Benevent und Pontecorvo, bisher zwischen Neapel und dem Kirchenstaat strittig, erhielten Talleg- rand und Bernadotte, das von Preussen abgetretene Neuenburg Berthier als Fürstentümer. Die andern im Schönbrunner Ver- trag Preussen auferlegten Abtretungen, die gewaltthätig noch etwas erweitert wurden, benützte Napoleon zur Ausstattung seines Schwagers Murat: dieser erhielt als „Herzog von Berg“ Cleve und Jülich, sowie Berg, wofür Bayern mit Ansbach entschädigt wurde. Zum König von Holland wurde am 5. Juni 1806 Na- poleons wohlmeinender und gewissenhafter Bruder Ludwig, Ge- mahl der Hortense Beauharnais, gegen seinen Willen gemacht.
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