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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Das Mittelalter - S. 40

1896 - Bamberg : Buchner
40 In die Zeit der gemeinsamen Regierung Pippins und Karlmanns fallen eine Emprung des Stiefbruders Grifo und Abfallversuche der Alamannen und Bayern (Oatilo!) im Bunde mit den Sachsen. Die weltgeschichtliche Bedeutung des hl. Bonifatius liegt weniger in seiner Missionsthtigkeit (bei Friesen, Thringern, Hessen) als vielmehr darin, da er die entartete und Ron, entfremdete frnkische Landeskirche reformierte und in enge Verbindung mit dem rmischen Stuhle brachte, da er ferner als Erzbischof und ppstlicher Legat eine groe Anzahl von berrheinischen Bistmern (so fr Bayern Regensburg, Freising, Salzburg, Passau) organisierte, zu einer Kirchenprovinz vereinigte und dem zum erzbischflichen Sitz (Metropole) fr Deutschland erhobenen Mainz unter-ordnete und zugleich der ppstlichen Gerichtsbarkeit (dem ppstlichen Primat) unterstellte. Vor ihm war die Organisation der deutschen Kirche wie ihr Zusammenhang mit Rom ein nur sehr lockerer gewesen. 754 erlitt Bonifatius als Missionr in Friesland den Mrtyrertod. Neben Mainz wurden spter andere Städte zu erzbischflichen Sitzen und damit zu Mittelpunkten besonderer Kirchenprovinzen erhoben, unter Karl dem Groen Kln, Trier, Salzburg (fr Bayern und die sdstlichen Slavenlnder), unter Ludwig dein Frommen Hamburg Bremen (fr den skandinavischen Norden), unter Otto 1. Magdeburg (fr die nordstlichen Slavenlnder). M Neue Erhebungen hatten dringend gemahnt, der Zwitterstellung des Herrschers im Frankenreich, der knigliche Gewalt hatte, aber nur Hausmeier hie, ein Ende zu machen, denjenigen, dem der Herr die Sorge der Regierung anvertraut hatte," nicht blo tatschlich, sondern auch rechtlich an die Stelle des Knigtums zu setzeu. 752 lie sich Pippin zu Soissous durch die weltlichen Groen des Frankenreiches auf den Schild erheben, den letzten Merovinger, Childerich Iii., aber verwies er in ein Kloster. Die Salbung durch den Erzbischos Bonifatius, gauz besonders die ppstliche Gutheiung nahmen der Erhebung Pippins zum Frankenknig deu Charakter eines gewalt-samen Staatsstreiches. * der das merovingifche S ch a t t e n k n i g t um f. Einhard, Vita Karoli Magni c. 1: Gens Meroingorum, de qua Franci reges sibi crearc soliti erant, usque in Hil-dricum regem, qui iussu Stephani (Zachariae!) Romani pontificis depositus ac detonsus atque in monasterium trusus est, durasse putatur. Quae licet in illo finita possit videri, tarnen iam dudum nullius vigoris erat, nec quicquam in se darum praeter ihane regis vocabulum praeferebat. Nam et opes et potentia regni penes palatii prae-fectos, qui maiores domus dicebantur et ad quos summa imperii pertinebat, teneban-tur. Neque regi aliud relinquebatur, quam ut, regio tantum nomine contentus, crine pr -fuso, barba summissa, solio resideret ac speciem dominantis effingeret, legatos undecumque venientes audiret eisque abeuntibus responsa, quae erat edoctus vel etiam iussus, ex sua velut potestate redderet; cum praeter inutile regis nomen et precarium vitae Stipendium, quod ei praefectus aulae prout videbatur exhibebat, nihil aliud proprii possideret quam unam et eam praeparvi reditus villam, in qua dorn um et ex qua famulos sibi necessaria ministrantes atque obsequium exhibentes paucae numerositatis habebat. Quocumque eundum erat, carpento ibat, quod bubus iunctis

2. Das Mittelalter - S. 46

1896 - Bamberg : Buchner
46 Solcher Ringe gab es neun, in dem von ihnen eingeschlossenen Rume lagen die Drfer oder Gehfte der Avaren. Die Franken haben es versumt, die Avaren fr Christentum und Kultur zu gewinnen, und waren doch nicht im stnde, das entvlkerte Ava'renland militrisch zu sichern; die Folge davon war die Ungarn not. 7. Einrichtung einer bayerischen Militrgrenze bayerische Kolonisation. a) Die wertvollste Vernderung im bayerischen Verfassungsleben war die Einrichtung einer Militrgrenze, der Mark Frianl sdlich der Drau (umfassend Karantanien und Pannonien sdlich der Drau, dazu Jstrien, Libnrnien und Dalmatien), der avarischen Mark nrdlich der Drau (umfassend das Land zwischen Enns im Westen, Raab im Osten, Drau im Sden), der bhmischen Mark nrdlich der Donau und westlich vom Bhmerwald, auf dem bayerischen Nordgau. Spter, noch in der ersten Hlfte des neunten Jahrhunderts, wurden die beiden groen sdstlichen Marken in eine Mehrzahl von kleineren Verwaltungsbezirken zer-schlagen: solche waren Karantanien und die Ostmark (Niedersterreich). Die markgrfliche Verfassung hatte nicht blo einen militrischen Charakter, der spteren sterreichischen Militrgrenze vergleichbar, sondern auch eine kulturelle Bedeutung: sie sollte Barbarei und Heidentum nicht blo vom Kerne des Reiches fernhalten, sondern auch aus der Mark selbst verdrngen, Christentum und germanisches Wesen an ihre Stelle setzen. b) Die markgrfliche Verfassung war es, welche nicht in letzter Linie die bayerische Kolonisation gefrdert hat. Vom 8. bis ins 13., zum Teil bis ins 14. Jahrhundert dauerte diese Kulturarbeit des bayerischen Stammes. Das Arbeitsfeld lag vornehmlich in den heutigen deutsch-sterreichischen Alpenlndern oder Jnnersterreich, in den Landen an der mitt-leren Donau oder Niedersterreich, in den Landen nrdlich der oberen Donau, entlang dem Bhmerwald. Unter den beiden letzten Agilnlfingern Oatilo und Tassilo begann die bayerische Herrschaft, christliche Mission und bayerische Kolonisation in Karantanien, seit der Vernichtung der Avaren und dann wiederum seit der Ungarnschlacht auf dem Lechfelde (955) in der Ostmark, seit dem 8. und 9. Jahrhundert auf dem Nordgau. Das Ergeb-nis dieser mehrhundertjhrigen Thtigkeit war die vorherrschende Geltung des Deutschtums in Steiermark, Krnten und Kraut, die ausschlieliche Herrschaft des Deutschtums in Niedersterreich, in der heutigen Oberpfalz, Teilen von Mittel- und Oberfranken und im Egerlande. Die bayerische Kolonisation griff aber auch der die politische Grenze deutscher Herr-schaft hinaus und gewann ausgedehnte Gebiete jenseits des Ostalpenlandes, im westlichen Ungarn, nrdlich der Ostmark, im sdlichen Bhmen, stlich vom Nordgau, im westlichen und nordwestlichen Bhmen, fr deutschen An-bau, deutsches Sprachtum und deutsche Kultur.

3. Das Mittelalter - S. 102

1896 - Bamberg : Buchner
- 102 Herzogs war neben dem Heerbefehl der das Stammesaufgebot die Sorge fr die ffentliche Rnhe und Sicherheit innerhalb femer Provinz. Auch gegenber dem Auslande vertrat damals noch jeder Stamm selbstndig das Deutschtum. Damals haben die Franzosen ihre deutschen Nachbarn All e-mands", die Skandinavier ihre deutschen Nachbarn Sachsen, die sdstlichen Völker ihre deutschen Nachbarn Schwaben zu nennen gelernt. Nur die Italiener, denen der deutsche König gemeinsam mit Vertretern smtlicher Stmme gegenubertrat. gebrauchten den Sammelnamen Tedeschi". In der Zeit des bergangs vom Mittelalter zur Neuzeit, als das Stammes Herzogtum lngst vllig verschwunden war, sahen sich die Vertreter der Relchsresorm-bewegnng gentigt, fr das Herzogtum ein Ersatz'nst.tut ausfindig zul machen. zur Wahrung des Landfriedens. Die Kreisetntetlung kann als teilweise Rckkehr zum Stammesherzogtum betrachtet werden/ Iv. Grafschaften (Distriktsverwaltung). a) Die wichtigsten Vernderungen in der Distriktsverwaltung waren: 1. Die Auflsung des alten Gauverbandes sowohl durch Teilung eines Gaues unter mehrere Grafen als durch Zusammenlegung mehrerer Gaue zu einer Grafschaft. 2. Die nicht mehr blo vereinzelte, sondern allgemeine Vererbung des Grafenamtes. b) Die Befugnisse des Grafen dagegen sind im wesentlichen noch immer dieselben, wie in der Karolinger Zeit: Heerbann, Genchtsbann, Polt- zeibann, Finanzbann. c) Neben dem Grafen fungieren noch immer an den einzelnen Ding- statten Unterrichter. Das Untergericht ist die ordentliche Instanz in Sacken der niederen Gerichts-barkeit, zugleich aber ist der Unterrichter in auerordentlichen Fallen der Stellvertreter des Grafen auch fr die hohe Gerichtsbarkeit. ... imh Spter haben sich die Grafen von der Rechtssprechung vllig zurckgezogen und dieselbe ihren Richtern berlassen. d) Auch jetzt gibt es neben den Grafschaften Verwaltungsbezirke mit rumlich und fachlich erweitertem Wirkungskreise, Markgraffchasten, von denen die schsischen die selbstndigsten sind, ^erlaudgrasscha ten Elsa, Thringen,, b. i. solche Grafschaften, die keiner Herzogsgewalt unter. worfen sind. x Geistliche Frstentmer Immunitten), Wie in der Karolinger Zeit, wird auch jetzt die Grasschastsverfassnng durchbrochen durch x Der Name kommt allerdings erst seit Lothar von Supplmburg vor.

4. Das Mittelalter - S. 183

1896 - Bamberg : Buchner
183 König Wenzels Ii., ermordet, dem er weder in seinen Ansprchen auf Bh-men noch auf Teile der Habsburgischen Erblande willfahrt hatte. Der Tod Albrechts von sterreich rettete den Schweizern, die unter ihm ohne Kampf und Widerstand zu Habsburgischen Unterthaueu zu werden schienen, die Reichs-freiheit. Die Mglichkeit einer festen Zentralgewalt ging damit fr D eutfch laud aufs neue verloren, zu derselben Zeit, dadassranzsischeknigtnm mit dem Siege der das Papsttum, mit der Erhebung des franzsischen Papstes Clemens V. (1305) eine Art Weltstellimg errang. Die Anfnge der Eidgenossenschaft". Am Vierwaldstttersee hatten sich frhzeitig drei buerliche Gemeinden oder Markgenossenschaften gebildet, Uri, Schwyz und Unterwa lden; freie Herrn, freie Bauern, von Adeligen und der Kirche abhngige, hofrechtliche Klassen bildeten die Bevlkerung. Politisch gehrten die Landschaften zum Aargau und zum Zrichgau, die Grafen von Habsburg bten die Grafenrechte und zugleich die Vogtei der die meisten Gotteshuser. In der Zeit Kaiser Friedrichs Ii. hatten zwar Uri und Schwyz Reichsunmittelbarkeit erlangt und hatte auch Unterwalden sich den Habsbnrgern zu entziehen gesucht, in der Zeit des Interregnums aber muten die drei Waldsttte dem Grafen Rudolf von Habsburg die frher von seinem Hause gebte Gewalt wieder einrumen. Nach dem Tode Rudolfs schlssen sie den sogenannten ewigen Bund (1291) welcher Befreiung von der grflichen und vogteilichen Gerichtsbarkeit der Habs-burger und unmittelbare Stellung aller Klassen der Bevlkerung unter Kaiser und Reich anstrebte. Die Schlacht bei Gllheim, der Regierungsantritt des Habs-bnrgers Albrecht brachte einen Rckschlag: nicht blo behaupteten die Habsburger ihre grfliche und vogteilicke Gerichtsbarkeit, die Waldsttte schienen zu habsburgischen Unterhalten zu werden, ohne Gewaltttigkeiten seitens des Knigs und seiner Be-amten, ohne Widerstand seitens der Schweizer. Dochalbrechtsnachsolger, Heinrich Vii., unterstellte die Waldsttte einem Reichsvogte und befreite sie von jeder anderen welt-liehen Gerichtsbarkeit, auch Ludwig der Bayer ergriff ihre Partei. Der Versuch des jngeren Sohnes Albrechts, Leopold, die Schweizer mit Gewalt in das alte Ver-hltnis zu seinem Hause zurckzufhren, endigte mit seiner Niederlage am Mor-garten und fhrte zur Erneuerung des ewigen Bundes zu Brunnen, 1315; Ludwig der Bayer besttigte dann neuerdings ihre Reichsunmittelbarkeit und beseitigte zugleich die Rechtsverschiedenheit der Bevlkerungsklassen. Der Sage von der Befreiung der Schweizer durch den Rtlibund liegen allerdings geschichtliche, wenn auch im Volksmunde entstellte Erinnerungen zu Grunde. Die Tellsage dagegen entbehrt jedes historischen Hintergrundes; sie ist eine Wandersage und geht zurck auf die dnische Tokosage. Beide Sagen sind vor dem 15. Jahrhundert litterarisch nicht nachweisbar. Ihre Verbreitung verdanken sie der aus dem 16. Jahrhundert stammenden Schweizerchronik Tsckudis und dem Drama Schillers. Der Tellenhut geht auf ein historisches Symbol der Grundherrschaft zurck. a) Wahl. Nach der Ermordung Albrechts von sterreich wollten die Kurfrsten weder einen der mchtigeren deutschen Fürsten noch den vou : i einrich Vii. von Ltzelburg,

5. Das Mittelalter - S. 196

1896 - Bamberg : Buchner
196 liche Stellung gedrngt, so gab er durch seine Einmischung in die schwbi-schen Verhltnisse, wo die drei Stnde ganz dicht neben einander saen, den unmittelbaren Anla zum Ausbruch des Krieges. Unter Fhrung Ulms schlssen 1377 die kniglichen Städte Schwabens sich zu einem Bunde zu-sammen und brachten noch im nmlichen Jahre dem Grafen Eberhard von Wrttemberg und dem ihm verbndeten schwbischen Reichsadel bei Reut-lingen eine vernichtende Niederlage bei. Kart Iv. verpfndete dem Grafen Eberhard von Wrttemberg fr die Anerkennung seines Sohnes Wenzel, den er im Widerspruche mit einer Bestimmung der goldenen Bulle noch zu seinen Lebzeiten hatte whlen lassen, die schwbischen Reichs st dte Elingen,'Gmnd und Weil. Eine solche Verpfndung war meist nur die Einleitung fr die Verwandlung einer reichsunmittelbaren Stadt in eine landsssige: es fhlten sich daher auch die anderen kniglichen Städte Schwabens in ihrer Reichsnnmittelbarkeit bedroht. Nach der Schlacht von Reutlingen enthielt sich Karl Iv. jeder Einmischung m die stndischen Kmpfe Schwabens. Die schwbischen Städte erlangten sogar (wenigstens indirekt) Anerkennung ihres Bundes, wiederum im Widerspruche mit der j goldenen Bulle. Bald darauf ist Karl Iv. gestorben. /. König Wenzel und der groe Stdtekrieg. ^Die Ereignisse in Schwaben unter Karl Iv. hatten den Gegensatz zwischen^ Aristokratie und Brgertum verschrft. Sie veranlagen den Adel, dessen einzelne Mitglieder ohne Einigung widerstandsunfhig waren, sich eben-falls zusammenzuschlieen; rasch entstanden in Sddeutschland die Adels-bnde von S.wilhelm, vom Lwen, vom Georgenschild und hnliche Ver-einignngen in der Wetterau, in Hessen, in Westfalen. Aber auch die stdtische Bewegung zieht weitere Kreise; frher hatten sich nur die in ihrer Reichs-unmittelbarkeit bedrohten kniglichen Städte zusammengeschlossen, jetzt tritt dem schwbischen Bunde von kniglichen Stdten ein rheinischer Bund an die Seite, an dessen Spitze freie Bischofstdte stehen Mainz, Worms. Speyer, Straburg zc.). Beide Bnde verpflichten sich zu gemeinsamer Htlfe und streben zugleich die Verbindung mit der Schweizer Eidgenof-senschaft an, die seit dem Beitritte von Lnzern, Zrich, Zug, Glarus und Bern zu einer Vereinigung von buerlichen und stdtischen Gemeinden sich erweitert hatte. Wenzels Bemhungen, die stndisch gesonderten Einungen zu einem gemeinsamen Friedensbunde zu vereinigen, scheitern, er steht halt-los zwischen den beiden Parteien. Y) Herzog Leopold von sterreich, welcher bei der Teilung der habsbnr-gischen Lande (f. S. 208) Tirol mit Vordersterreich erhalten hatte und die Habs-burgischen Interessen sowohl durch die Ausdehnung der Schweizer Eidgenossen-schaft als auch durch ihre Verbindung mit dem schwbisch-rheinischen Bnme bedroht sah, erffnete im Jahre 1386 den Krieg gegen die Schweizer, verlor

6. Das Mittelalter - S. 219

1896 - Bamberg : Buchner
219 in den Sldnerheeren oder eine wissenschaftliche Ansbildung an den Universitten und nach Vollendung derselben als juristisch geschulte Rte den Dienst der Fürsten suchen. Allerdings kennt auch diese Zeit buerlichen Wohlstand, aber die groe Masse der Bauern befindet sich wirtschaftlich schlecht infolge des Druckes der Grundherren, namentlich der willkrlich gesteigerten Frondienste, infolge der einseitigen staatlichen Besteuerung, infolge des Mangels eines Kolonisationsfeldes in der Heimat wie in der Fremde, infolge der fortgesetzten Hufenteilungen, infolge der fortwhrenden Fehden. Allerdings haben sich auch in dieser Zeit in manchen Gegenden (so in der Schweiz, in Tirol, in den friesischen Marschen, in Westfalen) freie und zugleich im Besitze politischer Rechte befindliche Bauernschaften behauptet, aber die groe Masse der Bauern, selbst der freien Bauern (so z. B. in Bayern) hat wohl staatliche Pflichten, aber keine politischen Rechte und ist meist auch vom Mrkerrecht ausgeschlossen. Dazu gesellt sich die hochmtige Geringschtzung, mit der die anderen Stnde auf die groben Bauern" oder die armen (b. i. die von den politischen Rechten ausgeschlossenen) Leute" heruntersehen. Es ist irrig, da dem damaligen Deutschland die Leibeigenschaft fremd gewesen sei: freilich war diese selbst in der germanischen Urzeit nickt so drckend gewesen, wie die rmische Sklaverei, und war dann unter dem Einflu der kirchlichen Grundbesitzer noch bedeutend gemildert worden. Hatten in der Stauferzeit smtliche Klassen der stdtischen Bevlkerung gemeinsam gegen den Grundherren fr die stdtische Selbst-Verwaltung gerungen, so stehen im spteren Mittelalter nicht blo die adeligen Patrizier und die demokratischen Znfte, sondern auch Besitzende und Besitz-lose, mitunter schon selbst Meister und Gesellen einander feindlich gegenber. Bereits bildet sich eine Interessengemeinschaft zwischen letzteren und der unzu-friedenen buerlichen Bevlkerung. Es ghrt im Reichsrittertum, das zwar seine unmittelbare Stellung unter Kaiser und Reich behauptet, aber sich jedes Einflusses auf die Reichsaugelegenheiten beraubt sieht, es ghrt in der buerlichen Bevlkerung (Verhalten der Bhmen benachbarten Bauernschaft im Huffiteukrieg, Alguer Aufstand von 1461, Bauernaufstand im Wrzburgischen unter dem Pauker von Niklashansen 1476, Erhebung des Bundschuhs im Elsa 1493), es ghrt in der niederen stdtischen Bevlkerung (Schuhmacherstreik im Oberelsa 1407). Und diese Ghrung wird noch geschrt durch schwr-merische Flugschriften, zu deren berhmtesten die sogenannte Reformatio Sigismund!" zhlt ^"Geistige Kultur. a^Bildung und Litteratur. War im 10. und 11. Jahrhundert Haupttrger der Bildung und Litteratur der geistliche Stand, in der Stauferzeit

7. Neue Zeit - S. 17

1897 - Stuttgart : Neff
wurde im Baseler Frieden nicht erwähnt. Der Eidgenossenschaft traten 1501 bei Basel, das im Schwahenkriege neutral gewesen war, als vollbe- rechtigter Ort und Sch aff hausen, das thatsächlich von nun an wie Freiburg und Solothurn als vollberechtigt behandelt wurde. 1518 wurde noch Appenzell aufgenommen (die „13 a 11en Orte“). Ludwig Xii. trat 1508 als Herr von Mailand an die drei Waldorte Stadt und Grafschaft Belle(i)nz(ona) ab. 1512 erwarben die Eidgenossen das bisher mailändische Lugano und Locarno, die Graubündner Veltlin mit Bormio und Chiavenna. Unter dem Eindruck dieses Misserfolgs lind des Verlusts Mailands an die Franzosen fügtesichmaxaufdemreichs- tag von Augsburg 1500 den Entwürfen der ständisch- föderalen Reformpartei. Es wurde eine allgemeine Reichsaushebung, zu deren Kosten die Unbemittelten ver- hältnismässig am meisten, die Fürsten und Kurfürsten für ihr Kammervermögen am wenigsten in Anspruch genommen wurden, und deren Einzelkontingente von den Landesobrigkeiten auf- gestellt werden sollten, beschlossen, aber auch die Einsetzung eines Reichsregiments, unter dem Vorsitz des Königs oder seines Statthalters, mit weitgehenden Vollmachten auch in aus- wärtigen Angelegenheiten; 18 von seinen 20 Mitgliedern er- nannten die Stände; sein Sitz war Nürnberg, doch konnte es der König an seinen Hof berufen. Aber die Reichsaushebung wurde nicht ausgeführt, unddasreichsregiment löste sich 1502 auf infolge des bösen Willens des Königs und wider- spruchsvoller Verhandlungen beider mit Frankreich, sowie Haders über die Verwendung und Verwahrung der Erträgnisse des Jubi- läumsablasses von 1500, die vom Papst ausschliesslich für den Türkenkrieg bestimmt worden waren; bald darauf hörte auch das Reichskammergericht auf. Die kurfürstliche Opposition (Berthold f 1504) wurde nach und nach, da sich die Zahl dem König ergebener junger Fürsten und Bischöfe immer mehrte, und durch die Wirkungen des Landshiiter Erbfolgestreites (1503) lahm gelegt. Nach dem Tode des Herzogs Georg von Landshut-Ingolstadt Ende 1503 suchte dessen Schwiegersohn Ruprecht von der kurpfälzischen Linie die ganze territoriale Hinterlassenschaft an sich zu bringen, des Königs Max Kammergericht sprach sie den Münchener Herzogen zu. Diese wurden, wie von Ulrich von Württemberg und andern Fürsten, so auch vom König in dem in Bayern und der Kurpfalz mit entsetzlichem Sengen, Brennen, Rauben und Morden geführten Kriege unterstützt. Den zwei Söhnen des mittlerweile ver- storbenen Ruprecht sprach Max 1505 die etwa 70 Quadratmeilen grosse „neue Pfalz11, die späteren Fürstentümer Neuburg und Sulzbach, aus der Hinter- lassenschaft des Grossvaters zu; „sein Interesse“ hatte er bei der ganzen Sache zu wahren gewusst: er erwarb für sein Haus Gebiete zur Abrundung Tirols (u. a. Kufstein), die Ortenau (mit Offenburg) und die Landvogtei Hagenau. Auf einem Reichstage in Konstanz 1507 wurde das Reichskammergericht in mehr partikularistischer Zusammen- setzung (2 Beisitzer vom König für Oesterreich und Burgund, Lehrbuch d. Weltgeschichte. Neue Zeit 2 Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung Bi bin *" - k

8. Neue Zeit - S. 40

1897 - Stuttgart : Neff
40 vom Vater früh zu einem gelehrten Berufe bestimmt, ohne materielle Not und ohne schwere innere Kämpfe eine humanistische Bildung auf Schulen in Basel und Bern und seit 1500 auf den Universitäten in Wien und Basel (1502—1506). In Basel machte er sich mit der scholastischen Philosophie vertraut und begann das Studium der Theo- 1 ogie. 1506—10 durch Wahl der Gemeinde Pfarrer in Glarus, studierte er eifrig die Vulgata, aber mindestens ebenso eifrig die Klassiker, und begann eine grosse Bibliothek hauptsächlich humanistischer Richtung zu sammeln. Er wirkte auch als humanistischer Lehrer und galt bald als der Führer des Humanismus in der Schweiz. Er bekämpfte aus sittlichen und patriotischen Gründen das „Reislaufen“ und das Unwesen der Pensionen, billigte aber noch den Kriegsdienst für den Papst, „den seligen Statthalter Christi“, und machte als Feldprediger die Schlachten bei Novara 1518 und bei Marignano 1515 mit. Er bezog bis 1520 eine päpstliche Pension. Seit etwa 1515 begann er an der von der Kirche gelehrten und geübten Heilsvermittelung zu zweifeln, griif aber noch lange die kirchlichen Institutionen nicht an. Seit 1513 war er ernstlich be- müht, das Griechische gründlich zu erlernen, um die Lehre Christi aus der Urquelle zu schöpfen und die Kirchenväter zu studieren. Da durch die von ihm bekämpfte französische Partei seine Stellung in Glarus schwierig wurde, ging er als „L e u t e p r i e s t e r“ nach Einsiedel, Okt. 1516, welches Wallfahrtskloster damals ein Sammelpunkt humanistischer Aufklärung war. Durch seine Studien immer mehr ein Gegner der kirchlichen Heilslehre, betonte er in seinen Predigten den geringen Wert der guten Werke. Er setzte seine klassischen Studien, aber auch die eindringende Lektüre der Kirchenväter fort, stand in regem Verkehr mit den Baseler Humanisten, insbesondere mit Erasmus, und begann das Studium des Hebräischen. Ende 1518 wurde er von den Chorherren des Grossmünsters in Zürich, wo der Rat schon einen beträchtlichen Teil der kirchlichen Gewalt in Händen hatte, zum Leutepriester gewählt. Von Neujahr 1519 an predigte er über biblische Bücher, wobei er Laster und Aberglauben, auch allgemeine politisch-soziale Missstände rücksichtslos bekämpfte. Bei seinem Auftreten gegen den Ablassprediger Bernhard Samson wurde er vom Rat der Stadt Zürich (auch vom Konstanzer Bischof) und der Tagsatzung, die jenem alles öffent- liche Auftreten untersagten, unterstützt (Frühjahr 1519). Der römische Stuhl, der die Eidgenossen für seinen Schutz und seine Kriege benötigte, tadelte Samson in einem öffentlichen Schreiben. Auch in Zürich war Zwingli als Lehrer thätig und setzte sein Studium der alten Litteratur fort. Seine mann- hafte Pflichterfüllung während einer Pest steigerte seinen Einfluss, und eigene Erkrankung brachte ihm religiöse Vertiefung. Der römischen Kirche schon längst innerlich entfremdet, wurde er durch das Studium der Luther’sehen Schriften insbesondere in betreff der Lehre vom alleinseligmachenden Glauben gefördert, ging aber in der Verwerfung der römischen Lehre schon weiter (z. B. Fegfeuer, Fürbitte der Heiligen). Die Kirche blieb für ihn auch eine soziale Institution, und nach seiner Auffassung des Christentums setzte er seiner Reformation stets das Ziel, die allgemeinen Lebens- ordnungen umzugestalten. Auch hielt er das humanistische Lebens ideal immer fest. Er setzte es Juni 1521 durch, dass Zürich dem französischen Bündnis fern blieb, das alle andern Orte eingingen; als ein Zuzug, den der Rat bald darauf wider Zürichs Ansicht dem Papst bewilligte, trotz gegenseitiger Zusage gegen Frankreich (Mailand) verwendet und der grösste Teil des Soldes nicht bezahlt wurde, verbot Anfang 1522 der Rat jedes Reislaufen und alle Werbungen. Dagegen nahm die Tagsatzung einen im Frühjahr gefassten entsprechenden Beschluss bald wieder zurück, und die Schwizer schlossen wieder ein Bündnis mit Frankreich. Durch diesen politischen

9. Neue Zeit - S. 43

1897 - Stuttgart : Neff
43 sich materiell oder rechtlich gedrückt fühlte, übertrug das Schlag- wort „christliche Freiheit“ auf seine materielle Belastung oder rechtliche Bindung und mass die bestehenden Ordnungen nach dem „Evangelium“ (im Süden auch unter dem Einfluss der Zwingli’schen Reformation). Das „Evangelium“ oder „Gottes Wort“ wurde Quelle des göttlichen Rechtes. Schon Luthers Schriften (z. B. die von weltlicher Obrigkeit 1523 und die über den Nürnberger Reichstagsabschied 1524) enthielten Stellen, die wider Luthers Willen revolutionär wirken mussten, obwohl Luther den unbedingten Gehorsam gegen die Obrigkeit als Christen- pflicht lehrte. Vollends aufreizend wirkten radikale Prediger (z. B. der aus Orlamtinde vertriebene und aus Kursachsen aus- gewiesene Karlstadt u. a. in Rothenburg o./T., noch mehr und mit entschiedener Absicht der von fanatischem Hass der „Gott- losen“ erfüllte und manchmal von Wahnvorstellungen beherrschte Thomas Münzer nach seiner Vertreibung aus Allstedt z. B. in Mühlhausen); aber auch gemässigtere Männer durch scharfes Pre- digen gegen den Zehnten und alles Zinsnehmen. Auf den Strassen predigten Bauern und Handwerker, aber auch Gebildete, als Bauern sich gebärend. Die Verfolgung der neuen Lehre und ihrer Verkündiger durch die Territorialherren, das Scheitern des Nürnberger Reichsregiments und seiner Reformpläne legten die Meinung nahe, dass mit „Stillesitzen“ nichts zu erreichen sei. Unzufrieden und zum Aufruhr geneigt waren auch die weniger wohlhabenden oder ganz armen und von der Mitwirkung am Regiment ausgeschlossenen Teile der städtischen Be- völkerungen. Eine Bauernbewegung des Jahrs 1524 in der Grafschaft Stühlingen, im Kletgau und in der Baar war anfangs noch ganz frei von evangelischen Elementen. Ausbreitung, augenblickliche Erfolge und Niederlage der Revolution. Die Revolution ging von Oberschwaben aus. Die drei Bauernhaufen: der Baltringer Haufen (Bauern des Donau- thals und der Hochebene von Messkirch an bis zum Lech), der Allgäuer (worunter die Bauern der Abtei Kempten) und der See- haufen, die sich Februar oder anfangs März 1525 gebildet hatten, vereinigten sich 6. März zu einer „christlichen Vereini- gung“. Der (hauptsächlich von dem bayrischen Kanzler Leon- hard v. Eck geleitete) Schwäbische Bund begann schon vor- her mit den einzelnen Haufen zu unterhandeln, um zunächst gegen den Herzog Ulrich freie Hand zu haben, der sein Herzog- tum zurückerobern wollte. Ulrich musste, da die Tagsatzung seine schweizerischen Söldner mit Rücksicht auf den Sieg Karls bei Pavia (s. § 17) abberief, 12. März vor Stuttgart umkehren. Am 14. März setzte ein (zweiter) Bauerntag in Memmingen die

10. Neue Zeit - S. 44

1897 - Stuttgart : Neff
' I 44 — „zwölf Artikel“ als gemeinsame Forderung fest, ein Pro- gramm, das dann viele aufständische Bauernschaften, wenn auch im einzelnen abgeändert, übernahmen. Durch Unterhandlungen zuletzt auch mit der „christlichen Vereinigung“ und einen von friedliebenden Vertretern derselben bewilligten Waffenstillstand gewann der Schwäbische Bund Zeit zu weiteren Rüstungen. Sein Feldhauptmann Truchsess von Waldburg („Bauernjörg“) zer- sprengte dann den Baltringer Haufen 4. April bei Leipheim, mit dem Seehaufen, der eine gute Stellung innehatte, schloss er 22. April den Weingartener Vertrag, dem gemäss der Seehaufen sich auflöste, und 25. April ein ähnliches Abkommen mit den Bauern des Hegaus, Kletgaus u. s. f., um nach Württemberg mar- schieren zu können. Die Revolution hatte damals ganz Südwestdeutschland, mit Ausnahme der bayrischen Gebiete, ergriffen und für kurze Zeit unter ihre Gewalt gebeugt. Städte traten ihr teils freiwillig bei (z. B. Waldshut, Rothen- burg o./T., Würzburg, Ochsenfurt, Aschaffenburg), teils mehr gezwungen (z. B. Heilbronn, Erfurt); Ritter und Grafen (z. B. die Hohenlohe, Löwenstein, der Graf von Henneberg) wurden Mitglieder der christlichen Vereinigung. Göz von Berlichingen übernahm Ende April freiwillig auf vier Wochen die Führung des „hellen“ (= ganzen) lichten Haufens der Odenwalder und Neckarthaler. Aber die planlose Zer- störungswut der Aufrührer (in Franken 292 Schlösser und 52 Klöster zerstört) und ihr Mangel an Disziplin und kriegerischer Schulung, an der entscheidenden Waffe, der Reiterei, und an innerem Zusammenhalt erleich- terten den Sieg der Fürsten, welche die Bekämpfung der Revolution dem Reichsregiment und dem Kaiser gegenüber im wesentlichen selbständig übernahmen. Am 12. Mai wurde das Heer der Württemberger Bauern vom Truchsess bei Böblingen geschlagen, 17. Mai die Elsässer Bauern von Anton von Loth- ringen bei Zobern. Die der Würzburger Bürgerschaft zu Hilfe gezogenen Odenwalder und fränkischen Bauern vermochten das Schloss Würzburg nicht zu nehmen; der Truchsess, der zur Rache für die von einem Teil der Bauern vollbrachte, von andern miss- billigte Unthat des blutigen Ostermontags (16. April) auch Weins- berg und fünf umliegende Dörfer niedergebrannt hatte, vereinigte seine Truppen mit kurpfälzischen und, trierischen, warf die Oden- walder bei Königshofen, die Franken bei Sulzdorf und Ingolstadt (2. und 4. Juni) nieder, Würzburg ergab sich dann auf Gnade und Ungnade. Der Kurpfälzer schlug 23. Juni ein linksrheinisches Bauernheer bei Pfeddersheim. Der Kampf mit den oberschwäbi- schen Bauern wurde, unter Missachtung eines von Ferdinand mit I
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