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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 251

1888 - Habelschwerdt : Franke
__251 zahlt werden, wovon 8 Pfennige in die kurfürstliche, 4 Pfennige in die städtischen Kassen flössen. Die Stadt Stendal, welche sich der Einführung der Steuer widersetzte, wurde ihrer Privilegien beraubt. 2. Wissenschaftliche Bestrebungen. Aus dem Reichstage zu Worms, 1495, war den Fürsten seitens des Kaisers die Anregung gegeben worden, Universitäten zu errichten. Johann legte, unterstützt von dem Arzte Pistoris, in Frankfurt a. d. Oder den Grund zu einer solchen. In Stendal errichtete er die erste Buchdruckerei der Mark, in Berlin die erste Apotheke. 3. Erwerbungen. Die große Sparsamkeit des Kurfürsten machte es ihm möglich, 1490 die Herrschaft Zossen, die früher zur Lausitz gehörte, zu kaufen. V. Joachim I. Nestor, 1499—1535. Obgleich er erst 15 Jahre alt war, besaß er doch eine so ungewöhnliche geistige Reife, daß er die Regierung selbständig antreten konnte. 1. Rechtspflege. a) Die durch Mißwachs in den letzten Jahren des vorigen Kurfürsten hervorgerufene Not unter dem Adel, sowie die noch immer vorhandene Neigung zum „Stegreifreiten" ließen bei der Jugend des Kurfürsten das Raubritterwesen noch einmal aufleben. Joachim aber ergriff ernste Maßregeln dagegen und bestrafte in einem Jahre 70 Übelthäter, darunter viele vom Adel, mit dem Tode. b) In gleicher Weise glaubte Joachim der Gerechtigkeit Genüge zu leisten, als er 1510 eine Verfolgung der Juden veranstaltete, die der Entweihung von Hostien beschuldigt wurden. c) Um der Mangelhaftigkeit in der Rechtspflege abzuhelfen, gründete der Kurfürst 1516 das Kammergericht, das viermal im Jahre, zu Köln und zu Tangermünde, 'zusammentrat. Auch für das Familien- und Erbrecht führte er gleiche Normen durch die Constitutio Joachimica ein. 2. Verwaltung. a) Einen gleich praktischen Blick zeigte Joachim in der sogenannten Reformation der Städte (1515), die nach dem Verluste ihrer Selbständigkeit sehr herabgekommen waren. Es wurde ein Grundgesetz für die städtische Verwaltung bekannt gemacht, das alles betras, was den Wohlstand der Städte bezweckte.

2. Deutsche Stammesgeschichte, deutsche Kaisergeschichte - S. 459

1894 - Gera : Hofmann
Ii. Friedrich I., Barbarossa. 2. Friedrich Barbarossa und Heinrich der Löwe. 459 waren, hatten sich trotz des Präliminarfriedens von Montebello und trotz des billigen Schiedsspruches der Cremonesen schließlich doch daran zerschlagen, daß die Lombarden, welche den Kaiser jetzt ohne genügendes Heer vor sich sahen, ihre früher geleisteten feierlichen Eide treulos brachen. Friedrich, der ihrem Worte getraut hatte, stand fast wehrlos da. Es galt daher, so schnell wie möglich die deutschen Fürsten zur Leistung des nötigen Zuzuges zu bestimmen. Nach allen Teilen des Reiches gingen Briefe und Boten, um die Fürsten zu schleuniger Rüstung und eiligem Erscheinen mit ihren Mannen in Italien zu bewegen: gleichmäßig sollten geistliche wie weltliche in dieser Zeit äußerster Bedrängnis dem Kaiser, der die Resultate jahrelanger Kämpfe gefährdet sah, nach Kräften Heeresfolge leisten. Die Erzbischöse Philipp von Köln und Wichmann von Magdeburg eilten selbst im Auftrage Friedrichs über die Alpen, um persönlich mit ihrem Ansehen und Einfluß für die Sache des Kaisers einzutreten. Der Größe der Gefahr, der es zu begegnen galt, mußte auch die Größe der den Feinden entgegenzusetzenden Streitkräfte entsprechen: so erging denn jetzt auch an den gewaltigen Herzog von Sachsen und Bayern, Heinrich den Löwen, das Gebot des Kaisers, mit seinen kriegsgewohnten Scharen in der Lombardei zu erscheinen. Eine große Entscheidung trat an Heinrich den Löwen heran. In dem wichtigsten Teile seiner Gebiete seit Jahren eigentlich nur dem Namen nach mit dem Reiche verbunden, und zwar auch das mehr durch seine persönlichen Beziehungen zu dem Kaiser als durch regelmäßige Erfüllung seiner Pflichten als Reichsfürst, hatte der Herzog auch schon ganz andere Grundlagen für seine Politik gewonnen als diejenigen waren, auf denen die Politik des Kaisers beruhte. Während er schon seit längerer Zeit bloß aus eigennützigen Motiven und mehr durch die Verhältnisse Sachsens dazu gezwungen als freiwillig zu dem schismatischen Papsttums gestanden hatte und, den italienischen Plänen des Kaisers längst entfremdet, alle seine Kräfte im Norden aus die Förderung seiner dynastischen Zwecke konzentriert hatte, sollte er jetzt offen und mit den Waffen in der Hand gegen Alexander Iii. und dessen Bundesgenossen kämpfen, sollte er, indem er von neuem zur Verwirklichung ihm selbst gleichgültiger, ja, in ihrem Gelingen seine eigene Macht gefährdender Pläne mitwirkte, dem Kaiser wie jeder andere Reichsfürst Heeresfolge leisten und damit thatsächlich Verzicht leisten auf die Ausnahmestellung, die er seit einer Reihe von Jahren gewonnen hatte und die vom Kaiser zwar nicht feierlich sanktioniert, aber doch stillschweigend anerkannt und wiederholt als zu Recht bestehend behandelt worden war, — er sollte das thun, um dem von ihm jetzt schon mißgünstig angesehenen Kaiser zu einem Siege zu verhelfen, der für ihn selbst doch nur schädliche Folgen haben konnte. Alles das mußte dem Herzog die Erfüllung der von dem Kaiser erhobenen Forderung erschweren; unmöglich wurde ihm dieselbe gemacht durch die sichere Voraussicht, daß seine Entfernung aus Sachsen allen einheimischen Gegnern das Signal sein werde zu einer neuen Erhebung, einem neuen allgemeinen Sturmlauf gegen seine früher vergeblich angegriffene, mit Hülfe des Kaisers siegreich behauptete und neu befestigte Macht. Das aber, was er in jahrelanger Arbeit im Kampfe mit den widerspenstigen sächsischen Großen für die Entfaltung einer beinahe königlichen Macht, in blutigem Ringen mit den

3. Deutsche Stammesgeschichte, deutsche Kaisergeschichte - S. 472

1894 - Gera : Hofmann
472 Zweites Buch. Ii. Abschnitt: Bilder aus der Zeit der front u.stauf. Kaiser. und Feind ihn gefallen oder im Ticino ertrunken wähnte, hatte sich Friedrich, um nicht in die Gewalt der Lombarden zu fallen, einige Tage in einem sicheren Verstecke verborgen gehalten: von dort war er jetzt, wo die Gefahr verschwunden, glücklich nach Pavia zurückgekehrt. Die Schlacht bei Legnano mußte — das fühlte Freund und Feind —- in dem Gange der Ereignisse eine entscheidende Wendung hervorbringen; denn so wenig sie ihrem Umfange, der Zahl der Streiter und der Art des Kampfes nach eigentlich auf die Bedeutung einer Entscheidungsschlacht Anspruch machen konnte, so sehr wurde ihr doch eine entscheidende Bedeutung gegeben durch die Verhältnisse, unter denen sie eingetreten war und deren ganze eigentümliche Schwierigkeit erst durch sie recht zur Geltung gebracht wurde. So sehr nämlich die Mailänder und mit ihnen alle Lombarden triumphierten, vernichtet war die Macht des Kaiser doch noch nicht, und die Lombarden hatten doch noch keine Art von Sicherheit davor, daß nicht noch im Laufe desselben Sommers neue deutsche Heere auf ihrem Boden erscheinen und die eben gewonnenen Vorteile ihnen wieder entwinden würden, die siegreiche Schlacht bei Legnano also nur eine Wiederholung des auch in seinem Verlaufe ihr so ähnlichen Kampfes bei Carcano fein würde. So scheint man denn auch auf Seiten der Lombarden keineswegs von vornherein das Bewußtsein gehabt zu haben, einen Sieg erfochten zu haben, welcher den feit zwei Jahrzehnten geführten Kampf gegen Herrschaftsansprüche des Kaisers günstig entschied und die so lange bedrohte republikanische Freiheit für alle Zeiten sicher stellte: ja, wie man den gewaltigen Gegner bisher kennen gelernt hatte, mochte man damals im lombardischen Lager bei dem besiegten Kaiser nichts weniger voraussetzen als die Neigung, Frieden zu schließen oder gar die Bereitwilligkeit, denselben durch weitgehende Zugeständnisse zu erkaufen. Ohne Zweifel traf diese Meinung auch völlig das Richtige. Denn so weit ans dem damaligen Auftreten Kaiser Friedrichs auf dessen Stimmungen und Absichten geschlossen werden kann, ist es als sicher anzunehmen, daß derselbe auch nach der Schlacht bei Legnano noch keineswegs von der Aussichtslosigkeit, geschweige denn gar der Unmöglichkeit ferneren Kampfes überzeugt war und durchaus nicht meinte, mit einem schleunigen Friedensschlüsse den einzig möglichen rettenden Ausweg zu wählen. Vielmehr war Kaiser Friedrich auch jetzt noch entschlossen, den Kampf fortzusetzen. In kurzer Zeit konnten die treuen Lombarden ihm neuen Rückhalt gewähren, in wenigen Wochen die deutschen Fürsten mit ihren reisigen Scharen herbeigeeilt fein und die wankende Sache des Kaisertums noch einmal stützen. In dieser Richtung augenscheinlich ging das Streben des Kaisers nach dem Tage von Legnano. Während die Lombarden auffallender Weise nichts thaten, um den soeben gewonnenen Sieg auszunutzen und erst recht fruchtbar zu machen, sondern in übermütiger Siegesfreude alles beendet wähnend heimzogen, ja nicht einmal daran dachten, den Kaiser in Pavia zu blokieren, was damals doch so leicht gewesen wäre, gelang es dem Kaiser, das seit den Verhandlungen von Moutebello schon neutral gebliebene Cremona durch ein neues Privileg (1176 Juli 29. Pavia), welches die Treue und den Gehorsam der Stadt rühmend anerkannte und alle den Cremonesen früher verliehenen Rechte und namentlich die Schenkung Cremonas und das Verbot des Burgenbaues

4. Deutsche Stammesgeschichte, deutsche Kaisergeschichte - S. 368

1894 - Gera : Hofmann
368 Zweites Buch. Ii. Abschnitt: Bilder aus der Zeit der fränk. u. stauf. Kaiser. sucht und Neid sahen sie es nämlich, daß der Bischof von Augsburg, ein treuer Freund der Kaiserin, großen Einfluß auf sie und auf das Regiment übte; um nun dies Verhältnis aufzulösen, verleumdeten sie den guten Ruf der Kaiserin mit schändlichen Lügen; aber es gelang ihnen nicht, der edlen Frau die Achtung und Liebe des Volkes zu rauben. Nun wählten sie gewaltsamere Mittel. Die Hauptteilnehmer der Verschwörung waren der Erzbischof Anno von Köln, der Bayernherzog Otto von Nordheim und Graf Ekbert von Braunschweig, ein Vetter des Königs; aber auch mehrere andere Fürsten und Bischöfe wußten um den Plan und billigten ihn. Als nun die Kaiserin mit ihrem Sohne das Pfingstfest auf der Insel des heiligen Suidger (Kaiserswerth bei Neuß am Rhein) beging, kamen die verschworenen Fürsten den Rhein daher gefahren, und der Erzbischof beredete den jungen Heinrich, ein zierliches Schiff anzuschauen, das er mit großer Kunst habe erbauen lassen. Da stieg der Königsknabe an der Hand Annos auf das Schiff; augenblicklich griffen jetzt die Knechte zu den Rudern und trieben es mitten in den Strom hinein. Der junge Heinrich merkte, es solle ihm Ungebührliches geschehen, und stürzte sich beherzt in den Rhein; Graf Ekbert aber sprang eilig nach und holte ihn heraus. Voll Jammers staub die Kaiserin, voll Zorns das Volk rings an den Ufern des Rheins und verfluchte die Fürsten, besonbers den Anno. Dieser aber brachte den jungen Heinrich sicher nach Köln (1062). Gleichwohl bangte ihm heimlich vor dem Volk, noch mehr aber vor jenen Fürsten, welche nicht mit ihm verschworen waren. Um nun seine Gewaltthat zu beschönigen, gab er vor, daß er der Mutter ihren Sohn nur deshalb genommen habe, damit derselbe besser erzogen werde, und erließ zugleich das Gesetz, daß stets derjenige Bischof, in dessen Sprengel sich das Königskind befinde, die Geschäfte des Reiches besorgen solle. Er hatte aber kein Recht, ein Gesetz zu geben; das stand einzig und allein dem deutschen Reichstag zu, welcher an die Stelle der ehemaligen deutschen Volksversammlung getreten war. Überdies umging Anno auch dies Gesetz; denn er ließ den jungen König nicht aus seinen Händen, noch aus jenen feiner Mitverschworenen. Agnes zog sich ganz von der Welt zurück und lebte fortan nur frommen Übungen oder unternahm Pilgerfahrten. Heinrich Iv. aber, welcher von Natur sehr leidenschaftlich war, fühlte feine Abhängigkeit schmerzlich und warf deswegen einen heftigen Haß auf den strengen Anno. Als Anno dies bemerkte, sah er sich klüglich nach einem Teilnehmer an der Vormundschaft um, welcher den üblen Eindruck mildern könne. Niemand schien ihm dazu so tauglich, wie der Erzbischof Adalbert von Bremen, welcher sich durch fein gewandtes Wesen gar bald in das volle Vertrauen des Knaben einzuschmeicheln verstand, es jedoch gewissenlos mißbrauchte. Denn, statt die heftigen Leidenschaften und den Eigensinn desselben zu zügeln, that er ihm alles zu Willen und umgab ihn stets mit Vergnügungen jeder Art; dadurch suchte er sich ihm unentbehrlich zu machen. Diese beiden Priester, Anno streng und beschränkt, Adalbert glänzend und liebenswürdig, beide habgierig und herrschsüchtig, erzogen nun den jungen König, herrschten als feine Vormünder für ihn und mißbrauchten feine Unerfahrenheit, um ans ihrer Stellung Vorteile für sich zu ziehen.

5. Deutsche Stammesgeschichte, deutsche Kaisergeschichte - S. 530

1894 - Gera : Hofmann
530 Zweites Buch. Ii. Abschnitt: Bilder aus der Zeit der fränk. u. stauf. Kaiser. des Jüngsten Gerichtes und der klugen und thörichten Jungfrauen im Halbrund über der Thür. Die Verwendung der Metalle wurde auf die Kirchen-geräte beschränkt. Auch die Gießkunst hatte einen Hauptsitz in Hildesheim, wo das Taufbecken im Dome und die Chorschranken der Michaeliskirche von ihr zeugen. Die Apostelfiguren der Liebftauenkirche zu Halberstadt tragen einen imponierenden, energischen Charakter. Andere Werke von noch schönerer Vollendung sind die Kreuzesgruppe der Kirche zu Wechselburg (bei Chemnitz), die Skulpturen der „Goldenen Pforte" am Dome zu Freiberg, das Grabmal Heinrichs des Löwen und seiner Gattin zu Braunschweig, die an den Chorsäulen stehenden Fürstengestalten im Dome zu Naumburg, der auch einen Christuskopf von ergreifender Schönheit bewahrt. Noch unvollkommen, aber ein ernstes Streben in der Darstellung des Natürlichen verratend, sind die Standbilder Adams und Evas im Bamberger Dome, in dem sich auch die zu den vornehmsten Werken deutscher Kunst zu rechnenden idealen Statuen Kaiser Heinrichs Ii. und seiner Gemahlin Kunigunde befinden. Diese Kunstwerke gehören zum Teil jedoch schon einer spätern Zeit an. 6. Der Ursprung der Watsverfassung in den deutschen Städten. Albert Richter, Bilder aus der deutschen Kulturgeschichte. Leipzig 1888. (Nach: Dr. O. Zimmermann, Geschichte des Ursprungs und der Verfassung der Reichsstädte.) Die Geschichte der Versasfnng der deutschen Reichsstädte ist identisch mit der Geschichte des Übergangs der öffentlichen Gewalt an die Städte überhaupt. Die beiden wichtigsten Momente dieser Entwickelung sind die Erwerbung dieser Rechte durch den Stadtherren (ethnische Privilegien) und ihr Übergang von diesem an den Rat. Während früher die Bischöfe von den Kaisern mit Grafenrechteu ausgestattet worden waren und die öffentliche Gewalt in der Stadt vertraten, ging später aus dem Schoße der Bürgerschaft eine Vertretung der Stadt hervor, welche, anfangs beratender Natur, die öffentliche Gewalt allmählich an sich riß. Es war leicht erklärlich, daß der Bischof bei dem Ordnen rein städtischer Angelegenheiten sich des Rates der angesehensten, persönlich freien Männer bediente, also nicht einzig und allein dem Urteil seiner Richter und Dienstmannen folgte. In der Wahl seiner Ratgeber war er anfangs völlig frei und ließ sich nur durch Rücksichten der Klugheit und des Wohlwollens leiten. Bald kam aber eine gewisse Beständigkeit in die Besetzung der bischöflichen Ratsstellen. Selbstverständlich wurden die Beisitzer des obersten Stadt- gerichts (des Burggrafen oder Vogtdings) — mochten sich dieselben durch Zuwahl selbst ergänzen oder durch den Bischof oder Burggrafen (bezw. den Vogt) berufen worden sein — in erster Linie von dem Bischof um Rat gefragt, wenn dies nötig erschien. Diese sah der Bischof, welcher ja in den nicht „an die blutige Hand" gehenden Sachen des Gerichts selbst präsidieren konnte, sehr oft um sich, und sie blieben sicher auch für andere Angelegenheiten seine Ratgeber. Für Gemeinde-Angelegenheiten räumte der Bischof der Bürgerschaft auch gern kleine Befugnisse ein, vielleicht um größere Konzessionen zu vermeiden. Wirklich melden uns auch wiederholt die

6. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte, deutsche Reformationsgeschichte - S. 73

1895 - Gera : Hofmann
6. Der erste Hohenzoller in der Mark Brandenburg. 73 von dieser, noch von jenem spricht die Urkunde mit irgend einem Wort, und es versteht sich, daß König Sigmund sich 1411 nicht mit einer Summe begnügt haben würde, die um das Fünffache geringer ist als diejenige, welche er vom Markgraf Jobst 1388 erhalten hat. Die Übertragung der Marken an die Hohenzollern ist vielmehr sachlich nichts andres, als die durch König Sigmund kraft königlichen Rechts erfolgte Ausleihung eines Kurlandes, auf das der Landesherr Markgraf Sigmund Verzicht geleistet hat; nur daß sich der König Sigmund aus Rücksicht für die Verwandten des Markgrafen Sigmund die Ausübung des Kurrechts noch vorbehält, die feierlichen Belehnungsformen zunächst noch hinausschiebt. — Beinahe ein volles Jahr nach der Berufung Friedrichs sollte noch vergehen, ehe der erste Fürst aus dem Hause der Hohenzollern die Mark betrat. Am 21. oder 22. Juni 1411 ritt Burggraf Friedrich Vi. von Nürnberg, gefolgt von den Herzogen Rudolf und Albrecht von Sachsen, dem Grafen von Schwarzburg und einer Anzahl fränkischer Ritter, unter denen der Graf von Hohenlohe hervorragte, in die Stadt Brandenburg ein. Noch vor der Ernennung hatte zwar König Sigmund den Edlen Wend von Jleburg in die Marken gesandt, und Friedrich hatte diese Sendung Weuds als seines Unterhauptmannes noch zweimal wiederholt, damit derselbe die Huldigung für ihn einnehme und die Einlösung der verpfändeten Güter und Rechte beginne. Aber so fcharf und bestimmt Sigmunds und Friedrichs Geleitsbriese Gehorsam verlangten, so wenig konnte der Unterhauptmann ohne kriegerische Unterstützung, wie er war, solchen erzwingen. Man lachte vielmehr aller Befehle und verweigerte jede Herausgabe der Pfänder. „Gulde it Haut oder Fut, wy hebben die Schlote in vnser Hut, Hy schal vns nicht verjagen." Man verhöhnte den Burggrafen als „Tand von Nürnberg", und meinte, Kaspar Gans sei Markgraf genug, oder man hielt sich wohl noch an Herzog Suantibor von Pommern als den rechten, von Markgraf Jobst eingesetzten Landeshauptmann. Es war in der That die höchste Zeit, daß der neue Landesherr sich frei machte von den Geschäften des Königs und selbst in den Marken erschien. Denn ohne die persönliche Anwesenheit des Landesherrn mußte in der That die Meinung entstehen, daß seine Ernennung eine so folgenlose fein werde wie die Jobstens und seiner Statthalter gewesen war. Und dem Burggrafen huldigen, ihm, der als erste Forderung die Einlösung der landesherrlichen Schlösser und Rechte stellte — was hieß es anders, als den eigenen Reichtum, die eigene Macht, das so trefflich begründete eigene Ansehen untergraben? Generationen hindurch war man aufgewachsen, ohne eine Obrigkeit zu fühlen, und sicher hatte man sich nur nach Maßgabe der eigenen Kräfte gefühlt. Sollte die Idee der Obrigkeit von neuem in den Vorstellungen der Menschen Platz greifen, so mußte diese erst wieder ihren Berns erfüllen, erst ein Verständnis ^ für diesen Beruf, das Gefühl staatlicher Zusammengehörigkeit in der Brust des Menschen wieder erwecken. Burggraf Friedrich nun besaß den politischen Scharfblick und den staats-männischen Takt für die Bedingungen, unter denen in der Mark ein Staat geschaffen werden konnte, und wenn die Herstellung des Friedens der Zweck bei der Übergabe der Mark an ihn war, so ergab sich ihm, daß auch die

7. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte, deutsche Reformationsgeschichte - S. 74

1895 - Gera : Hofmann
74 Drittes Buch. I. Abschnitt: Bilder aus der äußeren Geschichte. Mittel friedliche sein müßten. Ein nur thatkräftiger aber der staatsbildenden Begabung entbehrender Fürst hätte wohl meinen können, in einem entschlossenen kriegerischen Vorgehen gegen die Feinde der Mark im Innern und nach außen das geeignete Mittel zu finden, und die Anschauung der Zeit, die Sehnsucht aller Gedrückten nach Frieden, Recht und Ordnung hätte ihm Beifall zugejubelt. Aber selbst wenn es gelungen wäre, die zu einem solchen Kriege notwendigen Geldmittel zu erlangen, so wäre ein kriegerisches Vorgehen sozusagen nur die negative Lösung der Aufgabe gewesen. Es wäre die Behandlung eines feindlichen Landes gewesen, das man auf solche Weise zu einem bestimmten Friedensschluß nötigen wollte, es wäre aber nicht die Behandlung eines Landes gewesen, dessen man selbst Herr und Landesfürst sein wollte. Es hätte die Vernichtung der eigensten Kraft des Landes, nicht aber die Erhaltung und Stärkung desselben bedeutet; nicht Treue und Anschluß der Unterthanen an den neuen Herrn, sondern Haß und Widerwillen, Gewalt und Widerstand gegen denselben hätte es erzeugt. Burggraf Friedrich hatte einen andren Mörtel zur Hand, mit dem er Stein auf Stein fügte zum festen Unterbau des Staates. Mit außerordentlicher Energie empfand er das Amt, das ihm der König in diesem Fürstentum gegeben. Als „Gottes schlichten Amtmann im Fürstentum" fühlte er sich Gott und dem Könige für das Land verantwortlich, und je lebhafter er sein Handeln von diesem Pflichtgefühl abhängig machte, um so mehr mußte das Land den Segen seiner Herrschaft erkennen; je mehr Treue er dem Lande erwies, um so mehr mußte er auf die Treue des Landes rechnen können. Mit großer Schonung übersah Friedrich daher den seinem Unterhauptmann entgegengesetzten Ungehorsam völlig, berief vielmehr, sich selbst streng an die deutsche Gesetzesanschauung haltend, die Stände zum 10. Juli nach Brandenburg, ihm die Huldigung zu leisten, und begab sich inzwischen selbst nach der bedeutendsten Stadt des Landes, Berlin-Kölln, deren Beispiel vermutlich für die übrigen Städte des Landes bestimmend sein würde, und die zu gewinnen daher von besonderer Wichtigkeit war. Zwistigkeiten, die innerhalb der Bürgerschaft selbst bestanden zu haben scheinen, sicherten ihm von vornherein eine Partei; auch mußte ja die Herstellung des Friedens vorwiegend den Städten von Nutzen sein, und diese konnten überdies hoffen, durch den Anschluß an den neuen Landesherrn eine Stütze in ihrem Kampfe gegen den Adel zu gewinnen. Und indem Friedrich die für Berlin brennende Frage, nämlich die Einlösung Köpenicks vorerst nicht berührte, auch das dem Landesherrn von der Stadt verweigerte sogenannte Öffnungsrecht noch unentschieden ließ, dagegen die Privilegien der Stadt im allgemeinen bestätigte, erreichte er wenigstens soviel, daß die Bürgerschaft Berlins am 7. Juli 1412 ihm die Huldigung leistete. Das war das erste Gelübde der Treue und des Gehorsams, das den Hohenzollern in der Mark geleistet wurde. Spandau und Nauen, die Friedrich auf der Rückkehr von Brandenburg berührte, folgten am 8. und 9. Juli dem von Berlin gegebenen Beispiel. Aber in Brandenburg, wo Friedrich ant festgesetzten Tage wieder eintraf, fand er nur einen kleinen Teil der Stände, die Ritter der Lande Teltow, Lebus und Sternberg, sowie die Städte der Mittelmark und von

8. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte, deutsche Reformationsgeschichte - S. 410

1895 - Gera : Hofmann
410 Viertes Buch. I. Abschnitt: Bilder aus der deutschen Reformation. schien ihm an dem Religionsfrieden wenig zu liegen; bei weitem größeren Nachdruck legte er in seiner Proposition auf die Erneuerung des Landfriedens und eine durchgreifende Exekutionsordnung. Einrichtungen zur Sicherstellung des Besitzstandes gegen Unternehmungen wie die letzten, wurden wie von ihm, so von der Majorität der Fürsten, besonders den geistlichen, gefordert. Was der fränkische Bund vollbracht, die Stellung und Verfahrungsweise Herzog Heinrichs, hatte deren ganzen Beifall. Auf einem Kreistage zu Frankfurt gegen Ende 1554 war ein Entwurf in diesem Sinne vorgelegt worden, der die Macht in wenigen Händen vereinigt hätte nach der Wahl der ständischen Mehrheit in den Kreisen: die geistlichen Fürsten, welche zahlreich erschienen waren, wünschten, daß vor allem andern dieser Entwurf auf dem Reichstag vorgenommen und durchgeführt würde. Unmöglich aber durften die Protestanten dies geschehen lassen, oder auch nur überhaupt die Einrichtung einer starken exekutiven Gewalt zugeben, ohne vorher über die wichtigste gesetzliche Frage, den religiösen Frieden, beruhigt zu sein. Unter den Umständen jener Zeit mochten die Gegner, da das Gedächtnis an die letzten Ereignisse noch frisch war, wohl nicht daran denken, die Protestanten zu bekriegen; aber wie leicht konnten die Dinge sich ändern; eine starke Reichsgewalt in katholischen Händen, gegen die sie nicht rechtsbeständig gesichert waren, konnte ihnen einmal so gefährlich werden, wie es der Kaiser geworden war. Es sieht wie eine nichtsbedeutende Formfrage aus, wenn man vorläufige Beratungen darüber eröffnete, welcher Gegenstand zuerst vorgenommen werden solle, der Religionsfriede oder Landfriede, aber es ist eine Differenz, welche die Summe der Dinge berührt. Die Protestanten fürchteten, wenn über den Landfrieden beschlossen sei, werde man ihnen den Religionsfrieden erschweren, vielleicht ehe derselbe bewilligt worden, den Reichstag abbrechen. In dem Kurfürstenrat wurde auch diese Angelegenheit, wie jetzt alle andern, zuerst vorgenommen, lange jedoch ohne Erfolg; fünfmal ward Umfrage gehalten, ohne daß man zu einer Mehrheit hätte gelangen können; schon geschah der Vorschlag, daß man die verschiedenen Meinungen dem Fürstenrat referieren solle. Die weltlichen Stimmen, welche auf die Priorität des Religionsfriedens drangen, hatten jedoch den Vorteil, daß ihre Forderung den vorhergegangenen Beschlüssen besser entsprach. In dem Passauer Vertrage hieß es, daß der Reichstag die Religionssache bald anfangs vornehmen solle; sie erinnerten ihre geistlichen Kollegen, daß auch sie jene Abkunft „bei ihren fürstlichen Ehren, in guter rechter Treue und bei dem Worte der Wahrheit gekräftigt": würde man von derselben auch nur in einem Punkte abweichen, so würde alles, was darin bestimmt sei, zweifelhaft oder ungültig werden. Dazu kam, daß das Kollegium, wenn es sich entzweite, an seiner Autorität verlor, was den geistlichen Mitgliedern so wenig erwünscht war wie den weltlichen. Kurfürst Johann von Trier, ein geborener Isenburg, der auch sonst als ein gemäßigter und vaterländisch gesinnter Mann erscheint, wie wir denn wohl anführen dürfen, daß ihn Sebastian Münster wegen der Förderung

9. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte, deutsche Reformationsgeschichte - S. 421

1895 - Gera : Hofmann
20. Der Augsburger Religionsfriede. 421 Bedingung, daß dieser Beschluß nur als eine Deklaration, und zwar nicht in offenem Abschied, erscheine. Auch nachdem man so weit gekommen, fand sich noch eine Schwierigkeit in der Form. In dem Abschied ward jede einen Artikel desselben verändernde Erläuterung für unstatthaft erklärt. Es mußte erst eine Derogation dieser Bestimmung aufgesetzt und von den Geistlichen bewilligt werden, und zwar mit einer Klausel, auf welche besonders die Protestanten drangen, daß eine Erläuterung nicht mehr zugelassen werden könne. Und nun wäre nur noch übrig gewesen, auch über die in Passau gegen die Reichsverwaltung in Anregung gebrachten Beschwerden zu Rate zu gehen. Man ließ die Sache in Augsburg nicht aus der Acht. Die Entfremdung des Reichssiegels, die hohen Taxen der kaiserlichen Kanzlei und andere Dinge kamen im Kurfürstenrat zur Sprache. Man schlug wohl vor, daß jeder Stand seine besonderen Beschwerden aussetzen und die Versammlung alsdann ein Verzeichnis aller dem König überreichen möge. Sollte man aber nach einem so großen Umschwung der Dinge nochmals die alten Gehässigkeiten hervorsuchen? Sachsen urteilte, es sei jetzt nicht mehr schicklich, nachdem das vortreffliche Werk des unbedingten Friedens zu Stande gekommen. Von allen Erinnerungen ward nur die eine beliebt, daß nach der Zusage des Kaisers ein mit Deutschen besetzter Hofrat mit einem deutschen Präsidenten errichtet werden möge. So kam es am 25. September 1555 zum Reichsabschied von Augsburg. Man wird eingestehen müssen, daß die Bestimmungen über den geistlichen Vorbehalt und die religiöse Autonomie bischöflicher Unterthanen künftige Zwistigkeiten wohl befürchten ließen; indeß, man konnte nun einmal nicht weiter kommen. Diese Bestimmungen drückten ungefähr das Verhältnis der Macht aus, welches sich damals in den beiden Parteien entwickelt hatte: sie waren mehr eine Zukunft für den Augenblick, als ein Gesetz für alle Folgezeit. Dagegen enthielt der Friede übrigens abschließende Festsetzungen von höchstem Werte. Wie wir öfter bemerkt, der Protestantismus ist nicht bekehrender Natur. Er wird sich jedes Beitritts, der aus Überzeugung entspringt, als eines Fortganges seiner guten Sache freuen, sonst aber schon zufrieden sein, wenn ihm nur selber verstattet ist, sich ungeirrt von fremder Einwirkung zu entwickeln. Dies war es, wonach die evangelischen Fürsten vom ersten Augenblick an strebten. Unaufhörlich aber hatte man es ihnen streitig gemacht, und die gefährlichsten, allen Besitz umwälzenden Kriege hatten sie darüber bestanden. Jetzt endlich gelangten sie zum Ziel: es ward ihnen ein unbedingter Friede gewährt. Es mag nur wie ein leichtes Wort erscheinen, wenn es heißt: der Friede soll bestehen, möge die Vergleichung erfolgen oder nicht; aber darin liegt die Summe der Dinge, die große Änderung der Verfassung. Fortan war nicht mehr so viel daran gelegen, ob ein päpstliches Konzilium die Protestanten verdammte oder nicht; kein Kaiser, keine Partei in den Reichsständen konnte ferner daran denken, die konziliaren Dekrete

10. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte, deutsche Reformationsgeschichte - S. 72

1895 - Gera : Hofmann
72 Drittes Buch. I. Abschnitt: Bilder aus der äußeren Geschichte. gewalt zu stärken und zu festigen. Hinzu kam, daß die Lage der Besitzungen des Burggrafen im Herzen Deutschlands auf die Wechselwirkung des Reichs und seiner nördlichen Mark einen günstigen Einfluß ausüben konnte, und hinzukam endlich, daß sich hier dem Könige eine Gelegenheit bot, seiner Dankbarkeit für die großartigen Dienste des Burggrafen einen würdigen Ausdruck zu geben. Ungesucht fand sich unter solchen Verhältnissen für Sigmund die Antwort auf die Klagen der märkischen Abgeordneten. Selbst könne er wegen der Geschäfte der Reichsregierung, der Herstellung der Eintracht in der Kirche nicht in die Mark kommen; statt seiner aber wolle er ihnen den Burggrafen Friedrich senden, der werde all ihrem Elende ein Ende zu machen wissen. Und freudig leisteten die Abgeordneten diesem die Huldigung und schwuren ihm Treue und Gehorsam. Nur die Rücksicht auf das Erbrecht seines Bruders Wenzel, dem gerade der Burggraf als Beförderer der Königswahl Sigmunds nicht die willkommenste Persönlichkeit sein konnte, nötigte Sigmund, nicht sofort mit seinem Plane, der Erhebung Friedrichs zum Kurfürsten, hervorzutreten. In der Urkunde vom 8. Juli 1411 ernannte er den Burggrafen Friedrich daher nur zum „obersten Verweser und Hauptmann der Mark", aber mit der Befugnis, von dem Kurrecht bei der Wahl eines römischen Königs abgesehen, alle landesherrlichen Rechte nach eigenem Ermessen auszuüben und mit dem Rechte der Vererbung dieser obersten Hauptmannschaft auf alle seine Nachkommen. Der Burggraf erhielt die oberste Gewalt in Finanz-, Lehns-, Gerichts- und Militärsachen, kurz „volle und ganze Macht im allgemeinen und besonderen, alles zu thun, zu schaffen, zu halten, zu setzen, zu ordinieren, was wir oder ein jeglicher warer Markgraf zu Brandenburg zu thun hätten: denn unsre wohlerwogene Absicht ist, nichts auszunehmen, dessen wir nicht den Burggrafen volle Gewalt geben, allein ausgeschlossen die Kur eines römischen Königs, und was dahin gehört, das uns vorbehalten bleibt". Und unzweideutig ergiebt sich als der wichtigste Zweck dieser Maßregel, „dieselbe unsre Mark und die dazu gehörenden Länder und Leute aus solchem kriegerischen und verderblichen Wesen, worin sie lange Zeit, was wir beklagen, sich befunden haben, desto besser zu bringen, und das Fürstentum der Marken in ein ordentlich Wesen und gute Sache desto geruhlicher zu bringen". Nur eins mußte sich Sigmund wenigstens formell noch mit Rücksicht auf seinen Bruder König Wenzel vorbehalten: die Möglichkeit des Widerrufs dieser Übertragung. Da aber jede thatkräftige Regierung in den Marken mit der Einlösung der verpfändeten landesherrlichen Güter und Rechte beginnen, also sehr erhebliche Aufwendungen machen mußte, so verstand es sich von selbst, daß der Widerruf geknüpft wurde an einen, wenigstens teilweisen Ersatz der gemachten Geldaufwendungen. Eine Pauschalsumme, die man erst auf 100 000, später, als es durch Vermählung einer sächsischen Prinzessin mit dem ältesten Sohne des Burggrafen gelungen war, Kursachsen auf Sigmunds Seite zu ziehen, auf 150 000 Gulden festsetzte, wurde dem Burggrafen für den Fall der Rückforderung zugesichert. Sigmund schob dadurch etwaigen Gelüsten Wenzels, die Mark zurückzubegehren, einen festen Riegel vor, dachte aber weder, was man früher behauptete, an einen Verkauf, noch was selbst jetzt zuweilen behauptet wird, an eine Verpfändung der Mark. Weder
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