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1. Das Mittelalter - S. 40

1896 - Bamberg : Buchner
40 In die Zeit der gemeinsamen Regierung Pippins und Karlmanns fallen eine Emprung des Stiefbruders Grifo und Abfallversuche der Alamannen und Bayern (Oatilo!) im Bunde mit den Sachsen. Die weltgeschichtliche Bedeutung des hl. Bonifatius liegt weniger in seiner Missionsthtigkeit (bei Friesen, Thringern, Hessen) als vielmehr darin, da er die entartete und Ron, entfremdete frnkische Landeskirche reformierte und in enge Verbindung mit dem rmischen Stuhle brachte, da er ferner als Erzbischof und ppstlicher Legat eine groe Anzahl von berrheinischen Bistmern (so fr Bayern Regensburg, Freising, Salzburg, Passau) organisierte, zu einer Kirchenprovinz vereinigte und dem zum erzbischflichen Sitz (Metropole) fr Deutschland erhobenen Mainz unter-ordnete und zugleich der ppstlichen Gerichtsbarkeit (dem ppstlichen Primat) unterstellte. Vor ihm war die Organisation der deutschen Kirche wie ihr Zusammenhang mit Rom ein nur sehr lockerer gewesen. 754 erlitt Bonifatius als Missionr in Friesland den Mrtyrertod. Neben Mainz wurden spter andere Städte zu erzbischflichen Sitzen und damit zu Mittelpunkten besonderer Kirchenprovinzen erhoben, unter Karl dem Groen Kln, Trier, Salzburg (fr Bayern und die sdstlichen Slavenlnder), unter Ludwig dein Frommen Hamburg Bremen (fr den skandinavischen Norden), unter Otto 1. Magdeburg (fr die nordstlichen Slavenlnder). M Neue Erhebungen hatten dringend gemahnt, der Zwitterstellung des Herrschers im Frankenreich, der knigliche Gewalt hatte, aber nur Hausmeier hie, ein Ende zu machen, denjenigen, dem der Herr die Sorge der Regierung anvertraut hatte," nicht blo tatschlich, sondern auch rechtlich an die Stelle des Knigtums zu setzeu. 752 lie sich Pippin zu Soissous durch die weltlichen Groen des Frankenreiches auf den Schild erheben, den letzten Merovinger, Childerich Iii., aber verwies er in ein Kloster. Die Salbung durch den Erzbischos Bonifatius, gauz besonders die ppstliche Gutheiung nahmen der Erhebung Pippins zum Frankenknig deu Charakter eines gewalt-samen Staatsstreiches. * der das merovingifche S ch a t t e n k n i g t um f. Einhard, Vita Karoli Magni c. 1: Gens Meroingorum, de qua Franci reges sibi crearc soliti erant, usque in Hil-dricum regem, qui iussu Stephani (Zachariae!) Romani pontificis depositus ac detonsus atque in monasterium trusus est, durasse putatur. Quae licet in illo finita possit videri, tarnen iam dudum nullius vigoris erat, nec quicquam in se darum praeter ihane regis vocabulum praeferebat. Nam et opes et potentia regni penes palatii prae-fectos, qui maiores domus dicebantur et ad quos summa imperii pertinebat, teneban-tur. Neque regi aliud relinquebatur, quam ut, regio tantum nomine contentus, crine pr -fuso, barba summissa, solio resideret ac speciem dominantis effingeret, legatos undecumque venientes audiret eisque abeuntibus responsa, quae erat edoctus vel etiam iussus, ex sua velut potestate redderet; cum praeter inutile regis nomen et precarium vitae Stipendium, quod ei praefectus aulae prout videbatur exhibebat, nihil aliud proprii possideret quam unam et eam praeparvi reditus villam, in qua dorn um et ex qua famulos sibi necessaria ministrantes atque obsequium exhibentes paucae numerositatis habebat. Quocumque eundum erat, carpento ibat, quod bubus iunctis

2. Das Mittelalter - S. 29

1896 - Bamberg : Buchner
29 das Werk Chlodwigs nicht blo wieder aufgenommen, sondern weiter fortgefhrt wurde. Jv. Die Ausbreitung der christlichen Kirche unter den Germanen. Die Erweiterung des Frankenreichs der die Gebiete rechts des Rheines bedeutete zugleich eine Erweiterung der christlich-katholischen Kirche. Die erste Bekanntschaft der Germanen mit dem Christentum war durch die Rmer vermittelt worden. In den Lagersttten am Rhein wie an der Donau gab es Christengemeinden; in der Rheingegend war Trier das lteste Bistum, an der Donau geno der Bischof von Lorch (Laureacurn, jetzt Enns), Severinns, groes Ansehen auch unter den Germanen (Begegnung mit Odovakar). Diese ersten christlichen Gemeinden gingen in den Strmen der Vlkerwanderung fast ganz unter. Indes durch ihre Berhrung mit den Ost-rmern wurden die Ostgermaneu schon im 4. Jahrhundert mit dem Christen-tum bekannt. An dem Konzil von Nica 325 nahm bereits ein gotischer Bischos (Theophilus) teil. Der Nachfolger desselben, Ulsilas (d. i. Wlflein 341381), ist der Verfasser der gotischen Bibelbersetzung, welche den Ost-germanen die christliche Lehre vermittelte; er wurde durch den Bischof Eusebius fr den Arianismus gewonnen. Die grte kirchengeschichtliche Bedeutung aber hatte der ber-tritt des Frankenknigs zum Christentum. Seinem Beispiele folgte nach und nach das gesamte Frankenvolk. Es verstand sich von selbst, da die neubekehrten Franken berall, wohin ihre politische Macht reichte, den christlichen Gl&ubeu verbreiteten, namentlich nach Jnnerdeutschland. Und als die Missionsthtigkeit der frnkischen Kirche ins Stocken geriet, wurde sie neu belebt durch das irofchottifche und angelschsische Mnchtum. af Der erste innerdeutsche Stamm, der sich in seiner Mehrheit zum Christentum bekannte, waren die Bayern. Die Christianisierung Bayerns war das Werk der iroschottischen Mnche und der frnkischen Missionre Emmeram (Chorbischof von Poitiers), Rupert (Bischof von Worms, um 700) und Korbinian; Emmeram entfaltete feine Thtigkeit vornehmlich in der Gegend von Regensburg, Rupert in der Gegend von Salzburg, Korbinian in der Gegend von Freising. 23ei den fdlichen Ala mannen am Zricher- und Bodenfee wirkte im 7. Jahrhundert der Ire Kolumban und fein Schler Gallus, der Grnder des Klosters St. Gallen. Im 8. Jahrhundert fetzte das Werk fort im Norden der Angelfachfe Pirmin, welcher das Kloster Reichenau grndete und dann im Elsa wirkte, im Osten Mnche des Klosters St. Gallen, Magnus und Theodor, deren ersterer das Kloster Fssen, letzterer das Kloster Kempten grndete.

3. Das Mittelalter - S. 196

1896 - Bamberg : Buchner
196 liche Stellung gedrngt, so gab er durch seine Einmischung in die schwbi-schen Verhltnisse, wo die drei Stnde ganz dicht neben einander saen, den unmittelbaren Anla zum Ausbruch des Krieges. Unter Fhrung Ulms schlssen 1377 die kniglichen Städte Schwabens sich zu einem Bunde zu-sammen und brachten noch im nmlichen Jahre dem Grafen Eberhard von Wrttemberg und dem ihm verbndeten schwbischen Reichsadel bei Reut-lingen eine vernichtende Niederlage bei. Kart Iv. verpfndete dem Grafen Eberhard von Wrttemberg fr die Anerkennung seines Sohnes Wenzel, den er im Widerspruche mit einer Bestimmung der goldenen Bulle noch zu seinen Lebzeiten hatte whlen lassen, die schwbischen Reichs st dte Elingen,'Gmnd und Weil. Eine solche Verpfndung war meist nur die Einleitung fr die Verwandlung einer reichsunmittelbaren Stadt in eine landsssige: es fhlten sich daher auch die anderen kniglichen Städte Schwabens in ihrer Reichsnnmittelbarkeit bedroht. Nach der Schlacht von Reutlingen enthielt sich Karl Iv. jeder Einmischung m die stndischen Kmpfe Schwabens. Die schwbischen Städte erlangten sogar (wenigstens indirekt) Anerkennung ihres Bundes, wiederum im Widerspruche mit der j goldenen Bulle. Bald darauf ist Karl Iv. gestorben. /. König Wenzel und der groe Stdtekrieg. ^Die Ereignisse in Schwaben unter Karl Iv. hatten den Gegensatz zwischen^ Aristokratie und Brgertum verschrft. Sie veranlagen den Adel, dessen einzelne Mitglieder ohne Einigung widerstandsunfhig waren, sich eben-falls zusammenzuschlieen; rasch entstanden in Sddeutschland die Adels-bnde von S.wilhelm, vom Lwen, vom Georgenschild und hnliche Ver-einignngen in der Wetterau, in Hessen, in Westfalen. Aber auch die stdtische Bewegung zieht weitere Kreise; frher hatten sich nur die in ihrer Reichs-unmittelbarkeit bedrohten kniglichen Städte zusammengeschlossen, jetzt tritt dem schwbischen Bunde von kniglichen Stdten ein rheinischer Bund an die Seite, an dessen Spitze freie Bischofstdte stehen Mainz, Worms. Speyer, Straburg zc.). Beide Bnde verpflichten sich zu gemeinsamer Htlfe und streben zugleich die Verbindung mit der Schweizer Eidgenof-senschaft an, die seit dem Beitritte von Lnzern, Zrich, Zug, Glarus und Bern zu einer Vereinigung von buerlichen und stdtischen Gemeinden sich erweitert hatte. Wenzels Bemhungen, die stndisch gesonderten Einungen zu einem gemeinsamen Friedensbunde zu vereinigen, scheitern, er steht halt-los zwischen den beiden Parteien. Y) Herzog Leopold von sterreich, welcher bei der Teilung der habsbnr-gischen Lande (f. S. 208) Tirol mit Vordersterreich erhalten hatte und die Habs-burgischen Interessen sowohl durch die Ausdehnung der Schweizer Eidgenossen-schaft als auch durch ihre Verbindung mit dem schwbisch-rheinischen Bnme bedroht sah, erffnete im Jahre 1386 den Krieg gegen die Schweizer, verlor

4. Neue Zeit - S. 17

1897 - Stuttgart : Neff
wurde im Baseler Frieden nicht erwähnt. Der Eidgenossenschaft traten 1501 bei Basel, das im Schwahenkriege neutral gewesen war, als vollbe- rechtigter Ort und Sch aff hausen, das thatsächlich von nun an wie Freiburg und Solothurn als vollberechtigt behandelt wurde. 1518 wurde noch Appenzell aufgenommen (die „13 a 11en Orte“). Ludwig Xii. trat 1508 als Herr von Mailand an die drei Waldorte Stadt und Grafschaft Belle(i)nz(ona) ab. 1512 erwarben die Eidgenossen das bisher mailändische Lugano und Locarno, die Graubündner Veltlin mit Bormio und Chiavenna. Unter dem Eindruck dieses Misserfolgs lind des Verlusts Mailands an die Franzosen fügtesichmaxaufdemreichs- tag von Augsburg 1500 den Entwürfen der ständisch- föderalen Reformpartei. Es wurde eine allgemeine Reichsaushebung, zu deren Kosten die Unbemittelten ver- hältnismässig am meisten, die Fürsten und Kurfürsten für ihr Kammervermögen am wenigsten in Anspruch genommen wurden, und deren Einzelkontingente von den Landesobrigkeiten auf- gestellt werden sollten, beschlossen, aber auch die Einsetzung eines Reichsregiments, unter dem Vorsitz des Königs oder seines Statthalters, mit weitgehenden Vollmachten auch in aus- wärtigen Angelegenheiten; 18 von seinen 20 Mitgliedern er- nannten die Stände; sein Sitz war Nürnberg, doch konnte es der König an seinen Hof berufen. Aber die Reichsaushebung wurde nicht ausgeführt, unddasreichsregiment löste sich 1502 auf infolge des bösen Willens des Königs und wider- spruchsvoller Verhandlungen beider mit Frankreich, sowie Haders über die Verwendung und Verwahrung der Erträgnisse des Jubi- läumsablasses von 1500, die vom Papst ausschliesslich für den Türkenkrieg bestimmt worden waren; bald darauf hörte auch das Reichskammergericht auf. Die kurfürstliche Opposition (Berthold f 1504) wurde nach und nach, da sich die Zahl dem König ergebener junger Fürsten und Bischöfe immer mehrte, und durch die Wirkungen des Landshiiter Erbfolgestreites (1503) lahm gelegt. Nach dem Tode des Herzogs Georg von Landshut-Ingolstadt Ende 1503 suchte dessen Schwiegersohn Ruprecht von der kurpfälzischen Linie die ganze territoriale Hinterlassenschaft an sich zu bringen, des Königs Max Kammergericht sprach sie den Münchener Herzogen zu. Diese wurden, wie von Ulrich von Württemberg und andern Fürsten, so auch vom König in dem in Bayern und der Kurpfalz mit entsetzlichem Sengen, Brennen, Rauben und Morden geführten Kriege unterstützt. Den zwei Söhnen des mittlerweile ver- storbenen Ruprecht sprach Max 1505 die etwa 70 Quadratmeilen grosse „neue Pfalz11, die späteren Fürstentümer Neuburg und Sulzbach, aus der Hinter- lassenschaft des Grossvaters zu; „sein Interesse“ hatte er bei der ganzen Sache zu wahren gewusst: er erwarb für sein Haus Gebiete zur Abrundung Tirols (u. a. Kufstein), die Ortenau (mit Offenburg) und die Landvogtei Hagenau. Auf einem Reichstage in Konstanz 1507 wurde das Reichskammergericht in mehr partikularistischer Zusammen- setzung (2 Beisitzer vom König für Oesterreich und Burgund, Lehrbuch d. Weltgeschichte. Neue Zeit 2 Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung Bi bin *" - k

5. Neue Zeit - S. 37

1897 - Stuttgart : Neff
37 Edikt nur in den burgundisch-österreichischen, den kurbr anden- burgischen, den herzoglich sächsischen und bayrischen Landen vollstreckt, selbst in manchen geistlichen Territorien wurde es nicht einmal publiziert; das Zensurgebot erwies sich als machtlos. Luther war auf Befehl seines Kurfürsten durch einen schein- bar gewaltsamen Ueberfall auf die Wartburg verbracht worden, wo er als „Junker Georg“ lebte und neben mancher Streitschrift und theologischen Einzelabhandlung seine Bibel- verdeutschung mit der Uebersetzung des Neuen Te- staments nach der Erasmus’schen Ausgabe begann (erste Aus- gabe September 1522; erste vollständige und zugleich revidierte Bibelausgabe 1534). Er kehrte aber schon März 1522, for- mell gegen den Befehl seines Kurfürsten und unter stolzer Ab- lehnung des Fürstenschutzes, nach Wittenberg zurück; hier waren, zum Teil durch Karlsstadt, kirchliche Neuerungen, die nach Luthers Ansicht verfrüht und den „Schwachen“ gegenüber rücksichtslos waren, begonnen, zuletzt durch den Einfluss der „Zwickaueru auch die Kindertaufe in Frage gestellt und andere „schwärmerische“ Ideen vertreten worden. Der Ueberstürzung und der Schwarmgeisterei tliat er durch seine Predigten Einhalt. Nürnberger Reiehsregiment und Reichstage. Sickingens Untergang. Herzog Georg von Sachsen bemühte sich beim Nürn- berger Reichsregiment, das nie vollzählig und, nicht ohne Mit- schuld der Habsburger, niemals gehörig mit Gehalt und Mitteln ver- sehen war, wiederholt vergeblich um ein Einschreiten gegen Luther. Selbst dem masslos heftigen Pamphlet gegenüber, das Luther gegen den damaligen Verbündeten des Kaisers, Heinrich Viii. von England, als Antwort auf dessen Streitschrift zu Gunsten der sieben Sakramente („defensor fidei“) richtete, hatte es nur Bedauern. Der (von Luther entschieden missbilligte) Angriff Sickingens auf Erzbistum und Stadt Trier, der die Säkularisation der geistlichen Territorien zu Gunsten des Ritter- tums (Rittertag in Landau) und wohl für Sickingen selbst die Er- werbung eines Kurfürstentums einleiten sollte, scheiterte (Mitte September 1522), worauf das Reichsregiment die Reichsacht über ihn und alle seine „Anhänger und Vorschieber“ verhängte. Auf dem (zweiten) Nürnberger Reichstag, November 1522 bis Februar 1523, war die Mehrheit Luther abgeneigt, aber trotz- dem setzte Chieregati, der Legat des Papstes Hadrian Vi. (Januar 1522 bis September 1523, geborener Niederländer, Er- zieher Karls und Regent Spaniens während dessen erster Anwesen- heit in Deutschland) die von Ferdinand unterstützte Forderung nicht durch, dass das Wormser Edikt gegen Luther unverzüglich ausgeführt werde. Hadrians ehrlich gemeinte Zusagen einer

6. Neue Zeit - S. 43

1897 - Stuttgart : Neff
43 sich materiell oder rechtlich gedrückt fühlte, übertrug das Schlag- wort „christliche Freiheit“ auf seine materielle Belastung oder rechtliche Bindung und mass die bestehenden Ordnungen nach dem „Evangelium“ (im Süden auch unter dem Einfluss der Zwingli’schen Reformation). Das „Evangelium“ oder „Gottes Wort“ wurde Quelle des göttlichen Rechtes. Schon Luthers Schriften (z. B. die von weltlicher Obrigkeit 1523 und die über den Nürnberger Reichstagsabschied 1524) enthielten Stellen, die wider Luthers Willen revolutionär wirken mussten, obwohl Luther den unbedingten Gehorsam gegen die Obrigkeit als Christen- pflicht lehrte. Vollends aufreizend wirkten radikale Prediger (z. B. der aus Orlamtinde vertriebene und aus Kursachsen aus- gewiesene Karlstadt u. a. in Rothenburg o./T., noch mehr und mit entschiedener Absicht der von fanatischem Hass der „Gott- losen“ erfüllte und manchmal von Wahnvorstellungen beherrschte Thomas Münzer nach seiner Vertreibung aus Allstedt z. B. in Mühlhausen); aber auch gemässigtere Männer durch scharfes Pre- digen gegen den Zehnten und alles Zinsnehmen. Auf den Strassen predigten Bauern und Handwerker, aber auch Gebildete, als Bauern sich gebärend. Die Verfolgung der neuen Lehre und ihrer Verkündiger durch die Territorialherren, das Scheitern des Nürnberger Reichsregiments und seiner Reformpläne legten die Meinung nahe, dass mit „Stillesitzen“ nichts zu erreichen sei. Unzufrieden und zum Aufruhr geneigt waren auch die weniger wohlhabenden oder ganz armen und von der Mitwirkung am Regiment ausgeschlossenen Teile der städtischen Be- völkerungen. Eine Bauernbewegung des Jahrs 1524 in der Grafschaft Stühlingen, im Kletgau und in der Baar war anfangs noch ganz frei von evangelischen Elementen. Ausbreitung, augenblickliche Erfolge und Niederlage der Revolution. Die Revolution ging von Oberschwaben aus. Die drei Bauernhaufen: der Baltringer Haufen (Bauern des Donau- thals und der Hochebene von Messkirch an bis zum Lech), der Allgäuer (worunter die Bauern der Abtei Kempten) und der See- haufen, die sich Februar oder anfangs März 1525 gebildet hatten, vereinigten sich 6. März zu einer „christlichen Vereini- gung“. Der (hauptsächlich von dem bayrischen Kanzler Leon- hard v. Eck geleitete) Schwäbische Bund begann schon vor- her mit den einzelnen Haufen zu unterhandeln, um zunächst gegen den Herzog Ulrich freie Hand zu haben, der sein Herzog- tum zurückerobern wollte. Ulrich musste, da die Tagsatzung seine schweizerischen Söldner mit Rücksicht auf den Sieg Karls bei Pavia (s. § 17) abberief, 12. März vor Stuttgart umkehren. Am 14. März setzte ein (zweiter) Bauerntag in Memmingen die

7. Neue Zeit - S. 44

1897 - Stuttgart : Neff
' I 44 — „zwölf Artikel“ als gemeinsame Forderung fest, ein Pro- gramm, das dann viele aufständische Bauernschaften, wenn auch im einzelnen abgeändert, übernahmen. Durch Unterhandlungen zuletzt auch mit der „christlichen Vereinigung“ und einen von friedliebenden Vertretern derselben bewilligten Waffenstillstand gewann der Schwäbische Bund Zeit zu weiteren Rüstungen. Sein Feldhauptmann Truchsess von Waldburg („Bauernjörg“) zer- sprengte dann den Baltringer Haufen 4. April bei Leipheim, mit dem Seehaufen, der eine gute Stellung innehatte, schloss er 22. April den Weingartener Vertrag, dem gemäss der Seehaufen sich auflöste, und 25. April ein ähnliches Abkommen mit den Bauern des Hegaus, Kletgaus u. s. f., um nach Württemberg mar- schieren zu können. Die Revolution hatte damals ganz Südwestdeutschland, mit Ausnahme der bayrischen Gebiete, ergriffen und für kurze Zeit unter ihre Gewalt gebeugt. Städte traten ihr teils freiwillig bei (z. B. Waldshut, Rothen- burg o./T., Würzburg, Ochsenfurt, Aschaffenburg), teils mehr gezwungen (z. B. Heilbronn, Erfurt); Ritter und Grafen (z. B. die Hohenlohe, Löwenstein, der Graf von Henneberg) wurden Mitglieder der christlichen Vereinigung. Göz von Berlichingen übernahm Ende April freiwillig auf vier Wochen die Führung des „hellen“ (= ganzen) lichten Haufens der Odenwalder und Neckarthaler. Aber die planlose Zer- störungswut der Aufrührer (in Franken 292 Schlösser und 52 Klöster zerstört) und ihr Mangel an Disziplin und kriegerischer Schulung, an der entscheidenden Waffe, der Reiterei, und an innerem Zusammenhalt erleich- terten den Sieg der Fürsten, welche die Bekämpfung der Revolution dem Reichsregiment und dem Kaiser gegenüber im wesentlichen selbständig übernahmen. Am 12. Mai wurde das Heer der Württemberger Bauern vom Truchsess bei Böblingen geschlagen, 17. Mai die Elsässer Bauern von Anton von Loth- ringen bei Zobern. Die der Würzburger Bürgerschaft zu Hilfe gezogenen Odenwalder und fränkischen Bauern vermochten das Schloss Würzburg nicht zu nehmen; der Truchsess, der zur Rache für die von einem Teil der Bauern vollbrachte, von andern miss- billigte Unthat des blutigen Ostermontags (16. April) auch Weins- berg und fünf umliegende Dörfer niedergebrannt hatte, vereinigte seine Truppen mit kurpfälzischen und, trierischen, warf die Oden- walder bei Königshofen, die Franken bei Sulzdorf und Ingolstadt (2. und 4. Juni) nieder, Würzburg ergab sich dann auf Gnade und Ungnade. Der Kurpfälzer schlug 23. Juni ein linksrheinisches Bauernheer bei Pfeddersheim. Der Kampf mit den oberschwäbi- schen Bauern wurde, unter Missachtung eines von Ferdinand mit I

8. Neue Zeit - S. 54

1897 - Stuttgart : Neff
54 brannt“), wie in den habsburgischen wurden Hunderte hingerichtet. Aber auch in evangelischen Gebieten (z. B. Augsburg) floss viel Täuferblut, andere begnügten sich mit Haft und Austreibung (z. B. Ulm, Strassburg). Luther billigte nur die Bestrafung, „wenn sie die weltliche Obrigkeit nicht wollten bekennen und gehorchen“; Melanchthon hielt es für Pflicht der Obrigkeit, auch gegen die Lehre als solche mit Gewalt einzuschreiten. § 20. Zweiter Speirer Reichstag-. Fortgang der Schweizerischen Reformation. Türkenkrieg. Paek’sehe Händel. Eine falsche, bald auch mit einer gefälschten Urkunde belegte, Mitteilung, die Otto von Pack, ein höherer Beamter des Herzogs Georg, machte, wornach in Breslau eine geheime grosse Koalition geistlicher und weltlicher Fürsten, worunter Ferdinand und die bayrischen Herzoge, zur Ausrottung der Ketzerei und insbesondere zum Sturze des Hessen und des Kursachsen abgeschlossen worden sein sollte, fand infolge des vorhandenen Misstrauens, trotz der sehr unwahr- scheinlichen Zusammensetzung der angeblichen Koalition, bei Philipp, Johann und Luther zähen Glauben. Philipp machte rasch mobil und bedrohte die Bischöfe von Bamberg und Wiirzburg. Nur mit Mühe wurde, nachdem der Betrug aufgedeckt war, der Friede erhalten, die zwei Bischöfe und der Mainzer mussten Philipp für seine Rüstungen mit Geld ent- schädigen (1528). Zweiter Reichstag zu Speier (15. März bis 24. April 1529). Eine entschlossene altgläubige Mehrheit empfand in ihrer Er- bitterung es kaum als Verletzung der „Libertät“, dass der dem Frieden mit dem Papste nahe Kaiser den Beschluss von 1526 für nichtig erklärt hatte. Unter den Städten, die anfangs ein- mütig die Aufrechterhaltung des Beschlusses von 1526 verlangten, trat auch Spaltung ein. Die Mehrheit des Reichstags be- schloss, dass diejenigen, welche das Wormser Edikt bis jetzt gehalten hätten, dabei bleiben sollten, sowie dass nirgends weitere Neuerungen statthaft wären; sie wollte durch die Bestimmung, dass überall Messe gehalten werden sollte, und dass kein Stand den andern mit Entziehung von Gütern, Renten, Zins und Herkommen vergewaltigen solle, eine katholische Restauration anbahnen. Hiegegen erhoben 19./20. April Johann von Sachsen, Philipp von Hessen, Georg Markgraf von Brandenburg, Wolfgang von. Anhalt und der Vertreter Ernsts und Franz’ von Lüneburg „Protestation“ mit der Begründung, dass ein rechtsgültig gefasster, einheitlicher Reichstagsbeschluss nicht später durch eine Mehrheit umgestossen werden dürfe, und dass

9. Neue Zeit - S. 56

1897 - Stuttgart : Neff
Das Marburger Religionsgespräch (Oktober 1529) führte zu keiner Einigung in der Auffassung des Abendmahls; die auf Bemühen des Landgrafen und der Schweizer verein- barten 14 Marburger Artikel konnten die dogmatische Grundlage einer Einigung nicht bilden, da ihre von Luther bald darauf vor- genommene Umformung in die 17 Schwabacher Artikel, die den Gegensatz gegen den Zwinglianismus scharf hervorhoben, vom Kurfürsten als unerlässliche Bedingung einer Einigung aufgestellt, aber von den meisten oberdeutschen Städten abgelehnt wurde; nur Nürnberg, Reutlingen und Heilbronn waren zur Annahme bereit. Der Türkenkrieg’. Zäpolga, der enge Verbindungen auch mit Franz I. unterhielt, hatte sich mit Soliman verbündet und huldigte Soliman, als dieser mit einem 20000u Mann starken Heer erschien, auf dem Schlachtfelde von Mohacs. Von Ofen aus, das ein kleines Häuflein deutscher Landsknechte sechs Tage lang verteidigt hatte, erschien Soliman 26. September 1529 vor Wien; nach zweimaligem vergeblichen Sturm zog er aber Mitte Oktober wieder ab und setzte in Ofen Zäpolya als König ein. Die Anfang September in Krems gesammelte Reichsarmee hatte nichts zur Entsetzung Wiens geleistet. Luther hatte in einer „Heerpredigt wider die Türken“ zu einem allgemeinen National- krieg aufgefordert; Sachsen hatte gerüstet, aber Hessen nicht. § 21. Der Augsburger Reichstag. Karl hoffte die Unterdrückung der Ketzerei auf friedlichem Wege (zunächst wohl durch Spaltung der „Abgewichenen") zu erreichen und wollte auch den altgläubigen Reformfreunden genügen; von Bologna aus hatte er sich bereit erklärt, „eines jeglichen Opinion und Meinung zu vernehmen und fleissiglich zu bewegen“. Auf dem Reichstag in Augsburg (Juni bis November 1530) überreichten 25. Juni die protestierenden Fürsten von 1529 und die Städte Nürnberg und Reutlingen (später traten noch bei: Weissenburg, Heilbronn, Kempten und Windsheim) die, wesentlich von Melanclithon verfasste, Con- fessio Augustana, deren deutscher Text der kursächsische Kanzler verlas. Dieses Bekenntnis führte den Nachweis, dass die Protestierenden trotz ihrer Neuerungen zur katholischen Kirche gehören; es hob möglichst die Uebereinstimmung mit dem alten Glauben und den Gegensatz gegen die Zwinglianer hervor, manche Lehren, z. B. das Priestertum der Gläubigen, Ver- werfung des Papsttums waren gar nicht berührt. Die vier Städte Strassburg, Konstanz, Memmingen, Lindau reichten 12. Juli ein eigenes Bekenntnis (Tetrapolitana)

10. Neue Zeit - S. 185

1897 - Stuttgart : Neff
185 Bauern waren durch (thatsächlich oft erblichen) Lebenspacht. Kötner hiessen hier huflos gewordene Laten (s. Ii S. 49), die im Besitz ihres Wohnhauses, des Haus- wie des Feldgartens geblieben waren. Daneben gab es „Leib- eigene“, die bei wesentlich freiem Besitzrecht den Todfall u. a. entrichteten. Auf den Meierhof wurde die landesherrliche Grundsteuer als dingliche Abgabe gelegt, deshalb machten die Landesherren den Meierbesitz für den „Anerben“ ohne Entschädigung der Geschwister erblich. (Ueber- bau pt verschafften manche Landesregierungen in ihrem finanziellen Interesse den Bauern Entlastung und Befrei- ung den Grundherrschaften gegenüber.) Als infolge des 30jährigen Krieges viele Meierhöfe zersplittert worden waren, setzte der Staat deren Wiedereinrichtung durch. Der Staat bevormundete die Inhaber, verbot u. a. Ver- schuldung, der Grundherr bezog nur noch eine Rente, die nicht erhöht werden durfte. Manche Meier zahlten jedoch auch Totfall. In Bayern hatte das Land- recht 1616 den „Hofmarchsherrn“ durchaus das „Bauernlegen“ gestattet. Aber die im Obereigentum des Adels befindlichen Bauernhöfe bildeten nicht einmal ein Viertel der Gesamtzahl, viele davon waren „einschichtig“, und über die Entfernung einer Meile hinaus hob das Landrecht die Fronlast auf, für die Erntegeschäfte gab es überhaupt keine Fronpflicht der Bauern. Auch hatte jeder (nicht leibeigene) Bauer freies Abzugsrecht, der Gesindezwang war seit 1553 abgeschafft. Zudem hatten die Landstände und damit der Adel im Xvii. Jahr- hundert nur noch geringe politische Bedeutung. Ueber die Hälfte der Bauern- höfe befand sich im Ober eigenturn der Kirche, die dem Gedanken eines land- wirtschaftlichen Grossbetriebs fern blieb. Hexenwahn. Gegen die (auch in Frankreich und England sehr häu- figen) Hexenprozesse hatte 1563 der gemässigte Katholik Johann Weyer, Cleve’scher Leibarzt, in einem oftmals aufgelegten Werk angekämpft, dann u. a. 1585 der Calvinist Witekind, Professor der Mathematik in Heidelberg, der Lutheraner Prätorius (1602); aber auch zahlreiche litterarische Verteidiger der Hexenprozesse fanden sich bei allen Konfessionen, die zähesten waren Juristen, wie überhaupt diese grössere Schuld an deren Unzahl und der An- wendung der Tortur hatten als die Geistlichen. Um die Wende des Xvi. und Xvii. Jahrhunderts nahm die Zahl der Prozesse immer mehr zu, ihre Opfer waren Personen jeden Alters und Standes, bei weitem mehr weiblichen als männlichen Geschlechts. Es wurden z. B. (im Kanton Bern in den Jahren 1591—1601 über 300) in Darmstadt im Jahr 1585: 17, in der kursächsischen Grafschaft Henneberg im Jahr 1612: 22; in Ellwangen 1612: 167, in den Jahren 1627—30 in Offenburg 60, im Bistum Würzburg über 200, im Bistum Bamberg 285 Personen wegen Hexerei hingerichtet, im Erzbistum Salzburg noch im Jahr 1678: 97. Das Verbot des Papstes Gregor Xv., jemanden wegen Hexerei mit dem Tode zu bestrafen, wenn nicht ganz zweifellos nachgewiesen sei, dass der Beschuldigte selbst durch böse Kunst jemand getötet habe, war in den meisten katholischen Territorien lange fruchtlos. Manche Jesuiten traten frühe als Bekämpfer der Hexenverfolgung auf, der be- deutendste war der Graf Friedrichvonspeein seiner anonym erschienenen Cautio criminalis (1631); jedoch nahmen die Verfolgungen noch geraume Zeit zu. Wirksamer war das Werk des Niederländers Becker („Bezauberte Welt“ 1691) und die litterarische Thätigkeit Thomasius’ (s. u.) 1701—12. Die Aufklärung und die höhere Bildung der oberen Beamten machten dann den Greueln nach und nach ein Ende; im Reiche wurde die letzte Hexe im Würzburgischen 1749 verbrannt, in Landshut aber noch 1756 ein 14jähriges Mädchen, weil es „mit dem Teufel gewettet“ hatte, enthauptet (in Glarus letzte Hinrichtung wegen Hexerei 1782). — In der strafrechtlichen Praxis minderten sich seit Beginn des Xviii. Jahrhunderts die Verstümmelungen und martervollen Todesstrafen, welche die Carolina noch beibehalten hatte, nach und nach.
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