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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Teil 2 - S. 312

1882 - Leipzig : Brandstetter
312 Einfluß des 30 jährigen Krieges auf Gewerbe und Handel. waren die Hunderte von Webern bis auf 50 meist arme Meister herab-gesuuken. Regensburg verlor mit dem Kriege seine letzte Bedeutung für den Handel und mußte froh sein, durch den stets hier tagenden Reichstag sich eine neue Nahrungsquelle erschlossen zu sehen. So war Glanz und Ruhm der oberdeutschen Reichsstädte zu Grabe getragen. _ Weil ihre Stellung mit dem Aufblühen der fürstlichen Gebiete anfing gefährdet zu werden, fo klammerten sie sich an längstveraltete Formen und glaubten damit_ das Wesen festhalten zu können. Sie frischten die Erinnerung an einstige Errungenschaften auf und vergaßen darüber, den Geist der Bürgerschaft aufzufrischen und nene Errungenschaften zu gewinnen. Das Hangen ant Veralteten, die Feindschaft gegen jeden Fortschritt hinderten eine Besserung der gewerblichen Zustände und der Landesverhaltnisse in den Reichsstädten. Nicht minder als die Reichsstädte hatten auch die fürstlichen Gebiete von dem Kriege gelitten. Westfalens gewerbfleißige Orte waren schort im Anfange des Krieges schwer heimgesucht wordeu. Die Tuchmacherei, einst das blühendste Gewerbe der Gegend, sank namentlich durch die Konkurrenz der englischen und niederländischen Tnchfabrikation im Laufe des 17. Jahrhunderts zu trauriger Bedeutungslosigkeit herab. In Osnabrück waren noch 1656 von 189 Meistern 3156 Stücke Tuch gefertigt worden, 1693 gab es dafelbst nur noch 50 Meister, die 544 Stücke fertigten. In Nassau standen die Städte leer, die Einwohner waren, um den Drangsalen der Zeit zu entgehen, nach Ausweis der Akten nach den Niederlanden und nach der Schweiz ausgewandert. In Wiesbaden wuchsen in Straßen und auf den: Marktplatze Sträucher; die Badehäufer waren zer- stört. Ein Hanptgewerbszweig Hessens, die Glasbereitung, war derart zurückgegangen, daß von 16 Glashütten nach dem Kriege nur noch zwei in Thätigkeit waren. Gleiche Verluste erlitt die Thonwarenfabrikation. Die Thongruben von Großalmerode, welche 1621 noch 2200 Gulden eingebracht hatten, gaben 1651 nur noch 85 Gulden Pachtzins. Von 1769 Gewerbtreibenden, welche München im Jahre 1618 auszuweisen hatte, waren 1649 noch 1091 thätig; die Zahl der Leinweber sank in dieser Zeit von 161 aus 82, die der Schneider von 118 auf 64. Aber auch nach dem Kriege besserten sich hier die Erwerbsverhältnisse nicht. So verminderte sich in München die Zahl der Tuchmacher, welche 1652 noch 399 Meister und 740 Gesellen betragen halte, bis zum Jahre 1716 aus 171 Meister mit 125 Gesellen. Ingolstadt, welches nächst München in der Tuchfabrikation am meisten geblüht hatte, zählte 1688 nur noch 72 Meister mit 122 Gesellen, 1716 aber gar nur zwei Meister ohne Gesellen. In gleicher Weise ging die Tuchmacherei in Eichstädt und Wasserburg zurück. Die Kraft und Leistungsfähigkeit eines Volkes mußte unter der Wucht fo unheilvoller Znstänbe gebrochen werben. Die ungeheuren Verluste au Bevölkerung und Vermögen waren allein schon Hinreichenb, Jnbustrie und Handel in Deutschlaub für lange Zeit lahm zu legen. Aber der Krieg

2. Teil 2 - S. 441

1882 - Leipzig : Brandstetter
Verfassungszustände des ehemaligen römisch-deutschen Kaiserreichs. 44\ in voller Ausdehnung das Recht, Gesetze zu geben, Gerichts- oder Polizeiordnungen zu errichten, Patente zu erlassen, Soldaten anzuwerben, ja Schriftsteller des 18. Jahrhunderts wollten sogar den Mitgliedern der Reichsritterschaft das Recht, Kriege zu führen, zuerkennen, wovon sie jedoch nach Unterdrückung des Faustrechts aus sehr natürlichen Gründen keinen Gebrauch gemacht haben. Die Angaben über die Zahl der reichsritterschaft-lichen Familien sind sehr verschieden. In Büschings Erdbeschreibung von 1761 sind 1485 reichsritterschaftliche Besitzungen aufgenommen, welche zusammen mehr als 100 Quadratmeilen nmfaßten, 200 000 Einwohner hatten und 350 Familien gehörten. Ebenfalls nicht zu den Reichsständen gehörten die sogenannten ganerb-f cf) östlichen Orte, die unmittelbaren Reichsdörfer und einige unmittelbare Bauernhöfe in Schwaben. Die Ganerbschaften sind ein dem kutschen Reiche eigentümliches Besitzverhältnis. Sie waren Gefarntbesitznngen mehrerer Familien oder sonst verschiedener Herren, deren Verwaltung oder Genuß nach zum Teil sehr eigentümlichen Normen und Statuten sich bestimmte. In früheren Jahrhunderten waren dergleichen Gesamtbesitzungen mehrerer, oft vieler Familien etwas sehr Häufiges. Sie bildeten eine gemeinsame Schutzwehr im Kriege, einen Vereinigungspunkt für freundliches und genossenschaftliches Zusammenhalten im Frieden. Nur fünf dieser Ganerbschaften, wie die Burg Friedberg in der Wetterau und die Burg Gelnhausen in der ehemaligen Grafschaft Hanau, welche sämtlich reichsunmittelbares Gebiet umschlossen, sonach nur unter Kaiser und Reich standen, fristeten ihre eigentümliche Existenz bis kurz vor Auflösung des deutschen Reiches. Die freien Reichsdörfer waren Dorffchaften, welche unmittelbar der kaiserlichen Majestät und dem Reiche unterworfen waren und alle Rechte fr er Unmittelbarkeit, deren sie sich durch Verträge nicht ausdrücklich begeben hatten, sowohl in weltlichen, wie in geistlichen Dingen besaßen. Solche unmittelbare Reichsdörfer, Flecken, Weiler, Höfe und freie Reichsleute gab es in früheren Jahrhunderten, namentlich in Schwaben und Franken, eine große Anzahl; die meisten derselben wurden jedoch mit der Zeit Unterthanen anderer Reichsstände, und im Jahre 1792 existierten nur noch acht freie Reichsdörfer. Ju bunter Reihe waren so die Territorien mit allen überhaupt nur möglichen Regierungsformen durch einander gewürfelt. Umschlossen doch zuweilen die Mauern einer freien Reichsstadt das gesamte Gebiet anderer Reichsstände. So lag das Besitztum des Bischofs von Regensburg, sowie der unmittelbaren Prälaten von St. Emmeran, von Ober- und Niedermünster mitten in der Reichsstadt Regensburg. Ebenso war es durchaus nichts Ungewöhnliches, daß einem Reichsstand in dem Gebiete eines andern ganz bestimmte Souveränetätsrechte zustanden, wie Zollerhebungen, Ausübung der peinlichen Gerichtsbarkeit, das Geleits- und Besatzungsrecht u. s. w. In keinem Lande der Welt gab es so verschiedenerlei auf Her-

3. Teil 2 - S. 463

1882 - Leipzig : Brandstetter
Das deutsche Reichshcer. 453 bunden, thatsächlich aber bestand ihre gesamte Leistung für den Reichskrieg in dem sogen. „Charitativsnbsidinm", welches die drei Ritterkreise von den Unterthanen ihrer Kantone und Güter erhoben, und auch zu dieser Leistung verstand sich der Reichsadel nur gegen Revers, „daß es ihm nicht zum Nachteile gereichen solle". Die reichsnnmittelbaren Dorfschasten, deren sich noch einige erhalten hatten, waren infolge besonderen Zugeständnisses von oller Kontingentstellung frei. Ursprünglich wurde das Kontingent eines jeden Reichsstandes ein und demselben Kreise einverleibt, auch wenn seine Besitzungen zerstreut und geographisch weit von einander lagen. Daher die Zersplitterung der Kreise. Erfurt gehörte zum kurrheinischen, die schwäbischen Besitzungen der Habs- burger zum österreichischen Kreise. Nachdem jedoch einzelne Reichsstände durch Erbschaft, Belehnung, Tausch u. s. w. in den Besitz von Gebieten kamen, die in anderen Kreisen lagen, geschah es, daß im 17. und 18. Jahrhundert Reichsfürsten Kontingente zu den Truppenkorps verschiedener Kreise zu stellen hatten. Kurbrandenburg z. B. stellte Truppen für den ober- und niedersächsischen, den fränkischen und westfälischen Kreis, Nassau für den oberrheinischen, kurrheinischen und westfälischen Kreis. ^Am schlimmsten stand es um die Zufammeubringuug der Kontingente in Lchwaben und Franken, wo die Zerstückelung der Territorien am ärgsten war. Die 1321 Reiter und 2707 Fußknechte, welche das Simplum des schwäbischen Kreises ausmachten, wurden aufgebracht von vier geistlichen und 13 weltlichen Fürsten, 19 Prälaten, 26 Grafen und Herren und 31 Reichsstädten, also von 93 Reichsständen, so daß durchschnittlich auf jeden Stand 431/3 Mann kamen. Das Qssizierkorps war ebenso zusammengewürfelt wie die Truppe. Im obersächsischen Kreise stellte Anhalt den Lieutenant und Quartiermeister zu einer Kompagnie, bei der Altenburg den Major und Fähnrich stellte, außerdem stellte es einen Lieutenant zur pommerschen Kompagnie und einen Quartiermeister zu den Dragonern. Die Art der Aufbringung, die Ausrüstung und Unterhaltung süddeutscher Kreistruppen hat ein Offizier derselben sehr anschaulich geschildert. („Schilderung der jetzigen Reichsarmee nach ihrer wahren Gestalt. Köln, 1796.") Wenn der Stand, dem ein Kontingent von S1/», 3v2, 5, 73/4, 8 re. tdtarm abgefordert wurde, fchon Soldaten hatte, fo machten natürlich diese querst das Kontingent aus. Die Stadt Nürnberg, der Bischof von Bamberg, der Fürst von Fürstenberg z. B. hielten in Friedenszeit Militär, um es an den Stadtthoren oder in Höchstdero Schlössern, Zimmern, Gärten ri. s. w. Schildwacht stehen oder wie in Rottweil im Thor und zu Rotten-münster in der Wirtsstube Schildwacht sitzen zu laffeu. Doch von welcher Art war dieser Nachtdienst! In Frankfurt a. M. mußte thatsächlich die ^chlldwache beiseite treten, wenn der Fleischer ein Kalb zum Thor hereinführte, „damit das Tier nicht scheu werde", und that sie es nicht, so Prügelte sie der Fleischer vom Posten weg. Die Mainzer Schildwachen schnitten unter Gewehr Pinnnägel für die Schuster, und zu Gmünd Prä-

4. Das Mittelalter - S. 40

1896 - Bamberg : Buchner
40 In die Zeit der gemeinsamen Regierung Pippins und Karlmanns fallen eine Emprung des Stiefbruders Grifo und Abfallversuche der Alamannen und Bayern (Oatilo!) im Bunde mit den Sachsen. Die weltgeschichtliche Bedeutung des hl. Bonifatius liegt weniger in seiner Missionsthtigkeit (bei Friesen, Thringern, Hessen) als vielmehr darin, da er die entartete und Ron, entfremdete frnkische Landeskirche reformierte und in enge Verbindung mit dem rmischen Stuhle brachte, da er ferner als Erzbischof und ppstlicher Legat eine groe Anzahl von berrheinischen Bistmern (so fr Bayern Regensburg, Freising, Salzburg, Passau) organisierte, zu einer Kirchenprovinz vereinigte und dem zum erzbischflichen Sitz (Metropole) fr Deutschland erhobenen Mainz unter-ordnete und zugleich der ppstlichen Gerichtsbarkeit (dem ppstlichen Primat) unterstellte. Vor ihm war die Organisation der deutschen Kirche wie ihr Zusammenhang mit Rom ein nur sehr lockerer gewesen. 754 erlitt Bonifatius als Missionr in Friesland den Mrtyrertod. Neben Mainz wurden spter andere Städte zu erzbischflichen Sitzen und damit zu Mittelpunkten besonderer Kirchenprovinzen erhoben, unter Karl dem Groen Kln, Trier, Salzburg (fr Bayern und die sdstlichen Slavenlnder), unter Ludwig dein Frommen Hamburg Bremen (fr den skandinavischen Norden), unter Otto 1. Magdeburg (fr die nordstlichen Slavenlnder). M Neue Erhebungen hatten dringend gemahnt, der Zwitterstellung des Herrschers im Frankenreich, der knigliche Gewalt hatte, aber nur Hausmeier hie, ein Ende zu machen, denjenigen, dem der Herr die Sorge der Regierung anvertraut hatte," nicht blo tatschlich, sondern auch rechtlich an die Stelle des Knigtums zu setzeu. 752 lie sich Pippin zu Soissous durch die weltlichen Groen des Frankenreiches auf den Schild erheben, den letzten Merovinger, Childerich Iii., aber verwies er in ein Kloster. Die Salbung durch den Erzbischos Bonifatius, gauz besonders die ppstliche Gutheiung nahmen der Erhebung Pippins zum Frankenknig deu Charakter eines gewalt-samen Staatsstreiches. * der das merovingifche S ch a t t e n k n i g t um f. Einhard, Vita Karoli Magni c. 1: Gens Meroingorum, de qua Franci reges sibi crearc soliti erant, usque in Hil-dricum regem, qui iussu Stephani (Zachariae!) Romani pontificis depositus ac detonsus atque in monasterium trusus est, durasse putatur. Quae licet in illo finita possit videri, tarnen iam dudum nullius vigoris erat, nec quicquam in se darum praeter ihane regis vocabulum praeferebat. Nam et opes et potentia regni penes palatii prae-fectos, qui maiores domus dicebantur et ad quos summa imperii pertinebat, teneban-tur. Neque regi aliud relinquebatur, quam ut, regio tantum nomine contentus, crine pr -fuso, barba summissa, solio resideret ac speciem dominantis effingeret, legatos undecumque venientes audiret eisque abeuntibus responsa, quae erat edoctus vel etiam iussus, ex sua velut potestate redderet; cum praeter inutile regis nomen et precarium vitae Stipendium, quod ei praefectus aulae prout videbatur exhibebat, nihil aliud proprii possideret quam unam et eam praeparvi reditus villam, in qua dorn um et ex qua famulos sibi necessaria ministrantes atque obsequium exhibentes paucae numerositatis habebat. Quocumque eundum erat, carpento ibat, quod bubus iunctis

5. Das Mittelalter - S. 196

1896 - Bamberg : Buchner
196 liche Stellung gedrngt, so gab er durch seine Einmischung in die schwbi-schen Verhltnisse, wo die drei Stnde ganz dicht neben einander saen, den unmittelbaren Anla zum Ausbruch des Krieges. Unter Fhrung Ulms schlssen 1377 die kniglichen Städte Schwabens sich zu einem Bunde zu-sammen und brachten noch im nmlichen Jahre dem Grafen Eberhard von Wrttemberg und dem ihm verbndeten schwbischen Reichsadel bei Reut-lingen eine vernichtende Niederlage bei. Kart Iv. verpfndete dem Grafen Eberhard von Wrttemberg fr die Anerkennung seines Sohnes Wenzel, den er im Widerspruche mit einer Bestimmung der goldenen Bulle noch zu seinen Lebzeiten hatte whlen lassen, die schwbischen Reichs st dte Elingen,'Gmnd und Weil. Eine solche Verpfndung war meist nur die Einleitung fr die Verwandlung einer reichsunmittelbaren Stadt in eine landsssige: es fhlten sich daher auch die anderen kniglichen Städte Schwabens in ihrer Reichsnnmittelbarkeit bedroht. Nach der Schlacht von Reutlingen enthielt sich Karl Iv. jeder Einmischung m die stndischen Kmpfe Schwabens. Die schwbischen Städte erlangten sogar (wenigstens indirekt) Anerkennung ihres Bundes, wiederum im Widerspruche mit der j goldenen Bulle. Bald darauf ist Karl Iv. gestorben. /. König Wenzel und der groe Stdtekrieg. ^Die Ereignisse in Schwaben unter Karl Iv. hatten den Gegensatz zwischen^ Aristokratie und Brgertum verschrft. Sie veranlagen den Adel, dessen einzelne Mitglieder ohne Einigung widerstandsunfhig waren, sich eben-falls zusammenzuschlieen; rasch entstanden in Sddeutschland die Adels-bnde von S.wilhelm, vom Lwen, vom Georgenschild und hnliche Ver-einignngen in der Wetterau, in Hessen, in Westfalen. Aber auch die stdtische Bewegung zieht weitere Kreise; frher hatten sich nur die in ihrer Reichs-unmittelbarkeit bedrohten kniglichen Städte zusammengeschlossen, jetzt tritt dem schwbischen Bunde von kniglichen Stdten ein rheinischer Bund an die Seite, an dessen Spitze freie Bischofstdte stehen Mainz, Worms. Speyer, Straburg zc.). Beide Bnde verpflichten sich zu gemeinsamer Htlfe und streben zugleich die Verbindung mit der Schweizer Eidgenof-senschaft an, die seit dem Beitritte von Lnzern, Zrich, Zug, Glarus und Bern zu einer Vereinigung von buerlichen und stdtischen Gemeinden sich erweitert hatte. Wenzels Bemhungen, die stndisch gesonderten Einungen zu einem gemeinsamen Friedensbunde zu vereinigen, scheitern, er steht halt-los zwischen den beiden Parteien. Y) Herzog Leopold von sterreich, welcher bei der Teilung der habsbnr-gischen Lande (f. S. 208) Tirol mit Vordersterreich erhalten hatte und die Habs-burgischen Interessen sowohl durch die Ausdehnung der Schweizer Eidgenossen-schaft als auch durch ihre Verbindung mit dem schwbisch-rheinischen Bnme bedroht sah, erffnete im Jahre 1386 den Krieg gegen die Schweizer, verlor

6. Teil 1 - S. 131

1882 - Leipzig : Brandstetter
Das Christentum der Deutschen vor Bonifacius. 131 Die tiefere Erkenntnis der christlichen Wahrheit war mithin für die deutschen Völker nicht nur infofern ein Segen, wie sie für alle Menschen ein Segen ist, sondern insbesondere auch deshalb, weil die einheimische Religion der Germanen eben durch die Berührung mit dem Christentume die Kraft eingebüßt hatte, fernerhin die sittliche Grundlage des Volkslebens zu sein. Daß an die Stelle der dumpfen Glaubenslosigkeit allmählich eine tiefere Erkenntnis der christlichen Grundwahrheiten trat, das verdanken die deutschen Völker hauptsächlich der Thätigkeit, welche die christliche Geistlichkeit vom siebenten bis elften Jahrhunderte entwickelte. Den Ansang machten die Missionäre, die im siebenten und achten Jahrhundert teils aus Irland, teils aus dem westlichen Frankenreiche in das innere Deutschland eindrangen. So predigten um das Jahr 610 die Irländer Columban und Gallus im südlichen Alemannien, und letzterer gründete dort an der einsamen Steinach seine Zelle, das später so berühmt gewordene St. Gallen. Von St. Gallen drangen um die Mitte des siebenten Jahrhunderts zwei Schüler des heiligen Gallus, Magnus und Theodor, noch tiefer in das östliche Alemannien ein. St. Maguus wirkte in der Gegend von Füssen, Theodor in der von Kempten. Unter den übrigen Männern, die in Alemannien christliche Kultur pflanzten und förderten, ist noch der heilige Pirminins hervorzuheben, der im Jahre 724 auf einer Insel des unteren Bodensees (Zellersees) das Kloster Reichenau gründete. In Bayern lehrte um das Jahr 650 St. Emmeran. Er war gebürtig ans Poitiers im südlichen Frankreich und wirkte am Hofe des bayrischen Herzogs Theodo zu Regensburg. Vierzig Jahre nach ihm (um 696) predigte der Westsranke Ruodpert (Rupertus) zu Salzburg, und fast zu gleicher Zeit (um 717) St. Corbinian, gleichfalls aus dem westlichen Frankenreiche, zu Freising. Um dieselbe Zeit sehen wir auch die ersten festen kirchlichen Einrichtungen auf bayrischem und alemannischem Grund und Boden entstehen. Das Land, das zu Konstantins Zeiten noch den Römern gehörte, hat wohl ohne Frage schon im vierten Jahrhundert seine kirchliche Einteilung gehabt. Aber alle diese Stiftungen wurden durch den Einbruch der deutschen Volker teils zerstört, teils ganz in den Hintergrund gedrängt. Daher erklärt es sich, daß die ältesten deutschen Bistümer plötzlich in der Geschichte vorhanden sind, ohne daß wir etwas Sicheres über ihre Gründung erfahren. Das erste Bistum, das nach dem Jahre 400 in Bayern uni) Alemannien mit Bestimmtheit nachgewiesen werden kann, ist das von Chur in Graubündteu. Im Jahre 451 nahm Bischof Asimo von Chur an dem Provinzialkonzil zu Mailand teil. Denn Chur stand damals unter dem Metropoliten von Mailand. Um dieselbe Zeit soll das Bistum von Augusta Rauracorum in das benachbarte Basel verlegt worden sein. Um das Jahr 560 wird der Bischofssitz von Vindonissa, der 517 zum ersten

7. Neue Zeit - S. 17

1897 - Stuttgart : Neff
wurde im Baseler Frieden nicht erwähnt. Der Eidgenossenschaft traten 1501 bei Basel, das im Schwahenkriege neutral gewesen war, als vollbe- rechtigter Ort und Sch aff hausen, das thatsächlich von nun an wie Freiburg und Solothurn als vollberechtigt behandelt wurde. 1518 wurde noch Appenzell aufgenommen (die „13 a 11en Orte“). Ludwig Xii. trat 1508 als Herr von Mailand an die drei Waldorte Stadt und Grafschaft Belle(i)nz(ona) ab. 1512 erwarben die Eidgenossen das bisher mailändische Lugano und Locarno, die Graubündner Veltlin mit Bormio und Chiavenna. Unter dem Eindruck dieses Misserfolgs lind des Verlusts Mailands an die Franzosen fügtesichmaxaufdemreichs- tag von Augsburg 1500 den Entwürfen der ständisch- föderalen Reformpartei. Es wurde eine allgemeine Reichsaushebung, zu deren Kosten die Unbemittelten ver- hältnismässig am meisten, die Fürsten und Kurfürsten für ihr Kammervermögen am wenigsten in Anspruch genommen wurden, und deren Einzelkontingente von den Landesobrigkeiten auf- gestellt werden sollten, beschlossen, aber auch die Einsetzung eines Reichsregiments, unter dem Vorsitz des Königs oder seines Statthalters, mit weitgehenden Vollmachten auch in aus- wärtigen Angelegenheiten; 18 von seinen 20 Mitgliedern er- nannten die Stände; sein Sitz war Nürnberg, doch konnte es der König an seinen Hof berufen. Aber die Reichsaushebung wurde nicht ausgeführt, unddasreichsregiment löste sich 1502 auf infolge des bösen Willens des Königs und wider- spruchsvoller Verhandlungen beider mit Frankreich, sowie Haders über die Verwendung und Verwahrung der Erträgnisse des Jubi- läumsablasses von 1500, die vom Papst ausschliesslich für den Türkenkrieg bestimmt worden waren; bald darauf hörte auch das Reichskammergericht auf. Die kurfürstliche Opposition (Berthold f 1504) wurde nach und nach, da sich die Zahl dem König ergebener junger Fürsten und Bischöfe immer mehrte, und durch die Wirkungen des Landshiiter Erbfolgestreites (1503) lahm gelegt. Nach dem Tode des Herzogs Georg von Landshut-Ingolstadt Ende 1503 suchte dessen Schwiegersohn Ruprecht von der kurpfälzischen Linie die ganze territoriale Hinterlassenschaft an sich zu bringen, des Königs Max Kammergericht sprach sie den Münchener Herzogen zu. Diese wurden, wie von Ulrich von Württemberg und andern Fürsten, so auch vom König in dem in Bayern und der Kurpfalz mit entsetzlichem Sengen, Brennen, Rauben und Morden geführten Kriege unterstützt. Den zwei Söhnen des mittlerweile ver- storbenen Ruprecht sprach Max 1505 die etwa 70 Quadratmeilen grosse „neue Pfalz11, die späteren Fürstentümer Neuburg und Sulzbach, aus der Hinter- lassenschaft des Grossvaters zu; „sein Interesse“ hatte er bei der ganzen Sache zu wahren gewusst: er erwarb für sein Haus Gebiete zur Abrundung Tirols (u. a. Kufstein), die Ortenau (mit Offenburg) und die Landvogtei Hagenau. Auf einem Reichstage in Konstanz 1507 wurde das Reichskammergericht in mehr partikularistischer Zusammen- setzung (2 Beisitzer vom König für Oesterreich und Burgund, Lehrbuch d. Weltgeschichte. Neue Zeit 2 Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung Bi bin *" - k

8. Neue Zeit - S. 43

1897 - Stuttgart : Neff
43 sich materiell oder rechtlich gedrückt fühlte, übertrug das Schlag- wort „christliche Freiheit“ auf seine materielle Belastung oder rechtliche Bindung und mass die bestehenden Ordnungen nach dem „Evangelium“ (im Süden auch unter dem Einfluss der Zwingli’schen Reformation). Das „Evangelium“ oder „Gottes Wort“ wurde Quelle des göttlichen Rechtes. Schon Luthers Schriften (z. B. die von weltlicher Obrigkeit 1523 und die über den Nürnberger Reichstagsabschied 1524) enthielten Stellen, die wider Luthers Willen revolutionär wirken mussten, obwohl Luther den unbedingten Gehorsam gegen die Obrigkeit als Christen- pflicht lehrte. Vollends aufreizend wirkten radikale Prediger (z. B. der aus Orlamtinde vertriebene und aus Kursachsen aus- gewiesene Karlstadt u. a. in Rothenburg o./T., noch mehr und mit entschiedener Absicht der von fanatischem Hass der „Gott- losen“ erfüllte und manchmal von Wahnvorstellungen beherrschte Thomas Münzer nach seiner Vertreibung aus Allstedt z. B. in Mühlhausen); aber auch gemässigtere Männer durch scharfes Pre- digen gegen den Zehnten und alles Zinsnehmen. Auf den Strassen predigten Bauern und Handwerker, aber auch Gebildete, als Bauern sich gebärend. Die Verfolgung der neuen Lehre und ihrer Verkündiger durch die Territorialherren, das Scheitern des Nürnberger Reichsregiments und seiner Reformpläne legten die Meinung nahe, dass mit „Stillesitzen“ nichts zu erreichen sei. Unzufrieden und zum Aufruhr geneigt waren auch die weniger wohlhabenden oder ganz armen und von der Mitwirkung am Regiment ausgeschlossenen Teile der städtischen Be- völkerungen. Eine Bauernbewegung des Jahrs 1524 in der Grafschaft Stühlingen, im Kletgau und in der Baar war anfangs noch ganz frei von evangelischen Elementen. Ausbreitung, augenblickliche Erfolge und Niederlage der Revolution. Die Revolution ging von Oberschwaben aus. Die drei Bauernhaufen: der Baltringer Haufen (Bauern des Donau- thals und der Hochebene von Messkirch an bis zum Lech), der Allgäuer (worunter die Bauern der Abtei Kempten) und der See- haufen, die sich Februar oder anfangs März 1525 gebildet hatten, vereinigten sich 6. März zu einer „christlichen Vereini- gung“. Der (hauptsächlich von dem bayrischen Kanzler Leon- hard v. Eck geleitete) Schwäbische Bund begann schon vor- her mit den einzelnen Haufen zu unterhandeln, um zunächst gegen den Herzog Ulrich freie Hand zu haben, der sein Herzog- tum zurückerobern wollte. Ulrich musste, da die Tagsatzung seine schweizerischen Söldner mit Rücksicht auf den Sieg Karls bei Pavia (s. § 17) abberief, 12. März vor Stuttgart umkehren. Am 14. März setzte ein (zweiter) Bauerntag in Memmingen die

9. Neue Zeit - S. 44

1897 - Stuttgart : Neff
' I 44 — „zwölf Artikel“ als gemeinsame Forderung fest, ein Pro- gramm, das dann viele aufständische Bauernschaften, wenn auch im einzelnen abgeändert, übernahmen. Durch Unterhandlungen zuletzt auch mit der „christlichen Vereinigung“ und einen von friedliebenden Vertretern derselben bewilligten Waffenstillstand gewann der Schwäbische Bund Zeit zu weiteren Rüstungen. Sein Feldhauptmann Truchsess von Waldburg („Bauernjörg“) zer- sprengte dann den Baltringer Haufen 4. April bei Leipheim, mit dem Seehaufen, der eine gute Stellung innehatte, schloss er 22. April den Weingartener Vertrag, dem gemäss der Seehaufen sich auflöste, und 25. April ein ähnliches Abkommen mit den Bauern des Hegaus, Kletgaus u. s. f., um nach Württemberg mar- schieren zu können. Die Revolution hatte damals ganz Südwestdeutschland, mit Ausnahme der bayrischen Gebiete, ergriffen und für kurze Zeit unter ihre Gewalt gebeugt. Städte traten ihr teils freiwillig bei (z. B. Waldshut, Rothen- burg o./T., Würzburg, Ochsenfurt, Aschaffenburg), teils mehr gezwungen (z. B. Heilbronn, Erfurt); Ritter und Grafen (z. B. die Hohenlohe, Löwenstein, der Graf von Henneberg) wurden Mitglieder der christlichen Vereinigung. Göz von Berlichingen übernahm Ende April freiwillig auf vier Wochen die Führung des „hellen“ (= ganzen) lichten Haufens der Odenwalder und Neckarthaler. Aber die planlose Zer- störungswut der Aufrührer (in Franken 292 Schlösser und 52 Klöster zerstört) und ihr Mangel an Disziplin und kriegerischer Schulung, an der entscheidenden Waffe, der Reiterei, und an innerem Zusammenhalt erleich- terten den Sieg der Fürsten, welche die Bekämpfung der Revolution dem Reichsregiment und dem Kaiser gegenüber im wesentlichen selbständig übernahmen. Am 12. Mai wurde das Heer der Württemberger Bauern vom Truchsess bei Böblingen geschlagen, 17. Mai die Elsässer Bauern von Anton von Loth- ringen bei Zobern. Die der Würzburger Bürgerschaft zu Hilfe gezogenen Odenwalder und fränkischen Bauern vermochten das Schloss Würzburg nicht zu nehmen; der Truchsess, der zur Rache für die von einem Teil der Bauern vollbrachte, von andern miss- billigte Unthat des blutigen Ostermontags (16. April) auch Weins- berg und fünf umliegende Dörfer niedergebrannt hatte, vereinigte seine Truppen mit kurpfälzischen und, trierischen, warf die Oden- walder bei Königshofen, die Franken bei Sulzdorf und Ingolstadt (2. und 4. Juni) nieder, Würzburg ergab sich dann auf Gnade und Ungnade. Der Kurpfälzer schlug 23. Juni ein linksrheinisches Bauernheer bei Pfeddersheim. Der Kampf mit den oberschwäbi- schen Bauern wurde, unter Missachtung eines von Ferdinand mit I

10. Neue Zeit - S. 185

1897 - Stuttgart : Neff
185 Bauern waren durch (thatsächlich oft erblichen) Lebenspacht. Kötner hiessen hier huflos gewordene Laten (s. Ii S. 49), die im Besitz ihres Wohnhauses, des Haus- wie des Feldgartens geblieben waren. Daneben gab es „Leib- eigene“, die bei wesentlich freiem Besitzrecht den Todfall u. a. entrichteten. Auf den Meierhof wurde die landesherrliche Grundsteuer als dingliche Abgabe gelegt, deshalb machten die Landesherren den Meierbesitz für den „Anerben“ ohne Entschädigung der Geschwister erblich. (Ueber- bau pt verschafften manche Landesregierungen in ihrem finanziellen Interesse den Bauern Entlastung und Befrei- ung den Grundherrschaften gegenüber.) Als infolge des 30jährigen Krieges viele Meierhöfe zersplittert worden waren, setzte der Staat deren Wiedereinrichtung durch. Der Staat bevormundete die Inhaber, verbot u. a. Ver- schuldung, der Grundherr bezog nur noch eine Rente, die nicht erhöht werden durfte. Manche Meier zahlten jedoch auch Totfall. In Bayern hatte das Land- recht 1616 den „Hofmarchsherrn“ durchaus das „Bauernlegen“ gestattet. Aber die im Obereigentum des Adels befindlichen Bauernhöfe bildeten nicht einmal ein Viertel der Gesamtzahl, viele davon waren „einschichtig“, und über die Entfernung einer Meile hinaus hob das Landrecht die Fronlast auf, für die Erntegeschäfte gab es überhaupt keine Fronpflicht der Bauern. Auch hatte jeder (nicht leibeigene) Bauer freies Abzugsrecht, der Gesindezwang war seit 1553 abgeschafft. Zudem hatten die Landstände und damit der Adel im Xvii. Jahr- hundert nur noch geringe politische Bedeutung. Ueber die Hälfte der Bauern- höfe befand sich im Ober eigenturn der Kirche, die dem Gedanken eines land- wirtschaftlichen Grossbetriebs fern blieb. Hexenwahn. Gegen die (auch in Frankreich und England sehr häu- figen) Hexenprozesse hatte 1563 der gemässigte Katholik Johann Weyer, Cleve’scher Leibarzt, in einem oftmals aufgelegten Werk angekämpft, dann u. a. 1585 der Calvinist Witekind, Professor der Mathematik in Heidelberg, der Lutheraner Prätorius (1602); aber auch zahlreiche litterarische Verteidiger der Hexenprozesse fanden sich bei allen Konfessionen, die zähesten waren Juristen, wie überhaupt diese grössere Schuld an deren Unzahl und der An- wendung der Tortur hatten als die Geistlichen. Um die Wende des Xvi. und Xvii. Jahrhunderts nahm die Zahl der Prozesse immer mehr zu, ihre Opfer waren Personen jeden Alters und Standes, bei weitem mehr weiblichen als männlichen Geschlechts. Es wurden z. B. (im Kanton Bern in den Jahren 1591—1601 über 300) in Darmstadt im Jahr 1585: 17, in der kursächsischen Grafschaft Henneberg im Jahr 1612: 22; in Ellwangen 1612: 167, in den Jahren 1627—30 in Offenburg 60, im Bistum Würzburg über 200, im Bistum Bamberg 285 Personen wegen Hexerei hingerichtet, im Erzbistum Salzburg noch im Jahr 1678: 97. Das Verbot des Papstes Gregor Xv., jemanden wegen Hexerei mit dem Tode zu bestrafen, wenn nicht ganz zweifellos nachgewiesen sei, dass der Beschuldigte selbst durch böse Kunst jemand getötet habe, war in den meisten katholischen Territorien lange fruchtlos. Manche Jesuiten traten frühe als Bekämpfer der Hexenverfolgung auf, der be- deutendste war der Graf Friedrichvonspeein seiner anonym erschienenen Cautio criminalis (1631); jedoch nahmen die Verfolgungen noch geraume Zeit zu. Wirksamer war das Werk des Niederländers Becker („Bezauberte Welt“ 1691) und die litterarische Thätigkeit Thomasius’ (s. u.) 1701—12. Die Aufklärung und die höhere Bildung der oberen Beamten machten dann den Greueln nach und nach ein Ende; im Reiche wurde die letzte Hexe im Würzburgischen 1749 verbrannt, in Landshut aber noch 1756 ein 14jähriges Mädchen, weil es „mit dem Teufel gewettet“ hatte, enthauptet (in Glarus letzte Hinrichtung wegen Hexerei 1782). — In der strafrechtlichen Praxis minderten sich seit Beginn des Xviii. Jahrhunderts die Verstümmelungen und martervollen Todesstrafen, welche die Carolina noch beibehalten hatte, nach und nach.
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