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1. Kleine Geographie von Elsaß-Lothringen - S. 64

1895 - Straßburg : Heitz
64 V. Der Kreis R a p p o l ts w e ile r. 61,800 Einwohner, 459 □ km. 1. Die Stadt Nnppoltsweiler ^ [Ribeauville] (5900 Einw.) liegt am Eingang des reizenden Strengbachthales, durch welches die ' Straße von Colmar nach Markirch zieht. Im oberen Teile der Stadt, auf einer Anhöhe, lag das Schloß der ehe- maligen Grafen von Rappoltstein. Ueberragt wird die Stadt von den Ruinen der drei Schlösser: Giersberg, Ulrichsburg und Hohrappoltstein, Sitz der mächtigen Grafen von Rappoltstein, bevor sie ihren Aufenthalt in das schon erwähnte Schloß verlegten. Von den zahlreichen Klöstern, welche sich vor Zeiten auf dem Gebiete der Stadt befanden, besteht nur noch das Augustinerkloster, welches gegenwärtig dem Orden der Schwestern der „Vorsehung" angehört. Erziehnngs- anstatt für juuge Mädchen. Der Herrengarten, vor dem östlichen Ein- gange der Stadt, ist eine schöne schattige Anlage, die von Eberhard von Rappoltstein 1617 angelegt wurde. — In einem kleinen Seitenthale, 3 km von der Stadt, rechts der Markircher Straße, liegt der berühmte Wallfahrtsort Dusenbach, der kürzlich wieder ausgebaut wurde. Die h. Maria von Dusenbach war die Patronin der Musikanten im Elsaß, daher der Patronstag hier noch der P s e i f e r s ta g genannt wird. Die Grafen von Rappoltstein waren die Pfeifer- könige, d. h. die Schutzherren der außerhalb der Ge- setze stehenden Zunft.

2. Kleine Geographie von Elsaß-Lothringen - S. 72

1895 - Straßburg : Heitz
wein ist sehr bedeutend. Unweit der Stadt die Ruinen der Schlösser Andlau, Spesbnrg und Landsberg. In dem Barrer oder St. Ulrichsthale sixd zwei Badeanstalten, wovon die vordere, auf eiver Anhöhe sehr hübsch gelegen, der Bühl heißt. Sie werden während des Sommers stark besucht. Au dl au (1700 Einw.), am Flusse und am Ein- . gange des Thüles gleichen Namens, hat eine prächtige ehemalige Stiftskirche, eine Wollspinnerei mit Für- berei, Getreide-, Oel- und Sägemühlen. — Die Umgegend hat guteu Weinwuchs. Dambach (2800 Einw.), altertümliches Städtchen. Die Gemeinde betreibt fast ausschließlich Weinbau. Oberhalb des Ortes die Ruine Bernstein. Station der Linie Zabern-Schlettstadt. .Ii. Der Kreis Erstein. 61,700 Einwohner. 498 □ km. 1. Erstein* (4800 Einw.), an der Jll und an der Eisenbahnlinie Straßburg-Basel, treibt großen Acker- bau und besitzt eine Wollspinnerei, Gerbereien, Ziegel- brennereien und Mühleu. Starker Tabakbau. Straßen- bahn, die die Verbindung der Eisenbahnlinie und der Straßenbahn Straßburg-Markolsheim herstellt. 2. Benfeld (2300 Einw.), ebenfalls an der Jll und der Eisenbahnlinie Straßbnrg-Bafel, treibt, wie Erstdn, Ackerbau und hat Färbereien, Ziegelhütten und eine Kaltwasserheilanstalt. In der Umgegend gleichfalls starker Tabakbau.

3. Kleine Geographie von Elsaß-Lothringen - S. 89

1895 - Straßburg : Heitz
89 hundert an Wurde sie die Residenz der Fürstbischöfe von Straßburg. Die Stadt besitzt ein Gymnasium, Landgericht, Garnison. Das beachtenswerteste Gebäude der Stadt.ist der ehemalige bischöfliche Palast oder das Schloß, welches jetzt als -Kaserne dient. Die Industrie von Zabern besteht in Bierbrauereien, Gerbereien, einer Wachsfabrik, Buhdruckereien, einer Fabrik landwirtschaftlicher Maschinen im nahen Champagnerthale, einer Brillenschleiferei, Mühlen und Ziegelbrennereien. Zabern hat unstreitig die schönste Lage im Elsaß. Die naheliegenden Berge, gekrönt von zahlreichen Burgruinen (Hohbarr, Groß- und Klein-Geroldseck, Greifenstein), gewähren die schönsten Aussichten. An der sogenannten Zaberner Steige, eine früher, als eine der ersten ihrer Art, viel bewunderte Ge- birgsstraße, die von Zabern über die Vogesen nach Pfalzburg (Lothringen) führt, liegt ein steiler Felsen mit einer Grotte, welche man den „Karls-Sprung" nennt, weil, nach der Volkssage, ein Prinz Karl von Lothringen mit seinem Pferde über diesen Felsen hinabgesprengt und unversehrt geblieben sein soll. Beachtenswert siüd die Eisenbahn- und Kanalbauten im engen Zornthal. Nicht weit von dieser Stadt, auf dem'gebiete der- Gemeinde M o n s w e i l e r (1530 Einw.), befindet sich der Zornhof, ehemals eine Meierei, jetzt eine bedeu- tende Eisenwaren-Manufaktur.

4. Das Mittelalter - S. 40

1896 - Bamberg : Buchner
40 In die Zeit der gemeinsamen Regierung Pippins und Karlmanns fallen eine Emprung des Stiefbruders Grifo und Abfallversuche der Alamannen und Bayern (Oatilo!) im Bunde mit den Sachsen. Die weltgeschichtliche Bedeutung des hl. Bonifatius liegt weniger in seiner Missionsthtigkeit (bei Friesen, Thringern, Hessen) als vielmehr darin, da er die entartete und Ron, entfremdete frnkische Landeskirche reformierte und in enge Verbindung mit dem rmischen Stuhle brachte, da er ferner als Erzbischof und ppstlicher Legat eine groe Anzahl von berrheinischen Bistmern (so fr Bayern Regensburg, Freising, Salzburg, Passau) organisierte, zu einer Kirchenprovinz vereinigte und dem zum erzbischflichen Sitz (Metropole) fr Deutschland erhobenen Mainz unter-ordnete und zugleich der ppstlichen Gerichtsbarkeit (dem ppstlichen Primat) unterstellte. Vor ihm war die Organisation der deutschen Kirche wie ihr Zusammenhang mit Rom ein nur sehr lockerer gewesen. 754 erlitt Bonifatius als Missionr in Friesland den Mrtyrertod. Neben Mainz wurden spter andere Städte zu erzbischflichen Sitzen und damit zu Mittelpunkten besonderer Kirchenprovinzen erhoben, unter Karl dem Groen Kln, Trier, Salzburg (fr Bayern und die sdstlichen Slavenlnder), unter Ludwig dein Frommen Hamburg Bremen (fr den skandinavischen Norden), unter Otto 1. Magdeburg (fr die nordstlichen Slavenlnder). M Neue Erhebungen hatten dringend gemahnt, der Zwitterstellung des Herrschers im Frankenreich, der knigliche Gewalt hatte, aber nur Hausmeier hie, ein Ende zu machen, denjenigen, dem der Herr die Sorge der Regierung anvertraut hatte," nicht blo tatschlich, sondern auch rechtlich an die Stelle des Knigtums zu setzeu. 752 lie sich Pippin zu Soissous durch die weltlichen Groen des Frankenreiches auf den Schild erheben, den letzten Merovinger, Childerich Iii., aber verwies er in ein Kloster. Die Salbung durch den Erzbischos Bonifatius, gauz besonders die ppstliche Gutheiung nahmen der Erhebung Pippins zum Frankenknig deu Charakter eines gewalt-samen Staatsstreiches. * der das merovingifche S ch a t t e n k n i g t um f. Einhard, Vita Karoli Magni c. 1: Gens Meroingorum, de qua Franci reges sibi crearc soliti erant, usque in Hil-dricum regem, qui iussu Stephani (Zachariae!) Romani pontificis depositus ac detonsus atque in monasterium trusus est, durasse putatur. Quae licet in illo finita possit videri, tarnen iam dudum nullius vigoris erat, nec quicquam in se darum praeter ihane regis vocabulum praeferebat. Nam et opes et potentia regni penes palatii prae-fectos, qui maiores domus dicebantur et ad quos summa imperii pertinebat, teneban-tur. Neque regi aliud relinquebatur, quam ut, regio tantum nomine contentus, crine pr -fuso, barba summissa, solio resideret ac speciem dominantis effingeret, legatos undecumque venientes audiret eisque abeuntibus responsa, quae erat edoctus vel etiam iussus, ex sua velut potestate redderet; cum praeter inutile regis nomen et precarium vitae Stipendium, quod ei praefectus aulae prout videbatur exhibebat, nihil aliud proprii possideret quam unam et eam praeparvi reditus villam, in qua dorn um et ex qua famulos sibi necessaria ministrantes atque obsequium exhibentes paucae numerositatis habebat. Quocumque eundum erat, carpento ibat, quod bubus iunctis

5. Das Mittelalter - S. 13

1896 - Bamberg : Buchner
13 ) Die keltischen Provinzen an der Donau. Die keltischen Provinzin an der Donau waren Rhtien mit Vindelicien (vom West-user des Bodensees bis zum Inn), Noriknm (vom Inn bis zum Wiener Wald), Pauuonien (stlich davon). Von den hier gelegenen Rmerstdten, aus denen in der Folge deutsche Städte erwuchsen, sind die wichtigsten: Augusta Vindelicorum (Augsburg), Castra Regina (Regeusburg), Castra Batava (Passau) in Vindelicien, Juvavum (in der Nhe des heutigen Salzburg) in Noriknm, Vindobona (Wien) in Pannonien. Diese Städte waren durch ein planvolles Straennetz mit einander verbunden. jy) Der rechts des Rheins gelegene Teil von Obergermanien (die sogenannten ,,agri decumates"), sowie das nrdlich von der Donau gelegene Vorland der rhtischen Provinz (Ries") waren durch den Limes, eine be-festigte Grenzlinie, die von Rheinbrohl oberhalb Remagen bis nach Kelheim an der Donau reichte, gesichert. Der Limes, dessen Spuren in unserer Zeit durch eine vom Reich eingesetzte Kommission untersucht werden, war im ganzen der 500 km lang. Von Rheinbrohl bis Lorch a. d. Rems hie er obergermanischer Limes, von Lorch bis Kelheim rhtischer Limes. Die Grenzwehr bestand aus Wall und Graben, streckenweise auch nur aus Mauerwerk; zahlreiche Trme (speculae) sowie grere und kleinere Kastelle1 deckten die Grenzbefestigung, welche von den Germanen am Tage nur ohne Waffen, bei Nacht berhaupt nicht berschritten werden durfte. Neben den Lagerst dten, welche gewhnlich in der Form eines Rechteckes von den Soldaten selbst erbaut waren, erhoben sich Baracken st dt e fr rmische und gallische Hndler und allerlei Volk, welches den Schutz der festen Orte aufsuchte. Die rmische Grenzwehr ntigte auch die benachbarten Germanen zu sehafterem Leben. Da die Rmer die Lehrmeister der Germanen im Haus-, Land- Und Weinbau sowie in Handel und Verkehr waren, beweisen die zahlreichen Lehnwrter, wie Ziegel und Tiegel (tegula), Fenster (fenestra), Sichel (secula), Winzer (vinitor), Pfund (pondus), Strae (strata, sc. via). Ii. Das christliche Altertum oder die Sntroicmung des Christentums innerhalb der römisch - griechischen Zelt. 1. uere Geschichte Sieg des Christentums der das rmisch-griechische Heidentum. Das Christentum konnte sich zunchst unter dem Schutze der gesetzlichen Ausnahmestellung, welche die Inden von der Anerkennung der rmischen 1 Das am besten erhaltene Kastell des obergermanischen Limes ist die Saalburg" bei Homburg v. d. Hhe, des rhtischen Limes das jngst bei Weienburg a. S. blogelegte Kastell. Die Vollendung des Limes fllt in die Zeit Hadrians (117138); daher vallum Hadriani.

6. Das Mittelalter - S. 196

1896 - Bamberg : Buchner
196 liche Stellung gedrngt, so gab er durch seine Einmischung in die schwbi-schen Verhltnisse, wo die drei Stnde ganz dicht neben einander saen, den unmittelbaren Anla zum Ausbruch des Krieges. Unter Fhrung Ulms schlssen 1377 die kniglichen Städte Schwabens sich zu einem Bunde zu-sammen und brachten noch im nmlichen Jahre dem Grafen Eberhard von Wrttemberg und dem ihm verbndeten schwbischen Reichsadel bei Reut-lingen eine vernichtende Niederlage bei. Kart Iv. verpfndete dem Grafen Eberhard von Wrttemberg fr die Anerkennung seines Sohnes Wenzel, den er im Widerspruche mit einer Bestimmung der goldenen Bulle noch zu seinen Lebzeiten hatte whlen lassen, die schwbischen Reichs st dte Elingen,'Gmnd und Weil. Eine solche Verpfndung war meist nur die Einleitung fr die Verwandlung einer reichsunmittelbaren Stadt in eine landsssige: es fhlten sich daher auch die anderen kniglichen Städte Schwabens in ihrer Reichsnnmittelbarkeit bedroht. Nach der Schlacht von Reutlingen enthielt sich Karl Iv. jeder Einmischung m die stndischen Kmpfe Schwabens. Die schwbischen Städte erlangten sogar (wenigstens indirekt) Anerkennung ihres Bundes, wiederum im Widerspruche mit der j goldenen Bulle. Bald darauf ist Karl Iv. gestorben. /. König Wenzel und der groe Stdtekrieg. ^Die Ereignisse in Schwaben unter Karl Iv. hatten den Gegensatz zwischen^ Aristokratie und Brgertum verschrft. Sie veranlagen den Adel, dessen einzelne Mitglieder ohne Einigung widerstandsunfhig waren, sich eben-falls zusammenzuschlieen; rasch entstanden in Sddeutschland die Adels-bnde von S.wilhelm, vom Lwen, vom Georgenschild und hnliche Ver-einignngen in der Wetterau, in Hessen, in Westfalen. Aber auch die stdtische Bewegung zieht weitere Kreise; frher hatten sich nur die in ihrer Reichs-unmittelbarkeit bedrohten kniglichen Städte zusammengeschlossen, jetzt tritt dem schwbischen Bunde von kniglichen Stdten ein rheinischer Bund an die Seite, an dessen Spitze freie Bischofstdte stehen Mainz, Worms. Speyer, Straburg zc.). Beide Bnde verpflichten sich zu gemeinsamer Htlfe und streben zugleich die Verbindung mit der Schweizer Eidgenof-senschaft an, die seit dem Beitritte von Lnzern, Zrich, Zug, Glarus und Bern zu einer Vereinigung von buerlichen und stdtischen Gemeinden sich erweitert hatte. Wenzels Bemhungen, die stndisch gesonderten Einungen zu einem gemeinsamen Friedensbunde zu vereinigen, scheitern, er steht halt-los zwischen den beiden Parteien. Y) Herzog Leopold von sterreich, welcher bei der Teilung der habsbnr-gischen Lande (f. S. 208) Tirol mit Vordersterreich erhalten hatte und die Habs-burgischen Interessen sowohl durch die Ausdehnung der Schweizer Eidgenossen-schaft als auch durch ihre Verbindung mit dem schwbisch-rheinischen Bnme bedroht sah, erffnete im Jahre 1386 den Krieg gegen die Schweizer, verlor

7. Neue Zeit - S. 17

1897 - Stuttgart : Neff
wurde im Baseler Frieden nicht erwähnt. Der Eidgenossenschaft traten 1501 bei Basel, das im Schwahenkriege neutral gewesen war, als vollbe- rechtigter Ort und Sch aff hausen, das thatsächlich von nun an wie Freiburg und Solothurn als vollberechtigt behandelt wurde. 1518 wurde noch Appenzell aufgenommen (die „13 a 11en Orte“). Ludwig Xii. trat 1508 als Herr von Mailand an die drei Waldorte Stadt und Grafschaft Belle(i)nz(ona) ab. 1512 erwarben die Eidgenossen das bisher mailändische Lugano und Locarno, die Graubündner Veltlin mit Bormio und Chiavenna. Unter dem Eindruck dieses Misserfolgs lind des Verlusts Mailands an die Franzosen fügtesichmaxaufdemreichs- tag von Augsburg 1500 den Entwürfen der ständisch- föderalen Reformpartei. Es wurde eine allgemeine Reichsaushebung, zu deren Kosten die Unbemittelten ver- hältnismässig am meisten, die Fürsten und Kurfürsten für ihr Kammervermögen am wenigsten in Anspruch genommen wurden, und deren Einzelkontingente von den Landesobrigkeiten auf- gestellt werden sollten, beschlossen, aber auch die Einsetzung eines Reichsregiments, unter dem Vorsitz des Königs oder seines Statthalters, mit weitgehenden Vollmachten auch in aus- wärtigen Angelegenheiten; 18 von seinen 20 Mitgliedern er- nannten die Stände; sein Sitz war Nürnberg, doch konnte es der König an seinen Hof berufen. Aber die Reichsaushebung wurde nicht ausgeführt, unddasreichsregiment löste sich 1502 auf infolge des bösen Willens des Königs und wider- spruchsvoller Verhandlungen beider mit Frankreich, sowie Haders über die Verwendung und Verwahrung der Erträgnisse des Jubi- läumsablasses von 1500, die vom Papst ausschliesslich für den Türkenkrieg bestimmt worden waren; bald darauf hörte auch das Reichskammergericht auf. Die kurfürstliche Opposition (Berthold f 1504) wurde nach und nach, da sich die Zahl dem König ergebener junger Fürsten und Bischöfe immer mehrte, und durch die Wirkungen des Landshiiter Erbfolgestreites (1503) lahm gelegt. Nach dem Tode des Herzogs Georg von Landshut-Ingolstadt Ende 1503 suchte dessen Schwiegersohn Ruprecht von der kurpfälzischen Linie die ganze territoriale Hinterlassenschaft an sich zu bringen, des Königs Max Kammergericht sprach sie den Münchener Herzogen zu. Diese wurden, wie von Ulrich von Württemberg und andern Fürsten, so auch vom König in dem in Bayern und der Kurpfalz mit entsetzlichem Sengen, Brennen, Rauben und Morden geführten Kriege unterstützt. Den zwei Söhnen des mittlerweile ver- storbenen Ruprecht sprach Max 1505 die etwa 70 Quadratmeilen grosse „neue Pfalz11, die späteren Fürstentümer Neuburg und Sulzbach, aus der Hinter- lassenschaft des Grossvaters zu; „sein Interesse“ hatte er bei der ganzen Sache zu wahren gewusst: er erwarb für sein Haus Gebiete zur Abrundung Tirols (u. a. Kufstein), die Ortenau (mit Offenburg) und die Landvogtei Hagenau. Auf einem Reichstage in Konstanz 1507 wurde das Reichskammergericht in mehr partikularistischer Zusammen- setzung (2 Beisitzer vom König für Oesterreich und Burgund, Lehrbuch d. Weltgeschichte. Neue Zeit 2 Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung Bi bin *" - k

8. Neue Zeit - S. 43

1897 - Stuttgart : Neff
43 sich materiell oder rechtlich gedrückt fühlte, übertrug das Schlag- wort „christliche Freiheit“ auf seine materielle Belastung oder rechtliche Bindung und mass die bestehenden Ordnungen nach dem „Evangelium“ (im Süden auch unter dem Einfluss der Zwingli’schen Reformation). Das „Evangelium“ oder „Gottes Wort“ wurde Quelle des göttlichen Rechtes. Schon Luthers Schriften (z. B. die von weltlicher Obrigkeit 1523 und die über den Nürnberger Reichstagsabschied 1524) enthielten Stellen, die wider Luthers Willen revolutionär wirken mussten, obwohl Luther den unbedingten Gehorsam gegen die Obrigkeit als Christen- pflicht lehrte. Vollends aufreizend wirkten radikale Prediger (z. B. der aus Orlamtinde vertriebene und aus Kursachsen aus- gewiesene Karlstadt u. a. in Rothenburg o./T., noch mehr und mit entschiedener Absicht der von fanatischem Hass der „Gott- losen“ erfüllte und manchmal von Wahnvorstellungen beherrschte Thomas Münzer nach seiner Vertreibung aus Allstedt z. B. in Mühlhausen); aber auch gemässigtere Männer durch scharfes Pre- digen gegen den Zehnten und alles Zinsnehmen. Auf den Strassen predigten Bauern und Handwerker, aber auch Gebildete, als Bauern sich gebärend. Die Verfolgung der neuen Lehre und ihrer Verkündiger durch die Territorialherren, das Scheitern des Nürnberger Reichsregiments und seiner Reformpläne legten die Meinung nahe, dass mit „Stillesitzen“ nichts zu erreichen sei. Unzufrieden und zum Aufruhr geneigt waren auch die weniger wohlhabenden oder ganz armen und von der Mitwirkung am Regiment ausgeschlossenen Teile der städtischen Be- völkerungen. Eine Bauernbewegung des Jahrs 1524 in der Grafschaft Stühlingen, im Kletgau und in der Baar war anfangs noch ganz frei von evangelischen Elementen. Ausbreitung, augenblickliche Erfolge und Niederlage der Revolution. Die Revolution ging von Oberschwaben aus. Die drei Bauernhaufen: der Baltringer Haufen (Bauern des Donau- thals und der Hochebene von Messkirch an bis zum Lech), der Allgäuer (worunter die Bauern der Abtei Kempten) und der See- haufen, die sich Februar oder anfangs März 1525 gebildet hatten, vereinigten sich 6. März zu einer „christlichen Vereini- gung“. Der (hauptsächlich von dem bayrischen Kanzler Leon- hard v. Eck geleitete) Schwäbische Bund begann schon vor- her mit den einzelnen Haufen zu unterhandeln, um zunächst gegen den Herzog Ulrich freie Hand zu haben, der sein Herzog- tum zurückerobern wollte. Ulrich musste, da die Tagsatzung seine schweizerischen Söldner mit Rücksicht auf den Sieg Karls bei Pavia (s. § 17) abberief, 12. März vor Stuttgart umkehren. Am 14. März setzte ein (zweiter) Bauerntag in Memmingen die

9. Neue Zeit - S. 44

1897 - Stuttgart : Neff
' I 44 — „zwölf Artikel“ als gemeinsame Forderung fest, ein Pro- gramm, das dann viele aufständische Bauernschaften, wenn auch im einzelnen abgeändert, übernahmen. Durch Unterhandlungen zuletzt auch mit der „christlichen Vereinigung“ und einen von friedliebenden Vertretern derselben bewilligten Waffenstillstand gewann der Schwäbische Bund Zeit zu weiteren Rüstungen. Sein Feldhauptmann Truchsess von Waldburg („Bauernjörg“) zer- sprengte dann den Baltringer Haufen 4. April bei Leipheim, mit dem Seehaufen, der eine gute Stellung innehatte, schloss er 22. April den Weingartener Vertrag, dem gemäss der Seehaufen sich auflöste, und 25. April ein ähnliches Abkommen mit den Bauern des Hegaus, Kletgaus u. s. f., um nach Württemberg mar- schieren zu können. Die Revolution hatte damals ganz Südwestdeutschland, mit Ausnahme der bayrischen Gebiete, ergriffen und für kurze Zeit unter ihre Gewalt gebeugt. Städte traten ihr teils freiwillig bei (z. B. Waldshut, Rothen- burg o./T., Würzburg, Ochsenfurt, Aschaffenburg), teils mehr gezwungen (z. B. Heilbronn, Erfurt); Ritter und Grafen (z. B. die Hohenlohe, Löwenstein, der Graf von Henneberg) wurden Mitglieder der christlichen Vereinigung. Göz von Berlichingen übernahm Ende April freiwillig auf vier Wochen die Führung des „hellen“ (= ganzen) lichten Haufens der Odenwalder und Neckarthaler. Aber die planlose Zer- störungswut der Aufrührer (in Franken 292 Schlösser und 52 Klöster zerstört) und ihr Mangel an Disziplin und kriegerischer Schulung, an der entscheidenden Waffe, der Reiterei, und an innerem Zusammenhalt erleich- terten den Sieg der Fürsten, welche die Bekämpfung der Revolution dem Reichsregiment und dem Kaiser gegenüber im wesentlichen selbständig übernahmen. Am 12. Mai wurde das Heer der Württemberger Bauern vom Truchsess bei Böblingen geschlagen, 17. Mai die Elsässer Bauern von Anton von Loth- ringen bei Zobern. Die der Würzburger Bürgerschaft zu Hilfe gezogenen Odenwalder und fränkischen Bauern vermochten das Schloss Würzburg nicht zu nehmen; der Truchsess, der zur Rache für die von einem Teil der Bauern vollbrachte, von andern miss- billigte Unthat des blutigen Ostermontags (16. April) auch Weins- berg und fünf umliegende Dörfer niedergebrannt hatte, vereinigte seine Truppen mit kurpfälzischen und, trierischen, warf die Oden- walder bei Königshofen, die Franken bei Sulzdorf und Ingolstadt (2. und 4. Juni) nieder, Würzburg ergab sich dann auf Gnade und Ungnade. Der Kurpfälzer schlug 23. Juni ein linksrheinisches Bauernheer bei Pfeddersheim. Der Kampf mit den oberschwäbi- schen Bauern wurde, unter Missachtung eines von Ferdinand mit I

10. Neue Zeit - S. 185

1897 - Stuttgart : Neff
185 Bauern waren durch (thatsächlich oft erblichen) Lebenspacht. Kötner hiessen hier huflos gewordene Laten (s. Ii S. 49), die im Besitz ihres Wohnhauses, des Haus- wie des Feldgartens geblieben waren. Daneben gab es „Leib- eigene“, die bei wesentlich freiem Besitzrecht den Todfall u. a. entrichteten. Auf den Meierhof wurde die landesherrliche Grundsteuer als dingliche Abgabe gelegt, deshalb machten die Landesherren den Meierbesitz für den „Anerben“ ohne Entschädigung der Geschwister erblich. (Ueber- bau pt verschafften manche Landesregierungen in ihrem finanziellen Interesse den Bauern Entlastung und Befrei- ung den Grundherrschaften gegenüber.) Als infolge des 30jährigen Krieges viele Meierhöfe zersplittert worden waren, setzte der Staat deren Wiedereinrichtung durch. Der Staat bevormundete die Inhaber, verbot u. a. Ver- schuldung, der Grundherr bezog nur noch eine Rente, die nicht erhöht werden durfte. Manche Meier zahlten jedoch auch Totfall. In Bayern hatte das Land- recht 1616 den „Hofmarchsherrn“ durchaus das „Bauernlegen“ gestattet. Aber die im Obereigentum des Adels befindlichen Bauernhöfe bildeten nicht einmal ein Viertel der Gesamtzahl, viele davon waren „einschichtig“, und über die Entfernung einer Meile hinaus hob das Landrecht die Fronlast auf, für die Erntegeschäfte gab es überhaupt keine Fronpflicht der Bauern. Auch hatte jeder (nicht leibeigene) Bauer freies Abzugsrecht, der Gesindezwang war seit 1553 abgeschafft. Zudem hatten die Landstände und damit der Adel im Xvii. Jahr- hundert nur noch geringe politische Bedeutung. Ueber die Hälfte der Bauern- höfe befand sich im Ober eigenturn der Kirche, die dem Gedanken eines land- wirtschaftlichen Grossbetriebs fern blieb. Hexenwahn. Gegen die (auch in Frankreich und England sehr häu- figen) Hexenprozesse hatte 1563 der gemässigte Katholik Johann Weyer, Cleve’scher Leibarzt, in einem oftmals aufgelegten Werk angekämpft, dann u. a. 1585 der Calvinist Witekind, Professor der Mathematik in Heidelberg, der Lutheraner Prätorius (1602); aber auch zahlreiche litterarische Verteidiger der Hexenprozesse fanden sich bei allen Konfessionen, die zähesten waren Juristen, wie überhaupt diese grössere Schuld an deren Unzahl und der An- wendung der Tortur hatten als die Geistlichen. Um die Wende des Xvi. und Xvii. Jahrhunderts nahm die Zahl der Prozesse immer mehr zu, ihre Opfer waren Personen jeden Alters und Standes, bei weitem mehr weiblichen als männlichen Geschlechts. Es wurden z. B. (im Kanton Bern in den Jahren 1591—1601 über 300) in Darmstadt im Jahr 1585: 17, in der kursächsischen Grafschaft Henneberg im Jahr 1612: 22; in Ellwangen 1612: 167, in den Jahren 1627—30 in Offenburg 60, im Bistum Würzburg über 200, im Bistum Bamberg 285 Personen wegen Hexerei hingerichtet, im Erzbistum Salzburg noch im Jahr 1678: 97. Das Verbot des Papstes Gregor Xv., jemanden wegen Hexerei mit dem Tode zu bestrafen, wenn nicht ganz zweifellos nachgewiesen sei, dass der Beschuldigte selbst durch böse Kunst jemand getötet habe, war in den meisten katholischen Territorien lange fruchtlos. Manche Jesuiten traten frühe als Bekämpfer der Hexenverfolgung auf, der be- deutendste war der Graf Friedrichvonspeein seiner anonym erschienenen Cautio criminalis (1631); jedoch nahmen die Verfolgungen noch geraume Zeit zu. Wirksamer war das Werk des Niederländers Becker („Bezauberte Welt“ 1691) und die litterarische Thätigkeit Thomasius’ (s. u.) 1701—12. Die Aufklärung und die höhere Bildung der oberen Beamten machten dann den Greueln nach und nach ein Ende; im Reiche wurde die letzte Hexe im Würzburgischen 1749 verbrannt, in Landshut aber noch 1756 ein 14jähriges Mädchen, weil es „mit dem Teufel gewettet“ hatte, enthauptet (in Glarus letzte Hinrichtung wegen Hexerei 1782). — In der strafrechtlichen Praxis minderten sich seit Beginn des Xviii. Jahrhunderts die Verstümmelungen und martervollen Todesstrafen, welche die Carolina noch beibehalten hatte, nach und nach.
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