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In die Zeit der gemeinsamen Regierung Pippins und Karlmanns fallen eine Emprung des Stiefbruders Grifo und Abfallversuche der Alamannen und Bayern (Oatilo!) im Bunde mit den Sachsen.
Die weltgeschichtliche Bedeutung des hl. Bonifatius liegt weniger in seiner Missionsthtigkeit (bei Friesen, Thringern, Hessen) als vielmehr darin, da er die entartete und Ron, entfremdete frnkische Landeskirche reformierte und in enge Verbindung mit dem rmischen Stuhle brachte, da er ferner als Erzbischof und ppstlicher Legat eine groe Anzahl von berrheinischen Bistmern (so fr Bayern Regensburg, Freising, Salzburg, Passau) organisierte, zu einer Kirchenprovinz vereinigte und dem zum erzbischflichen Sitz (Metropole) fr Deutschland erhobenen Mainz unter-ordnete und zugleich der ppstlichen Gerichtsbarkeit (dem ppstlichen Primat) unterstellte. Vor ihm war die Organisation der deutschen Kirche wie ihr Zusammenhang mit Rom ein nur sehr lockerer gewesen. 754 erlitt Bonifatius als Missionr in Friesland den Mrtyrertod.
Neben Mainz wurden spter andere Städte zu erzbischflichen Sitzen und damit zu Mittelpunkten besonderer Kirchenprovinzen erhoben, unter Karl dem Groen Kln, Trier, Salzburg (fr Bayern und die sdstlichen Slavenlnder), unter Ludwig dein Frommen Hamburg Bremen (fr den skandinavischen Norden), unter Otto 1. Magdeburg (fr die nordstlichen Slavenlnder).
M Neue Erhebungen hatten dringend gemahnt, der Zwitterstellung des Herrschers im Frankenreich, der knigliche Gewalt hatte, aber nur Hausmeier hie, ein Ende zu machen, denjenigen, dem der Herr die Sorge der Regierung anvertraut hatte," nicht blo tatschlich, sondern auch rechtlich an die Stelle des Knigtums zu setzeu. 752 lie sich Pippin zu Soissous durch die weltlichen Groen des Frankenreiches auf den Schild erheben, den letzten Merovinger, Childerich Iii., aber verwies er in ein Kloster. Die Salbung durch den Erzbischos Bonifatius, gauz besonders die ppstliche Gutheiung nahmen der Erhebung Pippins zum Frankenknig deu Charakter eines gewalt-samen Staatsstreiches.
* der das merovingifche S ch a t t e n k n i g t um f. Einhard, Vita Karoli Magni c. 1:
Gens Meroingorum, de qua Franci reges sibi crearc soliti erant, usque in Hil-dricum regem, qui iussu Stephani (Zachariae!) Romani pontificis depositus ac detonsus atque in monasterium trusus est, durasse putatur. Quae licet in illo finita possit videri, tarnen iam dudum nullius vigoris erat, nec quicquam in se darum praeter ihane regis vocabulum praeferebat. Nam et opes et potentia regni penes palatii prae-fectos, qui maiores domus dicebantur et ad quos summa imperii pertinebat, teneban-tur. Neque regi aliud relinquebatur, quam ut, regio tantum nomine contentus, crine pr -fuso, barba summissa, solio resideret ac speciem dominantis effingeret, legatos undecumque venientes audiret eisque abeuntibus responsa, quae erat edoctus vel etiam iussus, ex sua velut potestate redderet; cum praeter inutile regis nomen et precarium vitae Stipendium, quod ei praefectus aulae prout videbatur exhibebat, nihil aliud proprii possideret quam unam et eam praeparvi reditus villam, in qua dorn um et ex qua famulos sibi necessaria ministrantes atque obsequium exhibentes paucae numerositatis habebat. Quocumque eundum erat, carpento ibat, quod bubus iunctis
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Extrahierte Personennamen: Pippins Karlmanns Ron Bonifatius Karl Karl Ludwig_dein Ludwig Otto Pippin Childerich Pippins Karoli_Magni_c
Extrahierte Ortsnamen: Karlmanns Sachsen Hessen Freising Salzburg Deutschland Mainz Rom Friesland Mainz Trier Salzburg Magdeburg Frankenreich Erzbischos_Bonifatius
183
König Wenzels Ii., ermordet, dem er weder in seinen Ansprchen auf Bh-men noch auf Teile der Habsburgischen Erblande willfahrt hatte. Der Tod Albrechts von sterreich rettete den Schweizern, die unter ihm ohne Kampf und Widerstand zu Habsburgischen Unterthaueu zu werden schienen, die Reichs-freiheit. Die Mglichkeit einer festen Zentralgewalt ging damit fr D eutfch laud aufs neue verloren, zu derselben Zeit, dadassranzsischeknigtnm mit dem Siege der das Papsttum, mit der Erhebung des franzsischen Papstes Clemens V. (1305) eine Art Weltstellimg errang.
Die Anfnge der Eidgenossenschaft". Am Vierwaldstttersee hatten sich frhzeitig drei buerliche Gemeinden oder Markgenossenschaften gebildet, Uri, Schwyz und Unterwa lden; freie Herrn, freie Bauern, von Adeligen und der Kirche abhngige, hofrechtliche Klassen bildeten die Bevlkerung. Politisch gehrten die Landschaften zum Aargau und zum Zrichgau, die Grafen von Habsburg bten die Grafenrechte und zugleich die Vogtei der die meisten Gotteshuser. In der Zeit Kaiser Friedrichs Ii. hatten zwar Uri und Schwyz Reichsunmittelbarkeit erlangt und hatte auch Unterwalden sich den Habsbnrgern zu entziehen gesucht, in der Zeit des Interregnums aber muten die drei Waldsttte dem Grafen Rudolf von Habsburg die frher von seinem Hause gebte Gewalt wieder einrumen. Nach dem Tode Rudolfs schlssen sie den sogenannten ewigen Bund (1291) welcher Befreiung von der grflichen und vogteilichen Gerichtsbarkeit der Habs-burger und unmittelbare Stellung aller Klassen der Bevlkerung unter Kaiser und Reich anstrebte. Die Schlacht bei Gllheim, der Regierungsantritt des Habs-bnrgers Albrecht brachte einen Rckschlag: nicht blo behaupteten die Habsburger ihre grfliche und vogteilicke Gerichtsbarkeit, die Waldsttte schienen zu habsburgischen Unterhalten zu werden, ohne Gewaltttigkeiten seitens des Knigs und seiner Be-amten, ohne Widerstand seitens der Schweizer. Dochalbrechtsnachsolger, Heinrich Vii., unterstellte die Waldsttte einem Reichsvogte und befreite sie von jeder anderen welt-liehen Gerichtsbarkeit, auch Ludwig der Bayer ergriff ihre Partei. Der Versuch des jngeren Sohnes Albrechts, Leopold, die Schweizer mit Gewalt in das alte Ver-hltnis zu seinem Hause zurckzufhren, endigte mit seiner Niederlage am Mor-garten und fhrte zur Erneuerung des ewigen Bundes zu Brunnen, 1315; Ludwig der Bayer besttigte dann neuerdings ihre Reichsunmittelbarkeit und beseitigte zugleich die Rechtsverschiedenheit der Bevlkerungsklassen.
Der Sage von der Befreiung der Schweizer durch den Rtlibund liegen allerdings geschichtliche, wenn auch im Volksmunde entstellte Erinnerungen zu Grunde. Die Tellsage dagegen entbehrt jedes historischen Hintergrundes; sie ist eine Wandersage und geht zurck auf die dnische Tokosage. Beide Sagen sind vor dem 15. Jahrhundert litterarisch nicht nachweisbar. Ihre Verbreitung verdanken sie der aus dem 16. Jahrhundert stammenden Schweizerchronik Tsckudis und dem Drama Schillers. Der Tellenhut geht auf ein historisches Symbol der Grundherrschaft zurck.
a) Wahl. Nach der Ermordung Albrechts von sterreich wollten die Kurfrsten weder einen der mchtigeren deutschen Fürsten noch den vou
: i
einrich Vii. von Ltzelburg,
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Extrahierte Personennamen: Albrechts Clemens_V. Friedrichs Rudolf_von_Habsburg Rudolf Rudolfs Albrecht Albrecht Heinrich_Vii Heinrich Ludwig_der_Bayer Ludwig Albrechts Albrechts Leopold Leopold Ludwig_der_Bayer Ludwig Schweizerchronik_Tsckudis Albrechts Albrechts
196
liche Stellung gedrngt, so gab er durch seine Einmischung in die schwbi-schen Verhltnisse, wo die drei Stnde ganz dicht neben einander saen, den unmittelbaren Anla zum Ausbruch des Krieges. Unter Fhrung Ulms schlssen 1377 die kniglichen Städte Schwabens sich zu einem Bunde zu-sammen und brachten noch im nmlichen Jahre dem Grafen Eberhard von Wrttemberg und dem ihm verbndeten schwbischen Reichsadel bei Reut-lingen eine vernichtende Niederlage bei.
Kart Iv. verpfndete dem Grafen Eberhard von Wrttemberg fr die Anerkennung seines Sohnes Wenzel, den er im Widerspruche mit einer Bestimmung der goldenen Bulle noch zu seinen Lebzeiten hatte whlen lassen, die schwbischen Reichs st dte Elingen,'Gmnd und Weil. Eine solche Verpfndung war meist nur die Einleitung fr die Verwandlung einer reichsunmittelbaren Stadt in eine landsssige: es fhlten sich daher auch die anderen kniglichen Städte Schwabens in ihrer Reichsnnmittelbarkeit bedroht.
Nach der Schlacht von Reutlingen enthielt sich Karl Iv. jeder Einmischung m die stndischen Kmpfe Schwabens. Die schwbischen Städte erlangten sogar (wenigstens indirekt) Anerkennung ihres Bundes, wiederum im Widerspruche mit der j goldenen Bulle. Bald darauf ist Karl Iv. gestorben.
/. König Wenzel und der groe Stdtekrieg.
^Die Ereignisse in Schwaben unter Karl Iv. hatten den Gegensatz zwischen^ Aristokratie und Brgertum verschrft. Sie veranlagen den Adel, dessen einzelne Mitglieder ohne Einigung widerstandsunfhig waren, sich eben-falls zusammenzuschlieen; rasch entstanden in Sddeutschland die Adels-bnde von S.wilhelm, vom Lwen, vom Georgenschild und hnliche Ver-einignngen in der Wetterau, in Hessen, in Westfalen. Aber auch die stdtische Bewegung zieht weitere Kreise; frher hatten sich nur die in ihrer Reichs-unmittelbarkeit bedrohten kniglichen Städte zusammengeschlossen, jetzt tritt dem schwbischen Bunde von kniglichen Stdten ein rheinischer Bund an die Seite, an dessen Spitze freie Bischofstdte stehen Mainz, Worms. Speyer, Straburg zc.). Beide Bnde verpflichten sich zu gemeinsamer Htlfe und streben zugleich die Verbindung mit der Schweizer Eidgenof-senschaft an, die seit dem Beitritte von Lnzern, Zrich, Zug, Glarus und Bern zu einer Vereinigung von buerlichen und stdtischen Gemeinden sich erweitert hatte. Wenzels Bemhungen, die stndisch gesonderten Einungen zu einem gemeinsamen Friedensbunde zu vereinigen, scheitern, er steht halt-los zwischen den beiden Parteien.
Y) Herzog Leopold von sterreich, welcher bei der Teilung der habsbnr-gischen Lande (f. S. 208) Tirol mit Vordersterreich erhalten hatte und die Habs-burgischen Interessen sowohl durch die Ausdehnung der Schweizer Eidgenossen-schaft als auch durch ihre Verbindung mit dem schwbisch-rheinischen Bnme bedroht sah, erffnete im Jahre 1386 den Krieg gegen die Schweizer, verlor
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Extrahierte Personennamen: Eberhard_von_Wrttemberg Eberhard_von_Wrttemberg Karl_Iv Karl Karl_Iv Karl Karl_Iv Karl Georgenschild Leopold Leopold
209
In den Anfngen seiner Regierung suchte er einen inneren Zwiespalt in der Schweiz zu ntzen, um den zur Zeit des Konstanzer Konzils von den Schweizern (in Vollstreckung der chtung Friedrichs mit der leeren Tasche) eroberten habsbnrgi-schen Aargau zurckzugewinnen. Damals war eben der langjhrige englisch-sranzsische Successionskrieg zu Ende gegangen, gerne sandte ihm daher der franzsische König beschftigungsloses Kriegsvolk, die sogenannten Armagnaken (arme Gecken"), zur Untersttzung. Diesen erlagen im Kampfe bei St. Jakob an der Birs (1444) die Schweizer fast bis auf den letzten Mann. Aber unter dem Eindrucke ihres verzweifelten Widerstandes wandten sich die Armagnaken nunmehr statt nach der Schweiz nach dem Elsa und verbten hier die rgsten Greuel. Der Versuch Friedrichs endigte mit der Untergrabung der kniglichen Autoritt in Deutschland, mit der Eroberung des letzten Habsburgischen Besitzes in der Schweiz, des Thurgaus, durch die Schweizer. In der spteren, sogenannten ewigen Richtung" (1474) schlo der vieljhrige Kampf zwischen den Schweizern und den Habsburgern mit dem Verzichte des fter-reichischen Hauses auf die schweizerischen Lande.
Das Baseler Konzil der Abschlu der konziliren oder kirchenreformatorischen Bewegung. Papst Eugen Iv. hatte, dem Drange der Reformpartei nachgebend, 1431 die von seinem Vorgnger Martin V. in Konstanz versprochene Kirchenversammlung nach Basel einberufen. Das Konzil behauptete sich nicht blo gegenber den Anflfnngs-versuchen Eugens Iv., sondern brachte auch mit den gemigten Hussiten, den Kalixtinern, den ersehnten! Frieden in den Prager Kompaktaten (f. oben) zu stnde. Nunmehr schritt die Versammlung zu immer radikaleren I Reformen.
Es schmlerte nicht blo die ppstliche Gerichtsbarkeit durch Beschrnkung der Appellation an den rmischen Stuhl wie des Gebrauches der kirchlichen Strafmittet (Bann und Interdikt), die Verfgung des ppstlichen Stuhles der erledigte Bischof-sthle durch Herstellung der vollen Wahlfreiheit der Domkapitel, die vpstliche Kammer durch Aufhebung bisheriger Einnahmequellen (Annaten, Palliengelder), sondern arbeitete direkt auf eine Demtigung des Papsttums hin.
Der bereifer eines Teils der Kirchenversammlung, die Ankunft griechischer Gesandter, um eine Union zwischen der abendlndischen und morgenlndischen Kirche herzustellen, gaben Eugen Iv. die Mglichkeit, das Baseler Konzil aufzulsen und ein neues nach Ferrara zu berufen. Ein groer Teil der Baseler Vter, auch Freunde der Reform, wie Nikolaus von Eues, folgten dem Rufe des Papstes, das zurckbleibende Rumpfkonzil" aber entsetzte Eugen Iv. und erhob den ein Einsiedlerleben fhrenden Herzog Amadeus von Savoyen zum Papste unter dem Namen Felix V. In dem Streite zwischen Eugen Iv. und dem Konzil bewahrte Frankreich und an-fangs auch Deutschland Neutralitt.
Nach dem Tode Albrechts Ii. vermittelte der kaiserliche Geheimschreiber Enea Silvio Piccolomini (der sptere Papst Pius Ii.) eine Verstndigung
Dberl, Lehrbuch der Geschichte Ii. ^
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Extrahierte Personennamen: Friedrichs Jakob Friedrichs Eugen_Iv Eugen Martin_V. Eugens_Iv. Eugens_Iv. Eugen_Iv Eugen Nikolaus_von_Eues Nikolaus Eugen_Iv Eugen Amadeus Felix_V. Felix_V. Eugen Albrechts Albrechts Silvio_Piccolomini
Extrahierte Ortsnamen: Friedrichs Elsa Friedrichs Deutschland Schweiz Konstanz Basel Ferrara Eugen_Iv Frankreich Deutschland
wurde im Baseler Frieden nicht erwähnt. Der Eidgenossenschaft traten
1501 bei Basel, das im Schwahenkriege neutral gewesen war, als vollbe-
rechtigter Ort und Sch aff hausen, das thatsächlich von nun an wie
Freiburg und Solothurn als vollberechtigt behandelt wurde. 1518 wurde noch
Appenzell aufgenommen (die „13 a 11en Orte“). Ludwig Xii. trat 1508 als
Herr von Mailand an die drei Waldorte Stadt und Grafschaft Belle(i)nz(ona)
ab. 1512 erwarben die Eidgenossen das bisher mailändische Lugano und
Locarno, die Graubündner Veltlin mit Bormio und Chiavenna.
Unter dem Eindruck dieses Misserfolgs lind des Verlusts
Mailands an die Franzosen fügtesichmaxaufdemreichs-
tag von Augsburg 1500 den Entwürfen der ständisch-
föderalen Reformpartei. Es wurde eine allgemeine
Reichsaushebung, zu deren Kosten die Unbemittelten ver-
hältnismässig am meisten, die Fürsten und Kurfürsten für ihr
Kammervermögen am wenigsten in Anspruch genommen wurden,
und deren Einzelkontingente von den Landesobrigkeiten auf-
gestellt werden sollten, beschlossen, aber auch die Einsetzung
eines Reichsregiments, unter dem Vorsitz des Königs oder
seines Statthalters, mit weitgehenden Vollmachten auch in aus-
wärtigen Angelegenheiten; 18 von seinen 20 Mitgliedern er-
nannten die Stände; sein Sitz war Nürnberg, doch konnte es der
König an seinen Hof berufen. Aber die Reichsaushebung
wurde nicht ausgeführt, unddasreichsregiment löste
sich 1502 auf infolge des bösen Willens des Königs und wider-
spruchsvoller Verhandlungen beider mit Frankreich, sowie Haders
über die Verwendung und Verwahrung der Erträgnisse des Jubi-
läumsablasses von 1500, die vom Papst ausschliesslich für den
Türkenkrieg bestimmt worden waren; bald darauf hörte auch das
Reichskammergericht auf. Die kurfürstliche Opposition
(Berthold f 1504) wurde nach und nach, da sich die Zahl dem
König ergebener junger Fürsten und Bischöfe immer mehrte,
und durch die Wirkungen des Landshiiter Erbfolgestreites (1503)
lahm gelegt.
Nach dem Tode des Herzogs Georg von Landshut-Ingolstadt
Ende 1503 suchte dessen Schwiegersohn Ruprecht von der kurpfälzischen Linie
die ganze territoriale Hinterlassenschaft an sich zu bringen, des Königs Max
Kammergericht sprach sie den Münchener Herzogen zu. Diese wurden, wie
von Ulrich von Württemberg und andern Fürsten, so auch vom König in dem
in Bayern und der Kurpfalz mit entsetzlichem Sengen, Brennen, Rauben und
Morden geführten Kriege unterstützt. Den zwei Söhnen des mittlerweile ver-
storbenen Ruprecht sprach Max 1505 die etwa 70 Quadratmeilen grosse „neue
Pfalz11, die späteren Fürstentümer Neuburg und Sulzbach, aus der Hinter-
lassenschaft des Grossvaters zu; „sein Interesse“ hatte er bei der ganzen
Sache zu wahren gewusst: er erwarb für sein Haus Gebiete zur Abrundung
Tirols (u. a. Kufstein), die Ortenau (mit Offenburg) und die Landvogtei Hagenau.
Auf einem Reichstage in Konstanz 1507 wurde das
Reichskammergericht in mehr partikularistischer Zusammen-
setzung (2 Beisitzer vom König für Oesterreich und Burgund,
Lehrbuch d. Weltgeschichte. Neue Zeit 2
Deutsches Institut
für Internationale
Pädagogische Forschung
Bi bin *" - k
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Extrahierte Personennamen: Ludwig_Xii Ludwig Berthold Georg_von_Landshut-Ingolstadt Max
Kammergericht Max Ulrich_von_Württemberg Max Max
(1523—1534, Julius von Medici), verlangten Durchführung des
Wormser Ediktes zeigte sich die altgläubige Mehrheit des Reichs-
tags geneigt, obwohl Campeggi die gravamina des vorhergehen-
den Reichstags sehr geringschätzig behandelte, aber die Städte
erhoben unter Hinweis auf drohenden Aufruhr Widerspruch,
und so kam es zum Beschluss, dass alle Stände dem
Wormser Mandat, insoweit als möglich, nachkommen
sollten. Man wiederholte dabei das Verlangen „eines
freien Universalkonziles“ auf deutschem Boden.
Da jedoch bei der damaligen politischen Lage nicht so bald
ein Universalkonzil zu erhoffen war, so sollte noch vor Ende
1524 eine „gemeine Versammlung deutscher Nation“
in Speier eine einstweilige Ordnung der kirchlichen Wirren
für Deutschland festsetzen. Gegen diesen Beschluss wandte
sich auch der ebenso universalistisch gesinnte, als altgläubige
Kaiser, er verbot 15. Juli den Speirer Tag als eine „An-
massung der deutschen Nation“ und gebot unter An-
drohung der schwersten Strafen die Durchführung des
Wormser Edikt s. Mitte 1524 brachten Campeggi und Ferdi-
nand einen Sonderbund süddeutscher Bischöfe und Laienfürsten
(einigermassen auch der bayrischen Herzoge) zur Unterdrückung
der Ketzerei zu stände („Regensburger Konvent“). Besonders
Ferdinand verfolgte die Ketzer unbarmherzig. Andrerseits ver-
banden sich oberdeutsche Reichsstädte zu gegenseitiger Hilfe,
wenn man wegen Missachtung des Wormser Edikts gegen
sie Gewalt gebrauchen würde: der Reformation neigten
sich unter den Fürsten immer mehr zu Herzog Johann,
Friedrich des Weisen Bruder, Georg von Brandenburg-
Ansbach (fränkische Linie, zugleich Fürst von Jägerndorf
[Schlesien]), dessen Bruder, der Hochmeister desdeutsch-
ordens Albrecht, die Mecklenburger Herzoge, Graf Albrecht
von Mansfeld. Entschieden trat ihr bei Frühjahr 1524 Phi-
lipp vonhessen. Anfänge evangelischer Gemeinden bildeten
sich nicht ohne häufige Durchbrechung des bestehenden formellen
Rechtes und manche tumultuarische Gewaltsamkeit seit 1523
in kursächsischen Landen, namentlich aber und am raschesten
in Reichsstädten, in denen bald der Rat die kirchliche Um-
gestaltung in die Hand nahm. In der Schweiz hatte seit 1522
die Zwingli’sche Reformation begonnen.
§ 15. Anfänge der Zwingli’schen Reformation in Zürich.
Ulrich (Huldreich) Zwingli, geb. 1. Januar 1484 zu Wildhaus im
Toggenburgischen, das dem Abt von St. Gallen unterstand, als Sohn einer
schlichten, ziemlich wohlhabenden und angesehenen Bauernfamilie, erhielt,
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Extrahierte Personennamen: Julius_von_Medici Campeggi Ferdinand Johann Johann Friedrich_des_Weisen_Bruder Friedrich Georg_von_Brandenburg-
Ansbach Albrecht Albrecht Albrecht
von_Mansfeld Albrecht Ulrich_( Zwingli
40
vom Vater früh zu einem gelehrten Berufe bestimmt, ohne materielle Not
und ohne schwere innere Kämpfe eine humanistische Bildung auf
Schulen in Basel und Bern und seit 1500 auf den Universitäten
in Wien und Basel (1502—1506). In Basel machte er sich mit der
scholastischen Philosophie vertraut und begann das Studium der Theo-
1 ogie. 1506—10 durch Wahl der Gemeinde Pfarrer in Glarus, studierte
er eifrig die Vulgata, aber mindestens ebenso eifrig die Klassiker, und begann
eine grosse Bibliothek hauptsächlich humanistischer Richtung zu sammeln.
Er wirkte auch als humanistischer Lehrer und galt bald als der Führer
des Humanismus in der Schweiz. Er bekämpfte aus sittlichen
und patriotischen Gründen das „Reislaufen“ und das Unwesen der
Pensionen, billigte aber noch den Kriegsdienst für den Papst, „den seligen
Statthalter Christi“, und machte als Feldprediger die Schlachten
bei Novara 1518 und bei Marignano 1515 mit. Er bezog bis 1520
eine päpstliche Pension. Seit etwa 1515 begann er an der von der Kirche
gelehrten und geübten Heilsvermittelung zu zweifeln, griif aber noch lange
die kirchlichen Institutionen nicht an. Seit 1513 war er ernstlich be-
müht, das Griechische gründlich zu erlernen, um die Lehre
Christi aus der Urquelle zu schöpfen und die Kirchenväter zu studieren. Da
durch die von ihm bekämpfte französische Partei seine Stellung in Glarus
schwierig wurde, ging er als „L e u t e p r i e s t e r“ nach Einsiedel, Okt. 1516,
welches Wallfahrtskloster damals ein Sammelpunkt humanistischer Aufklärung
war. Durch seine Studien immer mehr ein Gegner der kirchlichen
Heilslehre, betonte er in seinen Predigten den geringen Wert der guten
Werke. Er setzte seine klassischen Studien, aber auch die eindringende
Lektüre der Kirchenväter fort, stand in regem Verkehr mit den Baseler
Humanisten, insbesondere mit Erasmus, und begann das Studium des Hebräischen.
Ende 1518 wurde er von den Chorherren des Grossmünsters in Zürich,
wo der Rat schon einen beträchtlichen Teil der kirchlichen Gewalt in Händen
hatte, zum Leutepriester gewählt. Von Neujahr 1519 an predigte er
über biblische Bücher, wobei er Laster und Aberglauben, auch allgemeine
politisch-soziale Missstände rücksichtslos bekämpfte. Bei seinem Auftreten
gegen den Ablassprediger Bernhard Samson wurde er vom Rat der Stadt Zürich
(auch vom Konstanzer Bischof) und der Tagsatzung, die jenem alles öffent-
liche Auftreten untersagten, unterstützt (Frühjahr 1519). Der römische Stuhl,
der die Eidgenossen für seinen Schutz und seine Kriege benötigte, tadelte
Samson in einem öffentlichen Schreiben. Auch in Zürich war Zwingli als
Lehrer thätig und setzte sein Studium der alten Litteratur fort. Seine mann-
hafte Pflichterfüllung während einer Pest steigerte seinen Einfluss, und eigene
Erkrankung brachte ihm religiöse Vertiefung. Der römischen Kirche schon
längst innerlich entfremdet, wurde er durch das Studium der Luther’sehen
Schriften insbesondere in betreff der Lehre vom alleinseligmachenden Glauben
gefördert, ging aber in der Verwerfung der römischen Lehre schon weiter
(z. B. Fegfeuer, Fürbitte der Heiligen). Die Kirche blieb für ihn auch eine
soziale Institution, und nach seiner Auffassung des Christentums setzte er
seiner Reformation stets das Ziel, die allgemeinen Lebens-
ordnungen umzugestalten. Auch hielt er das humanistische
Lebens ideal immer fest. Er setzte es Juni 1521 durch, dass Zürich
dem französischen Bündnis fern blieb, das alle andern Orte eingingen; als ein
Zuzug, den der Rat bald darauf wider Zürichs Ansicht dem Papst bewilligte,
trotz gegenseitiger Zusage gegen Frankreich (Mailand) verwendet und der
grösste Teil des Soldes nicht bezahlt wurde, verbot Anfang 1522 der Rat
jedes Reislaufen und alle Werbungen. Dagegen nahm die Tagsatzung einen
im Frühjahr gefassten entsprechenden Beschluss bald wieder zurück, und die
Schwizer schlossen wieder ein Bündnis mit Frankreich. Durch diesen politischen
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Extrahierte Personennamen: Christi“ Christi Einsiedel Bernhard_Samson Zwingli
Extrahierte Ortsnamen: Basel Bern Wien Basel Basel Glarus Schweiz Marignano Glarus Hebräischen Zürich Frankreich Mailand Frankreich
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Gegensatz wurde die altgläubige Richtung insbesondere in den ältesten Orten
gekräftigt, und Ende 1522 war in Luzern, Schwiz und Zug die reformatorische
Betvegung unterdrückt. Anfang 1522 ging Zwingli mit der verwitweten
Anna Reinhard eine Ehe ein, die er aber über zwei Jahre geheim hielt. Im
„Fastenstreit“ wies der Rat den Versuch des Konstanzer Bischofs ab,
von seiner kirchlichen Gerichtsbarkeit Gebrauch zu machen. Trotzdem lobte
Hadrian Vi. in einem Brief an Bürgermeister und Rat die Treue der Stadt
Zürich; in einem andern Briefe versicherte er „seinen geliebten Sohn“ Zwingli
seines besondern Vertrauens und wies ihn auf die hohen Ehren und Vorteile
hin, die er im Dienste Roms zu erwarten habe. Dagegen beschloss die Tag-
satzung, dass jeder Ort, namentlich aber Zürich und Basel, die neue Predigt
unterdrücken solle.
Zürich sagte sich Anfang 1523 von der alten Kirche los:
der grosse Rat billigte nach dem von der Obrigkeit an-
geordneten Religionsgespräche (aus der Eidgenossenschaft
offiziell nur von Schafihausen beschickt; Hauptgegner Zwinglis
der Konstanzer Generalvikar Joh. Faber) Zwinglis An-
schauungen und Predigtweise und gebot überhaupt, dass
nur, was mit derschrift bewährt werden könne, ge-
predigt werden dürfe. Es begannen nun Aenderungen der
kirchlichen Ordnung (z. B. Gestattung des Austritts von Nonnen,
deutsche Taufformel). Als einige Laien und Pfarrer sich dran
machten, die Bilder zu zerstören, berief der Rat ein zweites
Religionsgespräch, bei dem die Bischöfe sich gar nicht, von den
Eidgenossen nur St. Gallen und Schaffhausen beteiligten. Es
ergab die grundsätzliche Verwerfung der Bilder und des Opfer-
charakters der Messe, jedoch verfügte der Rat, dass zunächst
der alte Stand bewahrt bleibe. Dagegen wurde Mitte 1524
beschlossen, dass die „Götzen“ und Bi 1 der, wo die Mehr-
heit sich nicht für sie ausspreche, zu entfernen seien
(Züricher „Götzenkrieg“); Ende d. J. wurde die Aufhebung
der Klöster und Stifter, deren Einkünfte man für Hebung
des Schulwesens und der Krankenpflege bestimmte, Frühjahr 1525
die Abschaffung der Messe und die Einsetzung eines
aus Laien und Pfarrern gemischten obersten Ehegerichts
(1526 sogar der Abbruch der Altäre) verfügt. Dem Inhaber
der höchsten Staatsgewalt, dem Rat, sprach Zwingli, solange
er sich „nach Gottes Wort“ richte, die höchste Kirchengewalt
zu, während er anfangs das kirchliche Gemeindeprinzip vertreten
hatte. Die schweizerische Reformation erlangte so früher eine
Organisation, als die kursächsische. Der Rat schrieb sich auch
Recht und Pflicht zu, das sittlich-religiöse Leben der Unter-
thanen zu hegen (strenge Sittenmandate). Zwingli betrachtete
seine Aufgabe und Stellung in dem Staatswesen als die eines
alttestamentlichen Propheten. Der Zwingli’sehen Reformation
schlossen sich 1524 an Appenzell-Ausserroden und Mühlhausen. In
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Graubünden erlangte sie 1525 freie Bewegung. Schon April 1524
beschlossen alle Orte mit Ausnahme von Zürich und Schaft-
hausen, bei dem Glauben der Altvordern zu bleiben und die ihm
Zuwiderhandelnden zu bestrafen, sowie denen, die dazu die Hand
nicht böten, die Gemeinschaft aufzusagen. Aber Bern, Basel,
Glarus und Solothurn wollten doch von einem gewaltsamen Vor-
gehen gegen Zürich nichts wissen. Jedoch wurden refor motorische
Bewegungen im Thurgau von der Tagsatzung unterdrückt und
drei Züricher, der Mitschuld an einem Klostersturm bezichtigt,
enthauptet. Oktober 1524 schloss die Tagsatzung mit Oester-
reich einen Vertrag über gegenseitige Auslieferung ketzerischer
Unterthanen.
Wiedertäufer. Seit Ende 1523 trat in offenen Gegensatz zu Zwingli,
„dem Endchrist am Grossmünster“, eine Richtung, welche die Forderungen
des Evangeliums und das Schriftprinzip in der Lebensord-
nung noch gründlicher durchführen wollte, dabei aber von den
mittelalterlichen Ideen der Armut, der Weltentsagung, der Ausscheidung einer
besonderen Gemeinde der Heiligen beherrscht, jedoch von ge w alt sam-
revolutionären Strebungen noch frei war. Unter Einfluss Thomas
Münzers verwarfen deren Anhänger die Kinderlaufe und übten im Gegensatz
zu einem Ratsmandat, das die Kindertaufe bei Strafe der Landesverweisung
anordnete, dann die Wiedertaufe als ein Unterpfand der Wiedergeburt und
der besonderen Gnade (daher bei andern: „Wiedertäufer“, „Anabaptisten“).
Zahlreich waren sie auch in St. Gallen, Schaffhausen, Appenzell, Graubünden.
Als Strafe der Wiedertäufer (bisher Geldbussen, Gefängnis und Ver-
bannung) wurde 1526 das Ertränken festgesetzt und zu Zwinglis
Lebzeiten mit seiner Billigung an vier Personen vollstreckt.
§ 16. Der Bauernkrieg 1525.
Vorläufer seit 1498. Auf gewaltsamen Umsturz der bestehenden Ord-
nung waren gerichtet die geheime, auch viele Weiber umfassende Verbindung
des Bundschuh (s. Ii. S. 251) in der Bruchsaler Gegend (1502, „wir mögen
vor Pfaffen und Adel nicht genesen“) und der Bundschuh im Eisass und Breis-
gau von 1518; vom alten Recht gingen aus die im ganzen friedlich, aber auch
ergebnislos verlaufende Erhebung der Bauernschaft des oberschwäbischen Klosters
Ochsenhausen und wenigstens zu Anfang der „arme Konradu im Herzogtum
Württemberg (1514), welche Erhebung den Herzog Ulrich veranlasste, den
Ständen (Geistlichkeit, Adel und Städten) im Tübinger Vertrag grosse Zuge-
ständnisse zu machen, sowie die Erhebung der Bauern in Krain, Kärnten, Steier-
mark (1515). Auf 1524 hatte die Astrologie eine sündtlutartige Ueberschwem-
mung, eine Erhebung des Volkes und Vertilgung der Mächtigen vorausgesagt.
Ursachen des grossen Bauernkrieges. Sein Zusammen-
hang mit der reformatorischen Bewegung. Die Hauptursache
war die schon längst vorhandene Unzufriedenheit, die zumeist
teils von der rechtlichen, teils von der materiellen Lage des
Bauernstandes herrtihrte (s. Ii. S. 248 ff“.). Aber diese Unzu-
friedenheit wurde durch die reformatorische Be-
wegung und Litteratur gesteigert und erhitzt. Wer
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sich materiell oder rechtlich gedrückt fühlte, übertrug das Schlag-
wort „christliche Freiheit“ auf seine materielle Belastung oder
rechtliche Bindung und mass die bestehenden Ordnungen nach
dem „Evangelium“ (im Süden auch unter dem Einfluss der
Zwingli’schen Reformation). Das „Evangelium“ oder „Gottes
Wort“ wurde Quelle des göttlichen Rechtes. Schon Luthers
Schriften (z. B. die von weltlicher Obrigkeit 1523 und die über
den Nürnberger Reichstagsabschied 1524) enthielten Stellen, die
wider Luthers Willen revolutionär wirken mussten, obwohl Luther
den unbedingten Gehorsam gegen die Obrigkeit als Christen-
pflicht lehrte. Vollends aufreizend wirkten radikale Prediger
(z. B. der aus Orlamtinde vertriebene und aus Kursachsen aus-
gewiesene Karlstadt u. a. in Rothenburg o./T., noch mehr und
mit entschiedener Absicht der von fanatischem Hass der „Gott-
losen“ erfüllte und manchmal von Wahnvorstellungen beherrschte
Thomas Münzer nach seiner Vertreibung aus Allstedt z. B. in
Mühlhausen); aber auch gemässigtere Männer durch scharfes Pre-
digen gegen den Zehnten und alles Zinsnehmen. Auf den Strassen
predigten Bauern und Handwerker, aber auch Gebildete, als
Bauern sich gebärend. Die Verfolgung der neuen Lehre und
ihrer Verkündiger durch die Territorialherren, das Scheitern des
Nürnberger Reichsregiments und seiner Reformpläne legten die
Meinung nahe, dass mit „Stillesitzen“ nichts zu erreichen sei.
Unzufrieden und zum Aufruhr geneigt waren auch die
weniger wohlhabenden oder ganz armen und von der Mitwirkung
am Regiment ausgeschlossenen Teile der städtischen Be-
völkerungen. Eine Bauernbewegung des Jahrs 1524 in der
Grafschaft Stühlingen, im Kletgau und in der Baar war anfangs
noch ganz frei von evangelischen Elementen.
Ausbreitung, augenblickliche Erfolge und Niederlage
der Revolution. Die Revolution ging von Oberschwaben aus.
Die drei Bauernhaufen: der Baltringer Haufen (Bauern des Donau-
thals und der Hochebene von Messkirch an bis zum Lech), der
Allgäuer (worunter die Bauern der Abtei Kempten) und der See-
haufen, die sich Februar oder anfangs März 1525 gebildet hatten,
vereinigten sich 6. März zu einer „christlichen Vereini-
gung“. Der (hauptsächlich von dem bayrischen Kanzler Leon-
hard v. Eck geleitete) Schwäbische Bund begann schon vor-
her mit den einzelnen Haufen zu unterhandeln, um zunächst
gegen den Herzog Ulrich freie Hand zu haben, der sein Herzog-
tum zurückerobern wollte. Ulrich musste, da die Tagsatzung
seine schweizerischen Söldner mit Rücksicht auf den Sieg Karls
bei Pavia (s. § 17) abberief, 12. März vor Stuttgart umkehren.
Am 14. März setzte ein (zweiter) Bauerntag in Memmingen die
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Extrahierte Personennamen: Thomas_Münzer Ulrich Ulrich Karls