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1. Preußisch-deutsche Geschichte - S. 73

1918 - Berlin : Weidmann
Hauptgeschichtszahlen. 73 1915 a) Im Westen: Winterschlacht in der Cham-pagne (Februar und Mrz); Durchbruchsversuche (Septbr. und Oktober). b) Im Osten: Hindenburgs Winterschlacht in Masuren (Februar); die Winterschlacht in den Kar-Paten (Januar bis Mai); Mackensens Durchbruch bei Gorlice; Feldzge in Kurland und Eroberung der polnischen Festungen; Eroberung Serbiens und Montenegros (Jan. 1916). 1916 a) Im Westen: Belagerung Verduns (seit Ende Februar); Schlacht an der So mm e (seit Juli). b) Im Osten: Eroberung Rumniens (seit Septbr.); Aufrichtung des Knigreichs P o l e n (5. Novbr.). c) Zur See: Gras Dohnas erste Kaperfahrt auf der Mwe"; Schlacht am Skagerrak (31. Mai und 1. Juni). 1917 a) Im Westen: Schlachten bei Arras und an der Aisne (seit April); in Flandern (seit Juli) und bei Cambrai. b) Im Osten: Angriffe der Russen an der ganzen Ostfront, besonders in Galizien und in der Buko-wina, zurckgeschlagen; Eroberung Rigas, Osels und Dags; Waffenstillstand mit Rußland und Rumnien (Dezbr.). c) Kriegserklrung Amerikas (April). Ii. Aus der ferneren Vergangenheit. 9 it. Chr. Arminius schlgt die Rmer im Teutoburger Walde. 800 Karl der Groe wird Rmischer Kaiser. 933 Heinrich I., der Begrnder des Deutschen Reiches, siegt an der Unstrut der die Magyaren. 955 Otto I. der Groe, der Begrnder des heiligen Rmischen Reiches deutscher Nation", schlgt die Magyaren auf dem Sechfelde. 1077 H einrich Iv. geht nach Kanossa. 1176 Friedrich I. Rotbart, von Heinrich dem Lwen ver-lassen, unterliegt den Lombarden bei Legnano; er stirbt (1190) auf dem 3. Kreuzzuge. Qeorg-Eckert-Institut fr internationale Schulbuchforcchung Braunschweig -Sch^tbuchbibliothek -

2. Das Alterthum - S. 270

1876 - Berlin : Weidmann
270 Cultur der Provinzen. wenig oder gar nicht berührten. Selten oder nie hat der Kreis der civilisirten Welt in allen seinen Theilen so das Bild des allgemeinbefestigten Friedens geboten. Schon von der Zählung des Augustus bis zu der des Claudius hatte sich die Zahl der Bevölkerung im Reiche fast verdoppelt. Einzelne Bedrückungen der Statthalter kamen vor; aber im Allgemeinen wachten die Kaiser streng und bis ins Kleinste*) über die Provinzen. Das Bürgerrecht wurde immer allgemeiner, bald nach unserer Zeit sogar an alle Freien im ganzen Reiche vertheilt. Natürlich erblühte Handel und Verkehr, Wohlstand und Bildung in bisher ungeahnter Weise. Die alte, theils phönikische, theils griechische Cultur der Mittelmeerländer (§ 137) mündete in die neurömische. Die Kaiserzeit stellte glänzender wieder her, was die Republik einst erobernd zertrümmert. Alle Güter der Welt trafen zusammen in Rom2). Grosse Strassen mit Posten und Reisestationen führten durch das Reich; ja die Handelswege liefen noch über die Grenzen hinaus, durch Germanien bis ans baltische Meer, durch Armenien bis an das Partherreich, über Aegypten und das rothe Meer bis Indien3) und indirect bis China, durch Afrika bis in die Sahara, in deren Oasen, z. B. in Fezzan, noch heut der Afrikareisende staunend die Reste römischer Städte und Grabdenkmäler findet4). Die Provinz Afrika gab dem Reiche Schriftsteller, Redner, Staatsmänner, bald auch Kaiser; Karthago war eine ganz römische, glänzende, üppige, aber auch an Bildung reiche Stadt, deren Kaufleute sich wieder Fürsten Libyens nannten6). Aegypten mit seiner leidenschaftlichen, geistreichen, spottsüchtigen Bevölkerung, der von den Imperatoren das Bürgerrecht grundsätzlich vorenthalten wurde, galt gleichwohl als Vorrathskammer des Reiches, Alexandreia als zweite Stadt der Welt, und das an Verkehr, an allen Bildungsmitteln, an Erinnerungen der alten Zeit wie an Genüssen der Gegenwart überreiche Land lockte die Fremden aus allen Ländern zusammen6). In Spanien, dem schon Vespa-sian das latinische Bürgerrecht gegeben, blühten 360 Städte7), darunter Gades, Corduba, Tarraco, Barcelona, Saragossa (Caesar Augusta), und schon im ersten Jahrhundert gab das ganz romani-sirte Land dem römischen Reiche Redner, Dichter, Philosophen, im zweiten seinen grössten Kaiser. In Gallien8) glänzte neben Bur-digala (Bordeaux), Lugdunum (Lyon), Massalia, Arles, Nimes, Toulouse auch Trier, die Residenz späterer Kaiser, von wo aus besonders die Cultur ins Rheinland drang, und Städte wie Strassburg, Mainz, Cöln mit Tempeln und Statuen und jeder Eigenthümlichkeit römischer Sitte wie Unsitte erfüllte. Man wollte in Gallien an 1200 Städte zählen9). Es gab in dieser Provinz römische Dichter ') Vgl. den Briefwechsel des Plinius mit Traian. 2) Plin. hist. nat. Xxvii, 1. Arist. eie ßaadia. 3) Strabo pag. 118- 4) Barth, Reise und Entd. in Nord- und Centralafr. 1,146. 5) Apul. Flor. Iii, 16. 6) Varges, de statu Aegypti provinciae rom. Götting. 1842. 7) Plin. hist. nat. Iii, 4. 8) Amdd^e Thierry, hist, des Gaul. 2 vol. 9) los. de bell. iud. Ii, 16, 4.

3. Das Alterthum - S. 281

1876 - Berlin : Weidmann
Christenverfolgung unter Diocletian. 281 Aber die Gleichheit Aller war wesentlich gleiche Bedrückung von ungeheurer Steuerlast, durch die allerdings noch einmal die Ordnung im Innern und die Sicherheit nach aussen hin erkauft ward. Selbst Gewerbe und Verkehr flüchtete sich unter die Privilegien des Thrones: Zünfte und Innungen entstanden in den Städten; auf dem Lande , damit der Landbau nicht ganz verfiele, ward aus dem Sklaven ein von seinem Herrn unveräusserlicher Leibeigner gemacht. Auch von der Regierung vorbehaltene oder verliehene Monopole und auf Staatskosten betriebene Fabriken und Industrieunternehmungen treten ein. Die volle Form des Despotismus war geschaffen. — Es scheint, Diocletian wollte das neue Amt der Auguste nur auf eine Dauer von 20 Jahren beschränken. Wenigstens dankte er selbst nach diesem Zeitraum ab, 304, nöthigte auch den Maximian zu gleichem Schritte und zog sich in seinen weiten Palast von Solona1) in Illyrien zurück, um dort die Geschäfte des Reiches mit den Freuden des Gartenbaues zu vertauschen. § 199. Die Christenverfolgung unter Diocletian. I. Lactantius (unecht) de wort, persecut, Eusemus, hist. eccl. Viii. Ix. Ders., Tita Constant. I. Zonaras Xii, 31. Ii. Tillemont Iv. Gibbon chap. 15. 16. Schlosser Iii, 2. B urckhardt 8. 323 bis 38ti. Neander, Allgem. Gesch. d. Christi. Lei. n. Kiiche. B. I. Hunzinger. Zur Reg. und Christenverf. d. Lais. Diocl. u. s. Nachfolger, 303—313 ibüdinger, Beiträge B. Ii,. Th. Preucs, Kaiser Diocletian u. s. Zeit. Leipzig 1889. Theod. Bernhard, Diocl. u. s. Verh. zu den Christen. Bonn 1862. Diocletian hatte das Reich noch einmal wieder aufgerichtet. Aber seine letzten Regierungsjahre sind durch eine grosse, allgemeine Christenverfolgung berüchtigt geworden. Die innere Geschichte des Christenthums gehört dem neuen Zeiträume der Menschengeschichte an und mithin nicht in dieses Buch; nur das Verhältnis desselben zu dem antiken Staate muss hier kurz berührt werden. Obwohl der römische Staat sich gegen die verschiedensten Religionsformen tolerant erwies, so musste doch eine Religion, welche so entschieden die Welt, mithin auch den Staat, der bisher als das höchste galt, verwarf, die von jedem Interesse für denselben absah, als ein Widerspruch gegen das antike Lebensprincip erscheinen. Die Christen, obwohl sie für den Kaiser beteten, verweigerten dennoch entschieden jede Form der Anbetung, wie sie die späteren Herrscher forderten. Je mehr sie sich ausserdem unter ihren Bischöfen zu festen Gemeinden und Diöcesen abschlössen, um so mehr schienen sie einen Staat im Staate zu bilden. Daher die Erscheinung, dass, nach dem ersten Wüthen des Nero gegen sie, gerade die tüchtigeren, altrömisch gesonnenen Kaiser ihnen abgeneigt oder wohl gar ihre Verfolger waren: so Traian, Marc Aurel, Decius. Aber seit einem halben Jahrhundert waren die Christen *) beim heutigen Spalatro.

4. Das Alterthum - S. 288

1876 - Berlin : Weidmann
288 Sinken der antiken Cultur. erste Plünderung Roms durch die Westgothen, seine Tochter Pla-cidia reichte dem König derselben, Athaulf, als Gemahlin die Hand, indem sie ihm zugleich Stid-Gallien als Mitgift brachte. Nach der Ermordung desselben kehrte sie heim, um erst über ihren schwachen Bruder zu herrschen und später im Namen ihres Sohnes zweiter Ehe, Valentinian Iii, 423—455, die Regierung zu führen. Im Ostreiche folgte auf den schwachen Arkadius, 395—408, der weiche Theodosius Ii, 408 — 450, von seiner klösterlich frommen Schwester Pulcheria geleitet. Noch halfen sich in Nothständen die beiden Reiche, ihrer ursprünglichen Einheit eingedenk. Aber sie sanken unaufhaltsam. Als Valentinian Iii durch Mord gefallen, den eine ehebrecherische That über ihn gebracht, rief seine Wittwe, Eudoxia, Theodosius Ii Tochter, die der Mörder zur Ehe gezwungen, zur Rache (wie erzählt wird) die Vandalen unter Geiserich nach Rom, dessen goldene Pracht der vierzehntägigen Plünderung der Barbaren erlag1), 455. Fast um dieselbe Zeit hatte Valentinians gefallene und in den Orient verbannte Schwester Honoria mit dem Anerbieten ihrer Hand den furchtbaren Hunnenkönig Attila gegen ihr Vaterland aufgereizt2). Diese Thaten der Schande, werth des Verderbens, das sie nach sich zogen, bezeichnen den Fall des Hauses des Theodosius. Damit aber ist die alte Geschichte am Ende. Denn im Ostreiche ist seit Theodosius der Charakter des Mittelalters ausgebildet; im Westreiche herrschen eine kurze Zeit noch die germanischen Heerkönige mit ihren Schattenkaisern, die sie ein- und absetzen3), dann endet die Caesarenreihe wie im Hohn auf Roms gesunkene Grösse mit einem Knaben, Romulus Augustulus, den im Jahre 476 der Scire Odowakar vom Throne stöfst und damit auch dem Namen des weströmischen Reiches ein Ende macht. § 204. Das Sinken der antiken Cultur. Das römische Imperatorenthum hatte noch bis Marc Aurel viel von seiner soldatischen Schlichtheit und von der Zugänglichkeit der mit ihm verbundenen altrepublikanischen Aemter behalten. Erst das dritte Jahrhundert bildete eine brutale Militärdespotie aus, deren Folge war, dass die Heere über die Herrscher und das Reich entschieden. Aus dieser Verwirrung reifst die Krone Diocletian, doch nur um eine büreaukratische Despotie dafür zu schaffen. Con-stantin und Theodosius fügen die gesalbte Weihe des christ- Procopius de bell. Yand. I, 4, 5. Iord. 1,45. 2i Iord. 42. 3) Es sind, nach dem noch selbständigen A vitus 455—456 , die Creaturen des Ri-cimer: Maiorianus, Severus , Anthemius, Olybrius. Dann nach Glycerius und Iul. Nepos Regierung' erhebt der Feldherr Orestes seinen Sohn Romulus Augustulus.

5. Das Alterthum - S. 289

1876 - Berlin : Weidmann
Sinken, der antiken Cultur. 289 liehen Glaubensschirmherrn sowie die Erblichkeit hinzu: so ist die byzantinische Monarchie begründet, die im Morgenlande noch ein Jahrtausend besteht, dem Abendlande, wenngleich bei ganz veränderter Grundlage der Verhältnisse, äusserlich das nächste Vorbild des weltherrschenden Kaiserthums bleibt. — Mit dieser Entwickelung der Monarchie geht Hand in Hand die strenge Durchbildung der Jurisprudenz, wie sie mit Gaius schon im 2. Jahrhundert beginnt, mit Papinian (§ 196), Ulpian und Iulius Paulus im 3. Jahrhundert sich innerlich vollendet, und wie sie im 6. Jahrhundert durch Kaiser Justinian und seinen Hofjuristen Tribonianus abgeschlossen wird: die Sammlung des Schatzes der strengen römischen Rechtsbestimmungen, in denen eine hervorragende Begabung dieses Volkes bestanden — jetzt zwar abgefafst im Sinne der zeitentsprechenden absolutistisch-despotischen Grundsätze, aber mit einer wunderbaren Consequenz und Einheit des Gedankens, und mit einem so freien Gesammtblick, dass das römische Recht zum Völkerrecht geworden ist. — Doch nur auf diesem einzigen Gebiet erscheint der antike Geist noch fruchtbar. Die Philosophie brachte mit Sextus Empiricus um 200 noch einmal eine Erneuerung der älteren skeptischen Schule; und mit Plotinus 207 — 270 eine mystisch-überschwengliche schwärmerische Lehre, die sich als Vollendung des Platonismus (Neuplatonismus) gab. — Die Poesie war gänzlich verstummt; nur am Ende des 4. und Anfang des 5. Jahrhunderts lebt sie in christlichen Dichtern der Provinzen, wie in den drei Galliern Ausonius, Paulinus und Sidonius Apollinaris, dem lateinisch dichtenden Alexandriner Claudianus, in gewandter Nachahmung der alten Classiker wieder etwas auf. Die Rhetorik erschöpft sich bei den Panegyristen (Lobrednern) des 3. und 4. Jahrhunderts in schmählicher Kriecherei, und nimmt auch erst wieder am Schlüsse der alten Zeit in dem Griechen Libanius, dem Römer Symmachus eine etwas edlere Gestalt an. Die Geschichtschreibung zeigt in Dio Cassius, Consul 222 und 229 n. Chr., einen in den höchsten Staatsgeschäften bewährten und darum sehr wohl für sie geeigneten Mann, dem aber, bei den gründlichsten Studien doch jede Begeisterung und höhere Idee abgeht; und in Herodian einen rhetorisirenden Romanschreiber ohne Gründlichkeit und Ernst. Beides sind Griechen, die lateinische Geschichtschreibung brachte nur noch Verfasser kurzer Abrisse hervor: so Aurelius Victor1), Eutropius2) und Sextus Rufus3); bald nahmen die Christen sowohl der griechischen wie der afrikanischen Kirche die Literatur und auch die Geschichtschreibung in die Hand (Eusebius, Orosius4)), während das *) zur Zeit des Iulian. De Caesaribus; die Epitomae von einem Späteren gehen bis auf Arcadius und Honorius. f 370. 2) breviarium hist, roman. 3) um 364 breviarium rer. gest. populi R. 4) hist, adv, pagan. libri Vii. Müller, Abriss. I. 2. Auflage. 19

6. Das Alterthum - S. 290

1876 - Berlin : Weidmann
290 Sinken der antiken Cultur. Fall der alten Welt. untergehende Heidenthum noch einmal etwas gehobenere Historiker, den Griechen Zosimos1) und den Lateiner Ammianus Mar* cellinus aufweist. — Die bildende Kunst deutet seit Hadrian auf den kommenden Verfall, seit man Kostbarkeit und Schwierigkeit des Materials höher als Schönheit schätzt; das dritte Jahrhundert schon verlernt auch die mechanische Technik, das vierte plündert die alten Kunstwerke, um kümmerlich die neuen, z. B. den Bogen des Constantin in Rom, zu schmücken: bis das Christenthum , das selbst noch keine neue Kunst geschaffen, die altheidnische als eine abgöttische und dämonische geflissentlich vernichtet. — Selbst die Menschen sanken an Schönheit wie an Kraft. Die Wehrhaftigkeit, der Prüfstein des moralischen Werthes eines Volkes, verfiel in erschreckender Weise. Schon unter Theodosius entschieden die in Sold genommenen Germanenvölker die Schlachten2). Der römische Soldat klagte, dass er die alte schwere Waffenrüstung nicht mehr tragen könne, und vertauschte das welterobernde Pilum mit dem Bogen und . dem Pfeil der Barbaren, vor deren langen Lanzen und geharnischten Reitern er seinerseits wehrlos war. Wo noch fürstlicher Reichthum war, wie in einzelnen Senatorenfamilien Roms, herrschte Weichlichkeit und eitle Prunksucht3); für die Masse war nur das Elend. Italien und die Provinzen waren gleich geworden durch dieselbe Bedrückung. Mit der Verwüstung der Menschenhand schienen die Plagen des Himmels, Pest, Erdbeben, Hunger, Hand in Hand zu gehen. Der Landbau war verfallen, kaum blühten noch einige begünstigte Städte. Für die hochgespannten Steuern mussten die Magistrate und die Angesehensten der einzelnen Orte aufkommen: und so furchtbar war diese unabwälzbare Last, dass Einzelne lieber durch Flucht zu den Barbaren, ja durch Selbstmord sich ihr zu entziehen suchten4). Eine Freudelosigkeit wie nie zuvor und nie nachher lastete über der Menschheit; die Weltcultur war zur Weltverödung geworden. Wohl blieb da nur eine Zuflucht: die Rettung in das Reich, das nicht von dieser Welt ist, in den Glauben des Christenthums, das seit Constantin ja auch äusserlich gesiegt hatte, — freilich nicht, ohne den Schlangenstich in der Ferse davonzutragen. § 205. Der Fall der alten Welt. Neander, Kircheugesch. B. Iii. Gieseler, Lehrb. d. Kirchengesch. I, I u. 2. Tschir-ner, der Fall des Heidenthums. Beugnot, hist, de la destruction du pag. en Occident. 2 T. Par. 1635. Gibbon chapt. 28. Innerlich hatte der Geist des Christenthums längst das Heidenthum besiegt: die letzte Entscheidung fiel durch Gewalt. Constan- i) Ans. des 5. Jhd. Zosimi historiae ed. Im. Bekker. 2) Als sog. foederati. 3) Siehe das interessante Gemälde bei Amm. Marc. Xiv, 6. Xxviii, 1, wieder- gegeben in Gibbon chapt. 31. 4) Zos. Iv, 27—29.

7. Das Mittelalter - S. 241

1896 - Bamberg : Buchner
241 - Barbarossa. Der Streit um die Stadtherrschaft zwischen den guelfischen De la Torre und den ghibellinischen Visconti endete mit dem Siege der letzteren, welchen von Heinrich Vii. (1311) das R e i ch s v i k a r i a t ber-tragen wurde. Der grte der Visconti, Johann Galeazzo, erkaufte von Wenzel die Herzogswrde (1395) und schien eine Zeit lang auf dem Wege, die Herrschaft der ganz Italien zu gewinnen, doch konnten die Shne die Stellung des Vaters nicht behaupten. Nach dem Erlschen des viscon-tischen Mannesstammes setzte sich mit dem Sldnerfhrer Franz I. das Haus Sforza in den Besitz der mailndischen Herzogswrde (14$$. 5. Venedig. In der Zeit des Einfalles Attilas wahrscheinlich gegrndet, seit dem Ende des 7. Jahrhunderts so viel wie unabhngig, verdankte Vene-dig seine Handelsbedeutung zunchst der gnstigen Lage zwischen dem ostrmischen und dem rmisch-deutschen Kaiserreich. In der Zeit der Kreuzzge, ganz besonders des sogenannten lateinischen Kreuzzuges (12021204, f. S. 149), in welchem die Republik zu dem am adriatischen Meere gelegenen Jstrien und Dalmatien ausgedehnte Inseln- und Kstengebiete im jonischen wie im gischen Meere erwarb, wurde Venedig der erste Handelsplatz des Abendlandes. Ihre hchste Blte aber erreichte die Stadt im 15. Jahrhundert; damals gewann sie das ausschlieliche Recht des , Zwischenhandels mit den ostindischen Produkten der gypten und dehnte ihre politische Herrschaft zu Land der das nordstliche Italien bis Brescia, , zur See der Cypern aus. Mit den Fortschritten der Trken und der Ent-deckung des Seeweges nach Ostindien begann der Verfall Venedigs. Die Verfassung Venedigs war, im spteren Mittelalter wenigstens, eine oligarchische: in den ^.groen Rat" und damit zur Ausbung der politischen Rechte konnten (seit dem Jahre 1298) uur Mitglieder des Stadtadels (nobili) gelangen. Dieser whlte den Dogen und setzte ihm in einem Ausschu von sechs Mitgliedern, der sog. Signoria", eine Aufsichtsbehrde an die Seite. Ein anderer Ausschu des groen Rates, der sog. Rat der Zehn", wachte mit unheimlicher Strenge Uber die Erhaltung der oligarchis^en Verfassung: spter teilte mit ihm diese Ausgabe das . Kollegium der drei Staats in q u isitoren. Altw* Schon in dieser Zeit geno 'Venedig nicht blo ein bedeutendes merkantiles, sondern auch ein bedeutendes politisches Ansehen in ganz Europa: das Gesandt-^ sch aftswesen verdankt der Republik seine Ausbildung. 6. Genua. Genuas Bltezeit fllt in das 13. Jahrhundert, in die Zeit des Sturzes des lateinischen Kaisertums und der siegreichen Beendigung des Krieges mit Pisa um den Besitz Sardiniens, Korsikas und Elbas. Infolge innerer Parteiungeu und eines unglcklichen Handels-krieg es mit Venedig verfiel die Stadt und mute sich seit dem Ende des 14. Jahrhunderts unter die Schutzherrschaft italienischer wie fremder Staaten stellen, Neapels, Mailands, Frankreichs, spter auch Spaniens. Dberl, Lehrbuch der Geschichte Ii. .16

8. Das Mittelalter - S. 14

1896 - Bamberg : Buchner
14 Staatsreligion entband, verbreiten. Seit der Zerstrung Jerusalems aber wurde dasselbe auch von der Auenwelt immer mehr als eine be-sondere Religion erkannt und von der dem jdischen Bekenntnis zu teil gewordenen Duldung ausgeschlossen. Die Verfolgungen begannen unter Kaiser T r a j a n auf Anregung des Statthalters von Bithynien, P l i n i n s. Doch bis zur Mitte des 3. Jahrhunderts haben weniger ein-zelne Kaiser als vielmehr einzelne Statthalter Bestrafungen wegen Nicht-anerkennuug der bestehenden Staatsreligion verhngt. Erst seit der Mitte des 3. Jahrhunderts, seit der Regierung des Kaisers Decius, wurden Christenverfolgungen allgemein und planmig durch die Kaiser angeordnet. Die schwerste und letzte war die D i o k l e t i a n i s ch e. Trotz der Ver-folgungen breitete sich aber das Christentum, begnstigt durch den nni-versellen Charakter des rmischen Kaisertums, der das ganze rmische Reich, auch der Gallien, Spanien und Afrika aus. Die rmischen Kaiser erkannten, da das Christentum nicht auszurotten sei, da man vielmehr mit der neuen Macht rechnen msse. Konstantin der Groe und sein Mitkaiser Licinins erlieen im Jahre 312 das T o l e ra n z e d i kt von Mailand, welches den Christen Religionsfreiheit gewhrte. Seit dem Siege Konstantins der Licinins (324) wurde das Christentum tatschlich wie eine Staatsreligion behandelt. Das Heidentum ward zwar von Kon-stantin noch geschont, aber nach dem vergeblichen Versuche Julians, den heidnischen Gtterglauben durch Verbindung mit der griechischen Philosophie sowie durch Aufnahme christlicher Grundstze wieder lebensfhig zu machen, begann mit Theodosius I. der erste systematische Versuch der Kaiser, das Heidentum gnzlich auszurotten. 2. In der Geschichte der kirchlichen Lehrentwickelung und ihrer hretischen Gegenstze ist besonders bedeutsam ein Beschlu der ersten allgemeinen Kirchenversammlung zu Nica 325; hier wurde die Lehre des Arius, da Christus dem Gottvater nur wesenshnlich sei (6/noiovoiog), verworfen und unter der Fhrung des Athanasius die Wesensgleichheit Christi mit Gott (f.toovolol) zum Dogma erhoben. 3. Kirchenverfassung. Von dem glubigen Volke schied sich nach katholischer Lehre von Anfang an, nach protestantischer seit dem 2. Jahrh. der Priesterstand (o ylrjqog), bestehend aus Bischfen (enioxonoi), Priestern (nqeovteqoi), Diakonen (didxovoi). Der Bischof stand als ordentlicher Seel-sorger (ordinarius) an der Spitze der Stadtgemeinde oder Parochie (nagoixla), ihm zur Seite standen die Priester und die Diakone, erstere zur Untersttzung in der Seelsorge, letztere fr die Liebesthtigkeit. Fr das Land vertraten den Bischof entweder die Priester oder besondere Landbischfe (xwqenioxotioi).

9. Das Mittelalter - S. 16

1896 - Bamberg : Buchner
16 namentlich gyptens flchteten und hier ein Einsiedlerleben fhrten (ivaxpi]Tai, ti6vaxoi, Eprj^trat). Y) Das Cnobitentum entstand. indem sich um einen der berhmtesten Anachoreten. den gypter Antonius, Schler zu einem gemeinsamen Leben (xoiuitovj vereinigten. Ein Schler des Antonius. Pachomius, verfate fr eine Genossenschaft auf der Nilinsel Tabenna die erste Mnchsregel. Anfnglich lebten die Mnche in Einzelhtten oder Zellen, erst spter unter einem Dach (monasterium). in einem gegen die Auenwelt abgeschlossenen Raum (claustrum). Von gypten drang dieses nunmehr organisierte Mnch tum weiter nach dem Osten, nach Palstina und Kleinasien. b) Vom Morgenlande wurde das Mnchtum, sei es durch den heiligen Athanasius, sei es durch den heiligen Hieronymus, schon im 4. Jahrhundert nach dem Abendlande gebracht. Mitte des 5. Jahrhunderts war es bereits im ganzen westrmischen Reiche bekannt. Eine einheitliche Organisation erhielt das abendlndische Mnchtum durch den heiligen Benedikt von Nursia (f 481), den Verfasser der berhmten Benediktinerregel. Sein Kloster Monte Cassino (zwischen Rom und Neapel) wurde die Wiege des Benediktinerordens. In Gallien fand das Mnchtum Eingang durch den hl. Martin (Tours), tn der westrmischen Provinz Afrika durch den hl. Augustin. von hier drang es nach Spanien. Anfang des 5. Jahrhunderts nach den britischen Inseln (iroschottlfches Mnchtum. angelschsisches Mnchtum). Die Regel des hl. Benedikt fordert von dem Mnche das dreifache Ge-lbde der conversio (persnliche Armut und Keuschheit), der oboedientia (Gehorsam), der stabilitas (lebenslnglicher Aufenthalt im Kloster). Das Leben des Mnches soll bestehen aus frommen bungen (conlemplatio) und aus krperlicher und geistiger Arbeit (ova et labora!). Gerade durch die letzte Forderung ist der hl. Benedikt e.ner der grten Wohlthter der Menschheit geworden; seine Mnche haben sichum Boden-kultur. um Jugeuderziehung. um Pflege der Wissenschaft (Bcherabschre.beu) die grten Verdienste erworben. Die Kultur der karolingischen wie der ottonis chen Reit hngt mit der Thtiqkeit des Benediktinerordens aufs innigste zusammen. Auch die spteren Orden der Cluuiazeuser (s. schsische und salische Ze.t) und der Cisterzienser (f. staufische Zeit) sind nur reformierte Benedikt.nerkongregatlonen. 2. Zeit der Vlkerwanderung Durchdringung des Abendlandes mit dem Germanentum, des Germauentums mit dem Christentum. bersicht. Die zweit- groe Wanderung der Germanen, die sge-nannte Vlkerwanderung, beginnt mit dem Markomanueukriege, teilt sich nach demselben in eine Wanderung der Westgermanen und Ostgermanen, wachst durch zwei Vorste der Huuueu und schliet fr die stliche Gruppe mit der Em-

10. Das Mittelalter - S. 40

1896 - Bamberg : Buchner
40 In die Zeit der gemeinsamen Regierung Pippins und Karlmanns fallen eine Emprung des Stiefbruders Grifo und Abfallversuche der Alamannen und Bayern (Oatilo!) im Bunde mit den Sachsen. Die weltgeschichtliche Bedeutung des hl. Bonifatius liegt weniger in seiner Missionsthtigkeit (bei Friesen, Thringern, Hessen) als vielmehr darin, da er die entartete und Ron, entfremdete frnkische Landeskirche reformierte und in enge Verbindung mit dem rmischen Stuhle brachte, da er ferner als Erzbischof und ppstlicher Legat eine groe Anzahl von berrheinischen Bistmern (so fr Bayern Regensburg, Freising, Salzburg, Passau) organisierte, zu einer Kirchenprovinz vereinigte und dem zum erzbischflichen Sitz (Metropole) fr Deutschland erhobenen Mainz unter-ordnete und zugleich der ppstlichen Gerichtsbarkeit (dem ppstlichen Primat) unterstellte. Vor ihm war die Organisation der deutschen Kirche wie ihr Zusammenhang mit Rom ein nur sehr lockerer gewesen. 754 erlitt Bonifatius als Missionr in Friesland den Mrtyrertod. Neben Mainz wurden spter andere Städte zu erzbischflichen Sitzen und damit zu Mittelpunkten besonderer Kirchenprovinzen erhoben, unter Karl dem Groen Kln, Trier, Salzburg (fr Bayern und die sdstlichen Slavenlnder), unter Ludwig dein Frommen Hamburg Bremen (fr den skandinavischen Norden), unter Otto 1. Magdeburg (fr die nordstlichen Slavenlnder). M Neue Erhebungen hatten dringend gemahnt, der Zwitterstellung des Herrschers im Frankenreich, der knigliche Gewalt hatte, aber nur Hausmeier hie, ein Ende zu machen, denjenigen, dem der Herr die Sorge der Regierung anvertraut hatte," nicht blo tatschlich, sondern auch rechtlich an die Stelle des Knigtums zu setzeu. 752 lie sich Pippin zu Soissous durch die weltlichen Groen des Frankenreiches auf den Schild erheben, den letzten Merovinger, Childerich Iii., aber verwies er in ein Kloster. Die Salbung durch den Erzbischos Bonifatius, gauz besonders die ppstliche Gutheiung nahmen der Erhebung Pippins zum Frankenknig deu Charakter eines gewalt-samen Staatsstreiches. * der das merovingifche S ch a t t e n k n i g t um f. Einhard, Vita Karoli Magni c. 1: Gens Meroingorum, de qua Franci reges sibi crearc soliti erant, usque in Hil-dricum regem, qui iussu Stephani (Zachariae!) Romani pontificis depositus ac detonsus atque in monasterium trusus est, durasse putatur. Quae licet in illo finita possit videri, tarnen iam dudum nullius vigoris erat, nec quicquam in se darum praeter ihane regis vocabulum praeferebat. Nam et opes et potentia regni penes palatii prae-fectos, qui maiores domus dicebantur et ad quos summa imperii pertinebat, teneban-tur. Neque regi aliud relinquebatur, quam ut, regio tantum nomine contentus, crine pr -fuso, barba summissa, solio resideret ac speciem dominantis effingeret, legatos undecumque venientes audiret eisque abeuntibus responsa, quae erat edoctus vel etiam iussus, ex sua velut potestate redderet; cum praeter inutile regis nomen et precarium vitae Stipendium, quod ei praefectus aulae prout videbatur exhibebat, nihil aliud proprii possideret quam unam et eam praeparvi reditus villam, in qua dorn um et ex qua famulos sibi necessaria ministrantes atque obsequium exhibentes paucae numerositatis habebat. Quocumque eundum erat, carpento ibat, quod bubus iunctis
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